W&F 1994/3

Luft-Boden-Schießplätze

Wozu (miss)braucht die Bundeswehr Wittstock?

von Stefan Gose

Seit über zwei Jahren kämpft die Bürgerinitiative FREIe HEIDe gegen die Übernahme des ehemals russischen Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock durch die Bundeswehr. Auch die Brandenburgische Landesregierung hat sich gegen die Weiternutzung des 142 km2 großen Militärgeländes ausgesprochen. Dennoch wurde der Schießplatz am 22. Dezember 1993 der Bundeswehr übergeben.

Raumordnungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen fanden nicht statt, weil es sich nach Ansicht des Bundesverteidigungsministeriums (BmVg) lediglich um die Weiternutzung einer bereits (zu DDR-Zeiten) genehmigten Anlage handelt. Seit 17. Januar trainiert die Luftwaffe Tiefflug über Wittstock. Da große Teile des Geländes seit 1950 mit Zwang in »Nacht- und Nebel-Aktionen« durch die DDR-Behörden zu unangemessenen »Entschädigungen« enteignet wurden, klagen nun der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, zwei Gemeinden, eine Kirchengemeinde und drei Einzelpersonen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam auf Rückgabe ihrer Liegenschaften.

Der folgende Beitrag soll beleuchten, was auf Wittstock zukommt, wenn es nach dem Willen des Verteidigungsministeriums weitergeht und welche Gefahrenpotentiale bisher kaum berücksichtigt wurden.

Luft-Boden-Schießübungen sind neben Tiefflug- und Luftkampf-Abfangübungen einer der drei zentralen Bestandteile des aktuellen Ausbildungskonzeptes der Luftwaffe.1 Geübt werden verschiedene Varianten des Angriffes mit Bomben und Bordkanonen auf statische und mobile Bodenziele.

Die deutsche Luftwaffe führte 1991 weltweit 11.330 Luft-Boden-Flüge durch, von denen ca. 9.000 (79,4%) im Ausland stattfanden. Bedingt durch den Golfkrieg kamen 1991 »nur« 500 Luft-Boden-Übungen durch NATO-Verbündete in Deutschland hinzu. Der alliierte Luft-Boden-Übungsumfang lag 1990 noch bei ca. 9.500 Flügen über Deutschland.2 Für 1993 gibt das Verteidigungsministerium 4.400 Luft-Boden-Einsätze über Deutschland an, wobei unklar ist, ob in dieser Zahl bereits die Flüge von NATO-Verbündeten eingeschlossen sind.3 Für Wittstock sind maximal 3.000 Einsätze pro Jahr geplant.4

Drei Luft-Boden-Schießplätze existieren gegenwärtig in Deutschland: Die unter britischer Verwaltung stehende »Nordhorn-Range« (1993: 2.700 Flüge), der unter amerikanischer Verwaltung stehende Schießplatz Siegenburg (1993: 1.700 Flüge) und seit Anfang 1994 der Luft-Boden-Schießplatz Wittstock.5 Bis Oktober 1992 nutzte die Luftwaffe außerdem den Schießplatz List auf der Nordseeinsel Sylt. Weitere Luft-Boden-Schießübungen finden auf verschiedenen Truppenübungsplätzen (TrÜbPl) des Heeres und der Alliierten in Deutschland statt.

Daneben trainiert die Luftwaffe Luft-Boden-Schießübungen auf den niederländischen Nordseeinseln Vlieland und Terschelling sowie auf der dänischen Insel Röme.6 Entferntere Luft-Boden-Schießplätze der Luftwaffe in Europa sind Decimomannu (Schießplatz: Capo Frasca) auf Sardinien und Beja (Schießplatz: Alcochete) in Südportugal, der aber wahrscheinlich demnächst aufgegeben wird. Darüber hinaus trainiert die Luftwaffe auf der Südarea des kanadischen Tiefstfluggeländes Goose Bay/Labrador sowie im texanischen Holloman Luft-Boden-Schießübungen.

Daß über 70% der deutschen Luft-Boden-Schießübungen im Ausland, insbesondere in Küstengebieten oder auf Meeresinseln stattfinden, ist kein Zufall. Hier lassen sich aus militärischer Sicht Schießübungen bestens mit dem dazugehörigen Tiefstflug verbinden. Risiken des Geländeprofils sind minimiert. Lärm, Emissionsbelastungen und Unfallrisiken treffen auf vergleichsweise geringe Bevölkerungsproteste.

