W&F 2006/2

Ziviler Widerstand in Kolumbien

von Bettina Reis

Eine Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen ist notwendig – aber Frieden beinhaltet mehr als die Abwesenheit von Krieg. Zivile Widerstandsinitiativen in Kolumbien intervenieren nicht nur im bewaffneten Konflikt, sie wehren sich gegen ein System von Ungleichheit und Ausgrenzung, indem die Armen immer ärmer werden, sie engagieren sich im Kampf um demokratische und soziale Menschenrechte. Ein Kampf, der viele Opfer fordert und der doch außerhalb der betroffenen Regionen kaum Beachtung findet.

Die Friedensforscherin Esperanza Hernández Delgado, hat indigene, afrokolumbianische und kleinbäuerliche Widerstandsinitiativen in Kolumbien untersucht. Die wesentlichen Merkmale des zivilen Widerstandes fasst sie in sieben Punkten zusammen:

  • Ziviler Widerstand ist das Ergebnis eines Prozesses, der Organisation und Planung beinhaltet, er ist keine spontane Ausdrucksform von kurzer Dauer.
  • Ziviler Widerstand ist eine kollektive Aktion, es geht nicht um eine individuelle Option.
  • Ziviler Widerstand gibt Antwort auf unterschiedliche Ausprägungen von Gewalt. Er ist nicht nur eine Reaktion auf die Gewalt des bewaffneten Konflikts, sondern agiert auch in Bezug auf strukturelle und politische Gewalt.
  • Ziviler Widerstand hat seinen Ursprung in der Zivilbevölkerung. Es geht nicht um Initiativen von lokalen, regionalen oder nationalen Regierungen oder von bewaffneten Akteuren.
  • Ziviler Widerstand ist eine gewaltfreie – jedoch nicht notwendigerweise pazifistische – Antwort.
  • Ziviler Widerstand bedeutet Nicht-Kollaboration mit Gewaltakteuren.
  • Ziviler Widerstand stützt sich auf moralische Kraft, die ihn legitimiert.1

Ziviler Widerstand ist also ein aktives Verhalten in Bezug auf den bewaffneten Kampf sowie auf den ihm ursächlich zugrunde liegenden sozialen Konflikt; in Kolumbien auf ein strukturell verankertes System von Ungleichheit, Ausgrenzung und Verarmung. Das aktive Verhalten vollzieht sich dabei in unterschiedlichen Handlungsfeldern: Im Falle des bewaffneten Konfliktes ist es die direkte Auseinandersetzung mit den staatlichen und nicht-staatlichen bewaffneten Akteuren. Dabei werden grundlegende Normen des Humanitären Völkerrechts, wie die Unterscheidung von Kombattanten und Zivilpersonen, eingefordert. Oft geht es auch um die Achtung von Territorialrechten durch die bewaffneten Akteure. Es wird gefordert, dass Kollektivland von indigenen und afrokolumbianischen Minderheiten oder humanitäre Räume zivilgesellschaftlicher Gruppen nicht angetastet werden.

Frieden ist mehr als Nicht-Krieg

Initiativen des zivilen Widerstandes sind Ausdruck einer Friedenskonzeption, die die traditionelle Auffassung von Frieden als Abwesenheit von Krieg überwinden. „Der Aufbau des Friedens ist dabei eng mit der sozialen Inklusion, einer realen Anerkennung der ethnischen und kulturellen Diversität und den Rechten der Völker, dem Ausüben von Autonomie und Selbstbestimmung der Gemeinden, der Entwicklung von Wirtschaftsmodellen gemäß den Kulturen und eigenen Bedürfnissen, der Vertiefung von Demokratie, Dialog und der friedlichen Konfliktlösung verbunden,“ stellt Hernández Delgado fest.2 Die strukturelle Gewalt und die Auswirkungen des eskalierenden bewaffneten Konfliktes auf die Zivilbevölkerung sind die wichtigsten Ursachen für die Entwicklung von zivilen Widerstandsinitiativen, folgert sie in ihrer Studie über Basis-Friedensinitiativen.

