Eine friedenspolitische Zwischenbilanz
Halbzeit! Zwei Jahre Rot-Grün
von Ulrich Albrecht / Thomas Klein / Horst Schmitthenner / Renate Backhaus / Heiko Kauffmann
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Konferenz
»HalbZeit – Zwei Jahre Rot-Grün – Politik braucht Einmischung«
1998: Nach 16 Jahren Kohl eine neue Regierung. Erstmals wurde Rot-Grün auf Bundesebene möglich und tatsächlich auch realisiert. Verständlich die Hoffnungen auf einen Politikwechsel:
- auf ein Ende der Umverteilung von unten nach oben – auf mehr soziale Gerechtigkeit,
- auf Verbesserungen im Bildungswesen, auf mehr Chancengleichheit statt Studiengebühren,
- auf eine Außen- und Sicherheitspolitik, die sich aus den Fängen des militärischen Denkens löst, die auf zivile Konfliktlösung, Verständigung und Ausgleich setzt,
- auf eine deutliche Abkehr von der in weiten Bereichen ausländerfeindlichen Politik der schwarz-gelben Regierung,
- auf einen schnellen Ausstieg aus der Atomkraft und eine umfassende Förderung des Umweltschutzes …
- verschwanden Wahlversprechen kommentarlos in der Versenkung wie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer,
- wurde die Sozial- und Wirtschaftspolitik wieder dem angeblich »Machbaren« untergeordnet und die alte Politik der Umverteilung von unten nach oben fortgesetzt,
- machte der Umweltminister beim Atomausstieg seinen Salto mortale rückwärts und sah zu, wie die Ökosteuer zweckentfremdet wurde,
- beteiligte sich die rot-grüne Bundesregierung an dem völkerrechts- und verfassungswidrigen Krieg der NATO gegen Jugoslawien.
- auf Grund günstiger ökonomischer Faktoren. Steigende Exporte, sinkende Arbeitslosenzahlen und das 100 Mrd. Geschenk aus der UMTS-Versteigerung vergrößern den Spielraum und bringen positive Schlagzeilen.
- in Folge einer skandalgeschüttelten Oppositionspartei, die ausreichend damit beschäftigt ist, nicht noch weiter im Schwarzgeldsumpf zu versinken.
Aber wie groß ist die Eigenleistung? Wie sieht die Bilanz nach zwei Jahren Rot-Grün aus? Hoffnungen sind oft trügerisch, illusorisch, aber was wurde aus den Ankündigungen der ersten Regierungstage, der Regierungsvereinbarung, aus den Versprechen der Wahlprogramme? Wie kann eine Politik aussehen, die tatsächlich mehr soziale Gerechtigkeit bringt (im Inneren wie auch international gesehen), die sich aus der Militär gestützten Machtpolitik verabschiedet, die die Zukunft der nächsten Generationen im Blick hat – also zukunftsfähig ist.
Auf dem Berliner „HalbZeit-Kongress“ treffen sich VertreterInnen aus dem gewerkschaftlichen Bereich, aus Friedens- und Umweltinitiativen, Jugendorganisationen und aus der Politik um zu bilanzieren und Vorschläge für eine andere Politik zu diskutieren. Mit dem vorliegenden Dossier möchte Wissenschaft & Frieden dazu seinen Beitrag aus friedenspolitischer Sicht leisten.
Jürgen Nieth
zum Anfang Nachdenken über Militär in Deutschland
von Ulrich Albrecht
Die Wiedervereinigung, das Ende des Kalten Krieges, aber auch innergesellschaftliche Entwicklungen in Deutschland wie die Kostenentwicklung der Sozialdienste für Kranke und Alte erzwingen die Konzipierung neuer Politikansätze, auch und gerade für die Streitkräfte. Es geht nicht lediglich um eine sektorale Reform, um eine Neubestimmung der Aufgaben der Bundeswehr und hernach um die angemessene Umstrukturierung der Truppe. Die Reform der Bundeswehr erweist sich vielmehr als verknüpft mit einer Vielzahl von allgemeinen Problemen dieser Gesellschaft. Über den Kriegsdienst ist der Zivildienst und damit ein großer Bereich der Sozialpolitik involviert. Standortentscheidungen der Streitkräfte greifen tief ins Wirtschaftsleben betroffener Kommunen ein. Soll die Bundeswehr künftig vermehrt bei der Katastrophenhilfe im Ausland sowie zu humanitären Aktionen eingesetzt werden, ist die Abstimmung mit zivilen Trägern von Nothilfe und humanitären Hilfsmaßnahmen erforderlich. Notwendig ist eigentlich ein übergreifendes Konzept, damit die Bundeswehr nicht einfach zivilen Organisationen Konkurrenz macht.
Diskurs ist aber nicht nur nötig über die Anpassung des Militärwesens an neue Zeiten und neue Probleme. Es steht auch eine Neuorientierung darüber an, von wem und wie solche Grundsatzentscheidungen wie die über die künftige Bundeswehr getroffen werden. Das nur der Exekutive oder – wie dies derzeit abläuft – einem einzelnen Ressortchef zu überlassen, verrät obrigkeitsstaatliches Denken vergangener Zeiten. Von einer rot-grünen Bundesregierung wäre so etwas eigentlich nicht zu erwarten.
In den alten angelsächsischen Demokratien untersteht das Militär seit Jahrhunderten zumindest dem Konzept nach der Legislative. In Großbritannien hat Cromwell die Herrschaft des Parlamentes über die Streitkräfte durchgesetzt, seit das Parlamentsheer 1644 mit seinen »Ironsides« (Eisenseiten) das königliche Heer bei York entscheidend besiegte. Es folgt eine wechselhafte Geschichte, aber nie haben seither die Krone und ihre Regierung formal die Oberhoheit über die Streitkräfte wiedererlangt. In den Vereinigten Staaten knüpfte man zumindest mit der Namensgebung eines der ersten Kriegsschiffe, »Old Ironsides«, an die republikanische englische Tradition an. Der Verfassung nach ist auch in den Vereinigten Staaten das Militär dem Kongress untergeordnet: Gemäß Section 8.1 des Artikels I steht es dem Kongress zu, „[to] provide for the common Defence“, „to raise and to support Armies“ und „to provide and maintain a Navy“ (Section 8.12 u. 13). Gemäß Section 8.11 liegt ferner beim Kongress das Recht, Krieg zu erklären. Der Präsident ist zwar Oberbefehlshaber (Article II, Section 2.1), das gilt aber für die Streitkräfte nur, „when called into the actual Service of the United States“.
Man mag über die faktische Kontrolle der Legislative in den USA und Großbritannien über den Gewaltapparat geteilter Meinung sein. Hervorzuheben bleibt aber das Leitprinzip, dass die Legislative, und eben nicht die Exekutive, beim Militär in der Vorhand sein soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung von 1994 zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr eine ähnliche Spur zu legen versucht und die Bundeswehr als Parlamentsheer eingestuft. Deswegen müsse der Bundestag, so die wenig beachtete Begründung dieser Entscheidung, über jeden Einsatz der Streitkräfte einzeln entscheiden. Wenn nach Auffassung des Verfassungsgerichts die Verwendung der Bundeswehr Sache des Parlamentes und nicht etwa der Regierung ist, dann liegt die Schlussfolgerung nahe, dass nach Meinung der Verfassungshüter, würden sie angerufen, die Entscheidung über die künftige Bundeswehr im Parlament und eben nicht im Kabinett zu treffen ist. Das Parlament symbolisiert den Raum von Öffentlichkeit der Politik, während das Kabinett für das Arkanum (wörtlich: Geheimnis), die Nichtöffentlichkeit von Politik steht. Mit anderen Worten, geht die von Verteidigungsminister Scharping betriebene exekutive Neugestaltung der Bundeswehr klaglos durch, dann fällt ein Stück Demokratieentwicklung aus, welcher das Verfassungsgericht den Weg zu bereiten bestrebt war. Es geht mithin um weitaus mehr als um Fragen eines Politikfeldes, hier der Verteidigungspolitik, auch um mehr als die Lösung eines Streites um Kompetenzen zwischen Exekutive und Legislative. Mit der Militärfrage geht es zugleich um ein Stück Demokratie der Berliner Republik.
Der Bericht der sogenannten Zukunftskommission der Bundeswehr, verbunden mit dem Namen des vormaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, sollte eigentlich für eine breite und offene Debatte über die Zukunft des Militärs im neuen, dem vereinigten Deutschland führen. Dem wird regierungsseitig in vielfacher Hinsicht entgegen gearbeitet. Es handelte sich um eine Kommission des Verteidigungsministers. Versuche des Koalitionspartners, der Bündnis-Grünen, wenige eigene Kandidaten in die Kommission zu bringen (genannt wurden Otfried Nassauer und Peter Lock), wurden abgewiesen. Wie das Minderheitenvotum im Bericht der Weizsäcker-Kommission sowie Interviewäußerungen des couragierten Kommissionsmitgliedes Harald Müller von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung anzeigen, behandelte der Verteidigungsminister die Kommission nach Gutsherrenart. Die Exekutive hat es in dieser Bundesrepublik nicht einmal nötig, die Unabhängigkeit einer sogenannten »Unabhängigen Kommission« sonderlich zu achten. Von einem Bezug auf das Parlament war schon gar nicht die Rede.
Die Hardthöhe, so das alte Synonym für das Bundesverteidigungsministerium aus Bonner Tagen, will offenbar Diskussionen über die Zukunft der Bundeswehr auf den Zeitraum dieses Jahres beschränken. Mit der Veröffentlichung eines finalen regierungsamtlichen »Weißbuches« in diesem Herbst soll die Debatte beendet sein.
Dabei steht eine gründliche Debatte an, wie es die Deutschen nach dem Ende des Kalten Krieges und ihrer Vereinigung mit dem Militär halten. Im vergangenen Jahrzehnt hat eine solche Debatte nicht stattgefunden. In dieser Sicht bildet sich derzeit eine Regenbogen-Koalition von Bundeswehr-KritikerInnen, die dem unwilligen Verteidigungsministerium und der in Regierungsloyalität verstrickten rot-grünen Bundestagsfraktion die Alternative vorhalten will, um die es eigentlich geht.
Vielleicht hilft eine persönliche Reminiszenz. Vor 25 Jahren fand ich mich selber in einer sehr vergleichbaren Situation. Die sozialliberale Koalition des Kanzlers Willy Brandt betrieb ab 1969 erkennbar Reformpolitik, innenpolitisch, gegenüber dem Osten. Nur in der Militärpolitik des Verteidigungsministers Helmut Schmidt war keine Innovation erkennbar. Ich regte damals an, neben das offizielle Weißbuch des Verteidigungsministers frech ein »Anti-Weißbuch« zu stellen, welches artikulieren sollte, worum es in der deutschen Militärpolitik eigentlich gehen sollte. Der Erfolg der Schrift1 war immens, gerade in der beginnenden Friedensbewegung.
Heute steht augenscheinlich eine Wiederholung an, ein zweites »Anti-Weißbuch« zu den etatistisch orientierten Planungen eines sozialdemokratischen Verteidigungsministers. Im Folgenden werden einige Grundlinien dieses Anti-Projektes skizziert. Die technischen Bedingungen haben sich im vergangenen Vierteljahrhundert freilich entscheidend verändert. Heute ist es das Netzwerk von friedenspolitisch engagierten Gruppierungen, nicht lediglich eine von einem Professor angeführte Arbeitsgruppe, welches an dem »Anti-Weißbuch-Projekt« arbeitet. Auch die Publikationsformen haben sich ausgeweitet: Neben dem herkömmlichen Buch, welches es gewiss auch geben wird, bietet das Internet vielfältige Möglichkeiten zur Verbreitung von kritischen Argumenten.
Kommunale Wirtschaft
und Streitkräfte
Der politische Versuch, die Debatte abzukürzen, hat vielfältige Gründe. Viele BürgermeisterInnen von Gemeinden, in denen die Bundeswehr Garnisonen unterhält, machen sich über künftige Verkleinerungen der Streitkräfte ihre eigenen Gedanken. Militärstandorte sind, wirtschaftlich gesehen, zumeist Einödstandorte. Die Gemeindeoberhäupter haben kaum Alternativen, um die Kommunen ökonomisch auf andere Standbeine zu stellen. Diese KommunalpolitikerInnen sind eine angestammte Klientel der Sozialdemokratie, die die Parteiführung nicht verprellen möchte. Der Rückzug einer Großzahl von ausländischen Soldaten aus dem Gebiet der alten Bundesrepublik hat vielen Garnisonsstädten in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Probleme eingetragen, die nicht vergessen sind. Vor zehn Jahren waren etwas mehr als 400.000 Soldaten aus anderen NATO-Ländern in der Bundesrepublik stationiert. Heute sind es weniger als ein Viertel, die genaue Zahl liegt bei 98.020. Mit anderen Worten, die lokalen wirtschaftlichen Multiplikatorwirkungen einer Armee von der Größenordnung der heutigen Bundeswehr entfielen. Hinzuzurechnen sind weitere 165.000 deutsche Soldaten, um die die Bundeswehr im gleichen Zeitraum verschlankt wurde: Im Vertrag über die deutsche Vereinigung wurde festgehalten, dass die Stärke der Streitkräfte des neuen Deutschland eine Obergrenze von 370.000 Mann haben solle. Aus Haushaltsgründen ist diese Zahl mittlerweile auf rund 332.000 zurückgegangen. Mit anderen Worten: in den wirtschaftlichen Randzonen der alten Bundesrepublik sind im vergangenen Jahrzehnt mehr als eine halbe Million Soldaten abgezogen worden und die Verantwortlichen in den verbliebenen Militärstandorten wissen aus neuer Erfahrung, was ihnen blüht, wenn die Bundeswehr weiter verkleinert wird. Die Entwicklung lässt sich auch an der Zahl der offiziellen Standorte der Bundeswehr ablesen. Die ging in den neunziger Jahren um ziemlich genau ein Drittel zurück, von 994 im Jahre 1990 auf 640 im Jahr 2000. In den neuen Bundesländern wird das Verschwinden der Nationalen Volksarmee (173.000 Mann, andere bewaffnete »Organe« nicht mitgerechnet), vor allem aber der Abzug von 330.000 russischen Soldaten zum wirtschaftlichen Niedergang beigetragen haben, der durch den Einzug der Bundeswehr bei weitem nicht kompensiert wurde. Die KommunalpolitikerInnen in den neuen Bundesländern dürften um den Erhalt von Bundeswehrstandorten zumindest ebenso heftig kämpfen wie ihre KollegInnen im alten Bundesgebiet.
Eine zweiter Bereich, in dem es um womöglich größere öffentliche Kosten geht und in dem die Bundesregierung keine Debatte wünschen kann, ist der Zivildienst. Entfiele die Wehrpflicht, gäbe es auch keine rechtliche Grundlage mehr dafür, junge Männer zu dem länger dauernden Zivildienst einzuziehen. Die Zahl der den Wehrdienst verweigernden Zivis und der wehrpflichtig dienenden jungen Männer hält sich nunmehr in etwa die Waage, je etwa 150.000. Die Wohlfahrtsverbände müssten beim Wegfall der Wehrpflicht in der Altenpflege, bei der Versorgung von langfristig Pflegebedürftigen, bei der Betreuung Behinderter womöglich auf voll bezahlte Kräfte zurückgreifen. Die Standards in der Sorge um diese Mitmenschen haben sich dankenswerterweise erhöht. Auch steigt mit zunehmender Lebenserwartung die Zahl der Versorgungsbedürftigen. Eigentlich stünde eine grundlegende Neukonzeption der Art und Weise an, wie die deutschte Gesellschaft sich dem Problem ihres steigenden Durchschnittalters und der Folgeprobleme annimmt. Angesichts der Kostenexplosion im Gesundheitswesen und den Finanzierungsproblemen der Altenpflege ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung einer öffentlichen Debatte darüber ausweicht, wie ohne Zivis bei der Betreuung von Alten und Bedürftigen auszukommen wäre. Aber eben eine solche Debatte steht an. Zahlen müssen auf den Tisch: Was würde es kosten, Alten, Behinderten, langfristig Pflegebedürftigen zumindest das gleiche Maß an Betreuung zukommen zu lassen, welches sie bisher erfahren haben? Und wie wäre dieser Aufwand zu finanzieren? Anders gefasst: Verbunden mit der Entscheidung über die Zukunft der Bundeswehr sind große Entscheidungen über die Gestaltung der Sozialpolitik nötig, vergleichbar der Herausforderung, vor der einst Reichskanzler Bismarck vor der Einführung der modernen Sozialgesetzgebung in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts stand. Aber in der derzeitigen Bundesregierung ist kein Bismarck sichtbar.
