W&F 1994/3

Rüstungsplanung 1995

Mit »Krisenreaktionskräften« gegen den neuen »Feind«

von Achim Schmillen

Die Bundeswehr befindet sich seit einigen Jahren in einer grundlegenden Umstrukturierungsphase, in der fast alle wesentlichen Parameter ihrer Existenzgrundlage geändert werden. Die Dislozierung wird gravierend umgekrempelt, die NATO-Strategie muß umgesetzt und die Reduzierung auf 370.000 Mann bis Ende 1994 abgeschlossen werden.1

In den Konzeptionellen Leitlinien ist dazu folgendes zu lesen: „Die Lageanalyse führt im Kern zu dem Ergebnis, daß die Bedingungen europäischer und vor allem deutscher Sicherheit in dreierlei Hinsicht grundlegend verändert sind:

  • <~>Deutschland ist nicht mehr Frontstaat, sondern umgeben von Verbündeten und befreundeten Partnern;
  • <~>Deutschland liegt nicht mehr in Reichweite eines zu raumgreifenden strategischen Operationen befähigten Gegners;
  • <~>gleichzeitg aber wächst die Gefahr regionaler Krisen und Konflikte innerhalb und außerhalb Europas, die auch die Sicherheit Deutschlands betreffen.“ 2

Am 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht im Namen des Volkes verkündet, daß dieBeteiligung deutscher Soldaten an militärischen Unternehmungen auf der Grundlage des Zusammenwirkens von Sicherheitssystemen in deren jeweiligen Rahmen“ 3 mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist. Durch die fatale Gleichsetzung von Systemen kollektiver Sicherheit (wie UNO und KSZE) mit Systemen kollektiver Verteidigung (wie NATO, WEU)4 hat das Bundesverfassungsgericht nun zudem den verfassungsrechtlichen Rahmen für uneingeschränkte weltweite Einsätze der Bundeswehr geschaffen. Jetzt ist alles erlaubt, was politische und militärische Führung der Bundeswehr sich seit Jahren gewünscht haben.

Dennoch ist die Bundeswehr nach Auffassung zahlreicher Experten zur Zeit nicht in der Lage, den Anforderungen eines solchen Einsatzes (out-of-area) gerecht zu werden. So weist selbst das Weißbuch 1994 auf einen enormen Nachholbedarf hin. Die Krisenreaktionskräfte der Bundeswehr werden nicht so schnell einsatzbereit sein, wie es für die militärischen Planer notwendig erscheint. Insbesondere bei der für sie benötigten neuen Ausrüstung (beispielsweise Tropentauglichkeit) werden erhebliche Abstriche gemacht werden müssen.

Einer Streitkraft, die sich bequem im Siegersessel sonnt, keine Bedrohungen und weltweit keine Risiken ausmacht, werden natürlich die Milliarden zusammengestrichen werden. Werden hingegen überall bedrohliche Risiken ausgemacht, dann führt diese Alarmierungsdynamik auch zur Sicherstellung der materiellen Grundlagen für die Streitkräfte. Der Bundeswehrführung ist es in den letzten Jahren gelungen, bei den politischen Entscheidungsträgern die Unverzichtbarkeit von Streitkräften für eine moderne Industriegesellschaft („Streitkräfte zur Landesverteidigung“, „Kräfte zur Krisenreaktion“) nachhaltig zu verankern. Dieser Stand soll nun finanziell langfristig abgesichert werden.

Vor dem Hintergrund einer grundsätzlich gewandelten Aufgabenstellung für die Streitkräfte sind die Organisations-, Struktur, Personal- und Rüstungsplanungen sowie die finanziellen Schwerpunktsetzungen zu sehen. Im folgenden soll nach der Darstellung der grundlegenden allgemeinen Entwicklungslinien der Schwerpunkt auf den Krisenreaktionskräften (KRK) liegen.

Die Argumentationslinie der Militärs zur Aufrechterhaltung des gewaltigen und überdimensionierten Militärapparates läuft nach folgender Schablone ab: Der Zerfall des kommunistischen Machtbereiches, die wiedergewonnene Unabhängigkeit der Staaten Mittel- und Osteuropas, das Ende der Warschauer Vertragsorganisation, der Rückzug der sowjetischen Truppen aus Deutschland hätten auch in militärischen Bereichen gravierende Auswirkungen. Das Risiko militärisch ausgetragener Auseinandersetzungen habe sich weltweit verringert. Der Ruf der Staatenwelt an die Vereinten Nationen, einen Frieden notfalls mit militärischen Mitteln wiederherzustellen, ertönt allerdings immer häufiger. Bei der Bereitstellung von Soldaten und Material für UNO-Einsätze sei es nur allzu verständlich, daß auf die »reichen Staaten« größere Anforderungen zukämen. Kein Staat dürfe sich der Völkergemeinschaft verschließen. Dies gälte auch für Deutschland. Deshalb müßte die Bundeswehr, bis 1990 im Denken, in Strukturen und im Material auf die Verteidigung des Bundesgebietes ausgerichtet, künftig Aufgaben im internationalen Rahmen übernehmen. Hieraus resultiert die eindeutige Prioritätensetzung der Militärs auf den sog. Krisenreaktionskräften, die weltweit einsetzbar sind.

