Dossier 81

Deutsche Rüstungsexporte

Skandale und Reförmchen

von Jürgen Grässlin, Alexander Lurz und Kerstin Seifer

Beilage zu Wissenschaft und Frieden 1-2016 Herausgegeben von der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden

Editorial

Bei deutschen Waffenexporten geht es (auch) um geopolitische Interessen. Deshalb finden die Bundesregierungen für ihre Genehmigungspraxis immer Gründe, beispielsweise „dass es wichtig ist, dass Saudi-Arabien dauerhaft am Frieden in der Region mitarbeiten muss“ (Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2016).

Solchen Rechtfertigungsversuchen widerspricht die Gemeinsame Konferenz Kirche und Gesellschaft (gkke.de) in ihrem »Rüstungsexportbericht 2015«: „[E]s besteht nicht nur eine katastrophale Menschenrechtslage im Land selbst. Saudische Truppen sind zudem in Kampfhandlungen im Nachbarland Jemen verstrickt, und die Region befindet sich insgesamt in einer instabilen Situation, zu der Rüstungslieferungen weiter beitragen.“ (S.10) Prälat Karl Jüsten ergänzte bei der Vorstellung des Berichts: „Die Beziehung zu den Salafisten und ihren Organisationen wirft viele Fragen auf. Die Vorstellung, dass deutsche Waffen über Saudi-Arabien an Salafisten und terroristische Gruppen in Nordafrika, Nigeria und Mali gelangen könnten, finde ich schlichtweg empörend.“

Dabei ist Saudi-Arabien nur eines von vielen fragwürdigen Emfängerländern. Deutschland ist viertgrößter Rüstungsexporteur der Welt, der größte Teil der deutschen Rüstungsproduktion geht ins Ausland. Häufig wird auf die Arbeitsplätze verwiesen, die am Rüstungsexport hängen. Das ist albern: Die Rüstungsproduktion in Deutschland bietet lediglich 80.000 Arbeitsplätze, die bei Zulieferfirmen eingerechnet (SWR Wissen, 22.9.2015). Beschäftigt sind überwiegend Fachkräfte, die die deutsche Industrie in anderen Bereichen händeringend sucht. Auch für die Außenwirtschaft spielen Rüstungsgüter keine Rolle: Rüstungsexporte machten 2014 laut GKKE weniger als 0,2% des deutschen Außenhandels aus.

Was also spricht gegen ein Rüstungsexportverbot?

Regina Hagen

Triade des Todes

Beihilfe der Rüstungsexport-Kontrollbehörden zu Morden und Massenmorden

von Jürgen Grässlin

Der Begriff »Kleinwaffen« klingt so harmlos: Er suggeriert »kleine Waffen«, sprich: harmlose Waffen mit weithin fehlender Durchschlagskraft und letztlich geringer Wirkung, allenfalls dazu geeignet, im Nahkampf das feindlich gesinnte Gegenüber zu bedrohen und abzuschrecken. Doch das Gegenteil ist der Fall: Kleinwaffen sind die Massenvernichtungswaffen Nummer eins. Denn kein anderer Bereich der Waffentransferpolitik ist problematischer, keiner sensibler, keiner folgenschwerer. Und keiner ist in seiner Wirkung tödlicher als der Export so genannter Klein- und Leichtwaffen.

Systematisch erfassbar ist der Bereich eher schwer, denn die Meinungen differieren hinsichtlich der Definition besagter »Klein- und Leichtwaffen«. Sowohl seitens der Vereinten Nationen (UN) als auch der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Europäischen Union (EU) besteht in zentralen Aspekten Einigkeit. Zugleich treten in Einzelbereichen Divergenzen auf – mit der Folge, dass bislang kein einheitliches Verständnis erzielt werden konnte.

Kleinwaffendefinitionen gemäß UN, OSZE und EU

Gemäß der Begriffsbestimmung der UN umfasst der Begriff der »kleinen Waffen« sowohl Revolver und Pistolen, Maschinenpistolen, Gewehre und Karabiner als auch Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre. Diese können laut UN-Definition von einer Person getragen und eingesetzt werden. Den »leichten Waffen« zugehörig sind Granatwerfer, schwere Maschinengewehre bis hin zu tragbaren Flug- und Panzerabwehrkanonen, zudem Leichtgeschütze, tragbare Abschussgerätschaften für Panzerabwehrflugkörper und -raketen, für Flugkörper zur Flugabwehr sowie Mörser mit einem Kaliber kleiner als 100 mm. Derlei Kriegswaffen werden von mehreren zusammenarbeitenden Personen eingesetzt.

Dagegen definiert die in Wien ansässige OSZE kleine und leichte Waffen als tragbare Waffen, die entsprechend militärischer Anforderungen mit der Intention des tödlichen Einsatzes produziert oder umgebaut wurden.

Die Europäische Union (EU) wiederum kategorisiert kleine und leichte Waffen wie folgt:

  • speziell zu militärischen Zwecken bestimmte Handfeuerwaffen und Zubehör: Maschinengewehre (einschließlich schwerer Maschinengewehre), Maschinenpistolen (einschließlich vollautomatischer Pistolen), vollautomatische Gewehre, halbautomatische Gewehre, wenn sie als Modell für die Streitkräfte entwickelt und/oder eingeführt werden, und Schalldämpfer;
  • von einer Person oder Mannschaften tragbare leichte Waffen: Kanonen (einschließlich Maschinenkanonen), Haubitzen und Mörser unter 100 mm Kaliber, Granatabschussgeräte, Panzerabwehrwaffen, Leichtgeschütze (Schulterwaffen), Panzerabwehr-Raketensysteme und Abschussgeräte, Flugabwehr-Raketensysteme/tragbare Luftverteidigungssysteme (MANPADS).

Einzelgenehmigungen im Kleinwaffenbereich

Bei der Übersicht über Einzelgenehmigungen für den Kleinwaffenexport 2004-2014 in Tabelle 1 ist zu beachten, dass die Bundesregierung den Definitionen von OSZE und EU eine »gewisse Vorbildfunktion« zukommen lässt. Diese unterscheiden – entsprechend der international häufig gebrauchten Definition von »Small Arms and Light Weapons« (SALW) – zwischen Kleinwaffen und Leichtwaffen. Erstgenannte umfassen insbesondere militärische Handfeuerwaffen, Zweitgenannte vor allem tragbare Raketen- und Artilleriesysteme.

Jahr EU-Länder NATO- oder NATO-gleichgestellte Länder
(ohne EU-Länder)
Drittländer
(nicht NATO/EU)
Einzelgenehmigungen gesamt
2004 12,64 15,46 8,17 36,27
2005 17,97 5,44 12,57 35,98
2006 11,45 10,23 15,60 37,28
2007 9,35 9,38 30,20 48,93
2008 22,72 28,94 17,18 68,85
2009 35,97 20,10 14,32 70,40
2010 19,42 13,81 16,30 49,54
2011 10,03 9,95 17,92 37,90
2012 12,84 26,22 37,09 76,15
2013 6,80 33,59 42,23 82,63
2014 6,23 19,57 21,63 47,43
Wert in Mio. Euro

Tabelle 1: Einzelgenehmigungen für Kleinwaffen für den Zeitraum 2004-2014 1

Beachtenswert ist zudem die Begrenzung der definitorischen Erfassung von OSZE und EU auf besonders für militärische Einsatzzwecke bestimmte Waffen. Dagegen werden Jagd- und Sportwaffen sowie zivile Waffen – also nicht eigens für militärische Anforderungen konstruierte Selbstverteidigungswaffen, wie Revolver und Pistolen – in dieser Kategorie nicht erfasst. Gemäß dieser Definition unterliegt der Export von Pistolen nicht der Genehmigungspflicht.

Legt man den Kleinwaffen-Begriff der EU zugrunde, so werden in den nachfolgenden Tabellen die Werte der Ausfuhrgenehmigungen für folgende Waffentypen erfasst: Maschinenpistolen, Maschinengewehre, voll- und halbautomatische Waffen, Waffen mit glattem Lauf für militärische Zwecke, Waffen für hülsenlose Munition und Teile für eben diese Waffen:

Bewertung der aktuellen Entwicklung

Entscheidend ist das Volumen der Ausfuhren in so genannte Drittländer. Dies sind Staaten, die nicht der NATO angehören oder der NATO assoziiert sind und die auch nicht zu den Mitgliedstaaten der EU zählen. Vielfach handelt es sich dabei um Staaten, die massiv Menschenrechte verletzen oder Krieg führen.

