Konzeptionelles und Positionen

Zu einer echten Friedensmacht Europa

Ein Entwurf für Weltgeltung durch neue Institutionen

von Burkhard Wehner

Über die Frage, ob und wie Europa eigene Streitkräfte unterhalten sollte, wird seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs diskutiert. Diese Bemühungen sind immer wieder gescheitert. Es ist nicht gelungen, ein hinreichend innovatives Institutionenkonzept zu entwickeln, das über eine militärische Kooperation hinausgeht. Ein institutioneller Entwurf für eine weitreichend anders gedachte Friedensordnung wird in diesem Beitrag vorgestellt: das Konzept einer politisch und fiskalisch eigenständigen, demokratisch legitimierten und hoch spezialisierten europäischen Körperschaft für Friedens- und Militärpolitik. Damit ließe sich – so die hier entwickelte Hoffnung – eine »Vereinte Europäische Friedensmacht« konstituieren, deren territoriale Grenzen sich an wechselnde Erfordernisse anpassen würden. Eine inhaltliche Ausgestaltung der Friedenspolitik wird hier zunächst nicht vorgegeben, sondern der institutionelle Rahmen für eine solche Neuausrichtung kalibriert.

Friedenspalast in Den Haag: Ausrichtungsort vieler Friedenskonferenzen, heute Sitz des Internationalen Gerichtshofs und der Friedensbibliothek

Quelle: © Thomas Wolf, www.foto-tw.de (CC BY-SA 3.0 DE) via Wikimedia Commons

Wenn Zeiten sich grundlegend ändern, treten die Schwächen bisher etablierter politischer Institutionen und Ideologien zutage. In solchen Fällen ist es mit einem Politikwechsel nicht getan. Ein Beispiel für eine solche Zeitenwende markiert Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine. Hierauf haben Deutschland, Europa und die westliche Welt mit einem Politikwechsel reagiert, aber an Institutionen und Ideologien wurde nicht gerüttelt (Wehner 2023).

Als dann die USA unter Donald Trump ihre Rolle als Schutzmacht für Europa infrage stellten, war damit ein weiteres Kriterium einer Zeiten- oder gar Epochenwende erfüllt. Quasi über Nacht war Europa damit konfrontiert, gegebenenfalls aus eigener Kraft Frieden und Selbstbestimmung auf dem eigenen Kontinent sichern zu müssen. Auch dabei zeigten europäische Staaten wieder nur den Willen zu einem Politikwechsel.

Anders war es nicht zu erwarten. Die politischen Institutionen Europas sind – wie die allermeisten Institutionen – nicht für den Umgang mit Herausforderungen unverhoffter Art konzipiert. Daher fehlt es ihnen an Regeln und Verfahren, die zu geordneten großen Reformen befähigen würden. Selbst auf neue Bedrohungen seiner militärischen und politischen Selbstbehauptung kann ein solches Europa nur mit politischer Improvisation reagieren.

Man war sich in Europa weitgehend einig, dass es im Konflikt mit Russland um die künftige europäische und globale Friedensordnung gehen würde. Sobald es konkreter wurde, herrschte Unsicherheit. Wie stark sollte Europa militärisch werden, wer würde dabei welche Aufgaben übernehmen, wer welche Lasten tragen, und wer hätte worüber die Entscheidungshoheit? Welche Rolle würden welche Einzelstaaten spielen, welche Rolle ggf. Instanzen der Europäischen Union?

Ein Europa, in dem sich über solche Fragen immer wieder die Einzelstaaten ad hoc koordinieren müssen, kann kein friedenspolitisches Schwergewicht sein. Lösungsansätze hierzu werden schon seit dem Endes des Zweiten Weltkriegs diskutiert (Pleven-Plan, EVG u.a.), aber durchsetzungsfähige Konzepte sind daraus nicht hervorgegangen (siehe z.B. Hoyer und Kaldrack 2002, Kaldrack und Pöttering 2011, Kamp 2015, Kloke 2025).

