W&F 1997/3

Wissenschaft in der Verantwortung – mehr als ein Ideal

von Werner Buckel

Die Ergebnisse der modernen Naturwissenschaften eröffnen dem Menschen große Möglichkeiten. Die praktische Anwendung ist aber oft mit beträchtlichen Risiken behaftet. Wer könnte das nach den Erfahrungen mit der Atombombe leugnen?

Professor Dr. Wolfgang Frühwald, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, schreibt in seinem Vorwort zu der Denkschrift der DFG »Forschungsfreiheit«: „Es ist in der Tat ein Unterschied, ob die Wissenschaft, wie noch in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts, das Problem des Passagierfluges über den Atlantik zu lösen versucht oder, ob – wie dies heute der Fall ist – das in Jahrmillionen entstandene Erbmaterial des Lebens auf dieser Erde der Wissenschaft im Prinzip zur freien Disposition steht. (O. Höffe). Die Verantwortung (und ich behaupte auch, die Verantwortungsbereitschaft) der Wissenschaft für das Leben und das Überleben der Menschheit ist im gleichen Maße gestiegen, in dem die Chancen, die Risiken und die Möglichkeiten des Eingriffes in Materie, Natur, und Leben gestiegen sind; doch schließt der Begriff der Verantwortung, in Kenntnis der Verlängerung der Entscheidungsketten nicht nur die Verantwortung der Forschung, sondern auch die zur Forschung mit ein, da wir inmitten des rasanten Erkenntnisfortschritts zumindest versuchen sollten, zu wissen, was wir tun.“ 1

Soweit der Präsident der DFG. Wer wollte da noch eine spezifische Verantwortung des Wissenschaftlers leugnen. Diese spezifische Verantwortung resultiert aus der tieferen Einsicht, die der Wissenschaftler in seinem Gebiet in die Zusammenhänge hat. Unter diesem Aspekt ist auch die sogenannte Grundlagenforschung, d.h. die reine Suche nach Erkenntnis, nicht wertfrei.

Fortschritte, so scheint es, sind im Bezug auf ein gewachsenes individuelles Verantwortungsbewußtsein vieler Forscher und Forscherinnen zu verzeichnen. Allerdings bietet Wissenschaft und Gesellschaft den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen wenig Möglichkeiten, aus diesem Bewußtsein heraus ein Forschungsvorhaben zu hinterfragen. Auch ist der Einfluß des Einzelnen, z.B. bei global vernetzter arbeitsteiliger Forschung und Entwicklung, denkbar gering. Nicht selten führt schon ein kritisches Hinterfragen von Möglichkeiten zu negativen Sanktionen.

Da aber der verantwortungsvolle Umgang mit den Risiken, die aus der dem Menschen zugewachsenen Macht resultieren, eine Bedingung für das Überleben ist, müssen wir die Diskussionsatmosphäre in unserer Gesellschaft offener gestalten. Positive und risikobehaftete Aspekte einer Entwicklung müssen öffentlich diskutiert werden. Nur so können Strategien entworfen werden, um die negativen Folgen zu verhindern und die positiven Folgen voll zu entwickeln. Das Fachgespräch »Wissenschaft in der Verantwortung – mehr als ein Ideal« sollte dazu einen Beitrag leisten.

Die Anregung zu diesem Gespräch kam von Frau Dipl. Pol. Annegret Falter von der Vereinigung deutscher Wissenschaftler. Mein Antrag an den Vorstand der DPG wurde positiv beschieden. So konnten aus Vorschlägen der drei tragenden Organisationen (DPG, VDW und Naturwissenschaftler-Initiative) 45 Personen persönlich eingeladen werden, 39 Damen und Herren folgten der Einladung zur Teilnahme an dem Gespräch.

In einem einleitenden Referat berichtete Prof. Dr. Ulrike Wendelin-Schröder, FB Rechtswissenschaften der Universität Hannover, über konkrete Fälle, bei denen Gewissensentscheidungen von Wissenschaftlern oder Mitarbeitern zu Konflikten führten. Die Diskussion von konkreten Fällen erscheint wichtig, da die Problematik solcher Fälle außerordentlich komplex ist. Es können keine fixierten Regeln für verantwortungsvolles Handeln aufgestellt werden. Vielmehr muß in jeder Situation differenziert entschieden werden. Die Fähigkeit dazu kann durch die Kenntnis konkreter Fälle sehr gefördert werden.