In diesem entscheidenden Bereich kann man Sigmar Gabriel (SPD) – der dem für die Rüstungsexportkontrolle verantwortlichen Bundeswirtschaftsministerium vorsteht – attestieren, dass er den Wert der Ausfuhrgenehmigungen gegenüber seinem Vorgänger, Philipp Rösler (FDP), innerhalb eines Jahres nahezu halbiert hat: von 42,23 Mio. Euro (2013) auf 21,63 Mio. Euro (2014). Dabei handelt es sich allerdings noch immer um den dritthöchsten Wert aller Zeiten. Wahrlich kein Grund also für besonderes Lob, zumal der größte Posten mit 15,27 Mio. Euro auf Irak entfiel.

Was als „Genehmigungen für Ausstattungshilfe an kurdische Regionalregierung“ deklariert wird, ist nichts anderes als die Lieferung der angesichts der Opferzahlen tödlichsten Waffensysteme an eine Kriegspartei und in ein Kriegsgebiet – trotz des fortwährenden Waffenembargos gegen den Irak und mit der Gefahr der unkontrollierten Weiterverbreitung. So berichtet die Berliner Zeitung (23.1.2016) über Recherchen der Fernsehsender NDR und WDR, denen zufolge von den 20.000 Sturmgewehren und 8.000 Pistolen, die an die Peschmerga geliefert worden waren, bereits erste Exemplare auf dem Schwarzmarkt aufgetaucht seien. „Sturmgewehre des Typs 63 […] würden für 1.450 US-Dollar angeboten, eine P1 in Originalverpackung sei für 1.200 Dollar zu haben gewesen.“ Man gehe davon aus, dass die Waffen „von Peschmerga-Kämpfern verkauft worden [seien], die seit Monaten keinen Sold mehr erhalten hatten“.

Dabei war diese Entwicklung vorhersehbar: Waffen wandern als Beutewaffen, sie marodieren über Weiterverkäufe von Konfliktpartei zu Konfliktpartei. Und die Bundesregierung? Sie wiegelt ab, es handele sich nur um Einzelfälle.

Ernüchternd ist auch die Empfängerliste deutscher Kleinwaffen in Tabelle 2. Das Kürzel »KWL« verweist auf die Auflistung dieser Waffen in der Kriegswaffenliste:

Ein Blick in den »Report 2014/15 – Zur weltweiten Lage der Menschenrechte« von Amnesty International (AI) lässt erschaudern. Länder wie die in Tabelle 2 aufgeführten zählen zu den Staaten, in denen Menschen- und BürgerInnen-Rechte systematisch und in massivem Umfang auch von staatlichen Sicherheitskräften verletzt werden.

Land Wert in Euro Güterbeschreibung Stück
Indonesien 930.690 Gewehre mit KWL-Nummer 550
58.320 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 3.200
814.342 Maschinenpistolen 414
43.958 Teile für Maschinenpistolen 1.642
Irak 15.200.000 Gewehre mit KWL-Nummer 16.000
72.000 Maschinengewehre 40
Jordanien 767.862 Gewehre mit KWL-Nummer 1.026
56.848 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 3.153
40.725 Maschinenpistolen 45
1.530 Teile für Maschinenpistolen 45
Oman 605.641 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 14.726
702.500 Maschinenpistolen 500
46.200 Teile für Maschinenpistolen 1.500
Saudi-Arabien 238.387 Teile für Gewehre mit KWL-Nummer 56.785
VAE 45.000 Gewehre mit KWL-Nummer 30
44.112 Maschinenpistolen 24
12.274 Teile für Maschinenpistolen 388

Tabelle 2: Einzelgenehmigungen für Kleinwaffen in Drittländer nach Ländern, Genehmigungswert und Stückzahl für 2014 (Auswahl)

Empfängerland Saudi-Arabien

Pars pro toto sei die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ausgeführt: Das wahhabitische Herrscherhaus, das in seiner radikal-religiösen islamischen Ausrichtung den Terrororganisationen von Boko Haram, al-Kaida und dem Islamischen Staat nahe steht, zählt seit Jahren zu den führenden Empfängerländern deutscher Kriegswaffen.

Für das Exportjahr 2014 verweist AI darauf, dass die saudi-arabischen Behörden „die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2014 weiterhin stark“ einschränkten. „Gegen abweichende Meinungen gingen sie mit unerbittlicher Härte vor.“ Laut AI setzte die Regierung in Riad mit neuen Gesetzen „Kritik an der Regierung und andere friedliche Protestaktionen faktisch mit Terrorismus gleich“. Schiitische Aktivisten wurden zum Tode verurteilt und exekutiert. „Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren Berichten zufolge weiterhin üblich und weit verbreitet.“ Saudi-Arabien zählt im internationalen Vergleich zu den Staaten, die sich bei der Anzahl von Hinrichtungen in der Spitzengruppe finden. „Es wurden sehr viele Todesurteile verhängt und zahlreiche Menschen öffentlich hingerichtet“, bilanziert AI für 2015.2 (Für viele weitere Empfängerländer deutscher Kleinwaffen lässt sich für 2014 und 2015 eine gleichermaßen desaströse Menschenrechtslage feststellen.)

Im Folgejahr 2015 wurden die Waffentransfers seitens der christlich-sozialdemokratischen Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Vize Sigmar Gabriel, die dem geheim tagenden Bundessicherheitsrat vorstehen, an das diktatorische Herrscherhaus nachhaltig gesteigert. Dank der Einzelgenehmigungen zur Lieferung von Teilen für gepanzerte Fahrzeuge, Zieldarstellungsdrohnen, Teilen für Kampfflugzeuge (u.a. für die 72 Eurofighter-Typhoon) und viele andere wurde Saudi-Arabien von Platz 9 der Bestimmungsländer deutscher Kriegswaffen (im 1. Halbjahr 2014) auf Platz 3 (im 1. Halbjahr 2015) katapultiert. Das monetäre Volumen der Einzelgenehmigungen wurde in besagtem Zeitraum von 65,9 Mio. Euro auf 178,7 Mio. Euro deutlich gesteigert.3

Über zwei Millionen Opfer durch Heckler & Koch-Waffen

Besonders desaströs wirkt sich die Lieferung von Kleinwaffen aus.

Eine Studie des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) in Genf offenbart die erschreckende Erkenntnis: Jeden Tag verlieren weltweit rund 2.000 Menschen ihr Leben durch Waffengewalt. Sie werden Opfer von gewaltsam ausgetragenen Konflikten oder kriminellen Handlungen. Auf Platz 1 der Tötungsinstrumente finden sich mit weitem Abstand die »Kleinwaffen«. Entgegen der weit verbreiteten Annahme geht die überwiegende Zahl der in Kriegen und Bürgerkriegen Getöteten nicht auf das Konto von Großwaffensystemen, wie Panzern, Militärhelikoptern, Kampfflugzeugen oder Kriegsschiffen. Die realen Massenvernichtungswaffen des 20. und 21. Jahrhunderts sind Pistolen und Revolver, Sturm-, Scharfschützen- und Maschinenwehre, Handgranaten, Landminen und Mörser. Von hundert Opfern sterben rund 95 durch den Einsatz dieser Waffentypen.

Nach der Kalaschnikow (AK-47 und AK-74), dem mit gewaltigem Abstand auf Platz 1 liegenden russisch-chinesischen Sturmgewehr, rangiert das Schnellfeuergewehr G3 von Heckler & Koch auf dem unrühmlichen zweiten Platz. Geschätzte 15 Millionen G3-Gewehre sind im Umlauf – weltweit im Einsatz in Händen von Soldaten und Kindersoldaten, Guerillaeinheiten und Terroristen. Die internationale Kampagne »Control Arms« kommt bei ihren Berechnungen sogar auf eine Zahl „zwischen 15 und 20 Millionen“ G3.

Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) gebührt das Verdienst der Publikation einer Studie aus den 1990er Jahren. Darin wurden Opferzahlen prozentual nach Waffentypen erfasst. Die IKRK-Analyse von 41 Konfliktgebieten erbrachte, dass im Durchschnitt zwei von hundert Menschen durch den Einsatz von Handgranaten, fünf durch Großwaffensysteme, zehn durch Landminen, zehn durch Artillerie- und Mörsergeschosse und zehn durch Kugeln aus Revolvern und Pistolen starben. Die entscheidende Erkenntnis: Die restlichen 63 Prozent von Opfern verloren ihr Leben durch den Einsatz von Gewehren.

