W&F 2017/1

Offene »Briefe an die Welt«

Die ILO-Berichte zu den besetzten palästinensischen Gebieten

von Eva Senghaas-Knobloch

In dem lang andauernden Konflikt über Israel und Palästina wird immer wieder heftig über Sachverhalte gestritten, oft auf tagesaktuelle Ereignisse bezogen. Hier wie in anderen gewaltträchtigen Konflikten kommt es aber darauf an, lange Zeitspannen und gesellschaftliche Entwicklungen im Blick zu haben. Langzeitdokumentationen über die soziale und Arbeitssituation, in der die palästinensische Bevölkerung lebt, sind verfügbar; sie sollten für die friedenspolitische Debatte genutzt werden.

Seit fast vierzig Jahren legt der Generaldirektor der International Labour Organization, ILO; Internationale Arbeitsorganisation, IAO) Jahr für Jahr einen Bericht über „[d]ie Lage der Arbeitnehmer der besetzten arabischen Gebiete“ vor. Ausgestattet mit einem Mandat von 1974,1 das 1980 erneuert wurde,2 hatte der damalige Generaldirektor Francis Blanchard 1978 damit begonnen, Missionen nach Israel und in die nach dem israelisch-arabischen Krieg von 1967 von Israel besetzten Gebiete Gazastreifen, Golanhöhen, Ostjerusalem und Westjordanland zu entsenden.3 Die Missionsberichte könnten einen Grundstock für die friedenspolitisch notwendige Analyse gesellschaftlicher Entwicklungen vor Ort bilden. Dazu müsste ihre friedenspolitische Relevanz anerkannt werden, wenigstens im 50. Jahr seit Beginn der israelischen Besatzung.

Die seit 1919 bestehende ILO zeichnet sich unter allen heute existierenden Sonderorganisationen der Vereinten Nationen dadurch aus, dass ihre 187 Mitgliedsstaaten nicht nur durch Regierungen, sondern auch durch die gesellschaftlichen Interessengruppen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen4 vertreten sind. Darin spiegelt sich die Grundüberzeugung der Organisation, dass die soziale Dimension für den innergesellschaftlichen Zusammenhalt und den internationalen Frieden grundlegend ist und dass das Prinzip des Sozialen Dialogs das geeignete Verfahren ist, um Interessenkonflikte zu einem Ausgleich zu bringen. Missionen zur Klärung von Sachverhalten vor Ort und darauf aufbauende Empfehlungen sind daher ein klassisches Verfahren der ILO.

Die vom Generaldirektor entsandten hochrangigen Missionsmitglieder aus dem Stab der ILO haben den Auftrag und Anspruch, sich während ihrer Reisen, die jeweils im Frühjahr stattfinden, ein möglichst objektives und unabhängiges Bild von den Fakten vor Ort zu verschaffen sowie technische Unterstützung für die Umsetzung grundlegender menschenrechtlicher Normen anzubieten und zu leisten. Sie sammeln Daten und sprechen mit Angehörigen der israelischen und palästinensischen Führung und Behörden, mit israelischen und palästinensischen Gewerkschaftsführer*innen, Vertreter*innen von Arbeitgebern, Kammern und akademischen Einrichtungen sowie – seit der Jahrhundertwende – auch mit Expert*innen weiterer UN-Agenturen und zivilgesellschaftlicher Organisationen.5

Zur grundlegenden politischen Philosophie der ILO gehört die Auffassung, dass kollektive Gewalt und Krieg in Wechselwirkung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und konkreten Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung stehen und dass es darauf ankommt, einer gewaltträchtigen Unzufriedenheit in der Folge von Ungerechtigkeit, Elend und Entbehrungen entgegenzuwirken. Bei der Verfolgung dieses Ziels hat sich die ILO von einer vorrangig normsetzenden internationalen Organisation mit industriegesellschaftlichem Fokus hin zu einer universalen Organisation entwickelt, die bestrebt ist, normative Gesichtspunkte und praktisch-technische Unterstützungen vor Ort miteinander zu verbinden.

Der ILO-Bericht von 1983 hatte einst den Auftrag der Mission in den besetzten arabischen Gebieten präzisiert: „ Bei der Prüfung von Sachverhalten auf dem Gebiet der Arbeit unter dem Blickwinkel der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung geht das IAA [Internationales Arbeitsamt, der Stab der ILO] von bestimmten, von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen grundlegenden Normen und Leitprinzipien aus. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Erklärung von Philadelphia über die Ziele und Zwecke der IAO, der zufolge ‚Alle Menschen, ungeachtet ihrer Rasse, ihres Glaubens und ihres Geschlechts, […] das Recht [haben], materiellen Wohlstand und geistige Entwicklung in Freiheit und Würde, in wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleich günstigen Bedingungen zu erstreben’. Als Bezugsnormen dienen im Wesentlichen die Normen über die Diskriminierung und Beschäftigung und Beruf sowie über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes […]. Darüber hinaus muß selbstverständlich der Besatzungsstatus, der seit 1967 für diese Gebiete und ihre Bevölkerung bestimmend ist, berücksichtigt werden, weil er zwangsläufig, wie alle Missionen des Generaldirektors betont haben, die Grundsätze der Gleichheit, der Freiheit und der Würde berührt, die den erwähnten Prinzipien und Normen zugrunde liegen.“6

Die seit 1978 vorgelegten Berichte geben Auskunft über Spannungen, Streiks, Aufstandsbewegungen, Gewalt von palästinensischer und israelischer Seite sowie militärische Aktionen. So fand die Mission von 1996 beispielsweise unter besonders dramatischen Umständen während der Militäroperation der israelischen Armee im Süden des Libanon statt. Die Berichte rekurrieren ebenso auf Verhandlungen und adressieren die politischen und ökonomischen Veränderungen in den besetzten Gebieten vor dem Hintergrund der nie eingestellten israelischen Siedlungsaktivitäten im Westjordanland. Neben Israels Annexion von ganz Jerusalem im Jahre 1980 sind in diesem Zusammenhang zwei politische Entwicklungen besonders bedeutsam: die so genannten Oslo-Abkommen der 1990er Jahre sowie seit dem letzten Jahrzehnt die Spaltung der palästinensischen Führung:

Nach der 1987 gewaltfrei begonnenen ersten Intifada und neuen Verhandlungsrunden in der Folge der Nahost-Friedenskonferenz in Madrid im Oktober 1991 war es im Zusammenhang mit den Oslo-Abkommen erstmals zu einer gegenseitigen Anerkennung der Konfliktparteien gekommen, ebenso zu einer Grundsatzerklärung über die Regelungen für eine Übergangsselbstverwaltung der Palästinenser (in Washington unterzeichnet am 13.9.1993). Im so genannten Oslo-2-Übergangsabkommen (in Wa­shington unterzeichnet am 28.9.1995) wurden u.a. der Abzug israelischer Truppen aus sechs palästinensischen Städten und die Aufteilung des Westjordanlands in die Zonen A, B und C mit abgestuften Zuständigkeiten für die israelische und palästinensische Seite geregelt.

