Dossier 25

40 Jahre Göttinger Erklärung Jetzt endlich Atomwaffen abschaffen

von Wolfgang Liebert, Corinna Hauswedell, Otfried Nassauer, Xanthe Hall, Jürgen Scheffran, Martin B. Kalinowski

in Zusammenarbeit mit der Naturwissenschaftler-Initiative »Verantwortung für den Frieden« e. V.,
der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) und
dem Arbeitskreis für Friedenspolitik – atomwaffenfreies Europa (AKF)

zum Anfang | Atomwaffen abschaffen!

von Wolfgang Liebert

Hoffnung auf nukleare Abrüstung hat gute Gründe. Der alte Ost-West-Konflikt mit seiner nuklearen Aufrüstungsspirale ist beendet. Die Tür zu einer anderen Zukunft ist im Prinzip bereits geöffnet: die Überwindung der nuklearen Bedrohung, die die Welt in Atem gehalten hat, und das Zurückdrehen der Rüstungsspirale ist eine reale Utopie geworden. Die Idee der atomwaffenfreien Welt muß heute von allen ernst genommen werden, denn die grundlegenden Bedingungen für die angebliche Rationalität des Kernwaffenbesitzes haben sich radikal verändert.1

Die Atempause, die sich der reichere Teil der Welt für fünf Jahrzehnte nach dem letzten Weltkrieg unter Existenz der Atomwaffe verschafft hat, könnte bald ausgeschöpft sein. Das Vertrauen auf die nukleare Abschreckung war schon immer Laufen über dünnes Eis.2 Die alte Wurzel der Abschreckungsdoktrin war die Drohung mit dem Gebrauch von Atomwaffen, um die »andere Seite« vor dem möglichen Atomwaffeneinsatz abzuschrecken. Es ging dabei bald nicht nur um Abschreckung zwischen Atomwaffenbesitzern, sondern ebenso um den »Schutz« von Verbündeten und Sicherheitsgarantien, ausgesprochen gegenüber Dritten. Nach Ende der Konkurrenz der Systeme ist es höchste Zeit, diese Drohung mit der »wechselseitigen Vernichtung« endgültig in Frage zu stellen. Keiner weiß, ob die nukleare Abschreckung wirklich geeignet ist, den Ausbruch eines mit Kernwaffen ausgetragenen Konfliktes zu vermeiden. Zu oft stand die Welt knapp vor dem nuklearen Holocaust. Auch die Behauptung, nur die Existenz von Kernwaffen würden den Ausbruch eines größeren konventionellen Krieges zwischen industriell hochentwickelten – und damit gegen Störungen der Infrastruktur besonders anfälligen – Staaten glaubhaft ausschließen können, ist durch nichts zu beweisen. Die Wahrscheinlichkeit eines nuklearen Desasters quasi aus Versehen, ausgelöst durch die inhärenten Instabilitäten und Unsicherheiten eines im Prinzip anfälligen C3I-Systems sind in der Zeit der nuklearen Hochrüstung ausreichend thematisiert worden. Diese Gefahr besteht fort.

Die NATO-Doktrin der »flexiblen Antwort« (Flexible Response), die von der Drohung mit dem Ersteinsatz von Atomwaffen gegen einen konventionell überlegenen Gegner lebte, ist immer noch gültig. Auch die teilweise bekannt gewordene neue russische Nukleardoktrin ist nun auf diese erweiterte Abschreckungsdoktrin eingeschwenkt. Die fehlende Logik solcher Sicherheitskonzeptionen ist offensichtlich: Kann man wirklich das eigene Land verteidigen durch Einsatz von Nuklearwaffen (möglicherweise sogar innerhalb des eigenen Territoriums), wobei ein massiver nuklearer Vergeltungsschlag zu gewärtigen ist? Wer sich so verteidigen will, nimmt die Vernichtung des eigenen Landes und weiter Landstriche der Erde (oder sogar den Weltenbrand) in Kauf.

In Bezug auf den Atomwaffenbesitz stellt sich die Situation heute so dar: Wer glaubt vorbringen zu können, der Besitz von Nuklearwaffen oder die Einbettung in eine Strategie, die den Atomwaffenbesitz auf dem eigenen Territorien erlaubt oder erfordert, diene dem Erhalt der eigenen Souveränität, muß zugestehen, daß diese Argumentation auch von anderen Staaten, die nicht den Status einer offiziellen Atommacht haben, mit demselben Recht übernommen werden kann. Eine Globalisierung dieser fatalen Argumentationsweise wäre auf die Dauer kaum aufzuhalten. Dies wäre das Ende jeder Bemühung um die Nichtweiterverbreitung der Atomwaffen. Ein Ausweg aus dem Dilemma besteht im Grunde nur in einer Reduktion der Atomwaffenarsenale auf Null, auch wenn man für die Übergangsphase dorthin möglicherweise zugestehen mag, daß eine einseitige Existenz von Kernwaffen eine noch instabilere Situation herbeiführen mag.

Die atomare Bedrohung besteht fort

Aber noch immer sind rund 40.000 intakte atomare Sprengköpfe mit einer Sprengkraft von mehr als einer Million Hiroshimabomben in der Welt. Mehr als 20.000 davon befinden sich zur Zeit offiziell in den Arsenalen der Atomwaffenmächte – der Löwenanteil davon in Rußland und den USA. Die weiteren offiziellen Atommächte Frankreich, China und Großbritannien besitzen jeweils weniger als 500 Atomsprengköpfe. Israel könnte bereits 100-200 Atomwaffen produziert haben. Aus einer Abschätzung des produzierten Waffenstoffes ergeben sich für Indien und Pakistan mögliche Arsenale von je 40-80 bzw. 10-30 Kernwaffen. Auch in Deutschland sind immer noch Atomwaffen stationiert.

Der nukleare Abrüstungsprozeß zwischen den USA und Rußland ist in der Endphase des Kalten Krieges in Gang gekommen und wird trotz immer neuer Gefährdungen bislang durchgehalten. Die akute Gefahr des nuklearen Weltbrandes ist reduziert worden, u.a. durch die Verbannung der landgestützten Mittelstreckenwaffen, den Rückzug von Atomwaffen von Oberwasserschiffen oder verschiedenste Maßnahmen zur teilweisen Beendigung der Alarmbereitschaft.

Allerdings wurden bis vor kurzem im Bereich der strategischen Arsenale die Zielzahlen des START-II-Vertrages, der immer noch nicht von beiden »Supermächten« ratifiziert ist, als vorläufiger Endpunkt angesehen. Falls der START-II-Vertrag umgesetzt wird, ist mit insgesamt etwa 10.000 nuklearen Sprengköpfen in den offiziellen strategischen und nicht-strategischen Arsenalen Rußlands und der USA im Jahre 2003 zu rechnen. Die strategischen Nuklearstreitmächte von je 3.000 bis 3.500 Sprengköpfen werden dann jeweils zur Hälfte auf Unterseebooten stationiert sein. Die andere Hälfte soll zum größeren Teil in Cruise Missiles für die Bomberflotten und zum kleineren Teil auf landgestützten Interkontinentalraketen bereitgehalten werden. So wird vielleicht im Jahr 2003 wieder in etwa das zahlenmäßige Niveau erreicht sein wie im Jahr 1970, als der Nichtverbreitungsvertrag für Kernwaffen, der sogenannte Atomwaffensperrvertrag, in Kraft trat. Atomwaffenarsenale mit einem mehrfachen Overkill werden weiter die Welt bedrohen.

Ein Abrüstungsprozeß in Richtung Null ist dies keineswegs. Im Gegenteil: Nach dem Willen der Atommächte und ihrer Verbündeten sollen uns die Atomwaffen und die atomare Bedrohung auf Dauer erhalten bleiben. Dementsprechend gehen auch die Bemühungen kleinerer oder weniger einflußreicher Staaten weiter, in den Besitz der Bombe zu kommen, oder ihre schon vorhandenen, noch sehr bescheidenen Arsenale zu vermehren.

Gefahren der Weiterverbreitung

Wer Atomwaffen produzieren will, braucht geeignete Waffenstoffe. Für einen »Neuling« ist dies die entscheidende Hürde; der volle Waffentest spielt zunächst eher eine untergeordnete Rolle. Wer nuklearen Spaltstoff oder zusätzlich fusionsfähigen superschweren Wasserstoff (Tritium) besitzt, kann im Prinzip Atomwaffen bauen. Wer Waffenstoff produzieren will, der braucht Atomtechnologie: Urananreicherungstechnologie oder Reaktoren in Verbindung mit Wiederaufarbeitungstechnologie zur Abtrennung von Plutonium.

Eine ganze Reihe von Ländern haben bereits Zugriff auf mindestens eine dieser beiden Technologiebereiche. In der Liste dieser Länder finden sich alle offiziellen und inoffiziellen Atomwaffenstaaten wieder, daneben Staaten, die früher Waffenprogramme betrieben, wie Brasilien oder der Irak und Südafrika, das tatsächlich über lange Jahre eigene Atomwaffen besaß. Weiterhin haben eine Reihe von industrialisierten Ländern wie Japan, Deutschland, Belgien, die Niederlande und in einem gewissen Maße auch Kanada, Italien und Spanien durch die Beherrschung von sensitiven Nukleartechnologien, die zur Produktion von Waffenstoffen geeignet sind, eine prinzipielle Atomwaffenfähigkeit erlangt. Argentinien und Nordkorea (in der Vergangenheit auch Taiwan und Schweden) bemühten sich ebenfalls – teilweise erfolgreich –, diesen technologischen Stand zu erreichen.

Die weltweit angehäuften Mengen an Waffenstoff sind enorm: über 2.000 Tonnen hochangereicherten Urans (HEU) und etwa 270 Tonnen Plutonium im militärischen Bereich. Diese Zahlen sind im Vergleich zu sehen mit der für eine einfache Atomwaffe benötigten Menge: 10-20 Kilogramm HEU oder einige Kilogramm Plutonium.

Die einzigen zivilen Nutzer von waffenfähigem HEU sind heute nur noch eine Reihe von Forschungsreaktoren. Durch Umstellung (fast) aller Reaktoren auf schwach angereicherten Brennstoff besteht Hoffnung auf eine weitere Reduktion des Bedarfs bis auf Null und damit einer Eliminierung der Umnutzungsgefahr für Waffenzwecke. Eine gefährliche Ausnahme von diesen international koordinierten Bemühungen stellt der in Bau befindliche Garchinger Forschungsreaktor dar.3

Mindestens 1.000 Tonnen Plutonium liegen bereits im zivilen Bereich auf Halde, zum überwiegenden Teil noch eingebettet in den abgebrannten Reaktorbrennstoff, der so eine radiologische Barriere darstellt, die nur durch Formen der technischen Wiederaufarbeitung überwunden werden kann. 130 Tonnen werden aber bereits in abgetrennter Form im zivilen Bereich gelagert. Der größte Teil davon könnte ohne große technische Schwierigkeiten jederzeit auch für Waffen Verwendung finden. Die Wiederverwertung des Plutoniums als Reaktorbrennstoff wird – auch schlicht aus ökonomischen Gründen – nur sehr zögernd betrieben, so daß die Produktion und Verwertung von Uran-Plutonium-Mischoxidbrennelementen (MOX) mit der wachsenden Wiederaufarbeitungsrate nicht Schritt halten kann. Im Jahr 2010 könnten die im zivilen Bereich gelagerten abgetrennten Putoniummengen die für militärische Zwecke produzierten Mengen bereits deutlich übersteigen.

Es gibt keine absolute Sicherheit, daß die vorhandenen gigantischen Mengen an Waffenstoff nicht militärisch genutzt oder immer vollständig in der Hand der jetzigen Besitzerstaaten bleiben werden. Schon ein Hundertausendstel dieser Mengen in den Händen von terroristischen Gruppen oder machtgierigen Staatenlenkern in anderen Ländern würden erhebliche Gefahren heraufbeschwören. Ebenso ist die Abzweigung von Waffenstoff aus zivilen Programmen für Atomwaffenprogramme eine durchaus ernst zu nehmende Gefahr. Im Irak ist in den achtziger Jahren genau ein solch zivil-militärisch angelegter Doppelpfad Richtung Atomwaffe verfolgt worden. In Brasilien wurde über viele Jahre ein ziviles Atomprogramm mit deutscher technologischer Unterstützung bei gleichzeitiger Verfolgung eines militärischen, sogenannten »Parallelprogrammes« durchgeführt. Es scheint so zu sein, daß in der Frühzeit der meisten Atomprogramme mit zivilen Deckmänteln und der Parallelverfolgung von offen betriebenen zivilen und geheimgehaltenen militärischen Programmen operiert wurde. In einer Reihe von Fällen läßt sich heute nachweisen, daß die unausgesprochenen militärischen Zielsetzungen die zivile Entwicklung maßgeblich beeinflußt haben.4

Wenn wir die nukleare Proliferationsgefahr ernst nehmen, stehen wir mithin nicht nur vor dem medienwirksam inszenierten Problem, wie mit nuklearen Ambitionen finsterer Diktatoren umzugehen ist, sondern wir sind damit konfrontiert, daß augenscheinlich die angeblich rein zivile Entfaltung von Wissenschaft, Technik und Industrie im Nuklearbereich selbst im Kern des Problems steht.5 Politisch definierte nukleare Optionen können entstehen und vergehen und sind dem raschen historischen Wandel unterworfen. Für einmal geschaffene technische Optionen mit Relevanz für die Atomwaffe gilt dies in der Regel nicht.

Das nukleare Nichtverbreitungsregime, in dessen Kern der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) steht, der im Mai 1995 nach 25-jähriger Laufzeit auf unbegrenzte Zeit verlängert wurde, bietet nicht die Lösung für dieses Problem. Das Vertragswerk ist mit einigen entscheidenden Mängeln behaftet. Dazu gehört, daß der zivil-militärischen Ambivalenz wesentlicher Nukleartechnologien zu wenig Beachtung geschenkt wird. Man hofft lediglich darauf, daß durch die Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) die Abzweigung von Spaltstoffen für Waffenzwecke frühzeitig entdeckt werden kann. Kann man einem solchen System von Maßnahmen – unterhalb der Schwelle einer echten Kontrolle – Vertrauen schenken? Das ohnehin schwach ausgebildete System von Verfahren technischer Überwachung muß prinzipiell lückenhaft bleiben und kann daher keine wirkliche Gewähr dafür bieten, daß eine sichere Abgrenzung ziviler Programme von möglicher militärischer Nutzung erfolgt.6

Weg in die atomwaffenfreie Welt

Was sind die Ingredienzien einer atomwaffenfreien Welt?

  • Erstens werden alle Atomwaffen demontiert und die darin enthaltenen Waffenstoffe zunächst sicher verwahrt. In längerfristigerer Perspektive müßten sie dann nicht rückholbar beseitigt werden.
  • Zweitens darf es keine schnelle Möglichkeit zum Wiederaufbau von Arsenalen durch vorhandene Technologien und Infrastruktur geben. Verifikationsmaßmahmen werden eingeführt, um den Weg zum erneuten oder erstmaligen Atomwaffenbesitz – insbesondere durch Verlängerung und Verteuerung des Weges dorthin – empfindlich zu erschweren und entdeckbar zu machen.
  • Drittens muß eine stabile Weltfriedensordnung etabliert werden, die das Sicherheitsinteresse aller Staaten sowie aller Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen befriedigt.
  • Viertens muß die Wissenschafts- und Technikentwicklung auf deutliche und ständig reflektierte Distanz zu atomwaffenrelevanten Bemühungen gehen, um zu vermeiden, daß alte Schleichwege oder neue Schlupflöcher zum Atomwaffenbesitz eröffnet werden.
  • Fünftens muß der zivile technologische und industrielle Bereich so gestaltet werden, daß jegliche Optionen auf Atomwaffenbesitz (latente Proliferation) nachhaltig und eindeutig vermieden werden können.