Das Oberndorfer Unternehmen Heckler & Koch (H&K) ist der führende Hersteller von Pistolen und Gewehren in Europa. Meine Recherchen für das »Schwarzbuch Waffenhandel« ergaben auf der Basis von Gesprächen mit Experten – darunter auch bestens informierte H&K-Mitarbeiter – übereinstimmend, dass der Weltmarktanteil der H&K-Waffen zwischen zehn und zwölf Prozent liegt.

Deutsche Kleinwaffen gehören in zahlreichen Staaten zur Standardausrüstung von Armee- und Polizeienheiten, u.a. in Saudi-Arabien, Iran, Pakistan und Mexiko. In der Türkei, einem Mitgliedstaat der NATO, schießen und morden staatliche Sicherheitskräfte seit Jahrzehnten mit Waffen von H&K, u.a. mit G3-Schnellfeuergewehren und MP5-Maschinenpistolen, in Lizenz gefertigt bei der Firma MKEK in Ankara. Laut vertraulicher Aussagen türkischer Soldaten wurden bereits im türkisch-kurdischen Bürgerkrieg von 1985-1999 etwa 85% der getöteten Kurdinnen und Kurden mit H&K-Waffen erschossen – das sind ca. 32.000 Männer, Frauen und Kinder.

Es ist aber nicht nur die Höhe der Opferzahlen bedrückend, auch die sich dahinter verbergenden menschlichen Schicksale sind schier unerträglich, wie ich aufgrund vielfacher Vor-Ort-Recherchen in Afrika und Asien weiß.4

Heckler & Koch im Fadenkreuz der Justiz

Die folgenden Ausführungen stellen ein Exzerpt aus dem im Herbst 2015 erschienenen Enthüllungsbuch »Netzwerk des Todes. Blutiger Handel – die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden«5 dar. Das Netzwerk-Buch wurde von der Journalistin Harrich-Zandberg, dem Filmemacher Daniel Harrich und mir (als Erstatter mehrerer Strafanzeigen und einschlägiger Buchautor) gemeinsam verfasst. Die folgenden Ausführungen befassen sich speziell mit den Machenschaften von Heckler & Koch, wobei der Schwerpunkt aufgrund der vorliegenden Dokumente auf den illegalen Rüstungsdeals von H&K mit Mexiko liegt. Die Ausführungen basieren auf Aussagen, die mehrere Whistleblower – unter ihnen vormalige H&K-Beschäftigte – mir gegenüber trafen und mit Dokumenten belegten. Und sie sind durch Abertausende von Dokumenten belegt, die Insider aus der Rüstungsindustrie dem Münchener Filmemacher Daniel Harrich und seinem Rechercheteam im Rahmen ihrer Vor-Ort-Recherchen übergaben.

Zum ersten Mal stellte ich über meinen Rechtsanwalt Holger Rothbauer am 19. April 2010 eine Strafanzeige gegen Verantwortliche von H&K wegen illegaler Waffenausfuhr nach Mexiko. Einen Erfolg konnten wir rasch verbuchen: Von 2011 bis heute untersagte die Bundesregierung alle Kleinwaffenexporte in dieses Land (weshalb die Übersicht in Tabelle 2 Mexiko als Empfängerland nicht auflistet). Aber der Reihe nach …

Folgenschwere Abkehr vom Ein-Staat-Prinzip

Jahrzehnte lang galt in der deutschen Rüstungsexportpolitik das »Ein-Staat-Prinzip«: Ein Land – und zwar als Ganzes – war aufgrund der Zugehörigkeit zu EU oder zur NATO oder aufgrund deutscher Interessen mit Kriegswaffen belieferbar – oder eben nicht. Nach der Jahrtausendwende testeten die wechselnden Bundesregierungen ein neuartiges Prinzip, das den Rüstung exportierenden Unternehmen in Zeiten eines schrumpfenden Verteidigungsetats entgegenkam: In den Fällen der Empfängerländer Indien und Mexiko wurde erstmals das »Regionen-Prinzip« getestet. So wurden gezielt Sicherheitskräfte in einzelnen Bundesländern Indiens und Mexikos mit Kleinwaffen ausgerüstet. Die Waffen empfangenden Bundesländer verpflichteten sich per Endverbleibserklärung (Enduser Certificate), den Verbleib der Kriegswaffen in ihrer Region zu garantieren, d.h. den Transfer in andere Regionen zu verhindern. Ein Modell, das folgenschwer scheiterte.

Im Kern geht es um die Lieferung von 10.000 bis 19.000 Sturmgewehren von H&K – die reale Zahl muss angesichts widersprüchlicher Aussagen staatlicherseits erst noch ermittelt werden – des Typ G36 an Polizeieinheiten in Mexiko. Ausgeliefert wurden die G36-Gewehre ungeachtet der Tatsache, dass sich mexikanische Polizisten seit Jahren schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig machten und weiterhin machen. Und die Ausfuhren erfolgten trotz des Tatbestands, dass in Korruption verstrickte Polizisten eng mit Mörderbanden der Drogenmafia zusammenarbeiten, was den Tod zahlreicher Menschen durch den Einsatz deutscher G36-Gewehre nach sich zieht und zukünftig ziehen wird.

Die Spur führt auch in mexikanische Unruheprovinzen,6 in die – angesichts des Exportverbots des Bundesausfuhramtes (BAFA) bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und angesichts massiver Menschenrechtsbedenken des Auswärtigen Amtes7 – in Deutschland produzierte Kriegswaffen niemals hätten gelangen dürfen.

Lukrativer Waffenmarkt Mexiko

Der Ausgangspunkt des Geschehens liegt im Jahr 2002. Damals wollte die Geschäftsführung des Oberndorfer Kleinwaffenproduzenten H&K eine neue Generation von Maschinenpistolen und Sturmgewehren auf dem mexikanischen Markt einführen. Die Rahmenbedingungen für lukrative Waffendeals mit Mexiko waren günstig. Der damalige Präsident, Vincente Fox, wollte mit harter Hand gegen den Drogenhandel und die Drogenkartelle vorgehen und die mexikanischen Streitkräfte sollten dafür mit hochmodernen Waffen ausgerüstet werden. Vier Waffentypen von H&K (G3, MP5, HK21 und P7) zählten seit Jahrzehnten zur Standardausrüstung mexikanischer Sicherheitskräfte. Zuständig für Waffenimporte, Verkäufe und die Waffenproduktion innerhalb Mexikos ist SEDENA, die staatliche Beschaffungsstelle für Waffen und Munition. Bestellt und gekauft wird bei der SEDENA-Abteilung DCAM.

Das Problem: In Mexiko ist Korruption auf allen Ebenen weit verbreitet. Besagte Monopolstellung macht Ministerien und Behörden wie SEDENA und DCAM für Bestechung besonders anfällig. Insofern überraschen die Korruptionsvorwürfe eines H&K-Insiders gegen General Humberto Alfonso Aguilar, den damaligen Chef der Waffenbeschaffungsstelle DCAM, und gegen H&K wenig.

Drei Jahre schien alles perfekt arrangiert: 2005 reiste eine Delegation des mexikanischen Verteidigungsministeriums in den Oberndorfer Stadtteil Lindenhof und ließ sich die Fabrikation bei Deutschlands führendem Kleinwaffenhersteller zeigen. Positiv bilanzierte der Abschlussbericht der Mexikaner zum Firmenbesuch im Schwäbischen: „H&K ist das Beste.“ Allerdings wollten die Mexikaner primär „das G36 zum Selberbauen“, eine Lizenz also statt der Rüstungsexporte. Entsprechend profitabel war das Auftragsvolumen für H&K in Höhe von mehr als 60 Mio. Euro plus Fertigwaffenverkäufe.8

Doch die Verhandlungen über die Lizenzproduktion gestalteten sich schwierig und langwierig und scheiterten letztlich. In den Folgejahren wurden mit Hilfe deutscher Techniker und womöglich mit H&K-Know-how dennoch Zehntausende Sturmgewehre des Typs F 05 in Mexiko gebaut. Wegen des Verdachts des „nicht genehmigten Technologietransfers (G36/FX 05)“ stellte deshalb Rechtsanwalt Holger Rothbauer am 21. Februar 2014 in meinem Namen Strafanzeige.

BAFA und BMWi ermöglichten den H&Kimg-Gewehrdeal

Es steht ein schwerer Vorwurf im Raum: Der Export von Abertausenden Sturmgewehren an korrupte und menschenrechtsverletzende Sicherheitskräfte in verbotenen Unruheprovinzen Mexikos konnte gelingen, weil deutsche Rüstungsexport-Kontrollbehörden diese Kriegswaffentransfers duldeten und bei der Abwicklung wegschauten – und weil sie in bestimmten Fällen an solchen Waffendeals sogar mitwirkten.

