• Archiv
  • Alle Ausgaben
  • 1987/2
  • Artikel: Von Galilei bis Hiroshima. Über Sittlichkeit und Naturwissenschaft
W&F 1987/2

Von Galilei bis Hiroshima. Über Sittlichkeit und Naturwissenschaft

von Harald Böhme

Preis oder Verdammnis des Galilei? „Die Atombombe ist sowohl als technisches als auch soziales Phänomen das klassische Endprodukt seiner wissenschaftlichen Leistung und seines sozialen Versagens“1
Die Legende von Galilei erzählt, er habe widerrufen, um seine Mechanik zu vollenden, so daß die Discorsi dieser seiner Klugheit zu verdanken wären. Doch was ist eine Wissenschaft wert, wenn sie auf Unterwerfung angewiesen ist? Hiroshima gibt die Antwort; Wissenschaft im Dienste der Staatsmacht ermöglichen ihr den Massenmord. Allerdings hat Galilei das nicht getan, insofern beinhaltet seine Wissenschaft nicht an sich die Entartung der Wissenschaft. Doch gerade sie bietet die Möglichkeit dazu, daß die Erkenntnis über die Natur mißbraucht und gegen die Gesellschaft gewendet wird. Zu zeigen ist, inwiefern Galilei auf diese Möglichkeit verweist, und welche Bedingungen zu ihrer Realisierung notwendig sind.

Galileis wesentliche Entdeckung ist die analytische Methode. Sein Anspruch auf Wahrheit gründet sich auf diese Methode welche den Unterschied ausmacht von seiner neuen Wissenschaft zur Wissenschaft der Alten. Mittels des Experiments will er das Verhalten der Natur erforschen. Dies bedeutet nicht nur die Beobachtung der Natur, sondern die wirkliche Erzeugung des Naturzusammenhangs, den die Analytik als möglichen Zusammenhang erkannt hat. Z.B. „über die natürliche beschleunigte Bewegung“; darin stellt Galilei zunächst den abstrakten Zusammenhang von Zeit und Geschwindigkeit auf, leitet daraus das „Fallgesetz“ ab und versucht, dieses konkret nachzuweisen.2

Das Gesetz behauptet jedoch mehr als die Gültigkeit bestimmter Werte, es stellt die abstrakte Möglichkeit für alle Werte dar, als ein Zusammenhang unbestimmter Werte bzw. variabler Größen. Damit wird die Bewegung in Variablen bestimmt, deren Bedeutung ihre Unbestimmtheit ist; ihr gesetzmäßiger Zusammenhang ist daher als Gleichung von Unbestimmten ein funktionaler Zusammenhang.3

Die durch die Analyse gefundene Gleichung eines Prozesses ist dann am Naturprozeß selbst nachzuweisen. Dabei ist die Messung bestimmter Größen natürlich mit Meßfehlern behaftet, so daß die angenommene Identität dieser Größen zugleich eine Nichtidentität ist und die Gleichheit der Größen zugleich ihre Verschiedenheit. Doch dies erscheint als zufällige Abweichung von der Gleichheit, die in deren Gesetzmäßigkeit wieder aufgehoben ist. Insofern kann Galilei von Meßfehlern absehen und behaupten, daß seine zahlreichen Beobachtungen bzgl. des Fallgesetzes „niemals merklich voneinander abwichen“.4 Ganz anders stellt sich die Gesetzmäßigkeit jedoch dar, wenn wir sie nicht als Gleichheit bestimmter Größen, sondern als funktionalen Zusammenhang von Unbestimmten auffassen. Die Variablen sind dann als identische sich selbst gleich, aber zugleich als Variable veränderlich, also nichtidentisch und ungleich. Dieser Widerspruch kann nicht auf die prinzipielle Identität der Größen zurückgeführt werden, denn er macht den Inhalt des Prozesses aus, der analysiert wird. Vielmehr überführt die Analyse diesen Widerspruch in eine höhere Identität, die Gleichung der Variablen, wodurch der Prozeß als Bewegung identifiziert ist. Aber erst das Experiment zeigt, ob die analytische Lösung als abstrakte Möglichkeit tatsächlich eine konkrete Möglichkeit ist, indem die Bedingungen ihrer Wirklichkeit hergestellt werden.