Luftstreitkräfte-Reduzierung und verringerter Übungsbedarf

Mit dem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990 ist bis 1995 der Abzug von 255 Kampfflugzeugen der 1990 noch ca. 500 Alliierten Kampfflugzeuge vorgesehen.7 Hinzu kommen alliierte Kampfflugzeuge, die zu Luft-Boden-Schießübungen von Stützpunkten des benachbarten Auslands in die Bundesrepublik einfliegen.

Frankreich hat den Truppenübungsplatz Münsingen 1992 wieder unter deutsche Verwaltung zurückgegeben, übt dort allerdings mit verringerten Streitkräften weiter. Die kanadischen Luftstreitkräfte (43 CF/A-18 Hornet) sind 1993 gänzlich aus Deutschland abgezogen. Das Soltau-Lüneburg-Abkommen lief Ende Juli 1994 aus, wobei allerdings Kompensationsmöglichkeiten für künftige britische und kanadische Übungen in Deutschland diskutiert werden.

Für die großen alliierten Truppenübungsplätze Haltern, Senne (GB), Vogelsang (B), Lohheide (NL), Grafenwöhr, Wildflecken und Hohenfels (USA) sowie für die beiden Luft-Boden-Schießplätze Siegenburg (USA) und Nordhorn (GB), wurden im Rahmen der Neuverhandlungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) erstmals 1994 (!) die nach Art. 48 Abs. 3 Buchstaben a und b ZA-NTS vorgeschriebenen Nutzungsvereinbarungen mit den Alliierten getroffen.

Sie sehen allerdings keine substantiellen Einschnitte gegenüber der bisherigen Nutzung dieser Truppenübungsplätze und der beiden alliierten Schießplätze vor. Die unbefristete Nutzung der Nordhorn-Range soll sich bis 1995/96 um ca. 40% verringern.

Mit der Einführung der neuen »Luftwaffenstruktur 4« ab 1995 soll sich der Bestand deutscher Kampfflugzeuge gegenüber 1990 von 642 auf 506 verringert haben.8 Da sich »nur« noch die Hälfte alliierter Kampfflugzeuge und weder die 250 Maschinen der NVA noch die 851 Kampfflugzeuge der WGT auf deutschem Boden befinden, ist dies eine Gesamtverringerung von 2.243 auf 751 Maschinen, also etwa auf ein Drittel.9 Folgerichtig müßte auch der Übungsbetrieb der verbliebenen Luftstreitkräfte auf ein Drittel abnehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach § 30 Abs. 1 und 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) unterliegt der militärische Flugverkehr in Deutschland nicht der Luftaufsicht der Bundesverkehrsministeriums (BmV), sondern dem Bundesverteidigungsministerium »im Einvernehmen mit dem BmV«. Das BmVg ist gleichzeitig Genehmigungs- und Kontrollbehörde für den eigenen Flugbetrieb. Es ist befugt, Fluggenehmigungen zu erteilen, die wesentlich von den Vorschriften für die zivile Luftfahrt abweichen.

Luftverkehrsordnung (LuftVO) und die Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) gelten für den militärischen Flugverkehr nur bedingt. Stattdessen ist die interne Zentrale Dienstvorschrift ZDv 19/2, »Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr« maßgeblich. Neben ihr existieren noch eine Reihe anderer Konkretisierungsverordnungen, Ressortabkommen und Standardisierungsabkommen (STANAG) mit NATO-Partnern, die in der Regel nicht öffentlich zugänglich sind.

Kampfflugzeugtypen

Luft-Boden-Schießübungen werden nur von Kampfflugzeugen sowie von Kampfhubschraubern des Heeres trainiert. Die Heereshubschrauber üben in der Regel auf Truppenübungsplätzen und speziellen Helicopter Training Areas (HTA) und nur in Ausnahmefällen auf Luft-Boden-Schießplätzen der Luftstreitkräfte. Als »Kampfflugzeuge« gelten schnellfliegende Strahlflugzeuge. Hubschrauber, Propellermaschinen (Transall) oder düsengetriebene Großraumflugzeuge (Airbus) zählen also nicht als Kampfflugzeuge.