Grundlegende Voraussetzung für den G36-Deal mit Mexiko war die Einhaltung von Endverbleibserklärungen. Wie sich zeigte, sind die Erklärungen aber das Papier nicht wert, auf dem sie ausgestellt wurden, denn es wurden kurzerhand und je nach Bedarf die Bundesstaaten Mexikos, die aufgrund der Menschenrechtslage auf dem Index standen, gegen andere ausgetauscht.9

Zweite zentrale Voraussetzung für die Exportbewilligung war – neben der Gewährleistung des Endverbleibs in vermeintlich »sicheren« Bundesstaaten – die Verschrottung von Altwaffen in gleicher Anzahl. Angesichts der mehr als 10.000 gelieferten Neuwaffen (G36 u.a.) hätten in Mexiko 10.000 Altwaffen zerstört werden müssen, so das vom Auswärtigen Amt und der Bundesregierung geforderte Prinzip »Neu für Alt«. Allerdings, so lautet das Ergebnis unserer Recherchen, wurden in Mexiko lediglich in einem Fall (2006) rund 1.300 Altwaffen (unbrauchbare Pistolen, nicht benötigte Kalaschnikows etc.) zerstört.10 Dessen ungeachtet stellte H&K diese Verschrottungsaktion gegenüber Behörden bzw. Ministerien als Regelfall dar. Dass offensichtlich keine weiteren Waffenverschrottungen stattfanden, kam zunächst nicht ans Licht, da die obligatorischen Vor-Ort-Kontrollen in Mexiko seitens des Außenministeriums, des Bundesausfuhramtes oder des Bundeswirtschaftsministeriums unterblieben.

Hinzu kommt ein schier unglaublicher Deal des Bundesausfuhramtes und des Bundeswirtschaftsministeriums mit H&K: Im Jahr 2007, als bereits G36-Sturmgewehre in großer Zahl illegal in Unruheprovinzen gelangt waren, benötigte die mexikanische Polizei aufgrund des dortigen Waffeneinsatzes Ersatzteile. H&K forderte die Genehmigung an und erhielt Sonderkonditionen: Der zuständige BMWi-Ressortleiter, Ministerialrat Claus W., urteilte: „[…] die Argumentation von H&K ist in der Tat überzeugend – daher keine Bedenken im Fall von H&K den Wert [der Ersatzteillieferung] auf 30% [des ursprünglichen Waffenpreises] hochzusetzen“. Damit der folgenschwere Deal nicht publik werden würde, „sollte H&K jedoch vergattert werden, diese Einzelfallentscheidung nicht im großen Kreis hinauszuposaunen“.

In den zuständigen Behörden wurde die als »Lex Heckler & Koch« bezeichnete Regelung ohne Diskussion mit Datum 3. Dezember 2007 genehmigt und abgezeichnet. Eine spätere Verlängerung um weitere drei Jahre wurde gleichermaßen bewilligt. Diese E-Mail-Korrespondenz ist ein kaum anzufechtender Beweis für die unlautere Unterstützung der Waffenfabrikanten in Oberndorf durch Ministerien und Ämter – das Netzwerk des Todes.11

All die Defizite und Tricksereien, die im Netzwerk-Buch weitaus umfänglicher und differenzierter belegt werden, führten jedoch nicht dazu, dass weitere Gewehrlieferungen von H&K an die zuständige Abteilung DCAM des mexikanischen Verteidigungsministeriums unterbunden und bereits gelieferte Kleinwaffen von der Bundesregierung zurückgeordert wurden – was rechtlich durchaus möglich ist (gemäß §7 des Kriegswaffenkontrollgesetzes).

Die hier beschriebenen Machenschaften haben Tradition in Deutschland. Mit der Zustimmung zu Kleinwaffenexporten gossen die Bundesregierungen der vergangenen Jahre in einer unausgesprochenen Superkoalition von CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne durch ihre Rüstungsexport-Genehmigungspolitik Öl ins Feuer der Kriege und Bürgerkriege in Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten und in Lateinamerika. Sie leisteten damit Beihilfe zum Morden und Massenmorden in vielen menschenrechtsverletzenden und kriegführenden Staaten.

Anklageerhebung gegen zwei ehemalige H&K-Geschäftsführer

Wer trägt die Verantwortung dafür, dass Abertausende von G36-Sturmgewehren von H&K widerrechtlich in verbotene Unruheprovinzen Mexikos exportiert werden konnten? Haben die Rüstungsexportkontrollbehörden – Bundesausfuhramt und Bundeswirtschaftsministerium – illegale Waffentransfers durch Duldung oder gar aktives Mitwirken ermöglicht? Hat das vermeintlich rüstungsexportkritische Auswärtige Amt bei den Waffendeals weggeschaut und damit die dunklen Machenschaften erst möglich gemacht? Und wie verhält es sich mit den augenscheinlich illegalen Pistolenexporten von Sig Sauer und Carl Walther ins Bürgerkriegsland Kolumbien? Liegt der massiven Zunahme von Kleinwaffenexporten in Krisen- und Kriegsgebiete nicht das Totalversagen des bislang so hoch gelobten deutschen Rüstungsexport-Kontrollregimes zugrunde?

Einige dieser Fragen können politisch bewertet, andere müssen auf juristischer Ebene geklärt werden.

Den juristischen Wendepunkt markiert der 5. November 2015. Gut fünfeinhalb Jahre nach meiner ersten Strafanzeige im April 2010 – und nach ebenso zögerlichen wie halbherzigen Ermittlungen – verkündete die zuständige Behörde: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe gegen sechs Angeschuldigte Anklage beim der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart „wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz erhoben. Gegen die anderen 13 Mitbeschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.“

Der Vorwurf gegen die Angeschuldigten von H&K lautet, sie seien „in den Jahren 2006 bis 2009 in unterschiedlichen Funktionen an 16 Lieferungen von Gewehren und Zubehörteilen nach Mexiko beteiligt gewesen“. Diese seien „nicht von den deutschen Exportgenehmigungen umfasst“ gewesen. Die Angeschuldigten waren in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für die Firma tätig: „Die Anklage richtet sich gegen einen vormals für die Firma in Mexiko tätigen Verkaufsrepräsentanten, gegen eine Vertriebsmitarbeiterin, zwei ehemalige Vertriebsleiter, sowie gegen zwei ehemalige Geschäftsführer.“ Der Status quo bis heute (Ende Januar 2016): Nun hat die 13. Kammer des Landgerichts Stuttgart über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.12

Werden BAFA und BMWi gedeckt?

Der Export von mindestens 10.000 G36-Sturmgewehren und weiteren Kleinwaffen nach Mexiko sowie die folgende widerrechtliche Verbringung von rund 5.000 dieser Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen ist einer der folgenschwersten illegalen Waffendeals in der deutschen Rüstungsexportgeschichte. Die Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart kommt um Jahre zu spät und erfolgte erkennbar erst nachdem die Filme von Daniel Harrich (»Meister des Todes« und »Tödliche Exporte«, ARD-Themenabend am 23.09.2015 und Wiederholungen) mit mittlerweile mehr als sechs Millionen Zuschauern den notwendigen Druck erzeugten. Angeklagt sind aber nur sechs vormalige H&K-Mitarbeiter. Dabei belegen die drei AutorInnen im Enthüllungsbuch »Netzwerk des Todes« umfassend die enge Verwicklung des Bundesausfuhramtes und des Bundeswirtschaftsministeriums in diesen Waffenhandel.

Die Version der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die Verantwortungskette für den widerrechtlichen Waffentransfer abertausender Sturmgewehre betreffe einzig sechs Beschuldigte, ist absurd. Dies wirft die Frage auf, welche Kräfte im Hintergrund wirken und weshalb die Stuttgarter Ermittler trotz der Strafanzeigenerweiterung durch meinen Rechtsanwalt Holger Rothbauer und trotz absolut klarer Informationslage keine Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei der BAFA und beim BMWi aufgenommen haben. Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 teilte der ermittelnde Erste Staatsanwalt, Peter Vobiller, mit, er sehe keine zureichenden Anhaltspunkte „für eine strafrechtlich erhebliche Verstrickung von Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“.13 Die verantwortlichen Mitarbeiter der Rüstungsexportkontrollbehörden sind aber von der deutschen Justiz zur Rechenschaft zu ziehen, deshalb prüfen wir derzeit weitere rechtliche Schritte – bis hin zu einer Strafanzeige gegen die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt.

