W&F 2019/4

Sanktionen

Ein friedenspolitisches Instrument?

von Christine Schweitzer und Helmut Lohrer

Sanktionen, also nichtmilitärische Strafmaßnahmen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, immer häufiger aber auch einzelne Staaten oder Staatenbündnisse gegen andere Staaten verhängen, sind auch in der Friedensbewegung wieder stärker in der Diskussion. Unilaterale Sanktionen, etwa das US-Embargo gegen Kuba oder die Sanktionen des Westens gegen Russland nach der Krim-Annexion, werden in der Friedensbewegung einhellig abgelehnt. Keine Zustimmung finden aber auch dem Völkerrecht entsprechende Sanktionen, wie die gegen den Irak Saddam Husseins, unter denen die Zivilbevölkerung massiv litt. Dennoch bleibt die Frage, ob aus dieser Kritik eine generelle Ablehnung jedweder Form von Sanktionen abgeleitet werden muss oder ob Sanktionen aus friedenspolitischer Sicht unter bestimmten Voraussetzungen doch eine Option sein können.

Unter bestimmten Voraussetzungen eine Option

von Christine Schweitzer

Internationale Sanktionen sind zwischen zivilen, gewaltfreien Mitteln der Konfliktbearbeitung und militärischen Maßnahmen einzuordnen. Sie sind Zwangsmaßnahmen, die in der Regel mit nichtmilitärischen Mitteln implementiert werden und ohne direkte militärische Gewalt auskommen, wobei es Ausnahmen gibt, bei denen Embargos mit militärischen Mitteln durchgesetzt wurden. Ein Beispiel dafür war das Waffenembargo gegen Jugoslawien bis zum Abschluss des Abkommen von Dayton 1995, bei dem die Westeuropäische Union (WEU) und die NATO das Mittelmeer bzw. zeitweilig den Luftraum über Bosnien überwachten.

In diesem Beitrag wird die These vertreten, dass Sanktionen nicht grundsätzlich als Instrument der Friedenspolitik ausgeschlossen werden sollten. Insbesondere Waffenembargos, aber auch andere Sanktionen, können sinnvoll sein, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei den meisten der heute praktizierten Sanktionen muss allerdings festgestellt werden, dass sie eher konfliktverschärfend denn ein Beitrag zur Konfliktlösung sind.

Sanktionen – negative und positive, mit dem bildlichen Ausdruck »Zuckerbrot und Peitsche« gut beschrieben – sind in der Politik ein gebräuchliches Mittel, um ein anderes Land zu einem gewünschten bzw. zur Unterlassung von nicht-gewünschtem Verhalten zu bewegen. Bei den Vereinten Nationen gelten sie als zulässige Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung völkerrechtlich bindender Abmachungen und zur Abwehr von Verstößen gegen das Völkerrecht (UN Charta Kapitel VII, Artikel 41). Zurzeit bestehen Sanktionsregime des UN-Sicherheitsrats gegen 14 Staaten und Entitäten (UNSC o.J.). Aber nicht nur die Vereinten Nationen greifen zu diesem Mittel, die Europäische Union beispielsweise hat eigene Sanktionen gegen 33 Staaten und Entitäten verhängt (Estonian Presidency o.J.). Die USA praktizieren außerdem einseitige Sanktionen gegen etliche weitere Länder, zum Beispiel gegen den Iran und Kuba. Auch wenn es stimmt, dass zumeist die Weltmächte Sanktionen gegen Länder mit weniger Macht verhängen, so trifft dies nicht in jedem Falle zu. Zum Beispiel verhängte Griechenland wegen des Namensstreits Sanktionen gegen die frühere jugoslawische Republik Mazedonien (heute: Nordmazedonien).

Sanktionen können unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Besonders hervorzuheben sind Waffenembargos, Handelseinschränkungen für Im- und Exporte bestimmter oder aller Waren generell, Sperren von Fördermitteln (z.B. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland für Brasilien wegen der Urwaldzerstörung), Einschränkungen des Reiseverkehrs (z.B. der USA gegenüber Kuba), Ausschluss von internationalen Veranstaltungen und internationalen politischen Gruppen (z.B. der Ausschluss von Russland aus der G8 wegen seiner Einmischung in der Ukraine), diplomatische Maßnahmen (z.B. Abzug von Botschaftern) und natürlich auch Strafverfolgung durch internationale Gerichte (Internationaler Strafgerichtshof). Im Rahmen so genannter «smarter Sanktionen« sind desweiteren Reisebeschränkungen und das Sperren von Auslandskonten bestimmter ausgewählter Politiker*innen oder Organisationen zu nennen.

