W&F 2010/1

Foltern ohne Spuren

Psychologie im Dienste des »Kampfes gegen den Terrorismus«

von Rainer Mausfeld

Verschleppung und Folter an Terroraktionen Verdächtigter ist - der Empörung in westlichen Medien zum Trotz - fester Bestandteil des »Krieges gegen den Terror«. Wer Folter als etwas westlichen Demokratien Jenseitiges ansieht, übersieht leicht, dass es eine Kontinuität der Nutzung der Folter als Instrument politischer Machtausübung gibt. An ihr hat auch die Psychologie als wissenschaftliche Disziplin unrühmlichen Anteil.

Guantánamo ist, wie immer wieder bekundet wird, ein Schandfleck für den Westen in seinem »Kampf gegen den Terrorismus«. Eine derartige Formulierung drückt unsere natürliche Abscheu vor Folter aus und unser Erschrecken über die unmenschliche Behandlung, die den Insassen von Guantanamo widerfahren ist. Eine solche Reaktion, die auf unserer natürlichen Befähigung zur Empathie beruht, hat zur Voraussetzung, dass diese Vorgänge überhaupt in den Fokus unserer Aufmerksamkeit gelangen. Was uns nicht im Gedächtnis oder in der Aufmerksamkeit präsent ist, ist uns auch nicht moralisch präsent. Daher gilt auch für die Bewertung politischen Handelns: »aus den Augen, aus dem Sinn«. Dies eröffnet in medial gelenkten Demokratien die Möglichkeit, die Ziele moralischer Empörung nicht dem Zufall zu überlassen, sondern sie je nach politischen Interessen in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu bringen oder sie daraus auch wieder verschwinden zu lassen.

Die »Terroristen« wechseln, die Folter bleibt

Es lohnt sich daher ein zweiter Blick auf die Formulierung, dass Guantánamo ein Schandfleck im Kampf gegen den Terrorismus sei. Zur Natur eines Flecks gehört, dass er sich von etwas abhebt, das nicht befleckt ist, also von etwas, das erst befleckt wurde. Was hier befleckt wurde, sind - unserer Selbstwahrnehmung zufolge - die eigentlich hehren Ideale und edelmütigen Absichten, die uns moralisch verpflichten, für den Erhalt zivilisatorischer Werte und die Verbreitung von Demokratie zu kämpfen, also den Kampf gegen den Terrorismus aufzunehmen. In diesem guten und gerechten Krieg für humanitäre Werte ist es - im Großen durch eine Handvoll ideologisch verblendeter und fanatischer Politiker, wie Bush, Cheney, oder Rumsfeld, und im Kleinen durch eine Handvoll schwarzer Schafe, wie in Abu Ghraib Charles Graner oder Lynndie England - zu einigen schwerwiegenden Verletzungen unserer eigentlich untadeligen Absichten gekommen. Dies gilt es, getreu unseren Werten, entschlossen zu korrigieren und den »Kampf gegen den Terrorismus« wieder von seinen hässlichen Seiten zu befreien. In diesem Sinne symbolisiert ein Schandfleck einen historischen Ausrutscher und markiert zudem etwas, das wir als einen Extrempunkt des Versagens ansehen. Indem wir ihn bemerken und benennen, haben wir zugleich unsere moralische Empfindsamkeit bezeugt und damit einen ersten Schritt zur Bewältigung dieser - am nahezu undenkbaren Rand der Möglichkeiten liegenden - Verletzung unserer Ideale geleistet. Mit Guantánamo beginnt und mit Guantánamo endet zugleich eine Phase in der »wir«, also westliche Demokratien, in systematischer und geplanter Weise Folter zu einem Instrument der politischen Machtausübung gemacht haben.

