Dossier 54

Vorschläge für eine zivile Konfliktlösung

Der türkisch-kurdische Konflikt

von Andreas Buro

Herausgegeben von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden (IWIF) e.V. in Zusammenarbeit mit der Kooperation für den Frieden

Der türkisch-kurdische Konflikt ist immer noch nicht beendet. Gegenwärtig droht er erneut zu eskalieren. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das kurdische Siedlungsgebiet auf die Türkei, Irak, Syrien und Iran aufgeteilt. In der Folge entstanden in allen vier Ländern Minderheiten-Konflikte, wie sie oft bei der Entstehung von Nationalstaaten auftreten.1 Minderheiten wurden unterdrückt und einer Zwangsassimilierung unterworfen. Gewaltausbrüche von beiden Seiten und Feindbilder erschwerten eine vernünftige Regelung. Die Folgen in der Türkei waren eine wachsende Verfeindung innerhalb der Gesellschaft, die Blockade von Demokratisierungsprozessen, ein Anwachsen der riesigen sozialen Probleme in den kurdischen Gebieten, keine Lösung der berechtigten kurdischen Ansprüche auf eine eigenständige Kultur und Selbstverwaltung. Auf kurdischer Seite entstand immer wieder der Wunsch nach einem eigenen kurdischen Staat. Nach vielen Aufständen der Kurden seit den 20er Jahren führte seit 1984 die PKK - die kurdische Aufstandsbewegung im türkischen Teil der kurdischen Siedlungsgebiete - einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Armee und Polizei. Dabei wurden nach offizieller Darstellung über 37.000 Menschen getötet und ungefähr 3.600 Weiler und Dörfer zerstört. Etwa 3 Millionen Kurdinnen und Kurden wurden vom Militär vertrieben. Ankara, wie auch die EU, haben die Jahre zwischen 1999 und 2004 - während eines einseitigen Waffenstillstands der PKK, in denen sich die kurdische Seite auf eine politische Lösung im Rahmen des türkischen Nationalstaates orientierte - nicht für eine politische Lösung genutzt. Nach Aufkündigung des Waffenstillstandes im Juni 2004 weiteten sich die Kämpfe aus. Jetzt stehen wieder über hunderttausend türkische Soldaten in den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei. Türkische Spezialteams führen Operationen jenseits der türkisch-irakischen Grenze durch, und irakisch-kurdische Ortschaften werden bombardiert. Während es in den Kämpfen der 90er Jahre fast keine Bombenanschläge gab, wurden diese nun zur Waffe im gesamten Gebiet der Türkei. Im Oktober 2006 hat die Guerilla einen neuen unbefristeten Waffenstillstand ausgerufen. Die EU-Staaten halten trotzdem an ihrem Terrorismus-Vorwurf gegenüber der PKK und ihren Organisationen fest und erschweren sich so die Möglichkeit, in den Konflikt vermittelnd eingreifen zu können. Es gilt, eine weitere Eskalation des gewaltsamen Konflikts zu verhindern und ihn mit zivilen Mitteln beizulegen. Dazu können staatliche, internationale und nicht-staatliche Stellen einen Beitrag leisten. Auch die Erfahrungen, die in Europa mit nationalen Minderheiten gemacht wurden - z. B. das Südtirol-Abkommen zwischen Österreich und Italien - sollten herangezogen werden. Deutschland könnte in dem Konflikt eine wichtige Rolle im Sinne präventiver Diplomatie und Politik spielen. Leider hat es bisher diese Rolle nicht wahrgenommen. Das Monitoring-Projekt (siehe Kasten Seite 3) dient dem Ziel der zivilen, friedlichen Lösung des Konflikts. Es ist ein Vorhaben der »Kooperation für den Frieden«.

Der Hintergrund des Konflikts

Die Kurden und ihre Kultur

Die Meder, die als Vorfahren der Kurden gelten, ließen sich um 1000 v. C. östlich des Zagros-Gebirges nieder und bildeten dort verschiedene Reiche. Die Kurden lebten seit der Antike vorwiegend als Viehzüchter und Bauern in einem relativ geschlossenen Siedlungsraum, der sich etwa über 2.000 km von Nordwesten nach Südosten von der heutigen Türkei und Syrien bis in den Irak und den Iran erstreckte. Sie hatten keinen unmittelbaren Zugang zum Persischen Golf, zum Schwarzen, Kaspischen und Mittelmeer. Wenn im Folgenden von Kurdistan gesprochen wird, so ist nicht ein Nationalstaat im heutigen Sinne gemeint, sondern eine historische Region und ein geographischer Siedlungsraum.

Unter der arabischen Herrschaft traten die Kurden im Laufe des 7. bis 9. Jahrhunderts zum sunnitischen Islam über. Abgesehen von den Aleviten - vermutlich etwa ein Drittel der Kurden - zählen in der Gegenwart deshalb die meisten Kurden zur gleichen Religion wie die türkische Bevölkerung.

Die Existenz im Schnittfeld der Kulturen zwischen Europa, Asien und Afrika bedeutete für die Kurden auch ein Leben in dauerhaftem Unfrieden und politischer Zersplitterung. Schon im ersten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung wurde Kurdistan Teil des assyrischen und dann des altpersischen Staates. Im Laufe der Jahrhunderte gerieten die kurdischen Stämme, und später die kurdischen feudalen Fürstentümer, in die Abhängigkeit von iranischen Schahs und byzantinischen Herrschern. Erst im 11. Jahrhundert n. Chr. setzt die Zuwanderung von Seldschucken, einem Turkvolk aus Asien, ein. Anfang des 14. Jahrhunderts gründete Osman, einer ihrer Herrscher, das osmanische Reich, das 1453 Konstantinopel - das heutige Istanbul - eroberte und damit das byzantinische, christliche Reich beendete. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte wurde das osmanische Reich zu einem Vielvölkerstaat und zu einer Großmacht in Asien, Europa und Afrika, das auch die kurdischen Gebiete umfasste. Das Reich zerfiel endgültig zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Rahmen des Ersten Weltkrieges. Das kurdische Siedlungsgebiet wurde auf die Türkei, Iran, Syrien und den Irak aufgeteilt. Von den etwa 30 Millionen Kurdinnen und Kurden leben gegenwärtig über 16 Mio. innerhalb der Grenzen der Türkei, über 7 Mio. in Iran, 4,5 Mio. in Irak, 1,5 Mio. in Syrien, über 1 Mio. in Europa, davon 700.000 in der Bundesrepublik. Das kurdische Volk ist das dritt- oder viertgrößte Volk im Nahen und Mittleren Osten, neben Türken, Arabern und Persern.

Die kurdische Bevölkerung lebt bis zur Gegenwart zu einem großen Teil in gesellschaftlichen Strukturen, in denen Clan-Bindungen eine erhebliche Bedeutung haben. Nationale Orientierungen wurden hierdurch immer wieder behindert. Ein wesentlicher Grund dafür, dass die Kurden sich nicht frühzeitiger mit Intensität für die Bildung eines Nationalstaates eingesetzt haben.

Die Sprache der Kurden gehört zu den indogermanischen Sprachen und ist mit dem Persischen verwandt. Sie besteht hauptsächlich aus den Dialekten Kurmanci (Kurmandschi), Sorani und Zazaki (Dimilki). Kurden benutzen heute das lateinische, arabisch-persische und das kyrillische Alphabet. In der Türkei, dem Iran, Irak und in Syrien wurde in der Vergangenheit die Vermittlung der kurdischen Sprache, Kultur und Geschichte, also alles was mit den Kurden zu tun hat, eingeschränkt oder verboten. Trotzdem wurden in Irakisch-Kurdistan viele Bücher und Wörterbücher herausgegeben. Auch im Ausland wurde publiziert. Alleine in Schweden erschienen in den letzten 50 Jahren 123 Zeitungen, Zeitschriften und Bulletins. (Özgür Politika, 28.7.00) Im Sommer 2000 wurde in Istanbul ein Kurdisch-Türkisches Wörterbuch mit 40.000 Wörtern vom Kurdischen Institut veröffentlicht. (Hürriyet, 19.6.00)

In der Türkei wurden selbst die Wörter »Kurde« und »Kurdistan« durch neue Begriffe, wie z.B. »Bergtürken«, »Ost- bzw. Südostanatolien«, ersetzt. Die traditionellen Namen der Ortschaften, Berge und Flüsse wurden türkisiert. Feste, wie Newroz, wurden bis vor einigen Jahren verboten und das Tragen kurdischer Trachten untersagt. Damit sollte eine Zwangsassimilierung vorangetrieben und die kurdische kulturelle Identität zerstört werden. Das ist bislang jedoch weitgehend misslungen.

Gerade der Versuch Ankaras, die kurdische kulturelle Identität auszulöschen, hat diese zu einem zentralen Thema der Auseinandersetzung gemacht. In der Türkei, in der die kurdischen Kinder in den Schulen nach wie vor nicht in ihrer Muttersprache unterrichtet werden dürfen, bemühen sich kurdische Menschen mit Hilfe von kurdischen Fernseh-(MEDYA-TV/Roj-TV), Internet- und Radiosendungen aus dem Ausland, ihre Sprache schreiben zu lernen und ihre Kultur und Dichtung weiter zu geben.2

Der politische Zusammenhang des heutigen Konflikts

Der politische Ausgangspunkt ist der Zusammenbruch des Osmanischen Reiches am Ende des Ersten Weltkriegs. Es war Kriegsverbündeter Deutschlands und Österreichs. Die Siegermächte England und Frankreich besetzten Istanbul und teilten das Reich nach ihren Interessen auf (Diktatfrieden von Sèvres 1920). Danach sollten Kurden und Armenier laut Artikel 62, 63, und 64 eigene Staaten gründen können. Die große türkische Nationalversammlung lehnte diesen Vertrag ab. Unter der Führung von General Kemal Atatürk (Vater der Türken) wurde der nationale militärische Widerstand organisiert, den auch die Kurden tatkräftig unterstützten, da man ihnen Gleichberechtigung als Nation mit der türkischen versprach. Dieser Kampf zwang die Alliierten 1923, im Friedensvertrag von Lausanne die Unabhängigkeit und Souveränität der neuen Türkei als Nationalstaat anzuerkennen. In dem Vertrag wurde das kurdische Siedlungsgebiet zwischen der Türkei, Iran, Irak und Syrien aufgeteilt.

