W&F 1998/3

Zur Diskussion um den demokratischen Frieden

von Arend Wellmann

Aus friedenswissenschaftlicher Sicht wird die Organisation eines Herrschaftssystems vor allem aus der Perspektive seiner Friedensfähigkeit betrachtet. Einer der ersten, der einen Zusammenhang zwischen Republiken und Frieden postulierte, war Immanuel Kant in seinem Traktat »Zum Ewigen Frieden« (1795). Republiken, so Kant, seien weniger kriegsgeneigt, da „[w]enn (wie es in dieser Verfassung nicht anders sein kann) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein soll oder nicht, so ist nichts natürlicher als das sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen (…).“ (Kant, 1922: 127f.) Was läßt sich – die These Kants zugrundegelegt – über den »demokratischen Frieden« heute aussagen?

In der friedenswissenschaftlichen Diskussion wird heute überwiegend die Auffassung vertreten, daß die These vom »demokratischen Frieden« einem sozialwissenschaftlichen Gesetz nahe komme. Allerdings wird die kantische Auffassung an zwei Punkten wesentlich verändert: So wird zum ersten die kantische Republik als repräsentative Demokratie (westlicher Prägung) interpretiert. Problematisch dabei ist, daß entweder einfach nur behauptet wird, Kant wäre heute ein Verfechter der (repräsentativen) Demokratie, oder anklingt, daß die kantische Demokratiefeindschaft nur auf einem Wandel im Wortgebrauch beruhe. (Ladwig, 1995: 56) Eine Reflexion über die Unterschiede zwischen der kantischen Republik und den heutigen Demokratien findet zumeist nicht statt. Zum zweiten wird die von Kant unterstellte Friedensfähigkeit von Republiken auf die heutigen Demokratien westlicher Prägung nur eingeschränkt in dem Sinne übertragen, daß Demokratien untereinander Frieden zu halten vermögen. Es wird also die Auffassung vertreten, daß Demokratien zwar nicht prinzipiell weniger Kriege insgesamt, aber keine Kriege untereinander führten (u.a. Czempiel, 1996; Rousseau/ Gelpi/ Reiter/ Huth, 1996; Nielebock, 1993; Russett, 1993; Rittberger, 1987) Diese einfache und verkürzende Interpretation aber, darauf hat Ladwig (1995: 56) zu Recht hingewiesen, bleibt unterhalb des »kantischen Anspruchsniveaus«.

Wenn die von Kant aufgestellte These, Republiken (nach heutiger Lesart also Demokratien) seien friedensfähiger als andere Staatsformen, zuträfe, müßte sich dies empirisch nachweisen lassen. Um aber dem Anspruch der kantischen These zu entsprechen, daß Demokratien nur Verteidigungskriege führten, muß der Nachweis anhand aller Kriege erfolgen, nicht nur, wie es die VertreterInnen der These von »demokratischen Frieden« heute tun, anhand der Kriege untereinander. Betrachtet man die Kriege nach 1945 und die Staaten, die an ihnen beteiligt waren, so wird die entstehende Liste von drei Demokratien, den USA, Großbritannien und Frankreich, gefolgt von Indien als vierter Demokratie angeführt. Ganz unten auf dieser Liste finden sich dann neben der Schweiz oder Schweden auch Staaten wie Rumänien oder die Mongolei, die nicht gerade als Musterdemokratien bekannt sind. Und schaut man sich die Kriege der vier Demokratien genauer an, so entsprechen diese in der Regel nicht der kantischen Vermutung, Demokratien führten allein Verteidigungskriege (vgl. u.a. Gantzel/ Schwinghammer, 1995).

Damit ergeben sich zwei zentrale Fragen: Mit einer rein statistischen Auswertung der Kriege (insbesondere der nach 1945) kann zum ersten nicht erklärt werden, warum Demokratien untereinander keinen Krieg geführt haben, bzw. warum Demokratien dennoch in Kriege – auch als Aggressor wie bspw. die USA in Grenada oder Panama – verwickelt waren. Und zum zweiten muß in Hinblick auf die Friedensfähigkeit der heutigen Demokratien erwähnt werden, daß Frieden keineswegs nur auf die zwischengesellschaftliche Ebene beschränkt ist. Auch hier finden sich Ausnahmen von der Regel: Der Krieg Großbritanniens in Nordirland, der Krieg Spaniens im Baskenland oder die gewaltförmigen Auseinandersetzungen im französischen Korsika, um nur einige Beispiele für innergesellschaftliche gewaltförmige Auseinandersetzungen zu nennen.