Die Bundeswehr verfügt nach BmVg-Angaben 1995 über 506 Kampfflugzeuge in 13 Geschwadern. Ein Geschwader besteht üblicherweise aus 2 Flugstaffeln mit jeweils 15-22 Kampfflugzeugen.

Gegenwärtig besitzt die Bundeswehr 4 verschiedene Kampfflugzeugtypen:

  • 159 Modelle des 20 Jahre alten Jagdbombers Phantom II F-4F, der nach BmVg-Plänen noch bis 2004 fliegen soll, um dann vom Jäger 90/Eurofighter 2000 abgelöst zu werden,
  • 35 Trainer und leichte Kampfbomber Alpha Jet A, die nur noch zu Schulungszwecken in Fürstenfeldbruck stationiert bleiben,
  • 328 MRCA PA-200 Tornado, die in zwei Varianten als Kampfbomber (interdiction strike/IDS) und Kampfaufklärer (elctronic combat reconnaissance/ECR) existieren. Gegenwärtig werden auch Teile der IDS-Kampfbomber für Aufklärungsaufgaben (Recce-Pods/RAMA) nachgerüstet. Ein Tornadogeschwader (MFG 2/Tarp-Eggebeck) ist Bestandteil der Marine.
  • Der 4. Kampfflugzeugtyp ist der Jagdbomber MiG-29 Fulcrum, von dem die Luftwaffe 24 Maschinen als einziges ostdeutsches Kampfflugzeugeschwader in Laage (Jagdgeschwader JG 73) stationiert hat.

Gemäß der Luftwaffenstruktur 4 ist die Luftwaffe in Ostdeutschland unterproportional vertreten: Von insgesamt 82.400 Luftwaffenangehörigen sollen 1995 12.000 in Ostdeutschland stationiert sein. Neben 480 westdeutschen Kampfflugzeugen stehen in Ostdeutschland lediglich die 24 MiG-29 in Laage. Ab 1997 soll das JG 73 durch die 31 Phantom II F-4F des Jagdbombergeschwaders/JaboG 35 aus Pferdsfeld/Sobernheim unterstützt werden.10

In Wittstock wird nicht nur das JG 73 aus Laage trainieren, sondern westdeutsche Kampfgeschwader werden Luft-Boden-Schießübungen nach Ostdeutschland exportieren. Für den Standort Wittstock bedeutet dies zusätzliche Lärm-, Emissions- und Unfallbelastungen ohne entsprechenden ökonomischen Nutzen. Die einfliegenden Verbände werden lediglich ihre Waffenlast in Wittstock »entsorgen« und wieder auf ihre Heimatbasen zurückkehren.

Daß alliierte NATO-Verbände gemäß Art. 5 Abs. 1 2+4-Vertrag bis Ende 1994 nicht in Ostdeutschland trainieren dürfen, ist nur eine scheinbare Entlastung. Da die Bundeswehrgeschwader in Westdeutschland Luft-Boden-Schießübungen auf gemeinsamen Übungsplätzen mit den Alliierten durchführen, werden bei starker Übungsfrequenz nicht die Alliierten, sondern die Bundeswehrverbände auf Wittstock ausweichen. Der Umfang der NATO-Streitkräfte in Westdeutschland hat daher direkte Auswirkungen auf Ostdeutschland, auch wenn hier augenblicklich nur die Bundeswehr trainieren darf.

Tiefflug Tag und Nacht

In Wittstock sollen fünf Luft-Boden-Schießverfahren trainiert werden. Bei Tag und bei Nacht werden zwei Formen der »Standard-Übungsangriffe« trainiert: der »Geradeaus-Überflug« und der sog. »Schulterwurf«. Beim »Geradeaus-Überflug« werden im Dauertiefflug bei einer Mindestflughöhe von 150 m Übungsbomben auf einem vorher festgelegten Punkt abgeworfen. Beim »Schulterwurf« fliegt das Kampfflugzeug im Tiefflug an einen bekannten Zielpunkt heran, zieht kurz vor Erreichen auf eine Höhe bis zu 1.200 m rauf, um dann im Sturzflug bis auf 150 m hinabzustoßen und dabei die Bombenlast abzuwerfen.

