W&F 1998/2

Zerschossene Zukunft

Kinder im Krieg und auf der Flucht

von Tanja Sieber • Andrea Pütz

Noch nie haben so viele Kinder unter Kriegen gelitten wie in diesem Jahrhundert. Sie zählen zu den Opfern von Massakern unter der Zivilbevölkerung, werden Opfer sexueller Gewalt, Zeugen von Greueltaten gegen andere Menschen. Kinder werden zunehmend zur Zielscheibe von Kriegshandlungen, u.a. um die Moral des Gegners zu schwächen, und sie werden in vielen Konflikten mit äußerster Brutalität selbst zum Kriegsdienst gezwungen.

Jeder zweite Flüchtling auf der Welt ist ein Kind. Allein im vergangenen Jahr waren weltweit über 20 Millionen Kinder auf der Flucht. Kriege und Konflikte sind Auslöser für die allgemeine Verschlechterung der Ernährungslage und mangelnde Gesundheitsversorgung, die viele Kinder das Leben kostet. Kinder leiden nicht nur physisch unter Krieg und Gewalt, sondern tragen auch seelische Verletzungen davon. Traumatische Kriegserlebnisse verfolgen die Kinder ihr ganzes Leben lang. In einem Klima der Aggression, des Mißtrauens und der Angst lernen Kinder nicht, wie Konflikte friedlich gelöst werden können und was Sicherheit bedeutet.

Die Massaker in Ruanda kosteten rund 300.000 Kinder und Jugendliche das Leben. Zwischen April 1994 und April 1995 wurden schätzungsweise 16.000 Mädchen und Frauen vergewaltigt.

In Liberia kämpften zwischen 15.000 und 20.000 Kinder als Soldaten im Bürgerkrieg.

Alle 56 Minuten wird ein Kind durch eine Landmine verstümmelt oder getötet.

Der Bürgerkrieg in Kambodscha hat bis Mitte der 90er Jahre rund 350.000 Kinder zu Waisen gemacht.

In Afghanistan sterben jedes Jahr rund 280.000 Kinder an den indirekten Folgen des seit Jahren andauernden Krieges, weil sie unzureichend ernährt oder nicht medizinisch versorgt werden können.

Die Rechtslage

Den Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegerischen Handlungen und Gewalt schreiben eine Reihe internationaler Konventionen fest. Die Bestimmungen der Vierten Genfer Konvention von 1949, die den Schutz der Zivilbevölkerung fordert, gelten natürlich auch für Kinder. Artikel 23 regelt explizit die Versorgung von schwangeren Frauen, Müttern und Kindern, und Artikel 24 nennt Regelungen für die Behandlung unbegleiteter Kinder. Im ersten Zusatzprotokoll zur Vierten Genfer Konvention von 1977 wird in Artikel 77 der Schutz insbesondere von Kindern gegen unzüchtige Handlungen, vor Rekrutierung, der Verhängung der Todesstrafe und der Unterbringung zusammen mit Erwachsenen im Fall von Haft oder Internierung gefordert. Artikel 78 regelt die Evakuierung von Kindern in Krisensituationen in andere Staaten.

Umfassendere Forderungen zum Schutz von Kindern im Krieg enthält die 1989 verabschiedete Konvention über die Rechte des Kindes (im folgenden als KRK abgekürzt), die mittlerweile von fast allen Staaten ratifiziert wurde. Die Vertragsstaaten werden dazu aufgerufen, den Schutz und die Betreuung von Kindern im Krieg und auf der Flucht sicherzustellen. Neben dem Recht auf Überleben, Gesundheit und Bildung, dem Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, dem Recht auf Familienzusammenführung, Namen und Staatsbürgerschaft unterstreicht die Kinderrechtskonvention auch die Notwendigkeit der körperlichen und seelischen Wiederherstellung von minderjährigen Kriegsopfern und ihrer sozialen Reintegration. Zum besseren Schutz von Kindersoldaten wird derzeit ein Zusatzprotokoll erarbeitet, das ein Mindestalter von 18 Jahren für die Rekrutierung von Soldaten vorsieht (Die relevanten Artikel der Konvention über die Rechte des Kindes sind im folgenden den Unterabschnitten vorangestellt).

