W&F 2011/1

„Vom Einsatz her denken“

Oder: Wie die Bundeswehr für Globalinterventionen fit gemacht werden soll

von Paul Schäfer

Am 1. Januar 2011 wurden zum (vorläufig) letzten Mal Grundwehrdienstleistende einberufen. Zum 1. Juli des Jahres endet damit die Wehrpflicht, die das System des »Bürgers in Uniform« in der Bundeswehr gewährleisten sollte. Zwar wurde die Wehrpflicht nicht aus dem Grundgesetz gestrichen, sondern nur ausgesetzt; dennoch ist ihr Ende Zeichen für erhebliche Änderungen im deutschen Militär. Paul Schäfer beschreibt den Kontext der Bundeswehrreform, warum sie in die falsche Richtung geht und was eigentlich getan werden müsste.

Der Bundesminister der Verteidigung, Freiherr zu Guttenberg, will den Streitkräften eine Reform an Haupt und Gliedern verpassen. Nicht dass Transformation für die Bundeswehr ein Fremdwort wäre. Ihr wurden in den letzten beiden Dekaden beständig Veränderungen verordnet. Auch die Zielrichtung ist nicht neu. Die Bundeswehr versteht sich längst als »Armee im Einsatz« und ist ganz auf Auslandseinsätze ausgerichtet. Aber jetzt soll die Bundeswehr noch effektiver, noch rationeller, noch konsequenter auf diese Aufgabe hin konditioniert werden. Mit diesem »historischen« Reformwerk möchte zu Guttenberg in die Annalen der Geschichte eingehen; es soll ebenso mit seinem Namen verknüpft werden wie neue Verteidigungspolitische Richtlinien und ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik. Beide Dokumente sind bereits angekündigt.

Dass ausgerechnet ein CSU-Minister das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) nahezu halbieren und die Wehrpflicht aussetzen würde, klingt in der Tat fast schon revolutionär. Ohne die Haushaltskrise, also den stummen Zwang der ökonomischen Verhältnisse, wäre das nicht möglich gewesen. Plötzlich werden im konservativen Milieu Argumente gegen die Wehrpflicht hoffähig, die zuvor notorisch und stupide abgewehrt wurden. Aber auch in dieser Hinsicht hat sich schließlich nur die Logik moderner Kriegsführung durchgesetzt. Und die besagt: Für die heutigen High-Tech-Armeen wird viel weniger Personal gebraucht, nötig sind vor allem Kriegführungs-Spezialisten und keine im Schnelldurchlauf ausgebildeten Rekruten. Der Wehrdienst soll ersetzt werden durch einen 15 bis 24 Monate dauernden »freiwilligen Militärdienst«, für den nach dem vorliegenden Entwurf eines Wehrrechtsänderungsgesetzes 15.000 Plätze vorgehalten werden sollen. Dass diese neuen Gefreiten auch im Ausland eingesetzt werden, versteht sich von selbst.

Minister zu Guttenberg hat neben einschneidenden Strukturreformen kräftige Kürzungen beim Wehretat angekündigt. Die ihm zugetanen Medien haben ihn dafür prompt als Spar- und Abrüstungsminister gefeiert. Aber schließlich musste die Katze doch aus dem Sack gelassen werden und der Minister verkünden, dass die Sparvorgabe der Bundesregierung nicht eingehalten werden kann. Bis 2013 sollte der Wehretat eigentlich einen Konsolidierungsbeitrag von 8,4 Mrd. Euro erbringen. Ab diesem Zeitpunkt sollte der Plafond des betreffenden Einzelplans 14 von 31,5 (2011) auf 27,6 Mrd. Euro (2014) abgesenkt werden. Daraus wird nichts. Der Minister der Verteidigung hatte es in der Debatte zum Haushalt 2011 bereits angedeutet: Wenn die Politik eine Zielgröße von 185.000 Soldatinnen und Soldaten – gegenüber einem Ist-Stand von knapp 250.000 Soldatinnen und Soldaten – beschließen sollte, dann müsse das auch bezahlt werden. Und Insider hatten schon vorher darauf hingewiesen, dass sich die vollmundigen Verlautbarungen von Guttenbergs als Spar- und Abrüstungsminister in heiße Luft auflösen würden, wenn der Personalumfang der Bundeswehr nicht kräftig abgebaut würde. Zu Guttenberg hatte sich vom Generalinspekteur der Streitkräfte, General Wieker, verschiedene Optionen vorrechnen lassen und dabei das Modell favorisiert, das 163.000 Soldaten als Mindestgröße vorsah. Aber es war schnell klar, dass der Preis der Wehrpflicht-Aussetzung innerhalb der Unionsparteien eine Anhebung des Personalbestands gegenüber dieser Zielgröße sein würde. Auch die FDP nannte 190.000 als Zielzahl. Die SPD beharrte zu diesem Zeitpunkt noch auf einem Personalumfang von mindestens 200.000 und riet dem Minister, sich dem »Spardiktat« der Kanzlerin zu widersetzen.

