W&F 2005/3

Ein »weiter so« ist ausgeschlossen

Das Nein zur EU-Verfassung in FR und den NL als Chance nutzen

von Tobias Pflüger

Nach dem Nein in Frankreich und den Niederlanden ist ein für den EU-Verfassungsvertrag positives Votum in Großbritannien nahezu ausgeschlossen. Nachdem Meinungsumfragen eine über 70prozentige Ablehnung verzeichneten, hat der englische Premierminister, Tony Blair, das Referendum vorläufig ausgesetzt, um seine politische Zukunft nicht zu gefährden. Die Wahrscheinlichkeit, dass in Dänemark, Irland, Tschechien oder Polen der EU-Verfassungsvertrag bei den dortigen Referenden eine Mehrheit bekommt wird damit immer geringer. Doch die Regierenden wollen ganz nach dem Motto »business as usual« weitermachen. So forderte Bundeskanzel Gerhard Schröder: „Der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten muss weitergehen.“ Eine Neuverhandlung des Vertrages wurde von ihm, genauso wie von EU-Präsident Barroso ausgeschlossen. Doch die Ratlosigkeit ist trotz Durchhalteparolen kaum zu übersehen.

Nach dem deutlichen Scheitern des EU-Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden machen hilflose Erklärungsversuche die Runde. Kommissionspräsident Barroso sprach von widersprüchlichen Zielen der französischen und niederländischen Gegner des EU-Verfassungsvertrags. Ein „Bündnis von Ängsten“ habe zu der Ablehnung beigetragen. Barroso warnte vor „Schuldzuweisungen“. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments Elmar Brok sprach vom „Versagen der politischen Klasse.“ Den Verfassungsbefürwortern sei es nicht gelungen, den Menschen die Vorteile des Vertragsvertrags klarzumachen. Auf den ersten Blick erscheint die politische Klasse orientierungs- und ratlos: „Keiner kann jetzt genau sagen, wie es weitergeht“, meinte EU-Kommissar Günter Verheugen (SPD). Gleichzeitig beeilte er sich aber, das Abstimmungsergebnis als einen „Unfall“ zu bezeichnen, den es nun zu korrigieren gelte. Der belgische Außenminister gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass dies „nicht das Ende des Verfassungsvertrages“ bedeute. EU-Handelskommissar Peter Mandelson dekretierte, dass „kein einzelner Mitgliedstaat ein Vetorecht habe“. Auch der spanische Ministerpräsident Zapatero will den Ratifikationsprozess einfach weitergehen lassen, als sei nichts geschehen. Europa sei die Lösung, „nicht das Problem.“ Für den EU-Beauftragten für die Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, sind „weder der Text des Verfassungsvertrages noch die Ideen, die er enthält. …tot.“ Seine Bitte, einfach weiter wie gehabt zu verfahren und nicht in eine „psychologische Starre zu verfallen“, klingt wie ein Pfeifen im Keller. Interessant ist auch die Haltung der Grünen in Deutschland. Ihr europapolitischer Sprecher entdeckte plötzlich berechtigte Kritik am Verfassungsvertrag, um im selben Atemzug die Verpflichtung zur „Verbesserung der militärischen Fähigkeiten“ im Verfassungsvertrag als Mittel zu „Abrüstung“ zu bezeichnen.

Das imperiale Projekt der EU-Strategen hat einen schweren Dämpfer erhalten, gerade deshalb suchen sie aber offensichtlich nach Möglichkeiten, soviel wie nur möglich von den Teilen des Verfassungsvertrages zu retten, mit dem die Militarisierung der EU festgeschrieben werden sollte. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden ist, zeichnen sich erste Konturen und Optionen eines »Plan B« ab.