Das Experiment ist keine an sich beobachtete Natur, sondern bedeutet die Produktion einer zweiten Natur. Die Gleichung eines Prozesses identifiziert einen Zusammenhang, der nur in einer künstlichen Identität real besteht. In dieser Identität besteht die Notwendigkeit des Zusammenhanges, indem aus den Anfangsbedingungen das Endresultat analytisch abzuleiten ist. Doch ebensowenig wie die bloße Beobachtung diese innere Notwendigkeit beweisen kann, kann sie die Identität des Prozesses beweisen, sondern käme nur per Induktion auf eine äußerliche, verständige Abstraktion. Die analytische Methode, welche die Wahrheit als innere Gesetzmäßigkeit behauptet, kann daher nicht davon abstrahieren, daß diese Wahrheit auf die Produktion einer entsprechenden Gegenständlichkeit angewiesen ist. Dies bedeutet die Fixierung eines gegenständlichen Zusammenhangs als sich identischen, so daß die Produktion in der Ausschließung des Nichtidentischen besteht, des Unendlichen der Materie, die gleichwohl aller Produktion zugrunde liegt. Daher stellt z.B. Galilei eine glatte Fläche her und läßt eine runde Messingkugel laufen, wodurch erst die Bedingungen der Identität gegeben sind. Die Herstellung dieser Bedingungen bedeutet aber den Umgang mit einer unbedingten, materiell gegebenen Nichtidentität.

In der Nichtidentität des Prozesses hat die analytische Methode schließlich ihren wesentlichen Widerspruch. Die Identität löst den Widerspruch insofern, wie er analytisch erscheint, als ein Widerspruch der analytischen Bestimmungen des Prozesses, der aber ein Widerstreit der materiellen Bedingungen des Prozesses ist. Die analytische Methode ist also letztlich die Wissenschaft davon, diesen Widerstreit theoretisch und praktisch zu bestimmen. Als „reine“ Analytik jedoch schließt sie diesen Widerstreit methodisch aus, indem sie den erscheinenden Widerspruch in der Identität aufhebt. Die Realität erscheint dann als Resultat dieser Abstraktion, was nach Marx die Verselbständigung der Abstraktion bedeutet.5 In dieser „Mystifikation“ der Analytik besteht ihre Metaphysik, ihr Zweck ist nicht mehr die Aneignung der Natur als zweite Natur, sondern die Beherrschung der Natur unter reiner Zweckmäßigkeit.(5a)

Doch inwiefern bedeutet Galilei, der die analytische Methode in der Physik entdeckt hat, zugleich ihre metaphysische Verselbständigung? Sicher nicht, weil seine Wissenschaft zunächst ohne Einfluß blieb auf die Entwicklung der Produktivkraft; denn dies liegt im Charakter der Wissenschaft, Modelle zur Produktion zu erstellen (mögliche und wirkliche), die an sich keine gesellschaftliche Reproduktion darstellen. Ebensowenig ist die Analytik deswegen Metaphysik, weil darin die Mathematik in der Natur angewendet wird, denn dies hieße den abstrakt möglichen Charakter der mathematischen Analysis zu verwechseln mit dem konkret möglichen Experiment, also die Vorwegnahme der Metaphysik, gegen die Intention der Galileischen Physik.6 Der Verrat, den Galilei an der Wissenschaft verübt hat, besteht vielmehr in seinem Widerruf, durch den er die Wissenschaft der herrschenden Macht ausgeliefert hat. Diese Macht entschied über die Wahrheit, und Galilei mußte die von ihm vertretene Lehre (das kopernikanische System) zur „falschen Meinung“ erklären.7 Damit war aber von der Kirche die Analytik insgesamt zur bloßen Hypothese erklärt, ihre Wahrheiten zu spekulativen Möglichkeiten, denen an sich keine Wirklichkeit zukommt. In der Form war die Wissenschaft zu vereinbaren mit dem Glauben, heute erhält sie diese Form im Kritizismus.

