Dossier 102

Rückkehr der Mittelstreckenwaffen

Warum sie die globale Sicherheit gefährden

von Simon Bödecker, Juliane Hauschulz und Marius Pletsch

herausgegeben von:

Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!«, Friedensakademie Rheinland-Pfalz und Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e.V. (IWIF)

erscheint als Beilage zu W&F 1/2026

Beschleunigte Unsicherheit

Ein zeitdringliches Dossier über Mittelstreckenwaffen

von Juliane Hauschulz, Simon Bödecker, Marius Pletsch und Gregor Walter-Drop

Sie kommen von hoch oben oder flach über den Boden, sie schlagen mit unvorstellbaren Geschwindigkeiten ein und sie sind auf Zerstörung ausgelegt: landgestützte Mittelstreckenwaffen. Die Idee hinter diesen Waffen ist es, schnelle und präzise Angriffe auf strategische Ziele zu ermöglichen, die kaum von der Flugabwehr abzufangen sind. Das macht sie besonders gefährlich – erst recht in der fatalen Logik der Abschreckung. Sie destabilisieren und sie führen zu einem Klima der ständigen Unsicherheit.

Daher war es kein Zufall, dass der INF-Vertrag, der die USA und die Sowjetunion (später Russland) zum Verzicht auf genau diese Waffen verpflichtete, einen entscheidenden Schritt hin zum Ende des Kalten Krieges markierte. Gut drei Jahrzehnte lang war das Abkommen in Kraft, bis es 2019 von den USA und kurz darauf auch von Russland aufgekündigt wurde.

Nur fünf Jahre später, im Juli 2024, kündigte die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz in einer gemeinsamen Erklärung mit der Biden-Administration an, ab 2026 landgestützte US-Mittelstreckensysteme in Deutschland stationieren zu wollen – ein Schritt mit dramatischen Folgen und Risiken. Moskau reagierte nicht nur mit der Stationierung von »Oreschnik«-Raketen in Belarus, sondern bewies auch die Bereitschaft, diese Waffen tatsächlich einzusetzen: Im November 2024 griff Russland die Ukraine zum ersten Mal mit einer Oreschnik an; im Januar 2026 folgte ein weiterer Einsatz.

Mit ihrer Rückkehr werden landgestützte Mittelstreckenwaffen, die in anderen Weltregionen nie verschwunden waren, jetzt erneut zu einem sicherheitspolitischen Faktor in Europa – und die Region zu einem potenziellen Einsatzort dieser Waffen.

Friedensfähig statt erstschlagfähig

Im Herbst 2024 riefen zahlreiche Friedens­organisationen deshalb die Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!« ins Leben. Durch die Kampagne klären sie über die Risiken der aktuellen Entwicklungen auf und setzen sich mit Protest und Advocacy-Arbeit für ein Ende des Wettrüstens mit Mittelstreckenwaffen und einen neuen Abrüstungsvertrag ein.

Denn dieses aktuelle Wettrüsten fällt in eine Zeit, in der das Risiko eines Atomkrieges so hoch ist, wie noch nie. Und es befeuert das Risiko weiter. Weltweit steigen die Investitionen in die nuklearen Arsenale explosionsartig an, die meisten Atomwaffenstaaten sind direkt oder indirekt in militärische Konflikte verwickelt und die Rivalität der Großmächte hat das größte Ausmaß seit Jahrzehnten erreicht. Durch technische Neuerungen besteht die große Gefahr, dass der Einsatz von Mittelstreckenwaffen – oder bereits die Bedrohungswahrnehmung eines vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Angriffs, der nur durch einen eigenen Präemptivschlag gestoppt werden kann – einen Konflikt auch dann über die Schwelle zum Atomkrieg hebt, wenn die Mittelstreckenraketen selbst keine nuklearen Sprengköpfe tragen. Aufseiten der USA sind die Waffen allein schon aufgrund fehlender Sprengköpfe konventionell. Da Russland jedoch im Bereich der nichtstrategischen Sprengköpfe deutlich den USA überlegen ist und über zahlreiche dualfähige Trägersysteme verfügt, droht eine Zukunft, in der die USA zumindest in diesem Bereich aufholen möchten.

Zeitgleich steht die Welt fast ohne Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge da. Die Errungenschaften aus der Spätphase des Kalten Krieges, eine Rüstungskontroll­architektur die Rivalität kontrolliert reduzieren sollte, insbesondere zwischen den beiden Großmächten USA und Russland, sind zertrümmert: Mit dem Auslaufen des »New START«-Vertrags Anfang Februar 2026 fiel sogar der letzte bilaterale Vertrag zur Begrenzung der nuklearen Rüstung zwischen den USA und Russland; Verifikationsmaßnahmen weichen Intransparenz und Misstrauen.

Gerade in einer solchen Lage wäre eine deeskalierende Perspektive dringend nötig. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, die Instrumente der Rüstungskontrolle in die post-bipolare Zeit zu überführen und neue Mächte einzubinden. Die Institutionen der internationalen Gemeinschaft und das Völkerrecht sind geschwächt und damit auch deren Möglichkeiten begrenzt, einer Eskalation entgegenwirken zu können.

Anstelle der Aufrüstungsdebatten über immer weitere Waffensysteme, die vermeintlich die erhoffte Sicherheit bringen, braucht es deshalb ernsthafte Anstrengungen für mehr Kontrolle, Transparenz, Vertrauen und auch das Zulassen eigener Verwundbarkeiten. Nur so können wir einen Ausweg aus dem »Sicherheitsdilemma« finden, dem zufolge alle aufrüsten, um sicherer zu sein, wodurch am Ende aber nicht Sicherheit, sondern Krieg immer wahrscheinlicher wird.

Wissen wieder aufbauen – und verbreiten

Wir merken immer wieder: Wissen zu Mittelstreckensystemen ist erschreckend wenig zugänglich aufbereitet – was der Bedeutsamkeit des Themas nicht gerecht wird. Dieses Dossier soll daher Hintergrundwissen zu dem wichtigen Thema der Mittelstreckenwaffen vermitteln: Es stellt die Waffensysteme vor, erläutert politische Kontexte und zeigt mögliche Ansätze der Deeskalation auf. Die Artikel versammeln neue Erkenntnisse, räumen mit verbreiteten Irrtümern auf und sollen so zu der dringend nötigen Debatte über die Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Europa und den damit verbundenen Gefahren beitragen.

Wolfgang Richter beginnt mit einem Überblick über die militärtechnischen Aspekte und mit einem kurzen Abriss über die Raketenkrisen im Kalten Krieg, die die Welt kurz vor einen Nuklearkrieg brachten und erst durch Rüstungskontrollmaßnahmen erfolgreich entschärft werden konnten.

Jürgen Scheffran liefert eine Analyse der strategischen Überlegungen der USA und zeigt auf, warum die US-Mittelstreckenwaffen aus der Sicht Moskaus und Beijings Erstschlags- und Enthauptungswaffen darstellen. Aufgrund ihrer Fähigkeit, essenzielle militärische Anlagen zu zerstören, könnten sie trotz ihrer konventionellen Bewaffnung das nukleare Gleichgewicht stören und die ohnehin angespannte Lage zwischen den Staaten eskalieren.

Timur Kadyshev betrachtet die angenommene Stationierung von Atomwaffen in Kaliningrad und Belarus und zieht sie in Zweifel. Er ordnet das aktuelle russische Arsenal insgesamt ein und mahnt zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Ambiguität, die aus der dualen Fähigkeit der russischen Raketen entsteht. Denn nach dem Start einer solchen Waffe ist nicht erkennbar, ob sie konventionell oder nuklear bestückt ist.

In seinem zweiten Beitrag weitet Wolfgang Richter den Blick und erläutert die wichtigsten Entwicklungen in den Ländern des Nahen Ostens, Süd- und Ostasiens. Regionalkonflikte und das Streben nach Abschreckung oder regionaler Dominanz stellt Richter als wichtigste Treiber hinter der Verbreitung von Mittelstreckenwaffen fest. Diese Perspektive auf Weltregionen jenseits Europas ist für die Debatte und mögliche Ansätze der zukünftigen Rüstungskontrolle unumgänglich.

Auch Deutschland ergreift Maßnahmen, um künftig über Mittelstreckenwaffen zu verfügen. Dabei fährt die deutsche Bundesregierung zweigleisig, wie Jürgen Wagner in seinem Beitrag feststellt. Sie ist einerseits Teil des »ELSA«-Projekts zur Entwicklung europäischer Mittelstreckenwaffen und beabsichtigt andererseits die Beschaffung von Typhon-Abschusssystemen aus den USA. Beide Wege werden laut Wagner mit der Notwendigkeit von Verteidigung begründet; der Begriff werde dabei jedoch bis zur Unkenntlichkeit überdehnt.

Zuletzt zeigen Simon Bödecker, Juliane Hauschulz und Marius Pletsch die Notwendigkeit von deeskalierenden Maßnahmen auf. Mit Verweis auf die Historie und die Eigenschaften von Rüstungskontrolle skizzieren sie mögliche Ansätze zur Stabilisierung und Vertrauensbildung und eröffnen die Debatte um einen multilateralen Nachfolgevertrag für den INF-Vertrag.

Landgestützte Mittelstreckenwaffen kehren nach Europa zurück, eine ernsthafte politische und gesellschaftliche Diskussion darüber bleibt jedoch bisher aus. Wir hoffen, dass dieses Dossier sowohl den Befürworter*innen als auch Kritiker*innen der deutschen Stationierungs- und Beschaffungspläne wichtige Informationen bietet, Raum für eine informierte Debatte über die Hintergründe und die Gefahren der Entscheidungen öffnet und zugleich mögliche Ansätze zur Rüstungskontrolle aufzeigt. Denn wo auch immer wir in dieser Frage stehen: Die Mittelstreckenwaffen werden eine derart einschneidende sicherheitspolitische Veränderung mit sich bringen, dass dies einer angemessenen öffentlichen Debatte bedarf – und zwar jetzt.

Die globale Renaissance von Mittelstreckensystemen

Militärtechnische Aspekte und Raketenkrisen im Kalten Krieg

von Wolfgang Richter

Seit den ersten Einsätzen von ballistischen Raketen im 2. Weltkrieg hat ihre militärische Bedeutung schrittweise zugenommen. Ihre Indienststellung verlief jedoch unstet und auf die Regionen Europa, Naher Osten, Süd- und Ostasien fokussiert. Globale Spannungen, Regionalkonflikte und Technologiesprünge erwiesen sich als maßgebliche Triebkräfte. Der Zerfall der Sowjetunion, der technische Fortschritt in den Ländern des Globalen Südens und die Globalisierung der Handelsketten haben zu einer weltweiten Verbreitung von Dual-Use-Technologien geführt und zur Proliferation der Raketentechnik ebenso beigetragen wie das wachsende Interesse an der Nutzung des Weltraums.

Zwar konnte die Entspannungs- und Rüstungskontrollpolitik am Ende des Kalten Krieges signifikante Reduzierungen der Raketenbestände in Europa erreichen, doch haben die US-geführten Interventionskriege in den 1990er und 2000er Jahren neue Anreize zum Erwerb von Raketentechnogien gesetzt. 30 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges haben wachsende regionale Spannungen, die Rückkehr der geopolitischen Rivalität und zuletzt der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine neue Rüstungswettläufe ausgelöst. Westliche Versuche, die Raketenproliferation durch Rüstungs- und Exportkontrolle zu verhindern oder temporär aufzuhalten, haben an Einfluss und Glaubwürdigkeit verloren.

Militärtechnische Aspekte

Militärisch sind ballistische Raketen und Marschflugkörper (MFK) attraktiv, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Luftabwehr des Gegners durchbrechen und Ziele weit in seinem Hinterland zerstören können, ohne Pilot*innen zu gefährden. Die hohe Überschallgeschwindigkeit von Raketen und die bodennahen Flugkurse von Marschflugkörpern erlauben Überraschungsangriffe und erhöhen so die Verwundbarkeit des Gegners. Ihm verbleibt wenig Zeit, um anfliegende Raketen zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings hängt ihr militärischer Nutzen nicht nur von der Wirkung ihres Sprengkopfes ab, sondern vor allem von ihrer technischen Zuverlässigkeit, Treffgenauigkeit und Reichweite sowie von ihrer Fähigkeit, eine moderne Raketenabwehr zu überwinden.

Startmasse, Reichweite und Startplattformen variieren je nach Verwendungszweck:

  • Bodengestützte Gefechtsfeldsysteme werden mit Mehrfachraketenwerfern (MLRS) mit bis zu 80 km Reichweite oder zur Flug- und Raketenabwehr eingesetzt. Mobile Kurzstreckenraketen (SRBM) können Ziele weit hinter den Frontlinien mit bis zu 500 km Reichweite bekämpfen. Von Kampfschiffen oder U-Booten gestartete Lenkwaffen werden für die Flug- und Raketenabwehr oder gegen See- und Landziele verwendet. Kampfflugzeuge können mit Marschflugkörpern (ALCM) Schiffe oder Bodenziele zerstören.
  • Bodengestützte Mittelstreckenraketen (MRBM) und -marschflugkörper (GLCM) erzielen Reichweiten oberhalb von 500 km bis etwa 2.400 km oder über 2.400 km bis zu 5.500 km (IRBM). Für Europa sind sie von strategischer Bedeutung, da sie Ziele auf dem gesamten Kontinent zwischen dem Atlantik und dem Ural erreichen können. Seegestützte Marschflugkörper mittlerer Reichweite (SLCM) können ähnliche Wirkungen erzielen, sofern sie in europäischen Gewässern operieren. Für die USA und Russland haben land- oder U-Boot-gestützte Raketen interkontinentaler Reichweite (ICBM/SLBM) strategische Qualität, da sie – im Unterschied zu Mittelstreckenraketen – die gesamte kontinentale Landmasse der USA und Russlands abdecken können.

Eine hohe technische Zuverlässigkeit von Raketen und MFK kann nur mit fortschrittlichen Fertigungs-, Antriebs- und Regeltechniken und umfangreichen Testserien erzielt werden. Weitreichende ballistische Raketen, deren Apogäum außerhalb der Erdatmosphäre liegt, erfordern besondere Material- und Kon­struktionseigenschaften, um die Wiedereintrittskörper gegen extreme Hitze zu härten und bei hoher Druckbelastung zu stabilisieren. Flüssigbrennstoffe erlauben eine hohe Energieausbeute und Feinabstufung der Brennstoffzufuhr. Sie werden bis zur Startvorbereitung von den Raketen getrennt gelagert und sind daher sicherer im Transport, benötigen aber eine längere Betankungszeit. Dagegen sind Raketen, die mit etwas weniger effizienten Festbrennstoffen betrieben werden, in wenigen Minuten startklar. Wegen ihrer hohen Reaktionsfähigkeit sind sie daher für mobile militärische Verwendungen besser geeignet.

Um hohe Treffgenauigkeiten zu erzielen, werden präzise Steuerungssysteme benötigt. Sie halten den Flugkörper nicht nur stabil auf einem vorgegebenen Flugkurs, sondern steuern ihn fortlaufend nach, etwa um atmosphärisch bedingte Abweichungen zu korrigieren, der Raketenabwehr auszuweichen oder Zieländerungen im Flug zu ermöglichen. Dies wird durch Trägheitsnavigation und satellitengestützte Aufklärung, Ortungssignale (GPS-Steuerung) und Datenübertragung erreicht. Bei modernen MFK wird die eigene Position stetig mit dem überflogenen Bodenrelief abgeglichen. Dazu sind hochauflösende Sensoren, leistungsstarke Mikroprozessoren und Steuerungssysteme an Bord erforderlich, die eine Auswertung umfangreicher Daten in Echtzeit ermöglichen. Moderne Lenkflugkörper können Kursänderungen vornehmen und Ziele im Endanflug sensorgestützt erfassen. So kann eine Treffwahrscheinlichkeit von 50 % in einem »Zielkreis« (CEP) von wenigen Dutzend Metern bis zu deutlich unter 10m erzielt werden. In Verbindung mit durchschlagstarken konventionellen Sprengkörpern erlaubt dies Präzisionsangriffe gegen die kritische Infrastruktur und gehärtete Ziele in der Tiefe, die von strategischer Bedeutung sein können.

Die Verbesserung der Treffgenauigkeit hat in den letzten 30 Jahren den Einsatz von Raketen und MFK in konventioneller Rolle erheblich beschleunigt. Über 20 Staaten stellen sie her und mehr als 70 Staaten nutzen sie in ihren Streitkräften. Allerdings verfügen nur wenige Staaten über die erforderliche Peripherie an Sensoren, Mikroprozessoren und satellitengestützten Ortungssystemen, um eine hohe Treffpräzision zu erreichen – dies sind vor allem die USA, aber auch China, Russland, einige europäische Staaten, Israel und Indien. Somit sind die meisten Nutzer von der Technologie einiger weniger Staaten und Unternehmen abhängig. Fehlt sie, so bleibt die militärische Wirkung des Raketeneinsatzes auf Zufalls­treffer in weiten Streukreisen beschränkt. Die Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine demonstrieren die Bedeutung solcher Schlüsseltechnologien. Ohne den Zugang zu westlichen Aufklärungs- und Ortungsdaten würden Kyjiws MFK- und Drohneneinsätze weitaus weniger Wirkung entfalten.

Zudem erweist sich, dass konventionelle Raketen zwar ortsfeste Ziele der kritischen zivilen und militärischen Infrastruktur weit hinter der Front zerstören, aber in einem beweglich geführten oder verzahnten Gefecht kaum effektiv eingesetzt werden können. In einem Abnutzungskrieg ist ihre Langzeitwirkung von Bedeutung, wenn sie massenhaft und stetig eingesetzt werden, um die Kommunikation zu stören oder den Nachschub zu verlangsamen. Ihr unmittelbarer Einfluss auf die Lage an der Front ist dagegen begrenzt. Gelände können sie weder halten noch nehmen. Sie sind weder »Wunderwaffe« noch »Game Changer«, sondern entfalten ihre Wirkung nur im Verbund der Systeme.

Die ebenso rasante Entwicklung der Raketenabwehr hat die Wirksamkeit ballistischer Raketen und Lenkflugkörper wiederum erheblich eingeschränkt. Neben der kinetischen Abwehr (Abschuss durch Aufprall einer Abwehrrakete auf die Angriffsrakete oder deren Zerstörung durch Explosion) können auch elektronische Maßnahmen (»Jamming«, »Spoofing«) Flugkörper von ihren beabsichtigten Flugbahnen ablenken und zum unkontrollierten Absturz bringen. Doch können nur wenige Staaten leistungsstarke Raketenabwehrsysteme herstellen, vor allem die USA und Israel sowie China, Russland und einige europäische Länder. Zudem können Massenangriffe mit Drohnen, Marschflugkörpern und ballistischen Raketen die Raketenabwehr überfordern. Im Ukrainekrieg zeigt sich, dass selbst bei einer Abschussrate von 83 % immer noch mehrere Dutzend Flugkörper ihre Ziele erreichen, während unkontrolliert niedergehende Trümmerteile Zufallsschäden anrichten. Im Januar 2026 wurde gemeldet, dass aktuell aber die Abschussquote von ballistischen Raketen auf ca. 25 % gesunken ist (Kienhöfer 2026).

Auch für die strategisch-nukleare Abschreckung ist die Raketenabwehr von entscheidender Bedeutung, da sie das Potential hat, einen nuklearen Gegenschlag zu reduzieren. Daher haben sich die USA und die Sowjetunion schon 1972 darauf verständigt, diese Fähigkeiten zu begrenzen. Der Ausstieg der USA aus dem ABM-Abkommen 2002 hat den Wettlauf zwischen der Verbesserung der Raketenabwehr und der Steigerung der Durchsetzungsfähigkeit von Angriffsraketen weiter beschleunigt. Russland und China setzen auf die quantitative Sättigung der Abwehr durch Mehrfachsprengköpfe und Täuschkörper sowie auf extreme Hyperschallgeschwindigkeiten und unstet schwankende Flugbahnen der Wiedereintrittskörper mit abrupten Kurswechseln (HGV/Hyperschallgleiter). Russland testet zudem nukleargetriebene Marsch­flug­körper von nahezu unbegrenzter Flugdauer. Sie sollen erkannte Abwehrlücken für überraschende Angriffe aus unterschiedlichen Richtungen ausnutzen. Dagegen hat Präsident Trump den Aufbau eines »Golden Dome«-Projekts angekündigt, um das amerikanische Festland vor Raketenangriffen zu schützen (White House 2025, S. 3).

Ballistische Raketen und Marschflugkörper

Definitionen

Ballistische Raketen:

Ballistische Raketen folgen nach Brennschluss ihrer Antriebsstufen einer elliptischen Flugbahn. Sie hängt von der Flugneigung, der Endgeschwindigkeit, der Startmasse und dem höhenabhängigen Luftwiderstand ab. Der Scheitelpunkt der Flugbahn (»Apogäum«) und die Reichweite werden durch die Schubkraft der Booster, die Brennstoffmenge und die Startmasse (Hülle, Booster, Tank mit Füllung, Steuersysteme, Sprengkopf) bestimmt.

Marschflugkörper:

Marschflugkörper sind flügelstabilisiert, werden mit Raketenmotoren oder Stau­strahltriebwerken stetig angetrieben und folgen aerodynamischen Flugbahnen mit niedrigeren Geschwindigkeiten (oft Unterschall) und in niedrigen Höhen, um die frühe Radarerkennung zu erschweren. Tankfüllung, Motorenleistung und Nutzlast mit Steuerungselementen und Sprengkopf determinieren die Reichweite.

Glossar: Übliche Bezeichnungen

SRBM = Short-range Ballistic Missile; Definition der Reichweite aus dem INF-Vertrag abgeleitet

MRBM = Medium-range Ballistic Missile; Definition der Reichweite gemäß INF-Vertrag

IRBM = Intermediate-range Ballistic Missile; Definition der Reichweite gemäß INF-Vertrag

ICBM = Intercontinental Ballistic Missile

SLBM = Submarine-launched Ballistic Missile

GLCM = Ground-launched Cruise Missile

ALCM = Air-launched Cruise Missile

SLCM = Sea-/Submarine-launched Cruise Missile

MLRS = Multiple Launch Rocket System

HGV = Hypersonic Glide Vehicle

CEP = Circular Error Probability; Streukreisradius

Kalter Krieg: Raketenkrisen und Rüstungskontrolle

Zu Beginn des Kalten Krieges konnten ballistische Raketen nur Ziele in einem Streukreis (CEP) von drei bis fünf Kilometern treffen (z.B. sowjetische R-12 (SS-4) MRBM, 1957, vgl. FAS 2000). Für die Bekämpfung von Punktzielen mit konventionellen Sprengköpfen waren sie ungeeignet. Angesichts der verheerenden Flächenwirkungen von Atomwaffen erschienen jedoch auch hohe Streuradien hinlänglich, um Bevölkerungs- und Industriezentren unter Bedrohung zu halten und so die Glaubwürdigkeit der Abschreckung zu gewährleisten. Daher dienten Raketen fast ausschließlich als atomare Trägerwaffen. Stete Verbesserungen von Reichweiten, Traglast, Reaktionsfähigkeit, Steuerungsmechanismen und Manövrierfähigkeit jedoch ermöglichten später einen Wechsel zu einer »Counter-Force«-Strategie der NATO.1 Bis heute bilden weitreichende Raketen und Marschflugkörper das Rückgrat der nuklearen Abschreckung.

Die Stationierung in gehärteten Silos und Tunneln, Mobilität und geographische Auflockerung, vor allem aber die Redundanz der Systeme sollen die Überlebensfähigkeit eines Teils der Atompotentiale gegen konventionelle und nukleare Angriffe gewährleisten. Die Logik dahinter: Selbst nach einem nuklearen »Erstschlag« eines Gegners soll ein vernichtender »Zweitschlag« gegen sein Heimatland geführt werden können. Dies ist bis heute der Kern der strategisch-nuklearen Abschreckung. Sie soll einen atomaren Erstschlag gegen die Territorien von Atommächten verhindern. Die »Triade« von land- und seegestützten ballistischen Interkontinentalraketen (ICBM/SLBM) und schweren Bombern, die weitreichende Marschflugkörper (ALCM) mitführen, soll die Zweitschlagfähigkeit garantieren. Es gilt die Formel: „Wer als Erster schießt, stirbt als Zweiter“.

