W&F 2001/3

Zwischen Aufbruch und Destruktivität

Politisierte Ethnien in der modernen Staatenwelt

von Edith Marfurt-Gerber

Die Relevanz des Themas »Politisierte Ethnien in der modernen Staatenwelt« liegt auf der Hand, wenn man sich auch nur ein Faktum, das die Autorin des vorliegenden Beitrags referiert, vor Augen hält: Dass fast zwei Drittel der 127 größeren Staaten der Welt mindestens eine politisierte Minderheit beheimaten und gar in 40% aller Staaten mehr als 5 größere ethnische Gruppen leben, von denen mindestens eine der Benachteiligung und Repression ausgesetzt ist. Da in derartigen Konfliktkonstellationen, wie die Autorin zeigt, immer sowohl eine Inhalts- oder Sachebene als auch die Beziehungsebene eine zentrale Rolle spielt, stellt sich die Frage, warum nur die Konfliktregelungsansätze intervenierender Akteure immer noch nicht eine entsprechende Komplementarität der Strategien erkennen lassen.
Die weltpolitischen Ereignisse von 1989 überholten die kühnsten Erwartungen der Weltgesellschaft. In der wissenschaftlichen und politischen Diskussion tauchte die Vorstellung auf, dass man den Krieg als integralen Bestandteil der menschlichen Gesellschaft abschaffen könne wie einst die Sklaverei. Visionen im Sinn vom Immanuel Kants »Ewigem Frieden« oder von Norbert Elias’ »Zivilisatorischem Prozess« erfuhren eine Renaissance. Eine Transformation der Staatenordnung sollte zur Durchsetzung einer friedlichen Welt führen. Eine Metamorphose zum ökologischen Staat schien sich anzubahnen, in dem eine Ethik der Selbstbegrenzung auch für andere Politikfelder nutzbar werden würde. An die Stelle des verordnenden Staates sollte der Verhandlungsstaat treten.

Wir beobachten jedoch eine historische Ungleichzeitigkeit, ja Gegenläufigkeit von Entwicklungsprozessen in der Weltgesellschaft, für die uns noch die richtigen Begriffe fehlen. Eine bittere Lektion wurde der Weltöffentlichkeit nach dem Ost-West-Konflikt bereits erteilt: Demokratisierung und Liberalisierung, so erstrebenswert sie prinzipiell sind, gehen mit komplexen und langwierigen Wandlungsprozessen einher, die einer Gesellschaft und ihren Mitgliedern größte Anstrengungen abverlangen. Mancherorts haben diese Forderungen blutige Konflikte zwischen Bevölkerungsgruppen, die sich ethno-politisch definieren, ausgelöst.

Parteien in ethno-politischen Konflikten der Gegenwart

In wissenschaftlichen Beiträgen zur Bestimmung von Ethnien lassen sich, pauschal besehen, eine objektivistische und eine subjektivistische Betrachtungsweise unterscheiden. Im ersten Fall werden Kriterien wie gemeinsame Sprache, Abstammung oder Kultur zu Bestimmungsmerkmalen erhoben; im zweiten Fall steht der Glaube an die gemeinsame Gruppenzugehörigkeit als solcher im Vordergrund. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen ethnischen Gruppen nicht per se Konflikt oder gar gewaltförmige Konfliktaustragung bedeutet; erst die Politisierung ethnischer Merkmale bzw. ethnischer Zugehörigkeit begründet deren Schlüsselrolle in Auseinandersetzungen zwischen Bevölkerungsgruppen. In der Folge wird deshalb von ethno-politischen Konflikten gesprochen.

