W&F 2023/3

Nachgefragt: Wie ist das mit den Zivilklauseln?

Interview mit Falk Bornmüller (Universität Jena)

von David Scheuing

Die Zivilklauselbewegung hat an deutschen Hochschulen einiges bewirkt – an über 60 Hochschulen gibt es Zivilklauselbeschlüsse. Doch vielfach versauern diese Beschlüsse unwirksam durch mangelnde Institutionalisierung, hochschulpolitische Interessen einer Vielzahl an Akteur*innen und zu geringer Normbegründung. In seinem Buch »Zivile Wissenschaft« hat Falk Bornmüller den Prozess der nachhaltigen Umsetzung einer Zivilklausel analysiert und spezifische Bedingungen für die Hochschullandschaft identifiziert.

David Scheuing für W&F: Herr Bornmüller, Sie haben gerade ein schmales, aber pralles Büchlein zu Zivilklauseln an deutschen Hochschulen veröffentlicht. Seit Mitte 2022 wird bundesweit aber wieder über das Aussetzen von Zivilklauseln debattiert. In Zeiten der »Zeitenwende« wären diese nicht mehr aktuell, heißt es in Debattenbeiträgen. Warum brauchte es jetzt ein solches Buch?

Bornmüller: Ich denke, es braucht dieses Buch, weil das Anliegen nach wie vor aktuell ist. Ich habe mich ja in sehr komprimierter Form damit auseinandergesetzt, ein schmales Büchlein, das noch lesbar ist, wo aber viel drinsteckt. Ich habe mich damit beschäftigt, weil es mich interessiert hat, was denn aus den Initiativen zur Einführung von Friedens- und Zivilklauseln an Hochschulen konkret werden kann. Ich fand das sehr interessant, dass diese vor allem von studentischen Gruppen getragenen Initiativen oft leider nicht den Erfolg haben, den sie eigentlich haben sollten. Da ich das Anliegen von Zivilklauseln inhaltlich teile, habe ich mich dann gefragt, wie ein solcher Prozess eigentlich funktionieren könnte. Und als Mitarbeiter einer Hochschule, der täglich mit dieser Institution zu tun hat und von ihr immer wieder überrascht wird, habe ich mich dann gefragt, ob in diesem Zusammenhang das Unterfangen einer Zivilklausel nicht von vorneherein zum Scheitern verurteilt sein muss. Vor allem, wenn man eine Verbindlichkeit für eine gesamte Institution, die in sich so heterogen ist und wo Entscheidungen eigentlich eher Ausdruck des Konsenses sind, den alle noch gerade so mittragen können – wie also in einer solchen Organisation eine für alle so starke Verbindlichkeit wie die normative Forderung einer Zivilklausel überhaupt durchgesetzt werden kann.

W&F: Es soll also als eine Form von Handreichung verstanden werden?

Bornmüller: Da war ich etwas hin- und hergerissen, als ich das Buch verfasst habe. Also nicht im Sinne eines Ratgebers, „macht es genau so“. Was ich an diesem Fall der TU Darmstadt herausgearbeitet habe, scheint mir aber zumindest gute Hinweise zu geben, was möglich ist. Es ist keine Blaupause, um so zu einer Zivilklausel zu gelangen. Ich wollte vor allem zeigen: die Organisation von Hochschule ist komplex, aber die Hinweise in diesem Fall können helfen, sich für die je eigene Hochschulsituation zu überlegen, was die vor Ort wichtigen Voraussetzungen sind. Und da gibt es schon so einige Dinge, die man Ratschlag gebend mit auf den Weg geben könnte.

W&F: Sie unterscheiden in Ihrem Buch zwischen »Zivil-« und »Friedensklauseln«. Weshalb und worin liegen überhaupt die Unterschiede? Ist dies auch für die Praxis relevant?