Zone A mit den großen palästinensischen Städten, die nur 18 % der besetzten Gebiete ausmacht, wurde unter volle Kontrolle der Palästinensischen Autonomiebehörde gestellt (mit bedeutenden Ausnahmen, insbesondere in Hebron). Zone A deckt zusammen mit der Zone B, in der Israelis und Palästinenser gemeinsam für Sicherheit sorgen sollen, 42 % des Westjordanlandes ab. Diese Gebiete haben weitgehend Enklavencharakter. Das größte Gebiet, die Zone C, das natürliche fruchtbare Hinterland der palästinensischen Dörfer, Gemeinden und Städte, das das gesamte Gebiet verbinden könnte, wurde unter israelische Kontrolle gestellt. Das Übergangsabkommen wurde nie von einer endgültigen Regelung abgelöst.

Schon im Missionsbericht von 1996 (Ziffer 19) wurde angemerkt, dass die „heikelsten Fragen, die noch offen sind, nämlich die Jerusalem-Frage und die Politik der Errichtung jüdischer Siedlungen“ weiterhin der Verhandlungslösung harren, aber die Siedlungstätigkeit seit der Unterzeichnung der Grundsatzerklärung von 1993 „erheblich zugenommen“ hat. Dass die Siedlungen nach dem Völkerrecht illegal sind, wird in jedem Bericht unterstrichen, u.a. mit Verweis auf die Konferenz der Hohen Vertragsparteien des Vierten Genfer Abkommens (über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, 2001), den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 484, »Territories occupied by Israel«,1980) und das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den rechtlichen Folgen des Sperrmauerbaus (2004).

Zehn Jahre später – nach der zweiten Intifada – hatte sich die israelische Regierung im Kontext des vom so genannten Nahost-Quartett (EU, UN, Russland, USA) initiierten Friedensplans (Roadmap) verpflichtet, alle Siedlungsaktivitäten einzustellen. Insbesondere durch die zahlreichen Außenposten auf den Hügeln im Westjordanland war die israelische Regierung unter Ministerpräsident Scharon außenpolitisch unter Druck geraten. In einem von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten kam die stellvertretende israelische Generalstaatsanwältin Talya Sason im März 2005 zu dem Schluss, dass die zahlreichen Siedler-Außenposten durch die israelische Regierung selbst verdeckt finanziert und gefördert wurden. Sasson sprach von „institutioneller Illegalität“.7 Ministerpräsident Scharon, der seit seiner Zeit als Landwirtschaftsminister im Kabinett Begin umfangreiche Siedlungspläne ausgearbeitet und ihre Umsetzung vorangetrieben hatte, ließ daraufhin 2005 in einem spektakulären Schritt die israelischen Siedlungen in Gaza evakuieren und zerstören. Gleichzeitig wurde allerdings im Westjordanland der Bau jüdisch-israelischer Siedlungen vorangetrieben; zudem kam es zum Bau großer, für Israelis reservierter Verbindungsstraßen zwischen den Siedlungen und Israel.8

Die bis heute anhaltende Spaltung der palästinensischen politischen Führung entstand nach dem Sieg der Hamas bei den von der EU und der internationalen Gemeinschaft immer wieder angemahnten freien Wahlen zum Palästinensischen Legislativrat im Jahr 2006, auf den westliche Institutionen mit einem finanziellen Embargo reagierten. Angesichts der innerpalästinensischen politischen Konflikte und der Auseinandersetzungen um den politischen und finanziellen Druck des Nahost-Quartetts und Israels kam es trotz zwischenzeitlicher Ansätze und Vermittlungsversuche bis heute nicht zu einer demokratisch legitimierten Regierung der nationalen Einheit, sondern zu einer international anerkannten Regierung der Fatah im Westjordanland und einer faktischen Machtausübung der Hamas in Gaza.

»Facts on the ground« – aktueller Realitätscheck

Der Missionsbericht von 20169 beschreibt die Situation in den besetzten Gebieten nach Zusammenstößen zwischen Palästinenser*innen, israelischen Siedler*innen und dem Militär als „volatil“ und sieht sie von wachsender Armut, Spannungen, Gewalt und Furcht bestimmt.

Armut und Wirtschaftskraft

Bei den Wirtschaftsdaten stützt sich der Missionsbericht unter anderem auf die Weltbank. Diese schätzte für 2014 eine Armutsquote von 30 % in Gaza und 16 % im Westjordanland. Das palästinensische Statistische Zentralamt stellte für 2015 fest, dass 25 % der Palästinenser*innen u.a. wegen hoher Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln von Ernährungsunsicherheit betroffen waren, wobei – wie seit Langem – ein starker Unterschied zwischen Gaza mit 47 % und Westjordanland mit 16 % bestand. In Gaza sind 2016 zwei Drittel der Einwohner*innen (1,3 Millionen) auf humanitäre Hilfe in irgendeiner Form angewiesen, im Westjordanland mehr als eine Million Menschen (ILO 2016, Ziffer 44).

