W&F 2004/4

Stop The Wall

Bericht über die Internationale Konferenz

von Barbara Dietrich

Anfang Juni fand in Köln eine Internationale Konferenz mit dem Titel »Stop The Wall – für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel« statt. Veranstalter/innen und Unterstützer/innen waren die Palästinensische Gemeinde Deutschland, Gush Shalom Deutschland und andere palästinensische und israelische Gruppen, palästinensisch/israelische Gruppen, arabische, deutsch-arabische und deutsch-palästinensische Gruppen sowie deutsche Menschenrechts- und Friedensgruppen, darunter IPPNW, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Vereinigung Demokratischer Juristen/innen und attac.

Im Mittelpunkt der Tagung stand die Mauer, die unter Federführung des israelischen Verteidigungsministeriums seit Juni 2002 in der von Israel besetzten Westbank errichtet wird: geplante Gesamtlänge ca. 780 km, derzeit fertiggestellt ca. 200 km, Höhe 8 m, errichtet teilweise aus Beton, teilweise aus elektronisch gesichertem Stacheldraht mit Wachtürmen, welche die Mauer überragen.

Die Mauer soll die besetzte Westbank von Israel abgrenzen und – so lautet die Begründung der israelischen Regierung – Israel vor terroristischen Angriffen schützen. Sie verläuft bisher nicht auf der »Green Line«, der Waffenstillstands-Linie von 1949, die von den UN als Grenze zwischen Israel und Palästina anerkannt worden ist, sondern mindestens 1 km östlich dieser Linie und schneidet dort, wo sich israelische Siedler/innen illegal in der Westbank niedergelassen haben, noch weiter – bis zu 25 km – in palästinensisches Gebiet ein, indem sie diese Siedlungen östlich umzieht und das gesamte umzogene Gebiet zwischen Green Line und Mauer de facto Israel zuschlägt. Dass die Mauer nach Fertigstellung etwa doppelt so lang sein wird wie die Green Line, beweist diesen ihren gewundenen und einschneidenden Verlauf.

Die politischen, ökonomischen und sozialen Folgen dieses Bauwerks für die palästinensische Bevölkerung waren Thema der Vorträge und Diskussionen des Panel 1.

Apartheidmauer, Grenzmauer, Klagemauer, Sicherheitsmauer, Vertreibungs- mauer, ethnische Säuberungsmauer, Annektierungsmauer, Armutsmauer, Todesmauer – so kennzeichneten die verschiedenen Referenten/innen die Funktion oder Folgewirkungen dieser Anlage aus ihrer jeweils spezifischen Sicht.

Hasan Ayoub, Direktor des Nationalen Büros für den Schutz des Landes und den Widerstand gegen Siedlungen wandte sich gegen die Behauptung der israelischen Regierung, dass die Mauer aus Sicherheitsgründen errichtet werde. Allein die Tatsache, dass sie weit in das besetzte Gebiet hereinreiche, spreche dagegen. Ayoub führte aus, dass sie vielmehr einem Konzept entspräche, das mit dem Allon-Plan (benannt nach dem ehemaligen israelischen Arbeitsminister Yigal Allon) im Jahre 1967 seinen Anfang genommen hatte, dessen Ziel es war, einen möglichst großen Teil der Westbank israelisch zu besiedeln, um auf diesem Wege irreversible Fakten zu schaffen. Fortgeführt worden sei dieses Konzept mit dem Sharon Plan, der nur noch drei Enklaven um die Städte Ramallah, Nablus und Hebron für die Palästinenser/innen vorsah und das übrige Gebiet, auf dem vor allem israelische Siedler lebten, dem israelischen Staat zuschlug. Mit dem Bau der Mauer würden, so Ayoub, diese Konzeptionen fortgeschrieben, nunmehr mit der Zielrichtung der physischen Separation und Segregation der palästinensischen Bevölkerung von den israelischen Siedlern/innen bzw. der Palästinenser/innen untereinander.

Die Folgen für die Palästinenser/innen seien dramatisch und implizierten gravierende Verletzungen der Menschenrechte: werde das Projekt beendet, so werden 43% der Westbank von Israel de facto annektiert sein, 84% der Palästinenser/innen werden innerhalb der Mauer eingeschlossen sein, 343.000 (15 %) werden zwischen der Mauer und der Green Line isoliert oder in Arealen leben, die – wie z.B. Qalquilya – beidseitig von der Mauer umschlossen sind.

522.000 (23 %) Palästinenser/innen werden von ihrem Agrarbesitz abgeschnitten sein und -wenn überhaupt – nur auf weiten Umwegen dorthin gelangen können. Wegen des Mauerbaus seien bisher 8.000 acres Land konfisziert worden, 25.000 acres sind zwischen Mauer und Green Line isoliert. 50 Brunnen wurden konfisziert oder liegen – unerreichbar- jenseits der Mauer. Mehr als 80.000 Olivenbäume seien entwurzelt, ca. 75 Häuser zerstört worden.

