Dossier 46

Neue Gefahren und die Dringlichkeit nuklearer Abrüstung

von Regina Hagen, Xanthe Hall, Lothar Liebsch, Ottfried Nassauer, Götz Neuneck, Jürgen Scheffran, Wolfgang Schlupp-Hauck und Wolfgang Sternstein

zum Anfang | Nuklearer Supermarkt oder nuklearwaffenfreie Welt?

von Regina Hagen

»Wenn die Welt ihren Kurs nicht ändert, riskieren wir die Selbstzerstörung. Der gesunde Menschenverstand wie die jüngsten Ereignisse machen mehr als klar, dass der nukleare Nichtverbreitungsvertrag... an die Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss. ...Wir brauchen dringend einen Fahrplan für die Abrüstung von Atomwaffen - und anfangen sollten wir mit einer deutlichen Reduzierung der 30.000 Atomsprengköpfe, die es nach wie vor gibt. ...Wir dürfen nicht länger dem Irrglauben anhängen, dass das Streben nach Atomwaffen bei einigen Ländern moralisch verwerflich ist, während wir bei anderen moralisch akzeptieren, dass sie für ihre Sicherheit auf Atomwaffen bauen.»

Mohamed elBaradei, Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO), kennt sie genau, die alten und die neuen Gefahren des Nuklearzeitalters. Und in der Tat halten Experten die Situation für gefährlicher als auf den ersten Blick erkennbar.

All zu lange setzten wir auf das Prinzip Hoffnung:

  • Hoffnung darauf, dass die USA und Russland schon noch zu substantiellen Abrüstungsvereinbarungen kommen, wenn die absurde Anzahl einsatzbereiter Atomwaffen in ihrer Monstrosität nach dem Ende der Blockkonfrontation noch deutlicher wird;
  • Hoffnung darauf, dass einseitig interpretierte und damit wacklige völkerrechtliche Vereinbarungen halten und die nuklearen Habenichtse sich mit ihrem Status abfinden;
  • Hoffnung darauf, dass Atomwaffen und -materialien gut bewacht und gesichert würden und ein Transfer in »falsche Hände« somit ausgeschlossen sei;
  • Hoffnung darauf, dass Abschreckung weiterhin den Atomkrieg verhindert;
  • Hoffnung darauf, dass ein Wunder passiert und Atomwaffen irgendwann einfach verschwinden.

Das erste nukleare Zeitalter ist noch nicht vorbei

„Aus Protest gegen die Aufrüstung haben mehr als zwei Millionen Demonstranten eine fast 500 Kilometer lange Menschenkette gebildet. Sie reichten sich am Samstag die Hände und riefen Parolen wie »Für Frieden - gegen Raketen«.“ Die Kundgebung richtete sich gegen Raketen des Landes X, die auf Y gerichtet sind.

Lange her und maßlos übertrieben, wird sich jetzt manche/r denken. Die Menschenkette von Stuttgart nach Ulm, 100 Kilometer quer über die Schwäbische Alb, fand schließlich schon vor über 20 Jahren statt und brachte rund eine viertel Million Menschen auf die Beine, die sich gegen Rüstung und »Nachrüstung« wandten. Die US-Mittelstreckenraketen des Typs Pershing-II, damals als Gegengewicht zu den russischen SS-20 auf deutschem Boden stationiert, sind auch schon längst verschrottet.

Gefahr vorbei, Problem gelöst? Weit gefehlt! Die oben zitierte Zeitungsmeldung lief am 29. Februar 2004 über die Ticker der Nachrichtenagenturen. Die Menschenkette fand am Tag zuvor in Taiwan statt und richtete sich gegen einige Hundert chinesische Kurz- und Mittelstreckenraketen, die auf dem Festland stationiert und - zu einem erheblichen Teil mit Atomsprengköpfen bestückt - auf die »abtrünnige« Inselrepublik gerichtet sind. Die Gefahr, sich eines Tages im nuklearen Schlachtfeld wiederzufinden, scheint in Europa verschwunden. In Taiwan ist sie sehr präsent.

Auch wenn US-Präsident George W. Bush betont, „Amerika wird nicht zulassen, dass uns Terroristen und gefährliche Regime mit den gefährlichsten Waffen der Welt bedrohen,« so kann das nicht von der Tatsache ablenken, dass die Welt heute vor allem von den 30.000 Atomwaffen der fünf offiziellen Atommächte China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA bedroht wird. Diese Länder haben in den letzten 35 Jahren ihre Verpflichtungen aus dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag hartnäckig ignoriert und ihre Atomwaffen nicht wie versprochen vollständig abgerüstet. Ganz im Gegenteil:

  • Solange die einzig verbliebene Supermacht trotz ihres überwältigenden konventionellen Waffenarsenals und ihrer fast unangefochtenen Möglichkeiten der High-Tech-Kriegsführung in ihren Militärdoktrinen für Atomwaffen eine Schlüsselrolle vorsieht, gibt es keinen Grund für »kleinere« Länder, darauf zu verzichten. Ersteinsatz, Einsatz gegen Nicht-Atomwaffenstaaten, vorbeugender Einsatz zur Verhinderung von Proliferation - die »Optionen« der USA heizen die Rüstungsspirale an. Das Land gibt Milliardensummen für seine Atombewaffnung aus. Die Einsatzbereitschaft des Arsenals wird mit modernsten Technologien garantiert, selbst neue Tests werden nicht mehr ausgeschlossen. »Mini-Nukes« klingen harmlos und sind dennoch gefährlich. »Bunkerknacker« bieten die Illusion eines führbaren Atomkriegs. Die Verteidigungslinie wird in den Weltraum verlagert. Und Raketenabwehr gaukelt den Schutz der eigenen Heimat vor.
  • Russland muss zwar sparen, zur Reaktion reicht es allemal. Modernisierte Langstreckenraketen, mit mehreren Sprengköpfen bestückt, hochmanövrierbar bis zum letzten Augenblick, sollen
  • »Raketenabwehrsysteme durchdringen«. So, verkündet Präsident Putin, „bleibt Russland (eine) große Atomraketenmacht«. Seit Jahren vergammelt das russische Frühwarn- und Kontrollsystem, somit steigt das Risiko von Fehlinterpretation und einem versehentlichen »Vergeltungsschlag«. Kompensiert wird dies mit einer unsinnigen Ersteinsatz-Doktrin.
  • Auch China rüstet zur Überwindung des geplanten amerikanischen Abwehrschirms. 200 statt 20 interkontinentale Raketen sollen die »Zweitschlagfähigkeit« sicherstellen, auch gegen eine US-Raketenabwehr. Modernere Technik ermöglicht bald eine Einsatzbereitschaft rund um die Uhr. Gleichzeitig wird das gegen Taiwan gerichtete Arsenal ständig ausgebaut.
  • Europa hat mit Großbritannien und Frankreich zwei Atommächte in der Union, die ihr Arsenal ebenfalls modernisieren. Hinzu kommt, dass im NATO-Krisenfall europäische Länder ein Mitspracherecht beim Einsatz des US-Arsenals haben.

In den USA ist angesichts der Neudefinition und Verschiebung der weltweiten nuklearen Arsenale nach dem Kalten Krieg die Rede vom zweiten nuklearen Zeitalter - ein Blick auf die aktuelle Lage zeigt, dass die Gefahren des ersten noch längst nicht überwunden sind.

Von Schlupflöchern und nuklearen Supermärkten

Der bisher eingeschlagene Weg zur nuklearen Abrüstung ist erkennbar gescheitert. Dasselbe trifft auf die Nichtverbreitung zu. Jayantha Dhanapala, bis 2003 stellvertretender UN-Generalsekretär für Abrüstung, fürchtet einen weltweiten Wettlauf nach Atomwaffen: »Dann bricht die Hölle los. Es werden sich immer weitere Länder und Terroristen finden, die Atomwaffen einsetzen. Wir befinden uns auf dem Weg nach Armageddon.»

  • Der »nukleare Club« ist größer geworden. Indien, Israel und Pakistan haben sich als Atomwaffenstaaten gemeldet, der Status von Nordkorea ist ungeklärt; Iran gilt als weiterer Anwärter auf die Nuklearoption.
  • Schwellenländer wollen nicht länger verzichten. Atomwaffen haftet der Ruf an, Prestige zu verschaffen und vor »vorbeugenden« Militärschlägen der USA oder Übergriffen feindlicher Nachbarn zu schützen.
  • Der nukleare Schmuggel hat ungeahnte Dimensionen angenommen. Nach IAEO-Chef el-Baradei geht es trotz gegenläufiger Bemühungen seiner Behörde und der Beobachtung durch diverse Geheimdienste zu »wie im Supermarkt». Gaszentrifugen und Blaupausen nach Iran oder Libyen, Atomwaffendesign nach Nordkorea, Raketentechnologie nach Pakistan - der Handelsumfang des nuklearen Schwarzmarktes erschreckt. Das Interesse von Terroristen an nuklearer Technologie ist vielleicht nicht groß, aber auszuschließen ist es auf keinen Fall.
  • Wer für Forschungszwecke oder zur Energiegewinnung mit fortgeschrittenen Nukleartechnologien hantiert, ist potentiell auch atomwaffenfähig. Auf 40 Länder trifft dies momentan zu. Bei einem Zusammenbruch des Nichtverbreitungsregimes könnten auch in Japan, Deutschland und anderen Staaten sehr schnell Atomwaffen produziert werden.
  • Solange in zivilen Atomreaktoren waffengrädiges Nuklearmaterial eingesetzt wird bzw. entsteht, bleibt auch die Gefahr einer Abzweigung für militärische Zwecke erhalten.
  • Die etablierten Atomwaffenmächte mischen bei der Weiterverbreitung häufig mit. Ob Handel mit waffengrädigem Uran durch die USA oder Weitergabe chinesischer Raketentechnologie an Nordkorea - der »Club« kann nicht einfach nur mit dem Finger auf andere zeigen.
  • Das gilt auch für Deutschland. Der Verkauf deutscher U-Boote mit Umrüstpotential zur nuklearen Raketenabschussbasis an Israel und die Beteiligung der deutsch-niederländisch-britischen Holding URENCO an den pakistanischen Deals sind nur zwei Beispiele von vielen.

Tu, was wir sagen, und nicht, was wir tun?

Dieses Bild ist zwar schon reichlich unerfreulich, vollständig ist es trotzdem nicht.

Atomwaffen sind in ein komplexes Geflecht von Politiken, Doktrinen, politischen Ambitionen und militärischen Fähigkeiten eingebunden. Das Regulativ bilden völkerrechtliche Verträge. Doch nicht nur der Nichtverbreitungsvertrag, auch die Rüstungskontrolle insgesamt ist in Gefahr.

