W&F 1996/2

Zivile Kriegsfolgenbearbeitung in Bosnien

von Christine Schweitzer

Die Zahlen sind niederschmetternd: Mehr als die Hälfte der Vorkriegsbevölkerung von Bosnien-Herzegowina sind Vertriebene oder Flüchtlinge (2,5 Mio insgesamt, von denen sich 1,2 Mio als Flüchtlinge außerhalb der Landesgrenzen aufhalten.). Im Bereich der bosnischen Föderation waren zumindest im letzten Winter noch 80<0> <>% der Menschen abhängig von Lebensmittelhilfe. Die Industrieproduktion war 1994 auf 5<0> <>% des Standes von 1990 abgesackt. 30<0> <>% der Straßen und 40<0> <>% der Brücken waren zerstört.1 Die Arbeitslosigkeit liegt bei 90<0> <>%. 300.000 Soldaten werden demobilisiert und müssen ins Privatleben zurückgeführt werden.2 Die Weltbank schätzt, daß sich die Kosten für den Wiederaufbau auf 7,15 Milliarden DM belaufen werden, 5,18 Mrd für die kroatisch-muslimische Föderation und 2,16 Mrd für die Serbische Republik.3

Das Daytoner Abkommen regelt in umfassender Weise verschiedene Aspekte des Wiederaufbaus.4 Am besten in der internationalen Öffentlichkeit bekannt und auch am weitesten fortgeschritten in ihrer Durchführung ist die militärische Seite des Abkommens (Rückzug der Kriegsparteien hinter eine 4 km Grenze, Demobilisierung und Rüstungsbeschränkungen, Aufstellung der IFOR-Truppe zur Implementierung und Überwachung des Waffenstillstandes).

Weniger bekannt und auch in der Umsetzung viel problematischer sind die ebenfalls im Daytoner Vertrag geregelten zivilen Wiederaufbaumaßnahmen.5 Mit ihrer Koordinierung wurde der schwedische Konservative Carl Bildt beauftragt, dem – gemessen an der Aufgabe – ein lächerlich kleiner Stab zur Seite steht.

Der in Bosnien-Herzegowina notwendige zivile Wiederaufbau steht vor großen Problemen bei der Beschaffung von Wohnraum und Arbeit, beim Aufbau der Verwaltung kann nur beschränkt auf die Vorkriegsstrukturen zurückgegriffen werden und ein demokratisches, ziviles Leben muß völlig neu entwickelt werden. Bosnien-Herzegowina war vor dem Krieg eine ethnisch extrem gemischte Republik – die »jugoslawischste« Republik Jugoslawiens, wurde sie von manchen genannt, weil in den meisten Ortschaften zumindest zwei der Volksgruppen friedlich zusammenlebten. Eine zivile Gesellschaft existierte dort genauso wenig wie in den anderen Teilen Jugoslawien. Heute ist Bosnien-Herzegowina in drei mehr oder weniger ethnisch homogene Teile zerfallen und die meisten Ortschaften und Städte erlebten einen Austausch eines nennenswerten Prozentsatzes der Bevölkerung.

Die Situation in Bosnien-Herzegowina

Die Verfassung Bosnien-Herzegowinas, die Teil des Daytoner Abkommens ist, definiert Bosnien-Herzegowina als einen zweigeteilten Staat mit drei verfassungsmäßigen Völkern: Kroaten und Bosniaken (Muslime) in der »Föderation Bosnien-Herzegowina« und Serben in der »Serbischen Republik«, alle mit einer doppelten Staatsbürgerschaft des Staates und des jeweiligen Teiles (Föderation oder Serbische Republik).

Schon hier zeigt sich deutlich eines der Hauptprobleme. Die Schreiber der Verfassung versuchten zwei eigentlich unvereinbare Prinzipien unter einen Hut zu bringen: Das Prinzip des bürgerlichen Staates, in dem jede/r BürgerIn unabhängig von der Volkszugehörigkeit Freizügigkeit genießt und das Prinzip des »ein Volk – ein Staat«. Letzteres war bekanntlich eines der Leitmotive des Krieges.