Optionen für den Plan B

Gemäß der getroffenen Vereinbarung, die auch im EU-Verfassungsvertrag in Artikel IV-443 (4) festgehalten ist, dass die EU-Staats- und Regierungschefs über das weitere Vorgehen beraten werden, sobald vier Fünftel, also 20 der EU-Staaten den Vertrag ratifiziert haben, möchte man wohl zumindest dieses Etappenziel erreichen. In der Zwischenzeit sollen schon mal Nägel mit Köpfen gemacht werden. Eine detaillierte Darstellung der möglichen Optionen wurde vom Centrum für angewandte Politikforschung (CAP) der Bertelsmannstiftung erstellt, dem wohl wichtigsten Think Tank bezüglich der Ausgestaltung des Verfassungsvertrags. Die CAP-Autoren schlagen vor, in der nun eintretenden Zwischenphase soviel wie möglich Bestimmungen irreversibel in die Praxis umzusetzen: „Die frühzeitige Implementierung bestimmter Verfassungsneuerungen wird nicht nur die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der EU-25 verbessern. Darüber hinaus werden politische Tatsachen geschaffen, von denen die EU-Mitgliedstaaten auch im Falle eines endgültigen Scheiterns der Verfassungsratifikation nur schwerlich abrücken können.“ Dies könnte beispielsweise den weiteren Ausbau der Europäischen Rüstungsagentur betreffen. Die eigentliche Schwierigkeit ist allerdings, dass Regelungen, die substanziell in das bestehende Mächtegleichgewicht der Union eingreifen, grundsätzlich ratifizierungspflichtig sind. Damit die diesbezüglichen Bestimmungen des Verfassungsvertrages, insbesondere die Neuregelung der Stimmengewichtung zu Gunsten der EU-Großmächte, in Kraft treten können, ist aber dessen Annahme durch sämtliche Mitgliedsstaaten, also auch den Nein-Sagern, erforderlich. Für ein Inkrafttreten des Vertrages müssten entweder die Ja-Länder eine neues Staatenbündnis auf der Grundlage des EU-Verfassungsvertrages bilden, oder aber die Nein-Sager aus der Union austreten, beziehungsweise dem Vertrag doch noch zustimmen. Eine wie auch immer geartete Koexistenz innerhalb der Europäischen Union zwischen Staaten, die auf Grundlage des Nizza-Vertrages Mitglied sind und denen, für die der EU-Verfassungsvertrag Geschäftsgrundlage ist, ist unmöglich.

Deshalb haben die Regierenden ein außerordentliches Interesse daran, dass es unter allen Umständen zur Annahme des Verfassungsvertrages kommt, und deshalb streben Europa-Ideologen, wie der Sozialdemokrat Jo Leinen bereits ein neues Referendum in Frankreich an. Für den luxemburgische EU-Ratspräsidenten, Jean-Claude Juncker, müssen sich die „Länder, die Nein gesagt haben, …mit der Abstimmungsfrage erneut auseinandersetzen.“ Als Extrembeispiel denken die CAP-Autoren sogar die Möglichkeit an, in Frankreich könne „ein zweites Referendum mit der Frage nach der Zukunft der französischen EU-Mitgliedschaft verbunden werden.“ Die EU-Ideologen lernen aus ihrem Scheitern bei der Abstimmung vor allem, dass sie in Zukunft die Propagandamaschinerie besser ölen sollten, um alle, die sich ihrem Projekt eines neoliberalen und militaristischen Europa widersetzen, auch in Zukunft als Nationalisten diffamieren zu können. Die besondere Attraktivität einer Verabschiedung des Verfassungsvertrages im Gesamtpaket liegt darin, dass es deutlich schwieriger sein wird, die ebenfalls konsensuell erforderliche Ratifizierung einzelner Aspekte zu erreichen. Man wird allerdings sehen müssen, inwieweit diese Option auch nur kurzfristig eine Zukunft hat, da es augenblicklich fraglich ist, ob überhaupt genug Länder den Vertrag ratifizieren werden.