Als zentrale Instanz europäischer Sicherheitspolitik böte sich theoretisch die Europäische Union an, aber diese ist für eine solche Rolle ungeeignet. Die institutionellen Grundstrukturen der EU stammen aus einer Zeit, als eine kleine Anzahl von Mitgliedstaaten sich um eine gemeinsame Agrar- und Wirtschaftspolitik mühte. Die ständigen Erweiterungen des Mitgliederkreises und der Aufgaben führten aber nicht zu einem institutionellen Neubeginn. Selbst die anfänglich sinnvolle Regel, dass über Vertragsanpassungen einstimmig entschieden werden muss, wurde beibehalten.1 Schon dadurch war der Weg zu tiefgreifenden Reformen faktisch verstellt.2

Neue Institutionen der Friedenspolitik

Eine grundlegende Erneuerung sicherheitspolitischer Institutionen wird erst mit der Einsicht möglich, dass herkömmliche Demokratien für große sicherheitspolitische Herausforderungen schlecht gerüstet sind. Sicherheitspolitisch ist es für westliche Staaten gegenüber Russland, China und anderen kein Vorteil, dass sie demokratisch sind. Die etablierten demokratischen Verfahren machen, im Gegenteil, die Sicherheitspolitik tendenziell erratischer und weniger effizient als in gefestigten Autokratien. Davon zeugten im Ukrainekrieg der von Wähler*innenlaunen getriebene Wankelmut westeuropäischer Regierungen und auch die erratischen sicherheitspolitischen Kurswechsel der USA nach dem Wahlsieg Donald Trumps. Der Kontrast zu der Konstanz, mit der der Autokrat Putin seine Ziele langfristig verfolgen konnte, hätte kaum größer sein können.

Es war in der Tat paradox: Im Ukrainekrieg konnte ein wirtschaftlich starker demokratischer Westen mit mehr als 900 Millionen Einwohner*innen ein wirtschaftlich schwaches autokratisches Russland mit 140 Millionen Einwohner*innen über viele Jahre nicht in die Schranken weisen. Dies ist ein Indiz dafür, dass allein die Größe der Wirtschaft und Bevölkerung nicht dafür ausreicht, eine verlässliche und durchsetzungsstarke Sicherheits- und Friedenspolitik zu schaffen. Da allerdings die Lösung auch nicht in der Wahl eines autoritären Institutionenmodells liegen kann, sollte der friedenspolitischen Schwäche durch eine demokratiekompatible Institutionenreform begegnet werden.

Ein herausragender Grund für diese Schwäche ist, dass friedenspolitische Belange in demokratischen Wahlen oft wenig Beachtung finden. Trump zum Beispiel gewann die Mehrheit der Wähler*innenstimmen nicht wegen seiner friedenspolitischen Positionen, sondern vor allem wegen seiner Migrationspolitik. Seine gegenüber Putin lange konziliante Ukrainepolitik und seine Distanzierung von europäischen Bündnispartnern waren demnach ungewollte Nebenwirkungen einer anderweitig geprägten Wahlentscheidung. Insofern ist dies auch ein Lehrstück zu Konstruktionsfehlern einer Demokratie, in der es bei Wahlentscheidungen immer um die Politik als ganze geht.

Diese friedenspolitische Schwäche auf nationaler Ebene überträgt sich auch auf die Friedenspolitik auf zwischenstaatlicher Ebene. Denn schwache nationale Instanzen sind zwangsläufig auch schwach in zwischenstaatlicher Koordination. Europa wird daher seine politischen Institutionen auf einzel- und suprastaatlicher Ebene erneuern müssen, wenn es eine funktionierende Friedensmacht in einer neuen Friedensordnung werden will.

Um eine derart tiefgreifende Veränderung ergebnisorientiert zu diskutieren, kann es hilfreich sein, an ein möglichst konkretes Reformkonzept anzuknüpfen. Ein solches Konzept ist das vom Autor entwickelte Neokratiemodell, in dem auch und besonders für die Friedenspolitik neue Organisationsformen vorgeschlagen werden.3 Dieses Modell baut großenteils auf dem Prinzip arbeitsteiliger Spezialisierung auf.

In der Demokratieentwicklung wurde dieses Prinzip bisher nur rudimentär angewendet. Die moderne Demokratie blieb monarchistischer Tradition von Anfang an insofern verhaftet, als an der Spitze des Staates allzuständige, die gesamte Politik verantwortende, mithin nicht spezialisierte Instanzen stehen. Dies trifft zumindest auf Regierungen, Parlamente und politische Parteien zu.