Dessen ungeachtet ist das nun anhängige Gerichtsverfahren gegen sechs Mitarbeiter von H&K ein bedeutender Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die Opfer der in Mexiko eingesetzten G36-Sturmgewehre und ihre Angehörigen – und ein Erfolg für die Kampagne »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!«.

Erfolg für die Friedens- und Menschenrechtsbewegung

Seit April 2010 stellte ich – teilweise als Einzelperson, teilweise mit Christine Hoffmann und Paul Russmann (den anderen beiden Sprechern der Kampagne »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!«) sowie zuletzt mit meinem Rechtsanwalt Holger Rothbauer – mehrere Strafanzeigen wegen Waffenhandels. Die Anzeigen gegen die Firmen Carl Walther und Sig Sauer wegen des Verdachts illegaler Pistolenexporte ins Bürgerkriegsland Kolumbien führten zu staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen bzw. Ermittlungen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Das Produktionswerk von Sig Sauer in Eckenförde musste nach dem daraufhin von den Kontrollbehörden verfügten Exportverbot schließen, die Kriegswaffenproduktion des Unternehmens wurde in Deutschland eingestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften dauern bis zum heutigen Tag an und sollten – so meine Hoffnung – letztlich zu Anklageerhebungen und gerechten Bestrafungen führen.

Anmerkungen

Der Artikel basiert weitgehend auf einer Veröffentlichung in der »ZivilCourage«, Mitgliederzeitschrift der DFG-VK, Oktober/November 2015; er wurde für dieses Dossier vom Autor überarbeitet und aktualisiert.

1) Quellen: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2009 (Rüstungsexportbericht 2009), S.30f.. Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2014 (Rüstungsexportbericht 2014), S.29ff.. Jürgen Grässlin (2013): Schwarzbuch Waffenhandel – Wie Deutschland am Krieg verdient. München: Heyne; Kapitel 6.1, »Kleinwaffen – die Massenvernichtungswaffen der Neuzeit«, S.408ff.

2) Amnesty International (2015): Report 2014/15 – Zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Frankfurt a.M.: S. Fischer, S.392.

3) Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015. Bundestags-Drucksache 18/6460 vom 23.10.2015, S.14.

4) Siehe hierzu Jürgen Grässlin (2003): Versteck dich, wenn sie schießen – Die wahre Geschichte von Samiira, Hayrettin und einem deutschen Gewehr. München: Droemer Knaur; als Datei herunterladbar von juergengraesslin.com.

5) Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg (2015): Netzwerk des Todes – Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden. München: Heyne (in folgenden Fußnoten abgekürzt zu NwdT).

6) Faksimile in NwdT, S.88.

7) Faksimile in NwdT, S.161.

8) NwdT, S.142-146.

9) Faksimile in NwdT, S.176/193, sowie Faksimile in NwdT, S.103.

10) Faksimile in NwdT, S.169.

11) NwdT, S.212; Faksimile S.211.

12) Pressemitteilung der Staatsanwalt Stuttgart: Anklageerhebung gegen Verantwortliche eines Waffenherstellers vom 5.11.2015.

13) Schreiben des Ersten Staatsanwaltes Peter Vobiller an Rechtsanwalt Holger Rothbauer vom 5.1.2016.

Jürgen Grässlin, von Beruf Lehrer, ist u.a. Sprecher der Kampagne »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« und Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). Er ist Autor zahlreicher kritischer Sachbücher über Rüstungsexporte sowie Militär- und Wirtschaftspolitik, zuletzt als Mitautor von »Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden« (Herbst 2015, München: Heyne). Weitere Informationen: juergengraesslin.com.

Große Wende oder kleine Windungen?

Bilanz der deutschen Rüstungsexportpolitik

von Alexander Lurz und Kerstin Seifer

Deutschland ist bei Waffenexporten gut im Geschäft und weltweit viertgrößter Rüstungsexporteur. Die aktuelle Bundesregierung bescheinigt sich selbst eine restriktive Rüstungsexportpolitik – so, wie es bislang auch alle Vorgängerregierungen getan haben. Doch wie sieht die Realität aus?

SPD-Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel hat in seiner rüstungsexportpolitischen Grundsatzrede im Oktober 2014 vor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik ausgeführt, dass der Koalitionsvertrag1 von CDU, CSU und SPD sich zu einer restriktiven Waffenexportpolitik bekenne. Zugleich aber werde von der Koalition die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als Schlüsselbranche von nationalem Interesse eingestuft, deren Kernkompetenzen und industrielle Fähigkeiten weiter entwickelt und deren Arbeitsplätze erhalten werden sollen. Dies seien „die Leitplanken“ und der „Korridor, in dem sich die deutsche Rüstungspolitik und Exportpolitik bewegen muss“.2

Das Regierungsprogramm 2013-2017 der SPD konstatiert zum Thema Rüstungsexporte: „Wir wollen zurück zu den restriktiven Exportrichtlinien der rot-grünen Regierungszeit. Rüstungsexporte in Krisengebiete und in Länder, in denen die Menschenrechte massiv missachtet und verletzt werden, lehnen wir ab. Eine Ausweitung von Rüstungsexporten aus wirtschaftlichen Gründen und als Ersatz für eine gestalterische Außenpolitik lehnen wir entschieden ab.“3

Sigmar Gabriel ist jetzt über zwei Jahren im Amt. Somit stellt sich die Frage, ob sich in dieser Zeit die deutsche Rüstungsexportpolitik tatsächlich substantiell verändert hat.

Um dies zu beantworten, muss erstens geschaut werden, in welchem finanziellen Umfang die Große Koalition Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter erteilte und ob sich darin eine bestimmte Tendenz erkennen lässt. Zweitens muss betrachtet werden, ob sich qualitativ etwas geändert hat, also in welchem Umfang bestimmte Empfängerländer einzeln oder als Gruppe Ausfuhrgenehmigungen erhielten und für welche Güter. Insbesondere sollen hier die Drittstaaten berücksichtigt werden sowie Genehmigungen für den Export in Staaten mit einer eindeutig katastrophalen Menschenrechtsbilanz, beispielsweise die autokratischen Golfmonarchien. Diese beiden Aspekte spielen auch in der öffentlichen Debatte über rüstungsexportpolitische Entscheidungen der Regierung eine hervorgehobene Rolle.

Um das Bild zu vervollständigen, müssen des Weiteren die von Gabriel als Verbesserung vorgestellten Instrumente, wie die Kleinwaffengrundsätze,4 die Einführung so genannter Post-Shipment-Kontrollen im Bereich der Endverbleibskontrolle sowie die Transparenzmaßnahmen jeweils auf ihren Erneuerungswert und ihren restriktiven Gehalt eingeschätzt werden.

Schande für Deutschland

„Es ist eine Schande, dass Deutschland zu den größten Waffenexporteuren gehört.“ Dies waren die Worte von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei seinem Amtsantritt. Er betonte, er wolle Rüstungsexporte restriktiver handhaben als seine Vorgänger. Denn Waffenexporte in die falsche Region könnten zu einem Geschäft mit dem Tod werden.5 Der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler betonte seither bei vielen Gelegenheiten, dass unter ihm Waffenexporte anders gehandhabt werden sollen als zuvor. Insbesondere die großzügige Genehmigungspraxis gegenüber Drittstaaten sowie die umfangreichen Kleinwaffenexporte wolle er nicht fortsetzen.

Ein Blick auf die Genehmigungszahlen der Regierungskoalitionen von 2002 bis 2013 zeigt aber einen deutlichen Aufwärtstrend: Genehmigte die rot-grüne Regierung (2002-2005) Ausfuhren im Wert von durchschnittlich 6,2 Mrd. Euro pro Jahr,6 stieg dieser Wert in der Legislaturperiode der schwarz-roten Koalition unter Kanzlerin Merkel (2005-2009) auf durchschnittlich 7,95 Mrd. Euro pro Jahr an.7 Die schwarz-gelbe Regierungskoalition (2009-2013) kam auf durchschnittlich 8,37 Mrd. Euro pro Jahr, also nochmals knapp eine halbe Milliarde Euro mehr.8

Zur Beurteilung der Rüstungsexportpolitik der aktuellen Großen Koalition stehen offizielle Zahlen und Berichte bislang für 2014 sowie für das erste Halbjahr 2015 zur Verfügung.