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds lag das reale palästinensische Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf 2015 unverändert auf dem Niveau von 1999. Es betrug im Westjordanland 2.266 US$ und in dem völlig abgeriegelten Gaza 1.003 US$ (dieser Wert liegt unter dem von 1999). Die palästinensische Wirtschaft wächst nach Prognosen mittelfristig um nicht mehr als 3,5 %, müsste aber jährlich um 4,5 % wachsen, um alle neu in den Arbeitsmarkt eintretenden Personen aufzunehmen. Besonders schwierig ist die Situation für Jugendliche und für Frauen, insbesondere, wenn sie gut qualifiziert sind (ILO 2016, Ziffer 31). Mit der Marginalisierung junger Menschen, so heißt es im Bericht, steigen Frustration und Verzweiflung: „Im Westjordanland hing die Zunahme der Gewalt ab dem dritten Quartal 2015 auch mit einer Verschärfung der Beschränkungen der Bewegungsfreiheit […] und einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit bei sowohl Männern als auch Frauen zusammen.“ (ILO 2016, Ziffer 36)

Der Fertigungssektor in der palästinensischen Ökonomie ist seit dem Abkommen von Oslo erheblich geschrumpft; zusammen mit dem Bergbau und der Arbeit in Steinbrüchen betrug er 2015 nur 13,4 % am BIP, mit einem ungefähr gleichen Anteil an Beschäftigten. Der gemeinsame Anteil von Landwirtschaft und Fertigung am BIP betrug im Jahr 2015 weniger als die Hälfte seines Wertes von 1994. Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft hatten einen BIP-Anteil von nur 3,3 %, beschäftigten aber 7,8 % der Männer und 13,1 % der Frauen. Das spricht für einen hohen Anteil wenig produktiver, prekärer Beschäftigung (ILO 2016, Ziffer 39).

Die palästinensische Wirtschaft wird als hochgradig fragmentiert beschrieben. Die entscheidenden Hindernisse für die wirtschaftliche Entwicklung im Westjordanland bestehen nach Auffassung der ILO-Mission in der Beschränkung oder Vorenthaltung produktiver Ressourcen und infrastruktureller Maßnahmen sowie der eingeschränkten Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bevölkerung. Das Land der Zone C als »Rückgrat« der Wirtschaft, das die unverbundenen Zonen A und B verbinden müsste, ist nach wie vor unter ausschließlich israelischer Kontrolle und wird für Siedlungstätigkeiten ständig weiter enteignet. Viele Gemeinschaften, u.a. die Beduinen, leben in diesem Gebiet von Viehzucht und kleinbäuerlichen Aktivitäten. Ihre Lebensgrundlagen werden aber immer weiter eingeschränkt, sodass Armut und Verelendung zunehmen. Die Beschädigung und Entwurzelung von teilweise Jahrhunderte alten Olivenbäumen, insbesondere bei Hebron und Ramallah (ILO 2016, Ziffer 15), zerstört nicht nur Güter der Landwirtschaft, sondern Symbole der palästinensische Kultur. Die ILO-Mission 2016 bezeichnet den Zugang zu Land, Wasser und Ressourcen für die palästinensische Wirtschaftsentwicklung als unentbehrlich.

Blickt man zurück auf das Jahr 1990, also die Zeit vor den Oslo-Abkommen, stellte die damalige ILO-Mission fest, dass die Wirtschaft der besetzten arabischen Gebiete größtenteils von den Behörden Israels gesteuert wird, deren Entscheidungen von sehr breit gefassten Sicherheitserwägungen bestimmt seien. „Die Schlüsselelemente der Produktion befinden sich fest in israelischer Hand: Grund und Boden, Wasser, Kapitalströme und Arbeitsmarkt. Eigene Entwicklungsansätze werden aus Verwaltungs- oder Sicherheitsgründen häufig vereitelt oder zunichte gemacht.“ (ILO 1990, Ziffer 17) Im ILO-Bericht von1988 war dazu aus einem Dokument des amerikanischen Außenministeriums zitiert worden, demzufolge die palästinensische Bevölkerung von den Entscheidungsgremien ausgeschlossen und diskriminiert wird: „Ein erheblicher Teil des in staatlichem Besitz befindlichen Grund und Boden in den besetzten Gebieten wird von den Behörden unter Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung genutzt.“10

Wie hat sich die Lage seitdem entwickelt?

Grund und Boden

War im Missionsbericht schon 1980 vor der Tendenz gewarnt worden, den arabischen Arbeitnehmer*innen der besetzten Gebiete die kulturelle und nationale Eigenständigkeit zu versagen (ILO 1980, Ziffer 58), so hieß es drei Jahre später, dass „die Verzweiflung und Frustration in dem Maße steigen, in dem die Besatzungsbehörden ihre Kontrolle über den Boden und das israelische Recht auf die neuen Siedlungen ausdehnen“ (ILO 1983, Ziffer 45). 1988, nach weiteren fünf Jahren, wurde festgestellt:

„Die Aneignung von Land erfolgte und erfolgt auch weiterhin durch Beschlagnahme von Land, das von ausgewanderten Bevölkerungsgruppen aufgegeben wurde, sowie von Grund und Boden, der vordem als Eigentum des jordanischen Staates eingetragen war (im Fall des Westjordanlands), oder kraft einer Erklärung, wonach nicht bestelltes oder nicht im Grundbuch eingetragenes Land als Staatsland eingestuft wird, oder unter Berufung auf staatliche Notwendigkeit oder das öffentliche Interesse. Solches Land kann für militärische Zwecke benutzt werden, für die Errichtung zusätzlicher Siedlungen, für den Bau von Zufahrtsstraßen zu diesen Siedlungen bzw. von Straßen, die sie an das Fernverkehrsstraßennetz anschließen, für öffentliche, von den Siedlungen genutzte Einrichtungen oder für die Erweiterung bereits bestehender Siedlungen. Zu »Staatsland« erklärter Grund und Boden darf nur von Israelis genutzt werden, wobei die Militärbehörden das Vorrecht haben.“ (ILO 1988, Ziffer 64)

Dieses Vorgehen wurde und wird durch verschiedene Militärerlasse legitimiert.11 Der Militärerlass 363 von 1969 stellt bestimmte Gebiete, die als Naturreservate ausgewiesen wurden, unter starke Nutzungseinschränkungen. Der Militärerlass 393 von 1970 verleiht dem Militärkommandeur in Judäa und Samaria (so die amtliche Bezeichnung der israelischen Regierung für Gebiete des besetzten Westjordanlands) die Befugnis, aus Gründen der Sicherheit für Israels Streitkräfte oder der öffentlichen Ordnung palästinensische Baukonstruk­tionen zu verbieten.12 Auch nach der Etablierung der Palästinensischen Autonomiebehörde im Zusammenhang mit dem Oslo-1-Abkommen hat sich an diesen Einschränkungen nicht geändert.