Es ist kaum vorstellbar das Ende der Weiterverbreitung von Atomwaffen und eine unumkehrbare nukleare Abrüstung auf Null innerhalb des existierenden Systems der Nicht(weiter)verbreitung von Kernwaffen zu erreichen. Die Weiterverbreitung von Kernwaffen kann auf die Dauer nur gestoppt und zurückgenommen werden, wenn ein globaler Verzicht auf Atomwaffen verwirklicht wird. Denn solange der Besitz von Kernwaffen oder nuklearen Waffenmaterialien in der Hand einiger weniger als legitim angesehen wird, schafft dies Begehrlichkeiten bei anderen. Für den Stopp der Weiterverbreitung wie den unumkehrbaren Weg in die atomwaffenfreie Welt ist auf längere Sicht entscheidend, daß auch im zivilen Bereich die Aufrechterhaltung von wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für Atomwaffenprogramme vermieden wird. Dies betrifft insbesondere die Rolle von waffengrädigen Nuklearmaterialien und entsprechenden Produktionstechnologien in zivilen Nuklearprogrammen. Regelungen, die für alle Staaten gleichermaßen verbindlich sind, müssen gefunden werden.

Die Transformation des Nichtweiterverbreitungregimes zur atomwaffenfreien Welt steht an. Im Zentrum dieses neuen Regimes muß eine Nuklearwaffenkonvention stehen, die wie im Bereich biologischer und chemischer Kampfstoffe bereits geschehen, ein vollständiges Verbot international verbindlich kodifiziert.7

Die Mächtigen der Welt wollen sich bislang nicht auf einen solchen Weg zur Beendigung der atomaren Bedrohung einlassen. Die Bemühungen zur nuklearen Abrüstung in den Gremien der Vereinten Nationen sind momentan blockiert durch die Weigerung der Atomwaffenbesitzer und ihrer Verbündeten, ernsthaft über den Verzicht auf diese ultimative Waffe zu verhandlen.

Dennoch wächst der weltweite Druck, die alten Versprechungen zur nuklearen Abrüstung endlich in die Tat umzusetzen. Von wissenschaftlicher Seite ist die Möglichkeit und der Weg zur Atomwaffenfreiheit durchdacht und es sind entsprechende Vorschläge für die Politik erarbeitet worden.8 Weltweit vernetzte Nichtregierungsorganisationen (NGO) von Medizinern, Wissenschaftlern, Juristen, Bürgerinnen und Bürgern versuchen die öffentliche Debatte und die zähen Bemühungen auf dem internationalen diplomatischen Parkett durch gezielte Aktivitäten voranzubringen.

Nur wenn die Menschen weltweit deutlich machen, daß sie die atomare Bedrohung endlich abschütteln wollen, besteht eine Chance, daß auch die Regierungen aktiv den Weg in die atomwaffenfreie Welt gestalten.

Literatur

Hussein, Bernadette 1997a. Mururoa – the untold story, in: Pacific Islands Monthly, January, 17-18.

Hussein, Bernadette 1997b. Checking the damage, in: Pacific Islands Monthly, January, 14-16.

Grimmel, Eckhard 1985. Die Folgen der französischen Atomtests im Südpazifik (Auszüge), in: Frieden und Abrüstung; Informationen und Dokumente aus der internationalen Friedensdiskussion, hrsg. v. d. Initiative für Frieden, internationalen Ausgleich und Sicherheit (IFIAS) (Bonn), S.10-14

IPPNW 1995. Radioaktive Verseuchung von Himmel und Erde; Atomtests unter, auf und über der Erde: Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt; Ein Bericht der „Internatonalen IPPNW-Kommission zur Untersuchung der Auswirkungen der Atomwaffenproduktion auf Gesundheit und Umwelt“ sowie des „Instituts für Energie- und Umweltforschung (IEER)“ (Berlin: IPPNW), 2. Auflage.

Worm, Thomas 1995. Muroroas strahlendes Geheimnis, in: die tageszeitung, 12.7.

Dr. Wolfgang Liebert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IANUS an der TH Darmstadt.

zum Anfang | Die »Göttinger 18« und das friedenspolitische Engagement von Wissenschaftlern heute

von Corinna Hauswedell

Mit ihrem öffentlichen Protest gegen die atomare Bewaffnung der Bundeswehr im Jahre 1957 konstituierten die als »Göttinger 18« bekannt gewordenen westdeutschen Physiker einige typische Merkmale für das künftige friedenspolitische Engagement von (Natur)Wissenschaftlern: Ihr inhaltlicher Fokus der »taktischen Atomwaffen« ermöglichte ein Eingreifen in eine aktuelle sicherheitspolitische Auseinandersetzung, ihr verantwortungsethisches Anliegen richtet sich bereits damals auf die allgemeinen Gefahren der Technikentwicklung im Atomzeitalter (obschon die »Göttinger« in ihrer Erklärung die Bedeutung der „friedlichen Verwendung der Atomenergie“ besonders unterstrichen). Vor allem aber signalisierte ihr Wirkungsinteresse, als »Nichtpolitiker« Fachwissen an die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsinstanzen heranzutragen, das Auftreten einer neuen Art von (Gegen)Experten in der sicherheitspolitischen Arena des Kalten Krieges.

Im ideologischen Streit jener Zeit, der auch die »Göttinger Erklärung« begleitete, sah sich einer ihrer Unterzeichner, Carl Friedrich von Weizsäcker genötigt, gegen den Vorwurf des Vaterlandsverrats und der Inkompetenz, der den Wissenschaftlern seitens der damaligen Bundesregierung entgegengebracht wurde, die Ziele der Gruppe zu erläutern:

Erstens: Der Westen schützt seine Freiheit und den Weltfrieden durch die atomare Drohung auf die Dauer nicht; diese Rüstung zu vermeiden, ist in seinem Interesse ebenso wie in dem des Ostens.

Zweitens: Die Mittel der Diplomatie und des politischen Kalküls reichen offenbar nicht aus, dieser Wahrheit Geltung zu verschaffen, deshalb müssen auch wir Wissenschaftler reden und sollen die Völker selbst ihren Willen bekunden.

Drittens: Wer glaubwürdig zur atomaren Abrüstung raten soll, muß überzeugt dartun, daß er die Atombombe nicht will.

Nur dieser dritte Satz bedarf noch eines weiteren Kommentars. In der Schrecksekunde nach der Veröffentlichung unserer Erklärung wurde uns von prominenter Seite vorgeworfen, wir hätten uns an die falsche Adresse gewandt, wir hätten unseren Appell an unsere Kollegen in der ganzen Welt richten sollen. Diesen Vorwurf halte ich für ein Mißverständnis. Daß die große Welt nicht auf Appelle abrüstet, haben wir erlebt. Wir hatten uns dorthin zu wenden, wo wir eine direkte bürgerliche Verantwortung haben, nämlich an unser eigenes Land…“9

So markierte die »Göttinger Erklärung« auch den Weg vom individuellen Protest zum Gruppenprotest, von der Verweigerung der Mitarbeit einzelner an der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen zu einer politischen Einflußnahme zugunsten von Rüstungskontrolle und Abrüstung.

Im Verlauf der folgenden Jahrzehnte fanden sich diese Merkmale friedenspolitischer Expertise in einem zunehmend internationalen Engagement verschiedener Gruppen von »political« scientists wieder.

Die 1957 im gleichnamigen kanadischen Ort initiierten »Pugwash-Konferenzen« einer zunächst kleinen Gruppe US-amerikanischer und sowjetischer Atomwissenschaftler übernahmen eine vetrauensbildende Beratungsfunktion zwischen den Supermächten, im Hintergrund der ersten Rüstungskontrollabkommen (Atomteststop-Vertrag 1963, Nichtweiterverbreitungsvertrag 1968, ABM-Vertrag 1972), sodann bei den biologischen und chemischen Waffen sowie bei der konventionellen Rüstung. Die jeweilige Fokussierung der Pugwash-Arbeit auf einzelne Rüstungsvorhaben (später kamen auch nichtmilitärische globale Konfliktursachen hinzu) half, Bedrohungsvorstellungen der anderen Seite im Ost-West-Konflikt zu relativieren. Es waren vor allem die der »international scientific community« entlehnten Arbeits- und Kommunikationsstrukturen der Pugwash-Gruppe, die dazu beitrugen, in den Köpfen auch der politischen Eliten neben der Abschreckungslogik Platz zu machen für die Rationalität der Rüstungsbegrenzung. Neuere Untersuchungen vollziehen die Wege nach, auf denen die Pugwash-Gruppe und andere friedenspolitisch engagierte Wissenschaftler Einfluß auf die sowjetische Außenpolitik der sechziger und der frühen siebziger Jahre gewannen (mit Rückwirkungen auf die US-Politik) und dann in neuem Umfang in den achtziger Jahren auf das »Neue Denken« in der Sowjetunion unter Michael Gorbatschow.10

Die stärker sozialwissenschaftlich geprägte »Kritische Friedensforschung« in der Bundesrepublik, die spät (1969/70) und auch in Auseinandersetzung mit den US-amerikanischen »arms-control«-Schulen entstanden war, hatte sich ebenfalls im schwierigen Spannungsfeld zwischen radikaler Abschreckungskritik (»Pathologie des Rüstungswettlaufs«), umfassender Konfliktursachenforschung und Policy-Orientierung für die beginnende Ost-West-Entspannung zu bewegen. Anfänglich beteiligte Naturwissenschaftler traten bald in den Hintergrund. Eine von vielen gewollte transdisziplinäre Zusammenarbeit rieb sich in der Praxis an den traditionellen Fächergrenzen und den Herausforderungen normativer Wissenschaftsansprüche. Dabei spielten auch die unterschiedlichen akademischen Traditionen und Selbstverständnisse der »zwei Kulturen« in den Natur- und Gesellschaftswissenschaften eine gewisse Rolle. Es war nicht leicht, einen gemeinsamen Themen- und Methodenkanon für die »harten« und die »weichen« Felder der jungen Friedenswissenschaft zu entwickeln.

Mit der moralischen Ausstrahlungskraft der (naturwissenschaftlichen) Anti-Atomethik wurde nicht nur die Friedensforschung in den frühen achtziger Jahren erneut konfrontiert, als die Ost-West-Entspannung unter die Räder der Nuklearkriegsdebatte, der Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen in Europa und des US-Weltraumprogramms SDI zu geraten drohte.

Die im Kontext der Friedensbewegung der achtziger Jahre etablierten neuen Wissenschaftlerinitiativen vor allem aus den Reihen der Natur-, Ingenieur- und Informationswissenschaften sowie der Medizin (die internationale Ärzteorganisation IPPNW erhielt 1985 den Friedensnobelpreis) eröffneten mit ihrer militärkritischen Analyse und Expertise und durch die Art ihres bürgernahen Engagements einen großen öffentlichen Wirkungsradius – im nationalen wie im internationalen Rahmen.11 Sie knüpften in ihrem aufklärerischen Anspruch auch an die atompazifistischen Traditionen der fünfziger Jahre an; die Bildung eigener (Vereins)Strukturen – die Naturwissenschaftler Initiative »Verantwortung für den Frieden« gewann über 1.000 Mitglieder unter Hochschullehrern und Studenten –, ihre kontinuierliche Kongreß- und Publikationstätigkeit sowie die Initiierung von naturwissenschaftlichen Projekten der Abrüstungsforschung an bundesdeutschen Hochschulen wiesen jedoch über den appellativen Ansatz der »Göttinger 18« hinaus.

Während Friedensforscher durch ihre Arbeit an Konzepten einer »Gemeinsamen Sicherheit« neue sicherheitspolitische Rahmenbedingungen für Europa entwarfen, die auch im Osten auf Resonanz stießen, verstärkten friedensengagierte Naturwissenschaftler und Mediziner ihrerseits durch internationale Kommunikation den neuen Spielraum in der Sowjetunion in den achtziger Jahren: Durch Arbeiten an defensiven Verteidigungskonzepten, durch ihre Argumente gegen SDI und die Betonung globaler Überlebensinteressen jenseits der Blockkonstellation förderten sie die Bereitschaft für einseitige Schritte aus dem Rüstungswettlauf.

Mit dem Ende des Kalten Krieges haben sich Veränderungen vollzogen, auf die sich ein zeitgemäßes friedenswissenschaftliches Engagement einstellen muß:

  • Die neue Themenvielfalt von Abrüstungsmanagment bis Konfliktpräventation, von Friedensursachenforschung bis Friedenskonsolidierung erschwert zunächst eine politisch wirksame Konsensbildung und Fokussierung kritischer Expertise.
  • An die Stelle einer ideologisierten Nukleardiskussion ist die pragmatische Arroganz der Atomwaffen besitzenden Staaten getreten, die es den Schwellenländern nicht erleichtern, auf dieses (alte und neue) Symbol nationalstaatlicher Macht zu verzichten. Friedenswissenschaftler müssen ein neues strategisches Design entwerfen, in dem gemeinsame Interessen an nuklearer Abrüstung im nationalen und internationalen Rahmen identifiziert werden.
  • Neue diffuse Feindbildkonstellationen behindern die Entwicklung wirksamer Kontrollregime im Bereich der nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen.
  • Als negative Begleiterscheinung des begonnenen Abrüstungsprozesses ist in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme des weltweiten Handels mit »überschüssigen« Waffen zu verzeichnen – besonders mit Kleinwaffen für die Krisenherde der Dritten Welt. Die UN werden auf diesem prekären Gebiet ohne kompetente unabhängige Politikberatung nicht handlungsfähig werden.
  • Immer schwieriger wird es, militärische und zivile Forschung und Entwicklung von einander abzugrenzen, »Dual-use« erscheint als Allheilmittel bei der Restrukturierung der übergroßen Rüstungs-High-Tech-Komplexe, vor allem in den USA. Das Hereinreichen militärischer Dimensionen in zivile Fragen der Technikfolgenbewältigung könnte eine neue sinnvolle Kooperation von Natur- und Gesellschaftswissenschaften begründen.

Politisches Engagement von (Natur)Wissenschaftlern ist seit den »Göttinger 18« – mit einem deutlichen Schub in den achtziger Jahren – selbstverständlicher geworden. Der politisch-moralische und fachliche Impuls der »Göttinger 18« und anderer engagierter Naturwissenschafter haben dazu beigetragen, daß das nüchterne, auf behauptete Wertfreiheit basierende Image dieser Disziplinen zu erodieren begann. Pugwash und ihrem Präsidenten Joseph Rotblat ist mit der Verleihung des Friedensnobelpreises 1995 eine späte Würdigung ihrer friedenspolitischen Beiträge zu Teil geworden.

Epistemische Gemeinschaften mit einem erklärten Normen- und Methodenkonsens haben sich anhand zentraler Problemfelder, z.B. in der Ökologie oder der Gentechnik, gebildet. Als wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Thematisierung globaler militärischer und nichtmilitärischer Gefahren können heute die Frühwarnfunktion kritischer Expertise, der Aufbau internationaler Netzwerke und die Arbeit an strategischen Konzepten, die Ad-hoc-Forderungen und längerfristige Perspektive verbinden, gelten.

Dr. Corinna Hauswedell, Historikerin, arbeitet am Bonn International Center for Conversion (BICC) und ist Vorsitzende der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden (IWIF)

zum Anfang | Die „Göttinger Erklärung“ der achtzehn Atomwissenschaftler (12.4.1957)

Die Pläne einer atomaren Bewaffnung der Bundeswehr erfüllen die unterzeichneten Atomforscher mit tiefer Sorge. Einige von ihnen haben den zuständigen Bundesministern ihre Bedenken schon vor mehreren Monaten mitgeteilt. Heute ist eine Debatte über diese Frage allgemein geworden. Die Unterzeichneten fühlen sich daher verpflichtet, öffentlich auf einige Tatsachen hinzuweisen, die alle Fachleute wissen, die aber der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt zu sein scheinen.

1. Taktische Atomwaffen haben die zerstörende Wirkung normaler Atombomben. Als „taktisch“ bezeichnet man sie, um auszudrücken, daß sie nicht nur gegen menschliche Siedlungen, sondern auch gegen Truppen im Erdkampf eingesetzt werden sollen. Jede einzelne taktische Atombombe oder -granate hat eine ähnliche Wirkung wie die erste Atombombe, die Hiroshima zerstört hat. Da die taktischen Atomwaffen heute in großer Zahl vorhanden sind, würde ihre zerstörende Wirkung im ganzen sehr viel größer sein. Als „klein“ bezeichnet man diese Bomben nur im Vergleich zur Wirkung der inzwischen entwickelten „strategischen“ Bomben, vor allem der Wasserstoffbomben.

