W&F 2020/1

Aus dem Herausgeberkreis

von W&F-Herausgeberkreis

Atomwaffen und Menschenrechte

Stellungnahme vom 9. Dezember 2019

Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten.

Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die »Allgemeine Bemerkung Nr. 36« zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit Faschismus und Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen Personen zu gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien des »Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte«. Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.

Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a.: Die Bedrohung durch oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in ihrem Effekt willkürlich sind und ihrer Natur nach die Zerstörung von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen.“ (Eigene Übersetzung von IALANA)

Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die »Allgemeinen Bemerkungen« rechtlich bindend sind. Aber sie spiegeln unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das »Recht auf Leben« zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der inzwischen von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits ratifiziert worden ist.

IALANA = IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht; IPPNW = Internationale Ärzte zur Verhütung eines Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung; ICAN = International Campaign to Abolish Nuclear Weapons

Die IALANA-Studie »Recht auf Leben vs. Atomwaffen« finden Sie auf ialana.de.

Zur EU-Friedensfazilität

Ein offener Brief an den Außenminister

Sehr geehrter Herr Außenminister,

wir sind tief besorgt über den Vorschlag für eine so genannte Europäische Friedensfazilität,1 der aktuell von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhandelt wird. Unsere Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Maßnahmen zur Ausbildung und Ausrüstung der Armeen von Drittstaaten. Die gewählte Bezeichnung »Friedensfazilität« für ein Budget, das ausschließlich zur Finanzierung von Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz von Militär vorgesehen ist, ist in unseren Augen unangemessen und irreführend.

Unserer Ansicht nach wird nicht deutlich, wie die neue Fazilität zum Frieden beitragen soll. Im Gegenteil: Sie birgt erhebliche Risiken für den Frieden, für die Sicherheit der Zivilbevölkerung und für die Menschenrechte.

Die Bilanz militärischer Ausbildungs- und Ausrüstungshilfen ist schlecht. Diese Programme stärken oft Regierungen, die selbst über keine demokratische Legitimation verfügen, sich nicht an Menschenrechtsvereinbarungen halten oder an Rechtsstaatskonventionen gebunden fühlen, und Sicherheitskräfte, die selbst Konfliktparteien sind. Der Verbleib ausgelieferter Waffen und militärischer Ausrüstung ist nur schwer zu kontrollieren, sie gelangen nachweislich auch in die Hände anderer bewaffneter Akteure.

Die bisherige Erfahrung mit solchen »Ertüchtigungsmaßnahmen« gibt Grund zu befürchten, dass die Europäische Union mit dieser Fazilität nach dem vorliegenden Entwurf zukünftig Rüstungsgüter liefert und finanziert, die für die Repression von Zivilgesellschaft und gegen die Zivilbevölkerung zum Einsatz kommen. Damit würde die EU dem Geist ihres »Gemeinsamen Standpunkts zu Rüstungsexporten« widersprechen.

Deshalb fordern wir Sie dringend auf, sehr geehrter Herr Außenminister, sich in den Verhandlungen zur so genannten Europäischen Friedensfazilität für folgende Veränderungen des aktuellen Entwurfs einzusetzen:

  • Finanzierung und Lieferung von Waffen, Munition und anderer Kampfausrüstung müssen explizit ausgeschlossen werden.
  • Zivile Programme müssen immer Vorrang vor militärischen Mitteln im Rahmen der geplanten Europäischen Fazilität haben und in allen Phasen eines Konflikts zum Einsatz kommen.
  • Menschliche Sicherheit darf nicht dem Ziel der Stabilisierung von Regimen untergeordnet werden. Die Förderung der Sicherheit der Zivilbevölkerung und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Repressionen und Menschenrechtsverletzungen muss oberstes Ziel sein.

Die Europäische Union verfügt über vielfältige Erfahrungen und die notwendigen Mittel, um Einfluss auf Konflikte zu nehmen und Frieden nachhaltig zu fördern. Statt unter dem Vorwand, Frieden fördern zu wollen, neue militärische Programme zu entwickeln, sollte sie die bewährten Programme der zivilen Konfliktbearbeitung ausbauen.