Vor allem die Regierung Bush macht aus ihrer Verachtung für Rüstung beschränkendes Völkerrecht kein Hehl. 30 Jahre lang wurde eine neue Rüstungsspirale mit Raketenabwehr und Weltraumwaffen durch den Raketenabwehrvertrag verhindert. Die USA haben ihn gekündigt und »auf den Misthaufen der Geschichte» befördert. Jahrelang wurde um ein vollständiges Verbot von Atomtests gerungen. Die USA verweigern die Ratifizierung. Die Welt soll von der Geisel der Landminen befreit werden. Amerika denkt nicht an einen Beitritt zum Vertrag. Die Weltgemeinschaft möchte Waffen im Weltraum verhindern. Die USA halten das nicht für nötig.

Utopisch erscheint es da, auf den Abschluss weitergehender Verträge zu setzen. Und doch scheint es nur den einen Ausweg zu geben: Beharren auf multilateral organisierter Rüstungskontrolle und dem Abschluss einer Nuklearwaffenkonvention.

Nur im Rahmen eines vollständigen, dauerhaften und uneingeschränkten Verbots von Atomwaffen für alle Länder der Erde lassen sich Voraussetzungen schaffen, um die nukleare Aufrüstung einzelner Länder zu unterbinden. Erst wenn alle Länder gleich behandelt werden, fallen die Anreize weg, mit der Rüstung des Gegners gleichzuziehen. Erst wenn jegliche Nuklearmaterialien unter internationaler Kontrolle stehen, entfällt die Gefahr eines Ausbruchs aus dem Regime. Nur wenn alle zusammenarbeiten gibt es eine Chance für die atomwaffenfreie Welt. An der Dringlichkeit kann kein Zweifel bestehen.

Regina Hagen ist Koordinatorin des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) an der TU Darmstadt.

zum Anfang | Atomwaffenstarrende Welt

Die Gefahr eines Atomkrieges wächst

von Xanthe Hall

Im Besitz der acht Atomwaffenstaaten (USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich, Israel, Indien und Pakistan) befinden sich 30.000 Atomwaffen. Das sind zwar nur halb so viele wie auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, sie bedeuten aber immer noch einen vielfachen Overkill für die gesamte Menschheit. Der Chef der Internationalen Atomenergiebehörde und oberster Waffeninspektor, Mohammed al-Baradei, zur Situation: „Noch nie war die Gefahr (eines Atomkrieges) so groß wie heute. Ein Atomkrieg rückt näher, wenn wir uns nicht auf ein neues internationales Kontrollsystem besinnen.“

96% der Atomwaffen gehören den USA oder Russland. Ungefähr 17.500 davon sind jederzeit einsatzfähig. Davon sind etwa 4.000 in ständiger Alarmbereitschaft - sie können ihr Ziel am anderen Ende der Welt in weniger als 30 Minuten erreichen. Der Rest befindet sich in Reserve, im Lager oder ist für die Abrüstung vorgesehen.

USA

Offiziell anerkannter Atomwaffenstaat und von Anfang an Mitglied des Nichtverbreitungsvertrags (NVV, 1970 in Kraft getreten), in dem sich die Atomwaffenmächte verpflichteten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung“ (Artikel VI). Die USA entwickelten als erste die Atombombe und setzten sie als einzige auch ein, im August 1945 in Hiroshima und Nagasaki. Seit Beginn des atomaren Zeitalters trieben die USA das weltweite Wettrüsten an. Sie besitzen noch 10.650 Atomwaffen, davon sind 3.000 in »aktiver« Reserve. Seit 1945 produzierten sie etwa 70.000 Atomwaffen; darunter 70 verschiedene Typen, von der kleinen Atommine bis zu riesigen Wasserstoffbomben mit Megatonnensprengkraft.

Zur Zeit überholen die USA ihr komplettes atomares Arsenal, um für »neue Bedrohungslagen« gewappnet zu sein. Dies bedeutet die Modernisierung aller Atomwaffen, die in ihrem Besitz sind, sowie die Entwicklung neuer Atomwaffen, wie z.B. so genannte Mini Nukes und Bunker Busters.

Die USA blockieren seit langem das Inkrafttreten des Atomteststoppvertrags: Sie sind nicht zur Ratifizierung bereit. Gleichzeitig erwägen sie die Möglichkeit, wieder Atomtests aufzunehmen, obwohl sie aufgrund ihrer über 1.000 Tests seit 1945 ausreichend Daten besitzen, um ihr Atomwaffenprogramm ohne Atomexplosionen mit Hilfe von Computern und sogenannten subkritischen Tests fortzuführen.

Großbritannien

Die Briten sind seit 1968 Unterzeichnerstaat des NVV und als offizieller Atomwaffenstaat anerkannt, was ihnen Seite an Seite mit den USA ihre Macht in der Weltordnung sichert. 185 Atomsprengköpfe befinden sich im britischen Arsenal. Bis auf 25 Sprengköpfe, die in Reserve gehalten werden, befinden sich alle strategischen Atomwaffen auf Trident U-Booten. Nur eines von den insgesamt vier U-Booten befindet sich ständig auf dem Meer, bestückt mit bis zu 48 Atomwaffen.

Die Trident-Raketen an Bord tragen Mehrfachsprengköpfe, die gegen unterschiedliche Ziele im selben Zielgebiet eingesetzt werden können. Jeder Sprengkopf hat eine Sprengkraft von 100 Kilotonnen (das entspricht der achtfachen Sprengkraft von Hiroshima mit ca. 200.000 Toten). Manche Trident-Raketen haben aber auch nur einen Sprengkopf für »substrategische Aufgaben«, d.h. für die Bekämpfung einzelner Ziele, z.B. in einem regionalen Konflikt. Anders als im Kalten Krieg können diese Atomwaffen nicht mehr in Sekunden abgefeuert werden: Der Abschuss muss inzwischen einige Tage vorbereitet werden.

Zudem sind in Lakenheath bis zu 66 Atomwaffen der USA gelagert.

Frankreich

Zur »Force de Frappe« der Franzosen gehören insgesamt 350 nukleare Sprengköpfe. Bis auf 60 Luft-Boden-Raketen für Flugzeuge handelt es sich um U-Boot-gestützte Raketen mit einer Reichweite von 6.000 km und einer Sprengkraft von 100-150 Kilotonnen. Auch Frankreich nutzt einzeln zielbare Mehrfachsprengköpfe.

Frankreich ist der einzige Atomwaffenstaat, der sein Atomtestgelände auf Mururoa im Südpazifik nach den weltweiten Protesten gegen Atomtests von 1996 geschlossen hat. Der Atomteststoppvertrag und der Raratonga-Vertrag (siehe »Atomwaffenfreie Zonen«) sichern den französischen Atomteststopp, da Frankreich Vertragspartei ist und das Verbot mit speziellen Überprüfungsmaßnahmen unterstützt.

Zudem erklärte Frankreich 1992 seine Absicht, kein Plutonium mehr für Atomwaffen herzustellen, und schloss 1997 seine Plutoniumfabrik in Marcoule. Dennoch wird in der Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague weiterhin Plutonium für zivile Zwecke produziert.

Südafrika

Südafrika zerstörte seine sechs Atomwaffen kurz vor dem Ende des Apartheid-Regimes, um dem NVV 1991 beizutreten und sich damit wieder in die internationale Gesellschaft eingliedern zu können. Seit 1994 sind alle südafrikanischen Atomwaffenanlagen komplett abgebaut.

US-Atomwaffen in Europa (NATO)

Die USA haben Stationierungsplätze in europäischen Depots für bis zu 348 taktische Atomwaffen vom Typ B-61. Experten gehen davon aus, dass etwa 150-180 Atomwaffen tatsächlich stationiert sind. Diese Atomwaffen stehen unter US-Kommando, dennoch wären im Ernstfall auch europäische Piloten und Flugzeuge am Einsatz beteiligt. Dies geschähe im Rahmen der »nuklearen Teilhabe«, über die alle NATO-Mitglieder in die Planung eines Atomkriegs eingebunden sind. US-Atomwaffen sind in folgenden Staaten stationiert: Belgien (bis zu 22 in Kleine Brogel), Deutschland (bis zu 22 in Büchel, bis zu 108 in Ramstein), Großbritannien (bis zu 66 in Lakenheath), Niederlande (bis zu 22 in Volkel), Italien (bis zu 22 in Ghedi Torre und bis zu 36 in Aviano), Türkei (bis zu 50 in Incirlik). Zusätzlich befinden sich rasch reaktivierbare Atomwaffendepots in Deutschland (Memmingen und Nörvenich), in Griechenland (Araxos) und in der Türkei (Murted und Balikesir). Dort sind momentan jedoch keine Atomwaffen stationiert.

Russland

Die Sowjetunion, Vorgängerstaat von Russland, wurde 1949 Atomwaffenmacht und führte über 700 Atomtests durch. Man schätzt, dass Russland bzw. die Sowjetunion seit 1949 etwa 55.000 Atomwaffen produziert hat. Die Sowjetunion trat dem NVV gleich zu Beginn bei.

Das derzeitige russische Arsenal enthält 8.200 Atomsprengköpfe, darunter 5.000 strategische Atomwaffen. In Lagern befinden sich etwa 4.600 Atomwaffen, zudem sind 5.000 für die Abrüstung im Rahmen der bilateralen Verträge START I und II vorgesehen.

Das Moskauer Abkommen zwischen USA und Russland aus dem Jahr 2002 sieht vor, dass beide Staaten bis 2012 ihr strategisches Arsenal auf 1.700 bis 2.200 aktive Atomwaffen reduzieren, obwohl es für Russland wirtschaftlich schwierig wird, auch nur 1.000 langfristig einsatzbereit zu halten. Das Abkommen enthält jedoch keine Überprüfungsvereinbarungen. Beide Parteien dürfen mit nur dreimonatiger Kündigungsfrist ohne Begründung aus dem Abkommen austreten.

Wahrscheinlich wird es nicht zu weiteren Verhandlungen über strategische oder gar taktische Atomwaffen kommen, obwohl diese bitter nötig wären. Russland hat im Oktober 2003 eine Modernisierung der Atomstreitmacht angekündigt. Um mit den USA mithalten zu können, kündigte das russische Verteidigungsministerium an, eine neue Generation strategischer Atomwaffen und Trägerraketen zu entwickeln. Als Begründung wird u.a. die Notwendigkeit angeführt, den Raketenabwehrschirm der USA zu überwinden.