Als dann noch die vom Minister eingesetzte Strukturkommission unter der Leitung des Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Hans-Jürgen Weise, in dieser Größenordnung angelangt war, galt es als ausgemacht, dass die künftige Bundeswehr über einen Umfang von etwa 185.000 Soldatinnen und Soldaten verfügen wird. Genau so hat es das Kabinett am 9.12.2010 auch beschlossen. Interessant in diesem Zusammenhang, dass die Weise-Kommission für diese Richtgröße vor allem auf den eher symbolischen Aspekt der internationalen Machtkonkurrenz rekurriert. Um sich im Vergleich zu Großbritannien, Frankreich und Anderen zu behaupten, müssten die deutschen Streitkräfte über diesen Umfang verfügen.

Da man ab dem 1. Juli 2011 die Wehrpflicht aussetzen will, entfallen bereits 55.000 Dienstposten. D.h. im Klartext, dass bei einem Richtwert von 170.000 (185.000 minus der zukünftig 15.000 freiwilligen Dienstleistenden) die Zahl der Berufs- und der Zeitsoldaten nur noch in bescheidenem Umfang zurückgehen wird (von 195.000 auf 170.000). Die Vorgabe des Kabinettsbeschlusses vom Juni 2010 sah noch eine Reduzierung um bis zu 40.000 Berufs- und Zeitsoldaten vor. Dass heißt aber auch, dass die Einsparungen deutlich geringer ausfallen, als vorgesehen. Die Wehrpflichtigen waren ohnehin zu einem günstigen Tarif zu haben, ihr Wegfall führt maximal zu Ausgabenreduzierungen von 1,4 Mrd. Euro. Zugleich muss dieser Schritt kompensiert werden, indem Dienstposten, die vorher von Rekruten ausgefüllt wurden, jetzt von höher dotierten Zeitsoldaten besetzt werden müssen. Die erschwerte Nachwuchsrekrutierung muss zudem nicht nur durch mehr Werbung, sondern auch durch eine attraktivere Ausstattung der Arbeitsplätze beim Bund aufgefangen werden. Diese Art der »Anschubfinanzierung« hat ihren Preis. Daher also jetzt die Wendung, dass zwar das Spargebot »um der kommenden Generationen willen« weiter kategorisch gelten soll, aber leider bestimmte Bereiche ausgeklammert werden müssen – zum Beispiel das Militär.

Effektiverung und Rationalisierung

Dass es bei solchen bürokratischen Großapparaten, wie dem Ministerium auf der Hardthöhe oder den Wehrbeschaffungsbehörden, beträchtliche Rationalisierungspotenziale gibt, liegt auf der Hand. Außerdem: Militärs neigen ihrem Worst Case-Denken folgend dazu, Mensch und Material für alle nur erdenklichen Einsatzfälle vorzuhalten. Mit anderen Worten: Die Bundeswehr hat in grauer Vorzeit Waffensysteme in großzügiger Stückzahl bestellt, die dann mit Zeitverzug, kräftig preisgesteigert und technologisch nachzurüstend, von der Industrie geliefert wurden. Hier endlich einmal »aufzuräumen« erscheint zu Guttenberg, der sich ja gerne als unkonventioneller Machertyp inszeniert, als der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

