W&F 2010/3

Zivilklausel für alle Hochschulen

Handlungsbedarf gegen Militarisierung von Forschung und Lehre

von Natascha Bisbis

An den großen Universitäten wird im technisch-naturwissenschaftlichen, aber auch zunehmend im sozialwissenschaftlichen Bereich für militärische Zwecke geforscht. Die Senate der Technischen Universität Berlin und der Universitäten Bremen, Oldenburg, Dortmund und Konstanz haben bereits Anfang der 90er beschlossen, die Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung abzulehnen. Sie gehören damit zu einer deutlichen Minderheit von Universitäten, die eine Zivilklausel haben. Das belegt eine Umfrage, die im Auftrage der Naturwissenschaftler-Initiative an den 80 größten deutschen Universitäten durchgeführt wurde. Doch damit nicht genug: Die Umfrage zeigt auch auf, wie an einigen Universitäten mit einer Zivilklausel versucht wird, diese zu umgehen.

Aufgrund der Intransparenz im Bereich der deutschen Rüstungsforschung an Universitäten wurde 1996 eine Umfrage vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung an den Fachbereichen der Informatik durchgeführt. Es wurde nach der Existenz einer Zivilklausel („nur für friedliche und zivile Zwecke“) gefragt und danach, ob an den jeweiligen Fachbereichen der Informatik Forschungsprojekte mit Rüstungsunternehmen oder militärischen Einrichtungen, wie der NATO, der Bundeswehr oder der Bundeswehrverwaltung liefen.

Damals wurde festgestellt, dass die TU Berlin, die Uni Oldenburg, die Uni Tübingen und die Uni Dortmund Zivilklauseln haben.1 Diese Umfrage beschränkte sich auf Universitäten mit einem Informatik-Fachbereich. Ende Mai konnte eine weitere bundesweite Erhebung nach dem Vorhandensein von Zivilklauseln abgeschlossen werden. Die Informationen wurden an den 80 größten Universitäten bei der Pressestelle abgefragt.

Das Ergebniss der Umfrage:

Übermittlung von Auszügen aus den Beschlüssen der TU Berlin und der Universitäten Konstanz, Bremen, Dortmund, Oldenburg und Kassel.

Verweis auf Leitbilder der HU Berlin und TU Ilmenau.2

Keine Rückmeldung von der FU Berlin, der TU Chemnitz und den Universitäten Göttingen, Osnabrück, Bielefeld, Bochum, Flensburg und Frankfurt am Main.

Keine Stellungnahme der Universität Düsseldorf.

Alle anderen Universtäten gaben an, keine Zivilklausel zu haben.

Demnach haben weniger als zehn Prozent der deutschen Universitäten eine Zivilklausel.

Initiativen für eine Zivilklausel

Bundesweit werden Stimmen und Proteste für eine Forderung nach Zivilklauseln laut. Studierende und Gewerkschaften wehren sich gegen die zunehmende Einflussnahme der Privatwirtschaft und des Rüstungssektors über Drittmittelprojekte an den Universitäten sowie gegen die zunehmende Beteiligung der Bundeswehr an der Lehre.

In Baden-Württemberg hat sich die LandesStudierendenVertretung den Forderungen des Bildungsstreikbündnisses des Landes und den Gewerkschaften angeschlossen, die die Einführung von Zivilklauseln fordern.3 Die Juso-Hochschulgruppe Stuttgart will eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz verankern.4 In Niedersachsen und in Hessen gab es seit 1994 einen solchen Passus im Hochschulgesetz. Dieser wurde 2002 gestrichen. Zurzeit bemühen sich die Linksfraktionen im niedersächsischen und hessischen Landtag um die Wiederaufnahme der Zivilklausel.