Die Weizsäcker-Kommission hat diesen Komplex nicht thematisiert. Das war nicht ihr Mandat. Aber man wird die reputierlichen Mitglieder der Kommission fragen dürfen, warum sie nicht Fragen gestellt haben, wie etwa die nach den Folgen eines Endes der Wehrpflicht für den Sozialbereich. Fragen zu stellen ist die wichtigste Aufgabe solcher Kommissionen. Auf diese antworten dann die Regierungsapparate. Das Scharpingsche Verteidigungsministerium hat darauf geachtet, dass mit der Auswahl der in die Kommission zu berufenden Persönlichkeiten Trouble vermieden wurde. Das ist nicht als Kritik an den honorigen Mitgliedern dieses Gremiums gemeint. Der Minister hat aber nicht darauf Wert gelegt, in die Kommission Zeitgenossen zu holen, die etwa wie BürgermeisterInnen in Bundeswehrstandorten Fragen nach der ökonomischen Zukunft ihrer Kommunen stellen würden, wenn die Bundeswehr weiter verkleinert werden muss, oder die für die Wohlfahrtsverbände Fragen aufwerfen würden, wie sie ohne Zivis auskommen sollen. Die Beantwortung von Fragen kurzer Reichweite, Beschwichtigung, nicht die prinzipielle Lösung von Problemen, für die eigentlich die Allgemeinheit ihre Politiker bezahlt, steht auf der Tagesordnung. Die Zukunft der Bundeswehr wird viel mehr und gewichtigere Probleme aufwerfen, als gemeinhin in den Blick genommen werden.
Stefan Gose hat in einem Kommentar angesprochen, welches Forum angemessener Weise die Frage nach dem weiteren Zweck der Bundeswehr und ihrer künftigen Gestaltung erörtern sollte: „Das ist eine zutiefst politische Frage, die nicht von einer Kommission des Verteidigungsministers beantwortet werden kann. Hier sind Öffentlichkeit und Parlament gefragt.“ Und Gose verweist auf die bisherige Haltung der Sozialdemokraten: „Zu Oppositionszeiten forderte die SPD lautstark eine parlamentarische Enquète-Kommission mit öffentlicher ExpertInnenanhörung zur Bundeswehrstruktur.“ In der Tat wäre der Bundestag das angemessene Forum. Auch Soldaten wünschen seit einiger Zeit einmal eine Anhörung etwa über die Erfahrungen bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte. Zu befürchten bleibt allerdings, dass die Regierung aus Opportunitätsgründen die Militärfrage weiterhin niedrig hängen will.
BildungspolitikerInnen beklagen, dass nunmehr die FinanzministerInnen die tatsächliche Bildungspolitik bestimmen. Angesichts des Streites um Zahlen zur Mannschaftsstärke der künftigen Bundeswehr oder über die Rüstungskosten entsteht mehr und mehr der Eindruck, dass der Bundesfinanzminister auch auf dem Felde der Sicherheitspolitik das eigentliche Sagen bekommt. Das wäre die am wenigsten wünschenswerte Entwicklung. Dem muss entgegen gewirkt werden – am besten durch eine breite politische Neubestimmung der gesellschaftlich gewünschten künftigen Rolle der Bundeswehr.
Worum es eigentlich geht
Die angekündigte Privatisierung eines Teiles der Bundeswehrverwaltung wird weitaus mehr als eine Ökonomisierung des Verteidigungsaufwandes bedeuten. „Privatisierung bleibt ein wichtiger Ansatzpunkt für mehr Effizienz“, heißt es auf der Homepage der Bundeswehr. Eine Vielzahl von Ausbildungsaufgaben ist mittlerweile an gewerbliche Träger übergeben worden, so etwa die Grundausbildung der Transportflieger. Der Verteidigungsminister will diesen Weg fortsetzen.
Die Privatisierung wirft vielfältige Fragen auf, etwa nach den künftigen Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle eines solchen Privatbetriebes. Die Anbindung der Streitkräfte an die Logik des Marktes stellt einen ersten Schritt dar in einem sehr viel grundsätzlicheren Wandel. Das Informationszeitalter überformt die künftige Tätigkeit des Militärs schon heute in einem Ausmaß, welches wenig wahrgenommen wird. In den USA spricht man begeistert von einer »Revolution in Military Affairs«, die herkömmliche Vorstellungen vom Soldatenberuf über den Haufen wirft. Diese Revolution sei umfassend, sie könnte zum Ende der bisherigen Leitbilder von Streitkräften und allem, was wir als ihre Besonderheiten kennen, führen. Den „Cyborg, eine Schimäre aus Mensch und Machine“ (Hans Magnus Enzensberger) haben die Militärs mit dem »Information Warrior« schon fest im Blick. Das Gewehr, dem Jargon zufolge »die Braut des Soldaten«, wird vom Laptop abgelöst. Die Computertechnologien berauben alte Handlungsmuster und Rollenverständnisse in den Streitkräften ihrer Selbstverständlichkeit. Gar das Urelement militärischer Organisation, die Befehlshierarchie, steht zur Disposition – Hierarchien werden wie in der privaten Wirtschaft abgeflacht. Auf derartige Herausforderungen an ein modernes Militär antwortet vorerst offiziell niemand. Stattdessen werden alte Zöpfe weitergeflochten. Es ist nicht nur auf die Frage zu antworten, wofür die Bundeswehr künftig gebraucht wird – es ist auch festzulegen, welche Art Streitkräfte die Bundesrepublik haben soll. Informatisierung und Privatisierung sind augenscheinlich die grundsätzlichen Wegmarken für solche Entscheidungen. Offen ist, ob diese Entwicklungen unvermeidlich sind und ob sie politisch wirklich mitgetragen werden.
Einer der Altbestände, welche absehbar auf der Strecke bleiben werden, ist die Wehrpflicht. Die Deutschen hatten mit der in ihrer Geschichte, entgegen offiziösen Darstellungen, noch immer ihre Schwierigkeiten. In Frankreich entstand die allgemeine Dienstpflicht mit der Revolution von 1789, sie blieb eng verbunden mit dem Mythos der Revolution. 1793 verordnete der Revolutionäre Konvent in mehreren Gesetzen für die Dauer des Krieges – mithin keineswegs permanent für Friedenszeiten – die allgemeine Dienstpflicht unverheirateter Männer vom 18. bis zum 25. Lebensjahre. In den napoleonischen Kriegen kam es in Deutschland wie in anderen Monarchien zu ersten Aushebungen von Soldaten gegen die französische »levée en masse«.
Mit dem »Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst« vom 3. September 1814 wurde in Preußen die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Diese Regelung wurde im Norddeutschen Bund mit dem »Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst« vom 9. November 1867 auf die anderen Bundesstaaten ausgedehnt und selbst das Grundgesetz spricht in dieser Tradition zuerst vom Kriegsdienst und nicht von der Wehrpflicht. Mit dem Versailler Friedensvertrag wurde 1919 die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Reich verboten. Nach dieser Zwangspause proklamierte Adolf Hitler am 16. März 1935 zwecks »Wiederwehrhaftmachung« des deutschen Volkes die allgemeine Wehrpflicht erneut. Die im Potsdamer Abkommen von 1945 von den Siegermächten verfügte „Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands“ erbrachte nur zehn Jahre später wieder das Ende der allgemeinen Wehrpflicht. Nach dieser neuerlichen Zwangspause rekrutierte das Adenauer-Deutschland im Kalten Krieg auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 über die Wehrpflicht ein Massenheer zur Abwehr der Gefahr aus dem Osten. Mit anderen Worten, die allgemeine Wehrpflicht hat in Deutschland eine vielfach gebrochene und unterbrochene Tradition. Statt sie von SiegerInnen verbieten zu lassen, könnten die Deutschen sich nunmehr selber die Freiheit nehmen, über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zu befinden.
Das gern zitierte Diktum des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuß, die Wehrpflicht sei das legitime Kind der Demokratie, bleibt ein dünner Versuch der Rechtfertigung (in Hitlers Drittem Reich war dann halt die Wehrpflicht ein illegitimes Kind wie andere Maßnahmen dieses Unrechtsstaates auch). Nüchtern betrachtet, handelt es sich beim Wehrdienst (auch dem Zivildienst) um unterbezahlte Zwangsarbeit, die in aristokratischen Zeiten den Untertanen abverlangt werden konnte, die aber in der Moderne keine Statt hat. Oberstleutnant Jürgen Rose spricht von „einer in höchstem Maße ungerechten Verteilung der wahren Verteidigungslasten zu Ungunsten der wehrpflichtigen Generation junger Männer, die vermittels der von ihnen erzwungenen Dienstleistung de facto eine Naturalsteuer entrichten – die Gesamtheit der Staatsbürger beutet sozusagen einen jungen Jahrgang zu seinem Vorteil aus“ (Frankfurter Rundschau vom 22. Mai).
Besonders mit Blick auf den Zivildienst ist womöglich zu reden über ein soziales Dienstjahr, welches die junge Generation, Frauen und Männer, künftig für die Gemeinschaft absolvieren. Ein solcher Dienst könnte im Bereich derjenigen Tätigkeiten erfolgen, die heute die Zivildienstler erbringen. Er könnte auch beim Technischen Hilfswerk, im Umweltschutz, in der Entwicklungszusammenarbeit, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder eben auch bei der Bundeswehr geleistet werden. Der Bochumer Theologe und Praktiker Hans-Ekkehard Bahr hat schon vor Jahren unter Betonung des Umweltschutzes auf die Möglichkeiten eines solchen »sozialen Jahres« hingewiesen.
Sicherheitspolitische Probleme
Bleiben die im engeren Sinne militärischen Fragen. Auch hier ist leider der rot-grünen Bundesregierung bislang ein Nullum an Antworten anzukreiden. Besonders die Kernfrage, der »Auftrag« der Streitkräfte, bleibt offen. Wozu wird die Bundeswehr heute benötigt?
Die Weizsäcker-Kommission stellt in ihrer »Risikoanalyse« heraus, dass Deutschland auf absehbare Zeit militärisch nicht direkt bedroht wird. Auch die NATO steht ohne Gegner da, der Bündnisfall wird nicht demnächst ausgerufen werden können. Wenn weiter »Abschreckung« erfolgen soll – gegen wen, warum mit den bisherigen Streitkräften und ihrer aus den Tagen des Kalten Krieges stammenden Rüstung?
Das verschärft die Frage nach der künftigen Aufgabe der Streitkräfte. Der erweiterte Begriff von Sicherheit, welchen die Kommission ihrem Bericht zu Grunde legt, erscheint vor allem geeignet, die Bedeutung der Truppe zu relativieren. Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechtspolitik erfordern andere Akteure als Soldaten.
Das Militär in aller Welt rüstet sich nunmehr für internationale Hilfseinsätze, bevorzugt unter dem Banner der Vereinten Nationen. Fachleute sind sich einig darüber, dass das Personal für solche Operationen vielfältigen Anforderungen genügen muss. Die künftigen »Gewaltspezialisten« müssen im Training Techniken der Konfliktbewältigung lernen, sie benötigen rechtliche Kenntnisse und psychologisches Gespür. Die von der neuen Bundesregierung ins Leben gerufene Kurzausbildung von Friedensfachkräften gibt die Richtung an, wie künftig Qualifizierungen für Aufgaben der Friedenswahrung in Krisenregionen erfolgen sollten. Diese Qualifikationsprofile entsprechen eher denjenigen der Polizei, zumindest denen des Bundesgrenzschutzes, als denen der Bundeswehr. Der Arbeitskreis Darmstädter Signal, ein Zusammenschluss aktiver und ehemaliger Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr, befand jüngst: „Für Entwicklungshilfe oder polizeiliche Arbeit – wie im Kosovo – sind Streitkräfte wenig geeignet (…) Der Einsatz militärischer Mittel (stellt) die teuerste, gefährlichste und schlechteste Form der Konfliktlösung dar.“ Die Streitkräfte mit Vorrang in eine Art übergroßen Bundesgrenzschutz umzumodeln, hat aber niemand vorgeschlagen.
Für die Aufgaben der »Krisenbewältigung« (im Deutsch der Hardthöhe) werden nicht nur anders ausgebildete Kräfte gebraucht, sondern auch anderes Material. Die schweren Kampfpanzer der Bundeswehr sind nicht das wichtigste Mittel, um Konvois von Hilfslieferungen zu schützen oder miteinander streitende Ethnien zu trennen. Im Kosovo müssen die Panzerbesatzungen der Leopard II ausklügeln, welche Brücken ihre 60-Tonner noch nutzen können und erfahren so erhebliche Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit.
Idealerweise sollte die Ausrüstung von Heerestruppen für Einsätze »out of area« (des Vertragsgebiets der NATO) lufttransportfähig sein, womöglich gar aus der Luft abwerfbar. In Marinekreisen wird hervorgehoben, dass Schiffe bei internationalen Operationen eine in der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommene Rolle spielen. Darf die Bundesmarine nunmehr hoffen, vom Küstenschutz loszukommen und wieder wie zu Tirpitz Zeiten mit hochseetüchtigen Dickschiffen ausgestattet zu werden? Für die Luftwaffe liegt die Option auf der Hand: Für dringliche Frachtaufgaben muss endlich das »Future Large Aircraft«, ein Schwertransporter, her. Mit anderen Worten: Mitten im Frieden zeichnet sich eine weitere Nachrüstung ab, die dem murrenden Steuerzahler mit Verweis auf die neuen Anforderungen an die Bundeswehr nahe gebracht werden wird.
Der neue militärische Interventionismus bedarf einer deutschen Antwort, besonders aus dem rot-grünen Lager. Die »humanitäre Intervention« ist keine Neuheit dieser Tage. Die europäischen Großmächte nutzten exakt diese Figur vor rund zweihundert Jahren, um dem niedergehenden osmanischen Reich zwecks Schutz von christlichen Minderheiten interessante Gebietsteile abzuzwacken. Ein Abgleich der Regionen, in denen humanitär interveniert wird, mit Wirtschaftsinteressen bleibt auch heute lehrreich, besonders im Vergleich mit jenen Regionen, in denen schreiende Verletzungen von Menschenrechten eben nicht mit Gewaltinterventionen geahndet werden.
Von französischer Seite heißt es herablassend, die Deutschen verfügten nicht über „eine Kultur der Intervention“ (ergänze: welche es in Frankreich gibt). Kann daraus folgen: die Bundesrepublik sollte nicht anstreben, zu den Traditionsmächten von militärischer Intervention, klassischen Kolonialmächten, aufzuschließen, sondern sie müsse wie andere kleine europäische Mächte auch eine andere, womöglich zivilistischere Antwort finden auf die Frage, wie mit massiven Menschenrechtsverletzungen umzugehen ist? Eine solche Antwort der Mittelmacht Bundesrepublik auf die Frage, wie Nothilfe erfolgen kann, sollte nicht von dem Tatbestand ausgehen, dass die Bundeswehr wie die Streitkräfte anderer Staaten nach neuen Aufgaben sucht. Sie sollte umgekehrt von der zu lösenden Aufgabe ausgehen, dem Schutz von Menschenrechten, und hierauf organisatorisch integrierte Antworten bestimmen. Das Militär würde in solchen Konzepten eine geringe Rolle einnehmen, an einem der Pole des Eskalationsspektrums.
Neue Antworten stehen besonders aus für die Nuklearpolitik, der Kernfrage moderner Verteidigungspolitik. Meint die Bundesregierung, Kernwaffen seien fürderhin zur Verteidigung – und gegen wen? – nötig oder meint sie dieses nicht? Sendepause. Hat sie eine Auffassung dazu, ob auch künftig US-amerikanische atomare Fliegerbomben auf den beiden deutschen Stationierungsorten in der Eifel verbleiben sollen? Die Briten haben, ohne irgendeinen NATO-Partner oder gar die gastgebenden Deutschen zu fragen, ihre atomaren Fliegerbomben auf eigene Faust abgezogen. Die letzte britische Atomwaffe verließ im Herbst 1998 das Bundesgebiet. Diese Entscheidung war schon von der konservativen Regierung getroffen worden. Warum sollte, was für englische Atombomben gilt, nicht auch gleichermaßen für US-Kernwaffen Geltung haben?