Diese Selbstwahrnehmung steht jedoch ganz im Gegensatz zu den Fakten. Mehr noch: Die geschichtlichen Fakten widersprechen ihr in einem derart erdrückenden und erschütternden Ausmaß, dass wir mit der tiefer liegenden Frage konfrontiert sind, durch welche politischen und psychischen Mechanismen es zu einer derartig monströsen Fehleinschätzung kommen kann. Denn auch nach dem Zweiten Weltkrieg stellt die Folter ein Instrument der politischen Machtausübung dar, auf das auch demokratische Staaten immer noch ungern verzichten. Frankreich sah seine Massenfolterungen im Algerienkrieg als notwendige Maßnahmen im Kampf gegen den »Terrorismus« der algerischen FLN an. Großbritannien verwendete im Nordirlandkonflikt »neuartige Verhörmethoden«, die Vorläufer der in Guantánamo eingesetzten Techniken sind. Entsprechende Methoden werden auch von Israel bei der systematischen Folterung palästinensischer Gefangener eingesetzt.1 Amerikanische Regierungen haben in den 1970er und 1980er Jahren für die »Bekämpfung kommunistischer subversiver Kräfte« systematisch Foltertechniken für befreundete Regime bereitgestellt und insbesondere in Lateinamerika die 1975 gegründete Terrororganisation »Operation Condor« wesentlich unterstützt.2 Diese Kontinuität einer Nutzung der Folter als Instrument politischer Machtausübung durchzieht die US-Außenpolitik und erreichte in der Reagan-Regierung ihren Höhepunkt. Gegenüber dieser Tradition war die Neuerung der Bush-Regierung, dass sie sich offen zur systematischen Anwendung folterartiger Verhörtechniken im Bereich ihrer Hoheitsgewalt bekannt hat und versucht hat, der Folter eine juristische Legitimationsbasis zu verschaffen.

Mit der Einengung des Blicks auf den »Schandfleck Guantánamo« läuft man zwangsläufig Gefahr, die strukturelle Beschaffenheit des Hintergrundes, auf dem etwas als Schandfleck wahrgenommen wird, zu übersehen. Auch die jetzige amerikanische Regierung wird auf das Instrument der Folter nicht vollständig verzichten. Zwar hat Obama einige der von der Bush-Regierung praktizierten »innovativen Verhörmethoden« als Folter eingestuft - will jedoch ausdrücklich von juristischen Folgen für die Verantwortlichen absehen - und ihre Anwendung auf amerikanischem Boden und in der Militärbasis Guantanamo Bay untersagt. Zugleich setzt er das CIA-Programm zur Überstellung von Gefangenen an andere Staaten ohne juristische Grundlage fort, also ein »Outsourcing« der Folter in Staaten, in denen öffentliche Reaktionen kaum zu befürchten sind. Auch will er auf »Amerikas Folterkammer« Bagram nicht verzichten. Zudem erklärte er, die unbefristete Inhaftierung von Terrorverdächtigen auch ohne Gerichtsverhandlung beibehalten zu wollen.

Auch die politische Praxis der jetzigen Bundesregierung und ihrer Vorgängerin lässt hinter der Menschenrechtsrhetorik die üblichen Doppelstandards zur Folter erkennen, wie sich u.a. in der engen Zusammenarbeit von BND und Bundeswehr mit Folterregimen zeigt. Besonders eklatant ist dies im Fall Usbekistans, ein Land, in dem »Human Rights Watch« zufolge „Folter tief im Strafjustizsystem verwurzelt“ ist, zu dessen autokratischem Folterregime Deutschland jedoch freundschaftliche Beziehungen pflegt und in dem es einen Luftwaffenstützpunkt unterhält; der BND unterhält enge Beziehungen zu Usbekistan und hat, nach Angaben des ehemaligen englischen Botschafters Craig Murray, Informationen aus Foltergeständnissen genutzt. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet sehr »pragmatisch« mit Folterregimen zusammen.3

