Ungebremste Rüstungsdynamik?
Oder: Analyse und friedliche Gestaltung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts
von Wolfgang Liebert
Grundlegende Fragen sind angesichts der neuerlichen Aufrüstungsdynamik zu stellen. Welche Rolle spielen Wissenschaft und Technikentwicklung darin – historisch und aktuell? Wie bedeutsam sind Ambivalenzen und Dual-Use-Konzepte? Könnte (vorbeugende) Rüstungskontrolle gelingen? Was wurde in den letzten Jahrzehnten versäumt und was wäre notwendig, um eine friedliche Dynamik – die von Europa ausgehen könnte – zu ermöglichen?
Die Durchsetzung der modernen Naturwissenschaft und ihren damit verbundenen Verlockungen kann mit der Programmatik eines Francis Bacon auf den Punkt gebracht werden, der Anfang des 17. Jahrhunderts erheblichen – quasi automatischen – humanen, gesellschaftlichen Fortschritt durch die „lichtbringenden“ und die „fruchtbringenden“ Erkenntnisse der neuen wissenschaftlichen Vorgehensweisen versprach. Gleichzeitig benannte er gegenüber den damals in England Herrschenden wesentliche Nutzeneffekte für die Kriegstechnik. So zieht sich durch die moderne Wissenschaftsgeschichte ein sich immer weiter verstärkender Einfluss auf die Waffenentwicklung und Kriegführung. (vgl. Altmann et al. 2011) Im Ersten Weltkrieg war ein erster Höhepunkt dieser Dynamik zu verzeichnen (Neuneck 2014). Diese Tendenz setzte sich massiv fort im Zweiten Weltkrieg und den daran sich anschließenden Jahrzehnten im Kalten Krieg zwischen Ost und West. Wissenschaft und Technologie sind zu wesentlichen Faktoren der Rüstungsdynamik geworden. (vgl. Liebert und Neuneck 1991)
Zu Recht sprach Gernot Böhme von einer „Verwissenschaftlichung des Krieges“ und einer zunehmenden „Militarisierung der Wissenschaft“ (u.a. Böhme 1983). In den großen Militärnationen wuchsen nicht nur die Etats für Forschung und Entwicklung (FuE) allgemein, sondern auch für dezidierte Rüstungsforschung. Hinzu trat im Verlauf des 20. Jahrhunderts eine vielfältige Rüstungsindustrie, die eigene – quantitativ noch umfangreichere – FuE-Anstrengungen unternahm und die enormen Rüstungsbeschaffungsprogramme der Staaten bediente. So war die wissenschaftliche Entwicklung in den klassischen Kernwaffenstaaten wie den USA, der Sowjetunion oder Großbritannien (und etwas weniger weitgehend auch in Frankreich) durch die militärischen oder militärisch relevanten Zielsetzungen massiv beeinflusst, wenn nicht sogar dominiert.
Dwight D. Eisenhower warnte in seiner Abschiedsrede als US-Präsident am 17.1.1961 vor dem »militärisch-industriellen Komplex«. Das seien fehlgeleitete Kräfte und Mächte, die den demokratischen Prozess gefährdeten. Generell, so seine Sorge, könne die Politik auf diese Weise Gefangene einer wissenschaftlich-technologischen Elite werden – gesteuert durch Technokraten der Forschungsförderung. Eisenhower war auch ein ehemaliger Generalstabschef der US-Army und wusste offenbar, wovon er sprach. Seine Warnung vor dem militärisch-industriellen Komplex (MIK) wird zwar bis heute immer wieder zitiert. Aber Eisenhower meinte auch vor 65 Jahren schon mehr als nur die Verbandelung von Militär und Rüstungsindustrie. Mindestens die politische Bürokratie, Teile der politischen Eliten und wissenschaftliche Berater waren durchaus mitgemeint.