Ausgenommen von dieser Allzuständigkeit sind unabhängige Institutionen wie Zentralbanken und Verfassungsgerichte. Diese sind zum einen hoch spezialisiert, zum anderen weitgehend autonom. Damit sind sie demokratischen und parteipolitischen Prozessen zu einem gewissen Grad entrückt. Auch deswegen aber genießen sie bei den Bürger*innen hohes Ansehen. Ihnen wird eine hohe Kompetenz und Verlässlichkeit zugebilligt, und dabei wird ihre nur sehr mittelbare demokratische Legitimation stillschweigend gebilligt – zumindest sofern sie keine exekutive Macht ausüben können. Man darf daher die Leistungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit dieser Organe großenteils ihrer fachlichen Spezialisierung, aber auch einer gewissen Distanz zu den Prozessen der parlamentarischen Demokratie zuschreiben.4

Dies legt im hier diskutierten Zusammenhang die Frage nahe, ob nicht ein Politikbereich wie die Friedens- und Sicherheitspolitik institutionell ähnlich geformt werden könnte. Ob nicht auch für Friedens- und Sicherheitspolitik eine spezialisierte und autonome exekutive Instanz geschaffen werden sollte, die dann ihrerseits dem herkömmlichen demokratischen Prozess mit seinen parteipolitischen »Ränkespielen« und Überforderungssymptomen zu einem gewissen Grad entrückt wäre. Von einer solchen autonomen Instanz könnte man dann bis zum Beweis des Gegenteils erwarten, dass auch sie auf ihrem Gebiet eine hohe exekutive Kompetenz und Verlässlichkeit und dementsprechendes Ansehen erlangen würde.

Eine solche institutionellen Erneuerung würde schon die Aussicht auf eine friedensfähigere Welt eröffnen: eine Welt, in der keine überforderten Staatsführungen mehr vermeidbare, auch für die eigenen Bürger*innen unheilvolle Kriege führen. Die Hoffnung dabei: Wie wahrhaft unabhängige Zentralbanken eine Welt ohne schlimme Inflation möglich machen, könnten unabhängige Friedensinstanzen eine Welt ohne schlimme Kriege ermöglichen.

Erste institutionelle Baupläne

Bei der Ausgestaltung solcher Instanzen gäbe es viel Spielraum für Neuerungen. In einer unabhängigen Instanz für Friedens- und Sicherheitspolitik könnten die Zuständigkeiten z.B. auf zwei weitgehend eigenständige Organe aufgeteilt werden, nämlich einen »Militärrat« und einen »Friedensrat«. Der Militärrat wäre dann für alles Militärische zuständig, der Friedensrat für die eigentliche Friedenspolitik im Sinne der Kriegseindämmung und -prävention (Wehner 1992, S. 49ff.). Der Militärrat wäre verantwortlich für die militärische Schlagkraft, beim Friedensrat läge die Entscheidungsgewalt über Einsätze der Streitkräfte. Diese Aufgabenteilung würde sich schon deswegen anbieten, weil Militärpolitik und Friedenspolitik unterschiedliche Fähigkeiten und Mentalitäten erfordern. Es ist schwer vorstellbar, dass eine einzige Person oder Instanz all das zureichend in sich vereinen könnte. Zudem darf man hierbei hoffen, dass ein unabhängiger Friedensrat weniger anfällig für starre Ideologien und für innovative Konzepte entsprechend aufgeschlossener wäre als herkömmliche Institutionen. Dies gilt auch und besonders für Konzepte wie die sogenannte »Politische Assoziationsfreiheit«, die helfen könnte, friedenspolitisch tragfähige Bündnisse zu gestalten.5

Friedensrat und Militärrat wären Exekutivorgane und darin organisatorisch dem Zentralbankrat einer unabhängigen Zentralbank vergleichbar. Trotzdem dürfte man in der Friedens- und Sicherheitspolitik dem institutionellen Vorbild unabhängiger Zentralbanken nur bedingt folgen. Dafür sind Friedenspolitik und Zentralbankpolitik dem Wesen nach zu verschieden.

