W&F 1991/4

„Waffen mit beschränkten Einsatzmöglichkeiten“

Zum U-Boot-Geschäft zwischen Südkorea und der Bundesrepublik Deutschland

von Joo-Hi Lee

1989 war in einer südkoreanischen Zeitung zu lesen, daß die südkoreanische Marine im Jahr 1987 drei Untersee-Boote von der BRD-staatseigenen Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) gekauft hat.1 Die koreanische Regierung hat diesen Kauf bestätigt. Es bleiben einige Fragen und Widersprüche. Die Boote wurden teurer als zum Weltmarktpreis gekauft und der U-Boot-Typ, um den es hier geht, ist für die südkoreanischen Küstengewässer nicht geeignet. Schließlich besteht der begründete Verdacht, daß der Differenzbetrag zwischen Weltmarktpreis und überhöhtem Kaufpreis in die Taschen der regierenden Partei (DJP) von Präsidenten Roh Tae Woo weitergeleitet wird.2

Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf der U-Boote an die südkoreanische Marine nicht gegen bundesrepublikanische Gesetze verstößt, z.B. gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz, da dieses Geschäft „das friedliche Zusammenleben der Völker“, nämlich der Koreaner in Süd- und Nordkorea stört.3

A B C D
Weltmarktpreis lt oppos. Gruppen Kaufpreis lt. kor. Marine Kaufpreis lt. oppos Gruppen Kaufpreis lt.Mierzwa10
1 Stück 150 200 228 120
3 Stück 450 600 684 360
Differenz (B-A)= 150 (C-B)= 84 (C-A)= 234
(B-D)=240 (C-D)= 324 (Mio. US-Dollar)
A u. C: Angaben von oppositionellen Parteien;
B: Angaben der südkoreanischen Marine;
D: Angaben von deutschen Quellen

Die Bundesregierung hat inzwischen auf Anfrage mitgeteilt, daß sie „seit Dezember 1987 die Herstellung und den Export von 6 U-Booten für die Marine der Republik Korea genehmigt“ hat. Weiter heißt es: „Die Entscheidungen sind entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und den »Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern« vom 28.04.1982 getroffen worden. Die Bundesregierung hat dabei in Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Genehmigungspraxis der Tatsache Rechnung getragen, daß es sich bei U-Booten – anders als bei landgestützten Geräten – um Waffen mit beschränkten Einsatzmöglichkeiten handelt, die insbesondere nicht bei inneren Unruhen im Empfängerland eingesetzt werden können.4

Hier soll zum einen auf die Vorgeschichte der U-Boot-Geschäfte der Bundesregierung mit Südkoreas Regime eingegangen werden, zweitens sollen die während der diesmaligen regulären Parlamentsuntersuchung von einer südkoreanischen Oppositionspartei (PDP) gestellten Anfragen und die Antworten der Regierung behandelt werden.

Zur Vorgeschichte

Einer Meldung des SIPRI-Instituts zufolge bestellte die südkoreanische Regierung im Jahre 1986 2 U-Boote vom Typ 209/3 bei der HDW und plante darüber hinaus, unter einem Lizenzabkommen 12 weitere Unterseeboote in Südkorea zu produzieren5. „Im Zentrum des deutschen Griffs nach den Weltmeeren steht die Firma IKL, das »Ingenieur-Kontor Lübeck, Prof. Gabler Nachf. GmbH«. Die Boote ließ das IKL bisher bei HDW in Kiel, der Howaldtswerke/Deutsche Werft AG, bauen, sowie bei Emdener Thyssen Nordseewerft (TNSW). Neuerdings wird der Bau mehr und mehr exportiert, in die Türkei etwa oder nach Südkorea, wobei die Lübecker Ingenieure nur noch die Blaupausen, das Know-how, verkaufen.“ 6 Der FAZ zufolge „hat die deutsche Wehrtechnik gute Chancen, in absehbarer Zeit einen südkoreanischen Auftrag über 4 Unterseeboote zu erhalten… Unklar ist bisher, ob auch das erste Boot schon in Korea montiert oder noch in der Bundesrepublik gefertigt wird.“7 In der Zeitschrift Wehrtechnik wird allerdings darauf hingewiesen, daß ein U-Boot von der HDW geliefert und zwei in Lizenz in Korea gebaut werden sollen.8 Diese Information scheint verläßlich, da sie sich zum einen mit einer Meldung des SIPRI aus dem Jahr 1989 deckt und auch der südkoreanische Verteidigungsminister Lee Sang Hoon während der parlamentarischen Untersuchung den Kauf dreier U-Boote bestätigte, ohne allerdings die Anzahl der Lizenzbauten zu nennen.9

