Entsorgen durch Verschweigen
Umweltschutz auf Liegenschaften der Bundeswehr
von MÖP
Im April gab es Einiges zum Thema Umweltschutz bei der Bundeswehr zu lesen und den Bericht mit dem Titel: „Umweltschutz in der Bundeswehr – Grundlagen, Maßnahmen und Absichten“, der an den Verteidigungsausschuß ging. Den Parlamentariern wurde hierbei versucht darzustellen, wie gut organisatorisch die Bundeswehr gerüstet sei.
Umweltschutzkonzeption I
Dieses Dokument ist bei genauerer Analyse eine absolute Schönfärberei. Wie überall, wird über allgemeine Aussagen nicht hinausgegangen. 1990 sollen erstmals 30 hauptamtliche Sachbearbeiter für Umweltschutz (Umweltingeneure) eingestellt werden. „Ziel ist es, im Zuständigkeitsbereich der durch Umweltprobleme besonders belasteten Standortverwaltungen (!) einen fachlich qualifizierten Sachbearbeiter für Umweltschutz (Umweltingeneur/FH) einzusetzen, der bis zu drei (!) Standortverwaltungen zu betreuen hat. Es ist nicht beabsichtigt, bei jeder der 184 Standortverwaltungen einen Umweltingeneur einzusetzten“ (S.9).
In den Streitkräften selbst bestehe bisher keine eigene hauptamtliche Umweltschutzorganisation. „In Truppe und Wehrverwaltung wurden in den letzten Jahren mehr als 600 nebenamtliche (!) »Umweltbeauftragte« von ihren Kommandeuren/Dienststellenleitern bestimmt. Sie stehen in keinem Organisationsplan und sind für diese Aufgabe weder ausgebildet noch in Informationsprozesse einbezogen. Auf diese Beauftragten kann nach Ausbau der hauptamtlichen Umweltschutzorganisation zu einem großen Teil verzichtet werden“ (S.11). Weiterhin ist zu erfahren, daß seit 1978 39 Straf- und Verwaltungsverfahren wegen Umweltverstößen eingeleitet wurden. Der größte Teil endete mit Freispruch oder Einstellung.
Es folgen zum Thema Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Abfallwirtschaft, Naturschutz auf Übungsplätzen etc. Maßnahmenbeschreibungen ohne jedoch die gegebene Situation zu schildern. Dies ist aber erforderlich, um überhaupt Aussagen zu den Maßnahmen zu machen. Es gibt aber für die Bundeswehr keine derartige Erhebung; dies muß man sich immer wieder vergegenwärtigen! Im Anhang der Berichtes finden sich Organisationsschemata der Umweltorganisation in den Streitkräften. Dies ist der erste Schritt, um überhaupt einmal organisatorische Ordnung in den Umweltbereich zu bringen.
Umweltschutzkonzeption II
Bereits im Oktober dieses Jahres wurde eine weitere »Fachkonzeption Umweltschutz der Bundeswehr« vorgestellt. Sie wurde am 24.10. im Verteidigungsausschuß beraten und soll Verteidigungsfähigkeit und Umweltschutz glaubhaft miteinander verknüpfen. Es müsse ein „verantwortbarer Weg“ gefunden werden. Die Verteidigungsfähigkeit dürfe allerdings nicht leiden. Die Konzeption wurde von dem BMVg erlassen (SIV 3 – Az 63-25-00/20.
Diese Konzeption (Nomen est Omen) gilt für den gesamten Verantwortungsbreich des BMVg. Wichtig ist, daß erstmals der Begriff »ökologische Sicherheit« von den bundesdeutschen Militärs besetzt wird. „Die Erhaltung des Friedens und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen müssen als gemeinsame Aufgaben verteidigungspolitischer und ökologischer Sicherheitsvorsorge gesehen werden“.
In der Fachkonzeption wird darauf hingewiesen, daß das immer dichter werdende Netz von Umweltauflagen offenkundig gemacht habe, daß bei der Umweltschutzpraxis in der Bundeswehr bisher eine grundlegende Konzeption gefehlt habe, die Ziele, Prioritäten, Aufgaben und Zuständigkeiten für die Bundeswehr bestimmt hätte. Noch einmal wird auf die 30 Umweltingeneure abgehoben. Sie sollen hier Abhilfe schaffen – nicht viel bei (ehemals) 670.000 Mitarbeitern. Die in der Fachkonzeption verwendeten Begriffe weichen zum Teil von gültigen Dienstvorschriften ab. „Folgedokumente haben sich an diesen Begriffen zu orientieren. Über deren Definition und Aufnahme in Dienstvorschriften wird gesondert entschieden“.
