W&F 2020/1

Mythos nukleare Abschreckung

von Ute Finckh-Krämer

Für den Begriff »Abschreckungstheorie« liefert der Duden folgende Definition: „Theorie, nach der ein potenzieller Gegner durch das Bereitstellen militärischer Mittel und die Fähigkeit und Bereitschaft, diese anzuwenden, von einem Angriff abgehalten werden soll.“ Kennzeichen der nuklearen Abschreckung sind die Fähigkeit, einen Gegner mit Atomwaffen im Extremfall vollständig zu vernichten, und im Gegenzug das Risiko, selbst vernichtet zu werden. Ist die Tatsache, dass seit 1945 keine Atomwaffe zum Einsatz kam, der Beweis für das Funktionieren der Abschreckungstheorie? Die Autorin macht auf Risiken, Widersprüche und Chancen aufmerksam.

Die Diskussion über die inneren Widersprüche des nuklearen Abschreckungskonzeptes begann vor über 50 Jahren. Dieter Senghaas wies bereits 1969 nach, dass Abschreckung und Frieden sich gegenseitig ausschließen: „Frieden, der nicht nur organisierte Friedlosigkeit wäre, ist nur möglich und denkbar jenseits von Abschreckung. (Senghaas 1981, S. 286)

Wie wir alle wissen, führte der Kalte Krieg trotz eines massiven Wettrüstens nicht zu einem Dritten Weltkrieg, sondern endete durch gewaltfreie Revolutionen in mehreren Staaten des Warschauer Paktes, darunter der DDR. 30 Jahre nach dem Fall der Mauer und den ersten halbwegs freien Wahlen in Polen wird jedoch immer noch bzw. wieder argumentiert, die gegenseitige nukleare Abschreckung habe zwischen 1949 (dem Jahr des ersten sowjetischen Atomwaffentests) und 1991 (dem Jahr der Auflösung des Warschauer Paktes und der Sowjetunion) einen Krieg zwischen NATO und Warschauer Pakt verhindert. Damit wird massiv dazu beigetragen, den Mythos der nuklearen Abschreckung am Leben zu halten.

Risiken und Widersprüche

Allerdings gab es mehrere Situationen, in denen die Welt nur knapp an einem Atomkrieg zwischen den beiden Machtblöcken des Kalten Kriegs vorbeige­schrammt ist. Dazu gehören die Kubakrise 1962 (Burr 2012), der Fehlalarm des US-Abwehrsystems NORAD am 9. November 1979 (Kimball 2019), der Fehlalarm der sowjetischen Luftabwehrsysteme in der Nacht vom 25. auf den 26. September 1983 (Kompa 2009) und das Manöver »Able Archer 83« im November 1983 (Note 2016). In Wirklichkeit gilt also: Nukleare Abschreckung schützt nicht vor gefährlichen Eskalationsspiralen zwischen Nuklearmächten oder vor einem »Atomkrieg aus Versehen« (mehr zu Letzterem bei Bläsius auf S. 9). Im Gegenteil, beides ist überhaupt nur möglich, seit und solange es Atomwaffen gibt.

Nukleare Abschreckung schützt auch nicht vor großen Terroranschlägen (u.a. 11. September 2001, New York und Washington, USA; 26. November 2008, Mumbai, Indien; 13. November 2015, Paris, Frankreich). Sie schützt nicht vor Grenzkriegen mit dem Nachbarland (Indien/Pakistan) oder vor Angriffen auf abgelegene Inseln (Falklandkrieg zwischen Argentien und Großbritannien), von Bürgerkriegen im eigenen Land ganz zu schweigen (Indien, Pakistan, Russland). Sie verhindert gleichfalls nicht, dass ein Land von jenseits der Grenzen mit Raketen beschossen wird (Israel).

Schauen wir umgekehrt nach Lateinamerika und in die Karibik, eine Region, die bis in die Achtzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts von Krieg und Bürgerkrieg geprägt war (vgl. Gantzel 1997). Die Länder dieser Weltregion haben durch den Vertrag von Tlatelolco, der 1968 in Kraft trat, sukzessive eine umfassende atomwaffenfreie Zone festgeschrieben. Der Vertrag wurde von Argentinien und Brasilien, die zeitweise erwogen hatten, Atomwaffenprogramme aufzulegen, 1994 ratifiziert (OPANAL o.J.). Gleichzeitig ging die Zahl der Kriege und Bürgerkriege in der Region seit Mitte der 1980er Jahre immer weiter zurück. Aktuell gibt es nach Beendigung des langjährigen Bürgerkriegs in Kolumbien dort keinen Krieg oder Bürgerkrieg mehr. Auch wenn ein Teil der lateinamerikanischen Staaten unter einem hohen Gewaltniveau durch Organisierte Kriminalität (insbesondere, aber nicht nur, im Zusammenhang mit Drogenhandel) und staatliche Repression leidet, war es in Lateinamerika und der Karibik offensichtlich möglich, gleichzeitig auf die nukleare Abschreckung zu verzichten und die Gefahr von Krieg und Bürgerkrieg deutlich zu reduzieren.

