W&F 2026/3

BICC, IFSH, INEF, PRIF (Hrsg.) (2026): Die neuen Warlords. Gewaltdynamiken einhegen. Friedensgutachten 2026. Bielefeld: transcript, ISBN 978-3-8376-6939-8, 156 S., 15 € (print)/ Open Access (digital).

Abb. von Buch

Das Friedensgutachten 2026 der Friedensforschungsinstitute BICC, IFSH, INEF und PRIF wartet mit einem provozierenden Titel auf: »Die neuen Warlords. Gewaltdynamiken einhegen«. Trump, Putin und Netanjahu in einem Atemzug zu nennen und als Warlords zu bezeichnen legt nahe, dass es sich um Fälle für den Internationalen Strafgerichtshof handelt. Das ist zweifellos richtig. Es aber auszusprechen, hätte man den sonst eher um Nähe zum Auswärtigen Amt bemühten Forscher*innen nicht zugetraut.

Die Übertragung des Begriffs »Warlord«, der zumeist private bzw. semistaatliche Gewaltakteure bezeichnet, auf staatliche Protagonisten, die mit „Armeen, Geheimdienste[n] und High-Tech-Waffen (S. 6) ihre Beuteinteressen und imperialen Projekte verfolgen, ist gewagt. Diese Analogie ist mit einer begrifflichen Unschärfe verbunden; private Bereicherungsabsichten sind im Falle Putins oder Netanjahus nicht vorrangig zu erkennen. Die Stichworte »Warlords« und »Gewaltdynamiken« sollen wohl verdeutlichen, wie zugespitzt sich die internationale Lage gegenwärtig darstellt und welche zerstörerische Rolle zentrale staatliche Akteure dabei spielen:

„Die Weltordnung zerfällt. Der Krieg ist wieder auf der Tagesordnung der internationalen Politik und mit ihm tritt auch ein neuer Gewaltakteur auf: Der staatliche Warlord, der Gewalt einsetzt und androht, um Macht- und Profitinteressen durchzusetzen. Die neuen Warlords, maßgeblich Autokratien oder Staaten im demokratischen Niedergang, profitieren von der Schwäche existierender Regeln und Institutionen und verschärfen sie. Ihre Entfesselung militärischer Gewalt muss gestoppt werden, um den endgültigen Zerfall der Weltordnung und ihrer Regelwerke aufzuhalten.“ (S. 5)

Man kann gewiss darüber streiten, wie regelgebunden und friedfertig die Weltordnung zuvor war. Aber der Zustand einer auf staatlicher Willkür, zwischenstaatlicher Erpressung und entgrenzter Machtrivalität gründenden Weltunordnung, den wir heute erleben, markiert eine historische Zäsur, die den Satz des Gutachtens „Militärische Gewalt ist im Zentrum der Weltordnung angekommen“ (S. 5) rechtfertigt.

Der Blick auf den Nahen Osten, nach Osteuropa oder Afrika zeigt zudem, wie das Agieren der neuen Kriegsherren im Weltmaßstab stimulierend auf regionale Gewaltkonflikte wirkt und dort Nachahmung findet: „[A]uch Mittelmächte wie Israel, die Türkei oder die Golfstaaten gehen in diese Richtung“ (S. 6). Es ist daher gut, dass sich das Gutachten in einem Abschnitt mit den Golfstaaten befasst, die oft im Windschatten der Weltöffentlichkeit segeln, deren Einfluss über die Region hinaus immer noch unterschätzt wird, obwohl dieser stetig zunimmt.

Ohne entschiedene Gegenmaßnahmen sei der Zerfall der multilateralen Ordnung und ihrer Regelwerke nicht aufzuhalten, konstatieren die Wissenschaftler*innen und setzen dabei auf die Einhaltung des Völkerrechts, die internationale Gerichtsbarkeit, auf eine nachhaltige Entwicklungspolitik, die Stärkung der UN-Generalversammlung und die Rückkehr zu einer belastbaren Rüstungskontrolle. Insoweit sind die Empfehlungen der Institute allesamt zu unterstützen.

