W&F 1999/1

Zurück in die Zukunft?

Mit der Wehrstrukturkommission zu neuen Ufern?

von Andreas Körner

In ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 haben SPD und Bündnisgrüne sich darauf verständigt, dass die neue Bundesregierung eine Wehrstrukturkommission einsetzen wird, die „auf der Grundlage einer aktualisierten Bedrohungsanalyse und eines erweiterten Sicherheitsbegriffs Auftrag, Umfang, Wehrform, Ausbildung und Ausrüstung der Streitkräfte überprüfen und Optionen einer zukünftigen Bundeswehrstruktur bis zu Mitte der Legislaturperiode vorlegen“ wird. „Vor Abschluss der Arbeit der Wehrstrukturkommission werden unbeschadet des allgemeinen Haushaltsvorbehalts keine Sach- und Haushaltsentscheidungen getroffen, die die zu untersuchenden Bereiche wesentlich verändern oder neue Fakten schaffen.“ Nach den öffentlichen Bekundungen des Verteidigungsministers soll diese Kommission ergebnisoffen arbeiten, d. h. dass es für die Kommission vorab keine Vorgaben bezüglich des anzustrebenden Umfangs oder der Wehrform geben wird. Was darf man von einer solchen Kommission, was von der neuen Regierung erwarten? Liegen die Optionen für die Zukunft der neuen Bundeswehr nicht längst schon auf dem Tisch oder zumindest in den Schubladen der neuen Leitung des BMVg? Vieles spricht dafür, dass die Bundeswehr nach den Vorstellungen der größten Regierungspartei eine europäischere, technologisch modernisiertere und moderat verkleinerte Armee mit kurzdienenden Wehrpflichtigen sein wird.

Mit der Einrichtung der »Kommission für die Zukunft der Bundeswehr« wird eine Forderung umgesetzt, die von der SPD seit 1991 immer wieder gestellt und von der alten Regierung immer wieder zurückgewiesen wurde. Angesichts der dramatischen außen- und sicherheitspolitischen Veränderungen und der allgegenwärtigen Legitimations- und Sinnkrise der Bundeswehr wäre Anfang der 90er Jahre ein solches Expertengremium hilfreich gewesen. Die von Verteidigungsminister Stoltenberg im Januar 1990 erlassene »Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung« hatte wenig Substanz. Vor dem Hintergrund der innenpolitischen Auseinandersetzung um die damals fast ausschließlich machtpolitisch begründete Notwendigkeit von out-of-area-Einsätzen der Bundeswehr, betrachtete die Kohl-Regierung eine solche Kommission als latente Beschränkung des eigenen Handlungsspielraums. Die 1990 eingesetzte »Unabhängige Kommission für die künftigen Aufgaben der Bundeswehr« (Jacobsen-Kommission) hatte weder den Auftrag noch die Ressourcen, eine solche grundsätzliche Orts- und Zielbestimmung vorzunehmen. Sie sollte lediglich die Bundesregierung in ihrem eingeschlagenen Kurs der »Normalisierung« unterstützen. Das Risiko, dass eine solche Kommission z. B. in der Frage der Wehrpflicht, des Streitkräfteumfangs oder der außenpolitischen Rolle der Bundeswehr zu ganz anderen politischen Einschätzungen kommen würde, als es der Regierung lieb ist, wollte man nicht eingehen.

Bevor wir uns mit den Aufgaben der »Zukunftskommission« beschäftigen, soll vorab ein Rückblick auf die Arbeit der alten Wehrstruktur-Kommission erfolgen.

Was leistete die Wehrstruktur-Kommission 1970?

Am 9. Juli 1970 erteilte die sozialliberale Koalition mit ihrem Verteidigungsminister Helmut Schmidt einer 18-köpfigen Wehrstruktur-Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Karl Mommer, den Doppelauftrag je einen Bericht zur Wehrgerechtigkeit und einen zur Entwicklung der Wehrstruktur vorzulegen. Mitglieder der Kommission waren u. a. Theo Sommer (der auch den Vorsitz der Redaktionsgruppe hatte), Christoph Bertram, Karl Kaiser, Johann Adolf Kielmansegg.

