KSE II
Neue Abrüstungsdynamik oder kontrollierte Rüstungsmodernisierung?
von Ulrich Albrecht
Seit Anfang des Jahres steht – sechs Jahre nach dem ersten Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) – eine Fortsetzung der KSE-Verhandlungen zur Diskussion. Doch handelt es sich bei dem, was in der Öffentlichkeit unter »Abrüstungsverhandlungen« geführt wird, wirklich um Abrüstung oder geht es dabei nicht vielmehr um eine abgestimmte Rüstungsmodernisierung? Ulrich Albrecht legt dar, wie die Unterzeichner-Staaten des KSE-Vertrages den alten „Vertrag bis zum Rand des Möglichen dehnen“ und welche Kräfte und Mechanismen der Einleitung einer umfassenden Abrüstungsdynamik entgegenstehen.
Als der Wiener Vertrag über »Konventionelle Streitkräfte in Europa« (KSE) 1990 unterschriftsreif gemacht wurde, verwiesen die Diplomaten und Militärs viele der nicht behandelten oder nicht gelösten Probleme in einen großen Sammelkorb, intern »KSE II« genannt. Man war der Überzeugung, beim ersten großen Abrüstungsvertrag in Europa nicht auf einen Schlag alle wichtigen Fragen behandeln zu können und eher am Beginn eines Prozesses zu stehen als ein abschließendes Regelwerk über Rüstung in Europa durchzuverhandeln. Kriegsschiffe wurden beispielsweise von vornherein außen vor gelassen. Im Verlauf der Verhandlungen selber kam es bei Erörterungen über Modalitäten der Vertragsüberprüfung wiederholt zu Gegensätzen etwa darüber, wie Truppenstärken zuverlässig von außen kontrolliert werden könnten. Besonders die amerikanischen Unterhändler wiederholten Positionen, die sie schon zwanzig Jahre zuvor bei den MBFR-Verhandlungen vorgetragen hatten: „Niemand vermag Personalstärken zu verifizieren“ (Arms Control Reporter 1992, sheet 410. B. 19).
Mit dem Ende der UdSSR und der Auflösung sicherheitspolitischer Spannungen erwiesen sich Fragen wie Verifikationsdetails, über die wenige Jahre zuvor zäh gerungen worden war, als zweitrangig. Der am 4. März 1992 gleichfalls in Wien abgeschlossene folgende KSE-1A Vertrag (Titel: The Vienna Document 1992 of the Negotiations on Confidence- and Security-Building Measures) geht wenig über den KSE-Urvertrag hinaus. Die vereinbarten Verifikationsverfahren erwiesen sich 1992 als noch weniger bedeutsam als knapp zwei Jahre zuvor. Der Vertrag enthält vereinbarte Obergrenzen für die Streitkräfte der europäischen Länder – nicht aber für Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Moldawien. Diese Staaten sahen sich im Krieg und legten in Wien keine eigenen Daten vor. So wurde der neue Vertrag halt ohne diese vier Folgestaaten der UdSSR fertig gemacht, ohne daß dies irgendjemandem größere sicherheitspolitische Nöte bereitet hätte.
Problem Nr.1: Die Waffen-Kaskade
Der KSE-Vertrag regelte auf vielfache Weise, wie nunmehr überzählige Waffen zu beseitigen seien. Insgesamt waren acht Verfahren zur Wahl angeboten worden (Artikel VIII des Vertrages sowie ein umfängliches einschlägiges »Protocol on Procedures Governing the Reduction of Conventional Armaments and Equipment«). Panzer sollten entweder zerstört, für zivile Zwecke umgerüstet oder statisch ausgestellt werden. Ausgemusterte Geschütze durften zudem als Übungsziele, Kampfflugzeuge am Boden für Ausbildungszwecke und Düsentrainer als unbewaffnete Schulflugzeuge verwendet werden. Bei Kampfhubschraubern wurde die Möglichkeit der Neuklassifizierung als Transportgeräte eröffnet. Friedenspolitisch als weitaus gravierender erwies sich freilich eine Möglichkeit, die der Vertrag nicht explizit ausschließt: die Abgabe überzähliger moderner Waffen an zweitrangige Militärmächte.
