W&F 2006/1

Unternehmen für den Krieg

Die Privatisierung von Gewalt und Sicherheit in Afrika

von Marc von Boemcken

Im März 2004 stellten die Behörden am Flughafen von Harare eine aus Südafrika kommende Boeing 727 sicher und verhafteten 70 Männer. Diese Männer wollten in Simbabwe Waffen einkaufen, um dann nach Äquatorialguinea weiter zu fliegen und in dem kleinen, ölreichen Land einen Staatsstreich durchzuführen. Dieser bemerkenswerte Vorfall ist nur einer von vielen Hinweisen auf einen komplexen und sehr ausdifferenzierten Gewaltmarkt, der sich spätestens seit Ende des Kalten Krieges auf dem afrikanischen Kontinent etabliert hat. Der Autor beleuchtet zuerst das Feld profitorientierter Gewalt- und Sicherheitsakteure in Afrika. Danach erörtert er die wichtigsten Ursachen für die wachsende Bedeutung des Söldnertums sowie seine sich verändernden Erscheinungsformen seit Ende des Kalten Krieges. Schließlich unterzieht er die Rolle kommerzieller Gewaltanbieter bei der Verschärfung und Förderung gewaltsamer Konfliktdynamiken einer kritischen Bewertung. Insgesamt wird so der Bedarf nach effektiveren internationalen und nationalen Maßnahmen zur Einhegung afrikanischer Gewaltmärkte aufgezeigt.

Bis in die 1970er Jahre hinein gab es praktisch keine Verregelung von Söldneraktivitäten in der internationalen Rechtssprechung. Ein 1977 angenommenes Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen klassifizierte Söldner erstmalig als „illegale Kombattanten“, die nicht den Status eines Kriegsgefangenen für sich in Anspruch nehmen dürfen. Ein Söldner ist nach diesem Protokoll wer sich 1) anwerben lässt, um in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen; 2) unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt; 3) dabei hauptsächlich von einem Begehren nach persönlichem, materiellem Gewinn angetrieben wird; sowie 4) weder ein Bürger noch 5) ein Mitglied der Streitkräfte einer Konfliktpartei ist.1 Diese Definition bildete die Grundlage für zwei internationale Abkommen zur Bekämpfung des Söldnertums: Die Convention for the Elimination of Mercenaries in Africa (CEMA) der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) von 1977 und die International Convention against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries der Vereinten Nationen (VN) von 1989.

Es ist keineswegs ein Zufall, dass der erste internationale Versuch zur Eindämmung des Söldnertums gerade in Afrika seinen Anfang nahm. Ehemaligen Kolonialmächten und dem Apartheid-Regime in Südafrika war während des Kalten Krieges die Finanzierung von Söldnern als ein opportunes Instrument der Außenpolitik erschienen, um ihre machtpolitischen oder ideologischen Interessen auf dem Kontinent gewaltsam durchsetzen zu können. Bewaffnete Gruppierungen um berüchtigte Anführer wie z.B. Michael »Mad Mike« Hoare, Bob Denard oder den ehemaligen Wehrmachtsoffizier »Kongo-Müller« hatten während der 1960er und 1970er Jahre nicht selten dazu beigetragen, die staatliche Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht der Völker – etwa im Kongo, Angola oder auf den Komoren – zu unterwandern.2 Da die CEMA im Wesentlichen darauf abzielte, die klandestine Interventionspolitik ausländischer Mächte im südlichen Afrika einzudämmen, propagierte sie kein generelles Verbot des Söldnertums. Vielmehr kriminalisierte sie lediglich den Gebrauch von Söldnern gegen die territoriale Integrität afrikanischer Staaten sowie gegen »legitime« Befreiungsbewegungen. Es war und ist den Mitgliedsstaaten also weiterhin erlaubt, Söldner zur Bekämpfung von als »illegitim« angesehenen Aufständen innerhalb ihrer eigenen Grenzen einzusetzen.3 Trotzdem blieb das Interesse afrikanischer Staaten an der CEMA eher mäßig. Bis Oktober 2005 hatten nur 26 der 53 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) das Abkommen ratifiziert.