Der Vertrag von Tlatelolco blieb nicht der einzige Vertrag über atomwaffenfreie Zonen. Die jüngste atomwaffenfreie Zone (Vertrag von Semipalatinsk bzw. Semei) umfasst die zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan und trat 2009 in Kraft (Thielicke 2010, S. 175-180). Immer mehr Staaten sind also der Ansicht, dass Nuklearwaffen keinen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten.

Unstrittig ist seit einem entsprechenden Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes aus dem Jahr 1996, dass jeder Einsatz von Atomwaffen, ja selbst die Drohung mit einem solchen Einsatz, völkerrechtswidrig ist (IALANA 1997). Seither muss sich jeder Staat, der in seiner Sicherheitspolitik direkt oder indirekt auf nukleare Abschreckung setzt, fragen (lassen), wie glaubwürdig und angemessen es ist, anderen Staaten mit einem massiven Völkerrechtsbruch zu drohen. Das Argument, dass Atomwaffen durch ihren symbolischen Wert Kriege verhindern und es de facto ein seit dem 10. August 1945 bestehendes Moratorium zu ihrem Einsatz gibt, man also nicht wirklich mit ihrem Einsatz rechnen müsse, ist wenig glaubwürdig. Dies gilt umso mehr, als vor allem die beiden großen Atommächte USA und Russland Tausende von Atomwaffen besitzen und damit drohen, ihre Interkontinentalraketen schon bei einer computerbasierten Angriffswarnung zu starten, was das höchste Risiko für einen »Atomkrieg aus Versehen« darstellt (Rudolf 2018, S. 9).

Qualitative Aufrüstung statt Abrüstung oder Rüstungskontrolle

Eine rein politisch-symbolische Abschreckung, argumentieren manche, könnte mit einigen wenigen Atomwaffen in gut gesicherten Lagern realisiert werden, mit entsprechenden Rüstungskontroll- und Verifikationsabkommen. Darüber wurde aber bisher nie verhandelt. Stattdessen gibt es massive »Modernisierungs«programme, sodass der Rüstungswettlauf in vollem Gange ist, während die bestehenden Rüstungskontroll- oder Abrüstungsverträge im nuklearen Bereich gekündigt wurden (INF-Vertrag) oder auszulaufen drohen (New START-Vertrag).

Insbesondere die NATO beschwört immer wieder die Kopplung von Abschreckung und Abrüstung/Rüstungskontrolle, zuletzt mit der Abschlusserklärung des NATO-Gipfels am 3./4. Dezember 2019: „Durch eine angemessene Mischung aus nuklearen, konventionellen und Raketenabwehrfähigkeiten sorgen wir für eine weitere Verstärkung unserer Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit, die wir weiter anpassen. Solange es Kernwaffen gibt, wird die NATO ein nukleares Bündnis bleiben. Wir bekennen uns uneingeschränkt dazu, eine wirksame Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Sicherheitsumfelds aufrechtzuerhalten und zu stärken. Die Verbündeten bekennen sich nachdrücklich zur vollständigen Umsetzung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen in all seinen Aspekten einschließlich der nuklearen Abrüstung, der Nichtverbreitung und der friedlichen Nutzung der Kernenergie. (NATO 2019, Absatz 4). Das Bekenntnis zu Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung war aber mit einer Einschränkung versehen, während nicht nur das »Abschrecken«, sondern auch das »Verteidigen« ohne Einschränkung formuliert ist und sich eindeutig auf die „angemessene Mischung von nuklearen, konventionellen und Raketenabwehrfähigkeiten“ bezieht – ein weiterer Beleg dafür, dass Atomwaffen eben nicht nur als politische Waffen angesehen werden.