Sanktionen hat es gewiss schon immer gegeben, seit es eine internationale Staatenwelt gibt. In jüngerer Zeit waren sie besonders in den 1990er Jahren ein sehr beliebtes Mittel. Weltweit wurden damals mehr als 50 neue uni- und multilaterale Sanktionen gegen einzelne Länder verhängt. Dies waren umfassende Sanktionen, die auf die gesamte Wirtschaft des Ziellandes zielten. Ihre Effektivität war sehr gering, sie verursachten aber enorme Kosten für die Zielländer und verschlechterten die humanitäre Situation der Bevölkerung gravierend (oft auch in den Nachbarländern). Ein besonders drastisches Beispiel war der Irak unter Saddam Hussein, der von den Vereinten Nationen in den 1990er Jahren mit umfassenden Sanktionen belegt wurde. Als bekannt wurde, dass nach offiziellen Angaben der Vereinten Nationen in dieser Zeit infolge der ökonomischen Sanktionen mindestens 500.000 Kinder starben (Holmes 2010), veränderte sich die Sanktionspraxis. Die Vereinten Nationen gingen ebenso wie die EU zu »smarten« Sanktionen über. Diese sollen sich direkt gegen die Regierenden des sanktionierten Landes wenden (z.B. Waffenembargos, Reisebeschränkungen, Einfrieren von Konten, Flug- und Transportbeschränkungen) und die Bevölkerung möglichst von den Folgen aussparen. Letzteres gelingt allerdings nur sehr unvollkommen, wie in diesen Tagen anhand der Auswirkungen der Sanktionen gegen den Iran beobachtet werden kann (Pany 2019). Trotz der Bemühungen, die Zivilbevölkerung von den Folgen zu verschonen, gehen dort z.B. die Medikamente aus.

Es sind aber nicht nur Staaten in diesem Feld aktiv. Auch zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen praktizieren Sanktionen. So kann z.B. das Startverbot für russische Sportler*innen bei den Olympischen Spielen wegen des Dopingskandals, verhängt vom Internationalen Olympischen Komitee, als Sanktion angesehen werden, da es über die Bestrafung konkreter, als Täter*innen überführter Personen hinausging.

Der Friedensbewegung näher sind sicher die bekannten Beispiele des Boykotts von Waren aus Südafrika während des Apartheidregimes (Wellmer 2005), die mit der Forderung nach staatlichen Sanktionen einhergingen, die BDS-Kampagne, die zum Boykott von in den palästinensischen Gebieten von israelischen Firmen produzierten Waren und zu staatlichen Sanktionen gegen Israel aufruft (BDS-Kampagne 2005), und die vielfältigen Forderungen nach einem Stopp von Rüstungsexporten in bestimmte Staaten (Aktion Aufschrei 2019). Gerade Waffenembargos sind aus friedenspolitischer Sicht immer als sinnvoll zu erachten – allerdings gehören Waffenproduktion und -export eigentlich grundsätzlich verboten. Auch andere Formen internationaler Sanktionen werden immer wieder gefordert, in den letzten Jahren z.B. gegen die Türkei wegen des Kriegs in der Osttürkei.

Auf der anderen Seite haben sich Friedensorganisationen sehr kritisch gegenüber Sanktionsregimes gegen bestimmte Länder verhalten. Heute gibt es vor allem Forderungen in Bezug auf die Lockerung oder Aufhebung von Sanktionen gegen Russland und den Iran und viel generelle Kritik gegen die unilaterale Sanktionspolitik der USA (z.B. gegen Kuba).