Neuer Beschluss zur Zivilklausel

Der Senat der Universität Tübingen beschloss auf Initiative der Studierenden im Rahmen des Bildungsstreiks eine Zivilklausel als Präambel zur Grundordnung. Seit Semesterbeginn wird an der gewissenhaften Umsetzung dieser neu eingeführten Zivilklausel gezweifelt. Die Berechtigung der Lehrveranstaltung »Angewandte Ethnologie und Militär« mit der Bundeswehrbeschäftigten Dr. Monika Lanik als Lehrbeauftragte wird kontrovers diskutiert. In einem offenen Brief an die Uni-Leitung heißt es, in dieser Lehrveranstaltung würden „Methoden aufgezeigt, wie Ethnologen bei Konflikten (zum Beispiel in Afghanistan) für die Streitkräfte unterstützend tätig werden können, um solche Kriege führ- und gewinnbar zu machen“. Verteidiger der Lehrveranstaltung behaupten, es ginge ausschließlich darum, „die Methoden und Ethikdiskussion des aktuellen Einsatzes von Ethnologen im Militär zu erarbeiten“.5

Mit Verweis auf die Zivilklausel hatten Studentenproteste im April 2010 eine Podiumsdiskussion mit Wolfgang Ischinger, Chef der NATO-Sicherheitskonferenz, verhindert. Nach Mitteilung der Pressestelle der Uni Tübingen existiert eine Zivilklausel. Deren Aufnahme in Drittmittelverträge sei bislang nicht vorgesehen.

Auseinandersetzung um Zivilklausel

Am Karlsruher Institut für Technologie KIT (Campus Nord), dem ehemaligen (Kern)Forschungszentrum Karlsruhe (FZK), gilt seit dessen Gründung eine Zivilklausel, die jegliche Betätigung für militärische Zwecke verbietet. Am KIT (Campus Süd), der ehemaligen Universität Karlsruhe, ist diese Klausel nicht wirksam, was die Zusammenarbeit mit dem Militär grundsätzlich ermöglicht. Seit Bekanntwerden der Pläne für den Zusammenschluss wird heftig darüber debattiert, die Zivilklausel auf das gesamte KIT zu übertragen. Trotz vollständiger Verschmelzungspläne wurde eine Teilklausel beschlossen. „Eine schizophrene Regelung, die keinen Bestand haben kann“, so der Friedensaktivist und ehemalige Betriebsratsvorsitzende des FZK Dietrich Schulze. Schon Anfang letzten Jahres hat er anhand von Fakten das Puzzle eines entstehenden militärisch-industriellen Forschungskomplexes KIT Karlsruhe zusammen gesetzt.6 Der Technikwissenschaftler, Whistleblower und Friedensforscher Subrata Ghoshroy vom MIT sprach am KIT vor den streikenden Studierenden und plädierte für den Verzicht auf Militärforschung. Anhand der Fakten über das vollständig militarisierte MIT zeigte er, dass das dem universitären Geist und der Freiheit von Lehre und Forschung elementar widerspricht.7 Mit über 100 Persönlichkeiten, darunter dem Bürgermeister von Hiroshima, unterzeichnete er einen Internationalen Appell für den Verzicht auf Militärforschung am KIT und Unterbindung von Kernforschung und Waffenforschung unter einem Dach.8 Der Appell ist bisher von der Landes- und Bundesregierung unbeachtet geblieben.

Nicht nur wegen der besonderen Geheimhaltungsnotwendigkeit, sondern auch wegen moralischer Bedenken wird Studierenden, deren Arbeiten Teil eines Rüstungsprojektes bilden, der kriegerische Hintergrund oft verschwiegen. Seit Jahrzehnten verdeckt und seit Herbst 2008 trotz Vertuschung durch die Uni-Leitung und Abstreiten durch die Landesregierung aufgedeckt, ist das Nachrichtentechnische Institut der Universität in Militärforschung eingebunden, aktuell in Kommunikations-Software für multinationale Interventionstruppen. Die Studierenden der Uni Karlsruhe haben in einer Urabstimmung mit 63% für die Zivilklausel votiert. Inzwischen hat sich eine »Initiative gegen Militärforschung an Universitäten« gebildet, in der Studierende, Gewerkschaften und Friedensleute zusammen arbeiten – siehe Webdokumentation.9

Bestehende Zivilklauseln und Praxis

Der Große Senat der Universität Konstanz hatte 1991 die Zivilklausel gegen den Willen der damaligen Landesregierung eingeführt. Dieser wegweisende Beschluss, der aufgrund von Berichten über damalige Doktorandenproteste an der Uni Tübingen Anfang des Jahres wiederentdeckt wurde, gilt bis heute.