Kinder im Krieg

„Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen, treffen die Vertragsstaaten alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, daß von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden.“ (KRK, Artikel 38:4)

Angesichts der veränderten Dimensionen der Kriege der Gegenwart brauchen Kinder als verletzlichste Gruppe der Gesellschaft besonders dringend Schutz und Hilfe. In bewaffneten Konflikten werden die Rechte der Kinder massiv verletzt: das Recht auf Überleben, auf Gesundheit und Bildung, auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung oder das Recht, mit den Eltern zusammenzuleben.

Schätzungsweise zwei Millionen Kinder starben während der 80er Jahre in kriegerischen Auseinandersetzungen, weitere sechs Millionen trugen lebenslange Behinderungen davon. Die große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen findet jedoch nicht durch unmittelbare Kampfhandlungen den Tod, sondern stirbt an den »stillen« Folgen des Krieges. UNICEF geht davon aus, daß allein 1993 rund eine halbe Million Kinder ihr Leben durch unzureichende Ernährung, mangelnde Gesundheitsversorgung und verseuchtes Wasser verloren haben.

Traumatisierte Kinder

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Mißhandlung, Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist.“ (KRK, Artikel 39)

Militärische Gewalt verletzt Menschen nicht nur körperlich – sie schlägt auch tiefe seelische Wunden. Nach UNICEF wurden in den achtziger Jahren weit über zehn Millionen Kinder durch Kriegserlebnisse traumatisiert. Der Verlust der vertrauten Umgebung, die ständige Angst und Unsicherheit belasten die seelische Gesundheit von Kindern. Kinder müssen mit ansehen, wie Eltern, Angehörige oder Freunde mißhandelt, vergewaltigt oder getötet werden, werden selbst Opfer von Gewalt oder zur Gewalt gegen andere gezwungen. Eine Umfrage von UNICEF ergab, daß über die Hälfte der ruandischen Kinder die Massenmorde im April 1994 mit eigenen Augen gesehen haben. Rund 40 Prozent beobachteten andere Kinder beim Töten. In Sarajevo haben fast alle Kinder Granatenangriffe aus nächster Nähe erlebt. Während des Golfkrieges 1991 äußerten 62 Prozent der irakischen Kinder Zweifel daran, daß sie das Erwachsenenalter erreichen würden. Traumatische Kriegserlebnisse können bei Kindern zu Angstzuständen, Alpträumen, Weinkrämpfen, Depressionen, Bettnässen und psychosomatischen Erkrankungen, Sprach- und Lernstörungen führen. Oft stehen die Kinder diesen Erfahrungen allein gegenüber, wenn sie z.B. während der Flucht oder während eines militärischen Angriffs von Eltern und Geschwistern getrennt werden.

Kindersoldaten

„Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.“ (KRK, Artikel 38:2)

Kriege machen Kinder nicht nur zu Opfern. Immer mehr Kinder werden zum Töten mißbraucht. Nach Schätzungen von UNICEF dienen heute ca. 250.000 Jungen und Mädchen unter 18 Jahren als Soldaten. Die meisten leisten Hilfsdienste, doch immer mehr werden auch an vorderster Front eingesetzt. Viele werden zu Greueltaten gegen die eigene Familie oder Nachbarn gezwungen. In Ruanda stehen erstmals in der Geschichte Jugendliche wegen der Beteiligung am Völkermord vor Gericht. Ein Grund für die steigende Zahl der Kindersoldaten ist die massenhafte Verfügbarkeit leichter Waffen. Hinzu kommt, daß in vielen Ländern keine Geburtenregistrierung erfolgt und damit das Alter vieler Heranwachsender nicht eindeutig feststellbar ist. Minderjährige können so nur schwer vor einer Rekrutierung geschützt werden. UNICEF fordert ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das ein Mindestalter für die Rekrutierung von Soldaten auf 18 Jahre festlegt. Kinder, die den Tod ständig vor Augen hatten oder selbst töten mußten, brauchen Unterstützung bei der Rückkehr ins Zivilleben durch Schul- und Berufsbildungsangebote und psychologische Hilfe.