Drei weitere, vorwiegend Standard-Angriffsarten (mit Festzielen) sind nur am Tage in Wittstock vorgesehen: Das Schießen mit Bordkanonen aus einer Minimalflughöhe bis hinunter auf 60 m für den Erdkampf; der Abwurf von Übungsbomben wird im »Bahnneigungsflug« (Sturzflug) von 100> sowie von 200 im Höhenband zwischen 150 und 1.700 m geübt.

Trainiert wird mit verschiedener Übungsmunition, Streugeschossen, freifallenden und Außenlast-Übungsbomben bis zu 12,5 kg.11 In Ausnahmefällen wird auch mit scharfer Munition geschossen.

Luft-Boden-Schießübungen werden vorwiegend bei guten Sichtverhältnissen in 20-Minuten-Blöcken durchgeführt. Üblicherweise trainieren 4 Maschinen mit jeweils 8 Übungsbomben gleichzeitig als Vierer-Formation. Das bedeutet 32 Anflüge in 20 Minuten, stets auf das gleiche Ziel. Alle 40 Sekunden bombardiert ein Kampfflugzeug aus einer Höhe zwischen 70 und 300 m mit einer Geschwindigkeit bis zu 890 km/h (480 Knoten/kt/Tornado) das Bodenziel.

Auf Wittstock sind bei Tag Anflüge aus westlicher, östlicher und nördlicher Richtung vorgesehen. Bei Nacht darf nur von Norden her angeflogen werden. Der Abflug vom Schießplatz erfolgt ausschließlich in südliche Richtung. 12 Neben diesen Luftwaffenbombardements soll Wittstock auch noch zu Artillerie-Schießübungen des Heeres genutzt werden.13

Seit 1. September 1991 fliegt die Luftwaffe in Ostdeutschland auf einem festgelegten Streckennetz von ca. 2.500 km.14

Im regulären Tiefflugband zwischen 300 und 450 m sind seit 1.9.1991 täglich 10 Flüge, seit 1. Januar 1992 täglich 20 Flüge erlaubt.15 Unterhalb von 300 m ist auch militärischer Flugbetrieb verboten.

Allerdings existieren Dauerausnahmegenehmigungen des Verteidigungsministeriums für sechs spezielle Tieffluggebiete (Low Flying Areas/LFA) in Westdeutschland, für die drei Luft-Boden-Schießplätze und einzelne andere Anlässe (Industrieerprobungsflüge, AMF-Staffel, TLP, Großmanöver).

Seit 17. September 1990 gilt für das reguläre Tiefflugband von 300-450 m, daß dort von Montag bis Freitag ab 30 Minuten vor Sonnenaufgang (frühestens aber 7 Uhr) bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang (spätestens 17 Uhr) geflogen werden darf. Eine Mittagspause von 12.30 bis 13.30 Uhr ist vom 1. Mai bis 31. Oktober einzuhalten, in der die Minimalflughöhe 450 m beträgt. Zum Nachtflug ist für Strahlflugzeuge ein vorgeschriebenes Streckennetz zwischen 17 und 24 Uhr oberhalb von 300 m zugelassen. Bei all diesen Beschränkungen sind jedoch Ausnahmegenehmigungen des BmVg möglich.16

Für Luft-Boden-Schießplätze sind keine generellen Übungszeiten und Flughöhen festgelegt. Über Nordhorn darf bis 23.30 Uhr in einer Minimalhöhe von 150 m statt der bei Nachtflug üblichen 300 m geflogen werden. Im Zielendanflug dürfen Kampfflugzeuge sogar auf 70 m heruntergehen.

Für den amerikanischen Schießplatz Siegenburg existiert für die zugelassenen 90 Minuten Nachtflugzeit überhaupt keine Mindestflughöhe. Da für Wittstock der Umfang der geplanten dauerhaften Nutzung noch nicht feststeht,17 existiert auch kein Begrenzungsrahmen für die Schießübungen.

Nach Angaben von Bundeswehrpiloten variiert die übliche Bombenabwurfhöhe zwischen 70 und 300 m.18 Damit machen aus militärischer Sicht Luft-Boden-Schießübungen nur Sinn, wenn das zulässige Tiefflugband unterschritten werden darf. Im Umkehrschluß stellen selbst Militärs den Sinn des gegenwärtigen Tieffluges in Deutschland bereits in Frage, da im Ernstfall in einer Minimalhöhe zwischen 30 und 45 m geflogen würde.19 Das aber erlaubt sich das BmVg nur in Kanada.

