W&F 2000/4

Tribunale gegen den NATO-Krieg in Jugoslawien

von Monika Nehr

Lange bevor der befürchtete Luftkrieg gegen Jugoslawien am 24. März 1999 begann, bombardierten die Nachrichtensender die Öffentlichkeit mit den Argumenten der Guten (NATO-Welt) gegen das Böse (Rest-Jugoslawien). Geistige Mobilmachung, die verstärkt wurde, nachdem die starke NATO den schwachen AlbanerInnen in Jugoslawien militärisch beistehen musste. Da gab es längst kein öffentliches Für und Wider mehr. Das gesprochene und geschriebene Wort der endlosen Rechtfertigungen schlich sich nicht als Marschflugkörper durchs Gelände, Schnellfeuergewehre schossen es aus allen Richtungen!
Seit dem Ende dieses Krieges kommen vereinzelt öffentlich Stimmen zu Wort, die diesen Krieg einen ungerechten Krieg nennen und ihre Argumente darstellen. Zu selten allerdings, um der Öffentlichkeit ein zusammenhängendes Gegenbild vorzustellen. So stellt sich die Frage, ob es denn keine Neugier nach Aufklärung oder Gegendarstellungen mehr gibt? Sind KriegsgegnerInnen und vielleicht auch die BefürworterInnen einfach nur froh, dass der Krieg vorbei ist?

Die Wahrheit über den Krieg der NATO gegen Jugoslawien, über seine Hintergründe, seine Ziele uns seine Folgen darf nicht im Dunkeln bleiben. Sie herauszufinden bedarf es einer internationalen Zusammenarbeit. Die Hearings und Tribunale genannten Veranstaltungen, die in verschiedenen Teilen der Welt – in Deutschland, Griechenland, Holland, Italien, Japan, Jugoslawien, Österreich, Russland, Ungarn und den USA – stattfanden,1 sollten hierbei eine herausragende Rolle spielen.

Die Zusammentreffen während der Hearings und Tribunale boten den internationalen Kräften gegen diesen Krieg ein gemeinsames Forum, vor allem um diejenigen ZeugInnen und Sachverständige anzuhören, die die offiziellen Medien kaum zu Wort kommen lassen. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, die Zwecklügen hinter den offiziellen Kriegsrechtfertigungen zu analysieren, und versucht die bisherigen Erkenntnisse in historische, militärische, ökonomische und politische Zusammenhänge einzuordnen.

Die bedeutendste Leistung liegt unbestreitbar darin, dass sie international vernetzt gearbeitet, teilweise eng kooperiert und gemeinsam versucht haben, nationale und internationale Kampagnen ins Leben zu rufen.

Doch anders als die Russell-Tribunale, die den Krieg der USA gegen Vietnam anprangerten und seinerzeit eine relativ breite Öffentlichkeit hatten, fielen die Hearings und Tribunale, ausgenommen die in Jugoslawien und Griechenland, unter eine nahezu totale Pressezensur.

Auch so manche verdiente Friedensorganisation und andere GegnerInnen dieses Krieges hielten sich mit aktiver Unterstützung zurück, wie zum Beispiel das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Deutschland oder die Womens International League for Peace and Freedom (WILPF) in den USA. Die Tribunalbewegung hatte wegen der – begründbaren – Beschränkung auf die Anklage der NATO schnell das falsche Etikett erhalten, einseitig parteilich für Jugoslawien zu sein.

Um so wichtiger ist es, die vielfältigen Aktivitäten und Ergebnisse der Tribunalbewegung zumindest innerhalb der KriegsgegnerInnen bekannt zu machen. Im engen Zusammenhang sind dabei die Veranstaltungen in Deutschland und den USA mit den abschließenden Tribunalen in Berlin und New York City im Juni dieses Jahres zu sehen.

Im Oktober 1999 und im April 2000 fanden in Berlin und Hamburg Hearings statt, die ebenso wie alle anderen vorbereitenden Hearings in das Europäische Tribunal über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien am 2. und 3. Juni in Berlin und das World Tribunal on U.S.-NATO War Crimes against Yugoslavia am 10. Juni in New York mündeten.2