Bornmüller: Nun, nicht nur sprachlich, sondern auch normensetzend macht dies deutliche Unterschiede – und wir können schon sehen, dass wir ein weites Spannungsfeld haben zwischen allgemeinen Friedensbekenntnissen, etwa in den Präambeln von universitären Grundordnungen, bis hin zu sehr spezifischen Formulierungen von Zivilklauseln mit konkreten Regelungen. Eher allgemeine Friedensklauseln benennen oft etwas sehr Richtiges – beispielsweise die Zielorientierung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen –, aber sie benennen gleichzeitig nicht konkret, was dies nun bedeutet und ganz spezifisch, was dies für eine Universität und das Handeln ihrer Mitglieder bedeutet. Hier meine ich, dass eine Zivilklausel den Friedensklauselgedanken in sich trägt, aber eben eine sehr spezifische Formulierung findet, um diese Verpflichtung auch operationalisierbar, handhabbar und durchsetzbar zu machen. Das ist in Darmstadt sprach- und normensensibel sehr gut gelungen. Hier würde ich mir für die Zivilklausel-Initiativen auch wünschen, dass sie sich gezielt überlegen, was denn eine Formulierung ist, die diese Durchsetzbarkeit bietet, gerade mit Blick auf die Akteur*innen, die daran dann später zwangsläufig mit beteiligt sein werden.

W&F: Muss dann jede Zivilklausel auf jeden Kontext spezifisch anders formuliert werden? Oder gibt es schon »Mindestelemente«, die eine durchsetzbare Zivilklausel ausmachen?

Bornmüller: Ich habe mich da im Buch mit der Bewertung etwas zurückgehalten, aber wo Sie jetzt so direkt fragen: Ich glaube, die Darmstädter Zivilklausel ist in der Hinsicht eigentlich schon mustergültig. Gerade wenn Sie sich vor Augen führen, wie dort »Ziele« und »Zwecke« und deren Zusammenhang genau aufgeschlüsselt werden, und wie der Entscheidungsprozess vorausgedacht ist. Das bietet einen guten Orientierungsrahmen für das, was andere Zivilklauseln auch mitbringen müssten. Und weil die Darmstädter Klausel nicht zu konkret formuliert ist, bietet sie die richtige Balance zwischen notwendiger Allgemeinheit, so dass sie für viele Anwendungsfälle passt, und zugleich einer spezifischen Anwendbarkeit.

W&F: Sie schildern auch die Vorbedingungen an der TU Darmstadt. Dazu zählen Sie unter anderem die spezifische Historie der Darmstädter Verweigerungsformel, zentrale Persönlichkeiten unter den Professor*innen und die Institutionalisierung der Forschungsgruppe »IANUS«. Sind das Bedingungen, die der Zivilklausel eigentlich automatisch einen »Homerun« ermöglicht haben?

Bornmüller: Naja, ich würde sagen: sowohl als auch. Es hat sich schon herausgestellt, dass das nicht einfach so ein »Homerun« war, sondern dass der Prozess tatsächlich auch herausfordernd war. Aber es war insofern natürlich ein günstiger und ermöglichender Kontext, dass eben diese Akteure zu dieser Zeit da waren und dass es dieses Interesse gab. Wichtig war aber auch, dass es – obwohl das mit einer solchen Untersuchung nur schwer fassbar ist – diese »Universitäts- oder Organisationskultur« gab, die offenbar dazu beigetragen hat, dass man sich in den Gremien oder den Arbeitsgruppen offenbar sehr wertschätzend, konstruktiv, an der Sache interessiert und fair auseinandergesetzt hat. Es ist klar, dass das natürlich nicht ohne Widerstände, auch anfängliche Skepsis, vonstatten ging. Aber dass es dann doch im Interesse aller war, dieses Anliegen zur Sache aller zu machen, das hat schon auch etwas mit den Vorbedingungen in Darmstadt zu tun. Das sind natürlich Faktoren, die sich schwer steuern lassen – Stichwort Ratgeberliteratur: Das Umfeld, das die Instrumente einer Zivilklausel nicht nur ermöglicht, sondern auch fördert. Also man kann das auch ohne solche Förderung versuchen, aber wenn die Gremien sich im Kreis drehen oder die Leute, die in den Gremien sitzen, nicht willens sind, sich darauf einzulassen, dann sind Sie in einem solchen Umfeld fast schon zum Scheitern verurteilt. Darmstadt war hier einfach ein gut bereitetes Feld. Und ein bisschen Glück war auch dabei: Der Impuls für die Zivilklausel in Darmstadt kam in einer Zeit, in der die politische Welle der Zivilklausel-Prozesse von 2009-2010 gerade schon wieder am Abebben war – und dennoch hat man sich an der Universität zusammengesetzt und sich dem Prozess in Ruhe gewidmet. Selbst als der akute Druck weg war, galt immer noch die Entscheidung, „dass wenn wir es machen, dann machen wir es richtig“ – und dann ist man fünf Jahre am Ball geblieben.