Generell kann in den letzten Jahren eine Sensibilisierung der Gerichte festgestellt werden. Ein bemerkenswertes Urteil, das von Prof. Wendelin-Schröder berichtet wurde, betrifft den Contergan-Prozeß. Dort wurden strenge Regeln für das Verhalten der Verantwortlichen zur Vermeidung von Schädigungen anderer festgeschrieben. So heißt es in der Contergan-Entscheidung des Landgerichtes Aachen aus dem Jahr 1970, in der es um die Schädigung von Embryonen durch ein Schlafmittel ging, unzweideutig, daß die betrieblich Verantwortlichen in Anbetracht der Gefährdung von Menschen „Gedanken an die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens und das persönliche Fortkommen völlig außer acht zu lassen“ hätten.2 Dies ist eine beachtliche Feststellung in einer Urteilsbegründung.

Andere Fälle, die unter den Schlagworten »Nato-Pillen-Fall«, »Stahlhandel-Fall«, »Abschiebungs-Fall«, »Kläranlagen-Fall« bekannt wurden,3 wurden diskutiert. Viele derartige Konflikte lösen sich auch außergerichtlich, jedoch meist mit negativen Folgen für die Betroffenen. Die Gesprächsrunde war der Ansicht, daß eine öffentliche Diskussion solcher Fälle sehr wünschenswert sei.

Professor Bernhard Gonsior, FB Physik der Universität Bochum, hielt ein Einführungsreferat zu dem Titel »Wissenschaft in eingeengter Rationalität – strukturell verantwortungslos; Wege aus dem Unbehagen«. Das Dilemma der Naturwissenschaftler besteht darin, daß ihrer Facharbeit keine Antworten auf moralische Fragen, keine Hinweise zum Problem der Verantwortung entnommen werden können. Max Born hat die Gefahr vor Augen gesehen, daß der Mensch eben an seiner naturwissenschaftlichen Erkenntnis scheitern könnte. Er sagt 1968: „Obwohl ich die Naturwissenschaft liebe, habe ich das Gefühl (…), daß sie durch unsere Zivilisation nicht absorbiert werden kann. (…) Der vollständige Zusammenbruch der Ethik, dessen Zeuge ich während meines Lebens gewesen bin, ist kein Symptom einer vorübergehenden sozialen Schwäche, sondern die notwendige Folge des naturwissenschaftlichen Aufstiegs – der an sich eine der größten intellektuellen Leistungen der Menschheit ist“.

B. Gonsior fragt: „Was können wir Wissenschaftler daran ändern?“ Wir müssen unsere Aktivitäten in einen größeren gesellschaftlichen Zusammenhang stellen. Wir müssen uns zusammen mit anderen Menschen aus vielen Disziplinen um eine Systemanalyse bemühen. Dies könnte zu einer Rationalität führen, die uns in die Lage versetzt, einen menschlich rationalen Gebrauch von Technologie zu empfehlen. Wir müssen den „Machbarkeitswahn“ als Hauptantrieb für Technik aufgeben. Herr Gonsior stellt am Ende seines Referates fest: „Wir studieren die einzelnen Teile eines Puzzle und sollten versuchen, nicht zu vergessen, in welchen Zusammenhang die Teile gehören. Wir müssen uns bemühen, die Teile nicht nur in ihrem wissenschaftlichen, sondern auch in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen.“

Dr. Dieter Deiseroth referierte zu der von ihm mit Förderung der Berghof-Stiftung erstellten Studie »Berufsethische Verantwortung in der Forschung – Möglichkeiten und Grenzen des Rechts«.3 Der Referent ging besonders auf die Möglichkeiten ein, die in der Studie zum Schutz von Wissenschaftlern und Ingenieuren bei Gewissensentscheidungen diskutiert werden. Die Wissenschaftsfreiheit ist im privaten Arbeitsverhältnis unklar. Daraus ergeben sich Konflikte.

Als wünschenswert werden folgende Aktivitäten erachtet:

  • tarifliche Regelungen und wegen des globalen Charakters der Wissenschaft auch völkerrechtliche Regelungen in Verträgen
  • Ethikkodizes der Fachgesellschaften
  • Schlichtungskommissionen der Fachgesellschaften
  • Ethik-Vertrauenspersonen. Hier wird auf die »hot lines« in den USA hingewiesen, mit deren Hilfe sich ein Wissenschaftler im Konfliktfall an eine Vertrauensperson wenden kann.
  • Berufsethische Preise
  • Errichtung eines Unterstützungsfonds.