All dies führt zu der Frage, ob der Frieden, der zwischen den westeuropäisch-nordamerikanischen Staaten seit 1945 herrscht, tatsächlich ein demokratischer Frieden ist, oder ob nicht andere Faktoren – wie bspw. die Bedrohung durch die ehemalige Sowjetunion – dazu geführt haben. Andersherum stellt sich also die Frage danach, welche Bedingungen über Demokratie hinaus erfüllt sein müssen, damit sich die kantische Voraussage erfüllen kann.

Voraussetzungen für den »demokratischen Frieden«

Die Anforderungen, die Kant an eine Demokratie stellt, damit sie friedensfähig ist, gehen sehr viel weiter, als die zumeist sehr formalen Demokratieverständnisse (Wahlen!), die in der Debatte um den demokratischen Frieden heute vertreten werden. Nach Kant müssen die vom Krieg betroffenen Menschen tatsächlich selbst über Krieg oder nicht Krieg entscheiden können. Die Sphäre aber, in der diese Entscheidung gefällt wird, ist bis heute selbst in Demokratien dem demokratischen Willens- und Entscheidungsfindungsprozeß weitgehend vorenthalten geblieben: „Internationale Politik ist (…) immer ein vordemokratisches Relikt geblieben. (…) Über den Einsatz der ‘ultima ratio regis’, der Gewaltmittel des Staates als letztem, höchstem Politikmittel wird nirgendwo, in keiner Demokratie abgestimmt.“ (Albrecht, 1986: 3). Und so kann und wird auch in den heutigen Demokratien das kantische Mitwirkungsgebot unterlaufen: „Mit der Strategie, die politisch eher passiven Teile einer Gesellschaft mit dem Militärdienst und den wirtschaftlichen Folgen einer Kriegs- bzw. Gewaltpolitik zu befrachten und die aktiven und reichen Stimmbürger von dieser Politik profitieren zu lassen, kann Kants Theorem außer Kraft gesetzt werden. (…) Der Zusammenhang von Besitz und Frieden läßt sich also entkoppeln.“ (Czempiel, 1996: 93).

Außer einem demokratischen Herrschaftssystem müssen also noch weitere Voraussetzungen für Frieden erfüllt werden. Diese zusätzlichen Voraussetzungen können, und dies ist das Ergebnis friedenswissenschaftlicher Diskussionen, einerseits innergesellschaftlich und andererseits zwischengesellschaftlich verortet werden. Es gibt also:

  • innere Voraussetzungen für äußeren Frieden,
  • innere Voraussetzungen für inneren Frieden und
  • äußere Voraussetzungen für äußeren Frieden.

Innere Voraussetzungen für die Friedensfähigkeit von »Demokratien«

Wiewohl sehr verkürzt, lassen sich die inneren Voraussetzungen für äußeren Frieden auf das Problem der Demokratisierung von Außenpolitik (u.a. Albrecht 1986: 152ff.) zuspitzen. Ausgehend von dem kantischen Theorem hat Czempiel, (1996: 88ff.) einen Katalog von Mindestanforderungen an ein Herrschaftssystem aufgestellt, damit es friedensfähig im Sinne der kantischen Voraussage sein kann. Dieser Katalog, so Czempiel, könne sicherstellen, daß die von Krieg betroffenen Menschen identisch sind mit denen, die über Krieg und Frieden entscheiden, was auch in den westlichen Demokratien bislang nicht der Fall sei:

  • Die Gesellschaft muß eine Mittelstandsgesellschaft, d.h. wohlhabend sein, da vor allem auf den Besitzbürger die kantische Voraussetzung zuträfe;
  • Sie muß adäquat informiert sein;
  • Sie muß ein demokratisches Herrschaftssystem1 haben, das die gesellschaftlichen Anforderungen umsetzt und der Gesellschaft die Möglichkeit zur Kontrolle gibt;
  • Gesellschaftliche Anforderungen im außenpolitischen Bereich dürfen durch die Intervention von Interessengruppen, die den Entscheidungsprozeß umgehen und/oder verzerren können, nicht substantiell verändert werden;
  • Das politische System muß die (nicht allein finanziellen) Belastungen, die durch außenpolitische Entscheidungen (insbesondere Krieg) entstehen, gerecht unter den Mitgliedern der Gesellschaft verteilen.

