W&F 1999/2

Zivile Friedensräte für die Friedensbewegung

von Mohssen Massarrat

Der folgende Beitrag, der anlässlich des neuen Balkankrieges mit einer aktualisierten Einleitung versehen ist, wurde ursprünglich anlässlich einer Denkschrift für Ekkehart Krippendorf im Juli 1998 geschrieben.1 Der vor unseren Augen tobende NATO-Krieg gegen Jugoslawien verleiht dem Konzept für Friedensräte neue Aktualität. Die Entscheidung für den Krieg gegen Jugoslawien ist wie viele frühere folgenreiche Fehlentscheidungen (z.B. für Atomenergie und für den NATO-Doppelbeschluss) ein erneuter Beleg für die Unzulänglichkeit des politischen Systems in seiner gegenwärtigen Form.

Einem kleinen Kreis von Militärexperten und -strategen der USA und der übrigen NATO-Staaten ist es offensichtlich gelungen, Regierungen, Parlamente und Parteien in eine großangelegte Gewalteskalation hineinzuziehen, deren destabilisierende Folgen für den Balkan, für Europa und für die Welt nicht absehbar sind. Wieder einmal wird vor Augen geführt, wie leichtfertig demokratisch gewählte Parteien und Regierungen bereit sind, so weitreichende Entscheidungen wie über Krieg und Frieden in letzter Instanz den »Experten« zu überlassen, wie es in Rambouillet geschah. Hinter verschlossenen Türen gelang es Militärstrategen der NATO offensichtlich, einem Häuflein politischer Entscheidungsträger ihren Willen aufzuzwingen. Erst drei Wochen nach Kriegsbeginn fangen VolksvertreterInnen an, den Inhalt des Rambouillet-Vertragstextes überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Erst jetzt wird allmählich begriffen, dass ein NATO-Angriffskrieg geradezu die logische Folge der Vertragsbedingungen gewesen ist.2 Keine noch so überzeugende Analyse hätte die entscheidende Schwäche des politischen Systems so eindringlich ins Bewusstsein heben können, wie das Zustandekommen des Rambouillet-Vertragstextes und der daraus folgende NATO-Krieg es auf fatale Weise demonstrieren.

Ist die Annahme abwegig, dass ein von Parteien unabhängiger Friedensrat mit verfassungsmäßigen Rechtskompetenzen diesen Krieg aller Wahrscheinlichkeit nach allein dadurch hätte verhindern können, dass er rechtzeitig eine öffentliche Diskussion über kriegseskalierende Folgen des Rambouillet-Diktats in Gang gesetzt hätte? Der Krieg in Jugoslawien zeigt die Dringlichkeit einer ernsthaften Beschäftigung mit neuen politischen Institutionen der Friedenssicherung wie einem Friedensrat in der Bundesrepublik bzw. der Europäischen Union, aber auch auf internationaler Ebene zur Reform der UNO. Die Konkretisierung dieses Modells in Gestalt von Zivilen Friedensräten erfolgte im Zuge der inhaltlichen Vorbereitungen des European Peace Congress, der Ende Mai 1998 in Osnabrück stattfand.3 Was für das Thema Krieg und Frieden richtig ist, gilt auch für andere existenzielle Bereiche wie für Umwelt, Entwicklungs- und Beschäftigungspolitik, für Gleichstellung der Geschlechter und Minderheiten etc. Insofern sind Friedensräte, die im folgenden demokratietheoretisch und ethisch begründet und organisatorisch dargestellt werden, Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur Reform der politischen Systeme durch Einrichtungen von themenspezifischen Dritten Kammern.4