Allerdings blieb diese Fähigkeit etwa ein halbes Jahrhundert auf die USA und die Sowjetunion beschränkt. Bis heute sind 89 % aller Atomwaffen (SIPRI 2024) und 76 % der Raketen (vgl. IISS 2025, S. 34, 37, 181, 183) mit interkontinentaler Reichweite in der Hand der USA und Russlands. In den 1960er Jahren haben auch Großbritannien (mit Hilfe der USA) und Frankreich mit je 64 SLBM eine begrenzte Zweitschlagfähigkeit erreicht. Die Atommacht China (seit 1964) stellte zunächst nur wenige ICBM in Dienst und konzentrierte sich auf Mittelstreckensysteme. Erst nach der Jahrtausendwende begann die Volksrepublik, eine moderne zweitschlagfähige Triade aufzubauen.

Angesichts des nuklearstrategischen Patts wuchs die konzeptionelle Bedeutung von Kurz- und Mittelstreckenraketen für die nukleare Abschreckung in Europa. Da eine »strategische« Eskalation der USA unglaubwürdig erschien, um eine großangelegte sowjetische Offensive abzuschrecken, sollten Angriffsverbände auf dem Gefechtsfeld oder in den rückwärtigen Verbindungszonen notfalls durch den nuklearen Ersteinsatz gestoppt werden. Zu diesem Zweck stationierten die USA »taktische« Atomwaffen in Europa, die mit Artillerie, Kurzstreckenraketen und Jagdbombern eingesetzt werden konnten.

Im Rahmen der »nuklearen Teilhabe« erwarben auch einige europäische NATO-­Staaten US-Kurzstreckenraketen für ato­mare Gefechtsfeldfeldeinsätze (»Sergeant«, »Lance«), – die Bundesrepublik Deutschland auch »Pershing Ia«-Raketen mit knapp 800 km Reichweite. Die Atomsprengkörper blieben unter US-Verwahrung. Die Warschauer Pakt-Staaten DDR, CSSR, Bulgarien und Rumänien erhielten sowjetische Kurzstreckenraketen (SS-12, SS-21, »Scud«). Frankreich verfolgte eine eigenständige Nuklearstrategie der »massiven Vergeltung« auf einen Angriff und unterstellte seine Streitkräfte nicht der NATO. Gleichwohl führte es Kurzstreckenraketen (»Pluton«, »Hades«) ein, um einen sowjetischen Durchbruch in Deutschland aufzuhalten, bevor er Frankreich würde erreichen können.

1962 begann die Sowjetunion, Mittelstreckenraketen in Kuba zu stationieren, um das amerikanische Festland direkt zu bedrohen. Die USA reagierten mit einer Seeblockade und der Drohung mit dem Atomkrieg. Es gelang, die »Kuba­krise« friedlich beizulegen: Moskau zog seine MRBM zurück, während Wash­ington wenige Monate später stillschweigend »Jupiter«-MRBM aus der Türkei und Italien abzog, später auch »Thor«-Raketen aus Großbritannien.2

Der massive Aufbau sowjetischer Mittelstreckenraketen größerer Reichweite (IRBM SS-20, MRBM SS-4/5) löste die »Raketenkrise« von 1979 bis 1986 aus. Denn sie konnten Ziele auf dem gesamten europäischen Kontinent und in Großbritannien nuklear bedrohen. Ein Drittel des Potentials richtete sich allerdings auch gegen China. Grund dafür waren die politischen Spannungen zwischen Moskau und Beijing, die Ende der 1960er Jahre zu einem Grenzkonflikt am Ussuri und Amur geführt hatten. Die europäischen NATO-Staaten wiederum, insbesondere Deutschland, befürchteten erpressbar zu werden, da eine strategische Eskalation der USA gegen sowjetisches Territorium wegen des nuklearen Patts unglaubwürdig geworden war (auch der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt hat nachdrücklich auf diese »Raketenlücke« hingewiesen.). In den SALT I/II-Verträgen hatten die beiden Atommächte nämlich die quantitative Parität vereinbart.

Der »NATO-Doppelbeschluss« vom Dezember 1979 begegnete der befürchteten »Abkoppelung« Europas mit zwei Entscheidungen: (1) die Stationierung von 108 amerikanischen MRBM »Pershing II« und von 464 GLCM »Tomahawk« in Deutschland, Großbritannien, Italien, Belgien und den Niederlanden; (2) das Angebot an Moskau, die Arsenale an Mittelstreckenwaffen beider Seiten reziprok abzubauen und dazu einen Rüstungskontrollvertrag abzuschließen.

Der sowjetische Präsident Mikhail Gorbatschow, der unter den Stichworten »Glasnost« (Offenheit) und »Perestroika« (Umgestaltung) eine politische Kurswende vollzogen hatte, reagierte positiv. Nach nur einem Jahr intensiver Verhandlungen schlossen beide Mächte am 8. Dezember 1987 den Vertrag über die Eliminierung bodengestützter nuklearer Mittelstreckenwaffen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 km (INF-Vertrag). Er trat 1988 in Kraft.3 Schon im Spätsommer 1991 waren alle knapp 2.700 betroffenen Mittelstreckensysteme unter gegenseitiger Überwachung zerstört. Das Verifikationsregime endete im Mai 2001 (Richter 2020).

Parallel dazu zerstörte Deutschland die 72 Pershing Ia-Raketen der Bundeswehr. Auch Polen, die damalige Tschechoslowakei und Bulgarien gaben ihre SS-12-Raketen auf. Aufgrund der »Presidential Initiatives« von 1991/92 reduzierten Washington und Moskau zudem ihre stationierten taktischen Atomwaffen und zogen alle Kurzstreckenraketen aus Mitteleuropa ab. Nur wenige nationale Systeme verblieben bis in die 2000er Jahre in Tschechien, Polen und Rumänien. Serbien, Kasachstan, Belarus und die Ukraine verfügten noch nach 2022 über Scud-, Luna- und SS-21-Raketen. Nachdem der INF-Vertrag umgesetzt war, verloren landgestützte Mittelstreckensysteme im NATO-Russland-Kontext für fast drei Dekaden an Bedeutung.

Zusammenfassung

Im Kalten Krieg waren landgestützte Mittelstreckenraketen ein wesentliches Element, um die regionale nukleare Abschreckung zwischen der NATO und der Sowjetunion in Europa aufrechtzuerhalten. Sie waren konzeptionell eng mit dem strategisch-nuklearen Gleichgewicht zwischen den USA und der Sowjetunion verknüpft. Es gelang beiden Seiten, zwei Krisen um diese Waffen durch Stationierungsverzichte zu lösen: die Kuba-Krise 1962 und die Raketenkrise 1979-86. Der INF-Vertrag von 1987 und die Wende zu einer kooperativen Sicherheitsordnung von 1990 hatten zur Folge, dass die Raketenfrage für lange Zeit von der europäischen Sicherheitsagenda verschwand.

Da Raketen zu Beginn des Kalten Krieges nur eine geringe Treffgenauigkeit erzielen konnten, wurden sie zunächst fast ausschließlich als Atomwaffenträger verwendet. Deren Flächenwirkung gegen Bevölkerungs- und Industriezentren sollte die nukleare Abschreckung gewährleisten. Verbesserte Steuerungssysteme und kleinere Trefferstreukreise erlaubten es später, militärische Ziele unter nuklearer Bedrohung zu halten. Doch war es erst die hohe Treffpräzision durch satellitengestützte Aufklärung, Ortung und Datenübertragung sowie eine moderne Steuertechnik durch Mikroprozessoren und Bordsensoren, die einen militärisch effektiven konventionellen Einsatz von Mittelstreckensystemen ermöglichte.

Vor diesem Hintergrund hat die Abkehr von bodengestützten Raketen keine »Fähigkeitslücke« der NATO in Europa hinterlassen. Ziele im Hinterland eines Gegners konnten weiterhin präzise zerstört werden. Nicht zuletzt im Kosovokrieg von 1999 setzte die NATO ALCM und SLCM wirksam gegen serbische Ziele ein. Wesentlich dafür war das reibungslose Zusammenwirken aller Komponenten verbundener Operationen und nicht die Plattformen, von denen die Raketen abgefeuert wurden. Eine solche »Fähigkeitslücke« heutzutage als Begründung für die Stationierung solch landbasierter Systeme in Europa anzuführen, lässt die historischen Erfahrungen ebenso außer Acht wie die technischen und operativen Fähigkeiten luft- und seegestützter Systeme. Sie ignoriert zudem die strategischen Risiken, die mit der erneuten Stationierung solcher Systeme verbunden wären.

Anmerkungen

1) Für einen Überblick über die Strategieentwicklung der NATO vgl. Walpuski 1984, S. 23-32.

2) Für einen detaillierteren Überblick, siehe Greiner 2010.

3) Für einen Überblick zum Vertragsregime des INF-Vertrags, siehe Gassert et al. 2020.

Literatur

Federation of American Scientists (FAS) (2000): R-12 / SS-4 SANDAL. Homepage, URL: nuke.fas.org/guide/russia/theater/r-12.htm, 18.7.2000.

Gassert, P.; Geiger, T.; Wentker, H. (2020): ‚The reward of a thing well done is to have done it’: The rise and fall of the INF treaty, 1987-2019. In: Dies. (Hrsg.): The INF treaty of 1987. A reappraisal. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 9-40.

Greiner, B. (2010): Die Kuba-Krise. Die Welt an der Schwelle zum Atomkrieg. München: C.H.Beck.

International Institute for Strategic Studies (IISS) (2025): The Military Balance 2025. London, 11.2.2025.

Kienhöfer, C. (2026): Abfangquote im freien Fall: Putins Raketen bringen ukrainische Luftabwehr an ihre Grenzen. Focus online, 14.1.2026.

Richter, W. (2020): Implementing the INF Treaty. The elimination and verification process. In: Gassert, P.; Geiger, T; Wenker, H. (Hrsg.): The INF treaty of 1987. A reappraisal. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 277-314.

Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) (2024): Role of nuclear weapons grows as geopolitical relations deteriorate – new SIPRI Yearbook out now. Pressemitteilung, 17.6.2024.

White House (2025): National Security Strategy of the United States of America. Washington, D.C., November 2025.

Walpuski, G. (1984): Verteidigung + Entspannung = Sicherheit. Texte und Materialien zur Außen- und Sicherheitspolitik. Bonn: Verlag Neue Gesellschaft.

Wolfgang Richter ist Oberst a.D. und Associate Fellow beim Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik. Er war Leitender Militärberater der deutschen Ständigen Vertretungen bei der Abrüstungskonferenz in Genf, den VN-Abrüstungsforen in New York und bei der OSZE in Wien. Von 2010-2022 arbeitete er bei der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin.

Mittelstreckenwaffen von der »Kuba-Krise« bis heute

Zeitstrahl zentraler Ereignisse

April 1962

US-IRBM in Izmir, Türkei

14.10.1962

USA entdecken sowjetische IRBM auf Kuba (»Kuba-Krise«)

28.10.1962

SU sagt Abzug im Gegenzug für Abzug von IRBM aus Türkei zu

01.07.1968

Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrags (NPT)

17.11.1969

Beginn »Strategic Arms Limitation Talks« (SALT I) zwischen USA und SU

05.03.1970

NPT tritt in Kraft

26.05.1972

Unterzeichnung »Anti Ballistic Missiles« (ABM)-Vertrag und »SALT I-Interim-Agreement«

24.11.1974

Wladiwostok-Gipfel: Grundlagen für SALT II vereinbart

1976/1977

Beginn der Stationierung von SS-20 Raketen

18.09.1979

Unterzeichnung SALT II (nie ratifiziert, aber eingehalten bis 1986)

11.12.1979

NATO-»Doppelbeschluss«

Oktober 1980

Vorgespräche für den INF-Vertrag

18.11.1981

US-Vorschlag »Nulllösung« (keine neuen Systeme)

30.11.1981

Verhandlungsstart INF-Vertrag

22.10.1983

Menschenkette Stuttgart-Neu-Ulm/Wileys gegen Stationierung

22.11.1983

Bundestag beschließt Stationierung von ­Pershing II

23.11.1983

erste Pershing II Raketen kommen an

15.01.1986

SU Vorschlag: vollst. Abrüstung aller Nuklearwaffen bis 2000

23.02.1986

Erneuerung des »Nulllösung«-Vorschlags bis 1990 durch USA

11-12.10.1986

Gipfel von Reykjavik: Einigung max. 100 Mittelstreckenwaffen mit größerer Reichweite, keine in Europa

08.12.1987

Unterzeichnung INF-Vertrag: vollst. Verbot landgestützter Mittelstreckenwaffen

27.05.1888

INF Vertrag ratifiziert

24.05.1991

Vollständige Vernichtung der US-Bestände

28.05.1991

Vollständige Vernichtung der Sowjetischen Bestände

31.07.1991

Unterzeichnung START I

03.01.1994

Unterzeichnung START II, nie ratifiziert

05.12.1994

Ratifizierung START I

31.11.1994

Multilateralisierung INF: USA, Russland, Belarus, Kazakhstan und Ukraine treffen Vereinbarung

11.05.1995

5th NPT RevCon: Unbefristete Verlängerung NPT-Vertrag

31.05.2001

Ende/Auslaufen Vor-Ort-Inspektionen des INF-Vertrags

13.06.2002

Austritt USA aus dem ABM-Vertrag tritt in Kraft

24.05.2002

Unterzeichnung SORT-Vertrag

01.06.2003

Ratifizierung von SORT

08.04.2010

Unterzeichnung von New START

05.02.2011

Ratifizierung von New START

23.05.2013

USA: Bedenken bezüglich INF aufgrund russischer SSC-8

31.07.2014

Öffentlicher Vorwurf USA gegen Russland: Vertragsverletzung INF

15-16.11.2016

30. Sitzung der Verifikationsrats (SVC) des INF in Genf bzgl. SSC-8

12.12.2017

31. Sitzung der SVC: Fortsetzung Diskussion über Vertragsverletzungen

04.12.2018

60-Tage Ultimatum USA an Russland (INF)

02.02.2019

USA suspendieren INF-Vertrag und kündigen Austritt an

03.02.2019

Russland suspendiert INF-Vertrag

02.08.2019

formeller Austritt der USA aus INF-Vertrag

18.08.2019

US-Test eines landgestützten Marschflugkörpers

03.02.2021

Vereinbarung USA und Russland: New START um 5 Jahre verlängert

21.02.2023

Russland suspendiert Teilnahme an New START; Ankündigung: will Obergrenzen einhalten

10.07.2024

Deutsch-US-amerikanische Ankündigung,
ab 2026 US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland zu stationieren

11.07.2024

»ELSA«-Ankündigung

21.11.2024

Erster russischer Einsatz »Oreschnik« (Dnipro, Ukraine)

15.05.2025

Deutschland und UK: Absicht gemeinsame Mittelstreckenwaffe

30.12.2025

Einsatzbereitschaft »Oreschnik« in Belarus

08.01.2026

Weiterer Einsatz Oreschnik

05.02.2026

New START formell ausgelaufen

Umfassende Zerstörungsfähigkeit

Mittelstreckenwaffen und nuklear-konventionelle Kriegsführung der USA

von Jürgen Scheffran

Die Stationierung der Mittelstreckenwaffen 2026 in Deutschland steht im Zusammenhang mit der weltweiten Kriegsführung der USA, der einzigen Macht, die den Anspruch auf und die Fähigkeit zur Ausübung globaler militärischer Gewalt hat. Der Forschungsdienst des US-Kongresses zählt 469 Militärinterventionen der USA seit 1798, davon über die Hälfte seit 1991 (Plagakis und Torreon 2023). Zugleich unterhalten die USA weltweit sechs Regionalkommandos und hunderte Militärbasen in über 50 Ländern, besonders viele in Japan, Südkorea, den Philippinen, Deutschland und Italien (Nicastro und Tilghman 2024, Vine et al. 2021). In Erwartung eines (vermeintlichen) Sicherheitsgewinns machen sich die Stationierungsländer abhängig von den USA, die zugleich eigene Interessen militärisch durchsetzen, unter Umständen auch gegen die Gastgeber. Durch ihre globale Militärpräsenz sind die USA praktisch permanent im Krieg, bedrohen angrenzende Staaten oder sehen sich durch diese bedroht, wodurch das Wettrüsten weltweit angeheizt wird. Vor diesem Hintergrund nun lässt sich die Stationierung und Verbreitung von US-amerikanischen Mittelstreckensystemen besser verstehen.

Die Mittelstreckenwaffen der Multi-Domain Task Forces

Das gilt in besonderem Maße für die beweglichen Kernverbände der US-Armee, den sogenannten »Multi-Domain Task Forces« (MDTF). Sie koordinieren Land-, Luft-, See-, Weltraum-, Cyber- und Informationseinsätze, um mit Zerstörungsmitteln Gegnern den Zugang und die Kon­trolle (anti-access/area denial, A2/AD) über Gebiete zu verweigern, u.a. mit Angriffen bis weit hinein in gegnerisches Territorium (»Deep Strikes«). Das geschieht in der Doktrin wie auch in der Praxis durch landgestützte Mittelstreckenwaffen auf beweglichen Abschussrampen.

Dies geht zurück auf eine Initiative aus 2016 von Admiral Harry Harris, der damals das größte US-Kommando für den Pazifikraum befehligte. Um den wachsenden militärischen Fähigkeiten in der Region durch China, Russland und Nordkorea zu begegnen, forderte er, „dass die Armee in der Lage sein müsse, Schiffe zu versenken, Satelliten zu neutralisieren, Raketen abzuschießen und die Fähigkeit des Feindes zu hacken oder zu stören, seine Streitkräfte zu befehligen und zu kontrollieren“ (Evans 2025). In kürzester Zeit wurde bis 2018 das MDTF-Pilotprogramm ins Leben gerufen, um wesentliche Fähigkeiten zu demonstrieren und erproben (ebd.). Ob dies die Entscheidung von Präsident Trump beeinflusste, am 1.2.2019 den INF-Vertrag zu kündigen, ist nicht bekannt.

Die MDTF kontrollieren eine Reihe von Waffensystemen, die für die Debatte um Mittelstreckensysteme zentral sind: Das »Long Range Fires Battalion« (LRFB) koordiniert drei Batterien – Mid-Range Capability (Typhon), High Mobility Artillery Rocket System (HIMARS) und Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) (ebd.). Diese verwenden Flugkörper diverser Typen und Reichweiten (Richter 2024), die im Programm »Long Range Precision Fires« (LRPF) integriert wurden:

1. Eine Typhon-Batterie umfasst vier Lkw-Anhänger mit je vier Abschusszellen, neben Operationszentrum, Unterstützungs- und Nachladefahrzeugen. So kann eine Batterie bis zu 16 Flugkörper in kurzer Zeit starten. Hierzu gehören Marschflugkörper vom Typ »Tomahawk«, die mit Reichweiten über 1.600 km tief in gegnerisches Territorium eindringen können, um u.a. Raketenträger, Radaranlagen, Flugplätze und Kommandoeinheiten zu zerstören. Niedrige Flughöhen zwischen 30 und 90m, geringe Radarquerschnitte und schwache Infrarot-Signaturen der Triebwerke erschweren eine Ortung und Bekämpfung. Durch Trägheitsnavigation und Kurskorrekturen entlang der Flugroute wird über große Distanzen eine Zielgenauigkeit (Streukreisradius) von 5-10m erreicht. Im Unterschied zu den im Kalten Krieg in Europa stationierten und 1991 verschrotteten nuklearen BGM-109G Marschflugkörpern (»Gryphon«) sollen die neuen Tomahawk Block V-Marschflugkörper mit konventionellen Gefechtsköpfen bestückt werden. Ein erfolgreicher Test eines landgestützten Tomahawk-Marschflugkörpers fand am 18. August 2019 statt, wenige Tage nach dem Ende des INF-Vertrags. Landmobile Typhon-Startrampen wurden im Rahmen des LRPF-Programms 2023 erprobt und in Dienst gestellt. Diese sind auch für ballistische Raketen vom Typ »Standard Missile« 6 (SM-6) vorgesehen, die von der Flugabwehr der US-Navy (Aegis) umgerüstet wurden, um Bodenziele mit einer Distanz unter 500 km anzugreifen. Es wird an einer Version gearbeitet (SM-6 Block Ib), um Geschwindigkeit und Reichweite zu maximieren (Shaikh 2019), wobei die weitere Förderung ungewiss ist.

2. Eine HIMARS-Batterie umfasst mehrere Ketten- oder Radfahrzeuge, die jeweils bis zu sechs gelenkte Mehrfach-Raketensysteme (MLRS) abfeuern können. HIMARS-Batterien wurden nach Australien, Estland, Taiwan und Polen geliefert (Kumar 2025) und auch in der Ukraine eingesetzt, zusammen mit der ATACMS-­Kurzstreckenrakete (Reichweite bis 300 km). Deren Nachfolger ist die »Precision Strike Missile« (PrSM), mit einer Reichweite von über 500 km. Der erste Teststart einer PrSM erfolgte am 10. Dezember 2019, die Einsatzreife wurde Ende 2024 erreicht. Die PrSM wird weiterentwickelt, indem ihre Reichweite weiter erhöht (mehr als 1.000 km), die Nutzlast gesteigert (panzerbrechende Streumunition, bunkerbrechender Gefechtskopf) und eine Radar- oder Infrarot-Lenkung integriert werden.

Die im Herbst 2025 vorgestellte Rakete soll von Land (mit jeweils einer PrSM pro Fahrzeug) und See gegen stationäre und bewegliche Ziele eingesetzt werden und im Rahmen der seit einigen Jahren propagierten »netzwerkzentrierten Kriegsführung« gegnerische Truppen und Gerät weit hinter der Kriegsfront bekämpfen, auch verbunkerte Ziele. Die aktive Steuerung verwendet während des gesamten Fluges die verschiedenen Informationsquellen und kann Ziele auch in gebirgigen oder urbanen Umfeldern anfliegen. Australien führte im Juli 2025 den ersten Test einer gemeinsam mit den USA entwickelten PrSM-Rakete durch und verfügt als bislang einziges weiteres Land über diese Waffe (Lloyd 2025). Um der angenommenen wachsenden Nachfrage zu genügen, wird die Produktion von Lockheed Martin auf 400 PrSM-Raketen pro Jahr erhöht (Gavilan 2025). Ein Einsatz in Deutschland ist bislang offen, allerdings ist das von Rheinmetall mit entwickelte »Global Mobile Artillery Rocket System« (GMARS) kompatibel mit den in der NATO eingeführten MLRS Raketen von Lockheed Martin, auch mit der neuen PrSM (Böhm 2025).

3. Als Speerspitze strategischer Angriffswaffen gilt die zweistufige Hyperschallrakete »Dark Eagle« mit großer Reichweite (2.800-3.500 km), hoher Geschwindigkeit (Angaben von mehr als Mach 5) und einer Zielgenauigkeit von wenigen Metern. Mit einem manövrierbaren Hyperschallgleiter variabler Flugbahn und einem relativ kleinen Sprengkopf soll sie die gegnerische Raketenabwehr und A2/AD-Gegenmaßnahmen überwinden, um hochwertige Schlüsselziele zu zerschlagen, darunter Kommandozentralen, Startanlagen, Flugabwehrsysteme und Flugkörper mit und ohne Atomwaffen. Als Boden-Boden-Rakete und als Schiffs- und U-Boot-Rakete soll Dark Eagle die USA in die Lage versetzen, in kurzer Zeit und über große Distanzen Ziele weltweit angreifen zu können. Eine mobile Batterie mit vier Lastwagen kann bis zu acht Raketen gleichzeitig starten, die nachgeladen werden können. Verschiedene Tests wurden zwischen 2011 und 2024 im Pazifik durchgeführt; 2017 flog ein Prototyp über 3.700 km von Hawaii zu den Marshallinseln, was im Juni 2024 wiederholt wurde. Die Indienststellung des Systems wurde auf das Haushaltsjahr 2026 verschoben.

Zu den MDTF-Ergänzungssystemen gehört das unbemannte Fluggerät »K1000« mit großer Reichweite für Aufklärung und Überwachung, betrieben durch Elektromotoren und Solarenergie. Zusammen mit Ballon-Plattformen und ergänzend zu Satelliten und Flugzeugen sollen sie einen dauerhaften Datenstrom über ein Zielgebiet bereitstellen, der dann über ein gesichertes Netzwerk an die abzufeuernden Langstreckenraketen weitergeleitet wird, um Ziele schnell und genau zu treffen.