Gurr und Harff (1994) unterscheiden vier Typen von politisch aktiven ethnischen Minderheiten in der modernen Staatenwelt: »Ethnonationalistische Minderheiten« verfügen bereits über eine Geschichte politischer Autonomie und bilden regionale Siedlungsschwerpunkte. So genannte »Eingeborenen-Völker« leben als Nachkommen der ursprünglichen Einwohner einer meist peripheren Region auf der Basis einer Subsistenzökonomie und einer wesentlich anderen Kultur als die der Staat bildenden Gruppen. Diese beiden Minderheiten reklamieren entweder Trennung oder Autonomie. Unter »communal contenders«werden Gruppierungen subsumiert, die eine ausgeprägte soziokulturelle Identität in einer heterogenen Gesellschaft herausgebildet haben und um Einfluss im Hinblick auf die staatliche Macht konkurrieren; sie können dabei eine privilegierte oder eine benachteiligte Stellung einnehmen. Schließlich gibt es die so genannten »Ethno-Klassen«, die als (soziokulturelle) Minderheit mit einem in der Regel niedrigen sozialen Status und mit ethnischen Merkmalen behaftet sind, die sie als Immigranten oder deren Nachkommen ausweisen. Die beiden letztgenannten Minderheiten fordern entweder mehr politische Teilhabe innerhalb des Staates, in dem sie leben, oder überhaupt erst einmal grundsätzlich Partizipationsmöglichkeiten. Religiös aktive Minderheiten weisen keine eigenständige Konfliktlage auf, sondern gehören grundsätzlich zu einer der vier genannten Kategorien.

Empirische Untersuchungen zur ethno-politischen Konfliktlage zeigen, dass allein in den Jahren 1993/94 70 ethnopolitische Konflikte auftraten. Fast zwei Drittel der 127 größeren Staaten der Welt beheimaten mindestens eine politisierte Minderheit; in etwa 40 % aller Staaten leben sogar mehr als 5 größere ethnische Gruppen, von denen mindestens eine der Benachteiligung und Repression ausgesetzt ist. Eine internationale Studie von Gurr – zusammen mit Harff, Marshall und Scarritt – hat für die Zeit von 1945-1989 insgesamt 233 ethnische Gruppen in 93 Ländern ermittelt, die während dieser Periode für eine gewisse Zeit Opfer von Diskriminierungen waren oder/und sich zur politischen Selbstbehauptung organisierten. Die Benachteiligung spielte sich in politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Form ab. Zu solchen Minderheiten gehörten 1990 insgesamt 915 Millionen Menschen, was 17,3 % der Weltbevölkerung entspricht.

Mehr als 200 der 233 Volksgruppen haben in der Zeit von 1945 bis 1989 versucht, gegenüber ihrer Regierung oder anderen Gruppierungen ihre kollektiven Interessen zu vertreten. Am häufigsten war dies in Afrika der Fall, gefolgt von Asien, den Nachfolgestaaten der früheren UdSSR und dem Nahen Osten. Die westlichen Staaten und Südamerika waren am wenigsten von diesem Phänomen betroffen.

Die diskriminierten Gruppierungen nahmen an ausgedehnter politischer Rebellion, lokalen Aufständen, Guerillaaktivitäten und interethnischen Kriegen teil. In den meisten Fällen begann die Artikulation politischer Anliegen friedlich, artete allerdings bei einem Teil (bei mindestens 80 Bevölkerungsgruppen) in Guerillakämpfe und Bürgerkriege aus. Zahl und Intensität der gewaltfrei und gewalttätig ausgetragenen Konflikte zwischen Minderheiten und Regierungen haben nach 1950 weltweit kontinuierlich zugenommen. Der gewaltlose Protest hat sich gegenüber der ersten Hälfte der 50er Jahre verdoppelt; gewaltsamer Protest und Rebellionen erreichten innerhalb von vier Jahrzehnten sogar ihr Vierfaches.

Nahezu 80 % der politisierten ethnischen Minderheiten lebten 1990 mit den Folgen historisch bedingter oder aktueller ökonomischer Diskriminierung oder speziell politischer Diskriminierung. Die meisten Minderheiten sind arm und verglichen mit ihrem Bevölkerungsanteil politisch untervertreten; nur wenige sind privilegiert.

