W&F 2017/2

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von W&F-Herausgeberkreis

Friedensverhandlungen auch mit dem IS?

Diskussionsveranstaltung von BICC und W&F, 27. Januar 2017, Bonn

Sind Friedensverhandlungen mit dem so genannten Islamischen Staat und anderen Dschihadisten aus der Sicht von Friedensforschung und Friedensbewegung notwendig und vertretbar? Diese Frage stellte die Moderatorin, Dr. Katja Mielke (Internationales Konversionszentrum Bonn/BICC), in den Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung, zu der die Zeitschrift »Wissenschaft und Frieden« und das BICC die interessierte Öffentlichkeit eingeladen hatten.

Thomas Carl Schwoerer, seit 2006 Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), plädierte in seinem 2016 erschienen Büchlein »Mit dem IS verhandeln?« für »Neue Lösungen für Syrien und den Terrorismus«. In seinem Eingangsstatement hielt es Schwoerer angesichts der vielen Opfer und des Leidens der Menschen für zynisch, wenn der Westen keine Verantwortung für eine Konfliktlösung im Nahen und Mittleren Osten und in Nordafrika übernehmen würde. Der Westen sei mit all seiner Macht durchaus in der Lage, durch Verhandlungen mit allen Beteiligten das Leiden der Menschen zu verringern. Dazu müsse der Westen aber von seiner Vorstellung Abstand nehmen, dass diese Konflikte militärisch zu entscheiden seien. Es sei falsch gewesen, den Terroristen den Krieg zu erklären, dabei die unterschiedslose Anwendung militärischer Gewalt auch gegen Zivilisten in Kauf zu nehmen, auf diese Weise die Gewaltspirale weiterzudrehen und dann sogar noch verhandlungsbereite Taliban zu töten, wie beim US-Drohnenkrieg in Afghanistan geschehen. Das Setzen auf militärische Lösungen im Kampf gegen den Terrorismus habe in Afghanistan, Libyen und Syrien ins Chaos geführt und werde auch in Mali versagen. Es gelte vielmehr, politische Lösungen mit allen Konfliktparteien zu finden. Schwoerer sah aufseiten des IS durchaus Verhandlungsbereitschaft, denn dieser sei inzwischen ein Quasi-Staat, der sich konsolidieren wolle. Auf lokaler Ebene gebe es bereits Beispiele erfolgreicher Waffenstillstandsverhandlungen. Das Setzen auf militärische Lösungen gegen den IS bezeichnete Schwoerer als „Illusion“, die von „altem Denken“ zeuge.

PD Dr. Jochen Hippler, Friedensforscher und ausgewiesener Nahostexperte am Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen, kritisierte gleich zu Beginn eine im konservativen wie im rot-grünen Diskurs in Deutschland verbreitete Verantwortungsrhetorik, die reflexhaft auf militärische Mittel setze. Für ebenso unrealistisch hielt er aber auch pauschale, die konkreten regionalen und zeitlichen Umstände nicht berücksichtigende Verhandlungsforderungen. Für Hippler machen Verhandlungen nur dann Sinn, wenn die zu verhandelnden Gegenstände und die Verhandlungsziele klar definiert und die spezifischen Umstände für Verhandlungen günstig seien. Über kleine, örtliche humanitäre Lösungen zu verhandeln, sei zwar immer sinnvoll. Dies treffe aber nicht automatisch auf Konfliktregelungen im Großen zu. Im Falle Syriens und des Irak gelte es, die Ursachen des Erstarkens dschihadistischer Gruppen bei der Konflikteskalation zu berücksichtigen. Im Falle des IS gehörten dazu erstens die derzeit weithin fehlende Legitimität staatlicher Strukturen im inzwischen schiitisch dominierten Irak und in Syrien unter der Kontrolle Assads, zweitens das primär auf „auf Morden beruhende Geschäftsmodell“ des IS, drittens seine Brutalität auch gegenüber der von ihm beherrschten sunnitischen Bevölkerung, die den IS inzwischen nicht mehr unterstützt, sondern hasst, sowie viertens die massive Aufrüstung der Region durch externe Interventionsmächte. Hippler bezweifelte daher, dass unter diesen Umständen Verhandlungen mit dem IS sinnvoll seien. Der IS werde nicht verhandeln, wenn versucht werde, ihn in verhandlungsbereite und radikale Kräfte zu spalten. Und es sei falsch, den IS durch Verhandlungen gerade zu einem Zeitpunkt aufwerten zu wollen, wenn die eigene sunnitische Bevölkerung ihn wieder loshaben wollte. Hippler bedauerte es, dass eine verfehlte Interventionspolitik die Friedensforschung immer wieder in Dilemmasituationen bringe, in denen ein Management unmittelbar drohender humanitärer Katastrophen nur um den Preis militärischer Interventionen oder der Aufwertung der Mörder möglich erscheine.