Mitglieder unabhängiger Zentralbankräte werden von Regierungen oder Parlamenten benannt, und als Übergangslösung wäre dies auch für die Friedens- und Sicherheitspolitik diskutabel. Längerfristig sind dazu aber kritische Fragen zu stellen. Hätten dabei nicht politische Parteien immer noch zu viel Einfluss? Wären Amts- und Mandatsträger der sonstigen Politik nicht auch mit der Personalauswahl zu Friedens- und Militärräten überfordert? Würden die Bürger*innen sich gerade für diesen Politikbereich nicht doch eine stärkere demokratische Legitimation wünschen, gerade weil sie hier auch eigenes Wissen und eigene Positionen einbringen können?

Zur Lösung dieses Legitimationsproblems habe ich vorgeschlagen, ein eigenständiges spezialisiertes Parlament für Friedens- und Sicherheitspolitik zu schaffen, das dann die Mitglieder des Friedensrats und des Militärrats bestimmen würde.6 Von dieser Lösung würden dann auch die bestehenden Parlamente profitieren. Denn diese wären damit von der Friedens- und Sicherheitspolitik entlastet, dementsprechend weniger überfordert und in der fachlichen Kompetenz gestärkt. Mit einem solchen Arrangement wäre der Politikbereich Frieden und Sicherheit in Legislative und Exekutive eigenständig, er wäre fachlich klar fokussiert und dabei überzeugend demokratisch legitimiert.

Die allermeisten politischen Strukturen wären von einem solchen Arrangement unberührt, aber die Veränderungen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik wären fundamental. Das vormalige Verteidigungsministerium müsste dem neu geschaffenen Militärrat unterstellt werden, und dem Außenministerium müssten alle Zuständigkeiten genommen werden, die direkt oder indirekt mit dem Einsatz von Streitkräften verbunden sind. Danach könnten zwar Handelskriege und sonstige nicht-militärische Konflikte weiterhin von den Politiker*innen herkömmlicher Art eigenmächtig angezettelt werden. Über jegliche Einsätze von Streitkräften dagegen müsste von den Friedensspezialist*innen des Friedensrats und Friedensparlaments entschieden werden.

Man kann sich leicht all jene unbedacht geführten Kriege und militärischen Konflikte der jüngeren Vergangenheit vor Augen führen, die der Welt mit einer solchen institutionellen Neuordnung erspart blieben.

Die suprastaatliche Ebene

Dieses Institutionenmodell wurde für einzelstaatliche Reformen konzipiert, aber es ließe sich analog auch suprastaatlich anwenden. In Europa könnte die suprastaatliche Ebene sogar mit einer solchen Reform vorangehen. Dies könnte so geschehen, dass zunächst einige europäische Pionierstaaten gemeinsam eine suprastaatliche Institution für Sicherheit und Frieden gründen: eine »Vereinte Europäische Friedensmacht« – die unabhängig von den Institutionen der EU funktionieren würde. Politische Organe einer solchen Europäischen Friedensmacht könnten dann wiederum – analog zum einzelstaatlichen Konzept – ein europäischer Militärrat und ein europäischer Friedensrat sein. Bei diesem Modell müssten die beteiligten Einzelstaaten ihre Hoheitsrechte in der Sicherheits- und Friedenspolitik vollständig auf die Vereinte Europäische Friedensmacht übertragen. Den Einzelstaaten bliebe dann in der Sicherheits- und Friedenspolitik nur noch das Recht, Mitglieder des suprastaatlichen Militärrats und Friedensrats zu benennen. Diese Aufgabe könnten vorübergehend die nationalen Parlamente übernehmen.

In einer Weltlage, die – darüber dürfte ein weitgehender Konsens herrschen – dringend ein friedenspolitisch starkes Europa für eine neue Friedensordnung erfordert, ist dieser Umbau auf suprastaatlicher Ebene sogar vordringlicher als einzelstaatliche Reformen. Möglicherweise ließe er sich auf dieser Ebene sogar rascher vollziehen. Dies könnte z.B. so geschehen, dass die suprastaatliche Friedensinstanz zunächst als organisatorische Hülle eingerichtet wird. Im Anschluss daran könnten die Einzelstaaten dieser Instanz dann zu gegebener Zeit Streitkräfte unterstellen und entsprechende Hoheitsrechte übertragen – Vorbilder dafür gibt es unter anderem in den entsprechenden Paragraphen der UN-Charta oder auch des Grundgesetzes. Dies wäre in einigen Ländern nur mit verfassungsändernder Mehrheit möglich, aber das muss den politischen Prozess nicht aufhalten. Aufgrund des Entscheidungsvorbehalts der Bürger*innen oder der Parlamente ist ohnehin zu erwarten, das bei einer solchen »Friedensmacht Europa« nur Länder mitwirken, in denen eine nach dem hier vorgetragenen Vorschlag wirkmächtige europäische Friedens- und Sicherheitspolitik von einer stabilen Mehrheit von Politiker*innen und Bürger*innen getragen wird.

