W&F 1994/4

Gewalt für Frieden?

Diskussionsbeitrag zur Pazifismusdebatte

von Albert Fuchs

Seit dem Ende der West-Ost-Konfrontation und insbesondere mit dem Zweiten Golfkrieg und dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien hat der Glaube an die militärische Gewalt als Mittel der Politik – nicht zuletzt als Mittel der Friedenspolitik – eine kräftige Wiederbelebung erfahren. Selbst unter Friedensbewegten oder vormals Friedensbe­wegten feiert er fröhliche Urständ. Das ist vielleicht insofern wenig er­staunlich, als es die Friedensbewegung ja nicht gibt und niemals ge­geben hat. Zudem war zu Zeiten der gegenteiligen Außendarstellung eine Auseinandersetzung über weiterreichende Perspektiven unter­blieben. Die Zukunft einer »Friedenspolitik von unten« dürfte aller­dings wesentlich davon abhängen, daß diese Auseinandersetzung nicht länger zurückgestellt, sondern offen und argumentativ geführt wird.
Im vorliegenden Beitrag setzt sich unser Redaktionskollege Albert Fuchs mit den Positionen auseinander, die unlängst von dem katholi­schen Theologen Norbert Greinacher und dem bei »Ohne Rüstung Le­ben « engagierten evangelischen Pfarrer Werner Dierlamm in der Zeit­schrift Publik Forum vertreten wurden. Greinacher versteht sich selbst als »Nuklearpazifist«, Dierlamms Position wird von Fuchs als »Polizeipazifismus« charakterisiert. Beiden friedenspolitischen Orien­tierungen werden aus »radikalpazifistischer« Sicht Ungereimtheiten und Halbherzigkeiten nachgewiesen. Die Ausführungen von Fuchs werden wahrscheinlich nicht die ungeteilte Zustimmung unserer Lese­rinnen finden. Wissenschaft und Frieden steht als Forum für eine Fort­setzung der Diskussion zur Verfügung.

„Niemals tut man so vollständig und so gut das Böse, als wenn man es mit gutem Gewissen tut.“

Blaise Pascal

Auf die Frage „Frieden schaffen mit Gewalt?" hat, der katholische Theologe Norbert Greinacher in Publik Forum Nr. 12/94 als „atomarer Pazifist“ eine Antwort gegeben, die ein „absoluter Pazifist“ nur enttäu­schend finden kann. Es ist aber nicht nur das Fremdheitsgefühl gegenüber einem angesehe­nen und geschätzten Vertreter der Friedensbe­wegung, das sich unweigerlich einstellt, wenn einem dessen Distanz zur eignen Position be­wußt wird. Greinachers Ausführungen enthal­ten Ungereimtheiten, die mit einiger Sicherheit nicht erst durch die Brechung seiner Auffassun­gen in einer »radikalpazifistischen Optik« entste­hen. In Publik Forum Nr. 13/94 wird die Diskus­sion mit einem Beitrag des evangelischen Pfar­rers Werner Dierlamm fortgesetzt, der sich mit einem „Nein zum Militär, Ja zur Polizei" aus radikalpazifistischer Sicht ebenfalls manche Halbherzigkeit leistet.

»Nuklearpazifistische« Ungereimtheiten

1. Greinacher distanziert sich an zwei Stellen seines Beitrags von der Lehre vom »gerechten Krieg«. An der ersten (a.a.0, S. 12, Sp. 4) weist er einerseits auf den vorchristlichen Ursprung dieser Lehre hin und bringt sie andererseits in Verbindung mit Clausewitz' These vom Krieg als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln". Damit scheint er sagen zu wollen, die »bellum iustum« Lehre sei obsolet, weil ein Staat, der auch zur militärischen Durchsetzung seiner In­teressen entschlossen ist, sich ihrer als eines wohlfeilen Legitimationsinstrumentes bedienen könne. Die Wirkungsgeschichte dieser Lehre dürfte ihm diesbezüglich nur allzu sehr Recht geben. An der zweiten Stelle (a.a.O., S. 13, Sp. 3) bekräftigt Greinacher aber seine Ablehnung in einem Zusammenhang, in dem er – als „kein absoluter Pazifist, sondern (als) ein atomarer Pazifist“ – plausibel zu machen versucht, daß die Anwendung von (militärischer) Gewalt zur Minderung und Überwindung von Gewalt recht­fertigungsfähig sein könne. Da aber genau dies das ureigenste Anliegen der »bellum iustum«-­Lehre ist, wie Greinacher u.a. mit Bezug auf den Kirchenlehrer Augustinus andeutet, ist schwer nachzuvollziehen, warum diese Lehre auch un­ter der Zielperspektive obsolet sein soll.

