9/11 und die Folgen
von Peter Strutynski, Ingar Solty, Elke Steven und Albert Fuchs
Beilage zu Wissenschaft und Frieden 4/2011
Herausgegeben von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden
Zehn Jahre danach
Unmittelbar nach dem 11. September 2001 kristallisierte sich heraus, dass die US-Regierung unter George W. Bush auf die Anschläge in New York und Washington militärisch antworten wird. Der Auftrag lautete: Krieg gegen Osama bin Laden und al Kaida, mangels eigenem Staatsgebiet im »host country« Afghanistan, und Sturz der dort herrschenden Taliban. Die NATO rief den »Bündnisfall« aus und schloss sich dem »war on terror« an. Anschließend standen der Krieg gegen Irak und der Sturz Saddam Husseins auf dem Programm, diesmal mit einer »coalition of the willing«. Längst wurde die militärische Logik mit dem Drohnenkrieg auch auf Pakistan ausgedehnt. Die US-Regierung sprach schon vor fünf Jahren von „the long war“.1
Die Folgen von »9/11« umfassen aber viel mehr als Krieg – sie zielen auch nach innen, ins Mark der Gesellschaften und des (Völker-) Rechtssystems. Es seien hier nur einige Beispiele genannt: das Unrechtsystem von Guantanamo und Foltergefängnisse in Afghanistan, Entführung und Überstellung Verdächtiger zum Verhör an Folterstaaten, jahrelange Inhaftierung ohne Anklage und Rechtsvertretung, bis dato politisch nicht durchsetzbare Beschränkungen der Bürgerrechte, wachsender Rassismus bzw. Anti-Islamismus usw. usf. Und all das, obwohl so viele Fragen zu 9/11 bis heute unbeantwortet bleiben.
Anmerkungen
1) So beginnt z.B. der Quadrennial Defense Review Report des U.S. Department of Defense (6. Februar 2006) mit dem Satz: „The United States is a nation engaged in what will be a long war.“
Regina Hagen
9/11 – keine historische Zäsur
von Peter Strutynski
Auch zehn Jahre nach den erschütternden Anschlägen auf die Twin Towers des World Trade Center in New York am 11.9.2001 ist der herrschende Diskurs in den Mainstream-Medien, aber auch in der Politikwissenschaft, geprägt von der Vorstellung, hier habe es sich um eine welthistorische Wende gehandelt – vergleichbar mit den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts oder mit der französischen Revolution 1789. Festgemacht wird dies an der urplötzlich erfahrenen »Verwundbarkeit« der westlichen Führungsmacht USA bzw. der »zivilisierten« Welt insgesamt und an der Wahrnehmung der Verletzlichkeit hochkomplexer technologischer Strukturen durch vergleichsweise »einfache« Aktionen fanatisierter Selbstmordattentäter. Peter Struynski argumentiert in seinem Beitrag, dass die Attentate nicht das wirklich Neue in der Geschichte der Neuzeit waren und dass sie vor allem keinen historischen Umbruch verursacht, sondern eher eine bereits in Gang befindliche Wende bestätigt und allenfalls bestärkt haben.
Vor kurzem erschien ein erhellendes Buch über Flugzeugentführungen. Annette Vohwinkel zeigt in »Flugzeugentführungen: Eine Kulturgeschichte«, dass Flugzeugentführungen zu terroristischen Zwecken nicht nur beinahe so alt sind wie die moderne Zivilluftfahrt – das erste Hijacking fand 1931 in Peru statt –, sondern dass sie in der Zeit des Kalten Kriegs fast zum Alltag gehörten. Von 1947 bis 1990 sind nach ihrer Zählung weltweit 821 Fälle von Flugzeugentführungen registriert worden. So wundert es auch nicht, dass Hijacking ein beliebtes Thema und Motiv für Krimis, Fernsehserien, Action-Filme und so genannte Blockbuster geworden ist. Weniger bekannt ist, dass sich auch der UN-Sicherheitsrat seit den frühen 1960er Jahren mehrfach mit dem Phänomen befasst und einschlägige Antiterror-Resolutionen verabschiedet hat. Erwähnenswert sind neben der Antiterror-Konvention von Tokio aus dem Jahr 1963 drei weitere Konventionen, die sich auf Luftpiraterie und Angriffe auf die Zivilluftfahrt beziehen (aus den Jahren 1970,1971 und 1988). Daneben gab es diverse internationale Vereinbarungen etwa zum Schutz von Diplomaten (1979), zur Ächtung von Geiselnahmen (1979), zur Verhinderung der Weitergabe von nuklearem Material (1980), zur Verhinderung ungesetzlicher Akte gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (1988), zur Kennzeichnung von Plastiksprengstoffen (1991), zur Verhinderung von Bombenterror (1997) und zur Unterdrückung der Finanzierung von Terrorismus durch Geldwäsche u.ä. (1999).
Von den vielen Vorgängerattentaten unterscheidet sich 9/11 allerdings durch seine Monstrosität und durch eine veränderte Zielrichtung. Bei »herkömmlichen« Flugzeugentführungen ging es meistens um irgendeine Art von Erpressung politischer oder rein krimineller Art. Jetzt wurden die gekaperten Flugzeuge offenbar gezielt als Mittel eingesetzt, um bestimmte Objekte zu zerstören. So wurde später etwa von der NATO begründet, warum die Attentate als „bewaffnete Angriffe“ auf die USA einzustufen seien, um auf dieser Grundlage erstmals in der Geschichte dieser Organisation den »Verteidigungs-« bzw. »Bündnisfall« nach Art. 5 des NATO-Vertrags zu beschließen.
»War on terror«: eine verheerende Antwort
Es gehört zu den zugleich größten wie zweifelhaftesten Leistungen des damaligen US-Präsidenten George W. Bush, den Kampf gegen den Terror dem Rechtsstaat entwunden und dem Kriegshandwerk übereignet zu haben. »Terrornetzwerke« werden seit 2001 mit Militär bekämpft, Länder, in denen Terroristen vermutet werden, mit Krieg überzogen. Und dieser Krieg hört nicht auf, weil er selbst immer neuen Terror hervorbringt. Die Nationale Sicherheitsstrategie der USA vom März 2006 beginnt mit dem Satz: „America is at war“ – „Amerika befindet sich im Krieg“. Dieser Ansatz war und ist bis zum heutigen Tag verheerend, und zwar aus drei Gründen:
1. Er negiert, dass Terrorismus in all seinen Schattierungen zuvörderst ein Verbrechen darstellt. Verbrechen und die dazugehörigen Täter werden aber von zivilen Ermittlungsbehörden, Polizei und Justiz verfolgt, die Taten nach rechtsstaatlichen Prinzipien geahndet. Die Resolution 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrats, die bis heute dazu herhalten muss, den Einsatz im Rahmen der Operation Enduring Freedom in Afghanistan, am Horn von Afrika und im Mittelmeer zu legitimieren, hat bei genauerem Hinsehen die Staaten zur rechtsstaatlichen Behandlung des Terrorismus-Phänomens aufgerufen. So fordert die Resolution die strafrechtliche Verfolgung, gerichtliche Untersuchung und Aburteilung von Terroristen, die Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Beweisen, bei effektiven Grenzkontrollen und bei der strengen Überwachung der Ausgabe und Fälschung von Pass- und Reisedokumenten. Die Resolution fordert die Staaten auf, ihre Zusammenarbeit bei der wechselseitigen Information über alle Fragen, die den Terrorismus betreffen, zu verstärken und durch multilaterale Abmachungen sowie durch Unterzeichnung der oben genannten Anti-Terrorismus-Konventionen und Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu ergänzen. Außerdem sollten die Staaten darauf achten, dass der Flüchtlingsstatus nicht von Terroristen missbraucht werde, wobei allerdings die anerkannten Standards der Menschenrechte und des Völkerrechts zu berücksichtigen seien. Aus dieser Resolution ein Mandat zur Kriegführung herauszulesen, ist schlicht nicht möglich.
2. Militärische »Antworten« auf den Terrorismus sind aber nicht nur rechtlich eine Unmöglichkeit. Sie sind auch nicht effektiv im Sinne der Befürworter einer solchen Strategie. Jahrelang bediente sich z.B. die Bundesregierung zur Führung des OEF-Einsatzes dieser Resolution. Das Ziel bestand darin, „Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten“. (Bundestags-Entscheidung vom 15.11.2007 zur Verlängerung des OEF-Einsatzes in Afghanistan) Wie aber sieht nach zehnjährigem »Krieg« die Bilanz aus? Wie viele „Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen“ sind durch den OEF-Einsatz nachprüfbar „ausgeschaltet“ worden. Und wenn tatsächlich welche ausgeschaltet wurden, wie viele andere sind neu entstanden? Wie viele Terroristen sind im bisherigen Verlauf des OEF-Einsatzes gefangen genommen und vor Gericht gestellt worden? Inwieweit wurde das Ziel auch nur annähernd erreicht durch den so genannten Antiterrorkrieg? Nun, die spürbare Zunahme terroristischer Gewalt und die wie Pilze aus dem Boden wachsenden neuen terroristischen Gruppierungen (in Pakistan, Usbekistan, im Irak oder in Somalia) sprechen eine eindeutige Sprache: Der »Krieg gegen den Terror« ist auf der ganzen Linie gescheitert.
3. Militär und Krieg sind strukturell unfähig, Terrorismus von anderen Formen widerständiger Gewalt zu unterscheiden. In Irak und Afghanistan wurde jeder Widerstand dem Terror zugeordnet, und die anschwellenden Terrorlisten der Europäischen Union führen Hamas in Gaza/Palästina genauso auf wie die Hisbollah im Libanon, die PKK in der Türkei/im Irak oder die FARC in Kolumbien. So wie die Fatah (im Westen) einst als Terrororganisation geächtet und verfemt war und heute geradezu zum Verbündeten gegen die »terroristische« Hamas umgewidmet wurde, so wurden bis vor drei Jahren noch von Äthiopien und den USA die »terroristischen« Islamischen Gerichtshöfe in Somalia bekämpft, deren stabilisierende Funktion im Bürgerkrieg erst später – zu spät – erkannt wurde; heute nimmt die »Terror«-Organisation al-Shabaab ihren Platz ein. Offen bleibt, welches Urteil einst die Geschichte über die heutigen »Terrororganisationen« fällen wird. Bis dahin aber bleibt die Politik unfähig, auf die Gewaltverhältnisse, die hinter all diesen bewaffneten Konflikten stehen, politisch zu reagieren, d.h. nicht nur die Symptome der Gewalt, sondern ihre Ursachen zu bekämpfen. Zu letzterem jedenfalls ist das Militär untauglich.
Wenn Politik noch einen Funken Rationalität enthält, dann muss deren Akteuren die Erfolglosigkeit der militärisch gestützten Antiterrorstrategie klar sein. Der »Krieg gegen den Terror«, für US-Präsident Bush eine lang währende Aufgabe, der sich heute auch sein Amtsnachfolger Obama annimmt – auch wenn er den Begriff nicht mehr verwendet –, ist in Wahrheit zu einer Chiffre geworden zur Legitimierung von Aufrüstung, Militär, Krieg, Abbau von Freiheitsrechten im Inneren und Bekämpfung all derer, die sich in der täglichen Hysterie noch ein vernünftiges Urteil erlauben. Wenn der Antikommunismus, wie seinerzeit kritische Zeitgenossen wie Thomas Mann oder George Bernhard Shaw diagnostizierten, die „Grundtorheit“ des 20. Jahrhunderts war, dann werden künftige Generationen vielleicht einmal vom nicht endenden und so viel Unheil anrichtenden »Antiterrorkrieg« als der Grundtorheit des 21. Jahrhunderts sprechen.
Ungerechte Weltwirtschaft – die wahre Bedrohung
Der Antiterrorkrieg ist aber nicht nur töricht, er lenkt auch von den wesentlichen Herausforderungen der Menschheit ab. Vieles von dem, was seit dem 11. September 2001 als »Terrorismus« wahrgenommen oder politisch und medial kommuniziert wird, stellt für die Menschheit keine besondere Bedrohung dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn wir die Schäden und Wirkungen terroristischer Verbrechen in Beziehung setzen zu anderen Beeinträchtigungen und Schädigungen von Menschen etwa infolge von Unterentwicklung, Hunger, pandemischen Krankheiten, Massenarbeitslosigkeit, Armut und Umweltzerstörung. Hierzu nur ein Beispiel: 100.000 Menschen sterben täglich an Hunger oder seinen unmittelbaren Folgen, meist in den 122 Ländern der Dritten Welt, in denen fünf Milliarden Menschen leben. Nach Jean Ziegler, dem ehemaligen UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, ist Hunger zu einer „Massenvernichtungswaffe“ geworden. Er spricht daher heute nicht mehr davon, dass ein Kind an Hunger stirbt, sondern dass solche Kinder „ermordet“ werden. Seit dem Millenniumsgipfel 2000, bei dem die Vereinten Nationen feierlich die Halbierung der Armut bis zum Jahr 2015 verkündeten, sind wir keinen Schritt voran gekommen. Zwar gab es, wie eine Reihe seither erschienener Entwicklungsberichte von Weltbank, UNDP, Welthungerhilfe oder terre des hommes zeigt, auf globaler Ebene vorübergehend durchaus »positive Trends«, etwa bei der Reduzierung der Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben. Sie sank von 1,2 Milliarden 1990 auf 0,9 Mrd. 2009. Grund dafür war allerdings vor allem die positive wirtschaftliche Entwicklung in China, während in Afrika die Zahl der Armen selbst nach den optimistischen Prognosen der Weltbank bis zum Jahr 2015 weiter steigen wird. Insgesamt muss heute fast die Hälfte der Weltbevölkerung von weniger als zwei US-Dollar pro Kopf und Tag leben.
Die seit zwei Jahren grassierende Weltwirtschaftskrise, die mittlerweile auch ganze Staaten in die faktische Insolvenz treibt, macht aber auch um das bevölkerungsreichste und dynamischste Land der Erde keinen Bogen, weil die Volkswirtschaft Chinas in vielerlei Hinsicht in die Weltwirtschaft integriert ist, insbesondere über seine starke Abhängigkeit von den Märkten der führenden Industrieregionen wie Nordamerika und Westeuropa. In noch viel dramatischerer Weise wirkt sich die weltweite Rezession auf die schwach entwickelten Länder und deren Bevölkerungen in der Dritten Welt aus, ein Prozess, der sich weiter beschleunigen kann, trotz einiger Wachstumskathedralen wie Brasilien oder die Türkei. Schuld an der Katastrophe sei unter anderem der „unfaire internationale Handel“, der die erforderlichen Investitionen in die Landwirtschaft seit drei Jahrzehnten vielerorts verhindert habe. Der Präsident der UN-Vollversammlung 2009, Miguel d’Escoto Brockmann, warnte in einer Plenarsitzung davor, dass das Heer der Hungernden unter der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise sowie den Auswirkungen des Klimawechsels noch mehr zu leiden habe als alle anderen. Da mittlerweile auch Grundnahrungsmittel zu einem Spekulationsobjekt für internationale Broker geworden sind, sind exorbitante Preissteigerungen auf diesem Sektor zu beobachten; so haben sich etwa in Ruanda die Preise für Lebensmittel und Energie seit 2008 vervierfacht. Andere Länder wie Benin, Burundi, Liberia, Mosambik und Niger stehen laut Kindernothilfe vor dem Staatsbankrott.
Ohne das Ausmaß und die Folgen terroristischer Anschläge verharmlosen zu wollen – die Blutspur von New York über London und Madrid bis nach Mumbai und Oslo ist schlimm genug –, muss doch festgestellt werden, dass die »normale« Kriminalität weltweit wesentlich mehr Menschen Leben und Gesundheit kostet als der internationale Terrorismus. Doch mit dieser normalen Kriminalität, mit Mord und Totschlag also, Menschenhandel, Vergewaltigungen und Kinderschändungen lassen sich keine Horrorszenarien und politische Strategien ableiten. Im Gegenteil: US-amerikanische Politikberater werten eine hohe Kriminalitätsrate sogar als einen Indikator für einen besonders hohen Grad an Entwicklung, als organischen Bestandteil der Wohlstands- oder Konsumgesellschaften sozusagen. Auch ein anderer Vergleich wäre anzustellen: Wie groß sind die zerstörerischen Wirkungen terroristischer Handlungen verglichen mit denen planmäßig verübter Militäraktionen im Rahmen des »Krieges gegen den Terror«? Wie viele Zivilpersonen wurden z.B. in Afghanistan seit Oktober 2001 oder in Irak seit März 2003 getötet? Da es offizielle Zahlen hierüber nicht gibt, sind wir auf Schätzungen unabhängiger Quellen angewiesen. Und die sprechen von mehreren hunderttausend Todesopfern in beiden Ländern. Selbst in dem nur sechs Monate dauernden NATO-Krieg gegen Libyen sind nach Angaben des Nationalen Übergangsrats 30.000 bis 50.000 Menschen getötet worden – auf beiden Seiten des Bürgerkriegs und trotz des vermeintlichen »Schutzes« durch die Lufthoheit der NATO.
