W&F 2016/4

Aus dem Herausgeberkreis

von W&F-Herausgeberkreis

Das Urteil des IGH zum »Marshall-Islands-Verfahren«

Eine Stellungnahme der IALANA

von IALANA

IALANA Deutschland1 bedauert das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zu der Verpflichtung der Atomwaffenstaaten, das atomare Wettrüsten zu beenden und über eine vollständige atomare Abrüstung zu verhandeln. Mit der Frage, ob die Atommächte gegen ihre Pflicht zur Verhandlung eines nuklearen Abrüstungsvertrags verstoßen, wird sich der Gerichtshof in dem von den Marshall Islands eingeleiteten Verfahren nicht befassen.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, verkündete am 5.10.2016 die seit Langem erwartete Entscheidung über die Zulässigkeit einer von den Marshall Islands gegen die Atommächte erhobenen Klage. Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis von acht zu acht Richterstimmen, bei dem die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab, hielt der Gerichtshof den von Großbritannien erhobenen Einwand für zutreffend, die von den Marshall Islands erhobene Klage sei unzulässig. Maßgeblich hierfür sei, dass die Verletzung der Verpflichtung der Atommacht aus Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verhandeln, zum Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen den Parteien nicht in ausreichendem Maße im Streit gestanden habe. Die Atommächte hätten mangels eines konkreten vorgerichtlichen Disputs nicht mit der Klage rechnen müssen. Mit neun zu sieben Richterstimmen entschied der Gerichtshof daraufhin, wegen der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung könne er sich mit der materiellen Begründetheit der Klage nicht mehr befassen.

Die Marshall Islands, die von ihrem ehemaligen Außenminister Tony de Brum und einem Team erfahrener Experten des Internationalen Rechts vertreten wurden – darunter auch Juristen der IALANA –, hatten vorgetragen, die Marshall Islands hätten den von ihnen erhobenen Vorwurf in verschiedenen internationalen Konferenzen gegenüber den Atommächten unmissverständlich deutlich gemacht und letztere hätten ihn dabei stets zurückgewiesen. Dies reichte dem Gerichtshof nicht aus. Die Marshall Islands, die aus einer Gruppe von fünf Inseln, 31 weit auseinander liegenden Korallenatollen und über 1.000 kleineren Inseln und Riffen bestehen, leiden noch heute durch die in den Jahren 1946 bis 1962 von den USA dort durchgeführten Atombombentests. Teile von Inseln sind wie in Tschernobyl mit einer Betondecke eingesargt, andere Inseln wurden für 24.000 Jahre für unbewohnbar erklärt. Viele Bewohner*innen starben an Leukämie und anderen Krebserkrankungen. Noch heute werden dort Kinder mit stärksten Missbildungen geboren.

Da die Atomwaffenstaaten ihrer im Jahr 1968 bei Abschluss des Atomwaffensperrvertrages eingegangenen Verpflichtung, einen Abrüstungsvertrag mit dem Ziel der völligen Abschaffung aller Atomwaffen zu verhandeln, nach 48 Jahren immer noch nicht nachgekommen sind, hatte die Regierung der Marshall Islands sich im vergangenen Jahr dazu entschieden, den Weltgerichtshof anzurufen. Die Bürger*innen der Marshall Islands wollen nicht, dass die Menschen in irgendeinem anderen Land irgendwann einmal wie sie die Folgen eines Atomwaffenabwurfs erleiden müssen.

Die Regierung wird nun die Entscheidung des IGH sorgfältig analysieren. Dabei wird vor allem eine Rolle spielen, welche Anforderungen der IGH an das vor-prozessuale Agieren des Klägers stellt, damit die Voraussetzungen für eine Befassung mit dem materiellen Klagegegenstand gegeben sind. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen hätten die Marshall Islands die Möglichkeit, das Klageverfahren erneut mit dem gleichen Ziel wieder einzuleiten. Insofern ist durch das Prozessurteil des IGH noch nichts endgültig verloren.

Anmerkungen

1) IALANA Deutschland ist die deutsche Sektion der International Lawyers Against Nuclear Arms.

Transhumanismus und Gender

FIfF-Kommunikation 3/2016

von FIfF

Die FIfF-Kommunikation 3/2016 führt das Schwerpunktthema »Transhumanismus« der letzten Ausgabe aus der Genderperspektive fort. Die Beiträge beschäftigen sich damit, wie Genderfragen in trans- und posthumanistische Positionen einfließen. Dies bedeutet nicht nur, dass hier die Geschlechterfrage im Kontext der Veränderungen durch Erweiterungstechnologien behandelt wird, sondern vielmehr, dass transhumanistische Vorstellungen, Entwicklungen und Publikationen unter gender-theoretischen Gesichtspunkten analysiert und bewertet werden, so Britta Schinzel in ihrem einleitenden Beitrag »Trans- und Posthumanismus – Trans- und Posthumanities«.