2. Dieser zweifache Widerspruch – Ablehnung der Lehre vom gerechten Krieg trotz Akzeptanz ihres Anspruchs und Akzeptanz ihres An­spruchs trotz anspruchskonträrer historischer Wirkung – wäre vielleicht hinnehmbar, wenn Greinacher aufzeigen könnte, wie jener An­spruch ohne »bellum iustum« Lehre und ohne entsprechende fatale Wirkungen zu erreichen sein könnte. Dazu aber gibt er keinerlei Hinweise. Im Gegenteil, das von Greinacher einzig genannte Kriterium für eine sozusagen zivili­sierte und zivilisierende Anwendung von militä­rischer Gewalt ist ein klassisches »bellum iu­stum« Kriterium, das des »letzten Mittels«: „Es darf wirklich nur der allerletzte Ausweg sein, nachdem alle anderen nichtmilitärischen Mittel erschöpft sind" (a.a.O., S. 13, Sp. 4).

Dieses Kriterium setzt allerdings eine Antwort auf die Fragen voraus, aus welchem Anlaß und zu welchem Zweck militärische Gewalt als „al­lerletzter Ausweg“ zur Anwendung kommen soll. Offensichtlich wird als selbstverständlich unterstellt, daß ein »rechtfertigender Grund« und die »rechte Absicht« vorliegen müssen. Damit wären wir schon bei drei Komponenten der »bellum iustum« Lehre. Man könnte fortfah­ren, nach den Voraussetzungen und Implikatio­nen von Greinachers Position zu forschen. Aber auch mit diesen drei Komponenten drängt sich bereits die Frage auf, welches Interesse je­mand verfolgen mag, der die offensichtliche Verwandtschaft seiner Position mit der »bellum iustum« Lehre verleugnet. Wenn es um die Ver­meidung der besagten anspruchskonträren hi­storischen Wirkung gehen sollte – sicher das ehrenwerteste, aber keineswegs das allein mögliche Motiv! –, stellt sich die Anschlußfrage, ob man denn begründet erwarten kann, dieses Ziel dadurch zu erreichen, daß man eine relativ elaborierte »objektive Theorie« durch eine un­differenzierte »subjektive Theorie« ersetzt. Ich glaube nicht, daß das begründet zu erwarten ist; ich glaube vielmehr, wenn jene »objektive Theorie« ihren Anspruch über Jahrhunderte hinweg nicht einzulösen vermochte, sich im Gegenteil als Gewalt- und Kriegsstimulans er­wies, wird das einer eklektizistischen »subjekti­ven Theorie« noch viel weniger gelingen bzw. erst recht blühen. (Damit möchte ich mich im übrigen nicht auf die Meinung festlegen, „daß es diesseits der Position des absoluten Pazifis­mus keine echte Alternative" zur Lehre vom gerechten Krieg gibt (Stobbe, 1994, S. 18); wohl muß man darauf bestehen, daß die Unabhän­gigkeit angeblicher Alternativen nachgewiesen und nicht bloß behauptet wird!)