Unter dem Punkt »Zielsetzung und Geldzungsbereich« heißt es: „Angesichts abnehmender militärischer Bedrohung und zunehmender Umweltschäden und -gefährdungen werden Streitkräfte nicht allein nach ihrer Fähigkeit bewertet, den Frieden zu erhalten, sondern auch danach, welche Rücksicht sie dabei auf die Umwelt nehmen und welchen aktiven Beitrag sie zu ihrem Schutz leisten können.
Es ist notwendig, militärisches Handeln mit ökologischer Verantwortung zu verbinden. Umweltschutz ist integraler Bestandteil von Führungsverantwortung. Dabei gilt es, den Verfassungsauftrag Verteidigung trotz wachsender und einschränkender Regelungen und Erfordernisse zum Schutz der Umwelt unter den geringst möglichen Belastungen von Mensch und Natur sicherzustellen“.
Dieser Einleitungsabschnitt enttarnt die Bundeswehr und ihre Umweltschutzabsichten. Jahre des Nichtstuns sind nun offiziell aus legitimatorischen Gründen beendet worden. Es folgen auf 40 Seiten interessante Absichtserklärungen. Teilweise wird bewußt Öko-Vokabular gebraucht. Unter dem Punkt »Kooperationsprinzip« heißt es: „Die Kooperation mit gesellschaftlich relevanten Gruppen und Instutionen ist auf allen Ebenen zu verstärken. Die Zusammenarbeit mit Kommunen und Kontakte zu anerkannten Umweltverbänden heben das gegenseitige Verständnis (…)“.
Militärische Offensive hat sich bisher immer bewährt. Interessant ist, daß es eine „Bestandsaufname von Altlastenverdachtsflächen“ geben soll. „Diese Verdachtsflächen sind durch wissenschaftlich fundierte Gefährdungsabschätzungen zu bewerten. Danach ist ein Sanierungsprogramm zu erstellen. Diese Arbeiten sind begonnen worden; sie werden als vordringlich betrachtet. Zur Ermittlung möglicher Bodenkontaminationen durch militärische Nutzung sind intensive Untersuchungen angelaufen“.
Diese Aussage widerspricht allen bisher gemachten Angaben. Leider wird nicht bekannt gegeben, wieviel Untersuchungen wo gemacht werden, und warum diese »intensiv« sind. Die Studientätigkeit der Bundeswehr nimmt (verbal) enorm zu, doch die Abhilfemaßnahmen werden nicht geschildert. Nach „intensiven Vorarbeiten“ soll noch in diesem Jahr eine Erhebung über den teilweise schlechten Zustand des 5500 km langen Kanalnetzes der Bundeswehr erfolgen. Und zum Thema Abfall heißt es: „Eine geordnete Abfallwirtschaft ist zum Schutz von Boden und Grundwasser dringlich erforderlich. Fachaufsicht und Koordinierung sind zu intensivieren. Eine erste Voraussetzung ist die bereits erfolgte Einrichtung eines entsprechenden Dienstpostens für einen Sachbearbeiter (Umweltingeneur) bei jeder Wehrbereichsverwaltung“.
Erstmalig wird auch auf die »Gaststreitkräfte« in einem solchen Papier eingegangen: „Zu dem deutschen Recht (…) dem die Gaststreitkräfte genüge tun müssen (…), gehört auch das Umweltrecht, insbesondere die Vorschriften des Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrechts. (…) Die Verpflichtung der Gaststreitkräfte, das deutsche Recht zu achten, schließt auch die Verpflichtung ein, zu ständigen deutschen Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Zutritt zu Liegenschaften zu gewähren“.