Wie das Beispiel der alten Wehrstrukturkommission zeigt, waren die Empfehlungen zwar nicht wertlos, aber auch nicht bindend. Die damalige Bundesregierung ist der Option der Kommission nicht gefolgt. Der erste ca. 80-seitige Bericht betraf die Aufgabe, bei gleichbleibendem Streitkräfteumfang, vorgegebenem Finanzrahmen und der Wahrung der Einsatzbereitschaft eine größere Wehrgerechtigkeit zu erreichen. Wesentlich umfangreicher und zeitintensiver war der Bericht zur Zukunft der Wehrstruktur. In diesem Bericht wurde vor dem Hintergrund der Bündnisverpflichtungen eine über weite Strecken faktenreiche Bestandsaufnahme der Situation der Bundeswehr präsentiert. Zahlreiche Militär-Experten, Militärhistoriker, Sozialwissenschaftler und Verbände wurden gehört, befragt oder um Stellungnahmen gebeten. Unter dem Gesichtspunkt einer militärimmanenten Optimierung wurden zahlreiche Problembereiche und Widersprüchlichkeiten offen angesprochen. Über weite Strecken wurde aber auch nur über fehlende Finanzen, die NATO-Forderungen und die Behinderung der militärischen Wunschvorstellungen durch gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen geklagt.

Die Kommission lehnte es ab, eine allgemeine Dienstpflicht als Lösung für die sicherheitspolitischen Aufgaben bzw. zur Erreichung der Wehrgerechtigkeit vorzuschlagen, da dann weitere 100.000 bis 150.000 Männer ohne Sicherheitsgewinn finanziert werden müssten und „zwingende Aufgaben für das Gemeinwohl“ derzeit nicht erkennbar wären. Auch die Einführung einer Milizarmee, die fast vollkommen auf stehende Einheiten verzichtet, wurde abgelehnt. Die Kommission hat für den Zeitraum von 1972 bis 1981 drei Grundmodelle (Freiwilligenarmee, Kern-/Mantelarmee, Wehrpflicht-Armee) überprüft. Hierfür hatte sie zentrale Zielparameter festgelegt (30 % Investitionsanteil, Erfüllung der SACEUR-Forderung von 36 Heeresbrigaden, Wehrgerechtigkeit, Erhalt der Verteidigungsfähigkeit, wahrscheinlich erreichbare Zahl der Längerdienenden, flexibel für Abrüstungsverhandlungen). Alle Modelle wurden vor dem Hintergrund von drei Haushaltsvarianten bezüglich der »Staatsausgaben«, d. h. nicht bezogen auf das Bruttosozialprodukt (Anteil 3,2 %) oder den Bundeshaushalt (22,5 %), sondern auf die Summe aller Ausgaben der öffentlichen Hand für Güter und Dienstleistungen bewertet (gleichbleibender Anteil von 16 %, jährliche Abnahme des Anteils um 0,3 bzw. 0,6 %). Es wurde betont, dass die Beibehaltung des 16 % Anteils unverzichtbar wäre.

Modell A: Freiwilligenarmee aus Zeit- und Berufssoldaten

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Freiwilligenarmee von 418.000 bzw. 472.000 Soldaten unter den damaligen sicherheitspolitischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu empfehlen sei.

Der Anteil der Längerdienenden hätte bereits bei 27 Brigaden um 70 % auf ca. 420.000 Soldaten erhöht werden müssen. Der jährliche Ergänzungsbedarf müsste um das dreifache auf 150.000 Mann anwachsen. Die Kommission ging davon aus, dass mit mehr Werbung und in Anlehnung an das britische Rekrutierungsmodell mehr Freiwillige gewonnen werden könnten, zweifelte aber daran, dass das Soll erreicht werden könne. „Das Nachswuchsproblem scheint unter den gesellschaftspolitischen Bedingungen von heute nicht lösbar.“ Allerdings war die Kommission der Auffassung, dass bei einem Verpflichtungsprofil mit einem hohen Anteil Kurzdienender das Reservistenpotential erreicht werden könnte. Ein Lockmittel könnte eine bessere Bezahlung sein. Die amerikanische Gates-Kommission ging davon aus, dass für die Gewinnung von zwei Prozent zusätzlicher Freiwilliger die Besoldung aller Soldaten um ein Prozent angehoben werden müsste. Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch die Wehrstrukturkommission.

Insgesamt war die Kommission der Auffassung, dass eine Freiwilligenarmee leistungsfähig und kosteneffektiv und in der Bundesrepublik „grundsätzlich möglich“ wäre. Darüber hinaus hätte man nicht die Probleme mit der Wehrgerechtigkeit und den Kriegsdienstverweigerern. Deshalb kam die Kommission zu dem Urteil, „im Falle einer wesentlichen Veränderung der sicherheitspolitischen Lage, die eine beträchtliche Verringerung der Präsenz ermöglicht, die Frage der Umwandlung der Bundeswehr in Freiwilligen-Streitkräfte“ abermals zu prüfen.