Mehr Berufssoldaten, weniger Wehrpflichtige

Ausgangspunkt der Überlegungen und Planungen für eine neue Bundeswehrstruktur war die Festlegung der Personalstärke der Bundeswehr. Sie wird gemäß den Vereinbarungen im Rahmen der 2+4-Verhandlungen ab 1995 in Friedenszeiten 370.000 Bundeswehrsoldaten betragen. Laut dem Weißbuch 19945 setzen sich die 370.000 Soldaten wie folgt zusammen:

39.700 Offiziere 133.400 Unteroffiziere 38.000 längerdienende Mannschaften 155.000 Grundwehrdienstleistende 4.000 Wehrübende.

Diese Zahlen sind aber bereits Makulatur. Denn bereits im Entwurf für den Bundeshaushalt 19956 wird für eine Größenordnung von 351.600 Soldaten geplant und die Konzeptionellen Leitlinien zur Weiterentwicklung der Bundeswehr7 sehen einen noch geringeren Friedensumfang bei 340.000 Soldaten. Der Verteidigungsumfang der Bundeswehr wird von 1,34 Mio. Soldaten auf 680.000 (Heer: 490.000; Luftwaffe: 77.400; Marine: 37.000) gesenkt.

Im Vergleich zu der Zeit vor der Wiedervereinigung 1990 ist die Personalstärke der Bundeswehr um etwa 25% verringert worden. Die Zahl der Offiziere sank um 9%, die der Unteroffiziere um ca. 17%. Um den gewaltigen Einschnitt auch mal in anderen Zahlen darzustellen; die Bundeswehr hat seit 1990 im Durchschnitt ca. 40.000 Soldaten (über 5.000 Stellen beim Zivilpersonal) pro Jahr abgebaut, eine im internationalen Vergleich sicherlich sehr beachtliche Reduzierung.

Es sieht aber so aus, daß selbst die Größe von 340.000 Soldaten in Anbetracht fiskalischer Zwänge und sinkender Zahlen bei den Grundwehrdienstleistenden durch Zunahme der Kriegsdienstverweigerung nicht zu halten ist. Auf der Hardthöhe wird mehr oder weniger offen über eine weitere Reduzierung der Bundeswehr auf deutlich unter 300.000 Mann spekuliert.

Trotz der gigantischen Wehrungerechtigkeit wird weiterhin ungebrochen an der Wehrpflicht festgehalten. Pläne für eine Berufsarmee gibt es zwar in einigen Schubladen auf der Hardthöhe. Die Widerstände sind jedoch massiv, denn es gibt jede Menge ungelöster Probleme.

Der Zusammenhang zwischen Personalbestand und verteidigungsinvestiven Ausgaben gestaltet sich dabei folgendermaßen: Da im Einzelplan über die Hälfte der Finanzmittel für die Personalkosten aufgebracht werden (1995: ein Anteil von 52,31% am Plafond), hätte bei einem Festhalten an der geplanten Stärke von 370.000 Mann die Steigerung der investiven Ausgaben einen Anstieg des Verteidigungshaushaltes zur Folge. Ohne diese Maßnahme muß der Umfang der Streitkräfte jedoch sinken.

Haushalt 1995

Abhängig sind Streitkräfteplanung und Ausrüstungsüberlegungen in erster Linie von der Entwicklung des Verteidigungshaushaltes, im engeren Sinn von der Entwicklung im sogenannten Einzelplan 14 (Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung). Mit einem Anteil von 18 bis 20% am Bundeshaushalt in den Jahren zwischen 1975 und 1990 war der Verteidigungsetat nach dem Sozialhaushalt der größte Posten. Der Anteil des Verteidigungsetats am Bundeshaushalt sank 1993 auf 10,9% (in absoluten Zahlen auf 49 Mrd. DM) und liegt zur Zeit bei 9,9%.8

