W&F 2014/1

Gerechtigkeit und Partizipation

Zwangsräumungen in Spanien

von Elena Vazquez Nuñez und César Amaya

Der Grad der Komplizenschaft zwischen politischer Elite und Finanzinstituten zeigt sich in Spanien am Elan, mit dem die Politik auf Kosten der Lebensqualität eines Großteils der spanischen Bevölkerung die bedrohten Finanzinstitute gerettet und vor den Konsequenzen ihres eigenen Tuns geschützt hat. Den Millionen unmittelbar betroffener Bürger wurden hingegen keine Alternativen zu ihrer Wohnsituation geboten. Sie wurden kurzerhand und wortwörtlich auf die Straße gesetzt. Viele betroffene Familien mussten sich mit anderen zu Wohngemeinschaften zusammenschließen oder bei Bekannten und Verwandten unterkommen. Am schlimmsten betroffen waren aber Familien oder Personen, die über kein Auffangnetz verfügen. Sie sahen sich gezwungen, illegal Wohnhäuser und andere Gebäude zu besetzen, und wurden damit unfreiwillig in einen dauerhaften Zustand der Gesetzlosigkeit gedrängt. Dagegen formierte sich Widerstand.

Das aggressive Hypotheken- und Bankensystem Spaniens hat seit der Verschärfung der Finanzkrise 2008 sein schlimmstes Gesicht gezeigt. Das durch die Immobilienblase verursachte Desaster an den Finanzmärkten führte seither zu einer Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse, dem millionenfachen Verlust von Arbeitsplätzen1 und der massenhaften Insolvenz kleiner und mittelständischer Unternehmen. Dadurch ist die spanische Mittelschicht stark geschrumpft und die finanzschwache bzw. arme Bevölkerungsgruppe rasant gewachsen. Letztlich hat eine Verarmung großer Teile der spanischen Gesellschaft stattgefunden. Die Anzahl der Zwangsräumungen als Resultat davon, dass Hypothekenverbindlichkeiten nicht mehr bedient werden konnten, ist rasant und unkontrolliert angestiegen und betrifft bis heute ca. 400.000 Familien.2

Seit dem 15. Mai 2011 (in Spanien kurz »15-M« genannt), als im ganzen Land 25.000 Menschen für die »Echte Demokratie Jetzt!«-Bewegung demonstrierten, fällt die Bilanz wenigstens etwas positiver aus: Zahlreiche Zwangsräumungen konnten seither verhindert werden. Diese Reaktion der spanischen Gesellschaft auf die Welle von Zwangsräumungen zulasten bedürftiger Bevölkerungsgruppen, die über keine alternativen Wohnmöglichkeiten verfügen, war und ist bis heute täglich gelebte Realität. Im Austausch zwischen den »asambleas populares« (den basisdemokratischen Versammlungen), die aus dem »15-M« hervorgingen, und den Plattformen für Betroffene der Hypothekenschulden ist es gelungen, die Gnadenlosigkeit des Finanzsektors gegenüber den von der Krise am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen dauerhaft sichtbar zu machen. Dabei wird insbesondere angeprangert, dass die von Zwangsräumung betroffene Bevölkerungsgruppe von Obdachlosigkeit bedroht ist und dass die hohen Verbindlichkeiten gegenüber den Banken auch nach den Zwangsversteigerungsverfahren unbefristet fortbestehen.

Das Recht auf ein würdevolles Wohnen

Dieser alarmierende soziale Missstand ruft nach weitreichenden Reformen im spanischen Finanzsystem sowie in der Rechtssprechung. So hat es im August 2012 auch Raquel Rolnik als Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für das Recht auf ein der Würde des Menschen angemessenes Wohnen in ihrem Bericht formuliert. Dort problematisierte sie das politische Paradigma in Spanien, dass die Finanzierung von Wohnraum primär über den Erwerb einer Immobilie für die Eigennutzung erfolgt und nur selten über Vermietung. Dies zwingt die Käufer aber nahezu zwangsläufig zur Aufnahme von Krediten und ist folglich mit einer Risikoverlagerung auf Privathaushalte verbunden.