Globale Stationierungsvorhaben der USA

Die USA planen fünf MDTF, deren Aufstellung teilweise begonnen wurde: zwei für den indo-pazifischen Raum, eine in Europa, eine für die Arktis oder »multiple« Bedrohungen im Indopazifik, und eine in den USA als globale Reserve. Seit 2021 wird in Wiesbaden eine MDTF-Einheit der US-Armee aufgebaut, deren Vorgängerkommando bis 1991 für die in Deutschland stationierten Pershing-Raketen zuständig war.

Der erste Typhon-Auslandseinsatz war die Verlegung auf die Philippinen im April 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Militärübung. 2023 kündigten die Philippinen auch den Kauf des HIMARS-Systems für die eigene Armee an. Nach Angaben der US-Armee können die Raketen von dieser Position aus auch die chinesische Küste und Basen der chinesischen Armee im Südchinesischen Meer erreichen. Die Einrichtung von MDTF-Einheiten in Japan oder Südkorea wird diskutiert (Ki-Chui 2025). China und Russland kritisierten den Typhon-Einsatz als destabilisierend und ein Wettrüsten anheizend (Feickert 2025).

Eine ähnliche Dynamik lässt sich auch in Deutschland beobachten: Nach der Stationierungsankündigung am 10. Juli 2024 folgte am 15. Juli 2025 der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius mit einer Kaufanfrage für Typhon-Batterien. Weiter ist die Beschaffung von 400 Tomahawk Block Vb-Marschflugkörpern für rund 1,15 Mrd. € geplant, verteilt auf land- und seegestützte Komponenten (Hoffmann 2025). Vor dem Hintergrund der angestrebten Entwicklung eigener Systeme, sollen diese Waffen als Übergangslösung dienen oder als Ersatz, falls doch keine US-Waffen nach Deutschland verlegt werden (siehe Richter, S. 21 und Wagner, S. 24 in diesem Dossier).

Angesichts der von MDTF-Systemen ausgehenden Bedrohung bis tief in russisches und chinesisches Territorium gelten sie nach Evans (2025) als vorrangiges Ziel für einen Gegner in der Anfangsphase eines Krieges. Daher werden sie zusätzlich mit einem Luftabwehrbataillon ausgestattet, das mindestens zwei Systeme zur Bekämpfung kleiner Drohnen umfasst, darunter ein Lenkflugkörper sowie Mikro­wellenstrahlen gegen die Steuerung von Drohnen. Sie können auch mit konventionellen Luftabwehrsystemen wie »Patriot« oder »Aegis« verbunden werden, die gegen Raketen mittlerer und langer Reichweite aber nicht wirksam sind. Eine solche Stationierung ist also mit konkreten Folgen für die Region verbunden, über mögliche Angriffe auf die MDTF-Einheiten hinaus.

Nuklear oder konventionell: Zwischen Erstschlag und Raketenabwehr

Die geplante Stationierung der Mittelstreckenwaffen ist Teil wachsender »Counterforce«-Fähigkeiten der US-Armee, also der Möglichkeit, gegnerische Waffen durch einen Erstschlag weitgehend am Boden zu zerstören, so dass ein Gegenschlag deutlich geschwächt bzw. durch ein Abwehrsystem abgefangen werden könnte.

Diese Fähigkeiten haben eine lange Vorgeschichte in der US-Strategie: In den 1980er Jahren versuchten die USA unter Präsident Ronald Reagan durch zielgenaue Atomraketen die eigene Erstschlagfähigkeit auszubauen und zugleich mit der »Strategic Defense Initiative« (SDI) eine weltraumgestützte Raketenabwehr aufzubauen. Auch wenn nach dem Kalten Krieg das Atomkriegsrisiko durch die Abrüstungsbemühungen zeitweilig sank, bemühten sich die USA weiterhin, ihre strategische Überlegenheit technologisch auszubauen. Führten sie zunächst Kriege und Militärinterventionen v.a. im Globalen Süden durch, wurden bald Russland und China als Gegner ausgemacht, um die eigene Aufrüstung zu rechtfertigen. Verbündete und Gegner wurden in ein neues Wettrüsten getrieben, das nun unter Trump imperiale Blüten treibt, um befürchteten Hegemonieverlusten mit Gewalt zu begegnen.

Dabei spielten neben einer Weiterentwicklung der Atomwaffen zu kleineren Sprengköpfen mit hoher Explosivkraft und »Mini-Nukes« nun auch konventionelle Flugkörper eine Rolle, um strategische Ziele eines Gegners ausschalten zu können (was auch schon früher diskutiert wurde, vgl. David 1987). Im Zusammenhang mit der Joint Vision 2020, die eine globale Dominanz über das gesamte militärische Spektrum anstrebte, initiierten die USA Anfang der 2000er Jahre das Programm »Prompt Global Strike«, später »Conventional Prompt Strike« (CPS), mit dem innerhalb einer Stunde jedes Ziel weltweit durch konventionelle Waffen getroffen werden kann (Kristensen 2006; Woolf 2017). Als CPS-Trägersysteme werden Hyperschall-Gleitfluggeräte, land- und seegestützte ballistische Raketen sowie kinetische Waffen im Weltraum anvisiert. Es gibt auch ein »Intermediate Range CPS« Programm für den Mittelstreckenbereich, zu dem die Entwicklung von Dark Eagle gehört (Parlato 2023).

In der „neuen Ära der Counterforce (Lieber und Press 2017) machen technische Fähigkeiten zur Entwaffnung gegnerischer Nuklearstreitkräfte es viel schwieriger, diese gegen Angriffe zu sichern, und schwächen die nukleare Abschreckung. Der Schutz von Zielen (durch Abhärtung oder Vergraben) wurde durch die stetige Verbesserung der Genauigkeit von Trägersystemen weitgehend zunichte gemacht, das Verstecken von Zielen wird durch die Revolution der Fernerkundung ausgehöhlt.

Da die USA bei weitreichenden Präzisionswaffen einen Vorsprung haben, stellte Dan Plesch, Professor an der SOAS, University of London, 2018 die provozierende Frage: „Könnten die USA einen Dritten Weltkrieg gewinnen, ohne Atomwaffen zu verwenden?“ Seine knappe Antwort lautete: „Wenn das ‚Schwert‘ von Prompt Global Strike nicht den Start aller russischen Raketen stoppt, könnten die USA den ‚Schild‘ ihrer eigenen Raketenabwehr einsetzen“ (Plesch 2018). Konkretisiert wird das in der Studie von Plesch und Galileo (2024). Demnach könnten die USA und ihre Verbündeten mithilfe Tausender konventioneller Flugkörper die nuklearen Trägersysteme Russlands und Chinas weitgehend zerstören oder abwehren. Vor allem tief vergrabene strategische Systeme dürften massive und koordinierte konventionelle Angriffe der USA überleben. Russland und China verfügen nicht über vergleichbare konventionelle Systeme, um die USA zu erreichen (Plesch und Galileo 2024).

Die nun geplante Stationierung der MDTF-Systeme in Deutschland und in Ostasien ergänzt diese Counterforce-Fähigkeiten der USA. Aufgrund der Nähe zu Russland und China könnten die USA also mit konventionellen Waffen auch »strategische« Ziele präzise und schnell zerstören. Dazu zählen bei Flugzeiten von weniger als 20 Minuten (Dark Eagle) unter anderem Führungs- und Kommandozentralen in der Nähe der Hauptstädte und Grenzen, Kommunikations- und Radaranlagen sowie nukleare Trägersysteme. Angesichts der kurzen Flug- und Vorwarnzeiten und der hohen Durchschlagskraft ist ein rechtzeitiger Gegenschlag kaum möglich. Aus der Sicht Moskaus und Beijings erscheinen solche Systeme als Erstschlags- und Enthauptungswaffen. Die USA würden es genauso sehen, falls ihre Gegner solche Systeme in ihrer Nähe stationieren würden (wie schon in der Kuba-Krise 1962).

Hinzu kommen die Bestrebungen der USA zum Ausbau der Raketenabwehr. Neben den schon länger laufenden Entwicklungen regionaler Abwehrsysteme in Osteuropa, Nahost und Ostasien plant die Trump-Regierung – wie seinerzeit auch Reagan – den Aufbau eines globalen Raketenabwehrsystems (»Golden Dome«), in dem Grönland eine besondere Rolle spielt. Auch wenn viele Expert*innen einen Schutzschirm gegenüber einem umfassenden Angriff derzeit nicht für technisch machbar halten, könnte es die Abschreckungsfähigkeit anderer Nuklearmächte beeinträchtigen und zu Gegenmaßnahmen herausfordern, um ihre Zweitschlagfähigkeit gegenüber einem Erstschlag der USA zu sichern.

Treiber globalen Wettrüstens

Der russische Präsident Wladimir Putin nannte im September 2014 »Prompt Global Strike« neben den Raketenabwehrsystemen der USA als zentrale neue Bedrohungen für Russland (Space Daily 2014). Der stellvertretende Ministerpräsident Dmitri Rogosin warnte, dass Russland in Vorbereitung die strategischen Nuklear­streitkräfte sowie die Luft- und Weltraumverteidigung ausbauen werde (ebd.). In den folgenden Jahren waren dann auch entsprechende Maßnahmen zur Modernisierung der russischen Raketensysteme zu beobachten (vgl. Kadyshev in diesem Dossier, S. 12).

Wie schon im Kalten Krieg verletzt die Vorrüstung der USA die Sicherheitsinteressen anderer Staaten und treibt das Wettrüsten auf der Erde und im Weltraum voran. Auch heute ist damit zu rechnen, dass China und Russland auf die US-Counterforce-Strategie mit Gegenmaßnahmen reagieren werden, etwa durch mehr, besser geschützte, schneller einsetzbare und durchdringungsfähigere Atomwaffen, oder durch präemptive Schläge gegen CPS- und MDTF-Systeme der USA. Dies könnte wiederum die USA in einer Krise verleiten, dem zuvorkommen zu wollen. In einer solchen Duell-Situation wächst die Bedrohung für alle und die Schwelle zum Atomkrieg ist schnell überschritten. Ob Absicht oder nicht, waffentechnische Fortschritte können nicht zu ignorierende Realitäten und Zwänge erzeugen, die außer Kontrolle geraten. Nicht umsonst warnen Kritiker*innen seit vielen Jahren vor dem »Atomkrieg aus Versehen«. Mit jeder technologischen Neuerung im Überbietungswettstreit steigen die Risiken.

Die nun vor der Stationierung befindlichen MDTF-Systeme schaffen daher auch erhebliche Sicherheitsrisiken für die Stationierungsländer, die in die Konfrontation und das Wettrüsten der Nuklearmächte hineingezogen werden (Scheffran 2024; Richter 2024; Demirel und Wagner 2024). Ohne Mitsprache erlauben sie den USA, strategische Ziele Russlands und Chinas schnell und präzise zu treffen. Sie machen sich umgekehrt aber auch zum Ziel von Schlägen gegen MDTF-Einheiten in besiedeltem Gebiet, untergraben die Krisenstabilität durch ihre Eskalationsanfälligkeit und die Risiken von Fehlperzeptionen. Aufgrund ihrer Offensiv- und Erstschlagfähigkeiten sind sie zur Verteidigung und Abschreckung ungeeignet. Sie senken die Schwelle zum Krieg und können trotz konventioneller Bewaffnung einen Atomkrieg auslösen, in dem die Stationierungsländer zur Zielscheibe werden.

Literatur

Böhm, C. (2025): Doppelt so stark wie HIMARS: Neuer Rheinmetall-Werfer feuert in USA ersten Schuss ab. Focus, 12.8.2025.

David, C.-P. (1987): Debating Counterforce: A conventional approach in a nuclear age. Boulder: Westview Press.

Demirel, Ö.; Wagner, J. (2024): Frieden schaffen mit Angriffswaffen? US-Mittelstreckensysteme in Deutschland. IMI-Studie 2024/7.

Evans, S.C. (2025): Capability profile: The US Army’s Multi-Domain Task Forces. European Security & Defence, 7.10.2025.

Feickert, A. (2025): The U.S. Army’s Typhon Strategic Mid-Range Fires (SMRF) System. Congressional Research Service Update. Washington, D.C., 27.3.2025.

Gavilan, J. (2025): Lockheed Martin to produce 400 PrSMs annually for US Army. The Defense Post, 13.10.2025.

Hoffmann, F. (2025): Kann Deutschland zur Raketen-Supermacht Europas werden? Hartpunkt, 2.11.2025.

Ki-Chul, P. (2025): How a multi-domain command in Japan would reshape US alliances in the Indo-Pacific. The Diplomat, 21.8.2025.

Kristensen, H.M. (2006): Global strike. A chronology of the Pentagon’s new Offensive Strike Plan. Federation of American Scientists, Washington, D.C.

Kumar, A. (2025): Lockheed Martin delivers 750th HIMARS Launcher. Defense News, 11.10.2025.

Lieber, K.; Press, D. (2017): The new era of Counterforce: Technological change and the future of nuclear deterrence. International Security 41(4), S. 9-49.

Lloyd, J. (2025): Australia tests co-developed PrSM missile for first time. Manufacturers’ Monthly, 29.7.2025.

Nicastro, L.A.; Tilghman, A. (2024): U.S. overseas basing. Background and issues for Congress. Congressional Research Service. Washington, D.C., 10.7.2024.

Parlato, R. (2023): 1st Multi-Domain Task Force deploys the Army’s first Long-Range Hypersonic Weapon system. U.S. Army, 30.3.2023.

Plagakis, S.; Torreon, B.S. (2023): Instances of use of United States Armed Forces abroad, 1798-2023. Congressional Research Service Washington, D.C., 7.6.2023.

Plesch, D. (2018): Could the US win World War III without using nuclear weapons? The Conversation, 19.4.2018.

Plesch, D., Galileo, M. (2024): Masters of the Air: Strategic stability and conventional strikes. School of Oriental and African Studies (SOAS): London.

Richter, W. (2024): Stationierung von U.S. Mittelstreckenraketen in Deutschland. Friedrich Ebert Stiftung, Juli 2024.

Rogoway, T. (2025): New Dark Eagle Hypersonic Weapon details emerge. The War Zone, 14.12.2025.

Scheffran, J. (2024): Atomkrieg durch konventionelle Waffen? Mittelstreckenraketen zwischen kaltem und heißem Krieg. IMI-Analyse, AUSDRUCK 119, S. 14-18.

Shaikh, S. (2019): US Navy to develop SM-6 Block IB. Missile Threat, Center for Strategic and International Studies, 8.4.2019.

Space Daily (2014): Russia to boost nuclear, space defence forces against US. Space Daily, 10.9.2014.

Vine, D. et al. (2021) Drawdown. Improving U.S. and global security through military base closures abroad. Quincy Institute for Responsible Statecraft, 20.9.2021.

Woolf, A.F. (2017): Conventional Prompt Global Strike and Long-Range Ballistic Missiles. Report, Congressional Research Service, Washington D.C.

Jürgen Scheffran ist Professor (em.) für Integrative Geographie, Leiter der Forschungsgruppe Klimawandel und Sicherheit (CLISEC) an der Universität Hamburg und Mitglied der W&F-Redaktion.

Nuklear bestückbar?

Ein genauer Blick auf die US-amerikanischen Mittelstreckenwaffen

Die Ankündigung der Stationierung von landgestützten US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland sorgte für Kontroversen, bei denen immer wieder auch die Atomwaffenfähigkeit der Systeme diskutiert wurde. Gerade die Tomahawks waren in den 1980er-Jahren als nuklear bestückte »Cruise Missiles« bekannt, was für entsprechende Missverständnisse sorgte. Ein Blick auf die Waffensysteme bringt Klarheit:

Die Standard-Missile-6 (SM-6) wurde als Flugkörper für die seegestützte Luftabwehr der U.S. Navy entwickelt, Block Ib wurde für den Abschuss durch Typhon-Systeme modifiziert. Alle SM-6 sind mit einem konventionellen 62kg »Con­tinuous-Rod« Splittergefechtskopf bewaffnet, der Ziele wie Flugzeuge, Schiffe oder technische Einrichtungen zerstören soll. Für diesen Zweck ist ein nuklearer Sprengkopf weder geeignet, noch verfügen die USA derzeit über atomare Sprengköpfe, die mit der SM-6 kompatibel sind.

Quellen:

Army Recognition Group (2026): SM-6 Standard Missile 6. Blogbeitrag, 19.1.2026.

Mahadzir, D. (2025): Marines, Aussies provide new details on Army SM-6 Anti-Ship missile test. U.S. Naval Institute News, 22.7.2025.

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Die Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) »Dark Eagle« ist eine mehrstufige Rakete mit einem manövrierfähigen Gleiter, der mit Geschwindigkeiten über 6.000 km/h ins Ziel einschlägt. Seine Wirkung erzielt er insbesondere durch die kinetische Energie des Aufpralls und die hohe Präzision. Daher verfügt die LRHW über einen Gefechtskopf mit dem sehr geringen Gewicht von unter 15kg, der laut der U.S. Army ausschließlich dazu dient, Fragmente »freizusetzen«. Eine Bewaffnung des Systems mit einem – zwangsweise deutlich schwereren – Nuklearsprengkopf ist somit ohne eine grundlegende Weiterentwicklung weder sinnvoll noch umsetzbar.

Quellen:

Roblin, S. (2020): The Pentagon plans to deploy an arsenal of hypersonic weapons in the 2020s. Forbes, 30.4.2020.

Rogoway, T. (2025): New Dark Eagle hypersonic weapon details emerge. The War Zone, 14.12.2025.

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Marschflugkörper vom Typ »Tomahawk« waren in der Vergangenheit in verschiedenen Versionen mit nuklearen Sprengköpfen bestückt. Der taktische Sprengkopf W84 diente als Bewaffnung für die landgestützten BGM-109G Gryphon Block 1 GLCM. Er musste besonders hohen Sicherheitsstandards entsprechen, um für den Transport mit Fahrzeugen geeignet zu sein. Die GLCM wurden gemäß INF-Vertrag abgerüstet, die Sprengköpfe wurden 2009 ausgemustert und in der Folge zerlegt. Eine Nutzung des Modells im Rahmen des Programms W80-4 wurde verworfen, weil Gewicht und Dimensionen nicht den Anforderungen entsprachen. Auch der taktische Sprengkopf W80-0 für den seegestützten Tomahawk-Marschflugkörper TLAM-N der U.S. Navy wurde 2011 außer Dienst gestellt und anschließend zerstört.

Mit dem W80-1 verfügen die USA heute noch über einen Nuklearsprengkopf für luftgestützte Tomahawk ALCM. Aktuell läuft die Weiterentwicklung der W80-1 zur Version W80-4 für die neue luftgestützte LRSO-Cruise Missile. Die Trump-Administration strebt zudem eine Adaption für den seegestützten Einsatz unter der Bezeichnung W80-4 ALT-SLCM an.

Quellen:

Atomwaffenfrei.jetzt (2024): W80-Atomsprengkopf. Atomwaffen A-Z – Infoseite, Stand August 2024.

Kearn, D. (2025): Memo to Trump: Cancel the sea-launched nuclear cruise missile. Bulletin of the Atomic Scientists, 17.1.2025.

Kristensen, H. (2010): Scrapping the safe nuke? Federation of American Scientists (FAS) Blogbeitrag, 6.10.2010.

Kristensen, H. (2013): US Navy Instruction Confirms Retirement of Nu­clear Tomahawk Cruise Missile. Federation of American Scientists (FAS) Blogbeitrag, 18.3.2013.

USGAO (2020): Nuclear weapons. Action Needed to Address the W80-4 Warhead Program’s Schedule Constraints. Report to Congressional Committees. United States Government Accountability Office, Juli 2020.

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Pläne für die Entwicklung eines nuklearen Gefechtskopfes für landgestützte Marschflugkörper des Typs Tomahawk Block Vb – der in Nachfolge des W80 über entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und Modifikationen verfügen müsste – sind nicht bekannt. Die Entwicklung eines nuklear bestückten Tomahawk-Marschflugkörpers wäre voraussichtlich mit weniger Aufwand verbunden als die nukleare Bewaffnung der anderen beiden betrachteten Waffensysteme. Eine – hypothetische – Stationierung landgestützter nuklearer Marschflugkörper in Deutschland würde jedoch weitere Fragen aufwerfen. Dazu gehört die Anpassung insbesondere der elektronischen Komponenten des nur für konventionelle Waffen vorgesehenen Start-/Transportsystems Typhon an die von den Sprengköpfen ausgehende Strahlung. Auch ist unklar, ob es – jenseits des Fliegerhorstes Büchel – zertifizierte Standorte für die Lagerung der Sprengköpfe gibt.

Fazit: Die US-amerikanischen Mittelstreckenwaffen, deren Stationierung in Deutschland geplant ist, sind somit aktuell alle nicht nuklear bestückbar. Eine Nachrüstung mit nuklearen Sprengköpfen würde mindestens eine grundlegende Weiterentwicklung der Waffensysteme und des Typhon-Systems, die Entwicklung eines neuen geeigneten Sprengkopfes und die Schaffung geeigneter Lagerplätze und Transportfahrzeuge voraussetzen.

Mitarbeit: Niels Dubrow

Russlands Arsenal

Was die russischen nicht-strategischen Flug­körper für Europa und Deutschland bedeuten

von Timur Kadyshev

Das russische Arsenal an landgestützten, nicht-strategischen Flugkörpern hat sich seit dem Ende des INF-Vertrags, der bodengestützte Waffen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 km verbot, erheblich erweitert. Seit dem Wegfall dieser Beschränkungen baut Russland seine konventionellen und nuklearen Fähigkeiten aus und führt Systeme in zuvor verbotenen Reichweitenkategorien ein, die für regionale Konflikte relevant sind. Diese Entwicklung erschwert die vorausschauende Verteidigungsplanung für Europa und Deutschland und wirft Fragen zur Krisenstabilität sowie zur Zukunft der Rüstungskontrolle auf. Um die politische und militärische Bedeutung der Systeme richtig einzuordnen, ist ein genaues Verständnis der in verschiedenen Zusammenhängen verwendeten Reichweitendefinitionen zentral.

Sprachspiele mit den Reichweiten

In der deutschen und europäischen Debatte lassen sich drei Ansätze zur Klassifikation unterscheiden: Erstens definierte der INF-Vertrag das entscheidende Reichweitenband, indem er Flugkörper mittlerer (1.000-5.500 km) und kürzerer Reichweite (500-1.000 km) verbot (vgl. z.B. Arms Control Association 2019). Zweitens wird für die operative militärische Analyse eine Einteilung genutzt, in der »long range« bereits Systeme bezeichnet, die über ungefähr 70 km hinausreichen. Gemeint sind hierbei Waffen, die für operative Angriffe und nicht für strategische Missionen vorgesehen sind. Drittens bezieht sich die aktuelle Diskussion über »long-range fires« auf landgestützte Flugkörper mit mehr als 500 km Reichweite, die für weitreichende konventionelle Schläge gedacht sind. Semantisch legt dieser Begriff eine Fähigkeit jenseits der Mittelstreckenraketen nahe; technisch umfasst er jedoch nur den unteren Bereich der Mittelstrecke und schließt in der US-Militärpraxis sogar einige Systeme unterhalb von 500 km ein (vgl. CRS 2021).

Weitere Unklarheit entsteht dadurch, dass strategische und militärische Kreise in den USA zwischen »medium-range« und »intermediate-range« Systemen unterscheiden (vgl. CRS 2005). Eine solche Differenzierung existiert im Deutschen nicht, ist jedoch fest in der US-Analytik verankert. Das Fehlen einer solchen Unterscheidung im Deutschen – zusammen mit den in verschiedenen Zusammenhängen verwendeten unterschiedlichen Reichweitendefinitionen – erschwert die Bewertung russischer Fähigkeiten im Verhältnis zu den europäischen Reaktionen und trägt zu Missverständnissen in der öffentlichen Debatte bei.