Darüber hinaus demonstriert Galileis Unterwerfung das Ungenügen einer Moral, deren Verantwortung allein im Gewissen gegeben ist. Entsprechend beschreibt Hegel das Gewissen als gehaltlos, ohne objektive Bedeutung; daher kann „die Sehnsucht nach einer Objektivität entstehen, in welcher sich der Mensch lieber zum Knecht und zur vollendeten Abhängigkeit erniedrigt“.8 Diese Erniedrigung betrifft jedoch nicht nur Galilei als Person, sondern bedeutet zugleich die Erniedrigung seiner Wissenschaft. Sie wird zur verfügbaren Wissenschaft, die ebenso gebraucht wie mißbraucht werden kann, je nach den Zwecken der Macht, der sie unterworfen ist. In Brechts Stück erkennt dies Galilei selbst, und er nennt davon die Ursache: „Hätte ich widerstanden, hätten die Naturwissenschaftler etwas wie den hippokratischen Eid der Ärzte entwickeln können, das Gelöbnis, ihr Wissen einzig zum Wohle der Menschheit anzuwenden!“9 Dieser Eid stellt für Galilei jedoch nur eine abstrakte Möglichkeit dar, die er in der konkreten Wirklichkeit bereits hintergangen hat. Somit betreibt Galilei am Ende seine Wissenschaft wie ein Laster, „heimlich, wahrscheinlich mit Gewissensbissen“.10 Bei Brecht ebenso wie bei Hegel scheitert Galilei am Gewissen, weil dieses keine konkrete Handlungsmöglichkeit bedeutet. Damit ist die Lage der Wissenschaft jedoch nur an ihrem Anfang charakterisiert, als eine Wissenschaft, die noch kein wesentlicher Faktor der Gesellschaft ist. Erst in der bürgerlichen Gesellschaft wird sie zum konkreten Moment der Reproduktion, so daß die Wissenschaft keine Frage mehr der Moral und des Gewissens ist, sondern der Sittlichkeit, die mit dieser Gesellschaft gegeben ist.

II

Hegel bestimmt die Sittlichkeit als die konkrete Identität des Guten und der Freiheit.11 Als „Idee der Freiheit“12 ist sie das Prinzip der bürgerlichen Gesellschaft, ihre Wirklichkeit ist der Staat.13 Die Sittlichkeit wird dabei als Inhalt einer Form gedacht, welche durch die Organisation des Staates gegeben ist. Entscheidend ist, daß dieser Staat der Form nach mit der Wissenschaft übereinstimmt. Für den Staat ist „das Prinzip seiner Form als Allgemeines wesentlich der Gedanke“;14 die Wissenschaft „hat den Zweck des Erkennens, und zwar der gedachten objektiven Wahrheit und Vernünftigkeit“.15 Indem der Staat aber die Wirklichkeit der konkreten Freiheit ist, so ist „von seiner Seite die Freiheit des Denkens und der Wissenschaft ausgegangen“.16 Genau dadurch unterscheidet sich der Staat von der Kirche, die Giordano Bruno verbrannt und Galilei hat Abbitte tun lassen. Die Objektivität des Staates steht hier gegen die subjektive Gestalt der Wahrheit, wie sie der Autorität der Kirche entspringt. Diese Autorität beruht allein auf Glauben und Versicherung, wenn sie nicht mit Zwang durchgesetzt wird. Der Staat hingegen weiß sich als Allgemeines, gerade weil dieses für ihn die Form der Wissenschaft hat. Insofern ist er die Notwendigkeit ihrer Freiheit, und umgekehrt wird die Freiheit der Wissenschaft für den Staat zur Notwendigkeit. Doch daraus geht auch hervor, daß dies keine Freiheit um der Freiheit der Wissenschaft willen ist, sondern eine um der Freiheit des Staates, in dessen Willen die Wissenschaft gegeben ist. Demgemäß werden die Staatsbeamten und die Intelligenz in der Organisation des Staates in einem Mittelstand zusammengefaßt.17 Was als Widerspruch erscheint, einerseits Hierarchie und Bürokratie, andererseits die Freiheit der Wissenschaft, bedingt sich gegenseitig. Aus diesem Einssein ergibt sich schließlich die Verantwortung des Wissenschaftlers; es ist die Verantwortlichkeit des Beamten.18