In der Diskussion mit dem Publikum erschienen erstens die Parallelen der Situation in Syrien und dem Irak beispielsweise zu Afghanistan, Libyen oder Somalia offensichtlich. Allerdings wurde auch darüber diskutiert, ob nicht zwischen Bürgerkriegen und Terrorismus unterschieden werden müsse. Argumentiert wurde jedenfalls, dass die Vereinten Nationen und das Völkerrecht die Grundlage für Friedenslösungen in Kriegen seien, während Terrorismus mit den Mitteln des Strafrechts angegangen werden müsse. In der Diskussion wurde zweitens bedauert, dass bei den Interventionsmächten der politische Willen zu einer Konflikteindämmung fehle, beispielsweise durch eine wirkungsvolle Unterbindung von Waffenlieferungen oder eine Austrocknung der Finanzierungsquellen der örtlichen Konfliktparteien. Drittens wurde mehrfach gefragt, wer eigentlich mit dem IS verhandeln solle. Einige Stimmen hielten jedenfalls den Westen als Verhandler in dieser Region für diskreditiert. Spekuliert wurde darüber, ob die syrischen Konfliktparteien ohne externe Intervention den Konflikt nicht würden selbst regeln können. Kontrovers blieb dabei auch die Bewertung der vom Völkerrecht garantierten staatlichen Souveränität Syriens und des Irak, die durch eine De-facto-Anerkennung des IS als Staat missachtet würde.

Die Diskussion machte deutlich, dass sich die Kontroverse innerhalb der Friedensforschung und Friedensbewegung gar nicht um die Alternativen »mit dem IS verhandeln« bzw. »den IS militärisch bekämpfen« dreht. Von keinem der beiden Diskutanten wurde jedenfalls eine militärische Option als Konfliktlösung oder Friedensstrategie dargestellt. Umstritten blieb vielmehr, ob (gewaltfreie) humanitäre Interventionen »des Westens« aus humanitären Gründen geboten sind, wie Schwoerer argumentierte, oder ob solche Interventionen nach Hippler nur unter günstigen Umständen sinnvoll sind und sonst mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften. Letzteres würde dann aber auch bedeuten, sich unter Umständen schweren Herzens aus Konflikten herauszuhalten.

Hartwig Hummel

US-Militärschlag gegen Syrien

Eine Stellungnahme von IALANA Deutschland

Der Giftgasangriff von Khan Shaykhun am 4.4.2017 stellt ein schweres Kriegsverbrechen dar, das strafrechtlich zu ahnden ist – wenn im Ergebnis von Ermittlungen feststeht, wer es begangen hat.

Gegenwärtig ist unklar, wer dafür verantwortlich ist. Keine der Kriegsparteien in Syrien hat sich dazu bekannt. Vor dem UN-Sicherheitsrat legte der stellvertretende UN-Generalsekretär und Hohe Repräsentant für Abrüstungsangelegenheiten, Kim Won-soo, am 5.4.2017 dar, es sei bisher nur sicher, dass ein Luftschlag auf bewohntes Gebiet stattgefunden habe, der zum Austritt eines Giftgases geführt habe, aber auf welche Weise, sei bisher unklar („[…] but the means of delivery could not be confirmed“). Nach dem Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention und der gemeldeten vollständigen Ablieferung seiner Chemiewaffen-Bestände zur Vernichtung seien noch Verifikationsmaßnahmen im Gange durch die nach zuständige Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW). Diese und der vom UN-Sicherheitsrat früher speziell eingesetzte Joint Inspection Mechanism (JIM) seien nach dem Vorfall vom 4.4.2017 schon tätig, sammelten alle verfügbaren Informationen und entsendeten schnellstmöglich ein Team für die Untersuchung vor Ort.

Weshalb die USA, Großbritannien und Frankreich am 5.4.2017 zusätzlich auf einer Resolution des Sicherheitsrates für die Untersuchung des Sachverhalts – soweit bekannt allein bei syrischen Militäreinrichtungen – bestanden, bleibt unklar. Das angekündigte Veto Russlands hat jedenfalls die ohnehin stattfindende internationale Untersuchung des Giftgaseinsatzes durch UN-Organe nicht behindert.