Im ersten kompletten Kalenderjahr, in dem diese Regierung Genehmigungen zu verantworten hatte, also 2014, sank der Wert der Genehmigungen für sämtliche Waffenarten zunächst deutlich um 22% auf 6,4 Mrd. Euro. Allerdings nahm der Genehmigungswert zur Ausfuhr so genannter Kriegswaffen9 um nahezu 100% auf 1,486 Mrd. Euro zu (2013: 757 Mio.) – und davon entfielen 77% auf Drittländer. Der Anteil der Drittländer als Empfängerländer verharrte in 2014 mit rund 60,5% fast auf dem Niveau der schwarz-gelben Koalition (2013: 61,7%). Zudem sind acht der zehn besten Kunden der deutschen Rüstungsexporte Drittländer. In die Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrikas gingen Rüstungsexporte im Wert von 1,342 Mrd. Euro und damit ein Drittel aller Einzelausfuhrgenehmigungen. Saudi-Arabien blieb unter den Top-Empfängern: auf Platz 6 mit 209 Mio. Euro. Für rund ein Viertel dieser Summe erhielt Saudi-Arabien Kriegswaffen. Überraschend hoch waren auch die Exportgenehmigungen für Ägypten mit 23 Mio. Euro und für Irak mit 86 Mio. Euro.

Um eine Teil-Wende könnte es sich bei der kleinsten Variante von Kriegswaffen, den Kleinwaffen, handeln. Hier wurde 2014 der Wert der Genehmigungen drastisch reduziert, und zwar auf 47,43 Mio. Euro; im Jahr zuvor waren es noch 82,63 Mio Euro. Allerdings sind mit 46% auch hier die Drittstaaten als Empfänger alles andere als »eine Ausnahme«. Ob die Reduzierung des Volumens für eine wirkliche Wende der Entscheidungspraxis bei Kleinwaffenexporten steht, wird sich erst am Ende der Legislatur solide beurteilen lassen.

2015 wurden bereits im ersten Halbjahr Genehmigungen im Wert von 6,3 Mrd. Euro erteilt – fast so viel wie im ganzen Vorjahr. Sollte sich dieser Trend im zweiten Halbjahr fortgesetzt haben, könnte 2015 zum Rekordjahr werden. Für die arabischen Staaten und Nordafrika wurden in diesem Zeitraum Genehmigungen im Wert von insgesamt 587 Mio. Euro erteilt, das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum. Die größten Empfängerländer der Genehmigungen sind Algerien, Kuwait und Saudi-Arabien.

Auch einzelne Rüstungsexportentscheidungen der Regierung verdienen Beachtung. Im Mai 2014 fand die erste Sitzung des Bundessicherheitsrates (BSR)10 in der neuen Legislaturperiode statt. Eine lange Liste von Genehmigungen war das Ergebnis, unter denen folgende besonders bemerkenswert sind:

  • Ersatzteile für Navigationsgeräte sowie Kompasse für Schnellboote nach Ägypten, obwohl das Land zu dieser Zeit de facto bereits vom Militär regiert wurde.
  • 225 Zielfernrohre für Gewehre sowie Nachtsichtvorsatzgeräte für Saudi-Arabien. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um Zielfernrohre für Scharfschützen.

Im Juli 2015 genehmigte der BSR Rüstungsmaterial für fast alle Despoten und Krisengebiete am Golf: Algerien wurde die Genehmigung von Ausrüstung für die Vor-Ort-Montage von Radfahrzeugen des Typs Fuchs verlängert, ebenso für die Fertigung von Einzelteilen, die für die Fertigungsstraße in Algerien benötigt werden. Ferner wurde eine Genehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr des Radpanzers Boxer erteilt. Zumeist werden vorübergehende Ausfuhren genehmigt, wenn Kaufinteresse besteht, d.h. sie dienen der Anbahnung des Geschäfts. Zur gleichen Zeit wurden 90 Lenkflugkörper (Luft-Luft) Sidewinder für den Irak genehmigt, sowie für Jordanien 526 vollautomatische Gewehre. Für Katar wurde die mehrfache vorübergehende Ausfuhr eines Kampfpanzers Leopard-2, eines Bergepanzers Wisent, eines gepanzerten Fahrzeugs Dingo, eines gepanzerten Fahrzeugs Fennek, zweier Maschinengewehre Kaliber 7,62 und 12,7 mm sowie einer Panzerhaubitze 2000 erlaubt. Weitere Genehmigungen für die vorübergehende Ausfuhr betrafen den Oman (ein Kampfpanzer Leopard-2A7) und die Vereinigten Arabischen Emirate (ein gepanzertes Kettenfahrzeug). Für letztere wurde zudem die Ausfuhr von 6.500 Zündern für Infanteriemunition 40mm genehmigt. Und schließlich wurde in dieser Sitzung auch grünes Licht für die Lieferung der ersten 15 Patrouillenboote an Saudi-Arabien erteilt.11

Entgegen dem Trend der hier skizzierten Genehmigungspraxis, die mehr nach Fortsetzung denn nach Bruch mit der der Vorgängerregierungen aussieht, heben sich allerdings zwei Überraschungen ab: Gabriels Ministerium genehmigte seit Mitte 2014 keine Anträge auf Ausfuhr von Komponenten für die deutsche Sturmgewehrfabrik, die in der Nähe Riads steht.12 Ferner liegt ein Panzer-Geschäft mit Saudi-Arabien auf Eis. Dem Wunsch der saudischen Regierung, Kampfpanzer des Typs Leopard-2 zu erhalten, wurde bislang nicht entsprochen, obwohl dieser Deal bereits 2011 von der Vorgängerregierung eingefädelt worden war. Über die Gründe, warum dennoch bislang keine Genehmigung erteilt wurde, kann nur spekuliert werden, ebenso darüber, ob das Geschäft nur verschoben wurde oder als beendet gelten kann. Saudi-Arabien gilt für die deutschen Regierungen seit Jahren als »Stabilitätsfaktor« in der Region und ist seit langem einer der besten Kunden der deutschen Rüstungsindustrie. Im Laufe des Jahres 2016 wird sich wohl genauer zeigen, was hinter dem Zickzack-Kurs bei den Rüstungsexportgenehmigungen für Saudi-Arabien steht.

Minimalinvasive Eingriffe – die Reformen am System

Seitdem Gabriel das für Rüstungsexporte federführende Wirtschaftsministerium als Minister leitet, wurden drei Maßnahmen zur Reform der Rüstungsexportkontrolle verabschiedet und als große Fortschritte dargestellt:

  • die Offenlegung der Entscheidungen des BSR,
  • die Verabschiedung von Kleinwaffenexportgrundsätzen und
  • die Einführung so genannter Post-Shipment-Kontrollen im Rahmen der Endverbleibskontrolle.13

Dem BSR kommt im deutschen Exportsystem eine Schlüsselrolle zu, da er über die »sensiblen« Exportvorhaben entscheidet. Dies sind in der Regel solche Exporte, die in Länder mit einer kritischen Menschenrechtsbilanz oder demokratischen Defiziten gehen. Weitere Kriterien für eine BSR-Befassung sind die Art und Menge des Rüstungsgutes.

Die Diskussionen im BSR und seine Beschlüsse blieben bislang vollständig geheim. Auf Betreiben der SPD änderte die Bundesregierung im Juni 2014 die Geschäftsordnung des BSR dahingehend, dass zumindest die Beschlüsse des Gremiums über Rüstungsexportanträge veröffentlicht werden. Seither unterrichtet die Bundesregierung – in der Regel zwei Wochen nach einer Sitzung – über die abschließend genehmigten Exportvorhaben. In den Worten des Wirtschaftsministeriums zeigte die Regierung damit ihren Willen, „die Transparenz im Bereich der Rüstungsexportpolitik deutlich zu erhöhen“.14 Tatsächlich ist jetzt mehr Transparenz hergestellt.

Allerdings verhält es sich hierbei wie mit dem sprichwörtlichen Eisberg, dessen größter Teil unsichtbar unter der Meeresoberfläche treibt. Seit der Geschäftsordnungsänderung erfahren Öffentlichkeit und Parlament zwar recht zügig über die abschließenden Genehmigungen des Gremiums, geheim aber bleiben weiterhin seine Beschlüsse über so genannte Voranfragen. Eine Voranfrage wird in der Anbahnungsphase eines Geschäfts gestellt und geht dem »echten« Genehmigungsantrag teils um Jahre voraus. Mit ihr prüfen Unternehmen vor dem eigentlichen Exportantrag, ob sie mit einem positiven Votum rechnen können. Da der Bescheid über eine Voranfrage rechtswirksam ist, bindet er die Regierung im weiteren Genehmigungsprozess.