1995
Bundeshaushalt 484,7 Mrd. DM
Einzelplan 14 47,9 Mrd. DM
Anteil am Bundeshaushalt 9,9%
Anteil am BSP 1,4%

Weil niemand sagen kann, wie sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland weiterentwickelt, sind auch alle Planungen der Bundeswehr mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Eine detaillierte Darstellung der Bundeswehrplanung gestaltet sich schwierig, da die Hardthöhe bisher noch keine genauen Planungsunterlagen vorgelegt hat. Die folgenden Aussagen stützen sich zum einen auf den vorgelegten Entwurf des Bundeshaushaltes für 1995 (BT-Drs. 12/ 8000) und auf die stets gut informierten Quellen des Informationsblattes WEHRDIENST.

Das BmVg verfügte für 1994 (laufendes Haushaltsjahr) über einen Haushalt von 48,48 Mrd. DM (nur EP 14). Diese Summe wurde um 1,25 Mrd. gekürzt. Für 1995 sind 47,9 Mrd. vorgesehen. Die Zahlen (in Mrd.) bis 1998 entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung9 sehen wie folgt aus:

DM / Jahr 1994 1995 1996 1997
Ansatz in Mrd. DM 48,48 (47,23) 47,92 47,95 47.95

Die Militärausgaben der Bundesrepublik Deutschland liegen allerdings wesentlich höher als man mit einem Blick in den Einzelplan 14 glaubt. Selbst nach den Kriterien der NATO, einer Standardisierung, um die Verteidigungsleistungen der NATO-Mitgliedsländer vergleichbar zu machen, gibt Deutschland 1994 über 62 Mrd. Mark (62,29 Mrd) für die Verteidigung aus.10 Nach einer ersten Durchsicht des kürzlich vorgelegten Entwurfes für den Bundeshaushalt 199511 können mindestens folgende Ausgaben zu den Militärausgaben gerechnet werden:

EP 02 – Wehrbeauftragter 0,06 Mrd DM
EP 05 – Auswärtiges Amt 0,95 Mrd DM
EP 06 – Innen 2,55 Mrd DM
EP 14 – BmVg 47,90 Mrd. DM
EP 33 – Versorgung 5,44 Mrd DM
EP 35 – Verteidigungslasten 1,10 Mrd DM
EP 36 – Zivile Verteidigung 0,62 Mrd DM
EP 60 – Allg. Finanzverwaltung 0,92 Mrd DM

Im Haushalt für das Auswärtige Amt (Einzelplan 05) sind beispielsweise die Kosten für die Mitgliedschaft in der Westeuropäischen Union (WEU), der NATO und für den deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat eingestellt, aber auch die Mittel für die sogenannte Ausstattungshilfe sind hier versteckt. Im Einzelplan 33, in dem sämtliche Versorgungsmittel für Beamte, Richter und auch für die Soldaten der Bundeswehr eingestellt sind, finden sich z.B. die Ausgaben für die Ruhegehälter, aber auch Witwen- und Waisengelder. Diese Ausgaben wurden noch bis 1973 im Einzelplan 14 ausgewiesen.12

Im Einzelplan 60 mit dem Titel »Allgemeine Finanzverwaltung« sind Mittel für die Militärhilfe (an Israel 80 Mio. Mark), aber auch für die Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (502 Mio. Mark) vorgesehen. Die NATO-Kriterien definieren auch die Ausgaben für den Bundesgrenzschutz als Verteidigungsausgaben.13 Diese Gelder sind im Einzelplan 6 (Bundesministerium des Innern) mit 2,55 Mrd. Mark veranschlagt.

Zu diesen aufgeführten Ausgaben kommen noch diverse Finanzmittel aus fast allen anderen Einzelplänen, so die Kosten für die Wehrstrafgerichtsbarkeit im Einzelplan 7 (Justiz), dem Bundeswehr-Wohnungsbau im Einzelplan 25 (Raumordnung, Bauwesen) und diverse Titel aus dem Einzelplan 30 (Forschung und Technologie). So addiert sich sehr schnell eine imposante Summe auf, die allerdings in der Öffentlichkeit kaum genannt wird. Mit der ausschließlichen Nennung der auf den Einzelplan 14 konzentrierten Mittel werden die wahren Militärausgaben der Bundesrepublik Deutschland geschickt verschleiert. Von nachvollziehbarer Transparenz kann angesichts der detektivischen Leistungen, die erbracht werden müssen, um sämtliche Militärausgaben zu erfassen, wohl keine Rede sein. Der Vorteil dieser Vorgehensweise für die Bundesregierung liegt auf der Hand. Auf nationaler Ebene wird nur vom Einzelplan 14 gesprochen, damit die Militärausgaben als möglichst gering dargestellt werden können. Auf internationaler Ebene (z.B. in der NATO) brüstet man sich mit den höheren Zahlen der NATO-Kriterien, um seine Verteidigungsanstrengungen zu dokumentieren