So wird zwar im Daytoner Abkommen Freizügigkeit der Bewegung, Verbot jeglicher interner Grenzkontrollen und Recht auf Rückkehr aller Flüchtlinge in ihre Heimatgebiete festgeschrieben. Aber die politische Repräsentanz basiert im wesentlichen auf ethnischer Zugehörigkeit. Das Parlament besteht aus zwei Kammern. Das »Haus der Völker« setzt sich aus serbischen Vertretern aus der Serbischen Republik und kroatisch/bosniakischen (muslimischen) Vertretern aus der Föderation zusammen. Kein serbischer Abgeordneter aus dem Gebiet der »Föderation« kann in das »Haus der Völker« gewählt werden – obgleich weiterhin etliche Zehntausende Serben vor allem in Sarajevo leben. Das gleiche gilt umgekehrt für Muslime und Kroaten in der »Serbischen Republik«. Genauso bildet sich das aus drei Personen gebildete Staatspräsidium. Nur bei der zweiten Kammer, dem »Repräsentantenhaus«, das 42 Mitglieder haben soll, wäre eine Repräsentanz der jeweiligen ethnischen Minderheiten zumindest theoretisch möglich.

Eine der wichtigsten Maßnahmen im zivilen Bereich ist die Vorbereitung der Wahlen, die dem Daytoner Abkommen gemäß bis spätestens September 1996 stattgefunden haben müssen. Doch gehen die Wahlvorbereitungen nur schleppend voran, und ohne die MitarbeiterInnen der OSZE, die eigentlich die Vorbereitungen und die Wahl nur beobachten sollen, kämen die Wahlen wohl gar nicht zustande.

Die meisten Politiker/innen in Bosnien sehen diese Wahlen ohnehin als verfrüht an. In vielen Landstrichen ist das zivile Leben noch nicht so weit wiederhergestellt, daß eine Basis auch nur für die Erstellung eines Wählerverzeichnis geschaffen wäre. Fast die Hälfte der Wählerschaft fristet ihr Dasein noch als Flüchtlinge oder Vertriebene irgendwo zwischen Lagern in Bosnien, Kroatien, Serbien oder Schweden, Deutschland und den Niederlanden. Für den Beginn eines breiten politischen Diskurses bleibt keine Zeit.

Die starke Betonung, die die »internationale Gemeinschaft« auf das Thema Wahlen legt, erinnert an die Politik gegenüber vielen Ländern des Südens, wo ebenfalls die erfolgreiche Abhaltung von formal demokratischen Wahlen zur Bedingung von Wirtschaftshilfe gemacht wird. Hierzu kommt in Bosnien-Herzegowina noch das Motiv, die IFOR/NATO-Truppen wie geplant nach einem Jahr zurückziehen zu können.

Dennoch gibt es ein recht breites Spektrum an Parteien. Neben den national ausgerichteten Vorkriegsparteien – HDZ (kroatisch), SDA (bosniakisch-muslimisch) und SDS (serbisch) – besteht eine Reihe kleiner, oppositioneller Parteien. Einige von ihnen sind nur noch extremere Nationalisten. Andere aber treten für ein geeinigtes, multinationales Bosnien ein. Zwischen ihnen gibt es sogar über die Grenzen hinweg Kontakte.6 Sie haben sich nach mehreren im Ausland abgehaltenen Treffen zu einer »Demokratischen Alternative« zusammengeschlossen und einen Forderungskatalog veröffentlicht, in dem u.a. die Verfolgung aller Kriegsverbrecher und internationale Garantie für die sichere Rückkehr aller Flüchtlinge in ihre Ausgangsgebiete gefordert wird.

Ein Thema, das auch hier in Deutschland die Medien beschäftigt, ist die Frage der Rückkehr der Flüchtlinge. Dem Daytoner Abkommen gemäß haben alle Flüchtlinge und Vertriebene (Vertriebene sind Flüchtlinge, die innerhalb der Staatsgrenzen verblieben) das Recht auf Rückkehr in ihre Heimat oder ersatzweise auf finanzielle Entschädigung. Die Bundesregierung nahm das als Signal, sofort die euphemistisch »Rückführung« genannte Abschiebung der bosnischen Kriegsflüchtlinge zu planen. Mit der Ausnahme Schwedens, das all seinen Flüchtlingen das Bleiben gestattet, reagierten die anderen Gastländer ähnlich. Sie ignorieren dabei, daß in Bosnien-Herzegowina die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reintegration der Rückkehrenden noch nicht geschaffen worden.