Dazu ein Beispiel: Im Juni des vergangenen Jahres genehmigte der BSR den Export von 15 Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien. Das Geschäft der Bremer Lürssen-Werft hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens anderthalb Jahren den Segen der Bundesregierung: Im Januar 2014 informierte die Große Koalition den Finanzausschuss des Bundestages vertraulich über die Gewährung einer Hermes-Bürgschaft in Höhe von 1,4 Mrd. Euro für die Lieferung von 33 Patrouillenbooten sowie mehr als 100 schnellen Einsatz- und Arbeitsbooten durch die Lürssen-Werft an Saudi-Arabien.15 Auch wenn dies aufgrund der Geheimhaltung nicht belegt werden kann, ist davon auszugehen, dass bei einem solch politisch heiklen und finanziell risikoreichen Vorhaben im Vorfeld der BSR eingeschaltet worden war. Der BSR-Beschluss vom Juni 2015, für die ersten 15 Schiffe nun die abschließende Ausfuhrgenehmigung zu erteilen, war daher nur noch der formale Abschluss dieses Geschäfts, der der Öffentlichkeit und dem Parlament daher lediglich zur Kenntnis gegeben wurde. Eine »deutliche Erhöhung« der Transparenz hingegen hätte bedeutet, dass die Regierung auch über Voranfragen informiert. So aber finden öffentliche Debatten über einzelne Rüstungsexporte weiterhin erst dann statt, wenn bereits alles entschieden ist – mehr als eine Pro und Contra-Debatte im luftleeren Raum ist dann nicht mehr möglich.

Auch beim Thema Kleinwaffen verdecken die Wellen, die Gabriel machte, dass das Ausfuhrkontrollsystem unter ihm im Kern nicht angetastet wurde. Die Grundsätze zum Kleinwaffenexport,16 die sein Ministerium im Mai 2015 veröffentlichte, lesen sich zunächst einmal streng:

  • Der Export von Herstellungslinien (also Lizenzvergaben zum Nachbau deutscher Kleinwaffen) an Drittländer soll nicht mehr genehmigt werden.
  • Das gleiche gilt für den Verkauf solcher Kleinwaffen, die als Kriegswaffen gelten, an private Empfänger in diesen Ländern.
  • Der Grundsatz »Neu für Alt«17 soll auch auf Kleinwaffenlieferungen angewendet werden.

Allerdings hat das Wirtschaftsministerium jedem dieser Punkte ein „grundsätzlich“ hinzugefügt, was juristisch die Gewährung von Ausnahmen zulässt. Dies ist keine Petitesse: Die Bundesregierung hatte nämlich bereits Anfang des letzten Jahrzehnts angekündigt, „grundsätzlich keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Eröffnung neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen und Munition in Drittländern“ mehr zu erteilen.18 Nichtsdestotrotz wurden in den folgenden Jahren weiterhin solche Genehmigungen erteilt. Die neuen Kleinwaffenexportregeln sind demnach nicht nur löchrig, sondern im Wesentlichen auch nicht neu.

Ebenso ist der Grundsatz, keinen Export von als Kriegswaffen definierte Kleinwaffen an private Empfänger zu genehmigen, nicht neu.19 Ergänzt wurde 2015 lediglich die Vorschrift, dass auch Scharfschützengewehre und Pumpguns „grundsätzlich“ nur an staatliche Empfänger geliefert werden dürfen. Das »Neu für Alt«-Prinzip gibt es ebenfalls bereits seit dem Jahr 2003. Hinzugekommen ist jetzt lediglich die Ergänzung, dass die Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Empfängerlandes „entscheidungserheblich“ sein soll.20

Auch die Einführung einer Kontrolle des Endverbleibs deutscher Rüstungsgüter vor Ort (Post-Shipment-Kontrolle), die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Juli 2015 bekannt gab, wirkt nur auf den ersten Blick überzeugend. Verschiedene Fälle in den letzten Jahren haben verdeutlicht, dass Rüstungsgüter aus Deutschland immer wieder ohne die notwendige Genehmigung an Dritte weitergegeben wurden. Bekannte Beispiele hierfür sind die Lieferung von Pistolen und Scharfschützengewehren nach Kolumbien über den Umweg USA und das Auftauchen von Sturmgewehren des Typs G36 in Georgien im Jahr 2008, während des russisch-georgischen Krieges. Während im Fall Kolumbien klar ist, welchen illegalen Weg die Waffen nahmen, ist dies im Georgien-Fall bis heute ungeklärt. Vermutet wird auch hier der Weg über die USA21 oder über einen der baltischen Staaten.22

Vor dem Hintergrund dieser illegalen Weitergaben ist die Einführung einer echten Endverbleibskontrolle ein überfälliger Schritt. Dass Deutschland hier international kein Neuland betritt, belegen die USA, die mit ihrem »Blue Lantern«-Programm bereits seit 1990 den Verbleib ihrer Rüstungsgüter überprüfen. Nach den vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten und bereits vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkten23 soll nun auch Deutschland mit Kontrollen in den Käuferländern den Verbleib deutscher Rüstungsgüter stichprobenartig überprüfen können.24

Die verabschiedeten Eckpunkte zeigen allerdings entscheidende Webfehler, die die Wirksamkeit in Frage stellen:

  • Erstens soll die Endverbleibskontrolle nur in Drittländern gelten. Dass aber auch durch EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten illegale Weitergaben zu befürchten sind, zeigen die Fälle Kolumbien und wahrscheinlich Georgien.
  • Zweitens enthalten die Eckpunkte folgende relevante Klausel: „Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und die Rüstungszusammenarbeit mit Drittländern dürfen durch das System der Post-Shipment-Kontrollen nicht gefährdet werden.“ Mit Hilfe dieser Schutzklausel für die deutsche Rüstungsindustrie lässt sich praktisch jede Ausnahme rechtfertigen. So könnte beispielsweise ein deutsches Rüstungsunternehmen darlegen, dass es einen Auftrag an einen internationalen Wettbewerber aus diesem Grund verlieren würde. Wie bei den Kleinwaffengrundsätzen hält sich die Bundesregierung damit jeden Spielraum für eine Exportpolitik nach tagesaktueller Interessenslage offen.
  • Drittens verpflichtet sich die Bundesregierung zu keinerlei Maßnahmen für den Fall, dass bei einer Kontrolle eine illegale Weitergabe entdeckt wird. Die Eckpunkte verweisen für einen solchen Fall auf Punkt IV.4 der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000. Darin wird festgelegt, dass bei einer nicht genehmigten Weitergabe das Empfängerland „bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen“ werde.25 Neben dem üblichen „grundsätzlich“ ermöglichen die zu beseitigenden, aber nicht näher definierten „Umstände“ eine Weiterbelieferung trotz des Vertragsbruchs. Dies ist keineswegs eine theoretische Möglichkeit, wie sich an der Tatsache zeigt, dass in den verschiedenen Fällen der vergangenen Jahre kein einziges Land aufgrund des Bruchs der Endverbleibserklärung vom weiteren Bezug deutscher Rüstungsgüter ausgeschlossen wurde.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bei genauerem Hinsehen nur wenige der vom Bundeswirtschaftsministerium gepriesenen Maßnahmen tatsächlich neu sind. Zudem beinhalten sie eher nur kleine und keineswegs bahnbrechende Änderungen, lassen hingegen viel Ermessensspielraum und eine gehörige Portion Freiheit in der Umsetzung.

Viele Worte und kleine Windungen machen keine Wende

Sigmar Gabriel ist mit dem Anspruch angetreten, die Rüstungsexportpolitik zu verändern, hin zu mehr Restriktivität und Transparenz. Zwar gingen die Genehmigungswerte in seinem ersten Jahr tatsächlich zurück, stiegen im zweiten Jahr jedoch bereits wieder rapide an. Die drei von Gabriel betriebenen Änderungen an der Architektur des deutschen Rüstungsexportkontrollregimes sind kaum mehr als kosmetische Änderungen.