Die kolumbianischen Widerstandsinitiativen, die gewaltfrei versuchen, ihre Menschenrechte durchzusetzen, haben gemeinsame Merkmale, sind aber auch sehr unterschiedlich. Es gibt Basis-Friedensinitiativen, die aus dem Spektrum von kleinbäuerlichen, indigenen und afrokolumbianischen Bewegungen kommen. In einigen Fällen sind sie eine Reaktion auf Fluchtsituationen und Organisationsprozesse von internen Vertriebenen. Andere Initiativen haben in ihrer Zusammensetzung einen gemischten Charakter. Im Frauen-Friedensnetzwerk Ruta Pacífica de las Mujeres (Frauen-Friedensroute) arbeiten 350 Organisationen aus verschiedenen Landesteilen zusammen. Die Koordinatorinnen kommen aus der mittelständischen NGO-Frauenszene. Es will eine feministische Perspektive des Pazifismus, der Gewaltlosigkeit und des Widerstands stärken. Es entstand 1996 als Antwort auf die Situation von Frauen in den Konfliktregionen und ist seit 2000 Teil des internationalen Netzwerkes der Frauen in Schwarz.3

All diese Initiativen lehnen militärische Lösungen ab, fordern eine Verhandlungslösung des bewaffneten Konfliktes und wehren sich gegen eine zunehmende Militarisierung des Alltags. Das Frauen-Friedensnetzwerk führt unterschiedliche Protestaktionen und Bildungsmaßnahmen für Frauen durch, bei denen die Auswirkungen des bewaffneten Konfliktes und von Gewalt auf Frauen in Kolumbien analysiert werden.

Bei vielen sozialen Organisationen verschieben sich die Schwerpunkte der Arbeit infolge der Konfliktentwicklung in ihrer Region. Lebensbedrohliche Situationen, hervorgerufen durch Massaker, Morde, Verschwindenlassen und Zwangsvertreibungen, mindern die Möglichkeiten, den ursprünglichen Zielen nachzugehen und erfordern eine Konzentration der kollektiven Energien auf Überlebenssicherung. Beispielhaft für einen solchen Prozess ist die Organización Femenina Popular (OFP), eine über zwanzig Jahre alte Frauen-Basisorganisation in der Erdölstadt Barrancabermeja, die in den letzten Jahren der gewaltsamen Vereinnahmung der sozialen Organisationen in der Region des Magdalena Medio durch rechtsextreme Paramilitärs Widerstand leistete. Da die paramilitärische Intervention die Kontrolle der Bevölkerung und die Zerstörung der sozialen Organisationen anstrebte, war ein wichtiger Aspekt des Widerstandsprozesses, Räume – wie Frauen- und Flüchtlingszentren – trotz des Drucks nicht aufzugeben und Autonomie zu erhalten. Eine Arbeit, die ein hohes Maß an Zivilcourage erforderte.

Kampf um das Recht auf Land

Bedeutende zivile Widerstandsprozesse entwickelten sich aufgrund von gewaltsamen Vertreibungen an der Pazifikküste und in der Bananenanbauregion Urabá im Nordwesten Kolumbiens. Dort wurden ab Mitte der 1990er Jahre, mittels gemeinsam von Armee und Paramilitärs durchgeführten Militäroperationen, Tausende von kleinbäuerlichen Familien vertrieben. Im Pazifik-Tiefland wurde vor allem die afrokolumbianische Bevölkerung Opfer dieses brutalen Vertreibungsprozesses, bei dem über hundert Personen ermordet wurden. Die afrokolumbianischen Gemeinschaften befanden sich in dieser Zeit in einem Prozess der Umsetzung kollektiver Landrechte. Ihr Anspruch auf unveräußerbares Kollektivland geht auf eine Verfassungsreform von 1991 zurück. Ihre Rechte auf Territorium und Selbstbestimmung kreuzen sich heute aber mit »modernen« Entwicklungsplänen für die kolumbianische Pazifik-Region und den Interessen der Holz- und Agroindustrie.4

Die afrokolumbianischen Gemeinden beantworteten die Aggression mit unterschiedlichen Formen des zivilen Widerstandes. Einige Gruppen zogen sich tiefer in den Urwald zurück, wechselten ständig ihre Aufenthaltsorte und bauten auf kleinen, versteckten Flecken Bananen und Maniok an. Hunde und Hähne wurden getötet, damit durch ihr Bellen und Krähen nicht die Präsenz von Menschen verraten wurde.