Frank Barnaby, dessen wissenschaftlicher Weg aus der nuklearen Waffenforschung Großbritanniens hinausführte bis hin zur Position als Direktor des internationalen Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI, ging 1981 noch einen Schritt weiter:
„[D]ie Militärtechnologie ist ganz und gar außerhalb der Kontrolle der politischen Führer geraten. Diese Führer wollen, mehr als alles andere, wiedergewählt werden, oder so lange wie möglich an der Macht bleiben. Daher können sie manipuliert werden durch den akademisch-bürokratisch-militärisch-industriellen Komplex“ (Barnaby 1981, S. 11).
Entscheidend ist hier die Hinzufügung der Triebkräfte aus der Wissenschaft. Dies betonte aber bereits Lord Solly Zuckermann, ehemaliger Chefwissenschaftler und Berater des britischen Verteidigungsministeriums, in den 1960er Jahren:
„Die Entscheidungen, die wir heute im Bereich von Wissenschaft und Technik treffen, bestimmen die Taktik, dann die Strategie und schließlich die Politik von morgen. (…) [D]ie Behauptung, dass die Wissenschaft die wichtigste Triebkraft unserer Tage ist, wird nun in der Welt des Militärs eindringlicher vorgebracht als irgendwo sonst.“ (Zuckermann 1966, S. VIII u. S. 3)
Auch die Politik – inklusive der Wissenschafts- und Forschungspolitik – bleibt also im Spiel, sie wird nicht aus der Verantwortung entlassen, denn dort fallen wesentliche Entscheidungen. Das unterkomplexe Bild des MIK muss also erweitert werden. Neue Waffensysteme entstehen infolge eines intensiven Wechselwirkungsprozesses zwischen Industrie und Regierung, grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung, Universitäten und Bürokratien, Strategieentwickler*innen und der Politik. Folgerichtig kann man das den »politisch-akademisch-bürokratisch-militärisch-industriellen Komplex« (pabMIK) nennen. (vgl. Liebert und Neuneck 1992)
Bemühung um Rüstungskontrolle
Im Verlauf des Kalten Krieges der 1960er bis 1980er Jahre wuchs die Einsicht, man müsse angesichts der Rüstungsdynamik und der enormen Waffenpotentiale Maßnahmen zur Krisenkontrolle ergreifen – insbesondere im Bereich der nuklearen Massenvernichtungswaffensysteme. Man versuchte – vorrangig zwischen den USA und der Sowjetunion – Vereinbarungen zu finden und auch einzuhalten, die zumindest quantitative Obergrenzen bei tendenziell destabilisierenden Waffensystemen definierten (z.B. SALT-Verträge) oder die Weiterverbreitungsdynamik (horizontale Proliferation) zu begrenzen – beispielsweise durch die Verbannung der öffentlich heftig umstrittenen, oberirdischen Atomwaffentests unter die Erde. Echte Abrüstungsmaßnahmen waren im Rahmen der klassischen Rüstungskontrolle nur begrenzt erreichbar (z.B. START-Verträge). Wenn vorausschauend qualitative Aspekte in Verträgen eine Rolle spielten (z.B. im ABM-Vertrag von 1972, der strategische Raketenabwehrsysteme weitgehend unter Verbot stellte, oder im INF-Vertrag von 1987, der nuklearwaffenfähige Mittelstreckenwaffen kategorial verbot), so wurden die entsprechenden Vertragssysteme im noch jungen 21. Jahrhundert zumeist wieder aufgekündigt. Immerhin: Die B-Waffen- und C-Waffen-Konventionen blieben in Kraft. Gewisse Begrenzungen im Bereich sogenannter konventioneller Waffensysteme wurden immerhin möglich (z.B. im Bereich Laserwaffen im Rahmen der 1983 in Kraft getretenen »Convention on Certain Conventional Weapons« CCW).
Wirksame Begrenzungen im Bereich der Weiterentwicklung von nuklearen Massenvernichtungswaffen (vertikale Proliferation) blieben jedoch aus. Während die etablierten fünf Kernwaffenstaaten, die auch permanente Sitze mit Vetorecht im UN-Sicherheitsrat haben, sich nicht auf gemeinsame Abrüstungsschritte verständigen konnten oder wollten, kamen vier weitere Kernwaffenstaaten hinzu (Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea).