Einzelplan 14

Die absoluten Ausgaben im Einzelplan 14 (BmVg) sind rückläufig. Das gilt auch für die Ausgaben nach NATO-Kriterien. In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung dargestellt:

Verteidigungsausgaben
EP 14 NATO-Kriterien
Jahr in Mrd. DM in Mrd. DM
1955 0,1 7,4
1956 3,4 7,2
1957 5,3 9
1958 7,5 9,6
1959 8,5 11,1
1960 7,5 12,1
1961 11,5 13,2
1962 15,5 17,2
1963 18,1 19,9
1964 17,5 19,6
1965 17,8 19,9
1966 18,0 20,3
1967 19,8 21,3
1968 17,3 19,3
1969 19,1 21,6
1970 19,4 22,6
1971 21,4 22,5
1972 24,3 28,7
1973 26,8 31,9
1974 29,9 35,6
1975 31,2 37,6
1976 32,4 38,9
1977 33,5 40,2
1978 35,4 43,0
1979 37,1 45,4
1980 39,4 48,5
1981 42,6 52,2
1982 44,4 54,2
1983 46,8 56,5
1984 47,8 57,3
1985 48,9 58,7
1986 50,2 60,1
1987 51,1 61,4
1988 51,2 61,6
1989 52,5 63,2
1990 53,4 64,2
1991 53,6 65,6
1992 52,1 66,1
1993 52,0 63,8
1994 48,6 62,3
1995 47,9 59,2
Tabelle: Eigene Zusammenstellung

Mit einem anderen Zugriff kann allerdings verdeutlicht werden, daß die Verteidigungsanstrengungen nicht gesunken, sondern im Gegenteil sogar angestiegen sind. Legt man die Ausgaben auf die personelle Gesamtstärke der Bundeswehr um, so ergibt sich ein anderes Bild. Als Vergleichszahlen werden der erste Haushalt der Regierung Kohl 1983, der letzte Haushalt vor der deutschen Wiedervereinigung 1989, und der aktuelle Haushaltsentwurf für 1995 verwendet:

Jahr Gesamtstärke EP 14 in Mrd. DM Ausgabe pro Soldat in DM
1983 495.000 46,8 94.540
1989 495.000 52,5 106.060
1995 (Entwurf) 340.000 47,9 140.882

Mit anderen Worten: In einer Zeit einer gravierend veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa, in einer Zeit, in der wir – laut Generalinspekteur Naumann14 – nur noch von befreundeten Staaten umgeben sind, wird mehr Geld für die Bundeswehr ausgegeben als zur Zeit des NATO-Doppelbeschlusses, zur Hochzeit des Kalten Krieges.

Was den Regierungsentwurf 1995 für den Einzelplan 14 betrifft, so ist folgende Verteilung zwischen Betriebsausgaben und verteidigungsinvestiven Ausgaben vorgesehen:

Bereich in Mrd. DM in Prozent
Betriebsausgaben 38,16 78,54%
verteidigungsinvestive Ausgaben 10,43 21,46%

Der 29. Finanzplan sieht bis zum Jahre 2000 folgende Aufteilung zwischen Betriebsausgaben (Personalausgaben, Materialerhaltung und Betrieb, Sonstige Betriebsausgaben) und investiven Ausgaben (Forschung, Entwicklung, Erprobung; Mil. Beschaffung; Mil. Anlagen; Sonstige Investitionen) vor15:

Die Bundeswehr benötigt Einsparungen in der Größenordnung von 3 Mrd. Mark, um den Anteil der investiven Ausgaben wieder steigern zu können. Bis 1998 soll dieser Anteil bei 340.000 Soldaten und 137.000 Zivilbeschäftigten wieder auf 25 bis 30% angehoben werden.16 Die Zeiten, in denen auch die Politiker der Regierungskoalition den Einzelplan 14 als einen Steinbruch für dringend benötigte Finanzmittel zum Stopfen diverser Haushaltslöcher verstanden haben, sollen nun vorbei sein. Bundeskanzler Kohl soll laut Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 29.8.1994 eine Richtlinienentscheidung getroffen haben, wonach der Wehretat nun nicht weiter angegriffen werden darf.