Landminen

Jedes Jahr fallen ca. 26.000 Menschen Landminen zum Opfer. Zumeist sind es Zivilisten, ein Drittel davon Kinder. Weltweit liegen rund 115 Millionen Minen in 70 Ländern vergraben, zweieinhalb Millionen werden jährlich neu verlegt. Sie verwandeln Weiden, Wasserstellen und Wälder in tödliche Fallen, verhindern die Rückkehr von Flüchtlingen und blockieren auch Jahre nach Kriegsende noch den Anbau von Nahrungsmitteln, den Handel und den Verkehr. Kinder sind durch ihre geringe Körpergröße, ihre Unbekümmertheit und Neugier besonders gefährdet. Unter den 70.000 Minenopfern in Angola waren mindestens 8.000 Kinder, denen Arme und Beine amputiert werden mußten.

Nach jahrelangen Verhandlungen, u.a. im Rahmen des von rund 90 Staaten unterstützten »Ottawa-Prozesses«, wurde in der kanadischen Hauptstadt im Dezember 1997 das sog. Ottawa-Abkommen für ein Verbot von Anti-Personen-Minen unterzeichnet. Der Vertrag umfaßt das Verbot sowohl der Entwicklung, der Produktion und der Lagerung als auch des Handels und Einsatzes von herkömmlichen Minen und modernen »High-Tech«-Minen. Die Unterzeichner verpflichten sich, existierende Minenbestände innerhalb von vier Jahren zu zerstören.

Das Ottawa-Abkommen verpflichtet außerdem zur Räumung von Minen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Ungeräumte Minenfelder müssen sofort gekennzeichnet werden. Staaten, die dazu in der Lage sind, sollen bei der Räumung von Minen und der medizinischen Betreuung der Opfer Hilfe leisten. Während die Herstellung einer Mine nur etwa drei US-Dollar kostet, sind die Kosten für Minenräumung mit etwa 300 bis 1.000 US-Dollar pro Mine enorm hoch.

Schwachpunkte des Ottawa-Abkommens sind die Ausnahme von Anti-Panzerminen von dem Verbot, auch wenn sie mit Anti-Personen-Minen gesichert sind. Ein weiterer Schwachpunkt ist, daß sich das Abkommen nicht auf Bürgerkriegsgebiete bezieht, in denen die Konfliktparteien oft rücksichtslos die relativ billigen Minen einsetzen.

In Kraft tritt das Ottawa-Abkommen erst, nachdem es von 40 Staaten ratifiziert wurde. Ende März 1998 hatten 125 Staaten das Abkommen unterzeichnet; sechs Staaten (Kanada, Irland, Mauritius, San Marino, Turkmenistan und der Vatikan) hatten es zu diesem Zeitpunkt ratifiziert. Enttäuschend ist die Verweigerungshaltung der USA, Rußlands, Chinas, Kubas, Nordkoreas und des Iraks gegenüber dem Abkommens.

Die Situation von Mädchen und Frauen

Mädchen und Frauen sind im Krieg besonders gefährdet. Traditionell für die Ernährung und das Wohl ihrer Kinder verantwortlich, können Frauen in Kriegszeiten diesen Aufgaben nur schwer gerecht werden. Die Wege für die Nahrungsbeschaffung, das Wasser- und Feuerholzholen verlängern sich beträchtlich. Fehlende Gesundheitsversorgung macht die Situation für schwangere Frauen und junge Mütter besonders schwierig.

Mädchen und Frauen werden in Kriegszeiten immer wieder Opfer von Vergewaltigungen. Gewalt gegen Frauen als Kriegsstrategie soll den Gegner demoralisieren und den sozialen Zusammenhalt von Familien und Dorfgemeinschaften zerstören. In Bosnien-Herzegowina wurden während des Krieges schätzungsweise 20.000 Mädchen und Frauen vergewaltigt. Auch in Flüchtlingslagern wird Mädchen und Frauen oft Gewalt angetan. Häufig müssen sie Männern sexuell dienstbar sein, um Schutz und Nahrungsmittel zu bekommen. Es kommt auch vor, daß Frauen sich prostituieren müssen, um den Unterhalt für sich und ihre Kinder zu sichern.