2. Für die Entwicklungsmöglichkeit der lebensausrottenden Wirkung der strategischen Atomwaffen ist keine natürliche Grenze bekannt. Heute kann eine taktische Atombombe eine kleinere Stadt zerstören, eine Wasserstoffbombe aber einen Landstrich von der Größe des Ruhrgebiets zeitweilig unbewohnbar machen. Durch Verbreitung von Radioaktivität könnte man mit Wasserstoffbomben die Bevölkerung der Bundesrepublik wahrscheinlich heute schon ausrotten. Wir kennen keine technische Möglichkeit, große Bevölkerungsmengen vor dieser Gefahr sicher zu schützen.

Wir wissen, wie schwer es ist, aus diesen Tatsachen die politischen Konsequenzen zu ziehen. Uns als Nichtpolitikern wird man die Berechtigung dazu abstreiten wollen; unsere Tätigkeit, die der reinen Wissenschaft und ihrer Anwendung gilt und bei der wir viele junge Menschen unserem Gebiet zuführen, beläd uns aber mit einer Verantwortung für die möglichen Folgen dieser Tätigkeit. Deshalb können wir nicht zu allen politischen Fragen schweigen. Wir bekennen uns zur Freiheit, wie sie heute die westliche Welt gegen den Kommunismus vertritt. Wir leugnen nicht, daß die gegenseitige Angst vor den Wasserstoffbomben heute einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt und der Freiheit in einem Teil der Welt leistet. Wir halten aber diese Art, den Frieden und die Freiheit zu sichern, auf die Dauer für unzuverlässig, und wir halten die Gefahr im Falle des Versagens für tödlich.

Wir fühlen keine Kompetenz, konkrete Vorschläge für die Politik der Großmächte zu machen. Für ein kleines Land wie die Bundesrepublik glauben wir, daß es sich heute noch am besten schützt und den Weltfrieden noch am ehesten fördert, wenn es ausdrücklich und freiwillig auf den Besitz von Atomwaffen jeder Art verzichtet. Jedenfalls wäre keiner der Unterzeichneten bereit, sich an der Herstellung, der Erprobung oder dem Einsatz von Atomwaffen in irgendeiner Weise zu beteiligen.

Gleichzeitig betonen wir, daß es äußerst wichtig ist, die friedliche Verwendung der Atomenergie mit allen Mitteln zu fördern, und wir wollen an dieser Aufgabe wie bisher mitwirken.

Fritz Bopp • Max Born • Rudolf Fleischmann • Walther Gerlach • Otto Hahn • Otto Haxel • Werner Heisenberg • Hans Kopfermann • Max v. Laue • Heinz Maier-Leibnitz • Josef Mattauch • Friedrich-Adolf Paneth • Wolfgang Paul • Wolfgang Riezler • Fritz Strassmann • Wilhelm Walcher • Carl Friedrich Frhr. v. Weizsäcker • Karl Wirtz

zum Anfang | Zur Rolle nuklearer Waffen in der russischen Politik

von Otfried Nassauer

Braucht Rußland heute und morgen Nuklearwaffen? In dieser Frage gibt es nationalen Konsens. Alle – militärische Experten, zivile Forscher und Politiker – fordern einstimmig: Rußland braucht nukleare Waffen – heute so sehr wie in der Zukunft.“ Starke Worte in einer Studie der Russisch-Amerikanischen Universität (RAU), angefertigt im vergangenen Jahr für die russische Duma. Die atomwaffenfreie Welt im Jahre 2000 – für Michail Gorbatschow mag sie ganz oben auf der Tagesordnung gestanden haben, unter Boris Jelzin hat sie kaum Priorität. Die Duma zeigt sich wenig geneigt, den START-II-Vertrag zu ratifizieren; mit der Abrüstung taktischer Atomwaffen geht es langsamer voran als vorgesehen. Der so hoffnungsvoll Geschwindigkeit gewinnende atomare Abrüstungszug droht zum Stillstand zu kommen.

Der Gründe gibt es viele. Die geplante Ausdehnung der NATO nach Osten droht zu einer grundsätzlichen Neubewertung atomarer Waffen für die Sicherheit Rußlands zu führen. Dies gilt für strategische wie für taktische Atomwaffen. Nuklearwaffen, so glauben viele in Rußland, sind die letzte Garantie für den Status der Nation als Großmacht. Sie zwingen den Westen, sich gegenüber Rußland kooperativ zu verhalten. Andere betonen, daß atomare Waffen angesichts der wirtschaftlichen Lage die billigste Form der Abschreckung darstellen – auch gegen einen konventionellen Angriff der NATO mit überlegenen Kräften. So gewinnen Nuklearwaffen angesichts der gegenwärtigen »Schwäche« Rußlands eine neue Legitimation, die weltweit die weitere atomare Abrüstung blockieren kann.

Die russische Opposition gegen START-II

In der russischen Diskussion über die strategischen Atomwaffen dominieren folgende Positionen:

  • Der START-II-Vertrag ist auf Dauer nicht im Interesse Rußlands, da Rußland, wollte es die ihm in diesem Vertrag zugestandenen Höchstgrenzen an Nuklearwaffen auf den jeweils zulässigen Trägersysteme dauerhaft ausschöpfen, bis zu 690 landgestützte Interkontinentalraketen mit je einem Sprengkopf neu bauen, beschaffen und bezahlen müßte. Für die USA bestehe keine vergleichbare Notwendigkeit zur Umstrukturierung ihrer Triade aus land-, see- und luftgestützten Atomstreitkräften. Die Alternative, mittelfristig eine deutliche nukleare Unterlegenheit gegenüber den USA in Kauf zu nehmen oder aber erhebliche finanzielle Ressourcen, die anderweitig viel dringender benötigt werden, in die Aufrechterhaltung nuklearer Parität zu investieren, sei für Rußland unvorteilhaft. Die unter START-II gemachten Zeitvorgaben für die weitere Abrüstung seien für Rußland aus wirtschaftlichen Gründen kaum einhaltbar.
  • Der Vertrag gestatte es sowohl den USA als auch Rußland im Falle eines Ausscherens aus den Vereinbarungen, die Zahl ihrer strategischen Atomwaffen wieder zu vergrößern. Für Rußland sei nachteilig, daß START-II den USA eine viel raschere und umfangreichere Vergrößerung ihres Potentials ermögliche.
  • Das Rußland durch den Vertrag erlaubte Atomwaffenpotential sei erheblich verwundbarer als das amerikanische. Rußlands U-Boote und die kleine Bomberflotte seien technologisch unterlegen und die landgestützten strategischen Interkontinentalraketen seien künftig bei einem Angriff erheblich leichter zu dezimieren.
  • Die Erweiterung der NATO verschlimmere die Lage im Verein mit neuen technischen Entwicklungen erheblich. Zum einen könnten die USA taktische luftgestützte Nuklearwaffen künftig in einer Krise geographisch näher an den russischen Grenzen und den russischen strategischen Atomwaffen stationieren. Den taktischen Atomwaffen der USA komme damit für Rußland künftig strategische Bedeutung zu.12 Zum anderen führe die zunehmende Ausstattung der NATO-Streitkräfte mit konventionellen, luftgestützten präzisionsgelenkten Abstandswaffen dazu, daß auch diese zu einer erheblichen Gefährdung des strategisch-nuklearen Potentials Rußlands werden.
  • Schließlich sei der Versuch konservativer Kräfte in den USA, den ABM-Vertrag auszuhebeln und ab 2003 ein nationales Raketenabwehrsystem zu stationieren, auf eine Reduzierung und späte Ausschaltung der russischen Zweitschlagsmöglichkeit gerichtet.

NATO-Erweiterung, KSE-Vertrag und die Rolle nuklearer Waffen

Große Sorgen macht der russischen Politik darüberhinaus der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE). Der Vertrag kann als letztes rüstungskontrollpolitisches Kind des Kalten Krieges gelten. In ihm werden für eine der NATO entsprechende westliche Staatengruppe und eine dem ehemaligen Warschauer Pakt entsprechende östliche Staatengruppe Obergrenzen für konventionelle Großwaffensysteme wie Panzer, Geschütze, Kampfhubschrauber und Flugzeuge festgelegt. Die Auflösung des Warschauer Paktes und später der Sowjetunion haben aber die sicherheitspolitische Landkarte Europas weitgehend verändert, so daß die Regelungen des KSE-Vertrages angepaßt werden müssen.

Russische Politiker und Militärs betonen immer wieder, daß durch die NATO-Erweiterung eine konventionelle Überlegenheit der NATO in der Größenordnung von drei oder gar vier zu eins entstehe.13 Überlegenheit in dieser Größenordnung schafft – so die Theorie militärischen Denkens – die Gelegenheit, erfolgversprechend Angriffe durchzuführen. Da die NATO zudem – der Golfkrieg gilt in Rußland vielen als Beleg – über qualitativ bessere Waffen verfüge, verschärfe sich aus russicher Sicht das Problem. Rußland könne ohne Ausscheren aus dem KSE-Vertrag und ohne enorme finanzielle Aufwendungen seine konventionelle Unterlegenheit nicht ausgleichen. Taktische Atomwaffen seien deshalb eine relativ preiswerte Alternative zu konventioneller Aufrüstung und Vertragsbruch. Der russische Atomminister Michailov wurde im September letzten Jahres deutlich: Rußland könne, so spekulierte er, auf die Erweiterung der NATO mit dem Bau einer neuen Generation taktischer Atomwaffen kleinster Sprengkraft reagieren und diese bei der Rohr- und Raketenartillerie sowie bei der Luftwaffe stationieren. 10.000 solcher neuen Sprengköpfe, gebaut aus dem recycelten Bombenstoff der zur Abrüstung anstehenden alten Atomwaffen, seien realisierbar. Der Teststopp-Vertrag müsse dafür nicht verletzt werden – lediglich über eine Kündigung des INF-Vertrages müsse vielleicht nachgedacht werden.

Auch wenn Michailov im Kreml für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Zustimmung finden dürfte: Viele der russischen Argumente sind gute alte Bekannte. Es sind die Argumente der NATO aus den siebziger und achtziger Jahren. Sie prägten die NATO-Strategie der flexiblen Antwort und das Denken in militärischen Kräftebalancen. Es sind – unter umgekehrten Vorzeichen – die Argumente aus einem gespaltenen Europa. Die Erweiterung der NATO – so wird es von dem größten Teil der russischen Eliten gesehen – wird eine neue Spaltung Europas, neue Trennlinien durch den alten Kontinent hervorrufen.

Nuklearwaffen in der russischen Militärdoktrin

Eine mögliche Neubewertung der atomaren Waffen hatte sich in Rußland bereits 1993 angedeutet. Damals wurde ein Dokument über »Die Grundzüge der Militärdoktrin« durch den Sicherheitsrat der Russischen Föderation gebilligt und veröffentlicht.

Das Dokument weist den Nuklearwaffen im Kern fünf Aufgaben zu: Die Abschreckung gegenüber dem US-Nuklearpotential, die Abschreckung gegenüber den Atomwaffen der anderen erklärten Atommächte, die Abschreckung eines konventionellen Angriffs auf das atomare Potential Rußlands und dessen wesentliche Infrastruktur, die Abschreckung eines großen konventionellen Angriffs sowie die Rückversicherung gegenüber Risiken aus der Proliferation. Detailliertere Forderungen hinsichtlich des erforderlichen Atomwaffenpotentials oder Beschreibungen der Einsatzstrategie sind nicht enthalten. Ebensowenig fordert das Dokument die Fähigkeit, mit Nuklearwaffen einen Krieg führen und gewinnen zu können. Abschreckung mit dem Ziel, einem „Agressor den intendierten Schaden garantiert zufügen“ zu können, steht im Zentrum.

Allerdings wiederholt das Dokument den seit 1982 gültigen deklaratorischen Verzicht der Sowjetunion auf einen Ersteinsatz von Atomwaffen nicht länger, sondern formuliert vier Ausnahmen, in denen Rußland auch auf einen Ersteinsatz zurückgreifen könnte: gegenüber einer nuklearen Macht, Verbündeten einer Atommacht, die sich an einem Angriff auf Rußland beteiligen, gegenüber anderen Staaten, die sich einem solchen Angriff anschließen und gegenüber Staaten, die dem NPT nicht beigetreten sind.

Implizit werden bereits zu diesem Zeitpunkt die mittel- und osteuropäischen Staaten gewarnt: Die Mitgliedschaft in der NATO oder die Beteiligung an militärischen Aktivitäten gegen Rußland werde sie der russischen Drohung mit dem Ersteinsatz atomarer Waffen aussetzen.

Die Interpretierbarkeit der »Grundzüge der Militärdoktrin« dürfte gewollt sein. Die russische Politik will sich ihre endgültige Entscheidung über Umfang und Funktion ihres Nuklearpotentials offenhalten, bis die grundlegenden Entscheidungen über die künftigen Strukturen europäischer Sicherheit gefallen sind.

Diese Entscheidungen stehen in den kommenden zweieinhalb Jahren an. Ihre Grundlinien sollen – unter dem Druck des NATO-Zeitplans für die Aufnahme neuer Mitglieder – noch bis zum NATO-Gipfel im Juli 1997 festgelegt sein.

Neue Kompromißlinien – neue Abrüstungschancen?

Seit Ende letzten Jahres reagieren die NATO-Staaten erstmals mit signifikanten Veränderungen ihrer Positionen auf die veränderte Diskussion in Rußland. Die hohe Priorität, die Washington und Brüssel der politischen Durchsetzung der Osterweiterung der Allianz zumessen, fordert rüstungskontrollpolitische Kompromisse.

Der damalige US-Verteidigungsminister William Perry signalisierte, über ein START-III Rahmenabkommen könne verhandelt werden, ohne daß Rußland zuvor den START-II-Vertrag ratifiziere. Die Möglichkeit eines solchen Vorgehens wird mittlerweile in bilateralen Gesprächen auf hoher Ebene ausgelotet. Dabei zeigte sich, daß letztlich auch im Bereich der atomaren Gefechtsfeldwaffen in Europa neue Bewegung enstehen könnte.

Um russischen Befürchtungen entgegenzutreten, die NATO werde taktische Nuklearwaffen auf dem Boden der neuen Mitgliedsstaaten und damit erheblich näher an Rußland und dessen strategischen Atomwaffen stationieren, erklärte der NATO-Rat im Dezember 1996: „die NATO-Länder (haben) nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlaß, nukleare Waffen auf dem Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren (… – und wir sehen dazu auch in Zukunft keine Notwendigkeit.“

Aus russischer Sicht ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings kein hinreichender. Zum einen will Rußland, daß die NATO auch in Krise oder Krieg keine Atomwaffen in den neuen Mitgliedsstaaten stationiert. Indirekt wird damit auch ein Verzicht auf den Aufbau einer Infrastruktur zur Lagerung von Atomwaffen für den Krisenfall gefordert. Zum anderen möchte Rußland den Verzicht der NATO rechtlich bindend verankert wissen. Als Präzedenzfall gilt Rußland dabei der 2+4-Vertrag.

Die letzte Forderung bringt die NATO in eine Zwickmühle. Kann das Bündnis rechtlich verbindlich auf die Stationierung nuklearer Waffen auf dem Territorium von Staaten verzichten, die sich das Recht auf eine solche Stationierung und die Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe der NATO für die Zukunft vorbehalten wollen? Würde die NATO nicht zwei Klassen von Bündnismitgliedern unterschiedlicher Rechte und Pflichten schaffen?

Auch hier deutet sich ein möglicher Ausweg an: Alle nuklearen Gefechtsfeldwaffen, die in den neuen Mitgliedsstaaten der Allianz stationiert werden könnten, gehören den USA. Als Nationalstaat können die USA eine bindende Zusage abgeben, auf die Stationierung atomarer Gefechtsfeldwaffen in den neu aufzunehmenden NATO-Staaten zu verzichten. In bilateralen amerikanisch-russischen Gesprächen wird deshalb ventiliert, ob eine für Rußland hinlängliche Zusage in den Kontext einer Rahmenvereinbarung über START-III aufgenommen werden kann.

