W&F 1997/2

Bonner Notizen 2/97

von Jürgen Nieth

»Ehrenschutz«-Echo

In einem Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages hatte sich die W&F Redaktion im Februar gegen die Verabschiedung eines Ehrenschutzgesetzes für Bundeswehrsoldaten gewandt, die diesem Gesetzentwurf zugrundeliegende Zielsetzung als Bedrohung der Presse- und Meinungsfreiheit charakterisiert und militärkritische Fakten dargelegt, die einem solchen Gesetz entgegenstehen.

Schon wenige Stunden später meldete sich die CDU-Fraktion mit der Bitte um Zusendung von W&F, um die Zeitschrift kennenzulernen. Die Prüfung scheint keine besonderen Ergebnisse erbracht zu haben, denn eine weitere Antwort gab es von der CDU nicht. Dafür antwortete der Vorsitzende des Außen- und Verteidigungspolitischen Arbeitskreises der CSU offensichtlich ohne W&F zu kennen. MdB Christian Schmidt schreibt u.a.: „Es ist gut, in geschlossenen Feindbildern zu leben. Mir scheint, daß Sie der Stütze Ihres Geistes durch solche Feindbilder bedürfen. Wie sonst könnten Sie von solch einem kruden Bild der Bundeswehr ausgehen, wie Sie es beschreiben, möglicherweise in Ihrer Zeitschrift auch abgehandelt und in pazifistisch- sozialistisch lamentierenden Hinterzimmern gepflegt wird… Ihre Ansicht ist zu respektieren und Freiraum in der Diskussion zu reservieren. Ich halte allerdings Ihre Position für verfehlt, nicht differenzierend und argwöhne eine (wissenschaftliche) Verbrähmung eines diffamierenden politischen Angriffs…“

Mehrere Abgeordnete der Grünen der PDS und der SPD betonen in Schreiben an die Redaktion ihre ablehnende Haltung gegenüber einem »Ehrenschutz-Gesetz«. Dominierende Position in den Stellungnahmen aus der SPD, „es gibt keinen Bedarf für die vorgeschlagene Strafvorschrift“ , da es nach dem Urteil des BVG bereits jetzt strafbar sei „Bundeswehrsoldaten als »Mörder« zu verunglimpfen“ (so MdB Christel Hahnewinckel).

Zusätzliche Argumente gegen einen besonderen Ehrenschutz-Paragraphen bringt Gregor Gysi vor: „Es gab in der DDR den unglücklichen Tatbestand des § 220 StGB (»Staatsverleumdung« bzw. später »öffentliche Herabwürdigung«). Dieser Tatbestand ist stets mißbraucht worden, um die Meinungs- und Redefreiheit einzuschränken. Jede schärfere Kritik am Staat wurde eben als Verleumdung des Staates gewertet und strafrechtlich geahndet. Der vorgesehene »Ehrenschutz für Soldaten« geht zwar noch nicht so weit, aber zielt in diese Richtung. Soldaten müssen demselben strafrechtlichen Schutz unterliegen wie andere Bürgerinnen und Bürger auch. Jede Hervorhebung ist der Beginn dafür, bestimmten Personengruppen in einer Gesellschaft, und das sind dann immer solche, die dem Staat am nähesten stehen, einen höheren Ehrenschutz zuzubilligen.“

Einige Abgeordnetegehen davon aus, daß die Koalition sich ihrer Mehrheit nicht mehr sicher ist, und das deshalb „der Antrag ganz still beerdigt wird“ (MdB Zwerenz). Bisher scheint sich diese Voraussage zu erfüllen, die bereits für letztes Jahr geplante und mehrfach verschobene »dritte Lesung« wurde nicht angesetzt.