Weißrussland, Ukraine, Kasachstan

Diese ehemaligen sowjetischen Republiken sind nach der Auflösung der Sowjetunion atomwaffenfrei geworden. Alle Atomwaffen wurden bis 1996 nach Russland abgezogen, und die drei Staaten haben sowohl den NVV als auch den Umfassenden Atomteststoppvertrag unterzeichnet und ratifiziert.

China

China ist erst seit 1992 Mitglied des NVV. Es forderte zwar stets einen Vertrag zur Abschaffung aller Atomwaffen und unterhält nur eine kleine atomare Abschreckungsmacht, rüstete aber auch nicht ab, sondern modernisiert jetzt seine Streitkräfte, vor allem die Trägersysteme. Im Arsenal befinden sind rund 400 Atomwaffen meist kürzerer Reichweite, stationiert auf U-Booten, Flugzeugen und landgestützten ballistischen Raketen.

Nur maximal 20 chinesische Langstreckenraketen könnten die USA erreichen. Man vermutet, dass China in Zukunft aufrüstet, insbesondere um die geplante Raketenabwehr der USA zu überwinden.

Indien und Pakistan

Diese beiden Staaten sind nicht anerkannte Atomwaffenmächte und treten dem NVV aus diesem Grund auch nicht bei. Sie können nicht als Atommacht beitreten, weil der Vertrag festschreibt, dass Atommacht nur sein darf, wer vor 1967 schon getestet hatte. Obwohl vermutet wird, dass sie bereits seit langem Atomwaffen besitzen, ist ihr Atompotenzial erst seit der beiderseitigen Atomtestreihe 1998 definitiv bekannt.

Indien hat schätzungsweise 30 bis 35 Atomwaffen, Pakistan 24 bis 48, das Arsenal wächst jedoch ständig. In Indien geht die Stationierung offiziell voran und es wird eine Befehlsstruktur aufgebaut, so dass das indische Abschreckungspotenzial »glaubwürdiger« wird. Beide Staaten besitzen ballistische Raketen mittlerer Reichweite und entwickeln diese immer weiter.

Die Bedrohungsrhetorik beider Staaten erreichte im Jahr 2002 erschreckende Ausmaße, als die Welt vor einem Atomkrieg in Südasien bangen musste. Seitdem hat sich die Lage zwar entspannt, sie bleibt jedoch - trotz der jüngsten Gesprächsbereitschaft - höchst gefährlich.

„Das internationale Sicherheitssystem wurde stufenweise unter eine globale nukleare Weltordnung gebracht, die die Hegemonie der fünf Atomwaffenmächte vorsieht. Indien will ein Mitspieler und nicht ein Objekt in dieser Ordnung sein.“ (K. Subrahmanyam, Direktor des Indian Institute of Strategic Studies)

Israel

Israel hat sein Atomwaffenpotenzial nie offiziell zugegeben, droht jedoch in Krisensituationen immer wieder damit, es würde sein »ganzes verfügbares Arsenal« einsetzen. Experten schätzen, dass Israel 75 bis 200 Atomwaffen besitzt; die Arabische Liga behauptet, es habe eher 350 im Arsenal; und der amerikanische Geheimdienst CIA geht von 200-400 Atomwaffen in Israel aus. Um die Diskussion über seine Atomwaffen und eine eventuelle Abrüstung zu umgehen, tritt Israel dem NVV nicht bei.

Nordkorea

Nordkorea hat für Schlagzeilen gesorgt, als es Anfang 2003 aus dem NVV ausgetreten ist. Ungewiss ist, ob Nordkorea bereits im Besitz von Atomwaffen ist. Die US-Geheimdienste behaupten, dass Nordkorea bereits mindestens zwei Atomwaffen gebaut habe und genug Plutonium besitze, um weitere zu bauen. Es wurde auch über Nordkoreas Fähigkeiten zur Urananreicherung spekuliert.

Atomwaffenfreie Zonen

Literatur:

Bulletin of the Atomic Scientists, NRDC Nuclear Notebook 2001-2003, www.thebulletin.org/issues/nukenotes/nukenote.html.

Otfried Nassauer: NATO's Nuclear Posture Review. Should Europe end nuclear sharing? BITS Policy Note, April 2002.

Internet-Seite: Nuclear Weapon Free Zones (www.opanal.org/NWFZ/NWFZ's.htm.

Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI): SIPRI Yearbook 2001, Oxford University Press, ISBN 0-19-925176-2.

Der Spiegel Nr. 5 vom 26.1.04: Ein Atomkrieg rückt näher, Interview mit Mohammed al-Baradei, S.104.

Xanthe Hall ist Abrüstungsexpertin der deutschen Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges.

zum Anfang | Die Atomkrieger des 21. Jahrhunderts

von Otfried Nassauer

Die USA arbeiten an neuen atomaren Waffen, haben eine neue Nuklearstrategie und pfeifen auf Rüstungskontrolle. Ein guter Grund, sich die Nuklearwaffenpolitik der Regierung Bush einmal genauer anzuschauen.

Neue Atomwaffen

So mancher Abgeordnete im amerikanischen Kongress rieb sich im März 2003 verwundert die Augen, als er den Entwurf für das Verteidigungshaushaltsgesetz 2004 auf den Tisch bekam. Darin fand sich nicht nur - wie erwartet - ein Etatansatz für die Entwicklung einer neuen Atomwaffe, die tief unter der Erde verbunkerter Ziele zerstören soll. Es gab auch einen unscheinbaren Passus, in dem die Aufhebung des »Spratt-Furse Amendement« aus dem Verteidigungshaushaltsgesetz 1994 vorgeschlagen wurde.

Dieser rechtlich bindende Gesetzeszusatz verbot konkrete Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an Nuklearwaffen mit einer Sprengkraft von weniger als 5 Kilotonnen. Er stellte eine Hürde gegen die Entwicklung und Einführung von Mini-Atomwaffen und Nuklearwaffen kleiner Sprengkraft dar, obwohl Grundlagenforschung und Konzeptstudien nicht verboten waren. Er war das einzig existente rechtlich bindende Verbot im Bereich der Atomwaffenentwicklung in den USA. Würde er aufgehoben, wäre der Entwicklung neuer US-Atomwaffen Tor und Tür geöffnet.

Genau das ist inzwischen eingetreten. Das Haushaltsgesetz, das der Kongress Ende 2003 verabschiedete, ermöglicht nicht nur den Einstieg in die Arbeit an einer neuen bunkerzerstörenden Atomwaffe sondern auch den Einstieg in die Arbeit an Mini-Atomwaffen.

Seit Jahren hatten ein kleiner Kreis konservativer Republikaner und Nuklearwaffenlobbyisten beklagt, Washington betreibe nukleare Selbstbeschränkung, habe keine geeigneten Nuklearwaffen, um den militärischen Anforderungen der Zukunft gerecht und mit den Gegnern fertig zu werden. Die Nuklearwaffeninfrastruktur - von den Atomwaffenlaboren über die Fertigungsstätten bis hin zu den Testanlagen - veralte und vergammele. Der wissenschaftliche Nachwuchs werde vernachlässigt. All das gelte es schnellstens zu ändern.

Nach dem Machtantritt von George W. Bush im Januar 2001 begann diese Lobby, ihre gegen Ende des Kalten Krieges entwickelten Konzepte und Ideen wieder auszupacken und in die Tat umzusetzen. Der Einsatz von Nuklearwaffen, so die Vorstellung dieser Apologeten, muss glaubwürdig angedroht werden können, da nur dann mit der Drohung eine echte Abschreckungs- und Erpressungswirkung verbunden ist. Die Waffen müssen in der Lage sein, die vorgesehenen gegnerischen Ziele wirklich zerstören zu können. Die Ziele und Gegner aber hätten sich seit dem Ende des Kalten Krieges deutlich gewandelt, und für jene Ziele, um die es jetzt gehe, seien bislang nicht die richtigen Waffen vorhanden.

Angeregt wurde deshalb die Entwicklung einer ganzen Reihe neuer Nuklearwaffen. Da sind zum einen die atomaren Bunkerknacker. Heutige konventionelle Bunkerknacker können bis zu sieben Meter Stahlbeton durchdringen, künftige sollen leistungsfähiger sein. Neun, zehn oder mehr Meter werden für möglich gehalten. Die einzige Nuklearwaffe im US-Arsenal, die Bunkerknacker-Qualitäten besitzt, ist die mit einem besonders harten äußeren Mantel umgebene Atombombe B-61 Modell 11, ein relativ großer Nuklearsprengsatz. Tests ergaben, dass diese Waffe ihre Grenzen hat: Sie funktioniert nicht bei allen Bodenbeschaffenheiten. Sie muss in einem bestimmten Winkel auftreffen, dringt nur begrenzt tief ein und es ist - wegen der hohen Sprengkraft - mit sehr viel radioaktivem Fallout zu rechnen. Begonnen werden soll deshalb mit der Entwicklung eines »Robust Nuclear Earth Penetrator« (RNEP), einer Atomwaffe, deren Mantel aus abgereichertem Uran (Depleted Uranium, DU) besteht und die mit zusätzlichen Eindringhilfen ausgestattet sein könnte, um deutlich tiefer in den Untergrund vordringen.

Doch selbst wenn diese Waffe mehr Bunkeranlagen ausschalten könnte als bisherige Waffen, sie kann trotzdem nicht halten, was die Lobbyisten versprechen. Mit dieser Waffe kann weder die Zerstörung besonders gut verbunkerter Ziele glaubwürdig angedroht werden, noch die von Zielen, bei denen es darauf ankäme, den fallout bedingten Kollateralschaden gering zu halten, z. B. weil sie in dicht besiedelten Gebieten liegen. Zudem haben Physiker wiederholt darauf hingewiesen, dass der Entwicklung solcher Waffen quasi-naturgesetzliche Grenzen gesetzt seien, die sich daraus ergeben, dass der Zünd- und Funktionsmechanismus der Waffe beim Eindringen nicht beschädigt werden darf.

Das Problem schwer vor der Weltöffentlichkeit zu rechtfertigender Kollateralschäden soll mit einer anderen Neuentwicklung angegangen werden: Der Entwicklung kleiner und kleinster Atomsprengköpfe. Diese Mini-Nukes könnten, wenn sie so zielgenau gemacht werden wie moderne konventionelle Waffen, sogar als Bunkerknacker eingesetzt werden, bei nicht ganz so gut geschützten Zielen oder in besiedelten Gebieten.