Siedlungen

Die Angaben zur Anzahl israelischer Siedler*innen im Westjordanland weichen in verschiedenen Quellen voneinander ab (ILO 2016, Ziffer 53-57). Im ILO-Bericht 2016 wird deshalb eine Spanne von 550.000 bis 650.000 Siedler*innen genannt, davon mindestens 200.000 in Ostjerusalem. Demnach ist in der Zone C des Westjordanlandes die Zahl der Siedler*innen inzwischen größer als die Zahl der Palästinenser*innen. Und verglichen mit der Zahl im Dezember 2002, als sich die israelische Regierung im Zusammenhang mit der Roadmap des Nahost-Quartetts auf einen Stopp aller Siedlungsaktivitäten und den Abbau der Außenposten verpflichtet hatte, zeigt sich eine Vervielfachung: 2002 gab es 123 Siedlungen mit etwa 207.800 Einwohner*innen (ILO 2004, Ziffer 32).

Im Frühjahr 2016 ging die Mission außerdem von etwa 100 Außenposten aus, die nicht genehmigt sind; andere wurden nachträglich legalisiert und es wurde ihnen Siedlungsstatus nach israelischem Recht zuerteilt. Der Bericht 2016 weist darauf hin, dass die Praxis rückwirkend erteilter Genehmigungen zum weiteren Bau von Außenposten ermuntert (ILO 2016, Ziffer 55). Mit Bezug auf Angaben der israelischen Nichtregierungsorganisation »Peace Now« vom Februar 201613 wird zudem darüber informiert, dass 2015 mit dem Bau von 1.800 neuen Wohneinheiten in den Siedlungen (etwa 15 % davon in Außenposten) begonnen und die Infrastruktur weiterer 734 Einheiten entwickelt wurde; des Weiteren wurden Ausschreibungen für 583 Einheiten in Ostjerusalem und 560 im Westjordanland veröffentlicht (ILO 2016, Ziffer 54). Unter Verweis auf den Bericht des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen für den Nahost-Friedensprozess (UNSCO) an das Verbindungsbüro in Brüssel und einen Bericht der israelischen Zeitung Haaretz vom 15. März 2016 wird dargelegt, dass ein großes Gebiet südlich der Stadt Jericho zu »staatlichem Land« erklärt wurde, um eine Erweiterung von israelischen Siedlungen zu ermöglichen, und dass ein Plan für eine Direktverbindung zwischen Jerusalem und der Siedlung Ma’ale Adumim (bekannt als E-1) wieder aufgenommen wurde (ILO 2016, Ziffer 56).

Die israelischen Siedlungsaktivitäten im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, werden als grundlegendes Hindernis sowohl für eine lebensfähige palästinensische Wirtschaft als auch für die Verwirklichung grundlegender Rechte palästinensischer Arbeitnehmer*innen identifiziert:

„Der Ausbau und die Verfestigung der Siedlungen beeinträchtigen weiterhin alltäglich die Lebensgrundlagen palästinensischer Männer und Frauen, weil solche Siedlungen nicht nur zu Wohnzwecken dienen, sondern auch Industriegebiete und landwirtschaftliche Betriebe umfassen, unterstützt von entsprechender Infrastruktur um sie herum. Außerdem verfügen Letztere in vielen Fällen über das fruchtbarste Land und wichtige Wasserressourcen.“ (ILO 2016, Ziffer 70)

Wasserressourcen

Palästinenser können nicht selbständig über die Wasserressourcen ihres Landes verfügen, sei es durch Bohren nach Wasser, den Bau von Brunnen oder Investitionen in und Instandsetzung von Wasserinfrastrukturen. Auch dem Sammeln und Speichern von Wasser für Trinkwasser- und Bewässerungszwecke stehen erhebliche Hindernisse im Weg,14 da die notwendigen Genehmigungen für das Anlegen neuer Brunnen oder für Instandsetzungsarbeiten fast nie erteilt werden.15

Im Zusammenhang mit dem nie abgelösten so genannten Übergangsabkommen Oslo-2 war ein israelisch-palästinensisches Joint Water Committee (JWC) eingerichtet worden, für das in einem speziellen Anhang genaue Wasserzuteilungen, Regulierungen und Prozeduren vorgesehen sind. In der Praxis brachte dieses Wasserregime in dem wasserreichen palästinensischen Land einen extrem ungleichen Zugang zu Wasser mit sich.16 „Die Aneignung von Wasserressourcen für Siedlungen hatte 2013 zu der Situation geführt, dass der Wasserverbrauch der mehr als 500.000 Siedler im Westjordanland sechsmal höher war als der der 2,6 Millionen Palästinenser.“ (ILO 2016, Ziffer 74; gemeint ist der Pro-Kopf-Verbrauch)

Zerstörung von Bauten

Angesichts der verschwindend geringen Aussicht auf Genehmigung werden landwirtschaftliche Bauten, Brunnen und Bewässerungssysteme von den palästinensischen Bauern ohne Genehmigung gebaut (ILO 2016, Ziffer 72). Sie riskieren dabei ebenso wie die Familien, die sich gezwungen sehen, auch Wohnhäuser ohne Genehmigung zu errichten, die Zerstörung ihrer Bauten durch die israelische Armee oder durch die von ihr beauftragten und begleiteten Personen. Ebenso werden Abrissverfügungen erteilt, deren Ausführung von den palästinensischen Familien selbst zu bezahlen ist. Wann Abrissverfügungen vollzogen werden, wird nicht mitgeteilt.17 Nach Angaben des ILO-Berichts 2016 (Ziffern 14 und 73) fanden im Jahre 2016 allein bis zum 2. Mai 607 Zerstörungen statt; 2015 waren 521 Bauwerke zerstört worden, davon wie auch in den ersten Monaten 2016 108 Bauten, die durch internationale Geber und Hilfsorganisationen finanziert worden waren.

2016 wurden unter anderem in „der Hirtengemeinde Khirbet Tana (nahe Nablus), die in einem als »Schießzone« für Militärübungen ausgewiesenen Gebiet liegt, 34 Bauten zerstört, darüber wurden 69 Palästinenser, darunter 49 Kinder, vertrieben (ILO Bericht 2016, Ziffer 75).

Die Zerstörung palästinensischer Bauten gibt es, seitdem 1967 palästinensische Gebiete von Israel besetzt wurden. Zerstörungen werden neben dem Verweis auf fehlende Baugenehmigung auch mit militärischen Notwendigkeiten oder Aktionen begründet. Und spätestens seit 1983 finden Hauszerstörungen auch als erklärte (aber völkerrechtswidrige) kollektive Straf- oder Abschreckungsmaßnahme gegen Familien statt, aus deren Kreis mutmaßlich gewaltsame Widerstandshandlungen begangen wurden. Diese Praxis durch israelische Behörden wurde im Herbst 2015 und März 2016 wieder aufgenommen (ILO 2016, Ziffer 61).