Im Unterschied zu der CEMA strebt die Anti-Söldner Konvention der VN von 1989 ein Verbot jeglicher Söldneraktivitäten an. Zwar genießt sie die Unterstützung vieler VN Organisationen, auch hier ist das nationalstaatliche Interesse aber gering. Tatsächlich konnte die VN Konvention nicht bis September 2001 in Kraft treten, da ihr bis dahin die nötigen 22 Ratifikationen fehlten. Vier Jahre später waren ihr weltweit nur 27 Länder beigetreten, davon 9 aus Afrika.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die internationalen Mechanismen zur Kriminalisierung des Söldnertums – entgegen verbreiteter Meinung –noch immer schwach sind.4 Auch nationale Gesetze zur Einhegung von Söldneraktivitäten bleiben eher die Ausnahme als die Regel.5 So konnte ein florierender Handel mit militärischen Dienstleistungen entstehen, von dem vor allem der afrikanische Kontinent stark betroffen ist.

Privatisierung von Gewalt und Sicherheit in Afrika

Söldneraktivitäten haben auf dem afrikanischen Kontinent im Laufe der letzten Jahrzehnte stetig zugenommen. Abdel-Fatau Musah und Kayode Fayemi registrieren in ihrem Buch »Mercenaries – An African Security Dilemma« für den Zeitraum zwischen 1950 und 1989 insgesamt 15 Söldnereinsätze bei kriegerischen Auseinandersetzungen in Afrika, für den Zeitraum zwischen 1990 und 1998 haben sie immerhin 65 Einträge.6

Die wichtigste Ursache für die Ausbreitung kommerzieller Kriegsakteure liegt in der Unfähigkeit vieler afrikanischer Staaten, einen effektiven öffentlichen Sicherheitsapparat zu unterhalten, der die gewaltfreie Austragung innergesellschaftlicher Konflikte und ökonomischer Konkurrenz gewährleisten könnte. So findet z.B. die Ausbeutung natürlicher Ressourcen häufig in »staatsfreien« oder »gewaltoffenen« Räumen statt, in denen die wirtschaftlichen Interessen sowohl staatlicher als auch nicht-staatlicher Akteure u.a. von modernen Söldnern und privaten Sicherheitsunternehmen gewaltsam verteidigt und durchgesetzt werden.

Das Abklingen US-amerikanischer und sowjetischer Finanzhilfen nach Ende des Kalten Krieges beschleunigte die Erosion staatlicher Gewaltstrukturen, da von schrumpfenden öffentlichen Haushalten auch die Militär- und Sicherheitsbudgets betroffen waren. Zwischen 1985 und 1995 sanken die Militärausgaben in Afrika südlich der Sahara um fast 20 Prozent.7 Die Verschiebung von Militärleistungen in den Privatsektor erschien als die billigere Alternative zum – ohnehin in weiten Teilen Afrikas nie vorhandenen – öffentlichen Gewaltmonopol. Während stehende Heere nämlich langfristig unterhalten werden wollen, müssen Söldner nur für eine begrenzt andauernde Militäroperation bezahlt werden. Auch die innere Sicherheit wurde zum Teil gänzlich privatisiert, um öffentliche Kassen zu entlasten. In vielen afrikanischen Ländern müssen Firmen, Internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NROs) für ihre Sicherheit selbst aufkommen.8

Das Wachstum privater Gewaltmärkte wurde zusätzlich durch die weltweite Demobilisierung von Soldaten nach Ende des Kalten Krieges begünstigt. Allein die südafrikanischen Streitkräfte reduzierten zwischen 1990 und 2003 ihren Personalbestand um mehr als 30.000 Soldaten.9 Vielen arbeitslosen Ex-Militärs kam die gestiegene Nachfrage nach kommerziellen Militär- und Sicherheitsleistungen sehr gelegen. Ganze Kompanien der ehemaligen South African Defence Force traten fast geschlossen in die Dienste von neu gegründeten Söldnerfirmen.10

Bei näherer Betrachtung lassen sich mindestens drei Gruppen kommerzieller Gewaltanbieter in Afrika voneinander unterschieden:11

Söldner

Nach wie vor gibt es kleine und konspirative Söldnerbanden, die ihre Waffenfertigkeiten an den meistbietenden Interessenten verkaufen. Ein Beispiel wäre die sogenannte Weiße Legion – eine lose Gruppe aus Franzosen und Serben, die 1996/7 vom Mobutu Regime in Zaire zur Bekämpfung von Rebellen angeheuert wurde. Auch der Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, beschäftigte Berichten zufolge zwischen 2002 und 2003 eine Vielzahl osteuropäischer und südafrikanischer Söldner, meist Piloten von Kampfhubschraubern, welche direkt dem Präsidentenbüro unterstanden.12