1990/91 – die weltpolitische Zäsur
So sehr die politische Klasse in den Hauptstädten der großen Mächte den 11. September 2001 als historische Zäsur hinzustellen versucht und daraus eine politische und moralische Legitimation zu weltweiten Interventionen ableitet, so sehr muss demgegenüber darauf hingewiesen werden, dass die Zäsur zehn Jahre früher stattfand, als das realsozialistische (Halb-) Weltsystem sich aus der Geschichte verabschiedete. Die bipolare Welt hatte aufgehört zu existieren und wich zumindest vorübergehend einer unipolaren Welt unter der unumstrittenen Suprematie der USA. US-Präsident George Bush (der Ältere) präsentierte am 11. September 1990 der Weltöffentlichkeit ein verheißungsvolles Programm für eine »Neue Weltordnung«. In seiner Rede vor dem Kongress und der Nation sagte er u.a.:
„In dieser schwierigen Zeit kann unser fünftes Ziel hervorgehen. Eine neue Ära, freier von Bedrohung durch Terror, stärker in der Durchsetzung von Gerechtigkeit und sicherer in der Suche nach Frieden. Eine Ära, in der die Nationen der Welt im Osten und im Westen, Norden und Süden prosperieren und in Harmonie leben können. 100 Generationen haben nach diesem kaum auffindbaren Weg zum Frieden gesucht. Heute kämpft diese neue Welt, um geboren zu werden, eine Welt, die völlig verschieden ist von der, die wir kannten, eine Welt, in der die Herrschaft des Gesetzes das Faustrecht ersetzt, eine Welt, in der der Starke die Rechte der Schwachen respektiert.“
Nichts von dem, was Bush in dieser programmatischen Rede versprach, ist wahr geworden. Schon der bald darauf folgende zweite Golfkrieg 1990/91, den die USA mit einer »Koalition der Willigen« gegen den Irak geführt haben und der nur vordergründig die Befreiung Kuwaits zum Ziel hatte, konfrontierte die politische Lyrik mit der rauen Wirklichkeit. Dieser Krieg, obwohl ihm ein Mandat des UN-Sicherheitsrats zu Grunde lag, läutete in Wahrheit eine neue Ära in den internationalen Beziehungen ein, in denen mitnichten die „Herrschaft des Gesetzes das Faustrecht ersetzt[e]“, sondern in der die Welt vielmehr zum Faustrecht zurückkehrte.
Stationen dieser Erosion des internationalen Rechts waren die Intervention der USA und anderer Staaten (darunter die Bundesrepublik Deutschland, die nach der deutschen Vereinigung eine größere »Verantwortung« in der Welt übernehmen wollte) in Somalia (1992), der Krieg der NATO gegen das damalige Rest-Jugoslawien 1999 – wozu keinerlei UN-Mandat vorlag –, der Krieg gegen Afghanistan 2001, der sich zu Unrecht auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berief (es ging um die Resolutionen 1368 und 1373 vom September 2001) und dem sich Deutschland bereitwillig anschloss, und der US-amerikanisch-britische Krieg gegen Irak 2003, der alle Normen des Völkerrechts, des humanitären Kriegsvölkerrechts (Haager Landkriegsordnung und Genfer Konventionen) und z.B. der Folterkonvention unter sich begrub. Der UN-mandatierte Krieg gegen das Libyen Gaddafis bildet den bisherigen Schlusspunkt des kriegerischen Treibens der NATO, nachdem sich die westlichen Mächte aus der anfänglichen Schockstarre angesichts der nicht vorhergesehenen und zunächst auch nicht gewollten Revolten in Tunesien und Ägypten gelöst hatten.
Es ist auch daran zu erinnern, dass seit dem Beginn des »Kriegs gegen den Terror« – er datiert mit dem Überfall auf Afghanistan vom 7. Oktober 2001 – im Grunde genommen nur das praktisch umgesetzt wurde, was in der 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts schon in Ansätzen begonnen hatte und was vor allem in den einschlägigen Dokumenten der NATO, der USA, der EU und der Bundesrepublik Deutschland, um nur einige zu nennen, unmissverständlich formuliert worden war. Von der Römischen Erklärung des NATO-Gipfels 1991 über die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundesregierung 1992 bis zur Nationalen Sicherheitsstrategie des US-Präsidenten von 2002 (erneuert 2006), der Neuauflage der Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 und 2011, der Europäischen Sicherheitsstrategie vom Dezember 2003 und dem in Lissabon 2010 verabschiedeten neuen NATO-Konzept ziehen sich wie ein roter Faden die wesentlichen strategischen Ziele der imperialen Mächte: Die (militärische) Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Kampf gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Aufrechterhaltung des »freien Welthandels« und der »freie Zugang« zu den lebenswichtigen Rohstoffen der Welt (worunter die fossilen Energieressourcen eine besondere Bedeutung haben). Zu dieser Agenda des westlichen Imperiums gesellten sich unter Federführung George W. Bushs noch das usurpierte »Recht« auf »Regimewechsel« und auf den Export von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie. Das »Responsibility to Protect«-Konzept einer hochrangigen Kommission aus dem Jahr 2001 war auch keine Antwort auf 9/11, sondern reflektierte auf eine ganz spezifische Art und Weise das »Versagen der Weltgemeinschaft« auf die Gräuel der Balkankriege.
Nicht mit 9/11, sondern mit dem Ende des »klassischen« Ost-West-Konflikts in Europa vor 20 Jahren haben sich die Koordinaten der Weltpolitik entscheidend verändert. Wir befinden uns seither in einer Übergangszeit, in der drei verschiedene Konstellationen nebeneinander existieren. Ich möchte das zu drei Thesen zuspitzen: Erstens hat der »Kalte Krieg« nicht wirklich aufgehört, zweitens stehen wir an der Schwelle eines neuen »Kalten Kriegs« und drittens befinden wir uns auf der Rückkehr in die Zeit vor dem Kalten Krieg.
1. Zur ersten These: Der Kalte Krieg, der in den 40 Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg der ganzen Welt seinen Stempel aufgedrückt hatte, ist nur aus einer eurozentrischen Perspektive beendet worden. In Ostasien und im pazifischen Raum hat der Kalte Krieg in Wirklichkeit nie aufgehört. Dies hat damit zu tun, dass in Asien der große Antipode der USA, die Volksrepublik China, von der Auflösung der Sowjetunion und des Warschauer Pakts nicht betroffen war und nicht in den Strudel des Zerfalls des Realsozialismus geriet. Unabhängig davon, wie sich die ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in China entwickeln werden, stellt das Land für die Supermacht USA eine große Herausforderung dar – auch wenn sich Peking Mühe gibt, nicht als Supermacht zu erscheinen. China ist in eine Reihe von Konflikten involviert, die über die Region hinaus weisen und die pazifische Hegemonialmacht USA auf den Plan rufen: Der Streit um Inseln im Chinesischen Meer etwa oder – vor allem – Pekings Anspruch auf Taiwan zählen genauso dazu wie das Aufeinandertreffen der beiden Mächte in Afrika. Hier geht es den USA ähnlich wie dem Hasen in der Geschichte vom Hasen und dem Igel: Überall wo die USA Fuß zu fassen versuchen, stellt sich heraus, dass China bereits hier ist. Auch die koreanische Halbinsel spielt eine herausragende Rolle in der Kontinuität des Kalten Kriegs. Und auch wenn wir den Blick nach Europa wenden, scheinen die alten Muster des Kalten Kriegs, insbesondere im Verhältnis zwischen NATO und Russland, wieder aufzuleben. Der kurze georgisch-russische Krieg um Südossetien im August 2008 war fast so etwas wie ein »Stellvertreterkrieg«: Die NATO wusste nun, wann für Russland die Grenze des Zumutbaren erreicht ist. Und Russland sollte wissen, welche Absichten die NATO und ihre Führungsmacht USA in der kaukasischen Region im Schilde führen.
2. Meine zweite These lautet: Bestehen einerseits noch überkommene Strukturen des Kalten Kriegs fort mit der Tendenz sich wieder zu verfestigen, so ziehen gleichzeitig neue Strukturen eines »Kalten Kriegs« am Horizont auf. Diese sind zweifacher Natur. Einmal geht es um die hochgradig ideologisch ausgetragene Konfrontation zwischen der »zivilisierten« und der »nicht zivilisierten«, der christlich-abendländisch-modernen Welt und der islamisch-»mittelalterlichen« Welt. Der unvermeidbare Zusammenstoß der Kulturen, den Samuel Huntington schon Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts kommen sah, scheint mit den Angriffen auf die Twin Towers eingeläutet worden zu sein. Schon lange vor Huntington, nämlich 1991, brachte Reinhard Schulz in einem lesenswerten Beitrag in der Zeitschrift »Peripherie« (Heft 41) die neue Weltsituation auf den Begriff:
„Folglich bedeutete der Zusammenbruch des Ost-West-Systems 1989/90 einen tiefen Einschnitt in die Selbstlegitimation. Fehlte nun das »Andere« als Projektionsfläche für die faktische Antithese in der eigenen Gesellschaft, drohte ein Defizit, ja eine Lücke in der Beschreibung des »Wir«. Der Kuwait-Krieg, der propagandistisch schon seit Ende August 1990 geführt wurde, konnte innerhalb kürzester Zeit diese Lücke wieder schließen. Aus dem Osten wurde der Orient, aus dem Kommunismus der Islam, aus Stalin Saddam Hussein. Die Antithetik, die für den Westen bestimmend ist, wirkte nur noch radikaler […] Der Islam wurde als Prinzip des Orients ausgemacht, als Bewahrheitung des irrationalen, gegenaufklärerischen Fundamentalismus, als Universalie, die nicht nur Ideologie ist, sondern allumfassend Gesellschaft, Kultur, Staat und Politik beherrschen will. Der Islam wird nun nicht nur als ideologische Antithese begriffen, sondern als gesamtkulturelle Antithese zum Westen und seiner universalistischen Identität. Der Islam gerät so zur Begründung des Gegen-Westens, zur Gegen-Moderne, ja zur Gegen-Zivilisation.“
Was die Situation heute von dem alten Kalten Krieg unterscheidet und so gefährlich macht, ist die Tatsache, dass die USA aufgrund ihrer militärischen Stärke diesen Kalten Krieg nach Belieben auch heiß führen können und das in Irak, Afghanistan und in Pakistan auch tun. Kompliziert wird die Situation noch dadurch, dass sich dem »Antiterrorkrieg« zum Teil auch Mächte verschrieben haben, die in anderen Zusammenhängen zu den erklärten Gegnern der USA gehören. Ich nenne hier als Beispiel die Schanghai-Organisation für Zusammenarbeit, die 1996 von China und Russland sowie den zentralasiatischen Republiken Kasachstan, Kirgistan und Tadschikistan ins Leben gerufen wurde. Die Schanghai-Organisation versteht sich nicht nur als regionaler Wirtschaftsraum, sondern sie verfolgt auch die Absicht, der zunehmend als Bedrohung empfundenen Unipolarität der USA in Zentralasien entgegenzutreten und den Anspruch auf eine »multipolare« Welt zu unterstreichen. Hinzu kommt die gemeinsame Furcht vor dem Anwachsen islamistischer Bewegungen. Im August vor vier Jahren führte die Organisation ein achttägiges Manöver mit dem bezeichnenden Titel »Friedensmission 2007« durch. Etwa 5.000 Soldaten und Offiziere mit 500 »technischen Einheiten«, größtenteils aus Russland und China, haben dabei den »antiterroristischen« Kampf geübt.
3. Meine dritte These lautet: Die westlichen Industriestaaten (einschließlich Japans), die den Kalten Krieg in relativer transatlantischer Geschlossenheit verbracht haben, gewinnen an außenpolitischer Bewegungsfreiheit zur Durchsetzung dessen, was sie selbst als nationale Interessen definieren. Die Risse, die periodisch immer wieder zwischen den USA und den EU-Staaten, aber auch innerhalb der EU sichtbar werden, deuten auf langfristige strategische Widersprüche hin, die über den Weg des politischen Kompromisses nicht endlos zu kitten sein werden. Das Interessante dabei ist, dass die Hauptakteure wieder dieselben sind, die schon vor hundert Jahren den Kampf um die Vorherrschaft in der Welt ausgetragen haben. Nach dem bekannten Sozialwissenschaftler und Philosophen Immanuel Wallerstein waren dies seit 1873 Deutschland und die Vereinigten Staaten. Sie repräsentierten bis 1913 die erfolgreichsten Ökonomien und lieferten sich von 1914 bis 1945 einen „dreißigjährigen Krieg“, der – in der Zwischenkriegszeit – nur von einem Waffenstillstand unterbrochen war. Deutschland hat nun im Rahmen der EU Verstärkung erhalten – die USA sind weiter auf sich gestellt und im Moment dabei, trotz weltweiten Engagements politisch in die Isolation zu geraten. Wallerstein gibt den USA nur noch wenige Jahre für den unabwendbaren Abstieg als eine entscheidende Macht in der Weltpolitik. Schon heute (Wallersteins Aufsatz stammt aus dem Jahr 2002) sei es so, dass die USA lediglich auf militärischem Gebiet eine Weltmacht darstellen, ökonomisch seien sie es längst nicht mehr. Für Wallerstein stellt sich deshalb nicht mehr die Frage, „ob die US-Hegemonie schwindet, sondern ob die Vereinigten Staaten einen Weg finden in Würde abzudanken, mit einem Minimum an Schaden für die Welt und für sie selbst.“
Die verlogenen Kriege des Westens
Die relativ einfache und gut durchschaubare Weltordnung der Bipolarität und des Systemwettstreits zwischen einem gezähmt und attraktiv erscheinenden Kapitalismus auf der einen und einem ökonomisch ineffizient und demokratisch defizitär erscheinenden Sozialismus auf der anderen Seite ist also heute von einem höchst explosiven Gemisch dreier sich überlagernde Konfliktkonstellationen abgelöst worden.
Sie finden in einem einzigen Krieg ihren konzentrierten Ausdruck, nämlich in Afghanistan. Das Land am Hindukusch hat neben seinen zahlreichen Bodenschätzen (die aber schwer zu fördern sind) nicht viel mehr zu bieten als eine für den Westen interessante geostrategische Lage. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle eines Territoriums, in dem bzw. durch das hindurch ein wichtiges Ölpipeline-Projekt realisiert werden soll: die Verbindung zwischen der öl- und erdgasreichen Kaspi-Region und dem Indischen Ozean, gleichsam ein Bypass, um russisches Gebiet zu umgehen. Es geht auch um die strategische Lage Afghanistans: Das Land am Hindukusch grenzt im Süden an Pakistan (dahinter im Südosten folgt Indien) und im Westen an Iran. Russland im Norden ist nur durch die zentralasiatischen ehemaligen Sowjetrepubliken Turkmenistan, Usbekistan und Kasachstan getrennt. Und im Osten reicht ein schmaler Landkorridor bis an die Grenze Chinas, des großen Antipoden der USA und der Europäischen Union im Kampf um die knapper werdenden Energieressourcen der Erde. Afghanistan liegt also inmitten »Eurasiens«, einer Region, in der nahezu die Hälfte der Menschheit lebt und die über zwei Drittel der weltweiten Öl- und Gasvorkommen verfügt. Afghanistan ist somit eine der begehrtesten strategischen Regionen der Erde, geradezu prädestiniert als eine Art terrestrischer Flugzeugträger und Stationierungsort für Radaranlagen und Raketenabschussrampen.