Das Berliner Tribunal war zeitlich länger sowie inhaltlich präziser und ausführlicher angelegt als das New Yorker Tribunal, doch in einer gemeinsamen Erklärung des Europäischen und US-amerikanischen Vorbereitungskomitees vom März d.J. werden die gemeinsamen Ziele der Tribunale genannt, die gleichzeitig auch ein Programm für die nächsten Jahre bedeuten: „Der Angriffskrieg und die Kriegsverbrechen der NATO dürfen nicht ungesühnt bleiben – um der Verhinderung neuerlicher Kriegsabenteuer, um des Friedens willen. (…) Wir wollen dazu beitragen, dass die Wahrheit über den Krieg verbreitet wird und die für ihn verantwortlichen zivilen und militärischen Führer der USA, Deutschlands, Großbritanniens und der anderen NATO-Staaten zur Rechenschaft gezogen werden.“

In den Klageschriften beider Tribunale werden alle aus ihrer Sicht für diesen Krieg gegen Jugoslawien verantwortlichen führenden PolitikerInnen und Militärs der NATO-Staaten namentlich angeklagt. In der deutschen Klageschrift werden ebenfalls diejenigen Abgeordneten des deutschen Bundestages namentlich angeklagt, die dem Kriegseinsatz der Bundeswehr zugestimmt haben. Darunter befinden sich auch die späteren KritikerInnen des deutschen Militäreinsatzes wie Oskar Lafontaine oder Hermann Scheer.

Der Leiter des Berliner Tribunals, der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech, erklärte zu Beginn, dass sich das Tribunal auf jene Verbrechen konzentriere, die zur Zeit keine Chance hätten, anderswo untersucht zu werden. Er nannte das von der NATO mitfinanzierte Internationale Straftribunal für das ehemalige Yugoslawien (ICTFY) in Den Haag einäugig, weil es nur die serbischen Kriegsverbrechen untersucht. Dort seien zur Zeit 300 ErmittlerInnen an der Arbeit. Informelle Tribunale können nur einen Teil der Wahrheit aufdecken, sie könnten auch keine Sanktionen aussprechen. Er hoffe deshalb darauf, dass das beschlossene unabhängige »Weltstrafgericht«der UNO endlich eingesetzt und bald tätig werden könne. Dies steht als Forderung bereits in der US-amerikanischen Klageschrift.

Paech nannte die internationalen Rechtsnormen, die sich die Staaten gegeben haben, als Kriterien dieses informellen Tribunals, denn sie seien nachprüfbar. Es gehe daher in der Anklageschrift nicht um Fragen der Politik, der Kultur, der Ökonomie, denn Kriterien der Politik oder Moral seien schwierig festzulegen, es gehe in diesem Tribunal vielmehr um das Völkerrecht, das mit dem Krieg gebrochen wurde.

Rechtsanwalt Ulrich Dost hatte die ausführliche Klageschrift verfasst und begründete die Anklage mit Rechtsverstößen aller Art. Sie betreffen die Planung des Angriffskrieges gegen Jugoslawien und seine Durchführung als Luftkrieg. Die Zahl der Luftangriffe wird mit 37.465 ebenso genau angegeben wie Name, Zeit und Ort der durch Bombardierung zerstörten zivilen Einrichtungen. Auch einige der Opfer und AugenzeugInnen werden namentlich genannt.3

Die gründliche Darstellung beschränkte sich auf die beiden juristischen Sachverhalte Vorbereitung des Krieges und Kriegshandlungen. Sie wurden jeweils ausführlich dargestellt und mit einer nachlesenswerten Chronologie der zum Krieg führenden politischen Entwicklung seit 1990, mit Zitaten u.a. aus Bundestagsprotokollen und Buchpublikationen, begründet.

Die vergleichsweise kurze Anklageschrift des US-amerikanischen Tribunals wurde bereits auf dem Berliner Hearing im Oktober 1999 von Ramsey Clark, dem ehemaligen Justizminister der USA, vorgestellt.4 Das von Clark und einer Kommission erarbeitete Dokument enthält 19 Anklagepunkte, von denen 16 auf Verstöße gegen internationales, in einigen Fällen auch auf nationales Recht zurückgeführt werden.

Sie benennen die konkreten Kriegshandlungen nicht einzeln wie in der deutschen Klageschrift. Die Anklagepunkte sind fast alle allgemein formuliert, wie zum Beispiel Punkt 1: Planung und Durchführung der Zerstückelung, der ethnischen Spaltung und der Verarmung Jugoslawiens, jeweils gefolgt von kurzen Analysen der Hintergründe und Absichten der kriegsführenden NATO. An vorderster Stelle der pointiert formulierten radikalen politischen Anklagen stehen die Regierung der USA und das Pentagon, denen u.a. die Planung zur Ermordung des jugoslawischen Regierungschefs (Punkt 7) und Missbrauch der international kontrollierten Medien zur Dämonisierung Jugoslawiens und der SerbInnen (Punkt 15) vorgeworfen werden. Als Ziele der USA nennt die Anklageschrift Beherrschung, Kontrolle und Ausbeutung Jugoslawiens, seiner Bevölkerung und seiner Ressourcen (Punkt 18) und als Mittel militärische Gewalt und ökonomischen Zwang (19). Es handelt sich um die Anklagepunkte 15, 18 und 19, die keine Rechtsgrundlage haben, aber dennoch in der Anklageschrift stehen.