Manche Überlegungen gehen noch einen Schritt weiter. Wird im Rahmen von START-III erst einmal über taktische Atomwaffen geredet, so könnten dort (oder in entsprechenden Zusatzprotokollen) auch weitere Abrüstungsvereinbarungen über atomare Gefechtsfeldwaffen in Europa und anderswo aufgenommen werden. Damit könnte ein einheitlicher Rahmen für alle nuklearen Abrüstungsbemühungen und einheitliche Obergrenzen für taktische und strategische, aktive und inaktive Atomsprengköpfe entstehen. Auch Zahlen wurden in diesem Zusammenhang bereits genannt: Zwischen 1.000 und 2.500 Atomsprengköpfe würde jede der beiden Seiten behalten.14

Ein solches Vorgehen weist auch aus NATO-Sicht erhebliche Vorteile auf. In Brüssel hegt man seit geraumer Zeit Befürchtungen, daß Rußland die 1991 einseitig versprochenen Reduzierungen und Außerdienststellungen taktisch-nuklearer Gefechtsfeldwaffen bis heute nicht vollständig umgesetzt hat. In Rußland seien – so die NATO – wahrscheinlich weiterhin Tausende, wenn nicht mehr als zehntausend taktische atomare Gefechtsfeldwaffen vorhanden. Gleichgültig, ob Rußland seine zugesagten Reduzierungen aus finanziellen Gründen oder aus Mangel an geeigneten Delaborierungskapazitäten nicht umsetzen konnte oder ob die russische Administration diese Selbstverpflichtungen aus außen- oder innenpolitischen Gründen nicht vollständig umsetzen wollte: Auf diese Waffen wollen jene russischen Militärs zurückgreifen, die mit einer russischen Kopie der NATO-Strategie der flexiblen Antwort auf die konventionelle Überlegenheit der NATO antworten wollen. Sie verweisen damit auch auf ein weiteres Problem: Rußland wird weitreichenden nuklearen Abrüstungsschritten nur dann zustimmen können, wenn die NATO ihm auch bei KSE-2, der konventionellen Abrüstung, deutlich weiter als bisher entgegenkommt.15

Die äußerst enge Verzahnung der Problembereiche NATO-Erweiterung, Aktualisierung des KSE-Vertrages, START-III und NATO-Rußland Verhältnis wird deutlich: Solange die NATO ihr Versprechen einer strategischen Partnerschaft mit Rußland nicht auch aus russischer Sicht erfüllt und solange in Rußland Befürchtungen existieren, die NATO könne sich erneut als Gegner erweisen, solange blockiert die NATO-Erweiterung sowohl die konventionelle als auch die nukleare Rüstungskontrolle. Sicherheit in Europa kann nur mit Rußland, nicht aber gegen Rußland gestaltet werden.

Otfried Nassauer leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS)

zum Anfang | IPPNW-Bericht über primitive Kernwaffen

Erneut haben die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) vor dem Risiko nuklearer Erpressung durch terroristische Gruppen gewarnt, da seit dem Ende des Kalten Kriegs Atommaterial immer leichter zu beschaffen sei und aufgrund des ohnehin problemlosen Zugangs zu den für den Bau eines einfachen Kernsprengsatzes erforderlichen Informationen.

Der von der IPPNW vorgestellte Bericht »Crude Nuclear Weapons: Proliferation and Terrorist Threat« analysiert eingehend die Bestandteile und das technische Know-how, die für den Bau der drei Typen von »Mini-Nukes« erforderlich sind, die am leichtesten in die Hand von Terroristen fallen können. Diese Typen wären:

  • Sprengsätze vom Hiroshima-Typ (gun type), die die geringsten Konstruktionsprobleme bereiten, aber große Mengen an hochangereichertem Uran erfordern würden – ein Material, das sich nach wie vor unter strenger militärischer Kontrolle befindet.
  • Implosionsgezündete Sprengsätze nach Art der 1945 über Nagasaki abgeworfenen Bombe wären schwieriger zu konstruieren, und ihre Herstellung wäre mit größeren Risiken verbunden. Man würde für sie jedoch nur umgewandeltes Reaktorplutonium benötigen. Eine Waffe dieser Art herzustellen, so die Einschätzung der Autoren, läge durchaus im Rahmen der Möglichkeiten einer kleinen Gruppe, die über größere finanzielle Mittel verfügt.
  • Der dritte Typ ist ebenfalls ein implosionsgezündeter Sprengsatz, für den jedoch leichter zu beschaffendes Plutoniumoxid verwendet wird. Er wäre am leichtesten zu konstruieren. Doch seine Sprengkraft sei nur schlecht kalkulierbar. Andererseits könnte er gerade durch seine Fähigkeit, weite Flächen mit Plutonium und anderem radioaktivem Material zu kontaminieren, für terroristische Organisationen besonders attraktiv werden.

Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, daß eine terroristische Gruppe, die entschlossen genug ist, sich 55-60 Kilogramm hoch angereichertes Uran oder kleinere Mengen Plutonium oder Plutoniumoxid zu verschaffen, eine primitive Kernwaffe bauen könnte. Die Maßnahmen der Staaten zur Sicherung spaltbaren Materials (u.a. des bei der Verschrottung von Atomwaffen angefallenen) seien „chaotisch und ineffizient“. In Rußland würden Maßnahmen, die das kriminelle Abzweigen von Atommaterial ausschlössen, durch die dortigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zusätzlich erschwert. Und es sei nicht unwahrscheinlich, daß einige terroristische Gruppen einen Kernsprengsatz bauen würden, falls sich ihnen die Gelegenheit dazu bietet.

In der Zusammenfassung ihres Berichts fordert die IPPNW:

  • Die internationale Kontrolle spaltbaren Materials zu verschärfen und Schritte zu seiner Endlagerung in die Wege zu leiten;
  • das Problem der weltweiten Nachfrage nach spaltbarem Material, sei es ziviler oder militärischer Herkunft, bei seinen Wurzeln anzugehen;
  • internationale Lösungen für die Probleme der Atomproliferation und eines möglichen Atomterrorismus zu entwickeln, die über die eng definierten »nationalen Sicherheitsinteressen« der USA, Rußlands und anderer Atomwaffenstaaten hinausgehen;
  • anzuerkennen, daß die endgültige Abschaffung der Atomwaffen die einzige sinnvolle Möglichkeit ist, langfristig den Gefahren zu begegnen, die von einem möglichen Atomterrorismus ausgehen.

Kein Erpressungsversuch wäre durchschlagender, als wenn es einem Terroristen gelänge, eine ganze Stadt zur Geisel zu nehmen“, meint Bernard Lown, der Mitbegründer und langjährige Co-Präsident der IPPNW in seinem Vorwort. „Kein anderes Zerstörungsinstrument kann einem Gemeinwesen größere Verheerungen zufügen oder einer größeren Zahl von Menschen das Leben kosten. Nur zu bald könnten Terroristen auf den Gedanken kommen, nicht nur ein einzelnes Gebäude in Schutt und Asche zu legen, sondern eine ganze Großstadt zusammen mit ihrem Einzugsgebiet mittels einer Kernwaffe in ein atomares Inferno zu verwandeln.“

(Geschrieben wurde »Crude Nuclear Weapons« von dem Geschäftsführer von IPPNW International, Gururaj Mutalik, dem Kernphysiker und Abrüstungsexperten Frank Barnaby und den wissenschaftlichen Beratern Peter Taylor und David Summer. Der Bericht ist der erste einer neuen Serie von IPPNW-Publikationen mit dem Titel »Global Health Watch Reports«.)

John Loretz, Redaktion Medicine And Global Survival
Übersetzung: Sebastian Scholz
Dieser Artikel wurde erst in „Arzt und Umwelt/Medizin und Globales Überleben“, 1/97 veröffentlicht.
Die volle Studie in englischer Sprache (70 Seiten) oder eine Zusammenfassung auf deutsch (20 Seiten) sind von der IPPNW-Geschäftstelle, Körtestr. 10, 10967 Berlin, zu beziehen.

zum Anfang | Folgen der französischen Atomtests im Südpazifik

von Steffen Rogalski

Bei der Untersuchung geologischer Folgen und Risiken der französischen Atomtests in Polynesien geht es zum einem um die Folgen von atomaren Explosionen in vulkanischen Atollen generell und zum anderen um die speziellen Folgen für Mururoa und Fangataufa. Dabei ist interessant zu wissen, daß die USA ihre Tests auf pazifischen Inseln unter anderem wegen deren ungünstiger geologischer Strukur einstellten.16 Auch die Untersuchungen des Instituts für Ozeanographische Wissenschaften in South Hampton auf ähnlichen vulkanischen Inseln (Hawaii und Kanaren) bestätigten die besonderen Risiken.17

Bereits 1979 waren die Schäden an der 24 Kilometer langen Riffkrone Mururoas erheblich. In französischen Militärkarten aus dem Jahre 1980 ist eine 3,50 Meter breite und mehrere Kilometer lange Spalte verzeichnet, ebenso wie mehrere Spalten längs und seitwärts. Deswegen warnten bereits 1981 auf dem Atoll arbeitende Ingenieure vor einem weiteren Absinken der Insel. 1987 besuchte der französische Meeresforscher Jacques Cousteau Mururoa. Seine Aufnahmen von meterbreiten Rissen in den Inselflanken unter Wasser, die von einem Forschungs-U-Boot in 200 Meter Tiefe aufgenommen wurden, wanderten um die ganze Welt. Außerdem stellte Cousteau hohe Konzentrationen von radioaktivem Jod 131 im Sediment der Lagune und im Plankton fest. Wegen der geringen Halbwertzeit dieses Stoffes (acht Tage) konnte dies kein Überbleibsel vergangener Atomtests in der Atmosphäre sein, sondern mußte von unterirdischen Explosionen stammen. Cousteau machte sich aber damals die nie offiziel belegte Erklärung zu eigen, daß das Jod 131 durch die defekte Ventilklappe eines Testbohrlochs an die Oberfläche gelangt sei und nicht durch Gesteinsrisse. Das Cousteau-Team wollte diese These allerdings nicht bestätigen. (IPPNW 1995, S. 116)

Die Brüchigkeit des Mururoa-Atolls veranlaßte aber offensichtlich die französischen Militärs dazu, einerseits die Tests aus dem Atollring in den Lagunenboden zu verlagern und andererseits Tests mit größerer Sprengkraft auf Fangataufa durchzuführen.

Am 12. Juli 1995 berichtete die »tageszeitung« über Spalten und Risse in den Atollen und erläuterte die Ergebnisse mehrerer Untersuchungen. Untersuchungen, die unvollständig blieben, da die unabhängigen Experten nicht länger als ein paar Tage auf den Inseln bleiben durften und ihre Experimente teilweise reglementiert wurden. Der populäre Vulkanologe Haroun Tazieff z.B. weilte ganze drei Tage auf Mururoa. Er kam trotz der Kürze der Zeit zu der Einschätzung, daß bei einer Explosion im Sommer 1979, bei dem ein Sprengsatz in nur 400 Meter Tiefe gezündet wurde, ein eine Million Kubikmeter großer Brocken vom Atollring abgesprengt wurde.

Die Pariser Zeitung Le Monde veröffentlichte am 3. Oktober 1995 eine Skizze des Mururoa-Atolls, die offensichtlich nur für den internen Dienstgebrauch der militärischen Befehlshaber des Versuchszentrums bestimmt war. Danach gab es schon Anfang der achtziger Jahre auf dem Atoll Risse, die sich in Quer- und Längsrichtung bis zu 8,5 Kilometer weit erstreckten. Die Risse, die später mit Zement geschlossen wurden, wurden zu einer Zeit festgestellt, als auf der Insel »nur« etwa 30 unterirdische Atomtests stattgefunden hatten; danach folgten noch etwa 100. Die Direktion des Versuchszentrums bestätigte, daß sich um die Explosionsherde herum immer wieder Risse bildeten, diese würden aber die Haltbarkeit des Atolls nicht tangieren. Die radioaktiven Rückstände blieben bis zu 99 Prozent in dem (in 500 bis 1.000 Meter Tiefe) durch die Hitzeentwicklung der Explosion zugeschmolzenen Hohlraum eingeschlossen.18

Demgegenüber steht unter anderem die Erfahrung von Grenpeace. Die Umweltschutzorganisation stellte im Jahre 1990 außerhalb der Zwölf-Meilen-Sperrzone rund ums Mururoa-Atoll bei Planktonproben eine erhöhte Konzentration des Cäsiumisotops 134 fest. Da dieses Isotop nicht im Fallout von atmosphärischen Atomtests vorkommt, kann es nur aus den unterirdischen Versuchen stammen. Mururoa gibt also heute schon radioaktive Substanzen aus unterirdischen Tests ab.

Über eine zusätzliche Verseuchung der Landfläche von Mururoa durch radioaktiven Müll berichtet eine internationale IPPNW Kommision. Dort heißt es: „Dank dieser Praktiken im Umgang mit Atommüll (auf Mururoa) befinden sich auf dem Grund der Lagune schätzungsweise 20 Kilogramm Plutonium 239. Das Team aus Australien, Neuseeland und Papua-Neuguinea schätzte, daß jährlich 20 Gigabequerel Plutonium 239 aus der Lagune ins Meer gelangen. Diese Aussage stimmt überein mit der Entdeckung des Cousteau-Teams, daß die Konzentration von Plutonium 239 an der Einfahrt der Lagune zehnmal höher ist als in der Lagune selbst. Sie wiesen auch darauf hin, daß die festgestellten Konzentrationen in der Grundschicht der Lagune und im Wasser viel zu hoch sind, um dem globalen atmosphärischen Fallout zugeschrieben werden zu können, und daher lokalen Ursprungs und auf die Remobilisierung sedimentärer Ablagerungen zurückzuführen sind.“ (IPPNW 1995, S.118f)

Beängstigend sind auch zahlreiche Prognosen. Nach einem geothermischen Computermodell (Simulationsprogramm) der Professoren Hochstein und O'Sullivan19 von der neuseeländischen Universität Auckland von 1985 setzt das von Seewasser getränkte Gestein, in dem die Atombombe explodierte, ein künstliches geothermisches System in Gang. Die extrem aufgeheizte Explosionskammer steigt demnach wie in einem Kamin nach oben, und zwar mit einer Geschwindigkeit von zehn Metern pro Jahr. Bei einer Sprengtiefe von 500 Metern würden die Radionuklide nach dieser Studie innerhalb von 50 Jahren die Erdoberfläche erreichen und nicht erst nach einem Jahrtausend, wie französische Behörden verlauten ließen.20

Jahrelang wurden Untersuchungen unabhängiger Wissenschaftler zu den Folgen der Atomtests auf den Pazifikinseln be- oder auch verhindert. Selbst ein Untersuchungsteam der EU durfte nach den letzten Explosionen Teile des Mururoa-Atolls und Fangataufa nicht inspizieren.21

Jetzt soll unter der Federführung des Beratungsausschusses der Internationalen Atomenergieorganisation eine Studie über die radiologische Situation der ehemaligen Atomtestgebiete Mururoa und Fangataufa erstellt werden. Eingeladen sind über 75 Wissenschaftler aus 20 Ländern. Die Studie soll allgemein die mögliche Betroffenenheit von Menschen durch das Freiwerden radioaktiver Stoffe und die geologische Situation der Atolle untersuchen, weiter sollen die Wissenschaftler Empfehlungen erarbeiten über die Form, das Ausmaß und die Dauer einer weiteren Beobachtung. Eine Untersuchung der Atomtestfolgen auf den Menschen ist im Rahmen dieser Studie nicht vorgesehen.

Dabei liegt auch die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung auf der Hand. Nach Gabriel Tetiarahi, Koordinator der tahitianischen Nichtregierungsorganisation Hiti Tau leiden ungefähr 90 Prozent von 1.000 interviewten Arbeitern, die auf den Testgeländen beschäftigt waren, an verschiedenen Arten von Krebs (Hussein 1997a, 14). Die UNO schätzte die Anzahl der Strahlentoten infolge der ober- und unterirdischen Atomtests im Pazifik allein bis 1980 auf 15.000 Menschen. (Worm 1995).Doch die Vergangenheit scheint nicht zu interessieren in Französisch-Polynesien, wo in den Statistiken ohnehin nur 60 Prozent der Todesursachen erfaßt wurden.