Die mit der Flüchtlingsrückkehr verbundenen Probleme sind gut bekannt. Eine unter den in Deutschland lebenden FLüchtlingen durchgeführte Umfrage7 ergab, daß derzeit nur ein Viertel bereit ist, zurückzukehren. Zu groß sind die Zweifel an der Dauerhaftigkeit des Friedens, den zwei von drei Flüchtlingen als Bedingung für ihre Rückkehr bezeichneten. Bei 35<0> <>% der Nicht-Rückkehrwilligen ist der Grund der, daß der Heimatort in der „falschen“ ethnischen Zone liegt. Allgemein, auch für das Gebiet der Föderation gilt, daß eine Rückkehr von Menschen der »falschen« Volkszugehörigkeit unerwünscht ist. In jetzt kroatische Gemeinden werden Kroaten zurückgesiedelt, in bosniakische Muslime, in serbische Serben. Den Übersichten der UNHCR zufolge, die sich um eine Dokumentation der Lage in allen größeren Gemeinden bemüht, um Flüchtlingen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, sind bislang nur kleine Zahlen der jeweils anderen Nationen in ihre Heimat zurückgegangen8.

Arbeit und Wohnung – dies sind die beiden anderen großen Fragezeichen für die rückkehrenden Flüchtlinge, wenngleich in der erwähnten Umfrage nur 4<0> <>% bzw 8<0> <>% diese beiden Punkte als Entscheidungskriterium benannten. Wenn hier nicht eine behutsame Politik betrieben wird, entsteht ein ungeheures Pulverfaß. Denn in den von den Flüchtlingen aufgegebenen Häusern und Wohnungen leben heute oftmals andere, die ihrerseits als Vertriebene eine Unterkunft brauchten. Ohne Ersatzwohnraum können sie nicht einfach vor die Tür gesetzt werden, selbst wenn die Behörden bereit zu einem solchen Vorgehen wären. Was bleibt, ist die Drohung von Selbsthilfe, gewaltsamem Widerstand gegen die Vertreibung aus der Wohnung und späteren Racheakten. Die Methoden, die kroatische Soldaten in Kroatien anwenden, um sich mit Unterstützung der Behörden eine Wohnung zu beschaffen,9 geben hier nur ein schwaches Abbild von dem, was in Bosnien-Herzegowina zu befürchten wäre.

Die Schaffung von genügend neuem Wohnraum könnte hier zur Entspannung der Lage beitragen. Dies steht auch auf dem Programm der UN an oberster Stelle, nur getan wird anscheinend sehr wenig, was mit unklaren Eigentumsverhältnissen begründet wird.10

Im Bereich der Arbeitsplatzschaffung könnten neben der Überwindung der oben skizzierten Probleme Programme der Berufsbildung und Weiterbildung von Nutzen sein. Z.B. gibt es in mehreren Städten Einrichtungen, wo Menschen kostenlos bestimmte Berufe erlernen, Computerfähigkeiten erwerben oder Fremdsprachen studieren können. Initiativen dieser Art, die gewöhnlich auf internationales Engament durch NROs zurückgehen, könnten wesentlich ausgebaut werden.

Notwendig: ein Klima der Toleranz

Ein Wohnbauprogramm und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen allein lösen aber die Probleme nicht, wenngleich sie durchaus als Maßnahmen der Konfliktprävention betrachtet werden dürfen. Ergänzend wäre die Schaffung eines öffentlichen Klimas der Toleranz gegenüber den jeweils anderen beiden Volksgruppen und der Aufbau von Demokratie erforderlich. Ein solches Klima ist allein noch in Tuzla und – mit Einschränkungen – in Sarajevo zu finden. Hierzu könnten verschiedene Gruppierungen beitragen: die öffentlichen Medien durch eine ausgleichende Berichterstattung; die internationale Gemeinschaft und die Regierungen in Bosnien durch finanzielle Unterstützung und Schaffung der gesetzlichen Bedingungen für eine unabhängige Presse; die Religionsgemeinschaften, denen von ihrem Charakter her moralische Argumentationen am leichtesten fallen sollte sowie unabhängige Vereine und Assoziationen durch Versöhnungsarbeit, Entwicklung von friedenspädagogischen Programmen etc.

Ein Beispiel könnten die Nachbarländer liefern: In Kroatien und Serbien haben sich verschiedene Nichtregierungsoganisationen11 pädagogischen Fragen angenommen und z.B. Arbeitskreise für die Weiterbildung von LehrerInnen eingerichtet. Solche Maßnahmen sind notwendig, weil die Schulen in der Nachkriegszeit mit bislang unbekannten Problemen konfrontiert sind: Kinder, die u.a. mehrere Jahre als Flüchtlinge lebten, interethnische Konflikte; Trauer und Traumata; stark gestiegene Gewaltbereitschaft etc.

