W&F 2017/3

Wenn Abrüstung genau das Richtige ist

Die Friedensverfassung von Costa Rica

von Luis Roberto Zamora Bolaños

Costa Rica gilt als Paradebeispiel für einen friedlichen und friedensliebenden Staat. Klein, ohne Reichtümer, um die es sich zu streiten lohnt, und sogar ohne Militär ist das Land keine Bedrohung für seine Nachbarn und engagiert sich außenpolitisch konstruktiv in der Konfliktlösung und in Abrüstungsgremien. Der Autor schildert seine subjektive Sicht des costa-ricanischen Weges zu einer Friedensverfassung und welche Rolle Völkerrecht (und er selbst) dabei spielte, diese zu erhalten.

In der Mitte des amerikanischen Doppelkontinents gelegen, ungefähr so groß wie Niedersachsen, keine relevanten Rohstoffvorkommen, dünne einheimische Bevölkerung, betörender, dichter Dschungel – das fanden die Spanier vor, als sie an der Küste des heutigen Costa Rica landeten.

Dieses knappe, aber durchaus zutreffende Bild sollte die Zukunft des Landes prägen. Weit entfernt von der Kapitale seiner spanischen Verwaltungseinheit war Costa Rica die entfernteste und verlassenste Provinz des Generalkapitanats Guatemala. Ohne Gold- und Silbervorkommen oder Sklavennachschub, der sich zu Profit machen ließe, gaben die Spanier und die Kreolen keinen Nickel für die kleine Provinz.

So konnte Costa Rica fernab der Machtkonflikte und Finanzfehden, die bald ganz Mittelamerika überzogen, wachsen und gedeihen. Hier gab es keine politische Macht zu gewinnen, die den Kampf lohnte, und in der Wirtschaft dominierten landwirtschaftliche Familienbetriebe. Infolgedessen hatte Costa Rica etwas, was es in der Region sonst nicht gab: eine recht ausgewogene Wohlstandsverteilung. Damit ging auch eine Machtbalance einher, die letztlich zur Grundlage für die costa-ricanische Demokratie wurde. Wenn es eine Machtbalance gibt, kann niemand dominieren. Wenn niemand dominieren kann, muss man verhandeln. Wenn man ohne Machtdruck verhandelt, führt dies zu demokratischen Prozessen.

Fernab der Machtkämpfe, die in der übrigen Region stattfanden, prosperierten im 18. Jahrhundert die costa-ricanischen Familien mit Tabakanbau. Der Tabak wurde überwiegend nach London und Paris exportiert, nicht nach Spanien, wie in den Nachbarländern üblich. Die allmählich wohlhabend gewordenen Familien begannen in einem kritischen Moment der Weltgeschichte, ihre jungen Männer zum Studium nach Paris und London zu schicken: am Ende des 18. Jahrhunderts, als sich zwei der wichtigsten Ereignisse der modernen Politikgeschichte ereigneten, die französische Revolution und die Unabhängigkeit der 13 britischen Kolonien in Amerika.

Als Costa Rica 1821 seine Unabhän­gigkeit erlangte [weil Guatemala die Unabhängigkeit der mittelamerikani­schen Staaten ausrief (W&F Red.)], richtete sich der junge Staat an den Idealen der Revolution aus, an ihrem neuen Geist der Menschlichkeit und der Menschenrechte. Soweit handelt die Geschichte überwiegend von Ereignissen, die außerhalb des Landes und ohne Zutun Costa Ricas passierten.

Absage an den Militarismus

Mit der Unabhängigkeit von der spanischen Krone konnte Costa Rica an die Ausarbeitung einer selbstbestimmten Verfassung gehen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Entscheidungen getroffen, die die Zukunft und den weiteren Weg des Landes entscheidend prägen sollten. Anders als die übrigen lateinamerikanischen Länder wählte Costa Rica keinen Vertreter des Militärs zum Staatsoberhaupt, sondern einen Grundschullehrer. Und gleich in der ersten Verfassung, die 1823 in Kraft trat, wurden die Schulpflicht und ein staatliches Schulwesen eingeführt

Costa Rica unterhielt eine kleine, aber gut ausgerüstete Armee, die sich als schlagkräftig erwies, als die US-amerikanischen Filibuster (Freibeuter) versuchten, Mittelamerika zu erobern, nachdem William Walker die Macht in Nicaragua an sich gerissen hatte. Damals, 1856, war der US-Imperialismus noch nicht so ausgeprägt wie heute, und das Interesse der Freibeuter richtete sich vor allem auf Panama, das damals nicht zu Mittelamerika, sondern zu Kolumbien gehörte. Costa Rica hingegen war unbedeutend und hielt aus historischen und sozialen Gründen Distanz zu Mittelamerika, wovon der mehrmalige Austritt des Landes aus der Mittelamerikanischen Föderation zeugt.