3. Die „historische(n)Argumente“, die Greinacher zugunsten seiner Position anführt, erschöpfen sich in dem bekannten großkirchli­chen Traditionalismus und rühren in ebenso bekannter staatstragender Manier alle mögli­chen Formen von angeblich rechtfertigungsfä­higer Gewalt munter durcheinander. Die eigent­lich religiöse Frage aber wird nicht einmal an­gesprochen: Wie ist der Glaube an einen alle Menschen unbedingt bejahenden Gott oder – in anderer Terminologie – die Erfahrung Gottes als der mystischen Einheit von Alter und Ego in Einklang zu bringen mit der Bereitschaft und dem Willen, den Anderen zu vernichten? In Greinachers Beteuerung, „als Mitglied der Frie­densbewegung" zu versuchen, „Christ zu sein und als Christ politisch zu denken und zu han­deln" (a.a.O., S. 13, Sp. 2), kommt vielleicht ein gewisses Problembewußtsein diesbezüglich zum Ausdruck. Wenn er dann aber seinen „ho­hen Respekt" vor den „Menschen und Bewegungen“ betont, „die sich... zur absoluten Gewaltlosigkeit bekannten und dies in der Praxis des Lebens verwirklichten" (ebd.), kann ich mich des Eindrucks einer Entrückungs- und Immunisierungsstrategie gegenüber dem Anspruch des christlichen Glaubens bzw. der religiösen Erfahrung nicht erwehren. Jedenfalls vermag ich in der Ersetzung der frühchristlichen Leitidee der Jesus Nachfolge durch die Idee der Verehrung („hoher Respekt') und in der darin implizierten »Doppelmoral« keine jesuanische Option zu erkennen – was auch immer die »christliche Tradition« dazu sagen mag.

4. Völlig unklar erscheint mir die Grundlage der von dem Philosophen E. Tugendhat und der bekannten Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver 1983 inspirierten Dissoziierung von Nuklearpazifimus und absolutem Pazifismus. Spielt hier vielleicht wiederum ein »bellum iustum« Kriterium – das der Diskriminierbarkeit von Kombattanten und Nichtkombattanten bzw. der Kontrollierbarkeit der militärischen Mittel – die entscheidende Rolle? Das wäre immerhin ein sachlicher Anhaltspunkt, wenn auch ein recht oberflächlicher. Jedenfalls muß man, wenn man wieder aus dem traditionalistischen Regreß herauskommen will, die Erklärung des Weltkirchenrats dahingehend hinterfragen, ob und wieso erst Herstellung, Stationierung und Einsatz von Kernwaffen „ein Verbrechen gegen die Menschheit" sein sollen, wieso denn nicht schon die Bereitschaft zur Vernichtung eines Menschen die Bereitschaft zur Vernichtung der ganzen Menschheit bedeutet – entsprechend dem von Greinacher zustimmend zitierten Grundsatz der französischen Verfassung von 1793, daß es einer Unterdrückung der Gesamtheit der Gesellschaft gleichkommt, wenn auch nur eines ihrer Glieder unterdrückt wird. Für Nicht Theologen und Nicht Quasi Theologen mag das allerdings zu essentialistisch gedacht sein. Doch auch ohne solchen Essentialismus wird man von der »Staatsnotwehr« bis zur »wechselseitig gesicherten Vernichtung« von Militärblöcken im Hinblick auf die zugrundeliegenden Mentalitäten und psycho- und soziopolitischen Mechanismen statt eines »qualitativen Sprungs«, der vielleicht eine Differenzierung von Nuklearpazifismus und absolutem Pazifismus rechtfertigen könnte, nur Kontinuitäten finden.

5. Fast nur noch als schlechten Witz kann ich Greinachers Forderung nach „eine(r) förmliche(n) Ächtung des Krieges als Institution" verstehen. Denn genau das ist doch der Sinn des Gewaltverbots in den zwischenstaatlichen Beziehungen gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta - wobei allerdings eine „große Achillesferse" (Deiseroth, 1994, S. 43) eingebaut ist: das „...im Falle eines bewaffneten Angriffs... naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung" (mit militärischen Mitteln) gemäß Art. 51 der Charta. Aber dieses angeblich »naturgegebene Recht« will Greinacher, wenn ich ihn recht verstehe, ja auch nicht in Frage gestellt sehen. Was bleibt also diesbezüglich noch zu fordern, wenn man sich auf einen »Nuklearpazifismus« beschränkt? Und wie kann man diesem Stand der Dinge die „unbedingte (sic!) Option für die Gewaltfreiheit" entgegensetzen, ohne „absoluter Pazifist" zu sein?