Aufbau von Demokratie ist ein Bereich, in dem Nichtregierungsorganisationen eine Schlüsselrolle spielen (müssen). Vorbilder aus Serbien und Kroatien demonstrieren, welche Aufgaben sie wahrnehmen können: Menschenrechtsarbeit; unabhängige Medien (Zeitungen, Rundfunk); Unterstützung bei Kommunikation und Austausch über Grenzen hinweg (durch E-mail, Austausch von Briefen, Austausch von Zeitungen; Organisation internationaler Treffen; Einrichtung von für alle zugängliche Begegnungszentren wie in Mohacz/Ungarn; Förderung von Begegnungen und Runden Tischen; interreligiöser Dialog; Netzwerke Oppositioneller Parteien).

Menschenrechte und Gerechtigkeit

Im Daytoner Abkommen wird dem Thema der Menschenrechte ein großes Gewicht eingeräumt. Die Verfassung Bosnien-Herzegowinas erkennt alle einschlägigen Menschenrechtskonventionen an, und diese werden durch einen eigenen Annex zum Thema nochmals bestärkt. Außerdem wurde eine Menschenrechtskommission mit der Institution eines Ombudsmanns, der für Beschwerden der Bevölkerung zur Verfügung steht und eine Menschenrechtskammer aus sechs bosnischen und acht internationalen (aus Ländern des Europarats zu bestimmenden) Mitgliedern geschaffen. Was bislang fehlt, ist ein Amnestiegesetz für Deserteure – wie Kroatien es erlassen hat – und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Solange es beides nicht gibt, müssen zurückkehrende Männer im wehrpflichtigen Alter damit rechnen, umgehend zur Armee eingezogen zu weden.

Es gibt in Bosnien-Herzegowina eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen. Sie befassen sich allerdings in erster Linie mit der Frage von Kriegsverbrechen, und dieses ist wiederum immer hauptsächlich die Frage, was die andere Seite der eigenen angetan hat. Es hat auch während des Krieges mehrere Nichtregierungsorganisationen gegeben (z.B. das International Peace Center in Sarajevo), die Kriegsverbrechen dokumentiert und publiziert haben. Allerdings sind sie alle sehr zurückhaltend, wenn es um nicht-kriegsbedingte Menschenrechts-Fragen geht.

Die Erfahrungen aus anderen Krisen- und Kriegsgebieten lehren, welch wichtige Rolle die Verfolgung von Kriegsverbrechern, Folterern und der politisch Verantwortlichen für die Bewältigung der Vergangenheit spielt. Die Entschädigung der Opfer, die in Bosnien-Herzegowina noch überhaupt nicht angegangen wurde, wäre eine ergänzende Maßnahme, die vielleicht da Gerechtigkeit wiederherstellen könnte, wo eine Verfolgung von Schuldigen unmöglich ist.

Wie könnte der deutsche Beitrag aussehen?

Eine der Hauptsorgen der Bundesregierung war von Anfang an die Zuwanderung von Flüchtlingen aus der Region nach Deutschland und das Problem, wie man diese wieder los wird. Entgegen dem allgemeinen Eindruck in der Öffentlichkeit ist auch gegenwärtig noch ungeklärt, ob es ab 1. Juli 1996 zur Abschiebung von bosnischen Kriegsflüchtlingen kommen wird oder nicht. Von den Ausländerbehörden erhalten inzwischen immer mehr Flüchtlinge den Bescheid, daß sie zum 1.7. das Land zu verlassen hätten.

Unter Berufung auf die für Flüchtlinge ausgegebene Summe (rund 17 Mrd. DM) weigert sich die Bundesregierung auch, über die der EU zur Verfügung gestellten Gelder für den Wiederaufbau (1,8 Mrd DM) hinaus weitere, eigene Gelder zum Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen.

Die Unwilligkeit, im zivilen Bereich Initiative zu ergreifen, zeigte sich auch beim Umgang der Bundesregierung mit der von einem breiten Spektrum von Kirchen und Friedensorganisationen getragenen Initiative, einen Zivilen Friedensdienst für Bosnien ins Leben zu rufen. Das Konzept sah vor, internationale Fachkräfte zu finanzieren, die mit lokalen Organisationen in den Aufgabenfeldern der Konfliktbearbeitung und Versöhnungsarbeit zusammenarbeiten sollten. Die Erfahrung in Kroatien und der Republik Jugoslawien hatte gelehrt, daß bei bestimmten Aufgaben, etwa aktivem Eingreifen bei Menschenrechtsverletzungen oder bei der Abhaltung von Seminaren in gewaltfreier Konfliktaustragung Ausländer/innen eine wesentliche Rolle spielen können, weil sie eine unabhängere Position bekleiden. Die Gespräche mit der Bundesregierung sind noch nicht beendet, doch deutet alles darauf hin, daß bestenfalls ein sehr stark reduziertes Programm Chancen auf Realisierung finden wird12.

