W&F 2011/4

Kugelhaufenreaktor und willkürlicher Mord

Verleihung des Whistleblower-Preises 2011, 1. Juli 2011, Berlin

von Bernd Hahnfeld

Die Feier zur Vergabe des Whistleblower-Preises ist immer etwas Besonderes. Sind doch alle Beteiligten in seltener Weise rational und emotional in die Ereignisse einbezogen. Der Spannungsbogen reicht vom Erschrecken über das Ausmaß des vom Whistleblower aufgedeckten Missstandes und der Empörung über die Reaktionen seines gesellschaftlichen Umfeldes über die Bewunderung seines Mutes, seines konsequenten Handelns und seiner Beharrlichkeit bis zur Betroffenheit über seine Ausgrenzung und seine öffentliche Bloßstellung. Unausweichlich stellen sich die Fragen nach der eigenen Position in vergleichbaren Situationen, des Abwägens der Risiken eigenen aufmüpfigen Verhaltens und der moralischen Dimension des Alarmschlagens. Wer spürt nicht das Ausweglose der Situation, in der es keinen Wegweiser zum »richtigen« Verhalten gibt. Hut ab vor denen, die sich trauen, die Grenzbereiche menschlichen Verhaltens zu betreten und das Risiko in Kauf nehmen, neben wirtschaftlichen auch seelischen Schaden zu erleiden. Sie bringen die Kraft zum Widerstand und zum Sprung ins Ungewisse auf – ungeachtet des dafür zu zahlenden Preises der Isolation.

Die in den historischen Räumen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften festlich gestaltete Feier bot Gelegenheit, öffentlich Gefühle der Hochachtung und des Dankes zu bekunden, und damit die Chancen zur Abhilfe der aufgedeckten Missstände zu erhöhen.

Dank gilt auch jenen, die den Rahmen solcher Preisvergaben und damit ein Instrument der öffentlichen Anerkennung der Preisträger geschaffen haben, und denjenigen, welche die mühevolle Auswahl der Preisträger übernommen haben.

In diesem Jahr haben die deutsche Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) und die Vereinigung deutscher Wissenschaftler (VDW) den Preis an zwei Menschen vergeben, die beide unter hohen persönlichen Risiken bedrohliche Missstände aufgedeckt haben: das menschenverachtende Morden in einem ohnehin nicht zu rechtfertigenden Krieg und die wissenschaftlich begründete Aufdeckung einer verlogenen Sicherheitsideologie beim Betrieb der zivilen Nutzung der Atomkraft.

Mit dem seit 1999 alle zwei Jahre vergebenen Preis sind ausgezeichnet worden:

die (noch unbekannte) Person, die im April 2010 ein von den US-Behörden als Staatsgeheimnis gehütetes amtliches Dokumentationsvideo über ein von US-Soldaten am 12.7.2007 im Irak verübtes schweres Kriegsverbrechen der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht hat, und

der Wissenschaftler Dr. Rainer Moormann, der seit mehreren Jahren mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Vorträgen, Stellungnahmen und in Interviews den Mythos der »inhärenten Sicherheit« des Kugelhaufen-Atomreaktors erschüttert hat.

Beides sind hochaktuelle und brisante Themen, wie das Ringen um einen dauerhaften Frieden im Irak und die Katastrophe von Fukushima vor Augen führen.

Der Mythos der inhärenten Sicherheit

Dr. Moormann hat 35 Jahre in der Kernforschungsanlage in Jülich wissenschaftlich gearbeitet, davon viele Jahre über die Sicherheit des Kugelhaufen-Atomreaktors (Hochtemperatur-Reaktor, HTR). Dieser Reaktortyp wird bis heute dafür gerühmt, dass eine Kernschmelze ausgeschlossen, mithin eine nukleare Katastrophe nicht zu befürchten sei. Dr. Moormann kam demgegenüber zu dem Schluss, dass mit der Kugelhaufen-HTR-Technologie andere, nicht weniger bedrohliche Störfälle möglich und Risiken mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt verbunden seien. Er veröffentlichte diese Erkenntnisse ebenso wie das unverantwortliche Vorgehen des Betreibers des Forschungsreaktors Jülich, dessen Mitarbeitern schon Ende der 1970er Jahre die riskanten überhöhten Betriebstemperaturen aufgefallen waren, die jedoch untätig geblieben waren und die Aufsichtsbehörden weiterhin mit – ihnen günstigen - Modellrechnungen zufrieden stellten.

