Vor den Binaries. C-Waffen-Vertrag jetzt - bevor es zu spät ist
von Werner Dosch
In dem 1675 in Strassburg geschlossenen „Vergleich so zwischen der Kayserlichen und Frantzösischen Armeen“ gegen den Gebrauch von Giftwaffen, dem ersten Vorläufer eines Abrüstungsvertrags für chemische Waffen, wurde vereinbart:
„...bei dem derley verbotener Zeug wird gefunden werden, der soll auff gesinnen vom der Parthey, zu welcher er gehöret, exemplarisch gestrafft werden“.
Heute mag diese Bestimmung lächerlich anmuten, weil sie von einer moralischen Integrität ausging, die gewährleistete, daß die eigene Partei vergangenes Unrecht selbst ahndet und abstellt. Inzwischen ist ritterliches Ethos pragmatisiert worden. Moderne Abrüstung scheint ohne Kontrolle, ohne Verifikationsmaßnahmen nicht mehr realisierbar.
Schlüssel für einen Vertrag über die Abrüstung chemischer Waffen ist eine befriedende Übereinkunft über Vor-Ort Inspektionen. Diese erfordern einen intimen Einblick in das militärische aber auch zivile Tun und Lassen der Gegenseite und sind daher suspekt. Mit den sogenannten nationalen Mitteln der Kontrolle, Satelliten etwa, lassen sich chemische Waffen, anders als Raketen, Panzer und dgl., nicht überprüfen, auch nicht die Fabriken für ihre Produktion oder, gegebenenfalls, ihre Vernichtung. Es läßt sich daher auch nicht über Rüstungsbegrenzung verhandeln. Bei den chemischen Waffen geht es um Alles oder Nichts. „Alles“ wurde anscheinend bei dem einzigen Abrüstungsabkommen seit 1945, der Konvention über das Verbot Bakteriologischer (Biologischer) und Toxinwaffen von 1972 erreicht. Während das Genfer Protokoll von 1925 bei chemischen Waffen lediglich den Ersteinsatz im Kriege verbietet und ihren Besitz als Repressalie zuläßt, sind bei der Konvention über die damit verwandten biologischen Waffen auch die Stufen der Entwicklung, Produktion und Lagerung verboten, allerdings mit einem entscheidenden Schwachpunkt: Bei der B-Waffen Konvention sind keine Verifikationsmaßnahmen vorgesehen! In der Präambel der Konvention sind B- und C-Waffen wohl aber miteinander verknüpft: Hier ist ausgesprochen, daß das Verbot der biologischen Waffen als erster Schritt zu einem Übereinkommen über wirksame Maßnahmen auch für das Verbot der Entwicklung, Produktion und Lagerung chemischer Waffen angesehen wird und ausdrücklich den Zweck hat, Verhandlungen mit diesem Ziel, der wichtigen und dringlichen Abschaffung chemischer und biologischer Massenvernichtungsmittel voranzutreiben.
Seit 15 Jahren verhandeln in Genf 40 Mitgliedsstaaten der CD-Gruppe (Chemical Disarmament) und seit 1976 (mit Unterbrechungen) die USA und UdSSR in zusätzlichen bilateralen Gesprächen über ein umfassendes Verbot chemischer Waffen. Die enormen technischen Probleme, die mit einer kontrollierten Abschaffung chemischer Waffen verbunden sind, waren Ende der siebziger Jahre in dem Maße geklärt, in dem Klärung auf diesem Gebiet, auf dem sich zivile und militärische Chemie überlappen, nur möglich ist. Kein Zweifel, chemische Abrüstung läßt sich, wenn überhaupt, nur über eine kluge Mischung von Kontrolle und Vertrauen realisieren. Falls sie zustande kommt, wird man mindestens noch 1 Jahrzehnt nach der selbst etwa 10 Jahre dauernden (teuren) Vernichtung der vorhandenen Kampfstoffvorräte weitere Mittel für Schutzmaßnahmen aufwenden müssen, um abzuwarten, ob der Vertrag eingehalten wird. Der Vertrag aber ist möglich.