Die Weizsäcker-Kommission hat immerhin diese Bomben zur Disposition gestellt und vorgeschlagen, sie in Abrüstungsverhandlungen einzubeziehen. Harald Müller von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Mitglied der Weizsäcker-Kommission, spricht das Verhandlungsziel aus: diese Bomben aus der Bundesrepublik zu entfernen (Frankfurter Rundschau vom 25. Mai 2000). Aber warum soll wegen der Entfernung dieser Restbomben auf deutschem Boden überhaupt verhandelt werden und mit wem? Die Russen haben nunmehr alle Atomwaffen im eigenen Lande und sie würden nur zu gern ihre immensen Vorräte weiter reduzieren, vor allem wenn es dafür Devisen gibt. Ein »bargaining chip« in Form der Preisgabe US-amerikanischer Kernwaffen in der Bundesrepublik ist für sie alles andere als interessant.
Das Detail der in der Bundesrepublik verbliebenen US-Atombomben illustriert exemplarisch das alte Denken der SicherheitspolitikerInnen. Sie meinen, hier über Verhandlungstrümpfe zu verfügen, die längst keine mehr sind. Unverdrossen schieben sie weiterhin auf ihren Schachbrettern ihre Figuren hin und her und merken nicht, dass ihre Handlungen überholt sind.
Eine breite europäische Debatte steht an
Der Verteidigungsminister wird mit seinem Vorhaben nicht durchkommen, den Bericht der Weizsäcker-Kommission von der Tagesordnung abzusetzen und ihn durch ein finales Verteidigungs-Weißbuch abzulösen. Die Neubestimmung der Rolle des Militärs ausgerechnet in Deutschland bleibt ein gesellschaftliches Großmanöver, welches ein Minister oder auch ein Kabinett nicht einfach nach Gutdünken handhaben kann. Es sind vielfältige Interessen berührt, die der Soldaten und ihrer Familienangehörigen, auch die der Rüstungsindustrie (um nur zwei anzuführen). Der Bundeswehrverband, die Interessenvertretung der Soldaten, meldet sich zu Wort. Ebenso die Friedensforschung, etwa das Hamburger Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik. Die Oppositionsparteien, besonders die CDU, wollen der rot-grünen Regierung die Wende in der Bundeswehrpolitik nicht einfach durchgehen lassen. Auch die FDP meldet eigene Vorstellungen an.
Es geht um mehr als Partialinteressen und Profilierungsbemühungen von Parteien. Die Schlüsselmomente in der Entwicklung der Militärfrage im Nachkriegsdeutschland, die Wiederaufrüstung in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre, die Auseinandersetzung um die atomare Bewaffnung der neuen Bundeswehr kurz danach, der Streit um die sogenannte »Nachrüstung« mit Mittelstreckenraketen bleiben Höhepunkte des innenpolitischen Disputes der Republik, sie entfalteten sich besonders in den ersten beiden Schritten zu Sternstunden des Parlamentes.
Das vereinigte Deutschland ist weiterhin damit beschäftigt, zu Klarheit zu gelangen, was die überraschend errungene Einheit politisch für sich selber und die europäischen NachbarInnen bedeutet. Besonders diese drängen nach mehr als zehn Jahren auf Antworten, nachgerade in der Militärpolitik des nunmehr so mächtigen Deutschland. Die Kohl-Regierung vermochte mit ihrem Angebot des »Weiter so« wie vor der weltpolitischen Wende nicht zu überzeugen. Die neue Bundesregierung wird nicht damit durchkommen, lediglich ihrem Fachminister die Entscheidung darüber zu überlassen, wie es mit dem Militär in Deutschland weiter geht. Sie ist von NachbarInnen umgeben, die von den Deutschen nunmehr europäische Antworten erwarten.
Verblüffend bleibt im Jahr 2000 der Versuch, die Probleme der Sicherheitspolitik nationalstaatlich deutsch angehen zu wollen. Das Fehlen einer direkten Bedrohung der Bundesrepublik gilt gleichermaßen für die europäischen NachbarInnen. Die Sorge um Krisengefahren in Regionen um die EU herum ist eine gesamteuropäische. Europäische Probleme erfordern europäische Antworten, nicht hausgemachte deutsche. Von einer dezidierten Europäisierung der Verteidigungsproblematik ist in der Berliner Republik aber nicht die Rede, weder im Ministerium noch bei der Weizsäcker-Kommission.
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, welche mit dem Vertrag von Maastricht auf den Weg gebracht werden sollte, harrt weiter der Umsetzung. Hier könnten die Deutschen einen wichtigen Beitrag leisten. Eine entschiedene Europäisierung der Organisation des Verteidigungswesens würde nicht nur die deutschen Nachbarn verstärkt davon überzeugen, dass in der neuen Bundesrepublik ein anderer, neuer Geist herrscht, dass die Gefahr eines »4. Reiches« wirklich nicht gegeben ist. Eine solche dezidiert europäische Orientierung würde auch einen Motivationsschub bei den Angehörigen der Streitkräfte für ihre Tätigkeit ergeben, wie er heute in Bezug auf Aufgaben des UN-Peacekeeping schon zu verzeichnen ist.
Eine solche von deutscher Seite lancierte Europäisierung der Verteidigungspolitik müsste freilich auch die zentralen Probleme angehen, die der Fortsetzung des Maastricht-Prozesses im Bereich der Sicherheitspolitik entgegen stehen. Da ist zu allererst die Zukunft der Kernwaffen in den Händen der EU-Mitglieder Großbritannien und Frankreich anzusprechen. Gewiss ist Frankreich und Großbritannien zuallerletzt von deutscher Seite anzuraten, was mit ihren Atomwaffen in einer gemeinsamen Sicherheitspolitik zu geschehen habe. Aber von einer Macht wie der Bundesrepublik wird zu Recht erwartet, dass sie einen Politikklärungsprozess einleitet, wie mit der Kernwaffenfrage in Europa umgegangen werden könnte. Zumal die Lösungen auf der Hand liegen. Ebenso wie in sonstigen Politikbereichen nunmehr von einer »Mehrebenenpolitik« ausgegangen wird, die den europäischen Politikprozess charakterisiert, lässt sich vorstellen, dass in der Sicherheitspolitik eine Mehrebenen-Struktur zum Tragen kommt, die eben den EU-Mitgliedern Frankreich und Großbritannien – und nicht den Deutschen – eine Vorrangrolle einräumt.
Faktisch herrscht allerdings weitum Skepsis bezüglich der Europäisierung der Militärpolitik. Zwar wird es die internationale Eingreiftruppe gemäß den EU-Beschlüssen des vergangenen Jahres demnächst geben. Aber solche internationalen Verbände sind in vielfacher Gestalt schon heute vorhanden. Die Bundeswehr verweist mit einer gewissen Berechtigung auf eine Anzahl internationaler Gemeinschaftsprojekte mit den Streitkräften von Nachbarstaaten. Die Auflösung der nationale Souveränität symbolisierenden Armeen hinein in ein europäisches Integrationsprojekt steht jedoch nicht an. Der Arbeitskreis Darmstädter Signal meint gar: „Die Chance zur Entwicklung eines europäischen Systems kollektiver Sicherheit auf der Grundlage der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) scheint vertan.“
Es genügt politisch nicht, sich zu einem weiten Sicherheitsbegriff zu bekennen, der etwa ökologischer Sicherheit einen höheren Rang mit Bezug auf Gefährdungen einräumt als den herkömmlichen militärischen Traditionen. Verlangt werden müssen gestalterische Konzepte, wie die neuen vieldimensionalen Gefährdungen von Sicherheit in eine kohärente Vorsorge einbezogen werden, bei der womöglich weiterhin Professionals wie Soldaten eines neuen Typus die Umsetzung des Schutzes besorgen. Die Vorgabe einer solchen Vision, die Detaillierung einer Perspektive, wie sich die Sicherung des europäischen Gemeinwesens künftig entwickeln könnte, würde ähnlich wie die positive Resonanz auf UN-Peacekeeping-Anforderungen weiter zu einer verstärkten Identifikation mit diesem öffentlichen Dienst beitragen, würde den Soldaten die Gewissheit geben, dass der Verteidigungsminister nicht lediglich Abwehrschlachten zum Bestandsschutz der Truppe führt, sondern sich tatsächlich als ihr Zukunftsminister versteht. Derzeit thematisiert Scharping Defizite der Bundeswehr in Bezug auf Vorfindliches (Bundeswehr »nicht europafähig«). Viel wichtiger sollten die Defizite in Bezug auf künftige Aufgaben sein, von den Herausforderungen des Informationszeitalters, der bewusst vorangetriebenen Europäisierung der Streitkräfte bis hin zu den Aufgaben, die sich aus der Ausweitung des Sicherheitsproblems ergeben.
Vor allem müsste sich das Parlament aus seiner Trägheit lösen und aktiv werden. Von der eh bundeswehrfrommen CDU/CSU ist da allerdings wenig zu erwarten, und die rot-grüne Mehrheitsfraktion wird sich kaum aus der Pflicht holen lassen, die Regierung zu tragen. Da auch bei der FDP kein Engagement erkennbar ist, bleibt als parlamentarischer Widerhaken lediglich die PDS – die aber selber zu schwach ist, um eine Kursänderung einleiten zu können. Bleibt als Adressatin die allgemeine friedenspolitische Öffentlichkeit, das, was von der Friedensbewegung lebendig geblieben ist.
Prof. Dr. Ulrich Albrecht lehrt am Otto-Suhr-Institut der FU Berlin und ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung
zum Anfang Statt »Waffen für die Welt« nun »restriktiv« gehandhabter Rüstungsexport?
von Thomas Klein
Die Meldung kam überraschend: „Der Bundessicherheitsrat hat der Lieferung von 1.200 Panzerfäusten an Saudi-Arabien zugestimmt. In streng vertraulicher Sitzung entschied das Gremium am 28. Juni unter Vorsitz von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit drei zu zwei Stimmen gegen das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium für die Exportgenehmigung.“ 2
Die kritische Öffentlichkeit hatte sich zuletzt sehr auf ein anderes Geschäft konzentriert: die von der Türkei im Herbst letzten Jahres geäußerte Absicht, nach einer Testphase möglicherweise bis zu 1.000 Kampfpanzer vom Typ Leopard-2 anzuschaffen. Dass in der Zwischenzeit eine Reihe anderer, durchaus sehr heikler Rüstungslieferungen stattfanden, ist darüber etwas untergegangen. Dabei handelte es sich bei diesen Lieferungen – bzw. den erteilten Genehmigungen für demnächst anstehende Exporte – sowohl um Geschäfte, die noch unter der bei Rüstungsexportentscheidungen skrupellos agierenden Kohl-Kinkel-Regierung genehmigt worden waren, sowie um einige, die in den letzten zwei Jahren durchgewunken wurden.
Die Lieferung eines Leopard-2-Kampfpanzers – wenn auch zunächst nur zu »Testzwecken« – war tatsächlich der entscheidende Schritt, mit dem sich für alle deutlich sichtbar eine ganz erhebliche Kluft auftat zwischen den vor der Wahl getroffenen Absichtserklärungen und in SPD- und Grünen-Parteiprogrammen festgehaltenen Grundsätzen einerseits und der Politik der neuen Bundesregierung andererseits.3
Hier ist von großer Bedeutung: Im Zusammenhang mit der Entscheidung erklärte die SPD/Grüne Bundesregierung, auch sie habe – wie schon die Vorgängerregierung – keine Erkenntnisse darüber, dass die bereits im Besitz der türkischen Armee befindlichen 400 Leopard-1-Panzer und andere deutsche Waffen gegen die kurdische Bevölkerung des NATO-Landes eingesetzt wurden. Da stellt sich die zugegebenermaßen eher rhetorisch gemeinte Frage: Gedächtnisschwund in der Hauptstadt? Schließlich hatten ehemalige OppositionspolitikerInnen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wegen des wiederholt belegten Einsatzes deutscher Waffen gegen die kurdische Zivilbevölkerung 1994 eine Anzeige wegen »Beihilfe zum Völkermord« gegen den damaligen Außenminister Klaus Kinkel mit unterstützt!4 Folgerichtig charakterisierten im Herbst 1999 diverse Zeitungen diese Rüstungsexportpraxis mit dem Tenor: die rot-grüne Bundesregierung hat die Lügen der alten Bundesregierung »geerbt«. 5
Zu Oppositionszeiten hatte Rudolf Scharping unmissverständlich erklärt: „Im Übrigen habe ich nicht verstanden, dass die Bundesregierung Waffen in die Türkei liefert, von denen man ja nicht ausschließen kann, dass mit ihrer Hilfe Frauen und Kinder zusammengeschossen werden. Das ist eine gottserbärmliche Politik. Wir sind der Auffassung, dass die Waffenexporte schlicht eingestellt werden sollten und dass es eine absolut restriktive Handhabung geben muss.“ Die »gottserbärmliche Politik« scheint bei dem NATO-Partner Türkei, der nachweislich seit Jahren unter klarem Vertragsbruch deutsche Waffen einsetzt – was an sich ein sofortiges Waffenembargo zur Folge haben müsste – »automatisch« Bestandteil der deutschen Rüstungsexportpolitik zu sein, unabhängig von der politischen Zusammensetzung der Bundesregierung: »Automatisch« kann hier auch mit den offiziell gerne benutzten Begriffen »Bündnistreue«, »strategische Interessen« oder »Lastenteilung in der NATO« übersetzt werden.
Immerhin gewann mit der Leopard-2-Entscheidung die Diskussion darüber, wie die von den Regierungsparteien SPD und Bündnis90/Die Grünen im Koalitionsvertrag vereinbarte Neufassung der Richtlinien für den Rüstungsexport konkret ausgestaltet werden sollen, erheblich an Fahrt. Am 19. Januar 2000 wurden vom Bundeskabinett die von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Richtlinien verabschiedet.
Was ist neu an den nun gültigen Richtlinien? Angekündigt wird die Vorlage eines jährlichen Rüstungsexportberichts, in dem die Bundesregierung die Exportgenehmigungen – in Abkehr zur bisherigen Praxis – auch aufgeschlüsselt darstellen will. Damit wird der alten Forderung vieler Anti-Rüstungsexport-Initiativen entsprochen, mehr Transparenz in das »Geschäft mit dem Tod« zu bringen. Allerdings werden Rüstungsexportentscheidungen weiterhin in dem geheim tagenden »Bundessicherheitsrat« beschlossen. Verschiedene NGOs haben eine Initiative gestartet, die sich dafür ausspricht, auch hier mehr Transparenz herzustellen. 6
Neu ist auch der unmittelbare Bezug zur Situation im möglichen Empfängerland. Der liest sich so: „Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird (…) besonderes Gewicht beigemessen. Genehmigungen für Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.“
Die verabschiedeten Richtlinien thematisieren auch den Endverbleib von Kriegswaffen: „Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist.“
Insgesamt wird aber der Kriegswaffenexport in NATO- und EU-Staaten sowie in einige der »NATO-gleichgestellte Länder« weiter nicht eingeschränkt.
Entsprechend kritisch fielen die Stellungnahmen von Anti-Rüstungsexport-Initiativen aus, die feststellen, dass es zwar eine Reihe von Verbesserungen gibt, dass aber auch die neuen Richtlinien nicht unbedingt zu dem gewünschten und erhofften Rückgang an Waffenausfuhren führen. Gerade hinsichtlich der Ausdehnung der NATO und der EU nach Ost- und Südosteuropa sei die Formulierung der grundsätzlichen Nichteinschränkung Grundlage für einen weiterhin umfangreichen Rüstungsexport.