Nach Lausanne wurden in der Türkei alle Versprechen von Gleichberechtigung gegenüber den Kurden gebrochen. Aus der multi-ethnischen Gesellschaft sollte nun eine türkische Gesellschaft werden. Jeder, der in der Türkei lebt, ist Türke, lautete die Devise.

Am Tag der Abschaffung des Kalifats (3.3.1924) verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Schulwesens. Danach galten die kurdischen Schulen als gesetzwidrig und wurden geschlossen. Die Kurden fühlten sich betrogen und befürchteten den Verlust ihrer Kultur durch Zwangsassimilation. Die offizielle Kurdenpolitik wurde in einem Gesetz vom 8. bzw. 24. September 1925 festgelegt. Darin heißt es u.a.: „Die beiden Völker können und dürfen nicht gleichberechtigt zusammenleben. Deswegen müssen die Kurden assimiliert und Kurdisch muss verboten werden. Die Kurden müssen in den Westen zwangsdeportiert und Türken im Osten an ihrer Stelle angesiedelt werden. Der Osten muss durch einen mit weiten Vollmachten ausgestatteten Generalgouverneur, wie in den Kolonien, regiert werden. Alle in wichtigen Positionen stehenden Beamten müssen Türken sein und aus dem Westen stammen.“ 3

Die Folge waren zahlreiche kurdische Aufstände zwischen 1925 und 1938, die alle blutig niedergeschlagen wurden. Damit ist die Grundsituation des türkisch-kurdischen Konflikts gekennzeichnet, der seitdem immer wieder mit Gewalt ausgetragen wurde.

Nach 1945 hat sich die Türkei im aufkommenden Ost-West-Konflikt dem Westen zugewandt, sie wurde Mitglied der NATO. Es entstand ein Mehrparteiensystem, doch die türkische Armee verstand sich als übergeordneter Hüter der kemalistischen Grundwerte und putschte 1960, 1971 und 1980 gegen die gewählten Regierungen. Ihre Repression richtete sich gegen alle demokratischen Institutionen, viele Parteien und gesellschaftliche Organisationen wurden verboten. Die Kurden waren in besonderem Maße betroffen. 210.000 Strafverfahren wurden nach dem Militärputsch von 1980 gegen die Opposition eingeleitet, Filme und Bücher verboten, Folter war in den Gefängnissen an der Tagesordnung. Alle Möglichkeiten, für die kurdischen Anliegen legal einzutreten, waren versperrt. Von September bis Dezember 1980 flohen etwa 60.000 türkische Staatsbürger - darunter viele Kurden - nach Deutschland.

Vor dem Militärputsch von 1980 gab es verschiedene Zusammenschlüsse und Organisationen für eine politische Interessenvertretung der Kurden in und außerhalb der Türkei,4 die von der PKK als Konkurrenten verstanden und von ihr auch mit Gewalt bekämpft wurden. Rückblickend konnte sich die PKK (Avantgarde Arbeiterpartei Kurdistans) als wichtigste Kraft durchsetzen.

Am 15. 8. 1984 stürmten Guerillaeinheiten der PKK zwei Kasernen der türkischen Armee. Damit wurde die bis heute andauernde militante Aufstandsbewegung der Kurden eingeleitet. Sie basierte nicht mehr auf Clan-Zusammenhängen, sondern auf kurdisch-nationalen und kulturellen Ansprüchen. Ankara bekämpft sie als eine separatistische Bewegung.

Eskalationsentwicklung

Die Kämpfe zwischen 1984 und 1998 waren sehr verlustreich und von großen Flüchtlingsströmen begleitet. Nach der Ausrufung eines einseitigen Waffenstillstandes durch die PKK (1.9.1998) und der Inhaftierung des PKK-Vorsitzenden, Abdullah Öcalan, auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali entspannte sich die Situation. Dieser Prozess wurde durch die Reform-Bemühungen aufgrund des EU-Beitrittswunsches der neuen AKP-Regierung in Ankara unterstützt. Der Ausnahmezustand im kurdischen Siedlungsgebiet wurde aufgehoben. Kurdischkurse für Erwachsene und Sendungen in kurdischer Sprache wurden ermöglicht, allerdings nur in sehr begrenztem Maße. Die grundsätzlichen Probleme des Konflikts wurden jedoch nicht ernsthaft in Angriff genommen. Das türkische Militär setzte trotzdem seine Angriffe auf die Guerilla fort - während des einseitigen Waffenstillstands von 1998-2004 gab es etwa 700 Operationen. Am 1. Juni 2004 wurde deshalb der einseitige Waffenstillstand durch die PKK aufgekündigt.

Seitdem ist der militärische Konflikt wieder eskaliert. Verdeckte Anschläge des Militärs gegen zivile Ziele provozierten die Kurden. Eine kleine kurdische Gruppe führte Sprengstoffanschläge in verschiedenen Teilen der Türkei aus. Die Armee zog Truppen an der Grenze zum Nordirak zusammen und griff in Irakisch-Kurdistan Dörfer an, in denen sie PKK-Guerilla vermutete. Die türkische Generalität forderte die USA auf, im kurdischen Nordirak gegen die PKK vorzugehen, um die Rückzugsbasis der Guerilla zu vernichten. Für die USA ist dieses Problem ambivalent. Einerseits stuft sie nach wie vor die PKK als terroristische Vereinigung ein, andererseits ist der kurdische Teil des Nordirak der stabilste und treueste Verbündete der USA. Die USA wollen auf keinen Fall, dass durch einen Einmarsch türkischer Truppen auch diese Region destabilisiert wird, sie lehnen deshalb jegliche türkische Intervention ab. Die USA haben einen Sondergesandten beauftragt, sich dieser Frage anzunehmen. Jüngst kam es zu Dreiergesprächen zwischen Vertretern der USA, der türkischen Regierung und der Regierung Irakisch-Kurdistans.

Mit diesem Prozess verzahnt, verläuft in der Türkei ein Machtkampf zwischen der Generalität und der islamisch geprägten AKP-Regierung. Das Militär befürchtet durch die Anpassungen an die EU-Forderungen Macht zu verlieren und wendet sich gegen die AKP-Regierung, der es die Islamisierung der Türkei vorwirft. Das Militär ist anscheinend an einer Fortsetzung des Krieges gegen die PKK interessiert, lehnt eine Amnestie der Guerilla ab und fordert deren Kapitulation. Dazu mobilisiert es türkisch-nationalistische Gefühle in der Gesellschaft, die geeignet sind, Feindbilder zu verstärken. Der türkisch-kurdische Konflikt wird zur Zeit durch einen Konflikt zwischen Militär und Regierung überlagert. 2007 wird es in der Türkei Präsidenten- und Parlamentswahlen geben. Das veranlasst die AKP-Regierung wegen ihrer Wählerklientel zu großer Zurückhaltung in der Kurdenfrage.

Gegenwärtig stehen die USA in der Kurdenfrage nicht mehr umstandslos an der Seite des türkischen Militärs. Sollten die US-Truppen aus dem Irak zurückgezogen werden, dürfte allerdings für den türkisch-kurdischen Konflikt, wenn er bis dahin nicht beigelegt ist, eine völlig neue Konstellation zugunsten der Interventionswünsche des türkischen Militärs entstehen.

Zusammenhänge mit anderen Konflikten in der Region

Der türkisch-kurdische Konflikt stand immer im Zusammenhang mit den Politiken der Nachbarstaaten Iran, Irak und Syrien. Mit diesen Staaten verband die Türkei das gemeinsame Interesse, alle kurdischen Bestrebungen zur Bildung eines eigenen Nationalstaates zu unterdrücken. Die Organisierung der Kurden und das Aufkommen des Gefühls einer kurdischen Identität sollte verhindert werden. Daraus folgte eine generelle Repression gegenüber der kurdischen Bevölkerung und ihrer Kultur. Diese Politik hat aber dazu geführt, dass sich die Kurden fast überall als ausgegrenzt aus den Gesellschaften ihres Landes empfanden und sich um so mehr ihrer kurdischen Identität zuwandten.

Ein anderes Element bestand oft in der Instrumentalisierung der Kurden für die Austragung von Konflikten zwischen den vier Staaten. Verkürzt gesagt: Man förderte die Kurden der anderen, um dem anderen Staat damit Schwierigkeiten zu bereiten. Wichtigste Beispiele waren die syrische Duldung des Hauptquartiers und der Rückzugsbasis der PKK in ihrem Land und die jahrelange Unterstützung der irakischen KDP und PUK vom Iran aus.