Krisenreaktionskräfte

Nun wird das Festhalten an derart überdimensionierten Militärausgaben von offizieller Seite mit dem gewandelten Einsatzspektrum der Bundeswehr und der weltweiten Einsatzoption gerechtfertigt. Deshalb sollen im folgenden nun die Krisenreaktionskräfte haushaltstechnisch etwas näher unter die Lupe genommen werden.

Die Führung der Bundeswehr hatte bereits mit der Veröffentlichung der sogenannten Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) Priorität auf die Krisenreaktionskräfte (KRK) gesetzt. Im Kapitel »Vorgaben für die Bundeswehrplanung« heißt es: „Planerischer Schwerpunkt sind dabei die Krisenreaktionskräfte. Sie müssen mit allen nötigen Komponenten für einen flexiblen Einsatz versehen werden.“ 17

Das Weißbuch 1994 setzte noch eins drauf: „Vorrang hat heute die Fähigkeit der Bundeswehr, Aufgaben in der bündnisgemeinsamen Krisenbewältigung und für Friedensmissionen zu erfüllen. Die dafür notwendigen Fähigkeiten der Streitkräfte als Ganzes und ihre Beiträge im multinationalen Verbund bestimmen ihre Ausrüstung. Hinzu kommt jedoch, daß aufgrund vielfacher Verbreitung moderner Waffen gerade die Krisenreaktionskräfte mit Material ausgestattet werden, mit dem sie sich gegenüber solchermaßen ausgestatteten Konfliktparteien behaupten können.“ 18

Im Gegensatz zu diesen Tönen gestaltet sich der Aufbau der Krisenreaktionskräfte und deren materieller Ausstattung zur Zeit und für die absehbare Zukunft als Aufbrauchen der Kalte-Krieg-Rüstung. Neues Rüstungsmaterial, das speziell auf die Erfordernisse der KRK zugeschnitten ist, wird erst in nennenswertem Umfang zulaufen können, wenn die bestehenden Verpflichtungen erfüllt sind und somit Mittel für Neuvorhaben zur Verfügung stehen. Mit anderen Worten, die Krisenreaktionskräfte müssen aufgrund des geringen finanziellen Spielraumes mit einer Ausstattung vorlieb nehmen, die unter ganz anderen Bedrohungsgesichtspunkten angeschafft bzw. entwickelt wurde. Erst bei ausreichenden Finanzen werden dann die Truppenteile der Hauptverteidigungskräfte damit ausgerüstet werden können. Während Luftwaffe und Marine schon sehr mobil sind (sie benötigen nur noch leistungsfähige Führungs- und Kommunikationsmittel), gibt es erhebliche Probleme beim Heer. Deren neues Material soll weltweit unter allen klimatischen und geographischen Bedingungen einsetzbar, lufttransportierbar und möglichst standardisiert sein.

Ausgabenbereich 1996 1997 1998 1999 2000 2001 ff
Personalausgaben 23.995 23.494 23.210 23.261 23.105 23.105
Materialerhaltung und Betrieb 4.245 4.159 4.087 4.035 4.000 4.000
Sonstige Betriebsausgaben 8.200 8.150 8.100 7.950 7.800 7.800
Summe Betriebsausgaben 36.440 35.803 35.397 35.246 34.300 34.300
Forschung, Entwicklung, Erprobung/FEE 3.000 3.100 3.200 3.300 3.300 3.300
Militärische Beschaffungen 5.990 6.277 7.073 7.724 8.670 8.670
Militärische Anlagen 2.200 2450 2.450 2.450 2.450 2.450
Sonstige Investitionen 0.270 0.270 0.280 0.280 0.280 0.280
Summe Investive Ausgaben 11.460 12.097 13,003 13.754 14.700 14.700
Investive Ausgaben in Prozent 23,92% 25,25% 26,87% 28,07% 30,00% 30,00%
Gesamt 47.900 47.900 48.400 49.000 49.000 49.000

Forschung, Entwicklung und Erprobung

Die Ausgaben für Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung gingen 1994 von 985 auf 822 Mio. Mark zurück. Bei diesen Ansatzrückführungen sind u.a. berücksichtigt „Verlagerung des Schwergewichts von der Ausrüstung der Hauptverteidigungskräfte auf die Ausstattung der mobilen, leichten Krisenreaktionskräfte (…) Freiraum für neue Vorhaben steht grundsätzlich nur im Zusammenhang mit dem Bedarf für Krisenreaktionskräfte in geringem Umfang zur Verfügung für