Mit der Einrichtung einer solchen Europäischen Friedensinstitution, wie schnell oder langsam sie auch wächst, wären die Reformziele für diesen Politikbereich schon zu einem großen Teil erreicht.

  • Auf der militärpolitischen Seite würde das bedeuten: Allein die Unterstellung nationaler Streitkräfte unter ein suprastaatliches Oberkommando würde die gemeinsame Schlagkraft und Abschreckung schon beträchtlich steigern. Auch ein gemeinsames europäisches Beschaffungswesen ließe sich realisieren und damit Kostenvorteile durch Standardisierung und Bündelung ausschöpfen. Noch bedeutendere Vorteile verspräche die militärische Arbeitsteilung und damit verbundene nationale Spezialisierung innerhalb einer Europäischen Friedensmacht. Die vormals nationalen Streitkräfte könnten sich auf Schwerpunktbereiche wie Luftwaffe, Heer, Marine, Cybersicherheit, Aufklärung, Logistik, Grenzsicherung und nukleare Abschreckung fokussieren, ohne Schwachstellen im Gesamtgefüge entstehen zu lassen. Dies würde die europäische Politik bei jeglicher Art von militärischen Einsätzen stärken, seien es defensive Einsätze auf eigenem oder Einsätze nach der »Responsibility to Protect« auf fremdem Territorium.

  • In der eigentlichen Friedenspolitik verspräche eine solche Friedensinstitution erhöhte Kompetenz und Handlungsfähigkeit in Aufgabenbereichen wie Abrüstung, Synchronisierung von Konfliktprävention, Gewalteinhegung und Konfliktfolgennachsorge.

Damit wäre viel erreicht, aber der institutionelle Umbau sollte dabei nicht stehenbleiben. Um die suprastaatliche Friedenspolitik demokratisch überzeugender zu legitimieren, sollte zumindest auf lange Sicht auch ein suprastaatliches Friedensparlament geschaffen werden. Ein solches Parlament könnte dann direkt von den Bürger*innen der beteiligten Länder gewählt werden. Alternativ könnten zunächst nationale Friedensparlamente geschaffen werden, die dann aus ihrer Mitte Mitglieder in das suprastaatliche Friedensparlament entsenden, aber das wäre ein lästiger Umweg.

Eine europäische Friedenscharta

Die institutionelle Ausgestaltung einer europäischen Friedensmacht wäre ein nie endendes Projekt. Hierfür schafft das neokratische Konzept fachlich spezialisierter, politisch unabhängiger und demokratisch eigenständig legitimierter Staatsinstanzen ein weites Gestaltungspotenzial. Das gilt für die Wahlverfahren ebenso wie für die Organisationsformen. In beidem könnten traditionelle Verfahren genutzt, aber auch höherwertige Verfahren entwickelt und erprobt werden.7

Die Willensbildung und Entscheidungsfindung zu derart anspruchsvollen Fragen ist gerade auf supranationaler Ebene herausfordernd. Daher böte es sich an, dieser Willensbildung mit dem Entwurf einer »Europäischen Friedenscharta« frühe Wegweisungen zu geben. Eine solche Charta könnte – neben inhaltlichen Zielsetzungen – auf der institutionellen Ebene z.B. vorgeben, dass für die Akteure einer Europäischen Friedensmacht Anreize zu besonders langfristigem Denken und Handeln zu schaffen sind. Konkretisiert werden könnte dies später mit der Regel, dass Parlaments- und Ratsmitglieder der Europäischen Friedensmacht für lange, z.B. zehnjährige Mandats- und Amtsperioden zu berufen sind. Auch die politische Unabhängigkeit und fachliche Fokussierung der Friedenspolitiker*innen sollte als Prinzip in der Charta vorgegeben werden. Diesem Prinzip würde es entsprechen, wenn Amts- und Mandatsträger*innen der Friedenspolitik nicht auch in anderen Politikbereichen tätig und vor allem nicht Mitglieder herkömmlicher politischer Parteien sein dürften.