Die kritische Sicht auf Sanktionen hat viel mit den allgemeinen Einwänden gegen dieses Instrument zu tun:

  • Wirkungslosigkeit: Ein Vorwurf, der in der Wissenschaft allerdings umstritten ist. Ein Teil der Untersuchungen über Sanktionen billigen ihnen zumindest unter bestimmten Umständen eine gewisse Wirksamkeit zu (Werthes 2019).
  • Effekt des »rally around the flag«: Sanktionen führen zur Stärkung autoritärer Regierungen, da die Demütigung der Regierung als Demütigung des ganzen Volkes empfunden wird (Lohmann 2015).
  • Sanktionen verhindern oftmals den Dialog und erschweren dadurch die Zivile Konfliktbearbeitung; dies ist aufgrund des zuvor genannten Effekts der Fall und wenn eine Sanktion darin besteht, ein Land aus bestimmten Gesprächskontexten auszuschließen (G8, Europarat usw.), auch wenn Politiker*innen behaupten, Sanktionen und Dialog würden sich nicht ausschließen (Fischer und Kluge 2018).
  • Sofern die Staatengemeinschaft uneins ist, werden internationale Spannungen durch Sanktionen eher verschärft. Die derzeitige Krise um den Iran zeigt dies deutlich.
  • Sanktionen können leicht umgangen werden (das gilt besonders für Waffen­embargos).
  • Sanktionen ermutigen überdies den Aufbau von Eigenkapazitäten der betroffenen Länder und laufen dadurch mittelfristig ins Leere (Lohmann 2015).
  • Sanktionen treffen die Zivilbevölkerung, deren Leiden am Beispiels Irak deutlich wurden und auch durch »smarte Sanktionen« nicht völlig vermieden werden (Pany 2019).
  • Auch der Wirtschaft eines sanktions­verhängenden Staates wird Schaden zugefügt. Ein aktuelles Beispiel ist der Streit zwischen den USA und Deutschland um die russische Erdgaspipeline. Da Deutschland die Pipeline braucht und auf dieses Geschäft nicht verzichten will, lehnt die Bundesregierung es ab, sich den US-Strafmaßnahmen anzuschließen (ZEIT ONLINE 2018).
  • Oft fehlen konkrete Analysen und die Definition von Zielen, sondern Sanktionen werden verhängt, um Missbilligung auszudrücken oder der Öffentlichkeit zu zeigen, dass »man etwas tut« (Fehl 2012).
  • Waffenembargos können einer Seite einen kriegsentscheidenden Vorteil verschaffen, falls sie gegen alle Seiten verhängt werden. (Dieser Vorwurf wurde in der Zeit des Bosnienkriegs 1992-1995 erhoben, als Bosnien, das immer noch als Teil Jugoslawiens angesehen wurde, ebenfalls unter das Waffenembargo fiel und deshalb militärisch den serbischen Truppen unterlegen war, die Zugriff auf die Ausrüstung der Volksarmee hatten.)
  • Es scheint viel leichter, Sanktionen zu verhängen, als sie wieder aufzuheben.

Abschließend möchte ich einige Kriterien vorschlagen, die zur Bewertung von Sanktionen als Mittel der Friedenspolitik angewendet werden könnten:

  • Die Vereinten Nationen sollten der einzige Akteur sein, der Sanktionen verhängen darf.
  • Es darf nicht zu »Kollateralschäden« für die Zivilbevölkerung des betroffenen Landes kommen.
  • Es bedarf der Formulierung einer klaren »Theorie des Wandels«, d.h. einer Analyse, was die Sanktionen bewirken können.
  • Es bedarf zudem einer klar formulierte »exit strategy«, d.h. der Klarheit darüber, wann und wie die Sanktionen auch wieder aufgehoben werden sollen.
  • Es muss für beide Seiten ein gesichtswahrender Ausstieg aus der Krisensituation möglich sein.
  • Es muss vorab geklärt werden, ob positive Sanktionen ebenso zum gewünschten Ergebnis führen würden.
  • Es dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die ein schleichendes Abrutschen in eine Militärintervention befürchten lassen.
  • Die Maßnahmen dürfen den Dialog nicht verhindern oder erschweren. Der Dialog muss bei Konflikten intensiviert, nicht gestoppt werden. Wichtig ist z.B., die diplomatischen Beziehungen aufrechtzuerhalten.

Über Sanktionen, die im Gegensatz zu der Mehrzahl der derzeit praktizierten diese Kriterien erfüllen, lohnt es sich für die Friedensbewegung nachzudenken. Das gilt besonders für Waffenembargos.