Die Konsequenz, mit der die USA in der Zeit der sowjetischen Besatzung Afghanistans alle Aufständischen mit Waffen und Logistik unterstützt haben, und die Unerbittlichkeit, mit der die heutigen Besatzer um die Kontrolle des Landes kämpfen, weisen darauf hin, dass der Westen die Empfehlung des großen Strategen Zbigniew K. Brzezinski aus den 1990er Jahren beherzigt: Für die „globale Vormachtstellung und das historische Vermächtnis Amerikas“ werde es „von entscheidender Bedeutung sein“, so können wir in seinem Buch »Die einzige Weltmacht« (1997) lesen, „wie die Macht auf dem eurasischen Kontinent verteilt wird“. Der »eurasische Kontinent« – darunter verstand Brzezinski vor allem die Region vom Schwarzen Meer, dem Kaukasus und dem Kaspischen Meer bis nach Zentralasien – ist also das „Schachbrett, auf dem sich auch in Zukunft der Kampf um die globale Vorherrschaft abspielen wird“. Daher rührt das Interesse Russlands, in Afghanistan zumindest indirekt einen Fuß in der Tür zu behalten. Auch nach dem Zerwürfnis mit der NATO wegen der Georgienkrise teilte der Generalstab in Moskau mit, die Afghanistan-Kooperation mit Brüssel „stehe nicht zur Diskussion“. Diese Haltung nimmt Russland heute noch ein und erlaubt den NATO-Fliegern Überflugsrechte.
Kurz bevor US-Außenministerin Hillary Clinton 2009 zu einem Europatrip aufbrach, um der NATO in Brüssel einen Besuch abzustatten, verkündete sie in einer Pressekonferenz, dass die neue Administration den Begriff »war on terror« aus ihrem Vokabular gestrichen habe (Wall Street Journal, 31.03.2009). Im Grunde folgt sie damit einer Empfehlung der RAND Corporation, die in einer Studie vom Juli 2008 nachgewiesen hatte, dass sich der »Krieg gegen den Terror« als kontraproduktiv herausgestellt habe. Das wichtigste Ergebnis aus der Studie, die 268 Terrorgruppen im Zeitraum von 1968 bis 2006 unter die Lupe genommen hatte: In den allermeisten Fällen wurde den Terrorgruppen eine Ende bereitet durch polizeiliche und geheimdienstliche Tätigkeiten oder dadurch, dass die Gruppen mit den jeweiligen Regierung Arrangements getroffen haben hinsichtlich der Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Die US-Außenministerin und ihr Präsident haben bisher aber nichts unternommen, um den unter Bush eingeleiteten »Krieg gegen den Terror« real zu beenden. In Afghanistan und Pakistan wurde der Krieg sogar ausgeweitet. Hier geht es aber nicht mehr um einen Krieg gegen den Terrorismus, sondern – wie es in der speziellen Afghanistan-Erklärung des Straßburger NATO-Jubiläumsgipfels 2009 heißt – darum, „Sicherheit für das afghanische Volk zu schaffen, unsere Bürger zu schützen und die Werte, nämlich Freiheit, Demokratie und Menschenrechte, zu verteidigen“.
Die kommenden Kriege um Energie, Rohstoffe und Einflusssphären werden also künftig im Namen von Freiheit und Demokratie geführt werden. Das ist aber noch verlogener als der »war on terror«.
Peter Strutynski, Kassel, ist Politikwissenschaftler und Friedensforscher und verantwortlich für die friedenspolitische Website www.ag-friedensforschung.de; außerdem ist er Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag.
Innenansichten eines Empire in der Krise
Die USA zehn Jahre nach 9/11
von Ingar Solty
Die barbarischen Terroranschläge vom 11. September 2001 trafen das Zentrum und die Symbole der Macht der USA. Dies geschah nicht zum ersten Mal. Schon zweihundert Jahre zuvor, im Krieg von 1812 zwischen den USA und Kanada, war es der kanadischen Seite gelungen, das Weiße Haus in Brand zu stecken. Und bei dem oft als Vergleich herangezogenen Angriff der japanischen Luftwaffe auf den Stützpunkt der amerikanischen Flotte in Pearl Harbor 1941 wurde nicht nur eine wichtige Basis der US-Welthandelsmacht getroffen, sondern schon damals auch ein Symbol der militärischen Überlegenheit über die anderen westlich-kapitalistischen Staaten. Die Terroranschläge vom 11. September jedoch trafen das American Empire auf dem Höhepunkt seiner Macht, als übrig gebliebene Supermacht am Ende einer vermeintlichen Neuerfindung des Wirtschaftszyklus im Rahmen der »New Economy«. Zehn Jahre später befinden sich die USA in einer tiefen Krise, wobei die Reaktion des Landes auf 9/11 die weltwirtschaftlichen und weltpolitischen Verschiebungen der Gegenwart noch einmal beschleunigten.
Es liegt in der Natur der USA als Imperium, dass die größten Auswirkungen von 9/11 außerhalb der Landesgrenzen zu spüren waren. Dennoch sind die Folgen von 9/11 aber natürlich innenpolitisch von großer Bedeutung, nicht zuletzt, weil sich die Politik des American Empire nur begreifen lässt, wenn die Wechselwirkungen zwischen »innen« und »außen« bedacht werden.
Die Anschläge vom 11. September waren monströse kriminelle Akte, eine Kriegserklärung waren sie allerdings nicht. Im Gegensatz zu Pearl Harbor handelte es sich bei den Drahtziehern nicht um Soldaten, die im Auftrag eines souveränen Staates handelten. Stattdessen handelte es sich um eine Gruppe von global agierenden terroristischen Einzeltätern aus den verschiedensten arabischen Ländern (insbesondere aus Saudi-Arabien), die Teil eines losen Netzwerkes bildeten. Die Verfolgung und Bestrafung der Anschläge wäre also eine Aufgabe für die internationalen Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit den US-Gerichtsbehörden gewesen. Dass eine Umdeutung der terroristischen Anschläge zu einem »Krieg« erfolgte, ist eine Wendung, deren innen- und außenpolitischen Folgen wir als geschichtliche Zeitzeugen wohl noch nicht ermessen können.
Den »Neocons« vom rechten Flügel des American Empire boten die Anschläge die Gelegenheit, in die Zeit des Zusammenbruchs der Sowjetunion zurückreichende Pläne zur US-Imperialpolitik und zur Umstrukturierung des Mittleren Ostens zu verwirklichen. Im Rahmen der Präemptivkriegsdoktrin von US-Präsident George W. Bush wurden nach 9/11 die außenpolitischen Weichen in Richtung einer offensiven Politik des permanenten Krieges gestellt. Wie sehr sich die Einstellung gegenüber westlichen Kriegseinsätzen und die Sensibilität gegenüber der Erosion von Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht geändert hat, lässt sich nicht nur anhand der gezielten Tötung von politischen Gegnern in formal souveränen Staaten ablesen, sondern auch anhand des gegenwärtigen Libyenkriegs, der ohne große Friktionen in kürzester Zeit von der UN-mandatierten Einrichtung einer Flugverbotszone zum Schutz der Zivilbevölkerung in eine Politik des Regime-Change qua Bombardement gegen einen (wieder) in Ungnade gefallenen Diktator übergegangen ist. Die breite gesellschaftliche Akzeptanz dieser Entwicklung ist ohne die innenpolitischen Konsequenzen der Anschläge vom 11. September nicht zu verstehen.
Permanenter Krieg und Burgfrieden
Das eigentliche Ziel des »permanenten Kriegs« war der Irak. Der zurückgetretene Sicherheitsberater der Bush-Administration, Richard Clarke, legte in seinem Buch »Against All Enemies« offen, dass man ihn schon am 12.9. dazu drängte, eine Verbindung zwischen den Anschlägen und dem diktatorisch regierenden irakischen Staatsoberhaupt Saddam Hussein herzustellen. Dass diese Propaganda Wirkung zeigte, belegen Statistiken, denen zufolge bis heute konstant zwischen 35% und 45% der US-Bevölkerung davon überzeugt sind, dass Saddam Hussein die Anschläge vom 11. September plante, finanzierte oder selber durchführen ließ. Während die Kriege im Irak und in Afghanistan weltweit zu einem dramatischen Ansehensverlust der USA führten, von dem diese sich erst 2008 – dem Jahr der Obama-Wahl – einigermaßen erholten, erlangte der in Afghanistan und im Irak geführte »War on Terror« in den USA selbst jahrelang breite Zustimmung, weil es der Bush-Regierung hervorragend gelang, die verschiedensten Klaviaturen der Kriegslegitimation zu spielen und die eigene Aggression als einen defensiven oder wenigstens altruistischen Akt darzustellen: Die Begründungslinie zog sich vom scheinbar defensiven »Antiterrorkampf« gegen den Laizisten Saddam Hussein (der die islamistische Opposition in seinem eigenen Land in Wirklichkeit brutal unterdrückt hatte) über die Beschwörung einer unmittelbaren Bedrohungslage (Massenvernichtungswaffen) bis zur humanitären Intervention (Modelldemokratie Irak im Mittleren Osten).
Angesichts einer starken rechtspopulistischen Bewegung mit ausgeprägten autoritären und ultranationalistischen Zügen entfesselte der 11. September 2001 im Lande ein Klima der Angst und der Einschüchterung. Nachdem Fernsehmoderatoren wie Bill Maher für kritische Äußerungen zur Bewertung der Anschläge entlassen worden waren, wurde die Frage nach der Ursachenerklärung weitgehend tabuisiert. Der Unterschied zwischen einer Erklärung und einer Rechtfertigung wurde verwischt, und es waren nur vereinzelte Stimmen wie die des altkonservativen ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Patrick J. Buchanan, die auf den infantilisierenden Umgang mit den Anschlägen in Regierung und Öffentlichkeit hinwiesen. So kritisierte Buchanan in seinem Buch »Where the Right Went Wrong« von 2004, dass die Formeln „They hate our freedom“ und „Freedom itself is under attack“ die Intelligenz eines Zweijährigen beleidigten, weil sie eine Diskussion über einen Zusammenhang zwischen US-Imperialpolitik (Militärpräsenz im arabischen Raum, US-Sanktionspolitik gegen den Irak etc.) und den Anschlägen unterbanden.
So erklärt sich ein zeitweiliger Burgfrieden zwischen den Klassen als Folge der Terroranschläge. Das Streikniveau ging merklich zurück, das Spektrum der veröffentlichten Meinung wurde enger und die autoritär-nationalistische Einschüchterung erstreckte sich bis auf die populäre Kultur (man denke z.B. an die Aufregung über kriegskritische Äußerungen der Country-Gruppe Dixie Chicks auf einem Konzert kurz nach Kriegsbeginn in London). Dabei spielte für den Burgfrieden auch eine Rolle, wie es gelang, den 11. September sowohl als einen Anschlag auf den wie als ein Heldenstück des einfachen amerikanischen Arbeiters darzustellen, der in der Figur des heroischen New Yorker Feuerwehrmanns sein Symbol fand. Kurzum: Nachdem die USA in den 1990er Jahren noch von einem Anschwellen der anti-neoliberalen (Arbeiter-) Bewegungen gekennzeichnet gewesen war, überlagerte die so genannte »nationale« zunehmend die soziale Frage. Die USA gingen sozusagen von der »Battle of Seattle« nahtlos zum »War on Terror« über.
Rechtspopulismus und Islamfeindlichkeit
Die unmittelbarste Folge der Anschläge aber war die Entstehung und Verfestigung eines verschärften rassistischen Klimas, das zumindest logisch mit der Idee des Burgfriedens verknüpft ist. Die islamischen Verbände in den USA distanzierten sich zwar laut und unmissverständlich von den Anschlägen. Trotzdem folgte unmittelbar nach 9/11 eine medial relativ wenig beachtete Welle von Gewalttaten gegen muslimische und vermeintlich muslimische Amerikaner sowie von (Brand-) Anschlägen auf islamische Einrichtungen. Das FBI gab die Anzahl der unmittelbar nach dem 11. September registrierten, rassistisch motivierten Straftaten mit 350 an. Bis 2011 wurden rund 800 Vorfälle offiziell als solche Taten registriert und verfolgt, darunter mehrere islamfeindlich motivierte Morde wie demjenigen an einem New Yorker Taxifahrer, den sein Fahrgast fragte, ob er Muslim sei, und ihn danach erstach. Die Bush-Regierung reagierte auf diese Gewaltwelle mit halbherzigen Appellen an die Bevölkerung, in denen immerhin der Versuch gemacht wurde, der Gleichsetzung von Islam und Islamismus entgegenzuwirken. Gleichzeitig bediente sich die Bush-Administration traditioneller und neuer Vorurteilsstrukturen zur Forcierung ihrer Kriegsagenda im Mittleren Osten. Erst gegen Ende der Regierungszeit von Bush wurde interveniert, so z.B. als Condoleeza Rice die Verwendung von islamfeindlicher Terminologie wie »Islamfaschismus« in den US-Militärapparaten zu unterbinden versuchte.
Die Islamfeindlichkeit zeigte dabei die Anpassungsfähigkeit rechtspopulistischer Vorurteilsdenkweisen und verschmolz relativ reibungslos mit den Kulturkampf-Themen der Christlichen Rechten der 1980er und 1990er Jahre. Besondere Bedeutung hatten hierfür alte und neue Intellektuelle der Rechten wie z.B. der extreme Radiomoderator Michael Savage, der Fox-News-Kommentator Sean Hannity oder die rechte Provokateurin Ann Coulter, die ihre Quote machende Volksverhetzung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit in mehreren Millionen amerikanischen Wohnzimmern verbreiteten.
Die rechtspopulistische Islamfeindlichkeit schlug sich jedoch nicht nur »zivilgesellschaftlich« nieder, sondern ging und geht weiter Hand in Hand mit der Innenpolitik des Staates. Die Erosion der Rechtsstaatlichkeit auf der internationalen Ebene ist eine der entscheidendsten Folgen des 11. September 2001. Flankiert wird sie von einer beispiellosen Illiberalisierung im Innern. Denn während direkte, islamfeindlich-rassistisch motivierte Gewalttaten im Laufe der Jahre 2002 und 2003 abebbten, bleibt die Politik der rassistischen Stereotypisierung und Rasterüberwachung im Rahmen des »Patriot Act« auf hohem Niveau virulent und beeinflusst so wiederum die gesellschaftliche Wahrnehmung.
Die unter dem Stichwort »Patriot Act« zusammengefassten Gesetze zur inneren Sicherheit knüpften dabei an traditionelle Methoden des McCarthyismus an. Dazu gehören so unterschiedliche Maßnahmen wie das Abhören und Überwachen von Telefon- und Email-Kommunikation auch ohne richterlichen Beschluss, die Internierung auf Verdacht, die jahrelange Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, die Verurteilung allein aufgrund von Verbindungen zu realen oder mutmaßlichen Straftätern (guilt by association) und Folter. Hierzu stützten und stützen sich die USA auf ein System von Geheimgefängnissen, von denen Guantanamo nur das berüchtigtste ist. So entstand ein System verschiedener Rechtssphären: von rechtsfreien Räumen über Grauzonen bis zum verfassungsgemäßen US-Rechtssystem. Erst unter Obama wurden die gröbsten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit aufgehoben, und den Terrorverdächtigen wurde wenigstens in Guantanamo die Möglichkeit der Rechtsvertretung vor US-amerikanischen Gerichten eingeräumt. Die meisten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit setzen sich aber ungehindert fort. Die Zahl der von Telefon- und Email-Überwachung, FBI-Befragungen und Ermittlungsverfahren betroffenen amerikanischen Muslime und politisch unliebsamen Gegner geht mittlerweile in die Hunderttausende. Dabei sind die Muslime vor allem Opfer: 2011 gaben 48% der befragten Muslime in einer US-Umfrage an, im vergangenen Jahr von »rassistischer oder religiöser Diskriminierung« betroffen gewesen zu sein – das sind deutlich mehr als bei allen anderen Religionsgruppen in den USA.1
Die anhaltende Diskriminierung der amerikanischen Muslime und »Gefährder« fand und findet in den Medien kaum Beachtung. Jenseits von vereinzelten Bürgerrechtsorganisationen wie der American Civil Liberties Union oder muslimischen Interessensorganisationen wie CAIR hat sich eine Normalität der Ausnahmegesetzgebung etabliert. Beflügelt wird sie durch eine Mischung von Unkenntnis über »den Islam«, aus der Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit entstehen, und aktiver Befürwortung rassistisch begründeter Repressionspolitik. So heißt inzwischen fast die Hälfte aller nicht-muslimischen Amerikanerinnen und Amerikaner gesonderte Repressalien gegenüber amerikanischen Muslimen gut. Meinungslagen wie diese gedeihen auf dem Boden des großen rechtspopulistischen Spektrums und der signifikanten islamfeindlichen Minderheit. Verschiedenste Studien haben gezeigt, dass ungefähr ein Drittel der US-Bevölkerung islamfeindlich eingestellt ist. Zu den zentralen Überzeugungen der islamfeindlichen Bewegung und ihres Dunstkreises gehört die Annahme, »der Islam« sei an sich eine gewaltorientierte politische Ideologie, monolithisch und nicht-anpassungsfähig, grundsätzlich von anderen Religionen verschieden, teile von daher nicht dieselben Werte wie die anderen Religionen und sei archaisch-barbarisch. Dabei artikuliert sich dieses Umfeld nicht nur in Bezug auf pauschal ablehnende Aussagen. Es schlägt sich auch in Umfragen mit konkreterem Inhalt nieder, z.B. solchen, die belegen, dass rund ein Drittel der Amerikaner ihren muslimischen Mitbürgern das Recht absprechen, für den Obersten Gerichtshof oder das Präsidentenamt zu kandidieren.