Demokratietheoretische und ethische Begründung einer Vision

Die politischen Systeme der repräsentativen Elitedemokratie waren die angemessene politische Antwort auf die Krise vordemokratischer Politiksysteme im neunzehnten Jahrhundert. Repräsentative Elitedemokratien erwiesen sich als Folge des fortschreitenden sozialen Differenzierungsprozesses und der damit einhergehenden wachsenden Konflikte ethisch wie historisch als ein Fortschritt. Angesichts einer unvergleichbar höheren Komplexität und sozialer Differenzierung im Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft und angesichts der durch die fortschreitende Globalisierung verschärften Herausforderungen am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts ist das System offensichtlich überfordert. Die Elitedemokratie hat für Überlebensfragen und die globalen Gegenwartsprobleme wie Armut, Umweltzerstörung, gewaltsame Konflikte und Kriege sowie Massenarbeitslosigkeit keine überzeugenden Lösungskonzepte. Divergierende Interessen sozialer Gruppen und die Vielfalt der Interessen und der Realisierungschancen sind wichtige Charaktermerkmale westlicher Industriegesellschaften und pluralistischer Demokratien, die mit einer asymmetrischen Machtverteilung einhergehen. Während divergierende Interessen bei der Entscheidungsfindung im politischen System die gesellschaftlichen AkteurInnen zum Kompromiss zwingen, machen die Interessenvielfalt und die Komplexität der gesellschaftlichen Realität politische Entscheidungen von der Kompetenz der Eliten abhängig. Beide Charaktermerkmale dieser Gesellschaften reproduzieren allerdings Dilemmata, die das politische System der repräsentativen Elitedemokratie nicht auffangen kann.

Der Kompromisszwang bei Verteilungsfragen ist sicherlich unausweichlich und hat sich auch historisch bewährt. Ein Kompromiss über existenzielle Menschheitsfragen ist jedoch genauso ein untaugliches Mittel der Politik wie ein Kompromiss über die Grundrechte beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, die als Ergebnis historischer Erfahrungen als Grundlage sozialer und politischer Beziehungen für alle Mitglieder der Gesellschaft ihre Gültigkeit haben. Wenn wissenschaftlich nachweisbar ist, dass Atomtechnologie bei der Energieversorgung ein Irrweg ist und eine Gefahr für Leib und Leben der Menschen darstellt, so macht es keinen Sinn, sich auf weniger Atomenergie zu einigen. Wenn unstrittig ist, dass der militärische Zugriff zu fremden Rohstoffquellen im Dienste eigener Wohlstandssteigerung in die Sackgasse führt und außerdem auch ethisch verwerflich ist, so macht es auch hier keinen Sinn, einen Kompromiss zu erzielen, dass beispielsweise im Konfliktfall keine Massenvernichtungsmittel eingesetzt werden.

Die Komplexität der gesellschaftlichen Realität stellt die repräsentative Demokratie vor ein offensichtlich unlösbares Dilemma. Einerseits sind EntscheidungsträgerInnen in den Parteien und parlamentarischen Institutionen nicht nur legitimiert, sondern sogar gezwungen, in allen Politikfeldern mitzuentscheiden, selbst wenn sie nicht einmal den Wortlaut der Entscheidungsgrundlagen genau kennen. Andererseits sind die VolksrepräsentantInnen beim besten Willen außerstande, sich über alle gesellschaftlichen Politikfelder das erforderliche Wissen für eine sachgerechte Entscheidung anzueignen. So wird nicht das Wissen und Gewissen, sondern die Loyalität und Abhängigkeit von Parteiströmungen bei den Parteitagen bzw. die Loyalität und Abhängigkeit gegenüber der eigenen Fraktion in den Parlamenten zum entscheidenden Maßstab für folgenreiche Entscheidungen. Der Widerspruch zwischen der faktischen Inkompetenz und dem Zwang mit zu entscheiden wird auf diese Weise nur überdeckt. In diesem Milieu des Kompetenzvakuums findet die Expertokratie ihre Chance, sich eine eigene strategische Definitionsmacht anzueignen, die den demokratischen Willensbildungsprozess in sein Gegenteil verkehren kann. Mächtige Interessengruppen, beispielsweise aus dem militärindustriellen Komplex, können so ihre Version der militärischen Friedenssicherung als vermeintlich einzige Alternative politisch etablieren, während Friedenspolitik ohne Militär keine Chance hat, innerhalb politischer Institutionen als eine ernsthafte Alternative Fuß zu fassen.

Das gegenwärtige politische System der repräsentativen Elitedemokratien verdrängt alle relevanten Zukunfts- und Menschheitsfragen, selbst wenn sie nicht nur ethisch gewünscht, sondern auch technisch, organisatorisch und ökonomisch realisierbar sind. Der Erhalt der Biosphäre, eine Welt ohne Kriege und ohne soziale Ungerechtigkeit sind beispielsweise Ziele, die aus dem Blickwinkel der politischen Institutionen, insbesondere der Parteien, herausfallen, weil diese durch die Fixierung auf den nächsten Wahltermin und auf die kurzfristigen Interessen ihrer Klientel untereinander vor allen Dingen um den besten Weg der Externalisierung von Konflikten konkurrieren. Die Externalisierung von endogen verursachten Systemkonflikten beruht offensichtlich auf einem fundamentalen Defizit der repräsentativen Elitedemokratie. Der demokratieethische und -theoretische Kern dieses Defizits besteht (a) in der faktischen Reduktion des Souveräns auf die gegenwärtig lebenden Generationen innerhalb eines Staates, (b) in der Beschränkung des Gemeinwohls auf kurzfristige Interessen des Staatsvolkes und folglich (c) in der Beschränkung der Verantwortung der Politik gegenüber den heute lebenden Generationen und deren kurzfristigen Wünschen und Interessen.5