Im Dezember 1990, reichlich spät, nämlich kurz vor Vertragsabschluß, teilten die NATO-Verteidigungsminister ihre Auffassung mit, daß es eigentlich schade um viele der relativ neuwertigen Waffen sei und daß man es vorziehe, diese innerhalb des Bündnisses umzuverteilen, anstatt sie zu zerstören: „Deutschland, Italien, die Niederlande und die USA planen, 2700 Kampfpanzer, 1000 Schützenpanzer und 300 Geschütze an Dänemark, Griechenland, Norwegen, Portugal, Spanien und die Türkei zu überführen.“ Zudem sollten auf dem Wege einer Aufspaltung, die das Manöver weniger provokant erscheinen lassen sollte, 1075 Schützenpanzer und 325 Geschütze aus der »Zentralregion« der NATO heraus an die »Flanken« des Bündnisses gebracht werden.
Die Empfänger dieser unverhofften Waffengaben, so die NATO-Verteidigungsminister 1990, sollten im Gegenzug eigene ältere Waffen zerstören. Bei dem an zweiter Stelle angeführten »Flankengeschäft« sollten die Empfänger lediglich verpflichtet werden, ein Drittel ihrer Altbestände an Kanonen zu zerstören.
Besonders die levantinischen Empfänger Griechenland und Türkei verstanden die Botschaft sogleich. Anstatt umfangreiche Haushaltsmittel für die Zerstörung von Gebrauchtwaffen einzusetzen, fanden sie es vernünftiger, ihre Vormächte zu kopieren und ihrerseits im Gegenzug zu den Eingängen an hochwertigen Rüstungsgütern aus dem Norden ältere Waffen an drittrangige Militärmächte weiterzugeben. Über einen Aufschrei der NATO, daß so die Sache nicht gemeint gewesen sei, ist nichts bekannt geworden.
Nicht die Zerstörung der überschüssigen Waffen wurde forciert, sondern der Einsatz in Kriegsgebieten toleriert.
Die zweite Stufe der Kaskade führt direkt in Kriege. Wie in solchen Fällen üblich, lassen sich Aussagen der Kriegsgegner über Waffentransfers an den Feind nicht überprüfen. Hohe Verluste an Kriegsgerät besonders in den Kriegen im Kaukasus machen die Datenlage zudem noch unübersichtlicher. Umfang und Wirkungen westlicher »Kaskade«-Beiträge, die etwa die Bundesrepublik kurzfristig auf Platz 2 der Weltrangliste der Waffenexporteure vorstoßen ließen, sind genügend bekannt (dazu neuerdings Kopte/Wilke in Kaldor 1997). Die Türkei hat beispielsweise das große Kontingent an 300 000 AK-47 Sturmgewehren mit 83 Millionen Schuß Munition, welche sie aus Beständen der NVA übernommen hat, nicht dazu benutzt, von NATO-Standards auf die des Warschauer Pakts umzurüsten, sondern nutzt diese Waffen zur Ausrüstung sogenannnter Dorfschützer in kurdischen Gebieten sowie zur Unterstützung der Bosnier in den Kriegen im vormaligen Jugoslawien. Westlichen Quellen zufolge haben auch die Nachfolgestaaten der UdSSR kräftig das westliche Muster kopiert, vom Wiener Vertrag gestrichene Waffen an politische Klienten weiterzugeben, auch wenn sich diese gerade im Kriege befanden. So sollen zwischen Herbst 1992 und Sommer 1993 allein 575 Kampfpanzer, 799 Schützenpanzer und 1178 Geschütze an Armenien, Aserbaidschan und Georgien abgegeben worden sein (Arms Control Reporter 1993, sheets 407. E-1.127-8, und 131-2). Moldawien hat augenscheinlich Panzerlieferungen von Rumänien erhalten, und die Türkei lieferte im Frühjahr 1993 an Aserbaidschan Waffen und Munition. Aserbaidschan soll außerdem Gebrauchtwaffen von der Ukraine übernommen haben (1993 gestand das Außenministerium von Aserbaidschan zu, eine Anzahl älterer T-55 Panzer von der Ukraine bekommen zu haben). SIPRI kommt im Falle Aserbaidschan zu dem auch für andere kaukasische Staaten verzeichneten Ergebnis, daß dieser Staat mittlerweile „sein Militärpotential weit über die Obergrenzen des KSE-Vertrages hinaus verstärkt habe“ (Koulik/Kokoski 1994: 115).