Literatur

Aktion Aufschrei (2019): Deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Stand 18.9.2019; aufschrei-waffenhandel.de.

BDS-Kampagne (2005): Der Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft zu BDS. 9.7.2005; bds-kampagne.de.

Estonian Presidency of the EU (ohne Datum): EU Sanctions Map; sanctionsmap.eu.

Fehl, C. (2012): Sanctions, Trials and Peace – ­Promises and Pitfalls of Responsibility to Protect Civilian Dimension. In: Fiott, D; Zuber, R.; Koops, J. (eds.): Operationalizing the Responsibility to Protect – A Contribution to the Third Pillar Approach. Brüssel: Madariaga – College of Europe Foundation u.a., S. 95-103.

Fischer, S.; Kluge, J. (2018): Wirtschaftssanktionen wirken. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 6.5.2018, S. 24.

Holmes, M. (2010): Der vergessene Krieg gegen Iraks Zivilbevölkerung. Welt online, 22.9.2010.

Lohmann, S. (2015): Sanktionen? Psychische Hygiene – In westlichen Demokratien sind internationale Sanktionen längst Zweck statt Mittel. JPG Journal, 6.1.2015.

Pany, T. (2019): Iran – Der Effekt der Sanktionen? Telepolis, 25.6.2019; heise.de.

United Nations Security Council/UNSC (o.J.): Sanctions. Nach dortigen Angaben sind aktuell Somalia, ISIS, Irak, Demokratische Republik Kongo, Sudan, Libanon, Nordkorea, Libyen, Taliban, Guinea-Bissau, Zentralafrika, Jemen, Südsudan und Mali mit Sanktionen des UN-­Sicherheitsrates belegt; un.org/securitycouncil/sanctions/information.

Wellmer, B. (2005): Friedensarbeit in Afrika – Die Deutsche Anti-Apartheidbewegung. Friedensforum 7-2005.

Werthes, S. (2019): Die Sanktionspolitik der Vereinten Nationen. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.

ZEIT ONLINE (2018): USA wollen Pipeline Nord Stream 2 stoppen. 13.11.2018.

Dr. Christine Schweitzer ist Geschäftsführerin beim Bund für Soziale Verteidigung e.V.

Kein Instrument der Friedenspolitik

von Helmut Lohrer

Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen kann der Sicherheitsrat feststellen, dass der Weltfrieden oder die internationale Sicherheit bedroht ist, und – nur unter dieser Voraussetzung – Maßnahmen beschließen, um den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit wieder herzustellen. Zuvor sollen die betreffenden Parteien aufgefordert werden, ihr den Weltfrieden bedrohendes Verhalten einzustellen; dann erst können »Maßnahmen« beschlossen werden, wie die Unterbrechung von Wirtschaftsbeziehungen, des Verkehrs und der Kommunikation.

Im Prinzip würde man gerne sagen, dass da eine legitime Autorität am Werk ist, die im Interesse aller Menschen nur und genau dann eingreift, wenn es im allgemeinen und zwingenden Interesse ist, weil eben der Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sind. Aber: Neben der UN-Charta gibt es das Völkergewohnheitsrecht, und in der Praxis gibt es vor allem die Gewohnheit.

Sanktionen werden auch im Sicherheitsrat immer dann verhängt, wenn jemand sie einfordert und zumindest unter den fünf Vetomächten ein Konsens besteht. Nach Gewohnheit hält man sich nicht immer an den Buchstaben des Kapitel VII. Genau da besteht das Problem: In der Praxis sind es alleine die Mächtigen, die ihre Interessen mit Macht vertreten. Und zunehmend häufiger als durch den Sicherheitsrat werden Sanktionen inzwischen von Einzelstaaten oder Bündnissen gegen andere Staaten verhängt, um ihre Interessen durchzusetzen und das Verhalten dieser Staaten in ihrem Sinne zu beeinflussen. An strenge Vorbedingungen, wie sie in der UN-Charta für den Sicherheitsrat formuliert sind, fühlen sie sich dabei nicht gebunden.