Zur Frage des Kaufpreises

Unter der Voraussetzung, daß die südkoreanische Marine 3 Untersee-Boote von der BRD gekauft hat, läßt sich obige Rechnung aufmachen:

Diese unterschiedlichen Preise beruhen auf Fragen der Parlamentarier und Antworten des Verteidigungsministers sowie auf bundesdeutschen Erhebungen.11 Der tatsächliche Kaufpreis ist nur auf diesem Wege annähernd zu ermitteln, da er als Staatsgeheimnis behandelt wird. Von diesem Vergleich kann man vorläufig schlußfolgern, daß erstens aufgrund der Beweisführung der oppositionellen Parteien die südkoreanische Marine die U-Boote um 234 oder 150 Mio. US-Dollar zu teuer gekauft hat; daß zweitens unter Zugrundlegung deutscher Quellen der Differenzbetrag sogar mit 240 bis 324 Mio. Dollar zu beziffern ist.12

Die Aussage des südkoreanischen Verteidigungsministers wird aus folgenden zwei Gründe widerlegt:

Einmal bestellte Ende Oktober 1989 die südkoreanische Regierung weitere drei U-Boote zum Stückpreis von 165 Mio. US-Dollar13, der sich dem von der oppositionellen Partei für Frieden und Demokratie behaupteten Weltmarktpreis annäherte. Es ist jedoch normalerweise so, daß wegen der Rüstungsinflation der Beschaffungspreis fast immer teurer wird. Aber er verbilligte sich diesmal von 200 Mio. Dollar auf 165.14 Zum anderen kaufte das vom Volk zurückgedrängte Chun-Regime (1980-1987) eigentlich nur ein komplettes U-Boot, und weitere zwei U-Boote sollen von der Daewoo-Werft in Lizenz gebaut werden.15 D.h. rechnerisch gesehen veranschlagt sich der Kaufumfang mit 200 Mio. DM zuzüglich 42,6 Mio. DM (Preis von Blaupausen)16. Bisher unbekannt blieben die Kosten von Bauhilfe, U-Boot-Komponenten, Provision und Lizenzgebühr.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  • Wohin sind die Gelder gegangen?
  • Werden sie als Parteispenden mißbraucht, oder haben einige Marinegenerale und für Anschaffung der Waffensysteme Verantwortliche diese Gelder in ihre eigenen Tatschen gesteckt?
  • Hat die HDW eine teurere Quittung für die Generale und Staatsbeamten ausgestellt, und wenn ja, verstößt eine solche doppelte Ausstellung der Quittung gegen irgendein bundesdeutschen Gesetz?

Diese Fragen müssen in einem Untersuchungsausschuß des deutschen Bundestages wie im Fall der Südafrika-Affäre untersucht werden.

Ckarakteristika der gekauften und bestellten U-Boote

Bei dem hier behandelten Waffenhandel geht es um U-Boote des Typs 209-1200, die:

von IKL entworfen und danach von HDW hergestellt werden;

konventionell d.h. mit Dieselmotoren angetrieben werden, die von der Daimler-Benz eigenen MTU gebaut werden;

mit 1200 t Verdrängungsmasse normalerweise in der Seetiefe von 80m laufen, während die koreanische Küstentiefe sich auf ca. 20-40m beläuft, womit ihre Eignung für die Küstenverteidigung Koreas fraglich ist.

Was den zukünftigen Kauf und die Lizenzproduktion der U-Boote seitens Koreas angeht, unterscheiden sich die Angaben:

Den oppositionellen Parteien zufolge werden 6 Stück von der Daewoo-Werft unter Lizenz von HDW gebaut werden17; in dem Bericht von Wehrtechnik (3/88) „bezifferte das Land seinen Bedarf einmal mit etwa zehn Booten.“ (S. 68) Diese Vermutung wird neuerdings dadurch bestätigt, daß der Präsident Roh Tae Woo unmittelbar vor dem Antritt seines Staatsbesuches in Bonn (20-22.11.1989) Ende Oktober 1989 den Auftrag an die HDW für weitere 3 U-Boote gebilligt hat.18

Wie umfangreich dieses Geschäft ist, wird dadurch erkennbar, daß der Umsatz von HDW im Jahr 1983 mit 1.610 Mio. DM beziffert wird.19 Demgegenüber beläuft sich der Umfang des Südkorea-Geschäfts (ausgehend von bisher bestellten 6 U-Booten) auf ca. 1.200- 1.860 Mio. DM20.

