W&F 2003/2

Verrat an den Menschenrechten

von Heiko Kauffmann

Vom »Primat des Nationalen« zum »Primat der Ökonomie«, von einer bornierten, die Realitäten negierenden national verengten Sicht hin zu der eindimensionalen Rationalität ökonomischer Verwertungsinteressen: Hier zeigt sich die schwere Hypothek der Kohl-Jahre, welche auch die Nachfolge-Regierung zu rationalen Verwaltern scheinbar unabänderlicher »Sachzwänge« werden ließ, statt zu wirklichen Gestaltern einer grundsätzlich neuen entwicklungs- und menschenrechtsorientierten Migrations- und Flüchtlingspolitik. Die Süssmuth-Kommission hatte noch einen Paradigmenwechsel bei der Einwanderungspolitik gefordert: Öffnung, Diskurs, Weltoffenheit, einem ganzheitlichen Blickwinkel, dessen Horizont nicht durch die nationale ökonomische Standortlogik begrenzt wird, sondern der sich völkerrechtlich und menschenrechtsorientiert auch nach den Problemlagen anderer Länder richtet, aus denen Menschen zu uns kommen, der ihre Gründe, Bedürfnisse, Motive ernst nimmt. Nach dem 11. September 2001 ist davon nichts mehr zu hören, das neue Einwanderungsgesetz blieb schon vor seinem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 2002 den Prinzipien der Kontrolle, Begrenzung, Steuerung und Abwehr verhaftet.
Klaus Bade resümiert in seinem Buch »Europa in Bewegung«: „So lange das Pendant der Abwehr von Flüchtlingen aus der »Dritten Welt«, die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Ausgangsräumen, fehlt, bleibt diese Abwehr ein historischer Skandal, an dem künftige Generationen das Humanitätsverständnis Europas im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert ermessen werden.“

Stieß der Bericht der Süssmuth-Kommission noch solche Fragen zaghaft an, so finden wir in Schilys Gesetz davon nichts! Schien durch die Greencard-Debatte – von Bundeskanzler Schröder 1999 angestoßen – zunächst eine diskursive Konstellation ins Wanken gebracht worden zu sein, die in dem bis dahin gebetsmühlenartig vorgetragenen Bekenntnis »Deutschland ist kein Einwanderungsland« auch regierungsamtlich ihren Ausdruck fand, so entpuppte sich der einvernehmlich aus fast allen politischen Lagern eingeforderte Paradigmenwechsel in einer vornehmlich unter Kosten-Nutzen-Aspekten geführten Debatte allenfalls als ökonomisch bedingter Richtungswechsel.

Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.09., die eine »aufgeklärte« Auseinandersetzung im Sinne der oben skizzierten Perspektiven- bzw. des Paradigmenwechsels, im Sinne einer umfassenden zukunftsorientierten und positiv gestalteten Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik verlangt hätten, wurde zudem wieder schnellstens »zurückgerudert«: Ein ursprünglich als »offen« verstandenes Einwanderungskonzept mutierte – auch infolge der Verquickung von ausländerrechtlichen und sicherheitspolitischen Bestimmungen im sogenannten Otto-Katalog bzw. Anti-Terror-Paket und der neuerlichen Akzentuierung auf Kontrolle, Begrenzung, Steuerung und Abwehr – zu einem Zuwanderungsbegrenzungsgesetz. Vor dem Hintergrund einer zunächst zu eng geführten und dann mit falschen Vorzeichen – Terrorismusgefahr – geführten Debatte, konnte sich in der Bevölkerung nicht der erhoffte Einstellungswandel gegenüber Einwanderern und Flüchtlingen vollziehen; vielmehr ist zu befürchten, dass mit den Antiterrorpaketen – die vor der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes in Kraft traten – der rassistische Bazillus in Deutschland noch verstärkt wurde.