Die Mauer – so Ayoub – sei ein großer Schritt in Richtung Groß-Israel, in dem den Palästinensern/innen lediglich noch einige Enklaven belassen würden.

Prof. Moshe Zuckermann, Leiter des Instituts für Deutsche Geschichte an der Universität Tel Aviv, kennzeichnete die Mauer und ihre Folgen als „Vorhut eines jüdischen Nationalstaates“ mit dem Ziel der Abschottung gegen die arabischen Staaten und unter Inkaufnahme des Mitverschuldens am Terror. Er vermutete hinter dem von Sharon in die Diskussion gebrachten Abzugsplan die Absicht, den marginalen Gazastreifen loszuwerden, die Siedlungspolitik in der Westbank dafür um so stärker zu forcieren, nicht zuletzt, um sich die politische Unterstützung der dort lebenden Siedler/innen weiterhin zu sichern.

Zuckermann bezeichnete die mit der Mauer verbundene Segregation ob ihrer ökonomischen Folgen für die Palästinenser/innen als deren Todesurteil. Er kennzeichnete sie – sprachlich eindrucksvoll – als „Verdinglichung der Pathologie“ und als „Verdinglichung der Hoffnung“ auf Seiten der Israelis, insofern, als manche Israelis mit der Errichtung der Mauer die Illusion verbänden, die Palästinenser/innen auf diesem Wege aus den Augen verlieren, loswerden zu können.

Dr. Victoria Waltz, Dozentin an der Fakultät für Raumplanung der Universität Dortmund wies darauf hin, dass auch die Verträge von Oslo aus den Jahren 1993 ff. mit ihrer Aufteilung der Westbank in A- Zonen (volle Kontrolle durch die Palästinenser), B-Zonen (volle zivile Kontrolle durch die Palästinenser, gemeinsame israelisch/palästinensische Militärkontrolle) und C-Zonen (volle israelische Kontrolle) bereits Vorstufen von Segregation enthalten hätten. Darüber hinaus schilderte sie, in welch gravierender Weise durch die Mauer in das Alltagsleben tausender Palästinenser eingegriffen werde: Bauern können ihre Felder nicht mehr bestellen, viele Arbeitsplätze können nicht mehr erreicht werden, für Kranke wird die ärztliche oder Krankenhausbehandlung wegen der erforderlichen Umwege und der schikanösen Genehmigungspraxis erheblich verzögert oder gar unmöglich gemacht, Kinder kommen nicht mehr in ihre Schulen, Studenten/innen nicht mehr zu ihren Universitäten, Händler nicht mehr zu den Märkten. Arbeitslosigkeit, Demoralisierung und psychische Deformation breiten sich aus, der Gedanke an Auswanderung und Flucht gewinnt an Boden.

Im Rahmen des Panel 2 und 3 beschäftigten sich die Referenten/innen mit Perspektiven für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel und der Verantwortung Deutschlands und Europas in diesem Konflikt.

Bezugnehmend auf »al Nakbah« – die Katastrophe – nach dem Krieg von 1948, die auf Seiten Israels erhebliche zusätzliche Terraingewinne bedeutet und auf Seiten der Palästinenser/innen zu massenhaften Vertreibungen und Fluchtbewegungen geführt hatte – die Zahl der Vertriebenen bzw. Geflüchteten lag bei etwa 700.000, davon waren ca. 300.000 Binnenvertriebene – schlug Dr. Abu Sitta, Koordinator für das Rückkehrrecht des palästinensischen Volkes vor, die damals verlassenen Dörfer, von denen die meisten auch heute noch unbewohnt sind, palästinensischen Flüchtlingen nach ihrer Rückkehr zur Verfügung zu stellen.

Prof. Amnon Raz-Krakotzkin, Ben-Gurion-Universität, verwies auf die Kausalkette Besetzung–Widerstand–Terrorismus und nannte – wie die anderen Referenten/innen auch- zwei koexistierende Staaten als Ziel eines anvisierten Friedens, wobei die Beendigung der 0kkupation von Seiten Israels aller erste Priorität haben müsse.

Felicia Langer, in Deutschland lebende Rechtsanwältin und Autorin aus Israel, die lange Jahre Palästinenser/innen vor israelischen Gerichten verteidigt hat, wies darauf hin, dass Folter auch in israelischen Gefängnissen an der Tagesordnung sei, dass dort allerdings – im Gegensatz zur Folter von US-Soldaten – die mediale Öffentlichkeit bisher fehle, die eine Diskussion in Gang bringen könnte.