Soviel zu Greinachers nuklearpazifistischen Ungereimtheiten. Sie lassen es höchst fraglich erscheinen, ob eine solche Position überhaupt widerspruchsfrei zu formulieren ist. Aber auch Dierlamms Versuch, das pazifistische „Nein zum Militär“ mit einem staatstragenden „Ja zur Polizei“ zu verbinden, erscheint mir in mancher Hinsicht wie das Aufgebot zu einer »Hochzeit von Unvereinbarkeiten« – Ausdruck jedenfalls eines zutiefst halbherzigen Pazifismus.

»Polizeipazifistische« Halbherzigkeiten

1. Das „Ja zur Polizei“ ist in einem ahistorisch mystifizierenden Staatsverständnis verankert, für das der Widerspruch zwischen Ziel und Mitteln konstitutiv ist. Der Staat habe – wie Dierlamm aus der »Barmer Theologischen Erklärung« offensichtlich vorbehaltlos zustimmend zitiert – „nach göttlicher Anordnung die Aufgabe..., unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen" (a.a.O., S. 10, Sp. 2). Aber muß dieses geradezu antipazifistische Staatsverständnis nicht eine fatale Dynamik entfalten und sich als Legitimationsideologie geradezu aufdrängen? Ist es also nicht zu einem Gutteil dafür verantwortlich zu machen, daß das doch höchst wandelbare und m.E, sehr »weltlich' Ding« Staat sich vor allem als jene soziale Realität erweist, „die bis auf den heutigen Tag stets den Mord als Bedingung ihrer Existenz, ihres Überlebens und zuallererst ihres Entstehens" einschließt? (P. Ricoeur – zit. nach Mettner & Thiele, 1984, S. 83).

2. Es kann kaum verwundern, daß sich der Grundwiderspruch zwischen Ziel und Mitteln in Dierlamms Staatsverständnis in seinem Verständnis der Polizei als „ein staatliches Instrument zum Schutz der Schwachen und Bedrohten und zur Aufrechterhaltung von Recht und Frieden" im Wege der „Androhung und Ausübung von Gewalt" (a.a.O., S. 10, Sp. 4) wiederholt. Befremdlicher ist insofern, wie Dierlamm ohne erkennbare Anfechtung durch irgendwelche Zweifel an dieser Bestimmung der Polizei „ihrem Wesen nach" – nebenbei: Wie kommt man eigentlich zu dieser »Wesens« Erkenntnis? – festzuhalten vermag angesichts einer weltweiten Polizeien Wirklichkeit, wie sie sich beispielsweise in den Berichten von amnesty international Jahr für Jahr darstellt.

3. So ungebrochen Dierlamm die offiziöse Ideologie in Sachen Einzelstaat und Polizei (theologisch überhöht) reproduziert, so wenig geheuer bzw. realistisch ist ihm augenscheinlich die Übertragung dieses Denkmodells auf einen Weltstaat bzw. die UNO als dessen Vorform. Sie wird nur als kontrafaktische Konstruktion vorgenommen: „Die Verhältnisse sind nicht so", daß die Einzelstaaten der UNO „die Verfügungsgewalt über ihre ganze Militärmacht einräumen, das heißt, der UNO ihre Armeen ausliefern oder sich von der UNO entwaffnen lassen" (a.a.O., S. 11, Sp. 1), wie das Modell es erfordern würde. Und ebenso ist klar, daß „die Großmächte die Möglichkeit (haben)..., alle schwächeren Nationen... durch Androhung und Ausübung von Gewalt unter ihre Rechtsordnung und den von ihnen diktierten Frieden zu zwingen", während „sie selbst durch niemand und nichts zu Recht und Frieden gezwungen werden (können)" (ebd.). Die Verhältnisse sind aber auch nicht so – das wäre mit Narr (1992) zu ergänzen –, daß in absehbarer Zeit geeignete Strukturen und Verfahren zur Verfügung stehen könnten, um durch Gewaltenteilung, Machtbalance und wechselseitige Kontrolle – entsprechend der Logik des europäisch angelsächsi schen Verfassungsstaates – dem Mißbrauch der konkurrenzlosen Macht des herbeizitierten »Welt-Kingkong« vorzubeugen. Was Wunder, daß unter diesen Umständen nur die hinlänglich bekannte kirchlich theologische Vertröstung auf ein Jenseits von Zeit und Geschichte bleibt: „Wir räumen also ein, daß wir uns in der 'noch nicht erlösten Welt' dem Prinzip der absoluten Gewaltlosigkeit nicht verschreiben können." (a.a.O., S. 11, Sp. 2)