Die hohen, zumindest aber viel weitergehenden Erwartungen der Menschenrechtsbewegung und der Flüchtlingsinitiativen löst das Gesetz nicht ein; es bleibt bei den strukturellen Diskriminierungen einzelner und dem Prinzip der Gefahrenabwehr:

  • Noch mehr Menschen werden der sozialen Ausgrenzung in Gestalt des Asylbewerberleistungsgesetzes unterworfen.
  • Abschiebungshaft wird nicht abgeschafft und auch nicht verkürzt, sondern durch »Ausreisezentren« erweitert.
  • Die Residenzpflicht wird nicht abgeschafft, sondern der Kreis der von ihr Betroffenen erweitert.
  • Es gibt keinen Einstieg in die Lösung der als »illegal« bezeichneten Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Humanitäre Hilfe für sie bleibt mit Strafe bedroht; die Pflicht zur Datenweitergabe d.h. zur Meldung und »Anzeige« durch die Helfer – seien es Ärzte, Lehrer, Initiativen – an Ausländerbehörden und Polizei, bleibt bestehen.
  • Der Status der Menschen, die lediglich eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung erhalten, liegt auf niedrigstem Niveau.
  • Das Kindeswohl wird weiter missachtet, indem die UN-Kinderrechtskonvention durch das Zuwanderungsgesetz nicht umgesetzt wird.

Die überzogenen Reaktionen auf die furchtbaren Terroranschläge vom 11. September in den USA bewirkten ein Übriges. Sie haben Menschen- und Bürgerrechte und das Völkerrecht geschwächt und beschädigt. Denn die Reaktionen der »weltweiten Allianz gegen den Terror« haben in vielen Mitgliedsländern zu bedrohlichen Einschränkungen von Menschen- und Freiheitsrechten geführt, von denen in erster Linie Einwanderer und Flüchtlinge betroffen waren. Flüchtlinge und Ausländer wurden unter einen generellen Terrorismusverdacht gestellt. Noch vor Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes kam es zu gesetzgeberischem Aktivismus: Das Ausweisungsrecht wurde verschärft, der Datenschutz für Ausländer weitgehend beseitigt. Viele der gesetzlichen Bestimmungen richten sich pauschal gegen Migranten und Flüchtlinge. Sämtliche im Rahmen von erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfassten Ausländerinnen und Ausländer werden wie potentielle Straftäter behandelt.

Völkerrecht oder Gesetz des Dschungels?

Der 11. September 2001, nach dem die Welt angeblich eine andere geworden ist, begründet keine neue Zeitrechnung; aber viele, welche die schrecklichen Geschehnisse des 11. September in ihrem Sinne deuten und instrumentalisieren möchten, sähen es gerne, wenn ihnen dieses Datum die erforderliche Legitimation dafür geben könnte, sich von allen internationalen Regeln und völkerrechtlichen Verpflichtungen lösen und verabschieden zu können.

Wäre es nicht die vorrangige und höchste Aufgabe der demokratischen Führer der Welt, nach diesem Terroranschlag an das wichtigste und zentrale zivilisatorische Projekt der Menschheit nach 1945 zur Bewahrung des Friedens und zur Durchsetzung der Menschenrechte anzuknüpfen?

Der tiefste Fall in ihrer Geschichte führte die Menschheit nach 1945 zur Gründung der Vereinten Nationen.

Und nicht nur die Gründung und die Charta der Vereinten Nationen 1945 als Grundlage für eine Global-Governance Struktur zwischen den Staaten und Nationen, sondern auch die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) beginnende Ausgestaltung und Diversifizierung der individuellen Schutzrechte, der Stärkung der Individuen vor staatlicher Allmacht und Willkür in Menschenrechtskonventionen und völkerrechtlichen Verträgen waren und sind eine Antwort auf das Grauen und die Barbarei des 20. Jahrhunderts, der Versuch, einen Rückfall unmöglich zu machen, das Ungeheuerliche bewusst zu halten und Instrumente und Bedingungen zu schaffen, welche die Bewahrung des Friedens und die Geltung der Rechte und der Würde jedes Menschen zur wichtigsten und unumkehrbaren Verpflichtung und Priorität jeder Politik unter dem Dach der Vereinten Nationen machen sollten.

Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Umgang der Regierung der USA mit internationalen Verträgen und Völkerrechtskonventionen nicht nur äußerst befremdlich, er ist absolut schädlich und nicht akzeptabel – umso mehr, wenn man die einst führende Rolle bedenkt, welche die USA bei der Gründung der Vereinten Nationen und bei der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gespielt haben.

Es ist bekannt, dass die amtierende amerikanische Regierung unter Präsident Bush die Unterschrift Clintons unter das Statut von Rom, das die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs vorsah, zurückgezogen hat und sich nun mit aller Kraft gegen diesen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stellt, der über Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit urteilen soll.

Bis heute haben die USA als einziger Staat die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert, den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte sowie die Anti-Folter-Konvention nur in Teilen.

Auch in anderen Bereichen, z.B. beim Klima-Schutz-Protokoll, in Fragen der Rüstungskontrolle oder bei der Biowaffen-Konvention ist es ausgerechnet die Supermacht USA, die internationale Abkommen blockiert und sich ihrer Verpflichtungen und Verantwortung entziehen will. Dies erscheint um so paradoxer, als es gerade die USA sind, die – etwa bei den Biowaffen – unter Androhung von Militärschlägen die uneingeschränkte Kontrolle anderer Länder (z.B. des Irak) durch Waffeninspektoren fordern, Inspektionen auf US-amerikanischem Boden aber auf keinen Fall zulassen wollen.

Auch der allgemein als sicher erachtete Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Menschenrechte ist nach dem Einsturz der Zwillingstürme ins Wanken geraten: Plötzlich wird in den USA offen darüber diskutiert, ob Folter unter bestimmten Voraussetzungen nicht ein probates Mittel sei, um Informationen zu erhalten. Offen wird zugegeben, dass die USA Kriegsgefangene an (verbündete) Regimes ausliefern, in denen für sie die Gefahr und die Wahrscheinlichkeit besteht, gefoltert zu werden. Das alles trotz des Folterverbots als zwingendes internationales Völkerrecht, das auch nicht durch abweichende bilaterale Vereinbarungen zwischen Staaten gebrochen werden kann und darf. Obwohl gerade auch in den USA Menschenrechte und Demokratie als traditionell ur-amerikanische Werte »gehandelt« werden, werden sie dennoch den aktuellen strategischen Zielen der US-Regierungspolitik untergeordnet.

Der Verrat an den Menschenrechten

Nach dem 11.09 haben fast überall Geheimdienste, Polizei und Militär mehr Eingriffs- und Kontrollbefugnisse erhalten. Vorgeblich um Demokratie, Menschenrechte und Freiheit zu schützen, instrumentalisieren Regierungen den »Kampf gegen den Terror« zu Angriffen auf Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Joachim Hirsch hat in diesem System der »Durchstaatlichung der Gesellschaft« schon vor dem 11.09. einen neuen Typus des Sicherheitsstaates erkannt: „Seine Mechanismen zielen nicht mehr vorrangig auf die Einpassung einer politisch passiv gehaltenen Bevölkerung in den Produktions- und Konsumzirkel einer Wohlstandsgesellschaft, sondern arbeiten mit Ängsten und Bedrohungen, die propagandistisch mobilisiert, auf Kriminelle jedweder Couleur, internationale Banden, Terroristen und im Prinzip auf alle Ausländerinnen projiziert werden. Die staatliche Aufrüstung gegen die so definierten Gefahren beinhaltet nicht nur eine grundsätzliche Veränderung des politischen Legitimationsdiskurses, sondern begründet sich selbst, indem sie tendenziell erzeugt, wogegen sie sich richtet. Je mehr die Ausländergesetze verschärft werden, desto eher wachsen die Verstöße dagegen an. Ideologisch und faktisch wird eine sicherheitsstaatliche »Wohlstandsfestung« konstruiert, die ihre Grenzen schließt und mit technisch immer ausgefeilteren Maßnahmen überwacht, sich auf militärische Interventionen zwecks Befriedung einer zunehmend konflikthaft werdenden Peripherie einrichtet und die auf die Folgen gesellschaftlicher Spaltungen und Polarisierungen nur noch mit den Mitteln repressiver Überwachung und »Kriminalitätsbekämpfung« reagieren zu können glaubt“. (Hirsch, Joachim: Der nationale Wettbewerbsstaat, Berlin, 1995, S. 160)