Auch hier halten Kritiker entgegen, dass Zweck und Mittel nicht zueinander passen. Eine Waffe, die kaum noch radioaktiven Fallout produziert, könne nicht tief genug in die Erde eindringen, um die angepeilten Ziele zu zerstören. Je tiefer ein Ziel unter der Erde liegt, desto größer müsse der atomare Sprengsatz sein, der es wirklich zerstören kann und desto wahrscheinlicher werde, dass viel radioaktiver Fallout entsteht. Es sei zu befürchten, dass die Einführung solcher Waffen zu der Illusion führe, man sei im Besitz einer »sauberen« Atomwaffe, dass damit die Grenze zwischen der Wirkung der größten konventionellen Waffen und der kleinsten nuklearen verschwimme und ein Atomwaffeneinsatz wahrscheinlicher werde.

Als dritter Grund für den Bau neuer Atomwaffen wird die Notwendigkeit der gesicherten Zerstörung chemischer und biologischer Kampfstoffe genannt. Um diese mit hundertprozentiger Sicherheit rückstandslos verbrennen zu können, sei eine Nuklearexplosion mit ihren extrem hohen Temperaturen der sicherste Weg. Auch das - so haben Kritiker nachgewiesen - stimmt so nicht: Zum einen sind auch wirksame konventionelle Waffen zur Zerstörung denkbar bzw. schon vorhanden. Zum anderen könne die enorme Gewalt einer Nuklearexplosion sogar erst dazu führen, dass Kampfstoffe unabsichtlich freigesetzt werden.

Weitere Gründe, um endlich eine neue Generation atomarer Waffen durchsetzen zu können, werden noch gesucht. So lässt Verteidigungsminister Donald Rumsfeld durch das Defense Science Board, ein wissenschaftliches Beratungsgremium des Pentagon, untersuchen, ob Atomsprengköpfe ein probates Mittel zur Raketenabwehr sein könnten.

Eine neue Strategie

Mit dem gleichen Elan, mit dem die Regierung Bush den Einstieg in eine neue Generation nuklearer Waffen betreibt, begann sie kurz nach Amtsantritt auf Veränderungen in der Nuklearstrategie hinzuarbeiten. Mit Keith B. Paine, Robert G. Joseph und anderen wurden führende Vertreter der konservativen Nuklearwaffen-Lobby, die seit Jahren an einem Konzept für ein »Zweites nukleares Zeitalter der Abschreckung« gearbeitet haben, auf wichtige Posten berufen. Mit dem Nuclear Posture Review, einer geheimen Überprüfung der Nuklearstrategie und des Nuklearwaffenpotenzials der USA, der im Januar 2002 an den Kongress übergeben wurde, läuteten sie gravierende Veränderungen ein, die in der Folgezeit umgesetzt wurden.

Die Nuklearwaffen Washingtons unterstehen künftig nicht mehr einem gesonderten Nuklearwaffen-Oberkommando, sondern einem neuen, veränderten »Strategischen Kommando«, das für alle, auch die konventionellen, strategischen Angriffsoptionen der US-Streitkräfte und für die Raketenabwehr zuständig ist. Die Planer dieses Oberkommandos sollen der Politik sowohl konventionelle als auch nukleare oder gemischte Optionen zum Erreichen spezifischer Ziele präsentieren.

Dies geschah in der Vergangenheit immer durch konkurrierende Teile der US-Kommandostruktur. Während die Verfechter dieser Idee argumentieren, so werde die Wahrscheinlichkeit eines Nuklearwaffeneinsatzes reduziert, dürfte das Gegenteil eintreten. Weil auch mit konventionellen Operationen betraut, könnte sich eine Tendenz einschleichen, Nuklearwaffen als »quasi-normale« Mittel der Kriegführung zu betrachten, deren Einsatz effizienzorientiert zu planen ist. So wurde das seitens des US-Heeres zu Beginn der 1980er Jahre bereits einmal für das europäische Gefechtsfeld geplant, mit der AirLandBattle-Doktrin und dem »integrierten Gefechtsfeld«. Die Aussicht auf reduzierte Kollateralschäden beim Einsatz neuer, kleiner Atomwaffen könnte über die Jahre dazu beitragen, dass der atomare Krieg wieder als führbar erscheint.

Da die Gegner in einem solchen Krieg kaum mehr nukleare Großmächte mit einem substanziellen Vergeltungspotenzial sein werden, sondern eher Terroristen, sogenannte Schurkenstaaten und andere Akteure mit begrenzten Möglichkeiten, dürfte die »Selbstabschreckung« vor dem Einsatz eigener Atomwaffen kleiner ausfallen als bisher. Gleichzeitig könnte mancher hoffen, dass ein Atomwaffeneinsatz gegen solche Gegner auch leichter zu rechtfertigen sei.

Dafür sprechen auch andere Änderungen der Nuklearstrategie Washingtons. Mit der National Security Presidential Directive (NSDP) 17 erklärte die Bush-Administration am 14.9.2002 ganz offen: „Die Vereinigten Staaten werden weiterhin klar machen, dass sie sich das Recht vorbehalten, auf den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen die USA, unsere Streitkräfte im Ausland und unsere Freunde und Verbündeten mit überwältigender Macht zu antworten - einschließlich möglicherweise mit dem Einsatz von Nuklearwaffen.“

Das bedeutet eine Veränderung: Zwar hat Washington den Einsatz nuklearer Waffen zur Vergeltung in der Vergangenheit nie explizit ausgeschlossen. Wohl aber waren die USA - wie auch alle anderen klassischen Atommächte - politisch verbindliche »Negative Sicherheitsgarantien« gegenüber den nicht-nuklearen Mitgliedern des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) eingegangen und hatten deren Gültigkeit - zuletzt 1995 anlässlich der Überprüfungskonferenz für diesen Vertrag - bestätigt. Diese besagen, dass Washington auf den Einsatz von Nuklearwaffen verzichtet, wenn kein Angriff einer anderen Nuklearmacht oder von mit einer Nuklearmacht verbündeten Staaten auf die USA, deren Streitkräfte und deren Verbündete vorliegt.

Der Unterschied wird offensichtlich: Galt die potenzielle nukleare Drohung Washingtons bislang nuklear bewaffneten Staaten und deren Verbündeten, so gilt sie nun den Besitzern aller Arten von Massenvernichtungswaffen, also auch jenen, die »nur« über biologische und chemische Kampfstoffe bzw. über geeignete Trägersysteme verfügen.

Doch damit nicht genug: In einer neuen Nationalen Sicherheitsstrategie und in der Nationalen Strategie zur Bekämpfung von Massenvernichtungswaffen vom Dezember 2002 macht die US-Regierung deutlich, dass sie zu vorbeugenden militärischen Schlägen gegen Gefahren bereit ist, die von Massenvernichtungswaffen ausgehen. Mit einem konventionellen oder nuklearen Angriff der USA wird nicht länger nur als Vergeltungsmaßnahme gegen einen gegnerischen Angriff gedroht, sondern auch zur Verhinderung eines Angriffs, der unmittelbar bevorstehen könnte (präemptiv) und sogar für den Fall, dass von einem Gegner angenommen wird, dass er sich in Zukunft die Fähigkeit schaffen könnte, mit Massenvernichtungswaffen anzugreifen (präventiv). Christopher Paine, Nuklearwaffenexperte am Natural Resources Defense Council, erläutert: „Die Bush-Doktrin besagt, dass Länder, die versuchen, biologische oder chemische Waffen zu beschaffen oder einzusetzen, Ziel eines präventiven, atomaren Erstschlages der USA sein könnten.“

Nordkorea, Irak, Iran, Syrien und Libyen waren die Staaten, die die Bush-Administration explizit nannte. Jayantha Dhanapala, damals stellvertretender UN-Generalsekretär für Abrüstungsfragen, warnte deshalb letztes Jahr in der ARD-Sendung Monitor, es könnten „auf diese Weise weitere Staaten ermutigt werden, sich auf geheimen Wegen (...) Atomwaffen zu beschaffen.“ Dhanapala verwies auf die Gefahr, dass das seit Nagasaki geltende Tabu hinsichtlich des Einsatzes von Nuklearwaffen gebrochen werden könnte.

Man darf gespannt sein, wie sich diese Veränderungen auf die Doktrin der US-Streitkräfte für den Einsatz nuklearer Waffen auswirkt. Diese soll bis April 2004 überarbeitet werden.

Keith B. Paine und Colin S. Gray, der andere intellektuelle Vater des Konzeptes der »Abschreckung im Zweiten Nuklearzeitalter« sind schon wieder einen Schritt weiter: In einem Sonderheft der Zeitschrift »Comparative Strategy« diskutieren sie bereits die nächsten Schritte zur »Reform der Abschreckung«. Colin S. Gray kommt dabei zu der Schlussfolgerung, „dass präventives Handeln immer häufiger und ernsthafter als in der Vergangenheit in Erwägung gezogen werden muss. Wenn, wie wir glauben, die Aufgabe des Abschreckens immer schwieriger wird, dann können sich die politischen Wahlmöglichkeiten auf die Optionen gewaltsame Prävention oder Versuch der »aktiven Verteidigung« (in ihren vielfältigen Varianten) reduzieren. Präventives militärisches Handeln wirft eine Reihe von politischen, rechtlichen und ethischen Fragen auf, die, wenn vernünftigerweise möglich, lieber vermieden werden sollten. Aber in einer Welt, in der mehr und mehr Gemeinwesen über Massenvernichtungswaffen und die entsprechenden Trägersysteme verfügen, in der »Katastrophenterroristen« sichere Zuflucht finden können und in der Abschreckung häufig nicht praktizierbar ist, werden unsere politischen Möglichkeiten zu wählen nicht berauschend sein. (...) Es bleibt die Tatsache, dass Abschreckung nur ein Element unserer Strategie sein kann. Aus offensichtlichen Gründen bedingte das Paradigma der Abschreckung im Kalten Krieg die krasse Alternative zwischen Abschreckung und grenzenloser Katastrophe. Das sind heute nicht mehr die Alternativen.“

Vorläufer unter Bill Clinton

Der Hinweis auf diese gefährlichen Entwicklungen wäre unvollständig, würden die Vorarbeiten dafür unter George Bush Senior und William Bill Clinton verschwiegen. Die Zielplanung für die Nuklearwaffen der USA war gegen Ende der 1980er Jahre vor allem auf die zerfallende Sowjetunion und auf einige Ziele in der Volksrepublik China ausgerichtet. Mit dem Zerfall des Warschauer Paktes und der Sowjetunion hat sich dies rasch geändert. Eine fixe Planung für Tausende von Zielen, die bereits vor Kriegsbeginn feststehen und im Single Integrated Operations Plan (SIOP, integrierte Nuklearzielplanung) genau beschrieben sind, bis hin zur Festlegung, mit welcher Waffe welches Ziel angegriffen werden soll, gibt es in dieser Form nicht mehr.