Friedensfördernde und friedenshindernde Einflüsse der internationalen Politik

Internationale Politik hat einen wesentlichen Anteil an dem türkisch-kurdischen Konflikt. Bald nach dem Zweiten Weltkrieg ging es den westlichen Siegermächten darum, die Türkei im West-Ost-Konflikt auf ihre Seite zu ziehen. Sie wurde 1952 in die NATO aufgenommen und zum wichtigen Stationierungsort für US-amerikanische Atomwaffen, die sich gegen die UdSSR richteten. Diese Waffen wurden zwar im Rahmen der Vereinbarungen um die Kuba-Krise 1963 abgezogen, die »Waffenbrüderschaft« der NATO-Staaten blieb jedoch über alle Militärputsche in der Türkei (1960, 1971, 1980) hinweg dominierend. Die Kurdenfrage in der Türkei war deshalb kein Thema in den internationalen Beziehungen zwischen diesen Ländern. Dies änderte sich auch nicht, als in den 90er Jahren die USA, die Türkei und Israel gemeinsam in Nahost die Funktion einer regionalen Hegemonialmacht ausübten. Die militanten Kämpfe der kurdischen PKK ab 1984 wurden als terroristische Angriffe definiert, ohne dass man ihren Ursachen nachgegangen wäre. Massive Waffenlieferungen an die Türkei - Deutschland lieferte nicht nur Militärausrüstung aus DDR-Beständen, sondern auch Leopardpanzer, U-Boote und anderes militärisches Großgerät - verstärkten die Parteinahme zugunsten der offiziellen Politik in Ankara; die türkische Generalität, die den Kampf gegen die PKK organisierte, war der direkte Ansprech- und Verhandlungspartner.

Je mehr die Konflikte in Nah- und Mittelost eskalierten, um so stärker wurde die ablehnende Haltung der westlichen Regierungen gegenüber den kurdischen Ansprüchen, die über lange Zeit auch tatsächlich einen separatistischen Charakter hatten. Diese Ablehnung wurde noch durch zum Teil gewalttätige Demonstrationen von Exil-Kurdinnen und -Kurden in Westeuropa - und speziell in Deutschland - verstärkt. Dies trug auch dazu bei, dass der einseitige, zunächst unbegrenzte Waffenstillstand der PKK - nach der Entführung und Gefangennahme ihres Führers Abdullah Öcalan 1999 - und die Bereitschaft, zu einer politischen Lösung im Rahmen der Türkei zu kommen, von außen nicht aufgegriffen und zur Lösung dieses Konflikts genutzt wurde.

In die Haltung der westlichen Staaten gegenüber der Kurdenfrage ist erst seit den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und der Irak-Besetzung durch die USA etwas Bewegung gekommen.

In den EU-Beitrittsverhandlungen führt die Art und Weise, wie in der Türkei Minderheiten behandelt werden, immer wieder zu Auseinandersetzungen, auch wenn dabei die vorsichtig taktierende Brüsseler Kommission die Kurdenfrage nur sehr zurückhaltend anspricht. Auf Dauer wird sie jedoch nicht darum herum kommen, deutlicher und genauer zu werden, da die Menschenrechtsdefizite in der Türkei nur zusammen mit der Lösung der Kurdenfrage überwunden werden können. Das Europäische Parlament thematisiert mit größerer Deutlichkeit diese Problematik.

Die Besetzung des Iraks durch die USA hat in Washington ein neues Interesse an der Kurdenfrage geweckt. Das autonome irakisch-kurdische Gebiet ist in dem sonst so unruhigen Irak die stabilste Region. Sie soll nicht durch türkische Angriffe auf Rückzugsbasen der PKK destabilisiert werden. Die Interessen der USA und des türkischen Militärs stehen hier im Widerspruch, wenigstens solange der Irak als Einheit bestehen bleibt. Das könnte Chancen für neue Sicht- und Verhaltensweisen gegenüber der Kurdenfrage eröffnen.

Bezug Deutschlands zu dem Konflikt

Das Deutsche Reich hat sich im Rahmen seiner Expansionspolitik seit dem Ende des 19. Jahrhunderts um gute Beziehungen zum Osmanischen Reich und zur Türkei bemüht. Kaiserbesuche, Bagdad-Bahn und Kriegspartnerschaft im Ersten Weltkrieg mögen als Stichworte genügen. Im Zweiten Weltkrieg blieb die Türkei neutral. Die Beziehungen nach 1945 liefen vor allem über die Wirtschaft und die NATO. Deutschland ist im Im- und Export der größte Wirtschaftspartner der Türkei. Aus der Türkei kamen auf Wunsch der deutschen Industrie viele Gastarbeiter, die sich zu einem großen Teil dauerhaft ansiedelten. Darunter waren auch - zusammen mit Flüchtlingen - etwa 700.000 Kurden. Der türkisch-kurdische Konflikt wurde in der Folge auch in Deutschland ausgetragen, zum Teil mit großen friedlichen Demonstrationen, aber auch mit Aktionen, die nicht gewaltfrei verliefen. Die Bundesregierung nahm die PKK im November 1993 in die Liste der terroristischen Organisationen auf. Noch immer gibt es Prozesse gegen und Verurteilungen von PKK-Mitglieder/n, werden Büros kurdischer Organisationen durchsucht, denen man Nähe zur PKK nachsagt.

Die rot-grüne Bundesregierung hat sich für eine EU-Beitrittsperspektive der Türkei stark gemacht, den türkisch-kurdischen Konflikt jedoch nicht entsprechend thematisiert. Premierminister Erdogan konnte noch 2003 bei seinem Besuch in Berlin unwidersprochen behaupten, es gäbe keine kurdische Frage.

Im Gegensatz zur offiziellen Politik haben sich Organisationen aus dem zivil-gesellschaftlichen Bereich in erheblichem Maße bemüht, zur Beilegung des türkisch-kurdischen Konflikts beizutragen. Einige Beispiele:

  • Evangelische Akademien haben viele Seminare zu diesem Thema angeboten;
  • Evangelische Landeskirchen haben sich mit dem Konflikt befasst;
  • der Interkulturelle Rat in Deutschland hat sich um Dialoge zwischen Türken und Kurden bemüht;
  • der 1995 gegründete Dialog-Kreis konnte in vielen Veranstaltungen und Veröffentlichungen auch PolitikerInnen einbeziehen. Er bemühte sich auch um aktuelle Analysen und strategische Handlungsvorschläge;
  • die Ärzte-Vereinigung IPPNW stellte ständige Kontakte und eine Zusammenarbeit zwischen in Deutschland lebenden türkischen und kurdischen Mitbürgern her;
  • Amnesty international und Menschenrechtsvereine haben recherchiert und Menschenrechtsverletzungen bekannt gemacht;
  • Pro Asyl und Flüchtlingsbeiräte der Länder haben Asylsuchende beraten und gegenüber Gerichten über die Hintergründe von Flucht und Vertreibung berichtet, Rechtshilfe-Vereine wie Azadi nahmen sich der Probleme an;
  • das Netzwerk Friedenskooperative führte jahrelang gemeinsam mit anderen Friedensorganisationen eine Kampagne unter dem Motto »Schweigen tötet! Frieden jetzt« durch.

Dazu kamen Organisationen der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden, die sich mit dem Konflikt aus ihrer Sichtweise auseinander setzten. Bei fast allen diesen Aktivitäten, die auf Dialog und Verständigung zielten, war im Gegensatz zu den kurdischen Organisationen die Bereitschaft der türkischen eher gering, sich auf einen Dialog mit der kurdischen Seite einzulassen.

Bezug der EU zu dem Konflikt

Im Oktober 2005 nahm die EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf. Man spricht von einer Verhandlungsdauer von 10-15 Jahren. In einigen EU-Staaten herrscht große Skepsis, ob ein Beitritt der Türkei überhaupt wünschenswert ist. In den Vorverhandlungen wurde die Kurdenfrage nicht explizit angesprochen. Gesprochen wurde aber über Minderheitenrechte, was je nach Sichtweise die Kurden ein- oder ausschließt. Trotzdem ist festzuhalten: das Bemühen Ankaras um einen Beitritt zur EU hat bisher den größten Anstoß für Veränderungen und Diskussionen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Freiheitsrechte gegeben. Auch wenn diese bisher nicht ausreichend waren, so wurde immerhin der Ausnahmezustand aufgehoben, und es wurden erste Lizenzen für zeitlich begrenzte kurdischsprachige Sendungen erteilt. Die Verhandlungen sind in Bezug auf die Kurdenfrage - trotz aller Mängel - einer der wichtigsten Faktoren zur Veränderung.

Das Europäische Parlament hat immer wieder umfassende Erklärungen zum Türkei-Beitritt und zur Kurdenfrage abgegeben. Diese Stellungnahmen sind wichtig für das öffentliche Meinungsbild, auch wenn sie nicht unmittelbar die Politik bestimmen.

Nach einer Debatte über die kulturelle Situation der Kurden hat die Parlamentarische Versammlung des Europa-Rats am 4. Oktober 2006 eine Entschließung angenommen, die dazu aufruft, diese Kultur durch unterstützende Maßnahmen auf europäischer Ebene zu schützen. In diesem Zusammenhang sind auch die Regelungen des Europa-Rats zu Fragen der Minderheitenrechte von Bedeutung. Die Türkei und Frankreich sind die beiden einzigen Europaratsstaaten, die dem Europarats-Rahmenabkommen zu Minderheiten bisher nicht beigetreten sind. Der internationale Reviewprozess ist dadurch blockiert. Wenn Frankreich dem Rahmenabkommen beitreten würde, hätte dies auch Auswirkungen auf die Türkei.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat bisher in zahlreichen Urteilen kurdisch-stämmigen BürgerInnen der Türkei Recht gegeben. Urteile, denen sich Ankara in aller Regel unterwerfen muss. Oft handelt es sich um exemplarische Fälle, die auch über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind.