Söldnerfirmen

Neben diesen kleineren Banden bildeten sich in den 1990er Jahren auch registrierte Firmen, die militärische Dienstleistungen verkauften – sogenannte Military Provider Firms (MPFs) oder »Söldnerfirmen«. Von klassischen Söldnern unterschieden sie sich vor allem durch ihre Organisationsform als Unternehmen bzw. durch ihr tendenziell angeblich eher offenes als verdecktes Gebahren auf dem internationalen Markt.13 MPFs konnten in kurzer Zeit eine große Zahl bewaffneter Experten in ein afrikanisches Konfliktgebiet entsenden und durch eine direkte Beteiligung an Kampfhandlungen den weiteren Kriegsverlauf entscheidend beeinflussen. Die wohl bekanntesten Beispiele waren die südafrikanische Firma Executive Outcomes (EO) und ihr britisches Schwesterunternehmen Sandline International, welche die Regierungen von Angola und Sierra Leone im Kampf gegen Rebellengruppen unterstützen. Beide Firmen waren Teil eines komplexen Firmenkonsortiums, welches auch in die Rohstoffindustrie hineinreichte. Für ihre teuren Dienste konnten sie sich so mit Lizenzen für Schürfrechte an Diamantenminen entlohnen lassen.14

Sicherheitsfirmen

Söldner und Söldnerfirmen werden meist nur für einen kurzen Zeitraum und mit der spezifischen Absicht, an offensiven Kampfhandlungen teilzunehmen angeworben. Im Unterschied dazu sind die in afrikanischen Krisen- und Kriegsgebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen in der Regel für eine längere Zeitspanne im Land aktiv und ausschließlich mit dem Schutz von bedrohten Einrichtungen oder Personen betraut. Zu ihren Auftraggebern gehören nicht nur Regierungen, sondern auch Firmen der Privatwirtschaft oder NROs. Dabei können Sicherheitsfirmen entweder international tätig sein, wie z.B. die britische Firma ArmorGroup mit eigenen Büros in zehn afrikanischen Staaten, oder lokal begrenzt wie die Firmen LifeGuard und Southern Cross in Sierra Leone. Die jährliche Wachstumsrate der privaten Sicherheitsindustrie in Afrika beträgt vermutlich zwischen 10 und 30 Prozent.15 Der Markt ist damit ungleich größer als der für Söldner oder Söldnerfirmen.

Kritische Bewertung

Söldnerfirmen und Sicherheitsunternehmen erfreuen sich heute einer erstaunlich großen Akzeptanz, da sie in der Wahrnehmung vieler die einzig mögliche Alternative zum ineffektiven öffentlichen Sicherheitssektor in Teilen Afrikas darstellen. Die Diskussion wird von der Frage dominiert, wie derartige Gewaltmärkte wohl reguliert und kontrolliert werden können. Möglichkeiten diese Märkte einzudämmen oder gar zu verbieten, werden hingegen meist kategorisch als unrealistisch oder kontraproduktiv abgelehnt.16 Tatsächlich waren die Einsätze von EO und Sandline in militärischer Hinsicht sehr effektiv und konnten dazu beitragen, zerfallende Bürgerkriegsstaaten kurzfristig zu stabilisieren. Es gibt auch keine Indizien dafür, dass Angestellte von Söldner- und Sicherheitsfirmen eher zu Menschenrechtsverletzungen neigen als etwa Angehörige staatlicher Sicherheitskräfte.

Trotzdem sind kommerzielle Anbieter von Kriegs- und Sicherheitsleistungen alles andere als neutrale »Werkzeuge«. Im Gegenteil, ihr Einsatz hat profunde Auswirkungen auf die gesellschaftliche Organisation von Gewalt und Sicherheit. In vielen Fällen schaffen sie mehr Probleme als sie zu lösen in der Lage sind.