Durch Untersuchungen Dr. Moormanns ist auch der dringende Verdacht zutage getreten, dass der Kernreaktor Jülich am 13. Mai 1978 nur knapp einem GAU mit verheerenden Folgen einer weiträumigen radioaktiven Verseuchung entgangen ist. Durch einen Haar-Riss waren 30 Tonnen Dampf und Wasser in den Reaktorraum gelangt. Es drohte die Entstehung großer Mengen eines hochexplosiven Wasserstoff-Kohlenmonoxyd-Gemischs und das Durchgehen des Reaktors wie in Tschernobyl. Radioaktiv hoch kontaminiertes Wasser trat aus und gelangte in das Grundwasser.

Der Kraftwerksbetreiber, das Kernforschungszentrum Jülich und die Aufsichtsbehörden haben die Öffentlichkeit über die Gefahrensituation nicht aufgeklärt. Erst 2011 hat das Forschungszentrum Jülich in einer Presseerklärung eingeräumt, dass die von Dr. Moormann festgestellten Fakten richtig seien, nicht jedoch seine Sicherheitsbedenken! Mit seiner öffentlichen Kritik störte Dr. Moormanns massiv die intensiven Bemühungen der »Atom-Community«, nach dem Atomausstieg Deutschlands diesen Reaktortyp weltweit zu exportieren.

Das Whistleblowing Dr. Moormanns hat Zweifel an der Atomaufsicht begründet. Es hat zudem die immensen Kosten der Entsorgung des 1988 stillgelegten Forschungsreaktors Jülich ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Diese sind von 39 Millionen DM in den 1990er Jahren auf vorläufig 600 Millionen Euro gestiegen und von den Steuerzahlern aufzubringen.

Dr. Moormann hat für seine Zivilcourage teuer bezahlt. Er wurde als Nestbeschmutzer diffamiert und als verrückt verleumdet. Sein Arbeitgeber versetzte ihn in eine andere Abteilung und forderte ihn auf, seine „nuklearfeindlichen Aktivitäten“ einzustellen. Seine Arbeitsgruppe im Forschungszentrum Jülich wurde aufgelöst.

Dr. Moormanns Whistleblowing und seine Orientierung am Gemeinwohl sind beispielhaft für verantwortliches wissenschaftliches Handeln. Dafür hat er den Whistleblower-Preis erhalten.

»Collateral Murder« vs. Völkerrecht

Erstmals in der Geschichte des Whistleblower-Preises ist dieser an eine unbekannte Person »Anonymus« vergeben worden. Zu Recht hat die Jury in der Anonymität des/der Preisträger/in kein Hindernis gesehen, weil sie die Tatsache des Whistleblowing als auszeichnungs- und ehrenswert angesehen hat. Der Preis wird hinterlegt und übergeben, sobald die Identität der Person feststeht.

Das durch die Zielerfassungskamera aufgezeichnete Bordvideo, das unter dem Namen »Collateral Murder« bekannt wurde, zeigt die gezielte und willkürliche Tötung von mindestens sieben Zivilpersonen durch die Besatzung eines US-Kampfhubschraubers am 17.7.2007 im Irak.1 Unter den Getöteten befanden sich zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters. Deutlich wird, dass die Tötungsaktion der Hubschrauberbesatzung über Funk von der militärischen Einsatzleitung ausdrücklich genehmigt worden ist. Das Bordvideo dokumentiert den Mord und die begleitenden menschenverachtenden Kommentare der Täter. Es belegt zudem, dass die multinationalen Streitkräfte Presse und Öffentlichkeit über den Geschehensablauf belogen haben. Es beweist, dass die Vor-Ermittlungsverfahren der US Army gegen die beteiligten Soldaten 2007 niemals hätten eingestellt werden dürfen.