Diese inneren Bedingungen beziehen sich aber allein auf den zwischengesellschaftlichen Frieden und berühren die Frage nach dem innergesellschaftlichen Frieden noch nicht. Die idealtypische Struktur, wie sich innergesellschaftlicher Frieden – zumindest in den westeuropäisch-nordamerikanischen Gesellschaften – entwickeln kann, hat Dieter Senghaas (1994) mit dem »zivilisatorischen Hexagon« aufzuzeigen versucht. Neben die »demokratische Partizipation« müssen hier »Gewaltmonopol«, »Rechtsstaatlichkeit«, »soziale Gerechtigkeit«, »Interdependenz und Affektkontrolle« sowie »konstruktive Konfliktkultur« in ein sich wechselseitig stützendes und verstärkendes innergesellschaftliches Verhältnis treten, das erst als Ganzes geeignet ist, Frieden im Sinne eines „gewaltfreien und auf die Verhütung von Gewaltanwendung gerichteten politischen Prozesses“ zu ermöglichen. Demokratie, verstanden als die Möglichkeit von Individuen und Gruppen, an der politischen Willensbildung tatsächlich und nicht nur formal mitwirken zu können, ist hier zwar unter den wesentlichen Elementen einer friedensfähigen Gesellschaft zu finden – aber eben nur als ein Element.

Allein Demokratie zu sagen, reicht also nicht aus, den demokratischen Frieden auch herzustellen. Vielmehr sind auch die demokratischen Gesellschaften bis heute weit davon entfernt, allein die inneren Voraussetzungen für inner- und zwischengesellschaftlichen Frieden zu erfüllen.

Zwischengesellschaftliche Voraussetzungen für äußeren Frieden

In der aktuellen politischen Diskussion werden zwei Begriffe, Stabilität und Sicherheit, de facto synonym verwendet. Die angestrebte Stabilität kann jedoch, in einem dynamischen System wie den internationalen Beziehungen, keine starre, unveränderbare sein, sondern es muß von einer dynamischen Stabilität (d.h. Veränderung) ausgegangen werden. (Absolute) Sicherheit, d.h. im Kern Unveränderlichkeit, kann eben nicht erlangt werden. Veränderungen aber sind immer auch konfliktiv und potentiell gewaltverursachend. Hieraus ergibt sich notwendig die Frage nach den Voraussetzungen für »friedlichen Wandel«. Diese sind nach Johan Galtung (1972)2:

  • Symbiose, d.h. die so weit gehende Interdependenz der einzelnen Teile, daß die Schädigung des andern auch eine Selbstschädigung bedeutet. Bei Senghaas (1997: 562) wird hier der Begriff der »positiven Interdependenz« verwendet, der deutlicher als Galtungs »Symbiose« den Inhalt – die »wechselseitige Relevanz« der Beziehungen – auszudrücken vermag. Diese sei in den „wesentlichen Dimensionen von Ökonomie, Kommunikation und Kontakten“ zu erreichen.
  • Symmetrie in dem Sinne, daß die oben angesprochene Interdependenz symmetrisch sein muß, daß jede einzelne Partei von der anderen gleich stark abhängig ist, daß keine Herrschafts- oder einseitigen Abhängigkeitsverhältnisse bestehen und daß alle gleichmäßig am Entscheidungsprozeß beteiligt sind. Senghaas (1997: 562) verwendet hier korrekterweise den Zusatz »annähernd«, weil keine Struktur jemals tatsächlich symmetrisch beschaffen sein könne. Er beschränkt zudem die Symmetrie im wesentlichen auf die ökonomische Ebene in dem Sinne, daß „jede Seite über vergleichbare Kompetenzen der Wertschöpfung“ verfügen soll und somit eine „substitutive Arbeitsteilung“ entsteht.
  • Homologie als strukturelle Gleichartigkeit der Parteien in politischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht, so daß jederzeit ein Gegenspieler auf der anderen Seite gefunden werden kann. Dies erleichtert intensive Beziehungen untereinander und fördert zugleich »Empathie«, d.h. die Möglichkeit sich in den Anderen projektiv hineinzuversetzen (vgl. auch Senghaas, 1997: 563).
  • Entropie als Zusammenarbeit auf allen Kanälen, nicht nur bspw. auf seiten der Regierungen. Entropie kann damit als „vielfältige Kreuz- und Querbezüge“, als „erhebliches Maß an Selbstregulierung ohne zentralistische, hierarchisch-abgestufte Vorgaben“ (Senghaas, 1997:564) verstanden werden.
  • Transzendenz im Sinne des Findens oder des Aufbaus gemeinsamer Organisationen, in denen die Parteien sich treffen, beraten, verhandeln, entscheiden und Konflikte konstruktiv bearbeiten können, die Frage also nach der Verfügbarkeit und der Nutzung von internationalen Institutionen. Senghaas (1997: 564) überschreibt diesen Punkt denn auch konsequent mit »gemeinsame Institutionen«.