4. Wenn aber die aus radikalpazifistischer Perspektive bereits in sich höchst problematische Einzelstaatsideologie erklärtermaßen nur als kontrafaktische Konstruktion auf einen Weltstaat projizierbar ist, stellt sich auch hier die Frage, was eigentlich Sinn und Zweck dieser Ausführungen sein mag. Darüber läßt sich nur spekulieren. Ähnlich den großkirchlichen Kornplementaritätsformeln auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um die Atombewaffnung bzw. um die »Nachrüstung« sollen sie es anscheinend (christlichen) Pazifisten ermöglichen, sich in der Kirche beheimatet zu fühlen (und der Kirche, diese Pazifisten als legitime Abkömmlinge anzuerkennen). Daß man damit der pazifistischen Sache einen Dienst erweist, wage ich zu bezweifeln.

Greinacher und Dierlamm sehe ich verbunden in der Weigerung, sich von der herrschenden Kultur der Gewalt (vgl. Galtung, 1990) »von den Wurzeln her« zu verabschieden und zumindest geistig, wenn man schon als Bürger eines Staates dieser Kultur nicht einfach aus dem effektiven Gewaltkomplizentum ausziehen kann, in eine Gegenkultur aufzubrechen. Konstruktionen dieser Art tragen unweigerlich dazu bei, daß das Böse – um mit B. Pascal zu sprechen – weiterhin um so vollständiger und um so besser getan wird, als es »mit gutem Gewissen« getan werden kann – ob als (zwischenstaatlicher) „allerletzter Ausweg“ durch Militär (Greinacher) oder als (über ) „staatliches Instrument“ durch Polizei (Dierlamm), scheint keinen wesentlichen Unterschied zu machen. Der radikalpazifistischen Kritik an solchen Konstruktionen geht es demgegenüber nicht primär um Gesinnung und die reine Lehre, sondern gerade darum, als Pazifist glaubwürdig politisch denken und handeln zu können. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 12.07.94 zur Einsetzbarkeit der Bundeswehr »out of area« ist dazu m.E. eine schlüssige weiterreichende Perspektive nötiger denn je. Beim konkreten friedenspolitischen Engagement mögen Kompromisse und Konzessionen unvermeidbar sein.

Literatur

Deiseroth, D. (1994). Vom Recht des Stärkeren zur Stärke des Rechts. Wissenschaft und Frieden, 12 (2), S. 26 28 und 41 44.

Dierlamm, W. (1994). Nein zum Militär, Ja zur Polizei. Publik Forum, 23, Nr. 13, S. 10 11.

Gattung, J. (1990). Cultural violence. Journal of Peace Research, 27, S. 291 305.

Greinacher N. (1994). Frieden schaffen mit Gewalt? Publik Forum, 23, Nr. 12, S. 12 13.

Mettner, M, & Thiele, J, (1983). Entwaffnender Glau­be. München: Kösel.

Narr,W-D, (1992, 21.09.) Der Welt Kingkong kann die Geißel des Krieges nicht besiegen. Frankfurter Rundschau, 48, Nr. 220, S. 8.

Stobbe, H-G (1994). »Gerechter Krieg« als Instrument ethischer Kriegsbegrenzung. Wissenschaft und Frieden, 12 (1), S. 16 18.

Albert Fuchs vertritt z.Z. eine Professur für Allgemeine Psychologie an der PH Erfurt/ Mühlhausen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1994/4 Asien, Seite