W&F 1997/3

Wahrheit und Versöhnung

Vergangenheitsaufarbeitung in Südafrika

von Hein Möllers

Alle Wahrheitskommissionen sind das Ergebnis politischer Verhandlungen und Kompromisse. Die »Truth and Reconcialiation Commission« (TRC) in Südafrika ist da keine Ausnahme. Alle Parteien waren der Meinung, daß Südafrikas Geschichte voller Konflikte und Zerissenheit war. Der einzige Weg zu einer dauerhaften verfassungsrechtlichen Lösung war ein quasi-Vertrauensvorschuß auf nationale Einheit und Versöhnung zwischen vormals verfeindeten Gruppen. Man hatte allgemein das Gefühl, daß Ermittlungen die Stabilität gefährden würden, die für eine fragile Demokratie aber notwendig war. Zum anderen wollte die Nationale Partei für sich und ihre Ausführungsorgane die Garantie, daß die neue Regierung diejenigen, die die weiße Minderheitenherrschaft verteidigt hatten, nicht verfolgen würde. In der Tat hat die Nationale Partei kategorisch jede Erlaubnis für einen Übergang zur Demokratie und freie Wahlen abgelehnt ohne diese verfassungsmäßige Garantie einer Amnestie.

Die Frage der Verantwortung für alte Vergehen blieb eines der umstrittensten Themen der Mehrparteienberatungen über die neue Verfassung. Während die NP sich vehement für die Aufnahme einer Amnestieklausel für Sicherheitskräfte starkmachte, bestand der ANC darauf, die Frage der Straffreiheit der neuen Regierung zu überlassen.

Schließlich fand sich als letzte Klausel in der Übergangsverfassung eine sogenannte »Postambel« wieder, die die Notwendigkeit einer nationalen Versöhnung betont. Diese Verfassungsklausel sieht Amnestie vor „bei Taten… und Delikten mit politischen Zielen und im Zusammenhang mit den Konflikten der Vergangenheit.“ 1 Ein entsprechendes vom Parlament zu verabschiedendes Gesetz sollte für die Gewährung von Amnestie einen Stichtag zwischen dem 8. Oktober 1990 und 6. Dezember 1993 bestimmen und Kriterien sowie das Prozedere zur Behandlung der Amnestiefrage, darunter Tribunale, festlegen.

Dieses »Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und der Versöhnung« wurde Ende Juni 1995 vom Parlament verabschiedet. Während der nächsten anderthalb Jahre soll eine Wahrheitskommission die politisch motivierten Menschenrechtsverletzungen der Apartheidzeit untersuchen und den Tätern Straffreiheit gewähren, sofern sie ihre Taten öffentlich eingestehen.

Die »Kommission für Wahrheit- und Versöhnung« hat drei Hauptfunktionen:

  • die massiven Verletzungen der Menschenrechte, die stattgefunden haben und von den Konflikten der Vergangenheit herrühren, vollständig darstellen;
  • den Opfern zur Wiedererlangung ihrer menschlichen und bürgerrechtlichen Würde verhelfen, indem man sie ihre Geschichte erzählen läßt und Empfehlungen für ihre Unterstützung ausspricht;
  • die Gewährung von Amnestie überlegen für jene Täter, die Mißhandlungen aus politischen Gründen begangen haben und ihre Taten der Kommission vollständig mitteilen.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet die TRC durch ihre Ausschüsse für Menschenrechtsverletzungen, für Wiedergutmachung und Rehabilitation und für Amnestie.

Der Ausschuß für Menschenrechtsverletzungen hat die Aufgabe, konkrete Fälle zu untersuchen und einen umfangreichen »Bericht zu groben Menschenrechtsverletzungen« während der 30 Jahre vor dem Übergang zu einer demokratischen Regierung in Südafrika zu erstellen.