Modell B: Wehrpflichtarmee mit Heranziehung aller Wehrdienstfähigen

Hier wurden zwei Versionen mit sehr anspruchsvollen militärischen Voraussetzungen und wenig Spielraum diskutiert und folglich beide verworfen.

  • Wehrpflichtstreitkräfte mit Vollbrigaden:
    Hier berechnete die Kommission die Auswirkungen der Einberufung von jährlich 260.000 Wehrpflichtigen zu einem 12 bzw. 15-monatigen Wehrdienst auf die Streitkräfte. Dies hätte zur Folge, dass die Zahl der präsenten Verbände gekürzt, Marinegeschwader und Luftwaffenstaffeln stillgelegt und die Zahl der Sicherungskompanien deutlich erhöht werden müsste. Weil dies erhebliche Kampfkrafteinbußen bedeuten würde, wurde diese Variante abgelehnt. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Wehrdienst nicht unter 15 Monate gesenkt werden sollte. „Diese Struktur schafft mehr Probleme als sie löst; sie überwindet keine Schwierigkeiten der heutigen Bundeswehr, mit Ausnahme der Wehrungerechtigkeit.“
  • Unterteilung in getrennte Kern- und Mantelverbände:
    Die Kernverbände sollten ausschließlich aus Längerdienenden bestehen, besser ausgerüstet sein und von Ausbildungsaufgaben entlastet werden. Die Mantelverbände/Ergänzungskräfte sollten aus Wehrpflichtigen mit einer Dienstzeit von sechs Monaten bestehen. Weil bei einer derart kurzen Dienstzeit von den 260.000 Wehrdienstleistenden nur Sicherheitsaufgaben wahrgenommen werden könnten, müssten 800 Sicherheitskompanien aufgestellt und zusätzliche Längerdienende als Ausbilder eingestellt und bezahlt werden. Darüberhinaus hätten damit die Kernverbände keine Kaderverbände und Reservisten und könnten dann die NATO-Anforderungen nicht mehr erfüllen. Das Urteil lautete damals: „Die Kommission kann eine solche Wehrstruktur nicht empfehlen.“

Modell C: Ausgleichs-Wehrpflicht

Da bei den anderen Modellen entweder das Kriterium der Bündnisverpflichtung/Kampfkraft, der Wehrgerechtigkeit oder der personellen/finanziellen Machbarkeit nicht erfüllt wurde, sollte in diesem Modell auf die Heranziehung aller Wehrdienstfähigen verzichtet werden. Nach dieser Ausgleichswehrpflicht erhalten die Wehrdienstleistenden gegenüber den ungedienten Wehrpflichtigen Vergünstigungen: Gediente werden beruflich gefördert (Anerkennung von Ausbildungsleistungen und Wartezeiten, Bevorzugung bei staatlichen Sozialleistungen) und erhalten einen Steuerbonus von ca. 1.500 DM, Ungediente bezahlen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von ca. 1.500 DM. Die Kommission sprach sich dafür aus, „dieses Wehrsystem zu empfehlen.“

Realer Veränderungsbedarf

Von Kritikerinnen und Kritikern wird häufig gefragt, ob angesichts der fortgeschrittenen Neuausrichtung der Bundeswehr, der Konzeptionslosigkeit der SPD und der langen Beratungszeit von eineinhalb Jahren die Einsetzung einer Kommission überhaupt einen Sinn ergibt. In der Tat hat die alte Bundesregierung seit 1991 eine Vielzahl von Entwicklungen gefördert und Fakten geschaffen, die von der neuen Regierung sicherlich so nicht verabschiedet worden wären. Vor dem Hintergrund der multinationalen Verflechtungen und innenpolitischen Widerstände wäre es vermessen, von der neuen Bundesregierung dort Kurskorrekturen zu verlangen, wo die Entwicklung den »Point of No Return« längst erreicht hat:1 Dies gilt zum Beispiel für die Frage der Osterweiterung der NATO, die Festschreibung der Petersberg-Aufgaben im Amsterdamer Vertrag2 oder die Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. In anderen, eher tagesaktuellen oder zukünftigen Bereichen, wie etwa der weiteren Ausgestaltung der internationalen Organisationen oder der Weiterentwicklung der Bundeswehr, gibt es reale Handlungsspielräume, die genutzt werden können, um Veränderungen anzustoßen. In anderen Bereichen gibt es nicht nur Handlungsspielräume, sondern auch zwingenden Handlungsbedarf.