Einen zentralen Faktor der Konfliktdynamik bildet die Mobilisierung und Organisation ethnischer Gruppierungen durch eine selbsternannte politische Führungselite, die in der Lage ist, Forderungen zu artikulieren und Unzufriedenheit in kollektives Handeln zu kanalisieren. Zu einem frühen Zeitpunkt der Entwicklung »nationaler Bewegungen« ist es noch nicht ausgeschlossen, dass relativ kooperativ eingestellte Führer imstande sind, Interessen zu bündeln, Forderungen zu stellen und friedliche Lösungen auszuhandeln. Oft sind interethnische Beziehungen durch das Fehlen formeller oder informeller Plattformen oder gemeinsam getragener Institutionen gekennzeichnet. Die Entwicklung eines politischen Dialoges ist erschwert oder wird abgebrochen, weil die geeigneten Kommunikationskanäle fehlen. Eine oder beide Seiten sind nicht bereit zu Verhandlungen oder es werden radikale und nicht verhandelbare Forderungen gestellt. So zeichnet sich eine Eskalationsdynamik ab, die nur schwer wieder unter Kontrolle zu bringen ist. Politische Partizipation oder Repräsentation von Minderheiten werden von den politischen Machthabern verweigert; ihre Führer werden isoliert oder verhaftet, ihre Organisationen für illegal oder verfassungswidrig erklärt. Repression und Gewalt gegen Minderheiten sind die Konsequenzen.

Politisierte Ethnien und Identitätsbildung

Ethnische Gruppen formieren sich gemäß den Erkenntnissen von Ropers (1995) in einem langen historischen Prozess als »Schicksalsgemeinschaften«. Es handelt sich um einen Prozess der Interaktion von subjektiven und objektiven Faktoren, von individuellen Bedürfnissen nach Zugehörigkeit, Sicherheit und Partizipation in abgrenzbaren Gruppen und kultureller und sozio-ökonomischer Inklusion und Exklusion, von selbstbestimmter politischer Mobilisierung und Instrumentalisierung durch mächtige politische Akteure; dies alles im Spannungsfeld von traumatischen und heroischen Prägungen des Gemeinschaftsgefühls.

Mit Ropers (1995) lassen sich sechs Komponenten auflisten, die zum kollektiven Selbstverständnis bei ethno-politischen Konflikten beitragen:

  • gemeinsamer Name, u.U. aber erst als Resultat des Formierungsprozesses (z.B. bosnische Muslime),
  • Mythos der gemeinsamen Abstammung,
  • gemeinsame Geschichte bzw. Geschichtsschreibung unter dem Gesichtspunkt Gemeinschaft bildender Wirkungen von historischen Erfahrungen,
  • gemeinsame Kultur und Sprache,
  • Bezug zu einem bestimmten, u.U. aus historischen Gründen lediglich reklamierten Territorium und schließlich
  • Gemeinschaftsbewusstsein als entscheidender Schritt zur Konstituierung ethnischer Identität.

Ethnisch bestimmte Schicksalsgemeinschaften sind besonders geprägt durch Erfahrungen von Benachteiligung, Repression, »ethnischer Säuberung« und schließlich Genozid. Diese Erfahrungen wirken – in der Regel als »chosen traumas«, seltener als »chosen glories« – im Bewusstsein der Betroffenen über die unmittelbar betroffene Generation hinaus. Ob die einer bestimmten Gruppe zugehörigen Individuen es wollen oder nicht, sie unterliegen einem beträchtlichen Druck, sich als Bestandteil einer Konfliktpartei zu verstehen und dementsprechend zu handeln; andernfalls trifft sie der Vorwurf des Verrats an ihrer eigenen Bezugsgruppe. Die Kohäsion ethnischer Schicksalsgemeinschaften wird darüber hinaus stark beeinflusst von Faktoren, die nicht in direktem Zusammenhang mit Gruppenzugehörigkeit stehen, z.B. der sozio-ökonomischen Schichtzugehörigkeit. Ferner spielen die machtpolitischen Interessen politischer Eliten und deren u.U. manipulatives Verhalten eine wichtige Rolle.

Ethno-politische Konflikte weisen auch eine instrumentelle Dimension auf, sofern konkrete Ziele avisiert werden: politische Teilhabe, Wohlfahrtssteigerung und kulturelle Selbstdarstellung (vgl. Senghaas, 1994). Das Erleben einer Diskrepanz zwischen Wunsch und Realität in diesen Hinsichten ist oft auch der Beginn des Prozesses der Identitätsbildung, in dessen Verlauf dann die eigene »nationale Geschichte« entdeckt bzw. unter Rückgriff auf mystifizierende und glorifizierende Selbstzeugnisse konstruiert wird. Dementsprechend steht die Auseinandersetzung mit der so genannten historischen Wahrheit im Brennpunkt der Aufmerksamkeit in Bürgerkriegen und Nachkriegsgesellschaften. Die verbreitete Annahme, wonach die Klärung der Frage, wer historisch im Recht bzw. im Unrecht ist, eine Einigung mit sich bringt und damit friedensstiftend wirkt, ist de facto irreführend.