Der Bericht beschäftigte sich auch mit den Auswirkungen, die diese Finanzierungspolitik auf das Recht auf Wohnen für Menschen in Armut hat. Die Sonderberichterstatterin kam zum Schluss, dass die volle Wahrnehmung des Rechts auf angemessenes Wohnen „nicht ausschließlich durch finanzielle Mechanismen herbeigeführt werden darf, sondern ganzheitlichen politischen Ansätzen und einer Ausweitung des Wohnungswesens bedarf. Die Sonderberichterstatterin bittet darum, das Paradigma der auf käuflichen Erwerb von Wohnungen ausgerichteten Politik aufzugeben und vielmehr eine Perspektive einzunehmen, die auf den Menschenrechten beruht.“ 3

Die »Plattform Betroffene von den Hypotheken« (PAH)4 geht davon aus, dass in wenigstens 70% der zwangsgeräumten Familien auch mindestens ein minderjähriges Kind obdachlos wurde. Die aktive Verletzung der Grundrechte der Kinder verleiht dieser ohnehin schon problematischen Situation eine zusätzliche Dramatik. Die PAH wurde im Februar 2009 in Selbstorganisation und durch Solidaritätsbewegungen ins Leben gerufen, um den zahlreichen Zwangsversteigerungsverfahren entgegenzutreten. Mehr als 350.000 Fälle waren zu dieser Zeit bereits bei den Gerichten des spanischen Königreichs aufgelaufen – jeder einzelne davon eine Katastrophe für die betroffenen, in Arbeitslosigkeit und unerträgliches Prekariat gerutschten Menschen.

Schutz der Finanzinstitute und Widerstand

Während über die Privatpersonen der Sturm der kompromisslosen Zwangsräumungen fegte, griff die spanische Regierung den Finanzinstituten mit Abermillionen Euro in Form von direkten Hilfen, Bürgschaften, Darlehen etc. unter die Arme, obwohl diese doch die Finanzkrise federführend mit verursacht hatten. Als wäre das nicht genug, fiel auch der Europäischen Zentralbank keine andere Strategie ein, als den Zusammenbruch der Krisenverursacher durch Freigabe von zig Millionen Euro zu verhindern.

Die Reaktion aus der Zivilgesellschaft ließ nicht lange auf sich warten, waren doch viele Tausend Familien direkt betroffen. Das Pochen auf politische und partizipative Prozesse durch die mobilisierte Gesellschaft scheint dabei unverzichtbar, damit die Legislative ihrer Aufgabe wieder nachkommt und Antworten auf die Not gibt, in der wir uns befinden. So spricht sich die ILP (Iniciativa Legislative Popular, Plebiszitäre Gesetzesinitiative)5 für ein Recht auf rückwirkende Überlassung an Zahlung statt,6 außerdem auch gegen Zwangsräumungen aus. Die ILP wird von der PAH, dem Observatorium DESC, den Nachbarschaftsvereinigungen, den Verbraucherorganisationen, den Vereinigungen und Vertretern des Dienstleistungssektors und den Gewerkschaften unterstützt, die wiederum alle den Rückhalt der allgemeinen gesellschaftlichen Initiativen und insbesondere der »asambleas populares del 15-M« genießen. Dieses breite Bündnis, das sich über das ganze Land ausbreitet, könnte künftig gleichermaßen als vereinendes wie als mobilisierendes Element wirken, um der Vorherrschaft des Finanzkapitals einen gesellschaftlichen Widerstand entgegenzusetzen.

EuGH: Zwangsräumungen sind unrechtmäßig

Die Zwangsräumungen in Spanien im Jahr 2010 – so stellte Guillem Soler i Sole, Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), am 14.3.2013 mit Blick auf einen effektiven Rechtsschutz für die Betroffenen fest – widersprächen dem Grundsatz auf ein würdevolles und angemessenes Wohnen und seien als mängelbehaftet einzustufen. Das Gericht stützte diese Feststellung insbesondere darauf, dass bei den Zwangsräumungen nicht die Vorgaben der EU-Richtlinie 93/13/CEE des Rates vom 5.4.1993 angewandt worden seien. So biete das spanische Zivilprozessrecht (einschlägig war Art. 698 der spanischen Zivilprozessordnung) den betroffenen Verbrauchern keinen der EU-Richtlinie entsprechenden Rechtsschutz.