Veränderung des Verständnisses von Sicherheitspolitik

Der seit Mitte der 80er Jahre geführte politische Richtungsstreit über die Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen außerhalb des NATO-Gebietes ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 nur teilweise beigelegt. Die Grundsatzfrage, welche sicherheitspolitischen Bedrohungen und Herausforderungen mit welchen Instrumenten und von welchen Akteuren am wirksamsten bewältigt werden sollten, wurde bislang nicht hinreichend beantwortet. Verbal huldigte die alte Regierung dem Primat der Politik, der militärischen Zurückhaltung und zivilen Konfliktlösung (nicht zuletzt durch UNO und OSZE); faktisch betrieb man aber fast ausschließlich eine NATO- und Bundeswehr-First-Politik.

Der aus der Friedensforschung stammende »erweiterte Sicherheitsbegriff«, der im Kern auf eine Priorisierung von nichtmilitärischen Konfliktlösungskonzepten abzielte, wurde in der offiziellen Regierungspolitik ins Gegenteil verkehrt. In Ermangelung einer klaren Bedrohungslage wurden immer mehr Problembereiche und Weltregionen zu potentiellen Konfliktfeldern erklärt, die man künftig auch mit militärischen Mitteln einzudämmen und zu bekämpfen trachtete. Das militärisch verengte Verständnis von Landes- und Bündnisverteidigung wurde global und inhaltlich in Richtung Verteidigung von Interessen entgrenzt. Gleichzeitig wurde in Ex-Jugoslawien und anderen Kriegs- und Krisengebieten die Beschränktheit des Beitrags militärischer Mittel zur Etablierung eines nachhaltigen Friedens offensichtlich.

Um dem Primat der Politik wieder zum Durchbruch zu verhelfen, bedarf die Aufgabe der Krisenprävention und Friedenskonsolidierung weit mehr als in der Vergangenheit der aktiven Unterstützung von Seiten der Regierung und internationalen Staatengemeinschaft. Im Aufbau einer Infrastruktur für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung liegt die große politische Herausforderung der nächsten 15 bis 20 Jahre. Diesen Aufbau einzuleiten, ist die zentrale sicherheits- und friedenspolitische Herausforderung der neuen Regierung. Die Entwicklung in Bosnien-Herzegowina hat gezeigt, dass auch die Bundeswehr einen Beitrag zum Frieden leisten kann. Im Sinne eines erweiterten Sicherheitsverständnisses wird künftig nicht nur die Erfahrung der Bundeswehr, sondern verstärkt auch die Erfahrung der Polizei, der OSZE, von Wirtschafts- und Verwaltungsexperten sowie von Nichtregierungsorganisationen unabdingbar sein.

Veränderung der Anforderungen an die Bundeswehr

Um Deutschlands Gewicht in der NATO zu stärken hatte die Kohl-Regierung sich dafür entschieden, dass die neue Bundeswehr eine »alles-zugleich«-Armee sein sollte: Armee der Einheit, Verteidigungsarmee, Bündnisarmee, internationale Friedenstruppe, schlagkräftige Kampftruppe, Wehrpflichtarmee, Katastrophenhelfer, usw. Neben einer angeblich weiterhin im Mittelpunkt stehenden Landes- und Bündnisverteidigung als Kernaufgabe sollte die Bundeswehr die diversen internationalen Aufgaben mit Hilfe der im Aufbau befindlichen Krisenreaktionskräfte bewältigen. Doch für die Realisierung dieser Aufgabenfülle war und ist bislang weder der Bundesfinanzminister noch die Bundeswehr gerüstet.

Trotz fehlender territorialer Bedrohung ist zehn Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges die Bundeswehr noch über weite Strecken eine an den Panzerschlachten des Zweiten Weltkrieges orientierte, d. h. heereslastige und auf Panzer- und Landkriegführung spezialisierte Armee. Nach wie vor hält die Bundeswehr mehr als 2.800 Kampfpanzer, 5.250 Gepanzerte Kampffahrzeuge, 570 Abschussanlagen für Panzerabwehrlenkraketen, 2.070 Artilleriesysteme und 300 Panzerabwehr- bzw. Angriffshubschrauber im Dienst. Mit ca. 235.000 Soldaten, davon die Hälfte Wehrdienstleistende, beansprucht das Heer immer noch ca. 70 % aller personellen Ressourcen.

Dort, wo sich die alte Regierung für eine Modernisierung der Bundeswehr für die neuen Aufgaben im internationalen Rahmen entschieden hat, folgte man dem Vorbild der führenden NATO-Staaten. Der Aufbau der Krisenreaktionskräfte und des Kommandos Spezialkräfte wurde nicht den defensiveren Skandinaviern nachempfunden sondern weitgehend den Expeditionskräften der USA bzw. denen der Ex-Kolonialmächte Frankreich, Großbritannien, Belgien, Niederlande. Die Ausbildung legt verstärkt den Schwerpunkt auf militärische Konfrontation und Kampf. In den vergangenen Jahren wurde wiederholt beklagt, dass bei der Neuausrichtung der Bundeswehr die Grundsätze der Inneren Führung und das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform deutlich vernachlässigt wurden.