Die Zielrichtung seiner Strukturreformen ist unschwer zu erkennen. Es geht um

die Effektivierung der Führungsstrukturen: Die Auflösung von Redundanzen in diesem »Wasserkopf BMVg«, die Ausgliederung überdimensionierter Führungsstäbe aus dem Ministerium, ist hierbei nur von sekundärer Bedeutung. Zentraler ist, dass das Einsatzführungskommando in Potsdam und der Einsatzführungsstab des Generalsinspekteurs zusammengelegt werden. Und die Inspekteure der Teilstreitkräfte sollen in allen Belangen dem Generalinspekteur unterstellt werden. Durch diese Maßnahmen soll der Generalinspekteur in eine stärkere Stellung gebracht werden; das erleichtert und beschleunigt Einsatzentscheidungen.

die Rationalisierung des Beschaffungswesens: Ob jedoch durch die Ersetzung des beamtengeprägten Bundesamtes für Wehrbeschaffung durch eine »moderne Beschaffungsagentur« die intendierte stärkere Kontrolle gegenüber der Rüstungswirtschaft gelingen wird, sei dahingestellt. Ohne die vorhandenen Monopolstrukturen in der kapitalistischen Rüstungswirtschaft aufzubrechen, wird die Drosselung der Gewinnmargen eher ein frommer Wunsch bleiben. Zumal die vorherrschenden Akteure in diesem Milieu ja auf „Topmanagementdialog“ (so die Weise-Kommission), also auf friedliches Miteinander und nicht auf Konflikt ausgerichtet sind.

die stärkere Anpassung der Rüstungsprojekte an heutige und voraussehbare militärische Notwendigkeiten: Das impliziert, dass die Stückzahlen bei einigen Großprojekten – wie dem Transportflugzeug A400M oder dem Eurofighter – verringert werden. Diese überfällige Anpassung, die in der Tat in die Verwertungsbedingungen des Rüstungskapitals einschneidet, wird andererseits dazu führen, dass diese Unternehmen ihre Waffenausfuhren in den Rest der Welt verstärken wollen. Die Weise-Kommission hat an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nationale Rüstungsexportrichtlinien europäischen Standards angeglichen werden sollten. Passend dazu liegt eine EU-Richtlinie vor, die eine solche Harmonisierung im EU-Rahmen auf niedrigerem Niveau vorsieht. Deutschland könnte danach seine Rolle als Top-3-Waffenhändler auf der Welt sogar noch ausbauen.

die stärkere Unterordnung der Zivilverwaltung unter die militärischen Obliegenheiten und Erfordernisse: Diese Schwächung der unter Artikel 87b GG eingerichteten »zivilen Säule« hat Folgen. Auch hier wird ein Gegengewicht gegen eine auf Kampf ausgerichtete Interventionsarmee aus dem Weg geräumt und der Bundeswehr ein Stück Zivilität genommen, die sie bis heute immer noch auszeichnet.

Weniger Soldaten – mehr Einsatzkräfte

Durch diese kurz skizzierte, sehr systematisch angelegte Strukturreform soll der Weg frei werden für eine Armee, die mit einem reduzierten Personalumfang mehr Soldaten in Auslandseinsätze schicken kann. Die neue Bundeswehr soll statt bisher 7.000 künftig 10.000 Soldaten für einen längeren Auslandseinsatz (»Durchhaltefähigkeit«) bereitstellen können; diese Kontingente sollen zugleich top ausgerüstet sein. Insgesamt sollen für Auslandseinsätze 15.000 Mann zur Verfügung stehen. Wie diese Rechnung – mehr Einsatzsoldaten bei geringerem Personalbestand – aufgehen soll, bleibt bislang offen. Es steht zu fürchten, dass sich der bisherige Trend fortsetzt: Die bisherige viermonatige Verweildauer im Einsatzgebiet (»Stehzeit«) wird mehr und mehr durch eine sechs Monate währende Einsatzdauer ersetzt. Die Konsequenzen für die Beteiligten sind erheblich. Schon heute ist bei den länger eingesetzten Spezialisten zu beobachten, dass sich deren Lebensverhältnisse negativ verändern. Die Scheidungsrate bei einigen Gruppen liegt bei ca. 80% (!). Daraus entwickeln sich dann die sog. Einsatzjunkies, die sich ständig wieder verpflichten, um dem unbewältigten Heimatalltag zu entfliehen.