Die durchschnittliche Jahresflugzeit eines Kampfflugzeugpiloten liegt nach NATO-Anforderungen zwischen 180 bis 240 Stunden. Tatsächlich liegt sie bei der Luftwaffe bei ca. 165 Stunden pro Jahr und Pilot.20

Je nach Flugmuster dauert ein durchschnittlicher Flug zwischen 54 Minuten (MiG-29) und 1,5 Stunden (Tornado) [F-4F: 1 Stunde 10 Minuten, Alpha Jet: 1 Stunde 20 Minuten].21 Von der für Tornado festgelegten Übungsflugdauer von 1:45h (Soll), dürfen 50 Minuten (ca. 50%) im Tiefflug absolviert werden.22 Der durchschnittliche Tieffluganteil am Gesamtumfang der Kampfflugzeugübungen beträgt 25%.23

Die Fluggeschwindigkeiten der Kampfflugzeuge bei Luft-Boden Schießübungen varriieren mit den Flugmustern und den Angriffsarten. Es wird zwischen Plangeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit und Endanfluggeschwindigkeit unterschieden.

Bei den in Wittstock in Frage kommenden 4 Flugmustern ergibt sich eine Geschwindigkeitsbreite zwischen ca. 670 km/h (360 kt Alpha Jet/Plan) und 1.000 km/h (0,8 Mach Tornado/Endanflug).24 Überschallflüge sind nur oberhalb von 11.000 m zeitlich eingeschränkt erlaubt.25

Belastungen und Risiken

Bei den genannten Fluggeschwindigkeiten treten je nach Flugzeugtyp und einer Ausgangsflughöhe von 75 m am Boden Schallpegelwerte zwischen 98 und 123 dB(A) auf. Das entspricht dem Geräuschpegel in einem Metallverarbeitungsbetrieb (ca. 100 dB(A)), einem Preßlufthammer (ca. 105 dB(A)) oder einem großen Schmiedehammer (ca. 115 dB(A)). Eine akute Gehörgefährdung setzt bereits ab 85 dB (A) ein, bei 120 dB(A) muß mit dauerhaften Gehörschäden gerechnet werden.26

Bei Tiefflug und Bombenabwürfen kommt, etwa im Gegensatz zu einem Preßlufthammer, das plötzliche Überraschungsmoment als Schockpotential hinzu. Gehörstürze, Bluthochdruck, unkontrollierbares Zittern, Hörschwellenverschiebung, Kreislaufkollapse, panische Angstzustände, Aggressionen, Depressionen oder dauerhafte Schlaf- und Konzentrationsstörungen sind nur einige Symptome27, von denen Anwohner von Tieffluggebieten immer wieder berichten. Jeder Körper besitzt eine andere Konstitution, doch besonders Kinder und ältere Menschen reagieren nicht nur am empfindlichsten gegenüber derartigem Lärmstreß, sie können sich auch am schlechtesten gegen ihn schützen.28 1982-86 entstanden mit Unterstützung des Verteidigungsministeriums an der Tierärztlichen Hochschule Hannover mehrere Doktorarbeiten, die in Tierversuchen mit trächtigen Stuten, Hunden, Hühnern und Nerzmutationen u.a. Fehlgeburten und Todesfolge durch Tieffluglärm belegten.29

Neben fluglärmbedingten Personenschäden treten durch den Schallwellendruck auch Sachschäden wie zersplitterte Scheiben oder Mauerwerksrisse auf. In der Regel ist jedoch sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden der Nachweis von den Geschädigten kaum zu erbringen, daß beispielsweise ein Herzinfarkt durch einen Bombenabwurf ausgelöst wurde. Entsprechend gering ist die Anerkennungspraxis von Schadensansprüchen durch Gerichte und das Bundesverteidigungsministerium.

Für Luft-Boden-Schießübungen liegen keine detailierten Emissionsmessungen vor. Da die Flugmanöver jedoch Tiefflug, kombiniert mit Starts, Landungen und Platzrunden ähneln, besteht eine begrenzte Vergleichbarkeit mit vorhandenen Daten.