Anfang der 1990er Jahre begann unter dem Stichwort »adaptive Nuklearplanung« das große Umdenken. Zunächst im Hinblick auf die taktischen oder substrategischen Nuklearwaffen. Zunehmend gerieten Ziele in Staaten in den Blickwinkel der atomaren Zielplaner, die Washington im Besitz von Atomwaffen wähnte oder von denen angenommen wurde, dass sie daran arbeiteten: Libyen, Irak, Syrien, Nordkorea und natürlich verstärkt auch China.

Den regionalen Oberkommandeuren der US-Streitkräfte und auch dem NATO-Oberbefehlshaber wurde aufgetragen, Eventualfallplanungen aufzunehmen. Listen mit den Koordinaten und atomaren Bekämpfungsmöglichkeiten Hunderter, wenn nicht Tausender zusätzlicher Ziele wurden aufgestellt. Ziel war es, die Möglichkeit zu schaffen, binnen kürzester Zeit eine nukleare Planung zur Kriegführung gegen diese oder andere Staaten aufstellen zu können. Mit der wachsenden Bedeutung militärischer Optionen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen - der so genannten »Counterproliferation« - bekam dieser Ansatz Rückenwind. Seither wurde die adaptive Zielplanung verfeinert.

Schon 1995 wurden erstmals »nicht-staatliche Akteure« - gemeint sind zum Beispiel religiöse Extremisten, internationale Terroristen oder auch transnationale Konzerne - in nuklearen Dienstvorschriften der US-Streitkräfte als potenzielle Bedrohung genannt, da sie sich in den Besitz von Massenvernichtungswaffen bringen könnten. Bereits ein Jahr später, 1996, sieht eine andere Vorschrift für den Einsatz taktisch-nuklearer Waffen in ihnen potenzielle Ziele für den Einsatz von Atomwaffen.

Immer wieder wurde indirekt - im Sinne einer freiwilligen Zweideutigkeit - auch unter Präsident Clinton darauf verwiesen, dass Washington sich auch die Möglichkeit einer nuklearen Vergeltung als letztes Mittel gegebenenfalls offen halten müsse.

Von der Intensivstation in die Leichenhalle?

Die neue Nuklearpolitik der Bush-Administration legt die Axt an die Wurzel der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung. Die Aussicht, dass für neue Atomwaffen auch neue Nuklearwaffentests erforderlich sein könnten, die Verkürzung der notwendigen Vorbereitungszeit für solche Tests, die Aufkündigung des Raketenabwehr-Vertrages und die direkte Missachtung der Negativen Sicherheitsgarantien durch die nukleare Drohung gegen die Besitzer biologischer und chemischer Waffen in der Präsidenten-Direktive NSDP 17 - all das sind schwere Schläge für Rüstungskontrolle und Abrüstung.

Schon allein die Absicht, in die Entwicklung einer neuen Generation nuklearer Waffen einzusteigen, signalisiert vielen Nicht-Atomwaffenstaaten, dass unter dieser Administration nicht mit substanziellen Fortschritten in der atomaren Rüstungskontrolle zu rechnen ist, dass die Verpflichtung auf das Ziel der Abschaffung aller Atomwaffen, die in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages verankert ist, zu Lebzeiten dieser Administration keine Chance hat.

Besorgt sehen viele Staaten, dass die Politik unter Bush befördern könnte, was sie zu verhindern vorgibt - die Weiterverbreitung nuklearer Waffen. So hat z.B. Saudi Arabien nach dem Irak-Krieg angekündigt, seine nuklearen Optionen prüfen zu wollen. Noch mehr besorgt viele, dass dies in ihrer Nachbarschaft geschehen könnte. „Die nukleare Rüstungskontrolle liegt bereits auf der Intensivstation“, meinte Daniel T. Plesch vom Royal United Services Institute in London bereits im vergangenen Jahr. „Die Entwicklung neuer Atomwaffen und erneute Atomtests würden die atomare Abrüstung in die Leichenhalle verlegen.“

Otfried Nassauer ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS (www.bits.de).

zum Anfang | Hat das zweite Kernwaffenzeitalter schon begonnen?

Die regionale Verbreitung von Atomwaffen

von Götz Neuneck

Beunruhigende Nachrichten lassen die Weltöffentlichkeit aufhorchen. Libyen gibt zu, ein Nuklearwaffenprogramm betrieben zu haben, und im Iran findet die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) Hinweise auf ein ähnliches Programm. Beide Länder sind Mitglieder des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV), während Nordkorea bereits aus dem NVV ausgeschert ist. Pakistan ist als Quelle eines umfassenden Beschaffungsnetzwerkes zur Weitergabe der Uran-Anreicherungstechnologie identifiziert worden, an deren Ende Libyen, Nordkorea und der Iran standen.

Die zur Herstellung von waffenfähigem Material verwendeten Gaszentrifugen sind dazu besonders geeignet, da die dafür notwendigen Komponenten zunächst als zivil deklariert werden können und ein Betrieb schwer zu entdecken ist. Andererseits ist ihr Besitz noch keine Garantie für die Herstellung von nuklearwaffenfähigem Material. Jahrelange Erfahrungen sind dazu nötig. Sogar Details eines Atomwaffendesigns und kleine Mengen Nuklearmaterial sollen an Libyen transferiert worden sein. Im Zentrum dieses wohl größten »(Nicht-)Weiterverbreitungsskandals« steht Abdul Qadeer Khan, Vater der »pakistanischen Bombe«, Direktor der Khan Research Laboratories in Kahuta und nun unter »Hausarrest« stehender Berater der Militärregierung unter General Musharraf. Umfang, Reichweite und Folgen dieses »nuklearen Beschaffungsmarktes« sind bisher nur in Umrissen bekannt.

Angesichts einer jahrzehntelangen selbstzufriedenen westlichen Nichtverbreitungspolitik ist diese Affäre besonders pikant. Pakistan ist nicht Mitglied des NVV, kann also »im Prinzip«, Nukleartechnologie weitergeben, ohne sich dafür besondere Nachteile einzuhandeln. Zwar wurde Pakistan durch die USA immer wieder mit Sanktionen belegt, geholfen hat dies wenig. Diverse Militärregierungen hatten immer wieder versichert, sie würden nicht zur Nuklearverbreitung beitragen. Pakistan, seit 1998 selbst Nuklearmacht, ist heute Hauptverbündeter der USA im Kampf gegen den Terrorismus in der Region. Eine Ächtung der Regierung ist damit ebenso unwahrscheinlich wie eine Bestrafung des »Nationalhelden« Khan.

Dass Khans Verhalten weltweit verurteilt wird, zeigt, dass trotz erheblicher Defizite des NVV-Regimes die nukleare Nichtverbreitung eine hohe normative Basis besitzt. Eine selektive Nichtverbreitungspolitik ohne Abrüstungskomponente stellt jedoch keine gute Grundlage für eine künftige Beendigung der nuklearen Bedrohung im 21. Jahrhundert dar. Nuklearterrorismus, regionale Atomkriege und eine Fortsetzung der nuklearen Überrüstung sind zu gefährlich, als dass sie zu Spielbällen der Politik werden sollten.

Im folgenden werden die Entwicklungen in den vier Ländern kurz vorgestellt. Diese Fälle bilden eine Herausforderung für die Zukunft des NVV und machen eine Universalisierung der Vertragsinhalte sowie weitere nukleare Abrüstung unumgänglich.

Pakistan

Nach seiner Rückkehr aus den Niederlanden 1976 baute der in Europa ausgebildete »Metallurgiker« Khan auf der Grundlage der Gaszentrifugenpläne für die Urananreicherung, die er von dem deutsch-niederländisch-britischen Konsortium URENCO (Uranium Enrichment Company) entwendet hatte, das pakistanische Nuklearprogramm auf. Deutsche, niederländische und französische Firmen halfen u. a. mit Ausrüstungsteilen und Know-how, teilweise mit offizieller Zustimmung. Das Programm wurde finanziell von Libyen, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten gestützt.

Der Nuklearstatus Pakistans, der durch die Tests 1998 offensichtlich und mit der militärischen Bedrohung durch Indien legitimiert wurde, ist A. Khan zu verdanken. Pakistan testet zudem Mittelstreckenraketen, die leicht indisches Territorium erreichen können. Die Raketen sind nordkoreanischen Ursprungs und wurden im Austausch gegen Urananreicherungstechnologie erworben.

Anfang 1987 wurde Khan vom Käufer zum Verkäufer. Mit dem Iran wurde der Transfer der Gaszentrifugentechnologie vereinbart. Im Iran wie auch in Libyen wurden fortgeschrittene »PAK-2-Zentrifugen« entdeckt. Allerdings gelang es beiden Ländern bisher nicht, diese Anlagen zuverlässig für den Bombenbau zu betreiben. Dies wäre jedoch eine Frage der Zeit gewesen.

Zehn Jahre nach dem Iran begann Khan mit Nordkorea zusammen zu arbeiten. Er soll sich nach 1998 dort 13 Mal aufgehalten und die Zentrifugen-Technologie gegen die nordkoreanische Raketentechnologie eingetauscht haben. Die letzte Lieferung an Libyen erfolgte noch nach dem 11. September 2001, obwohl die pakistanische Regierung immer wieder erklärt hatte, dass sie gegen nukleare Weitergabe vorgehen werde. Es ist nicht vorstellbar, dass das Militär von all den Seitengeschäften des Herrn Khan nichts gewusst hat.

Pakistan ist somit eine zentrale Quelle für die Verbreitung der Urananreicherungstechnologie und Khan der Kopf eines »globalen Schwarzmarktes«, der an den Exportkontrollen, Geheimdiensten und Sanktionen vorbei Nordkorea, Libyen und dem Iran entscheidende Hilfe beim Aufbau von Atomprogrammen geleistet hat. Das Netzwerk verfügte über Mittelsmänner in Malaysia, Dubai und Europa. Beunruhigend ist insbesondere die politische Fragilität des Landes, und damit ist die Frage nach der Sicherheit der bereits vorhandenen pakistanischen Nuklearwaffen gestellt. Ein bekannt gewordenes Treffen zweier ehemaliger pakistanischer Nuklearwissenschaftler mit al Kaida lässt darüber hinaus befürchten, dass auch Terroristen vom nuklearen Know-how in Pakistan profitiert haben könnten.