Die legitimen Interessen der Akteure

Interessen der Kurden, die direkt betroffen sind

Von verschiedenen Gruppierungen sind immer wieder Listen mit Forderungen für die Lösung des kurdischen Problems in der Türkei aufgestellt worden. An erster Stelle steht die Anerkennung der kurdischen kulturellen Identität durch den Staat und ihre Verankerung in der Verfassung. Damit verbunden ist das Recht auf Erziehung in kurdischer Sprache in der Schule und die Benutzung der kurdischen Dialekte neben dem Türkischen. Zum Zweiten wird eine Beendigung der Militär- und Willkürherrschaft in den kurdischen Siedlungsgebieten gefordert und die Errichtung einer rechtsstaatlichen Ordnung. Ein Teil der Flüchtlinge und Vertriebenen möchte in ihre Heimatorte zurückkehren. Bislang machen bürokratische Hürden und Behinderungen durch das Militär dies meist unmöglich. Auch haben sich vielfach die sogenannten Dorfwächter5 Häuser und Land der Vertriebenen angeeignet. Die wirtschaftliche und soziale Situation im kurdischen Siedlungsgebiet ist weit unter dem Niveau der westlichen Türkei. Die Nutzung von Naturressourcen, insbesondere der Wasserkraft, kommt der Region kaum zugute. Man erhofft eine Verbesserung der Infrastruktur als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung. Vorgetragen wird auch die Forderung nach einer Dezentralisierung des Staatswesens und damit nach einer größeren Selbstverwaltung im lokalen und regionalen Bereich (das betrifft auch die vornehmlich türkisch bewohnten Gebiete). Alle diese Forderungen und Wünsche sind im Rahmen einer Modernisierung und Liberalisierung der türkischen Gesellschaft und des Staatswesens verhandelbar.

Nicht verhandelbare Interessen des türkischen Staates

Nicht verhandelbar ist für den türkischen Staat die Abtrennung der kurdischen Siedlungsgebiete. Dies ist im Rahmen der bestehenden nationalstaatlichen Ordnung in den meisten Teilen der Welt eine anerkannte Position, auch wenn dies von nationalen Minderheiten oftmals nicht akzeptiert wird.

Öcalan hat in jüngster Zeit einen »Demokratischen Konföderalismus« gefordert. Dieses gesellschaftliche Modell weicht völlig von der bisherigen Staatsstruktur der Türkei ab und dürfte für die Türkei keine Verhandlungsbasis sein.

Der Verzicht auf Gewalt von Minderheiten zur Durchsetzung politischer Ziele ist für Ankara im Sinne des Gewaltmonopols des Staates unabdingbar. Dies setzt allerdings auch ein rechtsstaatliches Verhalten der staatlichen Institutionen und die Möglichkeit zur demokratischen Mitwirkung für die kurdische Bevölkerung voraus.

Interessen des internationalen Umfelds

Für den kurdischen Nordirak (in der irakischen Verfassung als Kurdistan bezeichnet) ist es wichtig, dass aus dem türkisch-kurdischen Konflikt nicht eine permanente Interventionsdrohung durch die Türkei wird. Deshalb hat diese Region ein großes Interesse an der friedlichen Beilegung dieses Konflikts. Ähnliches gilt für die USA, die an der Aufrechterhaltung der Stabilität des Nordirak interessiert sind. Washington befürwortet seit langer Zeit einen Beitritt der Türkei zur EU. Auch dieser Wunsch setzt eine friedliche Lösung der Kurdenfrage voraus, was sich bisher allerdings nicht in der US-Außenpolitik niedergeschlagen hat.

Wenn eine friedliche Lösung der Kurdenfrage im Rahmen der Türkei erreicht wird, so hat das eine Signalwirkung für den Iran und Syrien. Ohne die Sorge vor einem kurdischen Separatismus können diese Länder entspannter Probleme ihrer kurdischen Minderheiten angehen.

Die EU müsste ebenfalls ein legitimes Interesse an der friedlichen Lösung der Kurdenfrage haben. Sie wird bei den Beitrittsverhandlungen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, Freiheits- und Menschenrechte nicht durchsetzen können, solange etwa 20 bis 30% der Bevölkerung der Türkei daran nicht teilhaben können. Allerdings wird dieses legitime Interesse bislang nicht ausreichend deutlich in den Verhandlungen und Positionen der EU. Sie hält nach wie vor an der Einstufung der PKK-Organisationen als terroristisch fest.

Was für die EU gilt, gilt im wesentlichen auch für Deutschland. Kommt hinzu, dass das Verhältnis der hier lebenden Kurden zu den hier lebenden Türken wichtig ist für die Integration beider in die deutsche Gesellschaft. Aufgrund seiner vielfältigen Beziehungen müsste Deutschland noch stärker an einer friedlichen Lösung interessiert sein, nutzt aber bisher seine Einflussmöglichkeiten kaum aus.

Ziele ziviler Konfliktbearbeitung

Das übergeordnete Ziel muss darin bestehen, der kurdisch-stämmigen Bevölkerung in der Türkei ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Sie hat ein Recht, so zu leben, dass sie ihre kurdische kulturelle und sprachliche Identität ohne Diskriminierung bewahren und ihre soziale und wirtschaftliche Situation verbessern kann. Um dieses zu erreichen, sind folgende Unterziele zu bearbeiten:

  • Vertrauen zwischen der türkischen und der kurdischen Bevölkerung und deren Eliten aufbauen.
  • Über einseitige Gesten und Schritte eine Dynamik der gegenseitigen Zuwendung erreichen, in der keine Seite ihr »Gesicht« verliert.
  • Förderung des Dialogs auf möglichst vielen Ebenen über mögliche Kompromisse.
  • Abbau von Befürchtungen der türkischen Seite vor separatistischen Bestrebungen.
  • Stärkung der politischen Administration gegenüber dem militärischen Establishment.
  • Förderung der Bereitschaft der EU und der EU-Staaten, die Kurden-Frage aufzugreifen und zu einer friedlichen Lösung beizutragen.
  • Abbau von Feindbildern gegenüber den Kurden und ihren Organisationen, die im Ausland oft unter dem Label »Terrorismus« gesehen und verfolgt werden.
  • Förderung der kurdischen Kultur im In- und Ausland.

Zivile Möglichkeiten zur Konfliktentschärfung und Konfliktlösung

Eine notwendige Vorbemerkung: Konflikte dieser Art hängen von Entscheidungen und vom Verhalten auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen ab. Es wäre illusionär zu glauben, ein Wandel könnte allein aufgrund gesellschaftlicher und sozialer Bewegungen herbeigeführt werden. Deshalb werden im Folgenden auch Vorschläge für internationales und nationalstaatliches Handeln unterbreitet, wenngleich wir wissen, dass solche Vorschläge oft nicht akzeptiert oder doch nur sehr allmählich in Betracht gezogen werden. Es wird immer behauptet, die jeweilige militärische Konfliktbearbeitung sei alternativlos. Die folgenden Vorschläge belegen, dass es sehr wohl zivile und menschenrechtlich geprägte Alternativen zu den vorherrschenden Kriegspolitiken gibt.

Es geht um Strategien mit dem Ziel einer friedlichen politischen Lösung im türkisch-kurdischen Konflikt für die Zivilgesellschaft, für Regierungs- und EU-Politik, die wie ein Bausteinsystem, dort wo es möglich ist, umgesetzt werden. Dabei ist nicht zu erwarten, dass Friedensstiftung und -vermittlung durch einen einmaligen Akt zu erreichen sind; es geht darum, von verschiedenen Akteuren und Ansätzen aus einen Prozess ziviler Konfliktbearbeitung anzustoßen und damit auch die zunächst noch bestehenden Blockaden für einen Dialog zu überwinden.

Zivile Handlungsoptionen für den türkischen Staat

Die staatliche Einheit der Türkei ist gegenwärtig nicht gefährdet, da die kurdische Seite sich zu einer politischen Lösung im Rahmen des türkischen Staates bekennt. Die Anklage wegen separatistischer Bestrebungen hat ihre Grundlage verloren. Im Gegensatz zu Konfliktsituationen in anderen Ländern - zum Beispiel Nordirland oder Sri Lanka - kann die Regierung der Türkei sich bei einer Politik der Aussöhnung auf eine überwiegend religiöse Gemeinsamkeit von Türken und Kurden beziehen, um die zwischen beiden Ethnien bestehenden Ressentiments oder gar Feindbilder zugunsten von Versöhnung und Kooperation, dauerhaft abzubauen.

Die im Folgenden genannten Elemente einer Politik der Versöhnung können nicht vollständig sein und müssen weiter differenziert werden.

1. Türkische und kurdische Intellektuelle, Schriftsteller, Künstler u.a. treten in der Türkei für eine Politik der Aussöhnung und des Gewaltverzichts ein. Dabei streben sie auch die Zusammenarbeit mit sozialen Bewegungen und Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) in der EU an.

2. Ankara spricht den Wunsch nach Aussöhnung und gegenseitiger Anerkennung offen aus und regt einen innergesellschaftlichen Dialog im Rahmen des türkischen Staates an.

3. Um dem Wunsch nach Aussöhnung Glaubwürdigkeit zu verleihen, wird eine Amnestie für alle aus politischen Gründen Verurteilten und für alle, die an den Kämpfen teilgenommen haben, erlassen. Dann können diejenigen, die sich heute im Exil befinden, in ihre Heimat zurückkehren und sich dort für ihre Ziele mit demokratisch-politischen Mitteln einsetzen.