Technische Universität Berlin

An der Technischen Universität Berlin ist seit 1991 eine Zivilklausel wirksam. Die starke Verstrickung der TU Berlin mit dem Militär des Dritten Reiches und die Ablösung des Alliiertenstatus gaben Anlass zur Einführung dieser Selbstverpflichtung, um eine verantwortungsvolle und friedliche Forschung und Lehre auch zukünftig sicher zu stellen. Heute steht allerdings fest, dass an der TU Berlin zwischen 2000 und 2003 wehrmedizinische und 2005/2006 wehrtechnische Drittmittelprojekte vom Bundesverteidigungsministerium gefördert wurden.10 Das aktuell von Bundesministerien und Privatwirtschaft finanzierte Airshield Projekt (im Programm »Forschung für die zivile Sicherheit«) beschäftigt sich mit der Entwicklung von Unmanned Aerial Vehicle (UAV) Systemen. Außer der TU Berlin sind die Unis Dortmund, Siegen und Paderborn daran beteiligt. „Häufig wird argumentiert, Drohnen würden zur Bekämpfung und Früherkennung von Staus, Überschwemmungen und Waldbränden entwickelt. Ihr primäres Einsatzfeld ist jedoch Strafverfolgung und Krieg. Ausgerüstet mit entsprechenden Kameras können Porträtaufnahmen aus bis zu 3000 Metern Höhe gemacht werden“ schreibt der AStA der TU.11 Der Akademische Senat der TU Berlin hat im Februar 2010 einstimmig die Einrichtung des neuen Zukunftsfeldes »Zivile Sicherheitsforschung« beschlossen. Die Pressestelle der TU schreibt in einer Einladung des sog. Think Tanks, dass es sich mit „sicherheitsrelevanten Forschungen, wie Sicherheit in Warenketten, biometrischen Erkennungssystemen, der Vertrauenswürdigkeit in IT-gestützten Medizinsystemen und „eGovernment“, also dem Regieren und Verwalten mit Unterstützung moderner Informationstechnologien“ beschäftigen wird. Hier wird sehr deutlich wie das Konzept »dual use« benutzt wird, um zivile Forschung mit militärischen Zwecken zu durchdringen um sie gesellschaftsfähig zu machen. Die kleine Anfrage, die der AStA vor einem Jahr im Senat stellte, ist unbeantwortet und deshalb ist unbekannt, ob noch Drittmittel vom BMVg an die TU Berlin fließen.

Universität Oldenburg

Die Universität Oldenburg verweist auf ihre Grundordnung, in der deutlich gemacht wird, dass sie sich friedlichen Prinzipien verpflichtet fühle. Aber auch hier gibt es Verstöße gegen diese Grundordnung. Wissenschaftler des sozialwissenschaftlichen Instituts der Universität Oldenburg entwickeln Strategien für westliche Militärinterventionen in Entwicklungsländern. Die mittlerweile sogar von der Bundesregierung als Krieg benannten Militäreinsätze, wie etwa in Afghanistan, werden hier als groß angelegte »Sozialreformprojekte« gesehen. Die Aufgabe der Wissenschaftler besteht darin, den Besatzungsmächten kulturelles Verständnis näherzubringen, was u.a. als Hilfsmittel dienen soll zur „Durchsetzung eines Gewaltmonopols“ – auch unter Inkaufnahme ziviler Opfer. Auf deutscher Seite gebe es einen Nachholbedarf an Wissen, das die ehemaligen Kolonialmächte noch gespeichert hätten.12 Das Forschungsprojekt nennt sich »Netzwerk Interventionskultur« und daran beteiligt sind die Universität Marburg, der Sonderforschungsbereich 700 der Freien Universität Berlin und der maßgeblich von der Bundeswehr gestaltete Studiengang »Military Studies« an der Universität Potsdam. Der »Sonderforschungsbereich 700« forscht daran, wie sich Kontrolle und Sicherheit in instabilen Gebieten mit besonders hohem Widerstandspotenzial durchsetzen lassen und an der Akzeptanz für Interventionskriege. Die taz schreibt: „Auch entwickelte Rechts- und Wohlfahrtsstaaten enthalten Räume begrenzter Staatlichkeit, in denen die Durchsetzungsfähigkeit politischer Entscheidung nur begrenzt vorhanden ist“… Man müsse nur an die ‚Berlin-Neukölln‘-Problematik denken, heißt es weiter. „Da geht es nur um Regierbarkeit und die Durchsetzung von Regeln, überhaupt nicht um die Lage der Menschen“, kritisiert Friedens- und Konfliktforscherin Mechthild Exo.13