Dagmar Fink zeichnet in ihrem Beitrag »Ein Fisch im flaschengrünen tiefen All? Oder: wie Feminist*innen die transhumane Figur d* Cyborg kaperten und zu ‚compost’ verarbeiteten« zunächst die Geschichte des Cyborgismus nach. In ihrem Aufsatz »Menschliche und weniger menschliche Verbindungen: Posthumanismus und Gender« setzt sich Waltraud Ernst mit den anthropozentrischen, androzentrischen und westlichen Biases des Humanismus auseinander. Die beiden Texte können als Einführung in die feministischen Cyborg- und Posthumanismus-/Posthumanities-Theorien dienen.

Cecile K.M. Crutzen betrachtet in ihrem Beitrag »Gender und Transhumanismus im Sport« zunächst Verbesserungstechniken, wie Doping und technische Hilfsmittel, als mit dem Transhumanismus verbundene Phänomene, sowie deren Verflechtung mit Geschlecht, Gender und Transgender. Aus dieser Kritik heraus plädiert sie für die Ermächtigung der Sportler*innen zur Eigenverantwortung über ihren Körper, die Freigabe der Enhancement-Technologien in ihre Verfügungsgewalt, wenn sie sich aller Folgen und Risiken voll bewusst sind. Im letzten Text des Schwerpunkts, »Transhumanism – Transhumanities/Posthumanism – Posthumanities oder wo soll ‚das’ alles hingehen? Überlegungen zu cyborgischen Diskursen«, diskutiert Sigrid Schmitz die konkreten human-technologischen Hybridisierungen.

Der zweite Schwerpunkt ist der Verleihung der BigBrotherAwards 2016 gewidmet. Die Debatte um die Ausspähung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft hält an und scheint weiterhin keine ernsthaften Konsequenzen zu haben, stellt Stefan Hügel einleitend fest und gibt einen Überblick über die Preisträger*innen.

Im Gefolge der Terroranschläge in jüngster Zeit werden staatliche Überwachungsmaßnahmen sogar weiter ausgebaut – oder es wird zumindest von populistischen Sicherheitspolitiker*innen ihr Ausbau gefordert. Der Verfassungsschutz wurde in diesem Jahr mit dem BigBrotherAward für sein »Lebenswerk« ausgezeichnet; dazu drucken wir die Laudatio von Dr. Rolf Gössner. Außerdem enthält die Ausgabe die Laudatio in der Kategorie »Arbeitswelt« zu der Software »Social Dashboard« von Frank Rosengart.

Ina Wiesner kritisiert in ihrem Beitrag »Das Schweigen der Soziologen«, dass die deutsche Soziologie die Themen Krieg und Sicherheit derzeit zu großen Teilen meidet. Aus ihrer Sicht sollte das Unbehagen gegenüber militärischen Themen nicht zum Wegsehen und Schweigen, sondern gerade zum Hinsehen und Forschen, zum Kritisieren und Debattieren führen. Friedrich Schoch, Professor für öffentliches Recht und Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg genauer unter die Lupe genommen. Er ist enttäuscht: In der Sache seien etliche restriktive Ausgestaltungen zu kritisieren, zumal die Gesetzesbegründung insgesamt kaum überzeuge.

Ein kurzer Kommentar setzt sich mit dem Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten zu Rechtsverstößen des Bundesnachrichtendienstes und dem geplanten BND-Gesetz auseinander. Rechtsbruch darf nicht nachträglich legalisiert werden, so das Resümee.

Inhaltliche Anfragen richten Sie bitte an die Redaktion redaktion@fiff.de, ein Rezensionsexemplar senden wir Ihnen auf Anfrage an fiff@fiff.de gerne zu. Auf unserer Webseite fiff.de/fk finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe und zu vorangegangenen Heften.

Jahrestagung von W&F

von W&F

Am 27. und 28. Januar 2017 veranstaltet »Wissenschaft und Frieden« seine Jahrestagung in den Räumen des Bonn International Center for Conversion (BICC). Bei dieser Gelegenheit kommen Vorstand, Redaktion und Beiräte von W&F zusammen, um sich über den Stand der Entwicklung von W&F auszutauschen und in die Zukunft zu planen. Neben den internen Diskussionen, bei denen wir unter anderem auch mögliche Schwerpunktthemen für zukünftige Hefte besprechen, wird es auch wieder eine öffentliche Abendveranstaltung geben, zu der W&F gemeinsam mit BICC einlädt.

Die Veranstaltung ist für uns nicht nur Gelegenheit, über ein kontroverses Thema zu diskutieren, sondern auch, die Leser*innen direkt anzusprechen und in die Diskus­sionen bei W&F direkt einzubeziehen.

Das diesjährige Thema und die Referent*innen werden wir zeitnah auf unsere Webseite bekannt machen, aber wir wollen Sie jetzt schon herzlich dazu einladen. Merken Sie sich den Termin vor: 27. Januar 2017 am frühen Abend bei BICC, Pfarrer-Byns-Straße 1, 53121 Bonn.

Mehr Infos bald auf unserer Homepage wissenschaft-und-frieden.de. Oder lassen Sie sich per Mail an Andreas Seifert vom W&F-Vorstand vormerken:
andreas.seifert@outlook.de.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2016/4 Weltordnungskonzepte, Seite 51–52