Iran

Das Nuklearprogramm des Iran, das auf den Schah zurückgeht, wird seitens der Regierung stets mit »zivilen friedlichen« Absichten erklärt. Der Reaktor in Bushir steht vor der Fertigstellung. Ein Vertrag mit Russland sichert das technische Know-how und die Brennstoffversorgung. Der erdölreiche Iran möchte weitere Reaktoren bauen und Brennstoffautonomie durch den Aufbau einer eigenen Urananreicherung erreichen.

Iran ist Mitglied des NVV und versucht zusammen mit der IAEO Ungereimtheiten des iranischen Programms zu klären bzw. ein Sicherungssystem aufzubauen, das die zivile Nutzung sicherstellt. Die Regierung hat sich bereit erklärt, das IAEO-Zusatzprotokoll umzusetzen. Dieses verpflichtet den Vertragsstaat nicht nur zur vollständigen Information über das Nuklearprogramm, sondern gibt der IAEO auch die Möglichkeit, überall im Lande ungemeldete Aktivitäten und Materialien aufzuspüren.

Drei EU-Außenminister hatten im Oktober 2003 in Teheran einen Durchbruch erreicht, nachdem sie u.a. einen Technologieaustausch in Aussicht gestellt hatten. Allerdings hat die iranische Regierung die geplante Urananreicherung nur ausgesetzt und nicht vollständig auf sie verzichtet. Inzwischen hat die Regierung zugegeben, dass sie auch über Pläne für fortgeschrittene Zentrifugen aus Pakistan verfügt.

Solange die Sicherheitsprobleme im Mittleren Osten (einschließlich der Frage der israelischen Atomwaffen) nicht gelöst sind, ist eine vollständige Aufgabe der militärischen Option durch den Iran eher unwahrscheinlich. Der andauernde Machtkampf und Gesellschaftswandel im Iran sowie die Entwicklung der Lage in der Region sind zudem Faktoren, die die zukünftige Entwicklung unvorhersehbar machen.

Libyen

Am 19. Dezember 2003 erklärte Oberst Gaddafi, dass Libyen alle Anstrengungen, Massenvernichtungswaffen zu entwickeln, einstellt, insbesondere das geheime Nuklearprogramm. Auch die vorhandenen biologischen und chemischen Waffenarsenale würden zerstört. Das Land wird der Chemiewaffenkonvention beitreten. Tage später stimmte die Regierung zu, das IAEO-Zusatzprotokoll zu unterzeichnen.

Zuvor wurde durch Inspektionen das Ausmaß der Programme deutlich. Es wurden sowohl zivil wie militärisch »doppelverwendbare biologische Substanzen« wie auch produzierte Giftgase im Tonnenmaßstab gefunden. IAEO-Inspektoren wurden zehn unbekannte Orte gezeigt, an denen es geheime Nuklearaktivitäten gab. Der Wüstenstaat verfügte über einige Dutzend moderne Zentrifugen im Labormaßstab, wahrscheinlich pakistanischen Ursprungs. Zudem wurde Uranhexafluorid sowie kleine Mengen von angereichertem Uran geliefert. Sogar kleine Mengen Plutonium soll Libyen hergestellt haben.

Das Atomwaffenprogramm steckte noch in seiner Anfangsphase. Der IAEO-Direktor el-Baradei schätzt, dass das Land zu diesem Zeitpunkt drei bis sieben Jahre von der Fertigstellung eines Atomsprengkörper entfernt war. Dennoch überrascht das Ausmaß und die Kontinuität des Programms, denn Libyen war in den letzten Jahren nicht mehr auf dem »Radarschirm« der Nichtverbreitungsexperten. Es wird die Aufgabe der IAEO sein, sicherzustellen, dass alle Ausrüstungsgegenstände, Dokumente und Materialien vernichtet sind und dass in Zukunft kein militärisches Programm in Libyen betrieben werden kann. Die Motive Libyens für die Aufgabe der geheimen Programme sind wohl darin zu suchen, die US-Sanktionen zu beenden, den Makel der Terrorunterstützung abzuwerfen und in den Kreis der »zivilisierten Völkergemeinschaft« zurückzukehren.

Nordkorea

Die Krise um den nuklearen Status Nordkoreas dauert nun schon recht lange. Es wird angenommen, dass das Land seit den späten 1980er Jahren Plutonium für ca. 2 Sprengköpfe abgetrennt hat. Auch ist durch die pakistanische Hilfe die Grundlage eines Urananreicherungsprogramms offensichtlich geworden. Die nordkoreanische Regierung hatte dies jahrelang bestritten. Die USA kündigten daraufhin das »Agreed Framework«-Abkommen von 1994 und beendeten die vertraglich vereinbarte Lieferung von Heizöl und ziviler Nukleartechnologie.

Im Dezember 2002 hatte Pjöngjang erklärt, dass es die nach dem amerikanisch-nordkoreanischen Abkommen eingefrorene Wiederaufarbeitung wieder aufnehmen werde. Die IAEO-Inspektoren wurden aus dem Land ausgeschlossen. Nordkorea trat am 10. Januar 2003 aus dem NVV aus. In der Nuklearanlage in Yongbyon sollen die vorhandenen 8.000 Kernbrennstäbe bereits wiederaufgearbeitet werden. Einer US-Delegation wurde im Januar 2004 ein leeres Kühlbecken vorgeführt und Pjöngjang erklärte, Nordkorea sei nunmehr Nuklearmacht. Die einzige Hoffnung besteht darin, dass in den Sechser-Gesprächen zwischen Nordkorea, Südkorea, den USA, Russland, China und Japan eine Lösung gefunden werden kann.

Das nordkoreanische Regime nutzt die Nuklearwaffenfrage für den eigenen Machterhalt. Das Land, das sich mental und faktisch immer noch in einer Art Kriegszustand befindet, hat nicht viel zu verlieren. Wirtschaftliche Anreize haben nur eine begrenzte Wirkung. Die entscheidende Frage ist, ob die Großmächte, insbesondere die USA, bereit sind, gegenüber dem Regime in Pjöngjang eine Art Sicherheits- und Existenzzusage abzugeben. Bleiben die Gespräche ergebnislos, so sind weitaus gefährlichere Entwicklungen möglich. Es ist dabei klar, dass dies alles auf dem Rücken der ohnehin schon notleidenden Bevölkerung ausgetragen wird.

Nuklearer Supermarkt oder nukleare Abrüstung?

Es ist tragisch, dass der Krieg gegen den Irak mit der Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen legitimiert wurde, die wirkliche Weiterverbreitung (Proliferation) jedoch von einem Land ausgeht, das US-Verbündeter, Nicht-NVV-Mitglied und Militärdiktatur in einem ist, nämlich Pakistan, das trotz Sanktionen mehrere Länder mit Wissen und Technik zur Herstellung von Nuklearwaffen ausstattete. Der »nukleare Supermarkt«, den Khan und Konsorten aufbauten, wäre ohne Hilfe skrupelloser Geschäftsleute aus dem Westen nicht möglich gewesen. Dritt-Welt-Länder beherrschen nicht nur die Technologie zur Herstellung von waffenfähigem Nuklearmaterial, sondern können dieses Wissen an westlichen Exportkontrollen vorbei auch weitergeben. Dabei ist wieder einmal deutlich geworden, dass Proliferation neue Proliferation erzeugt.

Diese »Proliferationsfälle« zeigen dramatisch auf, wie stark das NVV-Regime unter Druck steht. IAEO-Chef el-Baradei erklärte vor kurzem: „Wenn wir den Kurs nicht wechseln, riskieren wir die Selbstzerstörung«, und Präsident George W. Bush stellte in seiner Grundsatzrede vom 11. Februar 2004 fest, die „größte Gefahr für die Menschheit ist heute die Möglichkeit überraschender Angriffe mit chemischen, biologischen, radiologischen oder atomaren Waffen«. Einigkeit besteht noch bei der Bedrohungsanalyse; wenn es an die Umsetzung geht, sind die vorgeschlagenen Strategien höchst unterschiedlich.

Erfreulich ist zumindest, dass es durch wirtschaftliche Anreize und diplomatischen Druck gelungen ist, Libyen zur Aufgabe seiner Massenvernichtungswaffen zu bringen. Auch der Iran könnte folgen. Dies sind hoffnungsvolle Ansätze, damit im Mittleren Osten längerfristig eine Zone frei von Nuklearwaffen entstehen kann. Dies setzt aber voraus, dass nicht einige Staaten bezüglich des Besitzes von Massenvernichtungswaffen angeklagt werden, während bei anderen Ländern geschwiegen wird. Diplomatisch und konzeptionell muss alles daran gesetzt werden, dass im Nahen und Mittleren Osten sämtliche Massenvernichtungswaffen dauerhaft abgerüstet werden und die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen schon lange geforderte »Zone frei von Massenvernichtungswaffen« entsteht..

Es ist deutlich geworden, dass der NVV an die Bedingungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss. Die multinationalen Kontrollen der IAEO könnten ausgedehnt werden. Wie schwierig das ist, zeigt die Tatsache, dass nur weniger als 20% der UN-Mitglieder überhaupt das Zusatzprotokoll abgeschlossen haben, das Libyen und Iran jetzt umsetzen wollen. Die westliche Welt muss hier Führerschaft übernehmen. Die EU hat immer wieder die Universalisierung des NVV gefordert. Der UN-Sicherheitsrat könnte eine Resolution beschließen, die die Entwicklung, den Einsatz und den Besitz von Massenvernichtungswaffen und damit auch Nuklearwaffen ächtet. Darauf aufbauend sollte eine Nuklearwaffenkonvention entwickelt werden, die ähnlich wie die B- und C-Waffen-Konventionen, Entwicklung, Einsatz und Besitz von Nuklearwaffen verbietet. Vorschläge dazu wurden bereits vor Jahren von Wissenschaftlern gemacht.

Dies setzt aber auch voraus, dass die nukleare Abrüstung wieder ernst genommen wird. Die Zahl von 30.000 nuklearen Sprengköpfen ist bei weitem zu hoch. Drastische, verifizierbare und zeitlich bindende Einschnitte sind ebenso nötig wie das Inkrafttreten des Umfassenden Teststoppabkommens. Der pakistanische Nuklearphysiker Pervez Hoodbhoy bemerkte Anfang 2004 in der New York Times: „Die besten Chancen der Menschheit zu überleben liegen darin, ein Tabu gegen Nuklearwaffen zu schaffen.“

Dr. Götz Neuneck ist Wissenschaftlicher Referent am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg.

zum Anfang | Vom Nichtverbreitungs-Regime zur Nuklearwaffenkonvention

von Jürgen Scheffran

Der 1968 abgeschlossene und 1970 in Kraft getretene Nichtverbreitungsvertrag (NVV) bildet bis heute den Kern des internationalen Regimes zur Nichtverbreitung von Kernwaffen.