Die hohen Personalkosten und überdimensionierte und industriepolitisch begründete Rüstungsprojekte sorgen dafür, dass die Bundeswehr, wäre sie ein Industrieunternehmen, über kurz oder lang den Konkurs anmelden müsste. Will man diesen Konkurs vermeiden, muss auch hier ein Kurswechsel erfolgen. Auftrag, Ausrüstung und Struktur der Bundeswehr müssen endlich mit der Bedrohungs- und Haushaltslage in Einklang gebracht werden. Dies erfordert eine gründliche Korrektur der bisherigen Bundeswehrplanung.

Eine zeitgemäße Bundeswehrplanung muss folgende Faktoren berücksichtigen

  • (Völker-)rechtliche Grundlagen
  • Entwicklung der Bedrohungs- und Sicherheitslage
  • Demographische und ökonomische Entwicklung
  • (Militär-)Technologische Entwicklung
  • Anforderungen der UNO, OSZE, NATO, GASP/WEU

Je nach Definition der Sicherheits- und machtpolitischen Interessen werden hieraus die Aufgaben und Fähigkeiten der Streitkräfte abzuleiten sein. Die meisten Nachbarstaaten haben aus der sicherheitspolitischen Wende und den revolutionären Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie die Folgerung gezogen, dass ihre Streitkräfte unter Verzicht auf die Wehrpflicht weiter verkleinert werden können. Die Aufgabe der Landesverteidigung spielt in ihren Überlegungen nur noch eine untergeordnete Rolle.3 Die Fähigkeit zur »Bündnisverteidigung« und Unterstützung internationaler Friedensmissionen stehen im Vordergrund.

Staaten wie Großbritannien, Frankreich und die USA haben weitergehende Ambitionen. Sie sehen in der Fähigkeit zur »militärischen Machtprojektion« eine neue Aufgabe für ihre Streitkräfte. Insbesondere die USA stützen sich dabei auf eine allumfassende militärische Überlegenheit, die mit Hilfe der »Revolution in Military Affairs« und wachsender Militärhaushalte noch weiter ausgebaut werden soll. Dort, wo es – wie im Irak – im eigenen machtpolitischen Interesse liegt, wird auch ohne das Vorliegen eines völkerrechtlichen Mandats militärisch interveniert. Die Bundesrepublik darf sich bei aller Bündnissolidarität nicht an falschen Vorbildern orientieren, sondern sollte auch weiterhin eine Politik der Selbstbeschränkung und militärischen Zurückhaltung betreiben. Die Förderung der Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität darf nicht dazu führen, dass es unter dem Vorwand der Selbstbehauptung Europas gegenüber der Dominanz der USA zu einem verstärkten transatlantischen Wettrüsten kommt.

Eine zeitgemäße multinationale Sicherheitspolitik setzt voraus, dass die Bundeswehr kleiner und – wo es angebracht ist – auch feiner wird. Die Soldaten, die heute mit der Bundeswehr im multinationalen Auslandseinsatz sind, benötigen für ihren friedenserhaltenden Einsatz eine völlig andere, an polizeilichen Aufgaben orientierte Spezial-Ausbildung. Es ist ein völlig neuer Soldatentypus gefragt. Wehrpflichtige haben hier nichts zu suchen. Die verstärkte Einbeziehung von lebenserfahrenen Frauen und Männern und die verstärkte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen wäre demgegenüber zu begrüßen.

Wohin soll die Reise gehen?

Das Einsetzen einer Kommission ist in der Regel mit dem Ziel verbunden, von Sachverständigen entweder empfohlen zu bekommen, wohin die Reise gehen soll bzw. sich bestätigen zu lassen, dass man auf dem richtigen Weg ist. Allen Verteidigungsexperten ist seit Jahren klar, dass die Bundeswehr angesichts der Bedrohungs- und Haushaltslage zu groß und zu teuer ist. Die Grünen schlugen vor der Bundestagswahl vor, angesichts der veränderten Bedrohungslage die Bundeswehr mittelfristig auf ca. 150.000 Soldaten zu reduzieren und auf die Wehrpflicht zu verzichten.4 Man hätte erwarten können, dass auch die SPD einen solchen Kurswechsel eingefordert hätte. Doch diese begnügte sich damit, Verteidigungsminister Rühe darauf hinzuweisen, dass Auftrag, Struktur und Mittel der Bundeswehr nicht mehr zusammenpassten. Da die SPD weder am Auftrag noch an der Struktur etwas auszusetzen hatte, bedeutete die Klage, wie Rühe süffisant bemerkte, de facto den Ruf nach einer Steigerung des Verteidigungshaushaltes. Änderungsvorschläge wollte man nicht einbringen.5