Neue Vertragsentwürfe
Von den wichtigsten Vertragsvorschlägen spiegeln der von der Sowjetunion im Juni 1982 vor der 2. Abrüstungssondertagung der UNO-Vollversammlung vorgebrachte relativ allgemein gehaltene Entwurf und das überaus detaillierte Papier der Amerikaner vom April 1984 gleichermaßen den fortgeschrittenen Stand der CD-Verhandlungen wieder und stimmen in ihren Kernvorschlägen überein. Die Abweichungen liegen im Detail, in dem bekanntlich der Teufel zu Hause ist. Die UdSSR will 1. auf dem entscheidenden Gebiet der Kontrolle im wesentlichen nur vertrauensbildende Maßnahmen („Erklärungen“) zulassen, 2. Vor-Ort Inspektionen nur dann, wenn ein etwaiger Verdacht nicht durch eine plausible Erklärung ausgeräumt werden kann und auch dann nur, wenn die verdächtigte Regierung zustimmt. In diesem Fall wird die Offenlegung der Verdachtsgründe und -quellen gefordert. Dies bedeutet, daß das Verschwiegenste, Geheimdienstinformationen und -methoden preisgegeben werden müßten. Dies war nicht akzeptabel und insgesamt zu wenig. Im Februar 1984 hat die Sowjetunion in dem ersten Punkt eine neue Position eingenommen: Zustimmung zu Kontrollen soweit nötig, aber nicht mehr als technisch unbedingt erforderlich. Im zweiten Punkt zögert sie immer noch bei der Einladung der obligatorischen Vor-Ort Inspektion im Verdachtsfall.
Der von Vizepräsident Bush in Genf vorgetragene amerikanische Entwurf hat neben offenbaren Überregelungen im Kontrollbereich und Schlampigkeiten folgenden Pferdefuß, der die Sowjetunion zunächst dazu brachte, die Verhandlungen verärgert abzubrechen: Die minutiösen Kontrollvorschläge beziehen sich auf das, was in einem Land staatlicher Kontrolle unterliegt. Dies ist für die UdSSR alles was mit Chemie zusammenhängt, für die USA, wegen der ausgeprägten Privatisierung, aber nur ein Teil davon. Die bilateralen CD-Verhandlungen wurden Ende Juni 1984 auf Expertenebene wieder aufgenommen. Es gibt aber andere Entwicklungen, die es nicht nur zweifelhaft erscheinen lassen, daß der Vertrag bald zustande kommt, sondern ob er überhaupt möglich ist.
Die binären Kampfstoffe
Am 8.2.1982 forderte Präsident Reagan vor dem Senat die Produktion neuer tödlicher binärer chemischer Munition als „wesentlich für das nationale Interesse der USA“. Bei den Binärwaffen werden die Kampfgifte erst während des Fluges einer Granate, Bombe oder dgl. aus zwei oder mehreren weniger giftigen bis harmlosen Chemikalien synthetisiert. Unter „harmlosen“ Stoffen sind kommerzielle Produkte wie Isopropanol, Schwefel, Äthylen, Cl2S2 zu verstehen, die man grundsätzlich nicht verbieten oder kontrollieren kann. Die neuen binären Waffen in ihnen sollen zunächst noch die „alten“ Nervenkampfstoffe und Loste erzeugt werden - lassen das Dilemma der chemischen Waffe endgültig unlösbar erscheinen: Wie ließe sich dem militärischen Mißbrauch von kommerziellen Chemikalien Einhalt gebieten? Das Problem ist völlig neu. Auch bei der Diskussion der klassischen Kampfstoffe mußte man schon die (allerdings nicht supertoxischen) „Mehrzweckstoffe“ wie Blausäure, Phosgen, Chlor berücksichtigen, die in ihrer „erlaubten“ Verwendung Grundbausteine der zivilen Chemie, aber auch als Kampfgifte geeignet sind. Durch die Binärtechnologie ist der Giftzahn gezogen, der bisher Militärs den gefährlichen Umgang mit klassischen Kampfstoffen suspekt erscheinen ließ.