Die Preisträger-Jury hat die Rechtslage wie folgt dargestellt:

„Militärische Kampfhandlungen dürfen sich nach geltendem Recht (vgl. u.a. Art. 51 und 52 des I. Genfer Zusatzprotokolls) nur gegen die Streitkräfte des Gegners und andere militärische Ziele richten, nicht jedoch gegen die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Zivilpersonen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, sind von Soldaten – auch in Kampfgebieten – zu schonen und zu schützen. Sie dürfen weder angegriffen noch getötet, verwundet oder gefangen genommen werden. Repressalien gegen die Zivilbevölkerung sind verboten, ebenso u.a. Maßnahmen zur Einschüchterung oder Terrorisierung. Selbst bei einem Angriff auf ein militärisches Ziel sind alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Zivilbevölkerung, die sich im Bereich oder in unmittelbarer Nähe des zu bekämpfenden Objekts befindet, zu schonen. Wenn möglich, ist die Zivilbevölkerung vor einem Angriff zu warnen. Jeder einzelne Soldat ist persönlich für die Einhaltung dieser Regeln des sog. humanitären Völkerrechts verantwortlich. Vorgesetzte dürfen Befehle nur unter strikter Beachtung dieser Regeln erteilen. Wer diese Regeln des humanitären Völkerrechts, das auch im Völkergewohnheitsrecht seinen Niederschlag gefunden hat, verletzt, begeht ein Kriegsverbrechen, das sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht als schwere Straftat zu verfolgen ist.“

Anstatt die beteiligten Soldaten wegen Mordes anzuklagen, vor Gericht zu stellen und zu bestrafen, verfolgt die US-Strafjustiz das Whistleblowing, d.h. die Person, die das Dienstvideo an Wikileaks weitergeleitet hat. Das US-Militär hat den im Juni 2010 verhafteten US-Soldaten Bradley Manning vor dem Kriegsgericht angeklagt, Geheimdokumente und das genannte Video an die Internetplattform Wikileaks weitergegeben zu haben.2

Es liegt im nationalen Interesse jedes demokratischen Rechtsstaates, schwerwiegende Rechtsverstöße staatlicher Amtsträger bekannt zu machen. Denn jede rechtsstaatliche Demokratie ist auf die Kontrolle der Amtsträger durch das Volk und durch die Medien angewiesen. Diese Kontrolle ist nur möglich, wenn die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Es widerspricht deshalb dem öffentlichen Interesse in einer rechtsstaatlichen Demokratie, schwerwiegende Straftaten von Amtsträgern zu vertuschen und vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.

Die Offenbarung von Vorgängen, die gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen die Grundrechte oder gegen das Völkerrecht verstoßen, muss in Deutschland durch den Gesetzgeber von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt werden. Die Rechtsprechung hat bereits jetzt die Möglichkeit, durch grundgesetz- und völkerrechtsfreundliche Gesetzesauslegung zu demselben Ergebnis zu kommen. Die Hessische Verfassung ist diesen Schritt bereits gegangen: Artikel 68 bestimmt, dass niemand zur Rechenschaft gezogen werden darf, der auf Tatsachen hinweist, die eine Verletzung von völkerrechtlichen Pflichten darstellen.

In einem begrüßenswerten ersten Schritt haben Ende Juni 2011 mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestags Gesetzesinitiativen zum Whistleblower-Schutz beim Aufdecken von Korruptionen angekündigt. Der angestrebte Schutz darf sich jedoch nicht auf den Bereich der Korruption beschränken.

Dem Vernehmen nach hat sich Bradley Manning auf dem Dienstweg vergeblich an seine Vorgesetzten gewandt, um eine Aufklärung der auf dem Video dokumentierten Vorgänge zu erreichen. Er hatte jedoch nur die Aufforderung zu schweigen erhalten.

Wikileaks und andere Medien verdienen Anerkennung für ihre informationstechnische Professionalität und ihre mutigen Veröffentlichungen. Sie sind jedoch angewiesen auf Menschen, die Informationen über ihnen bekannt gewordene Missstände weitergeben. Aus diesem Grund haben VDW und IALANA den Whistleblower-Preis 2011 an die Person verliehen, die Wikileaks das Video über das Völkerrechtsverbrechen im Irak zugespielt hat.

Die musikalisch begleitete Preisverleihung vor zahlreichen Gästen und Mitgliedern von VDW und IALANA hat die Einmaligkeit und gesellschaftliche Bedeutung des Whistleblower-Preises eindrucksvoll vor Augen geführt. Der Preisträger Dr. Rainer Moormann erläuterte seine wissenschaftliche Arbeit und dankte mit warmherzigen Worten für die Auszeichnung. Die Aufführung des Videos »Collateral Murder« erschütterte alle Beteiligten und begründete die unmittelbare Akzeptanz der Preisverleihung an den (noch unbekannten) Informanten.

Anmerkungen

1) collateralmurder.com.

2) bradleymanning.org/news/releases/charge-sheet-html.

Bernd Hahnfeld

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2011/4 »Arabellion«, Seite 51–52