Mit Blick auf diese Entwicklung, die sich durch die Terroranschläge des 11. September gerade in den demokratisch verfassten Gesellschaften des Westens potenziert hat, mahnte der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen anlässlich des Tags des Flüchtlings, am 28.9.2001, die Staaten und die Öffentlichkeit, Opfer d.h. Flüchtlinge, nicht mit Tätern zu verwechseln. Viele Asyl- suchende seien ja selbst vor religiös, ethnisch oder politisch motiviertem Fanatismus geflohen. Massive Menschenrechtsverletzungen und die Terrorisierung ganzer Volksgruppen seien oftmals Ursachen von Fluchtbewegungen: „Flüchtlingsschutz ist deshalb auch eine Antwort der Zivilisation auf den Terror“. (vgl. unter: www.unhcr.de).

Die Generalsekretärin von ai, Irene Khan, beklagt die Hast der Regierungen, leichtfertig weitreichende Maßnahmen zu verabschieden und ihre Bereitschaft, Menschenrechte Sicherheitsinteressen unterzuordnen. „Viele peitschten neue Rechtsvorschriften durch die Parlamente, die neue Straftatbestände schufen, Organisationen verboten und deren Guthaben einfroren, bürgerliche Freiheitsrechte beschnitten und Schutzvorkehrungen gegen die Verletzung von Menschenrechten aushöhlten. Mehrere dieser Gesetze enthielten bedauerlicherweise eine Definition des »Terrorismus«, die gefährlich weit gefasst und äußerst vage formuliert war.“ (amnesty international, Jahresbericht 2002, Frankfurt, S. 8)

Die Folge: „Der »Krieg gegen den Terrorismus« hat eine Tendenz hervorgebracht, ausländische Staatsangehörige, insbesondere Flüchtlinge und Asylbewerber als »Terroristen« abzustempeln.“ (ebda S. 10) Auf diese Weise sei Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in beunruhigender Weise geschürt worden.

Ebenfalls klagt die ai Generalsekretärin die »Heuchelei« und das »selektive Handeln« beim Schmieden der »Allianz gegen den Terror« an; dabei hätten machtvolle Regierungen durch die „Anwendung doppelter Standards“ denjenigen in die Hände gespielt, „die die Universalität der Menschenrechte anzufechten versuchen“. (ebda, S. 11)

Der Einsicht von amnesty international, der IPPNW, der Menschenrechts- und der Friedensorganisationen „Die Welt braucht keinen Krieg gegen den »Terrorismus«, sondern eine Kultur des Friedens, die sich auf den Menschenrechten und auf Gerechtigkeit für alle gründet“ (ebda, S. 18), folgte die Mehrheit der Staaten jedoch nicht. Im Gegenteil, viele glaubten, nun die erforderliche Legitimation zum Abbau von Menschen- und Grundrechten zu haben, viele Regierungen nahmen die Terrorbekämpfung als Vorwand, um Maßnahmen durchsetzen zu können, die vorher als unpopulär und undurchführbar galten und die sich vor allem gegen Minderheiten und politische Gegner richten.