Für Verbraucher gibt es generell viele juristische Gründe, der Zwangsversteigerung ihrer Immobilie durch die Hypothekenbesitzer zu widersprechen und eine Überprüfung der Hypothek zu veranlassen (Art. 695 LEC [Zivilprozessordung]). Einer Vollstreckung aus der Hypothek kann etwa entgegenstehen, dass die durch die Hypothek besicherte Verbindlichkeit bereits erloschen ist, dass der zu besichernde Betrag fehlerhaft festgesetzt wurde oder dass ein vorrangiges Pfandrecht, eine vorrangige Hypothek oder eine vorrangige Grundschuld besteht. Zur Geltendmachung der genannten Widerspruchsgründe fehlt in den strittigen Hypothekenverträgen jedoch die Möglichkeit einer Missbrauchseinrede (681ff. LEC). Die Verbraucher müssen daher nach der gültigen Gesetzeslage bei Gericht einen Antrag auf Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung stellen, dieser Antrag unterbricht aber nicht den Prozess der Zwangsvollstreckung.

Im Verlauf der Zwangsvollstreckungsverfahren kommt es regelmäßig zur Zwangsversteigerung der Immobilie und damit zur Eigentumsübertragung an den Gläubiger oder gar an einen Dritten. Diese Eigentumsübertragung ist jedoch selbst dann kaum mehr rückgängig zu machen, sollte nachträglich die Rechtswidrigkeit der Zwangvollstreckung festgestellt werden. In diesen Fällen muss der dem Verbraucher entstandene Schaden durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Die dabei errechnete Schadensersatzhöhe erreicht aber typischerweise nicht den tatsächlichen Wert der Immobilie, sodass die Zwangsgeräumten einen erheblichen finanziellen Verlust erleiden. Das spanische Schadensersatzverfahren bietet bislang also keinen adäquaten Rechtsschutz zur vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung.7

Weitere Konflikte vorprogrammiert

Die Zwangsräumungen in Spanien beruhen auf einer juristischen Figur: der Aufnahme einer Hypothek. Eine Hypothek ist ein Finanzprodukt, welches den Zugang zu einem Gut – einer Immobilie – ermöglicht, das ein zentrales Gut und ein Grundrecht – das Recht auf Wohnraum – darstellt, da es für ein Leben in Würde unverzichtbar ist. Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Der Markt für dieses Gut stellt sich in Spanien so dar, dass es lediglich über den Eigentumserwerb erfüllt werden kann. Die Preise für Häuser wurden dabei künstlich aufgeblasen, sodass der Hauskauf mit Erspartem unmöglich wurde und lediglich unter Zugriff auf die Angebote der Finanzinstitute realisiert werden kann. Dabei wird die Hypothek zu einem Beitrittsvertrag, bei dem der stärkere Part (das Finanzinstitut) dem schwächeren und abhängigen Vertragsteilnehmer (dem Verbraucher) seine Konditionen aufzwingen kann.

Die Ungleichheit in diesen und verschiedenen anderen (Vertrags-) Beziehungen ist in jüngster Zeit stärker in das Bewusstsein gerückt und hat zu einer Ausweitung von Regelungen zum Schutz vor dieser Ungleichheit geführt, im Arbeitsrecht und nun auch im Verbraucherschutzrecht. Der Verweis auf das Prinzip der Gleichheit macht auf eine unzweideutige Wahrheit aufmerksam: Freiheit ohne Gleichheit ist die Tyrannei der Mächtigen.

Das Urteil des EuGH vom 14. März 2013 hat das Fehlen effizienter Schutzmechanismen für die spanischen Schuldner offenbart und hat es erneut in die Hände der europäischen Gesetzgebung gelegt, die Menschenrechte im Falle des Verbraucherschutzes bei Zwangsversteigerungsverfahren eindeutig zu bewahren. Die Fehlbarkeit des spanischen Verfassungsgerichts wurde offenbar, als es dieselbe Klausel selbst dann noch als verfassungskonform erklärte, als der EuGH sie bereits für ungültig erklärt hatte.