Treibende Kraft bei der Entwicklung und Stationierung neuer Atomwaffen waren und sind die USA. In einer umfassenden Studie für die Stiftung Wissenschaft und Politik zeichnete Peter Rudolf 2018 die Entwicklung der US-Nuklearstrategie nach und zeigte die Widersprüche auf. Insbesondere kommt er zu dem Schluss: „Apologeten nuklearer Abschreckung argumentieren widersprüchlich, wenn sie sich auf die ethische Diskussion einlassen. Einerseits bestreiten sie den einzigartigen Charakter atomarer Waffen und behaupten, ihr Einsatz sei moralisch und humanitär-völkerrechtlich legitimierbar. Andererseits postulieren sie die Überlegenheit nuklearer über konventionelle Abschreckung, weil erstere auf dem Risiko unkontrollierbarer Eskalation und der daraus erwachsenden Kosten beruhe. (Rudolf 2018, S. 22)

Angesichts der vielfältigen Widersprüche und Dilemmata der nuklearen Abschreckung ist es nicht verwunderlich, dass der Widerstand gegen Atomwaffen wächst. Die Vertreter*innen einer atomwaffengestützten Sicherheitspolitik müssen in Deutschland schon zu umfragetechnischen Tricks greifen, um den Eindruck zu erwecken, dass die Bevölkerung den »nuklearen Schirm« überwiegend befürwortet. Ein aktuelles Beispiel ist eine außen- und sicherheitspolitische Umfrage der Körber-Stiftung vom November 2019. Hier wurde der Frage nach dem sicherheitspolitischen Sinn von Atomwaffen eine »erklärende« Bemerkung vorangestellt: „Aktuell wird Deutschlands Sicherheit unter anderem durch den sogenannten »nuklearen Schirm« der USA gewährleistet. Sollte Deutschland … Sich auch zukünftig auf den US-Nuklearschirm verlassen/ Sich um nuklearen Schutz durch Großbritannien und Frankreich bemühen/ Eigene Nuklearwaffen entwickeln/ Auf nuklearen Schutz verzichten?“ (Körber-Stiftung 2019, S. 6) Wer sich ein bisschen mit Umfragen auskennt, weiß, dass Vorbemerkungen, die einseitige Tatsachenbehauptungen aufstellen, das Umfrageergebnis massiv beeinflussen. Daher ist es bemerkenswert, dass sich trotzdem 31 % der Befragten für die vierte Antwortmöglichkeit entschieden.

Verbotsvertrag: neue Chance für einen Paradigmenwechsel

Neue Dynamik ist in die Debatte über die Fragwürdigkeit nuklearer Abschreckung durch den »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« (hier kurz: Verbotsvertrag) gekommen, der am 7. Juli 2017 in New York von 122 Staaten beschlossen (Hahnfeld 2018) und seitdem von 80 Staaten formell unterzeichnet und von 35 Staaten ratifiziert wurde (Stand 20.1.2020, siehe icanw.org). Er tritt in Kraft, wenn er von 50 Staaten ratifiziert worden ist.

Zu den ersten Staaten, die den Verbotsvertrag unterzeichneten und ratifizierten, gehörte der Vatikan. In einer Rede, die Papst Franziskus am 24. November 2019 im Atombombenpark in Nagasaki hielt, rief er zur Unterzeichnung dieses Vertrags auf und formulierte: „In der Überzeugung, dass eine Welt ohne Atomwaffen möglich und vonnöten ist, bitte ich die politischen Verantwortungsträger, nicht zu vergessen, dass Nuklearwaffen uns nicht vor den Bedrohungen für die nationale und internationale Sicherheit in unserer Zeit schützen. Man muss die katastrophalen Auswirkungen ihres Einsatzes unter humanitärem Gesichtspunkt und im Hinblick auf die Umwelt bedenken und davon ablassen, ein Klima der Angst, des Misstrauens und der Feindseligkeit zu schüren, das von den Nukleardoktrinen befeuert wird. (Der Heilige Stuhl 2019) Und die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland stellte am 13. November 2019 Folgendes fest: „Je länger Atomwaffen produziert, modernisiert, weiterentwickelt und einsatzbereit gehalten werden, desto größer ist die Gefahr, dass es zu einem Einsatz von Atomwaffen oder zu einem katastrophalen Unfall kommt. Es hat sich gezeigt, dass der Atomwaffenbesitz vor Angriffen mit konventionellen Waffen nicht schützt. Dass auch vom deutschen Boden (Büchel) atomare Bedrohung ausgeht, kann uns nicht ruhig lassen. Die Tatsache, dass es noch immer ca. 16.000 [sic!] Atomsprengköpfe auf der Welt gibt und in den vergangenen Jahren keine Abrüstung im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrages gelungen ist, zeigt, dass der Atomwaffenverbotsvertrag überfällig ist […]. (EKD 2019, S. 5-6)

Die Debatte um den Verbotsvertrag hat auch das politische Berlin erreicht. Im Bundestag gründete sich im September 2019 ein Parlamentskreis Atomwaffenverbot, dem Abgeordnete von SPD, Grünen, Linke und CDU angehören. Die langjährige SPD-Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul rief im August 2019 in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau die Bundesregierung dazu auf, den Verbotsvertrag zu unterzeichnen (Wieczorek-Zeul 2019).