Steffen Rogalski, Diplompolitologe, Vorsitzender des Arbeitskreises für Friedenspolitik – Atomwaffenfreies Europa

zum Anfang | Atomwaffenfreie Zonen – Beispiel für Europa

von Xanthe Hall

Vertraglich abgesicherte, atomwaffenfreie Zonen überziehen fast die gesamte südliche Welthemisphäre. Afrika, Lateinamerika, Antarktis, Südostasien und der Südpazifik zeigen uns damit den juristisch und ethisch einwandfreien Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. Die dort abgeschlossenen Abkommen sind über viele Jahre verhandelt worden. Zur Zeit werden weitere derartige Zonen in Südasien, im Nahen Osten und in Ostasien offiziell ins Auge gefaßt. Warum, so bleibt angesichts dieser Entwicklungen zu fragen, sollten nicht auch in Europa atomwaffenfreie Zonen gebildet werden? Es wäre nicht zuletzt auch eine vertrauensbildende Maßnahme zwischen der NATO und Russland.

Seit 1959, als der Antarktis-Vertrag zur Unterschrift freigegeben wurde, sind insgesamt fünf Verträge über atomwaffenfreie Zonen abgeschlossen worden. Letztes Jahr unterschrieben 43 Staaten Afrikas den Pelindaba-Vertrag; ein Jahr davor wurde Südostasien (SEANWFZ) atomwaffenfrei. 1986, mitten im Kalten Krieg, erklärten sich alle Inseln des Südpazifiks, samt Australien und Neuseeland und einschließlich ihrer Meere, für atomwaffenfrei (Raratonga-Vertrag). Die Länder Lateinamerikas mit ihren Gewässern waren die ersten, nach der Antarktis, die 1967 einen Vertrag über Atomwaffenfreiheit abgeschlossen haben, der allerdings erst jetzt in Kraft tritt (Tlateloco-Vertrag).

Das Enstehen und die Verpflichtungen der Zonen

Atomwaffenfreie Zone, das bedeutet nicht nur, daß keine Atomwaffen in der definierten Zone stationiert werden dürfen. Meistens wird vertraglich eine Verpflichtung mit den atomwaffenbesitzenden Staaten vereinbart, Atomwaffen nicht gegen die Staaten in dieser Region einzusetzen oder gar damit zu drohen, sowie keine Atomtests in der Region durchzuführen. (Frankreich hat deshalb auch den Raratonga-Vertrag erst 1996, nach seiner letzten Atomtestreihe, unterzeichnet).

Die fünf Verträge sind vor einem unterschiedlichen Hintergrund entstanden und unterscheiden sich dementsprechend in vielen Punkten voneinander. Der Pelindaba-Vertrag z.B. schließt Afrikas Gewässer nicht ein. Mit dem Vertrag wollten die afrikanischen Staaten den Atomwaffenverzicht der Republik Südafrika absichern. Deshalb beinhaltet er ein Verbot auf Atomwaffenforschung und eine Verpflichtung, alle aus der Zeit vor dem Vertrag existierenden Atomwaffen zu zerstören. Der Raratonga-Vertrag ist aus dem Protest gegen französische Atomtests entstanden. Im Mittelpunkt steht deshalb das Verbot des Testens von Atomwaffen und der Deponierung von Atommüll im Meer. Tlateloco war eine Reaktion auf die Kuba-Krise 1962, nach Hiroshima und Nagasaki sicher der Zeitpunkt, zu dem die Gefahr eines Einsatzes von Atomwaffen am größten war. Kuba unterzeichnete den Vertrag übrigens erst 1995.

Atomwaffenfreie Zonen sind vor allem vertrauensbildende Maßnahmen. Sie können helfen, die Spannung in einer Konfliktsituation zu reduzieren und die Unbeteiligten zwischen den Konfliktparteien zu schützen. In Südostasien wollen die Vertragsparteien insbesondere Sicherheitsgarantien von China. Es geht ihnen um die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, daß China nie Atomwaffen gegen sie einsetzen wird. Die SEANWF-Zone gibt gleichzeitig ein Signal an Indien und Pakistan, die beide immer stärker unter Druck geraten, ihre Atomwaffenstrategie zu erklären und aufzugeben.

Die Konferenz der Vertragsparteien des Atomwaffensperrvertrags diskutiert atomwaffenfreie Zonen seit langem als Teil eines Nichtweiterverbreitungs-Regimes. In den letzten Jahren sind u.a. der Nahe Osten, Mittelasien, Südasien, die koreanische Halbinsel und Zentral- und Osteuropa als mögliche neue atomwaffenfreie Zonen ins Gespräch gekommen.23 Ich möchte auf das letztere fokussieren: Warum eine atomwaffenfreie Zone in Zentral- und Osteuropa bilden?

NATO-Osterweiterung

Die geplante Osterweiterung der NATO hat sowohl in der russischen Bevölkerung als auch bei Regierungs- und Parlamentsvertretern in Moskau für Verstimmung, teilweise sogar für neue Vorbehalte gegenüber dem Westen gesorgt. Dies berichteten Kollegen unserer russischen Sektion der »Ärzte gegen Atomkrieg« (IPPNW) schon 1995 während eines internationalen Workshops in Berlin.

Die Befürchtung der Russen wird genährt durch die Tatsache, daß NATO-Mitgliedsstaaten in aller Regel verpflichtet sind, die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Territorium zu akzeptieren. Aus diesem Grund könnten neue Mitgliedsstaaten der westlichen Verteidigungsallianz dazu benutzt werden, nukleare Sprengköpfe aus westlichen Arsenalen dichter an die Grenzen Rußlands heranzuführen.

Vor dem Hintergrund dieses bedrohlichen Szenarios entschieden die Teilnehmer des Berliner Workshops, sich in der Öffentlichkeit massiv für eine atomwaffenfreie Zone in Zentral- und Osteuropa einzusetzen und damit präventiv gegen die Stationierung westlicher Atomprojektile an Rußlands Grenzen anzugehen. Seitdem haben viele Friedensorganisationen, Forschungsinstitute sowie Vertreter der russischen, weißrussischen und ukrainischen Regierung dazu aufgerufen, diese Initiative zu unterstützen.

Vom Schwarzen Meer bis zur Ostsee

Der Vorschlag, eine atomwaffenfreie Zone in der Region zwischen Ostsee und Schwarzem Meer einzurichten, ist nicht neu.24 Er reicht zurück in die fünfziger Jahre und wurde 1990 von Weißrußland wiederaufgegriffen. Die Initiative wurde seitdem wiederholt bei internationalen Treffen thematisiert.25 Aber ausgerechnet die Staaten, die zum Kernland einer solchen atomwaffenfreien Zone gehören müßten, die geplanten neuen NATO-Mitgliedsländer Polen, Tschechien26 und Ungarn, erklärten sich öffentlich bereit, die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Territorium zu akzeptieren.

Die NATO hingegen hat in dieser Frage bisher keine eindeutige Position erkennen lassen. Es gebe, wie es heißt „keine a-priori-Pläne für eine Stationierung von Atomwaffen in den neuen Mitgliedsländern“. Für die Zukunft läßt das westliche Verteidigungsbündnis diese Option allerdings offen und besteht darauf, daß die mittel- und osteuropäischen Staaten mit NATO-Affinität ausdrücklich Bereitschaft zur Stationierung von Atomwaffen signalisieren.27

Als Folge dieser neuen Sicherheitslage drohte Rußland mit allen möglichen Sanktionen, einschließlich einer Neubewertung bereits abgeschlossener Abrüstungsabkommen, wie des START-II- und des ABM-Vertrages, falls die NATO die Osterweiterung in die Tat umsetzt.28 Sogar Weißrußland zog noch einen Pfeil aus dem Köcher, indem es wegen der atomaren Stationierungspläne der NATO die bereits angelaufene Verschrottung weißrussischer Arsenale wieder stoppen wollte.

In dieser aufgeheizten Atmosphäre besuchte im Mai 1996 eine internationale IPPNW-Delegation das NATO-Hauptquartier in Brüssel. Gegenüber den IPPNW-Emissären bestätigte Botschafter von Moltke, daß die NATO weder eine atomwaffenfreie Zone unterstütze, noch Atomwaffenfreiheit für die neuen Mitgliedsstaaten garantieren würde. Und dies, obwohl im Bündnis bereits Präzedenzfälle existieren: Die NATO-Mitglieder Norwegen29, Island und Dänemark haben sich vorbehalten zumindest in Friedenszeiten atomwaffenfrei zu bleiben, auch wurde vertraglich festgelegt, daß die ehemalige DDR nach der Wiedervereinigung atomwaffenfrei bleiben muß.30

Auf Anregung von NGO- und IPPNW-Vertretern befürwortete die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Juli 1996 bei einem Treffen in Stockholm die Einrichtung atomwaffenfreier Zonen in Europa. Erst durch Initiativen dieser Art war es möglich, daß die NATO während des OSZE-Gipfels vom Dezember vergangenen Jahres in Lissabon ihren Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen in den neuen Mitgliedsstaaten erklärte. Diese Erklärung kann einen völkerrechtlich bindenden Vertrag allerdings nicht ersetzen.

Schlußfolgerungen

Ein Großteil Europas muß, ähnlich wie der Nahe Osten oder Südasien, in denen Regierungen mittlerweile Abkommen über atomwaffenfreie Zonen einfordern, zu einer dauerhaft nuklearwaffenfreien Zone werden. Verträge, die die Zahl der Kernsprengköpfe in bestimmten Gebieten auf Null herunterschrauben, können insgesamt auch zur dauerhaften Reduktion der weltweiten Atomarsenale führen und den »Druck« zur Modernisierung der veralteten Systeme auf diese Weise reduzieren. Atomwaffenfreie Zonen sind insofern ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Welt ohne nukleare Schreckensszenarien.

Rußland kann in diesem technologischen Waffenwettbewerb ohnehin kaum mehr Schritt halten. Es könnte sich allerdings bei einer Stationierung von NATO-Atomwaffen auf den Territorien seiner Nachbarländer veranlaßt sehen, das eigene Kernwaffenarsenal unter größten finanziellen Kraftanstrengungen beizubehalten und zu modernisieren. Vor diesem Hintergrund wäre eine atomwaffenfreie Zone in Mittel-und Osteuropa genau das richtige politische Signal, um die gespannte Atmosphäre im Verhältnis zwischen Rußland und dem westlichen Verteidigungsbündnis zu entkrampfen. Mit einem entsprechenden Abkommen wären sowohl die Länder West- als auch Osteuropas in der Lage, eine wirklich neue Sicherheitspartnerschaft – ohne Bauchschmerzen wegen atomarer Altlasten – einzuleiten.

Xanthe Hall arbeitet in der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) in der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Kampagnen.

zum Anfang | Mit Recht für eine atomwaffenfreie Welt. Vom Weltgerichtshof zur Nuklearwaffenkonvention

von Jürgen Scheffran

Am 8. Juli 1996 erklärte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag, daß „die Drohung und der Einsatz von Atomwaffen generell in Widerspruch steht zu den Regeln des Kriegsvölkerrechts und insbesondere zu den Prinzipien und Regeln der Menschenrechte“. Am 10. Dezember stimmten mehr als zwei Drittel der Staaten in der UNO-Generalversammlung für eine Resolution, in der die im IGH-Rechtsgutachten festgestellte Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung zum Anlaß genommen wird, unverzüglich Verhandlungen über eine Konvention zur Ächtung und Abschaffung der Kernwaffen (Nuklearwaffenkonvention) zu fordern. Damit erhöht sich der Druck auf die Kernwaffenstaaten, die in Artikel VI des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen einzulösen.

Nukleare Abrüstung stand bei den Vereinten Nationen schon seit ihrer Gründung ganz oben auf der Tagesordnung. In der ersten Resolution der UNO-Generalversammlung von 1946 trat die Staatengemeinschaft einmütig ein für „die Beseitigung von Atomwaffen aus den nationalen Waffenarsenalen“. In den folgenden fünf Jahrzehnten des Kalten Krieges konnte, abgesehen vom NVV und bilateralen Verträgen zwischen den beiden Supermächten, dieses Ziel nicht weiter konkretisiert werden. Ein erster Durchbruch wurde mit der UNO-Resolution 50/70 P vom 12. Dezember 1995 erzielt, in der Verhandlungen über die Abschaffung von Kernwaffen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens gefordert werden.

Noch weiter gehen die drei 1996 verabschiedeten UN-Resolutionen. Die schon 1995 vorgelegte Resolution wurde mit 110 Ja-Stimmen erneut angenommen, diesmal jedoch mit dem Vorschlag eines „zeitlich gebundenen Rahmens durch eine Nuklearwaffenkonvention“. Auch eine von Indien vorgelegte Resolution für das Verbot des Einsatzes von Kernwaffen wurde erneut angenommen, ebenfalls mit der zusätzlichen Forderung nach einer Nuklearwaffenkonvention.

Die Zusätze in beiden Resolution sind zurückzuführen auf die von Malaysia vorgelegte Resolution 51/45M »International Court of Justice Advisory Opinion on the Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons«, die schon am 14. November bei der Vorabstimmung im First Committee der UNO-Generalversammlung eine deutliche Mehrheit erzielt hatte und bei der Endabstimmung am 10.12. von allen Resolutionen die größte Unterstützung fand (115 Staaten dafür, 22 dagegen, 32 Enthaltungen). Der Erfolg ist zum Teil zurückzuführen auf die Verbindung zwischen IGH-Rechtsgutachten und Nuklearwaffenkonvention (NWK), die in zwei Paragraphen zum Ausdruck kommt:

Paragraph 3: Die Schlußfolgerung des Internationalen Gerichtshofs wird unterstützt: „Es gibt eine Verpflichtung, in gutem Vertrauen Verhandlungen durchzuführen und zu einem Abschluß zu bringen, die zur nuklearen Abrüstung in all ihren Aspekten unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“

Paragraph 4: Es werden alle Staaten aufgerufen, „ihre Verpflichtungen sofort wahrzunehmen durch die Aufnahme von multilateralen Verhandlungen im Jahr 1997, die zu einem frühen Abschluß einer Nuklearwaffenkonvention führen, die Entwicklung, Produktion, Erprobung, Stationierung, Lagerung, Transfer, Einsatzandrohung oder den Einsatz von Kernwaffen verbietet und ihre Abschaffung durchführt“.

Aufgrund der Autorität des IGH konnte die Resolution und damit auch die weitreichende Forderung nach einer NWK nicht nur bei fast allen Entwicklungsländern Unterstützung finden, darunter auch der Kernwaffenstaat China und inoffizielle Kernwaffenstaaten wie Indien und Pakistan (Israel enthielt sich der Stimme). Auch einige westliche Staaten votierten für die Resolution (Schweden, Irland, San Marino), und die NATO-Staaten Island, Dänemark und Norwegen enthielten sich immerhin der Stimme. Damit wurden Widersprüche im zuvor homogenen westlichen Block erkennbar, die bis in die NATO hineinreichen.

Bemerkenswert war auch die Rolle von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) beim Zustandekommen der Resolution. Dies betrifft zum einen das IGH-Urteil, das seit mehreren Jahren vom World Court Project initiiert und vorbereitet worden war. Zum zweiten war die Konzeption einer NWK seit Ende 1993 durch das International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) in die öffentliche Diskussion getragen worden. Im April 1995 wurde die Forderung nach einer NWK während der New Yorker NVV-Konferenz in das Gründungsdokument des globalen Netzwerks für die Abschaffung der Atomwaffen »Abolition 2000« übernommen, das nunmehr von fast 700 Organisationen weltweit unterstützt wird. Schließlich basiert die Resolution Malaysias auf einem Vorschlag des New Yorker Lawyers Committee on Nuclear Policy (LCNP), der in der NWK-Arbeitsgruppe von Abolition 2000 angeregt worden war.