Da ein erzwungener Austritt Frankreichs oder sogar mehrerer Länder aus der EU undenkbar ist, überlegen sich die EU-Strategen gegenwärtig eine weitere Option. Sie sähe vor, wesentliche Aspekte, insbesondere die Stimmengewichtung, aus dem Gesamtpaket auszugliedern und stattdessen über Änderungen der europäischen Verträge zu beschließen. Dies würde zwar auch eine Ratifikation durch sämtliche Einzelstaaten erfordern, zöge aber nicht zwingend Referenden nach sich, womit deren Verabschiedung wahrscheinlicher würde. Laut CAP-Studie betrifft dies „vor allem die Neuerungen der EU-Institutionen. Hierzu gehören unter anderen die Einführung eines Präsidenten des Europäischen Rates, die Etablierung des Entscheidungsverfahrens der »doppelten Mehrheit«, die Verkleinerung der Kommission, die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat und die Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers sowie die Stärkung der Rechte des EP und der nationalen Parlamente.“ In fast allen dieser Fälle „wäre jedoch eine förmliche Änderung der europäischen Verträge erforderlich. Anstelle einer umfassenden Neuverhandlung könnten einzelne Aspekte des Verfassungsvertrages herausgegriffen (z.B. die »doppelte Mehrheit«) und im Wege einer kurzfristig einberufenen Regierungskonferenz (»Mini-Regierungskonferenz«) oder über eine Inkorporation in künftige Beitrittsverträge in Kraft gesetzt werden. Da nur einige wenige Änderungen der europäischen Verträge zu beschließen wären, könnten die meisten Mitgliedstaaten auf die Durchführung eines neuen Referendums verzichten.“

Man möchte also die Entscheidungskompetenz über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union wieder weg von ihren BürgerInnen und hin zu den Regierungen verlagern. Allerdings dürfte sich besonders die Neuregelung der Stimmgewichtung als extrem schwierig erweisen. Insbesondere Polen, aber auch alle mittelgroßen- und kleinen EU-Länder werden hierdurch massiv benachteiligt, das war der Hauptgrund für Warschaus ursprünglich heftigen Widerstand gegen den Verfassungsvertrag. Die ausgerechnet von Deutschen gegenüber Polen ausgesprochenen Drohungen, um die Bevölkerung und die Politiker »umzustimmen«, ließen in den letzten Monaten an Schärfe nichts vermissen. CAP-Leiter Werner Weidenfeld: „Polen wird sehr schnell spüren, was es bedeutet, alleine den historischen Kurs Europas aufhalten zu wollen. Von der Finanzplanung bis zur Strukturpolitik wird der polnischen Regierung ein eisiger Wind ins Gesicht wehen – was naturgemäß die Verhandlungsbereitschaft wachsen lässt und die innenpolitische Bereitschaft zum Kompromiss fördert.“

Nachdem mit Spanien Polens letzter Verbündeter seine Position gewechselt hatte, gab das Land zwar seinen Widerstand gegenüber dem Verfassungsvertrag auf, ob solche Drohungen es aber dazu bewegen werden, eine Regelung, die ausschließlich die EU-Großmächte begünstigt, außerhalb eines umfassenden Gesamtpakets namens Verfassung zu schlucken, ist mehr als zweifelhaft.

Verfassung ist abgelehnt – jetzt auch die Militarisierung ablehnen

Zwar ist damit zu rechnen, dass Europas Militärstrategen versuchen werden, auf ein »Weiter so!« zu drängen und den Pfad einer hochgerüsteten global kriegsführenden Militärmacht EU weiter verfolgen, dieses Bestreben entbehrt aber nach dem Referendum in Frankreich jeglicher, schon vorher fraglichen Legitimation. Deutsche Konservative, wie der CDU-Außenpolitiker Karl Lamers, ziehen aus der französischen Abstimmung allerdings ganz andere Schlussfolgerungen. Für sie geht es nicht um eine Abkehr, sondern um eine Intensivierung des EU-Militarisierungskurses. Er fordert als Konsequenz aus dem französischen Referendum, die EU-Armee „könnte Katalysator einer gemeinsamen Außenpolitik und Gegenstück zu einer gemeinsamen Währung sein.“ Berlin und Paris müssten ihre „im vergangenen Jahr begonnene Initiative für eine europäische Armee wieder aufgreifen und gemeinsam mit Spanien entschlossen vorantreiben.“ Ein Projekt wie es Lamers vorschlägt, ist aber kaum auf Grundlage des gültigen Nizza-Vertrages möglich, der unmissverständlich klarstellt, verstärkte Zusammenarbeit „kann nicht Fragen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen betreffen.“

Was aber bedeutet das Nein für die Linke?