  • Taktisches Luftverteidigungssystem (TLVS)
  • <~>Gefechtsübungszentrum (GÜZ)
  • <~>deutsch-französische Gemeinschaftsentwicklung Unterstützungshubschrauber (UHU) – vormals PAH-2
  • <~>trilaterale Entwicklung des Panzerabwehrraketensystems 3 (PARS 3)
  • <~>Kampfwertsteigerung der PHANTOM F-4F
  • <~>viernationale Entwicklung des NATO-Hubschraubers 90 (NH90)
  • <~>U-Boot 21219
  • <~>Waffen-, Waffeneinsatz- und Führungssystem Fregatten und
  • <~>Panzerhaubitze 2000.20

Insgesamt also – bis vielleicht auf das U-Boot und die Panzerhaubitze – alles Vorhaben, die der zukünftigen Ausstattung der Krisenreaktionskräfte zugute kommen. Für die wehrtechnische Forschung und Technologie 1994 wurden 667 Mio. Mark eingeplant und wie folgt begründet:

„Im Hinblick auf den engen Finanzrahmen müssen die langfristig angelegten Forschungsarbeiten zurückgeführt werden. Finanziell abgesichert sind jedoch die Kernbereiche F & T und die Vorbereitung auf die neuen Aufgaben der Bundeswehr, u.a.:

  • <~>Aufklärung und Führung
  • <~>Verbesserung teilstreitkraftübergreifender Kommunikation über Satelliten
  • <~>bedarfsgerechte Lufttransportkapazität. Letzteres bezieht sich auf die Vorarbeiten für das zukünftige Transportflugzeug Future Large Aircraft (FLA).21

„Zukunftsbestimmende und damit gewichtigste F & T-Felder sind:

  • <~>Aufklärungs- und Führungsfähigkeit mittels der Sensorik (Radar, lnfrarot, Sonar) sowie der Signal- und Bildverarbeitung
  • <~>Steigerung der Mobilität mit dem Ziel, Schwerpunkte schnell bilden und verlegen zu können
  • <~>Schutz leichter Kräfte
  • <~>Schutz gegen neuartige Waffen und Wirkprinzipien (aktiv und passiv)
  • <~>Technische Möglichkeiten der Verifikation.
  • Die Forschungs- und Technologiearbeiten auf diesen Feldern wurden überwiegend bereits begonnen und sollen, unter stetiger Anpassung an die neuen Aufgaben der Bundeswehr, weiter fortgesetzt werden. 22

In den Erläuterungen und Vergleichen zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1995 heißt es:

„Im Hinblick auf das veränderte Einsatzspektrum der Bundeswehr und die Umstrukturierung haben Forschung und Entwicklung zur Herstellung der einsatzgerechten Ausrüstung einen besonderen Stellenwert.“ 23

Der Anstieg um 28 Mio. Mark auf 695 Mio. Mark für die Forschung, Entwicklung und Erprobung wird ausschließlich mit dem Ausrüstungsbedarf der KRK begründet. Die Mittel sollen für „Aufklärung und Führung, Verbesserung TSK-übergreifender Kommunikation über Satelliten, bedarfsgerechter Luftransportkapazität“24 verwendet werden. Auch der Anstieg bei den sogenannten Zukunftstechnologien wird mit der „Verbesserung der Führungsfähigkeit und des Schutzes von Krisenreaktionskräften“ 25 begründet.

Militärische Beschaffungen

Die Ausgaben für die militärischen Beschaffungen sinken. Betroffen sind fast alle Titel. In den nächsten Jahren wird nicht mit größeren Beschaffungsvorhaben für die Krisenreaktionskräfte gerechnet. Während Marine und Luftwaffe nur relativ wenig Bedarf an speziellem Gerät für ihren Anteil an den Krisenreaktionskräften haben, gibt es beim Heer einen enormen Auf- und Nachrüstungsbedarf. Dort verlagert sich der Schwerpunkt von den gepanzerten zu den leichten Truppen mit einer entsprechenden Neuausrichtung bei der Materialbeschaffung.

Für die Planer auf der Hardthöhe ist klar, daß das Material für die Bundeswehr und deren Krisenreaktionskräfte außerhalb eigener Entwicklungsüberlegungen auf dem Rüstungsmarkt gekauft werden muß (z.B. UN-Mission in Somalia). Bei notwendigen Neuentwicklungen soll es generell nur noch internationale Kooperationen geben – nationale Alleingänge sind zumeist nicht mehr bezahlbar und müssen, so eine Weisung von Staatssekretär Schönbohm, detailliert begründet werden. In Zukunft soll – so der Wille der Hardthöhe – in Europa ohne deutsche Beteiligung kein größeres Waffensystem mehr neu entwickelt werden.