Die so problematisierte nationalstaatlich reduktionistische Demokratiephilosophie mag erklären, weshalb die Entscheidungsträger und politischen Parteien der repräsentativen Elitedemokratien sich der Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns für andere Völker und Generationen nicht verpflichtet fühlen. Welcher Regierung sollte man unter diesen Voraussetzungen auch übel nehmen, das Gemeinwohl der heute lebenden Menschen auf Kosten des Wohls anderer zu steigern, wenn dadurch für die Aufrechterhaltung des Status quo neue Legitimationen stets mit einem geringeren Risiko herzustellen sind. Weshalb sollte das ökonomische Wachstum im Interesse künftiger Generationen eingedämmt werden, wenn gerade durch ein zügelloses Wirtschaftswachstum das Regieren leichter wird? Weshalb sollte aus demselben Grund der produzierte Müll nicht in andere Regionen und die produzierten Schadstoffe nicht in den Umweltraum externalisiert werden? Weshalb sollten die politischen Eliten des Systems auf den massenhaften Import von natürlichen Ressourcen zu Dumpingpreisen verzichten? Wenn dieses »Gemeinwohl« dadurch besonders leicht herstellbar ist, dann ist es konsequent, dass die dafür erforderlichen asymmetrischen Außenbeziehungen auch militärisch abgesichert, Rüstungsproduktion, weltweite Gewaltstrukturen und Krieg in Kauf genommen werden.

Zivile Friedensräte für die Friedensbewegung

Soziale Bewegungen entstehen, wenn etablierte politische Systeme nicht funktionieren. Dies gilt auch für die neuen sozialen Bewegungen in westlichen Industriestaaten, die ziemlich genau in jenen gesellschaftlichen Bereichen entstanden sind, in denen Institutionen der repräsentativen Elitedemokratien versagt haben. Ihre sicherheitspolitisch gültige Doktrin, wonach Konflikte und Gewalt mit dem Ausbau von Militär- und noch mehr Gewaltpotenzialen eingedämmt werden können, hat historisch die Konflikte verschärft, dem Rüstungswettlauf immer wieder neue Schübe gegeben und schließlich zu einer gefährlichen Anhäufung von Massenvernichtungsmitteln geführt. Die Friedensbewegung entstand und verbreitete sich innerhalb aller gesellschaftlichen Schichten, weil der Wahnsinn der paradoxen Logik der Gewaltbeherrschung durch mehr Gewaltpotenzial von immer mehr Menschen erkannt wurde. Die Friedensbewegungen haben sich, wie andere soziale Bewegungen auch, nicht mit dem bloßen Protest und Widerstand begnügt, sondern sie sind angesichts des fehlenden Unvermögens der etablierten politischen Institutionen, selbst Veränderungen einzuleiten, dazu übergegangen, eigene alternative Wege zu erarbeiten, die nicht nur ethisch begründet, sondern auch grundsätzlich realisierbar sind. Diverse Konzepte der Friedenserziehung bis zu neueren Konzepten der zivilen Konfliktbearbeitung wurden allesamt innerhalb der internationalen Friedensbewegung entwickelt. Die Friedensbewegung hat in den letzten zwei Jahrzehnten zum friedenspolitischen Bewusstseinswandel enorm beigetragen und sie hat auch friedenspolitische Kompetenzen für eine Friedenspolitik ohne Militär erworben, die geeignet sind, die Legitimation der etablierten Sicherheitspolitik substanziell in Frage zu stellen und somit der strategischen Kompetenz des militärisch-industriellen Komplexes von oben die strategische Kompetenz der Zivilgesellschaft von unten entgegen zu stellen.