An welche Einsätze ist künftig gedacht? Es geht nahezu ausschließlich um die Fortsetzung der NATO- und EU-Missionen bisherigen Zuschnitts. Wer erwartet hat, dass man vor einer solchen Reform eine kritische Bilanz der bisherigen Einsätze vorgenommen hätte, um daraus Schlüsse für die Zukunft abzuleiten, sieht sich getäuscht. »Durchwursteln« ist hier angesagt. Dabei ist unverkennbar, dass die im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts aufgekommene Interventionseuphorie durch die Kriegserfahrungen im Irak und in Afghanistan verblasst ist. „Pointiert gesagt, könnte man den Afghanistan-Einsatz von 2001 auf dem Scheitel- und Wendepunkt eines Interventionskonzepts verorten, das seit den neunziger Jahren vorbereitet wurde, um dann zunehmend in die Kritik zu geraten.“ (Klaus Naumann) Nicht zuletzt die schwindende Akzeptanz solcher „Transformationskriege“ (K. Naumann) in den westlichen Gesellschaften hat die Vorstellungen einer sich auf militärische Gewalt stützenden Nationen- bzw. Staatsbildung mehr als fragwürdig werden lassen.

Es bleibt insoweit unklar, für welche künftigen Einsatzszenarien noch größere Bundeswehr-Kontingente bereitgehalten werden sollen. Zumal selbst die Interventionsbefürworter von einem deutlich reduzierten Engagement auf dem Balkan und dem schrittweisen Abzug aus Afghanistan ausgehen.

Die Militärallianz NATO unterstreicht mit ihrem neuen strategischen Konzept ihren quasi weltpolizeilichen Anspruch und will sich für alle erdenklichen Herausforderungen der westlich-kapitalistischen Staaten wappnen. Dabei reicht die Skala von der Abwehr »illegaler« Flüchtlingsströme über die Sicherung der Handelswege und Rohstoffressourcen, dem CyberWar, der manchen bereits als Bündnisfall der Zukunft gilt, bis zu den militärischen Bedrohungen durch neu aufkommende Mächte wie China oder den Iran. Das ist auch die Grundlage der Bundeswehrplanung.

Für eine besondere Zuspitzung hat in jüngerer Zeit der deutsche Verteidigungsminister gesorgt, als er insbesondere die Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen unseres Landes mit dem künftigen Auftrag der Streitkräfte verknüpft hat. Noch ist nicht entschieden, ob sich für ein solches Zurück ins imperialistische Zeitalter des ausgehenden 19. Jahrhunderts eine Bevölkerungsmehrheit finden lässt. An den Instrumenten für eine solche Hegemonialpolitik wird derweil mittels Bundeswehrreform geschmiedet.

Streitkräfte defensiv ausrichten – abrüsten

Aus friedenspolitischer Sicht ist diese Bundeswehrreform strikt abzulehnen. Die Bilanz der bisherigen Einsätze legt eher eine andere Reform nahe:

Der ursprüngliche Grundgesetz-Auftrag lautete, Streitkräfte werden zum Zwecke der Verteidigung aufgestellt. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat in seiner Studie noch einmal die sicherheitspolitische Lage der Bundesrepublik analysiert und den Schluss bekräftigt:

„Eine unmittelbare territoriale Bedrohung Mitteleuropas und damit Deutschlands mit konventionellen militärischen Mitteln besteht heute nicht mehr. Das wird angesichts des erweiterten europäischen Sicherheits- und Stabilitätsraums und der erkennbaren Fortschritte in der Zusammenarbeit mit Russland auf absehbare Zeit auch so bleiben“.