Je nach Flugmuster, Flugmanöver und Außenlasten ist der Kerosinverbrauch eines Kampfflugzeuges sehr unterschiedlich. Für 1984 wurden im Auftrag des BmVg die Emissionswerte des gesamten militärischen Flugverkehrs ermittelt. Auf Tiefflug mit Strahlflugzeugen entfielen 27% des gesamten Treibstoffverbrauches (Ges: 1.205.875 t Kerosin) der Militärflugzeuge, bei Starts, Landungen und Platzrunden wurden 21,2% des Kerosins verbraucht.

Die höchsten Kohlenmonoxid-(CO) [35,5% der CO-Gesamtemmisionen] und Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) [48,6%] traten bei Starts und Landungen auf, was vor allem auf Vollschub und den Einsatz von Nachbrennern zur Schubsteigerung zurückzuführen ist. Im Jet-Tiefflug (150-450 m) traten die höchsten Stickoxidwerte (SOx) mit 34,7% der SOx-Gesamtemissionen auf.

Alleine bei Start, Landungen und Platzrunden belasteten 8.856 t Kohlenmonoxid, 2.465 t Kohlenwasserstoffe, 1.866 t Stickoxide (NOx) und 254 t Schwefeldioxid (SO2) die Luft. Durch Jet-Tiefflug kamen weitere 3.263 t CO, 398 t HC, 3.531 t NOx und 302 t SO2 hinzu.30

Stickstoffdioxid wirkt als Reizgas auf die Atemwege und kann zu chronischem Asthma oder Bronchitis führen. Von vielen weiteren der anfallenden Substanzen, etwa dem im Kerosin enthaltenen Benzol, dem Kohlenwasserstoff Benzo-a-pyren oder von Kohlenmonoxid ist ihre krebserzeugende Wirkung bekannt.31

Obwohl der militärische Flugbetrieb in Deutschland nur etwa 20% des Gesamtflugbetriebes (1991 ca. 850.000 von 4,3 Mio. Flugbewegungen) ausmacht,32 liegt der Emissionsanteil im Vergleich zur Zivilluftfahrt bei durchschnittlich etwa 50% der Gesamtemissionen (Militäranteil 1984: Kerosinverbrauch 43%, CO 52%, HC 56%, NOx 35%, SO2 42%).33 Kampfflugzeuge verursachen also etwa 150% mehr Schadstoffe als ein Querschnittmodell der Zivilluftfahrt.

Bei einem voll bestückten 75-minütigen Tornado-Ausbildungsflug (Abfluggewicht: 22,5<|>t) im Rahmen der üblichen Geschwindigkeiten (420 kt/Plan, 480 kt/Endanflug) mit 50 Minuten im Tiefflug verbraucht die Maschine ca. 4.742 kg Kerosin. Jedes der beiden Triebwerke verbrennt 28 kg Treibstoff pro Minute.34

Jedes der beiden Phantom-Triebwerke J-79 GE-10 emittiert im Leerlauf, also beim Warmlauf vor dem Start, 43 kg Kohlenmonoxid pro Stunde. Gleichzeitig werden etwa 4 kg Stickoxide ausgestoßen. Im Vollastbetrieb liegt der CO-Ausstoß bei 5 kg/h, während der NOx-Ausstoß auf 15 kg/h ansteigt. Wird zusätzlich der Nachbrenner bei Vollast eingeschaltet, steigt der CO-Ausstoß aufgrund von Sauerstoffmangel bei dieser zweiten Gasverbrennung auf 17 kg/h, während der NOx-Ausstoß auf etwa 6 kg/h sinkt.35

Verschärfend kommt bei Luft-Boden-Schießübungen hinzu, daß sich durch die Flugkonzentration und die geringe Flughöhe Emissionen nicht weiträumig verteilen können. Die Schadstoffe lagern sich dauerhaft bei den Anwohnern des Schießplatzes ab und entfalten chronisch und akkumulierend ihre Wirkung.

Bis zu 60 Handlungen pro Minute muß ein Kampfflugzeugpilot bei Luft-Boden-Schießmanövern durchführen, theoretisch also pro Sekunde eine Entscheidung treffen und ausführen.36 In dieser Sekunde hat er bei einer Anfluggeschwindigkeit von 480 kt bereits eine Strecke von 250 Metern zurückgelegt.

