W&F 1997/2

Der neue Überprüfungsprozeß für den Nichtverbreitungsvertrag

von Martin B. Kalinowski

Im April 1997 fand bei den Vereinten Nationen in New York das erste Vorbereitungstreffen zur Überprüfungskonferenz des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) im Jahre 2000 statt. Einiges stand auf dem Spiel, denn dies war das erste Treffen der Mitgliedsstaaten des NVV nach dessen unbefristeter und bedingungsloser Verlängerung vor fast zwei Jahren. Damals wurde beschlossen, den Überprüfungsprozeß wesentlich zu stärken. Hierfür wurden in dem zweiwöchigen Vorbereitungstreffen die Weichen gestellt. Am Ende dominierte wieder der Konflikt zwischen den blockfreien Staaten, die ein stärkeres Gewicht von nuklearer Abrüstung fordern, und den Kernwaffenstaaten, die ihre weiteren Schritte in diesem Feld nicht in einem Forum beraten wollen, an dem Nicht-Kernwaffenstaaten beteiligt sind.

Vor zwei Jahren fand die fünfte Überprüfungskonferenz des NVV statt, die nach 25-jähriger Laufzeit zugleich die Verlängerungskonferenz war. Viele Nicht-Kernwaffenstaaten waren damals strikt gegen die unbefristete Verlängerung, weil sie die Möglichkeit zur Beendigung des Vertrages als Druckmittel erhalten wollten, mit dem die Kernwaffenstaaten dazu gebracht werden sollten, ihre Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung nach Artikel VI des NVV ernsthafter anzugehen und schnellstmöglich umzusetzen. Um möglichst viele dieser Länder umzustimmen, wurde auf Anregung Südafrikas angeboten, den Überprüfungsprozeß bei unbefristeter Verlängerung in einer verstärkten Weise fortzusetzen. Zusätzlich wurden die »Grundsätze und Ziele« (principles and objectives) in einem Dokument festgehalten. Darin wird u.a. eine Liste von Maßnahmen und Verpflichtungen für die nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung festgehalten.

Von den 186 Mitgliedsstaaten des NVV hatten sich 148 in New York angemeldet. Die Verhandlungen wurden im wesentlichen von rund 40 aktiven Staaten getragen. Als Vorsitzender wurde der finnische Botschafter Pasi Patokallio bestellt. Zwei weitere zweiwöchige Vorbereitungstreffen sollen in den Jahren 1998 (27.4.-8.5. in Genf) und 1999 (12.-23.4. in New York) stattfinden, die Überprüfungskonferenz im Jahr 2000 wird vier Wochen dauern (24.4.-19.5. in New York).

Die NVV-Überprüfungskonferenz als ein neues Verhandlungsforum

Auf der Konferenz im April 1997 wurden Vorentscheidungen getroffen für den verstärkten Mechanismus zur Überprüfung der Implementierung des Vertrages und insbesondere für die Frage, welche Rolle dabei die substantielle Diskussion von zukünftigen Abrüstungsaufgaben spielen kann.

Erstmals wurden bei einem solchen Vorbereitungstreffen nicht nur prozedurale Fragen der Kernwaffenstaaten geklärt, sondern auch inhaltliche Debatten geführt. Noch eine Neuheit ist, daß sich inhaltliche Diskussionen nicht auf eine Überprüfung der Implementierung des NVV in der Vergangenheit beschränken, sondern sich auch auf Maßnahmen beziehen, über die zukünftig im Rahmen der Überprüfungsprozedur verhandelt werden soll. Am Ende der NVV-Konferenz wurden drei solche Maßnahmen vorgeschlagen, auf die sich die Debatte konzentrieren soll:

  1. Die Kernwaffenstaaten sollen den NVV-Mitgliedsstaaten Sicherheitsgarantien geben, keine Kernwaffen gegen diese einzusetzen. Südafrika hat quasi als Testfall für einen verstärkten Überprüfungsprozeß vorgeschlagen, diese Aufgabe bis zum Jahr 2000 anzugehen und zu einem Ergebnis zu bringen. Viele Länder wünschen sich hierzu ein Protokoll zum NVV.
  2. Im Nahen Osten soll eine kernwaffenfreie Zone eingerichtet werden. Damit wird ein Punkt aus den 1995 verabschiedeten »Principles and Objectives« zum NVV sowie eine Resolution des Sicherheitsrates aus demselben Jahr aufgegriffen. Da alle Staaten der betroffenen Region außer Israel dem NVV inzwischen beigetreten sind, zielt diese Forderung hauptsächlich auf die Abrüstung der israelischen Kernwaffen ab.
  3. Die Produktion von spaltbaren Materialien für Waffenzwecke soll verboten werden (»Cut-off«). Diese Forderung wurde vom deutschen Botschafter Günther Seibert vorgebracht. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem die dem NVV nicht beigetretenen Länder Indien, Israel und Pakistan unter Kontrolle gebracht werden. Die meisten blockfreien Staaten wollen eine Reduktion der bestehenden Bestände in den Vertrag einbeziehen, damit die Kernwaffenstaaten mehr tun, als nur bestehende Produktionsmoratorien festzuschreiben.

Damit wird der Überprüfungsprozeß eine qualitativ neue Aufgabe bekommen und an politischem Gewicht gewinnen. Neben der Konferenz für Abrüstung in Genf und der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York könnte sie zukünftig ein neues internationales Verhandlungsforum für nukleare Rüstungskontrolle darstellen.

Noch ist allerdings nicht klar, welche völkerrechtlich verbindliche Form ein Ergebnis haben kann. Denkbar wäre auch hier ein Protokoll zum NVV.