Auf die neue östliche Bundeswehr wird in diesem Bericht nicht eingegangen. Auch in ihrem Recht will sich die Bundeswehr verbal beschneiden, auch wenn sie keine einzige Privilegierungsklausen im Umweltrecht aufgeben will: „Dabei (bei der Abwägung) haben die Belange der Verteidigung gegenüber denen des Umweltschutzes grundsätzlich Gleichrang“. Auch der Punkt „Ausblick“ scheint von einem internen, kritischen Umweltschützer der Bundeswehr verfasst worden zu sein: „Der Handlungsbedarf zum Schutz Umwelt wird weiter steigen. Erhebliche Finanzmittel zur Sanierung und für die Umweltvorsorge werden notwendig werden,. Eine neue, umfassende Sicherheitskultur für die Industriegesellschaft in Deutschland zeichnet sich ab, um die Umwelt nachhaltig wiederherzustellen“. Auch der Schlußsatz dieser Konzeption verdeutlicht, daß bis heute wenig im Umweltbereich der Bundeswehr passiert ist: „Mit dieser Fachkonzeption erhält der Umweltschutz der Bundeswehr den Stellenwert, der ihm aufgrund der gesellschaftspolitischen, naturwissenschaftlich-technischen und aktuellen militärischen Entwicklung zugestanden werden muß. Dies setzt ein neues mitverantwortliches Denken bei allen Bundeswehrangehörigen voraus. Eine intakte Umwelt vermittelt dem Frieden in Freiheit höhere Qualität“.
Dies ist also eine offizielle Darstellung. Anhand von drei anderen Dokumenten zeigt sich schnell, daß die oben geschilderten bescheidenen Einsichten relativiert werden müssen. In Studien und Antworten auf Anfragen von Abgeordneten wird wie bisher verharmlosend und beschönigend die Umweltmisere der Streitkräfte dargestellt.
Interne Umweltstudie 1990
Für die »Ökologischen Briefe« hat die MÖP einen internen Bericht der Bundeswehr über deren „liegenschaftsbezogenen Umweltschutz“ analysiert. Diese »verschwiegene Umweltbilanz der Bundeswehr«, so der Titel des Artikels, zeugt von großen Widersprüchen. In einem 1989 von der MÖP veröffentlichten internen Bundeswehrschreiben hieß es bereits in amtsdeutsch zum Thema Öffentlichkeitsarbeit: „Informationsschriften zeigen teilweise ein unrealistisch günstiges Bild vom geschilderten Umweltzustand, weil Betroffene klare Aussagen zu hindern suchen“. Dies hat sich mit dem vorliegenden internen Bericht vom Juni 1990, welcher zur Zeit in der Bundeswehr verteilt wird, nicht geändert. Er hat zur Aufgabe dem Vorwurf entgegenzutreten, die Bundeswehr verschweige gravierende Umweltdefizite oder verdecke diese mit positiven Ergebnissen. Er baut auf die Untersuchung von 1988 auf, wobei jedoch konsequent alle verfänglichen Angaben zugunsten einer aufwendigen, inhaltsleeren Gestaltung herausgestrichen wurden. Der Bericht beginnt schon im Vorwort mit einer Hochstapelei: alle Zahlen und Fakten seien größtenteils einer eigens für die Umweltschutzbelange erstellten „Umweltdatei der Bundeswehr“ entnommen worden. Es handelt sich hierbei lediglich um das »Unterbringungs-Fachinformationssystem-Physischer Umfang (UFIS-PU)«, welches in erster Linie für die „Unterstützung der Managementaufgaben bei der Realisierung großer Bauvorhaben der Bundeswehr sowie der Erarbeitung und Durchführung der Infrastrukturgesamtplanung“ eingerichtet wurde und Ende 1988 noch in der Einführungsphase stand.
Zum Thema Luftbelastung:
Der Stromverbrauch stieg von 1159 MWh 1979 auf 1572 MWh 1988, wobei er am Gesamtenergieverbrauch nur ca. 10% nach Berechnung der Bundeswehr beteiligt sei. Der Gesamtwärmeenergieverbrauch der Bundeswehr betrug 1988 9,47 Mio MWh. Demnach muß aber der Stromanteil am Gesamtenergieverbrauch bei ca. 16,6% liegen!
Zum Thema Wasserbelastung:
In dem Kapitel „Die Nutzung des Wassers durch die Bundeswehr“ wird eine Frischwasserzufuhr von 70.000 m3 pro Tag für die Bundeswehr angegeben. Insgesamt werden 27.628.594 m3 Wasser pro Jahr verbraucht. 63 Liter pro Tag und Person wurden in der Studie ebenfalls errechnet. Nimmt man die Gesamtverbrauchszahl als Berechnungsgrundlage, so ergibt sich ein täglicher Wasserverbrauch von 75694,8 m3 pro Tag, 5000 m3 pro Tag mehr, als die Bundeswehr selbst errechnet. Demnach liegt der Tagesbedarf jedoch bei ca. 113 Liter pro Person. Vom Gesamtwasserverbrauch werden 10.416.717 m3 (37,70%) selbst gefördert. Insgesamt sind 21.397.900 m3 (77,45%) Grundwasser und nur 6.231.694 m3 (22,55%) „sonstige Förderung“. Die Trinkwasserversorgung wird im Bundesdurchschnitt im zivilen Bereich mit nur 65% durch Grundwasser gedeckt. Anscheinend werden nichteinmal 15% der Bundeswehr-Abwässer in den vorhandenen Anlagen erfasst.