Bereits hier wird klar, daß Demokratie allein keine strukturell friedenstauglichen Beziehungen zwischen Gesellschaften herstellen kann, sondern daß mindestens die über die innere Organisation des Herrschaftssystems hinausgehenden Bedingungen für »friedlichen Wandel« erfüllt sein müssen.

Demokratie kann allerdings zu Teilen erklären, warum sich relativ friedliche Beziehungen, wie wir sie im Verhältnis zwischen den westeuropäisch-nordamerikanischen Staaten finden, leichter entwickeln konnten, als zwischen verschiedenen Herrschaftssystemen. Das Stichwort, das hier genannt werden muß, heißt Wertekompatibilität. Wertekompatibilität bezeichnet bezogen auf friedlichen Wandel zunächst das gegenseitige Sich-nicht-Ausschließen zentraler Werte der beteiligten Gesellschaften. So können selbst voneinander stark abweichende Wertorientierungen solange koexistieren, wie sie keinen universellen Gültigkeitsanspruch gegeneinander erheben (Krokow, 1962: 202f.). Wertekompatibilität kann damit zunächst als die negative Bedingung für friedlichen Wandel, als die Frage nach einer eventuellen Inkompatibilität, interpretiert werden: Solange zentrale Werte nicht inkompatibel und gegeneinander auftreten, bleibt die Chance auf friedlichen Wandel bestehen. Stärker positiv auf den jeweils »Anderen« bezogen ist Wertekompatibilität aber hinsichtlich der Entwicklung von friedlichem Wandel zu verstehen. Ein Sich-Nicht-Ausschließen reicht hier nicht mehr aus, sondern es muß jener »sense of community« entstehen, den Deutsch u.a. (1957) minimal als die gemeinsame Überzeugung verstehen, daß Gewalt zur Bearbeitung von Konflikten nicht mehr eingesetzt werden darf. Wenn es, wie vielfach behauptet, eine »westliche Wertegemeinschaft« gibt, so könnte diese Wertekompatibilität – eher als das Stichwort Demokratie – erklären, warum die westlichen Herrschaftssysteme nach 1945 nicht dazu neigten, untereinander Krieg zu führen. Doch auch hier ist zu bedenken, daß sich der Frieden zwischen den westeuropäisch-nordamerikanischen Staaten nicht natürlich entwickelt hat, sondern im Kontext des »Kalten Krieges«, als sich diese Herrschaftssysteme einer Herausforderung durch ein konkurrierendes ausgesetzt sahen. Zudem verweisen die wachsenden Spannungen innerhalb der westeuropäisch-nordamerikanischen Staatenwelt seit Ende des »Kalten Krieges« nicht zuletzt darauf, daß der demokratische Frieden kein Automatismus ist, sondern politisch gewollt und immer wieder erneuert werden muß.

Demokratie=Frieden?