Auf der anderen Seite macht das Geschäft, anteilig an den südkoreanischen Rüstungsausgaben für 1990 ca. 6 Prozent bis 9 Prozent aus.21 Dieser Anteil macht den Löwenanteil an den Neuanschaffungen wichtiger Waffengattungen, z.B. Einführung der Frühwarnsysteme AWACS, Kauf und Produktion der 120 Kampfflugzeuge u.a. für die 90er Jahre aus.22 Also wurde neuerdings beschloßen, daß 38.1 Prozent des Militärbudgets des kommenden Jahres für diese Anschaffung neuer Ausrüstung gebraucht werden. Im Vergleich zu den gesamten bundesdeutschen Rüstungsexporten im Jahre 1988 (1,45 Mrd. US-Dollar), ist dieses Geschäft auf 1,08 Mrd. US- Dollar veranschlagt.23

Beziehungen zwischen koreanischen und bundesdeutschen Rüstungsunternehmen

Nach dem Archiv des IFSH lieferte die bundesrepublikanische Regierung im Zeitraum von 1964 bis 1989 14 Staaten der Länder der Dritten Welt 45 U-Boote.24 Zu diesem Rüstungsexport zählten nicht nur komplette Waffensysteme, sondern auch Ersatzteile, Militärhilfe, Produktionstechnik und -technologie mit/ohne Lizenzen sowie Ausbildung.25

Der Friedensforscher und Rüstungsexperte Herbert Wulf bemerkt hierzu: „Kein Land der Welt lieferte so viele U-Boot-Neubauten in Entwicklungsländer wie die Werften aus der Bundesrepublik (besonders die im Besitz der öffentlichen Hand befindliche Howaldtswerke Deutsche Werft).“ 26

Zu den weltbekannten Konstrukteuren und U-Boot-Bauern gehören IKL, HDW und TNSW. Andere führende bundesrepublikanische Rüstungsproduzenten nehmen an diesem Geschäft teil. „An einem U-Boot wie dem 209er hängt eine ganze Kette von wichtigen und einflußreichen Zulieferern: Siemens (Elektromotoren), MTU (Dieselgeneratoren), Krupp Mak (Torpedorohre), AEG (Lenktorpedos), Varta (Batteien), Zeiss (Sehrohre), um nur einige zu nennen.“ 27

Bis zum Jahr 1986 war der Waffenhandel zwischen der BRD und Südkorea von geringerer Bedeutung, ausgenommen die Ausbildung der Offiziere, Lieferung kleinerer Waffen, Waffenteile, Klimaanlagen für eine Korvette und ein Übungssystem für Mörser.24 Dagegen verstärkte sich die Zusammenarbeit der beiden Staaten nach 1986. Außer den U-Booten importierte Südkorea 1987 Such- und Ziel-Radar von Siemens; der südkoreanische Rokit (Repubic of Korea Indigenous Tank)-Panzer wird mit MTU-Motoren angetrieben. 200 Motoren werden geliefert. Dieses Geschäft hat ein Volumen von 400 Mio. DM.25 Bis dahin war es der größte Rüstungsexport der BRD nach Südkorea.

Es ist sehr wichtig hier noch einmal zu fragen, was das hauptsächliche Ziel des Staatsbesuches Roh Tae Woos in der Bundesrepublik Deutschland war. Hervorzuheben ist, daß die „Zusammenarbeit und Kooperation beider Rüstungsindustrien und -unternehmen oben auf der Tagesordung stehen“.26 Der südkoreanische Wissenschafts- und Technikminister traf sich mit dem bundesrepublikanischen Forschungsminister und besuchte u.a. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V.(DFVLR). Themen der Unterhaltungen sollten „Untersee-Forschung, Forschungssatelliten sowie Luft- und Raumtechnik“ sein.27

Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen bundesdeutsche Gesetze

„Die bundesdeutschen Exportgesetze bieten der Regierung und ihren Kontrollbehörden zahlreiche Möglichkeiten, den Rüstungsexport schärfer als in der Vergangenheit einzuschränken. Offensichtlich fehlt es am politischen Willen, die Gesetze restriktiv anzuwenden. (Hervorhebung von JH) Mit merkwürdig anmutenden Interpretationskünsten wird Rüstungsexporteuren ein großer Handlungsspielraum geschaffen. Rüstungsfirmen konnten sich durchaus ermuntert fühlen, die bestehenden Gesetze nicht allzu eng auszulegen, da sie in vielen Fällen Rückendeckung aus Bonn hatten.“<0> 28

Südkorea gehört zu einem der gefährlichsten Spannungsgebiete der Welt.