4. In dem innergesellschaftlichen Dialog wird auch darüber gesprochen, in welcher Weise die multi-ethnische Dimension der Gesellschaft in der türkischen Verfassung ihren Niederschlag findet. Dadurch würde die Gemeinsamkeit im Rahmen des Staates gestärkt und nicht geschwächt. Kemal Atatürk hat in der frühen Phase des Kampfes zur Bildung des Nationalstaates Türkei die Kurden als Brudervolk bezeichnet und versprochen, es gleichberechtigt an dem neuen Staat teilhaben zu lassen. Dieses Versprechen würde so eingelöst.

5. Ankara strebt eine Politik der Aussöhnung und der kulturellen Gleichberechtigung an. Auch innerhalb der EU gibt es Länder mit Sprachenvielfalt und mehreren kulturellen Traditionen. Die EU als Ganzes ist ein multikulturelles Gebilde. Die Respektierung der unterschiedlichen kulturellen Traditionen und Sprachen wird nicht die Bedeutung des Türkischen als verbindende Sprache im Staat mindern.

6. Die Flüchtlinge aus den kurdischen Siedlungsgebieten, die während der vergangenen Kämpfe vertrieben wurden, dürfen zurückkehren. Da die meisten Flüchtlinge materielle Verluste erlitten haben, ist eine solidarische Hilfe für ihre Rückkehr dringend geboten. Bei den Erdbebenkatastrophen haben Menschen und Organisationen aus der ganzen Türkei - und aus dem Ausland - solidarisch geholfen. Wenn dies zum Vorbild für die Rücksiedlung der Flüchtlinge würde, würde das Gefühl der Zusammengehörigkeit gestärkt.

7. Die so genannten Dorfwächter erhalten im Sinne einer Aussöhnungspolitik eine gleichwertige Perspektive für ihr Leben wie die zurückkehrenden Flüchtlinge. Lokale Dialoge unter Anleitung geschulter Konfliktschlichter können hierbei hilfreich sein. Die dabei gesammelten Erfahrungen werden im Bereich der Friedensforschung an Universitäten eingebracht.

8. Die Entwicklung im Osten und Südosten der Türkei ist bislang zugunsten von Investitionen und Infrastruktur im Norden und Westen vernachlässigt worden, obwohl diese Region mit ihren großen Siedlungsgebieten der Kurden einen erheblichen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung der Türkei beiträgt. Die Menschen dort haben vielfach den Eindruck, sie würden in kolonialer Weise ausgebeutet. In der Zeit des bewaffneten Kampfes ist die Ausbildung der nachwachsenden Generation, die soziale und medizinische Versorgung sowie die materielle Infrastruktur weitgehend zusammengebrochen. Es hat eine Ausgrenzung stattgefunden, die nach allen entwicklungspolitischen Erfahrungen nicht ohne große Anstrengungen rückgängig gemacht werden kann. Um den Menschen in diesen Gebieten das Gefühl zu vermitteln, dass sie »dazu gehören« und ihr Schicksal der Türkei wichtig ist, wird eine große Anstrengung des Aufbaus - nach Möglichkeit international unterstützt - unternommen.

Zivile Handlungsoptionen für PKK, Guerilla und lokal gewählte Vertreter

1. Rückzug der Guerilla aus der Türkei nach Irakisch-Kurdistan und freiwillige Entwaffnung unter internationaler Kontrolle, z.B. nach dem aktuellen Vorbild der maoistischen Guerilla in Nepal (die sich dort allerdings erst nach Abschluss des Friedensabkommens unter die Obhut der UNO begeben hat). Die Initiative dazu geht von der PKK aus, die die UN um Unterstützung in diesem Anliegen bittet. Verzicht auf Drohungen jedweder Art. Damit würde der türkischen Generalität der militärische Gegner und damit die Legitimation für militärisches Vorgehen entzogen. Ein solcher Schritt würde zum Abbau von Feindbildern beitragen.

2. Die kurdische Seite arbeitet einen Vorschlag für ein Stufenprogramm der Vertrauensbildung und Aussöhnung aus. Es enthält eine zeitliche Schrittabfolge parallel zum Rückzug und zur Selbstentwaffnung der Guerilla, z.B.:

  • Stufe1: Ausweitung der kurdischen Medienprogramme und Liberalisierung des Unterrichts in Kurdisch. Ausbildung von LehrerInnen für den Kurdisch-Unterricht.
  • Stufe 2: Erleichterung der Rückkehr kurdischer Flüchtlinge in ihre Dörfer und Städte und Unterstützung bei der Wiederherstellung ihrer Lebensgrundlagen. - Aufnahme von Gesprächen zwischen den gewählten Bürgermeistern und einem von der Regierung beauftragten Sonderbotschafter über Probleme und Wünsche der Bevölkerung in den kurdischen Siedlungsgebieten. Damit würde ein Dialog über »Alltagsprobleme« eingeleitet, der zur Vertrauensbildung erheblich beitragen kann. Einsetzung einer paritätischen Kommission (Regierung und Bürgermeister) zur Untersuchung und Regelung der Dorfwächter-Problematik.
  • Stufe 3: Amnestie für die politischen Gefangenen und für die Beteiligung an den militärischen Konflikten der letzten Jahre auf beiden Seiten. Das bedeutet u.a. die Rückkehrmöglichkeit für alle am Krieg beteiligten Kurdinnen und Kurden, ohne dass sie durch den Staat Türkei verfolgt würden. Zu diesem Zeitpunkt löst sich die PKK und ihre Guerilla-Truppe endgültig auf. Die Amnestie schließt auch den Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan, ein. Die Bildung einer oder mehrerer politischer Parteien, die die Interessen der kurdischen Bevölkerung vertreten, ist möglich, ohne dass sie als Nachfolgeorganisation der PKK verfolgt werden.
  • Stufe 4: Für die Ost- und Südost-Türkei mit den kurdischen Siedlungsgebieten wird ein umfassendes Entwicklungsprogramm aufgelegt. Die EU und die EU-Staaten werden aufgerufen, sich an diesem Programm zu beteiligen. In diesem Zusammenhang wird eine kurdische Institution gegründet, die sich für die Wiederentfaltung der kurdischen Kultur einsetzt. Der Unterricht in kurdischer Sprache wird allgemein eingeführt.
  • Stufe 5: Nach einer Wahlrechtsreform, die es den kurdischen Parteien ermöglicht, auch in der Großen Nationalversammlung vertreten zu sein, und nach Parlamentswahlen beruft der Präsident eine Verfassungskommission. Sie soll die bestehende Verfassung in Hinblick auf das gleichberechtigte Zusammenleben der Völker in der Türkei überprüfen und Vorschläge für eine Stärkung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung ausarbeiten. Diese werden dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zivile Handlungsoptionen für die USA

1. Um eine Ausweitung des Konflikts zu verhindern, bestehen die USA gegenüber der Türkei konsequent auf einem Interventionsverbot in Irakisch-Kurdistan.

2. Gleichzeitig drängen die USA auf eine politische Lösung des Konflikts und die türkische Generalität dazu, sich auf eine Amnestie für die Guerilla einzulassen.

3. Die USA setzen sich gemeinsam mit den EU-NATO-Staaten in diesem Sinne dafür ein, die Einstufung der kurdischen Guerilla als »terroristisch« fallen zu lassen.

4. Die USA beteiligen sich an einem Entwicklungsprogramm für den Osten und Südosten der Türkei.

Zivile Handlungsoptionen für die EU

1. Die EU führt mit der Türkei Beitrittsverhandlungen. Da die Menschenrechtsprobleme in der Türkei nicht gelöst werden können, ohne die kurdische Frage friedlich zu lösen, legt die EU bei ihren Verhandlungen stärkeres Gewicht auf eine friedliche Lösung des Konflikts.

2. Der Rat der EU ruft die Türkei und die kurdische Seite auf, den Konflikt friedlich beizulegen und dazu einen Gewaltverzicht zu vereinbaren. Falls erforderlich, ergreift das Europäische Parlament eine Initiative in diesem Sinne.

3. Da die kurdische Guerilla zum 1.10.2006 erneut einen einseitigen Waffenstillstand ausgerufen hat, beschließt der zuständige EU-Ministerrat, ihre Einstufung als »terroristisch« aufzuheben.

Zivile Handlungsoptionen für Deutschland und andere EU-Staaten

1. Die Bundesregierung setzt ihre im November »98 verkündete Absicht um, eine Initiative zur Förderung einer politischen Lösung in der Kurdenfrage zu ergreifen. Sie nutzt ihre EU-Präsidentschaft, um einen Prozess der Vermittlung mit langem Atem einzuleiten und voranzutreiben.

2. Gleichstellung der Kurden: Die zur Zeit in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden kommen überwiegend aus der Türkei. Sie sind zum Teil seit 30 Jahren bei uns und haben wie andere Immigrantengruppen einen großen Beitrag zur Entwicklung unseres Landes geleistet. Trotzdem sind sie immer noch nicht den anderen Immigrantengruppen gleichgestellt, sondern werden vornehmlich als Türken behandelt. Mit der Anerkennung der Kurden als eigenständiger Bevölkerungsgruppe und der Umsetzung der sich daraus ergebenden Rechte - muttersprachlicher Unterricht, Rundfunk- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache, freie Namensgebung für kurdische Kinder und Einrichtung von Beratungs- und Betreuungszentren für KurdInnen usw. - würde manche Benachteiligung der Kurdinnen und Kurden in Deutschland aufgehoben. Im Grunde muss nur der Bundestagsbeschluss vom 7. November 1991 (BT-Drucksache 12/ 1362) in die Tat umgesetzt werden. In ihm heißt es. „In der Bundesrepublik lebt eine große Gruppe von Kurden. Auch ihnen muss die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden.“

3. Kurdinnen und Kurden, die in Deutschland Asyl erhalten oder beantragt haben und sich in kurdischen Organisationen betätigt haben, werden unter keinen Umständen in die Türkei zurück geschickt, ehe dort nicht eine generelle Amnestie für solche Personen ausgesprochen wurde. In diesem Zusammenhang ist die Forderung nach einer Amnestie gegenüber der Türkei zu vertreten.