Dr. Arnim Grunwald, Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen, Bad Neuenahr-Ahrweiler, diskutiert in seinem Referat, welche Art von Verantwortung man von einem Wissenschaftler oder Ingenieur überhaupt verlangen kann. Erwarten kann man nach A. Grunwald die Information der Öffentlichkeit im Sinne von Frühwarnung vor (eventuell auch nur hypothetischen) Gefahren, die Anregung, zu bestimmten Themen eine Technikfolgenabschätzung durchzuführen, und ein Hinweis auf ethische Probleme etc. Die spezifische Verantwortung der Wissenschaftler und Ingenieure liegt in deren kognitiver Kompetenz in ihrem Bereich. Sie sind nicht per se durch besondere moralische Kompetenz ausgezeichnet.

Grunwald warnt auch davor, sich von Regulierungen, etwa in Form der Forderung von Riskoabschätzungen bei Forschungsvorhaben zu viel zu erwarten. Allgemein wurde, wie schon erwähnt, anerkannt, daß eine möglichst breite öffentliche Diskussion dieser Fragen wichtig ist, um eine offenere gesellschaftliche Atmosphäre zu schaffen.

In einem letzten Teil des Gesprächs wurden die Verhältnisse in den USA betrachtet. Es wird allgemein akzeptiert, daß in den USA eine größere Diskussionsbereitschaft besteht. Nach einer Einführung von Prof. Dr. O. Keck, FU Berlin, Technologie und Umweltpolitik, geht Dr. Bernd Kubbig, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt, auf die Entwicklung in den USA ein. Dort entstand durch die Hiroshima-Erfahrung, den Sputnik-Schock und den Vietnam-Krieg eine spezifische Wissenschaftskultur. Diese Faktoren führten zu einer vorübergehenden Politisierung der American Physical Society, einer Professionalisierung der Federation of American Scientists/Union of Concerned Scientists und einer Institutionaliserung von Wissenschaft im Congress (z.B. Office of Technology Assessment). Der Kalte Krieg führte die Naturwissenschaftler schon früh zu Bemühungen, mit sowjetischen Wissenschaftlern zu kommunizieren (Pugwash-Bewegung). Besonders hervorzuheben ist das 1980 gegründete Committee on International Security and Arms Control (CISAC) im Rahmen der National Academy of Sciences. CISAC hat im wesentlichen zwei Aktivitäten. Zum einen, den politischen Dialog mit Kolleginnen und Kollegen aus der UDSSR, China und der Ukraine aufrechtzuerhalten bzw. in Gang zu bringen, zum anderen, konkrete Sachfragen zu erarbeiten (z.B. zum Umgang mit dem aufgrund der Abrüstungsverträge freiwerdenden Plutonium in Rußland).

Solche Aktivitäten sollten auch bei uns gefördert werden, zumal es hierzulande gerade jetzt unter den erschwerten finanziellen und ökonomischen Bedingungen darum geht, eine naturwissenschaftliche Expertise zu fördern, die gleichzeitig auch die rüstungskontrollbefürwortende Position einbezieht. Die Stiftung Volkswagenwerk machte vor Jahren einen guten Anfang. Es fanden sich aber kaum Institutionen, die nach Beendigung der Laufzeit die Aktivitäten aufnahmen. In der anschließenden Diskussion wurde der Vorschlag gemacht, sich um eine Gastprofessur zum Thema »Naturwissenschaft und internationale Sicherheit« zu bemühen. Eine solche Stiftungsprofessur könnte an einer Universität angesiedelt werden, an der schon interdisziplinäre Arbeit zu diesem Problemkreis geleistet wird, wie das z.B. in der IANUS-Gruppe in Darmstadt der Fall ist. Dieser Vorschlag wurde allgemein sehr begrüßt.

Wünschenswert erscheint es auch, z.B. durch Stipendien und Schwerpunktprogramme der DFG, die Möglichkeit zu schaffen, daß sich der naturwissenschaftliche Nachwuchs über das spezielle naturwissenschaftliche Fachgebiet hinaus in gesellschaftspolitischen Fragen kundig machen kann. Verantwortliches Handels und eine sinnvolle Politikberatung ist nur Wissenschaftlern möglich, die über die Grenzen des engen Fachgebietes hinaus Erfahrung sammeln konnten. Bemühungen um eine stärkere und effizientiere Politikberatung, wie sie in den USA z.B. von den Policy Research Centers praktiziert wird, wird von allen als wichtig empfunden.