Das äußere Staatsrecht zeigt dann die Bedeutung der Freiheit im Verhältnis der Staaten, das „ihre Souveränität zum Prinzip hat“.19 Die Freiheit des einzelnen Staates steht dabei im Widerspruch zur Freiheit der anderen Staaten, was die gegenseitige Anerkennung der Staaten bewirkt. Dies bedeutet einerseits den Krieg der Staaten,20 andererseits die Einschränkung dieses Krieges auf ein „Vorübergehensollendes“,21 so daß die Möglichkeit des Friedens erhalten bleibt, d.h. die Fähigkeit zur Reproduktion der Gattung. Darin ist aber auch die Äußerlichkeit des Staats gegenüber der Gattung ausgedrückt; dies wird bei Hegel deutlich, wenn er die Erhaltung des Familien- und Privatlebens als Bedingung des Krieges setzt. Jedoch bleibt dies bei Hegel ein Sollen, eine moralische Forderung, die auf den Sitten beruht und daher als Voraussetzung der Sittlichkeit von dieser aufgehoben wird. 22

Daraus, daß das Völkerrecht allein im Willen der Staaten seine Wirklichkeit hat, ergibt sich nunmehr die Bedeutung der Wissenschaft als Grundlage dieses Willens. Dies bedeutet nicht nur den friedlichen wissenschaftlichen Wettbewerb zwischen den Staaten, worin die technologischen Möglichkeiten zur kriegerischen Nutzung geschaffen werden, sondern dies bedeutet auch den wirklichen Einsatz der Wissenschaft für den Krieg. Entsprechend gehört in der Jenaer Realphilosophie die Wissenschaft zum öffentlichen Stand, der für den Staat arbeitet. Dieser besteht aus dem Geschäftsmann, der zugleich Gelehrter ist, und dem Soldatenstand. Dessen Tätigkeit beschreibt Hegel wie folgt: „im Krieg ist es ihm gewährt: es ist Verbrechen für das Allgemeine, der Zweck der Erhaltung des Ganzen gegen den Feind, der auf die Zerstörung desselben geht. Diese Entäußerung muß eben diese abstrakte Form haben, individualitätslos sein, der Tod kalt empfangen und gegeben werden (…) -, unpersönlich aus dem Pulverdampf.“23

III

In Hiroshima starben 100.000 Menschen den unpersönlichen Tod an der Atomexplosion.24 Am Projekt zur Herstellung der Bombe waren mehr als 10.000 Wissenschaftler beteiligt. Vier der prominentesten Physiker des Projekts bildeten das „scientific panel“,25 welches gefragt wurde, wie die Bombe benutzt werden sollte 26. Sie wurden allerdings nicht gefragt, ob die Bombe benutzt werden sollte, hatten also nur Bedingungen für einen möglichen Einsatz anzugeben, während die Entscheidung über den wirklichen Einsatz dem Präsidenten vorbehalten war. Vor diesem Einsatz und seinen Konsequenzen warnte eindringlich der Franck-Report,27 der ersten Initiative von Atomphysikern gegen den Atomkrieg. Er wurde dem Kriegsminister übersandt und von diesem dem „scientific panel“ vorgelegt, welches sich auch hierbei an seine Aufgabe hielt. Nach R. Oppenheimer: „Wir sagten, wir glaubten nicht, daß unsere Eigenschaft als Wissenschaftler uns speziell dazu befähige, die Frage zu beantworten, ob die Bomben angewendet werden sollten oder nicht.“28 Damit war der Report abgelehnt, indem die Physiker dafür allein den offiziellen Weg wählten, überließen sie auch allein dem Staat die Entscheidung. Sie dachten einerseits gesellschaftlich verantwortlich, verhielten sich aber nur formal sittlich, indem sie nicht vor die Öffentlichkeit traten, um die Welt vor der atomaren Zerstörung zu warnen.

