W&F 1997/4

Jesse Helms weiß was er will

Zur Kuba-Politik der USA in den 90er Jahren

von Christoph Wagner

Fünfundwanzig Jahre nach Abschluß der B-Waffen-Konvention 1972 beantragt erstmals ein Land eine Prüfung, ob biologische Waffen eingesetzt wurden. Kuba beschuldigt die USA, am 21. Oktober 1996 den Schädling Thrips Palmi Karny durch eine einmotorige Maschine des Typs S2R über der Insel versprüht zu haben (Granma Internacional, dt. Ausgabe, 6/1997 und 8/1997).Wer die Geschichte der amerikanisch-kubanischen Beziehungen nach der Revolution 1958/59 kennt, der kann eigentlich nichts für unmöglich halten, selbst die ungeheuerlichsten Vorwürfe aus Havanna – Vorbereitung einer Invasion, Pläne für die Ermordung Fidel Castros1 – haben sich oft als richtig erwiesen.

Seit Frühjahr dieses Jahres sind etliche Bombenanschläge auf Hotels und Tourismuszentren des Karibikstaates verübt worden. Nach kubanischer Darstellung waren dabei von Exilkubanern in Miami angeheuerte Söldner am Werke. Die US-Regierung, der Duldung bis Unterstützung unterstellt wird, sah sich veranlaßt zu erklären, daß sie Gewalt nicht als das geeignete Mittel halte, um einen demokratischen Wandel herbeizuführen. Dies mag man für scheinheilig halten, da die USA zum einen die Verletzung internationalen Rechts, aber auch nationaler Gesetze durch Personen und Gruppen der exilkubanischen Gemeinde stets als Kavaliersdelikt behandelt und jene Radiosender gefördert haben, die einen Kreuzzug des Terrors und der Sabotage predigen (Burghardt 1997). Scheinheilig jedoch ist es vor allem, weil die Vereinigten Staaten seit vielen Jahren mit einem Handelskrieg, der den Titel tatsächlich verdient, völkerrechtswidrig Gewalt auf Kuba ausüben. „Das Kuba-Embargo ist das einzige der Vereinigten Staaten, das tatsächlich den Verkauf von Nahrung und Medizin verhindert und damit die Vierte Genfer Konvention von 1949 verletzt.“ (Smith 1996)2

1992 und 1996 haben die USA mit zwei Gesetzen den Würgegriff fester geschlossen. Dazwischen allerdings gab es eine kurze Phase der Entspannung, die eine weitere Verbesserung der Beziehungen nach der zu erwartenden Wiederwahl Bill Clintons als wahrscheinlich erscheinen ließ.

Die Balsero-Krise vom August 1994, damals hatten Zehntausende Kubaner dem System Castros auf selbstgebauten Booten und Flößen den Rücken zu kehren versucht, brachte Clinton, der in seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf eine knallharte Linie gegenüber Castro versprochen hatte, in Schwierigkeiten: Zum einen mußte er Befürchtungen vor weiterer Einwanderung entkräften, zum anderen konnte er die starke exilkubanische Gemeinde (ca. 1,5 Millionen US-Bürger) nicht durch Abweisung ihrer Brüder und Schwestern vor den Kopf stoßen. Dieses Dilemma motivierte ihn zu Verhandlungen und Anfang Mai 1995 zu einer Vereinbarung mit Castro über den Umgang mit kubanischen Flüchtlingen, die diese im Prinzip allen anderen lateinamerikanischen Immigranten als Unerwünschte gleichstellte – und damit die Exillobby vor den Kopf stieß. Dieses (bescheidene) Tauwetter in jenem mal mehr, mal weniger Kalten Krieg dauerte bis zum 26. Februar 1996. An jenem Tag schoß die kubanische Luftwaffe zwei Flugzeuge der exilkubanischen Organisation »Hermanos al Rescate« (Brüder zur Rettung) ab, die durch wiederholte Verletzung des kubanischen Luftraumes den Karibikstaat provoziert hatte. Nur wenige Tage später passierte das Helms-Burton-Gesetz mit überwältigender Mehrheit Senat und Repräsentantenhaus. Und Clintons Veto-Ankündigung war Geschichte. Die Hardliner hatten ihr Ziel erreicht.3