Die Rolle und der Missbrauch der Medien, die auf den deutschen Hearings ausführlich, u.a. von Eckhart Spoo und Hermann Gremliza, behandelt wurden, (vgl. Fußnote 2) wurden jedoch – im Gegensatz zur US-amerikanischen Klageschrift – nicht in die deutsche Klageschrift aufgenommen und daher auch nicht auf dem Tribunal verhandelt.

Beide Tribunale bestanden aus VertreterInnen der Anklage, einem international zusammengesetzten Gremium aus LaienrichterInnen, sie ließen ZeugInnen und Sachverständige zu Wort kommen. Auf dem Berliner Tribunal übernahm eine russische Juristin zusätzlich die Rolle der Pflichtverteidigung, worauf das New Yorker Tribunal von vornherein verzichtete.

Die Laienrichterschaft der Tribunale bestand jeweils aus 16 Mitgliedern. Im New Yorker Tribunal waren 6 Mitglieder aus den USA, die anderen kamen aus Deutschland, der Türkei, Korea, Italien, Haiti und Puerto Rico. Die mehr als 30 ZeugInnen und Sachverständige kamen aus verschiedenen Staaten der USA, Kanada und aus Europa. Zum ersten Mal traten auf einem solchen Tribunal in der Richterschaft wie auch im Zeugenstand VertreterInnen der Roma auf. Die ZeugInnen aus der Ukraine konnten nicht anreisen, weil die US-Botschaft die Einreisevisa verweigert hatte.

Unter den 16 Mitgliedern des Richtergremium am Berliner Tribunal waren auch mehrere JuristInnen, darunter der französische Rechtsanwalt und Sprecher der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen, Pierre Kaldor.

Die ZeugInnen und Sachverständigen beider Tribunale nahmen Stellung zur langfristigen Kriegsvorbereitung, den offiziellen Kriegsgründen und unmittelbaren Kriegsanlässen, wie zum Beispiel dem sogenannten Hufeisenplan oder dem umstrittenen Massaker von Racak. In Berlin wurde als Dokument noch einmal die Panorama-Sendung vom Januar 2000 gezeigt, in der u.a. Bundeswehrgeneral Heinz Loquai mit seinem Insiderwissen aus der Bundeswehrführung und Zweifeln an dem Hufeisenplan zu Wort kommt.

Breiten Raum bekam in New York der Balkanspezialist und Publizist Michel Collon aus Belgien für die Darstellung seiner Forschungen über die langfristigen geopolitischen und ökonomischen Kriegsziele der NATO. Er ging u.a. auf die Bedeutung der Ölvorräte im Kaspischen Meer und den Zugang zu den Pipelines ein. 5

In New York legte die Zeugin Leonora Foerstel dar, dass es auch für die Massenvergewaltigungen bosnisch-muslimischer Frauen durch bosnisch-serbische Soldaten Anfang der 90er Jahre keine Beweise gäbe. Bisher konnten nur 4 betroffene Frauen ausfindig gemacht werden. Sie berichtete von entsprechenden unabhängigen Untersuchungen.6

Eine besonders eindrucksvolle Präsentation gab Jared Israel aus den USA auf dem New Yorker Tribunal mit seiner Videodokumentation über die Geschichte des weltberühmten Fotos, das einen abgemagerten jungen Mann hinter einem Stacheldrahtzaun zeigt. Die britische Nachrichtenagentur ITN hatte 1992 das Bild durch Einblenden des Stacheldrahtes verändert und auf diese Weise aus dem Flüchtlingslager das Konzentrationslager von Trnoplje gemacht. Damit begann, so Israel, die bis heute andauernde weltweite Dämonisierung der SerbInnen. Herausgekommen ist die Manipulation nur, weil ein damals gleichzeitig anwesendes serbisches Kamerateam das weltweit veröffentlichte ITN-Foto mit seiner eigenen Videoaufnahme über das Flüchtlingslager verglich und den Skandal bekannt machte. Doch im Vergleich zu dem Bekanntheitsgrad des ersten Fotos blieb die später folgende Kritik an ITN in der öffentlichen Meinung praktisch wirkungslos.7

Ein Schwerpunkt der Aussagen von ZeugInnen und Sachverständigen auf beiden Tribunalen war den Kriegsfolgen durch Zerstörungen in der gesamten Infrastruktur Jugoslawiens, aber auch durch die Embargopolitik des Westens gewidmet.