Der KSE-Vertrag wird bis zum Rand des Möglichen ausgedehnt
Die Schlußfolgerung: Um geringfügiger politischer und militärischer Vorteile willen zeigen sich die Unterzeichner-Regierungen des KSE-Vertrages geneigt, den Vertrag bis zum Rande des Möglichen zu dehnen. War erst einmal die Hauptsorge vor dem Militärpotential des bisherigen Hauptgegners beschwichtigt, so waren die Regierungen bereit, statt der Zerstörung der aus den eigenen Arsenalen zu beseitigenden Waffen diese allen möglichen, in ihren Augen nützlichen Verwendungen zuzuführen, ja gar den Einsatz im Krieg zu tolerieren. Wie der amerikanische Rechnungshof nachgewiesen hat, haben die USA in der Umsetzung des KSE-Vertrages kein einziges Rüstungsgut zerstört, sondern alle überzähligen Waffen »kaskadiert«, ein eindrucksvolles Arsenal von knapp 2000 Kampfpanzern, 636 Schützenpanzern und 180 Geschützen (GAO 1993: 20). Die Rechnungshöfe anderer Staaten haben solchen Aufklärungswillen nicht demonstriert (selbst das GAO hielt es für nötig, seine kritischen Hinweise auf das US-Verhalten diskret in Informationen über die Vertragstreue des vormaligen Warschauer Paktes sowie Kostenkontrolle bei der amerikanischen Verifikation einzubetten). In der Bundesrepublik hat die Opposition nicht darauf bestanden, daß die Regierung insgesamt kund gibt, was mit allen nach dem Wiener Vertrag zu beseitigenden Waffen geschehen ist, oder gar die Abläufe zu bewerten.
So verbleibt: Auch der KSE-Vertrag hat in der neueren Vergangenheit, trotz mancher Vorzüge, nicht wirklich friedenspolitisch gewirkt. Wo es brannte, wurde er nicht strapaziert. Der Befund wirft erhebliche Fragen auf für die Zukunft, für ein mögliches Nachfolgeabkommen KSE-II.
Problem Nr.2: Fortgang des qualitativen Wettrüstens
Als für die Zukunft wirklich gravierendes Problem erweist sich, daß der Vertrag „erheblich Raum für die technische Modernisierung der verbleibenden Waffenbestände und die Möglichkeit für drastische qualitative Verbesserungen der Kampffähigkeiten im Rahmen der zugestandenen quantitativen Obergrenzen gibt. Der Vertrag erlegt der Forschung und Entwicklung sowie der Produktion keine Beschränkungen auf und beschränkt somit nicht das Recht der Staaten, vorhandene Hardware durch neuere, leistungsfähigere Systeme zu ersetzen,“ schreiben Koulik und Kokoski in ihrem Standardwerk über den KSE-Vertrag (Koulik/Kokoski 1994: 40).
Theoretisch sollte der qualitative Rüstungswettlauf mit dem Ende des Kalten Krieges ebenso an Schwung verloren haben wie das quantitative Wettrüsten, welches ja mit dem KSE-Vertrag wirksam ausgebremst wurde (genauer gefaßt: der Vertrag stellt das Notariat dafür dar, daß das quantitative Wettrüsten in Europa zu Ende ist).