Deutschlands Entscheidung zur zeitweisen Stationierung von »long-range ­fires« verdeutlicht die Notwendigkeit, das wachsende Ungleichgewicht bei regio­nalen Angriffswaffen zu thematisieren. Diese Systeme liegen reichweitenmäßig im unteren Bereich der Mittelstrecke und verschaffen Europa zusätzliche Fähigkeiten, die dazu beitragen können, Russlands wachsendes Arsenal an Flugkörpern im ehemaligen INF-Bereich auszugleichen. Grundsätzlich könnten solche Systeme unter ein zukünftiges Abkommen zur Begrenzung von Mittelstreckenwaffen fallen. Solange Russland jedoch seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortführt, erscheinen bedeutsame Verhandlungen zu größeren Rüstungskontrollwerken leider kaum realistisch.

Relevante russische Waffensysteme

Russlands nicht-strategische Fähigkeiten basieren im Kern auf dem System »Iskander-M«. Es umfasst eine quasi-ballistische Rakete (9M723) und eine Marschflugkörpervariante (9M728), jeweils mit einer offiziell angegebenen Reichweite nahe der 500 km-Schwelle. Westliche Regierungen schätzen die Reichweite des umstrittenen weiteren Marschflugkörpers 9M729 höher als diesen Wert, was aus der Perspektive der USA zum Zusammenbruch des INF-Regimes beigetragen hat. Die Waffensysteme scheinen eine zentrale Rolle in Russlands nicht-strategischem nuklearen Trägerpotenzial zu spielen (vgl. Kristensen und Korda 2025; Cranny-Evans and Kaushal 2022).

Die bedeutendste neue Ergänzung dieses Arsenals ist die Rakete »Oreschnik«. Auswertungen offener Quellen zum russischen Angriff auf Dnipro im November 2024 deuten darauf hin, dass Oreschnik eine einzelne große Raketenstufe nutzt, um eine erhebliche Nutzlast über weite Entfernungen zu transportieren. Bei dem genannten Einsatz trug die Rakete sechs Gefechtsköpfe mit insgesamt 36 kinetischen Geschossen. Die rekonstruierten Reichweiten von etwa 2.100 km mit voller Nutzlast und bis zu rund 2.800 km mit reduzierter Nutzlast bringen, ausgehend von Westrussland, große Teile Europas in Reichweite (vgl. Karte).

Karte: Maximale Reichweite einer »Oreschnik«-Mittelstreckenrakete

Karte: Maximale Reichweite einer »Oreschnik«-Mittelstreckenrakete, ausgehend von Westrussland (Karto­graphie: Sophie Kretzschmar (W&F), erstellt mit »Natural Earth« (naturalearthdata.com)).

Russlands Verteidigungsministerium gab am 30. Dezember 2025 bekannt, dass das System in Belarus in Kampfbereitschaft versetzt worden sei (vgl. Russisches Verteidigungsministerium 2025). Es veröffentlichte Videoaufnahmen, die Unterstützungsfahrzeuge und Personal an einem Standort zeigen, den US-Forschende als Flugplatz »Krichev-6« identifizierten – nur sieben Kilometer von der russischen Grenze entfernt. Die Aufnahmen zeigen jedoch nur Unterstützungselemente ohne sichtbare Raketenwerfer, was die Frage aufwirft, ob die Stationierung eine voll einsatzbereite Einheit darstellt oder in erster Linie ein politisches Signal ist (vgl. Newdick 2025). Russische Regierungsvertreter haben das System als Teil der konventionellen Langstrecken-Fähigkeiten eingeordnet, das die Abhängigkeit von nuklearen Optionen verringern soll. Seine hohe Nutzlast und seine Fähigkeit, mit konventionellen wie nuklearen Sprengköpfen bestückt zu werden (Dualfähigkeit), tragen jedoch zur Ambiguität bei und erhöhen das Eskalationsrisiko im Krisenfall.1

Der Angriff auf Dnipro verdeutlicht weitere Herausforderungen: Ein einziger Oreschnik-Start setzte mehrere Hochgeschwindigkeits-Submunitionen frei. Selbst fortgeschrittene Racketenabwehrsysteme hätten Schwierigkeiten, jedes einzelne dieser Objekte in der kurzen Endanflugphase zu bekämpfen. Dieses Problem geht über die bloße Anzahl der gleichzeitig eintreffenden Objekte hinaus. Die Kombination aus hoher Geschwindigkeit, begrenzter Vorwarnzeit, hoher Nutzlastkapazität und dem Potenzial zukünftiger Varianten mit anspruchsvollerer Submunition bedeutet, dass Oreschnik eine Bedrohung darstellen kann, die die europäischen Abwehrfähigkeiten überfordern würde. Zwar kann Raketenabwehr zum Schutz ausgewählter Ziele gegen bestimmte Bedrohungen beitragen, doch sie kann nicht zuverlässig mehrere Objekte abfangen, die mit Hochgeschwindigkeit von einem weitreichenden, dualfähigen System ausgebracht werden. Diese Limitation zeigt die Notwendigkeit, neben Debatten über Raketenabwehrinitiativen wie die »European Sky Shield Initiative« auch einen verstärkten Fokus auf Rüstungskontrolloptionen zu legen, einschließlich einer Begrenzung der Stationierung von Raketensystemen in Europa.

Missile

Typ

Reichweite

Gefechtskopf und Hinweise

9M723

quasi-ballistisch

etwa 500 km

dualfähig, manövrierfähig

9M728

Marschflugkörper

etwa 500 km

dualfähig

9M729

Marschflugkörper

offiziell 480 km,
vermutlich über 500 km

dualfähig

Oreschnik

ballistisch

bis zu 3.000 km

hohe Nutzlast, dualfähig

Übersicht: Zentrale russische nichtstrategische landgestützte Mittelstreckenwaffen.

Nukleare Gefechtsköpfe in Kaliningrad oder Belarus?

Die Debatte darüber, ob Russland nicht-­strategische nukleare Gefechtsköpfe in Kaliningrad oder Belarus stationiert hat, dauert an. Die in der Presseöffentlichkeit vieldiskutierte Bunker-Anlage in Kaliningrad wurde vor 2013 modernisiert, doch gibt es keine verlässlichen Hinweise auf eine dauerhafte Stationierung. Eine dauerhafte Vorwärtsverlegung würde zudem die Verwundbarkeit gegenüber präemptiven Schlägen erhöhen und die Eskalationsrisiken in einer Krise verschärfen.

In Belarus ermöglichte die Aufhebung des Status als nuklearwaffenfreier Staat im Jahr 2022 die Stationierung russischer Systeme sowie den Bau einer neuen Lagerstätte. Belarussische Stellen behaupten, russische Nuklearwaffen seien dorthin verlegt worden (vgl. Belta 2025). Es gibt jedoch Hinweise, dass eine etwaige Präsenz eher temporärer Natur war oder im Zusammenhang mit einer Übung stand. Die Struktur der belarussischen Anlage entspricht nicht den bekannten russischen Standards für dauerhafte Nuklearlager und ihre Lage spricht eher für eine Funktion als politisches Symbol denn für operative Einsatzbereitschaft (Horovitz und Wachs 2024).

In beiden Fällen ist der bedeutsamere Faktor Russlands nachgewiesene Fähigkeit, nicht-strategische Nukleargefechtsköpfe bei Bedarf rasch vorwärts zu verlegen. Diese Flexibilität erschwert die Bewertung von Eskalationsschwellen und Krisenstabilität, da jede Vorwärtsbewegung in einer Krise erhebliche Unklarheit über die Absichten erzeugen würde. Das unterstreicht die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Eskalationseindämmung, wie Transparenz bezüglich der Stationierungen, eine Vorankündigung von Übungen und neue Anstrengungen zur Wiederherstellung von Mechanismen zur Eskalationsreduktion, die zuvor durch Rüstungskontroll- und vertrauensbildende Abkommen in Europa gewährleistet wurden.

Russlands Fähigkeiten umfassen inzwischen Waffen mit Reichweiten von rund 500 km bis fast 3.000 km und eröffnen Optionen, weit nach Westeuropa hineinzuwirken. Für Deutschland, durch dessen geografische Lage im Verhältnis zu Russland große Teile seiner kritischen Infrastruktur in Reichweite solcher Systeme sind, stellen sich dadurch schwierige Fragen über angemessene Reaktionen, Eigenschutz der Streitkräfte und die Grenzen konventioneller Abschreckung. Zugleich wird der Bedarf an politischen Mechanismen zur Bewältigung von Ambiguität deutlich, insbesondere im Hinblick auf dualfähige Raketen, deren Startcharakteristika keinerlei Aufschluss über ihre Bestückung geben. Wie können Politiker*innen und Militärs vorausschauende und weise Entscheidungen treffen, wenn solche Unklarheiten bei Stationierungen, Manövern und in Krisensituationen bestehen?

Potenzial und Kriterien für Rüstungskontrolle

Solange Russland seinen Krieg gegen die Ukraine fortführt, erscheinen substanzielle Verhandlungen über Rüstungskon­trollmaßnahmen und Rüstungsbegrenzung unrealistisch. Gleichwohl bleibt ein erneuertes Abkommen über Systeme im ehemaligen INF-Bereich langfristig erreichbar. Dieses würde mehrere konkrete Elemente erfordern:

  • Transparenz: Ein Moratorium über die Entwicklung und Stationierung neuer landgestützter Waffen im INF-Bereich wäre nur dann wirksam, wenn es durch wechselseitige Transparenzmaßnahmen flankiert würde. Dazu gehören der Nachweis einer Abwesenheit strittiger Systeme sowie die Bestätigung, dass Startsysteme nicht für verbotene Raketen ausgerüstet sind. Zudem müssten Stationierungen in sensiblen Regionen wie Kaliningrad berücksichtigt werden, wo selbst konventionelle Systeme Instabilität erzeugen können.
  • Verifikation: Auch darüber hinaus blieben erhebliche Herausforderungen mit Blick auf Verifikationsmaßnahmen, die Vertrauen schaffen müssen, ohne politisch unpraktikabel zu werden. Dennoch könnte ein begrenztes, klar definiertes Moratorium mit gezielten Transparenzmaßnahmen Risiken verringern und dazu beitragen, die Einführung weiterer destabilisierender Systeme im europäischen Raum zu verhindern.
  • Multilateralität: Die Existenz großer Mittelstreckenarsenale außerhalb Europas – insbesondere in Asien – mindert das Interesse an einer strikt bilateralen Regelung. Ein erneuertes bilaterales Abkommen müsste also offen bleiben für den späteren Beitritt anderer Staaten. Auch wenn eine solche Vereinbarung nicht universell wäre, könnte sie zur Stabilität in Europa beitragen, indem sie die Unsicherheit über Stationierungen reduziert und die am stärksten destabilisierenden Waffenkategorien begrenzt.

Die Erfahrung mit dem ursprünglichen INF-Vertrag zeigt, dass selbst bilaterale Abkommen das sicherheitspolitische Umfeld maßgeblich prägen können. Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Verringerung der Unklarheiten beim Einsatz nicht-strategischer Raketen würden Deutschland und Europa dabei helfen, die Risiken zu bewältigen, die von Russlands weiterentwickeltem Waffenarsenal ausgehen.

Anmerkung

1) Russland betonte mehrfach, dass Oreschnik „in seiner nicht-nuklearen Konfiguration“ eingesetzt wurde (siehe z.B. Kreml 2024), was impliziert, dass eine nukleare Konfiguration ebenfalls möglich ist. Es gab auch inoffizielle Berichte über Oreschniks nukleare Fähigkeit, siehe z.B. Schneider 2024.

Literatur

Arms Control Association (2019): The Intermediate-Range Nuclear Forces (INF) Treaty at a Glance. Fact Sheets and Briefs, August 2019.

Belta (2025): Lukaschenko: ‚Oreschnik‘ wird bis zum Jahresende in Belarus stationiert [Лукашенко: “Орешник” будет размещен в Беларуси к концу года]. Belta.by, 1.7.2025 (auf Russisch).

Congressional Research Service (CRS) (2005): Missile survey: Ballistic and cruise missiles of selected foreign countries. Washington, D.C., 26.7.2005.

Cranny-Evans, S.; Kaushal, S. (2022): The Iskander-M and Iskander-K: A technical profile. Royal United Services Institute, 8.8.2022.

CRS (2021): U.S. Army Long-Range Precision Fires: Background and issues for Congress. Washington, D.C., 16.3.2021.

Horovitz, L.; Wachs, L. (2024): Russian nuclear weapons in Belarus? Motivations and consequences. The Washington Quarterly 47(3), S. 103-129.

Kreml (2024): Speech at a restricted attendance meeting of the CSTO Collective Security Council. Kremlin.ru, 28.11.2024. URL: en.kremlin.ru/events/president/transcripts/75687.

Kristensen, H.M.; Korda, M. (2025): Russian nuclear weapons, 2025. Bulletin of the Atomic Scientists 81(6), S. 346-370.

Newdick, Th. (2025): Russia claims Oreshnik Intermediate-Range Ballistic Missile now ‘on combat duty’ in Belarus. The War Zone, 30.12.2025.

Russisches Verteidigungsministerium (2025): Der Raketenkomplex „Oreschnik“ hat den Kampfdienst in der Republik Belarus angetreten. [Ракетный комплекс «Орешник» заступил на боевое дежурство в Республике Беларусь] Mitteilung, 30.12.2025 (auf Russisch).

Schneider, M.B. (2024): Military and arms control implications of the new Russian Oreshnik missile. RealClearDefense, 17.12.2024.

Dr. Timur Kadyshev ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt »Rüstungskontrolle und Neue Technologien« am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) und wissenschaftlicher Berater im »Science and Global Security Program« der Princeton University. Seine Forschung konzentriert sich auf technische und politische Aspekte der Raketenproliferation und Raketenabwehr. Zuvor arbeitete er unter anderem an der Stanford University und am Moskauer Zentrum für Rüstungskontrolle, Energie- und Umweltstudien.

Aus dem Englischen übersetzt von ­Simon Bödecker und David Scheuing.

Die globale Renaissance von Mittelstreckensystemen (2)

Regionalkonflikte und die Rückkehr der Geopolitik

von Wolfgang Richter

Während landgestützte Mittelstreckenwaffen in den Militärarsenalen in Europa nach 1990 für drei Dekaden verschwanden, hat ihre militärische und politische Bedeutung in einer Reihe von Regionalkonflikten seit dem Ende des Kalten Krieges stetig zugenommen. Proliferation, dann auch eigenständige Entwicklungen, Tests und Massenproduktion kennzeichnen diesen Trend. Er konzentriert sich vor allem auf drei Konfliktregionen: Den Nahen Osten, wo es in zahlreichen militärischen Konflikten immer wieder auch zu Masseneinsätzen von Raketen kam, sowie Südasien und Ostasien.

Diese Entwicklung wird jüngst durch die zunehmenden geopolitischen Spannungen zwischen den Großmächten USA, China und Russland überlagert. Zudem hat der russische Angriff auf die Ukraine zur Konfrontation auch mit europäischen Staaten geführt. In den militärischen Risikobewertungen und Einsatzplanungen spielen landgestützte Mittelstreckensysteme mittlerweile wieder eine zentrale Rolle. Diese Entwicklung hat die Aufrüstung und Neustationierung von Raketen nicht nur in Ostasien beschleunigt, sondern droht, auch in Europa eine neue Raketenkrise auszulösen.

Naher Osten: Hochgerüstete Regionalkrisen

Ägypten, Syrien, Irak, Libyen, die VAE und Jemen begannen in den 1970er Jahren, Raketenprogramme aufzubauen. Dazu erwarben sie Exportversionen sow­jetischer Kurzstreckenraketen (SRBM), wie »Luna«, SS-21 und »Scud«. Doch handelte es sich eher um Prestigeobjekte, die den regionalen Einfluss der Sowjetunion stärken sollten. Die regionalen Kräfteverhältnisse beeinflussten sie zunächst wenig. Aber sie nährten den Verdacht, dass sie als Trägersysteme für Chemie- und andere Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten.

Für den Technologietransfer spielte auch die Proliferation von Ägypten nach Nordkorea, und von dort nach Iran und Pakistan eine Rolle. Ab dem Ende der 1980er Jahre begann auch die Volksrepublik (VR) China, SRBM wie die »Dongfeng DF-3A« nach Saudi-Arabien und Iran zu liefern. Doch dienten vor allem die Scud-Versionen als Blaupause für eigenständige Fortentwicklungen der Regionalmächte – nach dem Kollaps der UdSSR auch mit Hilfe ehemaliger sowjetischer Expert*innen. Um die Reichweiten zu erhöhen, wurden anfangs Außentanks und Zusatzbooster an den Raketen angebracht. Dies verschlechterte allerdings ihre Stabilität und Präzision, und die Reichweiten ließen sich durch die »Clustermethode« nur begrenzt steigern. Daher waren nationale Eigenentwicklungen erforderlich.1 Sie führten im Falle Nordkoreas bis zum Test von Interkontinentalraketen, während Iran und Pakistan (wohl mit Hilfe chinesischer Expertise) MRBM mit 2.000 km Reichweite produzierten.

Gleichwohl blieb ihr militärischer »Wert« in den Nahostkriegen mangels ausreichender Präzision gering.

  • Im 2. Golfkrieg 1991 setzte Irak SRBM Luna, Scud, »al-Hussein«, »al-Fatah« gegen Israel und Saudi-Arabien ein. Sie verursachten zwar beträchtliche Schäden durch Streutreffer, konnten aber die militärische Entwicklung nicht beeinflussen. Bei der US-geführten Intervention gegen den Irak 2003 zerstörten amerikanisch-britische Schläge mit »Tomahawk« SLCM und »Storm Shadow« ALCM einen Großteil der irakischen Raketen. Dagegen erzielten deren sporadische und ungenaue Einschläge keinen nennenswerten militärischen Effekt. Das rasche Vormarsch­tempo der Alliierten und die präzisen, massiven Luftschläge führten zum schnellen Zusammenbruch der irakischen Armee (vgl. IISS 2004, S. 98-101, 111).
  • Ähnliche Szenarien wiederholten sich in Libyen 2011: Die von der NATO mit Luft- und Raketenschlägen unterstützten Rebellen vertrieben die Regierungstruppen aus den Städten, ohne dass diese ihr Raketenpotential (40 Luna, 80 Scud-B, bis 500 Raketen, vgl. IISS 2004, S. 115) militärisch effektiv nutzen konnten.
  • Im syrischen Bürgerkrieg wiederum konnten die Regierungstruppen durch Raketeneinsätze (etwa 850 div. Waffen, vgl. IISS 2004, S. 123) zwar erhebliche Zerstörungen in den Großstädten anrichten, aber die militärische Lage nicht wenden. Erst das Eingreifen Russlands Ende 2015 stabilisierte die Position ­Bashar al-Assads, bis Moskau selbst infolge des Angriffs auf die Ukraine regional nicht mehr handlungsfähig war. 2017/18 hatten die Präzisionsangriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit see- und luftgestützten Marschflugkörpern gegen vermutete Lagerstätten chemischer Waffen und andere syrische Ziele erhebliche Zerstörungen verursacht. Zudem reduzierten die fortlaufenden israelische Luftangriffe gegen syrische Regierungstruppen und iranisch gelenkte Milizen das Raketenpotential in Syrien. Ende 2024 brach die Regierungsarmee unter dem landesweiten Vormarsch der islamistischen Opposition zusammen. Ihr Raketenarsenal spielte in diesem Kampf keine Rolle.

Eskalationen rund um das iranische Raketenprogramm

Das iranische Raketenprogramm hat seit den 1990er Jahren einen steten Aufschwung genommen. Neben Prestigegründen und Nationalstolz, die auch das Atomprogramm befeuert haben, dürfte dies auf vier wesentliche Triebkräfte zurückzuführen sein:

  • (1) Die Raketenangriffe des Irak im ersten Golfkrieg 1980-88 und dessen westliche Unterstützung;
  • (2) die US-geführten Interventionen in der Region;
  • (3) die Fähigkeit der USA und der regionalen Atommacht Israel, Iran mit Kampfflugzeugen und weitreichenden Marschflugkörpern anzugreifen; und
  • (4) die ideologische Feindschaft Irans zu beiden Mächten, vor allem im Kontext mit dem Konflikt um Palästina.

Dass die USA sich 2018 unter der ersten Trump-Administration aus dem Abkommen über die Begrenzung des iranischen Atomprogramms (JCPOA von 2015) zurückzogen und scharfe Sanktionen gegen Teheran wiederaufnahmen, hat diese Triebkräfte verstärkt.

2003 besaß Iran 17 Scud-B Systeme mit etwa 300 Raketen und 30 chinesische CSS-8 Systeme mit circa 175 Raketen (IISS 2004, S. 109). Aus der Scud-SRBM hat Teheran die »Fateh A«-SRBM und die »Shabab-3« MRBM mit einer Reichweite von 1.300 km entwickelt. 2024 verfügte es über mehrere »Quian-1« Versionen (750-1.200 km Reichweite), Shabab-3 Modelle (1.750-2.000 km) und bodengestützte Marschflugkörper (IISS 2025, S. 337-340). Auch verbündete Milizen in Libanon (Hizbullah) und im Gazastreifen (Hamas) stattete es mit Kurzstreckenraketen (SRBM) aus; die Huthi in Jemen mit Mittelstreckenraketen (MRBM).

Den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 beantwortete Israel mit einem Vernichtungsfeldzug gegen die Hamas und der Zerstörung des Gazastreifens. Streutreffer von SRBM der Hamas und der Hizbullah wurden großenteils durch das israelische »Iron Dome«-System abgefangen. Zugleich führte Israel massive Entwaffnungsschläge gegen die Hizbullah im Libanon sowie Regierungstruppen und iranische Stützpunkte in Syrien aus. Ein israelischer Luftangriff auf das iranische Konsulat in Damaskus tötete am 1. April 2024 den Kommandeur der Revolutionsgarden in Syrien.

Bei einem Vergeltungsangriff gegen Israel setzte Teheran am 13. April 2024 circa 100 Raketen, Dutzende Marschflugkörper und etwa 100 Drohnen ein. Schon im Anflug wurden sie von Jagdflugzeugen und der Luftabwehr der USA (SM-3), Großbritanniens, Frankreichs und Jordaniens dezimiert und schließlich von der israelischen Raketenabwehr (Arrow-3) weitgehend abgefangen. Wenige Raketen schlugen weiträumig auf der Luftwaffenbasis Navatim ein, richteten aber nur geringe Schäden an. Fünf Tage danach zerstörte Israel iranische Luftabwehrsysteme bei der Atomanlage Isfahan.

Im Herbst 2024 griff Israel gezielt die Luftverteidigung und Raketenstellungen des Iran an. Bei einem iranischen Gegenangriff am 1. Oktober 2024 erreichten von 180 abgefeuerten Raketen nur etwa 30 den israelischen Luftraum. Auf der Basis Navatim verursachten sie erneut nur geringen Schäden (vgl. IISS 2025, S. 316). Ab dem 13. Juni 2025 trafen massive israelische Luftangriffe die iranische Luftverteidigung sowie Kommandeure und (zivile) Atomwissenschaftler. Am 21. Juni folgte ein Überraschungsschlag der USA mit 125 Kampfflugzeugen und 30 SLCM gegen Raketenstellungen und Atomanlagen bei Isfahan, Natanz und Fordo. Dabei warfen sieben B 2-Bomber 14 schwere bunkerbrechende Bomben GBU-57 ab. Die eher symbolische und angekündigte Vergeltung Teherans gegen US-Stützpunkte in Katar blieb folgenlos (Mongilio und Lagrone 2025).

Während des Gaza-Krieges und der wechselseitigen Raketenattacken Irans und Israels aufeinander griffen auch die Huthi aus Jemen sporadisch, aber wenig wirksam, Ziele in Israel mit MRBM an. Israel reagierte mit Luftschlägen gegen Ziele in Jemen. Nach Huthi-Angriffen gegen Handelsschiffe im Roten Meer folgten auch westliche Gegenschläge.