Aus der praktischen Vermittlungstätigkeit ist bekannt, dass bereits die Frage nach der Definition des Problems die Beziehung zwischen den Kontrahenten in Bürgerkriegen zusätzlich verschlechtern kann. Identitätskonflikte sind nicht verhandelbar. Senghaas (1994) verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass im Zentrum der Politik für die betreffende Bevölkerungsgruppe die Identitätsproblematik und damit die Verfassungsfrage steht. Man muss der Tatsache Rechnung tragen, dass um die konstitutiven Bedingungen politischer Herrschaft gestritten wird – so wie sie sich in ethno-politischen Konfliktlagen Ausdruck verschaffen: um Volksgruppenzugehörigkeit, Sprache, Kultur und Religion. Vor allem Kultur- und Sprachenpolitik werden zu Kristallisationspunkten der Politisierung. Damit verbundene Emotionen sind eher mobilisierbar, so dass sich der Selbstbehauptungswille in diesem Bereich meist früher artikuliert als im Hinblick auf die wirtschaftliche Interessenlage. Die Gestaltung der Wirtschaft zum eigenen Nutzen wird aber im Politisierungsprozess zu einem zentralen Streitpunkt, weil ein kollektiver sozialer Aufstieg einer Minderheit ohne erweiterte Teilhabe an der wirtschaftlichen Wohlfahrt unvorstellbar ist.

Identitätssicherung und faire Interessenwahrnehmung sind im Prinzip die zentralen und legitimen Anliegen der Gegenspieler in ethno-politischen Konflikten und Bürgerkriegen. In derartigen Konstellationen brechen aber die Kommunikation und der Glaube an Problemlösemöglichkeiten leicht zusammen. Im Gegensatz zu zwischenstaatlichen Konflikten sind interethnische Konflikte zudem nicht durch eine umschriebene Abfolge von Eskalationsschritten und klar abgestufte Gewaltschwellen gekennzeichnet, die Zwischenhalte und Eskalations- und Verhandlungszyklen erlauben. Der ethnische Konflikt präsentiert sich unbegrenzt, ohne Spielregeln, nicht kontrollierbar.

Neben der Auseinandersetzung um die so genannte historische Wahrheit spielt die Problematik der Anerkennung anderer ethnischer Gruppen eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang ist auf die immer wieder zu beobachtende Doppelmoral vieler ethno-politischer Bewegungen mit an sich berechtigten Anliegen hinzuweisen. Die am eigenen Leib erfahrene Diskriminierung und Gefährdung von Identität motivieren nur in Ausnahmefällen zu einem pfleglicheren Umgang mit anderen Volksgruppen. In der Regel führen sie im Gegenteil zur bewussten oder unbewussten Diskriminierung anderer Volksgruppen. Das wird dann oft genug mit der Behauptung gerechtfertigt, die betreffenden (anderen) Minderheiten seien nichts anderes als ferngesteuerte Brückenköpfe einer ungeliebten Zentrale.

Politische Konfliktvermittlung und psychologische Mediation

In einer Epoche weltweiter Interdependenzen ist die Notwendigkeit größer als je zuvor, in der Staatenwelt bessere Modelle der Sicherheit und zusätzliche praktische Verfahren zur Konfliktregelung zu entwickeln, die kriegerische Auseinandersetzungen begrenzen und womöglich verhindern können. Bei der Bewertung von Strategien der zivilen Konfliktbearbeitung müssen deren Wirkungen, d.h. ihre kurz- und längerfristige Nützlichkeit, nicht nur aus der Optik von staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren, sondern auch aus der Optik der Individuen berücksichtigt werden. Außerdem gilt es, mögliche ungünstige Folgen dieser Interventionsformen zu ermitteln, wiederum mit Blick auf die Individuen, aber auch auf die einzelnen Volksgruppen und die Gesamtgesellschaften. In bürgerkriegsähnlichen Lagen muss man allerdings davon ausgehen, dass die elementarsten Spielregeln der Kommunikation außer Kraft sind. Hass, Angst und Feindseligkeit dominieren. Politische Verhandlungen sind unter Umständen nicht durchführbar oder in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Was also tun?