Für diese zivilgesellschaftliche Perspektive bedarf es allerdings rechtlich abgesicherter Optionen und eigenständiger politischer Institutionen und Finanzmittel, um die Grundlagen für eine gewalt- und militärfreie Innen- und Außenpolitik zu schaffen und diese auszubauen. Die Einrichtung von Zivilen Friedensräten als verfassungsmäßige Institutionen an der Nahtstelle zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen etablierten Institutionen der repräsentativen Elitedemokratie und der Zivilgesellschaft wäre dazu eine denkbare Möglichkeit. Damit wäre eine entscheidende Weichenstellung und die Voraussetzung für eine friedenspolitische Neuorientierung der Gesellschaft geschaffen, die nationale und internationale Friedensbewegungen erst fordern und sich erkämpfen müssten. Zivile Friedensräte werden aus Vertreterinnen und Vertretern der Friedensorganisationen und bestehenden Institutionen der Friedens- und Konfliktforschung zusammengesetzt, sie erhalten eine angemessene finanzielle Grundlage und stellen einen rechtlich geschützten Raum für den autonomen Aufbau von Strukturen der zivilen Konfliktbearbeitung, von Friedenserziehung innerhalb der Gesellschaft bis zum Einsatz für den zivilen Friedensdienst in den Konfliktregionen dar. Zivile Friedensräte sind Dritte Kammern innerhalb der bestehenden politischen Systeme und sollen analog zur Zweiten Kammer (Bundesrat im föderalen System) mit Einspruchs- und Initiativrechten ausgestattet sein, um eigene friedenspolitische Konzepte den Konzepten herkömmlicher Sicherheitspolitik wirksam gegenüberzustellen.6 In diesem Sinne sind Zivile Friedensräte institutionell das Gegenstück zu etablierten Verteidigungsministerien, die – eine entsprechende gesellschaftliche Legitimation vorausgesetzt – ihre Handlungsspielräume bis zur langfristig völligen Abschaffung des Militärs allmählich erweitern könnten.

Zivile Friedensräte sind rechtlich geschützte, jedoch nicht rechtsfreie Räume für die Friedensbewegung. Die Legitimierung der Vertreterinnen und Vertreter friedensbewegter Organisationen und Initiativen für Zivile Friedensräte stellt das Vorhaben angesichts von fehlenden bzw. schwach entwickelten formalisierten Organisationsstrukturen der Akteursgruppen vor schwierige, jedoch nicht unlösbare Aufgaben. Denkbar ist die Formulierung von genauen Kriterien in einem entsprechenden Gesetz für die Definition, die Zulassung und Legitimation von Friedensorganisationen wie z.B. Mindestzahl von Gruppenmitgliedern, Obergrenze für Delegiertenzahl pro Gruppe um sicher zu stellen, dass auch kleine Gruppen partizipieren können, gesellschaftliche Anerkennung, Kontinuität (z.B. mindestens eine ununterbrochene fünfjährige Aktivität), Transparenz der Entscheidungsstrukturen und Finanzen etc.

Ziviler Friedensrat der UNO

Die Dilemmata der repräsentativen Elitedemokratien treffen auch für die UN und deren aus VertreterInnen und ExpertInnen nationaler Regierungen zusammengesetzten Unterorganisationen zu. Auch auf internationaler Ebene können es zivilgesellschaftliche Akteure sein, die durch ihre aktive Mitwirkung den herkömmlichen militärisch gestützten Strategien und Maßnahmen der Konfliktbeilegung substanziell neue und realisierbare Konzepte einer Friedenspolitik ohne Militär entgegenstellen. Ein Ziviler Friedensrat der UNO (UN Civilian Peace Council – UNCPC) für die internationale Friedensbewegung wäre eine geeignete und völkerrechtlich geschützte Institution, die es ermöglicht, dass internationale Friedensorganisationen unabhängig von den etablierten multinationalen wie nationalstaatlichen Institutionen alle Aufgaben der zivilen Konfliktbearbeitung in Kooperation mit den nationalen bzw. regionalen Zivilen Friedensräten koordinieren und durchführen können. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. Stärkung von internationalen Institutionen der Friedenserziehung und Friedens- und Konfliktforschung, Schaffung von neuen Ausbildungseinrichtungen (wie beispielsweise internationalen Friedensuniversitäten), Einrichtung von Frühwarnsystemen in allen potenziellen Konfliktregionen, Erarbeitung von Empfehlungen für erforderliche Deeskalationsmaßnahmen vor, während und nach Beendigung von gewaltsamen Konflikten und Mitwirkung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Analog zu den Kompetenzen auf unteren, nationalen bzw. regionalen Ebenen soll auch dem UNCPC das Recht zugestanden werden, gegen sicherheitspolitische Beschlüsse der UN-Vollversammlung und des UN-Sicherheitsrates Einspruch (kein Veto) zu erheben und der UN-Vollversammlung eigene friedenspolitische Vorschläge zu unterbreiten.7 So gesehen wäre der UNCPC das zivilgesellschaftliche Pendant zum UN-Sicherheitsrat, der mit den oben beschriebenen Aufgaben und Kompetenzen ein Minimum von internationaler Macht für die Zivilgesellschaft darstellt, um für eine Friedenspolitik ohne Militär im neuen Jahrhundert die erforderlichen Weichen zu stellen.