Was soll aber eine Kommission, wenn man nicht weiß, ob man überhaupt etwas verändern will? Welche Bundeswehr will die SPD? In der Vergangenheit haben sich einzelne SPD-Abgeordnete offen und wiederholt für eine Freiwilligenarmee ausgesprochen. Andere plädieren für ein milizähnliches Modell. Und wieder andere wollen, dass alles so bleibt wie es ist.6 Die Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der SPD-Bundestagsfraktion, hat 1995 unter der Verantwortung des heutigen Staatssekretärs im BMVg, Walter Kolbow, in ihren »Verteidigungspolitischen Leitlinien« die Sprachregelung in der Wehrpflicht-Frage vorgegeben: „Die SPD will die Wehrpflicht solange wie möglich erhalten. Sie darf jedoch einer Verringerung unserer Streitkräfte nicht im Wege stehen.“7 In ihrem Leipziger Bundestagswahlprogramm heißt es: „… Die SPD wird an der Wehrpflicht festhalten. Die Wehrpflicht darf einer Verringerung der Bundeswehrstärke nicht im Wege stehen. Wenn neue Entwicklungen es erfordern, kommt eine weitere Verkürzung der Wehrpflicht oder ihre Aussetzung in Betracht.“ Auch in ihren »Überlegungen zur künftigen Verteidigungspolitik«8 macht die SPD deutlich, dass es ihr um keine grundlegende Streitkräftereform geht. Ende 1996 testete der heutige Verteidigungsminister Scharping die öffentliche Reaktionen auf den Vorschlag, die Bundeswehr auf 300.000 Mann zu verkleinern und den Wehrdienst auf vier oder sechs Monate zu verkürzen.9 Gegenüber der Süddeutschen Zeitung (20.12.1996) plädierte er für eine flexible Wehrpflicht, bei der die „Zeitdauer des Wehrdienstes auch ein Stück variieren kann – nach den Stärken eines Geburtsjahrganges, nach Anforderung an die Ausbildung, nach politischer Sicherheitslage.“ Bei kürzerer Dienstzeit, z. B. in Form einer rein infanteristischen Grundausbildung solle eine regelmäßige Auffrischung in Wehrübungen erfolgen. „Ich persönlich halte nichts von Berufsarmeen. Mein Vorschlag soll Optionen öffnen, nicht Einzelheiten festlegen. Die müssen sich aus der Diskussion ergeben.“

Diese Option ist nicht neu und wurde in der Folge auch von anderen Verteidigungspolitikern der SPD ins Gespräch gebracht.10 Die alte Wehrstrukturkommission hatte sich mit der sechsmonatigen Wehrpflicht beschäftigt und diese Option wegen der Einschränkung der Kampfkraft bzw. der Anhebung des Personalumfangs damals als unrealistisch verworfen. Vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage und der Reduzierung des Personalumfangs entfallen einige der damaligen Gegenargumente. Zum Teil hat die alte Bundesregierung bereits den Grundstein für eine solche Kurzzeit-Wehrpflicht-Armee gelegt. Die Bundeswehr von heute kommt mit ihren Krisenreaktions- und Hauptverteidigungskräften der Aufteilung in Kern- und Mantelverbände entgegen. Die Flexibilisierung der Wehrdienstdauer hat dazu beigetragen, dass unter den Wehrdienstleistenden eine Aufteilung in freiwillig längerdienende (bis 23 Monate) und Grundwehrdiensleistende (10 Monate) stattgefunden hat. Die zehnmonatige Ausbildungsdauer reicht für eine Einsatzverwendung nicht aus, d. h. im Ernstfall muss eine Einsatzausbildung nachgeschoben werden. Wenn dem so ist, so die Überlegung der SPD, spricht doch nichts dagegen, den Personalumfang des Heeres leicht zu senken und die Ausbildungsdauer noch weiter auf neun oder sechs oder drei Monate zu reduzieren. Interessanterweise wurde bereits vor dem Regierungswechsel selbst vom Planungsstab des Auswärtigen Amtes an Plänen für eine verkleinerte Wehrpflichtarmee mit sechs Monaten Miliz-Wehrpflicht gebastelt.11