Universität Bremen

Nach Senatsbeschluss 5113 der Universität Bremen von 1986 ist „jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ abzulehnen und alle „Mitglieder der Universität“ sind aufgerufen, „Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“ Und im Senatsbeschluss 5757 von 1992 wird die „Verpflichtung […] auf zivile Forschung und […] Unterstützung von Rüstungskonversionsprozessen“ bekräftigt. Bereits 2005 protestierte der AStA der Universität gegen Werbung der Fa. Rheinmetall Defence in Praxisbörsen und zivilmilitärische Zusammenarbeit der Uni mit dem Rüstungsprojekt »SAR-Lupe« und dem universitären »Zentrum für Kognitionswissenschaften« für militärische Bildaufklärung.14 Jetzt setzen sich Wissenschaftler, Gewerkschafter und Vertreter aus Kirchen und Friedensbewegung für eine zivile Forschung an der Universität Bremen ohne militärische Ziele ein (Initiative Ziviles Bremen). Sie protestieren gegen die Verknüpfung von Umweltforschung mit militärischen Projekten und Überwachung von Grenzen.15

Technischen Universität Dortmund,

Der Senat der Technischen Universität Dortmund, erklärt die Pressesprecherin, habe in einem Beschluss eine Selbstverpflichtung festgehalten, „dass die Forschung an der TU Dortmund ausschließlich zivilen Zwecken dient und auch zukünftig keine Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt werden, die erkennbar militärischen Zwecken dienen“. Eine entsprechende Klausel, so die Pressesprecherin der TU Dortmund, ist in den Verträgen der TU Dortmund aufgenommen. Allerdings sollen Kopien oder Textauszüge des Beschlusses, sowie das Datum des Beschlusses geheim bleiben. Im Anhang ist die in der Literatur16 bekannte Fassung von 1991 wiedergegeben. Fest steht, dass wehrmedizinische Forschung im Zeitraum 2000-2004 vom BMVg finanziert wurde.

Proteste gegen Militärforschung

Nur zwei Beispiele seien im Kontext herausgegriffen. An der Universität Potsdam, so der Pressesprecher, gäbe es keine Zivilklausel, da es auch keine Schnittstellen mit der Rüstungsforschung im engeren Sinn gibt. Im WS 2007 wurde jedoch der Studiengang »Military Studies« an der Universität Potsdam eingeführt, zusammen mit zwei Instituten der Bundeswehr, dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt und dem Sozialwissenschaftlichen Institut (SWI). Dort beschäftigen sich die Studierenden vier Semester mit Militär, Krieg und organisierter Gewalt. Die taz titelt: „Diplom-Feldherr in vier Semestern“.17 Gegen die Einführung des Studiengangs gab es beachtliche Studentenproteste. In einem offenen Brief fragen kritische Studierende „inwiefern im Zuge der Kooperation mit militärischen Einrichtungen eine freie und kritische Wissenschaft möglich sein kann“. Die Befürchtung: Bei Seminaren, deren Lehrinhalte von Bundeswehrmitarbeitern gestaltet werden, komme grundsätzliche Kritik an den Einsätzen zu kurz. Durch eben solche »Governance-Konzepte« werden Sozial- und Geisteswissenschaften für Kriegspolitik missbraucht.

Im Mai 2008 gab es an der Universität Kassel heftige Studentenproteste gegen eine Vortragsreihe mit Vertretern der NATO und des Rüstungskonzerns EADS. Die Studierenden sind der Meinung, die Uni gehe mit dem Thema Rüstung und Militär an der Universität Kassel zu leichtfertig um.18 Eine Arbeitsgruppe der Studierenden beantragte beim Senat Forderungen zur Einführung einer Zivilklausel. Im Januar dieses Jahres wurden daraus Teile in vager Form per Beschluss übernommen. Der wichtigste Teil im Sinne einer Zivilklausel wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, sie stehe im Gegensatz zu den Prinzipien der Freiheit von Lehre und Forschung.