Kinder auf der Flucht

„Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält…“ (KRK, Artikel 22:1)

Bewaffnete Konflikte und ethnisch oder religiös motivierte Spannungen haben immer zur Folge, daß Menschen entwurzelt werden und ihre Heimat verlassen müssen. 1997 waren weltweit ca. 20 Millionen Kinder auf der Flucht, davon gingen über sieben Millionen außer Landes. Die meisten Flüchtlinge stammen aus Afghanistan, Bosnien und Liberia.

Kinder leiden besonders unter den Strapazen einer Flucht. Hunger, Entkräftung und Krankheiten wie Cholera, Durchfall oder Masern sind vor allem für Babys und Kleinkinder lebensgefährlich. Auf dem Höhepunkt der Krise in Ost-

Zaire starben z.B. im Lager Tingi-Tingi täglich zwischen 20 und 40 Kinder.

Besonders gefährdet sind Kinder, die von ihren Eltern getrennt werden: Ganz auf sich allein gestellt, treiben sie oft tagelang im Flüchtlingsstrom, erleben das Massensterben in den Lagern und sind schutzlos der Gewalt ausgeliefert. Häufig werden sie Opfer von Vergewaltigungen oder Entführungen durch Milizen. Während des Krieges in Ruanda 1994 verloren 114.000 Kinder den Anschluß an ihre Eltern. Bis heute ist es gelungen, über 47.000 Kinder wieder mit ihren Eltern oder anderen Verwandten zusammenzubringen.

Vertriebene, die innerhalb der eigenen Landesgrenzen bleiben, sind oft in einer noch schwierigeren Lage als Menschen, die ihr Land verlassen, da sie von Hilfsorganisationen nur schwer erreicht werden. Die Gesundheits- und Lebensmittelversorgung der Kinder ist deshalb meist wesentlich schlechter als in Flüchtlingslagern. Wenn Vertriebene bei Freunden und Verwandten unterkommen, kommt es häufig zu Konflikten, weil die ohnehin knappen Vorräte für mehr Menschen ausreichen müssen.

Unbegleitete Flüchtlingskinder in Industrieländern

„Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ein Kind… angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, … und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.“ (KRK, Artikel 22:1)

„Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewährleisten wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.“ (KRK, Artikel 22:2)

Überall auf der Welt werden Flüchtlinge trotz ihrer akuten Bedrohung an den Grenzen zurückgewiesen. Auch in Deutschland hat sich die Situation von Flüchtlingskindern seit der Einführung der »Drittstaaten- und Flughafen-Regelung« erheblich verschlechtert. Die Lage unbegleiteter Flüchtlingskinder ist besonders schwierig. Um Asyl zu erhalten, müssen sie sich einem Prüfungsverfahren unterwerfen, das ihren besonderen Schutz- und Betreuungsbedürfnissen nicht gerecht wird. Viele von ihnen sind aufgrund ihrer seelischen und körperlichen Verfassung den Anforderungen des bestehenden Aufnahmeverfahrens nicht gewachsen. Die Nationale Koalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland setzt sich für befristete Aufenthaltsgenehmigungen und die Einrichtung von speziellen Clearingstellen ein, damit in einem kindgerechten Umfeld die Lebensverhältnisse der Kinder sowie die Umstände ihrer Einreise geklärt und weitere Schritte entschieden werden können. Unbegleitete Flüchtlingskinder zwischen 16 und 18 Jahren sollten nicht wie Erwachsene behandelt werden, wie dies gegenwärtig der Fall ist. Kein Kind sollte abgeschoben werden, wenn seine Betreuung und Versorgung im Heimatland nicht sichergestellt ist.

Wieviele unbegleitete Flüchtlingskinder sich in Deutschland aufhalten, ist unbekannt, da sie nicht gesondert statistisch erfaßt werden. 1996 reisten nach Angaben der Bundesregierung 2.015 unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren ein. Schätzungen zufolge leben allein in Hamburg 10.000 Flüchtlingskinder, 3.000 von ihnen ohne Begleitung. Hauptherkunftsländer sind der kurdische Teil der Türkei, die Bürgerkriegsstaaten Afrikas und das ehemalige Jugoslawien.