Laut Berechnungen der Bundeswehruniversität in München, wäre eine 20-prozentige Reduzierung des Heeres von derzeit 234.000 auf 186.000 Soldaten problemlos möglich. „Gemessen an der Fähigkeit zur Teilnahme an Einsätzen im internationalen Krisenmanagement einerseits und den Personalkosten andererseits, nimmt die Effizienz von Strukturoptionen des Heeres mit abnehmender Dauer des Grundwehrdienstes zu.“12 „Die Option mit der größten Kostenwirksamkeit“, so die Studie der Bundeswehruni, „beinhaltet eine Freiwilligenarmee unter Aussetzung der Wehrpflicht.“ Von der Aussetzung der Wehrpflicht will die SPD derzeit jedoch noch nichts wissen.

Man darf also getrost davon ausgehen, dass auch in den Schubladen der Hardthöhe diverse Modelle für eine Reform der Streitkräfte schlummern. Da die Aufrechterhaltung der Allgemeinen Wehrpflicht auch bundeswehrintern als Hindernis gesehen wird, plädieren auch Bundeswehroffziere für eine »intelligente Wehrpflicht«:„Die Gretchen-Frage lautet: Wieviel HVK [Hauptverteidigungskräfte] braucht das deutsche Heer heute und zu welchem Zeitpunkt? An der Antwort hängt die weitere Legitimation der Wehrpflicht. … Und genau dieser Friedensumfang der HVK muss kritisch überprüft werden. … Der reguläre Wehrpflichtige steht nicht länger als Funktioner in den HVK zur Verfügung… Damit reduziert sich die Länge des minimal abzuleistenden Wehrdienstes erheblich – wahrscheinlich zwischen drei und sechs Monaten.“13

Zurecht fragte aber die ZEIT (27.12.1996) besorgt: „Mit welchem Auftrag wäre denn ein sechsmonatiger Zwangsdienst noch zu rechtfertigen?“ Mit einer weiteren Reduzierung der Bundeswehr und der Verkürzung der Wehrdienstzeit, dürfte es der Bundesregierung schwer fallen, die Karlsruher Verfassungsrichter davon zu überzeugen, dass der Eingriff in die Grundrechte noch verfassungskonform ist. Die Wehrstrukturkommission wird deshalb bei ihrer Arbeit die Frage berücksichtigen müssen, ob die Beibehaltung der Wehrpflicht überhaupt noch verfassungsgemäß ist. Wenn die verfassungsrechtliche Schutzpflicht zur militärischen Landesverteidigung auch mit Hilfe von Freiwilligenstreitkräften realisiert werden kann, hat der Gesetzgeber kein Recht mehr, das Wehrpflichtsystem beizubehalten. 14

Wie weiter?

Der Verteidigungsminister hat den General a. D. Peter Heinrich Carstens mit der Bildung der Kommission beauftragt. Carstens war in den 70er Jahren Adjutant von Verteidigungsminister Leber, 1982 kurzzeitig stellvertretender Leiter des Planungsstabes und bis April 1998 Chef des Stabes im NATO-Hauptquartier EUROPA in Mons/Belgien. Gegenüber der Öffentlichkeit und dem Verteidigungsausschuss hat der Verteidigungsminister betont, dass es einen intensiven, umfassenden, ergebnisoffenen Dialog ohne Vorfestlegungen und Scheuklappen geben soll. Fest steht, dass es sich bei der Kommission um eine Ministerkommission und keine parlamentarische Enquetekommission handeln wird. Die ca. zwanzigköpfige Kommission soll nach dem Wunsch Scharpings den gesamten außen- und sicherheitspolitischen und militärischen Sachverstand des Landes versammeln und eine möglichst breite Beteiligung aller politischen und gesellschaftlichen Gruppen gewährleisten. In welcher Form dieses hehre Ziel umgesetzt werden soll, ist bislang nicht geklärt. Alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen, die Interesse an einer politischen Beteiligung haben, sollten das Angebot des Verteidigungsministers ernst nehmen und ihm die Mitarbeit anbieten.

Scharping hat angeordnet, dass die Kommission erst dann an die Arbeit gehen soll, wenn die Ergebnisse des NATO-Gipfels aus Washington vorliegen. Um die Zeit bis dahin sinnvoll zu überbrücken, hat er am 2. November 1998 den Generalinspekteur beauftragt, eine Bestandsaufnahme zu erstellen über die personelle, materielle, finanzielle, strukturelle und organisatorische Lage der Bundeswehr. Diese Bestandsaufnahme wird eine Grundlage für die Zukunftskommission sein.