Die neuen Grundsätze und Eckpunkte kranken daran, dass die Logik des Systems unverändert bleibt. Die Richtlinien sind weiterhin so formuliert, dass die Bundesregierung de facto die Freiheit hat, nahezu jeden Export zu genehmigen, sofern er nicht gegen internationale Vereinbarungen, wie beispielsweise Waffenembargos, verstößt. So wäre die Genehmigung einer Sturmgewehr-Fabrik für Saudi-Arabien auch nach den vom Bundeswirtschaftsminister betriebenen Änderungen möglich. Der auch in den Neuregelungen gewahrte Spielraum hat es jedoch ermöglicht, dass die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der größten Rüstungsexporteure der Welt wurde.

Es mag vielleicht nicht Sigmar Gabriel sein, der als Wirtschaftsminister den Aufbau einer weiteren Sturmgewehr-Fabrik in einer anderen Diktatur durchwinkt. Aber sein Nachfolger, ob von der CDU, der SPD oder einen anderen Partei, kann bequem die eingebauten Lücken im deutschen Exportregime nutzen. Die bisherigen Änderungen der Genehmigungsrichtlinien werden weder diese noch zukünftige Regierungen darauf verpflichten, die Rüstungsexporte zu reduzieren. Auch ist der Zuwachs an Transparenz zu bedeutungslos, um eine kritische öffentliche Debatte über Exportvorhaben zu befördern.

Wollte also Sigmar Gabriel wirklich etwas verändern und konnte nicht, oder ist es in Wirklichkeit gar nicht seine Absicht?

Sicher, es binden ihn manche Entscheidungen der Vorgängerregierung, und die Koalitionspartner CDU/CSU, die eine überaus rüstungsexportfördernde und rüstungsindustriefreundliche Position vertreten, schränken seinen Spielraum deutlich ein. Aber auch der Vizekanzler und Wirtschaftsminister selbst versteht Rüstungsexporte als ein Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik und stuft die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als eine Schlüsselbranche von nationalem Interesse ein. An fundamentalen Änderungen des deutschen Rüstungsexportregimes, die den Spielraum dieser und künftiger Bundesregierungen tatsächlich einengen würden, ist er daher nicht interessiert.

Das heißt, dass jedes weitere Reförmchen, das sich nicht von der bestehenden strukturellen Logik der großen Ermessenspielräume des ganzen Entscheidungssystems löst, in der Praxis keinen einzigen Waffenexport verhindern wird. Vielmehr muss das ganze Rüstungsexportsystem strukturell und von Grund auf verändert werden. Erste Schritte in diese Richtung wären die Einstellung von Rüstungsexporten an Menschenrechte verletzende Staaten sowie ein Exportverbot für Kleinwaffen und Waffenfabriken. Sonst wird die Bundesrepublik auch zukünftig zu den größten Waffenexporteuren der Welt zählen.

Anmerkungen

1) Im Koalitionsvertrag von 2013 fällt das Bekenntnis zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik allerdings nebelhaft aus. In der Präambel steht: „Stabilität wollen wir nicht zuletzt durch neue Initiativen der Abrüstung und durch eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik fördern.“ Unter der eigentlichen Rubrik »Rüstungsexporte« des Regierungsvertrags, also dort, wo weitere Ausführungen zu erwarten wären, gibt es den Hinweis, dass die Anwendung der »Politischen Grundsätze« für die Regierung bei Drittstaaten verbindlich ist. (»Deutschlands Zukunft gestalten« – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode, 2013, S.16.

2) Rede von Bundesminister Gabriel zu den Grundsätzen deutscher Rüstungsexportpolitik am 8.10.2014 bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin.

3) SPD: Das Wir entscheidet – Das Regierungsprogramm 2013-2017. Berlin.

4) Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer.

5) Andreas Hoidn-Borchers und Axel Vornbäumen: Sigmar Gabriel im stern-Interview – Ausmaß deutscher Waffenexporte „ist eine Schande“. stern.de, 29.1.2014.

6) Als rechnerische Grundlage dienen die Genehmigungswerte von Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen der Jahre 2003 bis 2005.

7) Als rechnerische Grundlage dienen die Genehmigungswerte von Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen der Jahre 2006 bis 2009.

8) Als rechnerische Grundlage dienen die Genehmigungswerte von Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen der Jahre 2010 bis 2013.

9) Bei der Genehmigung von Rüstungsexporten wird zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unterschieden. Die Genehmigung zur Ausfuhr erfolgt auf Basis unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen. Vereinfacht gilt für die Kriegswaffen das Kriegswaffenkontrollgesetz, in dem ein Genehmigungsverbot mit einem Erlaubnisvorbehalt formuliert ist. Für die sonstigen Rüstungsgüter gilt das Außenwirtschaftsgesetz, nach dessen Grundsatz die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs nur unter bestimmten Bedingungen zu beschränken ist. Die Kriegswaffenliste ist unter gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html abrufbar.

10) Mitglieder dieses Kabinettsausschusses sind die Kanzlerin, der Chef des Kanzleramts sowie die Bundesminister des Auswärtigen, der Wirtschaft, der Verteidigung, der Finanzen, des Innern, der Justiz und für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

11) Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 29.06.2015, Ausschussdrucksache 18(9)500.

12) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6131 – G36-Fabrik in Saudi-Arabien. 2.11.2015, Bundestags-Drucksache 18/6525.

13) Siehe beispielsweise die Reden und Interventionen von Bundesminister Gabriel und Staatssekretär Beckmeyer in der Bundestagsdebatte über die Lieferung von Kampfpanzern nach Katar am 12. November 2015, Bundestags-Drucksache 18/136.

14) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten – Bundesregierung ändert die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates. 5.6.2014, bmwi.de.

15) Die Unterrichtung des Finanzausschusses war vertraulich, fand aber ihren Weg an die Öffentlichkeit.

16) Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer.

17) In der Theorie sieht der Grundsatz »Neu für Alt« vor, dass der Empfänger in dem Umfang Waffen vernichtet, in dem er neue bezieht. So soll dem Entstehen zusätzlicher Kapazitäten bzw. dem Weiterverkauf der Überschusswaffen vorgebeugt werden.

18) Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2003, S.17.

19) Vgl. z.B. Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2011, S.25: „Schließlich werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen, einschließlich Kleinwaffen, grundsätzlich nur für staatliche Endverwender, nicht für Private erteilt.“

20) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6352 – Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinwaffen und das Prinzip »Neu für Alt« bei Rüstungsexporten. 2.11.2015, Bundestags-Drucksache 18/6528.

21) Jürgen Grässlin: Heckler und Koch – Illegale G36-Exporte. Friedensforum, April-Mai 2012.

22) Varinia Bernau: Deutsche Waffen in Georgien: Immenser politischer Sprengstoff. sueddeutsche.de, 17.5.2010.

23) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporte.

24) Noch ist die für das Kontrollprogramm notwendige Änderung der Außenwirtschaftsverordnung nicht erfolgt.

25) Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 8.12.2008.

Alexander Lurz ist Historiker und Mitarbeiter für MdB Jan van Aken. Dr. Kerstin Seifer ist Politikwissenschaftlerin und Mitarbeiterin für MdB Jan van Aken.

Handeln gegen Waffenhandel

In Anbetracht der immens hohen Opferzahlen hat die Kampagne »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« die Kleinwaffen-Problematik zu ihrem Themenschwerpunkt bis zur Bundestagswahl 2017 bestimmt und dazu eine Unterschriftenaktion gestartet. In dem Aktionsbündnis arbeiten mehr als 100 Organisationen zusammen. Der Aufruf hat folgenden Wortlaut:

Export von Kleinwaffen und Munition stoppen!

Deutschland ist weltweit einer der führenden Lieferanten von Kleinwaffen und Munition. So trägt die Bundesregierung direkt zur Verschärfung von Kriegen und gewaltsam ausgetragenen Konflikten bei, eine der Hauptursachen für Flucht und Vertreibung. Kleinwaffen – wie Pistolen, Maschinenpistolen und Gewehre – sind weltweit für mehr Tote, Verletzte und Flüchtlinge verantwortlich als jede andere Waffenart. Durchschnittlich alle 14 Minuten stirbt ein Mensch durch eine Kugel aus dem Lauf einer Waffe des deutschen Kleinwaffenproduzenten Heckler & Koch.

Wir fordern die Bundesregierung auf:

  • Initiieren Sie ein gesetzliches Verbot für den Export von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition.
  • Initiieren Sie ein gesetzliches Verbot für die Vergabe von Lizenzen zum Nachbau von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition. Widerrufen Sie bereits erteilte Lizenz-Genehmigungen.
  • Organisieren Sie Rückruf- und Verschrottungsaktionen für bereits gelieferte Kleinwaffen.

Unterschriftenlisten können Sie von aufschrei-waffenhandel.de herunterladen.