Die Befürchtung der Anti-Rüstungsexport-Initiativen und der sich noch friedenspolitisch engagierenden Gruppen, dass die von der neuen Regierung noch zu Oppositionszeiten geforderte Änderung der Rüstungsexportpolitik nach der Bundestagswahl keinen Niederschlag findet, wurden in der Praxis durchweg bestätigt. Bisher sind nur sehr wenige sich anbahnende Geschäfte bekannt geworden, die nicht den »Segen« des Bundessicherheitsrates erhielten. Vielmehr haben sowohl die Bestellungen Südafrikas zur Realisierung eines in der Geschichte des Landes beispiellosen Aufrüstungsprogramms, als auch die von einigen Ländern Lateinamerikas geäußerten Wünsche nach Waffen »made in Germany« sowie viele Bestellungen von Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, hier vor allem des NATO-Partners Türkei, fast ausnahmslos grünes Licht aus Berlin erhalten. Im Falle Südafrikas mit dem Argument, wenn die alte Regierung viele Waffenlieferungen an das Apartheid-Regime genehmigt habe, könne die neue Regierung nicht einer demokratischen Regierung ihre Wünsche ausschlagen. Eine ähnliche Argumentation bei den lateinamerikanischen Ländern. Nachdem die Zeit der Militärdiktaturen vorbei sei, könnten hier Waffenlieferungen nicht blockiert werden. Bei den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird von einen stattgefundenen Demokratisierungsprozess gesprochen, dem die deutsche Rüstungsexportpolitik Rechnung tragen müsse. Alles keine überzeugenden Argumente, so werden denn in den offiziellen Darstellungen auch immer wieder die strategischen Interessen des Westens oder die angeblich mit den Rüstungsexporten verbundene Sicherung von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik als zusätzliche Begründungen herangezogen.
In Zahlen liest sich das Ganze so: Nach Angaben des Friedensforschungsinstituts SIPRI, das den Ex- und Import konventioneller Großwaffen untersucht, nimmt die Bundesrepublik unter den weltweit größten Waffenlieferanten 1999 den vierten Rang ein. Mit Rüstungsexporten im Wert von 2,7 Milliarden Mark lag Deutschland hinter den USA, Russland und Frankreich, und noch vor Großbritannien, auch unter einer SPD-Grünen Bundesregierung in der Spitzengruppe der RüstungsexporteurInnen. 7
Da Frankreichs Exporte zuletzt rückläufig waren, könnte in der nächsten SIPRI-Statistik – sollte sich diese Tendenz verfestigen – die Bundesrepublik sogar an dritter Stelle auftauchen. Das entspricht sicher nicht dem, was sich viele AnhängerInnen und ParteigängerInnen der SPD und der Bündnisgrünen noch vor zwei Jahren vorgestellt haben. Klar ist: Das Volumen der deutschen Rüstungsexporte wird, »restriktiven Bestimmungen« und Verschärfungen zum Trotz, weiterhin auf hohem Niveau bleiben. Der genaue Rang auf den von SIPRI erstellten Listen oder in den Statistiken anderer Friedensforschungsinstitute ist dabei nicht entscheidend. Wichtig ist viel mehr die in den vorliegenden Zahlen abzulesende Tendenz und die sah im aktuellen SIPRI-Bericht so aus, dass zwei Länder erhebliche Steigerungsraten beim Rüstungsexport aufwiesen: Russland und Deutschland. 8
Die sogar zur offiziellen Losung gewordene Formel von der „Kontinuität deutscher Außenpolitik“ (Minister Fischer) bedeutet im Rüstungsexportsektor in der Praxis, dass oftmals die aus friedenspolitischer Sicht konflikt- und krisenverschärfende Politik der ehemaligen Kohl-Kinkel-Regierung fortgesetzt wird. (Beim Stichwort »Waffenlieferungen an Saudi-Arabien« hätten an sich alle Alarmglocken angehen müssen. Statt dessen ist zu befürchten, dass der eingangs geschilderten Entscheidung – Panzerfäuste für die Saudis – weitere heikle Geschäfte folgen. Und wieder einmal geht es dabei auch um Panzer).
Eine grundlegende Änderung der Rüstungsexportpolitik steht weiterhin aus. Mit den im Bundessicherheitsrat vertretenen Ministern Müller und Scharping und Kanzler Schröder wird sie – das lehrt uns die bisher anzutreffende Praxis – lediglich graue Theorie bleiben. Da zur Zeit auch nicht gerade eine machtvolle Friedensbewegung die Bundesregierung unter Druck zu setzen und angesichts der tatsächlichen Rüstungsexportpraxis in Erklärungsnöte zu stürzen vermag und an der Basis der Regierungsparteien nur wenige die Umsetzung »alter Überzeugungen und Grundsätze« einfordern, bleibt – hinsichtlich der stattgefundenen Verschärfungen der Rüstungsexportrichtlinien – nur eine sehr alte, leider immer wieder zutreffende Erkenntnis: Papier ist geduldig.
C. Thomas Klein ist Soziologe, freier Journalist und Autor. Er war einige Jahre als Geschäftsführer im Rüstungsexport-Archiv Idstein und bis vor kurzem als Presse- und Öffentlichkeitsreferent bei der bundesweiten Kampagne gegen Rüstungsexport (Wiesbaden) tätig.
zum Anfang Systemwechsel in Rot-Grün
Zur Debatte um die Alterssicherung
von Horst Schmitthenner
Dass das Altersicherungssystem die wichtigste Säule des deutschen Sozialstaates darstellt, war bisher weitgehend unumstritten. Zweifelsfrei wurde ihm ein unverzichtbarer Beitrag zur sozialstaatlichen Verfassung unserer Gesellschaft zugeschrieben. Drei Komponenten prägen das deutsche System der Alterssicherung:
Zum Ersten beruht das deutsche Alterssicherungssystem auf mehreren Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Zusatzvorsorge. Laut Enquete-Kommission »Demographischer Wandel« des Deutschen Bundestags hat die gesetzliche Rentenversicherung einen Anteil von 78,1 Prozent an der Gesamtleistung der Alterssicherung in Deutschland (1995). Aus dieser zentralen Stellung der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich bereits ihre Priorität in einer solidarischen Reformpolitik.
Zum Zweiten ist der sozialpolitische Erfolg der Rentenversicherung nicht zuletzt das Verdienst seiner tragenden Strukturprinzipien. Grundlegende Konstruktionsprinzipien, die Finanzierungstechnik und der Anpassungsmechanismus haben nicht nur ein erhebliches Maß an ökonomischer Stabilität gewährleistet. Zugleich erwies sich die Rentenversicherung als ausgesprochen flexibel, als es etwa galt, die Jahrhundertaufgabe der sofortigen Integration von etwa 5 Mio. ostdeutschen RentnerInnen zu bewältigen. Und schließlich gelang es, die im Rentenbezug stehenden Generationen an der Wohlstandssteigerung der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Lag das Nettostandardrentenniveau in den 60er Jahren in der Nähe der 60 Prozent, so stieg es bis 1980 auf 70,3 Prozent und pendelt seit den achtziger Jahren um die 70-Prozent-Marke.9 Damit sichert es nach 40 bis 45 Versicherungsjahren ein Niveau, das 1983 von einer offiziellen Alterssicherungskommission als untere Grenze eines »altersgemäßen Lebensstandards« definiert wurde.10
Schließlich ist die paritätische Finanzierung zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ein konstitutives Strukturprinzip der deutschen Rentenversicherung. Bezog sich die paritätische Beteiligung der Arbeitgeber in den Anfangsjahren faktisch auf eine Armenfürsorge, so trug der Arbeitgeberbeitrag im Zuge der Teilhabe der RentnerInnen am gesellschaftlichen Wohlstandswachstum zunehmend zur Finanzierung eines Leistungsniveaus bei, das dem sozio-ökonomischen Entwicklungsstand der Gesellschaft entsprach. Die paritätische Finanzierung im deutschen Sozialstaat beschränkt sich also in ihrer Funktion nicht auf die Beteiligung der Arbeitgeber an einer Grundversorgung.
Der rentenpolitische Vorlauf
Die so konstruierte Rentenversicherung konnte sich bis vor geraumer Zeit der Zustimmung einer breiten gesellschaftlichen Koalition sicher sein.
Vor allem die Standortdebatte hinterließ aber ihre Spuren. Noch vor der letzten Bundestagswahl hatte die konservativ-liberale Regierungskoalition unter Norbert Blüm eine Rentenreform vorgelegt, die aufgrund ihrer Leistungskürzungen bei der SPD-geführten Opposition und den Gewerkschaften auf heftige Kritik stieß. Im Zentrum dieser Kritik standen der geplante »Demografie-Faktor«, der das Netto-Standardrentenniveau bis 2030 auf etwa 64 Prozent herab drücken sollte, sowie die geplante Ersetzung der heutigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch ein System einer Erwerbsminderungsrente.
Nach der gewonnenen Bundestagswahl machte die rot-grüne Bundesregierung einige Härten des RRG 99 rückgängig und kündigte zugleich bis zum Jahr 2000 eine grundlegende Rentenreform an. Das im Juni 1999 von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgelegte Rentenreformkonzept ließ jedoch bereits die Bereitschaft erkennen, mit zentralen Solidarprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung (Aussetzung der Rentenanpassung nach der Nettolohnentwicklung, Aushebelung der paritätischen Finanzierung) und mit dem bisherigen Sozialstaatskonsens zu brechen.11 In den folgenden Monaten veränderte die Bundesregierung einzelne Regelungen des Rentenkonzepts (Abschied von der obligatorischen Privatvorsorge hin zur Förderung einer freiwilligen), blieb jedoch bei den grundsätzlichen Eckpunkten ihres Strukturkonzeptes. Zugleich begann sie »Renten-Konsens-Gespräche« mit Teilen der parlamentarischen Opposition. Die Gewerkschaften legten im Februar 2000 ihrerseits ein gemeinsames Positionspapier (Positionen des DGB zur Rentenstrukturreform)12 vor.
Der Einstieg in das »Mischsystem«
Bereits das »Altersvorsorge-Paket« ließ deutlich werden, dass die sozialdemokratisch geführte Regierung den Kräften nachzugeben bereit war, denen Norbert Blüm noch widerstanden hatte. Dies überraschte um so mehr, als die Kritik an den Blüm-Plänen und das Bekenntnis zur solidarischen Rentenversicherung unbestritten einen entscheidenden Anteil am Erfolg bei der Bundestagswahl 1998 hatten.
Schon seit Jahren zeichnete sich unter den ProtagonistInnen kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme die Tendenz einer strategischen Neuorientierung ab. Nicht mehr die Forderung nach einem radikalen Systemwechsel, sondern die Perspektive eines »Mischsystems« rückte in den Mittelpunkt. Diese sollte aus einer paritätisch und über Beiträge finanzierten Grundrente und aus einer ausschließlich arbeitnehmerfinanzierten ergänzenden Privatvorsorge bestehen.
Dieser Strategiewandel ging teilweise sogar mit einer Entideologisierung der Debatte einher. So werden plötzlich selbst in den Zentralen des Sozialstaatsskeptizismus, etwa in der Deutschen Bundesbank, ökonomische Sachverhalte anerkannt, die zuvor immer wieder mit erbitterter Härte negiert worden waren. Dies gilt etwa für die Probleme, mit denen sich angesichts der erwarteten demographischen Strukturverschiebungen auch das Kapitaldeckungsverfahren konfrontiert sieht.
Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem sozialpolitischer Romantik gewiss unverdächtige Kreise mit lange verteidigten Mythen aufräumen, dient ein neu ernannter Arbeitsminister Fachwelt und Öffentlichkeit das Kapitaldeckungsverfahren als Antwort auf die demografischen Probleme an – und dies auch noch mit dem Gestus, »Neues« – gar »Innovatives« – zu präsentieren.
Dabei hat sich das von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgelegte Rentenreformkonzept weitgehend gegen sozialpolitische Prüfkriterien immunisiert. Denn nicht mehr die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gilt als Maßstab des Systems; vielmehr ist die gesamte »Reform« aus der Zielperspektive einer Senkung bzw. Deckelung der Beitragssätze zur Rentenversicherung formuliert. Die zentrale Stoßrichtung der rot-grünen Rentenpläne, wie sie am 30. Mai 2000 (Modell 1)13 und – leicht modifiziert am 3/4.7. 2000 (Modell 2)14 – der Öffentlichkeit unter dem Titel „Deutschland erneuern – Rentenreform 2000“ vorgestellt wurden, zielt damit auf einen Systemwechsel.
Die versorgungspolitische Stoßrichtung: Grundversorgung statt Lebensstandardsicherung
Nach den rot-grünen Rentenplänen in Modell 1 wurde das Netto-Standardrentenniveau bis 2030 für Rentenneuzugänge auf ein (nach neuen Kriterien berechnetes) Niveau von 64,2 Prozent gekürzt. Für das Jahr 2050 ergab sich ein Rentenniveau von 54 Prozent. Durch diese Einschnitte sollte der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 in der Größenordnung von 22 Prozent gehalten werden.
Die so aufgerissene Sicherungslücke soll durch die Einführung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge geschlossen werden. Diese ist ohne Beteiligung der ArbeitgeberInnen durch die ArbeitnehmerInnen zu finanzieren. Der Aufbau dieser Privatvorsorge soll schrittweise ab 2001 mit Beträgen in Höhe von 0,5 Prozent bis auf 4 Prozent des Bruttolohns im Jahre 2008 erfolgen. In die neue Rentenformel soll zugleich ein „Ausgleichsfaktor« eingeführt werden. Der Ausgleichsfaktor in Modell1 verringerte bei der erstmaligen Rentenfestsetzung die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in einer Höhe, die in Abhängigkeit von der Zahl der Jahre stand, in denen bis zum Rentenbeginn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut werden konnte.
Das Herabdrücken der gesetzlichen Rente in die Nähe der Sozialhilfe und die Kürzung der über eigene Beitragsleistungen erworbenen Sozialrente um die Hälfte eines realen oder fiktiven privaten Vorsorgebetrages stießen in den Gewerkschaften auf strikte Ablehnung. Der Protest führte dazu, dass am 3. und 4. Juli 2000 ein leicht abgewandeltes Konzept vorgeschlagen wurde. Gegenüber Modell 1 unterscheidet sich Modell 2 vor allem in folgenden Punkten:
Zum einen wurde die ursprüngliche Ausgestaltung des Ausgleichsfaktors verändert. Zumindest offiziell soll die Privatvorsorge, deren Förderung eines der zentralen Ziele des gesamten Projektes sein sollte, nicht mehr zum Maßstab für die Kürzung der gesetzlichen Rente gemacht werden. Einer mitgelieferten Modellrechnung ist ein linearer Ausgleichsfaktor zu entnehmen, der ab dem Jahr 2011 die Renten für Rentenneuzugänge jährlich um 0,3 Prozent kürzen und in jährlichen Schritten bis 2030 auf 6 Prozent anwachsen soll.
Insgesamt wurde das Kürzungsvolumen in Modell 2 gegenüber Modell 1 kaum verändert, jedoch zeichnet sich eine andere Aufteilung zwischen Bestands- und Zugangsrenten ab. Für Neuzugänge nach dem Jahr 2030 sollen 64 Prozent nicht weiter unterschritten werden. Schließlich enthält Modell 2 Formulierungen, die auf den ersten Blick eine Relativierung der Beitragssatzhöhen von 20 Prozent im Jahre 2020 und 22 Prozent im Jahre 2030 nahe legen könnten.
Doch auch diese scheinbare Abkehr vom Dogma der Beitragssatzdeckelung bei 20 bzw. 22 Prozent ist mehr Kosmetik als reale Konzession. Die Soll-Formulierungen ändern nichts daran, dass alle weiteren Betrachtungen nach wie vor davon ausgehen, dass im Jahr 2030 von der Beitragsseite her lediglich 22 Prozentpunkte zur Verfügung stehen. Auch nach dem neuen Plan sinkt das Nettorentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Rentenneuzugänge in 2030 auf etwa 60 Prozent.15
Die verteilungspolitische Stoßrichtung: Abschied von der Parität
Die Eliminierung der Lebensstandardsicherung aus der Rentenversicherung geht mit dem Bruch eines zweiten Strukturprinzips einher. Auch die paritätische Finanzierung in der Alterssicherung wird preisgegeben. Durch die vorgesehenen Kürzungen soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf knapp 22 Prozent gehalten werden. Ohne diese »Reform« würde er nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums auf knapp 24 Prozent steigen, woraus sich eine paritätische Beitragslast von jeweils 12 Prozent für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ergäbe. Damit wäre ein Niveau von 68,6 Prozent aus der Rentenversicherung zu finanzieren, während das Gesamtversorgungsniveau in Modell 2 aber bei knapp 69 Prozent liegen wird. Während die ArbeitgeberInnen in 2030 einen Beitragssatz von knapp 11 (statt 12 Prozent) zu tragen haben, müssen die ArbeitnehmerInnen 15 Prozent (11 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung plus 4 Prozent Privatvorsorge) aufbringen.