Söldner und Angestellte von MPFs sind weder in eine feste Befehlshierarchie eingebunden, noch unterliegen sie militärischer Gerichtsbarkeit. Obwohl sie meist von Staaten angeheuert werden, agieren sie also – anders als nationale Streitkräfte – unabhängig von einer unmittelbaren rechtlichen Verantwortlichkeit. Dies erschwert es Regierungen, eine effektive Kontrolle über die Implementierung ihrer Kriegsentscheidungen auszuüben. Als ihnen die Situation in Sierra Leone zu gefährlich wurde, konnte z.B. die Firma Gurkha Security Guards 1994 einfach ihren Vertrag kündigen und das Land verlassen.17

Wie vergangene Beispiele zeigen, war die Abhängigkeit von MPFs der langfristigen Konsolidierung staatlicher Sicherheitsapparate keineswegs dienlich. Im Gegenteil: Da sich ärmere Staaten diese Firmen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum leisten konnten, flammte der Gewaltkonflikt nach deren Rückzug meist in alter Intensität wieder auf. Es ist wenig wahrscheinlich, dass MPFs an einer wirklichen und nachhaltigen Lösung von Gewaltkonflikten interessiert sind, da sie sich dadurch ihrer eigenen Existenzgrundlage berauben würden. Zerfallende Staaten, die dazu gezwungen waren, immer wieder auf die Hilfe von MPFs zurückzugreifen, fanden sich vielmehr bald in einem gefährlichen Kreislauf der Gewaltreproduktion wieder: Um die MPFs bezahlen zu können, wurden Rohstoffe durch Konzessionsvergabe der Volkswirtschaft entzogen. Dadurch nahm die Armut im Land jedoch zu, was wiederum neues Konfliktpotenzial schaffte bzw. bestehendes verschärfte, und somit die zukünftige Abhängigkeit der Regierung von MPFs weiter untermauerte.

Nicht nur Söldner und MPFs, auch private Sicherheitsfirmen haben eine tendenziell gewaltfördernde Funktion, da ihre Ausbreitung das Gefühl gesamtgesellschaftlicher Unsicherheit mittel- bis langfristig erhöht. Sie befreien Regierungen in aller Regel von der kostspieligen Erfordernis, eigene – also öffentliche – Sicherheitskräfte auf- oder auszubauen. Das Gut Sicherheit verwandelt sich so von einem allgemeinen Grundrecht zu einer Ware, die sich nur wenige leisten können.18 Gerade in instabilen Post-Konflikt-Gesellschaften birgt eine solche Entwicklung womöglich ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial.

Die Regelungen im Internationalen Recht sind derzeit nicht geeignet, die Privatisierung und Kommerzialisierung staatlicher Gewaltfunktionen wirksam einzudämmen. So waren sowohl die von Laurent Gbagho angeheuerten Piloten, als auch die Angestellten von EO und Sandline zwar Söldner nach den Kriterien der Genfer Konvention. Da sie alle für afrikanische Regierungen im Landesinneren arbeiteten, fiel ihr Gebrauch jedoch nicht unter die Bestimmungen der CEMA. Nach der seit 2001 gültigen Anti-Söldner Konvention der VN wäre ein derartiger Einsatz von Söldnern zwar dennoch verboten, allerdings sind bisher weder die Elfenbeinküste noch Angola und Sierra Leone diesem Abkommen beigetreten.

Obwohl sich die private Sicherheitsindustrie zunehmend internationalisiert und militarisiert, bleibt sie im Internationalen Recht praktisch unsichtbar. Die Angestellten dieser Firmen werden meist vor Ort und nicht mit der speziellen Absicht, aktiv an Kampfhandlungen teilzunehmen, angeworben. Sie sind somit weder Ausländer noch Kombattaten im herkömmlichen Sinn und deshalb auch keine Söldner im rechtlichen Sinn. Gleichwohl können Sicherheitsfirmen gerade in Kriegs- und Krisengebieten schnell in größere Gefechte verwickelt werden. Während des Einsatzes selber kann die Grenze zwischen defensivem und offensivem Verhalten – und damit der qualitative Unterschied zwischen Sicherheitsfirmen und Söldnerfirmen – also leicht verschwimmen.

Wirkliche Fortschritte bei der rechtlichen Eindämmung des Söldnertums und der privaten Sicherheitsindustrie in Afrika konnten bisher nur vereinzelt und auf nationaler Ebene gemacht werden. So erließ die Regierung Südafrikas 1998 ein Gesetz, das südafrikanischen Staatsbürgern nicht nur untersagte, als Söldner tätig zu werden, sondern auch sich von Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten anstellen zu lassen. Ein Jahr später sah sich EO gezwungen, alle Geschäfte einzustellen. Zur Zeit wird im südafrikanischen Parlament über eine Verschärfung dieses Foreign Military Assistance Act diskutiert nach der selbst Ausländer mit Verbindungen zu Söldner- und Sicherheitsfirmen in Kriegsgebieten bei einem Aufenthalt in Südafrika der Prozess gemacht werden könnte.