Nothilfe für Kinder und Frauen

Als verletzlichste Gruppen der Gesellschaft bedürfen Kinder und Frauen des besonderen Schutzes und der Hilfe während kriegerischer Auseinandersetzungen und den von ihnen ausgelösten Notsituationen. Die Hilfe konzentriert sich im Bereich der Überlebenssicherung auf die medizinische Hilfe, die Sicherung der Ernährungs- und Wasserversorgung sowie die Versorgung der Menschen mit Zelten, Decken und Brennstoffen.

Zu der medizinischen Versorgung gehört neben der Versorgung von akuten Krankheiten oder Verletzungen auch die langfristige Gesundheitsvorsorge. 1997 konnten im afghanischen Bürgerkrieg Feuerpausen ausgehandelt werden, in denen 3,6 Millionen Kinder gegen Polio geimpft wurden.

In Kriegszeiten wird die Wasserversorgung oft unterbrochen oder zerstört. Durch die Benutzung von schmutzigem Regen- oder Flußwasser wächst die Gefahr von Seuchen, für die Kinder besonders anfällig sind. Mit Hilfe von Tankwagen, dem Bau von Brunnen und Pumpen, der Reparatur von Wasserleitungen und Chlortabletten zur Desinfektion muß die Trinkwasserversorgung in Flüchtlingslagern und Kriegsregionen aufrecht erhalten werden.

Langfristige Hilfe

Neben der Sicherung des Überlebens spielen Bildungsmaßnahmen, die psychosoziale Hilfe, der Minenschutz und die Familienzusammenführung für Kinder in Zeiten kriegerischer Konflikte eine große Rolle.

Nothilfeeinsätze im ehemaligen Jugoslawien oder in Ruanda haben gezeigt, wie wichtig es für Kinder ist, daß die Schule auch in Kriegszeiten weiter läuft. Regelmäßiger Unterricht und gemeinsames Lernen und Spielen bringen ein Stück »Normalität« in das Chaos des Kriegsalltags. Die Lieferung von Schulmaterial, die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für den Unterricht unter Kriegsbedingungen sind die wichtigsten Elemente. Gemeinsam mit der UNESCO entwickelte UNICEF während des Krieges in Ruanda die »Schule in der Kiste« – eine Metallbox, die die Grundausstattung für den Lese-, Schreib- und Mathematikunterricht für 40 Grundschüler sowie Unterrichtsanleitungen enthält.

Das Lehrpersonal muß im Umgang mit traumatisierten Kindern geschult werden. Durch Malen, Zeichnen, Singen und Spielen erhalten Kinder die Möglichkeit, ihre schrecklichen Erlebnisse auszudrücken und zu verarbeiten. Radiosendungen und Plakate wecken Verständnis für Kinder mit seelischen Nöten. Durch gezielte Programme zur Friedenserziehung muß auf Kinder und Jugendliche eingegangen werden, deren Jugend von Krieg und Gewalt geprägt ist und die den Frieden oft erst lernen müssen. Friedenserziehung spielt eine wichtige Rolle für die Förderung des Versöhnungsprozesses eines Landes und verhindert, daß die Kinder von heute die Krieger von morgen werden.

Um Kinder besser vor den Gefahren von Landminen zu schützen, müssen Kinder in minenverseuchten Ländern durch Aufklärungsveranstaltungen und Radioprogramme über das richtige Verhalten aufgeklärt werden.

Die Geborgenheit der Familie ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Die beste Hilfe für unbegleitete Flüchtlingskinder ist daher eine möglichst rasche Familienzusammenführung bzw. die Unterbringung bei Verwandten oder Pflegeeltern. Verlassene Kinder müssen versorgt und identifiziert, Photos oder Beschreibungen veröffentlicht werden, um Angehörige zu finden. Bis Mitte Juli 1997 wurden über 8.600 unbegleitete Kinder aus dem Osten des ehemaligen Zaire nach Ruanda ausgeflogen. 150.000 Kinder in Ruanda fanden eine Pflegefamilie. Eine ruandische Familie muß heute im Durchschnitt für 10 bis 17 Kinder sorgen. Schätzungsweise 60.000 Haushalte werden in Ruanda von Kindern geführt. Sie müssen durch regelmäßige Besuche von Sozialarbeitern sowie durch Bildungsangebote und Beratung unterstützt werden.