Trotz der Eindeutigkeit des absoluten Folterverbotes ist eine pragmatische und utilitaristische Haltung zur Folter weit verbreitet und bildet erst die Voraussetzung dafür, dass sich entsprechende zivilisatorische Regressionen immer wieder ereignen. Mit dem absoluten Folterverbot wird die Folter - ebenso wie die Sklaverei - einer abwägenden Bewertung von Pro und Contra entzogen. Gleichwohl finden sich unter dem Mäntelchen einer »rationalen« und »vernünftigen« Herangehensweise immer wieder Versuche, das absolute Folterverbot einer Abwägungshaltung zugänglich zu machen. Der ZEIT-Herausgeber Josef Joffe bringt im »Tagesspiegel« vom 27.04.2009 eine solche Haltung so zum Ausdruck: „Nützlicher wäre eine systematische Untersuchung, ob denn Erschöpfung, Erniedrigung und simuliertes Ertrinken überhaupt den gewünschten Effekt gehabt haben.“ Was wäre nun, wenn diese Foltermethoden den gewünschten Effekt hätten? Müssten wir dann zu einer »vernünftigen« Neubewertung der Folter kommen? Interessanterweise würde, bislang zumindest, niemand eine gleichermaßen »vernünftige« Haltung zum absoluten Verbot der Sklaverei vertreten und deren Bewertung von der Evaluation der »gewünschten Effekte«, etwa wirtschaftlicher Art, abhängig machen. Auch Psychologen sind dieser Art von affirmativer Scheinrationalität erlegen, wenn sie etwa untersuchen, ob Folter überhaupt zur Gewinnung brauchbarer Informationen taugt. So kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie nach einer Auswertung neurophysiologischer Literatur insbesondere zu Gedächtnisfunktionen zu dem Schluss, dass auf der Basis der verfügbaren Befunde extremer Stress zu einer Beeinträchtigung der Gedächtnisfunktionen führt und daher mit dem Ziel einer Gewinnung brauchbarer Informationen nicht vereinbar ist.4 Was aber wäre, wenn dies nicht der Fall wäre und wenn Stress und Schmerzen vielleicht sogar die Bereitschaft erhöhten, freiwillig nicht geäußerte Gedächtnisinhalte preiszugeben? Müsste dann nicht Folter als die Methode der Wahl angesehen werden? Dies ist genau die Haltung, mit der man unter dem Vorwand eines »rationalen Diskurses« letztlich wieder die Folterlogik staatlicher Interessen übernimmt. Zudem verdeckt diese Art einer »nüchternen wissenschaftlichen Herangehensweise«, dass es sich bei dem Ziel einer vorgeblichen Informationsbeschaffung nur um eine Rechtfertigungsrhetorik handelt und dass Folter vorrangig auf die Disziplinierung, Demütigung und Erniedrigung bestimmter - zumeist ethnisch definierter - Gruppen zielt, deren soziale oder kulturelle Identität sie zu zerstören sucht. Die vorgebliche oder tatsächliche Aufklärungsintention derartiger psychologisch-wissenschaftlicher Studien trägt letztlich nur dazu bei, das absolute Folterverbot zu erodieren und einer Abwägungshaltung zugänglich zu machen.

Da das absolute Folterverbot aus den geschichtlichen Erfahrungen erwachsen ist, kann es uns nur in dem Maße vor einer Wiederholung dieser Erfahrungen schützen, wie diese im kollektiven Gedächtnis präsent bleiben. In dem Maße, in dem Regierungen Folter als unverzichtbares Instrument ihrer Machtpolitik ansehen, haben sie, besonders in Demokratien, ein Interesse daran, dass die öffentliche Bewertung entsprechender Vorgänge geschichtslos und damit jeder Fall ein Einzelfall bleibt. Auf diese Weise lassen sich unsere natürlichen moralischen Reaktionen im Einklang mit politischen Machtinteressen kanalisieren, und hinter der berechtigten Empörung über Guantanamo verschwindet die lange Kontinuität der Folter in der kollektiven geschichtlichen Amnesie. Auch die »innovativen Verhörmethoden« beginnen weder mit Guantánamo noch werden sie damit enden. Zur Entwicklung dieser Methoden hat die Psychologie seit den 1950er Jahren beigetragen.

Psychologie und weiße Folter: Das neue Gesicht der Folter

Wenn von »Psychologie und Folter« die Rede ist5, wird man zuerst an therapeutische Aufgaben denken. Psychologen spielen eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Folteropfern. Der Versuch, sie zu lindern, erfordert profundes Wissen über die Auswirkungen, die solche »Verwüstungen der Seele« haben.

Die Psychologie trägt aber auch dazu bei, die Bedingungen besser zu verstehen, unter denen es zu Folter kommt; sie betreibt Ursachenforschung. So wäre Folter kaum denkbar ohne die Annahme, dass bestimmte Personen- und Kulturgruppen minderwertig seien und man ihnen jene Rechte absprechen könne, die wir ansonsten für selbstverständlich halten. Aus geschichtlichen Erfahrungen ebenso wie aus Untersuchungen der Sozialpsychologie wissen wir, dass der Mensch eine einzigartige Flexibilität darin hat, auf der Basis nahezu x-beliebiger Merkmale, sei es Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung, andere aus der Kategorie »Meinesgleichen« auszugrenzen und ihnen das zu verwehren, was er als elementare Menschenwürde für die als »Seinesgleichen« Empfundenen beansprucht. Dies macht ihn unempfänglich für das Leid derjenigen, die er als »Nicht-Seinesgleichen» ansieht. Die Psychologie kann die Mechanismen solcher Kategorisierungen aufklären helfen. Die Voraussetzungen sowie die Auswirkungen von Folter gehören folglich in ihren Untersuchungsbereich. Wenn von »Psychologie und Folter« die Rede ist, denkt jedoch kaum jemand daran, dass Psychologen auch zur Entwicklung und Verfeinerung von Foltertechniken beigetragen haben. In den letzten Jahren kamen mehr und mehr Details darüber ans Licht, wie sehr Vertreter des Fachs an der Entwicklung und Durchführung von Methoden psychologischer Folter beteiligt waren.