Der Bericht von 1990 unterschlägt die Angaben zu den anfallenden Rückständen insbesondere den Sonderabfällen und die fehlenden Wasserrechtsbescheide. Insgesamt ist der Bericht weniger konkret als der von 1988. Die aufwendige Gestaltung läßt den Schluß nahe liegen, daß es sich hier lediglich um Argumentations- denn um Grundlagenmaterial für eine wirkliche und notwendige Umweltvorsorge handelt. Der Bericht macht überhaupt keine Aussagen zu Problemfeldern wie dem Fahrzeugbestand und -gebrauch, Flugbetrieb, Lärm insb. Betriebs- und Schießlärm, Altlasten und neue Altlasten von den z.B. 900 verschiedenen Munitionsarten, Manöverschäden oder Gebrauch von FCKW u.a.
Somit reiht sich der Bericht in die vielen anderen Berichte ein. Er wurde dem Verteidigungsauschuß erst zwei Tage nach der letzten Sitzung am 26.10.90 übergeben, vier Monate nach Erscheinen.
Antwort auf Anfrage der SPD ungenügend und falsch
Für die SPD hat die MÖP eine Stellungnahme zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion Zivilisationsverträglichkeit von Verteidigungsvorbereitungen im Frieden (Bt-Drs. 11/7826) erstellt. Die gesamte Antwort ist nur als ein weiterer, untauglicher Versuch zu werten, die katastrophalen Zustände im militär-ökologischen Bereich zu tarnen. Einige Antworten sind derartig »Schönfärberei«, daß von einer objektiven Antwort, die jedem Parlamentarier zustehen, nicht gesprochen werden kann. Da die Fragen nicht detailliert genug gestellt wurden, hat die Hardthöhe es zum Anlaß genommen, Allgemeinplätze statt wirkliche Zustandsbeschreibungen zu liefern. Es handelt sich eigentlich nicht um eine Beantwortung im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Kommentierung, die den wirklichen Umweltnotstand verdecken soll. Es wurde empfohlen, Beschwerde bei Frau Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth einzulegen. So heißt es z.B.: „Es gibt keinen Anhalt für Bodenverseuchungen durch Übungs- und Ausbildungsmunition auf Übungsplätzen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestreitkräfte“. Es existieren jedoch bereits mind. vier Studien, die hier einen Zusammenhang nachweisen. Die ausführliche Anfragenanalyse kann für 10 DM incl. Porto bei der MÖP bestellt werden.
Einer weiteren Antwort auf eine SPD-Anfrage »Altlasten auf Liegenschaften der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte« (11/8101) kann man ebenfalls wenig entnehmen. Immerhin konnte sich die Bundesregierung zu folgender Aussage hinreißen lassen: „Durch den militärischen Betrieb auf den Liegenschaften der Streitkräfte sind bisher Gewässer- und Bodenbelastungen insbesondere durch Treib- und Schmierstoffe, chemische Lösungs- und Reinigungsmittel sowie durch Bleischrot beim Betrieb von Tontaubenschießständen bekannt geworden“.
Antwort auf Anfrage der GRÜNEN ungenügend und falsch
Einer Anfrage der GRÜNEN zum Thema »Militär und Klima« erging es bei der Beantwortung nicht viel besser. Zahlen und Aussagen stimmen wenig überein. Wie immer liegen der Bundesregierung keine Angaben zu den alliierten Streitkräften vor. Selbst beim Kerosinverbrauch, der sonst immer mit 900.000 t/a angegeben wurde, schweigt sie sich aus. Mengenangaben zum FCKW-Verbrauch gibt es nicht einmal für die Bundeswehr. Die Angaben zum Betriebsstoffverbrauch zeigen im Vergleich mit anderen bekannten Zahlen von 1985 und 1986 eine Zunahme. Das sie jetzt „tendenziell rückläufig“ seien, liegt wohl eher an der erwarteten Abrüstung. Die Angabe, die Bundeswehr produziere im Jahr ca. eine Milliarde m3 CO2 kann ebenfalls nicht stimmen. Umgerechnet ergebe dies ungefähr 2 Mio t CO2. Diese werden aber allein schon beim Kerosinverbrauch erzeugt. Daß die Bundesregierung nichts über die Klimawirksamkeit von Raketenstarts sagen will, ist angesichts der so groß angelegten Forschungs- und Aufklärungsaufgabe der Bundestags-Klima-Enquete-Kommission schlicht eine Farce. Nur oberirdische Atomwaffenexplosionen, Vulkantätigkeiten, Flugzeuge und Raketen können überhaupt direkt in die oberen Schichten der Atmosphäre eingreifen. Auch die vorgeschobene Unwissensheit gegenüber stark ozonvernichtenden Treibstoffadditiven ist in diesem Zusammenhang nicht zu akzeptieren. Obwohl die Bundesregierung spätestens durch die Anfrage für diese Thematik sensibilisiert sein müßte, gibt es keinerlei Hinweise auf geplante bzw. stattfindende Forschungsvorhaben.