Europäische Schutztruppe

Das Europäische Parlament hat sich am 14. Mai in Straßburg für den Aufbau einer „eigenständigen europäischen Schutztruppe“ ausgesprochen, die bei „friedensbewahrenden und friedensschaffenden Maßnahmen in Krisengebieten“ eingesetzt werden soll (Das Parlament, 23.05.97). Das Verteidigungsbündnis der Westeuropäischen Union (WEU) soll demnach als europäischer Pfeiler der NATO verstärkt und nach und nach als militärisches Instrument der EU in den Maastrichter Vertrag integriert werden.

Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich auf der Tagung weiter für den Erhalt einer „lebensfähigen europäischen Rüstungsindustrie“ aus, die sich nach dem Ost-West-Konflikt in einer schweren Krise befinde und sich „einer aggressiven amerikanischen Konkurrenz“ erwehren müsse. Aus den Fraktionen der Grünen und Sozialdemokraten wurde der »Bericht zur Rüstungsindustrie« kritisiert und mehr Unterstützung für die Umstellung auf zivile Produktion gefordert.

Tote UN-Soldaten aus der 3.Welt sind billiger

Einheitliche Entschädigungen für gefallene oder verunglückte UN-Soldaten haben die Außenminister von 116 blockfreien Staaten im April in New Delhi gefordert. Derzeit leisten annähernd 24.000 Soldaten und Polizisten bei den 17 UN-Friedensmissionen Dienst. Ein Blauhelmsoldat erhält im Prinzip einen monatlichen Sold von 950 Dollar. Die reichen Länder zahlen aber ihren Soldaten einen Lohnausgleich plus Risikoprämie (Frankfurter Rundschau, 23.05.97).

Diese Ungleichheit hält über den Tod hinaus an. Seit 1948 haben über 1.500 militärische und zivile Teilnehmer an UN-Missionen ihr Leben verloren. Die niedrigste Entschädigung für die Hinterbliebenen betrug rund 10.000 Dollar, während als höchste über 650.000 Dollar gezahlt wurden. Eine Empfehlung des UN-Generalsekretariats nach der im Todesfall eines Soldaten eine einheitliche Entschädigung von 50.000 Dollar gezahlt werden soll, wird von den reichen Industrienationen abgelehnt.

Was im zivilen Sektor der UN gilt: eine (finanzielle) Gleichbehandlung unabhängig von der Nationalität, gilt damit weiterhin nicht im militärischen Bereich.

Luftwaffe mit erhöhtem Flugrisiko

Bei Flugzeugabstürzen der Bundeswehr sind seit 1958 nach einem Bericht der »Bild am Sonntag« (30.03.97) 702 Soldaten ums Leben gekommen. 806 Flugzeuge wurden bei Abstürzen zerstört, darunter alleine 253 Starfighter und 23 Phantoms.

Türkische Hochrüstung

Die Türkei will in den nächsten zehn Jahren 31 Milliarden Dollar für die Modernisierung ihrer Streitkräfte aufwenden. Zu den geplanten Großprojekten gehört die Anschaffung einer großen Zahl von Kampfpanzern (in der Diskussion sind 2.500 bis 3.500), von mehr als hundert Hubschraubern, vier AWACS-Flugzeugen, Raketen und Flugkörpern sowie elektronischen Kommunikations- und Informationssystemen (Frankfurter Allgemeine, 14.04.97).

Mit etwa 700.000 Mann unterhält die Türkei die zweitstärkste Militärische Streitmacht der NATO.

Schafft zwei, drei, viele Lenin

Wladimir Iljitsch Lenin kann nach Ansicht eines russischen Wissenschaftlers als identische Kopie wiederhergestellt werden. „Mit intensiven Anstrengungen ist das Klonen von Lenin möglich, denn die Zellstruktur und der genetische Code des Körpers von Lenin sind erhalten“, sagte nach einer Meldung der FR vom 23.04. Walery Bykow. Bykow ist Direktor des russischen Instituts für biologische Forschungen, das für die Lenin-Mumie zuständig ist.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1997/2 Quo vadis Europa, Seite