Grobe Menschenrechtsverletzung wird definiert als: „Verletzung von Menschenrechten durch a) die Tötung, Entführung, Folter oder schwere Mißhandlung einer Person; oder b) jeder Versuch, Komplott, Anstiftung, Aufwiegelung, Befehl oder Veranlassung, eine in Paragraph a) erwähnte Tat zu begehen, die aus den Konflikten der Vergangenheit hervorgegangen ist und in der Zeitspanne vom 1. März 1960 bis zum Stichtag (schließlich auf den 5. Dezember 1993, dem Tag vor Verabschiedung der Übergangsverfassung, festgelegt. H.M.) in oder außerhalb der Republik begangen wurde und deren Ausübung von einer Person empfohlen, geplant, gelenkt, befohlen oder beauftragt wurde, die aus politischen Motiven handelte.“ 2

Dieser Ausschuß steht vor einer heiklen politischen Aufgabe und sah sich wiederholt unter Druck, seine Unparteilichkeit unter Beweis zu stellen. So nutzte er nur zögerlich seine vollen Machtbefugnisse bei Ermittlungen, Verhaftungen und Vorladungen aus.

Das beeinträchtigte auch die Beziehungen zu den Opfern, die ihre verständliche Frustration darüber äußerten, daß sie keine volle Gerechtigkeit erwarten können – nämlich die Verurteilung derer, die bekanntermaßen für den Tod ihrer Angehörigen verantwortlich waren. Insbesondere die (zurückgewiesenen) Verfassungsklagen von den Angehörigen Steve Bikos, der ANC-Aktivisten Dr. Griffiths und Victoria Mxenge und des erschlagenen Dr. Fabian Ribeiro, wurden von einigen Ausschußmitgliedern als dem Versöhnungsprozeß zuwiderlaufend dargestellt.

Der Ausschuß zur Wiedergutmachung und Versöhnung behandelt die Anträge auf Entschädigung für die Opfer von groben Menschenrechtsverletzungen. Der Ausschuß gibt Empfehlungen „im Bestreben, die menschliche und bürgerliche Würde des Opfers wiederherzustellen.“ 3 Die Verfasser des Gesetzes waren sorgsam darauf bedacht die Gewährung von Wiedergutmachungsleistungen nicht zu einer endlosen Verpflichtung werden zu lassen. Der Wortlaut des Gesetzes zielt darauf ab, dem Staatspräsidenten und Parlament Zeit einzuräumen, um die auszuzahlenden Beträge erst nach Feststellung der Anzahl der angemeldeten Ansprüche festzusetzen.

Die Anhörungen haben eine eigene Kraft entfaltet, sind zu einer eigentümlichen Mischung aus individueller und kollektiver Therapie, Tribunal und Messe geworde<14>n

Diese stillste Unterabteilung der TRC – »Wiedergutmachung und Versöhnung« – zeigte sich bisher unfähig, hier eine sinnvolle Politik zu entwickeln. Das ließ viele Opfer – vor allem angesichts der Ungewißheit über die Höhe des Geldes, das die Regierung zur Verfügung stellen würde – doch sehr am Wert und an der Bedeutung ihrer Aussagen zweifeln.

Der Amnestieausschuß behandelt die eingehenden Anträge und gewährt Amnestie „bei jeder Tat… oder Vergehen auf der Grundlage, daß es sich um eine Tat handelt, die mit politischer Zielsetzung in Zusammenhang steht“ 4 und die zwischen März 1960 und Dezember 1993 begangen wurde.

Die große Stärke der gesamten TRC lag bisher in dieser Abteilung, die keine moralische Unterscheidung zwischen Opfern auf allen Seiten des Konflikts zu machen brauchte. Das Ergebnis war ein einmalig machtvoller Prozeß, in dessen Verlauf diejenigen, die massive Menschenrechtsverletzungen erleiden mußten, vor der Kommission und vor der südafrikanischen Öffentlichkeit aussagten. Die Auswirkungen dieser öffentlichen Zeugenaussagen sind der größte Erfolg der TRC und werden zweifelsohne auch in den nächsten Jahren tiefgreifenden Einfluß auf die südafrikanische Gesellschaft haben.