Präsident Reagan hatte am 5.4.1984 seine Ankündigung des erwähnten Vertragsentwurfs erneut mit der Produktionsabsicht für binäre Kampfstoffe gekoppelt, „damit das Land etwas zum Handeln hat“. Er begründete dies damit, daß die Sowjetunion die Bestimmungen des Genfer Protokolls „auf tragische Weise gebrochen“ habe, daß „das umfangreiche Arsenal der UdSSR an chemischen Waffen die US-Streitkräfte bedroht“ und daß daher für die USA (moderne) „chemische Waffen als Repressalie erforderlich“ seien. Bisher hatte der Kongreß die enormen Mittel für die Produktion der „Binaries“ bei mehrfachen Anforderungen noch verweigern können. Der Streit zwischen dem Präsidenten und dem Haus wird von den Schlaglichtern einer Kampagne begleitet, die noch Außenminister Haig unter dem Stichwort „Gelber Regen“ - angeblicher sowjetischer oder sowjetisch gesteuerter Einsatz von Kampfstoffen in verschiedenen asiatischen Ländern im März 1982 in Berlin gestartet hatte. Die anschließende wissenschaftliche Überprüfung dieser ungeheuerlichen Anklage hat zweierlei deutlich gemacht: 1. bei dem gelben Regen handelt es sich um mit Fusiarumpilzen natürlich verunreinigte Fäkalien von Bienen; allerdings kann es keine Sicherheit geben, daß für die Vergiftungen durch die Toxine (Epoxytrichothecene) aus diesen Pilzen nur Bienen verantwortlich sind. 2. Auch Experten tun sich sehr schwer bei der Aufklärung von Verdächtigungen hinsichtlich eines Mißbrauchs chemischer oder biologischer Waffen. Dies wirft ein Licht auf die Schwierigkeiten der Kontrolle bei einer eventuellen Abrüstung dieser Waffen.
Faktisch haben die Militärs die chemische Abrüstung bereits abgeschrieben. Im August 1982 nimmt das US-Heer das Air-Land-Battle-Konzept an, das dann in die offizielle Militärdoktrin des Field Manual 100-5 eingeht: Vorwärtsverteidigung, erweitertes Gefechtsfeld, integrierter Einsatz von konventionellen, chemischen, elektronischen und nuklearen Waffen. Chemische Waffen sind in dieser Doktrin bereits fest verankert.
C-Waffen sind Massenvernichtungswaffen
C- und B-Waffen sind ihrer Natur nach Massenvernichtungsmittel. Sie wurden als solche bisher aber noch nicht eingesetzt und es ist wichtig, sich klarzumachen, daß moderne Militärdoktrinen auf den vorwiegend taktischen Einsatz dieser Waffen abgestellt sind. Dies bedeutet nicht, daß der Charakter des Massenvernichtungsmittels im Ernstfall nicht doch zum Ausdruck käme zumindest gegenüber der ungeschützten Zivilbevölkerung, soweit die Kampfstoffwolke reicht. Die eindeutige Verwendung der Giftwaffe zur Massenvernichtung müßte unvermeidbar den nuklearen Gegenschlag auslösen. Neben den nuklearen sind - nach militärischer Argumentation keine anderen Massen-vernichtungsmittel erforderlich und zulässig. Über die chemische Abrüstung ließe sich vermutlich schnelle Einigung erreichen, wenn der Einsatz der chemischen Waffe ausschließlich Massenvernichtung bedeuten müßte. Es ist also gerade die vorgestellte Begrenzbarkeit als integrierte Gefechtswaffe jedoch mit unkalkulierbaren und unvorstellbaren Folgen für die Zivilbevölkerung), die chemische Kampfstoffe militärisch attraktiv macht und die aus diesem Grund an einem echten Abrüstungswillen zweifeln läßt. Dies gilt auch für die „sicheren“ Binärwaffen. Nehmen wir an, es kommt in absehbarer Zeit nicht zur chemischen Abrüstung.
Die Folgen wären: Die für Europa bestimmten Binärwaffen würden produziert und schließlich auch zu uns gebracht. Die Sowjets haben bereits angekündigt, daß sie für jede Waffe, ausdrücklich auch für die Binaries, eine Antwort finden würden; sie wurden vermutlich auch bei dieser neuen Rüstung nachziehen in dem Totentanz der „Retaliation in kind“. Das Verdikt der B-Waffen Konvention wäre nach dem anfangs Gesagten erschüttert, denn die Konvention hat doch nur die Bedeutung eines Wechsels auf die allgemeine chemische Abrüstung. Zu befürchten ist also eine unabsehbare chemische und vermutlich auch biologische Aufrüstung. Die Chance für Abrüstung ist jetzt gegeben und wird vertan sein, wenn die Binaries erst produziert werden. Bei einer ohnehin verhängnisvollen Entwicklung ist Irreversibilität, die hier droht, das größte aller Übel!