In Deutschland konnten die im Trägerkreis »Atomwaffen Abschaffen« zusammengefaßten Friedensorganisationen die NWK auf die politische Tagesordnung bringen. In einer Erklärung vom 15. November 1996 wurde die Vorabstimmung im First Committee der UNO begrüßt und die Bundesregierung zur Unterstützung der Malaysia-Resolution aufgefordert. Am 22.11.1996 schrieb der abrüstungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Friedbert Pflüger, in »Die Zeit«, daß die Idee einer Konvention zur Abschaffung der Atomwaffen ernsthaft in Erwägung gezogen müsse. Von derartigen Erwägungen war jedoch in der von der PDS-Fraktion initiierten Bundestagsdebatte vom 5. Dezember 1996 nichts mehr zu hören. Pflüger nannte dort eine Welt ohne Atomwaffen unter heutigen Bedingungen utopisch, während der FDP-Sprecher Günther Friedrich Nolting die derzeitige NATO-Strategie als vereinbar mit internationalem Recht ansah, trotz des IGH-Rechtsgutachtens. Angelika Beer (Bündnis 90 / Die Grünen) und Manfred Müller (PDS) sprachen sich dagegen für die Abschaffung der Atomwaffen durch eine Nuklearwaffenkonvention aus, während Gernot Erler (SPD) einem schrittweisen Vorgehen zum letztlichen Ziel der atomwaffenfreien Welt den Vorzug gab. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt, unterschied zwischen der Zustimmung der Bundesregierung zum Paragraphen 3 der UN-Resolution, womit das IGH-Rechtsgutachten weitgehend akzeptiert wurde, und der Zurückweisung der Forderung nach NWK-Verhandlungen in Paragraph 4.

Umfassend oder schrittweise zur nuklearen Abrüstung?

Ob das Konzept einer NWK weitere Unterstützung findet, hängt maßgeblich davon ab, ob die nach der NVV-Konferenz eingesetzte politische Kettenreaktion für die Abschaffung der Kernwaffen anhält. Ausdruck der gewachsenen politischen Basis ist, neben dem IGH-Urteil, dem Netzwerk »Abolition 2000« und den UNO-Resolutionen, der Bericht der Canberra-Komission sowie eine Erklärung von fast 60 Generälen und Admirälen vom 4. Dezember 1996, die sich für eine Welt ohne Kernwaffen einsetzen (siehe Seite 19).

Die von Australiens Regierung eingerichtete Canberra-Kommission schlägt in ihrem Bericht vom 14. August 1996 eine Reihe konkreter Schritte zur nuklearen Abrüstung vor, läßt aber offen, ob die atomwaffenfreie Welt besser zu erreichen sei durch einen „inkrementellen Ansatz einer Reihe separater Rechtsmittel oder durch einen umfassenden Ansatz, der alle relevanten Rechtsmittel in einem einzigen völkerrechtlichen Instrument zusammenfaßt, einer Nuklearwaffenkonvention“.

Der schrittweise Ansatz baut auf existierenden Verträgen auf und ergänzt diese um weitere Einzelmaßnahmen nuklearer Abrüstung, Rüstungkontrolle und Nichtverbreitung. Der umfassende Ansatz fordert Verhandlungen über eine Konvention zum vollständigen Verbot und zur Beseitigung der Kernwaffen.

Jedes der Konzepte in seiner »reinen« Form hat Vor- und Nachteile. Für Anhänger des inkrementellen Ansatzes ist der umfassende Ansatz politisch unrealistisch oder sogar schädlich. Kritisiert wird, daß der umfassende Ansatz realistische Schritte verhindern oder hinauszögern könnte, die schon vor einer Konvention politisch möglich wären. Für Befürworter des umfassenden Ansatzes bieten Verhandlungen über Einzelschritte keinerlei Garantien, daß das Ziel der atomwaffenfreien Welt jemals erreicht wird und daß sich die einzelnen Puzzlesteine zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Die Defizite des schrittweisen Ansatzes sind ein wesentlicher Grund für Indien, den Teststopp-Vertrag nicht zu unterzeichnen, da er keine Abrüstungsverpflichtungen der Kernwaffenmächte enthalte und diesen sogar weitere Kernwaffenentwicklungen erlaube. Ähnliche Probleme und Asymmetrien sind derzeit für den Stillstand bei den Genfer Abrüstungsverhandlungen über ein Produktionsverbot für Spaltmaterialien mitverantwortlich.

Schrittweise und umfassende Ansätze sind jedoch keine unversönlichen Gegensätze, sondern können sich sinnvoll ergänzen. Ein schrittweise-umfassender Ansatz behält die Abschaffung der Kernwaffen im Blick und formuliert ein Konzept aus abgestimmten Einzelschritten zu diesem Ziel, die in verschiedenen Foren ausgehandelt werden können. Solche Schritte wären etwa ein Verbot der Herstellung und Nutzung von Kernwaffenmaterialien (Cut-Off), ein Abkommen über den Nicht-(Erst-)Einsatz von Kernwaffen, die Trennung der Trägersysteme von den Sprengköpfen oder die Schaffung weiterer kernwaffenfreier Zonen. Eine integrierte Strategie würde einseitige Maßnahmen und Erklärungen, bilaterale Verhandlungen zwischen USA und Rußland und multilaterale Verhandlungen zwischen den fünf Atommächten, in der Genfer CD oder im NVV-Überprüfungsprozeß kombinieren, alles jedoch unter dem Dach der NWK-Rahmenverhandlungen. Mit der Realisierung jedes Einzelschritts werden die noch zu lösenden Aufgaben und Probleme immer weiter eingegrenzt, der gesamte Verhandlungsprozeß gestärkt und die Schwelle für die Vollendung der umfassenden Konvention gesenkt.

Auch wenn die Staaten sich vor Beginn der Verhandlungen nicht auf einen zeitlichen Rahmen für die Beseitigung der Kernwaffen einigen können, darf dies kein Grund sein, den Beginn von Verhandlungen über eine NWK zu verzögern. Die meisten Abrüstungsabkommen enthielten zeitliche Vorgaben, und die Frage des Zeitplans für die nukleare Abrüstung wird unweigerlich auf die Tagesordnung der NWK-Verhandlungen kommen. Ein Beispiel für einen Dreistufenplan zur atomwaffenfreien Welt wurde von den blockfreien Staaten (G-21) im August 1996 bei der CD in Genf vorgelegt.

Ein so beschriebenes inkrementell-umfassendes Konzept für die NWK-Verhandlungen könnte einen Beitrag dazu leisten, die derzeitige Krise der CD zu überwinden und die notwendige Transformation des unbefriedigenden nuklearen Nichtverbreitungsregimes in ein Abrüstungsregime zu erreichen.

Der Modellentwurf einer Nuklearwaffenkonvention

Seit März 1996 wird von einem durch LCNP organisierten Komitee aus JuristInnen, NaturwissenschaftlerInnen, AbrüstungsexpertInnen und FriedensaktivistInnen ein Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention ausgearbeitet, nach dem Vorbild der Chemiewaffenkonvention (Arbeitstreffen fanden in New York und Darmstadt statt). Ein erster Diskussionsentwurf lag bis September 1996 vor, ein öffentlicher Modellentwurf wird anläßlich der Überprüfungskonferenz zum NVV am 7. April in New York präsentiert.

Der derzeitige Modellentwurf (März 1997) umfaßt 26 Artikel und zwölf Anhänge, die zusammen über 100 Seiten ausmachen. Artikel I enthält allgemeine Verpflichtungen, keine Kernwaffen zu entwickeln, erproben, produzieren, erwerben, stationieren oder zu behalten sowie Atomwaffen nicht einzusetzen und dies auch nicht anzudrohen. Forschung mit dem Ziel der Kernwaffenentwicklung ist untersagt, nicht jedoch für Abrüstung erforderliche Forschung oder die Nutzung von Wissen für die Aufklärung über die Gefahren von Kernwaffen. Die Beschränkungen gelten auch für Komponenten und Infrastruktur von Kernwaffen, insbesondere für kernwaffenfähige Materialien (hochangereichertes Uran, Uran-233, Plutonium, Tritium), für Trägersysteme sowie Befehls- und Kommunikationsanlagen (C3I) für Kernwaffen. Damit verbundene Kapazitäten sind irreversibel zu beseitigen oder zu konvertieren.

Andere Artikel betreffen die Ausführung dieser Verpflichtungen, insbesondere Definitionen, Deklarationen, den Zeitplan für Abrüstung, die Verifikation, die nationale Implementierung, die internationale Agentur, nukleare Materialien und Anlagen, Trägersysteme und C3I, Ratifizierung, Kooperation und Streitschlichtung. Die Anhänge vertiefen u.a. Verifikationsmaßnahmen und Verfahren zur Kernwaffenzerstörung.

Von kritischer Bedeutung für die Wirksamkeit der Konvention ist die Ausarbeitung spezifischer Verifikationsvorschläge, insbesondere für spezielle kernwaffenfähige Nuklearmaterialien, wobei über die Safeguards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) hinausgegangen werden muß und auch zivile Materialien in die Überprüfung einzubeziehen sind. Ein internationales Registrierungs- und Überwachungssystem umfaßt Inspektionen sowie zerstörungsfreie Meßverfahren, vor Ort installierte Sensoren, Fernsensoren und die Entdeckung von charakteristischen Radionukliden in der Umwelt. Inspektionen vor Ort würden systematische und Verdachtsinspektionen umfassen, die jederzeit und an jedem Ort durchführbar sein müssen. Durch Markierungstechniken ist eine eindeutige Identifizierung (»Fingerabdruck«) von Objekten möglich.

Eine Internationale Kontrollagentur, analog zur Chemiewaffenkonvention, hätte für die Implementierung der Konvention zu sorgen, einschließlich Verifikation und Einhaltung des Vertrages, Konsultation, Kooperation und Streitbeilegung zwischen den Vertragsstaaten. Die Konferenz der Vertragsstaaten würde auf regelmäßigen oder außerordentlichen Sitzungen die wesentlichen Entscheidungen treffen, während das »Executive Council« für die Implementierung und Durchführung der Konvention zuständig wäre. Das »Technical Secretariat« schließlich würde das Executive Council bei speziellen Aufgaben der Implementierung und Verifikation unterstützen.

Aufgrund der Komplexität des Übergangs zur kernwaffenfreien Welt ist eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Industrien und NGOs über Ländergrenzen hinweg erforderlich. Der NWK-Entwurf selbst schlägt entsprechende Mechanismen und Institutionen vor und knüpft an bestehende Regime an. Diese betreffen die nationale Implementation ebenso wie die soziale Verifikation, kollektive Maßnahmen der Vertragseinhaltung, Anreize zur Teilnahme am Regime, Forschung und Entwicklung für die Abschaffung von Kernwaffen und Nuklearmaterialien oder Vorschriften zur Minimierung heimlicher Aktivitäten.

Zur Ausgestaltung dieser und anderer Aufgaben sind noch viel Detailarbeit und wissenschaftliche Untersuchungen zu leisten. Auf alle Fragen hat der Modellentwurf keine Antwort; er möchte im Gegenteil eher die wesentlichen Fragen bewußt machen. Daher ist der aktuelle Entwurf nur als ein Zwischenergebnis in einem längerfristigen Prozeß anzusehen, der nach Bedarf und aktuellem Kenntnisstand modifiziert werden soll.

Literaturauswahl zur NWK

Liebert, W./Scheffran, J./Kalinowski, M. (1997): Vom Urteil des Weltgerichtshofs zur Nuklearwaffenkonvention: Verhandlungen zur Abschaffung der Kernwaffen beginnen, erscheint in einem von D. Deiseroth und P. Becker herausgegebenen Buch zum IGH-Urteil im agenda-Verlag, Münster.

Datan, M./Ware, A./Scheffran, J. (1996): Nuclear Weapons Convention on Track, INESAP Bulletin No.11, December 1996, S. 4-8.

Scheffran, J./Datan, M./Ware, A. (1997): Working Toward a Nuclear Weapons Convention, Vital Signs, 1/97.

Liebert, W. (1996): Nuklearwaffenkonvention aushandeln, in: Schindler-Saefkow, B./Strutynski, P. (Hg.): Kriege beenden, Gewalt verhüten, Frieden gestalten, Kassel, S. 104-110.

INESAP-Studie (1995): Beyond the NPT, A Nuclear-Weapon-Free World, INESAP-Study-Group-Report, April 25, New York, Darmstadt.

Dr. Jürgen Scheffran ist wissenschaftlicher Assistent bei IANUS an der TH Darmstadt

zum Anfang | Es gibt keine Alternative zu einer kernwaffenfreien Welt

Auszüge aus einer öffentlichen Erklärung von 57 Generälen und Admirälen aus 17 Ländern:

(…) Aufgrund unserer Berufserfahrung mit Waffen und Kriegen in den Streitkräften vieler Nationen haben wir uns eine eingehende, vielleicht sogar einzigartige Kenntnis der gegenwärtigen Sicherheits- bzw. Unsicherheitslage unserer Länder und Völker erworben. (…)

Das Ende des Kalten Krieges hat Bedingungen geschaffen, die eine Abrüstung der Kernwaffen begünstigen. (…) Die unbeschränkte Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Jahre 1995 sowie die Annahme des Vertrages über ein umfassendes Verbot von Kernwaffenversuchen durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1996 bilden (…) wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt. (…)

Unglücklicherweise ist jedoch eine echte Kernwaffenabrüstung trotz der erwähnten positiven Schritte nicht erreicht worden. Die Verträge schreiben lediglich die Vernichtung der Trägersysteme, nicht jedoch der Kernsprengköpfe vor. (…)

Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß die folgenden Maßnahmen dringend notwendig sind und jetzt eingeleitet werden müssen:

Erstens, die bereits vorhandenen und die in der Planung vorgesehenen Kernwaffenvorräte sind bei weitem zu groß und sollten einschneidend reduziert werden.

Zweitens, die dann noch verbleibenden Kernwaffen sollten stufenweise und in voller Transparenz aus der Alarmbereitschaft herausgenommen sowie ihre Einsatzbereitschaft wesentlich verringert werden, sowohl in den offiziellen als auch in den De-facto-Kernwaffenstaaten.

Drittens, die langfristige Nuklearpolitik muß auf dem erklärten Grundsatz beruhen, Kernwaffen kontinuierlich, vollständig und unwiderruflich abzuschaffen.

Die Vereinigten Staaten und Rußland sollten – ohne jegliche Herabsetzung ihrer militärischen Sicherheit – den von START bereits begonnenen Reduktionsprozeß vorantreiben. (…) Die Verteidigung der territorialen Integrität einzelner Länder ist mit dem Fortschritt auf dem Weg zur Abschaffung der Kernwaffen durchaus vereinbar.

Man kann heute die genauen Umstände und Bedingungen für die endgültige Abschaffung dieser Waffen nicht vorhersehen oder vorschreiben. Eine Voraussetzung wäre zweifellos ein weltweites Programm der Überwachung und Inspektion, das Maßnahmen zur Buchführung und Kontrolle des Inventars an Kernwaffenmaterial einschließt. (…) Wesentlich ist auch ein abgesprochenes Vorgehen, um – wenn nötig – zwangsweise international intervenieren und geheime Aktivitäten zuverlässig und rechtzeitig unterbinden zu können.

Desweiteren ist es wichtig, kernwaffenfreie Zonen in verschiedenen Teilen der Welt zu schaffen, sowie Maßnahmen der Vertrauensbildung und der Transparenz auf dem Gebiet der Verteidigung im allgemeinen zu ergreifen. Schließlich ist es äußerst wichtig, alle Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträge strikt zu erfüllen und sich beim Abrüstungsprozeß gegenseitig zu unterstützen, um auf diese Weise eine kernwaffenfreie Welt zustande zu bringen. Der Aufbau regionaler Systeme kollektiver Sicherheit unter Einschluß praktischer Maßnahmen zur Zusammenarbeit, Partnerschaft, Interaktion und Kommunikation sind wesentlich für die örtliche Stabilität und Sicherheit.

(…) Klar ist (…), daß Nationen, die im Besitz von Kernwaffen sind, nicht bereit sein werden, diese preiszugeben, solange sie nicht davon überzeugt sein können, daß es zuverlässigere und weniger gefährliche Mittel zur Gewährleistung ihrer Sicherheit gibt. Als Konsequenz davon ist ebenfalls klar, daß die Kernwaffenmächte im Augenblick nicht bereit sein werden, einem festgelegten Zeitplan für die Abschaffung zuzustimmen.