Dass man in diesem Kontext – wie schon im Gutachten im Jahr zuvor – die Doppelmoral deutscher Außenpolitik anprangert, die sich beharrlich weigert, Verstöße gegen das Völkerrecht und sonstige Regelbrüche deutlich zu benennen (ob im Fall Gazas, Irans oder Venezuelas), ist folgerichtig und bitter nötig. Das Abstimmungsdebakel bei der Wahl der nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats hat dokumentiert, in welchem Maße die Bundesrepublik internationale Glaubwürdigkeit eingebüßt hat. Die Reaktionen der Regierung darauf und ihr Widerstand gegen weitergehende EU-Sanktionen gegen Israel deuten weiter auf Lernunfähigkeit hin.

Positiv hervorzuheben ist, dass sich das Gutachten 2026 sehr kritisch mit den massiven Mittelkürzungen in der Entwicklungspolitik und der humanitären Nothilfe im Bundeshaushalt auseinandersetzt (die fatalerweise dem Trend der Entwicklungspolitik in allen großen Industrienationen, v.a. der USA, entspricht). Dass diese Tendenz mit den immens steigenden Rüstungsausgaben korrespondiert, macht die Sache noch dramatischer. Die Empfehlungen der Institute für die deutsche und europäische Politik erscheinen jedoch defensiv. Sie folgen eher dem Motto »Retten, was zu retten ist«, d.h. Kernbeiträge an multilaterale Institutionen sichern, und durch Koalitionen mit „like-minded states“ (S. 12) besser koordinierte und effizientere Hilfe trotz Kürzungen erreichen. Sicher ist das anvisierte Ziel wünschenswert, nachhaltigen Frieden im Entwicklungsdiskurs zu verankern. Auf konkrete Aktionspläne und deren Umsetzung kommt es jedoch an. Und da wäre es hilfreich, sich auf Forderungen zu beziehen, die von den entwicklungspolitischen Gruppen und Initiativen schon lange vorgebracht werden und die anmahnen, dass eine gezielte Erhöhung der Mittel dringlicher sei denn je. Nicht zuletzt wirkt der gleichfalls erhobene Appell, dass man sich auf die Grundlagen der Rüstungskontrolle zurückbesinnen müsse, im Umfeld der aktuellen maßlosen Aufrüstungspolitik, die aber im Gutachten nicht weiter adressiert wird, schon fast weltfremd.

Seit ein paar Jahren hat sich das Friedensgutachten jeweils ein besonderes Thema vorgenommen, das prominent platziert und eingehender erörtert wird. Das diesjährige Fokuskapitel trägt den Titel »Warlord-Logiken aufbrechen – Friedensübergänge gestalten«. Mit ihren Überlegungen reagieren die Autor*innen offenkundig ad hoc auf eine Situation, in der sich in wichtigen Konflikten die Möglichkeit einer Deeskalation der Gewalt und des Übergangs zu einem Friedensprozess zu eröffnen schien. Die Beendigung exzessiver Gewalt in Gaza, vereinbarte Waffenstillstände, ein von der UN angenommener »Friedensplan« und die intensiven diplomatischen Bemühungen um ein Ende des Krieges in der Ukraine waren jeweils mit der Hoffnung verbunden, nun seien Auswege aus den entfesselten Gewaltlogiken möglich. Die Autor*innen wissen um die Fragilität dieser Prozesse und die stete Möglichkeit erneuter Gewalteskalation. Daher setzen sie sich kritisch mit der transaktionalen Logik der kurzatmigen und verfehlten Bemühungen vor allem von US-Präsident Trump auseinander: „Frieden ist mehr als ein ‚Deal‘ oder eine bloße Waffenruhe“ (S. 23) heißt es im Gutachten.

Manche Empfehlungen in diesem Kapitel, wie die Beachtung des Völkerrechts, die auch die Nichtanerkennung gewaltsam verschobener Staatsgrenzen beinhaltet, sind grundsätzlich richtig. Aber die jeweiligen Konflikte – abhängig von Kräftekonstellationen und lokalen Bedingungen – verlangen leider auch pragmatische Kompromissbildung, die nicht immer festen Regeln folgt. So sind zwar gewaltsame Gebietsabtretungen – etwa im Fall der Ukraine – nicht zu akzeptieren. Dennoch muss dies gegen die Möglichkeit eines endlosen Zermürbungskrieges abgewogen werden, so dass auch den Opfern der Gewalt mitunter schmerzliche Güterabwägungsprozesse abverlangt werden könnten. Diese ethischen und politischen Herausforderungen auszubuchstabieren umgehen die Autor*innen allerdings.