Absperrungen und Kontrollen im Westjordanland

Die Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen der palästinensischen Bevölkerung in der Zone C werden auch durch die zahlreichen physischen Blockaden von Wegen und Absperrungen sowie durch Hunderte von festen oder mobilen Kontrollstellen im Land behindert. Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) für die besetzten palästinensischen Gebiete zählte im September 2014 490 Hindernisse zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit, darunter 60 Kontrollstellen. (Nach Zwischenfällen mit tödlichem Ausgang 2015 nahm deren Anzahl noch beträchtlich zu.) Darüber hinaus gab es 111 Sperrungen in der H2-Zone von Hebron (in der unter dem Schutz israelischer Militärpräsenz etwa 500 Siedler*innen wohnen). Besonders fruchtbares palästinensisches Agrarland liegt in der so genannten Rand- oder Saumzone, d.h. zwischen der Grünen Linie (der Waffenstillstandslinie von 1949) und der Sperrmauer, die zu zwei Dritteln fertig gebaut ist und ein Gebiet von etwa „zehn Prozent der Landmasse des Westjordanlands isoliert“ (ILO 2016, Ziffer 45). Da sie weitgehend auf palästinensischem Gebiet verläuft, wurde sie am 9. Juli 2004 in einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs für völkerrechtswidrig erklärt. Die damit verbundene Forderung nach Einstellung und Rückgängigmachung des Baus sowie nach einer Wiedergutmachung wurden von der UN-Vollversammlung unterstützt. Außer kleineren Veränderungen im Verlauf der Mauer ist aber nichts geschehen.

Eine Genehmigung für den Zugang zur Randzone zu bekommen ist kostspielig. Zudem werden Genehmigungen „vielfach verweigert. Tore können geschlossen sein, und Bauern haben Schwierigkeiten, Landmaschinen durch die Sperrmauer zu transportieren“ (ILO 2016, Ziffer 71). Insbesondere die Tatsache, dass die Palästinenser*innen keinen Zugang zum größten Teil von Gebiet C haben, das sie landwirtschaftlich, infrastrukturell und industriell zur Entwicklung ihrer Wirtschaft brauchen, „resultiert in einem Verlust von 30 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP), was die Gesamthilfe der Geber übersteigt“ (ILO 2016, Ziffer 13).

Auch unternehmerische Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen und Institutionen zu ihrer Unterstützung unterliegen Restriktionen, besonders in Gaza und Ostjerusalem, sowohl durch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit als auch durch Verwaltungsrestriktionen. So wurde die Handelskammer von Jerusalem mit ihren 1.400 Mitgliedern zwar 2015 wieder eröffnet, im Februar 2016 aber auf Anordnung erneut geschlossen. Ladenbesitzer in der Altstadt berichteten der ILO-Mission von der regelmäßigen Schikanierung durch Polizei und Siedler*innen, was u.a. zur Schließung von Souvenirläden führte (ILO 2016, Ziffer 69).

Außer durch die Arbeitsbedingungen sind die Lebensbedingungen in Ostjerusalem durch Besatzung und Sperrmauer (deren Verlauf jüdische Siedlungen einschließt, aber eine Reihe von zu Jerusalem gehörenden palästinensischen Gemeinden ausschließt) stark beeinträchtigt. Die vom Stadtzentrum ausgegrenzten Bewohner*innen müssen durch Kontrollstellen, um zu Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensteinrichtungen zu gelangen. Nach Angaben der »Association for Civil Rights« in Israel lebten 75 % der Einwohner*innen von Ostjerusalem 2014 unter der Armutsgrenze (ILO 2016, Ziffer 66).

Im nach wie vor abgeriegelten Gaza werden die Wirtschafts- und Lebensbedingungen als außerordentlich besorgnis­erregend dargestellt. „Mehr als acht Jahre der Blockade und drei Kriege haben die ohnehin begrenzten Produktionsgrundlagen so gut wie vollständig zunichte gemacht, und ihre Wiederherstellung ist eine Voraussetzung für dauerhaftes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen jenseits der kurzfristigen Wiederaufbauphase.“ (ILO 2016, Ziffer 52) Nach Informationen des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen für den Nahost-Friedensprozess (UNSCO) bringen die täglichen Stromausfälle von 12 bis 16 Stunden in Gaza eine chronische Energie- und Wasserknappheit mit sich, die nicht nur die „produktive Kapazität und die wirtschaftliche Entwicklung weiter“ begrenzt. Sie hat vor allem auch unmittelbar „negative Auswirkungen auf die Existenzgrundlagen“ (ebenda). Erschwerend kommt hinzu, dass Israel die erlaubte Fischereizone beschränkt (sie wurde zwar auf neun Seemeilen ausgedehnt, dies liegt aber immer noch unterhalb den in den Oslo-Abkommen vereinbarten 20 Seemeilen) und für ein Drittel der kultivierbaren Fläche Zugangsbeschränkungen bestehen (ILO 2016, Ziffer 49). Entsprechend wird unter Verweis auf das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) von der Befürchtung berichtet, „dass ohne eine Kehrtwende Gaza bis 2020 unbewohnbar werden könnte“ (ILO 2016, Ziffer 22).

Rechte der palästinensischen Arbeitnehmer*innen in Israel und in den israelischen Siedlungen

Schon der Missionsbericht von 1988 hatte aufgezeigt, dass durch die Siedlungen die Wirtschaftsstruktur in den besetzten Gebieten zum Nachteil der Palästinenser*innen verändert wird: Palästinenser*innen berichteten, dass Bäuerinnen und Bauern, die ihre Ländereien verlieren, sich gezwungen sehen, in nahe gelegenen israelischen Siedlungen eine Beschäftigung als Tagelöhner*innen oder in Israel als Hilfsarbeiter*innen anzunehmen. Palästinensische Wasservorräte konnten von den Siedler*innen unbegrenzt und zu Vorzugspreisen genutzt werden, während Wasser für die arabische Bevölkerung rationiert war (ILO 1988, Ziffer 65-67).18 1990 war die Mission zu dem Schluss gekommen: „Die von Israel seit über zwanzig Jahren betriebenen Maßnahmen und Praktiken haben die Gebiete praktisch zu einer Arbeitskräftereserve und gleichzeitig zu einem erstrangigen Exportmarkt gemacht.“ (ILO 1990, Ziffer 19)