Waffensysteme

Das Heer bekommt also den Löwenanteil der finanziellen Zuwendungen. Zwar wird auf die Beschaffung des Jagdpanzers Panther verzichtet und auch die Einführung des Kampfpanzers Leopard 3 wurde zunächst einmal gestrichen. Aber all das hat Tradition. Ehe man sich versieht, kommen diese Projekte auch oder gerade wegen der industriepolitischen Bedeutung irgendwann wieder in die Planung rein. Hinweise gab es im letzten Haushalt zudem im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“, in dem Finanzmittel für die Entwicklung einer 140-Millimeter-Kampfpanzerkanone vorgesehen waren. Auch das einstige Prestigeobjekt deutsch-französischer Rüstungszusammenarbeit, der Panzerabwehrhubschrauber PAH-2, eigentlich mit der erdrückenden Übermacht östlicher Panzerarmeen begründet, soll trotz Wegfall dieser Bedrohung angeschafft werden. Die Marine erhält bis zum Jahr 2005 statt der ursprünglich vorgesehenen vier Fregatten vom Typ 124 zunächst nur zwei sowie vier von sieben U-Booten vom Typ 212. Die entsprechende Vertragsvereinbarung mit Norwegen für die U-Boote ist seit einigen Wochen unter Dach und Fach. Die Luftwaffe erhält zunächst nicht die bislang auf 18 Mrd. Mark kalkulierten 50 großen Transportmaschinen, die nach Meinung der Hardthöhe notwendig sind, damit die für Einsätze außerhalb Europas aufgestellten Einheiten ab 1996 ihre Aufgaben erfüllen können.

Summen im Milliardenbereich (1.000 Mio.) überschreiten schnell jede Grenze realer Vorstellungskraft. Mit welcher Selbstbedienungsmentalität Streikräfte, Rüstungsindustrie und Lobby Steuergelder abkassieren, wird durch die Schilderung von Zahlenkolonen nicht mehr hinreichend transparent. Hören sich 2 Milliarden Mark nach viel Geld an, wenn der Gesamthaushalt schon fast bei 500 Mrd. Mark angelangt ist? Einzelne Rüstungsprojekte verschlingen, obwohl oft nur ganz wenige Exemplare angeschafft werden, gigantische Summen. An diesen Großprojekten läßt sich der Verschwendungswahnsinn oft viel besser illustrieren.

In den letzten Jahren hat sich die öffentliche Kritik an den Rüstungsgelüsten der deutschen Militärs vor allem auf den Jäger 90 konzentriert. Ob mit Erfolg wird sich 1995 zeigen, wenn die Produktionsentscheidung fallen soll. Diesmal soll aber nicht auf das Paradebeispiel ungebremster Rüstungsdynamik, den Jäger 90 (oder unter welchem Namen dieses Flugzeug letztlich auch fliegen mag), eingegangen werden, sondern auf ein anderes Großprojekt, das ebenfalls eine Geburt des Kalten Krieges ist und nun in die neuen Zeiten gerettet werden soll. Es geht um den Panzerabwehrhubschrauber II (PAH II), der seit einiger Zeit mit dem neuen, verschleiernden Namen UHU (Unterstützungshubschruber) bezeichnet wird. Von der zukünftigen Ausrichtung der Bundeswehr und den Planungsvorgaben aus der NATO-Kriegszentrale in Brüssel ausgehend, steht außer Frage, daß der Kampfhubschrauber das Hauptwaffensystem der KRK werden wird und ihm entsprechende rüstungsplanerische und -technische Aufmerksamkeit zuteil wird. Er soll sich von einem Panzerabwehr- zu einem mehrrollenfähigen Unterstützungshubschrauber entwickeln. Die Hauptaufgaben des UHU sind: Unterstützung von Bodenkräften Begleitschutz für Hubschrauber bewaffnete Aufklärung Panzerbekämpfung.

Der UHU wird nun im Rahmen des deutsch-französischen Hubschrauberprogramms PAH-2/HAC-HAP auf der Basis des PAH-2 weiterentwickelt. Er bekommt eine erweiterte »Missionsausrüstung«, wie ungelenkte 68 mm-Raketen, Bordwaffe mit einem Kaliber von 12,7 mm, sowie Außenzusatztanks. Für den PAH-2 sind im Haushalt 1994/Finanzplan bis 1997 insgesamt 2,4 Mrd. Mark veranschlagt. Für die Entwicklung und Integration der weiteren Missionsausrüstung, die insbesondere den KRK zugute kommt, sind Mittel in Höhe von 89,2 Mio. Mark eingestellt. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 1995 sind bereits Mittel für die Serienvorbereitung in Höhe von 405 Mio. Mark vorgesehen.