Schon 2003 hatte Madeleine Albright, Außenministerin der USA unter Bill Clinton, das in ihrer Autobiographie sehr treffend formuliert, und Angela Merkel wiederholte es im darauffolgenden Jahr auf der so genannten Sicherheitskonferenz in München genau so: „Die zentrale außenpolitische Zielsetzung lautet, Politik und Handeln anderer Nationen so zu beeinflussen, dass damit den Interessen und Werten der eigenen Nation gedient ist. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen von freundlichen Worten bis zu Marschflugkörpern.“ (Merkel 2004) Mich hat das damals so beeindruckt, dass ich mir das ausgedruckt und eingerahmt habe; das hängt heute noch in meinem Büro. Zu diesen Instrumenten gehören offenbar auch Sanktionen, aber das ist eine ganz andere Zweckbestimmung als in der UN-Charta vorgesehen.

Von freundlichen Worten bis zu Marsch­flugkörpern“. Es gibt eine Stufenleiter der Einflussnahme – oder besser der Durchsetzung von Interessen. Den Eliten, die das System beherrschen, geht es darum, Märkte zu erschließen, sie offen zu halten, Rohstoffe zu möglichst niedrigen Preisen zu beschaffen, damit die Konjunktur nicht ins Stottern gerät. Und es geht ihnen darum, die bestehenden Machtverhältnisse nicht infrage zu stellen. Wenn jemand ausschert, dann wird er sanktioniert.

Den Bürger*innen wird gesagt, dass es um den Frieden geht, um die Menschenrechte und um Demokratie. Diese Geschichte wird meistens so gut erzählt, dass sie geglaubt wird. Walter Lippmann beschrieb in seinem Werk »Public Opin­ion« (1922/2018; dt. »Die öffentliche Meinung«) vor fast hundert Jahren in den USA sehr genau, wie das geht.

Es wird also mit Sanktionen gedroht, wenn ein Land sich den Interessen der Mächtigen widersetzt. Und nochmal, genau hier liegt eine sehr wichtige Beobachtung: Sanktionen werden immer vom Starken gegen den Schwachen ausgesprochen, ganz im Sinne von Albright und Merkel. Man stelle sich einfach mal vor: Die Regierung von Mexiko ist über den Umgang mit den Menschen, die über die Grenze in die USA wollen, erzürnt und sagt, damit wird die internationale Sicherheit bedroht. Wir verhängen unsererseits nun Sanktionen gegen die USA. Das ist so absurd, dass es schon fast als Witz durchgehen würde.

Sanktionen sind kein symmetrisch angelegtes Instrument, und sie eignen sich sehr gut dazu, die Interessen der Mächtigen durchzusetzen.

Leider geht das noch weiter, und es ist wie beim Krieg: Der durch Sanktionen angerichtete wirtschaftliche und humanitäre Schaden ist häufig kein unerwünschter Kollateralschaden, sondern Teil des Konzepts. Ich kann das hier nicht weiter ausführen, aber in Naomi Kleins »Die Schock-Strategie« (2007) kann man das wunderbar nachlesen.

Wenn jetzt Joshua Wong von der Hongkonger Partei Demosisto von uns fordert, dass wir keine Wasserwerfer mehr nach Hongkong liefern sollen, ruft er dann nach einer Wirtschaftssanktion? Wasserwerfer aus Deutschland werden nämlich dort gegen die Demonstrant*innen eingesetzt. Die Forderung, keine Wasserwerfer an autoritäre Regierungen zu verkaufen, ist aus meiner Sicht keine Forderung nach einer Sanktion, schon gar nicht im Sinne des Völkerrechts. Hier ist es wie beim Waffenhandel, und Wasserwerfer sind Waffen: Wer Waffen verkauft, macht sich mitverantwortlich für das, was damit angerichtet wird. Er wird zum Komplizen derjenigen, die sie einsetzen.