Die »Reporter ohne Grenzen«, die »Internationale Liga für Menschenrechte« und »Human Rights Watch« haben Anfang 2002 eine »Hitliste« von 15 Staaten bzw. Staatengemeinschaften vorgelegt, die den 11. September zum Anlass genommen haben, um Grund- und Menschenrechte nachhaltig zu beschränken und zu beschneiden. An 1. Stelle stehen die USA mit ihren Anti-Terror-Maßnahmen, Stichworte:

  • Menschenjagd und exzessive Festnahmen;
  • Verstöße gegen die Rechte der Gefangenen;
  • Aufgabe der Unschuldsvermutung;
  • Ein eigenes Gesetz, mit dem die Vereinigten Staaten sich auf den Weg zum Polizeistaat gemacht haben mit den Möglichkeiten Mandantengespräche abzuhören, außerordentliche Militärgerichte einzurichten, Geheimprozesse durchzuführen und 5.000 Personen aus dem Nahen Osten festzunehmen;
  • Muslime und Araber zu diskriminieren;
  • Denunziationsmöglichkeiten auszuweiten;
  • Eine Identitätskarte im Sinne von Big Brother einzuführen;
  • Die Diskussion um die Aufhebung des Folterverbots.

Es folgen Großbritannien, Kanada, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Terrorismusbekämpfungsgesetz. Erst danach folgen China, Italien, Indien, Spanien mit seinem ETA-Problem (das jetzt im Rahmen der Antiterrormaßnahmen gelöst werden soll), Pakistan, Jordanien, Russland, Indonesien und Simbabwe, Staaten, über deren demokratische Verfasstheit bisher keine Zweifel bestanden, und Staaten, bekannt für die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung von Minderheiten, Hand in Hand, in verbündeter Nachbarschaft, plötzlich einig im Kampf gegen gemeinsame Gegner. In welcher Gesellschaft befinden wir uns da?

Manche Regierungsvertreter der westlichen Demokratien scheuen sich mittlerweile nicht mehr, die von den Menschenrechtsorganisationen beklagten Doppel-Standards und die Zwielichtigkeit ihrer Menschenrechtspolitik offen zu propagieren. So vertrat der außenpolitische Berater von Toni Blair, Robert Cooper (im britischen Observer vom 7. April 2002) die Auffassung, es sei die Herausforderung für die postmoderne Welt, sich mit der Idee einer Doppelmoral (double standards) vertraut zu machen. Er teilt die Welt in einer Weise ein, wie sie gerade die arabische Welt den Amerikanern vorwirft. Wörtlich heißt es: „Unter uns zivilisierten Nationen agieren wir auf rechtsstaatlicher Basis und in offener Sicherheitspartnerschaft. Wenn es aber um rückständige Staaten außerhalb des postmodernen europäischen Kontinents geht, müssen wir rauere Methoden einer frühen Epoche – wie Gewalt, Präventivschläge und Täuschung anwenden, Methoden, die erforderlich sind, um mit denen zurecht zu kommen, die noch im 19. Jahrhundert… leben“. Und weiter: „Unter uns halten wir uns an die Gesetze. Wenn wir aber im Dschungel operieren, dann wenden wir die Gesetze des Dschungels an“.

Diese Doppelmoral muss man im Hinterkopf behalten, wenn es um den »Krieg gegen den Terror« und damit um die Installierung einer neuen Weltordnung geht.

Schon bei der »humanitären Intervention« im Kosovo wurde deutlich, dass es nicht in erster Linie darum ging Fluchtursachen zu beseitigen und Menschenrechte durchzusetzen, sondern vielmehr darum, sogenannte Massenfluchtbewegungen und »illegale Einwanderung« in die westeuropäischen Staaten um jeden Preis zu verhindern. Das ist Ausdruck einer Flüchtlingspolitik, deren zentraler Beweggrund nicht in der Beachtung der Menschenrechte, sondern im ökonomischen Eigeninteresse liegt.