Eine Beschäftigung in Israel ist wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Westjordanland und weil der Tageslohn in Israel etwa 2,3-mal höher ist als dort, trotz aller entgegenstehenden Faktoren attraktiv. (Für Palästinenser*innen aus Gaza ist der Arbeitsmarkt in Israel seit 2006 verschlossen). Palästinensische Frauen und Männer, die in Israel Beschäftigung suchen, können nur mit (befristeten) gültigen Arbeitsgenehmigungen täglich die Kontrollstellen passieren. „An den Grenzübergangsstellen nach Israel sind palästinensische Arbeitnehmer häufig mit harschen Bedingungen und Schikanierung konfrontiert.“ (ILO 2016, Ziffer, 76) Die Missionsmitglieder berichten, dass ihre israelischen Gesprächspartner*innen einräumten, dass die Wartezeit verkürzt werden müsse: Selbst wer aus nahen Dörfern kommt, braucht bis zu vier oder fünf Stunden, um die Arbeitsstelle in Israel zu erreichen. Eine Genehmigung, über Nacht in Israel zu bleiben, wird nur sehr selten erteilt.19

Seit Jahren erhalten viele palästinensische Arbeitskräfte ihre Beschäftigung durch Vermittler, denen sie Gebühren zu zahlen haben; sie sind von Ausbeutung, Gewaltübergriffen, Demütigungen, Inhaftierung und Eintragung in schwarze Listen bedroht (ILO 2016, Ziffer 78).20 Der Mission wurde berichtet, dass beispielsweise die ohnehin niedrigen Löhne der Frauen aus dem Flüchtlingslager Balata bei Nablus, die in Fabriken einer nahe gelegenen Siedlung vermittelt werden, durch Abgaben an die Vermittler und Transporteur nochmals mehr als halbiert werden: 90 NIS (Schekel) sind an diese zu zahlen, so dass die Frauen faktisch nur einen Tageslohn von 60 NIS erhalten (das ist weniger als der palästinensische Mindestlohn, der viel geringer ist als der israelische) (ILO 2016, Ziffer 81).

Palästinensische Frauen haben besonders große Probleme, Beschäftigung zu finden, und sind oft (auch irregulär) in den israelischen Siedlungen im Westjordanland tätig. Die Beschäftigten in den Siedlungen sind in ganz besonderer Weise von Ausbeutung bedroht, weil noch immer unklar ist, welches Arbeitsrecht hier gilt und wie seine Durchsetzung kontrolliert wird. In den Siedlungen hat die Palästinensische Autonomiebehörde21 gemäß den Oslo-Abkommen keine Möglichkeit, palästinensisches Arbeitsrecht zur Geltung zu bringen. Israel hat gemäß Militärerlass einen kleinen Teil seiner Arbeitsgesetzgebung, einschließlich des Mindestlohns, dort für gültig erklärt, den größeren Teil (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsaufsicht) nicht. Wie auch im israelischen Baugewerbe werden in der Praxis nicht selten Wege eingeschlagen, um z.B. keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen (ILO 2015, Ziffer 84).

Die Beschäftigungsgenehmigungen werden von der Abteilung für Zahlungsverkehr der Einwohner- und Einwanderungsbehörde im israelischen Innenministerium ausgestellt; diese übernimmt auch die Lohnabrechnungen. Dazu gehören auch die Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge, die bis zum Aufbau eines eigenen Sozialversicherungsfonds der Palästinensischen Autonomiebehörde einbehalten wurden, obgleich palästinensische Arbeitskräfte daraus nicht den gleichen Nutzen wie israelische Arbeitnehmer ziehen konnten. Im Baugewerbe, in dem palästinensische Arbeitskräfte in besonders hohem Maß tätig sind und die Mehrzahl der Arbeitskräfte bilden, wurden vom Präsidenten des israelischen Gerichtshofs im Jahre 2014 in dieser Hinsicht „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“ aufgedeckt, die korrigiert werden sollen (ILO 2016, Ziffer 78). Die starke Abhängigkeit der palästinensischen Arbeitnehmer*innen erschwert allerdings eine Korrektur in der Praxis. 2016 ist ein neues palästinensischen Gesetz über soziale Sicherheit für Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft in Kraft getreten. Daran knüpft sich die Frage, ob und wie die von Israel einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge nun überwiesen werden.

Positiv wurde von der Mission verzeichnet, dass im November 2015 ein Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Verband israelischer Bauunternehmer und der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter in Kraft getreten ist, die dem israelischen Gewerkschaftsdachverband His­tadrut angeschlossen ist. An Sitzungen des vereinbarten Beschwerdeausschusses kann auch ein*e Vertreter*in der palästinensischen Gewerkschaft teilnehmen

Institutionenaufbau in Palästina

Die ILO bemüht sich seit Jahrzehnten, gemäß dem erklärten Willen der internationalen Gemeinschaft Institutionen eines lebensfähigen Palästinenserstaats aufzubauen und zu stärken. Sie unterstützte u.a. die Bildung des palästinensischen Arbeitsministeriums sowie die Sozialdialoge über das Arbeits- und Sozialrecht und hilft bei der Stärkung unabhängiger, demokratisch verfasster palästinensischer Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, so bei der Überarbeitung des Gewerkschaftsgesetzes. Sie stellte Kompetenzen bei der Formulierung des palästinensischen Gesetzes über soziale Sicherheit für Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft zur Verfügung (das im März 2016 in Kraft trat), bei der Ausarbeitung des Palästinensischen Landesprogramms für menschenwürdige Arbeit für den Zeitraum 2013-2016 und für das nationale Arbeitsschutzprogramm. Seit geraumer Zeit setzt sie sich in besonderer Weise für die Verbesserung der Teilhabe und der Rechte von Frauen und Jugendlichen ein.

Doch macht der Generaldirektor in seinem Vorwort zum Bericht 2016 auch deutlich, dass so „gut wie alle Maßnahmen, die die Palästinensische Behörde eigenständig ergreifen kann, um ein besseres Investitionsklima und die Beschäftigung zu fördern […], durch die Realitäten der Besatzung stark beschränkt“ sind (ILO 2016, S. IV).

Nach dem Beitritt der Palästinensischen Autonomiebehörde zu verschiedenen Menschenrechtsverträgen bemüht sich die ILO zusammen mit weiteren Organisationen der Vereinten Nationen, Kapazitäten für die Umsetzung und Berichtspflicht zu schaffen. Zu den internen Hindernissen für den Aufbau von Rechtstaatlichkeit und Entwicklung wird insbesondere die innerpalästinensische politische Spaltung gezählt. Die mangelnde Einheit gilt der ILO-Mission als Faktor, der den Belagerungszustand von Gaza verlängert und nicht dazu beiträgt, nach außen verhandlungsfähig zu sein (ILO 2016, Ziffer 24).