Ähnlich klar ist auch, daß es unter den Nationen, die gegenwärtig keine Kernwaffen besitzen, einige geben wird, die nicht für immer auf deren Beschaffung und Bereitstellung verzichten wollen, es sei denn, ihre Sicherheit wird auf andere Weise gewährleistet. Und sie werden auch nicht darauf verzichten, sie zu beschaffen, sollten die derzeitigen Nuklearmächte ihr nukleares Monopol für immer und ewig aufrecht erhalten wollen.

Schritte in Richtung auf die Abschaffung müssen in erster Linie von den offiziellen Kernwaffenstaaten (…) in gemeinsamer Verantwortung unternommen werden. Sie sollten aber auch von den De-facto-Kernwaffenstaaten (…) mitgetragen werden sowie von den größeren Nichtkernwaffenmächten wie Deutschland und Japan. (…)

Uns hat sich eine Herausforderung von höchster historischer Bedeutung geboten: Die Schaffung einer kernwaffenfreien Welt. Das Ende des Kalten Krieges macht es möglich.

Die Gefahren, die der Welt durch die Verbreitung von Kernwaffen, durch den Nuklearterrorismus und durch ein erneutes Kernwaffenwettrüsten drohen, machen es notwendig. Wir dürfen nicht versäumen, unsere Chance zu nutzen. Es gibt keine Alternative.

Unterzeichnet wurde diese Erklärung unter anderem von:

Brigade-General a.D. Henry van der Graaf; Direktor des Zentrums für Rüstungskontrolle und Verifikation, Mitglied des UN-Konsultationsrates für Abrüstungsangelegenheiten.

General a.D. Boris Gromov; Vizepräsident des parlamentarischen Ausschusses für internationale Angelegenheiten, ehemaliger Kommandeur der 40. Sowjetarmee in Afghanistan, ehemaliger stellv. Minister im russ. Auswärtigen Amt.

General a.D. Charles A. Horner; Kommandeur der alliierten Luftstreitkräfte während der Militäraktion »Wüstensturm« gegen den Irak 1991.

Generalmajor a.D. Alexander Lebed; russischer Präsidentschaftskandidat in 1996.

General a.D. Andrew O'Meara, ehemaliger Befehlshaber der US-Armee in Europa.

Übersetzung: Wolfgang Sternstein

zum Anfang | Handlungsbedarf – Hier und jetzt! Deutschlands Beitrag zur kernwaffenfreien Welt

von Martin B. Kalinowski

Die Mehrzahl der Staaten hat auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York im Dezember 1996 beschlossen, daß in diesem Jahr Verhandlungen zu einer Kernwaffenkonvention aufgenommen werden sollen. Damit würde der Forderung aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 8. Juli 1996 entsprochen, einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Abschaffung der Kernwaffen auszuhandeln. Anfang des Jahres 1997 zeigte sich aber bei der Genfer Konferenz für Abrüstung, wie tief der Graben zwischen den blockfreien Ländern auf der einen Seite und den anerkannten Kernwaffenstaaten und deren Verbündeten auf der anderen Seite ist. Die 61 in Genf vertretenen Staaten konnten sich nicht einmal auf ein Verhandlungsprogramm einigen und es wird bezweifelt, ob sie dies bis Mitte des Jahres schaffen.

Indien und einige andere blockfreie Staaten bestanden auf einem festen Zeitplan für nukleare Abrüstung bis auf Null. Nur unter dieser Bedingung wäre Indien bereit, in den Abrüstungsprozeß selber einzusteigen. Vier der fünf anerkannten Kernwaffenstaaten (außer China) sowie ihre Verbündeten – darunter auch Deutschland – wollten aber nicht einmal einen Ausschuß zur Verhandlung über nukleare Abrüstung einrichten. Sie wollten lediglich über einen Produktionsstopp für spaltbare Kernwaffenmaterialien (Cut-off) verhandeln.

Um die gegenwärtige Konfrontation in Genf zu überwinden, sind neue Vorschläge notwendig. Ein solch neuer Vorschlag beinhaltet die Erweiterung des Verhandlungsmandats für den Cut-off-Vertrag auch auf das fusionierbare Kernwaffenmaterial Tritium. Damit würde dieser Vertrag eine deutliche Abrüstungskomponente bekommen, da Tritium mit einer Halbwertszeit von zwölf Jahren zerfällt. Der Tritiumzerfall könnte ein Schrittmacher sein für einen weichen Zeitplan zur Abrüstung von Kernwaffen. Vorräte aus vergangener Produktion müßten nicht unbedingt in die Verhandlungen einbezogen werden. Tritiumlose Kernwaffen gelten als dysfunktional und wären somit symbolisch abgerüstet. Da sie andererseits durch Neuproduktion von Tritium leicht wieder komplettierbar sind, wäre ein Tritiumproduktionsstopp (Cut-off) das entscheidende Signal für die Bereitschaft zur weitgehenden nuklearen Abrüstung.

Letztlich müssen aber Verhandlungen zu einer Kernwaffenkonvention aufgenommen und der Cut-off als ein dazugehöriges Element betrachtet werden. Mit einer Kernwaffenkonvention muß, ähnlich den Bio- und Chemiewaffenkonventionen, die letzte Kategorie von Massenvernichtungswaffen vollständig verboten werden.31

Abzug der Kernwaffen aus Deutschland

Deutschland besitzt zwar keine eigenen Kernwaffen, befindet sich aber unter dem »Nuklearschirm« der NATO, hat damit eine nukleare Teilhabe, unterhält geeignete Trägersysteme und bildet die Bundeswehr für den Einsatz von Kernwaffen aus.

Nach dem Urteil des Internationalen Gerichstshofes in Den Haag ist weder ein Kernwaffeneinsatz zur Unterstützung Verbündeter noch die Drohung mit demselben mit dem geltenden Völkerrecht zu vereinbaren, auch nicht im Notfall. Demzufolge sind auch alle Aktivitäten völkerrechtswidrig, die eine derartige »Nothilfe« vorbereiten oder ermöglichen. Daraus die Schlußfolgerungen zu ziehen heißt:

  • Deutschland muß seine nukleare Teilhabe an Kernwaffen der USA oder anderer Verbündeter vollständig aufgeben. Die noch in Deutschland stationierten Kernwaffen der USA in Büchel, Memmingen, Nörvenich und Ramstein müssen ebenso abgezogen werden, wie es für die letzten britischen Kernwaffen in Brüggen für 1998 fest geplant ist.
  • Die deutsche Politik muß sich klar abgrenzen von einer Beteiligung an einer irgendwie geteilten Verantwortung für einen europäischen »Nuklearschirm« (z.B. »concerted deterrence«). Insbesondere muß Deutschland auf die bilateralen Gespräche über Kernwaffen mit Frankreich verzichten, zu denen sich beide Länder im gemeinsamen Sicherheitsabkommen vom 9. Dezember 1996 in Nürnberg bereit erklärt haben.
  • Deutschland sollte sich für die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in Europa einsetzen. Als erster eigener Schritt zu diesem Ziel sollte die bereits in den neuen Bundesländern bestehende kernwaffenfreie Zone auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden.
  • Im Zuge der geplanten NATO-Osterweiterung sollte Deutschland darauf drängen, daß in neuen NATO-Mitgliedsstaaten nie Kernwaffen stationiert werden dürfen.
  • Schließlich darf Deutschland keine eigenen technischen Fähigkeiten zum Bau einer Kernwaffe schaffen oder aufrechterhalten. Für ein Land wie Deutschland, das eine komplexe Nuklearindustrie, aber keine Produktion von Kernwaffen hat, ist die entscheidende Frage, welche Regelungen im zivilen Bereich zu treffen sind. Insbesondere sollte Deutschland keinen direkten Zugriff auf kernwaffenfähiges Material haben (mehr dazu siehe unten).

Innovationen bei der Kontrolle ziviler kernwaffenfähiger Materialien

Das in Genf vorliegende Verhandlungsmandat für einen Cut-off-Vertrag ist auf den Minimalkonsens reduziert. Gemäß der vorangegangenen Diskussionen ist davon auszugehen, daß zunächst nur die Produktion von spaltbaren Materialien für Kernwaffenzwecke sowie außerhalb von nuklearen Sicherungsmaßnahmen (Safeguards der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO) einbezogen werden. Das Mandat weist aber ausdrücklich daraufhin, daß weitere Punkte in den Verhandlungen vorgeschlagen und diskutiert werden dürfen. Das betrifft vor allem die Vorräte aus vergangener Produktion, deren Einbeziehung für einige Staaten wie Pakistan Bedingung ist. Verschiedene Staaten haben vorgeschlagen, auch die zivilen spaltbaren Materialien in die Verhandlungen miteinzubeziehen.

In diesem Punkt ist Deutschland besonders gefordert, da es als eines der wenigen Nichtkernwaffenländer in der Produktion und Nutzung von kernwaffenfähigen Materialien engagiert ist. Zwar ist seit Jahren die Entscheidung gegen eine Wiederaufarbeitungsanlage und gegen den Schnellen Brüter in Deutschland gefallen und auch die Produktion von Mischoxidbrennelementen (MOX) ist aufgegeben worden, dennoch bleiben deutsche Unternehmen im Plutoniumgeschäft, indem die EVUs ihre abgebrannten Brennelemente in Sellafield und La Hague aufarbeiten lassen (erst ein einziger Vertrag zur Wiederaufarbeitung mit Sellafield ist gekündigt worden) und indem Siemens Unteraufträge zur MOX-Fertigung für deutsche Reaktoren in Belgien und Frankreich erteilt. Das ist unökonomisch und radioökologisch schädlich. Zudem steht spätestens seit der Änderung des Atomgesetzes im Frühjahr 1994 die Option der direkten Endlagerung als Alternative zur Wiederaufarbeitung offen.

Im Rahmen des internationalen Nichtverbreitungsregimes hat sich seit des Inkrafttretens des Nichtverbreitungsvertrages ein Konsens entwickelt, nach dem die Erfüllung des Artikels IV über den Zugang zur friedlichen Nutzung der Kernenergie nicht in einer Weise geschehen darf, die das Ziel der Nichtverbreitung selber beeinträchtigt. Die notwendigen Einschränkungen für nukleare Technologien werden unter dem Stichwort »Proliferationsresistenz« diskutiert. So kam etwa die INFCE (International Fuel Cycle Evaluation) Konferenz 1979 zu dem Schluß, daß keine Forschungsreaktoren mehr gebaut werden sollten, die mit hochangereichertem Uran betrieben werden. Derartige existierende Reaktoren sollen umgerüstet werden. Zu dem Zweck wurde sowohl ein umfangreiches internationales Konversionsprogramm aufgelegt als auch ein spezielles für Deutschland vom Forschungsministerium finanziert.

Solange die kernwaffenfähigen Materialien nicht vermieden oder beseitigt werden können, sollten sie dem nationalen Zugriff entzogen werden. Die proliferations-resistentesten derzeit denkbaren Optionen sind sofortiger Verkauf und In-Treuhand-Legung auf internationalisiertem Territorium bei einer internationalen Organisation, die das Material nur lagert und nicht verwenden kann, oder die baldige Konditionierung als radioaktiver Abfall verbunden mit einer Überstellung des Materials unter internationale physische Kontrolle, die über die heutigen Safeguards hinausgeht.

In Drucksache 12/7472 antwortet die Bundesregierung auf den letzten Vorschlag: „Die Bundesregierung hat in ihrer 10-Punkte-Initiative vom 15. Dezember 1994 ein internationales Plutonium-Kontrollsystem gefordert, in dem vor allem auch das aus der Abrüstung von Kernwaffen freiwerdende Plutonium in allen Staaten internationalen Kontrollen unterworfen wird, so wie es für deutsches Plutonium bereits seit vielen Jahren der Fall ist.

Die Diskussionen um ein »International Plutonium Storage« gehen jedoch über den derzeitigen Kontrollstandard hinaus. Wesentlich ist das Ziel, den unkontrollierten nationalen Zugriff auf das Kernwaffenmaterial zu unterbinden.

Die Bundesregierung gab weiterhin die Auskunft:“Nach Artikel 80 des EURATOM-Vertrages kann die Kommission die Hinterlegung von überschüssigem Spaltmaterial verlangen, das nicht tatsächlich verwendet oder bereitgestellt wird. Die Kommission hat von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht“.

Demnach wäre es vielleicht ein denkbarer Weg, das noch im Ausland lagernde Plutonium aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente bei der EURATOM zu hinterlegen, um so deutlich zu machen, daß es nicht in Kernwaffenprogramme anderer Länder gelangen soll. Denkbar wäre auch, das noch in Hanau verbleibende Plutonium der EURATOM zur Hinterlegung zu übergeben. Damit könnte ein Pilotprojekt einer internationalisierten Plutoniumlagerung von Deutschland initiiert werden, das in anderen Ländern – auch mit Plutonium aus der Abrüstung – übernommen werden könnte. Konkret vorstellbar wäre, daß das verbleibende deutsche Plutonium auf internationalisiertem Territorium gelagert wird, die physische Kontrolle an Personal der EURATOM oder IAEO abgegeben und der alleinige nationale Zugriff Deutschlands durch ein Zweischlüsselsystem aufgegeben wird.

Eine Verstärkung der Proliferationsresistenz muß nicht unbedingt im Rahmen der Cut-off-Verhandlungen in Genf geschehen. Deutschland könnte durch unilaterale Maßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen. Weitreichender wäre sicherlich ein koordiniertes Vorgehen gemeinsam mit den anderen Ländern, die mit zivilem Plutonium umgehen oder dies von abgebrannten Brennelementen abtrennen. Eine gute Basis dafür bieten neben der Abrüstungskonferenz in Genf die in Wien seit drei Jahren geführten Verhandlungen unter dem Titel »Internationales Plutoniumregime«. Daran sind neben den fünf Kernwaffenstaaten die wichtigsten im zivilen Geschäft mit Plutonium engagierten Länder vertreten: Belgien, Deutschland, Japan und die Schweiz. Ziel dieser Verhandlungen ist es, gleiche Standards für die sichere Behandlung von Plutonium in denjenigen Staaten zu erreichen, die diesen Stoff nutzen oder produzieren. Insbesondere ist beabsichtigt, eine größere Transparenz über Plutoniummengen in der Öffentlichkeit zu schaffen und jährliche Plutoniumbilanzen herauszugeben. Bereits Anfang 1995 hatte sich die Bundesregierung gemeinsam mit sechs anderen Ländern darauf geeinigt.32 Mit der Verabschiedung eines Schlußdokuments zum Internationalen Plutoniumregime wird aber erst für Mitte 1997 gerechnet. Großbritannien veröffentlicht eine derartige Bilanz seit neun Jahren, Japan hat seine erstmals in einem »Weißbuch zur Atomenergie« am 25. November 1994 dargestellt und die USA haben im Februar 1996 eine Bilanz für die vergangenen 50 Jahre vorgelegt. Von deutscher Seite ist zu hören, daß eine eigene Plutoniumbilanz erst vorgelegt werden könne, wenn man sich auf einen Standard geeinigt habe. Dabei scheint eine wichtige Frage zu sein, auf welchem Niveau man die Zahlen rundet.

Im Rahmen der Wiener Gespräche werden auch Vorschläge zur Begrenzung der Produktion und Nutzung von Plutonium diskutiert. Von deutscher Seite wird dies zurückgewiesen. Mehr Zwänge könnten der kerntechnischen Industrie nicht auferlegt werden. Eine ähnlich bremsende Wirkung ging von Deutschland bei den Bemühungen der IAEO aus, im Rahmen des sogenannten 93+2 Programms die Safeguards-Maßnahmen zu effektivieren. Ein wichtiges Argument der Bundesregierung und anderer Länder mit starker Nuklearindustrie ist, daß sich die Kernwaffenländer mehr Kontrollen unterziehen müßten, bevor wieder die ohnehin bereits am meisten kontrollierten Länder noch stärker belastet werden. Dagegen ist zu halten, daß die zusätzlichen Belastungen nicht groß sind. Und natürlich ist dem beizupflichten, daß die Kernwaffenländer selber stärker kontrolliert werden müssen. Eine Möglichkeit dafür stellt das Abkommen zum Produktionsstopp von Waffenmaterialien dar, das bei der Abrüstungskonferenz in Genf verhandelt werden soll. Um mit dem genannten Argument gegen Verschärfung der Safeguards glaubhaft zu bleiben, sollte sich Deutschland in dieser Richtung stärker einbringen, was nicht nur aus Gründen der Bündnistreue schwerfällt, sondern insbesondere, solange der »Nuklearschirm« nicht aufgegeben ist.