Die iranischen Raketenangriffe zeigten, dass MRBM mit konventionellen Sprengköpfen nur begrenzte militärische Wirkung entfalten, wenn es ihnen an Präzision mangelt und sie sich nicht auf eine Peripherie vernetzter Aufklärung, Ortung, Sensorik, Datenübertragung und Mikroprozessoren abstützen können. Dagegen haben die präzisen Luft- und Raketenangriffe der beiden Atommächte die Luftverteidigung und das Raketenpotential Teherans dezimiert2 und sein Atomprogramm zurückgeworfen, ohne dass bodengestützte Systeme zum Einsatz kamen. Zwar verfügt Israel auch über mehr als 30 »Jericho-2« und »Jericho-3« MRBM/IRBM mit Reichweiten zwischen 1.500 und über 3.500 km; doch dienen sie ebenso wie die »Popeye«-SLCM der nuklearen Abschreckung. Sie wurden seit den 1960er Jahren zunächst in Kooperation mit Frankreich und später mit Süd­afrika entwickelt. Deutschland lieferte fünf U-Boote, die zum Einsatz von SLCM geeignet sind (IISS 2025, S. 345).

Ambitionierte Pläne: Türkei und Saudi-Arabien

Auch die beiden Regionalmächte Türkei und Saudi-Arabien verfolgen ambitionierte Raketenprogramme. Riad verfügt über eine 5. Strategische Teilstreitkraft, die für den Einsatz von Atomwaffen geeignet wäre, sollte sich das Königreich entscheiden, unter Missachtung seiner NVV-Verpflichtungen Atommacht zu werden (vgl. Schneider 2021). Dies wird vom Fortgang des iranischen Atomprogramms ebenso abhängen wie von der Entwicklung der Beziehungen zu den USA und Israel. Bereits Ende der 1980er Jahre hat Riad chinesische Dongfeng DF-3 A MRBM mit einer Reichweite von rund 4.000 km, aber geringer Treffgenauigkeit (300-1.000m CEP) erworben. Seit 2013 ersetzt es sie durch die präzisen DF 21 (ca. 30m CEP) mit einer Reichweite von mehr als 3.000 km. Zudem hat Riad die Fähigkeit zu konventionellen Präzisionsangriffen mit britischen »Storm Shadow« ALCM signifikant gesteigert und die Luft- und Raketenabwehr mit amerikanischen »Patriot PAC-3« Systemen ausgestattet (IISS 2025, S. 323, 326, 368).

Als NATO-Mitglied erlaubt die Türkei die Stationierung von US-Atombomben und verlässt sich offiziell auf die atomare Schutzgarantie der USA. Doch hat die politische Entfremdung zwischen den beiden Staaten Zweifel an der gegenseitigen Zuverlässigkeit als Bündnispartner geweckt. 2003 weigerte sich Ankara, US-Angriffe gegen Irak von seinem Territorium aus zuzulassen. Seit Jahren stellt Ankara keine eigenen Trägerflugzeuge mehr für die »nukleare Teilhabe«. Auch in Reaktion auf innere Unruhen, die Repressionspolitik von Präsident Erdoğan und seine eigenwillige Regionalpolitik in Bezug auf den Nahostkonflikt, den Schwarzmeerraum und das östliche Mittelmeer (vgl. Isachenko und Kaynmak 2024) haben die USA offenbar ihre im Land stationierten Atombomben reduziert.

In den Nahostkonflikten und im Ukra­inekrieg balanciert die Türkei unabhängig zwischen Ost und West: Zwar liefert sie Kampfdrohnen an die Ukraine, stützt sich aber auf russische Luftabwehrsysteme S-400 und technische Unterstützung für Kernkraftwerke ebenso aus Russland. An den Sanktionen des Westens beteiligt sie sich nicht, sondern bezieht weiterhin russisches Öl und Gas. Anders als die Mehrheit der europäischen NATO- Staaten unterhält die Türkei zudem weiterhin diplomatische Kanäle zu Moskau und bietet sich als Vermittlerin im Ukrainekrieg an.

Angesichts der amerikanischen Ungewissheiten hält sich auch die Türkei – wie Saudi-Arabien – eine nukleare Option offen. Allerdings setzt sie bei der Entwicklung von Raketen und Kampfdrohnen nicht nur auf die Kooperation mit westlichen und chinesischen Anbietern, sondern auch auf nationale Eigenentwicklungen. So nimmt die Türkei als Produzent hocheffektiver »Bayraktar«-Kampfdrohnen mittlerweile auch im Felde internationaler Konkurrenz einen Spitzenplatz bei der Herstellung und dem Export von Drohnen ein. Sie haben sich im Ukrainekrieg und im Krieg Aserbeidschans gegen Armenien um Berg-Karabach 2020 und 2023 militärisch bewährt. Zum türkischen Militärpotential gehören aber auch hochpräzise US-amerikanische SLAM-ER (270 km Reichweite) und britische Storm Shadow-ALCM (300 km) sowie bodengestützte ATACMS-Raketen (300 km) und nationale Weiterentwicklungen chinesischer B-611 SRBM (»Yıldırım« I, II, III) mit Reichweiten von 150 bis über 900 km (IISS 2025, S. 143, 145 ).

Beide Staaten haben ihre weitreichenden Systeme in mehreren Nahostkriegen mehrfach eingesetzt, die Türkei gegen die Kurden im Irak und in Nordsyrien, Saudi-­Arabien gegen die Huthi im Jemen. Dabei ist vor allem Riad wegen zahlreicher Verletzungen des Humanitären Völkerrechts ins Fadenkreuz internationaler Kritik geraten.

Südasien: Indien und Pakistan

Die Raketenentwicklungen Indiens und Pakistans zielen auf die Wahrung des regionalen nuklearen Gleichgewichts und der atomaren Abschreckung und weniger auf die starke konventionelle Nutzung von Mittelstreckensystemen. Allerdings reichen die indischen Ambitionen weiter. Schon nach dem Abschluss der Verhandlungen über das Umfassende Testverbotsabkommen (CTBT von 1995) erklärte Neu-Delhi, immer auf Augenhöhe mit den fünf anerkannten Atommächten bleiben zu wollen. Sollten diese nicht der Forderung des Atomwaffensperrvertrags (NVV) nachkommen, ihre Atomwaffen vollständig abzurüsten, wolle Indien ebenfalls Atommacht werden. Indien und Pakistan sind weder dem Testverbotsabkommen noch dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten. Auf die indischen Atomwaffentests von 1997/98 reagierte Pakistan in kurzem Abstand mit eigenen Tests.

Indien hat in den 1990er Jahren SRBM »Prithvi« (150-200 km Reichweite) und »Agni I«-Raketen (700-1.200 km) eingeführt und danach die Reichweiten auf 2.500 km (»Agni-II«) und bis zu 5.000 km (»Agni-III«) gesteigert. Mit diesen Mittelstreckenraketen größerer Reichweite (IRBM) kann Indien alle Metropolen Chinas unter Bedrohung halten. Für die »Agni-IV« (4.000 km) sind auch konventionelle Sprengköpfe vorgesehen. Mit inertialer und GPS-basierter Lenkung können indische Raketen eine hohe Treffgenauigkeit erzielen. Die seit 2011 getesteten Interkontinentalraketen »Agni-V« und VI können Ziele in 8.000 bis 10.000 km Entfernung erreichen. Damit demonstriert Indien seinen Anspruch auf Weltmachtgeltung ebenso wie mit seinem ambitionierten Weltraumprogramm. Derzeit kann es sich auf 26 militärische Satelliten stützen, die für Ortung, Kommunikation und Aufklärung genutzt werden.

Heute dürfte Indien über mehr als 70 Startsysteme für SRBM, MRBM und IRBM sowie 15 Launcher für PJC-10 »Brahmos« MFK verfügen. Es beabsichtigt, eine »Triade« von land-, luft- und seegestützten Trägersystemen aufzubauen, um auf die Überlebensfähigkeit seiner Atomstreitkräfte und die atomare Zweitschlagfähigkeit hinzuarbeiten. Dazu hat Neu-Delhi bisher zwei U-Boote mit je vier K-15 »Sagarika« (700 km Reichweite) und »Shaurya« (3.000 km) SLBM in Dienst gestellt. Für seine »strategischen« Kampfflugzeuge (Mirage 2000H, Rafale, Su-30 MK) entwickelt es »Nirbhay« ALCM. Zudem hat es von Frankreich konventionelle »Scalp« ALCM erworben (IISS 2025, ebd.). Indien sieht Atomwaffen als nationale Rückversicherung und hat daher – im Gegensatz zu den atomaren Supermächten – immerhin eine »no first use«-Politik erklärt.

Pakistan besaß Anfang der 2000er Jahre etwa 150 »Hatf-1/3« SRBM und wenige MRBM Hatf-5 (»Ghauri«) mit rund 1.500 km Reichweite – eine Weiterentwicklung der nordkoreanischen »No-Dong« SRBM. Heute dürfte Pakistan über mehr als 30 nuklearfähige und rund 105 konventionelle Ghauri SRBM (70-100 km), mehr als 30 MRBM »Shaheen II/III« mit Reichweiten über 2.500 km sowie nuklearfähige GLCM/ALCM »Balur« und »Ra’ad« verfügen (IISS 2025, S. 286f.).

In den wiederkehrenden Konflikten um das geteilte Kaschmir haben beide Seiten ihre konventionellen Operationen begrenzt und abgestimmte nukleare Zurückhaltung gewahrt. Auch wenn dabei vorwiegend Kampfflugzeuge mit Abstandswaffen zum Einsatz kamen, so demonstriert die Entwicklung in Südasien doch die Lückenhaftigkeit der nuklearen Nichtverbreitungsnorm und die Folgen der mangelhaften Universalität des NVV. Sie wird gefördert durch die westliche Kooperation mit Indien, die in einem deutlichen Kontrast zum Vorgehen gegen Iran steht.

Ostasien

Die komplexen Konflikte im ostasiatisch-pazifischen Raum haben sich in den letzten zwei Dekaden deutlich verschärft. Die USA bewerten die VR China wegen ihrer wachsenden Wirtschaftskraft und ihres zunehmenden Atomwaffen- und Raketenpotentials als wichtigsten strategischen Rivalen (White House 2025, S. 19-24). Im Konflikt um Taiwan hält Washington zwar am »Ein China«-Prinzip fest, stützt aber den Widerstand Taipehs gegen den Wiedervereinigungsanspruch Beijings. Chinas Ansprüche auf Inseln im Südchinesischen Meer, die von Beijing und Taipeh gleichermaßen erhoben werden, weist Washington zurück und unterstützt in dieser Frage die regionalen Rivalen Philippinen und Vietnam.

Taiwan ist für die USA wegen seiner global führenden Halbleiterproduktion und geostrategischen Schlüssellage von Bedeutung. Die Insel trennt das Ostchinesische vom Südchinesischen Meer und riegelt die sogenannte »erste Inselkette« östlich Chinas ab, die der chinesischen Marine und ihren Atom-U-Booten aus militärstrategischer Sicht den ungehinderten Zugang zum Pazifik verwehrt. Zusammen mit den japanischen Ryukyu-Inseln und den Philippinen bildet sie ein vorgeschobenes Bollwerk, das im Falle eines bewaffneten Konflikts für US-Flottenoperationen und Luftangriffe gegen China genutzt werden kann. Um ihre strategische Position in der Region zu sichern, kooperieren die USA daher eng mit Japan und Südkorea, wo sie eine erhebliche Menge Material und Kräfte stationiert haben, sowie mit den Philippinen und Australien. Entlang der Küstengewässer Chinas und in umstrittenen Seegebieten haben in den letzten Jahren Nahbegegnungen der US-Luft- und Seeaufklärung mit chinesischen Kräften wiederholt (und zunehmend) zu Zwischenfällen geführt.

Bekundungen der Eigenständigkeit Taiwans und US-Waffenlieferungen lösen regelmäßig politische Proteste und militärische Drohgebärden Beijings aus. Während der Krise von 1995/96 en­tsandte Washington zwei Flugzeugträgergruppen in die Taiwanstraße. Seither ist China bestrebt, seine Raketenstreitmacht an den Küsten auszubauen. Im Falle eines Konflikts soll sie US-Streitkräften den ungehinderten Zugang zur Region verwehren. Dafür unterhält China derzeit etwa 580 überwiegend konventionelle SRBM/MRBM und 120 GLCM. Hinzu kommen fast 500 Mehrfachraketenwerfer der Küstenverteidigung, zahlreiche ALCM der Luftstreitkräfte sowie Anti-Schiffsraketen der Marine (IISS 2025, S. 240-244).

Die USA haben darauf mit der Aufstellung von »Multi-Domain Task Forces« (MDTF) reagiert. Sie sollen fähig sein, den Zugang zu Schlüsselregionen zu erzwingen. Dazu sind ihnen Aufklärungs- und Wirkmittel in den Domänen Land, Luft, See, Weltraum und Cyberraum unterstellt. Zu ihnen gehören bodengestützte Hyperschallraketen (Dark Eagle) und Marschflugkörper (Tomahawk) mit Reichweiten zwischen 2.000 und 3.000 km. Dass der regionale Fokus von drei der fünf bisher aufgestellten MDTFs sich auf den ostasiatisch-pazifischen Raum richtet, unterstreicht den strategischen Schwerpunkt. Sie könnten in Guam, den Philippinen und den japanischen Ryukyu-Inseln dauerhaft stationiert werden.3

Zugleich fordern die USA von Japan, der Republik (Süd-)Korea und Taiwan, ihre Verteidigungsanstrengungen zu erhöhen. Japan fühlt sich durch das Atomprogramm, die Raketenrüstung und Raketentests Nordkoreas im Japanischen Meer bedroht. Zugleich hält Japan historische Ansprüche auf die südlichen Kurilen gegen Russland aufrecht, weist aber ähnliche Ansprüche Süd-Koreas und Chinas auf Inseln im Ostchinesischen und Japanischen Meer zurück. Die enge Militärkooperation Moskaus und Pjöngjangs seit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die Bedrohungsperzeption in Japan weiter verschärft. Japan hat seine Küstenschutz-, Luft- und Seestreitkräfte mit Anti-Schiffsraketen (Typ 12, 17, 24) mit Reichweiten bis zu 400 km ausgerüstet, beschafft seit 2024 US Tomahawk SLCM (vgl. Gwadera 2023) und plant, selbst MRBM mit Hyperschallgleitern zu entwickeln. Zudem will es neue Stützpunkte auf den Ryukyu-Inseln nahe Taiwan einrichten.

Taiwan unterhält ebenfalls starke See- und Luftstreitkräfte, die mit US-amerikanischen ATACMS sowie SRBM und MFK aus nationaler Produktion ausgestattet sind: »Ching Feng«, »Hsiung Feng« Antischiffsraketen, »Wan Chen« ALCM sowie die »Hsiung Feng« GLCM mit einer Reichweite von 400 km (vgl. IISS 2025, S. 300, 302).

Oberstes politisches Ziel des kommunistischen Nordkoreas ist es, die Herrschaft der Kim-Familie zu erhalten und eine Wiedervereinigung zu verhindern, die mit einem Regime-Change verbunden wäre. Seit dem Koreakrieg, den es 1950 selbst begonnen hat, befürchtet es eine Invasion der USA und Südkoreas. Es unterhält einen der größten Militärapparate der Welt – zu Lasten von Lebensstandard und ökonomischer Entwicklung des Landes. Das forcierte Atom- und Raketenprogramm Pjöngjangs, sein Austritt aus dem Nichtverbreitungsvertrag und mehrfache Atomtests haben die Bedrohungsperzeptionen westlich orientierter Nachbarn gesteigert und internationale Krisen ausgelöst.

Das Raketenprogramm Pjöngjangs dient vorwiegend der nuklearen Abschreckung. Es beruht auf nationalen Weiterentwicklungen von älteren sowjetischen SRBM (Luna, Scud), die es während des Kalten Krieges und danach erworben hat. Heute verfügt Nordkorea über ein Arsenal von etwa 320 SRBM, über 40 MRBM (»Hwasong-5/-6/-7«), bis zu 300 GLCM sowie etwa zehn IRBM (»Hwasong-12«). Sie könnten Südkorea, Japan und Guam erreichen. Mit etwa 17 ICBM (»Hwasong-14/-15«), die sich noch im Teststadium befinden, könnte Pjöngjang das US-amerikanische Festland unter Bedrohung halten (IISS 2025, S. 268).

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben Moskau und Pjöngjang ihre Militärkooperation vertieft. Zwar wendet sich China wie Nordkorea gegen eine US-Militärpräsenz in Südkorea; doch richtet sich das Interesse Beijings eher darauf, den Status quo auf der koreanischen Halbinsel zu wahren, ihre zunehmende nukleare Aufrüstung zu verhindern und den USA keinen Anlass zu geben, ihre Präsenz in der Region zu erweitern. Daher ist Beijing nicht an einer Eskalation interessiert und unterhält ausgewogene Beziehungen auch zu Südkorea. Aus dem Zweiten Weltkrieg herrührende antijapanische Emotionen stellen ein verbindendes Element dar.

Südkorea hält am Anspruch auf Wiedervereinigung fest und hat sich immer wieder um eine Tauwetterdiplomatie mit Pjöngjang bemüht – mitunter auch gegen den Widerstand der USA. Gleichwohl bekennt es sich zur Allianz mit den USA, möchte zur Abschreckung die US-Truppenstationierung beibehalten und unterhält starke nationale Streitkräfte. Neben US-amerikanischen ATACMS MLRS (300 km Reichweite) und deutschen »Taurus« ALCM (300-500 km) verfügen sie über zahlreiche bodengestützte Kurz- und Mittelstreckenraketen sowie Marsch­flugkörper aus nationaler Produktion, darunter »Haesong«-Systeme, »Hyunmoo-3« A/B/C mit Reichweiten von 500 bis 1.500 km und »Hyunmoo-5« mit einer Reichweite von bis zu 3.000 km (IISS 2025, S. 271, 274).

Komplexe Gemengelage, geostrategische Überlegungen

Die komplexe Gemengelage der Konflikte in Ostasien ist auch deshalb so schwer zu entwirren, weil sie von globaler geostrategischer Rivalität überlagert wird. Die USA sehen ihren globalen Dominanzanspruch und das nukleare Gleichgewicht durch Chinas Machtzuwachs in Gefahr. China verfolgt traditionell eine Strategie der Minimalabschreckung und hält an seiner »no first use«-Politik fest. Doch bewertet es die zunehmenden Fähigkeiten der USA zur strategischen Raketenabwehr und zu regio­nalen Überraschungsschlägen mit neuen Mittelstreckenwaffen als potentielle Gefahr für die eigene Zweitschlagfähigkeit. Beijing hat sichtbar entschieden, sein Atompotential zu erweitern und zu modernisieren. Dazu stärkt es die U-boot-gestützten Komponenten und stattet Interkontinentalraketen (ICBM) mit Täuschkörpern, Mehrfachsprengköpfen (MIRV) und Hyperschall-Gleitkörpern (HGV) aus, die mit unsteten Flugbahnen kaum abzuwehren sind. Zudem baut China in seinen nordwestlichen Regionen neue Silo­felder, in denen es bis zu 1.000 ICBM aufstellen könnte. Sie liegen außerhalb der Reichweite von US-Mittelstreckenwaffen, die aus Positionen im Indopazifik eingesetzt werden könnten.

Die Gesamtzahl chinesischer ICBM (»Dong Feng DF-5« A/B/C,-31 A,-41) mit Reichweiten zwischen 8.000 und 15.000 km ist von etwa 30 zu Beginn der 2000er Jahre auf heute circa 150 angewachsen. Die meisten können drei bis fünf unabhängig steuerbare Sprengköpfe (MIRV) tragen, die über 40 DF-41 sogar bis zu zehn. Hinzu kommen sechs Nuklear-U-Boote der »Jin«-Klasse (Typ 094) mit etwa 72 SLBM JL-2/-3 (je bis zu drei MIRV) und etwa 200 strategische Bomber mit ALCM (IISS 2025, S. 240ff.). Das gesamte Nuklearwaffenpotential Chinas wurde Anfang 2025 auf mittlerweile 600 Gefechtsköpfe geschätzt, davon 24 strategische (Kristensen et al. 2025). Doch glauben die USA, dass China in wenigen Jahren über mehr als 1.000 Atomwaffen verfügen könnte. Sie fordern daher, dass sich Beijing künftig an den – bisher nur bilateral mit Moskau geführten – strategischen Stabilitätsgesprächen und an Verhandlungen über die Begrenzung strategischer Nuklearwaffen beteiligt.

Neue Raketenkrise in Europa: Die Rückkehr der Geopolitik und der Ukrainekrieg

Die Frage des strategischen Gleichgewichts überlagert auch die Sicherheitslage in Europa und den Regionalkonflikt um die Ukraine. Darüber hat schon die Biden-Administration trotz des Ukrainekrieges informell mit Moskau gesprochen. Es ging darum, die strategische Stabilität nach dem Auslaufen des »New START«-Vertrags am 5. Februar 2026 zu wahren. Doch erwiesen sich die Positionen als vorläufig unvereinbar. Die USA wollten das Atompotential Chinas in künftige Vereinbarungen einbeziehen, aber an der militärischen Unterstützung der Ukraine festhalten. Dagegen nimmt Moskau die Erweiterung der NATO und die Stationierung westlicher Truppen in der Ukraine als strategische Bedrohung wahr, insbesondere da diese mit der nuklearen Schutzgarantie der USA verknüpft wäre.

Moskau argumentiert, dass das geographische Heranrücken der NATO an die Kerngebiete Russlands das strategische Gleichgewicht unterminiere. Ihr Vorrücken bis an die Grenzen Südrusslands verkürze die Entfernungen für präzise Schläge gegen strategische Schlüsselzonen Russlands. Dazu reichten Kurzstreckenwaffen aus, ohne auf ICBM zurückgreifen zu müssen (»Kuba-Moment«). Mit dem Angriff auf die Ukraine will Moskau daher nicht nur den Donbas gewinnen, sondern vor allem die Bündnisfreiheit Kyjiws durchsetzen und die Präsenz westlicher Truppen in der Ukraine verhindern.

Eine Stationierung weitreichender US-Mittelstreckenraketen in Deutschland (vgl. Wagner, S. 23 in diesem Dossier), wie sie am 10. Juli 2024 vereinbart wurde, lehnt Moskau ab. Sie könnten in zehn Minuten Moskau und in 15 Minuten den Ural erreichen und strategische Ziele von vitaler Bedeutung im gesamten europäischen Russland treffen. Auch konventionelle Präzisionsschläge sind geeignet, die russische Zweitschlagfähigkeit überraschend zu reduzieren. Gemeinsam mit einer verbesserten strategischen Raketenabwehr könnten die USA eine Eskalationsdominanz erringen.

Die Grundlage für eine etwaige Stationierung von Mittelstreckenraketen in Europa hatte Präsident Trump in seiner ersten Amtszeit gelegt. 2019 traten die USA aus dem INF-Vertrag mit der Begründung aus, Russland habe mit der Einführung der 9M729 »Iskander«-Variante die Reichweitenbegrenzung des INF-Vertrags gebrochen. Moskau warf seinerseits den USA vor, mit den »Aegis ashore«-Raketenabwehrbasen in Rumänien und Polen den Vertrag verletzt zu haben. Doch wären beide Anschuldigungen durch technische Zusatzprotokolle und die Wiederaufnahme der Verifikation lösbar gewesen. Das eigentliche Motiv Trumps war jedoch nicht die Sorge um das regionale Gleichgewicht mit Russland, sondern das chinesische Raketenpotential an der Taiwanstraße, da es etwaige US-Flotteninterventionen bedroht. Trump kam es darauf an, China zum Beitritt zum INF-Vertrag zu bewegen oder anderenfalls ein regionales Gegengewicht aufzubauen (vgl. Richter 2024).

Erwartungsgemäß lehnte Beijing einen Beitritt zum INF-Vertrag ab, da dieser China verpflichtet hätte, seine landgestützten Raketen abzubauen, während die see- und luftgestützten Potentiale der USA unangetastet geblieben wären. Außerdem sieht sich China als »kleine« Atommacht mit wenigen Hundert Atomwaffen. Zuerst stünden die USA und Russland mit ihren Tausenden von Atomwaffen in der Pflicht, auf dieses Niveau abzurüsten, bevor sich die VR China an Abrüstungsverhandlungen beteiligen könne. Mit der Aufstellung der MDTF hatten sich die USA jedoch längst für den Aufbau einer militärischen Gegenoption entschieden. Schon 2017 wurde die erste von fünf MDTF in Dienst gestellt und bereits 16 Tage nach dem Außerkrafttreten des INF-Vertrags testeten die USA bodengestützte Tomahawk GLCM von einem Mk 41-Launcher, der in modifizierter Version auch von Aegis ashore-Basen benutzt wird. Dagegen traten die umstrittenen 9M729-Systeme im Ukrainekrieg bislang nicht als Mittelstreckenraketen in Erscheinung.