Die rege islamfeindliche Bewegung in den USA ist dabei mit ihren Kampagnen durchaus hegemoniefähig. Zwei drastische Beispiele hierfür sind zum einen die absurde verfassungsrechtliche Verankerung einer Unvereinbarkeitsklausel zwischen bürgerlichem Gesetz und Scharia in der Staatsverfassung von Oklahoma 2010 oder in New York die Kampagne gegen den Bau einer Moschee und einer (inter-) kulturellen Begegnungsstätte in der Nähe von »Ground Zero« im selben Jahr, den etwa eine Drei-Fünftel-Mehrheit ablehnte.
Autoritarismus nach dem 11. September
Die Erosion der Bürgerrechte und demokratischen Freiheiten geht jedoch weit über den Umgang mit der islamischen Minderheit in den USA hinaus. Die Tendenzen zu einem autoritären Kapitalismus in den USA sind weniger konjunkturell als mancher Beobachter vielleicht vermuten würde. Es ist weithin anerkannt, dass der Hurrikane Katrina und das Versagen der Bush-Regierung in ihrem Krisenmanagement als das geschichtliche Ereignis gesehen werden kann, das der zeitweiligen Ausblendung der gesellschaftlichen Klassenwidersprüche unter den Bedingungen des nach außen gerichteten Kriegs ein Ende setzte. Seit Katrina richtete sich der Fokus der gesellschaftlichen Debatte zunehmend wieder nach innen. Die Bush-Regierung geriet in die Kritik des marktradikalen Rechtslibertarismus, die Spaltungspotenziale innerhalb der Republikanischen Partei entfalteten sich, und die gemäßigte Linke erholte sich von ihrer politischen Paralyse nach dem 11. September 2001.
Aber auch wenn der Krieg zunehmend unpopulärer geworden ist, kann daraus nicht geschlossen werden, dass die USA zum Status quo ante zurückkehren. Der Autoritarismus seit 9/11 ist ein hartnäckigeres gesellschaftliches Phänomen, das von zahlreichen Umfragen immer wieder bestätigt wurde und neue ideologische Denkmuster produziert hat, mit denen in Zukunft zu rechnen sein wird und auf die künftig zurückgegriffen werden kann. Die wahrscheinlich einschneidendste Entwicklung ist dabei die breite gesellschaftliche Zustimmung zu Elementen des Ausnahmestaats. So hält sich der Bevölkerungsanteil, der Folter als politisches Mittel ausdrücklich und pauschal befürwortet, konstant bei etwa 50%. Auch andere Aspekte der Ausnahmegesetzgebung und des offenen Bruchs mit der Rechtsstaatlichkeit stützen sich nach wie vor und zum Teil sogar verstärkt auf breite gesellschaftliche Zustimmung. So spricht sich beispielsweise eine Mehrheit der US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner gegen eine Schließung des Gefangenenlagers in Guantanamo aus, die Barack Obama in seinem Wahlkampf 2008 noch versprochen hatte (schon damals war diese Forderung durchaus umstritten). Auch die Verlängerung zentraler Gesetzesteile des kurz nach dem 11. September 2001 von der Bush-Regierung verabschiedeten Patriot Act, der eine weitreichende Einschränkung der Bürgerrechte mit sich brachte, konnte von Obama weitgehend reibungslos und ohne große gesellschaftliche Debatte verabschiedet werden.
Die politischen Auswirkungen des 11. September 2001 und der »War-on-Terror«-Dekade sind also verheerend. Dabei kam es – wie Frances Fox Piven in ihrem Buch »The War at Home« für die ersten zwei Kriegsjahre analysiert hat – durchaus zu einer Verschränkung von innenpolitischer und außenpolitischer Agenda der Bush-Administration. So ermöglichte der politische Ausnahmezustand des »War on Terror« die Durchsetzung einer radikalen Agenda des »starving of the beast«, d.h. der systematischen Unterfinanzierung der staatlichen Sozialdienste zur Schaffung von (Ausnahme-) Bedingungen, unter denen populäre Sozialprogramme gekürzt und im Idealfall nach finanzmarkt-kapitalistischen Vorgaben umstrukturiert und ihre Leistungen für die profitorientierte Privatwirtschaft in Wert gesetzt werden können. (Allerdings scheiterten die Bestrebungen der Bush-Administration, die staatliche Renten- und Alterskrankenversicherung zu privatisieren.)
Die Rezession, die die USA zwischen 2001 und 2003 erfasste, war allerdings nicht vom 11. September 2001 verursacht, 9/11 verstärkte lediglich die Rezessionstendenzen und erschwerte die Erholung der Wirtschaft. Die eigentlichen Ursachen für die wirtschaftliche Krise lagen in der finanzgetriebenen Akkumulation, die mit dem Platzen der Dot-Com-Blase in die Rezession mündete. Das erste von zwei gigantischen Steuersenkungspaketen der Bush-Regierung, das den unter Clinton ausgeglichenen Staatshaushalt ins Ungleichgewicht brachte, wurde in Reaktion auf die Rezession schon im März 2001 verabschiedet. Die Verabschiedung des zweiten Pakets 2003 jedoch wurde durch die Bedingungen des »War on Terror« immens erleichtert.
Fiskalische Zwangsjacke
Die Steuersenkungen wurden von der Bush-Regierung als Sondergesetze mit einer begrenzten Laufzeit deklariert. Nachdem sich die rechtspopulistische Tea-Party-Bewegung bei den Zwischenwahlen 2010 als Jungbrunnen für die Republikanische Partei erwiesen hatte, ging der unverhohlene Plan der republikanischen Strategen auf, die neoliberalen Steuersenkungen dauerhaft zu verankern. Im Gegenzug für die Zustimmung der Republikaner zur Verlängerung der Arbeitslosenbezugsdauer, die nach Clintons Zerstörung der Arbeitslosenversicherung dem Ausmaß der (Welt-) Wirtschaftskrise 2008ff. in keinster Weise mehr gewachsen war, stimmte Präsident Obama der Verlängerung der Bush-Steuersenkungsgesetze zu. Im August 2010 schätzte das Haushaltsbüro des US-Kongresses (Congressional Budget Office) die zu erwartenden Steuerausfälle für den Zeitraum 2011-2020 auf 3,3 Billionen US-Dollar. Das »gigantische« Konjunkturpaket der Obama-Administration 2009 belief sich lediglich auf 787 Mrd. US-Dollar. In diesem Sinne beschränkten die Steuersenkungen vor und nach dem 11. September 2001 nicht zuletzt den Spielraum des Krisenmanagements der neuen Regierung für eine post-neoliberalisierende Green-New-Deal-Politik.
Zu den dramatischen Ausfällen auf der Einnahmenseite kommen die ebenso dramatischen Kosten auf der Ausgabenseite hinzu. Die Bush-Regierung steigerte den Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt 2008 auf das Niveau der Reagan-Ära. Gleichzeitig förderte die Teilprivatisierung des Sicherheitsapparats der USA zugunsten von im staatlichen Auftrag handelnden Profitunternehmen auf der Grundlage von zumeist unausgeschriebenen Verträgen die Kostenexplosion für den Staat. Die Gesamtkosten der US-Kriegspolitik im Irak wurde vom Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz mit drei Billionen US-Dollar veranschlagt. 2011 errechnete eine sorgfältige Studie der Brown University für die Kosten aller Kriegsaktivitäten im Irak, Afghanistan und Pakistan eine Gesamtsumme von vier Billionen US-Dollar.2
Es sind diese beiden Momente (die Bush’schen Steuersenkungen und die Kosten der beiden Kriege), die als direkte oder indirekte Folgen von 9/11 für die Verwandlung der alljährlichen Haushaltsüberschüsse der Clinton-Administration in die Schulden der beiden Nachfolgeregierungen ursächlich verantwortlich sind. Dabei zeigt sich noch einmal eindrucksvoll, dass die gesamte Schuldenkrise, die die strukturellen Ursachen der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise verdeckt, nicht nur Folge einer Verlagerung der Krise vom Banken- über den Industriesektor auf die Staaten, sondern auch der jahrzehntelangen neoliberalen Steuersenkungen und damit der Schwächung der Staateseinnahmen ist.
In den beiden Amtsperioden George W. Bushs vom Januar 2001 bis Dezember 2008 steigerte sich die Gesamtverschuldung der USA von 5,7 Billionen US-Dollar auf 10,7 Billionen US-Dollar. Unter Obama wuchs der Schuldenberg in Folge der krisenbedingten Steuerausfälle und des staatlichen Krisenmanagements – sprich: der Sozialisierung der Krisenkosten – um weitere 3,5 Billionen US-Dollar an. Nun tobt eine Debatte zwischen austeritätspolitisch orientierten Monetaristen und ihren keynesianischen Kritikern wie Paul Krugman, James K. Galbraith und Jared Bernstein, ob durch staatliche Konjunkturprogramme die Gefahr der Geldentwertung oder des »Vertrauensverlusts« der internationalen Kapitalmärkte und damit des Kapitalabzugs aus den (US-) Staatsanleihen real ist oder nicht. Fest steht, dass die Politik des »starving of the beast« ihre Wirkung nicht verfehlt hat, denn real oder imaginiert bedeutet das US-Haushaltsdefizit Fesseln für jeden Ansatz einer den Interessen der Wall-Street-Finanzakteure entgegenstehenden, reformorientierten Krisenpolitik, die über die Wiederherstellung des neoliberalen status quo per (»keynesianischer«) Staatsintervention hinausgeht.
Von 9/11 zu »Occupy Wall Street«?
Die US-Gesellschaft befindet sich zehn Jahre nach dem 11. September 2001 in einem Zustand relativer Unregierbarkeit und Paralyse. Der »War on Terror« stand als Chiffre für das, was Rainer Rilling in seinem 2008 erschienenen Buch »Risse im Empire« als das Projekt des „rechtsimperialen Flügels“ der herrschenden Klasse in den USA bezeichnet hat. Dazu gehörte der Versuch, den erschwerten Bedingungen der US-Hegemonialpolitik nach 1991 durch ein aggressives, neoimperialistisches Projekt der Dominanz und der Kontrolle zu begegnen. Der Versuch, den relativen weltwirtschaftlichen Bedeutungsverlust auf diese Weise abzuwenden oder wenigstens zu verlangsamen, ist gescheitert. Eines der Hauptergebnisse der 9/11-Dekade ist, dass die USA heute schwächer dastehen als jemals, seitdem sie die Rolle des Hegemons unter den entwickelten kapitalistischen Ländern übernahmen.
Die 9/11-Dekade ist also nicht spurlos an den USA vorbeigegangen. Eine entscheidende Folge der Politik, die durch die Anschläge vom 11. September ermöglicht wurde, ist die Verfestigung der sozialen Deutungsmuster der rechtspopulistischen Bewegungen und Kreise, die von der gesellschaftlichen Ohnmacht und den Abstiegsängsten wachsender Teile der unter prekären Bedingungen beschäftigten (weißen) Mittelschichten profitieren. Befördert und materiell gefördert werden deren soziale Deutungsmuster nicht nur von Strategen der Republikanischen Partei, denen diese als subalterne Massenbasis dient, sondern auch von einflussreichen großkapitalistischen Akteuren, die mit ihrer Hilfe zu verhindern gewusst haben, dass sie im Rahmen eines etwaigen Green New Deals zur Finanzierung der Krisenkosten und zum grünkapitalistischen Umbau der US-Ökonomie herangezogen werden.
Eine der wesentlichen Erfolgsbedingungen scheint sich damit plötzlich als Hemmschuh der Erneuerungsfähigkeit des US-Kapitalismus zu erweisen: Die Schwäche derjenigen gesellschaftlichen Oppositionsbewegungen, ohne die der Kapitalismus reformunfähig ist. Die brisante Mischung jedenfalls aus tendenzieller sozialer Krise, gesellschaftlichen Verteilungskämpfen, politischer »Unregierbarkeit« und einer starken rechtspopulistischen Bewegung verheißt nichts Gutes. Zehn Jahre nach 9/11 und drei Jahre nach Ausbruch der Weltwirtschaftskrise in Folge der Lehman-Pleite sind im Kontext der austeritätspolitischen Wende zwar durchaus Anzeichen einer Wiederbelebung des sozialen und politischen Protests gegen staatliche Austeritätspolitik zu beobachten. Von den Wisconsin-Protesten vom Frühjahr 2011 bis zur New Yorker Occupy-Wall-Street-Bewegung mit ihren Ablegern in Chicago, Boston und San Francisco vom Herbst 2011 reihen sich die USA prominent in die Reihe der Länder ein, in denen gesellschaftliche Widerstandsbewegungen gegen die Abwälzung der Krisenkosten auf die Lohnabhängigen entstehen. Die Proteste in Wisconsin und das Bündnis zwischen Staat und Tea-Party-Bewegung gegen die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst erinnern aber auch an dunkle Kapitel in der Geschichte der US-Arbeiterbewegung, die eine entsprechende Wiederholung denkbar werden lassen.
Anmerkungen
1) Vgl. ausführlicher: Goodstein, Laurie (2011): Muslims Are Loyal to U.S. and Hopeful, Poll Finds. In: New York Times, Ausgabe vom 8. März 2011.
2) Die in den unterschiedlichen Quellen sehr variierende Anzahl der im »War on Terror« insgesamt Getöteten wurde in derselben Studie mit 225.000 Menschen angegeben. Dazu gehören fast 5.000 im Irak und rund 1.750 in Afghanistan gefallene US-Soldaten, von denen viele Opfer des »Economic Draft« wurden, d.h. der Tatsache, dass die US-Armee für viele junge Menschen aus den unteren sozialen Schichten die einzige realistische Karrieremöglichkeit darstellt. Neben den getöteten Soldaten hat der »War on Terror« fast 50.000 Verwundete US-Soldaten hervorgebracht (33.000 im Irak, 14.000 in Afghanistan) – eine Zahl, die im Vergleich zu früheren Kriegen in ihrem Verhältnis zu den »Gefallenen« aufgrund der medizinischen Fortschritte besonders hoch ausfällt.
Ingar Solty ist Politikwissenschaftler und Doktorand an der York University in Toronto. Seit 2005 ist er Redakteur bei »Das Argument«, außerdem ist er Gründungsmitglied des »North-Atlantic Left Dialogue«. Er ist Mitverfasser und Autor von »Der neue Imperialismus« (Distel Verlag, 2004), »Das Obama-Projekt« (VSA, 2008) und »Imperialismus« (Papy Rossa Verlag, 2011).
Mit Sicherheit gegen Sicherheit und Freiheit
von Elke Steven
Aktuell stehen in Deutschland die Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand, die in Folge von 9/11 erlassen worden sind. Nach einigen Auseinandersetzungen haben sich die Koalitionspartner letztlich auf eine Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) geeinigt, die im Januar 2012 in Kraft tritt. Erneut findet keine gründliche und unabhängige Prüfung statt. Die Befugnisse der Geheimdienste werden sogar noch erweitert, und es wird nur auf solche Befugnisse verzichtet, die sowieso kaum oder gar nicht genutzt worden sind. Mit der Diskussion um die Verlängerung stand jedoch nur ein kleiner Teil all der Sicherheitsgesetze, die im letzten Jahrzehnt erlassen wurden, auf dem Prüfstand. Und in den Jahrzehnten davor wurden die Sicherheitsgesetze ebenfalls schon ständig erweitert und neue Eingriffsbefugnisse geschaffen.