Dieses Argument ist durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Eberhard Denninger widerlegt.19 Er kommt zu dem Schluss, dass Zivilklauseln als selbstverpflichtende Senatsbeschlüsse oder als Hochschulgesetze mit dem auf Frieden ausgerichteten Grundgesetz übereinstimmen.

Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Hessen kritisiert die im Hochschulpakt 2010-2015 vorgesehene Budgetkürzung der Hessischen Hochschulen. Nicht zuletzt ist der Drittmittelzwang eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Lehre und Forschung.20

Diese wenigen Beispiele bezeugen, wie stark und dennoch heimlich die Militarisierung der Hochschulen fortschreitet. Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung, in Technikbereichen sowie in Sozial- und Geisteswissenschaften ist das Militär präsent und nimmt aktiv Einfluss.

Vernetzung ist notwendig

Um die vereinzelten Proteste bundesweit zu koordinieren, findet ein erstes Vernetzungstreffen aller Hochschul-ASten und aktiver Studierender am 9. Juli an der Uni Braunschweig statt. Ziel ist es, die Aufklärung, Aufdeckung und Bewusstmachung von militärischer und zivilmilitärischer Forschung an Hochschulen und die Kampagne »Zivilklauseln für alle Hochschulen« voranzubringen.

Anmerkungen

1) http://fiff.informatik.uni-bremen.de/ruin/forsch.htm (1996)

2) http://www.hu-berlin.de/ueberblick/leitbild/ http://www.tu-ilmenau.de/universitaet/wir-ueber-uns/leitbild/

3) http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20100323.pdf

4) http://www.jusos-stuttgart.de/downloads/Zivilklausel.pdf

5) Schwäbisches Tagblatt 16.4.2010, junge Welt 20.4.2010

6) Hochschulen und Militärforschung – Friedenswerkstätten oder zivilmilitärische Forschungskomplexe, Wissenschaft & Frieden 2009-3, unsere zeit 30.1.2009 und 8.1.2010, Ossietzky 6/2010

7) junge Welt 1.12.2009, Badische Neueste Nachrichten 2.12.2009

8) http://www.inesglobal.com/campaigns.phtml#cpid493

9) http://www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf

10) Antwort Bundesregierung 21.8.2008 auf Kleine Anfrage der Linksfraktion Drs 16/10156

11) AStA TU Berlin info #17, Oktober 2009

12) german-foreign-policy »Interventionskultur« 20.5.2010, Ossietzky 11/2010

13) http://www.taz.de/1/zukunft/schwerpunkt-uni/artikel/1/unkritischer-umgang-mit-regierungsgeld/ (8.2.2010)

14) Rüstungsforschung an der UniWehrsität, Uni-Buch 2008, S.76-78 http://www.asta.uni-bremen.de/wp-content/uploads/2008/11/unibuch2008kleiin.pdf

15) Nur friedliche Forschung – Initiative will ‚Dual Use‘ stoppen, taz 20.2.2010 http://ziviles-bremen.noblogs.org/

16) Der Streit um die Zivilklausel, BdWi-Schriftenreihe Nr. 15 1991, S.312 http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20100127.pdf

17) http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/diplom-feldherr-in-vier-semestern/ (11.102007)

18) http://www.kritischeuni.de/wp-content/uploads/2009/07/abk_dokumentation1.pdf „Studierende fordern zivile Uni“, junge Welt 13.1.2010

19) http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf

20) http://hessen.uebergebuehr.de/news/?uuid=5050db26-e98a-41d4-9b54-89ff020ac267

Dipl.-Ing. Natascha Bisbis absolviert an der FU-Berlin ein Zweitstudium Biologie und Mathematik fürs Lehramt. Die oben beschriebene Umfrage hat sie im Auftrag der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V. durchgeführt.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2010/3 Afghanistan: Krieg ohne Ende, Seite 54–56