Ergo: Wenn man den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr akzeptiert, wird man zu dem doppelten Schluss kommen, dass erhebliche Potenziale zur Verringerung der Streitkräfte vorhanden sind und der Zwangsdienst »Wehrpflicht« endlich aufgegeben werden muss. Die Vorstellung, dass die Bundesrepublik ganz ohne Armee auskommen könnte, ist in dieser Situation alles andere als abwegig. Allerdings muss bedacht werden: Sämtliche Umfragen der letzten Jahre zeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die Frage der Souveränität des Landes und der Bewahrung der eigenen, demokratischen Gesellschaftsform symbolisch mit der Existenz von Streitkräften verknüpft. Und sich daher eine Bundesrepublik ohne Armee erst vorstellen kann, wenn auch die Mehrzahl der anderen Länder auf bewaffnete Gewalt verzichtet. Man kann es auch so ausdrücken: Die Perspektive einer vollständigen Abrüstung der Bundeswehr ist mit großer Wahrscheinlichkeit an einen universal oder regional ausgehandelten Abrüstungsprozess gebunden. Die Halbierung der Bundeswehr innerhalb dieses Jahrzehnts, d.h. ihre Verkleinerung auf 125.000 Männer und Frauen, wäre in diesem Kontext zwar eine radikale, aber realistische Maßnahme.

Mit dieser Festlegung wären zwei Schlussfolgerungen verbunden: Die Bundeswehr würde nicht mehr für imperiale NATO- oder EU-Militärinterventionen zur Verfügung stehen. Es wäre dann auch konsequent, die verbleibenden Streitkräfte strikt defensiv auszurichten.

Mit der drastischen Minderung der Ausgaben für das Militär könnten außerdem mittelfristig umfangreiche Mittel freigesetzt werden, die für sozialstaatliche und entwicklungspolitische Belange dringend benötigt werden. Allerdings sollte auch klar sein, dass eine solche Reform der Bundeswehr nicht zum Nulltarif zu haben ist. Es geht schließlich darum, dass der nötige Personalabbau sozial verträglich und die zivile Umnutzung bisheriger Militärkapazitäten ökologisch sinnvoll gestaltet werden. Personalkürzungen, Standortschließungen und die Beendigung von Rüstungsprogrammen müssen gut vorbereitet werden, um den Schaden für die Betroffenen nicht nur zu minimieren, sondern ihnen im Gegenteil sogar eine bessere Perspektive im zivilen Leben zu ermöglichen. Aus diesem Grund muss der Gedanke einer umfassenden Konversion wieder belebt werden. Konzepte zur Umstellung der Rüstungswirtschaft auf zivil-nützliche Produktion, zur Umorientierung betroffener Regionen auf eine nach-militärische Nutzung der freiwerdenden Einrichtungen, zum Auffangen des aus der Truppe ausscheidenden Personals sind jetzt wieder gefragt. Hier sind Friedensbewegung und Friedensforschung neu herausgefordert.

Quellen

Bundesministerium der Verteidigung: Leitlinien zur Ausplanung der neuen Bundeswehr. 30.06.2010. www.bmvg.de/fileserving/ PortalFiles/C1256EF40036B05B/W286VBQA580INFODE/Leitlinien %20Ausplanung%20Bundeswehr.pdf

Bundesministerium der Verteidigung, Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur vom 7. Juni 2010. 31.08.2010; www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W288WCHU749INFODE/Bericht %20des%20GenInsp%20%20 Endfassung%20%20310810.pdf

Bundesministerium der Verteidigung, Vom Einsatz her denken – Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr. Oktober 2010; www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W28AL8JU967INFODE/Bericht %20der%20Strukturkommission %20der%20Bundeswehr.pdf.

Klaus Naumann: Paradoxe Intervention. Erscheint in: Mittelweg, Heft 1, Februar 2011.

Paul Schäfer ist Bundestagsabgeordneter für DIE LINKE und Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestags sowie Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der NATO.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2011/1 Moderne Kriegsführung, Seite 34–36