Die UN-Studie über Kinder im Krieg

Die Vereinten Nationen gaben 1994 eine umfassende Studie zu den Folgen von Kriegen für Kinder in Auftrag. Zwei Jahre lang sammelte ein Forscherteam unter der Leitung der ehemaligen mosambikanischen Erziehungsministerin Graça Machel Informationen über die Lage von Kindern und Frauen in Kriegsgebieten und Ländern im Wiederaufbau. Im November 1996 wurde die Studie der UN-Vollversammlung vorgestellt. Gemeinsam mit dem UNICEF-Aktionsprogramm für einen besseren Schutz von Kindern und Frauen im Krieg und auf der Flucht sollen die Empfehlungen eine weltweite Reform der Not- und Wiederaufbauhilfe ermöglichen.

Eine wichtige Forderung der Studie, die Einsetzung eines UN-Sonderbeauftragten zur Überwachung der Umsetzungen der Empfehlungen, wurde mit der Berufung des Uganders Olara Otunnu im Jahr 1997 erfüllt. Die Forderung nach dem weltweiten Verbot von Minen wurde durch das »Ottawa-Abkommen« vorangetrieben. Weitere Forderungen der Studie sind:

1. Der Schutz und die Versorgung von Kindern und Frauen müssen in Kriegs- und Friedenszeiten Vorrang haben.

2. Kinderrechtsverletzungen müssen dokumentiert und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollen zum Thema Kinderrechte besonders geschult werden.

3. Nothilfe für Kinder muß die gesundheitliche Versorgung, Schulunterricht und psychosoziale Maßnahmen zur Bewältigung traumatischer Kriegserlebnisse einschließen.

4. Vergewaltigung muß weltweit als Kriegsverbrechen geächtet werden. Militärs, Friedenstruppen und Hilfsorganisationen müssen darin geschult werden, Kinder und Frauen vor sexueller Gewalt besser zu schützen.

5. Bei der Versorgung von Vertriebenen soll UNICEF die Federführung übernehmen und mit Unterstützung von anderen Hilfsorganisationen gezielte Maßnahmen für Kinder durchführen.

6. Das Mindestalter für die Rekrutierung von Soldaten soll auf 18 Jahre angehoben werden. Soldaten unter 18 Jahren müssen sofort demobilisiert werden und brauchen spezielle Wiedereingliederungshilfen.

7. Sanktionen müssen auf ihre negativen Auswirkungen auf Kinder hin überprüft werden.

8. Die Ursachen der Gewalt müssen stärker bekämpft und Konfliktlösungsstrategien entwickelt werden. Waffenlieferungen in Krisengebiete müssen kontrolliert und weltweit geächtet werden.

Die 10 größten Herkunftsländer von Flüchtlingen
Herkunftsland Hauptasylländer Anzahl der Flüchtlinge
Afghanistan Iran / Pakistan / GUS / Indien 2 675 000
Bosnien und Herzegowina Kroation / BR Jugoslawien / Deutschland 1 019 000
Liberia Guinea / Elfenbeinküste / Ghana / Sierra Leone 758 000
Irak Dschibuti / Äthiopien / Kenia / Jemen 630 000
Sudan Uganda / Zaire / Kenia / Äthiopien 468 000
Somalia Dschibuti / Äthiopien / Kenia / Jemen 452 000
Ruanda Burundi / Tansania / Uganda / Zaire 387 000
Eritrea Sudan 349 000
Angola Zaire / Sambia / Kongo / Namibia 324 000
Sierra Leone Guinea / Liberia / Gambia / Elfenbeinküste 325 000
Geschätzte Zahlen von Februar 1997,
Quelle: UNHCR

Literatur

Black, Maggie (1998): Children in Conflict. A Child Rights Emergency. London.

Machel, Graça (1996): Impact of Armed Conflict on Children. Report submitted pursuant to General Assembly Resolution 48/157, A/51/306.

Stiftung Entwicklung und Frieden (1997): Globale Trends 1998. Fakten Analysen Prognosen, Frankfurt a.M.

UNICEF (1995): Zur Situation der Kinder in der Welt 1996. Frankfurt a.M..

Tanja Sieber, Soziologin, und Andrea Pütz, MA, sind Mitarbeiterinnen des Deutschen Komitees für UNICEF

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1998/2 Kinder und Krieg, Seite