Initiativen in der Bundesrepublik sind unterstützend in verschiedenen Bereichen des Wiederaufbaus in Bosnien tätig. Sie finanzieren und fördern bosnische NROs; organisieren humanitäre Hilfe; helfen FLüchtlingen in Deutschland und arbeiten politisch gegen deren zwangsweise Rückführung; leisten Solidaritätsarbeit mit Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren; haben verschiedene psychosoziale Betreuungsprojekte für Kriegsopfer aufgebaut und vieles mehr.

Eine zivile Kriegsfolgenbearbeitung ruht im wesentlichen auf den Schultern von Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Zusammenschlüsse (Nichtregierungsorganisationen). Aber sie allein werden es nicht schaffen, eine tragfähige und zukunftsfähige Entwicklung in Gang zu setzen. Staatliche und internationale Programme sind notwendig und geben vielfach wohl erst den Rahmen, in dem solches ziviles Engagement Aussichten auf Erfolg hat. Bosnien-Herzegowina hat aber nur dann eine Chance den Krieg zu überwinden, wenn wesentlich mehr in die zivile Konfliktfolgenbearbeitung investiert wird. Andernfalls muß gefürchtet werden, daß der Vertrag von Dayton nicht das Ende der Segmentierung Bosnien-Herzegowinas bedeutet. Auch ein neuer Krieg nach Abzug der NATO wäre dann nicht ausgeschlossen.

Viele der hier für Bosnien-Herzegowina skizzierten Maßnahmen und Probleme sind nicht nur auch anwendbar auf andere Regionen Ex-Jugoslawiens (wie z.B. die ehemals unter serbischer Kontrolle stehenden Teile Kroatiens sowie Serbien und Montenegro incl. des Kosovo), sondern es besteht geradezu eine Notwendigkeit, sie auf diese Regionen auszuweiten. Nur so kann die Eskalation neuer Konflikte verhindert werden, zumal sich in den beiden Nachbarländern Bosniens, in Kroatien und der Republik Jugoslawien, eine Tendenz zur weiteren Entdemokratisierung bzw. Neuverfestigung totalitärer Strukturen verstärkt. Tudjman und Milosevic sind beide während des Krieges weniger gegen ihre politischen Gegner vorgegangen als heute, was sich in der Übernahme unabhängiger Medien und der Unterdrückung oppositioneller Parteien äußert, selbst wenn diese, wie in der Stadt Zagreb geschehen, die regierende Partei bei den Kommunalwahlen schlagen.

Anmerkungen

1) Alle zahlen nach: Wochenpost, 30.11.1995. Zurück

2) Die Zeit 10.Mai 1996. Zurück

3) FR 13.4.1996. Zurück

4) Daytoner Vertrag, Wright Patterson Air Force Base, Dayton, Ohio Nov 1-21, 1995. Zurück

5) Als Anhänge enthält der Daytoner Vertrag folgende Abkommen: Grenzziehung zwischen den Völkern Bosniens, Verfassung Bosnien-Herzegowinas, Bereitschaft zu Schiedsgerichtbarkeit bei Konflikten, Menschenrechte, Flüchtlinge und Vertriebene, Schutz von Kulturdenkmälern, Öffentliche Einrichtungen, zivile Implementierung und internationale Polizei. Zurück

6) Zoran Arbutina in Friedensforum 5/95. Zurück

7) Untersuchung des Saarbrücker Instituts für Entwicklungsforschung, durchgeführt im Auftrag der UNHCR. Nach: Handelsblatt vom 9.4.1996. Zurück

8) Diese Berichte sind bei den UNHCR-Büros zu beziehen. Zurück

9) Siehe Berichte von Otvorene Oci, dem kroatischen Team des Balkan Peace Teams. Zu beziehen bei: BPT, Marienwall 9, 32423 Minden. Zurück

10) Die Zeit 11.Mai 1996. Zurück

11) Eine Adressenliste von Friedens-, Frauen- und Menschenrechtsgruppen im ehemaligen Jugoslawien kann bezogen werden beim Bund für Soziale Verteidigung, Marienwall 9, 32423 Minden. Zurück

12) Rundbrief des Forums Ziviler Friedensdienst. Zurück

Christine Schweitzer, Ethnologin, Vorsitzende des Bundes für Soziale Verteidigung

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1996/2 Größer – Stärker – Lauter, Seite