Nehmen wir dagegen an, es käme doch zu einer kontrollierten Abrüstung. Dies wäre ein wahrhaft zukunfterhellendes Ereignis. Allerdings ist auch ein wasserdichter B C-Vertrag keine absolute Problemlösung. Er hätte den Wert einer ganz ungewöhnlich weitreichenden vertrauensbildenden Maßnahme. Im Falle einer Krise ist eine hochentwickelte chemische Industrie prinzipiell imstande, beträchtliche Kampfstoffmengen innerhalb von Monaten neu zu erzeugen. Auch ein erfahrener Chemiestudent kann in der Lage sein, supertoxische Chemikalien im Litermaßstab, etwa zu terroristischen Zwecken, zu synthetisieren. Dies ist sogar schon geschehen. Ein Liter Sarin ist viel.
Welche Folgerungen lassen sich aus dem Vorgebrachten ziehen? Vielleicht ist es hilfreich sich klarzumachen, daß die Furcht derjenigen, die meinen in einer feindlich gespaltenen Welt nicht genügend gerüstet zu sein und die Furcht der Anderen vor den Konsequenzen dieser Rüstung einem gemeinsamen Kein entspringen, der Furcht um das eigene, um gegenwärtiges Leben. Von beiden Blickrichtungen aus sieht man, um eine Metapher aus dem Korintherbrief zu variieren, wie in einem Spiegel noch sich selbst. Der Blick durch den Spiegel, d. h. über die eigene Existenz hinaus, zu der Frage, ob und wie es künftige Existenz nach uns geben kann, eröffnet erst die schwierige und bittere Perspektive von Erkenntnis. Die Wirkungen der modernen Waffen, das bezweifelt niemand, reichen in diese Perspektive hinein. Das gewöhnliche vordergründige Denken ist ihr noch nicht angepaßt. Das sich auf den ersten Blick mit Logik und aus Zwängen entwickelnde Rüstungsgeschäft stellt sich in der erweiterten Perspektive in seiner vollendeten und beziehungslosen Absurdität dar. Es zeugt von einem schizophren gewordenen Denken, wenn wir auf Phänomene wie Giftwaffen nur reaktiv ansprechen, als hätte ein fremder Gott das Zeug in die Welt gesetzt. Die Waffen sind Produkte unseres eigenen Denkens, das sie zuläßt. Bei den Kampfstoffen läßt sich nur deutlicher als bei „abgehobeneren“ Waffen erkennen, wie tief und intim sie in der technischen Zivilisation, hier dem Bereich Chemie, verwurzelt sind. Es geht nicht darum nur das manifest vorhandene an der Fehlentwicklung Kampfstoffe abzulehnen, deren geistige Grundlagen ja nicht vergeßbar sind, sondern mit konstruktivem Denken neu festzulegen, was in dieser komplizierten Zivilisation zulässig ist und was nicht. Ohne die Wiedererlangung solcher moralischer Integrität, von der eingangs die Rede war, werden wir uns in Detailproblemen verrennen und das Ganze verlieren. Eine zukunftsfähige Moralität, die aus Einsicht in das Notwendige erwächst, wird Freiheit bedeuten und auch Handlungsfreiheit eröffnen. Das moralische Licht läßt sich nicht verordnen, es kann nur an der Basis angehen. Spätestens seit Hitler wissen wir um die Bedeutung einer allgemeinen Verantwortlichkeit der Zeitgenossen. Man darf sich nicht darauf verlassen, daß die Abrüster und Politiker richtig handeln werden. Diese Personen können nur geschickt handeln. Die Richtung, die Vorzeichen für das Richtige, müssen unmißverständlich von der Bevölkerung gesetzt und gelebt werden. Hier liegt vor allem die Aufgabe und Legitimation der Friedensbewegung, als dem engagierten und am besten informierten Teil der Bevölkerung. Weil Probleme wie die hier angeschnittenen sehr kompliziert und wissenschaftlich sind, müssen sie zunächst von Wissenschaftler angepackt und vermittelt werden.
Literaturhinweise:
Ernst von Weizsäcker (Hrsg.), BC-Waffen und Friedenspolitik, Studien zur Friedensforschung der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft Heidelberg, Band 5,Stuttgart 1970.
antimilitarismus-information, Heft 8-9/1980, Schwerpunktheft C-Waffen
Joachim Krause, Die künftige Entwicklung im Bereich der Abrüstung von biologischen und Toxin-Waffen, Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-LN 2258, Juli 1980.