W&F: Ich würde gerne nochmal auf diese Bedingungen eingehen. In Ihrem Buch lassen Sie viel die »konstruktiven« Parteien sprechen, wenn man einer solchen Einteilung folgen mag. Aber an zwei oder drei Stellen kommt eine Person zu Wort, die für die »radikale« Flanke der Studierendenschaft steht, die nochmal deutlich macht, was möglich sein könnte als Maximalforderung. Ist Ihres Erachtens eine radikale Flanke notwendig, um diesen Prozess für eine Zivilklausel überhaupt in Gang zu bringen?

Bornmüller: Auf jeden Fall. Und gerade auch immer wieder als Mahnung. Mir geht das auch nicht mehr aus dem Kopf: Durch meine Daten konnte ich den Fall Darmstadt so lesen, dass der Prozess durchgezogen wurde und jetzt dieses Verfahren existiert – Fall abgeschlossen. Aber ist die Zivilklausel jetzt akut in Darmstadt überhaupt noch ein Thema? Diese Studierende wies darauf hin, dass es eigentlich mal die Intention gab, dass immer wieder auch die Diskussion an der Hochschule geführt werden sollte, was diese Zivilklausel mit der Hochschule macht, wo und wie sie immer wieder neu herausgefordert ist. Dass also immer wieder ein Verständigungsprozess stattfinden soll über diese normative Verbindlichkeit, die man sich auferlegt hat – auch für einen selbstkritischen Blick, nach dem Motto: „Werden wir den an uns selbst gesetzten Ansprüchen eigentlich überhaupt noch gerecht?“ Und wenn wir daran Zweifel haben, woran liegt das?

W&F: Sehr beeindruckend für den*die Leser*in ist, dass da ein Prozess von über vier Jahren angegangen wird und durchgehalten wird. Wissen Sie etwas dazu, wie mit Frustrationen in diesem langen Prozess umgegangen wurde, um das überhaupt durchzuhalten? Das spricht ja schon dafür, dass es da zumindest ein gutes Frustrations- oder Stimmungsmanagement gegeben haben muss.

Bornmüller: Ja, also ich vermute, dass es ein gutes Frustrations- und Stimmungsmanagement gegeben haben muss – das kam auch in den Interviews immer wieder zwischen den Zeilen durch: Der einhellige Tenor war, nochmal Stichwort »Universitätskultur«, dass man sich auch über kontroverse, strittige Punkte hinweg in einem fairen Austausch verständigt hat und dass es Usus war, dass sich da alle Statusgruppen auf Augenhöhe über Sachthemen verständigt haben, es also diese Dialogkultur offenbar schon gab. Klar, dass es da auch mal hoch herging, aber nicht in einer Weise, dass die Gremien dann auseinandergeflogen sind. Man war sozusagen an der Sache dran und in der Sache hart, aber in einer Form, die immer noch beschlussorientiert war. Das ist schon etwas, das die von mir interviewten Akteure auch wertschätzen im Vergleich zu anderen Universitäten.