In Afghanistan waren die sowjetischen Kampfhubschrauber die gefürchteteste und effektivste Waffe im blutigen Partisanenkrieg. Was Kampfhubschrauber in den neuen heißen Kriegen alles zu Werke bringen, davon hat nicht zuletzt auch der zweite Golfkrieg schreckliche Beweisfotos und bewegte Bilder gebracht. Weltweit wurde dem millionenfachen Publikum zur besten Sendezeit das grausige Zielschießen der amerikanischen Hubschrauberpiloten gezeigt. Waren die eigentlichen Ziele, die gepanzerten Fahrzeugen von der überlegenen High-Tech ausgeschaltet, nahmen die US-Piloten einzelne Menschen gezielt unter Feuer und freuten sich anschließend vor laufenden Kameras über das »muntere Hasenschießen«.

Anmerkungen

1)Die Bundeswehr steht an einem Scheideweg. Sie hat unverändert den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu schützen und im Ernstfall zu verteidigen, zugleich aber werden durch die veränderte Weltlage neue Aufgabenfelder an sie herangetragen.“ (Naumann, K.: Die Bundeswehr in einer Welt im Umbruch, Berlin 1994, S.8). Zurück

2) Bundesministerium der Verteidigung: Konzeptionelle Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr vom 12. Juli 1944, S. 2. Die Konzeptionellen Leitlinien sind laut BmVg das „notwendige Bindeglied zwischen Weißbuch und Bundeswehrplanung.“ Zurück

3) Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juli 1994, S. 2. Zurück

4) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994, S. 88. Zurück

5) Weißbuch zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und Zukunft der Bundeswehr vom 5. April 1994, Bundesministerium der Verteidigung, Bonn 1994, S. 97. Zurück

6) Deutscher Bundestag, BT-Drs. 12/8000 (14), Entwurf Bundeshaushalt 1995, Einzelplan 14. Zurück

7) Bundesministerium der Verteidigung: Konzeptionelle Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr, a.a.O. S.9. Zurück

8) Bundesministerium der Verteidigung (1994): Erläuterungen und Vergleiche zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1995, Bonn 25.8.1994, S.5. Zurück

9) Bundesministerium der Finanzen: Finanzbericht 1995, Bonn 19.8.1994, S.60. Zurück

10) Bundesministerium der Verteidigung (1994): Erläuterungen und …, a.a.O., S.56. Zurück

11) Bundeshaushalt 1995, Drucksache 12/8000 (aufgeteilt nach Einzelplänen). Zurück

12) Vgl.: Kern, N./Köllner, L.: Zur langfristigen Entwicklung des Verteidigungshaushaltes der Bundesrepublik Deutschland, Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr, SOWI-Berichte Heft 36, München 1984. Zurück

13) Der Bundesgrenzschutz besitzt nach der Haager Landkriegsordnung Kombatantenstatus (Berechtigung zu Kampfhandlungen). Zurück

14) Naumann, K.: Die Bundeswehr in einer Welt im Umbruch, Berlin 1994, S. 28. Zurück

15) WEHRDIENST Nr. 35/94 vom 29.8.1994. Zurück

16) WEHRDIENST Nr. 35/94 vom 29.8.1994. Zurück

17) Bundesministerium der Verteidigung: Verteidigungspolitische Richtlinien vom 26.11.1992, S. 50ff. Zurück

18) Weißbuch, a.a.O. S.103. Zurück

19) Nach einem Kompromiß mit der norwegischen Regierung werden nun nur vier statt ursprünglich 12 U-Boote beschafft werden. Entsprechend steht die Regierungsvereinbarung nun vor einer Änderung. Zurück

20) Bundesministerium der Verteidigung (1993): Erläuterungen und Vergleiche zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1994, Bonn 23.8.1993, S. 40. Zurück

21) Bundesministerium der Verteidigung (1993): Erläuterungen und …, a.a.O., S. 41. Zurück

22) Bundesministerium der Verteidigung (1993): Erläuterungen und …, a.a.O., S.42. Zurück

23) Bundesministerium der Verteidigung (1994): Erläuterungen und …, a.a.O., S.23. Zurück

24) Bundesministerium der Verteidigung (1994): Erläuterungen und …, a.a.O., S.23. Zurück

25) Bundesministerium der Verteidigung (1994): Erläuterungen und …, a.a.O., S.24. Zurück

Achim Schmillen ist wiss. Mitarbeiter bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1994/3 Von Freunden umzingelt, Seite