Der US-Angriff vom 7.4.2017 mit 59 Cruise Missiles auf den syrischen Luftwaffenstützpunkt al-Chairat stellt jedenfalls ebenso einen schweren völkerrechtlichen Verstoß dar – hier gegen das Angriffsverbot der UN-Charta. Da US-Präsident Trump diesen Einsatz am 6.4.2017 offensichtlich persönlich befohlen hat, steht auch der Verantwortliche fest.

Nach Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta „[unterlassen] alle Mitglieder in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“.

Die beiden Ausnahmen der UN-Charta (Handeln zur Selbstverteidigung oder auf Grund eines Mandates des Sicherheitsrates zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens) liegen ohne Zweifel nicht vor. Selbst wenn sich in der Zukunft ergeben sollte, dass der Giftgasangriff von der syrischen Luftwaffe begangen worden sein sollte: Syrien hat die USA weder angegriffen noch stand oder steht dies unmittelbar bevor. Objektivierte Anhaltspunkte dafür, dass von Syrien zukünftig Giftgas eingesetzt werden könnte, gibt es nicht. Auch ein Handeln auf Grund der vieldiskutierten Schutzverantwortung oder »Responsibility to Protect« kann völkerrechtsgemäß nur auf Grund eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erfolgen. In der Sicherheitsrats-Resolution 2118 vom 27.9.2013, die die Vernichtung aller syrischen Chemiewaffen durchsetzen sollte, heißt es u.a.:

1. [Der Sicherheitsrat] „stellt fest, dass der Einsatz chemischer Waffen, gleichviel wo er stattfindet, eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt;

2. verurteilt mit allem Nachdruck jeden Einsatz chemischer Waffen in der Arabischen Republik Syrien, insbesondere den Angriff vom 21. August 2013, unter Verstoß gegen das Völkerrecht; […]

21. beschließt außerdem, im Falle der Nichtbefolgung dieser Resolution, einschließlich eines unerlaubten Transfers chemischer Waffen oder jedes Einsatzes chemischer Waffen in der Arabischen Republik Syrien, gleichviel durch wen, Maßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen zu verhängen“.

Dies bedeutet, dass der UN-Sicherheitsrat für den Fall eines erneuten Giftgaseinsatzes zwar Maßnahmen nach Kapitel VII (bis hin zu einem militärischen Eingreifen) androht, sich aber selbst die Entscheidung darüber vorbehält. Eine derartige Maßnahme wird der UN-Sicherheitsrat aber sicher erst treffen, wenn der Sachverhalt geklärt ist.

Ein Recht zur Vergeltung begangener Kriegsverbrechen mit Militärschlägen im Wege der Selbstermächtigung durch einzelne Staaten kennt das Völkerrecht aus guten Gründen nicht.

Die Bundesregierung hat bisher lediglich eine vorsichtige Distanz zu den USA in der Beurteilung des Syrienangriffs erkennen lassen. Mit der Formulierung, er sei „nachvollziehbar“, wird er zwar nicht ausdrücklich als völkerrechtskonform gebilligt, aber auch nicht deutlich kritisiert und in Frage gestellt. Erforderlich ist aber eine eindeutige und klare Haltung. Bei einer eindeutigen Verletzung des Gewaltverbots der UN-Charta, die zu einer gefährlichen Eskalation des Syrienkriegs führen kann, ist kein Raum für diplomatisches Wegdrücken.

Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, den US-amerikanischen Angriff vom 7. April 2017 auf Syrien als völkerrechtswidrige Aggression zu verurteilen und sich hiervon eindeutig zu distanzieren. Auch und gerade unter Freunden sind jetzt offene Worte am Platz, um eine weitere Eskalation des vor allem für die syrische Zivilbevölkerung verheerenden bewaffneten Konflikts zu verhindern.

Berlin, 11. April 2017
Otto Jäckel und Gerhard Baisch für IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht

Jetzt Atomwaffen verbieten und abschaffen!

Natwiss-Erklärung zu den UN-Verhandlungen für ein Atomwaffenverbot

Heute, am 27. März 2017, beginnen in New York die Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, mit dem Ziel ihrer vollständigen Abschaffung. Die große Mehrheit der Vereinten Nationen unterstützt die Verhandlungen, bis auf die Nuklearwaffenstaaten und ihre Verbündeten. Die Argumente für ein Verbot sind überwältigend und dringlicher denn je:

1. Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die noch nicht durch ein internationales Abkommen verboten sind, obwohl sie die zerstörerischsten aller Waffen sind. Die Explosion einer Atomwaffe kann Städte auslöschen und mehr als hunderttausend Menschen sofort töten, eine Region durch radioaktiven Fallout verseuchen und durch einen elektromagnetischen Impuls elektronische Geräte großflächig ausschalten.