In allen akuten kollektiven Auseinandersetzungen spielen, wie zu zeigen versucht wurde, eine Sachebene und die Beziehungsebene eine wichtige Rolle. Es handelt sich im Normalfall um ein kompliziertes Wechselspiel zwischen der Identitäts- und der Interessenthematik. Demgemäß differenziert Bloomfield (1995) zwischen zwei strategischen Ansätzen der Konfliktbearbeitung, einem politischen und einem psychologischen. Zu den in internationalen Konflikten am meisten angewandten Methoden gehört der sogenannte »conflict-settlement-Ansatz«, der sich mit Streitigkeiten um objektivierbare Interessen befasst, z.B. um knappe Ressourcen oder um nichtvereinbare politische Ziele. Eine grundsätzlich andere Strategie ist mit dem »conflict-resolution-Ansatz« verbunden; hier ist der Zugang zur Konfliktlage an menschlichen Grundbedürfnissen orientiert.

Der pragmatische conflict-settlement-Zugang zielt auf Verhandlung und greifbare Resultate, die in Abkommen festgeschrieben werden. Die traditionelle Diplomatie ist gewohnt, auf der Ebene von kurzfristigen nationalen Interessen, die kompromissfähig sind, zu verhandeln. Die involvierte Drittpartei agiert direktiv und orientiert sich an einem »geheimen Fahrplan« (hidden agenda). Sie spielt den advocatus diaboli und ist legitimiert, Einfluss und Zwang auszuüben und nötigenfalls den Streitparteien eine Verhandlungslösung aufzuoktroyieren. Die Durchsetzungsmacht für die Ausführung des Abkommens liegt bei der Drittpartei. Wenn die Konfliktparteien machtmäßig vergleichbar sind, wird Zwang nicht dazu führen, dass die eine Partei auf Kosten der anderen gewinnt. Die Gefühle der Konfliktparteien und ihre Beziehung werden nur angesprochen, sofern sie im Verhandlungsprozess stören. Die Drittpartei muss bei den Konfliktparteien ein Image der Machtüberlegenheit aufbauen und kann sich über die gegenseitigen Perzeptionen der Konfliktparteien hinwegsetzen.

Psychologisch orientierte Kritiker werfen diesem Ansatz vor, dass er zu oberflächlich funktioniert oder nur ein containment der Problematik, nicht aber eine fundierte und nachhaltige Lösung bewirkt (vgl. Lederach, 1995).

Der an Grundbedürfnissen wie Sicherheit, Freiheit, Partizipation, Verteilungsgerechtigkeit und Identität orientierte conflict-resolution-Ansatz ist bestrebt, ganzheitlich vorzugehen. Man argumentiert, dass immer die Notwendigkeit besteht, jene Grundbedürfnisse zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob man sich mit interpersonellen, lokalen, ethnischen oder internationalen Problemen befasst. Unter »Mediation« versteht man in diesem Zusammenhang die Vermittlung durch unparteiische Dritte, die von allen Konfliktparteien akzeptiert werden und diesen helfen können, aus eigener Kraft eine einvernehmliche und für alle befriedigende Lösung zu finden. Die Drittpartei verfügt über keine maßgebende Entscheidungsgewalt. Man stützt sich nicht auf physische Gewalt oder auf die Autorität von Gesetzen. Mediation unterscheidet sich von den verbindlicheren Formen der Drittparteien-Intervention wie Schieds- und Schlichtungsverfahren dadurch, dass die Initiative bei den Konfliktparteien liegt – sie können allenfalls mit dem Angebot einer außenstehenden Partei konfrontiert werden – und die Entscheidungsgewalt letztendlich bei ihnen verbleibt. Die Mediatoren bewerten die Aussagen der Streitparteien nicht; sie nehmen die Standpunkte, Interessen und Gefühle aller Konfliktparteien ernst. Mediatoren können im Übrigen verschiedene Funktionen auf sich vereinigen. Zu nennen sind die des Katalysators von psycho-sozialen Prozessen, des Erwachsenenbildners, des Überbringers von schlechten Nachrichten, des Dolmetschers – zur Entschlüsselung wechselseitiger politisch-taktischer Botschaften der Gegner – und des Sündenbocks.