Die Mehrheit der drangsalierten Bevölkerung verließ ihr Heimatgebiet und verbrachte Monate in Flüchtlingslagern, die von der Kirche und internationalen Hilfsorganisationen versorgt wurden. Trotz extrem traumatischer Erfahrungen – bei den Terroraktionen wurde Gemeindemitgliedern der Schädel mit Steinen zertrümmert, anderen der Kopf mit einer Machete abgeschlagen um dann damit Fußball zu spielen – begannen die internen Vertriebenen sich erneut zu organisieren. Sie versuchten, in ihrer Heimatregion, wenn auch nicht in ihrem direkten Heimatgebiet, zu bleiben und wanderten nicht in die Städte ab. Sie loteten Möglichkeiten der Rücksiedlung aus und planten diese in organisierter Form.

Bei den Widerstandsaktivitäten geht es in erster Linie darum, das konstitutionelle Recht auf Land nicht aufzugeben. Die gewaltsame und unrechtmäßige Übereignung des Territoriums ist das eigentliche Ziel der Vertreibungen. Territorium ist dabei zu verstehen als geographischer und kultureller Lebensraum, der kleinbäuerliche Landwirtschaft und Subsistenz ermöglicht. Im allgemeinen werden die Militäroperationen mit dem Kampf gegen die linksgerichteten Guerillagruppen begründet. Die Zivilbevölkerung in einer Region mit Guerilla-Einfluss wird von der Armee und den sie unterstützenden paramilitärischen Gruppen als Basis der Guerilla gesehen. Illegaler Einschlag durch Holzfirmen und das Anlegen von Ölpalmplantagen unmittelbar nach den Vertreibungen im Pazifik-Gebiet belegen aber, dass wirtschaftliche Interessen mit der staatlichen Aufstandsbekämpfung gekoppelt waren.5

Rücksiedlungen von Binnenflüchtlingen müssen nach UN-Richtlinien freiwillig sein. Die Sicherheitsvoraussetzungen für die Rückkehr in ein Heimatgebiet sind oft nicht gegeben, wenn es von den bewaffneten Akteuren weiter umkämpft ist. In vielen Fällen bietet sich die Armee als Schutz bei Rücksiedlungen an, auch dann, wenn sie direkt oder indirekt – durch Tolerierung der Paramilitärs – an den Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen beteiligt war. Eine Tätergruppe bekommt damit nicht nur eine Schutzfunktion sondern auch die Kontrollfunktion.

Basis-Friedensinitiativen, die in die Kategorie des zivilen Widerstands eingeordnet werden können, wehrten sich dagegen. Sie forderten für ihre Rücksiedlung zwar staatliche Präsenz und Unterstützung, aber nur die von zivilen Behörden. Militär und Polizei wurden aufgefordert, außerhalb der Wohn- und Arbeitsgebiete Schutz zu bieten, das heißt, die illegalen bewaffneten Gruppen (Paramilitärs und Guerilla) zu bekämpfen und die Zivilbevölkerung nicht in militärische Operationen einzubeziehen.