Das staatliche Interesse am Einsatz der Atombomben entsprach auch dem unmittelbar wissenschaftlichen Interesse. Die Gegner des Einsatzes hatten zu weit gedacht, als sie sich um die Zukunft besorgt zeigten. Zunächst galt es, die atomaren Möglichkeiten zu beweisen, die Zerstörung der Städte als Demonstration militärischer Macht sollte den Wissenschaftlern auch ihre faktische Macht demonstrieren, bei gleichzeitiger politischer Ohnmacht. Ihnen ging es um die Funktion der „Trinity“ von Atombomben, von denen „erst“ eine Plutonium-Bombe explodiert war. Hiroshima war dann das erste Experiment, daß eine Uran-Bombe explodierte und man ihre Folgen studierte. Doch dies Experiment war keines mehr, wodurch Naturkräfte erkannt wurden, sondern eines, in dem sie als Destruktionskräfte nicht mehr gebannt waren. Insofern hat die Wissenschaft dabei keine Macht gewonnen, sondern verloren, anstatt die Natur zu beherrschen, wurde sie deren Opfer. Für die beteiligten Wissenschaftler gilt das allerdings nicht, in der Laboratoriumsstadt Los Alamos, die zur Kriegsfront geworden war, feierte man den „Sieg“.29

Die Atombombe ist jedoch nicht nur als Ausdruck der formalen Verfügung des Staates über die Wissenschaft zu begreifen, sie ist ebenso ein Resultat der Entwicklung der Produktivkräfte auf der Basis der von der Wissenschaft entdeckten Naturkräfte. So wurde mit der Entdeckung der Uranspaltung sogleich die Möglichkeit der Atombombe erkannt; zu ihrem Bau bedurfte es allerdings der riesigen technischen und finanziellen Mittel, welche die USA dafür zur Verfügung stellten. Insofern entschied der Staat als die Organisation der Produktionsverhältnisse über die Wirklichkeit der Atombombe. Hegels Idee des Staates als Form der Sittlichkeit widerspricht nicht einer solchen Wirklichkeit. Diese Form der Sittlichkeit, das wissen wir heute, widerspricht nicht einmal einer Option, die zur Vernichtung der menschlichen Gattung führen kann. Dies ist m.E. das nicht zu hintergehende Problem der Sittlichkeit. Seine Lösung liegt sicher nicht im Zurück zur zweckfreien, analytischen Wissenschaft. Denn die Wissenschaft ist heute mindestens durch einen Zweck bestimmt, den der Erhaltung der menschlichen Gattung. Deren Lebensprozeß hat aber als Erhaltungsbedingung seine Entwicklung, dies bedeutet sowohl die Entwicklung ihres gesellschaftlichen Verhältnisses als auch ihres Naturverhältnisses. Für die Naturwissenschaft bedeutet diese Entwicklung ihre reale Sittlichkeit. Dies schließt aber jede Entwicklung aus, die zur Vernichtung des Naturverhältnisses der Gattung und damit des Gattungslebens überhaupt führen kann. Oder anders gesagt, die Naturwissenschaft trägt erst dann reale Verantwortung, wenn sie das Telos der Freiheit negiert;30 positiv ausgedrückt, wenn ihr einziges Telos, als Tendenz der Entwicklung, die freie Zeit ist.31