Der demokratische Frieden ist ein Konzept, das auch in den Friedenswissenschaften heute fast unwidersprochen vertreten wird. Dennoch bleibt die einfache Gleichsetzung von Demokratie und Frieden hinter dem Wissen um friedensfähige inner- und zwischengesellschaftliche Strukturen weit zurück. Demokratie alleine reicht in keinem Fall aus, friedensfähige inner- wie zwischengesellschaftliche Strukturen zu schaffen. Erst wenn eine große Anzahl weiterer Bedingungen erfüllt ist, können sich strukturell friedensfähige Strukturen auch dauerhaft verfestigen. Deren Fortexistenz ist aber ebensowenig garantiert, wie das Überleben demokratischer Systeme. Auch friedensfähige Strukturen reichen allein nicht aus, den Frieden zu garantieren, sondern es bedarf der stetigen Anstrengung, den Frieden zu erhalten. Der »Ewige Frieden« ist kein Zustand, sondern ein gesellschaftlich/ politisch/ ökonomischer Prozeß, der immer wieder neu auch politisch gewollt, vertieft und bestätigt werden muß. Solange die heutigen Demokratien die Bedingungen für dauerhaften Frieden nicht erfüllen und zum guten Teil auch nicht erfüllen wollen, solange bleibt die einfache Gleichsetzung von Demokratie und Frieden im besten Fall ein Ideal im kantischen Sinne, im schlechtesten Fall falsche und vielleicht sogar gefährliche Ideologie.

Literatur

Albrecht, U. (1986): Internationale Politik. Einführung in das System internationaler Herrschaft, München/ Wien.

Czempiel, E.-O. (1996): Kants Theorem, Oder: Warum sind Demokratien (noch immer) nicht friedlich? in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen, Nr. 1.

Deutsch, K. W. u.a. (1957): Political Community in the North Atlantic Area. International Organization in the Light of Historical Experience, Princeton.

Galtung, J. (1972): Europa – bipolar, bizentristisch oder kooperativ, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B41.

Gantzel, K. J./Schwinghammer, T. (1995): Die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg 1945-1992. Daten und Tendenzen, Hamburg.

Kant, I. (1922): Zum ewigen Frieden, Sämtliche Werke, Bd. 6, Leipzig.

Krokow, C. Graf v. (1962): Soziologie des Friedens. Drei Abhandlungen zur Problematik des Ost-West-Konflikts, Gütersloh.

Ladwig, B. (1995): »Zum Ewigen Frieden« von Immanuel Kant. Zur Aktualität eines philosophischen Friedensenturfs, in antimilitarismus information Nr. 7-8.

Nielebock, T. (1993): Frieden zwischen Demokratien: Ein empirisches Gesetz der Internationalen Beziehungen auf der Suche nach seiner Erklärung, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Nr. 2.

Rittberger, V. (1987): Zur Friedensfähigkeit von Demokratien. Betrachtungen zur politischen Theorie des Friedens, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 44, 31.10.

Rousseau, D.L./Gelpi, C./Reiter, D./Huth, P.K. (1996): Assessing the Dyadic Nature of the Democratic Peace, 1918-88, in: American Political Science Review, No. 3.

Russett, B. (1993): Grasping the Democratic Peace. Principles for a Post Cold War World, Princeton.

Senghaas, D. (1994): Wohin driftet die Welt?, Frankfurt/M.

Senghaas, D. (1997): Frieden – Ein mehrfaches Komplexprogramm, in: ders. (Hrsg.), Frieden machen, Frankfurt/ M.

Zielinski, M. (1995): Friedensursachen. Genese und konstituierende Bedingungen von Friedensgemeinschaften am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland und der Entwicklung ihrer Beziehungen zu den USA, Frankreich und den Niederlanden (= Demokratie, Frieden, Sicherheit Bd. 97), Baden-Baden.

Anmerkungen

1 Als Mindestanforderungen an ein »demokratisches Herrschaftssystem« nennt Czempiel (1996: 88f.) im Anschluß an Robert A. Dahl insgesamt sieben Kriterien: 1) Kontrolle der Regierung durch gewählte Vertreter; 2) Freie und faire Wahlen; 3) Wahlrecht für praktisch alle Erwachsenen; 4) Passives Wahlrecht für praktisch alle Erwachsenen; 5) Geschütztes Recht auf Meinungsfreiheit; 6) Alternative Informationsquellen, kein Regierungs- oder sonstiges Monopol; 7) Vereinigungsrecht. Zurück

2 Vgl. auch Senghaas 1997; Zielinski 1995 Zurück

Dr. phil. Arend Wellmann ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Schleswig-Holsteinischen Institut für Friedenswissenschaften (SCHIFF) an der Christian Albrechts Universität zu Kiel.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1998/3 Friedenskonzepte, Seite