Zukünftige nukleare Abrüstung bleibt ausgeklammert

Es ist jedoch bemerkenswert, daß die drei hervorgehobenen Themen vorrangig dem Bereich der Nichtweiterverbreitung zuzuordnen sind. Im Gegensatz dazu soll nukleare Abrüstung zwar wie gehabt ausführlich rückblickend gewürdigt werden. Aber die Kernwaffenstaaten lehnen es strikt ab, eine entsprechende Forderung nach Verhandlungen mit den NVV-Mitgliedsstaaten über zukünftige Maßnahmen in diese Liste als viertes Thema aufzunehmen. Die mexikanische Botschafterin Angelica Arce de Jeannet folgte der traditionellen Rolle ihres Landes und blieb bis zuletzt standhaft, den Konsens über den Abschlußbericht der Konferenz zu verhindern, wenn diese Forderung nicht aufgegriffen würde. Die Sitzung der NVV-Mitgliedsstaaten drohte ohne offizielles Ergebnis zu platzen. Schließlich rettete der Vorsitzende, Botschafter Pasi Patokallio aus Finnland, den Bericht mit einem raffiniertem Schachzug: Er nahm den umstrittenen Paragraph ganz heraus und gab ihn als persönliche Erklärung zu Protokoll, jedoch ohne nukleare Abrüstung zu ergänzen. Die vorzuweisenden Abrüstungserfolge sind ohnehin umstritten. Den blockfreien Staaten sind sie nicht weitreichend genug, und es fehlt eine Sicherheit dafür, daß die Kernwaffenstaaten ernsthaft bemüht sind, in naher Zukunft ihre Atomwaffen abzuschaffen. So hat es deutliche Irritationen hervorgerufen, daß die USA eine Woche vor Beginn der NVV-Konferenz angekündigt haben, dieses Jahr zwei subkritische unterirdische Tests in Nevada durchzuführen. Bereits kurz vorher gab die USA bekannt, daß eine Modifikation des Sprengkopfes W-61 ohne unterirdische Tests ins Arsenal aufgenommen wird. Diese neue Kernwaffe ist daraufhin optimiert, durch Beton und Erdschichten zu dringen und mit einer vorher zwischen 0,3 und 340 Kilotonnen TNT einstellbaren Sprengkraft zu explodieren.

Um die Fülle an vorgelegten Forderungen und Vorschlägen vorzusondieren, hat der Vorsitzende eine Gruppe von etwa 25 ausgewählten Delegierten um sich gesammelt, mit der er einen »Chairman's-Report« erarbeitete. Darin wird auch aus der Erklärung der blockfreien Staaten zitiert, die eine mehrphasige nukleare Abrüstung vorschlagen und die komplette Eliminierung von Kernwaffen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens fordern. Darin soll der Abschluß einer Nuklearwaffenkonvention enthalten sein. Der Vorschlag, im Rahmen des NVV Überprüfungsprozesses eine »Intersessional Working Group« mit dieser Aufgabe einzurichten, wurde genauso abgelehnt wie schon früher im Jahr die Forderung, ein Ad Hoc Komittee für nukleare Abrüstung bei der Konferenz für Abrüstung in Genf einzurichten.

Allgemein begrüßt wurde die neue Inititative, in Zentralasien eine neue kernwaffenfreie Zone einzurichten. Sie soll Kazakstan, Kyrgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan umfassen. Sehr positiv wurde auch reagiert auf die Fertigstellung eines Protokolls für ein Abkommen zwischen NVV-Mitgliedsstaaten und der IAEO, durch das die Behörde erweiterte Rechte bekommt und die Safeguardsmaßnahmen effektivieren und kosteneffizienter gestalten kann. Mitte Mai steht das Protokoll, das als Teil zwei des Programms 93+2 bekannt geworden ist, im Gouverneursrat der IAEO zur Verabschiedung an.

Die Rolle von Nichtregierungsorganisationen

Die Nichtregierungsorganisationen (NROen) wurden – abgesehen von Eröffnungs- und Schlußsitzungen und den staatlichen Erklärungen – ausgeschlossen. Das ist ein Rückschritt, steht im Gegensatz zu anderen Konferenzen bei den Vereinten Nationen und schafft einen sehr unbefriedigenden Präzedenzfall. Die NROen haben für Delegierte und die eigenen Kreise ein vielseitiges Informations- und Diskussionsprogramm organisiert. Dazu gehörte eine dreistündige Sitzung der NROen, die unter Leitung von Pasi Patokallio im Sitzungssaal der Vorbereitungskonferenz stattfand.

Die große Mehrheit der NROen fordert unter dem Motto ihres Koalitionsnamens »Abolition 2000« einen definitiven Beginn von terminlich gebundenen Verhandlungen einer Nuklearwaffenkonvention zur Abschaffung aller Kernwaffen bis zum Jahr 2000.

Es wurde der Entwurf für eine solche Nuklearwaffenkonvention vorgelegt, der von JuristInnen, PhysikerInnen und AbrüstungsexpertInnen erarbeitet worden ist. Die Federführung für dieses Projekt hat das in New York ansässige Lawers Committee for Nuclear Policy (LCNP), und die technische Expertise wurde vom International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) unter Koordinierung von IANUS an der TH Darmstadt beigesteuert. Die Mehrheit der Staaten in der UNO und die Mehrheit des Europaparlaments fordert Verhandlungen über einen derartigen Vertrag. Der irische Botschafter John Campbell bezeichnete die Vorstellung des »Entwurfes« in einer offiziellen Erklärung als den jüngsten Meilenstein wichtiger Ereignisse in Richtung auf die Abschaffung der Kernwaffen

Dr. Martin B. Kalinowski ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IANUS an der TH Darmstadt.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1997/2 Quo vadis Europa, Seite