Die afrokolumbianischen Gemeinschaften vom Cacarica-Fluss im Pazifik-Tiefland, die sich im Flüchtlingslager als »Gemeinden für Selbstbestimmung, Leben und Würde des Cacarica-Beckens« (CAVIDA)6 konstituierten, arbeiteten für ihre Rücksiedlung einen komplexen Forderungskatalog aus, den sie mit dem Staat verhandelten. Teil ihrer Forderung war ein sog. Justiz-Haus (Casa de la Justicia), in dem Menschenrechtsbehörden und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten sollten. Wenn (zivile) Staatsbedienstete in einer abgelegenen Landgemeinde präsent sind, ist deren Verhalten leichter transparent zu machen, das Argument der Zusammenarbeit mit illegalen bewaffneten Gruppen schnell entkräftet. Vertreter der Defensoría del Pueblo, der Ombudsstelle, können in Konfliktsituationen auf legaler Basis mit irregulären bewaffneten Gruppen in Kontakt treten. Die Gemeinden hatten auch beschlossen, keine direkten Kontakte zu Paramilitärs und Guerilla aufzunehmen, sondern falls erforderlich, diese nur über die dafür zuständigen Institutionen, wie das Internationale Rote Kreuz, herzustellen. Trotz dieser den Rechtsstaat stärkenden und die Legitimierung irregulärer Gruppen einschränkenden Vorschläge blieben die Gemeinden weiter Opfer von staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen.

Die Einrichtung von humanitären Räumen

Die zivilen Widerstandsprozesse von Vertriebenen-Gruppen in der Region Urabá und dem Pazifik-Tiefland sind als »Friedensgemeinden« bekannt, ähnliche Mechanismen wenden jedoch auch indigene und afrokolumbianische Organisationen an. Die Vertriebenen-Gruppen bilden im Laufe ihres Organisierungsprozesses eine neue kollektive Identität heraus, die sich auch in ihren Namen ausdrückt. So bezeichnet sich eine kleinbäuerliche Gemeinde, die aus dem Weiler La Balsita im Kreis Dabeiba vertrieben wurde, als Gemeinde für Leben und Arbeit La Balsita.7 Die Vertriebenen vom Jiguamiandó-Fluss sprechen von sich als Gemeinden im Widerstand.

Infolge des Eskalierens des bewaffneten Konfliktes und zunehmender Verrohung rückte in den letzten Jahren die Einforderung der im Humanitären Völkerrecht verankerten Schutzprinzipien in Bezug auf die Zivilbevölkerung in den Mittelpunkt vieler Aktionen. Sich als Zivilpersonen gegenüber regulären und irregulären Truppen neutral zu verhalten und sie nicht zu unterstützen, ist im eigentlichen Sinne keine Neutralität, sondern eine bewusste Positionierung zivilgesellschaftlicher Gruppen im Krieg. Es bedeutet eine aktive Umsetzung des Prinzips der Unterscheidung von KombattantInnen und ZivilistInnen und des Schutzes der Zivilbevölkerung, die das Völkerrecht für einen innerstaatlichen Konflikt vorschreibt.8 Die Mitglieder der Friedensgemeinde von San José de Apartadó (Urabá, Dept. Antioquia), die sich im März 1997 gründete, verpflichten sich mit ihrer Unterschrift in einem Ausweis, keine Waffen zu tragen und Bewaffneten keine Informationen zu geben.9

Nach Artikel 13, Protokoll II, genießt die Zivilbevölkerung Schutz vor den von Kampfhandlungen ausgehenden Gefahren. Dieser Artikel wird u.a. durch die Einrichtung von humanitären Räumen umgesetzt. Dabei handelt es sich um abgegrenzte Gebiete, zu denen bewaffneten Akteuren der Zutritt untersagt wird. Je nach Selbstverständnis der Gruppe oder Gemeinde, werden diese Orte als »Friedensgemeinde« oder »humanitäre Zone« sichtbar gemacht. Es sind selbst verwaltete Räume, die Regeln des Zusammenlebens werden von den zivilgesellschaftlichen Gruppen bestimmt. Diese Initiativen zum Schutz und zur Selbstbestimmung gehen von den Gemeinden aus, es sind keine externe, von staatlichen oder humanitären Akteuren vorgeschlagene Hilfsangebote. Die Gemeinden wollen verhindern, dass sie durch die Präsenz bewaffneter Akteure in ihren Wohn- und Arbeitsgebieten zur Zielscheibe des jeweiligen Gegners werden. Auch ist ihr Vorgehen eine anti-militaristische Antwort auf eine Kriegspolitik, die die Grenzen zwischen Zivilem und Militärischem verwischt, sowie auf das Verhalten aller bewaffneter Akteure, die versuchen die Zivilbevölkerung für militärische Ziele zu instrumentalisieren. Die Friedensinitiativen werden in einigen Fällen vor Ort von nationalen und internationalen Menschenrechts- und Friedensorganisationen begleitet, was ihren Aktionsradius erweitert.