Anmerkungen

1 Brecht, B.: Gesammelte Werke (Ed. Suhrkamp). Frankturt a. M. 1967; Bd. 17, S. 1109. Zum wissenschaftlichen Zusammenhang siehe Kuznecov, B. G.: Von Galilei bis Einstein. Berlin 1970.Zurück

2 Siehe Galilei, G.: Unterredungen und mathematische Demonstrationen über zwei neue Wissenszweige, die Mechanik und die Fallgesetze betrettend. Darmstadt 1973, S. 146 f.Zurück

3 Galileis Darstellung des funktionalen Zusammenhanges ist noch die geometrische Darstellung des Oresme. Jedoch entsteht fast zeitgleich mit den „Discorsi“ die algebraische Geometrie des Descartes, in der Linien durch Gleichungen in Unbestimmten ausgedruckt werden. Erst mit dieser algebraischen Darstellung vollendet sich die analytische Methode; insofern ist es historisch nicht ganz korrekt, allein Galilei als ihren Entdecker anzusehen.Zurück

4 A.a.O., S. 163.Zurück

5 Siehe Marx, K., Engels, F.: Werke (MEW), Bd. 1, S. 213.Zurück

5a Zusatz: Der Super-GAU von Tschernobyl demonstriert in erschreckender Weise die reale Gefahr, die von solcher Metaphysik ausgeht. Siehe Traube, K. u.a.: Nach dem Super-GAU, Hamburg 1986.Zurück

6 Siehe Strong, E. W.: Procedures and Metaphysics. Berkeley 1936.Zurück

7 Siehe Galilei, G.: Dialog über die beiden hauptsachlichsten Weltsysteme. Übers. u. Erl. E. Strauß. Stuttgart 1982, S. LXXIV.Zurück

8 Hegel, G. W. F.: Werke (Suhrkamp). Frankfurt a. M. 1970 f., Bd. 7, S. 290.Zurück

9 Brecht Werke, Bd. 3, S. 1341. Siehe auch Bd. 17, S. 1129 f.Zurück

10 Brecht Werke, Bd. 17, S. 1109.Zurück

11 Hegel Werke, Bd. 7, § 141, S. 286.Zurück

12 A.a.O., § 142, S. 292.Zurück

13 A.a.O., § 257, S. 398.Zurück

14 A.a.O., § 270, S. 426.Zurück

15 Ebenda.Zurück

16 Ebenda.Zurück

17 Siehe a.a.O., § 297, S. 464.Zurück

18 Siehe MEW, Bd. 1, S. 246 f.Zurück

19 Hegel Werke, Bd.7, § 333, S. 499.Zurück

20 Siehe a.a.O., §§ 330-334.Zurück

21 A.a.O., § 338, S. 502.Zurück

22 A.a.O., § 339, S. 502. - Es ist das unbestreitbare Verdienst der Hegelschen Rechtsphilosophie, den Antagonismus der bürgerlichen Staaten erkannt zu haben. Hegels Idealismus besteht allerdings darin, die Weltgeschichte dieses Antagonismus als Weltgeist zu begreifen, worin die Illusion einer Vernunft in der Geschichte ausgedruckt ist. Diese übernimmt Holz, wenn er meint, mit Leibniz´ Begriff der Kompossibilitat eine den Antagonismus übergreifende logische Gattung gefunden zu haben. Siehe Holz, H. H.: Zur Logik der Koexistenz. In: Dialektik, Bd. 4, Köln 1982, S. 65-74. Jedoch lassen sich logisch nur erscheinende Widersprüche vermitteln, während wesentliche Widersprüche (die Antinomie des politischen Staates und der bürgerlichen Gesellschaft) als wirkliche Extreme nicht miteinander vermittelt werden können (MEW 1, S. 292-296). Holz nennt weiter als Bedingung der Koexistenz „das Zugleichsein von Gegensätzlichem“ (S. 67), so daß die Veränderung unter Erhaltung der Gegensätze möglich ist. Das Modell dafür ist die kontinuierliche Bewegung, die in der mathematischen Gleichung als Funktion (y = f(x)) ausgedruckt ist. Holz, der die mathematische Gleichung nur als Modell des statischen Gleichgewichts begreift (S. 66), plädiert nun implizit für eine solche Funktion als Modell des dynamischen Gleichgewichts der Gesellschaftssysteme (S. 69), z.B. als „Verhältnis von second (y) und first (x) Strike capacity“ (S. 70). Damit beruht sein Konzept der friedlichen Koexistenz auf „Abschreckung“ (ebenda), was jedoch kein Frieden ist. Siehe Furth, P.: Logik der Abschreckung - eine Kritik. Informationsdienst Wissenschaft und Frieden, H. 2, 1984, S. 28 f. Zusatz: Im atomaren Abschreckungsfrieden ist keine friedliche Nutzung der Kernenergie möglich, im wirklichen Frieden konnte man auf sie verzichten. Zurück