Das Gesetz trägt den offiziellen Titel »Cuban Liberty and Democratic Solidarity (LIBERTAD) Act of 1996«, solch wohlklingende Namen sind nicht ungewöhnlich, aber im Alltag wird es wie üblich nach denen benannt, die es geschrieben haben, in diesem Fall Senator Jesse Helms, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, und der Abgeordnete Dan Burton. Es stellt den vorläufigen Höhepunkt der permanenten Blockade-Verschärfungen dar (Abschnitt I), macht Verheißungen für den Fall, daß Castro gestürzt ist (II) und zwingt Drittstaaten zum Mitmachen (II und IV).

Castro einen Schubs geben

Eisenhower hatte sich bei der Verhängung des ersten Boykotts 1960 schnelle Erfolge versprochen. Das Embargo traf Kuba in der Tat empfindlich. Doch es trieb die Revolutionsregierung nicht zur Rücknahme ihres Kurses, sondern in die Arme der Sowjetunion. 30 Jahre und eine weltgeschichtliche Epoche später ergab sich eine neue Chance. 1992, als der »Socialismo tropicana« auf dem Tiefpunkt angelangt war, verabschiedete der US-Kongreß das Toricelli-Gesetz, den »Cuban Democracy Act«. Nicht nur der Kongreßabgeordnete Toricelli ging damals davon aus, daß es jetzt wirklich nur noch wenig bedürfe, um Castros Sturz herbeizuführen. Seither ist es Jesse Helms, der sein Nachfolgewerk, die nächste Verschärfung, in dieser Weise begründet (Smith 1996).

Bereits Toricelli hat starke exterritoriale Wirkungen: Es sieht unter anderem vor, daß Schiffe, die kubanische Häfen angelaufen haben, für ein halbes Jahr nach diesem Sündenfall nicht in den USA vor Anker gehen dürfen. Mit Toricelli wurden aber auch erstmals in mehr als 30 Jahren nicht nur die Schrauben des Embargos weiter angezogen, sondern auch konkrete positive Maßnahmen für den Aufbau einer innerkubanischen Opposition gesetzlich festgehalten. Daß es entsprechende Infiltrationen all die Jahre über auch gegeben hat, steht zwar außer Zweifel. Doch seit 1992 wird die Unterstützung und der Aufbau von »Nichtregierungsorganisationen« – mit humanitärem und bürgerrechtlichem Anspruch – offener und offensiver betrieben. Es spricht daher manches für die Annahme, daß dieser Aspekt des Toricelli-Gesetzes Fidel Castro noch mehr beunruhigt hat als die neuerliche Verschärfung der Sanktionen (Rieff 1996).

Paradoxe Sanktionslogik

Mit dem Untergang des Ostblocks und der Auflösung der Sowjetunion hatten die (mehrfach verschärften Sanktionen) auf einmal wieder solch schmerzliche Auswirkungen wie ehedem. Diesmal jedoch nicht dadurch, daß sie dem Karibikstaat wie 1959ff den natürlichen und angestammten US-Markt vor der Haustüre verschlossen, sondern indem sie ihn daran hinderten, sich neue Partner zu suchen und die ökonomische Integration in den Weltmarkt oder auch nur in den Markt Lateinamerikas weitgehend blockierten. Das Paradoxe, aber nicht ganz Abwegige daran: Der von außen auferlegte Zwang zu dieser absurden Variante vom »Sozialismus in einem Land« bzw. »Sozialismus ohne andere Länder« sollte im Inneren zu marktwirtschaftlichen Reformen führen. In der Tat sah sich Castro in der Folge, um die Versorgung der Bevölkerung mit den nötigsten zu gewährleisten, u.a. dazu genötigt, Bauernmärkte einzuführen und den Dollar als Zweit- bzw. Leitwährung zu legalisieren. Und um ausländische Investoren anzulocken, mußte er ihnen weitreichende Zugeständnisse (zunächst bis zu 50% Kapitalbesitz, inzwischen mehr, sowie weitgehende Steuerfreiheit) machen. Mindestens ebenso große Gefahren für die »Fortführung der Revolution«, entstanden durch die Not, Energie und Devisen bzw. Kredite zu beschaffen.