Wie sehr ein von nationalstaatlichen Interessen unabhängiger UNCPC erforderlich geworden ist, zeigen die Konflikte in Bosnien und nun auch in Kosovo. In beiden Fällen fehlte es entweder am vitalen Eigeninteresse der beteiligten Staaten, um den Konflikt vor einer ausweglosen Eskalation friedlich zu beenden oder aber die spezifisch nationalstaatlichen Eigeninteressen haben friedliche Lösungsmöglichkeiten geradezu blockiert. In Bosnien blieb nur noch die Option der militärischen Intervention nachdem alle Chancen zur friedlichen Konfliktbeilegung ungenutzt verpufften und der Brand die eigene Haustür erreichte. Und in Kosovo hatte kein europäischer Staat, auch nicht die USA, das geringste Interesse daran, den von breiten Bevölkerungsschichten befürworteten friedlichen Weg der Kosovo-AlbanerInnen zu unterstützen, um den Konflikt mit Belgrad friedlich zu lösen.8

Das Interesse der Bundesrepublik Deutschland, Italien und Österreich am Bosnienkonflikt reduziert sich darauf, den »Konfliktherd einzudämmen«, um neue Flüchtlingsströme in ihre Länder zu verhindern. Griechenland und vor allem Russland halten aus nationalem Eigeninteresse eher ihre guten Beziehungen zu Belgrad aufrecht, als dass sie an der Verhinderung von weiterem Blutvergießen und neuen Massakern interessiert wären. Und die USA? Es steht zu befürchten, dass dieser sich als einzige Ordnungsmacht der Welt begreifende Nationalstaat darauf wartet, durch eine Neuauflage der Militärintervention im Kosovo-Konflikt die Weltgemeinschaft an seine weltmachtpolitische Ordnungsfunktion zu gewöhnen und die UNO weiterhin zu schwächen. (Diese Prognose hat sich acht Monate nach Verfassen dieses Beitrages durch den NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien leider bewahrheitet.)

Die Chancen für eine breitere europäische und internationale Unterstützung des friedlichen Weges der Kosovo-AlbanerInnen wären erheblich größer gewesen, hätte es einen UNCPC gegeben, der in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig und quer zu den bornierten Sonderinteressen bzw. Gleichgültigkeiten der beteiligten Staaten eigene Initiativen zu entwickeln. Die Realisierungschancen der sicherlich zunächst utopisch anmutenden Idee zur Schaffung eines UNCPC scheinen auf der Ebene der Vereinten Nationen größer zu sein als innerhalb der einzelnen Staaten. Tatsächlich konnten sich die internationalen NGOs jenseits von nationalstaatlich bornierten Strukturen und in den Nischen der Vereinten Nationen deutlich größere Wirkungsmöglichkeiten erkämpfen als innerhalb der nationalstaatlichen Institutionen. Immerhin schlägt die UN Commission on Global Governance vor, unter dem Dach der Vereinten Nationen ein »Forum der Zivilgesellschaft« einzurichten. Es soll sich aus 300-600 VertreterInnen akkreditierter NGOs zusammensetzen, jährlich tagen und die Generalversammlung beraten.9 Gegen solche beratenden Foren werden zu Recht ernsthafte Bedenken vorgebracht: „Denn angesichts der Heterogenität und Interessendivergenz der NGOs ist die Gefahr ihrer wechselseitigen Neutralisierung in einem derartigen globalen Forum groß. Dessen Konsensempfehlungen würden die der Regierungen in ihrer Belanglosigkeit wohl eher noch übertreffen.“10