Andere Vorschläge wiederum wären zu präzisieren: Wie sollen verlässliche Sicherheitsgarantien im Falle eines Abkommens zur Beendigung des russischen Angriffskrieges aussehen? Wie soll künftig mit dem Instrument der Sanktionen umgegangen werden? Wie können nach Kriegen neue, stabile Sicherheitsstrukturen aufgebaut und Entmilitarisierungsprozesse umgesetzt werden? Die Forderung nach maßgeschneiderten DDR-Prozessen (Disarmament, Demobilisation and Reintegration) (S. 22) hilft da wenig.

Es ist den Autor*innen nur bedingt anzulasten, aber die Diskrepanz zwischen dem Status quo und dem friedenspolitisch Gewünschten ist erheblich. Das gilt v.a. für das Mantra, dass ein Palästinenserstaat anzuerkennen sei und eine Zwei-Staaten-Regelung umgesetzt werden müsse. Realitätsfern klingt das Gutachten, wenn z.B. in Bezug auf die Demilitarisierung in Gaza die Entsendung deutschen Fachpersonals angeregt wird, wo es doch, bevor solche Maßnahmen überhaupt in Betracht kommen können, zunächst um annehmbare Bedingungen für die palästinensische Seite gehen muss.

Grundsätzlich ist heute die Frage aufzuwerfen, ob auf die Regierung abzielende Politikberatung mit möglichst konkreten Handlungsempfehlungen nicht an enge Grenzen stößt. Wir bewegen uns nicht in der Sphäre herrschaftsfreier, wertebasierter Kommunikation und Politikstrategie. Wie trägt man der eigenen Analyse Rechnung, der zufolge sich die Warlords die genannten Krisen zum eigenen Machterhalt nutzbar machen? Das ist schließlich die Basis des kulturkämpferischen Rollbacks der Trump-Regierung und der ultrarechten Gruppierungen weltweit, in dessen Konsequenz jener Raum für wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Interventionen, den der politikberatende Ansatz voraussetzt, immer mehr schrumpft. Imperialistische Politiken nach außen gehen mit Faschisierungsprozessen nach innen einher. Je mehr diese um sich greifen, desto beratungsresistenter werden die Regierenden. Das Friedensgutachten 2025 beinhaltete einen wichtigen Text, der sich sehr analytisch-kritisch mit dem Trumpismus auseinandersetzte. Es braucht weitere Bemühungen darum, diesen »Kulturkampf« erfolgreich zu bestehen und die entsprechenden Netzwerke dafür zu bilden oder zu verbinden – hier allerdings trägt das neue Gutachtens nichts weiter bei.

Welche Rolle könnte in dieser Lage der etablierten Friedensforschung zukommen? Sie müsste vermutlich darüber hinausgehen, eine klügere und vorausschauende Politik anzumahnen. Auf die Forderung nach Aufklärung einer breiteren Öffentlichkeit über die (immer auch außenpolitischen) Gefahren der Rechtsentwicklung, werden die Friedensforscher*innen erwidern, dass sie dies im Rahmen ihrer öffentlichen Auftritte bereits tun. Es ist auch zutreffend, dass sich die Institute seit jeher in den jeweiligen Stadtgesellschaften engagieren, öffentliche Diskussionsforen veranstalten, Bildungsarbeit an Schulen leisten und vieles mehr. Aber offenkundig reichen die Mittel nicht aus, um diese Aufgabe zu schultern. Ob man die Förderung für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Haushalts der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) erhöhen sollte, wäre zu prüfen. Eine Initiative aus dem parlamentarischen Raum könnte helfen. Es geht hier auch insgesamt um die Mittel zur Demokratieförderung, die gegenwärtig eher eingeschränkt werden sollen. Das ist absurd.

Ein abschließender Gedanke: Wenn die Appelle an die Regierungsverantwortlichen nicht gehört werden und im Niemandsland verhallen, wäre es dann nicht angezeigt, sich mehr um die zu bemühen, die zur aktiven Gegenwehr bereit sind? Eine Prämisse wäre dabei vermutlich unverzichtbar: Die gegenwärtigen Militarisierungs- und Aufrüstungsprozesse (z.B. die Beschaffung neuer Langstreckenraketen) müssten kritisch ins Visier genommen werden. Dazu könnte das nächste Friedensgutachten wirklich etwas beitragen.

Paul Schäfer

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2026/3 Neue Technologien im Krieg, Seite 61–62