Der Verweis im SPD-Vorstandsbeschluss, bei der privaten Vorsorge existiere eben keine sozialstaatliche Tradition der paritätischen Finanzierung, ist für SozialdemokratfInnen schlicht peinlich. Sozialstaatliche Tradition in Deutschland ist die Beteiligung der ArbeitgeberInnen an einer Altersversorgung, die ein möglichst den Lebensstandard sicherndes Niveau gewährleistet. Bis vor wenigen Monaten bestand Konsens darüber, dass das Niveau von 70 Prozent jedenfalls nicht in größerem Umfang unterschritten werden darf. Gerade dieses Niveau soll die gesetzliche Rentenversicherung nach den rot-grünen Plänen aber nicht mehr sichern, um den Menschen einen »Anreiz« zum Aufbau einer Privatvorsorge zu geben. Die Angst der Menschen vor sozialer Unterversorgung im Alter ist Grundlage dieser den Bürger »aktivierenden« Sozialstaatspolitik.
Den Entlastungen des Bundeshaushalts ist der Aufwand gegen zu rechnen, der zur Förderung der Privatvorsorge bereit gestellt werden soll. Nach Modell 1 sollte durch eine Erweiterung des Vermögensbildungsgesetzes der Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge bei unterdurchschnittlichen und mittleren Einkommen nach folgenden Regeln gefördert werden: ArbeiterInnen und Angestellte mit einem zu versteuernden Einkommen bis DM 35.000/70.000 p.a. (ledig/verheiratet) sowie LohnersatzleistungsbezieherInnen sollten eine Zulage in Höhe von 50 Prozent des Aufwandes zur Altersvorsorge, maximal DM 400 jährlich erhalten. Diese Fördersumme wurde im Zuge erster Verhandlungen mit der parlamentarischen Opposition und als Reaktion auf den gesellschaftlichen Protest erhöht. BezieherInnen von Einkommen bis zu den genannten Grenzen sollen nun nach Modell 2 eine Zulage von bis zu DM 1.000 pro Jahr erhalten, vorausgesetzt, sie haben zwei oder mehr Kinder. Die Aufwendungen für die Kapitalvorsorge werden bis zu einem Höchstbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei gestellt.
Die ordnungspolitische Stoßrichtung: Kapitalsystem frisst Sozialsystem
Auch die Vorstellung einer friedlichen Koexistenz der beiden Komponenten des Mischsystems ist eine politisch gewollte Illusion. Das solidarische Umlagesystem wird perspektivisch den Kürzeren ziehen. Hat das Prinzip individueller Renditemaximierung das Ziel solidarischer Risikoabsicherung als reformpolitisches Leitbild erst einmal verdrängt, wird die Wettbewerbsschwäche der Sozial- gegenüber der Kapitalrente sich schnell verstärken. Die Aufteilung der Aufgaben und mit ihnen der Zukunftschancen zwischen den beiden Systemen ist klar. Unter dem Regime eines radikalisierten Äquivalenzdenkens und individueller Kosten-Nutzen-Kalküle schlagen die sozial- und gesellschaftspolitisch höchst wertvollen Solidarelemente der GRV schnell in Fesseln im ordnungspolitischen Systemwettbewerb um.
Das Rentenkonzept enthält Umverteilungsmechanismen, die auf jeden Fall Leistungsanteile in Richtung des privaten Kapitalsystems lenken. Installiert sind diese Mechanismen zum einen in der neuen Rentenanpassungsformel, die keine Rückkehr zur Anbindung der Renten an die Nettolohnentwicklung beinhaltet. Zusätzlich zu dem bereits dämpfend auf die jährlichen Rentenanpassungen wirkenden privaten Vorsorgebetrag in Höhe von 4 Prozent werden zukünftig zwar steigende Rentenversicherungsbeiträge der BeitragszahlerInnen mindernd bei der Rentenanpassung berücksichtigt, die rentensteigernde Wirkung der Entlastung der Nettolöhne durch die geplanten Steuerreform und den prognostizierten Rückgang der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung jedoch nicht.Der zweite Umverteilungsmechanismus verbirgt sich im Ausgleichsfaktor. Mit dem neuen Kürzungsfaktor wächst der Anteil der Privatvorsorge an der Gesamtversorgung von 0,15 Prozent in 2002 auf 12 Prozent in 2030.
Gewinner und Verlierer
Hat die rot-grüne Regierungskoalition durch ständig neu überarbeitete Modelle zu einer erheblichen Unübersichtlichkeit in der Rentendebatte beigetragen, so lassen sich die GewinnerInnen dieses Systemwechsels eindeutig benennen. Verteilungspolitische GewinnerInnen des ganzen Unternehmens sind die Arbeitgeber. Während nach heutigen Modellannahmen die Versicherten in 2030 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens zur Sicherung eines Gesamtversorgungsniveaus von gut 68 Prozent aufbringen müssen, beträgt der Beitragssatz der ArbeitgeberInnen lediglich 11 Prozent.
Die zweite Gewinnergruppe stellen die AkteurInnen des Kapitalmarktes, bis jetzt vor allem die Versicherungskonzerne dar. Zu Recht stellt etwa die Wochenzeitschrift Die Zeit fest: „Auf bis zu 3 Billionen Mark schätzen Experten den Markt für die private Altersvorsorge – ein gigantischer Kuchen, um dessen Stücke sich Versicherer, Fondsgesellschaften, Banken und Bausparkasse balgen.“ Und mit Blick auf die geforderte Ausgestaltung der Privatvorsorge, die insbesondere die private Versicherungswirtschaft privilegiert, heißt es weiter: „Noch streiten Regierung und Opposition über die Rentenreform. Ein Gewinner aber steht schon fest: die Versicherungsbranche.“16
Systemreform statt Systemwechsel
Der rot-grüne Systemwechsel verspielt die Chance auf eine Reform, die die Potenziale der sozialen Rentenversicherung zur sozialpolitischen Bewältigung des gesellschaftlichen Strukturwandels aktiviert.
Am Beginn einer Reform muss eine ehrliche Antwort auf zwei zentrale Fragen stehen: Ist das heutige Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ausreichend, zu hoch oder zu niedrig? Und: Sind die heutigen Verteilungsrelationen zwischen den Generationen sowie zwischen Kapital und Arbeit als gerecht anzusehen oder müssen sie verändert werden? Der Regierungsentwurf beantwortet sie eindeutig: Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird offensichtlich als zu hoch eingeschätzt und die Verteilungsstruktur soll zu Lasten von BeitragszahlerInnen und RentnerInnen verschoben werden.
Der wirkliche Reformbedarf: Einstellung der Rentenversicherung auf den gesellschaftlichen Wandel
Die gewerkschaftliche Position geht von anderen Antworten aus. Sie sieht keine Spielräume bei der Senkung des Rentenniveaus und spricht sich dafür aus, die zukünftig sich verstärkenden Risikopotenziale, die insbesondere aus dem Wandel der Erwerbsarbeit entstehen, durch die Schließung von Sicherungsslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung und eine paritätisch finanzierte, obligatorische und solidarisch ausgestaltete betriebliche Altersversorgung zu schließen. Sie setzt auf einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen und die Beibehaltung der Parität zwischen Kapital und Arbeit. Folgende Eckpunkte sollten zu einem solchen Reformkonzept gehören:
- Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses schmälert nicht nur die Finanzierungsbasis der sozialen Sicherungssysteme; zunehmende Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, befristete und niedrig entlohnte Erwerbsarbeit, prekäre Selbstständigkeit usw. erzeugen neue Risikopotenziale, insbesondere im Alter und bei Verlust des Arbeitsplatzes. Die Annahmen der statistischen Eckrente und damit ihr Sicherungsniveau werden zunehmend zur Fiktion.17 Auf diese Entwicklungen wäre in der Rentenpolitik mit drei Reformstrategien zu reagieren: einmal mit einer schrittweisen Ausdehnung der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen, zum zweiten mit einer Höherbewertung z.B. von Zeiten der Arbeitslosigkeit und drittens mit der Stärkung bedarfsorientierter Elemente der Mindestsicherung.
- Mit Blick auf das gewandelte gesellschaftliche Rollenverständnis von Frauen erweist sich die heutige Form der Hinterbliebenenversorgung als nicht mehr zeitgemäß. Notwendig ist eine rentenpolitische Reform, die abgeleitete durch eigenständige Alterssicherungsansprüche der Frauen ersetzt.
- Auch die Gewerkschaften sprechen sich keineswegs prinzipiell gegen zusätzliche Vorsorgemaßnahmen aus, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus weisen. Bei einer Reform des Gesamtsystems gesellschaftlicher Alterssicherung legen sie jedoch die Priorität auf den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Ein solcher Ausbau müsste sich an folgenden Eckpunkten orientieren:
Finanzierung einer solidarischen Rentenreform
Bliebe die Frage der Finanzierung einer solidarischen Rentenreform. Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger wurden Prognosen über die Entwicklung von Beitragssätzen und Rentenniveaus durchgerechnet. Eine Prognoserechnung ergab folgendes Szenario: Während sich das Rentenniveau von 70,11 Prozent im Jahre 2000 mit einem Beitragssatz von 19,3 Prozent finanzieren ließ, erforderte die Finanzierung eines Niveaus von 68,6 Prozent im Jahre 2030 einen gesamten Beitragssatz von 23,9 Prozent. Die paritätisch aufgeteilte Beitragslast von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen würde also von 9,65 Prozent (2000) auf 11,95 Prozent (2030) ansteigen, das Rentenniveau um 1,48 Prozentpunkte sinken.
Die Gewerkschaften sehen darin ein akzeptables Referenzszenario für die weiteren Reformüberlegungen. Durch eine moderate Senkung des Rentenniveaus trügen die RentenbezieherInnen zum ebenfalls relativ moderaten Beitragssatzanstieg bei. Natürlich: Auch diese Standardniveaubetrachtung lässt Versorgungsprobleme aufgrund der Einschränkungen im Leistungsrecht und des genannten Wandels der Erwerbsbiografien außer Acht. Doch sollte die zuvor skizzierte Reform der Rentenversicherung zu einer merklichen Mehrbelastung führen oder ein Beitragssatz von 24 Prozent gesellschaftlich als nicht akzeptabel angesehen werden, stünden solidarische Reformoptionen des Finanzierungssystems zur Verfügung.
- Zum einen wären die unterschiedlichen Modelle einer Anhebung bzw. Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie der Erweiterung des versicherten Personenkreises in der gesetzliche Rentenversicherung auf ihre Finanzwirkungen zu prüfen. Zwar stünden der sofortigen Einnahmeverbesserung zeitversetzt entsprechende Mehrausgaben für zusätzliche Rentenzahlungen gegenüber. Aber man könnte mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bzw. der schrittweisen Universalisierung etwa im Jahre 2015 beginnen, um die Mehreinnahmen mit Beginn der demografisch induzierten Mehrbelastungen einsetzen zu lassen. Die Mehrausgaben fielen dann Jahrzehnte später an, wenn aus demografischen Gründen mit einer Entlastung der Rentenkassen zu rechnen ist.
- Zweitens sprechen viele Gründe für eine Neujustierung zwischen Beitragsmitteln und Steuereinnahmen in der Rentenversicherung. Hier sind zweifelsohne deutliche Spielräume vorhanden, ohne den »Beitragscharakter« des Rentenversicherungssystems in Frage zu stellen. Nach wie vor beträgt der West-Ost-Transfer in der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich DM 17 Mrd. (1999) und werden die arbeitsmarktbedingten Mindereinnahmen bzw. Zusatzkosten auf ca. DM 35 Mrd. geschätzt. Eine Beteiligung aller StaatsbürgerInnen an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe über Steuermittel wäre durchaus zu rechtfertigen.
- Schließlich ist über eine Einbeziehung der betrieblichen Wertschöpfung in die Finanzierung der Rentenversicherung zu reden. Die Vorstellungen reichen von einem zusätzlichen Wertschöpfungsbeitrag der ArbeitgeberInnen bis zu Modellen einer generellen Umbasierung des Arbeitgeberbeitrags auf die Wertschöpfung. Die Gewerkschaften haben diese Modelle in der Vergangenheit auch deshalb nur sehr zurückhaltend bewertet, weil sie nur dann dauerhaft ergiebiger sind, wenn sie mit der paritätischen Finanzierung ( und zwar zulasten der ArbeitgeberInnen) brechen; die Umsetzung der Regierungspläne würde für weitere Reformdebatten die Lage grundlegend verändern.
Ausblick
Was immer als Pro- oder Contra-Argument gegenüber den hier genannten Maßnahmen angeführt werden mag, es sollte deutlich geworden sein: Die gegenwärtigen Pläne der Bundesregierung und ihr verteilungs- und ordnungspolitischer Paradigmenwechsel sind nicht ohne Alternativen. Es spricht für die deutsche Sozialdemokratie, dass die Beschlüsse im Parteivorstand und der Bundestagsfraktion, mit denen die Rentenpläne durchgepaukt werden sollen, alles andere als überzeugende Mehrheiten auswiesen. Sachliche Aufklärung der Bevölkerung, wie sie die beschlossene Informationskampagne der Gewerkschaften vorsieht, ist eine notwendige Maßnahme gesellschaftlicher Gegenwehr. Doch spätestens im Herbst 2000 werden intensivere, betriebliche und gesellschaftliche Aktionsformen hinzu kommen müssen. Ein geeignetes Motto für diese Aktionen wäre. »Für Arbeit und soziale Gerechtigkeit, Teil 2«.
Horst Schmitthenner ist Vorstandsmitglied der IG Metall
zum Anfang Atomausstieg in weiter Ferne
Zum Atomkompromiss zwischen Bundesregierung und Atomwirtschaft
von Renate Backhaus
Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern seit Jahren den Sofortausstieg aus der Atomenergienutzung. Die unbeherrschbaren Risiken beim Betrieb der Anlagen und die fehlende Entsorgung sind zwingende Gründe für diese nach wie vor richtige Forderung. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen befasst sich in seinem neuesten Gutachten 2000 mit den »Risiken der Entsorgung« und stellt dazu fest : „ Der Umweltrat hält aufgrund der Charakteristiken bestrahlter Brennelemente und der in weiten Teilen ungelösten Entsorgungsprobleme eine weitere Nutzung der Atomenergie für nicht verantwortbar.“ Dagegen hat die Bundesregierung die Frage des Atomausstieges in den letzten Monaten nur noch zu einer Debatte über Restlaufzeiten und Entschädigungen »verkommen« lassen.
Zur Erinnerung: Bereits in der Koalitionsvereinbarung wurde aus dem „sofortigen Ausstieg“ wie ihn die Grünen noch im Wahlkampf 1998 gefordert hatten, die Formulierung „die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden.“ Und während das Wahlprogramm der Grünen noch davon sprach, dass es zwar das Ziel sei, eine entschädigungsfreie Stilllegung zu erreichen, diese jedoch nicht zur Bedingung für den Atomausstieg werden dürfe, wurde inzwischen die Entschädigungsfreiheit zum unangreifbaren Dogma.