2. Wenn nur ein Bruchteil der rund 15.000 vorhandenen Atomwaffen zum Einsatz kommt, besteht die Gefahr eines nuklearen Winters, in dem die Trümmer der Nuklearexplosionen die Atmosphäre weltweit über Monate verdunkeln und zu einem vollständigen Zusammenbruch des globalen Nahrungsmittelsystems führen, was Milliarden Menschen auf der Erde töten könnte.

3. Der Einsatz von Atomwaffen kann nicht ausgeschlossen werden – aus Versehen, durch Fehleinschätzung, zur Abschreckung und militärischen Eskalation oder durch Terroristen. Dass es nach Hiroshima und Nagasaki zu keinem weiteren Atomwaffeneinsatz kam, war pures Glück. Weiter bestehen große Risiken für Gesundheit und Umwelt durch das nukleare Wettrüsten, die Kernwaffenentwicklung, die enge Verflechtung ziviler und militärischer Nutzung der Kernenergie und die damit verbundene Verbreitung von Uran und Plutonium.

4. Fast drei Jahrzehnte nach Ende des Kalten Krieges haben die Atomwaffenstaaten entgegen ihren Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) das nukleare Wettrüsten immer noch nicht beendet, sondern forcieren es noch durch eine Modernisierung ihrer Atomwaffen. Immer neue Krisenherde heizen die Rüstungsdynamik an, im neuen Ost-West-Konflikt zwischen Russland und dem Westen ebenso wie in Nahost, Südasien und Ostasien, wo die Bedrohungsspirale von Raketen, Raketenabwehr und Weltraumrüstung das Atomkriegsrisiko erhöht.

5. An dieser Eskalation haben die NATO-Staaten einen erheblichen Anteil, die sich hinter der hochgerüsteten Nuklearmacht USA versammeln. Während die Regierung von US-Präsident Donald Trump danach strebt, das US-Atomwaffenarsenal zu vergrößern, und Abrüstung in Frage stellt, halten die NATO-Verbündeten an der nuklearen Abschreckung fest und folgen seiner Aufforderung, ihre eigenen Rüstungsprogramme auszubauen.

6. Auch die deutsche Bundesregierung setzt in enger Bündnistreue weiter auf nukleare Abschreckung und besteht auf der »nuklearen Teilhabe« der NATO durch die US-Atombomben auf der Bundeswehr-Basis Büchel in der Eifel. Darüberhinaus wird in bestimmten Kreisen darüber fabuliert, den nuklearen Zugriff Deutschlands auszubauen. Dies würde den Status Deutschlands als Nicht-Kernwaffenstaat im NVV verletzen. […]

7. Mit der Ablehnung eines Atomwaffenverbots stehen die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten im Widerspruch zu einer deutlichen Mehrheit ihrer eigenen Bevölkerung, die sich für ein Verbot ausspricht und in Deutschland den Abzug der Atomwaffen befürwortet. Dies ist verständlich, denn im Falle eines Atomkrieges wäre die Zivilbevölkerung besonders betroffen. […]

Die Zeit der Versprechungen ist vorbei, jetzt ist der Moment der Wahrheit. Mit einem Verbotsvertrag, ausgearbeitet durch ein Bündnis von Staaten und Zivilgesellschaft, würden die vielfachen Willensbekundungen für eine atomwaffenfreie Welt konkret. Ein völkerrechtlich bindendes Abkommen erhöht den Druck auf die Atomwaffenstaaten und wäre ein entscheidender Schritt zu einer umfassenden Konvention zur Abschaffung aller Atomwaffen, wie es sie bei biologischen und chemischen Waffen bereits gibt.

Daher fordern wir:

  • Alle Staaten sollen sich an den Verhandlungen über ein Verbot von Atomwaffen mit dem Ziel ihrer Abschaffung beteiligen, auch die NATO-Staaten und Atomwaffenmächte.
  • Die Bundesregierung soll die nukleare Teilhabe in der NATO beenden, Deutschland atomwaffenfrei machen und zu einem Erfolg der Verbots-Verhandlungen beitragen.

27.03.2017
NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2017/2 Flucht und Konflikt, Seite 56–58