Kriterien für die Erhöhung der Proliferationsresistenz

Als Kriterien für nationale Verzichtserklärungen und für einen internationalen Bann bezüglich Materialien und Technologien im zivilen Bereich werden vorgeschlagen:33

  • Beschränkungen für sensitive Nukleartechnologie und -materialien sollen nicht diskriminierend sein.
  • kein Umgang mit waffenfähigen Materialien, es sei denn innerhalb abgebrannter Brennelemente. Urananreicherung und – sofern als notwendig erachtet – Plutoniumseparation nur innerhalb internationaler Zentren und ohne die Möglichkeit des nationalen Zugriffs.
  • Bemühung um Nichtentstehung von waffenfähigem Material, auch nicht innerhalb internationaler Zentren.
  • sichere Lagerung abgebrannter Brennelemente, die waffenfähige Stoffe enthalten, nur innerhalb internationaler Zentren ohne nationale Zugriffsmöglichkeit.
  • Abbau der vorhandenen Vorräte an waffenfähigem Material, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist. Anderenfalls die Errichtung technischer Barrieren, die den Zugriff auf das Material erschweren.
  • Auslegung nationaler Nuklearprogramme so, daß waffenfähige Materialien weder genutzt werden können noch entstehen.

Konkrete Aufgaben für verschiedene Materialien

Plutonium:

  • Die Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in ausländischen Anlagen sollte unverzüglich eingestellt werden. Plutonium sollte nicht mehr als Kernbrennstoff betrachtet werden, der nach dem Atomgesetz als Wertstoff zu verwerten ist, sondern es sollte als radioaktiver Abfall gelten.
  • Die Produktion von MOX-Brennelementen für deutsche Reaktoren im Ausland sollte eingestellt werden.
  • Es muß erforscht werden, ob und wie die direkte Entlagerung ggf. nach Verglasung des Plutoniums mit hochradioaktiven Abfällen möglich ist.34
  • Eine genaue Plutoniumbilanz von Deutschland muß veröffentlicht werden, um Spekulationen über heimliche Vorräte vorzubeugen.
  • Technologie für die Verwendung von Plutonium, insbesondere zur Fertigung von Mischoxid-Brennelementen soll nicht exportiert werden.
  • Das bei der Firma Siemens und im Bundesbunker in Hanau lagernde Plutonium sollte dem nationalen Zugriff entzogen werden. Ähnliches gilt für Plutonium, das sich noch in Abfällen in der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe befindet. Radioaktive Abfälle mit signifikanten Mengen Plutonium, d.h. insbesondere abgebrannte Brennelemente, sollten ebenfalls dem nationalen Zugriff entzogen und einer internationalen physischen Kontrolle unterstellt werden.
  • Das im Ausland lagernde separierte Plutonium sollte einer internationalen Organisation zur Hinterlegung übergeben werden.

Hochangereichertes Uran:

  • Die wesentliche zivile Anwendung von hochangereichertem Uran stellt Brennstoff für Forschungsreaktoren dar. Seit Anfang der achtziger Jahre laufen internationale Bemühungen zur Reduzierung dieses Bedarfs. Der Bau des in Planung befindlichen neuen deutschen Forschungsreaktors FRM II in Garching wäre weltweit der erste Forschungsreaktor dieser Größenordnung, der seit Anfang der achtziger Jahre mit HEU als Brennstoff gebaut würde. Dies wäre das falsche Signal und ein Rückschlag für die internationalen Konversionsprogramme von HEU auf LEU.35
  • Mehrere deutsche Forschungsreaktoren arbeiten noch immer mit HEU, obwohl für die meisten bereits ein Konversionsprogramm entwickelt worden ist. Diese geplanten Umstellungen müssen zügig durchgeführt werden.36

Tritium:

  • Die größte Menge separierten Tritiums in Deutschland befindet sich im Tritiumlabor Karlsruhe (etwa 4 Gramm). Es unterliegt einer Überwachung durch die EURATOM. Die Überwachung sollte für die Öffentlichkeit transparenter durchgeführt und auf andere Tritiumbestände ausgeweitet werden.

Fazit

Einer der nächsten wichtigen Schritte auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ist ein Bann auf kernwaffenfähige Materialien, um die nukleare Abrüstung unumkehrbar zu machen und um die Nichtverbreitung solider abzusichern. Die Aufgaben von Deutschland für diesen Schritt liegen im Bereich der zivilen Materialien. Da die weiteren Nutzungen von Plutonium und hochangereichertem Uran verzichtbar sind, könnte Deutschland international Zeichen setzen, mit unilateralen Maßnahmen voranschreiten und internationale Bemühungen maßgeblich unterstützen.

Dr. Martin B. Kalinowski ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IANUS an der TH Darmstadt.

Anmerkungen

1) Rotblat, J. (1996): Eine atomwaffenfreie Welt: Phantasievorstellung oder Wirklichkeit?, in: Albrecht, U./Beisiegel, U./Braun, R./Buckel, W. (Hg.): Der Griff nach dem atomaren Feuer, Frankfurt, S.127-146. Zurück

2) Vgl. Liebert, W. (1995): Wege zur atomwaffenfreien Welt nach Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages, in: Sicherheit und Frieden 13.Jg., Nr.3, S.176-183. Zurück

3) Vergl. Liebert, W. (1995): Viel Wind um HEU <196> Die Kritik am neuen Garchinger Forschungsreaktor verstummt nicht, in: Wissenschaft und Frieden, 13.Jg., Nr.4, S.42-46. Zurück

4) Kollert, R. (1997): `Atoms for Peace', der politische Betrug <196> oder: Wie Regierungen in Westeuropa ihre militärisch orientierten Atomenergieprogramme tarnten, in: Liebert, W./Schmithals, F. (Hg.), Tschernobyl und kein Ende?, Münster. Zurück

5) Vgl. Kalinowski, M./Liebert, W (1994): Ambivalenz im Bereich nuklearer Forschung und Technologie, in: Liebert, W/Rilling, R./Scheffran, J. (Hg.), Die Janusköpfigkeit von Forschung und Technik. Zum Problem der zivil-militärischen Ambivalenz, Marburg, S. 163-179. Zurück

6) Vgl. Kalinowski, M./Liebert, W. (1997) Läßt sich die Kernenergienutzung gegen militärischen Gebrauch sichern?, in: Liebert, W./Schmithals, F. (Hg.), Tschernobyl und kein Ende?, Münster. Zurück

7) Vgl. Liebert, W. (1996): Nuklearwaffenkonvention aushandeln!, in: Schindler-Seafkow, B./Strutynski, P. (Hg.), Kriege beenden, Gewalt verhüten, Frieden gestalten, Kassel, S. 104-110. Zurück

8) Rotblat, J./Steinberger, J./Udgaonkar B. (Hg.), (1993): A Nuclear-Weapon-Free World <196> Desirable? Feasible?, Oxford: Westview Press. Liebert, W./.Scheffran, J. (Hg.), (1995): Against Proliferation <196> Towards General Disarmament, Münster. International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP),(1995): Document »Beyond the NPT: A Nuclear-Weapon-Free World«, New York/Darmstadt, 25. April 1995 (Deutsche Zusammenfassung in Wissenschaft und Frieden 13. Jg., Nr. 2/1995, S.102-106). Zurück

9) Carl Friedrich von Weizsäcker (1957): Die Verantwortung der Wissenschaft im Atomzeitalter, Göttingen. Zurück

10) Vgl. Metta Spencer (1995): »Political« Scientists. In: The Bulletin of the Atomic Scientists, July-August 1995, S. 62-68. Bernd W. Kubbig (1996): Kommunikatoren im Kalten Krieg: Die Pugwash-Konferenzen, die US-Sowjetische Studiengruppe und der ABM-Vertrag, HSFK-Report 6, Frankfurt/M. Zurück

11) Vgl. Corinna Hauswedell (1996): Friedenswissenschaften im Kalten Krieg, Friedensforschung und friedenswissenschaftliche Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland in den achtziger Jahren, Dissertation, Hamburg. Zurück

12) Die NATO stationiert im Frieden in sieben Ländern Europas derzeit noch maximal 200 US-Atombomben des Typs B-61. In Krise oder Krieg kann diese Zahl vergrößert werden; zudem können seegestützte Marschflugkörper der NATO zugeordnet werden. Vgl. BASIC-BITS-Research Note 97.1, U.S.-NATO Nuclear Arsenals 1996-97, Berlin, 1997. Zurück

13) Zudem verlor Rußland bei der Auflösung der UdSSR viele seiner besten Waffen an die neuen unabhängigen Nachbarn. Laut NATO verblieben bei Rußland beispielsweise nur 37% der MIG-29 und 23% der SU-27-Kampflugzeuge (Spiegel 11/97.S.161). Zurück

14) Vgl. Carter, Ashton/Deutch, John (1997): No Nukes, Not Yet. In: Wall Street Journal 4.3.97 und Meier, Oliver/Nassauer, Otfried (1997): Next START by CART, BITS-Policy Paper 97.1, Berlin. Zurück

15) Der NATO-Vorschlag vom 20.2.1997 ist noch unzureichend, da er z.B. keine oder unzulängliche Angebote in den Bereichen Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Verstärkungskräfte und qualitative Rüstungskontrolle enthält. Zurück

16) Süddeutsche Zeitung, 5.10.1995: Das schreckliche Geheimnis der Risse. Zurück

17) Trust and Verify. The Bulletin of the Verification Technology Information Centre, No.60, September 1995, S.2. Zurück

18) Frankfurter Rundschau, 4.10.1995: Paris testet trotz Rissen im Atoll. Zurück

19) Hochstein, M.P./O'Sullivan, M.J. (1985): Geothermal systems created by underground nuclear testing, in: Proceedings of the 7th New Zealand Geothermal Workshop. Nach den Ergebnissen des Cousteau-Teams ist der Prozeß des Durchsickerns radioaktiver Substanzen sogar noch schneller, nämlich ab sechs Jahren! (IPPNW, 1995, S. 117) Zurück

20) Die Ergebnisse von Hochstein/O'Sullivan (1985) sind genauer zusammengefasst in: IPPNW, 1995, S. 116f. Zurück

21) Die Tageszeitung, 5.10.1995: Ende der atomaren Ignoranz. Zurück

22) Das »Information Bulletin« des internationalen Netzwerks der Ingenieure und Wissenschaftler gegen Proliferation gibt einen sehr guten Überblick über die gegenwärtigen und zukünftigen atomwaffenfreien Zonen der Welt, »Steps towards a nuclear-weapon-free world«, INESAP Information Bulletin, No. 10, August 1996. Zurück

23) Bericht des NGO Committee on Disarmament, UN General Assembly Disarmament Debates, November 1996, »Nuclear Weapon Free Zones«. Zurück

24) Die Palme-Kommission schlug 1982 eine 300 Kilometer breite entmilitarisierte Zone vor. Andere Vorschläge reichen bis 1957 zurück, als der polnische Außenminister Adam Rapacki eine atomwaffenfreie Zone bestehend aus der Tschechoslowakei, Polen, DDR und BRD vorschlug. Vorher schlugen Sir Anthony Eden (1955) und Hugh Gaitskell (1956) andere Zonen vor. Zurück

25) Auf der Konferenz zur Verlängerung und Überprüfung des Atomwaffensperrvertrages, New York 1995, Document NPT/Conf.1995/SR.3, p.3; auf der Abrüstungskonferenz, Genf, UN-Presseerklärung DC/96/40, Conference on Disarmament, 29.8.96. Zurück

26) »Czechs lift nuclear arms ban«, The Times, 22.8.96. Zurück

27) »Study on NATO Enlargement«, NATO, September 1995; »Intensified dialogue with interested partners on the enlargement study: Questions for partners«, NATO document, DPA(96) 346 (3rd revise), 4.4.96; »Czech Republic: Solana to E. Europe – NATO means shared nuclear role« Reuters News Service, 29.4.96. Zurück

28) Zum ersten Mal erwähnt bei einem Gespräch zwischen dem russischen Minister für Atomenergie Victor Michailow und Friedensnobelpreisträger Prof. Joseph Rotblat, März 1996; die Drohung wurde dem US-Außenminster William Perry bei seinem Besuch in Moskau Oktober 1996 wiederholt, »Moskau will START-II Vertrag nachverhandeln«, Berliner Zeitung, 16.10.96; »Falsche Signale aus Ost und West«, Tagespiegel, 18.10.96. Zurück

29) Aus einer Erklärung der norwegischen Regierung, Dezember 1960, Stortingsmeldung nr. 28, 1960-61, die später vom Parlament verabschiedet wurde. 1982 erklärte Außenminister Frydenlund im Parlament, daß Atomwaffen weder von den norwegischen Streitkräften eingesetzt werden könnten, noch könnten sie dafür trainiert werden. Das Konzept einer nordischen atomwaffenfreien Zone wurde erst vom finnischen Präsidenten Kekkonen 1963 vorgeschlagen. Zwanzig Jahre später verabschiedete das »Nordic Council« die Empfehlung, für die Einrichtung einer nordischen atomwaffenfreien Zone (Nordiska rådet, 43:e sessionen 1993, Mariehamn, p.778.). Zurück

30) Der Russiche Außenminister Primakov erklärte der OSZE, daß eine Nato-Osterweiterung gegen den 2+4-Vertrag verstoßen würde, weil die Auflösung des Warschauer Paktes abhängig von der Verpflichtung war, daß die NATO sich nicht erweitern würde. Zurück

31) Scheffran, J./Kalinowski, M. B./Liebert, W. (1997): Vom Urteil des Weltgerichtshofs zur Nuklearwaffenkonvention: Verhandlungen zur Abschaffung der Kernwaffen beginnen. In: Peter Becker (Hrsg.): Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Legalität von Kernwaffen. Zurück

32) Nucleonics Week, 26. Januar 1995, Seite 5. Zurück

33) Kalinowski, M. B./Liebert, W. (1996): Proliferationsgefahren durch Nukleartechnologienutzung und Proliferationsresistenz als Auswahlkriterium für Energiesysteme. In: Bender, W. (Hrsg.): Verantwortbare Energieversorgung für die Zukunft. THD-Schriftenreihe Wissenschaft und Technik, Darmstadt. Zurück

34) Liebert, W. (1996): Plutoniumdebatte – vergraben, verMOXen, verglasen? In: Wissenschaft und Frieden, 14. Jg., Nr.2, S.60-66. Zurück

35) Liebert, W. (1995): Viel Wind um HEU – Die Kritik am neuen Garchinger Forschungsreaktor verstummt nicht. In: Wissenschaft und Frieden, 13.Jg., Nr.4, S.42-46. Zurück

36) Colschen, L./Kalinowski, M. B. (1991): Tritium. Ein Bombenstoff rückt ins Blickfeld von Nichtweiterverbreitung und nuklearer Abrüstung. In: Informationsdienst Wissenschaft und Frieden, 9. Jg., Heft 4, Seiten 10-14. Zurück

Dr. Wolfgang Liebert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IANUS an der TH Darmstadt.
Dr. Corinna Hauswedell, Historikerin, arbeitet am Bonn International Center for Conversion (BICC) und ist Vorsitzende der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden (IWIF)
Otfried Nassauer leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS)
Steffen Rogalski, Diplompolitologe, Vorsitzender des Arbeitskreises für Friedenspolitik – Atomwaffenfreies Europa
Xanthe Hall arbeitet in der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) in der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Kampagnen.
Dr. Jürgen Scheffran ist wissenschaftlicher Assistent bei IANUS an der TH Darmstadt
Dr. Martin B. Kalinowski ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IANUS an der TH Darmstadt.