Der zwischen der Bundesregierung und den vier größten Unternehmen der Atomindustrie vereinbarte so genannte Konsens wird jetzt der Bevölkerung als Atomausstieg dargestellt. Ganz anders dagegen die Einschätzung des Deutschen Atomforums. Dessen Präsident äußerte sich nach Abschluss der Vereinbarung dahingehend, dass er „den ungestörten Betrieb der Kernkraftwerke auf Jahre hinaus gesichert sieht.“
Tatsächlich hat der zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVU) gefundene »Konsens« mit dem ursprünglich von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam verfolgten Ziel, „den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie noch innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar zu regeln“ (Koalitionsvereinbarung) nur noch wenig zu tun.Vereinbarung behindert den zügigen Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung
Als besonders problematisch erweist sich die Festlegung auf über 2.600 Terawattstunden Atomstrom, die noch bis zum Abschalten des letzten Meilers erzeugt werden dürfen, ohne dass ein Enddatum festgelegt wurde, an dem das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen muss. Diese Strommenge wurde an Hand der fünf auslastungsstärksten Jahre seit 1990 berechnet, auf die dann noch ein Zuschlag von 5,5% Leistungserhöhung aufgeschlagen wurde. Zudem wurden für das nie genehmigungsfähige Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich weitere 107 Terrawattstunden hinzugerechnet. Selbst AtomkraftbefürworterInnen rechnen bei solchen Strommengen mit einer durchschnittlichen Gesamtlaufzeit von 34 Kalenderjahren je Atomkraftwerk und widersprechen damit der Bundesregierung, die von 32 Jahren Regellaufzeit spricht. Durch Umschichten der Atomstrommengen unrentabeler alter Meiler auf neuere Reaktoren kann deren Laufzeit dann nochmals erheblich erhöht werden. Die Atomenergie in Deutschland droht damit noch weit über das Jahr 2023 hinaus zum Hemmschuh für den Umstieg in eine nachhaltige und zukunftsweisende Energieversorgung zu werden.
Von allen Seiten wurde inzwischen bestätigt, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen nicht auf der Abschaltung eines Atomkraftwerkes noch in dieser Legislaturperiode beharrt hat. Dem Atomkraftwerk Obrigheim, das seine genehmigte Strommenge noch vor der nächsten Bundestagswahl aufbrauchen würde, wurde ausdrücklich eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2002 eingeräumt.
Regierung gibt Handlungsspielraum bei Sicherheitsfragen ab
Interpretationsfähige Passagen zu der Frage von Sicherheitsstandards und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen noch intensivere Auseinandersetzungen um die nun anstehende Novelle des Atomgesetzes erwarten. „Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, um diesen Sicherheitsstandards (der AKWs) und die diesem zugrundeliegende Sicherheitsphilosophie zu ändern“, lautet die Vereinbarung. Damit hat sich die Regierung eine Beschränkung bei Fragen der Sicherheit aufzwingen lassen. Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit ist aber ein Grundrecht. Wenn es neue Erkenntnisse oder unerwartete Ereignisse gibt, muss eine verantwortlich handelnde Regierung die Sicherheitsanforderungen verstärken können. Es ist zwar nicht vereinbart worden, dass der derzeitige Sicherheitsstandard »eingefroren« wird, aber die Regierung hat im Konsenspapier zugestimmt, dass „die Kernkraftwerke und sonstigen kerntechnischen Anlagen auf einem international gesehen hohen Sicherheitsstandard betrieben werden.“ Damit verabschiedet sich die Regierung davon, ganz konkret selbst zu bestimmen, welche Anforderungen an den Stand von Wissenschaft und Technik gestellt werden, sie belässt es bei den Vorgaben der Vorgängerregierung. Bei einer verantwortbaren Bewertung der Sicherheit müssen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse und nicht nur die »herrschende« Meinung herangezogen werden. Da die Risikoermittlung und -bewertung in der Hand der Bundesregierung liegt, ist die Sicherheitsphilosophie von den Gerichten nur beschränkt überprüfbar. Diese Erfahrung musste z.B. die Autorin bei dem Prozess gegen das AKW Krümmel machen. In der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht stellte das Gericht fest, es sei nicht seine Sache „die dem Verordnungsgeber ( Bundesregierung) zugewiesene Aufgabe der Bewertung wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der Bewertung des Risikos durch eine gerichtliche Bewertung zu ersetzen“. Mit anderen Worten, es ist Aufgabe der Bundesregierung, wissenschaftliche Erkenntnisse zu bewerten und bei der Festlegung der Sicherheitsstandards zu berücksichtigen.
In Zukunft soll es laut Konsenspapier Sicherheitsüberprüfungen geben, die auf der Grundlage des PSÜ-Leifaden (Periodische Sicherheits-Überprüfung) durchgeführt werden sollen. Dieser Leifaden wurde von der ehemaligen Bundesumweltministerin Merkel entwickelt und wurde seinerzeit von den damaligen Oppositionsparteien SPD und Grünen zu Recht heftig kritisiert. Jetzt soll dieser Leitfaden nur in Absprache mit denen geändert werden, die es zu überprüfen gilt: „Bei einer Fortentwicklung des Leitfadens wird BMU (Bundesumweltministerium) die Länder, die Reaktorsicherheitskommission und die Betreiber der KKW beteiligen.“
Unzureichende Risikoabdeckung
Zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurde im Konsens vereinbart: „Die Deckungsvorsorge wird durch die Aufstockung der sogenannten zweiten Tranche oder einer gleichwertigen Regelung auf einen Betrag von 5 Mrd. erhöht.“ Damit kommen die Betreiber zwar einer langjährigen Forderung nach Erhöhung der Deckungsvorsorge nach, der Umfang von fünf Mrd. DM ist allerdings nicht ausreichend. Die Risikostudie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, die im Auftrage der früheren Bundesregierung erstellt wurde, ergab die Wahrscheinlichkeit eines Super-GAU durch technisches Versagen am Beispiel des Atomkraftwerkes Biblis mit einmal in 30 000 Betriebsjahren. Demnach liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei 30 jähriger Betriebszeit in einem der 19 deutschen Atomkraftwerke ein Super-GAU ereignet, bei zwei Prozent. Hinzu kommt, dass bei dieser Risikoberechnung nur technisches Versagen berücksichtigt wurde, menschliches Fehlverhalten ist darin nicht enthalten.
Ein AKW-Unfall mit massiven Radioaktivitätsfreisetzungen verursacht unvorstellbar hohe Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden. Nach einer Studie der renommierten Prognos-AG, erstellt 1992 noch für das damals CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium, betragen die Schäden mehr als 10 Billionen DM. Die von deutschen AKWs ausgehenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Sachgüter und Vermögen sind derzeit entsprechend dem Atomgesetz nur mit einer einzigen Milliarde DM abgedeckt, also nur mit 0,01% der möglichen Schadenssumme und die Betreiber sind derzeit nur für die Hälfte der Deckungssumme (also für 500 Millionen DM) versichert.
Unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im sog. Konsens wurde weiter vereinbart: „Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht.“ Mit dieser Zusage wird z.B. die Besteuerung von Kernbrennstäben in Frage gestellt und damit wiederum werden die veralteten Strukturen der Stromerzeugung festgeschrieben. Es bleibt offen, wie die notwendigen Verbesserungen im Strahlenschutz bewertet werden. Die Betreiber werden das möglicherweise erfolgreich als »Diskriminierung« bewerten können.
Neue Novelle zum Atomgesetz
Zur Umsetzung der Vereinbarung muss das Atomgesetz (AtG) novelliert werden. Dazu wurde im Konsenspapier beschlossen: „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieser Eckpunkte (des Konsenspapiers) einen Entwurf zur Novelle des Atomgesetzes (AtG) erarbeiten. Über die Umsetzung in der AtG-Novelle wird auf der Grundlage des Regierungsentwurfes vor der Kabinettsbefassung zwischen den Verhandlungspartnern beraten.“
Es ist zu befürchten, dass sich bei diesen »Beratungen« die Betreiber durchsetzen. Mit den getroffenen Vereinbarungen und weiteren Interpretationsmöglichkeiten der Betreiber wird die Atomgesetznovelle nicht zu einem Ausstieg aus der Atomenergie führen, sondern bestenfalls ein für die Betreiber kostengünstiges, Jahrzehnte dauerndes Auslaufen mit sich bringen.
Sichere Entsorgung?
Unter dem Stichwort »Entsorgung« wurden u.a. die Aspekte Zwischenlager, Wiederaufarbeitung und Endlagerung angesprochen. Zum Thema Zwischenlager heißt es in dem Konsenspapier: „Die EVU errichten so zügig wie möglich an den Standorten der KKW (Kernkraftwerke) oder in deren Nähe Zwischenlager. Es wird gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht, vorläufige Lagermöglichkeiten an den Standorten vor Inbetriebnahme der Zwischenlager zu schaffen.“ Durch Standortzwischenlager wird das Aktivitätsinventar am Standort drastisch erhöht und bei einem Unfall könnte möglicherweise auch das Zwischenlager mitbetroffen sein. In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den EVU steht nichts über die Größe der Zwischenlager an den AKWs; es sollen Zwischenlager genehmigt werden, die den Restlaufzeiten der AKWs entsprechen, aber es ist kein absolutes Enddatum für die AKWs in der Vereinbarung enthalten. Die Zwischenlager sind eine Garantie für den Weiterbetrieb, da die »Entsorgung« damit gesichert ist ( ausreichende Kapazitäten für beliebige AKW-Laufzeiten, keine Transportprobleme).
Wiederaufarbeitung über 2005 hinaus?
Zur bisherigen »Entsorgungsstrategie« gehört die Wiederaufarbeitung (WAA) im Ausland. Die Risiken beim Transport zur Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield in England oder nach LaHague in Frankreich, die radioaktive Verseuchung der Umgebung der Anlagen und insbesondere das bei der WAA »übrig gebliebene« Plutonium sind Gründe genug für das sofortige Beenden dieser Risikotechnologie. Im Konsenspapier hat sich die Regierung aber mit den Betreibern darauf verständigt, dass noch bis zum „01.07.2005 abgebrannte Brennelemente zur Wiederaufarbeitung transportiert werden dürfen.“ Sämtliche Verträge, die zwischen den Betreibern der AKWs und den Betreibern der WAA geschlossen sind, können also noch abgearbeitet werden, es entfallen lediglich Optionen auf Vertragsverlängerung. Und auch nach dem 01.07.2005 wird die Wiederaufarbeitung mit all ihren Risiken fortgesetzt, die angelieferten Mengen dürfen verarbeitet werden, da lediglich für den Transport, aber nicht für die Wiederaufarbeitung ein festes Enddatum vereinbart wurde. Die ersten Konsequenzen aus dieser Konsensvereinbarung waren schon bei der Konferenz der Nordseeanrainer-Staaten Mitte des Jahres zu erleben: Dort scheiterte eine dänisch-irische Regierungsinitiative, die Wiederaufarbeitung in LaHague und Sellafield sofort auszusetzen. Stattdessen wurde nur beschlossen, die Genehmigungsverfahren für die Ableitung radioaktiver Stoffe zu verschärfen. Deutschland konnte sich der dänisch-irischen Initiative erst gar nicht anschließen, da ein sofortiger Stopp der Wiederaufarbeitung den getroffenen Vereinbarungen im Konsenspapier widersprochen hätte.
Offene Fragen zur Endlagerung
Das geplante Endlager Schacht Konrad war und ist nicht geeignet, schwach- und mittelradioaktiven Müll aufzunehmen. Während der Auslegungszeit der Unterlagen wurden rund 290.000 Einwendungen gegen dieses geplante Endlager gesammelt. In der Koalitionsvereinbarung spricht auch die Regierung davon, dass für „die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen ausreicht.“ Damit war klargestellt, dass die Regierung Schacht Konrad ebenfalls nicht als Endlager angesehen hat, denn die Formulierung „ein einziges Endlager“ beinhaltet, es muss ein Endlager für hochradioaktiven Müll geben, in dem auch schwach- und mittelradioaktiver Müll eingelagert werden kann. Schacht Konrad ist aber für hochradioaktiven Müll nicht geeignet und war dafür auch nie vorgesehen. In der Konsensvereinbarung heißt es aber jetzt, „dass das Planfeststellungsverfahren für Schacht Konrad abgeschlossen wird“. Das bedeutet u.a. ein Abrücken von dem Konzept, nur ein Endlager für alle Arten von radioaktiven Abfällen zu errichten. Als nächstes wird ein Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad erlassen. Auf eine Einlagerung von Atommüll wird aber verzichtet, „um eine gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.“ Was sich so vordergründig als freundlicher Akt darstellt, ist in Wirklichkeit ein Armutszeugnis für die Regierung. Die Entscheidung, ob Schacht Konrad geeignet ist oder nicht, ob Müll eingelagert werden darf oder nicht, wird den Gerichten überlassen. Die »Verantwortung«, Schacht Konrad zu stoppen, liegt nun bei eventuellen KlägerInnen. Umliegende Gemeinden, Verbände oder Initiativen sollen hier auf dem Klageweg für die Regierung die Kohlen aus dem Feuer holen.
Als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle wurde bisher nur der Salzstock in Gorleben untersucht. Die Vereinbarungen im Konsenspapier sind hierzu allerdings unzureichend und widersprechen z.T. früheren Aussagen der Bundesregierung. Hieß es in der Koalitionsvereinbarung noch: „An der Eignung des Salzstockes in Gorleben bestehen Zweifel,“ heißt es jetzt in dem mit den Betreibern getroffenen Konsensvereinbarungen: „Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnnen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben (…) nicht entgegen.“ Damit hat die Bundesregierung nur noch allgemeine Bedenken und ignoriert das wasserdurchlässige Deckgebirge des Salzstockes. Dieses Deckgebirge war ursprünglich als Sicherheitsbarriere gedacht, ein wasserdurchlässiges Deckgebirge kann aber niemals eine Barrierenfunktion wahrnehmen und für Millionen von Jahren einen sicheren Einschluss des Atommülls gewährleisten. Trotzdem heißt es in dem Konsenspapier: „Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben als Standort für ein Endlager.“
Zwar kommt Salz als potenzielles Wirtsgestein für ein Endlager in Frage, aber auch Gesteinsformationen wie Granit oder Ton kommen in Betracht. Der Salzstock Gorleben wurde nicht nach Sicherheitskriterien ausgesucht, sondern vor allem aus politischen Gründen ausgewählt. Er liegt in einer dünnbesiedelten Gegend und lag bei der Ernennung in unmittelbarer Nähe der Grenze zur DDR. Die Erkundung des Salzstockes wird nun lt. Konsenspapier „ für mindestens 3 Jahre, längstens jedoch für 10 Jahre unterbrochen.“ Damit könnte Gorleben ohne eine Änderung des Vertrages/Konsenspapieres schon kurz nach einem möglichen Regierungswechsel 2003 weiter erkundet werden, zumal mit den obigen Aussagen der Bundesregierung die Eignungshöffigkeit bestätigt wird.
Es stellt sich die Frage, welche Aufgabe in dieser Situation ein vom Bundesumweltministerium (BMU) eingerichteter »Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte« überhaupt noch haben kann: Bei einem vorhandenen angeblich eignungshöffigen Endlagerstandort und einem weiteren zur Genehmigung freigegebenen Endlager (Schacht Konrad) entwickelt sich die Tätigkeit des Arbeitskreises – völlig unabhängig von dem fachlichen Niveau der Arbeit und ihrem rein wissenschaftlichen Stellenwert – praktisch zu einer Alibifunktion.
Die ungelöste und unlösbare Endlagerung ist einer der wichtigsten Gründe dafür, sofort aus der Atomenergienutzung auszusteigen. Jede weitere Produktion von Atommüll ist unverantwortlich. Hier sei auch an das eingangs zitierte Votum des Sachverständigenrates für Umweltfragen erinnert.
Kontrollrechte für Atomkonzerne
Neben der Vereinbarung, dass der Gesetzentwurf zur Novellierung des AtG zwischen den Verhandlungspartnern beraten wird, soll zur Umsetzung der Atomvereinbarungen eine „hochrangige Arbeitsgruppe aus drei Vertretern der beteiligten Unternehmen und drei Vertretern der Bundesregierung“ eingesetzt werden. Zur Durchführung der Atommülltransporte „richten Bundesregierung, Länder und Elektrizitätsunternehmen( EVUs ) gemeinsam eine ständige Arbeitsgruppe ein, die auch mit den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammenarbeitet.“ Die Atomkonzerne haben also weitreichende Möglichkeiten erhalten, Regierungstätigkeit und hoheitliche Aufgaben zu beeinflussen. Da drängt sich die Frage auf, wer regiert eigentlich dieses Land? Bekommen Atomkonzerne Mitsprache, wie und wie schnell Castor-Transporte genehmigt werden, wie Polizeieinsätze gegen zu erwartende Demonstrationen und Blockaden vorbereitet werden? Mit diesen Schattengremien hat sich die Atomwirtschaft weitreichende Kontrollrechte auf die Regierungstätigkeit gesichert.