Es ist an der Zeit, den Mythos der nuklearen Abschreckung zu entzaubern. Deutschland sollte durch die Unterstützung des Verbotsvertrags deutlich machen, dass es das nukleare Vabanque-Spiel der Atomwaffenstaaten nicht länger mitträgt.

Literatur

Bach, W. (1985): Von der Nuklearnacht zum Nuklearwinter – Über die klimatischen und ökologischen Auswirkungen eines Atomkriegs. Wissenschaft und Frieden, Nr. 2-1985, S. 11-20.

Burr, W. (ed.) (2012): 50 Years Cuban Missile Crisis. National Security Archive, Electronic Briefing Book No. 397, 16.10.2012; nsarchive2.gwu.edu.

Deiseroth, D. (1996): Atomwaffeneinsatz ist völkerrechtswidrig – Der Internationale Gerichtshof bezieht Position. Wissenschaft und Frieden, Nr. 3-1996, S. 78-81.

Der Heilige Stuhl (2019): Ansprache des Heiligen Vaters über Atomwaffen. Atombombenpark (Nagasaki), 24.11.2019; w2.vatican.va.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2019): Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens. Kundgebung der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 6. Tagung. Dresden, 13.11.2019.

Gantzel, K.J. (1997): Kriege und bewaffnete Konflikte in Lateinamerika seit 1945. Hamburg: Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF); www.wiso.uni-hamburg.de.

Vgl. Grüter, Th. (2019): Klimatische Wirkungen regionaler Atomkriege. Blog »Gedankenwerkstatt«, 18.10.2019; scilogs.spektrum.de/­gedankenwerkstatt.

Hahnfeld, B. (2018): Völkerrecht versus Atomwaffen – Der Atomwaffenverbotsvertrag. Wissenschaft und Frieden, Nr. 1-2018, S. 47-49.

International Campaign to Abolish Nuclear ­Weapons (ICAN) (o.J.): The Treaty – Signature and ratification status; icanw.org.

IALANA (Hrsg.) (1997): Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof. Dokumentation – Analyse – Hintergründe. Münster: LIT. Dt. Wortlaut des IGH-Gutachtens dort S. 29-68.

Kimball, D.G (2019): Nuclear False Warnings and the Risk of Catastrophe. Arms Control Today, Dezember 2019.

Körber-Stiftung (2019): Einmischen oder zurückhalten? Eine repräsentative Studie im Auftrag der Körber-Stiftung zur Sicht der Deutschen auf die Außenpolitik. Hamburg: Körber-Stiftung, 26.11.2019.

Kompa, M. (2009): Stanislaw Petrow und das Geheimnis des roten Knopfs. Telepolis, 20.6.2009.

Meyers, K. (2017): Some Unintended Fallouts from Defense Policy – Measuring the Effect of Atmospheric Nuclear Testing on American Mortality Patterns. University of Arizona, 17. Juni 2017; keithameyers.com.

NATO (2019): Treffen der Staats- und Regierungschefs der NATO, London, 3.-4. Dezember 2019 – Londoner Erklärung. Deutsche Arbeitsübersetzung; bundesregierung.de.

Note, J. (2016) (ed.): Inside Able Archer 83, the Nuclear War Game that Put U.S.-Soviet Relations on »Hair Trigger«. National Security Archive, Briefing Book #569, 6.12.2016; ­nsarchive.gwu.edu.

OPANAL/Agency for the Prohibition of Nuclear Weapons in Latin America and the Caribbean (o.J.): Status of the Treaty of Tlatelolco; opanal.org.

Robock, A. et al (2019): How an India-Pakistan nuclear war could start – and have global consequences. Bulletin of the Atomic Scientists, Vol. 75, Nr. 6, S. 273-279.

Rudolf, P. (2018): Aporien atomarer Abschreckung – Zur US-Nukleardoktrin und ihren Problemen. Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Studie, Juli 2018.

Senghaas, D. (1981): Abschreckung und Frieden – Studien zur Kritik organisierter Friedlosigkeit. Überarbeitete und ergänzte Auflage. Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt.

Thielicke, H. (2019): Kernwaffenfreie Zonen und die Vereinten Nationen. Vereinte Nationen, Nr. 4/2010.

Wieczorek-Zeul, H. (2019): Deutschland muss mitmachen beim Atomwaffenverbot. FR Online 8.8.2019.

Ute Finckh-Krämer ist langjährige Friedensaktivistin und war von 2013 bis 2017 als SPD-Bundestagsabgeordnete u.a. ­Mitglied des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungs­kontrolle und Nichtverbreitung.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2020/1 Atomwaffen – Schrecken ohne Ende?, Seite 31–33