Nach dem Golfkrieg waren Militärs die ersten, die sich darüber wunderten, daß das qualitative Wettrüsten weitergeht. Generalleutnant Richard Swinburn, Kommandeur einer britischen Panzerdivision in Kuwait, äußert sich erst einmal skeptisch über die Entwicklungsmöglichkeiten der Panzerwaffe: „Eines Tages wird sich herausstellen, daß Panzer langsame, schwere, inflexible, teure, häufig unzuverlässige [Fahrzeuge] sind, denen es zudem an strategischer und operativer Mobilität fehlt, und die ihr nutzbares Lebensalter auf dem Schlachtfeld überlebt haben“ (Swinburn 1992: 37). Wenn nichts geschieht, geht jedoch der Rüstungswettlauf bei der Panzerwaffe weiter: Auf den Reißbrettern der einschlägigen Industrie entstehen Monster mit 14 cm-Kanonen (statt der heute üblichen 12 cm), mit noch schwereren Panzerungen (von mehr als vier Tonnen Gewicht pro Quadratmeter Schutzfläche, vgl. Albrecht in Kaldor 1997: 173).
Die zentrale Antwort auf die selbstgestellte Frage, warum bei diesen Dinosauriern in seinem Kompetenzgebiet der Wettlauf dennoch anhält, sieht General Swinburn bemerkenswerterweise in kommerziellen Gründen. „Exporte werden Anforderungen nach der Weiterentwicklung von künftigen einheimischen [Panzer]Modellen stützen, um der kommerziellen Opposition voran zu bleiben – eine ironische Fortsetzung des herkömmlichen Musters sprunghafter Steigerungsprozesse“ (Swinburn 1992: 37). Auch wenn Großbritannien sich vernünftigerweise einer Teilnahme am unsinnigen weiteren Fortgang des Panzerwettrüstens enthielte, so der General, würde das dem Wettrüsten nicht die Spitze nehmen: „Auch wenn Britannien sich entscheiden würde, aus solch einem eigendynamischen Prozeß auszuscheiden, würde der anhalten, und zwar angetrieben von den Industrien anderer Länder, die auf von uns aufgegebene Verkaufsmöglichkeiten hechten würden“ (Swinburn 1992: 37). Ähnlich begründet das Pentagon die Notwendigkeit, neuartige Jäger beschaffen zu müssen (Secretary of Defense 1994: 179), mit dem Verweis auf neue Bedrohungen, die sich aus dem Export moderner künftiger Kampfflugzeuge aus Rußland und Frankreich ergäben.
Daneben wirken die Denkmuster des Kalten Krieges fort, bei westlichen Panzerbauern vor allem in Gestalt einer Schimäre, des »FST«, des »Future Soviet Tank«. Noch Ende 1992 verwiesen Panzerfachleute aus dem Bundesverteidigungsministerium (Albrecht in Kaldor 1997: 158) auf die äußerst kurzen Entwicklungszeiten für neue russische Panzer und meinten, auch wenn die große Panzerarmada aus dem Osten mittlerweile reduziert sei: „Das militärische Potential jedoch ist weiterhin vorhanden!“
Augenscheinlich treibt die Kombination von kommerziellem Wettbewerb (dem Wunsch der Herstellerfirmen, auf dem Weltmarkt mit dem Angebot technologisch überlegener Waffen in Führung zu bleiben) und Bedrohungsvorstellungen (Sicherheit durch Rüstung, die anderen überlegen ist) weiterhin das qualitative Wettrüsten trotz des Endes des Systemkonfliktes zwischen Ost und West wirksam voran.
Ein Versuch, wenigstens einmal aus dem qualitativen Wettrüsten auszusteigen – Rüstungsmoratorium
In den USA wurde im politischen Umfeld der Demokratischen Partei in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts heftig die Idee diskutiert, daß es doch möglich sein müsse, dem Wettrüsten Zügel aufzuerlegen und zumindest in einem Rüstungszweig exemplarisch zu einem Anhalten zu gelangen. Wenn weltweit alle Produzenten in einer Waffenkategorie, so die Grundüberlegung, sich einem Rüstungsmoratorium anschließen könnten, stünden sicherheitsmäßig alle Beteiligten eben dort, wo sie sich beim Start des Manövers befanden. Andererseits könnten bei einem solchen Versuchs-Moratorium enorme Geldsummen eingespart werden. Randy Forsberg, einst die Erfinderin der »Freeze Campaign« (für Nuklearwaffen) übernahm die Koordination dieses Versuches.