Seit Mitte April 1996 reist die 17köpfige Wahrheitskommission unter Vorsitz des Friedensnobelpreisträgers Bischof Desmond Tutu durch ganz Südafrika, um die Vergangenheit aufzuarbeiten. Hunderte von Geschichten von Mord, Folter, Verfolgung und Leid mußten sich die Kommissionsmitglieder seither anhören, »kleine« und »große«, alltägliche und außergewöhnliche Verfolgung im Apartheid-Staat. Längst haben die Anhörungen eine eigene Kraft entfaltet, sind nicht zuletzt aufgrund der Persönlichkeit Tutus zu einer eigentümlichen Mischung aus individueller und kollektiver Therapie, Tribunal und Messe geworden. Die Emotionen schlagen oft hoch, viele Ehefrauen und Mütter brachen schreiend vor der Kommission zusammen, wenn sie ihre Geschichte öffentlich erzählen durften, und auch einzelnen Kommissionsmitgliedern laufen oft die Tränen herunter.

Vor allem für die schwarze Bevölkerungsmehrheit hat die Kommission eine gar nicht zu unterschätzende kathartische Wirkung. Zwar sind viele Fälle, die referiert werden, bekannt, hatten bereits früher gerichtliche Untersuchungen nach sich gezogen. Die meisten allerdings waren im Nichts verlaufen, von den verschwundenen Ehemännern und Söhnen fehlt bis heute jede Spur. In afrikanischen Kulturen hat es eine besondere Bedeutung, wenn die Hinterbliebenen die Toten nicht begraben können, denn solange zürnen die Ahnen. Immer wieder flehten weinende Frauen deshalb die Kommission an, ihnen die Toten zurückzubringen, damit sie sie endlich begraben können.

Hier erfüllt die TRC ihre Aufgabe, die klassische Form der Gerechtigkeit zu ergänzen. Der Wahrheits- und Versöhnungsprozeß, wie er in Südafrika angestrebt wird, hat auch etwas mit afrikanischer Spiritualität zu tun. Verletzer und Verletzte und ihre Familien verhandeln miteinander. Und das Opfer steht viel stärker im Mittelpunkt, als dies eine normale Prozeßordnung zuläßt. Sie haben nicht nur die Gelegenheit zu berichten, sie befreien sich auch. Der Wunsch, den sie haben, ist zu wissen, wo ihre Frauen, Männer und Kinder geblieben sind. Und wenn sie gefunden werden, wo sie verscharrt wurden, dann werden sie nach Hause gebracht und in Würde beerdigt.

Was die Seite der Täter angeht, ist die Bilanz eher mager

Was allerdings die andere Seite, die der Täter angeht, ist die Bilanz bisher eher mager. Weiße Rechtsextreme haben die Kommission deshalb bereits höhnisch als »Kleenex-Kommission« tituliert – nach dem Motto: geweint wird ausgiebig, mehr aber auch nicht. Der Vorsitzende der TRC, Desmond Tutu, sagte bei seinem Amtsantritt: „Wir können keine moralischen Werte diktieren, daß die Täter Reue empfinden. Wir gehen ein Risiko ein. Wir hoffen, daß jemand der darüber spricht, einen Menschen getötet zu haben, erkennt, daß dieser Mensch keine bloße Nummer, keine Ziffer in der Statistik ist. Dieser war die Mutter, der Vater, das Kind von jemand anderem. Ich hoffe, daß die Täter nicht hochnäsig auftreten und sich ins Fäustchen lachen, daß sie sich im klaren sind, daß sie über etwas sprechen, das viele Menschen in diesem Land traumatisiert hat.“ 5

Wer gehofft hatte, daß durch die spezielle Amnestieregelung die Täter zu Tausenden hervortreten und sich zu ihren Taten bekennen würden, sieht sich bislang getäuscht.

Und so sehen sich viele Opfer überfordert, ihrerseits einen Schlußstrich zu ziehen. Alex Boraine, stellvertretender Vorsitzende der TRC, berichtet über eine Verhandlung: Eine schwarze Frau hört den Aussagen des Mörders ihres Mannes zu. Zum ersten Mal erfährt sie, wie ihr Mann umgebracht wurde. Und als sie gefragt wurde, ob sie vergeben könne, antwortete sie in ihrer Sprache, übersetzt von einem Dolmetscher: „Keine Regierung kann vergeben (Pause) Keine Kommission kann vergeben (Pause) Nur ich kann vergeben (Pause) Und ich bin nicht bereit, zu vergeben.“ 6

Andere Opfer sind grundsätzlich der Ansicht, daß Schwerverbrechen von den Gerichten verfolgt und bestraft werden müssen, wie etwa die Familie von Steve Biko. Sie argumentieren, die Strafe für den Täter sei für das seelische Weiterleben der überlebenden Opfer, bzw. der betroffenen Angehörigen von entscheidender Bedeutung; denn diese Strafe demonstriere die Solidarität des Sozialverbandes mit dem Opfer.