Blick zurück
Seit den Ereignissen von 9/11 wird an erster Stelle das Feindbild »Islamismus« gepflegt. Dies hat folgenschwere Auswirkungen für alle Ausländer, insbesondere aber für die muslimischen Glaubens. Zugleich wurden weitreichende Möglichkeiten der Überwachung geschaffen, die prinzipiell alle betreffen können, von denen aber bestimmte Gruppen – und wiederum an erster Stelle MigrantInnen muslimischen Glaubens – besonders betroffen sind.
Der Staat hat das Monopol auf legitime physische Gewaltsamkeit (Max Weber). Im demokratischen Rechtsstaat, der an die Menschenrechte gebunden ist, muss dieses Gewaltmonopol jedoch demokratischer Kontrolle unterliegen. Staatliches Handeln muss berechenbar und rechtlich überprüfbar sein. In seinen Institutionen und Verfahren muss der Rechtsstaat an den Menschen- und Bürgerrechten ausgerichtet sein. Insofern der Staat die Freiheitsrechte des Bürgers garantiert, stellt sich die Frage, wie weit er diese einschränken darf, um die Sicherheit des Staates oder der Bürger zu gewähren. Wird ein Staat wirklich sicherer, wenn die Bürger ihrer Freiheitsrechte beraubt werden? Ab wann hört er auf, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein?
Ist der 11. September 20001im Hinblick auf die gesellschaftliche Militarisierung, die Entdemokratisierung, das Zurückdrängen von Menschenrechten, die Ausweitung staatlicher Befugnisse zur Überwachung wirklich ein grundlegender Einschnitt? Müssten nicht eher die Kontinuitäten beschrieben werden, für deren Begründung nur ein neues Damoklesschwert gefunden wurde?
Im Namen der Inneren Sicherheit werden die Möglichkeiten der Datenspeicherung und -verarbeitung, der Überwachung und der Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen schon seit Jahrzehnten immer weiter ausgedehnt. Vom Kampf gegen die Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion und Revolutionäre Zellen über den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und gegen Sexualstraftaten bis hin zur aktuellen Terrorismusbekämpfung reichen die Begründungen. Geändert haben sich im Verlauf der Zeit vor allem die technischen Möglichkeiten.
Schon lange vor 9/11 war die Rede vom Polizeistaat,1, Sicherheitsstaat oder Präventionsstaat. Schon 1995 schrieb der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), der Überwachungsstaat sei nicht fern, wo die Freiheit als Gefährdung und die Sicherheit als ein Rechtsgut erscheinen.2 Von einem »Recht auf Sicherheit«, das es als Bürger- oder Menschenrecht nicht gibt, ist erst seit 9/11 immer wieder die Rede.
Im »Grundrechte-Report 2008« hat Burkhard Hirsch die Entwicklungen im Kontext staatlicher Sicherheitsproduktion kurz, prägnant und erschreckend zusammengefasst:
„Dem Anti-Terrorismus-Gesetz von 1976 folgten das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus von 1986, das umfangreiche Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1992, das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994, das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1998 mit der Einführung des so genannten Großen Lauschangriffs, die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2003 und das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2006 mit jeweils umfangreichen Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts und des Passgesetzes, mit äußerst rücksichtslosen Verschärfungen des Ausländerrechts und vor allem mit immer weitergehenden Eingriffsbefugnissen der Nachrichtendienste im Inland. Das wurde ergänzt durch Änderungen der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze, das Telekommunikationsgesetz von 1996 und dessen Novellierung, das Zuwanderungsgesetz von 2004, das Luftsicherheitsgesetz von 2005 und das im Bundestag anhängige Gesetz über heimliche Ermittlungen und die so genannte Vorratsdatenspeicherung [9. November 2007 verabschiedet, Anm. d. Verf.], die insofern eine neue Qualität darstellt, als sie die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Art von jedermann ohne jeden Anlass erfassen soll [und um die der Streit noch währt, weil das BVerfG dieses zum Teil für rechtswidrig erachtet hat, Anm. d. Verf.].“3
Einige Entwicklungen vor und nach 9/11
Der große Lauschangriff
Der große Lauschangriff wurde durch eine schwarz-gelb-rote Grundgesetzänderung am 6. März 1998 möglich – er wurde erst im März 2004 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft. 2005 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum Lauschangriff, der mit Recht noch immer als groß beschrieben und als Eingriff in die Grundrechte eingestuft werden kann.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz wurde am 7.9.1998 beschlossen, um die vorausgegangene Errichtung einer solchen Datei beim BKA zu legitimieren. Am 30.6.2005 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Katalog der Anlassstraftaten ausweitet und die »Freiwilligkeit« einführt, mit der der Richtervorbehalt umgangen wird.
Das Passgesetz
Im Mai 2000 wurde das Passgesetz geändert, um die Möglichkeit von Ausreiseverboten zu schaffen. Nach dem Angriff auf einen französischen Polizisten war das Gesetz ursprünglich explizit gegen Hooligans gerichtet. Schnell wurde es gegen Globalisierungskritiker eingesetzt. Einige Monate später beschlossen die Innenminister, neue Verdachtsdateien über »Gewalttäter« zentral anzulegen. Im Januar 2001 wurden entsprechende Dateien beim BKA eingerichtet.
Terrorismusbekämpfungsgesetze
Eine Menge Maßnahmen, die schon lange gefordert worden waren, denen aber grundrechtliche Bedenken entgegenstanden, konnten nach 9/11 schnell eingeführt werden. Gefragt wurde nicht, ob sie die Anschläge hätten verhindern oder zukünftige werden vereiteln können. Gefragt wurde auch nicht nach den demokratisch-rechtsstaatlichen Kosten. „Datenschutz ist in Ordnung. Aber Datenschutz darf nicht zu Behinderung von Kriminalitäts- oder Terrorismusbekämpfung führen“, erklärte der damalige Innenminister Otto Schily im Bundestag.
Im September 2001 wurde bereits das erste Anti-Terror-Paket erlassen, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Zum 9. Januar 2002 wurde dann das zweite Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde in 17 verschiedene Gesetze und fünf Verordnungen eingegriffen.
Insbesondere wurden auch mit diesen Gesetzen die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen wurden geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.
Die Befristung der Gesetze führte bei ihrer Überprüfung im Januar 2007 nur zu der lapidaren Feststellung: Sie seien „gleichermaßen erfolgreich wie zurückhaltend und verantwortungsvoll genutzt worden“.4 Durch das »Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus« (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) vom 5. Januar 2007 wurden die Gesetze für weitere fünf Jahre beibehalten. Aufgaben und Befugnisse der Nachrichtendienste (MAD und BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz wurden in diesem Zug zugleich ausgeweitet. Zu den durch das Gesetz geänderten Rechtsnormen gehören:5
Bundesverfassungsschutzgesetz
MAD-Gesetz
BND-Gesetz
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Bundespolizeigesetz
Passgesetz
Vereinsgesetz
Bundeskriminalamtgesetz
Ausländergesetz
Asylverfahrensgesetz
Ausländerzentralregistergesetz
Arg-Durchführungsverordnung (Ausländerzentralregister)
Bundeszentralregistergesetz
Luftverkehrsgesetz
Energiesicherungsgesetz 1975
Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung
Gaslastverteilungs-Verordnung
Der generelle Verdacht wird zum Prinzip
Rasterfahndung: Obwohl die Rechtslage fragwürdig und in den Bundesländern unterschiedlich war, wurde fast überall sofort nach »Schläfern« gesucht. Es wurde also nach unauffällig lebenden Menschen islamischer Religionszugehörigkeit gesucht. Jedem müsste sofort klar sein, dass die Rasterfahndung ein ungeeignetes Instrument ist, um »normal« lebende Menschen zu entdecken. Und es müsste klar sein, dass diese Art der Verdächtigung aller Muslime Ausländerfeindlichkeit fördert. Aus sechs Millionen Personendaten landeten über 19.000 Personen in der Treffer-Datei des BKA. Diese sollten dann näher überprüft werden.
Erst 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht (BvR 518/02 vom 4.4.2006), dass die Rasterfahndung rechtswidrig war. Vorher hatte es mehrere unterschiedliche Urteile der untergeordneten Gerichte gegeben. Die Entscheidung des BVerfG hatte bundesweite Bedeutung, obwohl nur die nordrhein-westfälische Regelung beklagt worden war, denn die Rasterfahndungen sind in den Ländergesetzen geregelt.
Das BVerfG urteilte: „Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in §31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.“ Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden habe, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht ausreichten. Das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergebe, sei für die Anwendung einer solchen, weit in die Rechte der Bürger eingreifenden Maßnahme notwendig.
Eine zentrale Fingerabdruckdatei von Asylbewerbern – das Fingerabdruckindentifikationssystem (AFIS) – wurde eingeführt. Die Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten wurden erweitert.
§129b, mit dem ausländischer »Terrorismus« inländisch verfolgt werden kann, wurde eingeführt. Wie schon §129 a ermöglicht er vor allem weitreichende Ermittlungen und führt kaum zu Verurteilungen. Allerdings werden bereits die Ermittlungsverfahren wegen der §§129 ins Ausländerzentralregister eingetragen. Somit bleibt in jedem Fall »etwas« hängen.
Dies hängt auch mit dem EU-Beschluss zur Terrorismusbekämpfung zusammen, der die Länder zwingt, die »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« als Straftatbestand aufzunehmen. Und die Aufzählung terroristischer Straftaten lässt hellhörig werden, wenn die „widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden oder -anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zugänglicher Orte sowie (öffentlichem und privatem) Eigentum“ darin enthalten ist. Immerhin schien es den Verantwortlichen geboten, in der Präambel zumindest darauf hinzuweisen, dass das Versammlungsrecht, das Streikrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung dadurch nicht beschnitten werden sollen.
Die Veränderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ermöglicht dem Verfassungsschutz zusätzlich, einen weit größeren Kreis von Beschäftigten als bisher durch Abfrage einer Vielzahl von persönlichen Daten auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11.11.2004, dass die Entlassung eines Angestellten durch den Flughafen München rechtswidrig sei. Nach einer »Sicherheitsüberprüfung« war U. entlassen worden, weil er zeitweise bei Milli Görüs aktiv gewesen war. Dies reichte dem Arbeitgeber aus – und die untergeordneten Gerichte bestätigten dies –, um ihn als Sicherheitsrisiko einzustufen. Das BVerwG entschied, dass statt der pauschalen Zuschreibung eine konkrete Überprüfung notwendig sei.
Im Dezember 2004 nahm das »Anti-Terror-Lagezentrum« in Berlin-Treptow seine Arbeit auf. Es entstand also eine informationelle Zusammenarbeit von Diensten, die grundgesetzlich getrennt gehören: von Polizeien und Geheimdiensten.
Das BKA darf nun ebenfalls auf Daten zugreifen, die bisher dem Sozialgeheimnis unterlagen, z.B. auf Informationen der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenkassen. In anhängigen Strafverfahren steht dem Bundeskriminalamt diese Befugnis nur im Einvernehmen mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu.
Den Nachrichtendiensten ist gestattet worden, ihre Ausforschungen im Vorfeld konkreter Gefahrenindizien in den Bereich des Vorfeldes eines potentiell strafbaren Verhaltens auszudehnen.
Der Verfassungsschutz darf nun Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten. Diese Formulierung ist auch ein Beispiel für die Nutzung von unbestimmten Rechtsbegriffen, die den Behörden einen großen Spielraum in der Auslegung ihrer Befugnisse geben.
Kein Ende abzusehen?
Schleichend schreitet die Demontage des Rechtsstaats auch nach dem ersten und zweiten Terrorismusbekämpfungsgesetz weiter. Einige Beispiele seien auch hier noch genannt:
Das Luftsicherheitsgesetz vom 11.1.2005 sollte den Abschuss von Flugzeugen, die zur terroristischen Waffe umfunktioniert würden, erlauben. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 15.2.2006, dass dieses Gesetz unvereinbar ist mit zentralen Artikeln des Grundgesetzes. „Es ist unter der Geltung des Artikel 1 Absatz 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen (…) vorsätzlich zu töten.“ (BVerfG, 1 BvR 357/05)
Mit dem »Gemeinsame-Dateien-Gesetz« von 2006 wurde die Zusammenführung von polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbeständen ermöglicht. An der »Anti-Terror-Datei« sind beteiligt: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, alle Landeskriminalämter, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst sowie der Bundesnachrichtendienst. Es werden also auch geheimdienstliche Erkenntnisse den anderen Behörden zugänglich gespeichert!
Mit dem BKA-Gesetz von 2008 erhielt das BKA fast alle Rechte, die auch die Länderpolizeien haben. Diese aber wenden viele potentielle Maßnahmen nicht an, weil ihnen die Ausstattung und das Geld fehlen. Es ist damit zu rechnen, dass das BKA diese Möglichkeiten intensiver nutzen wird (z.B.: kurzfristige Freiheitsentziehung, Wohnungsdurchsuchung, längerfristige Observation, Einsatz von Verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Online-Durchsuchung).6
2009 wurden die §§89a, 89b neu ins Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Die Ausbildung in einem »Terrorcamp«, bzw. der Versuch, hierfür Kontakt aufzunehmen, steht nun unter Strafe. Typisch ist diese Vorverlagerung von Straftatbeständen und die gleichzeitige unbestimmte Kategorisierung. Das Besondere hier ist, dass solche Taten Einzelner unter Strafe gestellt werden, denn Gruppen, die sich zu terroristischen Taten verabreden, standen schon vorher unter Strafe. §89a Abs. 2 StGB verbietet, bestimmte gefährliche Stoffe herzustellen, sich zu verschaffen, zu verwahren oder andere in der Herstellung dieser Stoffe oder sonstigen Fertigkeiten zu unterweisen oder sich unterweisen zu lassen, wenn sie der Begehung einer terroristischen Straftat dienen. Die Unbestimmtheit des Gesetzes wird u.a. daran deutlich, dass auch Flugunterricht zu einer solchen Vorbereitung gezählt werden kann. Nicht die Tat ist der Ausgangspunkt, sondern die Absicht, die aber in der Person begründet und nicht von außen erkennbar ist. §89b StGB regelt das strafrechtliche Verbot der Aufnahme von Beziehungen zu einer terroristischen Organisation in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Nach §91 StGB kann das Verbreiten oder Sich-Verschaffen einer Anleitung als schwere staatsgefährdende Gewalttat bestraft werden.7
Bei Verdacht sind in diesem Kontext weitgehende Ermittlungsbefugnisse vorgesehen – also Lauschangriff und Telekommunikationsüberwachung. Ähnlich wie bei den §§129 geht es also zentral auch um Ermittlungsbefugnisse.
Weitergabe der Daten von Fluggästen an die USA: Ab Ende Oktober 2005 sollten Touristen nur dann ohne Visum in die USA einreisen dürfen, wenn sie einen »sicheren« Reisepass mit biometrischen Daten vorweisen können. Daraufhin einigten sich die Innenminister der 25 EU-Staaten im Dezember 2004, dass die Pässe einen Speicherchip mit digitalisiertem Foto und Fingerabdruck erhalten sollten. Der Bundesrat stimmte dem dann nur noch für die Reisepässe zu. Der neue Personalausweis wird erst jetzt eingeführt – mit eher sanften Regelungen im Verhältnis zu anderen Staaten: Die Speicherung von Fingerabdrücken erfolgt freiwillig und nur auf dem Ausweis selbst. Es entsteht also keine zentrale Datenbank. Allerdings ist mit den neuen Personalausweisen die technische Grundlage zur Speicherung der Fingerabdrücke geschaffen, und die Freiwilligkeit kann leicht abgeschafft werden.
SWIFT (belgischer Bankendienstleister): Um die Finanzierungsströme des Terrorismus aufzuspüren, ließen die USA sämtliche Daten von internationalen Geldtransaktionen in ein Rechenzentrum in die USA übermitteln und auswerten. Es gab keine wirksame Kontrolle der Datenverwendung, keine Zweckbindung, keine Ansprüche auf Auskunft und Transparenz, keine unabhängige Kontrollinstanz.8 Das SWIFT-Abkommen, dem das Europäische Parlament letztlich zugestimmt hat, regelt diese Weitergabe der Daten. Transparenz wurde mit dem Abkommen nicht hergestellt. Europol genehmigt die Anfragen der US-Behörden, obwohl sie meist völlig unspezifisch gestellt werden.