Mit der Etablierung demokratischer Rechtsstaaten und ihrer weit gehenden Kontrolle durch die Öffentlichkeit veränderte sich auch das Gesicht der Folter. Um sie gleichsam unsichtbar zu machen, wurden neue Techniken entwickelt, die man als »Clean Torture«, »White Torture« oder »Psychological Torture« bezeichnet. Mit diesen Methoden lässt sich der Wille eines Gefangenen ebenso effizient brechen wie durch körperliche Misshandlungen. Jedoch hinterlassen sie keine sichtbaren Spuren, was diese neuen Techniken gerade für Regierungen demokratischer Staaten attraktiv macht. Diese neuen Foltertechniken breiten sich, Menschenrechtsorganisationen zufolge, epidemieartig aus.

An den »innovativen Verhörmethoden«, wie sie in Guantánamo, Bagram oder Abu Ghraib zum Einsatz kamen, haben Psychologen entscheidend mitgewirkt. In den Fokus der Weltöffentlichkeit geriet dies im Jahr 2007: Damals bekundete die größte psychologische Berufsvereinigung, die American Psychological Association (APA), dass Psychologen, die »innovative Verhörtechniken« entwickeln oder Verhörexperten darin ausbilden, »einen wertvollen Beitrag« leisten, um »Schaden von unserer Nation, anderen Nationen und unschuldigen Zivilisten abzuwenden«. Um die Tragweite eines solchen Legitimierungsversuchs der weißen Folter zu verstehen, muss man die Hintergründe näher betrachten.

Nach internationalen Rechtsnormen stellt Folter einen Angriff auf ein Rechtsgut dar, das absolut schützenswert ist. Das Folterverbot gestattet keine Ausnahmen - auch nicht im Fall eines politischen oder gesellschaftlichen Notstands. Es gegen andere Rechtsgüter abzuwägen, gilt grundsätzlich als nicht statthaft. Auf diese Weise soll dem Macht- und Sicherheitsanspruch des Staates eine absolute rechtsstaatliche Grenze gesetzt werden.

Eine Frage des »Ausgeliefertseins«

Ob etwas als Folter anzusehen ist oder nicht, lässt sich freilich nicht allein am Grad des verursachten körperlichen oder seelischen Schmerzes messen. Das bestimmende Merkmal ist vielmehr die besondere Art der interpersonalen Situation, in der sich der Gefolterte in seiner gesamten Existenz dem Willen des Folterers ausgeliefert fühlt. In einer solchen Situation stellen bestimmte Techniken, wenn man sie in geeigneter Kombination anwendet, ein äußerst effektives Mittel dar, den Willen eines Menschen zu brechen. Hierzu zählen vor allem: räumliche und zeitliche Desorientierung, soziale Isolation, Reiz und Schlafentzug, sensorischer Schmerz durch Lärm und grelles Licht, Erzwingen körperlicher Stresspositionen sowie sexuelle und kulturelle Erniedrigung.

An den ersten Untersuchungen zu den Folgen sensorischer Deprivation in den 1950er Jahren war einer der damals bedeutendsten Psychologen, der Kanadier Donald O. Hebb, entscheidend beteiligt. Hebb berichtete, dass sich „die Identität von Versuchspersonen aufzulösen begann“, nachdem diese zwei bis drei Tage lang schalldichte Kopfhörer, eine Augenbinde und besondere, das Tastempfinden reduzierende Kleidung trugen. Wie viele andere Forscher suchte Hebb nach Mitteln und Wegen, die psychische Widerstandskraft und den Willen einer Person zu schwächen.