Im November 2024 setzte Russland allerdings tatsächlich eine neue Mittelstreckenrakete, die sogenannte »Oreschnik«, ein. Sie traf mit sechs unabhängig zielbaren Wiedereintrittskörpern (MIRV) ein Rüstungswerk in Dnipro, allerdings ohne Sprengköpfe. In diesem Kontext verwies Präsident Putin auch auf die beabsichtigte Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland. Die USA erklärten, es handle sich um einen Test einer neuen russischen MRBM, von der es erst wenige Muster gebe. Mittlerweile hat Putin die Serienproduktion angekündigt, Oreschnik-Raketen in Belarus stationiert und am 9. Januar 2026 eine zweite Oreschnik-Rakete in der West-Ukraine bei Lwiw (Lemberg) eingesetzt (Tagesschau 2026). Damit reagierte er auch auf die Absicht europäischer Staaten, dort Truppen zu stationieren, um einen Waffenstillstand abzusichern. Der russische Außenminister Lawrow hatte sie kurz vor dem zweiten Oreschnik-Einsatz zu legitimen Zielen erklärt.

Karte: Modellierte Reichweiten der Mittelstreckenwaffen der USA

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Karte: Modellierte Reichweiten der Mittelstreckenwaffen Russlands

Europa unter Bedrohung: Modellierte Reichweiten der Mittelstreckenwaffen der USA und Russlands in Europa. Kartographie: Marius Pletsch/Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig«, unter Verwendung von Flappiefh (wikimedia.org).

Mit der scharfen Kurswende der USA unter Präsident Trump hat sich 2025 die Lage in Europa grundlegend geändert. Die europäische Bedrohungsperzeption gegenüber Russland teilt Trump nicht, sieht vielmehr Europas Demokratie und Identität gefährdet. Um die Gefahr einer Kriegsausweitung einzudämmen, sieht sich die NATO-Führungsmacht USA nun in der Rolle des Mediators zwischen Europa und Russland (White House 2025, S. 25ff.). Daher will Trump den Ukraine­krieg schnellstmöglich beenden, auch wenn dies Territorialverluste für Kyjiw bedeuten würde. Einen NATO-Beitritt der Ukraine hält er für unrealistisch. Europa dürfe nicht weiterhin auf eine unbegrenzte NATO-Erweiterung setzen, sondern müsse selbst mehr Verantwortung für die Sicherheit des Kontinents übernehmen und dazu deutlich mehr finanzielle und militärische Lasten tragen. Die USA würden sich künftig mehr auf die Sicherung der westlichen Hemisphäre – einschließlich Grönlands – und die Eindämmung des strategischen Rivalen China konzentrieren. Nun steht auch in Zweifel, ob Trump noch Mittelstreckenraketen in Deutschland gegen Moskau in Stellung bringen will (vgl. auch Wagner, S. 24 in diesem Dossier).

Nach dem Paradigmenwechsel in der US-Sicherheitsstrategie stellt sich die Frage nach dem Ende des Ukrainekrieges und der künftigen europäischen Sicherheitsordnung umso dringlicher. Zum einen geht es für Europa darum, die militärische Abhängigkeit von den USA abzubauen und das Konzept der »strategischen Autonomie« Europas mit Substanz zu füllen. Andererseits muss Europa aber auch den Gefahren einer Dauerkonfrontation mit Russland begegnen. Schon der »Harmel-Bericht« der NATO von 1967 hat festgestellt, dass Abschreckung zwar notwendig, allein aber instabil ist (vgl. NATO 1967). Vom Worst-Case-Denken getriebene, als bedrohlich empfundene militärische Schritte und reziproke Gegenmaßnahmen würden die Rüstungsspirale antreiben, Feindbilder verfestigen und zu politischen Dauerkrisen führen. Um die Eskalationsgefahr einzuhegen, müssten stabilisierende Leitplanken wie Dialog, militärische Transparenz und kooperative Rüstungssteuerung eingerichtet werden.

Der Raketenfrage kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Nach der deutsch-amerikanischen Stationierungs-Erklärung vom Juli 2024 und Moskaus Entscheidung, das einseitig verkündete Stationierungsmoratorium aufzugeben, droht ein neuer Stationierungswettlauf zum Nachteil der europäischen Sicherheit. Er muss gestoppt werden.

Rüstungskontrolle für landgestützte Raketen in Europa würde eine Trendwende einleiten, auch wenn see- und luftgestützte Optionen weiterhin große Räume abdecken könnten. Dies infrage zu stellen stünde zudem im Widerspruch zur Argumentation derjenigen, die sich von der Stationierung von Mittelstreckensystemen in Deutschland operative Vorteile versprechen. Denn anders als see- und luftgestützte Optionen ermöglichen sie die verdeckte Vorbereitung und reaktionsschnelle Auslösung von Einsätzen gegen den (russischen) »Bogenschützen«, bevor dieser seine »Pfeile« abschießen kann. Die destabilisierende Wirkung der Drohung mit dem Ersteinsatz wird dabei ignoriert.4 Da ein solcher Einsatz strategische Potentiale Russlands zerstören und das nukleare Gleichgewicht mit den USA verändern könnte, müsste Moskau versuchen, dem mit präemptiven Raketenschlägen zuvorzukommen.

Schon heute können elf europäische Staaten5 mit ATACMS, ALCM und SLCM6 weitreichende konventionelle Angriffe führen. Sie werden von europäischen Luft- und Seestreitkräften eingesetzt, die denjenigen Russlands quantitativ und qualitativ weit überlegen sind (vgl. IISS 2025; Steinmetz, Wulf und Lurz 2025). Die Durchsetzungsfähigkeit moderner Kampfflugzeuge erlaubt hohe Eindringtiefen, die zu den Reichweiten der eingesetzten Raketen hinzugerechnet werden müssen. Gleichwohl streben Frankreich, Deutschland, Großbritannien und andere europäische Staaten an, eigene landgestützte Versionen von Marschflugkörpern größerer Reichweite zu entwickeln, etwa im Rahmen des ELSA-Projekts (Hartpunkt 2024, vgl. auch Wagner, S. 23 in diesem Dossier).

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Seitdem Raketentechnologien auch für aufkommende Industriemächte und Schwellenländer zunehmend verfügbar wurden, hat die Einführung von ballistischen Raketen und Marschflugkörpern in die konventionellen Militärarsenale weltweit einen steilen Aufschwung genommen, wie die vorangegangenen Kapitel deutlich gezeigt haben. Gleichwohl bleiben die Schlüsseltechnologien für einen präzisen Einsatz bislang noch in der Hand von wenigen Technologieführern. Dennoch verlieren westliche Bemühungen um Rüstungskontrolle und Exportbeschränkungen zunehmend an Einfluss und Glaubwürdigkeit. Der globale Handel mit Dual-Use-Gütern und US-geführte Interventionen im Nahen Osten sowie die Verstärkung der strategischen Position im Pazifik haben diesen Trend beschleunigt.

Regionalkonflikte und das Streben nach Abschreckung potentieller Gegner oder regionaler Dominanz erwiesen sich als wesentliche Treiber der Raketenproliferation, insbesondere im Nahen Osten, Süd- und Ostasien und jüngst auch wieder in Europa. Während die Ambitionen der international nicht anerkannten Atommächte Israel und Pakistan sich bisher auf die regionale Machtprojektion beschränken, setzen Indien und Nordkorea auch auf Interkontinentalraketen. Israel hat bewiesen, dass es die regionale militärische Dominanz mit luftgestützten Systemen und US-amerikanischer Hilfe sichern kann.

Die Regionalkonflikte in Europa und Ostasien werden von geopolitischen Ambitionen der Großmächte und deren Befürchtungen überlagert, die globale Fähigkeit zur nuklearen Abschreckung zu verlieren. Die USA betrachten heute nicht mehr Russland, sondern China als vorrangigen globalen Rivalen. Künftig wollen sie das chinesische Atompotential in strategische Vereinbarungen einbeziehen. Zugleich bauen sie mit der Stationierung von Mittelstreckenwaffen ein regionales Gegengewicht auf und stärken die strategische Raketenabwehr. Moskau und Beijing dagegen bewerten die strategische Raketenabwehr und die Errichtung vorgeschobener militärischer Stützpunkte als Gefahr für das militärische Gleichgewicht und die eigene Sicherheit (vgl. auch Scheffran, S. 11 in diesem Dossier).

In diesem Kontext rückten Mittelstreckensysteme erneut ins Blickfeld westlicher militärischer Fähigkeitsanalysen, zunächst in den USA. Das Ende des INF-Vertrags war eine Voraussetzung, nicht Anlass für diese Renaissance – beschleunigt wurde sie zudem durch die Zuspitzung der Ukra­inekrise. Vor allem mit Blick auf das wachsende chinesische Raketenarsenal an der Taiwanstraße führten die USA landgestützte Mittelstreckensysteme wieder ein. Mit ihrer Integration in die »Multi-Domain Task Forces« suchen sie, Zugänge zu Schlüsselregionen zu erzwingen, die potentielle Gegner mit »Anti-Access/Area Denial«-Fähigkeiten sperren wollen.

Vor diesem Hintergrund haben Mittelstreckensysteme auch in den Beziehungen zwischen den Großmächten wieder an Bedeutung gewonnen. Die Überlagerung von regionalen und globalen Sicherheitsproblemen hat neue Rüstungswettläufe ausgelöst und Ansätze zur Konfliktlösung erschwert. Dieser Trend wird die Instabilität in den internationalen Beziehungen weiter beschleunigen, wenn es nicht gelingt, Fragen der strategischen Stabilität in Konfliktlösungsansätze einzubinden und Mittelstreckenraketen durch neue Rüstungskontrollvereinbarungen zu begrenzen.

Die Raketenfrage hat das Potential, das Verhältnis zwischen Europa und Russland auch nach einem Ende des Ukrainekrieges nachhaltig zu belasten und die strategische Instabilität zu verschärfen. Sie wird daher als ein zentraler Punkt auf der Agenda künftiger Bemühungen stehen müssen, die militärischen Risiken in Europa zu reduzieren. Eine neue Verhandlungsinitiative gegenüber Russland liegt folglich im europäischen Sicherheitsinteresse. Voraussetzung dafür ist es, die Kommunikation wiederaufzunehmen. Eine fortgesetzte Dia­logverweigerung steht der Notwendigkeit entgegen, die strategische Stabilität in Europa wiederherzustellen.

Anmerkungen

1) Einen guten Überblick dafür gibt es bei Thränert 2005.

2) Nach israelischen Angaben sind 250 von ca. 350 Startsystemen und etwa 1.000 Langstreckenraketen zerstört worden. Doch seien noch viele Kurzstreckensysteme verfügbar, um U.S. Basen am Golf angreifen zu können. Laut Fabian Hinz (IISS) könne Iran die MRBM-Verluste zwar nicht kurzfristig ersetzen, jedoch seine SRBM-Jahresproduktion auf bis zu 3.000 steigern. Vgl. Grosse 2026.

3) Zur Rolle von MDTF vgl. Richter 2024, S. 3-6.

4) Diese Position wird prominent u.a. vertreten von Jasper Wieck, politischer Direktor im BMVg (zit. nach Richter 2025, S. 20). Die Metapher des »Bogenschützen« findet sich in einem Interview mit Brigadegeneral Maik Keller, Abteilung Politik des BMVg, zuständig für »Sicherheit im euro-atlantischen Raum« (Bundeswehr (2024): Nachgefragt: Stationierung von US-Raketen Bundeswehr – „Schutz durch Abschreckung“, YouTube, 30.10.2024, min 9:00-10:30; URL: youtube.com/watch?v=pfyH1p9hsOY).

5) Dies sind: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Polen, Niederlande, Schweden, Finnland, Dänemark, Rumänien

6) ALCM: Taurus, Storm Shadow, Scalp, JASSM(-ER), SLAM-ER; SLCM: Tomahawk, Missile de Croisière Naval.

Literatur

Grosse, G. (2026): Die Arsenale sind gut gefüllt. FAZ, 14.1.2026, S. 3.

Gwadera, Z. (2023): US approves the sale of Tomahawk cruise missiles to Japan. IISS Online Analysis, 7.12.2023.

Hartpunkt (2024): ELSA – Europäer wollen konventionelle Präzisionsschlagfähigkeit großer Reichweite entwickeln. Hartpunkt – Monitor für Defence und Sicherheitspolitik, 12.7.2024.

International Institute for Strategic Studies (IISS) (2004): The Military Balance 2003-2004. London, 2004.

IISS (2025): The Military Balance 2025. Chapter Six: Middle East and North Africa. London 2025, S. 312-379.

Isachenko, D.; Kaynmak, E. (2024): Turkey’s strategic autonomy in the Black Sea and the Eastern Mediterranean. SWP Comment C39. Berlin, 6.9.2024.

Kristensen, H.; Korda, M.; Johns, E.; Knight-Boyle, M.; Kohn, K. (2025): Status of world nuclear forces. Federation of American Scientists, 26.3.2025.

Mongilio, H.; Lagrone, S. (2025): Operation Midnight Hammer drops 14 bunker busters in record B-2 strike against Iranian nuclear sites. U.S. Naval Institute News, 22.6.2025.

NATO (1967): The future tasks of the alliance. Report of the council – “The Harmel report“. Brüssel, 13.12.1967.

Richter, W. (2024): Stationierung von U.S. Mittelstreckenraketen in Deutschland. Konzeptioneller Hintergrund und Folgen für die europäische Sicherheit. Friedrich-Ebert-Stiftung, Regionalbüro Wien, Juli 2024.

Richter, W. (2025): Stationierung von U.S: Mittelstreckensystemen in Deutschland. Konzeptioneller Hintergrund und Folgen für die europäische Sicherheit. In: Varwick, J. (Hrsg.): Die Debatte um US-Mittelstreckenraketen in Deutschland. Sicherheitspolitische Weichenstellungen der Jahre 2024/2025. WIFIS aktuell. Opladen, u.a.:Verlag Barbara Budrich, S. 15-40.

Schneider, J. (2021): Proliferation jenseits von Gegnern und Rivalen. Optionen für die deutsche Nichtverbreitungspolitik gegenüber Saudi-Arabien. SWP-Studie 21/2021. Berlin, Dezember 2021.

Steinmetz, Ch.; Wulf, H.; Lurz, A. (2025): Wann ist genug genug? Ein Vergleich der militärischen Potenziale der Nato und Russlands. Greenpeace-Studie, Berlin.

Tagesschau (2026): Russland greift Ukraine an – auch mit neuer „Oreschnik“-Rakete. Tagesschau.de, 9.1.2026.

Thränert, O. (2005): Die Verbreitung von Raketen und Marschflugkörpern. Stand – Tendenzen – Gegenmaßnahmen. SWP-Studie 15/2005. Berlin, Juli 2005.

White House (2025): National Security Strategy of the United States of America. Washington, D.C., November 2025.

ELSA & Typhon: Angriff als beste Verteidigung?

von Jürgen Wagner

Am 10. Juli 2024 kam es zu einer deutsch-amerikanischen Ankündigung, ab 2026 diverse Mittelstreckensysteme in Deutschland stationieren zu wollen. Damit sollen Fähigkeiten für Angriffe tief im russischen Raum erworben werden, wogegen Kritiker*innen dann direkt vor einer Reihe erwartbarer negativer Konsequenzen einer solchen Entscheidung warnten, von denen mittlerweile einige bereits eingetreten sind.1 Darüber hinaus warf die Ankündigung eine ganze Reihe von Fragen auf, nicht zuletzt, von wem diese gefährliche Idee eigentlich kommt. Die Quellenlage dazu ist widersprüchlich, allerdings deuten Indizien darauf hin, dass die militärische »Logik« hinter der Beschaffung von Angriffswaffen hierzulande vollumfänglich geteilt wird und keineswegs von Washington in irgendeiner Form aufgezwungen werden musste. Dies zeigen das Bestreben, eigene Fähigkeiten in diesem Bereich zu entwickeln, sowie die deutschen Ambitionen, »Typhon«-Systeme von den USA zu erwerben.

Ross oder Reiter?

Ein gern geäußerter Kritikpunkt an den geplanten Mittelstreckenstationierungen lautet, man habe sich hier einmal mehr fahrlässig vor den Karren der USA spannen lassen. Allerdings sind die Informationen hierzu bis heute spärlich. Gestützt wird diese These durch diesen Pressebericht: „Die Stationierung von Mittelstreckenraketen war ‚ein Angebot der US-Regierung‘, auf das man ‚gern und bereitwillig eingegangen‘ ist. So erklärt der politische Berater von Verteidigungsminister Boris Pistorius, Jasper Wieck, das Zustandekommen der deutsch-amerikanischen Rüstungsvereinbarung in einem Bundeswehr-Interview. Sein Chef spricht im Deutschlandfunk mittlerweile von einer ‚exekutiven Entscheidung der amerikanischen Administration, in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt‘“ (Hauck 2024).

Laut der Süddeutschen Zeitung ging die Initiative dagegen klar von der Bundesregierung aus: „Die Bundesregierung hat knapp ein Jahr lang darauf hingearbeitet, dass die USA weitreichende Waffen auf deutschem Boden aufstellen.“ (Brössler et al. 2024). Die Stationierung sei demnach „das Ergebnis eines jahrelangen Umdenkens und schließlich vertraulicher Gespräche mit den USA, die im Spätsommer vor einem Jahr [2023] begonnen haben […]. In einem Gespräch über die veränderte strategische Lage in einem von einem kriegerischen Russland bedrohten Europa fühlten die Deutschen vor: Ob sich die Amerikaner die Stationierung weitreichender Waffensysteme in Deutschland vorstellen könnten? Das stieß auf Wohlwollen.“ (ebd.)

ELSA: Rüstung auf eigene Rechnung

Unabhängig davon, von wem die Stationierungsinitiative letztlich ausging, aus beiden zitierten Quellen geht hervor, dass die Waffen der Bundesregierung alles andere als aufgezwungen werden mussten. Dies deckt sich auch mit der Tatsache, dass schon die im Juni 2023 erschienene »Nationale Sicherheitsstrategie« Deutschlands einen dringenden Bedarf nach derlei Waffen artikulierte: „Die Bundesregierung wird die Entwicklung und Einführung von Zukunftsfähigkeiten wie abstandsfähigen Präzisionswaffen befördern“ (Auswärtiges Amt 2023, S. 34).

Dementsprechend folgte dann ebenfalls im Juli 2024 die Ankündigung, eine eigene landgestützte Mittelstreckenwaffe mit einer Reichweite zwischen 1.000 und 2.000 km zu entwickeln – das Vorhaben »European Long-Range Strike Approach« (ELSA). Eine dementsprechende Absichtserklärung wurde von den Verteidigungsminister*innen Frankreichs, Polens, Italiens und Deutschlands unterzeichnet. Im Oktober 2024 traten auch Großbritannien und Schweden der Initiative bei, kurz darauf die Niederlande. Unklar ist jedoch, ob dieses europäische System dann die US-Waffen ablösen oder ergänzen soll. Für eine Ergänzung spricht die auch später immer wieder anzutreffende Formulierung in der deutsch-amerikanischen Erklärung vom 10. Juli 2024, die US-Waffen würden „dauerhaft“ in Deutschland stationiert werden. Andererseits gibt beispielsweise der oben zitierte Jasper Wieck an, es handele sich bei den US-Waffen um eine „Brückenlösung, bis die Bundesregierung eigene Systeme beschafft und in ihre Streitkräfte eingeführt habe“ (Fleischer 2024).

Auch andere Fragen sind in Bezug auf das ELSA-Vorhaben noch offen: Unter anderem ist noch unklar, ob eine Rakete oder ein Marschflugkörper entwickelt werden soll. Allerdings deutet vieles auf eine Weiterentwicklung des seegestützten Marschflugkörpers von MBDA France, des »Missile de Croisière Naval« (MdCN) hin (Wright 2024). Das Unternehmen selbst sieht sich „prädestiniert, den industriellen Nukleus zu bilden“, da es sich um ein „marktverfügbares Produkt“ handele, weshalb der „Aufwand sehr gering im Vergleich zu einer Neuentwicklung“ sei, so Guido Brendler von MBDA Deutschland (Hoffmann 2024). In diesem Interview erklärte Brendler zudem: „Wenn wir basierend auf der MdCN aufsetzen würden, dann ist das innerhalb von wenigen Jahren machbar. Vorausgesetzt es werden die erforderlichen Entscheidungen getroffen, Budgets hinterlegt und Verträge mit der Industrie geschlossen.“ (ebd.)

Zwar sollen mittlerweile 13 Entwicklungssäulen in einer Art identifiziert worden sein, dass sich alle ELSA-Länder zufriedenstellend einbringen können sollen (Ruitenberg 2024). Wie »gut« solche Arbeits- und vor allem Profitaufteilungen allerdings in der Regel bei europäischen Großprojekten funktionieren, lässt sich derzeit zum Beispiel beim deutsch-französisch-spanischen Luftkampfsystem (»Future Combat Air System«, FCAS) beobachten. Auch im ELSA-Fall wurde mit einer Entscheidung über die Vergabe ursprünglich ab Juni 2025 gerechnet, die aber auch Anfang 2026 noch nicht gefallen ist. Außerdem haben inzwischen vier der sieben ELSA-Länder parallel auch nationale und bilaterale Vorhaben begonnen, was ebenfalls nicht von großem Vertrauen in das Projekt zeugt. Diese etwas unklare ELSA-Gemengelage dürfte ein wesentlicher Faktor dafür gewesen sein, dass sich Deutschland entschieden hat, zweigleisig zu fahren (Brünner 2025).

Typhon: Rückversicherung?

Die Ankündigung über die geplante Stationierung der US-Mittelstreckensysteme erfolgte unter der US-Regierung von Joseph Biden – sein Nachfolger Donald Trump kündigte dagegen an, diese Entscheidung würde noch einmal grundsätzlich geprüft. Diese Unsicherheit, ob Trump die Zusage von Biden in die Tat umsetzt, dürfte neben den Startschwierigkeiten bei ELSA der zweite Grund dafür sein, dass Deutschland bei den USA die Lieferung von Typhon-Startsystemen angefragt hat, wie im Sommer 2025 bekannt wurde (Wiegold 2025). Eine Typhon-Batterie besteht im Kern aus vier LKWs auf denen jeweils vier Startrampen montiert sind, von denen jeweils eine Rakete oder ein Marschflugkörper verschossen werden kann. Zum Einsatz können dabei entweder »SM-6« oder »Tomahawk« kommen, beides Systeme, die auch im deutsch-amerikanistischen Schreiben vom 10. Juli 2024 angekündigt worden waren, wobei lange unklar war, welches konkrete System und welche Anzahl vom Verteidigungsministerium ins Auge gefasst werden. Die »Standard Missile 6« (SM-6) ist eine ballistische Flugabwehrrakete mit für diesen Typ relativ kurzer Reichweite von 370 km und einer Bodenangriffsfähigkeit von derzeit 460 km laut US- bzw. 740 km nach russischen Angaben. Aktuell befindet sich der Typ 1B in Entwicklung, der über eine Hyperschallfähigkeit (schneller als 6.175 km/h) und eine Reichweite von 1.600 km verfügen soll. »Tomahawk« ist dagegen zwar relativ langsam (rund 900 km/h), fliegt aber als Marschflugkörper extrem tief und hochgradig manövrierbar. Für gegnerische Abwehrsysteme ist er damit nur schwer zu bekämpfen, wodurch bei einer Reichweite von mindestens 1.600 km Angriffe auf Ziele tief im russischen Raum möglich würden. Für Lockheed Martin wäre auch Integration von europäischen Flugabwehrraketen denkbar, wie »Iris-T« von Diehl Defence oder die französisch-italienische »Aster«.

Ende Oktober 2025 tauchte dann beim Internetportal POLITICO eine Liste mit Rüstungsprojekten auf, die vom Verteidigungsministerium in den nächsten Jahren ins Auge gefasst werden. Dabei handelt es sich um Vorhaben mit einem Gesamtwert von 377 Mrd. €, darunter der Plan zur Anschaffung von 400 Tomahawk Block Vb für rund 1,5 Mrd. €, um drei Typhon-Batterien für 220 Mio. € zu bestücken (Lunday 2025).