The Defense Monitor, Old Fears, New Weapons: Brewing a chemical arms race. Nr. 10/1980.
Hans Günter Brauch, Der chemische Alptraum oder gibt es einen C-Waffen-Krieg in Europa? Dietz-Verlag, Berlin/Bonn Oktober 1982.
Hans Günter Brauch/Alfred Schrempf, Giftgas in der Bundesrepublik - Chemische und biologische Waffen, Fischer Taschenbuch Verlag, November 1982.
Hans Günter Brauch und Rolf-Dieter Müller (Hrsg.), Deutschland und der chemische Krieg, Von der Giftküche des deutschen Imperialismus zum chemischen Schlachtfeld der Supermächte? Dokumente und Materialien, mit einem Vorwort von Prof. Dr. Adolf-Henning Frucht.
Robert Harris/Jeromy Paxmann, Eine höhere Form des Tötens. Düsseldorf-Wien 1982 Karl-Heinz Lohs, (Hrsg.), Der kalte Tod. Chemische Waffen und Massenvernichtungsmittel, Köln 1982.
Wolfgang Schwarz, Binärwaffen - chemische Kampfstoffe im Konzept der USA für offensive Kriegsführung, in: IPW-Berichte 3/84, Berlin/DDR.
"Chemische Waffen und Abrüstung" in: Wissenschaft und Frieden 3. u. 4/82, hrsg. v. Internationales Institut für den Frieden, Wien.
Weltföderation der Wissenschaftler, Die Folgen eines chemischen Krieges, Studie des Abrüstungsausschusses 1983.
Die Kosten der Giftgasmodernisierung
Der Britische Friedensforscher und Giftgasexperte Julian Perry Robinson schätzt die Gesamtkosten der amerikanischen Giftgasmodernisierung für die nächsten 10-15 Jahre auf 9-19 Mrd. US-Dollar, d. h. auf bis zu 45 Mrd. DM. Der Giftgasexperte des Pentagon, Theodor Gold, nannte am 6.5.1982 für die Zeit bis 1987 einen Betrag von 6-7 Mrd. US-Dollar. Die liberale Los Angeles Times äußerte dagegen die Vermutung, daß das amerikanische Giftgasmodernisierungsprogramm über 50 Mrd. US-Dollar bzw. über 125 Mrd. DM kosten könne. Mit der Entscheidung von Präsident Reagan vom Februar 1982 wird eine neue Spirale des Wettrüstens bei den Massenvernichtungswaffen eingeleitet.
Aus: Hans Günter Brauch, Giftgas in Europa.
33. Abgeordneter Conradi (SPD) - Welche Institute in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen sich mit der Forschung über chemische Waffen und der Abwehr von möglichen Gefahren bei der Verwendung solcher Waffen durch den militärischen Gegner, und welche öffentlichen Mittel werden pro Jahr für die Förderung solcher Forschungs-vorhaben ausgegeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach vom 18. Oktober 1983 Wie bekannt, hat die Bundesrepublik Deutschland im revidierten Brüsseler Vertrag von 1954 ausdrücklich auf die Herstellung von chemischen Waffen verzichtet. Solange der Warschauer Pakt in seinen Kriegsführungsoptionen jedoch nicht auf chemische Kampfmittel verzichtet, ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Mittel und Verfahren auszuarbeiten, die die Streitkräfte vor der Wirkung chemischer Waffen schätzen.
Die von Ihnen angesprochenen Institute forschen daher ausschließlich mit dem Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für den Nachweis und die Entgiftung chemischer Kampfstoffe sowie über Filtermaterialien für den Atemschutz zu erarbeiten. Diese Aufgaben werden im wesentlichen im Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung in Grafschaft/Hochsauerland durchgeführt, dem 1983 1.638.000 DM zur Verfügung gestellt wurden sowie im Batelle-Institut in Frankfurt am Main, das für einen Forschungsauftrag 1983 324.782 DM erhielt. Das Gesamtvolumen für die C-Schutzforschung beträgt für 1983 2.719.032 DM.
Werner Dosch ist Professor für Mineralogie am Institut für Geowissenschaften an der Universität Mainz und gehört zu den 23 Erstunterzeichnern des Mainzer Appells.