Da er in einer Maximalhöhe von 300 m fliegt und ihm die nächste Maschine mit ca. 40 Sekunden Abstand folgt, kann er sich keine Fehlentscheidung leisten. Nicht umsonst werden Bundeswehrpiloten üblicherweise mit 41 Jahren pensioniert. Im Jargon gelten sie als »abgeflogen«, keine zivile Airline würde sie noch fliegen lassen.

Zwar liegt die statististische Absturzwahrscheinlichkeit im fraglichen Höhenband zwischen 70 und 300 m bereits außerhalb des extrem kritischen Spektrums, das beispielsweise beim 100 ft-Tiefstflug in Kanada eine Absturzwahrscheinlichkeit von ca. 28% aufweist.37

Dennoch ist die Absturzhäufigkeit im Platzrundenbereich und bis zu einer Höhe von 200 m mit 85% der Gesamtabstürze gravierend hoch.38 Neben Gefahren wie Bodenberührung, Bäumen, Hochspannungsmasten und Kollisionen mit anderen Flugzeugen wirken im niedrigen Höhenband Umwelteinflüsse wie Vogelschlag oder Radiowellen am stärksten.

Eine Zuordnung von Abstürzen bei Luft-Boden-Schießübungen wird vom zuständigen »General Flugsicherheit« beim Kölner Luftwaffenamt nicht vorgenommen. Nur selten gelangen eindeutige Zuordnungen von Abstürzen bei Luft-Boden-Übungen, wie etwa beim Absturz einer MiG-27 Flogger am 31.1.1991 beim Schießplatz Heidehof (Absturzort Schöbendorf) oder dem Tornado des JaboG 38, der am 18.11.1991 bei Schießübungen auf Vlieland in die Nordsee stürzte, an die Presse.

Das Absturzregister der letzten 15 Jahre liest sich allerdings wie ein who's who deutscher Flugplätze, Truppenübungsplätze und Luft-Boden-Schießplätze. Zwischen 1980 und Juni 1993 stürzten über der Bundesrepublik und durch die Bundeswehr im Ausland etwa 325 Militärmaschinen ab. 81 dieser Abstürze (ca. 30%) lagen im direkten Flughafenumfeld, mindestens 15 bei Luft-Boden-Schießplätzen, wobei diese Zahlen deshalb zu niedrig sind, weil für den Statistiker nicht an jedem kleinen Absturzdorf zu erkennen ist, daß es in einem Schießplatzbereich liegt.39

Bereits im alltäglichen Übungsbetrieb verlieren Militärflugzeuge Flugzeugteile, Waffen oder Treibstofftanks. In einer zufälligen Sammlung derartiger Komponentenverluste aus Presseberichten zwischen 1981 und 1993 finden sich u.a. 6 Raketen, über 10 Bomben, mehrere Granaten, 15 Tanks mit über 12.000 Litern Kerosin, ein 5-Tonnen-Betonblock und eine 4-Tonnen-Laderampe, die von Militärflugzeugen im Flug verloren wurden.

Hinzu kommen Flugzeugteile wie Kanzeldach, Radarnase, Stahlbolzen, Flugschreiber oder Heckteile, die aktenkundig vom Himmel fielen.

Bei Luft-Boden-Schießplätzen ist für Anwohner das Risiko von Komponentenverlusten erhöht, weil Bomben immer wieder zu früh ausgelöst werden und gelegentlich außerhalb der Schießplätze detonieren. 1988 verfehlte eine Übungsbombe bei Wittstock nur um 100 Meter den Zechliner Kindergarten.40 Alleine im südlichen Teil des Bombodroms sollen ca. 30.000 Blindgänger liegen.41

Weitere Gesundheitsrisiken ergeben sich durch das im Zielendanflug, bei »touch downs« und im Landeanflug nicht seltene Ablassen von Kerosin. Wenn Piloten sich beim Zielanflug mit ihrer Flugbahn und Geschwindigkeit verkalkuliert haben, verrieseln sie gelegentlich Treibstoff, um das Schubgewicht ihrer Maschine zu verringern. Nach Regierungsangaben haben zwischen 1983 und 1986 Bundeswehrmaschinen in 53 Notfällen Kerosin abgelassen.42 Über 513.000 Liter Kerosin regneten zwischen 1987 und 1990 alleine über Hessen bei Notlandungen vom Himmel.43

Was bedeutet das für Wittstock?