Der Kampf gegen Straflosigkeit.

Eine weitere Komponente vieler Widerstandsinitiativen ist der Kampf gegen Straflosigkeit. Über Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen wird Buch geführt, diese werden öffentlich gemacht. Dabei finden nationale und internationale Instrumente des Menschenrechtsschutzes Anwendung. Das öffentlich machen von Menschenrechtsverletzungen durch Opfergruppen und sie begleitende Menschenrechtsorganisationen ist während eines Krieges mit einem hohen Risiko verbunden.

Das Engagement der meisten Gruppen, die zivilen Widerstand leisten, gilt nicht nur dem Widerstand gegen den Krieg, es hat einen weitergehenden emanzipatorischen Ansatz. Oft werden auf der Mikroebene gemeinschaftliche Formen des Zusammenlebens und Arbeitens praktiziert, auf der Makroebene reihen sich die Initiativen in den Kampf gegen die negativen Auswirkungen der Globalisierung und des neoliberalen Wirtschaftsmodells ein. Sie engagieren sich als politische Subjekte, aus der Perspektive der Opfer. Es ist ein ziviler und unbewaffnet geführter Kampf um die demokratische Transformation Kolumbiens, der im In- und Ausland von den Medien weitgehend ignoriert wird, obwohl er viele Menschenleben kostet.

Anmerkungen

1) Hernández-Delgado, Esperanza: Resistencia civil artesana de paz. Experiencias indígenas, afrodescendientes y campesinas. Bogotá: Editorial Pontificia Universidad Javeriana 2004, S. 32f.

2) Hernández-Delgado, Esperanza: s. o., S. 33.

3) Frauensolidarität in Kriegsgebieten. Seit neun Jahren besteht das kolumbianische Frauen-Friedensnetzwerk Ruta Pacífica de las Mujeres. In: ila 290, Nov. 2005, S. 43-44.

4) Diözesanstelle Weltkirche Trier, Arbeitsgruppe Menschenrechtsarbeit Kolumbien und Entwicklungspolitisches Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V. (Hg.): Kolumbien: Megaprojekte am Pazifik und der Weg zum Ethnozid. Auszüge einer Veröffentlichung der Kommission Leben, Gerechtigkeit und Frieden des Bistums Quibdó, Kolumbien. Trier 2004.

5) Ein Vertreter der Widerstandsgemeinde vom Jiguamiandó-Fluss im Pazifik-Tiefland Kolumbiens berichtet. In: ila 273, März 2004, S.43-45

6) Spanisch: Comunidades de Autodeterminación, Vida y Dignidad del Cacarica, CAVIDA

7) Comunidad de Vida y Trabajo La Balsita – Dabeiba

8) Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 über den Schutz der Opfer nicht int. bewaffneter Konflikte (Protokoll II)

9) Zur Geschichte dieser Friedensgemeinde siehe: Gruppe Krisalida (Hg.): Eine Friedensinsel, die man nicht mehr zerstören kann. Aufzeichnungen eines Gesprächs mit Luis Eduardo Guerra Guerra, Friedensgemeinde von San José de Apartadó. Bonn, Februar 2006 (http://www.kolumbien-aktuell.ch/alledokumenten/06-02-21GedenkschriftLuisEduardoGuerra.pdf); Reis, Bettina: Eine gefährdete Friedensinsel. Internationale Mission besucht Friedensgemeinde von San José de Apartadó in Kolumbien. In: ila Nr. 292, Febr. 2006 (http://www.ila-web.de/artikel/ila292/sanjosedeapartado.htm)

Bettina Reis, Soziologin, ist bei der Lateinamerika-Zeitschrift ila für Kolumbien verantwortlich.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2006/2 Lateinamerika im Umbruch?, Seite