Auswirkungen
Vor allem und an erster Stelle hat sich die Lage der Flüchtlinge massiv verschärft. Alle Muslime leiden unter dem allgemeinen Verdacht, unter den sie gestellt sind. So stehen die ca. 23,7 Millionen personenbezogene Datensätze des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht nur den Polizeien, sondern sämtlichen Geheimdiensten zur Verfügung. Mit dem Zuwanderungsgesetz vom 1.1.2005 wurde das Ausweisungsrecht massiv verschärft. Der Terrorismusverdacht kann zur Ausweisung ausreichen. Eine rechtliche Überprüfung muss nicht abgewartet werden. Die Unschuldsvermutung gilt für Ausländer nicht mehr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertritt die Auffassung, dass selbst ehemalige Angehörige terroristischer Organisationen von dem Asylrecht und dem Flüchtlingsschutz ausgeschlossen sind. Ausgangspunkt für die Einordnung sind die Terrorismuslisten, die höchst umstritten sind. Das Oberverwaltungsgericht NRW folgt dagegen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und betrachtet »nur« diejenigen Flüchtlinge als asylunwürdig, die sich erhebliche Verbrechen zuschulden kommen ließen.9
Vor jeder Einbürgerung werden Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchgeführt. Permanent finden Razzien gegen muslimische Gruppen oder Gemeinden statt, denen keine strafrechtliche Erfolgsbilanz gegenübersteht: Von September 2001 bis Juli 2004 registrierte der Zentralrat der Muslime 70 Razzien in Moscheen und 1.400 Durchsuchungen in zugehörigen Büros oder Wohnungen.10
Dieser allgemeine Verdacht gegen Muslime konkretisiert sich am deutlichsten in den Terrorismuslisten.11 Solche Listen gibt es schon seit den Anschlägen von al Kaida im Jahr 1999. Gelistet sind größtenteils nur des Terrorismus verdächtige Personen, die nicht über ihre Erfassung informiert werden und sich kaum dagegen wehren können. Inzwischen haben einige wenige erfolgreich dagegen geklagt. Daraufhin ist auch das Verfahren der Erstellung der Listen etwas verändert worden (Betroffene werden nun manchmal informiert und angehört). Aufgrund der Auswirkungen, die die Listung hat, hat der Schweizer Europarats-Abgeordnete Dick Marty von der „zivilen Todesstrafe“ gesprochen.
Allgemeiner lässt sich feststellen, dass Prävention zum zentralen Begriff geworden ist. Gefahren sollen schon erkannt, Menschen durchschaut werden, bevor es auch nur den Anfang der Idee einer Tat gibt. Das klingt auf den ersten Blick gut und einleuchtend. Aber dies setzt einen allgemeinen Verdacht voraus und bewirkt den Wechsel von der prinzipiellen Unschuldsvermutung zum generellen Verdacht. Dieser setzt bei der »falschen« Gesinnung an und führt weg vom Tatstrafrecht zu einem Gesinnungsstrafrecht.
Ermittlungen im Vorfeld von Straftaten führen zur Abkehr von den rechtsstaatlichen Kategorien des Tatverdachts in der Strafprozessordnung. Auch die Polizei erhält immer mehr Eingriffsrechte auf Verdacht und mit unbestimmten Klauseln. Datensammlungen basieren immer häufiger auf Verdachtskonstruktionen. Die europäische Zusammenarbeit und Weitergabe solcher Datensammlungen verstärkt noch die grundrechtswidrigen Wirkungen.
Eine der schlimmsten Auswirkungen ist die Aufweichung des Folterverbots. Das Verbot der Folter gilt unbedingt! Der Streit darum, die Infragestellung der unbedingten Geltung begann bei uns mit der Folterdrohung durch den Polizeipräsidenten Daschner im Fall des Kindesentführers Magnus Gäfgen im Jahr 2002. Inzwischen ist die Zusammenarbeit Deutschlands mit Folterstaaten bekannt geworden und die Verwertung von Informationen, die im Ausland unter Folter gewonnen wurden. „Weder die Bundeswehrsoldaten, die Murat Kurnaz im afghanischen Kandahar begegneten, noch die deutschen Nachrichtendienstler, die ihn später im Folterlager Guantánamo vernahmen, noch die deutschen Beamten, die Mohammed Haydar Zammar in syrischer Haft befragten, bekamen klare Verhaltensmaßstäbe an die Hand. In allen diesen Fällen stellt sich nach Abschluss der Arbeit der Untersuchungsausschüsse die Frage einer möglichen Strafbarkeit deutscher Beamter wegen (psychischer) Beihilfe zu den Straftaten der Folterer.“12
Auch diejenigen, die den politischen Protest tragen, haben zunehmend mit Formen verdeckter Ermittlungen zu rechnen. „Verdeckte Ermittler werden eingesetzt, um Terror und Kriminalität zu bekämpfen“, schreibt die Frankfurter Rundschau am 4.2.2011, um dann aufzuzeigen, dass es inzwischen üblich geworden ist, in Europa, über die innerstaatlichen Grenzen hinweg, verdeckte Ermittler einzusetzen. Ziel sind politische Gruppierungen. „In Deutschland geht das bereits so weit, dass ausländische verdeckte Ermittler, die eindeutig Polizisten sind, juristisch wie V-Leute behandelt werden, also wie Informanten aus dem zu überwachenden Milieu.“ Dies ermöglicht den Ermittlern eine Menge mehr an Operationen, zum Beispiel das Eingehen von Beziehungen. So ist auch die geheimdienstliche Unterwanderung politischer Strukturen verschiedentlich bekannt geworden: Sozialforum Berlin (2003-2006), Uni Hannover, Heidelberger Antifa und Studentenszene. Ein britischer Spitzel ist europaweit im Kontext diverser Proteste eingesetzt worden.
Nach all diesen Aufzählungen darf jedoch auch nicht übersehen werden, dass eine Menge weiterer Formen der Überwachung und Datensammlung ebenfalls in den letzten Jahren ausgeweitet oder hinzugekommen sind: Videoüberwachungen, der inzwischen wieder aufgehobene Elektronische Entgelt-Nachweis (ELENA), lebenslang gültige Steuernummer seit 2008, elektronische Gesundheitskarte, lebenslang gültige Krankenversichertennummer, Überprüfung von Journalisten bei Großereignissen (WM, Gipfeltreffen …), flächendeckende Handydatenspeicherung (Anti-NPD Demo in Dresden 2011). Überdies übernehmen immer mehr kommerzielle Sicherheitsdienste Kontrollaufgaben.
Militarisierung im Inneren
Dieses letzte Jahrzehnt ist auch durch die fortschreitende innere Militarisierung, durch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gekennzeichnet. Beim G8-Gipfel in Heiligendamm ist der Einsatz der Bundeswehr gegen die Demonstrationen öffentlich bekannt und diskutiert worden. Ein solcher Einsatz ist grundgesetzwidrig, aber das wird unter dem Namen der Amtshilfe verschleiert. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken bestätigte die Bundesregierung, dass 2010 bei insgesamt 71 Amtshilfemaßnahmen die Bundeswehr eingesetzt wurde. Im Jahr zuvor waren es 44 und 2008 31 Einsätze. Ende der 1990er Jahre hatte noch eine einzige Amtshilfemaßnahme jährlich ausgereicht. Hinzu kamen im letzten Jahr noch 28 Unterstützungseinsätze für nichtbehördliche Dritte wie beispielsweise Sportvereine und Rüstungsunternehmen.
Ausblick
Mit der Verlängerungsdebatte um das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) hätten einige der Gesetze zur Disposition stehen sollen, die vor allem den Geheimdiensten Befugnisse sichern. Die Chance scheint schon wieder verpasst. Gerade das inzwischen entstandene Ausmaß der Befugnisse der Geheimdienste, die machtvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste, die dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten widerspricht, ist in Deutschland jedoch kaum thematisiert worden. Mit dem TBEG wurden Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst ermächtigt, bei Institutionen wie Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über Personen einzuholen, die eine „schwerwiegende Gefahr“ darstellen. Ein richterlicher Beschluss ist hierfür nicht notwendig. Von diesen Befugnissen haben die Geheimdienste Gebrauch gemacht, kontrollieren lassen sie sich dabei kaum.
Diese Entwicklungen gefährden die Demokratie. Geheimdienste handeln im Geheimen und fordern immer noch mehr Befugnisse. Sie entziehen sich jedoch jeder demokratischen Kontrolle, so dass wir heute nicht wissen können, was sie entdeckt und was sie inszeniert haben. Es ist zu bezweifeln, dass die Bürger und Bürgerinnen sicherer geworden sind. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Spaltung der Gesellschaft und die Ausgrenzung von Menschen islamischen Glaubens das Zusammenleben negativ beeinflussen.
Anmerkungen
1) Fredrik Roggan (2000): Auf legalem Weg in einen Polizeistaat. Bonn: Pahl-Rugenstein Nachfolger.
2) Bukhard Hirsch: Terror und Antiterror. In: Grundrechte-Report 2002. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag. S.18.
3) Burkhard Hirsch: »Action!« – Das Ritual des machtvollen Leerlaufs. In: Grundrechte-Report 2008. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.15.
4) Internetseite des Bundesministerium des Inneren, zitiert nach; Gustav Heinemann-Initiative und Humanistische Union (Hrsg.) (2009): Graubuch Innere Sicherheit – Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001. Berlin: Books on Demand.
5) Gesetze im WWW (Internetseite): Terrorismusbekämpfungsgesetz; rechtliches.de/info_Terrorismusbekaempfungsgesetz.html.
6) Frederik Roggan: Zentralisierter Anti-Terror. In: Grundrechte-Report 2009. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.176-180.
7) Jens Puschke: Anti-Terrorcamp-Gesetzgebung. In: Grundrechte-Report 2010. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.220-224.
8) Thilo Weichert: Kontodaten für die CIA. In: Grundrechte-Report 2007. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.46-50.
9) Sönke Hilbrans: Asyl unter »Terrorismusvorbehalt«. In: Grundrechte-Report 2010. op.cit. S.152-156.
10) Anja Lederer: Terrorwarnungen und was davon blieb. In: Cilip 80, Nr. 1/2005, S.32-36.
11) Wolfgang Kaleck: Terrorismuslisten: Definitionsmacht und politische Gewalt der Exekutive. In: Kritische Justiz, Heft 1-2011.
12) Wolfgang Kaleck: Das Folterverbot und der Umgang mit vergifteten Informationen. In: Grundrechte-Report 2009. op.cit. S.27-31. Siehe auch: Dieter Schenk: Jemand muss das Schweigen brechen. Über die Zusammenarbeit des BKA mit Folterstaaten. In: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit, 2010/2011. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.
Elke Steven ist Soziologin und arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie. Sie ist Mitherausgeberin des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports.
Zu 9/11 – nur politisch-mediale Konstruktionen?
von Albert Fuchs
Wie bestellt zum bevorstehenden zehnten Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 rauschte Anfang Mai dieses Jahres, im Zusammenhang mit der extralegalen Tötung – sprich: der Ermordung – Osama bin Ladens in Pakistan, wieder einmal die offizielle Lesart der 9/11-Geschichte durch Printmedien und TV-Kanäle. Danach handelte es sich um einen spektakulären, aus einer Höhle am Hindukusch gesteuerten Angriff einer kleinen islamistischen Gruppe um den besagten Gründer und Chef des Terrornetzwerks al Kaida, dem rund 3.000 Menschen unmittelbar zum Opfer fielen. Aus gegebenem Anlass wurde gelegentlich das Fahndungsplakat des FBI reproduziert,1 doch schien sich hierzulande kaum ein Repräsentant der viel beschworenen »Vierten Gewalt« daran zu stören, dass nach bin Laden bis zuletzt – bis zu dem »verstorben« unter seinem Konterfei auf diesem Plakat – wegen anderer Straftaten gefahndet wurde als wegen 9/11. Und auch um den Jahrestag selbst überboten sich die »Leitmedien« in ihrer Treue zum offiziellen Narrativ bei ihrem Feuerwerk der Gedenkbeiträge.
Doch bereits die »Geburt« dieses Narrativs gibt allen Anlass zu Skepsis. Mitten im Geschehen, als sich US-Präsident Bush am 11. September 2001 nach dem Einschlag der zweiten Maschine in einen der »Türme« des World Trade Center (WTC), gegen 9:30 Uhr Ortszeit, von einer Schule in Sarasota/Florida aus an die amerikanische Bevölkerung wandte und von einem „offensichtlichen terroristischen Angriff gegen unser Land“ sprach (Bush, 2001a), wurde die Offizielle Verschwörungstheorie in die Welt gesetzt. Bushs Interpretation beinhaltet im alltagssprachlichen Sinn natürlich eine Verschwörung: eine geheime Abmachung zwischen wenigsten zwei sozialen Akteuren, mit vereinten Kräften in verdeckter Weise eine kriminelle, jedenfalls Dritte schädigende Handlung zu begehen (vgl. Bröckers, 2010; Ganser, 2006). »Unbesetzt« blieb in diesem Schema zunächst die Akteursrolle; auch das wurde jedoch noch am Tag des Geschehens »geklärt«. Am Abend des 11. September lag die Offizielle Verschwörungstheorie bei Bush und seiner engeren Umgebung »ausgereift« vor und wurde öffentlich und quasi regierungsamtlich vertreten (für Details s. Wood & Thompson, 2002).2 Vor jedem Ermittlungsergebnis »wussten« also Bush und die übrigen Mitglieder des »Kriegskabinetts«: Das war bin Laden, das war al Kaida – mit Unterstützung der Taliban. Diese »Erkenntnis« diente zur Durchsetzung einschneidender außen- wie innenpolitischer Maßnahmen innerhalb weniger Wochen, ja weniger Tage. Die späteren amtlichen Untersuchungen konnten daher unmöglich ergebnisoffen durchgeführt werden – zumal regierungsnahe Persönlichkeiten und Behörden die Prozess-Hoheit hatten.
Das Aufkommen nicht-offizieller Erklärungen zu 9/11 lässt sich weniger genau datieren. Präsident Bushs Warnung vor „frevelhaften Verschwörungstheorien“ in einer Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. November 2001 (Bush, 2001b) dürfte aber besagen, dass bereits sehr bald kritische Fragen und Kommentare zum offiziellen Narrativ kursierten. Die sich daraus entwickelnden Alternativen Verschwörungstheorien sind in einer sich im Wesentlichen schon im ersten Jahr formierenden Graswurzelbewegung verankert.3 Zunächst erreichte man, dass Senat und Repräsentantenhaus eine National Commission on Terrorist Attacks upon the United States (im Weiteren: National Commission) einrichteten. Deren im Juli 2004 veröffentlichter »9/11 Commission Report« wurde wenig später mit einem »Omission Report« (Griffin, 2004) kritisiert; repräsentative Umfragen ergaben hohe Zustimmungsraten für eine neue, unabhängige Untersuchung. Seither ist dieser »heiße Brei« immer noch nicht abgekühlt. Mit Unterstützung renommierter Persönlichkeiten aus den involvierten professionellen Milieus (Piloten, Architekten und Ingenieure, Physiker, Geheimdienstexperten, Polizisten …), aus der akademischen Welt, aber auch von Überlebenden und Opfer-Angehörigen hat sich inzwischen eine respektable Aufklärungsbewegung, das so genannte »9/11 Truth Movement« (auch Truther oder Truthseeker) entwickelt (vgl. Lietz, 2006).
Hierzulande haben immerhin Staats- und Völkerrechtler schon bald die juristische Problematik des »Anti-Terror-Kriegs« zur Sprache gebracht (z.B. IALANA, 2001; Mandel, 2005; Paech, 2001) oder akribisch die Beweisnot dieser Art der Terrorismusbekämpfung analysiert (Wolf, 2001). In jüngster Zeit hat der Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth wiederholt sehr deutlich darauf hingewiesen, dass eine angemessene Aufarbeitung des 11. September noch aussteht (Deiseroth, 2009; 2010; Deiseroth & Klöckner, 2009). Seiner Profession entsprechend betont auch Deiseroth die grund- und völkerrechtliche Problematik, skizziert aber auch – vor allem in einem »Hintergrund«-Interview (2010) – gravierende Tatbestandsprobleme. Im Folgenden geht es ausschließlich um diesen Problemkomplex, eingeschränkt auf das Geschehen vom 11. September.