Zum einen ist bemerkenswert, dass unisono – von den neuen sozialen Bewegungen bis hin zum DGB – das Ergebnis als Forderung nach einem sozialeren Europa interpretiert wird. Alle Umfragen in Frankreich über die Hauptmotivation des Nein bestätigen diese Sichtweise. Das bedeutet, dass jetzt der Kampf gegen Neoliberale und Europa-Ideologen um einen anderen Verfassungsvertrag begonnen werden muss. Diese Auseinandersetzung muss von links offensiv mit eigenen Eckpunkten für einen anderen Verfassungsvertrag angegangen werden. Ein kompletter Gegenentwurf macht keinen Sinn, da es über die konkreten Zuständigkeiten der verschiedenen EU-Institutionen und bzgl. detaillierter Regelungen in einem möglichen zukünftigen EU-Verfassungsvertrag in der Linken, der Friedensbewegung und der globalisierungskritischen Bewegung sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Verständigung auf Grundsätze ist hier eine gute Möglichkeit, doch Einigung zu erzielen.

Es beginnt das Ringen darum, dass die ablehnenden Voten in Frankreich und den Niederlanden nun auch inhaltlich Ernst genommen werden. Das gilt auch für das Nein zur Militarisierung der Europäischen Union. Sie verliert mit den Ergebnissen der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ihre Grundlage. Genau die inhaltliche Kritik, die von Links am Verfassungsvertrag geübt wurde (Neoliberale Wirtschaftspolitik, Militarisierung und inhaltsleere Grundrechtscharta) muss nun vertieft werden. Die Politik der EU in diesen Bereichen muss nun auch von den sozialen Bewegungen stärker in den Blick genommen werden.

Mit der Absage an diesen EU-Verfassungsvertrag ist auch jede vertragliche Übereinkunft zur EU-Militarisierung gescheitert. Daraus folgt nicht nur, dass dieser Prozess sofort zu stoppen ist, sondern auch, dass die konkreten Schritte zur Militarisierung, die im Vorgriff auf den Verfassungsvertrag bereits umgesetzt oder eingeleitet wurden, nun zurückgenommen werden müssen. Was die Staats- und Regierungschefs unter sich auf den EU-Gipfeln vereinbart haben, muss nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrages zugunsten einer zivilen EU zurückgenommen werden. Das bedeutet konkret, um nur einige Stichworte der EU-Militarisierung der letzten Jahre zu nennen:

  • Auflösung der Battle Groups und den Verzicht auf das vorgesehene Aufstellungsprogramm der Schlachtgruppen,
  • Auflösung der Rüstungsagentur,
  • Ende der militärischen Kerneuropaprogramme, d.h. keine Umsetzung der »strukturierten Zusammenarbeit«,
  • Stopp der Aufrüstungsprojekte, die die EU für die globale Kriegsführung fit machen sollen,
  • keine weitere heimliche Umsetzung einer Aufrüstungsverpflichtung,
  • Beendigung der engen Kooperation der EU mit der NATO und in diesem Zusammenhang eine Kündigung des Berlin Plus-Rahmenabkommens, dass den Rückgriff auf NATO-Kapazitäten regelt,
  • Beendigung von Militäreinsätzen der EU, die beispielsweise mit der ALTHEA-Mission in Bosnien für eine Ausweitung des Einsatzspektrums in Richtung militärische Terrorbekämpfung und Kriegen zur angeblichen »Abrüstung« Dritter für die EU-Interventionstruppen, als vorbereitende Testfelder dienen.

Ausblick

Das Scheitern des EU-Verfassungsvertrags eröffnet die Möglichkeit für eine andere Politik. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Militär- und Außenpolitik. Die aus der Kritik am und der Ablehnung des EU-Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden gewonnene Kraft muss in konkrete Kampagnen gegen die EU-Militarisierung umgesetzt werden.

Tobias Pflüger ist Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. und Mitglied des Europaparlaments. Er ist Mitglied der Links-Fraktion (GUE/NGL), des Auswärtigen Ausschusses und des Unterausschusses Sicherheit und Verteidigung.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2005/3 Verantwortung der Wissenschaft, Seite