Fazit
Mehr als weitere 20 Jahre lang müssen die Menschen mit dem atomaren Risiko leben. Es wird noch einmal soviel Atomstrom produziert wie in allen bisherigen Betriebsjahren zusammen und die Menge des Atommülls wird sich fast verdoppeln. Die in der Koalitionsvereinbarung getroffene Aussage: „Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar geregelt“, wurde nicht umgesetzt. Der in der Konsens-Vereinbarung enthaltene entscheidende Satz, der dieses klarstellt und dem die Bundesregierung zugestimmt hat, lautet: „Für die verbleibende Nutzungsdauer (soll) der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung gewährleistet werden.“ Damit ist der Atomausstieg in weite Ferne gerückt, denn der sog. Konsens hat mit einem Atomausstieg nichts zu tun.
Renate Backhaus ist atompolitische Sprecherin des Bundesvorstandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
zum Anfang Die Kontinuität der Abwehr
Eine asylpolitische Halbzeit-Bilanz
von Heiko Kauffmann
Ginge es nur nach den Stichworten in der medialen Berichterstattung und nach den Schlagzeilen in den Printmedien, so könnten ungeübte BetrachterInnen des politischen Diskurses in Deutschland tatsächlich auf die Idee kommen, die Themen Migration und Asyl erlebten eine Konjunktur: »Einwanderungskommission«, »Asyl-Beirat«, »Green-Card« oder »Blue-Card«, »Bündnis für Demokratie und Toleranz« – all diese Stichworte und Leitbegriffe lassen bisher jedoch nicht einmal im Ansatz Bemühungen um eine neue menschenrechtlich orientierte Asylpolitik erkennen. Dies auch deshalb, weil einer der Haupt-Stichwortgeber, Innenminister Otto Schily, die Hoffnungen auf einen rationalen konstruktiven gesellschaftlichen Diskurs immer wieder durch seriös verbrämten Populismus untergräbt, wenn er – etwa durch falsche Zahlen, durch aus der Luft gegriffene Behauptungen von den angeblichen „Grenzen der Belastbarkeit“, durch seine Einlassung, das deutsche Asylrecht sei nicht Europa-kompatibel etc. etc. – unterschwellige Ressentiments anspricht und gefährliche Stimmungen schürt. Die Halbzeit der Legislaturperiode ist daher Anlass für eine kritische Zwischenbilanz der bisherigen Rot-Grünen Regierungsarbeit.
Nimmt man als Maßstab für diese Zwischenbilanz die Erwartungen und Forderungen von Seiten der Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen – wie sie in den »Mindestanforderungen an ein neues Asylrecht« zum Ausdruck kommen, die Parteitagsbeschlüsse von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie deren Versprechungen in der letzten Legislaturperiode und schließlich die Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün vom 20. Oktober 1998, so muss man das ernüchternde Fazit ziehen: Nur wenig wurde versprochen – kaum etwas gehalten!
Dies sei an zehn zentralen Punkten und Vorhaben der Koalition demonstriert.
Altfallregelung
Schon bei der letzten Altfallregelung der Regierung Kohl/Kanther im März 1996 waren die Kriterien so eng gesetzt, dass zwar bis Ende 1997 diese Regelung von rund 7.800 Menschen in Anspruch genommen werden konnte. Die Zahl war jedoch weit entfernt selbst von den Erwartungen der damaligen Bundesregierung, die von 20.000 bis 30.000 Menschen gesprochen hatte.
Bei der auf der Innenministerkonferenz in Görlitz am 19. November 1999 verabschiedeten Altfallregelung, für die die Innenminister wiederum cirka 20.000 »Begünstigte« prognostiziert haben, ist davon auszugehen, dass von dieser Altfallregelung aufgrund der restriktiven Ausschlussklauseln noch weniger Menschen als 1996/1997 begünstigt werden und ein Bleiberecht erhalten. Besonders problematisch ist der »Doppelbeschluss« bei den Stichtagen – neben dem langjährigen Aufenthalt Sozialhilfe-Unabhängigkeit durch legale Erwerbstätigkeit zum 19. November 1999, die grundsätzliche Herausnahme von Flüchtlingen mit langem Aufenthalt aus dem ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Kosovo) und die unterschiedlichen Interpretationen und Auslegungen durch entsprechende Anwendungshinweise in den einzelnen Bundesländern. Einige Bundesländer versuchen, mit ihrem Erlass die Anwendung der ohnehin restriktiven Altfallregelung der Innenminister sogar noch zu unterlaufen. So ordnet etwa Baden-Württemberg an, bei den Ausschlussgründen grundsätzlich einen „strengen Maßstab anzulegen“, d.h. die Verwaltungspraxis legt die Voraussetzungen so aus, dass sie nur ganz wenige der Betroffenen erreichen können. Die in »innenministeriellen Schreiben« (IMS) angeordneten Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern laufen dem IMK-Beschluss zuwider und sind so restriktiv, dass in Bayern kaum jemand unter die Altfallregelung fällt (zum Stichtag 29. Februar 2000 sind – bei Tausenden von Anträgen – gerade einmal 128 Aufenthaltsgenehmigungen erteilt worden).Härtefallregelungen
im Ausländergesetz
Schon vor den Bundestagswahlen 1998 hat PRO ASYL zusammen mit Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften eine Härtefallregelung im Ausländergesetz gefordert, um Spielräume für humanitäre Entscheidungen in Einzelfällen herbei zu führen. Härtefallkommissionen, wie sie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein existieren, können ohne eine solche Härtefallklausel im Gesetz aufgrund der restriktiven rechtlichen Vorgaben den Betroffenen in vielen Härtefällen nicht wirklich helfen. So gewährt das geltende Ausländer- und Asylrecht zum Beispiel keinen umfassenden Schutz bei nicht-staatlicher Verfolgung, bei geschlechtsspezifischer Verfolgung oder bei Bürgerkriegsflüchtlingen. Die rigiden Bestimmungen des Ausländerrechts verhindern allzu oft in vielen dramatischen Einzelfällen eine menschliche Lösung. Auch der von Bundesinnenminister Schily ins Gespräch gebrachte »Asyl-Beirat« kann eine Härtefallklausel im Gesetz und Härtefallkommissionen in den Bundesländern nicht ersetzen.
Ob und inwieweit es hier durch eine Novellierung im Ausländergesetz künftig zu humanitären Lösungen in Einzelfällen kommen kann, bleibt zur Halbzeit der Legislaturperiode weiter ungewiss.
Geschlechtsspezifische Verfolgung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 12. Mai 1999 (BT. Drucksache 14/1058) zum Thema »Anerkennung geschlechtspezifischer Fluchtgründe« hat die Bundesregierung auch zu Forderungen in Bezug auf Gesetzesänderungen – wie von PRO ASYL, Kirchen, Verbänden und Menschenrechtsorganisationen gefordert – Stellung genommen. Dabei betont sie, frauenspezifischen Belangen im Asylverfahren werde das Bundesamt durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen und eine entsprechende Ausgestaltung des Asylverfahrens im Einzelfall gerecht. Wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt seien die Verwaltungsvorschriften „mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe“ überarbeitet worden. Diese wurden am 7. Juni 2000 durch das Kabinett gebilligt und werden in Kürze in Kraft treten. Aber selbst wenn frauenspezifische Fluchtgründe durch die Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu §53 Ausländergesetz stärker als bisher berücksichtigt würden, bliebe davon die besonders restriktive deutsche Interpretation des Flüchtlingsbegriffs bezüglich der Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung unberührt. Dass die Bundesregierung sich hier weitergehenden Forderungen nach Gesetzesänderungen verschließt, entspringt keineswegs der Sorge um einen adäquaten Schutz für verfolgte Frauen, sondern vielmehr ihrer Sorge über die Folgen der Rücknahme eines ideologischen Axioms der Flüchtlingsabwehr: So erklärt sie in ihrer Stellungnahme für die Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss und anderer (BT-Drs. 14/1083) vom 23. Juni 2000: „Im Ergebnis ist das Thema frauenspezifische Verfolgung eine besondere Ausprägung der Diskussion um die generelle Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung. Der Wegfall des Erfordernisses der Staatlichkeit oder staatlichen Zurechenbarkeit der Verfolgungsmaßnahmen bzw. drohenden Menschenrechtsverletzungen durch Gesetzesänderungen ließe erheblichen Zuwanderungsdruck erwarten, und zwar nur teilweise durch die betroffenen Frauen. Ein Wegfall des Erfordernisses der Staatlichkeit würde alle Asylverfahren betreffen müssen.“
Inzwischen hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition von Pro Asyl auf Berücksichtigung frauenspezifischer Fluchtgründe in Asylverfahren beraten und beschlossen, die von mehr als 100.000 Menschen unterstützte Forderung an das Bundesministerium des Inneren zu überweisen und den Fraktion des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Der Petitionsausschuss regt u.a. an, die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe ausdrücklich im Ausländergesetz zu regeln und auf längere Sicht, bei der Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene, daran zu denken, bei geschlechtsspezifischer Verfolgung einen eigenständigen Asylanspruch zu gewähren.
Angesichts der Kontinuität der Politik Schilys zu Kanther ist jedoch absehbar, welch lange Wegstrecke bezüglich der Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe und der nicht-staatlichen Verfolgung noch zurückzulegen sein wird.
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und Rücknahme der deutschen Vorbehalte
Die öffentliche »offizielle« Rücknahme der »Vorbehaltserklärung« der Vorgängerregierung und die Ankündigung einer vollständigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland wären wichtige Signale der neuen Bundesregierung zum 10. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention gewesen. Dies war aufgrund vieler Versprechungen von PolitikerInnen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen vor dem Regierungswechsel sowie aufgrund des Entschließungsantrages des Bundestages vom 30. September 1999 (der die Bundesregierung erneut aufforderte, die Vorbehalte ihrer Vorgängerregierung zurückzunehmen) allgemein erwartet worden. Auch hier ist es der Bundesinnenminister, der Signale der Härte setzt (Beispiel: Beibehaltung des Flughafenverfahrens für Kinder). Auch unter Rot-Grün bleibt das geltende Asyl- und Ausländerrecht, das der besonderen Schutzbedürftigkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und den gesetzlichen Erfordernissen des Kinderschutzes nicht gerecht wird, bisher unangetastet.
Auch die neue Bundesregierung wird ihrer Verpflichtung zum besonderen Schutz von Kinderflüchtlingen in vielen Einzelfällen bisher nicht gerecht.
Abschiebepraxis, Abschiebungshaft
Trotz der im Rot-Grünen Koalitionsvertrag angekündigten Überprüfung der Abschiebungshaft im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird auch hier die Politik der Vorgängerregierung nahtlos fortgesetzt. Abschiebungshaft bleibt auch unter Rot-Grün der Regelfall für viele Flüchtlinge und wird zu ihrer Endstation in Deutschland.
Suizide, Selbstmordversuche, der Tod von Aamir Ageeb Ende Mai 1999, der auf dem Flug von Frankfurt nach München durch »Ruhigstellung« erstickte und der Tod einer algerischen Asylbewerberin am 8. Mai 2000 in der Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens werfen ein gleißendes Licht auf die Kontinuität einer Politik der Abwehr und der skandalösen Untätigkeit der verantwortlichen PolitikerInnen.
Flughafenverfahren
Die Flüchtlingstragödie der Algerierin Naimah H., die sich am 8. Mai im Transit des Flughafens das Leben nahm, ist – im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft, den die Rot-Grüne Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht hat – ein Lehrstück über die Mängel und die Unmenschlichkeit dieses Verfahrens. Der zuständige Bundesinnenminister jedoch hat schon nach den ersten Inspektionen am Flughafen im Dezember 1998 – gegen den Willen des Koalitionspartners – verkündet, dass das Flughafenverfahren unverzichtbar sei, dass er aber der Kritik an den Bedingungen des Verfahrens für Flüchtlinge mit baulichen Verbesserungen begegnen wolle. Der Tod von Naimah H. weist einmal mehr auf das Risiko der tödlichen Folgen dieses Verfahrens hin; das Flughafenverfahren bleibt ein Eilverfahren, das auf Fehler angelegt ist, weil unter dem Druck der Fristen, in der verlangten Eilgeschwindigkeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt und einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung verantwortlich über Menschenleben entschieden werden kann und weil der physische und psychische Druck auf Flüchtlinge unter den Bedingungen hermetischer Abriegelung und Kontrollen ständig wächst. Scharf zu kritisieren ist, dass unter Rot-Grün die Zahl derer, die sich nach rechtskräftiger Ablehnung ihres Asylverfahrens noch viele Monate lang als de-facto-Internierte aufhalten müssen oder ebenso lang in Abschiebungshaft sitzen, noch drastisch gestiegen ist. So ist die Zahl der Flüchtlinge, die sich 30 Tage und länger im Flughafen befunden haben, 1999 auf 265 gestiegen (1997:85 Flüchtlinge). Die Zahl der Flüchtlinge, die 1999 hundert Tage und länger interniert waren, ist auf 110 hochgeschnellt (1997: 7). Nach Bekanntwerden dieser Fakten im Innenausschuss ist die Kritik am Flughafenverfahren und am Verhalten des Innenministers deutlich angewachsen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hat deutliche Verbesserungen und die Herausnahme besonders gefährdeter Gruppen aus dem Verfahren angekündigt. Hier bleibt abzuwarten, was die Fraktionen gegen die harte Linie des Bundesinnenministers durchsetzen können.
Soziale Situation/ Asylbewerberleistungsgesetz
Flüchtlingsinitiativen, Kirchengemeinden, Menschenrechtsorganisationen und PRO ASYL haben immer wieder belegt, dass die Bedingungen des Asylverfahrens und der staatliche Umgang mit Flüchtlingen menschenrechtlichen Standards oft nicht mehr im vollen Umfang Rechnung tragen. Eingeschränkte Sozialleistungen, Ausbildungs- und Arbeitsverbote, eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Angst vor Abschiebung und oft monatelange Abschiebungshaft: Beispiele für die alltägliche Verletzung der Menschenwürde in Deutschland. PRO ASYL hat mit vielen Verbänden, den Kirchen, Gewerkschaften und anderen in den »Mindeststandards für ein neues Asylrecht« eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert, da dieses gegen das Gleichheits- und Menschenwürdegebot des Grundgesetzes verstößt. Auch wenn die Regierungskoalition bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Koalitionsvereinbarung nichts festgelegt hat, muss dieses Thema – gerade angesichts der zur Schau getragenen Bemühungen der Koalition gegen Rechtsradikalismus und für Toleranz – immer wieder thematisiert werden; denn gerade das die »Sozialpolitik« der Ära Kohl kennzeichnende Prinzip der Spaltung und Entsolidarisierung der Gesellschaft hat dazu geführt, dass vor allem Flüchtlinge zu Menschen zweiter Klasse degradiert wurden. Dadurch ist es die verantwortliche Politik, der Staat selbst, der durch Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Flüchtlingen erhebliche Mitverantwortung am Entstehen von fremdenfeindlichen und rassistischen Stimmungen trägt. Auch das langjährige Arbeitsverbot für alle Flüchtlinge durch den Blüm-Erlass vom 15. Mai 1997 trägt dazu bei, fremdenfeindliche Vorurteile in der Bevölkerung zu verstärken. Obwohl die SPD genau diese Kritik 1997 – nach Bekanntwerden des Blüm-Erlasses – äußerte und seine Rücknahme forderte, ist es bisher (Stand: Juli 2000) noch nicht zu einer Aufhebung des Arbeitsverbotes gekommen. Immerhin gibt es auch hier Ankündigungen des innenpolitischen Sprechers der SPD, Dieter Wiefelspütz – allerdings verbunden mit einer Wartezeitregelung, auf deren Fristen sich die Koalitionspartner bisher offenbar nicht einigen konnten.
Bündnis für Demokratie
und Toleranz
PRO ASYL hat zusammen mit anderen Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik an Form und Inhalt des von Innenminister Schily inszenierten und der Öffentlichkeit am 23. Mai vorgestellten »Bündnis für Demokratie und Toleranz« geübt, das mit dem unverbindlichen Slogan »Hinschauen – Helfen – Handeln« zwar den Rechtsextremismus am Rande der Gesellschaft anprangern, aber den notwendigen Diskurs über Ursachen und Konzepte sowie – dieser Eindruck muss entstehen – über die staatlichen Anteile am Rassismus durch systematische Ausgrenzung und Rechtspopulismus eher vermeiden will.