Nach Ende des Kalten Kriegs zwischen Ost und West konnte zunächst die Hoffnung wachsen, nun könne man die Kontaminierung der Moderne durch die wissenschaftlich-technologisch gefütterte Rüstungsspirale durch Eingriff an einer seiner wesentlichen Quellen endlich überwinden. Denn einerseits öffnete sich die wissenschaftliche Dynamik in der Moderne, wie oben beschrieben, für militärische Entwicklungen und technologische Anwendungen. Andererseits besteht aber die Chance, eine in vielen Forschungsbereichen zugrundeliegende Ambivalenz des wissenschaftlich-technologischen Fortschritts so wahrzunehmen und ernst zu nehmen, dass ein möglichst großer Abstand zu militärisch relevantem Erkenntnisfortschritt und militärisch wesentlichen technischen Spezifikationen erreicht werden kann. Damit dies gelingt, wäre Rüstungskontrolle bereits auf der Ebene von FuE zu etablieren, denn so könnten nicht nur Beiträge zur quantitativen sondern auch zur qualitativen Rüstungsbegrenzung möglich werden. Vorbeugende, präventive Rüstungskontrolle wäre die gewünschte neue Konzeption. Eine breit angelegte Wissenschafts- und Technikfolgenforschung, die Rüstungsaspekte gezielt mit analysiert und bearbeitet, wäre die Voraussetzung für das Gelingen. (vgl. Liebert und Neuneck 1991, 1992)
Anfang der 1990er Jahre gab es tatsächlich Initiativen im Deutschen Bundestag, die Schritte zur »vorbeugenden Rüstungskontrolle« gehen wollten. Diese kamen aber alsbald weitgehend zum Erliegen. Dabei hat damals das parlamentarische Technikfolgenbüro TAB keine ruhmreiche Rolle gespielt (vgl. zur Kritik: Liebert 1997).
Neue ungebremste Rüstungsdynamik?
Die Entwicklung ist letztlich ungünstig verlaufen. Einige Beispiele können knapp benannt werden, stellvertretend für die Fortsetzung der Tendenz, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt gezielt mit neuen militärtechnologischen Entwicklungen zu verbinden. Schon 1992 erschien ein umfänglicher Report von über einhundert Wissenschaftler*innen für die US-amerikanische »National Academy of Science« unter dem Titel »STAR 21 – Strategic Technologies for the Army of the Twenty-First Century« (NRC 1992). STAR 21 forderte technische Überlegenheit gegenüber allen denkbar möglichen Gegnern und wies auf die wachsende Bedeutung von sogenannten »Zukunftstechnologien« für die Militärplanung der Zukunft hin. Dazu gehörte auch die Vision eines weitgehend automatisierten Schlachtfeldes. Ebenfalls bereits zu Beginn der 1990er Jahre sprachen NATO-Strategiepapiere von neuen »Risiken«, »Unsicherheiten« und »Instabilitäten«, auf die militärstrategisch und militärtechnologisch zu reagieren sei. Alsbald war von NATO-»Out-of Area« die Rede und es ging um mobile Einsatzkräftestrukturen, die weltweit mit High-Tech-Ausrüstung aktiv werden können. So wurde ein immer weiter fortgesetzter und fortzusetzender qualitativer Innovationsdruck erzeugt. Und das militärtechnologische »Worst-Case«-Denken des Kalten Kriegs wurde nicht beendet, es wurde fortgesetzt und ausgeweitet