Die Wahl des Experimentierfeldes fiel in Amerika nicht schwer. In der Luftrüstung stand gemäß der Logik des Rüstungsfortlaufs die Beschaffung von Jägern mit STEALTH-Charakteristika in großem Maßstab an, mit einem astronomischen Stückpreis von 150 Millionen Dollar pro Exemplar des Musters F-22. Es ging um Kampfflugzeuge, die für die gegnerische Ortung über Radar oder Infrarot-Sensoren faktisch nicht erfaßbar waren und die folglich auch nicht mit bisherigen Gegenmaßnahmen, Radar- oder infrarotgesteuerten Raketen, bekämpft werden konnten. Wenig mehr als einhundert Jabos des ersten Serienmusters dieser Technologie, der F-117, hatten im Golfkrieg die durchschlagenden militärischen Nutzungsmöglichkeiten des neuen Konzeptes demonstriert. Aus Kostengründen hatte der US-Kongreß mittlerweile den Bau von Bombern des STEALTH-Musters B-2 scharf eingegrenzt. Da mittlerweile die Zahl der Länder, in denen eigene Konstruktionen moderner Kampfflugzeuge entwickelt wurden, auf sieben zusammengeschrumpft war, schien das Vorhaben auch politisch umsetzbar. Es ging um ein Moratorium für den Serienbau der Jäger F-22 (USA), Eurofighter (Großbritannien, Deutschland, Spanien und Italien), Rafale (Frankreich), Gripen (Schweden) sowie eines neuen russischen Kampfjets (Suchoi Su-34).
Den Vorschlag, ein Moratorium für Kampfflugzeuge anzustreben (Forsberg 1994) hat Randy Forsberg mittlerweile ausgeweitet (Forsberg in Kaldor 1997: 210) auf „ein Moratorium für die Produktion neuer 'front-line'-Waffensysteme für die Streitkräfte der Herstellerländer (welches alle fünf Jahre erneuert werden könnte), parallel mit fortschreitend tieferen Kürzungen bei den stehenden Heeren.“ – Der Wahlsieg der Republikaner Ende 1994 in beiden Häusern des Kongresses hat das Moratoriumsprojekt ins politische Aus gefegt.
Fazit: Einem neuen KSE-Vertrag, der das Notariat für eine umfassende Abrüstungsdynamik bilden würde, fehlt es an den politischen und wirtschaftlichen Grundlagen. Ein weiterer KSE-Vertrag wird eher ein weiteres Instrument der kooperativen Rüstungsmodernisierung sein.
Literatur:
Randall Forsberg (ed.) (1994): The Arms Production Dilemma, Cambridge, MA (MIT Press).
Mary Kaldor (ed.) (1997): The End of Military Fordism, vol.2: The changing global military paradigm, London (Cassell).
Sergey Koulik and Richard Kokoski (1994): Conventional Arms Control. Perspectives on Verification, Oxford (SIPRI/Oxford University Press).
Secretary of Defense, Annual Report (1994): Report of the Secretary of Defense to the President and the Congress, Washington, DC (Government Printing Office).
US General Accounting Office (1993): Conventional Arms Control: Former Warsaw Pact Nations' Treaty Compliance and US Cost Control. GAO Report to Congressional Requesters, Washington, D.C. (GAO/NSIA-94-33).
Richard Swinburn (1992): »Future armoured warfare: The case for the tank«, in: (Royal United Services Institution, RUSI) RUSI Journal, Juni.
Ulrich Albrecht, Dr.phil., ist Professor für Friedens- und Konfliktforschung am Fachbereich Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin.