W&F 1984/3

Rüstung und Wissenschaftsfreiheit in den USA (1)

Der San Diego - Zwischenfall

von Rainer Rilling

Am 22. August 1982 erhielten die Organisatoren des 6. Internationalen Technical Symposiums der Society of Photo-Optical Instumentation Engineers (SPIE ) in San Diego ( Kalifornien ) ein Telegramm des amerikanischen Handelsministeriums. Darin wurden sie warnend darauf hingewiesen, daß jeder mündliche Vortrag nicht geheimer, aber strategisch relevanter Informationen auf der wenige Stunden später beginnenden internationalen wissenschaftlichen Konferenz aufgrund der Teilnahme sowjetischer und osteuropäischer Wissenschaftler eine Verletzung der Exportkontrollbedingungen der USA bedeuten und mit empfindlichen Strafen belegt werden würde.

Das Department of Defense war schon einige Tage früher aktiv geworden. So hatte ein Professor zwei Papiere zur Präsentation auf der Konferenz eingereicht, die mit Hilfe eines Ausschusses der US Air Force ausgearbeitet worden waren. Entsprechend den Festlegungen seiner Hochschule, nur solche Forschungsprojekte durchzuführen, in denen die Zielsetzung, Anlage, Methode und Ergebnisse vollständig und frei diskutiert werden können, waren seine Papiere nicht klassifiziert. Kurz vor der Konferenz sandte er sie routinemäßig seinem Air Force Programmoffizier. Eine Woche vor dem Beginn des internationalen Symposions jedoch teilte ihm die Air Force mit, dass seine Papiere nicht freigegeben und daher auch nicht präsentiert werden könnten. Eine Gruppe von Geheimdienstbeamten tauchte auf der Konferenz auf und warnte die Teilnehmer, dass sie keine Freigabe für ihre Papiere hätten und angesichts der Anwesenheit von Wissenschaftlern aus kommunistischen Ländern ihre Präsentation einen illegalen Export von Informationen ins feindliche Ausland bedeute. Konferenzthemen wie zum Beispiel optische Technologien, die in Laserkommunikation und Infrarotoptik benutzt werden, seien von militärischer Bedeutung. Eine neue Verordnung des Department Auf Defense (DoD) wurde nach der Konferenz am 31.08.1982 publiziert und rückwirkend ab 01.08. in Kraft gesetzt. Sie sollte nachträglich die rechtliche Begründung für die Zensur explizit nicht geheimen, aber nun für militärisch sensitiv deklarierten Materials liefern. Über 150 der 626 Konferenzpapiere wurden zurückgezogen. Niemals zuvor, kommentierte Chemical and Engineering News hat die Regierung eine so große Anzahl von wissenschaftlichen Papieren blockiert 1.

Die massive staatliche Intervention in die Freiheit der wissenschaftlichen Meinungsäußerung auf der Konferenz in San Diego war freilich nur ein spektakulärer Höhepunkt innerhalb einer Ereigniskette, die ungefähr 1980 einsetzte und bis zum heutigen Tag andauert. Sie markiert den Versuch der amerikanischen Administration, im Namen der nationalen Sicherheit die Freiheit, wissenschaftlicher Ergebnisse und Meinungen frei vortragen zu können und zugleich gesicherten Zugang zum Bestand wissenschaftlichen Wissens zu besitzen, einzuschränken und mit einer Rigorosität zu beseitigen, wie sie in der neuen amerikanischen Wissenschaftsgeschichte zumindest für Friedenszeiten beispiellos ist. Die Anfänge dieser Politik liegen schon ein Jahrzehnt zurück. Die Instrumentarien, auf die zurückgegriffen wird bzw. die neu geschaffen wurden sind vielfältig:

1. Verordnungen zur Klassifikation von Regierungsinformationen;
2. der Invention of Secrecy Act;
3. der Atomic Energy Act;
4. der Export Administration Act;
5. der Arms Export Control;
6. Kontrollbestimmungen innerhalb der Vertragsforschung;
7. Vereinbarungen zur freiwilligen Selbstzensur;
8. Begrenzungen der internationalen wissenschaftlichen Kommunikation durch Visakontrollen und Drosselung des internationalen Wissenschaftsaustausches.

Innerhalb nur weniger Jahre ist es dabei der amerikanischen Regierung gelungen, unter Verweis auf angebliche militär- oder rüstungspolitische Sachzwänge die Geheimhaltung zu einem Schlüsselinstrument staatlicher Wissenschaftslenkung und -kontrolle zu machen. Da die Weitergabe (Zirkulation) wissenschaftlichen Wissens funktionsnotwendiger Bestandteil der Wissenschaftsentwicklung ist, bedeutet ihre Kontrolle durch militärische Instanzen eine weitere Stärkung der ohnehin herausragenden Rolle des Department of Defense im amerikanischen Wissenschaftssystem und seinen Entscheidungsinstanzen. Neben die Beeinflussung der Produktion wissenschaftlichen Wissens vor allem durch Finanzierung und Vertragsforschung tritt die Kontrolle der wissenschaftlichen Kommunikation durch eine Politik der security by secrecy. Der Machtzuwachs des Pentagon gegenüber einzelnen Wissenschaftlern aber auch den Selbstverwaltungs- und Regulierungsorganen der Wissenschaft vor allem unter der gegenwärtigen Regierung hat auch in der liberalen Wissenschaftselite der USA tiefe Beunruhigung hervorgerufen. Dutzende von Beiträgen in Science, Beschlüsse von wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften oder Stellungnahmen prominenter Wissenschaftler belegen dies. Der folgende Beitrag versucht, die Kontrollinstrumentarien moderner militärischer Wissenschaftspolitik und einige Konsequenzen ihrer Anwendung systematisch darzustellen.

Die Executive Order on National Security Information (1982)

Schon 1789 verabschiedete der amerikanische Kongress ein Statut, das die Exekutive zur Klassifikation von Informationen ermächtigt. Doch es dauerte bis 1940, bis erstmals unter Roosevelt eine Regierungsverordnung erlassen wurde, die explizit unter Verweis auf die Erfordernisse der nationalen Sicherheit eine Klassifikation von Informationen erlaubte. Ähnliche Verordnungen unterzeichneten Truman, Eisenhower, Nixon und Carter. 1976 waren nach Angaben von Science 14 000 Regierungsbeschäftigte zur Sekretierung von Dokumenten und Informationen ermächtigt.

Über 4 Millionen Dokumente wurden von ihnen jährlich für top secret   oder confidential erklärt.2 Am 2. April 1982 erließ Reagan die Executive Order No 12356 on National Security Information (47 Fed.Reg.14874-1982) die seit August 1982 als juristische Grundlage der Sekretierung von (auch wissenschaftlichen) Informationen wirksam ist. Die Verordnung autorisiert eine begrenzte Anzahl Regierungsoffizieller zur Sekretierung von Informationen, falls Schaden für die nationale Sicherheit droht. Informationen können klassifiziert werden wenn sie "scientific technological or economic matters relating to the national security" (Pt.l.,Sec.1.3. (6)) oder "cryptology" (Pt.l.,Sec.1.3.(8)) betreffen. In der Sektion 1.6. der Verordnung findet unter der Überschrift "Limitations on Classification" die Feststellung: "Basic scientific research information not clearly related to the national security may not he classified". (Pt.l.,Sec.1.6.(6)).

In einer ausführlichen Analyse resümierte das Bulletin of the Atomic Scientists im November 1982, Reagans Geheimhaltungsbestimmungen stünden für die Umkehrung eines 25 Jahre langen Trends hin zu einer weniger restriktiven Informationspolitik der Regierung der unter Eisenhower einsetzte. 3 Ein Report der American Association of University Professors (AAUP) kritisierte die Verordnung schart: sie Bedeute eine außerordentliche Bedrohung für die akademische Freiheit und daher für den wissenschaftlichen Fortschritt und die nationale Sicherheit. 4 Die Hochschullehrervereinigung konzentrierte ihre Kritik auf eine ganze Reihe von Punkten:

1. Die Verordnung erleichtere entscheidend die Klassifikation, indem sie das Erfordernis beseitigte, einen identifizierbaren Schaden für die nationale Sicherheit nachweisen zu müssen.

2. Während frühere Verordnungen beim Vorliegen der Minimalvoraussetzungen eine Klassifikation nur ermöglichten, forderte die neue Verordnung dazu auf.

3. Die Verordnung der Reagan-Administration weitete das Spektrum von Informationen, die sekretiert werden können, ebenso beträchtlich aus wie die Anzahl der dazu autorisierten Personen.

4. Die neue Verordnung erlaubte die zeitlich unbegrenzte Sekretierung von Informationen und die Reklassifikation von bereits wieder freigegebenen Informationen.

5. Beseitigt wurde in der Verordnung das Erfordernis, eine Güterabwägung (balancing test) vorzunehmen zwischen den Bedürfnissen nach nationaler Sicherheit und nach Information der Öffentlichkeit. Dadurch wurde erleichtern, die Freigabe klassifizierten Materials zu verhindern.

6. Endlich machte die vorgebliche Schutzformel deutlich, daß auch Ergebnisse der Grundlagenforschung, sofern klar auf die Erfordernisse der nationalen Sicherheit bezogen, sekretiert werden können.

Die zusammenfassende Schlußbewertung des AAUP-Reports stellt der neuen Geheimhaltungsbestimmung der Regierung Reagan ein vernichtendes Zeugnis aus: Die Regierungsverordnung kann den akademischen Forscher davon abhalten, langfristige Forschungsvorhaben zu beginnen, die der Gefahr potentieller Klassifikation unterliegen. Sie kann unnötige Doppelarbeit in der Wissenschaft befördern. Wahrscheinlich wird sie die Mitteilung von Forschungsmethoden und Ergebnissen an Kollegen verhindern, weil man Gefahr läuft etwas zu enthüllen, was ein Regierungsoffizieller eine Gefahr für die nationale Sicherheit nennen könnte. Geheimhaltung oder auch schon ihre bloße Befürchtung kann zur Isolierung der Wissenschaftler führen, den freien Austausch und die wechselseitige Kritik unterbinden. 5

Knapp ein Jahr später, im April 1983, wurde von der Reagan-Administration eine weitere Regierungsverordnung (National Security Decision Directive 1984) herausgegeben. Sie forderte, daß rund 125 000 Beschäftigte der amerikanischen Regierung, die Zugang zu klassifizierten Informationen haben, sich mit einer Vorzensur ( prepublication review) jeglicher Publikation: einverstanden zu erklären hätten. Ein Inkrafttreten der Direktive mit der Orwellschen Datierung scheiterte jedoch bislang vor allem am Widerstand des amerikanischen Kongresses. 6

Der Invention and Secrecy Act (1951)

Die Universität in Wisconsin in Milwaukie beantragte im Oktober 1977 für George Davida, Professor für Elektrotechnik und Informatik, ein Patent. Ein halbes Jahr später erhielt Davida Post vom U.S. Patent and Trademark Office. Statt eines Patents enthielt das Schreiben eine Mitteilung, daß Davida bei jeder Art von Veröffentlichung seiner Erfindung mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und $ 100 000 Strafgeld zu rechnen hätte. Davida hatte seine Erfindung aus Mitteln der zivilen National Science Foundation finanziert und keinerlei Zugang zu klassifiziertem Material gehabt. Das Patentamt teilte nicht mit, wie lange die Erfindung geheimzuhalten sei, warum die Geheimhaltung erfolgte und welche Rechtsmittel gegen die Entscheidung existierten. Zur selben Zeit hatten drei Ingenieure in Seattle ein Patent beantragt und eine ähnliche Order erhalten. Es dauerte fast ein Jahr, bis nach ausführlichen öffentlichen Protesten die Verordnungen rückgängig gemacht wurden. 7

Beiden Vorgängen lag ein bereits 1951 beschlossenes Gesetz zugrunde, das die Sekretierung von Patenten und Erfindungen regelt (Patent and Invention Secrecy Act). Es autorisiert das Patentamt, jedes zur Anmeldung eingereichte Patent für geheim zu erklären, wenn das Departement of Defense feststellt, daß eine Veröffentlichung nachteilig für die nationale Sicherheit 8 sei. Eine entsprechende Verordnung hat eine Wirkungsdauer von einem Jahr und kann verlängert werden manche ist seit über dreißig Jahren in Kraft. Sie können im übrigen sogar erlassen werden, wenn das Patentamt die Erfindung nicht für patentfähig hält oder wenn die Anmeldung zurückgezogen wurde. Daß Erfinder einen Anspruch auf Schadensersatz haben, ist nahezu bedeutungslos: zwischen 1945 und 1980 wurden gerade 29 solcher Ansprüche angemeldet. Ihre Durchsetzung bringt Probleme eigener Art mit sich. So erhielt David Pelton Moore 1957 für seine Erfindung eines Raketentreibstoffs kein Patent, sondern eine Geheimorder; als seine Sache 1980 vor Gericht verhandelt wurde, war Moore 102 Jahre alt. Die Anzahl der Geheimpatente macht einige der wenigen Angaben deutlich, die für das Jahr 1979 publiziert wurden. Von 107 409 Patentanmeldungen reichte das Patentamt 4829 - rund 5 % - an das DOD zur Überprüfung weiter. Daraus resultierten 243 Geheimhaltungsorders von denen 40 auf Patente entfielen, die bei der Anmeldung als nicht klassifiziert gekennzeichnet waren. Rund zehn Prozent der sekretierten Patente betrafen Ergebnisse privater Forschungsprojekte, so daß die Regierung auf diese Weise Zugriff auf die Kontrolle privater :Forschungsvorhaben erhält. Rund 3 300 Geheimpatente wurden im selben Jahr erneuert 9. Bemerkenswert ist, daß das Gesetz noch nie auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft wurde und es offenbar gute Gründe für die Annahme gibt, daß es verfassungswidrig ist 10.

Der Atomic Energy Act (1954)

Heute gehört das Manhattan District Project - das Großforschungsprojekt der ersten Atombombe - zu den weltbekannten und am besten dokumentierten Forschungsprojekten der Geschichte. Doch ursprünglich war das Projekt eines der am besten gehüteten Geheimnisse des Krieges. Auch nach Hiroshima und Nagasaki blieben alle technischen Spezifikationen des Prozesses geheim, und schon wenige Wochen nach Kriegsende machte das amerikanische Kriegsministerium deutlich, daß die rigiden Kontrollen auch in der Nachkriegszeit aufrechterhalten werden sollten. Die Grundlage dafür lieferte das Atomenergiegesetz vom 1. 8. 1946 bzw. von 1954. Das hier entwickelte Konzept der Geheimhaltung wissenschaftlicher und technischer Informationen konnte auf dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges ohne größere Widerstände von Seiten der Wissenschaftler durchgesetzt werden. Vor allem drei Merkmale der Geheimhaltungskonzeption auf dem Gebiet der Nuklearforschung sind von großer Bedeutung.

1. Wenn Harold  P. Green Washington University National Law Center in einer Untersuchung vom Dezember 1981 von den "vollständig einmaligen Regelungen der Informationskontrolle des AEA" spricht, dann bezieht er sich zunächst auf den Geltungsbereich der Kategorie "Restricted Data", die dem Gesetz zugrunde liegt. Die Sektion 11 (y) des Atomic Energy Act von 1954 definiert diese Kategorie wie folgt: "Der Begriff Restricted Data bezieht sich auf alle Informationen, die betreffen 1) den Entwurf, Bau oder die Nutzung atomarer Waffen; 2) die Produktion speziellen nuklearen Materials bei der Energieproduktion. Der Begriff schließt nicht ein deklassifizierte Daten." 10a Die Definition dieser Daten ist, wie Green zu Recht vermerkt, "breit genug, um buchstäblich und ausnahmslos die Gesamtheit der Informationen zu umfassen, die sich auf Atomenergie beziehen". Gemeint sind also nicht nur Nuklearwaffen, sondern sämtliche Fragen, die mit Atomenergie zusammenhängen. Die Regelungen hätten somit auch etwa angewandt werden können, um die detaillierte Information der Einwohner Pennsylvanias über die Harrisburg-Katastrophe zu verhindern. Kurz: die Konzeption erlaubt den kontrollierenden Zugriff über den unmittelbaren Bereich der militärischen Atomforschung hinaus auf den Sektor der zivilen Atomforschung. 11

2. Die hier entwickelte Kategorie der restricted data ist (so Green) auch "breit genug, um alle Daten unabhängig von ihrer Herkunft einzubeziehen - stammten sie nun von Regierungspersonal, Auftragnehmern des Staates, Journalisten, Dichtern, Akademikern, Privatunternehmen, freundlichen oder feindlichen Regierungen." Die Atomenergiebehörde bzw. das Department of Energy (DOE) als Nachfolgebehörde können dank dieser extensiven Bestimmung jegliche Information unabhängig von ihrer Herkunft, welche sich auf Fragen der Atomenergie bezieht, für geheim erklären, wenn sie diese "als relevant für Angelegenheiten der nationalen Sicherheit" ansehen. Als 1976 ein prominenter sowjetischer Physiker, L. I. Rudakow, während eines Gastaufenthalts in den USA in einem Regierungslaboratorium einen Diskussionsbeitrag über thermonukleare Fusion hielt, klassifizierten Beamte der Energy Research and Development Administration jetzt DOE) nicht nur seine Rede. "In ihrem blinden Eifer packten sie sogar die Tafel ein, die Rudakow während seines Beitrags benutzt hatte".12 Da im übrigen die Gründe für die Klassifikation bzw. die entsprechenden Richtlinien selbst geheimgehalten werden, gibt es auch keine Erklärung dafür, warum die Regierung der Vereinigten Staaten etwas klassifizieren sollte, was sowjetische Staatsbürger auf  feindlichem Boden offen mitteilen (...)

3. Endlich normieren die Atomenergiegesetze Geheimhaltungsbestimmungen, die für die moderne Wissenschaftsgeschichte einmalig sind: jede (wissenschaftliche) Information über ein bestimmtes (Forschungs-)Objekt, in diesem Fall die Atomenergie, gilt im Moment ihrer Entstehung automatisch als geheim. Sie ist von "Geburt geheim (born classified)". Damit gelang es dem amerikanischen Militär, auf dem Sektor der Nuklearforschung in der Nachkriegszeit eine Geheimhaltungsregelung durchzusetzen, die weit radikaler war als die vergleichbaren Bestimmungen auf anderen Gebieten: "Hier bedarf es keiner besonderen Aktivität seitens der Behörden, um Daten als restricted zu klassifizieren; die Daten sind von Geburt aus geheim. Auf allen anderen Gebieten der nationalen Verteidigung sind entsprechende Maßnahmen der verantwortlichen Behörden nötig, um Informationen als geheim oder restricted zu klassifizieren. Die Daten in diesen Sektoren sind born free." 13 Während somit ansonsten militärisch relevante Forschungsergebnisse klassifiziert werden müssen, um ihre Verbreitung zu verhindern, müssen hier die Ergebnisse militärischer wie ziviler Erfindungsarbeit erst deklassifiziert werden, damit sie publiziert und Gemeingut der Wissenschaft werden können.

In ihrer umfangreichen Analyse hat Chemical & Engineering News 1982 den AEA "eine aktuelle Bedrohung" der akademischen Freiheit genannt. Sie rückte allerdings erst mit dem Fall der Zeitschrift PROGRESSIVE ins öffentliche Bewußtsein. Das politische Monatsmagazin beabsichtigte die Publikation eines Artikels von Howard Morland "The H-Bomb Secret: How We Got It, Why We 're Telling It". Als das DOE eine Kopie des Manuskripts erhielt, verbot es die Veröffentlichung des Artikels mit dem Verweis auf "restricted data", die der Artikel enthielte. Der Herausgeber von The Progressive Knoll, erklärte, die Daten Morlands stammten "aus veröffentlichten Materialien, die in fast jeder Bibliothek erhältlich sind, aus einer Rundreise durch Einrichtungen für Nuklearwaffen, die das DOE arrangiert hatte, und aus Interviews.(...) Howard Morland sah niemals ein klassifizierten Dokument." 14 Auch die Regierung behauptete zu keinem Zeitpunkt, die Informationen des Artikels seien illegal beschafft worden. Daß sie dennoch ein Publikationsverbot "im Namen der nationalen Sicherheit" aussprach, war - sieht man von der Auseinandersetzung um die Publikation der Pentagon Papiere 1971 ab - einmalig in der amerikanischen Geschichte.