Dilettantische Planung des BMI, mangelnde Einbindung von Menschenrechtsorganisationen und NGOs bei der inhaltlichen Planung sowie fehlende Konzepte führten auch zur gemeinsamen Absage von amnesty international, Aktion Courage und PRO ASYL.
Der Bundesinnenminister hat bei der Auftaktveranstaltung des »Bündnisses« starke Worte benutzt: Eine Gesellschaft, die Fremdenhass dulde, verwirke das Recht, eine zivile Gesellschaft zu sein und gefährde den inneren Frieden.
Man fragt sich dann nur, warum Schily nicht die seit Jahren von internationalen UN-Gremien – u.a. vom UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und vom UN-Sonderberichterstatter über Rassismus – an Deutschland bzw. seiner Asyl- und Migrationspolitik geübte Kritik ernst nimmt und ihre Empfehlungen z. B. für ein Antidiskriminierungsgesetz umsetzt.
Man muss – auch angesichts einer erschreckenden Zunahme von rechtsradikalen Aktivitäten und rassistischer Gewalt – fragen: wo war ist dieses »Schily-Bündnis« nach dem Tod von Alberto Adriano, der Opfer brutalster Gewalt wurde? Wo war es nach dem Brandanschlag in Ludwigshafen, bei dem mehrere Kinder aus dem Kosovo verletzt wurden? Ein Bündnis, das, »von oben kontrolliert«, zivilgesellschaftliches Engagement vorantreiben soll – dabei aber wesentliche Ursachen für die Entstehung von Rechtsradikalismus wie diskriminierende Gesetze oder den Rechtspopulismus aus der Mitte der Politik ignoriert, ist wenig glaubwürdig. Eine glaubwürdige Alternative für ein breites gesellschaftliches Bündnis ist das von ca. 100 Nichtregierungsorganisationen getragene »Netz gegen Rassismus«, das einen Aktionsplan gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus erarbeitet und am 15. Juni der Öffentlichkeit vorgestellt hat.
Europäische Flüchtlingspolitik
Auch im europäischen Zusammenhang geben die Äußerungen des deutschen Innenministers zur Genfer Flüchtlingskonvention und seine Abwehrhaltung gegenüber den Verfolgten Anlass zu großer Besorgnis.
Demgegenüber hatten die europäischen Regierungschefs auf dem EU-Gipfel in Tampere, Oktober 1999, feierlich ihren Willen bekräftigt, die GFK weiterhin als Grundlage einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik unangetastet zu lassen und uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Dies musste auch als klare Absage gegenüber Versuchen verstanden werden, die GFK als überholt zu betrachten und anstelle eines einklagbaren Rechtes auf Asyl ein Gnadenrecht des Staates zur Basis der Asylgewährung zu machen. Die Beschlüsse von Tampere müsste eigentlich auch Bundesinnenminister Schily als Vorgabe für eine Harmonisierung des europäischen Asylrechts verstehen, nämlich: die Ausrichtung der Asylpolitik an der GFK und den darin festgelegten Definitionen, wer als Flüchtling zu gelten hat und Anspruch auf staatlichen Schutz genießt.
Die enge deutsche Interpretation des Flüchtlingsbegriffs bezüglich der Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung, die im Widerspruch zur Praxis fast aller europäischen Staaten steht und viele nach der GFK Schutzberechtigte in Deutschland in eine »Schutzlücke« fallen lässt, ist ein Haupthindernis bei der „uneingeschränkten und allumfassenden Anwendung der GFK“.
Als Beginn einer Trendwende in der Asylrechtssprechung gegen die enge Auslegung des Begriffs der politischen Verfolgung kann sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.2000 zur »quasi staatlichen Verfolgung« erweisen. Die praktische Reichweite für die betroffenen Flüchtlinge hängt jedoch davon ab, ob Rot-Grün bereit sein wird, politische und gesetzliche Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen.
Solange die europäische Asylpolitik vornehmlich aus dem Blickwinkel militärischen Sicherheits- und ordnungspolitischen Abwehrdenkens der InnenministerInnen »gestaltet« wird und gleichzeitig eine »hochrangige Arbeitsgruppe« auf EU-Ebene Aktionspläne und Maßnahmen vorantreibt, die vornehmlich einer besseren Abwehr denn eines besseren Schutzes schutzsuchender Menschen dienen, bleiben auch die Erklärungen von Tampere und das Bekenntnis zur GFK in der Koalitionsvereinbarung unglaubwürdig.
Asyl im Spannungsfeld
der Einwanderungsdiskussion
Die Green-Card-Initiative von Bundeskanzler Schröder für ausländische Computer-ExpertInnen hat die Debatte um Zuwanderung neu entfacht. Die CDU/CSU verknüpfte ihr »Angebot« an die Bundesregierung, über Einwanderungsregelungen zu diskutieren, reflexhaft mit der Forderung nach Abschaffung des Asyl-Grundrechts und Bundesinnenminister Schily katzbuckelte eilfertig vor seinem bayerischen Amtsbruder Beckstein mit der Überlegung, im Zuge der Einwanderungsdebatte auch das individuelle Grundrecht auf Asyl ändern zu wollen, da es angeblich nicht »Europa-kompatibel« sei. Auch wenn ihm die KoalitionspolitikerInnen deutlich widersprachen und sich auch der Bundeskanzler und der Bundespräsident klar für den Erhalt des Grundrechts auf Asyl aussprachen, lässt Schily kaum eine Gelegenheit aus, die Themen Einwanderung und Asyl zu vermischen.
Wer jedoch die kurzsichtige Formel »Asylrecht gegen Zuwanderungsgesetz« propagiert, spielt nicht nur Flüchtlinge gegen MigrantInnen aus, er ignoriert auch die Ursachen von Flucht und Wanderungsbewegungen und stellt völkerrechtlich bindende Konventionen in Frage. Zuwanderung, die sich nach wirtschaftlichen und demografischen Interessen des Staates richtet, ist steuerbar. Die Aufnahme politisch Verfolgter richtet sich hingegen nach dem Kriterium der Schutzbedürftigkeit.
Die Unabhängigkeit der von Innenminister Schily berufenen Kommission wird daran zu messen sein, ob es ihr gelingt, einen offeneren, zukunftsorientierten Diskurs über die Gestaltung der Einwanderung zu initiieren, ohne die Fragen von Zuwanderung und Asyl zu vermischen. Ziel muss die Erarbeitung eines positiven Gesamtkonzepts für Einwanderung und Integration sein, das auch einen gesellschaftlichen Perspektivwechsel hin zu Offenheit und Toleranz einleitet.
Asylpolitische Negativ-Halbzeit-Bilanz
Nach wie vor werden Menschen, die seit Jahren hier leben und integriert sind, deren Kinder hier geboren sind und keine andere Heimat kennen als Deutschland, in ihnen fremde Länder abgeschoben; nach wie vor fehlt eine Härtefallregelung im Ausländergesetz, die humanitäre Bleiberechtsregelungen ermöglicht; nach wie vor finden verfolgte Frauen, unbegleitete Flüchtlingskinder und Opfer von Bürgerkriegen und Gewalt nicht den angemessenen Schutz; nach wie vor werden Flüchtlinge bis zu anderthalb Jahre in Haft genommen, weil sie bei uns das Recht in Anspruch genommen haben, Schutz und Lebensperspektiven zu suchen; nach wie vor sind die sozialen Lebensbedingungen für Asylsuchende so unerträglich und abschreckend, so erschwerend und zermürbend, dass die Menschenwürde vieler Flüchtlinge in Deutschland tagtäglich verletzt wird; nach wie vor werden Menschen aus Deutschland abgeschoben und dabei dem Risiko erneuter Verfolgung, der Folter und Verhaftung in ihrem Heimatland ausgesetzt.
Nach wie vor scheint der zuständige Innenminister Otto Schily entschlossen, in der Flüchtlingspolitik bruchlos die Arbeit seines Amtsvorgängers Manfred Kanther fortzusetzen. Erschreckend deutlich wurde dies insbesondere bei der Rückführung der bosnischen Kriegsflüchtlinge. Im laufenden Jahr werden, etwa zur »Halbzeit« der Bundesregierung, mehr bosnische Kriegsflüchtlinge aus Deutschland in die USA weiter gewandert sein als sich hier noch aufhalten – ca. 30.000 von einst 350.000 Menschen. Dies ist das Ergebnis der bundesdeutschen Strategie eines seit nunmehr über vier Jahren andauernden fortgesetzten Ausreisedrucks auf bosnische Flüchtlinge, der in dieser Härte und Konsequenz im europäischen Vergleich singulär geblieben ist (vgl. dazu Studie von Torsten Jäger und Jasna Rezo: Zur sozialen Struktur der bosnischen Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. von Wohlfahrtsverbänden, PRO ASYL, UNHCR, Mai 2000).
Natürlich gab und gibt es in der Innen- und Asylpolitik auch hoffnungsvolle Zeichen: die Arbeit des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe um die Abgeordnete Claudia Roth, die asylrelevanten Beschlüsse des SPD-Bundesparteitages von Dezember 1999, der Einsatz vieler Abgeordneter vor Ort für »Einzelfälle« in ihrem Wahlkreis, die Arbeit der Petitionsausschüsse und Härtefall-Kommissionen, die Reform der Lageberichte und der Austausch zwischen Auswärtigem Amt und Nichtregierungsorganisationen, der Appell von über 100 Abgeordneten für einen humaneren Umgang mit Balkanflüchtlingen sowie der einstimmig gefasste Bundestagsbeschluss dazu Anfang Juli, die Arbeit der Ausländerbeauftragten, die Aufnahme von Deserteuren aus dem ehemaligen Jugoslawien – indes, diese von der »offiziellen Politik« eher abweichenden Ausnahmen und positiven Beispiele machen letztendlich nur deutlich, „wie weit sich die deutsche Innenpolitik auf dem Gebiet des Flüchtlingsrechts von humanitären Grundsätzen entfernt hat, im Bund wie in den Ländern: Infolge Abstumpfung ist diese Politik nicht mehr in der Lage zu erkennen, wo unzumutbare Härte beginnt – und sie will es auch nicht mehr erkennen.“ (Heribert Prantl, SZ vom 22./23. April 2000)
Die deutsche Innenpolitik wird noch immer von der harten Linie der Innenminister des Bundes und der Länder geprägt. Nimmt man den Koalitionsvertrag als Maßstab der bisherigen Regierungspolitik, so muss zur Halbzeit von einer asylpolitischen Negativbilanz gesprochen werden. Statt den Wählerauftrag für einen Politikwechsel anzunehmen, fährt die Regierung, unter der Verantwortung des Innenministers, im Bereich des Asylrechts weitgehend die harte Linie aus der Ära Kohl/Kanther. Für ihren Anspruch »Aufbruch und Erneuerung« fehlt der Koalition asylpolitisch bisher das Bewusstsein und der Wille, die ideologischen Verkrustungen der Vorgängerregierung aufzubrechen.
Wer aber erklärtermaßen in der Kontinuität »Kantherscher Repressionsreflexe« Innenpolitik betreibt, wird notwendige und überfällige Korrekturen dazu nur schwerlich erkennen und noch weniger die Konturen für eine menschenrechtsorientierte Asylpolitik entwickeln können.
Eine neue und humane Asylpolitik erfordert auch von der Bundesregierung und dem zuständigen Innenminister die Fähigkeit und die Bereitschaft, alten Vorurteilen neue Orientierungen entgegenzusetzen, die einen angemessenen und sensiblen Umgang des Staates mit Flüchtlingen und Minderheiten erkennen lassen.
Gerade wenn man der Gefahr eines schleichenden Rassismus und der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit begegnen will, darf man nicht länger die Kontinuität zur Politik der Vorgängerregierung suchen. Dies steht dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner an eine Politik der Zukunftsfähigkeit entgegen. Nach 16 verlorenen Jahren eines als »Fremdenabwehrrecht« instrumentalisierten Ausländer- und Asylrechts dürfen nicht weitere Restriktionen die Politik bestimmen. Gefragt und gefordert sind Mut, Dialogbereitschaft, Perspektiven und humane Visionen für eine menschenrechtsorientierte Asylpolitik!
Heiko Kauffmann ist Sprecher von PRO ASYL
Anmerkungen
1) Studiengruppe Militärpolitik, Ein Anti-Weißbuch, Reinbek b. Hamburg (Rowohlt Aktuell 1777) 1974.
2) Stern, 6.7.00
3) In einem Antrag hatte sich die SPD-Fraktion 1991 gar dafür ausgesprochen, in einer „künftigen deutschen Verfassung ein Verbot von Waffenexporten in Staaten außerhalb der NATO zu verankern“. Bei den Grünen war das Verbot von Rüstungsexporten lange Zeit fester Bestandteil des Parteiprogramms; mehr noch, die Rüstungsproduktion sollte im Zuge eines vom Bund geförderten Konversionsprogramms reduziert und langfristig zu Gunsten der Produktion von sinnvollen Gütern eingestellt werden.
4) vgl.: junge welt, 22.10.99
5) vgl.: taz, 3.3.99 (Kommentar): „Aus den größten Kritikern der Elche werden plötzlich selber welche. Klaus Kinkel wird auf jeden Fall herzlich gelacht haben, als er lesen durfte, die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse darüber, dass aus Deutschland gelieferte Waffen auch zur Aufstandsbekämpfung im Südosten der Türkei eingesetzt würden. Das muss ihm doch bekannt vorkommen - das ist doch von ihm! Hat man im Auswärtigen Amt etwa vergessen, die Textbausteine auszutauschen?“
6) medico international u.a.: Freie Sicht auf dunkle Geschäfte. Ein Aufruf für generelle Transparenz von Rüstungsexportvorhaben, denn: „die weitreichende gesellschaftliche Bedeutung von Rüstungsexporten duldet keine Geheimhaltung.“
7) vgl. FR, 15.6.00
8) taz, 16.6.00
9) Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass es gerade in den 90er Jahren zu einer Vielzahl von Einschnitten im Leistungsrecht gekommen ist (z.B. bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit, bei den Beitragszahlungen für Arbeitslose, bei der Anhebung der Altersgrenzen bzw. der Einführung von versicherungstechnischen Abschlägen), die ihre negative Wirkung in den nächsten Jahrzehnten erst voll entfalten werden.
10) Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme, Vergleich der Alterssicherungssysteme und Empfehlungen der Kommission (hrsg. v. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung). Bonn 1983, S. 141.
11) Fast gleichzeitig mit der Rentenreform wurde ein »Haushaltssanierungsgesetz« beschlossen, das eine Senkung des regulären Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vorsah. Diese wurde zu weiten Teilen durch eine Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen aufgebracht.
12) Dokumentiert in: Soziale Sicherheit 2/2000, S. 53f.
13) Vgl. Deutschland erneuern – Rentenreform 2000, in: Soziale Sicherheit 6/2000, S. 182-185.
14) Zur Rentenreform 2000, Presseservice der SPD, v. 3.7.2000, Nr. 191/00.
15) Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat mittlerweile ein Niveau von 60,7 Prozent bestätigt (VDR-aktuell, v. 6.7.2000). Die Abweichung um 4 Prozentpunkte von dem durch den SPD-Parteivorstand genannten Wert von 64 Prozent ergibt sich, wenn aus der Bezugsgröße (durchschnittliche VGR-Nettoeinkommen) die vier Prozent des Beitrags zur privaten Altersicherung herausgerechnet werden. Dies ist notwendig, um einen aussagefähigen Vergleich mit dem heutigen Rentenniveau und Rechtsstand ziehen zu können.
16) M. Brost/M.-L. Hauch-Fleck, Eine Allianz fürs Leben, in: Die Zeit, Nr. 26, v. 31. Juni 2000, S. 21f., hier S. 21.
17) Bereits heute (1998) betrug die durchschnittliche Zahl an angerechneten Versicherungsjahren in Westdeutschland für Männer 39,7 und für Frauen 25,3 Jahre und in Ostdeutschland 45,9 (Männer) bzw. 34,0 (Frauen) Jahre.