Die Zeugin Liliane Werner, Ärztin an der medizinischen Hochschule in Hannover, vertrat die Internationale Ärzteorganisation gegen den Atomkrieg (IPPNW). Ihr Thema ist die Katastrophe im Gesundheitswesen als Kriegsfolge. Sie wurde selbst in einem der zerstörten Krankenhäuser in Jugoslawien ausgebildet und hatte es im Juni 1999 besichtigt. Die Definition »Katastrophe im Gesundheitswesen« bedeute ein Ungleichgewicht zwischen den vorhandenen Kapazitäten und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Diese Lage ist in Jugoslawien entstanden, nachdem durch gezielte Luftangriffe 147 Krankenhäuser zerstört oder beschädigt wurden. Auch ÄrztInnen, Mütter und Kinder in Entbindungsstationen waren betroffen. Damit hat die NATO-Kriegsführung offenkundig die Genfer Konvention und das Recht des Kindes missachtet. Außerdem hat die Bombardierung der chemischen Industrieanlagen in Pancevo ähnliche Folgen für die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung wie der Einsatz verbotener chemischer Waffen. Auch die Geschosse mit abgereichertem Uran verursachen noch nicht abzuschätzende gesundheitliche Schäden.

Zur Situation im Kosovo nach dem Ende des Krieges nahmen auf dem New Yorker Tribunal mehrere ZeugInnen und Sachverständige Stellung. Michel Chossudovsky, ehemaliger UNO-Berater aus Kanada, zeigte die zweifelhafte Rolle der sogenannten »Kosovo-Befreiungs-Armee« auf und belegte an Hand von Fotos und Schriftstücken deren Kontakte zur NATO-Führung, zum US- und deutschen Geheimdienst.

Barry Lituchy aus New York, der vor kurzem in Jugoslawien war, berichtete von der Mitwirkung der KFOR bei der Ausweisung von BewohnerInnen aus dem Kosovo.

Shani Rifati, Roma aus dem Kosovo, der jetzt als Roma-Vertreter in den USA arbeitet, berichtete von dem Leiden seiner Volksgruppe durch die »Kosovo Befreiungsarmee«, aber auch durch die KFOR.

Der Anklagepunkt 14 der US-amerikanischen Klageschrift lautet: Einsetzung eines illegalen Ad-hoc-Straftribunals zur Zerstörung und Dämonisierung der serbischen Führung und wurde für das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTFY) in Den Haag ausgearbeitet. In der Begründung heißt es, dass der UN-Sicherheitsrat von den USA, vertreten durch Madeleine Albright, gezwungen wurde, in Verletzung der UN-Charta das Ad-hoc-Straftribunal für Jugoslawien einzusetzen.

Der Zeuge Christopher Black, Rechtsanwalt aus Kanada, hatte mit anderen AnwältInnen bei dem Haager Tribunal (ICTFY) die später zurückgewiesene Klage gegen Verbrechen der NATO im Krieg gegen Jugoslawien vertreten. Er berichtete von der dominanten Rolle des US-Außenministeriums, vertreten durch Madeleine Albright, von seinen Recherchen über die Finanzierung des Haager Tribunals, u.a. durch die Rockefeller Foundation und von der Korruptheit einiger RichterInnen.

Die Reihe der ausgewählten Zeugenaussagen soll an dieser Stelle mit dem Verweis auf die kritischen Analysen der neuen NATO-Strategie durch den ehemaligen Admiral der Bundeswehr Elmar Schmähling und den ehemaligen Botschafter der DDR in Jugoslawien Ralph Hartmann beendet werden. 8

Beide Tribunale endeten mit dem Schuldspruch für alle Angeklagten. Für das New Yorker Tribunal sollte es der Auftakt für eine nationale und internationale Kampagne zur Abschaffung der NATO sein. Die Abschaffung der NATO war als Forderung bereits in die Anklageschrift aufgenommen.