4. Bundestag und Bundesregierung setzen sich dafür ein, dass in der EU die Einstufung der PKK als »terroristisch« aufgehoben wird, zumal die kurdische Guerilla erneut am 1.10.2006 einen unbefristeten, einseitigen Waffenstillstand ausgerufen hat. Die Aufhebung dieser Einstufung erleichtert es, in Deutschland und den EU-Staaten über das kurdische Anliegen und über Schritte für eine friedliche, zivile Lösung einen offenen Dialog zu führen. Das ändert nichts daran, dass Straftaten nach dem deutschen Strafgesetz geahndet werden.

5. Organisierung von »Hearings zur Türkei-Kurden-Frage«, bei denen alle wichtigen Akteure angehört werden. Diese Hearings könnten in Deutschland von der Regierung oder einem speziellen Gremium organisiert und dokumentiert werden, so dass sie für jeden zugänglich werden. Die Botschaft nach außen hieße, wir beginnen uns mit dieser Frage zu beschäftigen.

6. Die Bundesregierung schlägt der EU-Kommission vor, im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eine Monitoring-Gruppe zu bilden, die alle relevanten Informationen zu dem Konflikt sammelt und jährlich einen Bericht mit Empfehlungen für die weitere zivile Bearbeitung des Konflikts herausgibt. Dieser wird auch im Europäischen Parlament erörtert.

7. Friedensforschungsinstitute werden gebeten, den Konflikt in seinen Dimensionen zu analysieren und Strategien ziviler Konfliktbearbeitung und Vorschläge für eine politische Lösung zu entwickeln.

8. Zur Etablierung und Ausweitung von »dezentralen Dialogen« wird eine europäische Dialog-Stiftung geschaffen, die von der EU finanziert wird. Die Bundesregierung und NRO setzen sich hierfür ein. Sie hat vor allem die Aufgabe, NRO und soziale und berufliche Gruppen der Zivilgesellschaft aus der Türkei und EU-Europa miteinander ins Gespräch zu bringen. Dies dient gleichzeitig der Stärkung der Zivilgesellschaft als Ansprechpartnerin zum Abbau von Konflikten und kann das Interesse und Engagement an diesem Problem innerhalb der EU ausweiten. Soll die Stiftung ihren Zweck erfüllen, so müssen alle Konfliktparteien ungehindert am Dialog teilhaben können. Dafür sind die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Eine solche Stiftung kann später auch für die Dialog-Vermittlung in anderen Konflikten des Kontinents herangezogen werden und möglicherweise in Kooperation mit der OSZE ihre Schwerpunkte bestimmen.

9. Anregung und Förderung eines Programms der Städtepartnerschaften und -kooperationen zwischen deutschen bzw. EU-Städten und Städten in den kurdischen Regionen. Zusätzlich sollte das BMZ eine Zusammenarbeit mit Kommunen der Region weiter entfalten. Hierdurch würde sowohl die Anteilnahme Deutschlands bzw. der EU-Staaten, wie auch deren Hilfsbereitschaft signalisiert. Außerdem würde eine bessere Kenntnis des jeweiligen Selbstverständnisses und der Lebensumstände die Folge sein.

10. Es sind Konzepte zur Stärkung der Verständigungs-, Schlichtungs- und Friedensschaffensfunktion der OSZE auszuarbeiten und in die OSZE zur Diskussion und möglichen Beschlussfassung einzubringen. Friedensforschung und spezialisierte Institute können dafür herangezogen werden. Im Rahmen der OSZE sind nicht nur der gesamteuropäische Bereich sondern auch die USA und Kanada angesprochen. Am Beispiel des türkisch-kurdischen Konflikts könnte damit die Funktion eines solchen nicht-militärisch bestimmten Bündnisses zum Nutzen aller erkundet und ausgeweitet werden.

Handlungsoptionen für Soziale Bewegungen und NRO

1. Einladung türkischer und kurdischer Repräsentantinnen und Repräsentanten, die eine friedliche Lösung des Konflikts befürworten, nach Deutschland und in andere EU-Staaten zu Konferenzen und Gesprächen mit Multiplikatoren, Medien sowie Politikerinnen und Politikern.

2. Die Handlungsoptionen für eine friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts werden in der Öffentlichkeit bekannt gemacht, um dafür zivilgesellschaftliche Unterstützung zu erhalten. Es gilt also, Kirchen, Gewerkschaften, humanitäre Vereinigungen, Friedensforschung, politische Parteien und Medien anzusprechen, damit sie den Konflikt thematisieren und tätig werden.

3. Es ist eine entsprechende Lobby-Arbeit gegenüber dem Europäischen Parlament und der EU-Kommision in Brüssel erforderlich. Damit zu verbinden ist eine Internationalisierung des Themas innerhalb der EU durch die Hinzuziehung von Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft in den EU-Staaten.

4. Unterstützung der Bildung einer kulturellen, friedenspolitisch orientierten kurdischen Repräsentation in Deutschland bzw. EU-Europa, die zur Ansprech- und Dialogpartnerin für Politik, Friedensforschung und Kultur werden kann.

5. Auf- und Ausbau eines türkisch-kurdischen Dialogs in Deutschland mit dem Ziel, eine gemeinsame friedenspolitische Position zu erarbeiten.

6. Ein friedenspolitisches Symposium mit TeilnehmerInnen aus der Türkei, aus Deutschland und anderen EU-Ländern, das in der Türkei abgehalten wird. Hierbei sollen ethnische Konflikte in Staaten untersucht und Erfahrungen aus Strategien der Versöhnung gewonnen werden. Aus dem Symposium könnten sich weitere Aufträge für Untersuchungen und Projekte ergeben.

Road Map für eine friedliche, zivile Lösung

In diesem Fahrplan werden die oben angesprochenen Handlungsoptionen der verschiedenen Akteure in eine zeitliche Abfolge gebracht, so dass eine Strategie der zivilen Konfliktbearbeitung erkennbar wird. Freilich dient dies nur der Orientierung, zumal einzelne Schritte sich überschneiden und/oder unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Unerwartete Ereignisse werden Anlass geben, die hier vorgeschlagene Abfolge zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern und zu erweitern. Die oben dargelegten Handlungsoptionen werden im Folgenden nur verkürzt angesprochen.

1. Türkische und kurdische Intellektuelle, SchriftstellerInnen, KünstlerInnen u.a. treten in der Türkei für eine Politik der Aussöhnung und des Gewaltverzichts ein. Dabei streben sie auch die Zusammenarbeit mit sozialen Bewegungen und Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) in der EU an.

2. NRO laden türkische und kurdische Repräsentantinnen und Repräsentanten, die eine friedliche Lösung des Konflikts befürworten, nach Deutschland und in andere EU-Staaten für Konferenzen und zu Gesprächen mit Multiplikatoren, Medien sowie PolitikerInnen und Politker ein.

3. Die Handlungsoptionen für eine friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts werden in der Öffentlichkeit der EU-Staaten bekannt gemacht, um dafür Unterstützung zu erhalten. Kirchen, Gewerkschaften, humanitäre Vereinigungen, Friedensforschung, politische Parteien und die Medien werden angesprochen, damit sie den Konflikt thematisieren und tätig werden. Gegenüber dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission in Brüssel wird eine entsprechende Lobby-Arbeit begonnen.

4. Eine parteipolitisch unabhängige, kulturelle, friedenspolitisch orientierte kurdische Repräsentation wird in Deutschland und anderen europäischen Ländern gefördert, die zur Ansprech- und Dialogpartnerin für Politik, Friedensforschung und Kultur werden kann.

5. Die kurdischen Organisationen, die bisher den bewaffneten Kampf geführt oder unterstützt hatten, erklären ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Gewaltverzicht. Soziale Bewegungen und NRO starten eine Kampagne für die Aufhebung des Terrorismus-Verdikts gegen diese Organisationen.

6. Bundestag und Bundesregierung setzen sich dafür ein, dass in der EU die Einstufung der PKK und anderer kurdischer Organisationen als »terroristisch« ausgesetzt wird, solange die kurdische Guerilla an ihrem unbefristeten, einseitigen Waffenstillstand festhält, und begründen dies friedenspolitisch. Der EU-Ministerrat wendet sich an die USA und an alle weiteren NATO-Staaten, die Einstufung der kurdischen Guerilla als »terroristisch« aufzugeben.

7. In Deutschland werden von der Regierung oder einem speziellen Gremium »Hearings zur Türkei-Kurden-Frage« organisiert, bei denen alle wichtigen Akteure angehört werden können. Ihre Positionen werden dokumentiert, so dass sie jederman zugänglich sind.

8. Die EU legt bei ihren Beitrittsverhandlungen mit der Türkei stärkeren Nachdruck als bisher auf die Lösung der Kurdenfrage, ohne die die Menschenrechtsprobleme in der Türkei nicht gelöst werden können.

9. Der Rat der EU ruft die Türkei und die kurdische Seite auf, den Konflikt friedlich beizulegen und dazu einen Gewaltverzicht auszurufen. Falls erforderlich ergreift das Europäische Parlament eine Initiative in diesem Sinne.

10. Um eine Ausweitung des türkisch-kurdischen Konflikts zu vermeiden, wenden sich die USA weiterhin gegen jegliche militärische Intervention der Türkei in Irakisch-Kurdistan.