Letztlich ist auch hier offen, ob der geplante Kauf der Typhon-Startsysteme nebst Bewaffnung als Ergänzung oder als Alternative zu den US-Waffensystemen im Falle einer Zurücknahme der Stationierungsentscheidung gedacht ist. Sehr wahrscheinlich ein Stück von beidem, je nachdem, wie sich die US-Regierung entscheidet. Anfang 2026 lagen hier noch keine offiziellen Ergebnisse vor, Kanzler Friedrich Merz zeigte sich aber wiederholt „optimistisch“, dass die USA ihren Kurs beibehalten würden (WirtschaftsWoche 2025).

Ein weiteres Indiz für eine baldige Stationierung ist die Aktivierung des 3rd Battalion, 12th Field Artillery Regiment als Langstrecken-Artilleriebataillon der US-Armee. Das Bataillon ist dem 56th Artillery Command und der 2nd Multi-Domain Task Force, beide mit Hauptquartier in Mainz-Kastel, untergeordnet und für genau die Waffensysteme zuständig, deren Stationierung für 2026 angekündigt wurde

Auf der anderen Seite sieht das Magazin »Stars and Stripes« die Aktivierung des Bataillons zwar ebenfalls als weiteren Schritt zur Stationierung der Waffensysteme. Das Portal betont aber, eine endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen und eine solche Stationierung widerspreche eigentlich den in der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA im November 2025 formulierten Prioritäten, zumal der einflussreiche Unterstaatssekretär für Verteidigungspolitik des Verteidigungs- bzw. nun Kriegsministeriums, Elbridge Colby, noch kurz vor Amtsantritt Bedenken hinsichtlich der Idee geäußert habe, mehr Langstreckenartillerie nach Europa zu entsenden (Vandiver 2025).

Verteidigungs- oder Angriffslogik?

Ohnehin ist die Frage, inwiefern ELSA oder Tomahawk als Alternative oder als Ergänzung zu US-Systemen gedacht sind, weniger entscheidend als die Tatsache, dass sowohl die alte als auch die neue Bundesregierung die dahinterstehende Angriffslogik vollkommen zu teilen scheinen. Um der Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen, versicherte Verteidigungsminister Boris Pistorius, man hege mit den Typhon-Kaufplänen keinerlei offensive Absichten, alles diene nur der Verteidigung (Henkel 2025). Allerdings wird hier eine sehr spezielle Auslegung des Verteidigungsbegriffes an den Tag gelegt. Er beinhalte nämlich die Fähigkeit, den (russischen) Gegner im „hochintensiven Gefecht“ besiegen zu können, um ihn so vor Angriffen abzuschrecken (Bundesministerium der Verteidigung 2023, S. 9). In den Worten von Boris Pistorius gehe es darum, „Krieg führen zu können, um keinen Krieg führen zu müssen“ (Ismar 2023). Genauso argumentiert auch der schon zitierte Politische Direktor des Verteidigungsministeriums, Jasper Wieck: „Wichtig ist, dass wir ja durch die Stationierung dieser Systeme unsere Sicherheit erhöhen, weil wir eben zur Abschreckung beitragen und den Russen vor Augen führen, dass eben ein Schlag gegen potenzielle Hochwertziele in unserem Land für sie dazu führt, dass der Schaden größer wird als der Nutzen. […] Wir wollen unsere Grenzen schützen, wir wollen unser Land schützen, wir wollen unsere Freiheit schützen. […] Und insofern ist es tatsächlich ein defensives Prinzip, was dahintersteht“ (Fleischer 2024).

Die »Vorteile« landgestützter Mittelstreckenwaffen liegen dabei unter anderem darin, die nicht vorhandene Lufthoheit zu kompensieren, was aber mit Verteidigung im engeren Sinne herzlich wenig zu tun hat: „Dieser Schritt spiegelt nicht nur ein verändertes sicherheitspolitisches Selbstverständnis Berlins wider, sondern auch neue strategische und technologische Realitäten. […] Technologische Fortschritte haben weitreichende Flugkörper zunehmend präziser gemacht und dadurch ihren Wert als konventionelle Waffensysteme erheblich gesteigert. Gleichzeitig hat die erhöhte Bedrohung durch moderne bodengestützte Flugabwehrsysteme, vor allem solcher aus russischer und chinesischer Produktion, die Rahmenbedingungen für Luftoperationen deutlich erschwert. Eine rasche Erringung westlicher Luftüberlegenheit, die in vergangenen Konflikten wie im Irak, dem Westlichen Balkan oder Libyen noch selbstverständlich war, ist in möglichen künftigen Kriegen mit Russland oder China nicht mehr gewährleistet. Die Fähigkeit, tiefreichende Präzisionsschläge mit Flugzeugen durchzuführen, ist dadurch deutlich stärker eingeschränkt. Umso mehr rücken Abstandswaffen wie ballistische Raketen und Marschflugkörper in den Vordergrund. […] Im Verbund mit europäischen Verbündeten erfordert das deutsche Abschreckungsdispositiv daher künftig auch offensive Fähigkeiten zur Durchführung von präzisen Angriffen in der Tiefe gegnerischen Raums (Deep Precision Strike)“ (Hinz 2025).

Die Beschwichtigungsversuche, derlei Offensivkapazitäten, die auch für Überraschungsangriffe geradezu prädestiniert sind, seien in »guten«, weil defensiv gesinnten Händen kein Problem, sind bestenfalls blauäugig. Selbst wenn tatsächlich nur defensive Absichten dahinterstecken würden – was durchaus bezweifelt werden kann –, setzt dieses Konzept dennoch zwingend auf reale Angriffsoptionen, die von Russland nicht ignoriert werden können (Graef et al. 2024). Das ist der Stoff, aus dem Rüstungsspiralen gemacht sind, die nun von Deutschland und den anderen ELSA-Staaten durch die Übernahme der dahinterstehenden Angriffslogik kräftig mitbefeuert werden.

Anmerkung

1) Russland hat etwa mit dem Präsidentenerlass Nr. 991, der am 19. November 2024 in Kraft gesetzt wurde, seine nukleare Einsatzschwelle deutlich abgesenkt, um so Überraschungsangriffen vorzubeugen: „Diese Veränderung läuft auf eine erhebliche Absenkung der Schwelle für einen atomaren Ersteinsatz in einem bis dahin konventionellen Krieg und damit auf eine Erhöhung des Risikos einer unkontrollierbaren atomaren Eskalation hinaus“ (Böhme und Schwarz 2024).

Literatur

Auswärtiges Amt (Hrsg.) (2023): Integrierte Sicherheit für Deutschland. Nationale Sicherheitsstrategie, Juni 2023.

Böhme, R.; Schwarz, W. (2024): Zur russischen Nukleardoktrin – ein Nachtrag. Das Blättchen, 2.12.2024.

Brössler, D.; Krüger, P.-A.; Mascolo, G; Richter, N. (2024): Raketen für den Frieden. Süddeutsche Zeitung, 26.7.2024.

Brünner, N.-F. (2025): Typhon. An effective step towards European long-range strike? International Centre für Defence and Security. Kommentar, 11.11.2025.

Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.) (2023): Verteidigungspolitische Richtlinien 2023. Paderborn: Bonifatius.

Fleischer, J. (2024): „Durch Stationierung wird Sicherheit Deutschlands erhöht“. Pressemeldung der Bundeswehr, 27.7.2024.

Graef, A.; Thies, T.; Mengelkamp, L. (2025): Alles nur Routine? Internationale Politik und Gesellschaft (IPG), 16.7.2024.

Hauck, U. (2024): Abschreckung oder Provokation? Tagesschau, 2.8.2024.

Henkel, O. (2025): Bundeswehr an US-System Typhon interessiert. Pressemeldung der Bundeswehr, 17.7.2025.

Hinz, F. (2025): Deutschlands Rückkehr ins Raketenzeitalter. International Institute for Strategic Studies (ISS), Military Balance Blog, 13.8.2025.

Hoffmann, L. (2024): Deep Precision Strike – „MBDA ist prädestiniert, den industriellen Nukleus zu bilden“. Interview mit Guido Brendler. Hartpunkt, 19.12.2024.

Ismar, Georg (2023): Das große Versprechen des Kanzlers. Süddeutsche Zeitung, 10.11.2023.

Lunday, C. (2025): Germany’s new €377B military wish list. POLITICO, 27.10.2025.

Ruitenberg, R. (2025): Europe’s long-range strike project nears choice of lead contractors. DefenseNews Mitteilung, 5.5.2025.

Vandiver, J. (2025): New Fort Drum artillery unit activated with European defense in mind. Stars and Stripes, 15.12.2025.

Wiegold, T. (2025): Deutschland fragt USA nach Abschuss-System für Tomahawk-Marschflugkörper. Augen geradeaus! Blogbeitrag, 14.7.2025.

WirtschaftsWoche (2025): Rutte bei Merz in Berlin – „Wir sind Russlands nächstes Ziel“. WirtschaftsWoche, 11.12.2025.

Wright, T. (2024): Europe’s missile renaissance. International Institute for Strategic Studies (ISS). Military Balance Blog, 25.11.2025.

Jürgen Wagner ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI) und ehemaliges Mitglied des W&F Redaktionsteams.

Bewährte Wege, neue Ansätze

Rüstungskontrolle und Abrüstung in Zeiten extremer Rüstungsdynamik gestalten

von Simon Bödecker, Juliane Hauschulz und Marius Pletsch

Die Aufrüstung mit Mittelstreckenwaffen in Europa ist in vollem Gange. Über eine Kontrolle dieser Entwicklung wird allerdings derzeit wenig gesprochen. Dabei hat Rüstungskontrolle eine jahrhundertelange Tradition: ihre Ursprünge lassen sich bis in die Antike zurückverfolgen, die moderne Rüstungskontrolle entstand am Ende des 1. Weltkrieges und wurde seither fortlaufend entwickelt (Croft 1996, S. 21f., 32). Während des Kalten Krieges wurde sie insbesondere im nuklearen Bereich so etabliert, dass ein ungebremstes Aufrüsten verhindert werden sollte, ohne zwingend die Abschaffung der gesamten Waffenkategorie zum Ziel zu haben.

Obwohl Rüstungskontrolle und Abrüstung in öffentlichen Diskussionen oft synonym verwendet werden, unterscheiden sich die beiden Konzepte voneinander. Abrüstung stellt den radikaleren Ansatz dar, der „eine signifikante Reduktion von Rüstungsbudgets und Waffentypen“ (Neuneck 2019, S. 624) bis hin zu ihrer kompletten Abschaffung vorsieht. Rüstungskontrolle hingegen bietet einen breiteren Rahmen, in dem Abrüstung nur ein Instru­ment von vielen darstellt. Andere Maßnahmen können etwa die Festlegung von Obergrenzen für bestimmte Waffenkategorien sein oder sogar die Einigung auf maximale Zuwachsraten – also eine kontrollierte Aufrüstung, um eine entgrenzte Rüstungsspirale zu verhindern (Schörnig 2024, S. 1243). Auch der Ansatz der Nichtverbreitung (»Nonproliferation«) lässt sich unter dem Oberbegriff der Rüstungskontrolle fassen. Rüstungskontrollmaßnahmen sehen also nicht zwingend eine Reduktion vor, sondern „unterwerfen den Einsatz und/oder die Verfügung über nationale militärische Mittel politischen oder rechtlichen Beschränkungen“ (Tulliu und Schmalberger 2003, S. 7).

Aufstieg und Fall der Rüstungs­kontrolle im Ost-West-Konflikt

In der Zeit des Ost-West-Konflikts entstanden verschiedene Instrumente der Rüstungskontrolle zwischen den USA und der Sowjetunion, aber auch darüber hinaus. Im nuklearen Bereich limitierten beispielsweise die Verträge zur nuklearen Rüstungsbegrenzung (SALT) und der Vertrag über die Begrenzung von antiballistischen Raketenabwehrsystemen (ABM-Vertrag) einzelne Waffenkategorien. Die Nachfolgeabkommen der SALT-Verträge, die Verträge zur Verringerung strategischer Waffen (START), sahen schließlich sogar die Abrüstung von strategischen Trägersystemen auf vereinbarte Höchstwerte vor. Auf multilateraler Ebene trat 1970 der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NPT) in Kraft, der sowohl die Proliferation von Atomwaffen verhindern sollte, als auch die Verpflichtung zu Abrüstungsgesprächen zwischen den bereits nuklear bewaffneten Staaten enthält. Schließlich konnte 1987 mit dem Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) erstmals eine ganze Waffenkategorie für die Vertragsstaaten abgeschafft werden, nämlich landgestützte Mittelstreckenwaffen mit Reichweiten von 500 bis 5.500 km. Nach der Aufkündigung des Vertrags 2019 kehren diese nun zurück nach Europa.

Die Geschichte des INF-Vertrags selbst ist ein Lehrstück für die historischen Herausforderungen der Rüstungskontrolle: 1979 wurde mit dem NATO-Doppelbeschluss einerseits der Stationierung von nuklear bestückten Mittelstreckenwaffen in Europa zugestimmt – also einer Aufrüstung. Dies war als direkte Reaktion auf die Stationierung entsprechender Systeme im westlichen Teil der Sowjetunion formuliert. Andererseits sollten Verhandlungen zur Rüstungskontrolle mit der Sowjetunion eingeleitet werden. Diese Option wurde gerade auch aufgrund der kritischen Öffentlichkeit aufgemacht, die bereits durch die Stationierung anderer US-Waffen in Europa mobilisiert war und Proteste organisierte. Die ersten Gespräche scheiterten daran, dass die sowjetische Seite die Einbeziehung der französischen und britischen Raketen forderte, die USA dies jedoch ablehnten. Dieses Scheitern und die Stationierung der Waffen in Europa sorgte für eine massive Ausweitung der Proteste in Westeuropa. Das öffentliche Interesse beeinflusste sowohl die US-amerikanische als auch die russische Regierung, die angesichts der breiten Bewegung in der Bevölkerung gegen die Stationierungen weiterhin den Druck für eine Abrüstungsperspektive spürten. Ein zweiter Anlauf der Rüstungskontrollgespräche 1985 verlief schließlich erfolgreich, der INF-Vertrag trat 1988 in Kraft und die beiden Vertragsparteien zerstörten bis Mitte 1991 knapp 2.700 Waffen mit den nun verbotenen Reichweiten (vgl. Arms Control Association 2019). Damit wurde insbesondere die Sicherheit in Europa wesentlich gestärkt, da die Waffen im Ernstfall hier eingesetzt worden wären. Entsprechend setzten sich vor allem die europäischen Staaten innerhalb der NATO für das Aufrechterhalten des INF-Vertrags ein, als dieser zunehmend unter Druck geriet (Kamp und Rudischhauser 2017, S. 1).

Denn aus russischer Sicht verschoben die NATO-Erweiterung, der Austritt der USA aus dem ABM-Vertrag 2002 und die Stationierung von Raketenabwehrsystemen das strategische Gleichgewicht zunehmend zu eigenen Ungunsten. Auch sah man sich mit Staaten im Süden und Südosten konfrontiert, die über die aufgegebenen Waffen verfügten und das russische Staatsgebiet damit erreichen konnten – das thematisierte Putin 2007 sogar in seiner Rede bei der Münchener Sicherheitskonferenz. Im selben Jahr konnte Moskau die USA zwar zu einem gemeinsamen Statement zur Öffnung des INF-Vertrags im Rahmen der UN-Generalversammlung bewegen. Der Vorstoß wurde jedoch von der Regierung unter Präsident Obama nicht weiterverfolgt (Cooper 2013, S. 152).

Die kritische Phase des Rüstungskontrollwerks INF-Vertrag begann ab Mitte der 2010er Jahre: Mit dem völkerrechtswidrigen Vorgehen Russlands in der Ukraine ab 2014 sowie den veränderten strategischen Prioritäten der USA verschwand das Thema der Öffnung des INF-Vertrags gänzlich von der Agenda. Zusätzlich warfen sich die Vertragsparteien USA und Russland ab 2014 gegenseitig Vertragsbruch vor (Arnold und Meier 2019, S. 1). Gleichzeitig dementierten beide Seiten einen solchen Vertragsbruch, legten jedoch weder hierfür noch für ihre Anschuldigungen relevante Informationen offen. Auch dadurch entstand in der Öffentlichkeit und in den nicht beteiligten Staaten der Eindruck, dass weder die USA noch Russland ernsthafte Versuche zur Rettung des INF-Vertrags unternahmen (Kamp und Rudischhauser 2017, S. 2), was schließlich 2019 in dessen Aufkündigung durch US-Präsident Trump mündete. Nur einen Tag nach dem Austritt der USA kündigte auch Russland den Vertrag.

Das Ende des INF-Vertrags war das Ende eines zentralen Elements europäischer Sicherheit und verschärfte die Krise der Rüstungskontrolle weiter. Denn bereits 2002 hatten die USA den ABM-Vertrag aufgekündigt, die START-Verträge wurden mehrfach nur knapp verlängert, am 5. Februar 2026 lief der aktuelle Vertrag »New START« ohne ein Folgeabkommen aus. Mit dem letzten nuklearen Rüstungskontrollvertrag zwischen den USA und Russland endet auch die Limitierung von strategischen Atomwaffen. Der NPT steht nach vier ergebnislosen Vorbereitungskonferenzen vor seiner nächsten Überprüfungskonferenz im Mai, jedoch rechnet kaum jemand mit einer Einigung der Vertragsstaaten. Bereits auf den beiden letzten Überprüfungskonferenzen 2015 und 2022 wurden keine gemeinsamen Entscheidungen mehr verabschiedet. Auch im konventionellen Bereich der Rüstungskontrolle wurden viele der Erfolge der letzten Jahrzehnte eingerissen: 2020 und 2021 stiegen erst die USA und dann Russland aus dem Vertrag über den Offenen Himmel (»Open Skies«) aus, 2023 kündigte der russische Präsident Putin den Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag). Von beiden Verträgen hatten vor allem die europäischen Staaten profitiert (Kamp und Rudischhauser 2017, S. 3).

Ziele von Rüstungs­kontrollinitiativen

Den Grund für diese Krise der Rüstungskontrolle sehen einige Beobachter*innen darin, dass das Ende des Systemwettstreits in den USA und Russland die Auffassung hervorbrachte, eine Kooperation zur Sicherung des eigenen Überlebens sei nicht mehr nötig (u.a. Kühn 2020, S. 133f.). Andere werfen dagegen die Frage auf, ob Rüstungskontrolle nur dann funktioniert, wenn sie eigentlich ohnehin nicht nötig ist, insbesondere, da viele der wichtigen Rüstungskontrollverträge erst gegen Ende oder sogar nach dem Ende des Kalten Krieges erreicht wurden (Rosert 2011, S. 228). Gray brachte diese Kritik schon früh auf den Punkt: „Wenn Rüstungskontrolle erforderlich ist […], ist sie nicht praktikabel […], während sie, sollte sie sich als möglich erweisen, irrelevant sein wird“ (1992, S. 17).

Mit Blick auf die aktuelle politische Lage würden viele Menschen diesem Zitat sicherlich zustimmen. Doch die Kritik dahinter verkennt die Ziele der Rüstungskontrolle, die genau dort ansetzen, wo die politischen Spannungen so hoch sind, dass sie ein Wettrüsten wahrscheinlich machen (Bull 1961, S. 9 f.).

Die drei zentralen Ziele, auf denen das Konzept der Rüstungskontrolle ursprünglich aufgebaut wurde, waren: (1) Verhinderung eines Krieges durch Stabilität, (2) Kostenreduktion durch weniger Rüstung und (3) Beschränkung der Schäden im Falle eines Krieges (Schörnig 2024, S. 1244). Seither hat sich das Konzept weiter ausdifferenziert. Eine Einteilung von Zielen in verschiedenen Szenarien bietet etwa Harald Müller (1996, S. 405ff., siehe Tabelle umseitig).

Je nachdem, welches Ziel eine Rüstungskontrollmaßnahme erreichen soll, kommen schließlich verschiedene Kriterien bei ihrer Gestaltung zum Tragen. Diese Kriterien sind vielfältig und ermöglichen eine Klassifizierung von Rüstungskontrollmaßnahmen. Mögliche Kriterien sind etwa die geografische Reichweite einer Maßnahme (global oder regional) oder ob sie horizontal, d.h. gegen die Weiterverbreitung von Waffen, oder vertikal, d.h. gegen die Weiterentwicklung und Verbesserung vorhandener Kapazitäten, wirken soll. Ein weiteres Kriterium zur Unterscheidung ist die Art der Waffen, die von ihr betroffen sind (meistens: konventionell oder Massenvernichtungswaffen).

Situation

der Konfliktparteien miteinander

Akute Feindschaft

Chronische Gegnerschaft

(vergleichbar
Ost-West-Konflikt)

»Gemischte« Konflikte

Überwiegend kooperative Beziehungen

Sicherheits-
gemeinschaft

Ziel

der Rüstungs-
kontrolle

Stabilisierung der Krise v.a. technisch/militärisch:

Rüko trägt zum Ende von Kriegshandlungen bei

Rüko verhindert erneuten Ausbruch der Gewalt

Stabilität der Krise
sicherstellen:

Rüko soll einen
Erstschlag mit Massenvernichtungswaffen (bspw. atomar) verhindern

Rüko soll
Eigendynamiken
verhindern (bspw.
Rüstungswettläufe, Krieg aus Versehen)

Stabilisierung der
Situation und
Prävention von zukünftigen Eskalationen der Krise(n) (v.a.politisch/militärisch)

Aufbau eines
Rechenschaftspflichts-Verhältnis

zudem: restliches Misstrauen abbauen; Prävention des Abgleitens in ehemalige Feindschaftsmuster

Integraler
Bestandteil der
militärischen
Kooperation und
Zusammenlegung
;

Rüko (optimal)
verunmöglicht rein nationale Kriegs­führung

Fünf mögliche Szenarien der Rüstungskontrolle, eigene Darstellung, u.a. nach Müller 1996, S. 405ff., Schörnig 2024, S. 1245.

Rüstungskontrolle für land­gestützte Mittelstreckenwaffen

Dieser Text fokussiert sich nun auf Möglichkeiten der Rüstungskontrolle für landgestützte Mittelstreckenwaffen. Dabei besteht wenig Zweifel darüber, dass die Chancen auf multilaterale Verhandlungen über die Begrenzung und Abrüstung dieser Waffen aktuell gering sind. Doch wie beschrieben sind Rüstungskontrollmaßnahmen divers, die genaue Ausgestaltung richtet sich nach ihren Zielen.

Das Friedensgutachten 2024 stellte fest, es werde in Fragen der Rüstungskontrolle „auf absehbare Zeit nicht um Abrüstung gehen, sondern um die Stabilisierung von Rivalität“ (Dahlmann et al. 2024, S. 100). Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass der andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine die Kommunikationskanäle und das Vertrauen zwischen den westlichen Staaten und Moskau stark beschädigt hat. So ist weder die strukturelle Grundlage noch die Bereitschaft für weitgehende Rüstungskontrollgespräche gegeben. Hinzu kommt, andererseits, dass zumindest die VR China in Verhandlungen über einen multilateralen Vertrag mit einbezogen werden müsste (Schiller 2024, S. 47ff.). Beijing jedoch lehnt eine Beteiligung an Rüstungskontrollverhandlungen über Mittelstreckensysteme ab, da es diese auch nuklear bestücken kann und diese nuklearen Kapazitäten als Abschreckungspotenzial gegenüber den deutlich größeren strategischen Nuklearkapazitäten der USA und Russlands versteht (Gill 2021, S. 2).

Vor diesem Hintergrund sollte es bei Rüstungskontrollinitiativen daher zunächst um die drei »klassischen« Ziele gehen, die auch das Friedensgutachten betont: die Autor*innen plädieren für Maßnahmen zur

  • Stabilisierung von Rivalität
  • Verhinderung kostenintensiver Rüstungswettläufe und
  • Abwendung einer möglichen nuklearen Eskalation (Dahlmann et al. 2024, S. 100, 102).