Weiterer organisatorischer Regelungsbedarf bestünde auch bei der Finanzierung der Friedens- und Militärpolitik. Friedens- und Militärpolitiker*innen dürften nicht zu Bittsteller*innen bei anderen Staatsinstanzen werden, denn dann wären sie politisch erpressbar, und ihre Unabhängigkeit stünde nur auf dem Papier. Daher sollte ein Friedensparlament idealerweise eine eigene Steuer erheben oder eigenmächtig Anteile an einer bestimmten Steuerart beanspruchen können.

All solchen organisatorischen Prinzipien ist eine Zielsetzung gemein: Sie sollen einer europäischen Friedensmacht zu einem höheren Niveau von Kompetenz, moralischer Integrität und Vertrauenswürdigkeit verhelfen als herkömmlichen Institutionen. Gelänge dies ähnlich gut wie auf dem Gebiet der Zentralbanken, wäre das schon ein politischer Quantensprung.

Würde eine solche Europäische Friedenscharta tatsächlich geschaffen, böte es sich an, darin neben Organisationsnormen von Beginn an auch friedensethische Grundsätze aufzunehmen. Dies wäre gerade in der Findungs- und Gründungsphase einer Europäischen Friedensmacht von hoher Bedeutung. Es würde sicherstellen, dass eine hinreichend gleichgesinnte und damit handlungsfähige Gründungsgemeinschaft zusammenfindet, deren Zusammenhalt nicht durch latente ideologische Differenzen gefährdet ist.

Eine solche friedensethische Charta müsste nicht neu erfunden werden. Sie könnte Anleihen bei etablierten völkerrechtlichen Dokumenten wie der UN-Charta nehmen (Verbot des Angriffskrieges u.a.), und sie könnte sich auch jüngere völkerrechtliche Prinzipien wie etwa die sogenannte Schutzverantwortung (»Reponsibility to Protect«) bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu eigen machen. Um wirklich zukunftsfähig zu werden, dürfte die Charta aber nicht bei dem bestehenden Völkerrecht stehenbleiben, das als Nach-Weltkriegsordnung entstanden und davon noch immer geprägt ist. Eine Europäische Friedenscharta sollte sich zumindest auch für die Prinzipien der sogenannten Politischen Assoziationsfreiheit (siehe oben Fn. 4) öffnen. Nach diesen Prinzipien ließe sich die politische Landkarte jederzeit und überall dem Bürger*innenwillen entsprechend friedlich reformieren. Damit würde kriegerischen Territorialkonflikten durch eine gemeinsam befolgte demokratische Regel vorgebeugt.

Welche Staaten könnten vorangehen?

Die Übertragung politischer Aufgaben an suprastaatliche Institutionen sollte im gesellschaftlichen Konsens geschehen. Die Bürger*innen müssen überzeugt sein, dass eine neue suprastaatliche Instanz ihrem Wohlergehen mindestens gleichermaßen verpflichtet ist wie vormals die einzelstaatliche. Dafür braucht es Vertrauen, und dies ist in keinem Politikbereich so essenziell wie in der Friedenspolitik. Man will keiner suprastaatlichen Friedensmacht angehören, in der friedenswillige Bürger*innen und Politiker*innen in die Minderheit geraten könnten. Ob dies im geographischen Zuständigkeitsgebiet einer solchen Friedensmacht gewährleistet wäre, bedürfte ständiger Vergewisserung.