Stabilität und Nationale Einheit stehen gegen die Forderungen nach Gerechtigkeit durch Strafe. Verfolgung, Verurteilung und Haft stehen gegen Versöhnung. Einige meinen, Strafe könne zukünftige Repression verhindern, denn Strafe schrecke die Täter ab. Auch heißt es, daß Tyrannei da beginne, wo das Gesetz ende – Straffreiheit für Verbrecher entwerte und untergrabe die Geltung der Gesetze. Strafverfolgung dagegen zeige, daß niemand über dem Gesetz stehe.

Amnestie könne also auch zu Desillusionierung und Zynismus in der Bevölkerung führen und die moralische Autorität der Regierung schwächen. Amnestie sei außerdem eine verhängnisvolle Kapitulation vor den Forderungen der Sicherheitskräfte. Sie behielten dadurch unverhältnismäßig viel Macht in der erst entstehenden Demokratie.

Natürlich gibt es starke Gegenargumente. Das wichtigste darunter ist, daß Strafverfolgung zu Destabilisierung oder sogar offener Rebellion führen könne. Das würde eine fragile Demokratie schwächen und in einem Militärputsch enden.

Die Amnestiebefürworter glauben, Amnestie ist das kleinere von zwei Übeln, die Alternative sei Militärherrschaft. Sie vertreten die Meinung, es sei besser, kurzfristig Kompromisse einzugehen, um die langfristigen Ziele von Stabilität, Frieden und Achtung der Menschenrechte zu sichern.

Die Wahrheitskommission beschreitet hier einen Mittelweg. Denn Amnestie gibt es nicht automatisch. Besonders brutale, heimtückische oder barbarische Verbrechen werden nicht amnestiert. Die Namen und Taten der Amnestierten werden veröffentlicht. Das ist an sich schon eine Art der Bestrafung und kann auch Konsequenzen für Beschäftigung oder Amt haben.

Unter realpolitischen Gesichtspunkten ist Südafrikas Amnestieregelung der Preis für den friedlichen Übergang zur Demokratie. Aber ist Versöhnung zu diesem Preis zu haben? Der Politologe Steven Friedman schreibt: „Eine Kommission alleine kann vielleicht zur Wahrheit gelangen – obwohl auch das schon fraglich ist, denn Wahrheit ist in unserer polarisierten Gesellschaft nur allzuoft eine Frage des Standpunkts. Aber sie kann keine Versöhnung verordnen. Nur die Menschen, die miteinander versöhnt werden müssen, können das tun. Die TRC kann zu Versöhnung und Demokratie beitragen, wenn sie einen Prozeß in Gang setzt, in dem Südafrikaner zu einem gemeinsamen Verständnis von Wahrheit gelangen – oder, was vermutlich noch wichtiger ist, zu einer gemeinsamen Auffassung von Gerechtigkeit.“ 7

Anmerkungen

1) Constitution of the Republik of South Africa, Bill Act 251. 1993. Zurück

2) Promotion of National Unity and Reconciliation Act 1995. Zitiert nach Human Rights Comittee, Human Rights Update Week 26, 24-30 June 1995. Zurück

3) dito Zurück

4) dito Zurück

5) Sapa, 04.04.1996. Zurück

6) Alex Boraine am 17.05.1997 im Gespräch mit dem Autor. Zurück

7) Mail & Guardian, 17-23. January 1997. Zurück

Hein Möllers ist Mitarbeiter der »informationsstelle südliches afrika« und Redakteur der Zeitschrift »afrika süd«.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1997/3 Wahnsinn ohne Ende, Seite