11. Die Regierung in Ankara spricht offiziell den Wunsch nach Aussöhnung aus, und verbindet damit die Absicht, einen innergesellschaftlichen Dialog im Rahmen des türkischen Staates anzuregen.

12. Die kurdische Seite arbeitet einen Vorschlag für ein Stufenprogramm der Vertrauensbildung und Aussöhnung aus. Er enthält eine zeitliche Schrittabfolge parallel zum Rückzug und zur Entwaffnung der Guerilla, z.B.:

  • Stufe 1: Ausweitung der kurdischen Medienprogramme und Liberalisierung des Unterrichts in kurdischer Sprache. Ausbildung von LehrerInnen für den Kurdisch-Unterricht.
  • Stufe 2: Erleichterung der Rückkehr kurdischer Flüchtlinge in ihre Dörfer und Städte und Unterstützung bei der Wiederherstellung ihrer Lebensgrundlagen. Aufnahme von Gesprächen zwischen den gewählten BürgermeisterInnen und einem von der Regierung beauftragten Bevollmächtigten über Probleme und Wünsche der Bevölkerung in den kurdischen Siedlungsgebieten. Einsetzung einer paritätischen Kommission von Regierungsseite und der Seite der BürgermeisterInnen zur Untersuchung und Regelung der Dorfschützer-Problematik.
  • Stufe 3: Amnestie für die politischen Gefangenen und für die Beteiligten an den vorgängigen militärischen Konflikten auf beiden Seiten. Sie eröffnet u.a. die Rückkehrmöglichkeit und freie politische Betätigung für alle am Krieg beteiligten Kurdinnen und Kurden, ohne dass sie durch den Staat der Türkei verfolgt werden. Zu diesem Zeitpunkt löst sich die PKK/Kongragel und ihre Guerilla-Truppe endgültig auf. Die Amnestie schließt auch den Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan, ein. Die Bildung einer oder mehrerer politischer Parteien, die auch die Interessen der kurdischen Bevölkerung vertreten, ist möglich, ohne dass sie als Nachfolgeorganisation der PKK verfolgt werden.
  • Stufe 4: Für die Ost- und Südost-Türkei mit den kurdischen Siedlungsgebieten wird ein umfassendes Entwicklungsprogramm aufgelegt. Die EU und die EU-Staaten bieten an, sich an diesem Programm zu beteiligen. In diesem Zusammenhang wird eine kurdische Institution gegründet, die sich für die Wiederentfaltung der kurdischen Kultur einsetzt. Der Unterricht in kurdischer Sprache wird für kurdische Kinder eingeführt.
  • Stufe 5: Nach einer Wahlrechtsreform, die es den kurdischen Parteien ermöglicht, auch in der Großen Nationalversammlung vertreten zu sein, und nach Parlamentswahlen beruft der Präsident eine Verfassungskommission. Sie soll die heutige Verfassung in Hinblick auf das gleichberechtigte Zusammenleben der Völker in der Türkei überprüfen und Vorschläge für eine Stärkung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung ausarbeiten.

13. Die deutsche Bundesregierung setzt ihre im November '98 verkündete Initiative zur Förderung einer politischen Lösung in der Kurdenfrage um.

  • Gleichstellung der Kurden: Mit der Anerkennung der Kurden als eigenständiger Bevölkerungsgruppe und der Umsetzung der sich daraus ergebenden Rechte - muttersprachlicher Unterricht, Rundfunk- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache, freie Namensgebung für kurdische Kinder und Einrichtung von Beratungs- und Betreuungszentren für Kurdinnen und Kurden usw. - würde die Benachteiligung der kurdischen Minderheit in Deutschland aufgehoben. Der Bundestagsbeschluss vom 7. November 1991 (BT-Drucksache 12/1362) wird mit Hilfe der Länder in die Tat umgesetzt. In ihm heißt es: »In der Bundesrepublik lebt eine große Gruppe von Kurden. Auch ihnen muss die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden.«
  • Kurdinnen und Kurden, die in Deutschland Asyl erhalten oder beantragt haben und sich in kurdischen Organisationen betätigt haben, dürfen unter keinen Umständen in die Türkei zurück geschickt werden, ehe dort nicht eine generelle Amnestie für solche Personen ausgesprochen wurde. In diesem Zusammenhang ist die Forderung nach einer Amnestie gegenüber der Türkei zu vertreten.
  • Friedensforschungsinstitute werden gebeten, den Konflikt in seinen Dimensionen zu analysieren und daraus Strategien ziviler Konfliktbearbeitung und Vorschläge für eine politische Lösung zu entwickeln.
  • Die Bundesregierung schlägt der EU-Kommission vor, im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eine Monitoring-Gruppe zu bilden, die alle relevanten Informationen zu dem Konflikt sammelt und jährlich einen Bericht mit Empfehlungen für die weitere zivile Bearbeitung des Konflikts herausgibt.

14. Die USA drängen auf eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts, um die Stabilität in Irakisch-Kurdistan zu sichern. Deshalb ersuchen sie die türkische Generalität, sich auf eine Amnestie für die Guerilla einzulassen.

15. Um dem Wunsch nach Aussöhnung Glaubwürdigkeit zu verleihen, beschließt Ankara eine Amnestie für alle aus politischen Gründen Verurteilten und für alle, die an den Kämpfen teilgenommen haben. Damit können diejenigen, die sich heute im Exil befinden, in ihre Heimat zurückkehren und sich dort für ihre Ziele mit demokratisch-politischen Mitteln einsetzen.

16. NRO in Deutschland bemühen sich, hiesige türkische und kurdische Verbände anzusprechen, und versuchen, mit ihnen einen türkisch-kurdischen Dialog in Deutschland in Gang zu setzen. Das Ziel ist, eine gemeinsame friedenspolitische Position zu erarbeiten.

17. Rückzug der Guerilla aus der Türkei und freiwillige Entwaffnung unter internationaler Kontrolle. Auf Drohungen jedweder Art wird verzichtet.

18. In einem innergesellschaftlichen Dialog in der Türkei beginnt man auch darüber zu sprechen, in welcher Weise die multi-ethnische Dimension der Gesellschaft in der türkischen Verfassung zum Ausdruck gebracht werden sollte. Einen Anknüpfungspunkt bietet die Position von Kemal Atatürk, der in der frühen Phase des Kampfes zur Bildung des Nationalstaates Türkei die Kurden als Brudervolk bezeichnet und versprochen hatte, es gleichberechtigt an dem neuen Staat teilhaben zu lassen.

19. Zur Etablierung und Ausweitung von gesellschaftlichen Dialogen wird eine europäische Dialog-Stiftung geschaffen, die von der EU finanziert wird. Sie hat vor allem die Aufgabe, NRO und soziale und berufliche Gruppen der Zivilgesellschaft aus der Türkei und EU-Europa miteinander ins Gespräch zu bringen, die Zivilgesellschaft als Ansprechpartnerin zum Abbau von Konflikten zu stärken und das Interesse an der Lösung dieses Problems innerhalb der EU auszuweiten.

20. In der Türkei wird eine Reihe friedenspolitischer Symposien mit TeilnehmerInnen aus der Türkei, aus Deutschland und eventuell aus anderen EU-Ländern in Zusammenarbeit mit der Friedensforschung organisiert. In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden ethnopolitische Konflikte in verschiedenen Staaten untersucht und Erfahrungen mit Versöhnungsstrategien ausgewertet.

21. Wie bei den Erdbebenkatastrophen Menschen und Organisationen aus der ganzen Türkei - und aus dem Ausland - geholfen und damit das Gefühl der Zusammengehörigkeit gestärkt haben, wird solidarische Hilfe für die Flüchtlinge aus den kurdischen Siedlungsgebieten, die in ihre Heimatorte zurückkehren wollen, aus der Türkei und Europa geleistet. Soziale Bewegungen und NRO mobilisieren hierfür.

22. Im Sinne von Aussöhnungspolitik erhalten die so genannten Dorfschützer eine gleichwertige Perspektive wie die zurückkehrenden Flüchtlinge. Lokale Dialoge unter Anleitung geschulter Konfliktschlichter werden eingeleitet. Dafür werden in der Türkei lokale Konfliktschlichter ausgebildet.

23. Die Entwicklung im Osten und Südosten der Türkei ist bislang vernachlässigt worden. Um den Menschen in diesen Gebieten Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten zu schaffen, ist eine große Anstrengung des Aufbaus - nach Möglichkeit international unterstützt - notwendig. USA und EU erklären ihre Bereitschaft, ein Entwicklungsprogramm für die Region finanziell zu unterstützen. Zusätzlich sollte das BMZ seine Zusammenarbeit mit Kommunen der Region weiter entfalten. Durch Städtepartnerschaften und -kooperationen mit deutschen bzw. EU-Städten kann eine weitere Förderung der Region erreicht werden.

24. Konzepte zur Stärkung der Verständigungs-, Schlichtungs- und Friedensschaffensfunktion der OSZE werden ausgearbeitet und in die OSZE zur Diskussion und möglichen Beschlussfassung eingebracht. Friedensforschung und spezialisierte Institute sollten dafür herangezogen werden.

Der hier ansatzweise formulierte Fahrplan für die Überwindung des türkisch-kurdischen Konflikts

  • kann die Türkei und ihre Bürgerinnen und Bürger von der schon so lange währenden schweren Last des gewaltsamen Konfliktaustrags befreien und dazu beitragen, dass der unabdingbare Friedensdialog über die »Kurdenfrage« beginnt;
  • eröffnet eine konkrete und konstruktive Perspektive für die kurdische Bevölkerung und die kurdischen Organisationen in der Türkei und in Europa;
  • erweitert die Erfahrungen und institutionellen Instrumente Europas und der Türkei für eine Politik der zivilen Konfliktbearbeitung.