23 Hegel, G. W. F.: Jenaer Realphilosophie 1805/06. Hamburg 1969, S. 261.Zurück

24 Die eindringlichste Darstellung der Geschichte der Atombombe ist m.E. diejenige von Jungk, R.: Heller als tausend Sonnen. Hamburg 1964. Eine neuere Zusammenfassung gibt Scherer, W.: Physikalische Grundlagen und Geschichte des Baus der ersten Nuklearwaffen. In: Physik & Rüstung. Universität Marburg 1983, S. 66-115.Zurück

25 J. Robert Oppenheimer, Enrico Fermi, Arthur H. Compton und Ernest O. Lawrence (Jungk, S. 168).Zurück

26 Bereits Galilei ließ bei seiner Untersuchung der Bewegung die Frage nach dem „warum“ fallen, um zunächst das „wie“ zu bestimmen. Siehe Mach, E.: Die Mechanik, Leipzig 1933, S. 119. Diese Beschränkung auf die Kinematik war sinnvoll, solange keine analytische Theorie der Dynamik vorlag. Ist diese aber gegeben, bedeutet die Beschränkung auf das „wie“, daß die Physik lediglich Möglichkeiten bestimmt und von den Konsequenzen für die Wirklichkeit absieht. Dies war der Inhalt von Galileis Unterwerfung, ebenso bedeutet diese Beschränkung der Physik heute die Unterwerfung des Physikers.Zurück

27 Text in: Jungk, S. 324 f. Zurück

28 Jungk, S. 173.Zurück

29 Jungk, S. 210 f. Kriegsopfer waren im Laboratorium erst später zu beklagen: H. Dagnian und L. Slotin (S. 180, 213).Zurück

30 Siehe Furth, P.: Arbeit, Teleologie, Hegelianismus. In: Dialektik, Bd. 2, Köln 1981, S. 99-121.Zurück

31 Dies wird von Galilei ausgesprochen: „Wofür arbeitet Ihr? Ich halte dafür, daß das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht, die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern.“ Brecht Werke, Bd. 3, S. 1340. Zur Entwicklung der Produktivkraft als Ökonomie der Zeit siehe Marx, K.: Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, S. 599. „Ersparung von Arbeitszeit gleich Vermehrung der freien Zeit“ (ebenda) bedeutet in den charakteristischen Großen der politischen Ökonomie die Verminderung von (v + m).Zurück

Dr. Harald Böhme ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Mathematik/Informatik an der Universität Bremen. Bei dem vorstehenden Aufsatz handelt es sich um einen Vortrag, den H. Böhme beim XVI. Internationalen Hegel-Kongreß zum Thema „Moralität und Sittlichkeit“ in Zürich 1986 gehalten hat. Er wird auch im Hegel-Jahrbuch 1988 erscheinen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1987/2 30 Jahre »Göttinger Erklärung«, Seite