Im Laufe der Diskussion werden einige interessante Aktivitäten vorgestellt. Frau Dipl. Pol. A. Falter berichtete daüber, daß die VDW eine »Initiative 97« gestartet habe, um die Bedingungen für verantwortliches Handeln von Wissenschaftlern zu verbessern.

Auf einer Besprechung in München am 11.04.97 haben einige Mitglieder der VDW und einige Gäste über diese Initiative diskutiert und Strategien und Aufgaben fixiert. Informationen können von der VDW, Schopenhauerstr. 26, 14129 Berlin erhalten werden.

Herr Dr. G. Emde (Dr. Günter Emde, Seeonerstr. 17, 83132 Pittenhart) weist in der Diskussion, die leider etwas unter Zeitnot litt, auf die Bemühungen der Ethik-Initiative INESPE (International Network of Engineers and Scientists to Protect and Promote Ethical Engagement) hin. Er nennt besonders drei Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Whistleblowing:

  • Einführung von Richtlinien und Regulationen zur Unterstützung von Whistleblowern, z.B. nach dem Vorbild der IEEE.
  • Bei konkreten gravierenden Einzelfällen Unterstützung der Ethikschutz-Initiative durch fachlich kompetente und ethisch motivierte Gutachter bzw. namhafte Persönlichkeiten, z.B. aus den Reihen der DPG.
  • Hilfe bei der Verbreitung des Ethikschutzanliegens durch Auslegen von Prospekten der Ethikschutz-Initiative in Institutssekretariaten.

Im Verlauf der Diskussion wurde auch klar, daß der einzelne Wissenschaftler häufig einfach überfordert ist. Es wurde eine kollektive Verantwortung der Fachverbände gefordert. Professor H. Lenk hat in seinen Schriften auf die Überforderung des einzelnen Wissenschaftlers und die Notwendigkeit einer kollektiven Verantwortung eindringlich hingewiesen.

Dazu wurde empfohlen, daß z.B. die DPG die Verantwortungsproblematik zu einem Thema der Physikalischen Blätter machen sollte. Die DPG könne auch – das war die Meinung vieler Teilnehmer – zu wichtigen wissenschaftspolitischen Fragen deutlicher Stellung nehmen. Hier erinnert Dr. H. Franz daran, daß die DPG in einer ganzen Reihe von Stellungnahmen diese Aufgabe erfüllt hat. Neben den Denkschriften zu Sachfragen, wie etwa zum Physikunterricht an Schulen und Hochschulen, seien nur zwei Beispiele genannt:

  • Entschließung der deutschen Physiker auf der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Physikalischer Gesellschaften e.V. am 25. September 1955 in Wiesbaden gegen die Gewalt als letztes Mittel der Politik. (Phys. Blätter 11, 1955: 441).
  • Die Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Physikalischer Gesellschaften bekräftigt am 28. September 1957 ihre in Wiesbaden gefaßte Entschließung zur Frage der Kernwaffen. In dieser Entschließung steht auch: Der Verband wird nach besten Kräften ein Mitglied stützen, wenn ihm aus einer Handlung Nachteile entstehen, welche die Konsequenz einer Gewissensentscheidung im Sinne jener Entschließung darstellt. (Phys. Blätter 13, 1957: 504).

Herr Dr. Ing. Carius stellte in einem kurzen Referat die Arbeit der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg vor. In den letzten Jahren wurde über die Verantwortungsproblematik so viel geredet und geschrieben, daß die Frage berechtigt erscheint, was ein solches Fachgespräch noch bedeuten kann.

Mir erscheint die Verantwortungsproblematik etwas Dynamisches zu sein, das einer ständigen Veränderung und Entwicklung unterliegt. Deshalb muß versucht werden, unter den Betroffenen das Interesse an den Fragen wach zu halten. Dies kann am besten durch solche Fachgespräche geschehen. Sie können auch dazu beitragen, eine offenere Diskussionsatmosphäre zu schaffen.

Anmerkungen

1) Wolfgang Frühwald 1996: Denkschrift der DFG. Forschungsfreiheit – Ein Plädoyer für bessere Rahmenbedingungen der Forschung in Deutschland. Zurück

2) Ulrike Wendelin-Schröder 1994: Autonomie im Arbeitsleben. Frankfurt. Zurück

3) Dieter Deiseroth 1997: Berufsethische Verantwortung in der Forschung – Möglichkeiten und Grenzen des Rechts. Münster. Zurück

Prof. Dr. Werner Buckel ist Beiratsmitglied der Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden«

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1997/3 Wahnsinn ohne Ende, Seite