Der Jemen wird derzeit kurz und klein bombardiert. Die Bomben stammen teilweise aus der Produktion der Firma Rheinmetall, die von der Fabrik in Sardinien direkt nach Saudi-Arabien und an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden (Friedrichs 2016). Auch andere Waffen – Boote, ganze Gewehr- und Mörserfabriken – werden nach Saudi-Arabien geliefert (ebenda). Aber erst als vor fast einem Jahr der saudische Journalist Jamal Khashoggi in Istanbul von saudischen Agenten ermordet wurde, hieß es am 19.11.2018 auf tagesschau.de: „Regierung verhängt Sanktionen gegen Saudis. Wegen der Tötung des Journalisten Khashoggi will die Bundesregierung alle Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien stoppen. Das soll auch für genehmigte Ausfuhren gelten. Gegen 18 Saudis wurden Einreisesperren verhängt.“ (tagesschau.de 2018)

Man sieht hier, wie der Einsatz von »Sanktionen« nicht dem Frieden dient. Erst als ein für eine westliche Zeitung arbeitender Journalist ermordet wurde, wurden die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien vorübergehend ausgesetzt – nicht wegen des Krieges.

Waffen sind nach meiner Überzeugung kein legitimes Handelsgut. Diese Auffassung vertrete ich auch im Rahmen der internationalen Kampagne »Global Net – Stop the Arms Trade« (gn-stat.org). Aus dieser Position heraus ist es logisch und legitim, die Einstellung von Waffenlieferungen nicht als Sanktion, also als Strafmaßnahme zu verstehen. Sonst würden wir mit unserer Forderung, den Waffenhandel einzustellen, ja in allen zwischenstaatlichen Verhältnissen für eine grundsätzliche Sanktionierung plädieren. Es geht hier vielmehr um die Beendigung der Komplizenschaft.

Was ist nun aber mit der klassischen Form von Sanktionen, wie sie beispielsweise gegen Irak verhängt wurden, gegen Nordkorea, gegen Syrien? Ist es da nicht geboten, vor dem Einsatz von Waffen hier mit wirtschaftlichen Maßnahmen Druck zu machen, um die Menschenrechte und die Demokratie zu verteidigen?

Ganz pragmatisch gesehen sollte längst klar sein, dass das nicht funktioniert. Wer unter den Sanktionen zu leiden hat, ist in aller Regel die Zivilbevölkerung. Es ist in kaum einem Fall gelungen, eine Regierung damit ins Wanken zu bringen oder auch nur dazu zu bewegen, ihr Verhalten zu ändern (Lohmann 2018). Im Gegenteil, die Repression nimmt unter dem Druck der Sanktion zu. Der Elite schadet die Sanktion am wenigsten, und die Kluft zwischen ihr und der leidenden Bevölkerung vergrößert sich (IPPNW 2018).

So wie im Irak in den 1990er Jahren fehlen heute in Syrien Medikamente. Medizinische Geräte, Busse, Generatoren und Pumpen können nicht repariert werden, weil die Ersatzteile unter das Embargo fallen. Hilfsorganisationen haben größte Mühe, ihre Arbeit zu tun, weil die Gelder für ihre Angestellten nicht überwiesen werden können. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend, wobei es schwierig ist, die Auswirkungen der Sanktionen von denen der Krise zu trennen. Die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (­IPPNW) haben kürzlich den »UN-­Sonderberichterstatter zu den negativen Auswirkungen von Sanktionen«, Idriss Jazairy, nach Deutschland eingeladen, der uns sehr eindrücklich davon berichtete (­IPPNW 2018).

Obwohl bekannt ist, dass unter Sanktionen eher die Versorgung der Bevölkerung zusammenbricht als dass das proklamierte Ziel erreicht wird, werden trotzdem Sanktionen verhängt, und zwar mehr denn je: In den letzten zehn Jahren wurden über 150 Mal UN-Sanktionen verhängt. Die USA haben allein in den letzten vier Jahren über 2.000 Maßnahmen verhängt; die EU verhängt Sanktionen gegen derzeit 30 Länder (Goldmann 2019).