Nach Angaben der Regierung in Havanna beliefen sich die Verluste bzw. Mehrausgaben durch den bloqueo bereits von 1961 bis 1993 auf 40 Mrd. Dollar – maßgeblich dabei waren die enormen Transportkosten, die dadurch entstanden, daß Kuba Lebensmittel, Brennstoff und anderes in fernen Ländern kaufen mußte, weil nähergelegene unter US-Druck nicht verkaufen wollten oder konnten. (Roberto Gili Colom, Hoy. Datos de una nacion que resiste y se desarrolla, La Habana 1994, S. 17.) Mag diese Rechenmethode für die Zeit der Integration Kubas in den RGW fiktiv sein: In den 90er Jahren trifft sie zu – und wird v.a. von den Befürwortern des Embargos erfreut bestätigt (Kaufman Purcell 1996).

Gravierend hat sich die Blockade auf die Zahlungsfähigkeit der Insel ausgewirkt: Kuba konnte bisher keine Kredite von internationalen Organisationen erhalten, da die USA damit drohten, diese Institutionen zu blockieren und ihnen entsprechende Summen bei der eigenen Beitragsentrichtung abzuziehen. Im Helms-Burton-Gesetz ist diese Logik nochmals sowohl in der Anwendung auf Einzelstaaten, die US-Finanzhilfen erhalten, als auch auf Institutionen festgeschrieben. Wer Kubas Liquidität verbessert, sei es durch Schuldenerlaß, Ware-Ware-Austauschgeschäfte oder Umwandlung von Schulden in Unternehmensbeteiligungen – dies praktiziert Mexiko – macht sich strafbar und wird bestraft. Havanna muß sich seine Kredite also auf einem – eben nicht mehr wirklich – freien Markt besorgen und zahlt dafür kräftig drauf.

Dies hat zu einer Schulden- und Devisenakrobatik geführt, die nur solange Sinn zu machen versprach, wie Licht am Ende des Tunnels zu erwarten war: Die teuer bezahlten Kredite sollten via Modernisierung der Wirtschaft, v.a. der extrem veralteten Zuckerindustrie, zu Mehreinnahmen bzw. Produktionssteigerungen führen, die es erlaubt hätten, nicht nur die Schulden zurückzuzahlen, sondern auch einen selbsttragenden Aufschwung zu stimulieren. Doch die Anzeichen der Erholung und die Bestätigung dieser Strategie im vergangenen Jahr, sind bereits wieder Geschichte. Die »spezielle Periode«, so sieht es heute aus, dauert an und wird offenbar noch »spezieller«, d.h. schwieriger: Kuba steckt in der Schuldenfalle, es wird immer schwieriger, die Wirtschaft mit den genannten Methoden voranzubringen.4

Die Blockade wirkt. Aber sie führt anno 1997 nicht zu einer Liberalisierung der internen Ökonomie, sondern zum weitgehenden Abbruch des Öffnungskurses und zur verstärkten Reideologisierung der Ökonomie, wie sie Castro auf dem 5. Parteitag der KP vor wenigen Wochen zu erkennen gegeben hat. Commandante Che ist zurückgekehrt und mit ihm der verschärfte Kampf um die sozialistische Moral.

Können sich Helms und Burton also freuen? Die Evaluation der eigenen Maßnahmen, so sie denn überhaupt stattfindet, funktioniert einfach: Das Embargo hat Castro zu wirtschaftlichen Zugeständnissen wie Zulassung des Dollars und der Bauernmärkte gezwungen (Kaufman Purcell).