Die Erwartungen des deutschen Vorbereitungskomitees an das Tribunal in Berlin hatte Laura von Wimmersperg, seit vielen Jahren Moderatorin der Berliner Friedenskoordination, bereits im Vorfeld formuliert: „Die Arbeit zum Tribunal zwingt uns, international zu arbeiten. Das ist gut so, weil diese Vernetzung notwendiger denn je ist. Für die Friedensbewegung ist es aber immer schon sehr schwer gewesen, den Spagat zwischen lokaler und internationaler Kleinarbeit hinzukriegen. Aber mit dem Tribunal, mit seinem klaren, sachlichen Ziel kann uns die Vernetzung gelingen.“ 9

Und die Tribunale zeitigen bereits erste Folgen: Da die Einrichtung eines Weltstrafgerichts der UNO noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, hat der Ankläger auf dem Berliner Tribunal, Ulrich Dost, die Stiftungsinitiative »NATO-Staaten erfolgreich verklagen« zur juristischen Durchsetzung von Ansprüchen aus NATO-Kriegsfolgen in Jugoslawien ins Leben gerufen.10 Diese Initiative ergänzt die von amnesty international bereits Anfang Juni gestartete Initiative, in der die NATO beschuldigt wird, gegen das Kriegsrecht der Genfer Konvention verstoßen zu haben und in der ai die NATO-Länder auffordert, NATO-Kriegsverbrecher vor nationalen Gerichten wie auch vor dem Den Haager ICTFY anzuklagen.

Anmerkungen

1) vgl. den Aufruf zum 2. Internationalen Hearing des Europäischen Tribunals in Hamburg

2) über die Hearings wurden bereits 2 umfangreiche Dokumentationen als Sammelbände publiziert: Band 1: Die Wahrheit über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien; Band 2: Die deutsche Verantwortung für den NATO-Krieg gegen Jugoslawien. Beide hrsg. von Wolfgang Richter, Elmar Schmähling, Eckart Spoo. Schkeuditzer Buchverlag, Schkeuditz 2000. Die Dokumentation des Berliner Tribunals wird beim selben Verlag noch in diesem Jahr erscheinen. Bezugsanschrift: Badeweg 1, 04435 Schkeuditz

3) Aus dem Kriegsgeschehen werden konkrete Handlungen exemplarisch für die Verstöße im Sinne der Anklage zum Gegenstand der Anklage erklärt und ausführlich kommentiert: 1. der Angriff auf einen Personenzug am 12.4.99; 2. der Angriff auf das Studio von RTS in Belgrad am 23.4.99; 3. der Angriff auf das »Dragisa Misovic« Klinikum am 20.5.99 und 4. der Einsatz der Geschosse mit abgereichertem Uran 238; (vgl. Dokumentation der Anklageschrift in der Sonderbeilage der Tageszeitung »junge Welt« vom 24.5.2000 oder s. u.: www.nato-tribunal.de

4) vgl. Ramsey Clark, Es ist notwendig, anzuklagen, in: Die Wahrheit über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien, a.a.O., S. 18-33

5) vgl. Michel Collon, Poker Menteur (1998): Les grandes puissances, la Yougoslavie et les prochaines guerres. Edition EPO et Michel Collon, Bruxelles.

6) vgl. Leonora Foerstel (Ed.) (1999): War, Lies and Videotape. International Action Center. Bezugsquelle: www.leftbooks.com
vgl. Sara Flounders (1998): Bosnia tragedy: The unknown role of the Pentagon, in: Ramsey Clark u.a. (Ed.) NATO in the Balkans, International Action Center, New York. Bezugsquelle: International Action Center, 39 West 14th Street, Suite 206, New York, NY 10011, email: iacenter@iacenter.org

7) Eine Kopie der Videodokumentation (30') von J. Israel kann in Deutschland ausgeliehen werden bei:
Monika Nehr, Zimmerstr.10a, 13595 Berlin

8) Die Standpunkte beider Experten kommen auch in ihren Beiträgen in den Sammelbänden: Die Wahrheit über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien und Die deutsche Verantwortung für den NATO-Krieg gegen Jugoslawien (a.a.O) zum Ausdruck.

9) vgl. Interview mit der Tageszeitung junge Welt vom 2. Nov. 1999, S. 2

10) vgl. auch Bericht in: junge Welt vom 15/16. Juli 2000, S. 4; und für die Stiftungsinitiative: U.Dost@addcom.de

Dr. Monika Nehr arbeitet als Linguistin und Publizistin in Berlin

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2000/4 Frieden als Beruf, Seite