Je eingehender man sich mit der Grundtatbestandsproblematik befasst, desto stärker mag man der im Titel des vorliegenden Beitrags anklingenden These von G. Palm (2002) zuneigen: „Es gibt keine einsinnige Wahrheit über diesen Tag, […] nur Medienkonstruktionen.“ Diese etwas resignativ-agnostische These soll im Folgenden vertieft werden, allerdings nicht, um sich damit abzufinden, sondern um Deiseroths Forderung nach einer umfassenden unabhängigen Aufarbeitung von 9/11 zu substantiieren. Der fragliche »Konstruktionismus« scheint ebenso der informationellen Komplexität der Situation geschuldet wie (kommunikations-) politischen Verstrickungen. Beide Aspekte erörtere ich zunächst getrennt und lediglich beispielhaft; in dem bilanzierenden Ausblick fließen sie zusammen.
Informationelle Komplexität und Interpretationsermessen
Zunächst sei an die grundlegende Unterscheidung von Fakten (empirischer Evidenz) und Interpretationen (Theorien) erinnert. Tatsache und als solche kaum zu bestreiten ist beispielsweise der Zusammensturz der drei WTC-Türme (1, 2 und 7) in etwa 7-12 Sekunden (d.h. fast mit Freifall-Geschwindigkeit), Interpretation (Theorie) dagegen, dass dieses Geschehen unmittelbar oder mittelbar Folge des Einschlags der Flugzeuge und der dadurch in Gang gesetzten Verbrennung des Flugzeugbrennstoffs (im Falle von WTC 1 und 2) bzw. von Trümmerflug und Bränden (bei WTC 7) gewesen ist. Im Besonderen stellt die Zusammenfassung der drei oder vier Haupt-Geschehenskomplexe (Zwillingstürme, Pentagon, Shanksville und WTC 7) zu einem als »Terroranschlag« oder dagegen als »Aktion unter falscher Flagge« o.ä. qualifizierten Gesamtgeschehen eine Interpretationsleistung dar, die zweifelsohne über das Gegebene hinausgeht.4 Die Differenzierung von Fakten und Interpretationen ist in funktionaler Hinsicht allerdings relativ zur Betrachtungsebene.
Zumindest drei Ebenen sind zu unterscheiden: Zwischen der abstrakten, im engeren Sinne (verschwörungs-) theoretischen Ebene und der Fakten-Ebene ist die vermittelnde Ebene des Geschehens an den Schlüsselkomplexen in Rechnung zu stellen. Gegenüber den (relativ) unstrittigen Fakten hat diese mittlere Ebene ihrerseits theoretischen Charakter, soll aber andererseits die kritische Evidenz für die Bewertung der konkurrierenden Theorien darstellen. Hauptansatzpunkte für kontroverse Deutungen stellen im Wesentlichen auf diese mittlere Betrachtungsebene bezogene Fragen zum »wirklichen« Geschehen dar. Hier kann nur exemplarisch der Konstruktcharakter der gegensätzlichen Antworten auf zwei ausgewählte Fragen dieses Typs verdeutlicht werden.
Wer waren die Drahtzieher?
Wie geschildert, stand für die Bush-Leute die Antwort auf die Frage der Drahtzieher spätestens am Abend des Geschehens fest: Osama bin Laden und seine al Kaida. Bin Laden war bereits Ende der 1990er Jahre, noch in der Clinton-Ära, zum Staatsfeind Nummer 1 der USA aufgestiegen. Seit Juni 1999 rangierte er auf Platz 1 der »Most Wanted«-Listen des FBI, gesucht im Zusammenhang mit den Bomben-Anschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania im August 1998 und einem Sprengstoffanschlag auf den Zerstörer der US Navy »USS Cole« im Hafen von Aden/Jemen wegen Mordes an US-Bürgern im Ausland, wegen Mordverschwörung und wegen Angriffs auf eine US-Behörde mit Todesfolge. Für zweckdienliche Hinweise zur Ergreifung wurden fünf Millionen Dollar ausgelobt. Nach Präsident Bushs Aufruf vom 17.09.2001 zur globalen Jagd auf Terroristen und auf bin Laden im Besonderen, „dead or alive“,5 wurde das Kopfgeld auf 25 Millionen erhöht – ohne die Anschläge von 9/11 in die Anschuldigung einzubeziehen oder auch nur als Grund für die Erhöhung zu erwähnen. Dazu passt, dass der damalige britische Premier Tony Blair seinem seinerzeit zur Belastung bin Ladens zusammengestellten Dossier (2001) vorausschicken musste, es sei nicht darauf angelegt, eine gerichtsverwertbare Beweislast zusammenzutragen, könne das auch nicht sein. Des allen ungeachtet trat die Regierung Obama in Sachen bin Laden die gesamte Bush-Erbschaft mit anscheinend fragloser Beflissenheit an – bis hin zu der eingangs erwähnten Tötung des mehr oder weniger diffus Beschuldigten und hin zu dem öffentlich zelebrierten Triumph ob dieses »Erfolgs«.
Der seltsame Sachverhalt, dass bin Laden weder auf der »Most Wanted Fugitives»-Liste noch auf der »Most Wanted Terrorists«-Liste des FBI mit 9/11 in Verbindung gebracht wurde und »lediglich« davon die Rede war, er sei noch anderer Anschläge weltweit verdächtig, bedeutet für 9/11-Skeptiker, dass sich die US-Fahndungsbehörden keineswegs der Hauptverantwortung bin Ladens (und von al Kaida) für 9/11 sicher waren (und sind) (z.B. Wisnewski, 2011, S.21 ff.). Ein dem Truth Movement nahe stehender Reporter berichtete im Juni 2006, ihm sei auf hartnäckiges Nachfragen von dem Pressesprecher des FBI beschieden worden, man habe (immer noch) „keine gerichtsverwertbare Evidenz“ (no hard evidence) für bin Ladens Beteiligung an 9/11 und könne ihn nicht wegen dieses Vergehens steckbrieflich verfolgen (Haas, 2006). Ein paar Wochen später, vor dem fünften Jahrestag, stolperte auch die Washington Post über den fraglichen Sachverhalt. Man ließ sich von demselben FBI-Sprecher belehren, man hätte durchaus auch 9/11 den Anschuldigungen hinzufügen können, aber das sei zur Zeit nicht erforderlich; die angeführten Beschuldigungen reichten zu Festnahme und Anklage und könnten gegebenenfalls ergänzt werden (Eggen, 2006).
Wie auch immer der merkwürdige Umgang mit der Causa bin Laden im Hinblick auf 9/11 durch das FBI erklärt bzw. rationalisiert wird, der Widerspruch zur Unterstellung genügender Evidenz für einen Krieg – (angeblich) vor allem, um des Verdächtigen wegen 9/11 „tot oder lebendig“ habhaft zu werden – liegt auf der Hand. Kritikern erscheint dieser Widerspruch aus verschiedenen Gründen keineswegs salvierbar durch die diversen »Selbstbekenntnisse« zur Täterschaft (vgl. Wikipedia, 2011a) – nicht zuletzt deshalb nicht, weil das FBI selbst diese Bekenntnis-Evidenz offensichtlich nicht für hinreichend »hart« hielt (z.B. Haas, 2006). Die Anfang April dieses Jahres bekanntgegebene Entscheidung der Obama- Regierung, auf den 2009 angekündigten Prozess vor einem zivilen New Yorker Strafgericht gegen Chalid Scheich Mohammed, den vermeintlichen Chefplaner der Anschläge von 9/11, und vier weitere mutmaßliche Hauptbeteiligte zu verzichten und sie statt dessen im Militär-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba vor eins der umstrittenen Militärtribunale zu stellen,6 kann aus der Skeptiker-Perspektive als Eingeständnis verstanden werden, dass auch die Beweislage gegen diese Gruppe fragwürdig (geworden) ist. Und natürlich ist auch die Ermordung eines Verdächtigen – Osama bin Ladens – keine Überführung.
Wie kam es zum Einsturz des dritten Wolkenkratzers, des WTC 7?
Das 47-stöckige Gebäude WTC 7 war von keinem Flugzeugeinschlag betroffen, befand sich etwa 100 m entfernt nördlich des WTC 1 (Nordturm); dazwischen stand das Gebäude WTC 6. WTC 7 wurde beim Zusammensturz des Nordturms durch umher geschleuderte Trümmer getroffen, geriet in Brand und stürzte rund sieben Stunden nach dem Kollaps des Nordturms ebenfalls in sich zusammen, dank rechtzeitiger Evakuierung jedoch ohne Personenschäden zu verursachen. Es kann kaum wundernehmen, dass die Frage, wie es zu diesem dritten großen Einsturz kommen konnte, von Vertretern der Offiziellen und der Alternativen Verschwörungstheorien unterschiedlich bzw. gegensätzlich beantwortet wird (siehe Tabelle 1).
Phänomene / Erklärung | Offizielle Perspektive | Alternative Perspektive |
---|---|---|
Schadenswirkung | auch strukturell gravierend | zu gering für Auslösung des Zusammenbruchs |
Innenbrände | ausgedehnt und lang anhaltend | isoliert, in wenigen Teilen des Gebäudes |
Einsturz | erwartet seit etwa 15 Uhr, in ca. 30 Sek., über 150 m Durchmesser |
plötzlich, ungebremst, senkrecht auf Standfläche |
Larry Silversteins „[…] pull it“ |
bezogen auf Kontingent der Feuerwehrleute („abziehen“) | bezogen auf das Gebäude („niedergehen lassen“) |
Verbleib der Stahlsäulen und -träger |
kein geschmolzener, nur geschwächter Stahl |
geschmolzener Stahl unter den Trümmern, noch mehrere Wochen nach Kollaps |
Leithypothese / Erklärung | strukturelle Schädigung durch anhaltende starke Brände | kontrollierte Sprengung |
Tabelle 1: Unterschiedliche »Beobachtungen« und Erklärungen zum Einsturz von WTC 7 |
Der Dissens beginnt beobachtungsnahe, bei der Größe der Schadenswirkung des Trümmerflugs von WTC 1 und dem Ausmaß und der Dauer der Brände, verläuft über die Art und Schnelligkeit des Zusammensturzes, die Deutung einer merkwürdigen Äußerung des langjährigen Pächters Larry Silverstein („[…] maybe the smartest thing to do is just pull it“, zit. nach Wikipedia, 2011a) sowie über den Verbleib der Stahlsäulen und -träger und mündet einerseits in der offiziellen Hypothese, (allein) die strukturelle Schädigung durch „anhaltende und ausgedehnte Innenbrände“ (Wikipedia, 2011a) seien die Ursache (auch) dieses Einsturzes, andererseits in der alternativen Hypothese einer kontrollierten Sprengung (so u.a. der Physiker S. Jones, 2006, s.u.).
Der erste amtliche Bericht zum Einsturz des WTC 7 wurde im September 2002 von der Federal Emergency Management Agency (FEMA), der US-Koordinationsbehörde für Katastrophenhilfe, vorgelegt; er ließ zahlreiche Fragen ausdrücklich offen. Mit weiteren Untersuchungen wurde das National Institute of Standards and Technology (NIST) betraut, die für Standardisierungsfragen zuständige Behörde des US-Handelsministeriums. Der Bericht der National Commission von 2004 schweigt sich zum gesamten WTC 7-Komplex aus. Erst im November 2008 lag der Abschlussbericht des NIST vor. Er hatte insofern eine besonders tiefe Kluft zwischen realem Geschehen und offizieller Lesart zu überbrücken, als das WTC 7, wie offen konstatiert wird, bisher das einzige Gebäude dieser Art in der Geschichte der Architektur sein soll, das allein aufgrund von Brandschaden eingestürzt ist. Auch wird in einem ergänzende Frage-und-Antwort-Katalog (NIST, 2009) unumwunden eingeräumt, dass die zentrale Hypothese – die Hitze von anhaltenden unkontrollierten Bränden habe zur Ausdehnung der Stahlsäulen und -träger geführt bis hin zum Versagen einer strukturkritischen Säule und von da zum progressiven Kollaps des ganzen Gebäudes – nicht auf „physikalische Evidenz“ (wie Proben der Stahlstruktur) zu stützen ist, da die Trümmer längst weggeschafft waren, als die Untersuchungen begannen. Im Wesentlichen operierte man mit indirekten Verfahren, insbesondere mit, wie es heißt, „rigorosen, nach den Regeln der Kunst durchgeführten Computer-Methoden“ (NIST, 2009), die durch relevante Beobachtungen validiert worden seien. Ausgenommen davon waren aber offensichtlich die qualifiziert bezeugten Tümpel von geschmolzenem Metall (Stahl?) unter dem Gebäudeschutt, über die der Bericht keinen Satz verliert. Andererseits sind auch Truther wie S. Jones auf indirekte Verfahren angewiesen.
Beim Fragenkomplex »Einsturz des WTC 7« wird eine Verschwimmen der Grenze zwischen Interpretation und Fakten bzw. der Einfluss der theoretischen Interpretation auf Wahrnehmung und Einschätzung des faktisch Gegebenen deutlich. Bei allen Fragen zur mittleren Ebene der Sachlage scheint es grundsätzlich ähnlich auszusehen. Im Zwischenergebnis bleibt es damit bei Palms (2002) These: „Keine einsinnige Wahrheit […], nur Konstruktionen“ – und bei anhaltender Skepsis gegenüber jedem Anspruch, »die Wahrheit gepachtet« zu haben und autoritativ verkünden zu können. Von dem folgenden Einbezug der (kommunikations-) politischen Verstrickungen beim Streit um die Wahrheit von 9/11 ist nicht zu erwarten, dass dadurch eine wesentliche andere Bilanz möglich wird. Diese Erweiterung des Diskussionshorizonts mag aber Anhaltspunkte liefern, wie ein Erstarren in purer Skepsis politisch-praktisch zu überwinden ist.
Streit um die Wahrheit von 9/11 als politischer Kampf
Was auch immer man von einer eventuellen Beteiligung der Bush-Regierung am 9/11-Geschehen selbst hält, die Instrumentalisierung für hoch problematische außen- wie innenpolitische Zwecke (Stichworte: Afghanistan- und Irak-Krieg, Abbau von Grund- und Freiheitsrechten, Auftrieb des politisch-militärisch-wirtschaftlichen Komplexes, etc.) ist kaum zu bestreiten (vgl. Greiner, 2011). Hier geht es vor allem um die kommunikationspolitische Seite dieser Instrumentalisierung.
Auf Linie mit den Machteliten
Aufnahme, Verarbeitung und Bewertung von Information sind in hohem Maße kontextabhängig; vor allem hängt die Beurteilung als wahr oder falsch, wichtig oder unwichtig, anziehend oder abstoßend entscheidend davon ab, wer die zu übermittelnde Information bei welcher Gelegenheit wie glaubwürdig mitteilt und sie in welchen Zusammenhang stellt. Die Gestaltung bzw. Umgestaltung des Rahmens einer Botschaft, das so genannte Framing bzw. Reframing, ist demnach ein entscheidendes Mittel der Propaganda und gilt als wesentlicher Aspekt von politischer Kommunikation überhaupt (Heurig et al., 2010). Durch umgehende und scheinbar passgenaue Einordnung des Geschehens vom 9. September 2011 in den etablierten Rahmen des (Anti-) Terror- und insbesondere des Anti-bin Laden- und Anti-al Kaida-Diskurses seitens der Bush-Mannschaft – in Verbindung mit der fast gleichzeitigen Erweiterung dieses Rahmens um die Kriegsoption – erlangte die offizielle Lesart einen kaum einholbaren Vorsprung in der »veröffentlichten Meinung«. Der mediale Mainstream folgte dieser Rahmensetzung praktisch unbesehen und trug damit zu deren Stabilisierung bei, übernahm zudem nicht nur im Wesentlichen die offiziellen Erklärungen, ohne Antworten auf die offenen Fragen einzufordern, sondern weigerte sich auch weitgehend, den Kritikern der offiziellen Lesart ein Forum einzuräumen (Heurig et al., 2009). Diese mehrfache Einbettung der Mainstream-Medien in das Machtspiel der Regierenden läuft auf eine Selbstaufhebung als »Vierte Gewalt« in punkto 9/11 hinaus – und auf kaum verhohlene Komplizenschaft mit dem Regierungshandeln.