Aus militärischer Sicht sind Luft-Boden-Schießplätze unverzichtbar, wenn eine Luftflotte die Möglichkeit zu Bombenangriffen besitzen soll. Geht mensch davon aus, daß sich die 1991 11.330 Luft-Boden-Einsätze der Luftwaffe entsprechend der Reduzierung des deutschen Flugparkes um ca. 20% 1995 auf etwa 9.000 verringern, von denen nach BmVg-Plänen 75% im Ausland stattfinden sollen, so entsprechen die verbleibenden 2.250 Schießübungen etwa der Hälfte dessen, was 1993 in Nordhorn und Siegenburg trainiert wurde.

Addiert mensch die auf ein Drittel verringerten Schießübungen der Alliierten in Deutschland von etwa 3.150 hinzu, ergibt sich ein rechnerischer Übungsumfang von ca. 5.400 Luft-Boden-Schießübungen, der bereits um 1.000 Einsätze über der tatsächlichen Gesamtzahl für 1993 in Deutschland liegt. Mit anderen Worten, wenn der gegenwärtige Luft-Boden-Schießumfang in Deutschland nicht erhöht werden soll, wird der Schießplatz Wittstock aus trainingstechnischer Sicht nicht benötigt.

Tatsächlich hat das BmVg aber alleine 3.000 Luft-Boden-Schießübungen pro Jahr für Wittstock angekündigt.44 Da außer den Schießübungen in Beja keine deutschen Luft-Boden-Übungen im Ausland verringert werden sollen, bedeutet dies eine grundsätzliche Ausweitung deutscher Luft-Boden-Schießübungen bei Verringerung des Luftwaffen-Flugparkes.

Die Bundeswehr hat bisher keinerlei Nachweis für eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Nutzung von Wittstock erbracht. Was in Westdeutschland als »Entzerrung« und »Entlastung« des Übungsbetriebes durch Streuung verkauft wird, wird in Ostdeutschland als »Verminderung« im Vergleich zur NVA- und WGT-Nutzung präsentiert. Tatsächlich verdoppelt die Bundeswehr mit der Inbetriebnahme von Wittstock ihre LBS-Übungskapazitäten. Dahinter steht auch das Kalkül von Besitzstandswahrung. Denn ein einmal aufgegebener Schießplatz wäre bei späterem »Bedarf« nur noch gegen erhebliche Widerstände erneut aufzubauen. Zwar gibt es bisher keine Ankündigungen über alliierte Luft-Boden-Schießübungen in Ostdeutschland. Ab 1995 sind sie rechtlich jedoch möglich.

Der Widerstand um Wittstock darf sich nicht darauf ausruhen, daß die Bundeswehr auch ohne diesen Schießplatz auskommt, wenn mensch diese Risiken gleichzeitig anderen Regionen zumutet. Solange Wittstock ohne den militärpolitischen Kontext betrachtet wird, kann das Verteidigungsministerium eine belastete Region gegen die andere ausspielen. Aber wozu übt die Bundeswehr Bombenangriffe? Dienen Bombenangriffe der Verteidigung meiner Sicherheit?

Es ist nicht genug, mit Altbesitzansprüchen gegen Wittstock vorzugehen. Selbst wenn die KlägerInnen Recht bekämen, könnte das Verteidigungsministerium auf dem Wege von Bundesleistungsgesetz, Landbeschaffungsgesetz und Schutzbereichsgesetz die Liegenschaften im »Interesse der nationalen Sicherheit« erneut requirieren. Doch auch wenn es keine Altbesitzansprüche für Wittstock gäbe, gehen von dem Schießplatz unzumutbare Risiken aus.

Deshalb muß der Schießplatz politisch im Rahmen des Verteidigungskonzeptes und seiner Verantwortbarkeit in Frage gestellt werden. Bei Wittstock geht es um mehr als Altbesitzprozesse oder Krebsgefahren: es geht um die Einforderung und Übernahme von demokratischer Verantwortung für eine Sicherheitspolitik, für deren Risiken der Standort Wittstock nur ein Beispiel unter vielen ist.

Stefan Gose, Dipl.-Pol., ist Redakteur der Monatszeitschrift antimilitarismus information. (Willdenowstr. 10, 13353 Berlin)

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1994/3 Von Freunden umzingelt, Seite