Die »Plebiszitäre Gesetzesinitiative«, die sich für die rückwirkende Überlassung an Zahlung statt für soziale Mieten und für ein Moratorium bzw. die Aussetzung der Zwangsversteigerungsverfahren stark macht und von der PAH und anderen Kollektiven vorangetrieben wird, konnte bereits beinahe eineinhalb Million Unterschriften sammeln.

Der soziale Druck sowie der Rüffel durch das Urteil des EuGH haben die Regierung dazu bewegt, das Gesetz zu Zwangsräumungen zu ändern. Leider hat die Regierung dabei die Möglichkeit versäumt, das Urteil des EuGH tatsächlich umzusetzen; stattdessen hat sie die Umsetzung der »Populären Gesetzesinitiative« im parlamentarischen Prozedere verhindert. Der Senat beschloss am 8. Mai 2013 stattdessen ein Gesetz, welches dem Urteil des EuGH widerspricht und, damit noch nicht genug, den Internationalen Pakt für Zivile und Politische Rechte, den Internationalen Pakt für Wirtschaftliche und Soziale Rechte und die Konvention für die Rechte des Kindes verletzt. Da das neue Gesetz weder die Verletzung des Rechtsverfahrensschutzs behebt noch Maßnahmen zur Wiedergutmachung enthält, bestehen weiterhin außergewöhnliche Einschränkungen für den Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz sowie für das Recht auf Verteidigung. Unbefristete Schuldinstrumente, Zwangsräumungen ohne Lebens- und Wohnalternative und die Zwangsvertreibung von Minderjährigen bestehen fort und verstetigen sich.

Die politische Macht hat sich über das Recht, das Gesetz und die Menschlichkeit erhoben und die Interessen der Finanzinstitute entgegen den Interessen der großen Mehrheit der Gesellschaft verteidigt. Der weitere Konflikt ist vorprogrammiert: Auf der Straße, in den Gerichten und vor internationalen Instanzen wird dafür gekämpft werden, dass die systematische Verletzung der Menschenrechte im Kontext der Zwangsräumungen in unserem Land aufhört.

Aber das Wichtigste ist: Das Eis ist gebrochen. Alles, was gestern noch für unmöglich gehalten wurde, ist aufgrund der kontinuierlichen Mobilisierung der Mehrheit der Gesellschaft nun möglich.

Anmerkungen

1) Jeder zweite junge Erwachsene in Spanien ist heute arbeitslos.

2) Ada Colau y Adrià Alemany (2013): 2007-2012: Restrospectiva sobre desahucios y ejucuciones hipotecarias en España, estacísticas oficiales e indicadores. Platforma de afectados por la hipoeca (PAH).

3) Naciones Unidas Asamblea General: El derecho a una vivienda adecuada. Dokument A/67/286 vom 10. August 2012.

4) afectadosporlahipoteca.com.

5) Anabel Díez: El PP prepara sus enmiendas a la iniciativa popular sobre desahucios. El País, 26.3.2013.

6) Das heißt, Betroffene können das Haus zurückgeben, anstatt die Schulden zu bezahlen.

7) Die hier erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von 2010 führt noch etliche weitere Punkte zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Bezug auf Hypothekenkredite auf; diese auszuführen, würde an dieser Stelle zu weit führen.

Elena Vazques Nuñez ist praktizierende Strafverteidigerin in Sozialrecht und Mitglied der Asociación Libre de Abogados (Vereinigung der freien Anwälte).
César Amaya Sandino ist Diplom-Politologe und absolviert gerade an der Universidad Complutense de Madrid den Master in Social Dynamics and Territorial Development.
Aus dem Spanischen übersetzt von María Cárdenas Alfonso und Simon Schäfer-Stradowsky.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2014/1 Konfliktdynamik im »Globalen Norden«, Seite 16–18