Das Verbot erfolgte, obwohl in Morlands Artikel keine einzige geheime Information verwandt wurde. Das DOE argumentierte jedoch, daß die aufgearbeitete (reworked) Information nicht deklassifiziert worden sei und daher als restricted data definiert werden müsse. In der anschließenden   juristischen Auseinandersetzung US vs The Progressive konnte die Verteidigung darauf verweisen, daß das Tagebuch des Sekretariats von Eisenhower, das 1977 publiziert wurde, zwei der drei Erläuterungen thermonuklearer Waffen enthielt, die in der Anklage der Regierung von 1979 als geheim deklariert worden waren. Schließlich stellte sich heraus, daß die zwei Konzepte bereits 1970 in Edward Tellers Artikel in der Encyclopedia Americana grafisch dargestellt worden waren! Als in der juristischen Auseinandersetzung das Magazin unterstützende Stellungnahmen von Experten erhielt, die Zugang zu Geheiminformationen hatten wurden deren Statements vom DOE klassifiziert. Und als einige Wissenschaftler des Argonne National Laboratory an den Senator John Glenn schrieben und den Mißbrauch der Geheimhaltungsregeln des DOE kritisierten, wurde ihr Schreiben für geheim erklärt; ein Physiker des Livermore Laboratory, dessen Expertise die Zeitschrift unterstützte, wurde der Verletzung von Geheimhaltungsbestimmungen angeklagt. Auf der anderen Seite wurden Aussagen, welche die Position des DOE unterstützen, aber offensichtlich gegen die Geheimhaltungsbestimmungen verstießen, breit publiziert. (Diese Praxis erinnerte an ein anderes Vorkommnis knapp ein Jahr zuvor: als ein Mitglied des amerikanischen Kongresses in einem Schreiben an des DOE eine Reihe von Fragen zur Steigerung der Produktion von Plutonium aufwarf, reagierte das DOE nicht etwa mit Antworten, sondern mit der Klassifikation der Fragen!) 15. Der PROGRESSlVE-Fall endete, nachdem eine Zeitung Morlands Artikel publizierte.

Doch was eine erfolgreiche Gegenwehr gegen die weitere Ausuferung der Geheimhaltungspraxis der Wissenschaftsadministration schien, läutete in Wirklichkeit eine neue Phase ein. Im April 1983 schlug das DOE Regelungen vor, die eine vollständig neue Kategorie kontrollierten Information schaffen würden - die sogenannte "Unclassified-Controlled Nuclear Information" (UCNI). Dabei geht es um die Kontrolle nicht geheimer (vor allem wissenschaftlicher) Informationen. Hierfür bürgerte sich schnell der Begriff der zwar nicht geheimen, aber "sensitiven" Information ein. Die entsprechende Verordnung über die "Identification and Protection of Unclassified Controlled Nuclear Information" wurde im Federal Register vom 1. 4.1983 publiziert. Danach soll sämtliche sensitive Information nur einem von DOE besonders dafür legitimierten Personenkreis zugänglich sein. Um welche Informationen geht es dabei? Es können sein: Dokumente, Korrespondenzen, Vortrage, Telephongespräche oder Berichte, die Informationen enthalten, welche "die Produktion, den Transport und die Nutzung nuklearen Materials betreffen"! als sensitiv können eingestuft werden ebenso Informationen, welche sich auf den Entwurf, den Bau, den Gebrauch oder die Bewachung nuklearer Waffensysteme oder Teile beziehen. Für eine Einstufung als UCNI ist gleichgültig, ob die sensitive Information zuvor unklassifiziert oder deklassifiziert war. Tausende von Dokumenten, die sich in der offenen Literatur finden, können als sensitive erklärt und der Informationskontrolle des DOE unterworfen werden. Das DOE kann so die "born secret Informationen" als zwar nicht weiter geheim, gleichwohl sensitiv deklarieren. Die Strafen bei Zuwiderhandlung belaufen sich bis auf 100 000 $ Strafgeld oder 20 Jahre Gefängnis - ausgesprochen durch das DOE ohne jede juristische Überprüfung. Die geplanten Bestimmungen haben heftige Kritik provoziert. Die Senatoren Hart und Hollings kritisierten die nahezu willkürliche Macht der Informationskontrolle, die sich das Energieministerium auf diese Weise verschaffen könne - jenseits der Legalität 16. Universitäten, Bibliotheken, Umweltschützer und Gewerkschaften der Beschäftigten von Kernkraftwerken protestierten gegen die geplante Regelung. Ein Vertreter der Stanford University erklärte, daß die Regelungen die Universität zwingen würden, ungezählte Mengen von Büchern von den offenen Regalen zu entfernen, darunter Grundlagentexte aus der Physik oder Elektrotechnik. "Unsere Physiker, Elektroingenieure, Informatiker und viele andere Gelehrte in verwandten Gebieten arbeiten, forschen und lehren täglich mit Materialien, die durch die vorgeschlagene Regelung betroffen wären." 17 Das DOE mußte schließlich die Inkraftsetzung der Regelungen aufschieben und einer Reihe öffentlicher Hearings zustimmen. Von einem Verzicht der Administration auf die breitflächige, im zivilen wie militärischen, privaten wie öffentlichen Sektor greifende Installierung eines Systems der Kontrolle nicht geheimer, sensitiver Information ist jedoch nicht die Rede. Eine Neufassung der Regelung ist in Arbeit. (Teil II und II folgen)

Anmerkungen

1 Rosemary Chalk: Security and scientific communication, in: Bulletin of the Atomic Scientists August/September 1983,S. 20; Vgl. auch Robert A. Rosenbaum u.a.: Academic Freedom and the Classified Information System, in: Science v. 21.1. 1983, S. 257 sowie Science News v. 4.9. 1982,S. 148 u. 18.9.1982; Science v.11.1. 1977,S. s89 u.26.3.1982,S. 1591;Physics Today November 1982,S. 69 u. Juni 1983 S. 41. Zurück

2 Science v. 11.1.1977,S. 589. Nach Carol Truxal, Buying, selling, and trading technology, IEEE Spectrum 2/1984, S. s9, klassifizierten 1983 etwa 7000 Regierungsbeamte über 1 Million Dokumente. Vgl. auch National Academy of Science, National Academy of Engineering, Institute of Medicine (Hg.): Scientific Communication and National Security (Corson Report), Washington 1982, S. 27 ff., S. 97 ff., S. 143 ff. Zurück

3 Edward Gerjnoy: Embargo on ideas: the Reagan isolationism, in: Bulletin of the Atomic Scientists, November 1982, S.31. Zurück

4 Rosenbaum, Academic Freedom, S.2s7 Zurück

5 Ebd. S. 258. Als Beispiel für die Unterbindung wissenschaftlicher Publikation durch Klassifikation vgl. IEEE Spectrum 2/1984, S. 58 f.; zur Kritik auch Bulletin of the Atomic Scientists, April 1982, S. 15. Zurück

6 Vgl. Physics Today/ Juni 1983, S. 43,Truxal, Technology, S. 59; Physics Today, Juni 1982,S. 49 f. Zurück

7 Vgl. Lois R. Ember: Secrecy in science: a contradiction in terms? in: Chemical and Engincering News (C&EN) v. 5.4.1982,S. 13; Truxal, Technology, S. 63 ff.; Science v. 8.9.1978; Science News v. 10.6.1978; Stephen H. Unger: The Growing Threat of Government Secrecy, in: Technology Review/ Februar/März 1982/S. 32; Ivars Peterson: Cryptology and national security, Freedam of Information Center Report No. 442, School of Journalism, University of Missouri at Columbia, Juli 1981, S. 4. Zurück

8 Vgl. Gerjnoy, Embargo, S. 37. Zum Folgenden vgl. besonders die Hearings before a subcommittee on Government operations, House of Representatives, 69. Congress, 2. Sess., The Government's Classification of private Ideas, Washington 1981, S. 27 ff. Zurück

9 Vgl. ebd., S. 1 ff., 181, 450 ff.; Truxal, Technology, S. 64 ff. Zurück

10 Vgl. C&EN v. 5.4.1982, S. 13. Zurück

10a Vgl. Harold  P. Green: A legal perspective. Born classified in the AEC, in: Bulletin of the Atomic Scientists/Dezember 1981 Zurück

11 Vgl. Green, Born classified, S. 28. Zurück

12 Peterson, Cryptology, S. 5; vgl. auch Unger, Threat, S. 36. Zurück

13 Richard G. Hewlett: A historian´s view, in: Bulletin of the Atomic Scientists/Dezember 1981, S. 25. Zurück

14 Alicia Patterson Foundation: apf Reporter 3/1979 S. 4. Zum Progressive-Fall s.a. Physics Today, Oktober 1983, S. 44 f.; Unger, Threat, S. 37; C&EN v. 5.4.1982, S. 12 f. Zurück

15 Ebd., S. 12. Zurück

16 Physics Today,Oktober 1983, S. 43. Zurück

17 So ein Vertreter der Standford University nach Truxal, Technology, A.63. Zurück

Rainer Rilling ist Privatdozent für Soziologie an der Universität Marburg und Geschäftsführer des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1984/3 1984-3, Seite