Die anhaltende Wirkung scheint am deutlichsten greifbar, wo alternative Sichtweisen einfach ignoriert werden und man von jeder Auseinandersetzung mit ihnen absieht (z.B. Greiner, 2011). Doch auch wenn eine Auseinandersetzung mit der alternativen Lesart erfolgt, werden weder der etablierte Bezugsrahmen noch bestimmte Inhalte der offiziellen Lesart hinterfragt. Die Argumentation ist in der Regel gekennzeichnet durch eine Mixtur von sachlicher (und streckenweise meines Erachtens durchaus ernst zu nehmender) Kritik, polemischen Angriffen und Unterstellungen gegen einzelne Repräsentanten der Alternativen Verschwörungstheorie(n) oder die gesamte »Sippschaft« und eher naiv-psychologischen Spekulationen über psychische Hintergründe ihrer Perspektive (vgl. Klöckner, 2011). Ein Musterbeispiel einer solchen Mixtur stellt eine viel zitierte »Spiegel«-Titelgeschichte vom 08.09.2003 dar (Cziesche et al., 2003).
Ein Wert einer derartiger Ad-hominem-Argumentation für die Klärung der strittigen Sachverhalte oder gar der gesamten Sachlage erschließt sich allenfalls auf Umwegen. Primär geht es augenscheinlich um »Eskalationsdominanz« beim Kampf um Interpretationshoheit. Doch ist damit das zur Verfügung stehende Eskalationspotenzial nicht ausgereizt. Sich als Truther zu exponieren, kann Freischaffende Aufträge kosten und Wohlbestallten die Berufsbiographie verpfuschen. So kündigte beispielsweise der Westdeutsche Rundfunk (WDR) dem Journalisten Wisnewski (und seinem Koautor Brunner) die Zusammenarbeit auf, nachdem der »Spiegel« in der besagten Titelgeschichte den Vorwurf vorgebracht hatte, insbesondere in dem Film »Aktenzeichen 11.9. ungelöst« (Brunner & Wisnewski, 2003) werde u.a. eine Aussage des Interviewpartners Ernie Stull, seinerzeit Bürgermeister von Shanksville, manipuliert (vgl. Schmid, 2003). Noch aufschlussreicher scheint die Erfahrung zu sein, die der Physiker Steven Jones mit seinem Arbeitgeber, der Brigham Young University (BYU), machte. Jones vertrat zunächst in einem Seminar an seiner Universität, dann auf der Internetseite der Fakultät für Physik und schließlich in dem bereits erwähnten Artikel die These, der Einsturz der WTC-Gebäude sei auf kontrollierte Sprengung zurückzuführen (Jones, 2006). Die Universität distanzierte sich wegen dieses Artikels von ihrem Mitarbeiter, veranlasste die Löschung des Beitrags von ihrer Internetseite und stellte den Autor ab September 2006 bis zu seiner (vorzeitigen) Emeritierung Anfang 2007 von seiner Lehrertätigkeit frei (Wikipedia, 2011b).
Bei einem so brisanten, Regierungshandeln direkt betreffenden und in Frage stellenden Problemkomplex wie 9/11 muss auch die Regierung ein besonderes Interesse daran haben, dass die Bevölkerung mehrheitlich denkt und fühlt, wie sie, die Regierung, es für richtig bzw. für zweckmäßig hält, und muss zu diesem Zweck eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Doch nicht nur im Kern repressive Maßnahmen gegen Truther wie die der Arbeitgeber von Wisnewski und Jones würden – so befürchten regierungsnahe PR-Berater – staatliche Instanzen erkennbar ins Unrecht setzen und die bekämpfte Position eher bestärken und befördern als schwächen. Auch jede direkte diskursive »Widerlegung« der Alternativen Verschwörungstheorien stehe in Gefahr, als Vertuschungsversuch verstanden zu werden und das Gegenteil von dem zu bewirken, was man bezweckt. Längst haben sich Thinktanks des staatlichen Propagandadilemmas angenommen und nach raffinierten, hier nicht näher zu diskutierenden Auswegen gesucht (Bartlett & Miller, 2010; Sunstein & Vermeule, 2008).
Im Dickicht von (inszenierten) Gegenmacht-Bestrebungen
Das Truth Movement hat (bisher) keinen Rahmen für seine Botschaft zu bieten, der es an Plausibilität mit dem amtlichen Narrativ aufnehmen könnte. Vielfach wird die in den 1960er Jahren im Vorfeld der Kuba-Krise vom US-Generalstab projektierte »Operation Northwoods« herangezogen (z.B. Avery, 2007; Wisnewski, 2011). Danach sollte »unter falscher Flagge« eine Serie von Terroranschlägen gegen den zivilen Luft- und Schifffahrtsverkehr der USA in der Karibik sowie in US-Städten durchgeführt werden, für die man Fidel Castro verantwortlich machen wollte, um einen Vorwand für eine Invasion Kubas zu haben. Die Existenz dieses Plans belegt, dass der Gedanke an eine Inszenierung von Terroranschlägen gegen das eigene Land und die eigene Bevölkerung durch Regierungsbehörden der USA nicht per se abwegig ist. Allerdings versagte Präsident J.F. Kennedy 1962 seine Zustimmung (s. National Security Archive, 2001). Diese Tatsache beeinträchtigt zweifelsohne die Eignung als Bezugsrahmen für einen regierungs- und mainstream-kritischen 9/11-Diskurs. Doch dieser „korrupteste Plan, den jemals eine US-Regierung in die Welt gesetzt hat“ (J. Bamford, zit. nach Ruppe, 2001) eignet sich auch deswegen kaum zum Gegen-Framing, weil er dem idealen kollektiven Selbstbild der USA, Hort und Wächter demokratischer Werte und einer demokratischen Gesellschaftsordnung zu sein, eklatant widerspricht und so nur allzu leicht Wahrnehmungsabwehr provozieren dürfte.
Es wäre im Übrigen blauäugig anzunehmen, der gesamten Truther-Szene gehe es ihrer schmeichelhaften Selbstbezeichnung entsprechend um nichts als die Wahrheit. Aufgrund der regierungsamtlichen Instrumentalisierung von 9/11 für eine problematische außen- wie innenpolitische Agenda hat das Truth Movement (auch) den Charakter einer Widerstandsbewegung, die über fatale Prozesse in Politik und Gesellschaft aufklären will, um dagegen anzukämpfen. Entsprechend polemisch wird auch von dieser Seite vielfach die Auseinandersetzung geführt. Mancher Beitrag von Truther-Seite kann es mit der aggressiven Tonlage vieler Mainstreamer und Debunker7 durchaus aufnehmen – vermutlich mit ähnlich fragwürdigem Wert für eine Klärung der Sachlage. Das braucht hier nicht nochmals ausgebreitet zu werden.
Ein drittes Problem beschreiben Heurig et al. (2009) treffend als Informations-Kontamination. Es besteht im Kern in einer Vermischung oder Kombination fundierter kritischer Information zur offiziellen 9/11-Lesart mit fehlerhaften, nicht nachvollziehbaren oder abstrusen, jedenfalls unglaubwürdigen oder emotional geächteten Thesen. Eine solche Vermischung kann innerhalb einzelner Beiträge erfolgen oder in Form der Platzierung inhaltlich fundierter Information neben Beiträge (absichtlich) des-informativen oder (im Effekt) fehl-informativen Charakters. Spontane Skepsis gegen solche Beitragskomponenten auf der Empfängerseite überträgt sich aufgrund des Pars-pro-Toto-Mechanismus auf das Informationsgesamt und damit auch auf die fundierten Komponenten und führt u.U. zu einer Art Immunisierung, die eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit dem Thema überhaupt verhindert. Die Problematik resultiert aus der heterogenen Zusammensetzung der Truther-Szene einerseits und andererseits aus den behördlichen Anstrengungen, diese Szene offen oder verdeckt zu infiltrieren (s. Bartlett & Miller, 2010; Sunstein & Vermeule, 2008).
Zusammenfassend ist festzuhalten: Mainstreamer und Truther sind offenbar zumindest ansatzweise in einen Konflikt zweiten Grades verstrickt, in eine Gegenspielermimese im Sinne von R. Girard (z.B. 1983). Das heißt, der eigentliche Konfliktgegenstand – Was geschah wirklich am 11. September 2001? – tritt zurück; stattdessen werden politische Ambitionen und Loyalitäten, das gegnerische Konfliktverhalten oder die psychische Ausstattung der Kontrahenten wechselseitig und imitatorisch skandalisiert. Diese Konfliktverlagerung trägt nichts zur Klärung der Sache bei, untergräbt aber die Glaubwürdigkeit beider Parteien. Dass die offizielle Lesart gleichwohl die »veröffentlichte Meinung« (hierzulande) beherrscht, ist weder auf solide(re) sachliche Fundierung zurückzuführen noch auf höhere Glaubwürdigkeit der Protagonisten, sondern auf eine effizientere Kommunikationsstrategie, insbesondere auf die umgehende politisch-mediale »War on terror«-Rahmung der Botschaft. Das unterstreicht Deiseroths (2010) These: „Eine juristisch-rechtsstaatliche Aufarbeitung des 11. September hat nicht stattgefunden“ – sowie die Dringlichkeit einer umfassenden, unabhängigen und rechtskonformen Neuverhandlung der Angelegenheit.
Ausblick
Wie dringlich dieses Anliegen ist oder wäre, war unlängst auch der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zu ihrer Haltung zur Tötung von Osama bin Laden zu entnehmen (Deutscher Bundestag, 2011). Aus gegebenem Anlass wollte Die Linke von der Bundesregierung u.a. wissen, ob ihr Beweise für eine Beteiligung Osama bin Ladens an den Anschlägen vom 11. September 2001 vorliegen, um welche Beweise es sich im Einzelnen gegebenenfalls handelt und warum eventuell Osama bin Laden für diese Anschläge gleichwohl weder angeklagt noch verurteilt wurde. Die Bundesregierung verwies auf die Resolutionen 1267 (vom 15. Okt. 1999), 1390 (vom 16. Jan. 2002) und 1904 (vom 17. Dez. 2009) des UN-Sicherheitsrates, einen „einschlägigen internationalen Haftbefehl“ sowie darauf, dass sich „Osama Bin Laden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Video- und Audiobotschaften wiederholt als Verantwortlicher bekannt“ habe (ebd., S.4 f.). Der 11. September 2001 aber kommt in den betreffenden Resolutionen nicht vor bzw. konnte noch gar darin vorkommen, zwei irgendwie relevante internationale Haftbefehle sind ebenfalls vor 9/11 wegen anderer Terrordelikte ergangen, und die Echtheit der angesprochenen Video- und Audiobotschaften ist höchst umstritten (und selbst wenn dem nicht so wäre, wären diese Selbstbekenntnisse kaum beweiskräftig, u.a. mangels Hinweisen auf Täterwissen). Die Antwort der Bundesregierung läuft insoweit auf das implizite Eingeständnis hinaus, über keine handfesten Beweise für eine Verantwortung bin Ladens für die Anschläge von New York und Washington zu verfügen, Deutschland also aufgrund von Mutmaßungen und Gerüchten in den Afghanistan-Krieg verwickelt zu haben.
Damit aber politische Entscheidungsträger auch nur die Spur eines selbstkritischen Problembewusstseins oder gar Interesse an einer ergebnisoffenen Neuverhandlung des Fragenkomplexes erkennen lassen, bedarf es einer ganz anderen Mobilisierung, als sie bisher hierzulande erreicht wurde. Diese wiederum erfordert vor allem ein kommunikatives Reframing, eine Ersetzung des »war on terror«-Rahmens durch einen Strafverfolgungsrahmen. Eine dezidierte Strafverfolgungsperspektive dürfte aufgrund des immer offensichtlicheren Versagens des »War on terror«-Rahmens eine reelle Chance haben, den verbindlichen Bezugsrahmen für die weitere Diskussion abzugeben. Immerhin betonen viele Debunker ähnlich emphatisch wie die meisten Truther, letztlich und zutiefst an einer wahrheitsgemäßen Aufklärung der Vorgänge im Zusammenhang mit 9/11 interessiert zu sein (z.B. Molé, 2006; Sperling, o.J.).
Das impliziert, dass die Konfliktparteien auf jede Attitüde, im Besitz der Wahrheit zu sein, verzichten und sich kritisch-kooperativ, nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einbezug externer Fachkompetenz, um Wahrheitsannäherung bemühen. Zehn Jahre nach 9/11 ist es in der Tat „höchste Zeit, dass sich sowohl Skeptiker als auch Vertreter von Leitmedien Schwachstellen in ihren eigenen Darstellungen […] eingestehen, um endlich gemeinsam die Hürden, die offensichtlich einer kritischen publizistischen Aufarbeitung des 11. Septembers im Wege stehen, aus dem Weg zu räumen“ (Klöckner, 2011). Im Besonderen kann es dem erklärten Anliegen der Truther-Szene nur dienlich sein, wenn sie seriöse Gegenkritik ernst nimmt. In dieser Szene scheint da und dort ein entsprechender Reflexionsprozess in Gang gekommen. So wurde die oben geschilderte Kontaminationsproblematik im Wesentlichen von einer mit dieser Szene augenscheinlich sympathisierenden Arbeitsgruppe herausgearbeitet (Heurig et al., 2009). Bemerkenswert ist meines Erachtens auch, dass die Forschergruppe um den Physiker und Truther S. Jones bereits 2008 den vom US-Kongress mit der Untersuchung der Zerstörung der WTC-Hochhäuser betrauten Wissenschaftlern (von FEMA und NIST) auf der Grundlage der einvernehmlichen Einschätzung zahlreicher kritischer Punkte und der von FEMA und NIST eingestandenen Lücken und offenen Fragen so etwas wie ein Arbeitsbündnis anbot (Jones et al., 2008).
Ob ein Zuwachs an Versachlichung der Debatte von den Hearings ausgehen wird, die zum zehnten Jahrestag von 9/11 gesponsert vom International Center for 9/11-Studies vom 8.-11. September dieses Jahres in Toronto stattfanden, bleibt abzuwarten. Die Veranstaltung wurde an einer Universität durchgeführt, sollte einen ausgesprochen wissenschaftlichen Bezug haben und hauptsächlich Sachverständigen zu bestimmten Themengebieten ein Diskussionsforum bieten. Die zu erörternde Evidenz wollte man nach den Kriterien Sicherheit, Wichtigkeit und Konsens auswählen, d.h. unter Konzentration auf nachweisbare Fakten, auf für die regierungsamtliche Erklärung kritische Elemente und auf innerhalb der Aufklärungsbewegung am wenigsten umstrittene Positionen.8
Trotzt der positiven Ansätze müssen anhaltende Widerstände gegen die Aufklärungsarbeit und Schwächen und Schwierigkeiten im Blick bleiben – um fatale »illusionäre Verkennungen« zu vermeiden.
Anmerkungen
1) Beispielsweise im Bonner General-Anzeiger vom 03.05.2011, S.4.
2) Im deutschen Fernsehen entwickelte sich diese Interpretation – mit der geradezu zwanghaften Konsequenz eines kriegerischen Zurückschlagens – in einem beängstigend reibungslosen Zusammenspiel von Medienleuten, »Experten« und Vertretern des politischen Klasse anscheinend noch rascher als bei der Bush-Mannschaft (vgl. Weller, 2002).
3) Den Alternativen Verschwörungstheorien zufolge ist es (in der schwächsten Version) ebenso gut möglich, dass die Terroranschläge von amerikanischen Behörden geduldet oder gar inszeniert wurden, wie dass al Kaida dafür verantwortlich war (vgl. Ganser, 2006). In augenscheinlich diffamierender Absicht werden sie meist als Verschwörungstheorie(n) zu 9/11 schlechthin etikettiert und der offiziellen Version gegenübergestellt (z.B. Wikipedia, 2011a).
4) Mit der Gegenüberstellung von Fakten und Interpretationen, von Evidenz (oder Gegebenem) und Theorie(n), soll keineswegs einem naiven wissenschaftstheoretischen Dualismus das Wort geredet werden. Zur Klärung der epistemischen Situation, insbesondere in einem forensischen Kontext, ist diese Unterscheidung jedoch nicht nur hilfreich, sondern wohl auch unerlässlich.
5) The Telegraph, 18.09.2001.
6) Hamburger Abendblatt, 04.04.2011.
7) Als Debunker – von engl. »to debunk« = entzaubern, den Nimbus nehmen –, als Entzauberer also verstehen sich gerne die Kritiker der Truther-Szene.
8) Siehe torontohearings.org.
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Albert Fuchs ist Kognitions- und Sozialpsychologe, Mitherausgeber und -autor eines Handbuchs der Konflikt- und Friedenspsychologie (2004) und war bis 2009 Mitglied der Redaktion von W&F.