1871 gab es einen Durchbruch, als die politische Betätigung von Militärangehörigen per Verfassung verboten wurde, um eine ausschließlich zivile Regierung zu garantieren. Von wenigen Episoden abgesehen verlief das Leben dieser kleinen Nation dann mehrere Jahrzehnte ziemlich ruhig, fernab von Bürgerkriegen und im Wesentlichen auch fernab der großen internationalen Politik.

Abschaffung des Militärs

1948 kam es nach einem Wahlbetrug zu Costa Ricas drittem und letztem Bürgerkrieg. Als die oppositionellen Kräfte gewannen, beriefen sie sofort eine verfassungsgebende Versammlung ein. Die wichtigste Neuerung bei der Neugründung der Republik war die Abschaffung des stehenden Heeres. Gleichzeitig wurde das Militärbudget auf den Gesundheits- und den Bildungssektor übertragen. Damit sollte verhindert werden, dass ein bewaffneter Arm der Regierung ein Militärregime oder einen Militärputsch unterstützen könnte. Dies war in der frühen Phase des Kalten Krieges in mehreren mittelamerikanischen Ländern der Fall. Mit der neuen Verfassung wurde außerdem neben der Judikative, der Legislative und der Exekutive eine vierte unabhängige Staatsgewalt eingeführt: der Wahlgerichtshof. Er sichert den ordnungsgemäßen und gerechten Verlauf von Wahlen. Nach Annahme der Verfassung 1949 wurden Neuwahlen durchgeführt.

Costa Rica konnte sich von den Tumulten des Kalten Krieges fernhalten, der in Lateinamerika in Form von Bürgerkriegen heftig und heiß verlief, bis die USA 1983 forderten, dass die »Contras« ihr Hauptquartier für den Kampf gegen die Revolutionäre im benachbarten Nicaragua in Costa Rica aufschlagen könnten. Der Druck der CIA auf Präsident Luis Alberto Monge war sehr stark. Er entschied daraufhin, die Neutralität des Landes zu erklären und damit dem Druck auszuweichen. Eine Stationierung fremder Truppen im Land wäre damit nun völkerrechtswidrig. Mit dieser Entscheidung ebnete Costa Rica seinen Weg als Staat, der sich nicht an bewaffneten Konflikten beteiligen würde – mit einer Ausnahme: der Vermittlung in Konflikten, um zu einer friedlichen Lösung beizutragen.

Bedrohungen der Friedensverfassung

Diese politische Linie wurde fortgesetzt, bis Präsident Abel Pacheco am 19. März 2003 entschied, dass Costa Rica die »Koalition der Willigen« unterstützen würde – einen Tag, bevor die Invasion in den Irak begann. Es war eine schockierende Entscheidung: Ein Land ohne eigene Armee unterstützt eine Kriegskoalition. Das klingt absurd, machte aber für die USA und Großbritannien durchaus Sinn. Sie warben intensiv für einen Krieg gegen Irak, vorgeblich um Frieden, Demokratie und Menschenrechte durchzusetzen. In dieser Situation die Unterstützung Costa Rica vermelden zu können, war für die Koalition ein echter Imagegewinn.

Ich war damals noch Student und beschloss, bei der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Klage einzureichen. Ich begründete die Klage damit, die Unterstützung des Krieges gegen Irak wäre nichtig, verfassungswidrig, völkerrechtswidrig und würde der UN-Charta, der costa-ricanischen Neutralitätserklärung und dem Recht auf Frieden widersprechen. Und in der Tat erklärte die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs im September 2004 die Unterstützung der Kriegskoalition aus genau diesen Gründen für verfassungswidrig (Urteil 9992-04).