Zunächst wurden schon wenige Jahre nach Ende des Kalten Krieges die Rüstungsforschungsetats – insbesondere in den USA – wieder aufgestockt. Diese Dynamik setzte sich dann zu Beginn des neuen Jahrhunderts fort mit dem erneuten Ansteigen der Rüstungsetats. Immer wieder wurden seither Anlässe gefunden, um eine erneute Dringlichkeit einer neuen massiven Aufrüstungsdynamik zu begründen. Eklatante Beispiele sind der »Terrorschock« durch den 11. September 2001 oder die »Zeitenwende« nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022. Bedrohungsszenarien neuer Art wurden und werden immer wieder herangezogen, um die scheinbare Alternativlosigkeit quantitativer und qualitativer militärischer Hochrüstung zu begründen. Eine Vielfalt von relevanten Aspekten sind somit in den neuen, fast ungebremsten Rüstungsdynamiken des 21. Jahrhunderts zu untersuchen, was hier nur angedeutet werden kann, aber im weiteren Heft betrachtet werden wird.1 Zentral für diese Dynamik ist aber, dass die traditionelle Rüstungskontrolle – ganz zu schweigen von der präventiven – zunehmend unter Druck kam und heute weitgehend ausgehebelt ist.2
Versäumnisse und bedrohliche Aussichten
Konzepte gemeinsamer Sicherheit unter Einbeziehung verstärkter Rüstungskontrolle, die in der Endphase des Kalten Krieges insbesondere am Hamburger Friedensforschungsinstitut entwickelt wurden, sind seither weder weiterentwickelt worden noch wurde versucht, sie mit Partnern umzusetzen. Bei der militärischen und rüstungstechnologischen Planung wurde nicht auf glaubhaft reine Verteidigung, also z.B. auf die Entwicklung einer »strukturellen Nichtangriffsfähigkeit«, gesetzt, sondern auf altbekannte offensivfähige Streitkräftestrukturen und deren weltweite Einsatzfähigkeit. Hierfür steht beispielhaft, dass die deutsche Beteiligung (seit 2002) an der »NATO-Invasion« in Afghanistan (2001-2021) zur »Verteidigung am Hindukusch« umgewidmet wurde.
Ernsthafte Bemühungen um Rüstungskontrolle, militärische Transformation und Abrüstung werden im 21. Jahrhundert offenbar als unrealistische Träumereien angesehen und sind weitgehend beiseite gelegt worden. Das rächt sich nun. Neuartige wissenschaftsbasierte rüstungstechnologische Möglichkeiten werden anscheinend als unausweichliche, nicht steuerbare Entwicklungen wahrgenommen und behandelt. Seit Jahrzehnten warnen Expert*innen vor der Entwicklung bewaffneter (auch teil-autonom steuerbarer) Drohnen. Nun sind diese – anscheinend ganz plötzlich – für alle sichtbar im zerstörerischen und tödlichen Einsatz im Russland-Ukraine-Krieg, in den Kriegen im Nahen und Mittleren Osten, oder im Sudan.
Vor nunmehr knapp einem halben Jahrhundert schon schwärmte der berühmt-berüchtigte, in den USA äußerst einflussreiche Physiker Edward Teller von weitestgehend autonomen Waffensystemen:
„Was wir machen könnten, ist die Entwicklung ferngesteuerter Fahrzeuge. Nehmt die Piloten heraus aus den Flugzeugen. Nehmt die Soldaten heraus aus den Panzern. Nehmt die Seeleute herunter von den Schiffen. Diese Waffen werden kleiner sein, billiger, viel zahlreicher, und viel verbrauchbarer (…). [S]ie können gebraucht werden für Angriff und Verteidigung. Alles, was ein gut programmiertes Gehirn machen kann, eine Maschine, ein Computer kann es besser machen“ (Teller 1980, S. 20).
Viele Wissenschaftler*innen weltweit arbeiten an dieser fürchterlichen Vision – natürlich auch unter Nutzung und Weiterentwicklung von KI-Werkzeugen. Kein internationales Vertragsregime, das diese Entwicklungen umfassend stoppt oder zumindest massiv eindämmt, ist in Sicht. Man streitet, so hört man, über den Grad der Automatisierung, der auch dann noch erlaubt bleiben soll.