Recht des Stärkeren statt Stärke des Rechts

Von Benjamin Franklin, einem der Väter der US-amerikanischen Verfassung, stammt der Satz: „Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren“. Die westliche Freiheit stirbt bereits an ihrer Doppelmoral:

  • Sie stirbt im australischen Wüstenlager Woomera, indem auf Hilfe angewiesene Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen interniert sind;
  • sie stirbt auf Guantanamo, wo die Taliban-Gefangenen unter Verstoß des Kriegsvölkerrechts in absoluter Isolation gehalten werden;
  • sie stirbt an den Küsten des Mittelmeers, wenn der Weg oft Tod und die Rettung nur Abschiebung bedeutet;
  • sie stirbt auch in den Abschiebehaftanstalten in Deutschland, in denen Flüchtlinge, die nichts Strafbares begangen haben, wie Kriminelle inhaftiert werden.

Der offene Angriffskrieg der USA gegen den Irak würde die hier skizzierte katastrophale Entwicklung extrem beschleunigen. Die Vorbereitungen der USA für diesen Krieg laufen auf Hochtouren. Die US-Regierung will – unterstützt von den Regierungen Großbritanniens und Spaniens – diesen Krieg. Die große Mehrzahl der Staaten und die große Mehrheit der Bevölkerung in allen europäischen Ländern sowie den Ländern der sogenannten Dritten Welt ist dagegen.

Die Staatengemeinschaft steht damit an einem Scheideweg: Festigt und intensiviert sie ihren – nach zwei Weltkriegen und nach dem Holocaust – gewonnenen Konsens zur Gültigkeit des Völkerrechts und zur Durchsetzung der Menschenrechte in einer globalen Struktur unter dem Dach der Vereinten Nationen – oder setzt sich die zynische Doppelmoral durch, bei der sich mächtige Staaten zwar auch auf Menschenrechte, Demokratie und Freiheit berufen, sie aber im Zweifelsfall nur für sich gelten lassen, während sie im Umgang mit anderen jederzeit missachtet werden, wenn sie den eigenen Interessen im Wege stehen?

Der von der Regierung der USA nach dem mörderischen Terroranschlag des 11. September begonnene »Krieg gegen den Terror« missachtet die strengen Auflagen und Voraussetzungen der UN-Charta für die (legitime) Anwendung von Waffengewalt (im Verteidigungsfall). Mit diesem weit in die Zukunft reichenden und sich gegen eine ganze »Achse des Bösen« richtenden Krieg werden alle entwickelten zivilisatorischen Errungenschaften des UN-Reglements über Bord geworden. Diese Politik der Stärke schafft keine Ordnung, sondern Chaos, sie löst keine Probleme, sondern schafft viele neue.

Wer mit dem »Krieg gegen den Terror« beginnt, hat den »Krieg gegen die Armut« bereits verloren. Nur, wer es ernst meint mit dem »Krieg gegen die Armut«, kann den »Krieg gegen den Terror« gewinnen – oder ihn sogar überflüssig machen.

Das Vermächtnis der Opfer der Kriege und Verbrechen des 20. Jahrhunderts, aber auch das Andenken der Menschen, die am 11.09.01 verbrecherischem Terror zum Opfer fielen, verlangt nichts Größeres und Schwereres von Regierung und Zivilgesellschaften als dafür zu kämpfen, dass ihre Kinder und alle Kinder dieser Erde in einer Welt der Gerechtigkeit und des Friedens leben können. Gerade weil sich die politische Klasse hinsichtlich friedenspolitischer Alternativen und Alternativen bei allen wesentlichen Zukunftsanliegen in Schweigen hüllt oder so gut wie nicht in Erscheinung tritt, sind die Kräfte der Zivilgesellschaft und sozialen Bewegungen stärker denn je gefragt, ein Gegengewicht zur Parteiendemokratie zu bilden und als politische Kraft sichtbar zu machen.

Heiko Kauffmann, Sozialwissenschaftler, war langjähriger Sprecher und ist Vorstandsmitglied von pro asyl

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2003/2 Machtfragen, Seite