Ob die Blockade auch zu einer Demokratisierung geführt hat – überhaupt führen kann –, danach fragt keiner, und das nicht nur, weil alle Indizien das Gegenteil belegen5, sondern weil es den Prämissen des Embargos – 1. Alles oder nichts, 2. Je schlimmer, desto besser – und den daraus notwendig folgenden Konklusionen widersprechen würde.

Die Blockade als US-Innenpolitik

Man liest oft, die Politik gegenüber Kuba sei letztlich US-Innenpolitik. Clinton habe sich Wählerstimmen in Florida und New Jersey sichern wollen. Da ist Wahres dran – die harte Tour gegenüber Kuba steht für einen Großteil der Exilkubaner nicht zur Diskussion –, obwohl Untersuchungen ergeben haben, daß sie an den Wahlurnen nicht nur über die Kuba-Politik abstimmen. Und auf der anderen Seite ist die exilkubanische Gemeinde alles andere als homogen – es sind ja gerade viele Exilkubaner, die immer wieder das Embargo verletzen: aus privaten Gründen, um ihre Familien auf der Insel zu versorgen.

Außerdem habe es sich Clinton, so die Innenpolitik-These weiter, vor der Gesamtwählerschaft nicht leisten können, nach dem Abschuß der beiden Flugzeuge als Weichling dazustehen. In der Tat eignet sich Kuba hervorragend für eine Politik des Knüppel aus dem Sack, die wenig kostet, aber Eindruck schindet. Hier werden noch die Schlachten geschlagen, die jeder US-Bürger nachvollziehen kann, werden jahrzehntelang stimulierte ideologische Bedürfnisse befriedigt. Die Welt ist so kompliziert geworden. Wie schön war die alte Weltordnung.

Die Innenpolitik-These hat jedoch noch eine viel weitergehende Nebenbedeutung: Kuba war bis 1958 von den USA als quasi-Staatsgebiet behandelt worden, mit dem Status eines Bundesstaats zweiter Klasse. Es kommt daher nicht von ungefähr, daß die Propaganda der Helms', Burtons & Co vielfach an Wiedervereinigungsrhetorik in der alten Bundesrepublik erinnert. Interessanterweise trägt auch die in ihrem Gesetz vorgesehene Form der »Befreiung« Kubas Züge des tatsächlich vollzogenen Anschlusses der DDR (Wagner 1996) – mit dem freilich nicht ganz nebensächlichen Unterschied, daß die DDR-Bevölkerung ihre Souveränität freiwillig abgegeben hat.

Im allerersten Absatz erklärt man die Absicht, „das kubanische Volk zu unterstützen, seine Freiheit und seinen Wohlstand wiederzuerlangen“, doch im folgenden geben die Autoren ein merkwürdiges Verständnis von Freiheit und Souveränität zum Ausdruck, und mehr noch als vom Wohlstand der Kubaner ist vom Wohl der amerikanischen Alteigentümer die Rede: „Eine Übergangsregierung in Kuba ist eine Regierung“, so wird definiert, „die angemessene Schritte unternimmt, Bürgern der Vereinigten Staaten … Eigentum, das ihnen von der kubanischen Regierung nach dem 1. Januar 1959 genommen wurde, zurückzugeben, oder sie angemessen zu entschädigen“ (§ 205,8).

Rückübertragung vor Entschädigung – deutsche Leser hören die Nachtigall trapsen. Tatsächlich stattet die Foreign Claim Settlement Commission, so etwas wie ein Bundesamt für offene Vermögensfragen, seit etlichen Jahren US-Bürger mit Rechtsansprüchen aus. Daß nach dem neuen Gesetz auch alle exilkubanischen US-Bürger, die bei Flucht oder Auswanderung Hab und Gut zurückließen klagen dürfen, kann als Irrsinn oder Beschäftigungsprogramm für Tausende von Rechtsanwälten angesehen werden (Sweeney 1996). 6 Aber man muß sich wirklich plastisch vorstellen, wie die vielbeschworene Befreiung „des kubanischen Volkes“ – die Befürworter setzen ja immer die Brüder Castro gegen die restlichen 10 Millionen7 – vonstatten gehen würde: als Enteignung und Rekolonisierung. Denn die wichtigsten kubanischen Wirtschaftszweige, v.a. die Zuckerindustrie, waren bis 1958/59 in US-Besitz.