Im Schlepptau der militärischen Weiterentwicklung und Nutzung der Künstlichen Intelligenz, der Automatisierung, der Quantentechnologie etc. kündigt sich noch mehr Bedrohliches an. Aktuell droht auch die intensive Militarisierung des Weltraums. In Forschungslaboren entstehen vielleicht doch auch neue Biowaffen. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Dual-Use-Konzepte und die EU-Förderpolitik
Bei all dem spielen zivil-militärische Ambivalenz und geplanter »Dual-Use« von FuE eine wesentliche Rolle. Letzteres klang im Bundesforschungsbericht 1993 so: „In Deutschland zielen staatliche FuE-Anstrengungen vorrangig auf zivile FuE-Förderung“ (BMFT 1993, S. 265) und diejenigen „des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) setzen (…) auf diese breite wissenschaftliche Basis in Form von ‚add-on‘-Programmen oder ergänzenden Programmen auf“ (ebd.). Passend dazu erklärte der zuständige Abteilungsleiter im BMVg die etablierte Praxis, dass „die FuT-Aktivitäten mit Dual-use-Anwendungspotenzial im Vorfeld eingehender“ zwischen dem Forschungs- und dem Verteidigungsressort „abgestimmt und ggf. gemeinsam initiiert werden“ müssten (vgl. Liebert et al. 1994, Liebert 2005).
So werden bewusst zivil-militärische Grauzonen in der Forschung geschaffen. Eine Folge ist, dass die Unterscheidbarkeit von zivilen und militärischen Zielsetzungen verkompliziert und bewusst erschwert wird. Demokratische Kontrolle wird schwieriger und – zumindest abhängig beschäftigt – Forschende werden dem Risiko ausgesetzt, über tatsächliche Pfade und Anwendungen ihrer Arbeit im Unklaren zu bleiben. Verantwortungsbewusste Entscheidungen darüber, mit welchen Zielsetzungen man persönlich oder als Institution forscht, werden weitgehend ausgehebelt. Ethisch-moralische Dilemmata sind absehbar und ebenso die Veränderung der Richtung des Fortschritts durch Dual-Use-Konzepte. (vgl. Liebert 2021)
»Dual-Use«-Strategien werden seit langem auch von der EU-Kommission verfolgt und man will diese zunehmend mit Hinweis auf den zu erfolgenden Aufbau der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) etablieren. Der ursprünglich in der EU geltende Grundsatz, dass die militärische Forschungsförderung allein in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten liegt, wurde spätestens 2017 mit Schaffung des »European Defense Fund« aufgehoben. Dessen Fördersummen wachsen derzeit massiv.
Auch die bislang geltende klare Trennlinie zwischen ziviler und militärischer Forschungsförderung wurde von der Europäischen Kommission in den letzten Jahren gezielt aufgeweicht, um militärisch relevante europäische Forschungsförderung aus zivilen Etats zu ermöglichen. Durch Dual-Use-Forschungsförderung soll die »volle Ausbeutung« von Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung erreicht werden. Dementsprechend legte die Kommission im Januar 2024 ein »White Paper« vor, das genau darauf abzielt und verschiedene Optionen für die explizite Förderung von FuE mit Dual-Use-Potenzial vorschlägt. Manche dieser Optionen würden Veränderungen im europäischen Rechtsrahmen erforderlich machen. Erste Bemühungen in diese Richtung waren aber in den letzten Jahren noch an fehlenden Mehrheiten im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament gescheitert.
Die europäische Debatte kreist folglich um zwei Leitpfade. Der eine setzt auf Konvergenz: bewusste Dual-Use-Planung, Synergien, Koordination zwischen zivilen und militärischen Akteuren, auch mit der vagen Erwartung von Kosten- und Innovationseffekten. Der andere fordert Divergenz: die institutionelle Trennung zwischen ziviler und militärischer FuE und entsprechender Forschungsförderung soweit möglich aufrecht erhalten. Noch sind letzte Entscheidungen nicht gefallen.
Was nun zu tun wäre…
Es lohnt sich, in alten Analysen Jürgen Habermas’ aus den 1980er Jahren nachzulesen, die eine überraschende Aktualität besitzen. Habermas kritisierte 1985 die fehlgeleitete Moderne mit ihrer „technischen Beherrschung der Natur“ und dass die ein Wirtschaftswachstum erzeugenden Innovationsschübe, „zum ersten Mal intentional mit einer außer Kontrolle geratenen Rüstungsspirale verknüpft werden“ (Habermas 1985, S. 414). Die atlantische Wertegemeinschaft rund um die NATO sei „kaum mehr als eine Propagandaformel für Verteidigungsminister“ (ebd., S. 424). Er beschwor dagegen den „Traum von [einer] ganz anderen europäischen Identität“ (ebd.), deren Vision aus „eigenen Traditionen“ (ebd., S. 425) geschöpft werden könnte. Und er schlussfolgerte: „Zu einer neuen Identität wird das alte Europa nur dann finden, wenn es diesem Kurzschluß aus Wirtschaftswachstum, Rüstungswettlauf und ‚alten Werten‘ die Vision des Ausbruchs aus den selbstverhängten systemischen Zwängen entgegensetzt“ (ebd.).