Wir bitten Sie eindringlich, sich mit allem Nachdruck für diese Änderungen in den Verhandlungen zu dieser Europäischen Fazilität einzusetzen.

Berlin, den 30.09.2019

Anmerkung

1) Die »Europäische Friedensfazilität« ist ein geplanter Fonds der EU in Höhe von 10,5 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2027 (die Red.).

Dieser Offene Brief wurde von »Wissenschaft und Frieden« sowie von zahlreichen Personen und Organisationen unterzeichnet.

Überwachungs-Gesamtrechnung

FIfF-Kommunikation 4/2019

Es ist ein Meilenstein in der Geschichte unseres Engagements gegen die staatliche Telekommunikationsüberwachung: Im Jahr 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz für nichtig. Die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung wurde damit höchstrichterlich bestätigt.

Trotz dieses eindeutigen Urteils ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht per se verboten. Die Überwachungsmaßnahmen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber in ihrer Gesamtheit gesehen werden – das ist die Überwachungs-Gesamtrechnung, der wir den Schwerpunkt in dieser Ausgabe der FifF-Kommunikation widmen, den Dagmar Boedicker gestaltet hat. „Niemand weiß, welche Sicherheitsbehörde auf Basis welchen Gesetzes wann welche privaten Daten abgreifen darf“, schreibt sie dazu. „Eigentlich ein verfassungswidriger Zustand.“

Doch die nächste Überwachungsmaßnahme kommt schon um die Ecke: Die E-Evidence-Verordnung der EU, gegen die wir in einem offenen Brief gemeinsam mit zwölf weiteren Bürgerrechtsorganisationen Stellung beziehen. „Mit der Verordnung könnten nationale Strafverfolger EU-weit Provider zwingen, Daten herauszugeben – ohne dass das Land, in dem der Provider sitzt oder die Daten gespeichert sind, mitentscheidet“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung, die gemeinsam mit dem offenen Brief in dieser Ausgabe dokumentiert ist.

Die Politik in Deutschland rückt nach rechts. Dies machen nicht nur das Aufkommen rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Parteien und ihr Einzug in Parlamente deutlich. Der Antisemitismus mit seinen schrecklichen Folgen war die Basis der nationalsozialistischen Herrschaft. Kompromisslos bezieht Klaus Fuchs-Kittowski dagegen Stellung. „Warum gehen erwachsene Männer aus rassistischen Gründen gewaltsam gegen Kinder und Jugendliche vor? Hier hat unsere Gesellschaft, hier hat Berlin, haben wir ein ernsthaftes Problem!“ Er betont: „Die Wissenschaft soll der Förderung der Menschenrechte dienen.“ Klaus Fuchs-Kittowski bezieht sich dabei auch auf die Geschichte der Diskussion zur wissenschaftlichen Verantwortung, die er selbst mit geprägt hat. Es kann keinen Zweifel geben: „Es muss gewährleistet werden, dass Juden sich überall in Deutschland angstfrei bewegen und zu erkennen geben können.“

Am 12. Oktober 2019 starb Wolf-Dieter Narr, Professor am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin. Wir gedenken seiner mit einem Nachruf, den Elke Steven verfasst hat. In unserer Rubrik Netzpolitik, für deren Beiträge wir netzpolitik.org herzlich danken, haben wir diesmal die Schwerpunkte Arbeitnehmerdatenschutz und die Arbeit der Datenethikkommission gesetzt.

Inhaltliche Anfragen zur FIfF-Kommunikation richten Sie bitte an die Redaktion (redaktion@fiff.de). Auf der Webseite fiff.de finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe und zu vorangegangenen Heften.

Inhaltliche Anfragen richten Sie bitte an die Redaktion redaktion@fiff.de, ein Rezensionsexemplar senden wir Ihnen auf Anfrage an fiff@fiff.de gerne zu. Auf unserer Webseite (http://fiff.de/publikationen/fiff-kommunikation/) finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe und zu vorangegangenen Heften.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2020/1 Atomwaffen – Schrecken ohne Ende?, Seite 45–47