W&F: Ein nicht unerklecklicher Teil von Hochschulen hat schon Zivilklauseln. Gleichzeitig geraten diese oft in Vergessenheit – Sie schreiben, dass selbst an der TU Darmstadt eine einstmalige Formel vor Beginn dieses Prozesses schon wieder in Vergessenheit geraten war. Wenn die in Vergessenheit geraten, sind das alles zahnlose Tiger?

Bornmüller: Da kann ich jetzt auch keine so klare Antwort geben, wie es damit steht. Eher anekdotisch kann ich sagen, was ich im Freundeskreis zu hören bekam, als ich von dieser Forschung erzählt habe: „Zivilklausel, was ist das eigentlich?“ Es gab viele Leute im akademischen Kontext, die erst mal nicht wussten, was eine Zivilklausel ist. Und vielen war dann entsprechend nicht bekannt, dass es auch an ihrer Hochschule eine Zivilklausel gibt. Das spricht, glaube ich, für ein Problem: Mit der Einführung einer Zivilklausel, die dann irgendwo in der Grundordnung oder in einem anderen Dokument steht, kann die direkte Verwandlung in einen »Papiertiger« verbunden sein. Es ist dann eben keine »gelebte Zivilklausel«, wenn man so möchte. Ich bin mir da auch nicht sicher, ob – und das soll kein Angriff sein – die Zivilklausel-Initiativen da manchmal etwas zu kurz denken, was das beabsichtigte Ergebnis ihrer Initiative ist. Denn es reicht eben nicht, dass die Klausel in einer Grundordnung steht, die kaum einer liest. Das war in Darmstadt zumindest zwei, drei Schritte weitergedacht. Die wollten das gerne so einführen, dass es sichtbar ist und dass man um dieses Prüfverfahren nicht drum herumkommt. Also ja, natürlich sollte es noch viel mehr Zivilklauseln geben an Hochschulen, wo es noch keine gibt. Aber gerade auch an Hochschulen, die sich bereits eine Zivilklausel gegeben haben, da sollte in den Bemühungen nicht nachgelassen werden – auch von den Initiativen, damit Zivilklauseln eben nicht zu Papiertigern werden.

W&F: Sie weigern sich zwar so ein bisschen, das jetzt als Blaupause zu verstehen, aber mich würde schon interessieren: Was wären denn die zentralen Impulse aus Ihrer Forschung, die die heutige Zivilklauselbewegung, so wie sie jetzt existiert, mindestens mitnehmen müsste, um effektiver zu sein?

Bornmüller: Ja, schwierig. Also zunächst einmal, dass eine Zivilklausel elaboriert genug und vor allem verfahrensorientiert sein sollte, so dass damit eben auch die Wirksamkeit zumindest grundsätzlich möglich ist. Zweitens, dass es – und das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt – eine hochschulinterne oder universitätsweite Auseinandersetzung mit diesem Thema gibt. Also dass die Diskussion darüber wirklich wachgehalten wird.

W&F: …beispielsweise durch solche Hearings, wie in Darmstadt…

Bornmüller: …ja, genau. Ich konnte das jetzt im Nachhinein nicht mehr eruieren, wie viele Interessierte dann tatsächlich an diesen Hearings teilgenommen haben. Aber zumindest gab es dieses öffentliche Format und alle waren herzlich eingeladen zu kommen, ihre Meinung zu äußern, Vorschläge zu machen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, und in Darmstadt wurde es so gemacht. Das gilt dann aber natürlich auch für später, wenn die Zivilklausel verabschiedet ist: Diese muss eigentlich viel mehr im Diskurs sein, die Hochschule sollte sich auch ständig ein bisschen daran reiben, um sich sozusagen immer wieder selber zu kitzeln.

Und ein dritter Punkt ist – auch auf die Gefahr hin, jetzt in so einen Ratgebersprech zu verfallen – tatsächlich, dass bei allen Akteur*innen eine gewisse Sensibilität da sein muss für alles das, was in diesem Prozess eine Rolle spielt: Sich zu überlegen, was heißt es, sich eine solche normative Verbindlichkeit aufzuerlegen? Was heißt es, inhaltlich und strukturell bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten, bei der Antragstellung für Drittmittel eine Zivilklausel berücksichtigen zu müssen? Und was heißt das mit Blick auf die spezifische Situation an der Hochschule, an der man so etwas umsetzen möchte?