Als Kernwaffenstaaten gelten danach jene Staaten, die vor dem 01.01.1967 eine Kernwaffe hergestellt oder gezündet hatten, also die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Nach Artikel I des NVV dürfen sie keine Kernwaffen an andere Länder weitergeben und bei einer möglichen Beschaffung nicht helfen. Zugleich verpflichten sie sich in Artikel VI, »in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung, sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.» Mögliche Vorteile aus »friedlichen Kernsprengungen« sollen den anderen Vertragsparteien zugänglich gemacht werden (Artikel V).

Alle übrigen Vertragsmitglieder verzichten nach Artikel II als Nicht-Kernwaffenstaaten auf den Zugriff auf und die Verfügungsgewalt über Kernwaffen, insbesondere auf die eigenständige Herstellung, aber auch auf die Unterstützung anderer oder die Annahme von fremder Hilfe. Sie garantieren die Durchführung von nuklearen Sicherungsmaßnahmen (Safeguards) der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) auf alles spaltbare Material und sämtliche entsprechenden Nuklearaktivitäten (Artikel III).

Alle Mitgliedsländer versprechen die Beförderung der weltweiten zivilen Kernenergienutzung, insbesondere durch internationalen wissenschaftlich-technologischen Austausch (Artikel IV und Präambel), dürfen aber spaltbare Materialien und entsprechende Ausrüstungen nur dann an andere weitergeben, wenn sie nuklearen Sicherungsmaßnahmen unterliegen (Artikel III).

Dem NVV gehören bis auf die »inoffiziellen« Atomwaffenstaaten Indien, Pakistan und Israel alle Länder der Erde an. Nord-Korea hat allerdings im Januar 2003 seinen Austritt aus dem Vertragssystem erklärt.

Wirksamkeit und Kritik des Nichtverbreitungsregimes

Das bestehende Nichtverbreitungsregime konnte die Verbreitung, Weiterentwicklung und Ausbreitung von Kernwaffen zwar verlangsamen, war und ist aber nicht in der Lage, die nukleare Rüstungsdynamik aufzuhalten oder umzukehren. Verschiedene Mängel begrenzen seine Wirksamkeit:

  • Die Unterscheidung zwischen Kernwaffenstaaten und Nicht-Kernwaffenstaaten wird als Diskriminierung kritisiert. Den offiziellen fünf Nuklearmächten ist im Prinzip alles im Nuklearbereich erlaubt; Kontrollen müssen dem gemäß keine durchgeführt werden. Eine zweite Klasse von Staaten verzichtet auf den Kernwaffenbesitz, hat dafür aber Zugriff auf alle Nukleartechnologien, sofern diese unter den nuklearen Sicherungsmaßnahmen der IAEO zivil genutzt und entwickelt werden. Dagegen wird einer dritten Gruppe von Staaten weder der Kernwaffenbesitz gestattet noch der Zugang zu sensitiven Nukleartechnologien eröffnet. Ein solches Dreiklassen-System mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten ist auf Dauer nicht stabil.
  • Die aktive Verbreitung der Nukleartechnik unter zivilem Deckmantel trägt aufgrund der engen zivil-militärischen Verflechtung zur Verbreitung der Atombombe bei. So liefert die Anreicherungstechnologie für Reaktoruran auch die Möglichkeit, hochangereichertes Uran (HEU) für Waffenzwecke abzuzweigen. Im Reaktorbetrieb wird eine große Menge des Bombenstoffs Plutonium als Nebenprodukt erzeugt (inzwischen weltweit etwa 70 Tonnen pro Jahr, bislang mehr als 1.000 Tonnen). Mindestens 20 Staaten haben bereits Zugriff auf eine sensitive Anreicherungs- oder Wiederaufarbeitungstechnologie, die die Nuklearwaffenoption eröffnet. Um den Abrüstungsprozess irreversibel zu machen, müssen diese Materialien vor jeglichem Zugriff gesichert und dann so unzugänglich wie möglich endgelagert oder gar unbrauchbar gemacht werden.
  • Das Problem der Ambivalenz von Nukleartechnologien lässt sich allein durch die Sicherungsmaßnahmen der IAEO, die eine Abzweigung von Spaltstoffen für Waffenzwecke frühzeitig entdecken sollen, nicht in den Griff bekommen. Mit den praktizierten Verfahren technischer Überwachung ist eine umfassende Kontrolle nicht zu erreichen, eine sichere Abgrenzung ziviler und militärischer Nutzung nicht zu garantieren. Damit können Mitgliedsstaaten des NVV alle wesentlichen sensitiven Nukleartechnologien im Lande aufbauen, um in einem zusätzlichen geheimen Programm den Weg zur Bombe zu verfolgen, der dann zu einem geeigneten Zeitpunkt auch offen politisch betrieben werden kann. Der NVV bietet sogar die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im Vertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu beenden. So war es für die NVV-Mitgliedstaaten Irak und Nordkorea möglich, trotz NVV wesentliche Voraussetzungen für ein geheimes Waffenprogramm zu schaffen.
  • Während Artikel VI des NVV nukleare Abrüstung (ja sogar die vollständige und allgemeine Abrüstung) als endgültiges Ziel festschreibt, ist kaum erkenntlich, wie innerhalb des vorgegeben Rahmens der nukleare Abrüstungsprozess ernsthaft beschleunigt oder gar zu Ende gebracht werden könnte. Der NVV selbst enthält keine Umsetzungsbestimmungen. Der Vertrag kann somit der Fortsetzung der Rüstungsdynamik konkret nichts entgegensetzen, solange keine weiteren Verträge zur Umsetzung abgeschlossen werden. Das Umfassende Teststoppabkommen von 1996 verbietet zwar jegliche Nuklearexplosionen - also auch für Kernwaffentests -, schränkt aber die Kernwaffenentwicklung mit fortgeschrittenen Technologien nicht ein. Dies erlaubt es den Kernwaffenstaaten, Laborversuche und Computersimulationen voranzutreiben. In den USA wurden in den vergangenen Jahren mit dem »Stockpile Stewardship Program« (Programm zur Bestandsicherung) die Ausgaben für Kernwaffenforschung sogar noch erhöht.
  • Die Diskriminierung der einen bei fortgesetzter Entwicklung und Modernisierung der Kernwaffenarsenale der anderen hat zum Entstehen neuer Kernwaffenaspiranten beigetragen, die sich einem »Atomwaffensperrvertrag« nicht unterordnen wollen, der allein die horizontale Proliferation (Weiterverbreitung in andere Länder) begrenzt und die Machtstrukturen der Welt repräsentiert. Dies steht im Widerspruch zu UN-Dokumenten der 1960er Jahre. Damals wurde der NVV lediglich als erster Schritt in einer Kette von Abrüstungsmaßnahmen angesehen, die sich nicht auf die damals besonders dringliche Gefahr der Weiterverbreitung beschränken sollten. Indien hat stets gegen die Lesart der Kernwaffenstaaten protestiert und daraus mit der Entwicklung eigener Kernwaffen die Konsequenzen gezogen, gefolgt von Pakistan. Für Israel stand die eigene Kernwaffenoption ohnehin nicht zur Disposition. Sollten die USA und andere Kernwaffenstaaten ihre Verpflichtungen aus dem NVV weiterhin nicht ernst nehmen, besteht die Gefahr, dass das ganze Nichtverbreitungsregime seine Grundlage verliert.

Die Kernwaffenstaaten sind nicht bereit, ihre Privilegien aufzugeben und die Abrüstungsverpflichtung in die Tat umzusetzen. Der zwar völkerrechtlich nicht verbindliche, aber politisch bindende Katalog von »Prinzipien und Zielsetzungen«, den die NVV-Überprüfungskonferenz im Mai 1995 in Kombination mit der Entscheidung für die unbeschränkte Vertragsverlängerung akzeptierte, enthält zwar ernstzunehmende Aussagen zur Abrüstungsfrage, die als vorsichtige Konkretisierung von Artikel VI des NVV angesehen werden können. Doch hat sich die Befürchtung, dass mit der Durchsetzung der unbefristeten Verlängerung des NVV auch das Versprechen auf nukleare Abrüstung auf unbestimmte Zeit verschoben werden sollte, leider bestätigt. So sollte im Anschluss an das Umfassende Teststoppabkommen ein weiterer Vertrag ausgehandelt werden, der die Produktion von spaltbaren Materialien für Kernwaffen verbietet (»cutoff«). Die Verhandlungen in der Genfer Abrüstungskonferenz sind aber seit Jahren festgefahren.

Systematische Anstrengungen zur weltweiten Reduzierung der Kernwaffen mit dem langfristigen Ziel ihrer Eliminierung wurden bislang nicht unternommen. Die zwischen USA und Russland getroffene Vereinbarung über die weitere Reduktion ihrer Kernwaffen (SORT) vom Mai 2002 hat nicht den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages und verzichtet auf explizite Verifikationsvereinbarungen. Wegen der grundlegenden Probleme hilft es auch wenig, dass der Überprüfungsprozess für den Nichtverbreitungsvertrag etwas verstärkt wurde durch die Einführung von praktisch jährlichen Vorbereitungskonferenzen (mit Ausnahme des Jahres nach der alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz). Dort sollen Prinzipien und Zielsetzungen nuklearer Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Wege zur vollen Umsetzung des Vertrages diskutiert, sowie Arbeitsschwerpunkte und Mittel identifiziert werden, um schließlich zu ausgearbeiteten Empfehlungen zu kommen.

Von einiger Substanz sind die bei der NVV-Konferenz im Jahr 2000 beschlossenen „praktischen Schritte für systematische und progressive Bemühungen“. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten u.a. das Umfassende Teststoppabkommen rasch zu ratifizieren, ein Cutoff-Abkommen zu verhandeln, für die Irreversibilität (Unumkehrbarkeit) sämtlicher Abrüstungsmaßnahmen zu sorgen, die vollständige Abschaffung aller Kernwaffen zügig anzugehen, und die vorhandenen Verträge - insbesondere START II und den Raketenabwehrvertrag - uneingeschränkt umzusetzen. Seither aber wurden nicht nur die Erwartungen in die Umsetzung der Schritte bitter enttäuscht, sondern die USA schlugen mit der Nichtverfolgung von START II und der Aufkündigung des Raketenabwehrvertrags gerade den entgegengesetzten Weg ein.