Dies läßt sich mit folgenden Argumenten eindeutig belegen:

  1. Der renommierte südkoreanische Friedensforscher Lee Young-Hee stellt fest: „Die koreanische Halbinsel, die in Nord und Süd geteilt ist und sich seit 40 Jahren in ständiger Kriegsbereitschaft (Hervorhebung von JH) befindet, bleibt in Nordostasien der Brennpunkt eines nuklearen Krieges, der auf die ganze Welt überspringen kann.“ 29
  2. Die militärischen Potentiale von Süd- und Nordkorea zusammengenommen zählen zur »Weltspitze«:

    • Die Zahl der Soldaten beläuft sich auf 1,3 Mio. und rangiert damit an vierter Stelle in der Welt nach China, der UdSSR und den USA30;
    • Mit einem Umfang von 7,6 Mrd. US-Dollar (umgerechnet mit Basispreis 1986)31 sind die Militärausgaben im Jahr 1988 die achthöchsten der Welt.
  3. „Die USA haben angeblich etwa 600 Atomwaffen und eine mehr als 40 000 Mann starke Armee in Südkorea stationiert, während es in Nordkorea weder Nuklearwaffen noch Truppen aus der VR China oder der UdSSR gibt.“ 32 „Korea (Süd) ist das einzige Land, in dem die amerikanischen Truppen ständig auf der Alarmstufe DEFCON 4 in Bereitschaft sind, eine Stufe höher als normal.“ 33 Dieses direkte Engagement der USA beinhaltet die besondere Gefahr eines »Überspringens« eines Regionalkonfliktes in Korea auf die globale Ebene.
  4. Seit 1976 fand jährlich das Kriegsmanöver »Team Spirit« in Südkorea statt. Daran nahmen 1989 um 300 000 südkoreanische und US-amerikanische Soldaten teil. Diese Kriegsübung zielt auf die Offensive gegen Nordkorea und die Sowjetunion ab.34

Es spricht alles dafür, daß Korea zu den »Nicht-NATO-Ländern« gehört, das den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen (beschlossen am 28.4.1982)35 zufolge nicht mit Waffen aus der BRD beliefert werden dürfte. Dort heißt es in Punkt 13.: „Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern darf nicht zu einer Erhöhung bestehender Spannungen beitragen. Lieferungen an Länder, bei denen eine Gefahr für den Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen besteht, scheiden deshalb grundsätzlich aus.“ (Hervorhebung von JH)

Die negative Bedeutung des U-Boot-Geschäfts zwischen BRD und Südkorea zeigt sich u.a. in der Befürchtungen der Vereinigten Staaten im Jahre 1987, die „sich mit der Entscheidung schwergetan [hatten], weil diese für Korea neuartige Bewaffnung das Spannungsverhältnis auf der koreanischen Halbinsel verändern könnte.“ 36

Es ist nicht auszuschließen, daß der Kauf von 6 U-Booten in drei Jahren (1987-1989) durch die südkoreanische Regierung eine entsprechende Aufrüstung in Nordkorea nach sich zieht und daß infolgendessen die Rüstungsspirale in beiden Teilen gegen den Willen der Bevölkerung37 eine weitere Drehung nach oben macht, und zwar mit Hilfe der Bundesregierung und im Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) vom 20.4.1961 und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vom 28.4.1961, in denen Rüstungsexporte dieser Art untersagt bzw. beschränkt werden.38 Dort heißt es:

§ 6 Versagung der Genehmigung. (…) (3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn 1. die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedenstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden, 2. Grund zu der Annahme besteht, daß die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würden.“ (KWKG)39

§ 7 Schutz der Sicherheit und der auswärtigen Interessen

(1) Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr können beschränkt werden, um (…) 2. eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder 3. zu verhüten, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.“ (AWG)

Angesichts des Entspannungsprozesses in Europa und im Verhältnis zwischen den USA und der UdSSR ist die m.E. verfassungs- und gesetzeswidrige Genehmigung des U-Boot-Geschäfts durch die Bundesregierung ein verwerflicher Akt, der unterbunden werden muß. In der BRD selbst und weltweit muß ein solcher politischer Druck erzeugt werden, damit weitere Geschäfte gestoppt werden.

Joo-Hi Lee ist Doktorand im Fach Politologie an der Philipps-Universität Marburg.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1991/4 Testfall Rüstungsexport, Seite