Die Frage, mit welchen Methoden dieses Eigentum teilweise oder gar überwiegend erworben wurde und wer dafür bezahle, gehört in den Zusammenhang von »Patria o muerte« und »Befreiung«. Nicht übersehen werden sollte dabei jedoch, daß ein Großteil der potentesten Alteigentümer, wie z.B. Coca-Cola, Helms-Burton ablehnen, gerade weil sie eine dauerhafte Schädigung der amerikanisch-kubanischen Beziehungen fürchten.8 Denn das Gesetz kennt nur eine Lösung für Kubas Probleme – und für das Kuba-Problem der USA: die bedingungslose Kapitulation oder, was dasselbe ist, ein Friede zu Bedingungen von Big Jesse.

Wie das Ausland sich empört

Haben Toricelli und Helms-Burton ihre abschreckende Wirkung auf Unternehmer aus aller Welt keineswegs verfehlt, so gab es doch bis 1996 keine Regierung, die mit den USA in Sachen Embargo kooperiert hätte. Im Gegenteil, in diversen internationalen Gremien bekamen die Vereinigten Staaten zunehmend öffentliche Ablehnung zu spüren. Die UNO-Generalversammlung forderte im November 1995 zum wiederholten Male ein Ende der Embargo-Politik, diesmal mit 117 zu 3 Stimmen, und ein Jahr später mit 138 zu 3, lediglich Usbekistan und Israel hielten zu den USA. Auch die OAS löst sich aus dem Griff der Vereinigten Staaten: Trotz diverser Androhungen, die durch Helms-Burton Gesetzeskraft erlangen sollten, verurteilte die Organisation Amerikanischer Staaten, auf deren Tagungen seit dem Ausschluß Kubas 1962 die Insel ein Tabuthema war, die Blockade am 4. Juni 1996. Nichtsdestotrotz trat einen Monat später Helms-Burton in Kraft.

Das Ausland empört sich besonders über die beiden inzwischen berüchtigten exterritorial gültigen Abschnitte: Wer in Geschäfte verwickelt ist, die von der kubanischen Regierung konfisziertes Eigentum betreffen, kann von betroffenen US-Bürgern angeklagt werden (III). Der Gesetzestext spricht in diesem Fall von »trafficking« – was auch in US-Medien in Anführungsstriche gesetzt wird – und meint Schwarzhandel. Abschnitt IV fordert die US-Behörden auf, an »Schwarzhandel« Beteiligte sowie ihre Familien- und Betriebsangehörigen auszuweisen oder erst gar nicht einreisen zu lassen. Im Zweifelsfalle kann bereits der Verdacht für eine entschiedene Reaktion der USA ausreichen.

Die USA haben auch das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA so gestaltet, daß die Partner Mexiko und Kanada an die Blockade-Regeln gebunden sein sollen. Diese leisten aber erheblichen Widerstand. Was 1996 noch der Witz eines amerikanischen Journalisten war, mutierte längst zur Wirklichkeit: Nach der Logik von Helms-Burton „könnte Kanada seinen Bürgern gestatten, Amerikaner zu verklagen, die Eigentum verwalten, verleihen oder besitzen, das britische Loyalisten, als sie im 18. Jahrhundert nach Kanada flohen, zurücklassen mußten.“ (International Herald Tribune, 15.7.1996) Inzwischen hat die kanadische Regierung eine entsprechende Liste erstellen lassen.