Solche Visionen aber lassen sich nicht realisieren, ohne den Blick intensiv auf die wissenschaftlich-technischen Dynamiken im Kern der wissenschaftlich-technischen Welt zu richten – so wie es bis zu einem gewissen Grade auch in diesem Heft geschehen wird. Die wissenschaftliche Analyse der Ambivalenzen wird zentrale Aufgabe. Dies kann nicht auf rein individueller Ebene der einzelnen Wissenschaftler*innen gelingen. Institutionelle Anstrengungen sind notwendig, um Transparenz über Entwicklungsdynamiken zu erreichen, die mindestens zu zivil-militärischer Entflechtung führen müsste. Wohl organisierte institutionelle Anstrengungen sind nötig, die gestützt auf Wissenschafts- und Technikfolgenabschätzung präventive Rüstungskontrollforschung ermöglichen und schließlich zu breiten politischen und ethischen Diskursen führen können und müssen. (vgl. Liebert und Neuneck 1992, Liebert 1997, Liebert und Schmidt 2018)
Geistige und moralische Fähigkeiten sind dann in ganz anderer Weise gefordert als es uns im inzwischen weltumspannenden Industriesystem suggeriert wird. So könnte eine anders geartete, friedliche Gestaltung des Fortschritts – wider die ungebremste Rüstungsdynamik – gelingen – ausgehend von Europa.
Anmerkungen
1) In W&F sind immer wieder Schwerpunkthefte zu diesen Thematiken erschienen, so z.B. 1/2008 »Die Wiederkehr der Rüstungsdynamik und die Renuklearisierung der Welt«, 3/2025 »Ära der Aufrüstung«, Dossier Nr. 38 »Präventive Rüstungskontrolle« in Heft 3/2001.
2) Einen guten Überblick über die Lage der Rüstungskontrolle und die eigentlich bestehenden Notwendigkeiten und Möglichkeiten gaben Neuneck und Mölling (2005).
Literatur
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Habermas, J. (1985): Der philosophische Diskurs der Moderne. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
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Liebert, W.; Rilling, R.; Scheffran, J. (1994): Die Ambivalenz von Forschung und Technik und Dual-use Konzeptionen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Dies. (Hrsg.): Die Janusköpfigkeit von Forschung und Technik. Zum Problem der zivil-militärischen Ambivalenz. Marburg: BdWi, S. 12-30.
Liebert, W.; Schmidt, J. (2018): Ambivalenzen im Kern der wissenschaftlich-technischen Dynamik. Ergänzende Anforderungen an eine Theorie der Technikfolgenabschätzung. TATuP Technikfolgenabschätzung in Theorie und Praxis 27/1, S. 52-58.
National Research Council – NRC (1992): STAR 21. Strategic technologies for the army of the twenty-first century. Washington D.C.: National Academy Press.
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Teller, E. (1980): How we must use science for the defense of freedom. In: Proceedings of an AAAS symposium on January 8, 1980: “How much does the Defense Department advance science?”. Naval Research Laboratory, Washington D.C, 24.9.1980, S. 18-21.
Zuckermann, S. (1966): Scientists and war. The impact of science on military and civil affairs. London: Hamish Hamilton.
Prof. Dr. Wolfgang Liebert hat nach Studium der Physik und Philosophie von 1990 bis 2012 bei der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) und als Lehrbeauftragter für Philosophie an der TU Darmstadt gearbeitet. 2012-2022 war er Leiter des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften der BOKU University Wien.