Am ehesten wäre hierauf Verlass, wenn eine Europäische Friedensmacht auf Länder beschränkt wäre, in denen eine annähernd gleiche friedenspolitische Gesinnung vorherrscht. Im besten Fall würde das Konstrukt einer europäischen Friedensmacht zunächst in einem Modellversuch unter – vielleicht auch benachbarten – Ländern erprobt, in denen eben dies außer Zweifel stünde. Über die Frage, welche Länder wann hierfür in Frage kämen, kann man nur spekulieren. Nicht auszuschließen wäre z.B. das sich mehrere nordische Länder zu einem solchen Modellversuch zusammenfinden, aber es wären natürlich auch manch andere Konstellationen denkbar. Aus einem solchen Modellversuch könnte dann schrittweise eine veritable europäische Friedensmacht erwachsen.

Eine solche behutsame Entwicklung wäre der Idealfall, aber akute Krisen können dazu zwingen, eine Europäische Friedensmacht von möglichst globaler Wirkmacht auch unter Zeitdruck zu erschaffen. An einer derart ad hoc geschaffenen Gemeinschaft würden dann erwartbar die wirtschaftlich, diplomatisch, krisenvorsorgetechnisch und militärisch leistungsfähigen Staaten beteiligt sein, bevor im Folgeprozess dann weitere Mitglieder hinzukommen. Dabei würden aber natürlich auch aktuelle politische Mehrheitsverhältnisse und Bewusstseinslagen in den einzelnen Ländern eine Rolle spielen.

In einem solchem Eilverfahren entstünde allerdings ein Konflikt zwischen dem Streben nach einer möglichst zeitnahen Wirkmacht und dem ganz anderen Ziel, eine möglichst gleichgesinnte und zivilisatorisch wegweisende friedensstiftende Institution zu schaffen. Der Zeitdruck kann dabei zu Kompromisslösungen führen, die den inneren Zusammenhalt der Friedensmacht schwächen und am Ende eine geographische Neuabgrenzung des Mitgliederkreises unausweichlich machen. Hierauf müsste die Gemeinschaft vorbereitet sein. Dies zeigt aber auch, dass eine vom Krisenzeitpunkt unabhängige Etablierung einer solchen Neuordnung zu präferieren wäre.

In diesem Zusammenhang gilt es, fundamentale Fehler zu vermeiden, wie sie in der Geschichte der EU unterlaufen sind und die EU auf absehbare Zeit weiter plagen werden. Eine europäische Friedensmacht dürfte z.B. ihre Reformfähigkeit nicht durch überkomplexe Abstimmungsregeln oder gar Vetorechte gefährden, die einer institutionellen Weiterentwicklung im Weg stehen. Vor allem aber müsste sie leicht handhabbare Regeln für den Ausschluss unliebsam gewordener und nicht regeltreuer Mitgliedstaaten schaffen. Solcher Fall könnte z.B. eintreten, wenn in einem Mitgliedstaat autoritäre Populist*innen parlamentarische Mehrheiten erringen und die friedenspolitische Verlässlichkeit des Staates in Frage stellen.

Utopie oder Realpolitik?

Politische Prozesse, aus denen neue suprastaatliche Institutionen entstehen, brauchen viel Zeit, sie können generationenlang dauern. Das klingt erst einmal entmutigend. Europa soll nicht erst für künftige Generationen sicherheitspolitisch autark, ein annähernd gleichwertiger Partner der USA und auf Augenhöhe mit Russland und seinen Verbündeten sein. Die Langwierigkeit institutioneller Reformen kann zu einer existenziellen Bedrohung werden.

Mut macht aber, dass europäische Staaten immerhin ein Gebilde wie die Europäische Zentralbank hervorgebracht haben. Auf dem Weg dorthin haben Leitfiguren wie Schmidt, Delors, Mitterand und Kohl entscheidende Rollen gespielt. Brächten europäische Demokratien erneut solche Leitfiguren hervor, könnte in Europas Friedenspolitik Vergleichbares gelingen. Dann könnte analog zum Euroraum ein kompetent regierter europäischer Sicherheitsraum mit vereinten Streitkräften und einer institutionell verankerten klugen Friedenspolitik entstehen.

Gelingt dies nicht, behält das autokratische Lager seinen sicherheitspolitischen Systemvorteil.

Anmerkungen

1 siehe hierzu Art. 48 Vertrag über die Europäische Union, »Änderung der EU-Verträge«, online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:ai0013.

2 Ein Beispiel für die Halbherzigkeit einschlägiger Reformen der EU ist die so genannte Europäische Friedensfazilität, siehe dazu Fabbrini (2023).