Die ILO-Berichte als Chronik

Von Beginn an gehörten zu den Themen der ILO-Missionen die »irreguläre«,22 d.h. ungeschützte Arbeit von Palästinenser*innen, Fragen ihrer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Israel, die Nichtbeachtung grundlegender Arbeitsrechte für palästinensische Arbeitnehmer*innen, ihre Nichtgleichbehandlung bei sozialer Sicherheit und Arbeitsschutz sowie die Auswirkungen einer stetig zunehmenden Anzahl israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten. Die Darstellungen sind erfahrungsgeleitet an gesellschaftlichen Voraussetzungen für friedliche Koexistenz und menschenrechtlich orientiert. Dazu passt, dass auf der Agenda der Internationalen Arbeitskonferenz für 2017 eine Neufassung der ILO-Empfehlung 71 von 1944 über den Arbeitsmarkt im Übergang von einer Kriegs- zu einer Friedensökonomie steht, die jetzt unter dem Titel »Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für Frieden und Resilienz« geführt wird.23

Schon seit Langem wird auf entwürdigende Kontrollen hingewiesen (so z.B. schon in ILO 1997, Ziffer 33), auf willkürliche Beschlagnahme gültiger Magnetkarten und Genehmigungen (für deren Rückgabe Bestechungsgelder oder auch die Kooperation als Informant*in für die israelischen Sicherheitskräfte gefordert werden), auf Verprügelungen durch Soldat*innen und Grenzbeamte (vom israelischen Generalstaatsanwalt in seinem Schreiben vom 26.11.1996 an den Minister für innere Sicherheit bestätigt) und auf Beschimpfungen, Schläge und Angriffe durch Siedler*innen. U.a. im Bericht von 2007 (Ziffer 19) wurden die Gefahren einer Abwärtsspirale, einer Ent-Entwicklung“ (UNCTAD), und einer schleichenden Auflösung des palästinensischen sozialen und wirtschaftlichen Gefüges aufgezeigt. Immer wieder wurde die so genannte Verwaltungsinhaftierung (d.h. ohne Anklageerhebung und Verteidigungsmöglichkeit), selbst von Kindern, benannt.

2016 wird konstatiert, dass 25 Jahre nach Oslo für den Weg zu der von den Vereinten Nationen befürworteten Zwei-Staaten-Lösung „die Karten und Kompasse verloren gegangen sind“ (ILO 2016, Ziffer 29). Gemäß dem ILO-Ansatz säumen soziale Gerechtigkeit und menschenwürdige Arbeit den Weg zu nationalem und internationalem Frieden. Dies gründet auf der Erfahrung, dass der Zirkel von Repression, Gewalt und Gegengewalt nur überwunden werden kann, wenn nicht nur staatliche Sicherheitsimperative die Politik leiten, sondern die Förderung menschlicher Sicherheit sowie der konkreten Erfahrung menschenwürdiger Existenzbedingungen im Alltag Priorität haben.

Das Erleiden täglicher Demütigungen und direkter Gewalt fördert Verzweiflung und Verzweiflungstaten, insbesondere von jungen Menschen. Wenn sich immer mehr Menschen durch die etablierten politischen Führungskräfte und Institutionen nicht mehr vertreten sehen und von ihnen nicht mehr kontrolliert werden und wenn es sich „bei denjenigen, die gewaltsame Handlungen begehen oder Opfer von solchen sind, um junge Menschen und Kinder sowie auch Frauen handelt, klingeln die Alarmglocken“, heißt es mahnend (ILO 2016, Ziffer 11). Dieser Weckruf scheint von den internationalen Akteuren und der deutschen Politik noch immer nicht gehört zu werden – trotz der vielfältigen kritischen Stimmen auch aus Israel.

Anmerkungen

Die Bezeichnung »Briefe an die Welt« stammt vom früheren ILO-Generaldirektor Juan Somavía; ich danke Martin Ölz (ILO) für diesen und weitere Hinweise.

1) International Labour Conference, 59th Session: Resolution concerning the Policy of Discrimination, Racism and Violation of Trade Union Freedoms and Rights Practised by the Israeli Authorities in Palestine and in the Other Occupied Arab Territories; angenommen am 20. Juni 1974.

2) International Labour Conference, 66th Session: Resolution concerning the Implications of Israeli Settlements in Palestine and Other Occupied Arab Territories in Connection with the Situation of Arab Workers; angenommen am 24. Juni 1980. Der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) war 1975 in der ILO ein Beobachterstatus zuerkannt worden. Zu den Streitfragen im politischen Hintergrund siehe die Darstellung des früheren ILO-Generaldirektors Francis Blanchard (2004): L’Organisation internationale du travail – de la guerre froide à un nouvel ordre mondial. Paris: Seuil, S. 101 ff und 109 ff. Ich danke Anne Trebilcock (vormals ILO) für diesen und weitere Hinweise.

3) Israel annektierte Ostjerusalem 1980 und die Golanhöhen 1981 völkerrechtswidrig – und von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt. Israel erlaubt aber den Missionsbesuch der annektierten Gebiete unter Verweis auf sein eigenes, davon abweichendes Rechtsverständnis. Die Berichte umfassen immer auch Besuche der Golanhöhen; auf die Situation dort kann in diesem Text nicht eingegangen werden.

4) Die deutsche Fassung der ILO-Berichte ist nicht genderneutral formuliert.

5) Seit Ende der 1990er Jahre werden die Gesprächspartner*innen, deren Liste immer länger wird, namentlich aufgeführt. Die Mission nimmt auch schriftliche Berichte entgegen, die sie anhand weiterer Quellen prüft. Seit der Jahrhundertwende gehören zu den Gesprächspartner*innen der Mission auch Angehörige der zuständigen Einrichtungen der Vereinten Nationen, z.B. OCHA (Jerusalem, Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, besetztes palästinensisches Gebiet) sowie israelischer, palästinensischer und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen, z.B. Peace Now, B’Tselem, Machsom Watch (Women against the Occupation and for Human Rights), Kav LaOved (Worker’s Hotline) auf israelischer Seite und Al-Haq (Ramallah) und Zentrum für Frauenfragen (Gaza) auf palästinensischer Seite.