Seither gab es mehrere Versuche, die Friedensverfassung zu untergraben. 2006 beschloss Friedensnobelpreisträger und Präsident Óscar Arias Sánchez, den Abbau von Thorium und Uran, den Bau von Atomreaktoren »für alle Zwecke« [d.h. zur Dual-use-Nutzung (W&F Red.)] und die Herstellung von Reaktorbrennstoff zu genehmigen. Wieder zog ich vor die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs, die die Genehmigung widerrief (Urteil 14193-08). Das Gericht begründete sein Urteil damit, das Recht auf Frieden sei ein Verfassungsrecht, und es verbot jegliche Aktivitäten, die auf Krieg gerichtet sind, sowie jegliche Atom- und Rüstungsproduktion.

2008 unternahm Präsident Óscar Arias Sánchez einen Versuch, die costa-ricanischen Polizeikräfte zu militarisieren, wurde dabei aber aufgrund meiner Klage, diesmal beim Verwaltungsgericht, gestoppt. Die Regierung ging in Revision bis zum Obersten Gerichtshof, der 2012 aber entschied, dass Straftaten mit zivilen, nicht mit militärischen Mitteln zu begegnen sei.

Die Friedensverfassung Costa Ricas wurde also bis heute nicht zuletzt mit Hilfe der Gerichte bewahrt.

Bewährung in der Außenpolitik

Die pazifistische und neutrale Ausrichtung Costa Ricas hat sich in der Außenpolitik bewährt und für das Land gelohnt. Costa Rica gilt im Ausland als freundliches, harmloses Land. Unser südlicher Nachbar Panama bewegt sich ebenfalls Richtung Demilitarisierung, seitdem das Land die Souveränität und Kontrolle über den Panamakanal wiedererlangt hat. Nur der nördliche Nachbar Nicaragua bleibt weiterhin militarisiert. Dennoch konnte Costa Rica 2014 auch ohne Militär eine Invasion kontern, als Nicaragua am nordöstlichen Zipfel Costa Ricas ein Stück Land besetzte, um unter Nutzung des San-Juan-Flusses einen Kanal vom Atlantik zum Pazifik zu bauen. Costa Rica rief sofort den Internationalen Strafgerichtshof an, der Nicaragua verwarnte. Selbst dieser Konflikt konnte also mit zivilen, juristischen Mitteln ohne Rückgriff auf Gewalt gelöst werden.

Auch wenn die Wiederaufstellung einer Armee immer wieder ins Gespräch gebracht wird, für den Großteil der Bevölkerung sind Frieden und das Fehlen einer Armee hohe Werte. Frieden und die Friedensverfassung sind echte Glanzlichter in unserer Geschichte und in unserem Dasein: Sie wurden Teil unserer nationalen Identität. Das Völkerrecht hat großen Anteil daran, dass dies möglich ist. Aus Friedensartikeln in Verfassungen ergeben sich völkerrechtliche Verpflichtungen. Frieden und Neutralität sind keine Erklärungen an sich selbst, sondern an die anderen Ländern, an den Rest der Welt.

Es ist wichtig zu erkennen, dass Frieden und Entwicklung Hand in Hand gehen. Nur so lässt sich erklären, dass Costa Rica, ein armes Land, im Human Development Index (Index der menschlichen Entwicklung) auch im Vergleich mit Ländern der Eurozone recht gut dasteht. Costa Rica und seine Bürger*innen konnten beobachten, welche Folgen Kriege und selbst kleine Armeen in den Nachbarländern angerichtet haben: Tod, Armut, Militärputsche, fehlende Mittel zur Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse und der Menschenrechte.

Es ist also weder auf Zufall noch auf Glück zurückzuführen, sondern das Geheimnis des relativen Wohlstand Costa Ricas sind Abrüstung und die Förderung des Friedens.

Luis Roberto Zamora Bolaños studierte Jura und Technische Computertechnik. Er arbeitet als Strafrechtsanwalt und ist Vorstandsmitglied der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA). (Über seine Klagen zur Verteidigung der costa-ricanischen Friedensverfassung berichtete die Zeitschrift »Foreign Policy« am 8.5.2014.)
Aus dem Englischen übersetzt von ­Regina Hagen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2017/3 Ressourcen des Friedens, Seite 19–20