Was die Rolle Deutschlands im palästinensisch/israelischen Konflikt angehe, so stellte Langer fest, dass alle Maßnahmen, die Israel im Kontext der 2. Intifada in den besetzten Gebieten durchgeführt habe, schwere Verstöße gegen die 4. Genfer Konvention, die »Bill of Rights« der Menschen, die in besetzten Gebieten leben müssen, darstellten, also Kriegsverbrechen seien (Art. 147 IV.GFK). Das Schweigen der Welt dazu müsse gebrochen werden; dies gelte auch für Deutschland. Eindringlich wies Langer darauf hin, dass Deutschland als Unterzeichnerin der 4. Genfer Konvention Position beziehen, das Schweigen des Außenministers ein Ende haben müsse, denn „Schweigen hat den Beigeschmack von Mittäterschaft.“

In der Abschlusserklärung forderten die Teilnehmer/innen der Konferenz Israel auf, den Bau der völkerrechtswidrigen Mauer unverzüglich zu stoppen, die bereits errichteten Mauern und Zäune abzureißen, konfisziertes Land zurückzugeben und Schadensersatz zu leisten an die infolge des Mauerbaus Geschädigten.

Sie betonen das Recht der Palästinenser/innen auf dem gesamten Gebiet der Westbank und des Gazastreifens einen souveränen Staat aufzubauen, ebenso wie das recht Israels auf einen Staat in den Grenzen von 1967. Der Waffenhandel in die Region des Nahen Ostens müsse eingestellt werden, Waren aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen in Gaza und der Westbank müssten von allen Zollpräferenzen der EU ausgenommen werden.

Die Veranstalter versichern, ihre Kontakte zu den durch den Mauerbau betroffenen Menschen in Palästina und zu all denjenigen israelischen Gruppen fortführen und ihre Unterstützung intensivieren zu wollen, die Sicherheit und ein gleichberechtigtes Zusammenleben unter Beachtung der Menschenrechte für beide Bevölkerungen nicht mittels Gewalt, sondern durch gemeinsame Arbeit und solidarisches Zusammenwirken zu erreichen suchen. Die Unteilbarkeit der Menschenrechte verlange es, sich in Deutschland und Europa ebenso wie in Palästina und Israel „gegen Antisemitismus, Judenhass, Islamphobie und Araberfeindlichkeit“ zu wenden und sich für gegenseitige Akzeptanz und konstruktiven Dialog einzusetzen.

Nachtrag

Die auf der Konferenz vorgetragenen Positionen wurden inzwischen von höchsten Stellen teilweise bzw. vollständig bestätigt. Am 30.6.04 urteilte der Oberste Gerichtshof in Israel, der 40 km lange Abschnitt des Sperrzauns im Nordwesten Jerusalems sei gesetzeswidrig. Er verletze die Anwohner „in einer akuten und schweren Art und Weise und zugleich ihre Ansprüche auf Einhaltung von Menschen- und Völkerrechten“ (SZ, 1.7.04). Die Behinderungen der palästinensischen Zivilbevölkerung stünden in keinem Verhältnis zum Anliegen Israels, sich vor Terroristen zu schützen – daher müsse der Zaun in diesem Abschnitt geändert werden.

Kurz danach stellte der Internationale Gerichtshof der UN in einem von der Generalversammlung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten (Art. 96 UN-Charta) am 9.7.04 fest, dass die Mauer im Westjordanland und rund um Jerusalem die Bewegungsfreiheit der Palästinenser/innen unrechtmäßig beschränke und daher gegen internationales Recht verstoße. Dieses Gutachten wurde von den 15 Richtern des IGH mit 14 gegen 1 Stimme – die des Richters aus den USA – verabschiedet und Israel aufgefordert, den Bau der Mauer zu stoppen, die fertiggestellten Teile abzureißen und die enteigneten Palästinenser/innen zu entschädigen. Ein entsprechendes Votum wurde auch auf der UN-Vollversammlung am 20.7.2004 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Rechtsgutachten des IGH hat keine bindende Wirkung. Dem gemäß hat die Regierung Israels erklärt, sie werde es ignorieren (FR 10. 7. 04). Dem Urteil des Obersten Gerichts solle hingegen Rechnung getragen werden, allerdings nicht durch Abriss, sondern durch den Bau zusätzlicher Straßen, Tunnel und Unterführungen, die den Palästinensern/innen mehr Bewegungsfreiheit ermöglichen würden. Außerdem solle beim weiteren Bau der Mauer stärker darauf geachtet werden, dass die Palästinenser/innen nicht von ihrem Landbesitz abgeschnitten werden.

Prof. Dr. Barbara Dietrich lehrt am Fachbereich Sozialwesen der FH Wiesbaden

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2004/4 Think Tanks, Seite