Der Fokus sollte darauf liegen, realistische Zwischenschritte und vorbereitende Maßnahmen auf dem Weg zu neuen Rüstungskontrollstrukturen voranzubringen. Dafür müssten die maßgeblichen Entscheidungsträger*innen zunächst anerkennen, dass Vertrauen und weitreichende politische Übereinstimmung keine zwingenden Voraussetzungen für gelingende Rüstungskontrolle mit robusten Verifikationsmaßnahmen sind. Es ist vielmehr so, dass Rüstungskontrollvereinbarungen dazu beitragen können, die Vorhersehbarkeit und Transparenz gerade zwischen Parteien zu erhöhen, die sich nicht vertrauen (Horsching 2025; Grand 2023, S. 23). Mit drei konkreteren Mitteln ließe sich der Weg hin zu umfassenderen Gesprächen bereiten: Regionale Dialogforen für den Austausch von Informationen und zum Abgleich der Bedrohungswahrnehmung, Maßnahmen zur Risikoreduktion und Verifikationsverabredung und die Kompartmentalisierung der Teilaspekte umfassender Gespräche.

Regionaler Dialog hilft der Entwicklung geteilter Wahrnehmung

Eine Voraussetzung für entsprechende Gespräche ist eine geteilte Wahrnehmung über die negativen Auswirkungen der zu kontrollierenden Waffengattung (Ullah 2020, S. 30). Im Falle von landgestützten Mittelstreckenwaffen könnten dies beispielsweise die negativen Effekte auf das strategische Gleichgewicht zwischen Russland und der NATO oder weitere Eskalationsrisiken sein. Dazu zählen:

(1) Eine wachsende Unklarheit über die Bewaffnung, insbesondere im Falle der Oreschnik-Rakete, die bereits jetzt sowohl nuklear als auch konventionell bestückt werden kann.

(2) Stark reduzierte Vorwarnzeiten und damit einhergehend eine verkürzte Reaktionszeit sowie die wachsende Gefahr von Fehleinschätzungen oder -reaktionen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mittelstreckenwaffen, die Geschwindigkeiten im Hyperschallbereich erreichen.

(3) Die technologische und strategische Verbindung der Entwicklung von Mittelstreckenwaffen mit dem kontinuierlichen Ausbau von Raketenabwehrsystemen, die wiederum das Potenzial haben, strategische Gleichgewichte zu beeinflussen.

(4) Das grundsätzliche Sicherheitsdilemma, das mit der massiven Aufrüstung von Mittelstreckensystemen beider Seiten einhergeht und in ein Wettrüsten münden könnte (vgl. Meier 2019, S. 3; Graef 2024, S. 5; Demirel und Wagner 2025, S. 18ff.).

Ein notwendiger erster Schritt auf dem Weg zu Rüstungskontrollverhandlungen wäre somit ein Dialog über die wahrgenommene Bedrohung durch Mittelstreckenwaffen bzw. einzelne damit verbundene Aspekte. Dieser Dialog sollte unabhängig von konkreten Verhandlungen in regionalen Foren stattfinden. Solche sind neben Europa (einschließlich Russland) etwa auch zwischen Indien und Pakistan, den USA und China und im Nahen Osten denkbar, wobei jeweils sehr unterschiedliche politische Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen. Die Strukturen für einen solchen regionalen Dialog müssen erst aufgebaut oder wieder etabliert werden. In Europa würden sich beispielsweise der NATO-Russland-Rat und die OSZE als mögliche Plattformen anbieten, alternativ wäre es ratsam, auf bestehende Kommunikationsstrukturen der EU aufzubauen. Sollten zunächst keine direkten Gespräche zwischen Regierungen zustande kommen, hat sich die sogenannte »Track II«-Diplomatie zwischen Expert*innen bewährt.

Aufbau von Maßnahmen zur Risikoreduktion und Verifikation

Aufbauend auf den Gesprächen sollte ein Informationsaustausch über bestehende und geplante Mittelstreckensysteme, ihre Bewaffnung sowie Stationierungsänderungen beginnen, der die Transparenz erhöhen und das Risiko von Fehleinschätzungen deutlich reduzieren kann (Grand 2023, S. 21). Ein solches Transparenzin­strument hat als vertrauensbildende Maßnahme einen Mehrwert an sich.

Die Transparenz könnte sich zunächst auf einzelne Bereiche erstrecken, die geeignet sind, das Eskalationsrisiko zu verringern. Sofern ihre Aushandlung und Einhaltung als Erfolg gewertet werden, lässt sich so schrittweise die Vertrauensbasis für tiefergehende Gespräche bilden. Denkbar ist etwa eine Mitteilungsvereinbarung zur räumlichen und operativen Trennung von nuklear und konventionell bestückten Waffen, was die Gefahr einer Fehleinschätzung oder Verwechslung nachhaltig verringern könnte (Graef 2024, S. 6).

Da der Zerfall der Rüstungskontrollarchitektur in Europa entsprechende Kompetenzen gefährdet, empfehlen zahlreiche Autor*innen zusätzlich den Ausbau und die Weiterentwicklung von Verifikationsfähigkeiten und -strukturen. Nur so kann auch künftig bei politischen Veränderungen schnell reagiert werden. Angesichts technologischer Fortschritte und da Vor-Ort-Inspektionen auf absehbare Zeit unrealistisch erscheinen, ist der Ausbau innovativer Verifikationsmechanismen von zentraler Bedeutung (Graef 2024, S. 7, Grand 2023 S. 21).

Rüstungskontrolle in Teilaspekten

Auf die ersten beiden Schritte könnten schließlich – sofern die beteiligten regionalen Parteien dies für möglich erachten – umfangreichere Rüstungskontrollgespräche folgen. Dabei scheint es sinnvoll, zunächst Teilaspekte bzw. Kriterien zu thematisieren, bei denen die gemeinsame Überzeugung besteht, dass diese die regio­nale Sicherheit erhöhen können (Grand 2023, S. 23). So könnten Gespräche über einen Vertrag zum Verbot von explizit nuklear bestückbaren Mittelstreckenwaffen aussichtsreicher sein, als Verhandlungen über das Verbot aller Mittelstreckenwaffen. Ein solches partielles Verbot hätte jedoch bereits große Effekte auf Stabilität, Irrtums- und Risikoreduktion (Meier 2019, S. 6).

Weitere denkbare Themen wären eine Beschränkung der Anzahl bzw. der Stationierungsorte der Waffen und Raketenabwehrsysteme. Da diese Aspekte konkrete Auswirkungen auf das strategische Gleichgewicht zwischen möglichen Vertragsparteien haben, kann hier zumindest auf eine größere Verhandlungsbereitschaft gehofft werden.

Die langfristige Perspektive eines umfassenden Rüstungskontrollvertrags

All diese Gespräche sowie Transparenz- und ersten Rüstungskontrollmaßnahmen sind geeignet, die Rivalitäten in den verschiedenen Weltregionen mit Mittelstreckenwaffen zu stabilisieren, Rüstungswettläufe auszubremsen und die Gefahr einer nuklearen Eskalation zu verhindern. Aufbauend auf ihnen und ihrem transformativen Charakter ließen sich Verhandlungen über ein umfangreicheres Vertragswerk denken. Angenommen es gäbe an diesem Punkt den politischen Willen, Risiken nachhaltig zu minimieren und der Aufrüstungs- und Stationierungsspirale sowie den Eskalationsrisiken von landgestützten Mittelstreckenwaffen zu entkommen: Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit ein neues Vertragswerk längerfristige Erfolgsaussichten hätte?

Der INF-Vertrag war ein abrüstungspolitischer Meilenstein. Er reduzierte nicht nur eine ganze Waffenkategorie, sondern verbannte sie komplett aus den Arsenalen der USA und der damaligen Sowjetunion. Doch die Forderung nach einer simplen Rückkehr zum Status quo ante griffe zu kurz. Denn für das Scheitern des Vertrags gab es strukturelle Gründe, die bei einem dringend nötigen neuen Anlauf adressiert werden müssten.

Wie Wolfgang Richter in diesem Dossier (S. 16-22) zeigt, werden Mittelstreckenwaffen in weiteren Konflikten abseits des europäischen Kontinents zur gegenseitigen Bedrohung und »Abschreckung« bereitgehalten. Diese Konflikte und Akteure sowie die Gründe, warum bestimmte Staaten auf landgestützte Mittelstreckenwaffen im Sinne der fatalen Abschreckungslogik setzen (u.a. VR China, Nordkorea, Iran, Saudi-Arabien, Türkei, Pakistan und Indien), sollten langfristig mitgedacht werden. Allein schon, weil sonst bestehende Überlagerungen und Abhängigkeiten der Konflikte einem längerfristigen Erfolg eines möglichen Vertrags im Wege stünden (Richter 2018b; Cooper 2013, S. 156-159).

Ursachen des Scheiterns verstehen – und verändern

Eine zentrale strukturelle Ursache für sein Scheitern war die zeitliche Befristung eines Schlüsselinstruments des INF-Vertrags: Die Vor-Ort-Inspektionen endeten 2001 und wurden lediglich durch die sogenannten »National Technical Means« abgelöst, also die Überprüfung anhand von Satellitendaten. Damit fehlten im weiteren Verlauf belastbare Werkzeuge, um strittige Fragen technisch zu klären. Zwar bestand mit der »Special Verification Commission« (SVC) weiter formal ein Gremium zur Behandlung von Umsetzungs- und Streitfragen, doch es erwies sich als nicht geeignet, um substanzielle Vorwürfe von Vertragsverletzungen aufzuklären. Hierzu fehlten nach dem Ende der Vor-Ort-Inspektionen die Mittel, das Mandat und dann auch der politische Wille, solche Inspektionen nachzuverhandeln. Die gegenseitigen Anschuldigungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem russischen System 9M729 und den US-amerikanischen »Aegis ashore«-Anlagen – blieben dadurch ungelöst (Richter 2018a, S. 3).

Zu diesen strukturellen Ursachen im Vertragswerk selbst trat ein grundlegender strategischer Wandel. Der INF-Vertrag blieb – trotz einer Ausweitung der Inspektionen nach dem Ende der Sowjetunion auf Belarus, Kasachstan und die Ukraine – ein bilaterales Vertragswerk. So konnten mehrere Staaten außerhalb des euro-atlantischen Raums landgestützte Mittelstreckenwaffen entwickeln, da sie nicht Vertragspartner des Abkommens waren. Nicht zuletzt veränderten sich die Prioritäten der USA. Mit dem »Pivot to Asia« und konfrontiert mit einem wachsenden Arsenal Chinas gewann genau jene Waffenkategorie an militärischer Relevanz, die der INF-Vertrag untersagte. Mittelstreckenwaffen wurden zunehmend als notwendiger Teil für die regionale Abschreckung der aufstrebenden Weltmacht und für konventionelle Optionen im westlichen Pazifik betrachtet (Cooper 2013, S. 158; Sayers 2018, siehe auch Scheffran in diesem Dossier, S. 11).

Multilateralismus und seine Grenzen erkennen – und gestalten

Bereits seit Inkrafttreten des INF-Vertrags wurde seine bilaterale Struktur kritisch hinterfragt und immer wieder aus verschiedenen Richtungen eine Öffnung und Universalisierung angeregt. Ein möglicher »INF 2.0«-Vertrag kann heute kaum noch als rein bilaterales Abkommen gedacht werden. Selbst eine regionale Begrenzung auf Europa würde neue Fragen aufwerfen – etwa nach der Einbeziehung weiterer Stationierungsstaaten (wie Belarus und Deutschland) oder nach dem Umgang mit Staaten, die solche Systeme derzeit entwickeln oder beschaffen wollen (wie Staaten, die an ELSA beteiligt sind). Auch wenn derzeit die Sicherheit in Europa für viele vordringlich erscheint, sollte auch aus eben dieser Dringlichkeit heraus eine rein eurozentristische Debatte um die Kontrolle und Abrüstung von Mittelstreckensystemen der Vergangenheit angehören. Denn die Liste der »Haben-Staaten« und deren strategischer Rivalitäten ist länger geworden (vgl. Richter in diesem Dossier, S. 16ff.). Sollte jedoch eine zunächst regionale Einigung in Europa möglich sein, kann diese als Blaupause für eine Ausweitung dienen. Für ein gelingendes multilaterales Vertragswerk rückt jedoch insbesondere China in den Fokus, denn ohne zumindest eine partielle Einbindung Beijings dürfte es für die USA keine Anreize geben, ihre eigenen landgestützten Mittelstreckenwaffen zu reduzieren oder sogar dauerhaft auf sie zu verzichten.

Gleichzeitig wäre die Idee eines umfassenden multilateralen Vertrags – den alle Staaten mit den Systemen unterschreiben und umsetzen – zumindest kurz- bis mittelfristig politisch kaum durchsetzbar. Die sicherheitspolitischen Funktionen von Mittelstreckenwaffen unterscheiden sich erheblich zwischen den Weltregionen. In Südasien etwa sind sie eng mit regionalen Abschreckungskonstellationen verbunden, die nicht direkt mit den strategischen Rivalitäten anderer Weltgegenden verwoben sind (vgl. Meier 2019, S. 4ff.). Sie aufzubrechen könnte unabsehbare Konsequenzen haben. Ein realistischer Ansatz müsste daher einen multilateralen Vertrag mit unterschiedlichen Beitritts- und Verpflichtungsebenen anstreben, ohne dadurch die deeskalierende Wirkung und den darin angelegten normativen Kern des Vertrags zu opfern.

Nicht zu unterschätzen ist zudem die Frage, wo und wie ein solches Vertragswerk verhandelt werden könnte. Auf das eigentlich für universell angelegte Instru­mente prädestinierte UN-Forum der »Conference on Disarmament« wartet man seit 30 Jahren vergebens, was die Ini­tiierung und Umsetzung rüstungskontroll- und abrüstungspolitischer Initiativen anbelangt. Das Abrüstungsforum ist durch ein über die Jahre praktiziertes Verständnis von Konsensverfahren mit einem de facto-Vetorecht handlungsunfähig (Cooper 2013, S. 135f.; Núñez 2019, S. 17f.). Eine weitere Option ist die UN-Generalversammlung. Auch wenn hier kein Konsens nötig ist, würde ein Vorstoß in diesem Forum auf Ablehnung der »Haben-Staaten« stoßen, wenn sie ihn nicht selbst initiieren. Ein solcher Vertrag könnte zwar längerfristig eine Normbildung begünstigen, hätte aber keinen unmittelbaren Effekt auf die ausgemachten Trends der Aufrüstung und der Eskalationsrisiken und das Verhalten der »Haben-Staaten«.

Praktikabler wäre es, wenn sich einer oder wenige einflussreiche Staaten als Champions der Idee verschreiben und möglichst viele der »Haben-Staaten« an einen Tisch bringen können. Entscheidend wäre für ein solches »INF 2.0«-Vertragswerk, dass sich weitere Staaten zukünftig anschließen könnten und der Vertrag inhaltlich erweiterbar wäre, zum Beispiel um luft- und seegestützte Mittelstreckenwaffen, sollten diese nicht von vorneherein Vertragsbestandteil sein. So kann langfristig aus einem multilateral ausgehandelten Vertrag noch ein universeller werden.

Unbefristete Verifikation und robuste Streitschlichtung

Ein Verifikationsregime ist ohne die bereits angesprochenen vertrauensbildenden Maßnahmen derzeit kaum denkbar. Sollten vertrauensbildende Maßnahmen Erfolg zeigen und nicht unterlaufen werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten für ein mehrschichtiges Netz an Verifikationsmaßnahmen, die hier nur stark simplifiziert dargestellt werden können:

  • Eine niederschwellige Möglichkeit ist eine geregelte satellitengestützte Aufklärung – ähnlich den »National Technical Means« –, in der die Vertragsstaaten Daten übereinander teilen, zusammentragen und im besten Falle gemeinsam auswerten. So ließen sich bekannte Anlagen zur Entwicklung, zu Tests und zur Produktion von (landgestützten) Mittelstreckenwaffen im Blick behalten und neue entdecken (Podvig und Woolf 2019, S. 3).
  • Die zeitliche Befristung der Vor-Ort Inspektionen im Rahmen des INF-Vertrags hat sich als nur wenig hilfreich erwiesen. Inspektionen sollten daher zeitlich unbegrenzt und im besten Falle auch kurzfristig oder gänzlich unangekündigt stattfinden können. Der direkte Zugang und persönliche Austausch kann vertrauensbildende Effekte entfalten und zum Abbau von Feindbildern beitragen (Anderson und Nelson 2019, S. 116; Richter 2018a, S. 3f.).
  • Eine gemeinsame, auf Dauer angelegte Kommission für die Umsetzung des Vertrags sollte aus nationalen Expert*innen der zuständigen Ministerien der Vertragsstaaten zusammengesetzt sein und durch wissenschaftliche Expertise unterstützt werden. Dem Gremium würde die Umsetzung und die Überwachung der Einhaltung des Vertrags unterliegen (Podvig und Woolf 2019, S. 17).
  • Um bestehende oder möglicherweise auftretende Streitfragen und Unklarheiten zu untersuchen und bestenfalls auszuräumen, ist nicht zuletzt ein robuster Streit­schlichtungsmechanismus entscheidend. Dieser müsste die Möglichkeit einschließen, verdächtige Standorte mit einem divers zusammengesetzten Team inspizieren und Systeme überprüfen zu können, die sich auch nahe definierter Reichweitengrenzen bewegen. Nur so ließen sich politische Eskalationen aufgrund von ungeklärten technischen Fragen vermeiden (Anderson und Nelson 2019, S. 114f.).

Ziel: Abrüstung und langfristige Normbildung

Klare Priorität bei diesem skizzierten Unterfangen eines – zunächst multilateralen, später vielleicht universellen – »INF 2.0«-Vertrags haben die sicherheitspolitische Entspannung, das Verringern der Eskalationsgefahr, ein Stopp der Aufrüstung mit destabilisierenden Waffentypen und der (Wieder-)Aufbau von Vertrauen durch Verifikation. Wünschenswert wäre zudem, dass durch das Erreichen eines solchen Instruments (landgestützte) Mittelstreckenwaffen – eben weil ihnen unzweifelhaft ein Eskalationspotenzial innewohnt – international gebrandmarkt werden und eine weitere horizontale Proliferation gestoppt werden kann.

Für die Normentwicklung ist es nicht zwingend nötig, dass alle Staaten, die über die Waffen verfügen, auch von Beginn an dabei sind. Es werden trotzdem Standards gesetzt, Transparenz gefördert und langfristiger Druck erzeugt. Rüstungskontrolle und Abrüstung – so sollte durch das Vorangegangene deutlich geworden sein – haben gerade in Zeiten zunehmender globaler Spannungen und massiver Aufrüstung eine hohe Relevanz. Zu Zeiten des Ost-West-Konflikts haben insbesondere die Staaten in unmittelbarer Umgebung des ehemaligen »Eisernen Vorhangs« – also auch und gerade Deutschland – davon profitiert. Deshalb wäre ihr Einsatz für kollektive Risikominimierung durch Rüstungskontrolle und Abrüstung heute besonders bedeutsam.

Literatur

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Simon Bödecker ist hauptamtlicher Re­fe­rent für Öffentlichkeitsarbeit und für nukleare Abrüstung bei »Ohne Rüstung Leben« und Sprecher der Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittel­streckenwaffen!«
Juliane Hauschulz ist Referentin für nukleare Abrüstung bei der deutschen Sektion der »Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkriegs« (IPPNW) und Mitglied des Vorstands der »Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen« (ICAN) Deutschland. Sie ist Sprecherin der Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig.«.
Marius Pletsch ist hauptamtlicher Campaigner von »Friedensfähig statt erstschlagfähig«, Referent bei der »Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen« (DFG-VK), Beirat der »Informationsstelle Militarisierung« (IMI) und Redaktionsmitglied von W&F.

Friedensfähig statt erstschlagfähig

Die Kampagne gegen die Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Europa

Bild von Demo gegen Mittelstreckenraketen

Im November 2024 wurde die Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!« gegründet – als Reaktion auf die Ankündigung, ab 2026 US-amerikanische Mittelstreckenwaffen in Deutschland stationieren zu wollen. Mittlerweile wird sie von 55 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt.

  • Die Kampagne informiert über die Waffensysteme und die mit ihnen verbundenen Risiken, etwa ihre enorm destabilisierende Wirkung und die Tatsache, dass sie Stationierungsorte zu primären Angriffszielen machen.
  • Zudem sucht sie Kontakt zu Entscheidungsträger*innen und organisiert breite und bundesweite Proteste.

Denn über die deutsch-US-amerikanische Entscheidung wurde zwar berichtet, eine Debatte über die großen sicherheitspolitischen Implikationen blieb aber sowohl im Parlament als auch in der breiteren Öffentlichkeit aus. Daran hat sich bis heute nichts geändert, obwohl die Bundesregierung mittlerweile sogar zusätzlich beabsichtigt, Abschusssysteme für Mittelstreckenwaffen sowie dazugehörige Marschflugkörper in den USA zu beschaffen. Zudem beteiligt sich Deutschland auf europäischer Ebene in einem Projekt zur Entwicklung dieser Waffen (»ELSA«).

Kernforderungen

Kernforderungen der Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig« sind:

  • der Stopp der geplanten Stationierung von landgestützten US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland
  • der Abbruch der Projekte zur Entwicklung bzw. Beschaffung eigener solcher Waffen.
  • Um Risiken einzudämmen und ein Wettrüsten zu verhindern, müssen unbedingt Maßnahmen zur Rüstungskontrolle getroffen werden. Denn durch russische Einsätze in der Ukraine und die Ende 2025 verkündete Statio­nierung von Systemen gleichen Typs in Belarus sind die disruptiven Waffensysteme schon zurück auf dem Kontinent. Es gilt jetzt zu handeln.

Rüstung schafft keine Sicherheit – stattdessen braucht es:

  • mehr Dialog
  • neue Initiativen für gemeinsame Sicherheit und Zusammenarbeit
  • die langfristige Vision einer neuen Friedensordnung in Europa.

Aktiv werden

Die Geschichte der Rüstungskontrolle zeigt, dass öffentlicher Druck einen Unterschied macht. Nicht nur der letzte große Rüstungskontrollvertrag zu Mittelstreckenwaffen, der INF-Vertrag, wurde maßgeblich aufgrund des öffentlichen Interesses und massiver Proteste verhandelt und beschlossen.

Es lohnt sich also, aktiv zu werden:

  • durch informierte und kritische Nachfragen an die Politik,
  • durch große und lautstarke Proteste an Orten wie Wiesbaden und Grafenwöhr
  • durch eine breite gesellschaftliche Debatte über die enormen Risiken einer Wiedereinführung landgestützter Mittelstreckenwaffen in Deutschland und Europa.

Alle aktuellen Informationen zu kommenden Aktionen und den Inhalten der Kampagne: www.friedensfaehig.de

Impressum

Herausgeber*innen:
Simon Bödecker, Juliane Hauschulz und Marius Pletsch, getragen von »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!«, Friedensakademie Rheinland-Pfalz und Informationsstelle Wissenschaft und Frieden (IWIF)

Mit finanzieller Unterstützung von:
– »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!«,
– Friedensakademie Rheinland-Pfalz
– Bertha-von-Suttner-Stiftung der DFG-VK

V.i.S.d.P.: David Scheuing
redaktion@wissenschaft-und-frieden.de

Erscheint als Beilage der Zeitschrift Wissenschaft und Frieden 1/2026

Bestellungen an:
Wissenschaft und Frieden, Palanterstr. 55, 50937 Köln,
E-Mail: bestellung@wissenschaft-und-frieden.de,
Webseite: wissenschaft-und-frieden.de

Satz und Layout: EP Knaab, Marburg
Druck: Häuser Druck, Köln

Preis: 2,- € (zzgl. Versand)

Bildnachweis:
Titel: Kampagne »Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!« | S. 3: US Army/Sgt. Perla Alfaro (Public Domain) | S. 5: US DoD (American Forces Information Service)/Frank Trevino (Public Domain) | S. 10: US Army/Capt. Ryan DeBooy (Public Domain) | S. 19: 颐园居 (via Wikimedia Commons) | S. 24/25: US Army/Darrell Ames, PEOMS | S. 27: White House Photographic Office (Public Domain) | S. 29: Netzwerk Friedenskooperative (CC-BY-NC) | S. 32: Netzwerk Friedenskooperative (Copyright). | ­sofern nicht anders angegeben, für alle Bilder: ­CC-BY-SA.