W&F 2026/2

Die Welt ist aus den Fugen geraten

von Christoph Safferling

In unserer Welt heute sollten wir uns dringend erinnern, wozu 1945 die Charta der Vereinten Nationen verabschiedet wurde: Mit dem klaren Willen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, waren die Staaten angetreten, die Welt endgültig von der »Geißel des Krieges« zu befreien, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts so viel Leid über die Welt gebracht hatte. Mit den besten Absichten verständigte man sich nicht nur auf ein umfassendes Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen, sondern schuf mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auch erstmals ein Exekutivgremium, das auch harte, sogar militärische Sanktionen verhängen kann, um einem Bruch oder einer Bedrohung des Weltfriedens entgegenzutreten.

Parallel dazu wurde durch die Verfahren vor dem eigens eingerichteten Militärstrafgerichtshof in Nürnberg ein revolutionärer Gedanke ins Völkerrecht eingeführt: Individuelle Verantwortlichkeit von Staatenlenker*innen, Politiker*innen und militärischen Machthaber*innen für im Auftrag des Staates begangene Verbrechen. Dafür, dass sie das Führen eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit befahlen oder organisierten, wurden hohe, ja höchste Strafen für 19 der 24 angeklagten deutschen Kriegsverbrecher ausgesprochen.

Eine institutionelle Verbindung zwischen dem Nürnberger Konzept individueller Verantwortung und der in San Francisco erdachten Sicherheitsarchitektur gelang zwar nicht; sie wurde auch gar nicht erst versucht. Aber die Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigte in ihrer ersten Sitzungsperiode die Resultate des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses als Prinzipien des Völkerrechts, die sogenannten »Nürnberger Prinzipien«. Das Versprechen aber, endgültig für Frieden und Sicherheit zu sorgen, konnte nicht eingelöst werden.

Erst mit dem Ende des Kalten Krieges in den frühen 1990er Jahren ergab sich ein neues Fenster, das Völkerstrafrecht institutionell auf internationaler Ebene abzusichern. Diesmal konnte es tatsächlich genutzt werden: 1998 wurde das Statut eines Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet, 2003 wurde diese Institution eröffnet. Über eine Reform des dysfunktionalen Sicherheitsrates der Vereinten Nationen konnte man allerdings keine Einigung erzielen. Hier blieb die Chance ungenutzt.

Doch trotz des historischen Moments drifteten die Interessen der Staaten an einer dauerhaften Verhütung des Krieges rasch wieder auseinander. Spätestens mit dem 11. September 2001 verschärfte sich eine Tendenz, die zur heutigen Situation führte. Die westliche Allianz der NATO, die sich in den früheren Ostblock hinein erweitert hatte, stand geschlossen hinter den angegriffenen USA und reagierte mit einem massiven Kampf gegen die als verantwortlich ausgemachten Taliban in Afghanistan. Es folgten die Interventionen in Irak, Libyen und Syrien – ein Versuch von militärisch erzwungenen Regime Changes, der letztlich auf ganzer Linie scheiterte. Die Vereinten Nationen konnten hier keine ordnende Kraft entfalten, und der Dammbruch führte zu einer schleichenden Akzeptanz unilateraler militärischer Interventionen. Dies gipfelte schließlich in unserer heutigen Situation – wir sehen die gleichen Mechanismen im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukra­ine, den massiven Zerstörungen der israelischen Armee in Gaza, der mehrmaligen Bombardierung Irans und der gewaltsamen Gefangennahme des venezolanischen Präsidenten.

Immerhin nahm der Internationale Strafgerichtshof in den meisten dieser Fälle seine Ermittlungsarbeit auf, erklärte seine Zuständigkeit und mischte sich ein in die Krisenherde: Zuletzt erließ er Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Putin, den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu und seinen Verteidigungsminister sowie terroristische Anführer. Die Konsequenz davon aber war, dass die betroffenen Staaten, darunter die mächtigsten der Welt, den Gerichtshof und sein Personal sanktionierten – anstatt sich dem Recht zu beugen.

In dieser unserer heutigen Welt müssen wir konstatieren: Das Völkerrecht bietet die Regeln, es verfügt über die Institutionen, diese Regeln durchzusetzen, im Machtpoker der stärksten Staaten der Welt aber wird es zerrieben. Die Welt ist aus den Fugen, weil einige wenige Staatenlenker ihre eigenen Interessen über das Völkerrecht stellen. Die Geißel des Krieges ist in voller Grausamkeit zurück. Es wird Zeit, das Völkerrecht und seine Institutionen zu reformieren, zu stärken und so auszugestalten, dass es auch für die mächtigen Staaten der Welt sinnlos wird, die Macht über das Recht zu stellen, und die Führer der Welt zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie das tun. Dazu gehört eine Neugestaltung der Vereinten Nationen: Insbesondere der Sicherheitsrat muss völlig neu gedacht werden. Diese Überlegungen müssen gepaart sein mit einer Bekräftigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Dann könnte das so weitreichende Versprechen von Nürnberg und San Francisco endlich eingelöst werden.

Christoph Safferling ist Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2026/2 Friedensbewegung(en) heute, Seite 5