Solange in Madrid Felipe Gonzalez regierte, galt Spanien und damit Westeuropa als zuverlässiger Verfechter des freien Handels mit Kuba: aufgrund der traditionellen Bindungen zur Insel, aufgrund Gonzalez' eigener Bemühungen und aufgrund des vergleichsweisen starken Engagements der spanischen Wirtschaft auf Kuba. Seit dem Amtsantritt von José Maria Aznar schwankt die spanische Position zwischen ideologischer Nähe zu Helms-Burton und Interessenschutz für spanische Unternehmer und Touristen. Nun sind es v.a. die Bundesrepublik und Frankreich, die sich der USA widersetzen, wobei sie dabei eher die Geschäfte mit Iran oder Libyen im Auge haben dürften. Denn nach dem Modell Helms-Burton traten wenige Wochen später Sanktionsgesetze mit diesen beiden Zielländern in Kraft.

Die EU hat frühzeitig gefordert, Gespräche und Verhandlungen im Rahmen der WTO zu führen, und Handelskommissar Leon Brittan versprach Widerstand, bis das Gesetz in dieser Form „vom Tisch sei“ (Frankfurter Rundschau, 30.1. 1997). Er kündigte eine »Tit for tat«-Strategie an, die bisher aber nur in Ansätzen entwickelt wurde: In Brüssel wird eine Schwarze Liste jener US-Firmen erstellt, die nach Helms-Burton gegen Unternehmen der Gemeinschaft klagen.

Doch am 2. Dezember 1996 ist die EU den USA ein großes Stück entgegengekommen, als sie in einem »Gemeinsamen Standpunkt« des Rates der Rhetorik des Helms-Burton-Gesetzes folgte (§1) und das weitere Engagement auf Kuba von Fortschritten in Menschenrechtsfragen abhängig machte (§4) (EU 1996).9 Prompt meldete Stuart Eizenstat, in Europa wegen seines Vorgehens in Sachen Schweizer Nazigold bekannter Staatssekretär im Handelsministerium und Helms-Burton-Beauftragter der US-Regierung, einen großen Erfolg (Hoffmann 1997a ). Im April versprach die EU, daß sie die Nutzung enteigneten Eigentums durch Firmen der Gemeinschaft unterbinden werde – Bill Clinton stellte im Gegenzug in Aussicht, auch weiterhin Kapitel III des Helms-Burton-Gesetzes aus- und sich für Abmilderung der am stärksten kritisierten exterritorialen Regelungen einzusetzen (Handelsblatt, 14.4.1997).

Die EU wiederum verzichtete vorerst darauf, ihre Klage vor der WTO zu forcieren – und ließ ein halbes Jahr später, obwohl an Helms-Burton nichts abgemildert worden war, auch ihr sowieso auf den 15. Oktober 1997 verschobenes Ultimatum ohne Konsequenzen verstreichen. Bis dahin hätten die USA ihre Sanktionsdrohungen gegen europäische Investoren in Kuba, Lybien und Iran entschärfen müssen. „Dabei hatte praktisch kein Zweifel darüber bestanden, daß das Schiedsgericht der WTO zugunsten der EU entscheiden würde. Doch bereits im Vorfeld hatte die Washingtoner Regierung bekannt gegeben, daß sie einen diesbezüglichen Entscheid schlichtweg ignorieren würde“.(Hoffmann 1997a: 16) So wurde die Welthandelsorganisation, kaum errichtet, schwer beschädigt und geschwächt.

Freut das den Freihandelsverfechter Bill Clinton, freut es Jesse Helms? Die Konsequenz und der angeblich »moralische« Rigorismus der USA finden in der Tat eine mögliche Erklärung in handfesten Interessen, die mit Kuba nichts zu tun haben: Viele US-Bürger waren und sind äußerst skeptisch gegenüber der WTO, weil sie fürchten, die Souveränität der USA würde beschnitten. Insofern ist der Nebeneffekt des Streits die Klarstellung, daß diese Institution ebenso wie die Regeln von Amerikas Gnaden existiert. Jesse Helms ist nicht (nur) irgendein durchgeknallter Kalter Krieger, sondern der wahrscheinlich mächtigste Mann der US-Außenpolitik. Und er weiß, was er will.

Literatur

Burghardt, Leo (1997): Sprengkörper gegen Tourismus, in: Neues Deutschland, 15.7.1997.

Falk, Pamela S. (1996): Eyes on Cuba. U.S. Business and the Embargo, in: Foreign Affairs, March/April 1996, S. 14ff.