3 Zum neokratischen Staatsmodell siehe ursprünglich Wehner (1991; 1992). Zu umfassenderen Darstellungen siehe. auch Reformforum Neopolis | Die Neokratie Plattform (siehe darin z.B. »Das neokratische Manifest«.)

4 Die überlegene Leistungsfähigkeit unabhängiger Zentralbanken ist empirisch schwer nachweisbar, da das Messergebnis u.a. von der betrachteten politischen Zielvariablen (nur Inflation oder auch weitere Variablen) sowie vom (subjektiv geschätzten) Grad der Unabhängigkeit der Zentralbank abhängt. Siehe hierzu z.B. Eijffinger (1997). Das ändert aber nichts an dem seit langem bestehenden breiten politischen und wissenschaftlichen Konsens, dass die Unabhängigkeit von Zentralbanken wünschenswert und zu respektieren ist.

5 Mit Politischer Assoziationsfreiheit ist hier das demokratische Selbstbestimmungsrecht über die kollektive Staatsbürgerschaft und damit über Staatsgrenzen gemeint. Siehe hierzu insbesondere Wehner (2019), Wehner (2020) und auf der Homepage Friedenspolitik | Reformforum Neopolis. Zu einem von vielen möglichen künftigen Anwendungsfällen politischer Assoziationsfreiheit am Beispiel Grönlands siehe auch Wehner (2026).

6 So zuerst in Wehner (1991) und Wehner (1992).

7 Vorgeschlagen habe ich hierfür im Neokratiekonzept u.a. mehrstufige hybride Los- und Wahlverfahren und die Einrichtung semiprofessioneller Laienparlamente. Siehe hierzu auch meinen Gesamt- Verfassungsentwurf in https://neokratieverfassung.reformforum-neopolis.de/files/verfassung__systemoffen__19-03-22.pdf.

Literatur

Eijffinger, S. C. W. (Hrsg.) (1997): Independent Central Banks and Economic Performance. The international library of critical writings in economics, no. 82. Cheltenham: Edward Elgar.

Fabbrini, F. (2023): Funding the War in Ukraine: The European Peace Facility, the Macro‐Financial Assistance Instrument, and the Slow Rise of an EU Fiscal Capacity. Politics and Governance 11(4), S. 52-61.

Hoyer, W., Kaldrack, G. F. (Hrsg.) (2002): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Weg zu integrierten europäischen Streitkräften? Baden-Baden: Nomos.

Kaldrack, G. F., Pöttering, H. G. (Hrsg.) (2011): Eine einsatzfähige Armee für Europa: Die Zukunft der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Lissabon. Baden-Baden: Nomos.

Kamp, K.H. (2015): Die Europa-Armee – Pro und Contra. Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik 4/2015. URL: https://www.baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2015/die-europa-armee-pro-und-kontra.

Kloke, F. (2025): Pioniere einer Europaarmee. Die Planung integrierter europäischer Streitkräfte im Militärausschuss der EVG-Konferenz März 1951 bis Mai 1952. Stuttgart: Franz Steiner.

Wehner, B. (1991): Die Katastrophen der Demokratie. Über die notwendige Neuordnung der politischen Verfahren. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Wehner, B. (1992): Nationalstaat, Solidarstaat, Effizienzstaat. Neue Staatsgrenzen für neue Staatstypen. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Wehner, B. (2019): Die politische Logik der Sezession. Zu einem neuen Paradigma der Friedenspolitik. Cham: Springer.

Wehner, B. (2020): Freedom, Peace and Secession. New Dimensions of Democracy. Cham: Springer.

Wehner, B. (2023): Krieg um alte Ideologien. Die vergebene Zeitenwende im Ukraine-Konflikt. Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 16, S. 161-172.

Wehner, B. (2026): Grönland und der Weltfrieden. Regeln der Weltpolitik im arktischen Test. Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik, online first 12.1.2026.

Zum Autor:

Burkhard Wehner ist Politologe, Ökonom, Publizist und freier Wissenschaftler. Er hat innovative Demokratiemodelle, Sozialstaatsmodelle und währungspolitische Konzepte entwickelt. Zu einer Gesamtdarstellung siehe www.reformforum-neopolis.de.