Eine gänzlich andere Qualität und Effizienz hätten demgegenüber UN-Foren bzw. Räte, wenn sie (a) als getrennte Einrichtungen für einzelne globale Problemfelder wie Frieden, Umwelt und Entwicklung, Frauen, Kinder, Flüchtlinge etc. eingerichtet und (b) mit Kompetenzen, die über bloße Beratung der UN-Vollversammlung hinausgehen, ausgestattet würden. Diese voneinander unabhängigen separaten Foren müssten allerdings aus den auf den jeweiligen Problemfeldern arbeitenden NGOs zusammengesetzt werden. Ein Ziviler Friedensrat der UNO wäre die erste zivilgesellschaftliche Einrichtung der Vereinten Nationen für die Vorbereitung einer neuen Weltordnung, in der zivile Mittel der Konfliktbearbeitung erstmalig eine echte Chance erhalten, die Ära der Friedenspolitik ohne Militär einzuleiten.

Literatur

Betz, Paul/Massarrat, Mohssen (Hrsg.), 1998: Friedenspolitik ohne Militär. Kongressdokumentation »European Peace Congress 98«, Münster.

Frankfurter Rundschau vom 16. April 1999: Was in Rambouillet für den K-Day verhandelt worden ist. Auszüge aus dem Vorläufigen Abkommen für Frieden und Selbstverwaltung im Kosovo nebst Anhängen.

Massarrat, Mohssen, 1995: Politische Macht für soziale Bewegungen und NRO. Historische Allianzen für globale Veränderungen, in: Kommune Nr. 1/1995, S. 38-42.

Massarrat, Mohssen, 1998: Dritte Kammern – Weniger Staat, mehr Zivilgesellschaft. Ein Schritt zur nachhaltigen Demokratie (unveröffentlichtes Manuskript).

Massarrat, Mohssen, 1999: Zivile Friedensräte für die Friedensbewegung, in: Greven, Thomas/Jarasch, Oliver (Hrsg.).: Für eine lebendige Wissenschaft des Politischen, Frankfurt/M., S. 215-224.

Mertens, Jens, 1995: Demokratisierung der Vereinten Nationen? Reformversuche gegen die Arroganz der Mächtigen, in: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung, Sonderdienst Nr. 7/95, Bonn.

Anmerkungen

1) Vgl. Massarrat, Mohssen, 1999: Zivile Friedensräte für die Friedensbewegung, in: Greven/Jarasch (Hrsg.), S. 215-224.

2) Kein souveräner Staat und auch keine andere Regierung in Jugoslawien hätte dem Vertragstext von Rambouillet zugestimmt, der einem Besatzungsstatut für Jugoslawien gleichkommt. Näheres vgl. Kapitel 7 und Annex B des militärischen Teils des Vertragstextes, in: Frankfurter Rundschau vom 16. April 1999.

3) Vergleiche dazu »Friedenspolitik ohne Militär«, Memorandum anlässlich 350 Jahre Westfälischer Frieden, Dokumentationsteil der Frankfurter Rundschau vom 18. Mai 1998 und Massarrat/Betz (Hrsg.), 1998: Friedenspolitik ohne Militär. Kongressdokumentation, Münster.

4) Ausführliche Erläuterungen dazu vgl. Massarrat, Mohssen, 1995 und 1998.

5) Ausführliche Darstellung der hier straff vorgetragenen Argumentation siehe Massarrat 1998.

6) Näheres dazu siehe Massarrat 1998.

7) Ein Vetorecht wäre selbstverständlich ein wirksameres Instrument der Mitgestaltung. Unter den gegenwärtigen Bedingungen, unter denen ein Vetorecht ein Exklusivrecht der fünf Atommächte ist, würde ein derart weitgehendes Recht für internationale Friedens-NGOs dem ohnehin als schwer realisierbar erscheinenden Vorschlag für die Schaffung eines UNCPC jegliche Realisierungschance nehmen.

8) Siehe dazu das nachdenkenswerte Interview mit Hans Koschnick in der taz vom 21.07.1998.

9) Näheres dazu siehe Jens Mertens: Demokratisierung der Vereinten Nationen? Reformversuche gegen die Arroganz der Mächtigen, in: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung, Sonderdienst Nr. 7/95, Bonn 1995.

10) Ebenda S. 3.

Prof. Dr. Mohssen Massarrat lehrt am Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1999/2 Wieder im Krieg, Seite