Schlußbetrachtung und Ausblick

Die hohen Kosten von MPFs haben die meisten afrikanischen Staaten in den letzten Jahren davon abgehalten, derartige Dienstleistungen einzukaufen. So sah sich im April 2004 auch Sandline aufgrund der schlechten Auftragslage zur Firmenauflösung gezwungen. Es scheint als verpflichten die Kriegsparteien Afrikas inzwischen lieber billigere Söldnerbanden. Ehemalige Mitarbeiter von MPFs wechselten entweder in den wachsenden Sicherheitsmarkt oder beteiligten sich an klandestinen Söldneroperationen. So war einer der führenden Köpfe des geplanten Staatsstreiches in Äquatorial-Guinea, Simon Mann, ein Mitbegründer von sowohl EO als auch Sandline.

Zweifellos besteht ein großer Bedarf an weiteren Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Auswirkungen von Söldnern und Sicherheitsfirmen auf schwache Staaten. Vieles deutet darauf hin, dass die langfristigen gesellschaftlichen Folgen zur Förderung von Gewaltkonflikten beitragen. Der schleichenden Legitimierung dieser Gewaltmärkte müsste dann – nach dem Vorbild der südafrikanischen Gesetzgeber – entschieden entgegengewirkt werden. Oberste Priorität wäre es, bei gleichzeitiger Kriminalisierung des Söldnertums bzw. privater Gewaltakteure in Konfliktgebieten, afrikanische Staaten dazu zu befähigen, wirksame Strukturen zur Herstellung öffentlicher Sicherheit aufzubauen, die demokratisch legitimiert und internationalen Standards verpflichtet sind.

Anmerkungen

1) Vgl. Artikel 47 im Zusatzprotokoll 1 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikt.

2) Vgl. Guy Arnold (1999): Mercenaries: The Scourge of the Thirld World. Palgrave Macmillan.

3) Vgl. Peter W. Singer (2004): War, Profits, and the Vacuum of Law. Columbia Journal of TransnationalLaw.Vol. 42. Nr. 2. S. 529.

4) Ebd. S. 524.

5) Caroline Holmqvist (2005): Private Security Companies: The Case for Regulation.SIPRI Policy Paper No. 9. Januar. S. 50.

6) Abdel-Fatau Musah & J. Kayode Fayemi (2000): Mercenaries: An African Security Dilemma. Pluto Press. S. 265-274.

7) Vgl. The International Institute for Strategic Studies (IISS) (1996): The Military Balance 1996/7. Oxford University Press. S. 310-311.

8) Vgl. Anna Leander (2003): The Commodification of Violence, Private Military Companies and African States. COPRI Working Paper 11/2003. S. 4.

9) IISS (2004): The Military Balance 2004/5. Oxford University Press.

10) Kevin A. O’Brien (2000): Private Military Companies and African Security 1990-98. In Musah & Fayemi. 2000. S. 50.

11) Vgl. Alex Vines (2000): Mercenaries, Human Rights and Legality. In Musah & Fayemi. 2000. S. 169.

12) Vgl. Patrice Dutertre (2005): Die Neuen Söldner. Dokumentarfilm. Frankreich.

13) Vgl. Peter W. Singer (2003): Corporate Warriors. Cornell University Press.

14) Vgl. Khareen Pech (1999): Executive Outcomes – A corporate conquest & Ian Douglas: Fighting for diamonds – Private military companies in Sierra Leone. In Jakkie Cilliers & Peggy Mason (Eds.) (1999): Peace, Profit or Plunder? Institute for Security Studies (ISS).

15) Peter Lock (1999): Africa, Military Downsizing and the Growth in the Security Industry. In Cilliers & Mason (1999).

16) Vgl. Holmqvist (2005): S. 42.

17) Anna Leander (2003): S. 6.

18) Vgl. Peter Lock (2000): Söldner und Rebellen: Zur Rolle der Gewalt in afrikanischen Ökonomien. In Internationales Afrikaforum. Vol. 36. Nr. 1.

Marc von Boemcken ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bonn International Center for Conversion (BICC)

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2006/1 Privatisierte Gewalt, Seite