Hoffmann, Bert (1997a): Helms-Burton und kein Ende? Auswirkungen und Perspektiven für Kuba, die USA und Europa, Ms., Hamburg (Lateinamerika, Nr. 33, 1997).

Hoffmann, Bert (1997b): Kubas Sozialismus in der Schuldenfalle, in: die tageszeitung, 9.10.1997.

Kaufman Purcell, Susan (1996): The Cuban Illusion. Keeping the Heat on Castro, in: Foreign Affairs, May/June 1996, S. 159ff.

Rieff, David (1996): Cuba Refrozen, in: Foreign Affairs, July,/August 1996, S. 62ff.

Smith, Wayne S. (1996): Cuba's Long Reform, in: Foreign Affairs, March/April 1996, S. 99ff.

Sweeney, John (1996): Freedom Versus Business Interests, in: Internationale Politik und Gesellschaft, 4/1996, S. 419ff.

Wagner, Christoph (1996): Kubakraftakt, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/1996, S. 1041ff.

Anmerkungen

1) Vgl. Eckart Krippendorff, Wie ein Brechtsches Lehrstück, in: die tageszeitung, 7.7.1997: „Die Mordmotive sind die niedrigstmöglichen: Nicht, daß Castro die nationale Sicherheit der USA bedrohte – nein: John F. Kennedys Wiederwahl 1964 stand auf dem Spiel, wenn Castro, der dem Goliath USA zu trotzen gewagt hatte, dann noch an der Macht wäre.“ Zurück

2) Im übrigen existieren auch in den 90er Jahren ganz aktuelle Szenarien für eine militärische Intervention; vgl. Oberstleutnant Geoffrey B. Demarest, Der Fall Kuba, in: konkret, 10/1994. Zurück

3) Wichtige Auszüge des Gesetzes sind dokumentiert in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/1997, S. 1143-1148. Zurück

4) „1996 jonglierte Kuba … mit nicht weniger als 2,4 Milliarden US-Dollar an kurzfristigen Kreditschulden…“ (Hoffmann 1997b). Zurück

5) „Für Kuba allerdings hat das Helms-Burton-Gesetz … die Spielräume für jeglichen substantiellen politischen Reformprozeß von innen … massiv beschnitten, wenn nicht gar auf absehbare Zeit unmöglich gemacht.“ (Hoffmann1997a). Zurück

6) Libertad-Hardliner John Sweeney schreibt dazu: „Die Befürworter des Helms-Burton-Gesetzes haben ihre eigene Sache geschwächt, indem sie zuviel Nachdruck auf den Punkt der Eigentumstitel gelegt und derweil die bedeutendere Frage der Menschenrechte vernachlässigt haben.“ (Sweeney 1996: 420) Zurück

7) „die Versklavung von 10 Millionen Kubanern“ (Swenney 1996: 420). Zurück

8) Pamela S. Falk war Anfang 1996 kein US-Manager bekannt, der das Embargo für eine gute Sache hielt. Ihren Artikel (Falk 1996), der u.a. die Formierung einer Anti-Embargo-Lobby von Unternehmern skizziert, hat sie allerdings vor dem Abschuß der beiden Flugzeuge geschrieben – er erschien nach dieser dramatischen Wende und zeigt daher, wie sehr das Kalkül der Scharfmacher aufgegangen ist. Zur Zeit der Niederschrift schien es Pamela Falk noch, als sei das „Alles-oder-nichts-Geschrei der letzten 30 Jahre“ der Diskussion über konkrete Bedingungen für den Handel mit Kuba, d.h. die Rücknahme der Blockade, gewichen. Zurück

9) Europäische Union – Der Rat, Gemeinsamer Standpunkt vom 2.12.1996 – vom Rat aufgrund J.2 des Vertrages über die europäische Union festgelegt – zu Kuba, Brüssel, 22.11.1996. Zurück

Christoph Wagner ist Redakteur der »Blätter für deutsche und internationale Politik«.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1997/4 USA, Seite