1959 fasste Albert Biderman die damals bekannte Forschung über »Improved Interrogation Techniques« zusammen: Psychologische Folter sei „der ideale Weg, einen Gefangenen zu brechen“, da sich „Isolation auf die Hirnfunktion des Gefangenen ebenso auswirkt, wie wenn man ihn schlägt, hungern lässt oder ihm Schlaf entzieht“. Dafür genüge es, den Betreffenden aller sozialen Kontakte zu berauben, ihn zu desorientieren, seinen Schlaf-wach-Rhythmus zu stören und ihn massiv unter Stress zu setzen. Nach und nach komme es so zur Regression auf eine infantile Stufe.

Auch ein Verhörhandbuch der CIA, das berüchtigte »KUBARK«6 von 1963, beschreibt bereits ausführlich, wie sich die emotionale Verletzbarkeit des Einzelnen zu diesem Zweck ausnutzen lässt. Das Handbuch erklärt den Auszubildenden sogar, dass die betreffenden Techniken dank der psychologischen Forschung leicht erlernbar seien: „Es hört sich schwieriger an als es ist, den Willen einer Person durch psychologische Manipulation und ohne Anwendung von äußerlichen Methoden zu brechen.“ Das KUBARK-Handbuch empfiehlt etwa die ständige Manipulation der Zeit durch Vor- und Zurückdrehen der Uhr, was den Gefangenen „immer tiefer in sich selbst verstrickt“. Ist die zeitliche Orientierung einmal zerstört, sollten weitere Methoden hinzutreten. Letztlich komme es darauf an, die Erfahrungswelt des Betreffenden völlig unberechenbar und chaotisch zu gestalten - ein Vorgehen, das als »Alice-in-Wonderland-Technik« bezeichnet wird.

Nach dem 11. September 2001 wurde die psychologische Forschung auf diesem Gebiet wieder verstärkt. Eine Verhörtechnik galt als optimal, wenn sich durch sie der Wille selbst der stärksten Persönlichkeit brechen ließ und ihre Folgen zugleich für die Öffentlich unsichtbar blieben. Im Jargon der Guantánamo-Verhörprotokolle tragen die von Psychologen entwickelten Maßnahmen Namen wie »Pride and Ego down«, »Fear up Harsh« oder »Invasion of Space by a Female«. Hinter »Pride and Ego down« verbirgt sich beispielsweise, muslimische Gefangene nackt vor weiblichen Aufsehern zu verhören oder in Frauenunterwäsche posieren zu lassen. Auch erzwungenes Masturbieren oder das Vorführen von »Kunststücken« wie ein dressierter Hund gehören dazu. Verbunden mit mehrtägigem Schlafentzug, sensorischer Deprivation und Desorientierung sowie stundenlangem Verharren in starren Körperhaltungen destabilisiert dies die Gefangenen psychisch derart, dass es schließlich zu willfähriger Unterwerfung kommt.

Die in Guantánamo angewandten Verhörtechniken haben Psychologen entworfen - insbesondere die Firma »Mitchell, Jessen & Associates«, die sich auf die Ausbildung von Verhörexperten spezialisiert hatte. James Mitchell und Bruce Jessen nahmen im Mai 2002 an einem vom Pentagon und der CIA organisierten Symposium teil, bei dem anlässlich der Festnahme eines al-Qaida-Führungsmitglieds »innovative Verhörtechniken« vorgestellt und diskutiert wurden. Auf dieser Veranstaltung hielt der renommierte Psychologe Martin Seligman einen Vortrag, in dem er über das Konzept der erlernten Hilflosigkeit referierte. Die von Mitchell und Jessen entwickelte Methode zielt vornehmlich darauf ab, den Verhörten in einen solchen Zustand erlernter Hilflosigkeit zu versetzen. Auch die Verhöre in Guantánamo selbst fanden häufig unter Aufsicht von Psychologen statt.