Noch ist unklar, wie die Kommission aussehen und wie sie arbeiten wird. Klar ist jedoch, dass auch eine Kommission der Politik die Verantwortung nicht abnehmen kann, die Entscheidung zu übernehmen. Kritische Beobachter bezweifeln, dass die Bundesregierung vor der nächsten Bundestagswahl überhaupt zu einer Strukturentscheidung kommen wird. Die SPD hat bereits ebenso vollmundig wie hasenherzig angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode zu keinen Standortschließungen kommen wird. Eines wird aber auch der SPD noch klar werden: das Rühesche Weiterwursteln kann die Bundeswehr nicht mehr lange verkraften. Der derzeitige Wehretat lässt nach Schätzungen von Beobachtern nur noch eine Truppe von 220.000 bis 240.000 Soldaten zu. Die Wahrscheinlichkeit, dass Oskar seinem Freund Rudi die nötigen Milliarden für die Beibehaltung des gegenwärtigen Kurses spendieren wird, ist äußerst gering. So bleibt denn doch die Hoffnung, dass wenn nicht Einsicht so denn das Geld und die verfassungsmäßige Delegitimation der undemokratischen und überflüssigen Wehrpflicht den Garaus machen werden.

Anmerkungen

1) Vor allem die Bündnisgrünen bewegen sich vor dem Hintergrund des hohen Veränderungsanspruchs der eigenen Basis und der beschränkten nationalen und internationalen Durchsetzungsfähigkeit in dicht vermintem Gelände. Das hessische Landtagswahlergebnis hat gezeigt, wie kritisch das eigene Wählerklientel die bündnisgrüne Regierungspolitik bewertet.

2) Der Vertrag von Amsterdam hat die sog. Petersberg-Aufgaben der WEU in den EU-Vertrag übernommen. Danach schließen die Sicherheitsfragen der GASP die „humanitären Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“ mit ein (Artikel 17 Abs. 2 EUV).

3) Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Die Umstrukturierung der britischen, französischen und niederländischen Streitkräfte ein Vergleich und Konsequenzen für deutsche Streitkräfte. Bonn, Oktober 1998.

4) Winfried Nachtwei: Abrüstungschance nutzen, Frieden fördern. BiA 2006: Eckpunkte für ein Abrüstungskonzept der Bundeswehr, in: 4/3. Fachzeitschrift für Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienst und Zivildienst, 3/1998, S. 108-117.

5) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD „Lage und Zustand der Bundeswehr“, Drs. 13/10443 v. 21.04.1998.

6) Florian Gerster: Hat die Wehrpflicht eine Zukunft?, in: Europäische Sicherheit 8/96; Volker Kröning, in Neue Gesellschaft 11/96; Manfred Opel: Auslaufmodell Wehrpflichtarmee – Eckdaten zur Kontrolle einer Freiwilligenarmee, in: Zentralstelle KDV/ Ev. Akademie Thüringen(Hrsg.): Auslaufmodell Wehrpflicht. Dokumentation einer Fachtagung im November 1996, Bremen, S. 22 ff.; Egon Bahr: Das Ende der Bundeswehr, in: Der Spiegel, 9/98, S. 53 ff.

7) Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der SPD-Bundestagsfraktion: Verteidigungspolitische Leitlinien, Bonn 08.12.1995.

8) Walter Kolbow: Überlegungen zur künftigen Verteidigungspolitik, in: 40 Jahre Bundeswehr, hrsg. v. SPD-Bundestagsfraktion, Oktober 1995, S. 26 ff.

9) Focus 18.11.1996, FAZ 16.12.1996, Die Zeit 27.12.1996.

10) Walter Kolbow: Bestandsaufnahme notwendig, in: Europäische Sicherheit 1/98, S. 15f.

11) Schnupperkurs beim Bund, Der Spiegel, 18.01.1999.

12) Reiner K. Huber: Streitkräfteumfang und Wehrstruktur: Ein systemanalytischer Beitrag zur Diskussion längerfristiger Zielvorstellungen am Beispiel des deutschen Heeres, Universität der Bundeswehr, München, Mai 1998; siehe auch ders. In: Europäische Sicherheit 10/98, S. 43-47; ders.: Erneute Umfangsreduzierung der Bundeswehr, in: Wehrtechnik 8-9/97, S. 29-34.

13) Neue Struktur für neue Aufgaben. Plädoyer für eine intelligente Wehrpflicht, Griephan Special/Wehrdienst, Bonn, Oktober 1998.

14) Oliver Fröhler: Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts, Berlin 1995, S. 451.

Andreas Körner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Winfried Nachtwei.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1999/1 Risiko Kapital, Seite