W&F: Was würden Sie denn jetzt knapp zehn Jahre nach der Einführung sagen: Hat die Zivilklausel dazu geführt, die TU Darmstadt wirklich aktiv zu entmilitarisieren und zivil zu gestalten?

Bornmüller: Da kann ich keine entschiedene Antwort geben. An einer Stelle am Ende der Studie schreibe ich, dass es schon eine bemerkenswerte Tatsache ist, dass die Zahl der Fälle, über die die Ethikkommission entscheidet, wirklich im einstelligen Bereich liegt. Da ist dann die Frage: Hat die Zivilklausel zu einer Entmilitarisierung geführt? Ist es tatsächlich angekommen und universitätsweit so Konsens, dass niemand überhaupt auf die Idee kommt, ein Forschungsprojekt anzugehen, das mit der Zivilklausel nicht konform ist? Das wäre eine Schlussfolgerung, die man daraus ziehen könnte.

Eine andere wäre aber – und auch darauf brachte mich die »radikale« Stimme – dass wir auch sehen müssen, dass es zum Beispiel Fraunhofer-Institute als eine Art »An-Institute« gibt. Und die fallen formal nicht unter die Darmstädter Zivilklausel. Ich kann mir gut vorstellen, dass eventuell das eine oder andere – zumindest mit Blick auf die für die Zivilklausel relevanten Dimensionen kritisch zu bewertende – Projekt dann eher mal an ein Fraunhofer-Institut ausgelagert wird. Formell würde dann an der TU diese Art von Forschung, die mit der Zivilklausel nicht vereinbar ist, nicht stattfinden, aber sie würde eben trotzdem an der TU stattfinden, weil das Fraunhofer-Institut eng angebunden ist. Vor diesem Hintergrund wären da zumindest leise Zweifel angebracht, ob diese Entmilitarisierung tatsächlich so durchgängig erfolgreich war.

Nochmal eine ganz andere Möglichkeit wäre, dass es auch schon vor Einführung der Zivilklausel eigentlich gar keine kontro­versen Forschungsprojekte gab, die dann mit der eingeführten Zivilklausel als militärische oder kriegsförderliche Forschung hätten angesehen werden können. Es könnte auch sein, dass die TU Darmstadt schon vorher eine ziemlich zivile und entmilitarisierte Hochschule war. Das wäre vielleicht mal eine eigene Untersuchung wert.

Am Ende bleibt, dass an der TU Darmstadt – ich würde schon sagen: einigermaßen vorbildlich – eine Zivilklausel eingeführt wurde. Die Akteur*innen vor Ort haben gezeigt, wie das gehen kann, haben sich Gedanken gemacht, mit langem Atem und mit institutionellem Verständnis. Dennoch sollte man nicht immer das Maximum von einer Zivilklausel-Einführung erwarten. Wenn am Ende im Großen und Ganzen eine zivile Hochschule steht, in der über dieses Thema gesprochen wird, ist das schon mal gut. Und vielleicht lässt sich mit dieser Perspektive konstruktiver arbeiten als mit der strengen Frage danach, ob eine Hochschule nun wirklich absolut nichts mehr tut, was möglicherweise militärisch relevant sein könnte.

Falk Bornmüller ist als Referent für Lehrerbildung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig und forscht u.a. zu Themen der Wissenschaftsorganisation und Wissenschaftspolitik.

Bild von Buch

Falk Bornmüller (2023): Zivile Wissenschaft. Theorie und Praxis von Friedens- und Zivilklauseln an deutschen Hochschulen. Bielefeld: transcript, ISBN: 978-3-8376-6477-5, 134 S., 45 €.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2023/3 Gesellschaft in Konflikt, Seite 30–32