Müssten diese Vorgänge unter Psychologen nicht für Empörung sorgen? Sollte man der American Psychological Association (APA) nicht ihre eigenen ethischen Richtlinien in Erinnerung rufen? Tatsächlich verlangten nur wenige der rund 150 000 APA-Mitglieder das wahre Ausmaß der Beteiligung von Psychologen an Menschenrechtsverletzungen aufzudecken. Nachdem bekannt wurde, wie sehr das Prinzip der »innovativen Verhörmethoden« auf der Expertise von Psychologen beruhte, geriet die APA dennoch zunehmend unter Druck. Zwar stellte der Verband in einer Stellungnahme fest, dass er jede Art von Folter ablehne. Bei den angewandten Methoden handle es sich jedoch zum einen gar nicht um Folter. Zum anderen gebe es nicht nur eine ethische Verpflichtung, das Individuum zu schützen, sondern auch die, Schaden von der Nation abzuwenden. Im Konfliktfall gelte es, beides gegeneinander abwägen - etwa um sicherheitsrelevante Informationen zu beschaffen. (Die Argumentation klingt erschreckend vertraut: Auch NS-Ärzte hatten seinerzeit einen Konflikt geltend gemacht zwischen der Verpflichtung, dem Wohl des Einzelnen zu dienen, sowie der, den »Volkskörper« gesund zu erhalten.)

Unter dem wachsenden öffentlichen Druck vollzog die APA im Oktober 2008 - rechtzeitig zum erwarteten politischen Machtwechsel in den USA - eine späte Kehrtwende. Sie kündigte eine »deutliche Änderung« ihrer Haltung an: Psychologen dürften sich ab sofort nicht mehr an Menschenrechtsverletzungen von Gefangenen beteiligen. Dennoch vermittelt die APA bis heute den Eindruck, dass sie die Diskussion um die Entwicklung und Durchführung von Techniken der weißen Folter nicht unmittelbar betreffe und dass es nur um Verfehlungen einzelner »schwarzer Schafe« gehe. Zugleich hat sie erkennen lassen, dass sie die verabschiedeten Resolutionen gegen eine Beteiligung von Psychologen an folterähnlichen Verhören nicht als verbindlichen Teil ihrer ethischen Richtlinien ansieht.

Wie sicher können wir vor dem Hintergrund solcher geschichtlichen Erfahrungen sein, dass der Schutz und die Menschenwürde des Einzelnen nicht bei nächster Gelegenheit wieder dem vermeintlich übergeordneten Interesse des Staates zum Opfer fallen?

Anmerkungen

1) Nach Schätzungen der israelischen Bürgerrechtsorganisation B'Tselem werden 85% aller palästinensischen Gefangenen gefoltert (vgl. B'Tselem (2007): Absolute Prohibition. The Torture and Ill-Treatment of Palestinian Detainees. Jerusalem). Nach Schätzungen des »Public Committee Against Torture« in Israel wurden allein zwischen 1987 und 1994 über 23.000 Palästinenser gefoltert (s.a. Public Committee against Torture in Israel (2008): 'Family Matters'. Using Family Members to Pressure Detainees Under GSS interrogation. Jerusalem).

2) Vgl. Dana Priest (1996): US instructed Latins on Executions, Torture; Manuals used 1982-1991, Pentagon Reveals, Washington Post, Sept. 21; Amnesty International (2001): Stopping the Torture Trade; Amnesty International (2002): Unmatched Power, Unmet Principles: The Human Rights Dimensions of US Training of Foreign Military and Police Forces; J.K. Harbury (2005): Truth, Torture, and the American Way: The History and Consequences of U.S. Involvement in Torture. Boston: Beacon Press; F.H. Gareau (2004): State Terrorism and the United States. From Counterinsurgency to the War on Terrorism. London: Zed Books; A. George (ed.) (2004): Western State Terrorism. Cambridge: Polity. Für eine Chronik siehe W. Blum (2004): Killing Hope. US Military and CIA Interventions since World War II. Monroe: Common Courage Press.

3) Schenk, D. (2008): BKA - Polizeihilfe für Folterregime. Bonn: Dietz.

4) S. O'Mara (2009): Torturing the brain: On the folk psychology and folk neurobiology motivating 'enhanced and coercive interrogation techniques', Trends in Cognitive Sciences, 13, 497-500.

5) Für weitere Details und Quellennachweise siehe R. Mausfeld (2009): Psychologie, »weiße Folter« und die Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern. Psychologische Rundschau, 60, 229-240.

6) CIA (1963). KUBARK Counterintelligence lnterrogatioll. [http://www.gwu.edu/~nsarchiv/NSAEBB/NSAEBB122/index.htm#kubark] McCoy, A.W. (2005). Foltern und Foltern lassen. 50 Jahre Folterforschung und -Praxis von CIA und US-Mililär. Frankfurt: Zweitausendeins.

Rainer Mausfeld ist Professor für Allgemeine Psychologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2010/1 Intellektuelle und Krieg, Seite 16–19