Der US-amerikanische Völkerrechtler Alfred de Zayas, der im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates die Folgen der US-Sanktionen gegen Venezuela untersuchte, sagte: „Eine Sache müssen wir alle verstehen: Heutige Wirtschaftssanktionen und Finanzblockaden sind vergleichbar mit mittelalterlichen Belagerungen von Städten mit der Absicht, sie zur Kapitula­tion zu zwingen.“ (ebenda)

Mit der Regierung Assad in Syrien wurden über viele Jahre gute Geschäfte gemacht. Ihr Verhalten in Bezug auf die Menschenrechtslage war damals nicht besser als heute. Noch 2007 sind Beamte des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Damaskus gereist, um an einem Verhör teilzunehmen, das, wie es in dem Bericht hieß, unter „landesüblichen Umständen“ durchgeführt wurde. Da war das OK. 2005 erregte sich der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier in der Debatte über die Beteiligung des BND an Folterungen darüber, dass die Forderung aufgestellt würde, die Geheimdienste „dürften nur mit den Staaten kooperieren, die denselben Status von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben wie wir“, weil sich dann die geheimdienstliche Zusammenarbeit auf „eine Hand voll“ Länder reduzieren würde (Hofmann 2005).

Bashar al-Assad war damals in unserer Presse noch Präsident und nicht »Machthaber«, und Syrien hatte eine »Regierung« und kein Regime, wie man heute fast ausschließlich liest. Dann befand man, dass Assad kein guter Diktator mehr ist, sondern ein böser. Wie zuvor im Fall anderer Länder wurde beschlossen, dass die gewählte Regierung Assad gestürzt werden soll und ein »Regime Change« zu erfolgen hat. Ich will an dieser Stelle nicht so tun, als sei das nicht eine extrem komplexe Situation. Die IPPNW veröffentlichten im Dezember 2018 einen umfangreichen Beitrag zu dieser Debatte, in dem wir uns damit auseinandersetzen (Fischer et al. 2018). Aber: Die Sanktionen, die insbesondere die westlichen Staaten gegen Syrien verhängten, und dazu gehört auch die diplomatische Isolation, verfolgen, genauso wie die kriegerischen Maßnahmen, dieses Ziel des »Regime Change«. Die diplomatische Isolation, man könnte es auch Ächtung nennen, fördert die Polarisierung und verhindert jeden friedenspolitischen Dialog. Und ich fürchte, genau das ist auch gewollt.

Sanktionen sind, das wird hier deutlich, ein kriegerischer Akt. Sie sind Krieg mit wirtschaftlichen Mitteln. Sie dienen nicht der Durchsetzung von Frieden und Menschenrechten, sondern von Interessen der Mächtigen. Krieg ist kein Mittel der Politik, und Sanktionen sind es auch nicht, zumindest nicht einer Friedenspolitik, die den Namen verdient.

Literatur

Fischer, A. et al. (2018): Der Syrienkrieg – Dimensionen, Hintergründe, Perspektiven. IPPNW Akzente, Dezember 2018; ippnw.de.

Friedrichs, H. (2016): Rheinmetall – Boom mit Bomben. ZEIT ONLINE, 27.10.2016.

Goldmann, F. (2019): Sanktionen – Kollektivstrafen gegen die Schwächsten. neues deutschland, 11.9.2019.

Hofmann, G. (2005): Eine Frage der Moral. ZEIT ONLINE, 15.12.2005.

IPPNW (20018): Erklärung von Idriss Jazairy, Sonderberichterstatter zu den negativen Auswirkungen einerseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte. Podiumsdiskussion und Pressekonferenz, 29.5.2018; ippnw.de.

Klein, N. (2007; 6. Auflage 2016): Die Schock-­Strategie. Frankfurt am Main: S. Fischer.

Lippmann, W. (2018, Erstausgabe 1922): Die öffentliche Meinung – Wie sie entsteht und manipuliert wird. Frankfurt am Main: Westend.

Lohmann, S. (2018): Sanktionen in den internationalen Beziehungen – Werdegang, Wirkung, Wirksamkeit und Wissensstand. Aus Politik und Zeitgeschichte/APuZ Nr. 36-37/2018.

Merkel, A.: (2004): Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Münchner Sicherheitskonferenz, 7.2.2004. Dokumentiert unter dem Titel „Auslandseinsätze der Bundeswehr werden zunehmen“ auf der Archiv-Website der AG Friedensforschung; ag-friedensforschung.de.

tagesschau.de (2018): Fall Kashoggi – Regierung verhängt Sanktionen gegen Saudis. 19.11.2018.

Dr. med. Helmut Lohrer ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Villingen-Schwenningen und International Councillor der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW).

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2019/4 Ästhetik im Konflikt, Seite 35–39