Das Monitoring Projekt

Die »Kooperation für den Frieden«, eine Dachorganisation der Friedensbewegung, hat im März 2006 ein Monitoring-Projekt für Zivile Konfliktbearbeitung, Gewalt- und Kriegsprävention gestartet. Dieses Projekt soll der Öffentlichkeit die Möglichkeiten eines zivilen Umgangs mit Konflikten nahe bringen und den Befürwortern der angeblich alternativlosen Aufrüstungs- und Interventionspolitik entgegentreten. In Dossiers und Analysen sollen Vorschläge zum Umgang mit drängenden gewaltträchtigen Auseinandersetzungen erarbeitet werden. Ein erstes Dossier befasst sich mit dem »Atomkonflikt Iran«, das vorliegende enthält Vorschäge zur Bearbeitung des türkischen-kurdischen Konflikts, es folgt die Befassung mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt.

Nähere Informationen: Kooperation für den Frieden, c/o Netzwerk Friedenskooperative, Römerstr. 88, 53111 Bonn, Tel.: 0228-692904, Fax: 0228-692906, E-Mail: friekoop@bonn.comlink.org

Kooperation für den Frieden

ist ein Zusammenschluss friedenspolitisch aktiver Organisationen und Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Kooperation für den Frieden

  • organisiert Diskussions- und Beratungsprozesse innerhalb der Friedensbewegung
  • fördert den Austausch von Informationen und Einschätzungen zwischen Organisationen und Gruppen
  • unterstützt oder initiiert Veranstaltungen und Kampagnen
  • veröffentlicht die aus diesen Prozessen hervorgegangenen Positionen
  • verbreitet Aktionsvorschläge für die Friedensarbeit
  • ermöglicht persönliche Kontakte zwischen Aktiven, z.B. bei der Mitarbeit im Kooperationsrat oder bei den jährlichen Konferenzen.

In der Kooperation für den Frieden wirken mit:

Aachener Friedenspreis; Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Aktionsgemeinschaft Friedenswoche Minden; Antikriegsbündnis »Menschen für den Frieden Düsseldorf«; Bildungs- und Begegnungsstätte für gewaltfreie Aktion KURVE Wustrow; Bremer Aktion für Kinder (BAKI); Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi); Bund für Soziale Verteidigung (BSV); Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU); Christen für gerechte Wirtschaftsordnung (CGW); Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG/VK); EUCOMmunity; Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung von Kriegsdienstverweigerern (EAK); Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland / Friedensausschüsse; Frauen in Schwarz Hamburg; Frauennetzwerk für Frieden e.V.; Forum Ziviler Friedensdienst (forumZFD); Friedensforum Münster; Friedensinititiative Nottuln e.V.; Friedensgruppe Altenholz; Friedensrat Müllheim; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Hauptvorstand; Internationale JuristInnen gegen ABC-Waffen (IALANA); Infostelle für Friedensarbeit; Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW); Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF); Internationaler Versöhnungsbund - deutsche Sektion; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Koordinierungsausschuss der Friedensbewegung in der Region Ingolstadt; Leserinitiative Publik e.V.; Publik-Forum Verlagsgesellschaft mbH; Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; Mönchengladbacher Friedensforum; NaturwissenschaftlerInnen-Initiative »Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit«; Netzwerk Friedenskooperative; Netzwerk Friedenssteuer; Ökumenisches Friedensnetz Düsseldorfer Christinnen und Christen; Ökumenisches Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit, Berlin; Pädagoginnen und Pädagogen für den Frieden (PPF); Pax Christi - Deutsche Sektion; Rhöner Friedenswerkstatt im UNESCO-Biosphärenreservat, Künzell; Ver.di-Jugend; Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden.

(www.koop-frieden.de)

Literatur

Al-Dahoodi, Zuhdi: Die Kurden: Geschichte, Kultur und Überlebenskampf, Frankfurt am Main 1987.

Ammann, Birgit: Kurden in Europa: Ethnizität und Diaspora, Münster 2000.

Besikci, Ismail: Kurdistan - Internationale Kolonie, Frankfurt am Main 1991.

Bruinessen, Martin van: Agha, Scheich und Staat: Politik und Gesellschaft Kurdistans, Berlin 1989.

Buro, Andreas: BürgerInnen-Information: Das Monitoring-Projekt - Zivile Konfliktbearbeitung, Gewalt und Kriegsprävention, Hg.: Kooperation für den Frieden, Bonn 2006.

Dialog-Kreis (Hg.): Parlamentarier der Türkei durchbrechen Tabu in der Kurdenfrage, Idstein 1998.

Dialog-Kreis (Hg.): Wirtschaft contra Militär in der Türkei. Aus dem TÜSIAD-Bericht »Perspektiven der Demokratisierung in der Türkei«, Idstein 1997.

Dietert-Scheuer, Amke: Möglichkeiten der Konfliktlösung in der Türkischen Republik, Hamburg 1999.

Dialog-Kreis (Hg.): Zur Lage und zu den Erwartungen der kurdischen Vertriebenen. Eine Studie von Göc-Der, Köln 2002.

Günther, Siegwart-Horst; Brentjes, Burchard: Die Kurden. Ein Abriss zur Geschichte und Erfahrungsberichte zur aktuellen humanitären Situation, Wien 2001.

IPPNW (Hg.): Deutschland und NATO im Türkei-Kurdistan-Krieg, Berlin 1999.

Kizilhan, Ilhan: Der Sturz nach oben. Kurden in Deutschland, Frankfurt am Main 1995.

Kieser, Hans-Lukas: Der verpasste Friede: Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei 1839-1938, Zürich 2000.

Steinbach, Udo: Geschichte der Türkei, München 2000.

Strohmeier, Martin; Yalçin-Heckmann, Lale: Die Kurden: Geschichte, Politik, Kultur, München 2000.

Sahin, Mehmet: Die Europäische Union, die Türkei und die Kurden, Köln 2001.

Sahin, Mehmet; Kaufeld, Ralf: Daten und Fakten zu Kurden und Kurdistan, Eine Chronologie, Köln 2002.

Uzun, Mehmed: Einführung in die kurdische Literatur, St. Gallen 1994.

Welt-Geschichte, Bd. 3 und 5, Göttingen 1996 (Bertelsmann Lexikon Verlag).

Aktuelle Informationen bei:

Azadi, azadi@t-online.de; www.nadir.org/azadi/

DTF Infopost - Informationen des Demokratischen Türkeiforums, info@tuerkeiforum.net, www.tuerkeiforum.net

ISKU / Informationsstelle Kurdistan e.V., isku@nadir.org; www.nadir.org/isku/

Kurdistan Report, www.kurdistanreport.de

Kurdistan Rundbrief, www.kurdistan-rundbrief.de

Koalition für einen Demokratischen Irak (KDI), kdi@gmx.net

Mezopotamian Development Society, MESOP@online.de

NAVEND - Zentrum für kurdische Studien e.V., info@navend.de, www.navend.de

Nützliche Nachrichten - Dialog-Kreis: »Die Zeit ist reif für eine politische Lösung im Konflikt zwischen Türken und Kurden, dialogkreis@t-online.de, www.dialogkreis.de

Kurdisches PEN-Zentrum, webmaster@pen-kurd.org, www.pen-kurd.org

Zentrum für Türkeistudien, www.zft-online.de

Anmerkungen

1) In der Türkei werden die Kurden rechtlich nicht als Minderheit betrachtet. Zur Zeit des Kampfes gegen die alliierten Siegermächte des Ersten Weltkrieges galten sie noch als »Brudervolk«. Sie sind deshalb in dem Abkommen von Lausanne 1922/23 in den Art. 38-45, in denen die Rechte der Minderheiten garantiert werden, nicht aufgeführt. Dies spielt bis zur Gegenwart in den Argumentationen der türkischen Regierung eine Rolle.

2) Diese kurze von Andreas Buro, Ralf Kaufeldt und Mehmet Sahin zusammengestellte Übersicht stützt sich vornehmlich auf: Celilé, Celil: Kurdische Märchen, Frankfurt/Main und Leipzig 1993; Chaliand, Gérard (Hg.): Kurdistan und die Kurden, Bd. 1, Göttingen 1984; Vanly, Ismet Cherif: Kurdistan und die Kurden, Bd. 2, Göttingen 1986; Sahin, Mehmet / Kaufeldt, Ralf: Daten und Fakten zu Kurden und Kurdistan. Eine Chronologie, Köln 2002

3) Deng Nr. 21, 22, 23. Zit. nach Sahin, Mehmet: Türkei: Ausweg aus der Sackgasse - Zur friedlichen Lösung der Kurdenfrage, Hg.: Dialogkreis, Köln 1997.

4) Vgl. Sahin, M. / Kaufeldt, R., a.a.O.

5) Während der Kämpfe in den 90er Jahren wurden von Ankara in den kurdischen Dörfern Einheimische angeworben und bewaffnet, um die Guerilla aus den Dörfern fernzuhalten. Viele Kurden sind damals geflohen, um diesen Dienst nicht leisten zu müssen.

Prof. Dr. Andreas Buro ist Mitbegründer des Dialogkreises »Türkei: Die Zeit ist reif für eine politische Lösung« und friedesnpolitischer Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie Der Autor bedankt sich für Vorschläge und Verbesserungen bei: Klaus F. Anders, Hanne-Margret Birckenbach, Volker Böge, Ursula Emmerich, Ulrich Frey, Matthias Jochheim, Wolfgang Jungheim, Nasrin Sadeghi und dem Seminar über das Monitoring Projekt in Gießen, Mehmet Sahin, Martin Singe und Herbert Wulf.