Dieser zweite Ansatz ist weit entfernt von diplomatischer Verhandlung und Kompromisssuche; er zielt auf einen offenen Informationsaustausch unter den bisherigen Gegnern und eine von Kooperationsgeist getragene Beziehung. Verfechter dieses Ansatzes wie z.B. Burton (1993) argumentieren, dass politische Systeme bisher selten über andere als militärisch abgestützte Machtmittel verfügt haben, um grundsätzliche Veränderungen zu bewirken. Die Geschichte zeigt uns aber, dass innen- und außenpolitische Konfliktlagen auftreten, die sich nicht durch autoritative Lösungen oder auf Zwang gestützte Interventionen beilegen lassen. So hat die größte Militärmacht in der Geschichte der Menschheit, die USA, in den 60er Jahren den kleinen postkolonialen und seine Autonomie suchenden Staat Vietnam nicht in den Griff bekommen.

In politischen Konfliktlagen, bei denen staatliche Autoritäten fehlen, ist der Handlungsspielraum von Mediatoren nach Ansicht von Bercovitch (1992) immens. In zugespitzten Konfliktlagen neigen zerstrittene Parteien dazu, sich auf Positionen zu kaprizieren, die nicht zwangsläufig ihren wirklichen Interessen entsprechen. Umso wichtiger wird es, im Rahmen der Mediation Vereinbarungen anzustreben, die von der Idee des Nullsummenspiels wegkommen; gesucht sind Lösungen, die allen Kontrahenten Vorteile bringen. Es wird die Aufgabe einer zukünftigen Mediationsforschung sein, dieses Verfahren noch eindeutiger gegenüber der klassischen diplomatischen Vermittlungsstrategie abzugrenzen und weiterzuentwickeln.

Im Idealfall können traditionelle Konfliktvermittlung und Mediation das Ende von Gewaltakten ermöglichen, die Streitparteien (Staaten, Ethnien) vor einer innen- und außenpolitischen Bloßstellung bewahren, ihnen zu einer besseren gegenseitigen Beziehung verhelfen und mit der Schaffung von realisierbaren Friedensabkommen in den Augen der Staatengemeinschaft auch gute Präzedenzfälle für die Regelung spezifischer Arten von Streitigkeiten abgeben. Konfliktvermittlung und Mediation garantieren aber nicht per se eine faire, stabile und friedliche Streitbeilegung. Das Potenzial der präventiven Diplomatie ist bisher von den Staaten noch viel zu wenig ausgeschöpft worden.

Literatur

Bercovitch, J. (1992): The structure and diversity of mediation in international relations. In J. Bercovitch & J.Z. Rubin (Eds.), Mediation in international relations. Multiple approaches to conflict management. New York: St. Martin’s Press.

Bloomfield, D. (1995): Towards complementarity in conflict management: Resolution and settlement in Northern Ireland. Journal of Peace Research, 32, 151-164.

Burton, J. W. (1993) : Conflict resolution as a political philosophy. In D.J.D. Sandole & H. van der Merve (Eds.), Conflict resolution theory and practice. Integration and application (pp. 55-64), Manchester, NY: Manchester University Press.

Gurr, T. R. & Harff, B. (1994). Ethnic conflicts in world politics. Boulder, Colorado: Westview Press.

Lederach, J. P. (1995). Preparing for peace. Conflict transformation across cultures. Syracuse: University Press.

Ropers, N. (1997). Prävention und Friedenskonsolidierung als Aufgabe für gesellschaftliche Akteure. In D. Senghaas (Hrsg.), Frieden machen (S. 219-242). Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Senghaas, D. (1994). Wohin driftet die Welt? Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Dr.phil. Edith Marfurt-Gerber ist Lehrbeauftragte an der Universität St.Gallen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2001/3 Ökonomie der Bürgerkriege, Seite