6) Internationale Arbeitskonferenz, 69. Tagung: Bericht des General-Direktors. Anhänge, Genf 1983, S. 18, Ziffer 8. Entsprechende Hinweise finden sich in allen Berichten. Im Folgenden wird aus den Berichten nur mit Jahreszahl und der Ziffer zitiert.

7) In der von Sason verfassten Zusammenfassung heißt es, dass sie in der verfügbaren Zeit nur einen Zwischenbericht vorlegen konnte, der überwiegend auf Informationen beruht, die im Verteidigungsministerium, bei den israelischen Streitkräften, im Ministerium für Bau und Wohnen, der Siedlungsabteilung der Word Zionist Organization und dem Innenministerium gewonnen wurden. Siehe Talya Sason: Summary of the Opinion Concerning Unauthorized Outposts. 10 March 2005; mfa.gov.il.

8) U.a. in diesem Zusammenhang wurde der Begriff der Apartheid als Ausdruck getrennter Lebensräume geprägt, so von Dror Etkes von Peace Now im zweiteiligen Film »Die Siedler« des israelischen Filmemachers Shimon Dotan von 2016.

9) Internationales Arbeitsamt: Bericht des Generaldirektors zur Internationalen Arbeitskonferenz, 105. Tagung, 2016 – Beilage: Die Lage der Arbeitnehmer der besetzten arabischen Gebiete. Im Weiteren kurz als »ILO 2016« zitiert.

10) U.S. Department of State: Country Reports on Human Rights Practices for 1987, Washington, Feb. 1988, S. 1198, zitiert nach Internationale Arbeitskonferenz, 75. Tagung 1988: Bericht des Generaldirektors, Beilagen Band 2, S. 29, Ziffer 64.

11) Siehe dazu den israelischen Anthropologen und Gründer des Israelischen Komitees gegen Hauszerstörungen, Jeff Halper (2010): An Israeli in Palestine – Resisting Dispossession, Redeeming Israel. London/New York: Pluto Press, second edition.

12) Halper, a.a.O., S. 154 verweist auf weitere spezifische Militäranordnungen: Anordnung 59 von 1967 verleiht der »Israeli Custodian of Abandoned Properties« (Israelische Behörde zur Verwaltung herrenlosen Eigentums) die Vollmacht/Amtsgewalt, unkultiviertes Land zu israelischem Staatsland zu erklären. Da Israel ottomanische oder britische Urkunden nicht anerkennt und die Militärverordnung 291 von 1968 die Registrierung von Land beendete, war Israel in der Lage, 72 % des Westjordanlands als Staatsland zu klassifizieren und auf diese Weise palästinensische Eigentümer zu enteignen. Militäranordnung 270 von 1968 designierte 400 Quadratmeilen als Militärzonen, die als solche dann für Siedlungen oder israelische Infrastruktur genutzt werden können. Darüber hinaus autorisiert die Militäranordnung 977 von 1982 die israelischen Streitkräfte oder die von ihr eingesetzte Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten, auch ohne Genehmigung Ausgrabungen und Bauten vorzunehmen. Das ist besonders in Jerusalem hoch konfliktträchtig.

13) Peace Now (2016): No settlement freeze, especially not in isolated settlements – 2015 in the settlement. Settlement Watch, February.

14) Halper, a.a.O., S. 163 verweist mit Bezug auf den israelische Architekten Eyal Weizman 2007 darauf, dass israelische Siedlungen oft über Grundwasserleitern (Aquifern) gebaut werden. 80 % der Wasserressourcen des Westjordanlandes und Gazas sind Halper zufolge unter israelischer Kontrolle, und 80 % der Wasserressourcen des Westjordanlands gehen nach Israel und in die israelischen Siedlungen im Westjordanland. Der in Ramallah ansässige Hydrologe Clemens Messerschmidt spricht bei den Berggrundwasserleitern von einem durchschnittlichen Anteil von nur 10,4 % für die palästinensische Bevölkerung (Vortrag am 8.11.2016 in Bremen).

15) C. Messerschmidt verweist hier auf die Wirksamkeit der israelischen Militärerlasse Nr. 92 vom 15.8.1967 (Zuständigkeit des Militärs), Nr. 158 vom 19.11.1967 (Genehmigungssystem) und Nr. 291 vom 19.12.1968 (Ermächtigung des Militärkommandeurs).

16) Siehe die Studie von Jan Selby (2013): Cooperation, Domination and Colonisation – The Israeli-Palestinian Joint Water Committee. Water Alternatives, 8(1), S. 1-24.

17) Siehe dazu die Homepage des Israelischen Komitees gegen Hauszerstörungen, icahd.org/.

18) Die völlig andere Sicht auf die Dinge in »Judäa, Samaria und im Distrikt Gaza« vonseiten der israelischen Regierung findet sich in Anhang 3 des Berichts.

19) An den Kontrollstellen bilden sich daher schon in den Nachtstunden Schlangen.

20) Um willkürlichen Handlungen der Grenzsoldat*innen (die von der israelischen Veteranenorganisation »Breaking the Silence« anonym dokumentiert sind) Einhalt zu gebieten, engagieren sich israelische, meist ältere, Frauen der Vereinigung »Machsom Watch« an den Kon­trollstellen, um den meist jungen Soldaten und Soldatinnen zu zeigen, dass sie nicht unbeobachtet sind; sie unterstützen auch Beschwerden vor Gericht über willkürlich einbehaltene oder zurückgezogenen Passier- und Arbeitsgenehmigungen von Palästinenser*innen.

21) In den deutschen Versionen der ILO-Berichte ist lediglich von der »Behörde« die Rede.

22) Dieser Begriff ist im Originaltext des Berichts in Anführungsstriche gesetzt.

23) Siehe dazu Internationales Arbeitsamt: Internationale Arbeitskonferenz, 105. Tagung, 2016 – Bericht V(1), Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für Frieden und Resilienz – Neufassung der Empfehlung (Nr. 71) betreffend den Arbeitsmarkt (Übergang vom Krieg zum Frieden); Dokument ILC.105/V/1.

Prof. Dr. Eva Senghaas-Knobloch ist Sozialwissenschaftlerin mit Engagement in der Friedensforschung, lehrte Arbeitswissenschaft an der Uni Bremen und ist gegenwartig Senior Researcher im Forschungszentrum Nachhaltigkeit – artec.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2017/1 Facetten des Pazifismus, Seite 40–47