Hintergrund dieser Anfrage der GRÜNEN ist eine Studie, die sie bei der Arbeits- und Forschungsstelle »Militär, Ökologie und Planung« (MÖP) e.V. in Bonn in Auftrag gegeben haben. Sie hat die Klimaverträglichkeit des Rüstungs- und Militärapparates zum Untersuchungsgegenstand.
Abschlußbericht des Unterausschusses »Militärischer Fluglärm/Truppenübungsplätze«
Ebenfalls am 24.10. wurde der Abschlußbericht des inzwischen dritten Unterauschußes »Militärischer Fluglärm/Truppenübungsplätze« beraten. Der Bericht ist äußerst mager (23 Seiten + Anhang) und gibt im wesentlichen die Presseverlautbarungen zum Thema Tiefflug, Soltau-Lüneburg-Abkommen, Truppenübungsplatz Grafenwöhr und Schießplatz Nordhorn-Range wieder. Im übrigen wird auf den umfangreichen Zwischenbericht verwiesen, den wir im MÖP-Rundbrief ausreichend kritisiert hatten. Interessant ist, daß es 104 Petitionen, davon zahlreiche von Gemeinden zum Thema Tiefflug, Lärm etc. gegeben hat. Unter dem Punkt Folgerungen und Ausblick heißt es: „Neben den dargestellten noch offenen Problemen zum militärischen Flugbetrieb und zu den Truppenübungsplätzen wird die weitere paralmentarische Aufmerksamkeit besonders den Altlasten auf Liegenschaften der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte gelten müssen“. Ob es allerdings in der nächsten Wahlperiode wieder einen Ausschuß geben wird, ist noch nicht bekannt.
Literatur
Olaf Achilles/Die GRÜNEN im Bundestag (Hg.): »Militär, Klima und Rüstung«; KÖF-Reihe Bd. 6; Alheim 1990
ders./MÖP e.V.: Stellungnahme zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion Zivilisationsverträglichkeit von Verteidigungsvorbereitungen im Frieden (Bt-Drs 11/7826); Bonn 1990
ders./dies.: »Verschwiegene Umweltbilanz der Bundeswehr« in: Ökologische Briefe 42; Frankfurt a.M. 1990
Bundesminster der Verteidigung: »Umweltschutz in Liegenschaften der Bundeswehr – Reinhaltung von Luft und Wasser Abfallwirtschaft«; Bonn November 1988
ders: »Umweltschutz in Liegenschaften der Bundeswehr – Luft, Wasser, Boden«; Bonn Juni 1990 1990
ders.: »Umweltschutz in der Bundeswehr – Grundlagen, Maßnahmen, Absichten«; Bericht des BMVg an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages; Bonn 10.4.90
ders.: »Fachkonzeption Umweltschutz der Bundeswehr«, Bonn 4.10.90
Bundesregierung: „Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD – »Altlasten der auf Liegenschaften der Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte"“ (Bt-Drs. 11/8101)
dies.: „Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion – Zivilisationsverträglichkeit von Verteidigungsvorbereitungen im Frieden (Bt-Drs 11/7826); Bonn 1990
dies.: „Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag Militär und Klima“ (Bt.Drs. 11/8337)
Gerade auch angesichts der eklatanten Umweltprobleme der Militärs in der ehemaligen DDR und auf den alliierten Liegenschaften in der ehemaligen BRD muß die Forderung von Umweltschützern und Friedensforschern endlich umgesetzt werden: ein Sondergutachten des Rates für Umweltfragen der Bundesregierung zum Bereich Militär.