Das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs

Das Völkerrecht fordert gleiches Recht für alle Staaten. Es ist auf Dauer nicht tolerierbar, dass einige Staaten für sich das Recht auf Kernwaffenbesitz in Anspruch nehmen und es gleichzeitig anderen verweigern. Dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 1996 zufolge steht die Bedrohung durch oder die Anwendung von Atomwaffen generell im Widerspruch zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Lediglich in dem Fall „einer extremen Notwehrsituation, in der das reine Überleben eines Staates auf dem Spiel stünde«, sah sich das Gericht zu keiner einstimmigen Stellungsnahme in der Lage. Doch bietet dies keine Grundlage für die Beibehaltung nuklearer Overkill-Potentiale und Ersteinsatzoptionen, mit denen die Wahrscheinlichkeit für extreme Notwehrsituationen noch erhöht wird. Sie stellen eine klare Verletzung des IGH-Gutachtens dar. Der IGH bekräftigt einmütig die Verpflichtung aller Staaten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zur nuklearen Abrüstung in all ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.“

Die Kernwaffenstaaten haben bislang keine hinreichenden Anstrengungen unternommen, die vom IGH zugespitzte Verpflichtung des NVV zu erfüllen. Im Gegenteil: substanzielle Verhandlungen über die nukleare Abrüstung werden abgelehnt und das Ziel der vollständigen nuklearen Abrüstung noch immer als gegenläufig zu den eigenen nationalen Sicherheitsinteressen angesehen. Entwicklungen der vergangenen Jahre lassen Zweifel an der deklarierten Abrüstungsbereitschaft aufkommen. Für die ehemaligen Kontrahenten des Kalten Krieges, USA und Russland, spielen Kernwaffen weiter eine wesentliche Rolle in ihrer Sicherheitspolitik, die sich zunehmend gegen Staaten richtet, die nicht direkt in die Blockkonfrontation verwickelt waren. Alle fünf Kernwaffenstaaten betreiben auch nach der unbefristeten Verlängerung des NVV im Jahre 1995 eine Modernisierung ihrer Kernwaffen. Die Nuklearwaffendoktrin der NATO und vor allem das Festhalten an der nuklearen Ersteinsatzoption steht in deutlichem Gegensatz zum IGH-Gutachten, insbesondere im Kontext einer Verbindung zu »Out-of-Area«-Einsätzen der NATO.

Solange einzelnen Mitgliedern der Völkergemeinschaft der Zugriff auf Kernwaffentechnik erlaubt ist, bleibt die nukleare Bedrohung bestehen. Um diese vollständig und nachhaltig zu beseitigen, bedarf es systematischer Anstrengungen aller Staaten, den Weg in die kernwaffenfreie Welt auszuhandeln und völkerrechtlich zu kodifizieren. Nur mit der vollständigen Abschaffung aller Kernwaffen würde das Hauptmotiv für die Beschaffung oder die Beibehaltung von Kernwaffen entfallen: Der Besitz von Kernwaffen durch andere Staaten.

Schritt für Schritt zum Ziel: Eine kernwaffenfreie Welt

Nach Ende der West-Ost-Konfrontation und der Ernüchterung bezüglich der Verheißungen der Nuklearenergie ist es an der Zeit, die Transformation des alten Nichtverbreitungsregimes zu einem Regime der kernwaffenfreien Welt anzugehen, das die Nachteile und Mängel des existierenden Regimes beseitigt, ohne seine Vorteile zu gefährden. Parallel zur politisch-deklaratorischen Ebene, die die Legitimität und die Motive der Verbreitung untergräbt, wäre es auf lange Sicht maßgeblich, die Fähigkeiten ernsthaft einzuschränken. Dazu müssen die wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für Atomwaffenprogramme auch im zivilen Bereich beseitigt werden. Dies betrifft insbesondere die Rolle von waffengrädigen Nuklearmaterialien und entsprechenden Produktionstechnologien in zivilen Nuklearprogrammen. Voraussetzung sind Regelungen, die für alle Staaten gleichermaßen verbindlich sind.

Der Transformationsprozess in die kernwaffenfreie Welt umfasst eine Vielzahl einzelner Schritte, die letztlich alle dem Ziel dienen sollen, die Voraussetzungen für den Bau von Kernwaffen zu beseitigen und nukleare Abrüstung nachhaltig und irreversibel zu machen. Auch wenn Kernwaffen nicht mehr »wegerfunden« werden können, so lassen sich doch die Barrieren gegen den Zugriff auf Kernwaffen deutlich erhöhen und die latente technische Kernwaffenoption so weit abbauen, dass eine politische Entscheidung für Kernwaffen nicht auf vorhandene Möglichkeiten zurückgreifen kann.

Wie ein Übergang in die kernwaffenfreie Welt aussehen kann, hat das International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) bei der NVV-Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz im April 1995 in New York vorgestellt, unter Mitwirkung von 47 Wissenschaftlern aus 17 Ländern - unter ihnen auch der spätere Friedensnobelpreisträger Joseph Rotblat. In der Studie »Beyond the NPT: A Nuclear-Weapons-Free World« (Über den Nichtverbreitungsvertrag hinaus: Eine atomwaffenfreie Welt) werden die Argumente für einen direkten und baldigen Weg in die atomwaffenfreie Welt zusammengefasst, und es werden wesentliche Schritte auf dem Weg zum Ziel vorgeschlagen. In später verfassten Studien zur kernwaffenfreien Welt (durch die Canberra-Kommission, das Stimson Center oder die US National Academy of Science) werden ebenfalls verschiedene Schritte diskutiert.

Zur Beendigung des qualitativen atomaren Rüstungswettlaufes müsste vor allem die Neuentwicklung von Kernwaffen unterbunden werden. Ein START-Folgeabkommen, das nochmals die Arsenale der vormaligen beiden Supermächte drastisch reduziert, wäre erforderlich. Dabei müssten endlich auch die kleineren Atommächte in die nukleare Abrüstung einbezogen werden. Um die Besonderheiten in den verschiedenen Regionen zu berücksichtigen, sind regionale Maßnahmen wichtig, insbesondere weitere Verträge über atomwaffenfreie Zonen. Eine gemeinsame Erklärung der Kernwaffenstaaten zum Nicht-Ersteinsatz und Garantien zum Nicht-Einsatz von Kernwaffen (Negative Sicherheitsgarantien) würde zur Verringerung der atomaren Bedrohung beitragen, wie auch die Sofortmaßnahme, die Alarmbereitschaft für alle Atomstreitkräfte zu beenden und anschließend die Gefechtsköpfe von den Trägersystemen zu trennen. Ein anderer Vorschlag ist die Reduzierung der Gesamtsprengkraft nuklearer Arsenale durch die komplette Eliminierung des sprengkraft-verstärkenden Stoffes Tritium. Ebenso sind Maßnahmen im Bereich der Trägersysteme (insbesondere Flugtestverbot für ballistische Raketen und Einführung eines Raketenkontrollsystems) und eine Reform der IAEO dringend geboten - ganz zu schweigen von der Sicherung der spaltbaren Materialien aus der nuklearen Abrüstung.

Letztlich muss eine umfassende Cutoff-Vereinbarung angestrebt werden, die die Produktion und den Gebrauch der wichtigsten waffengrädigen Nuklearmaterialien in signifikanten Mengen bannt und auch die vorhandenen Materiallager mit einbezieht. Dazu gehört insbesondere hochangereichertes Uran, Plutonium in jeglicher Isotopenzusammensetzung und Tritium, das in den Arsenalen der fortgeschrittenen Atommächte eine wesentliche Rolle spielt. Nur ohne die unsinnige Einteilung in militärische (und damit verbotene) und zivile (erlaubte) Waffenstoffe kann die mögliche Neuproduktion von Kernwaffen schon an der Quelle abgeschnitten werden. Das existierende Nicht(weiter)verbreitungsregime würde durch Einschränkung der erlaubten zivilen Nukleartätigkeiten deutlich gestärkt und ein irreversibler Übergang in die atomwaffenfreie Welt würde vorbereitet.

Ein strittiger Punkt ist die Frage, wie der Weg in die kernwaffenfreie Welt aussehen soll. Viele westliche Analytiker sind der Überzeugung, dass eher ein evolutionärer, schrittweiser als ein umfassender, geplanter Ansatz zur Erreichung der kernwaffenfreien Welt angebracht und erfolgversprechend ist. Dagegen fordern einige Staaten ein streng geplantes Vorgehen, bei dem schon am Anfang ein Zeitplan für die einzelnen Schritte bis hin zur Abrüstung der letzten verbleibenden Kernwaffen festgelegt und von allen Kernwaffenstaaten als verbindlich anerkannt wird. Ein Beispiel ist das detaillierte Aktionsprogramm für die etappenweise Abschaffung der Kernwaffen, das die große Mehrheit der blockfreien Staaten (G-21) am 08.08.1996 in der Genfer Abrüstungskonferenz vorgeschlagen hat. Ein strenger Zeitplan würde die Hürde für den Eintritt in Abrüstungsverhandlungen erhöhen.

Der Gegensatz beider Ansätze ist unnötig verschärft und vermeidbar, denn umfassende und inkrementelle Ansätze für nukleare Abrüstungsverhandlungen bedingen und ergänzen sich wechselseitig. Es ist wie beim Bergsteigen: Wird nur der nächste Schritt geplant, ohne das Gesamtziel im Auge zu haben, wird dieses womöglich verfehlt oder nie erreicht. Wird andererseits nur das Fernziel angestrebt, ohne auf die möglichen und notwendigen nächsten Schritte zu achten, ist ein erfolgreiches Vorwärtskommen unwahrscheinlich. Ein Kompromiss könnte gefunden werden, wenn sich alle Staaten grundsätzlich auf die Abschaffung der Kernwaffen einigen könnten und Verhandlungen mit dem Ziel einer Nuklearwaffenkonvention (NWK) beginnen, die als Rahmen dienen könnten, um das bestehende Nichtverbreitungsregime in das Regime einer nuklearwaffenfreien Welt zu transformieren.

Der Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention

Angestoßen durch die INESAP-Studie und das IGH-Gutachten wurde bei der New Yorker Vorbereitungskonferenz zur Überprüfung des NVV im April 1997 von mehreren Nichtregierungsorganisationen ein Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention zur Ächtung und Beseitigung von Kernwaffen vorgestellt. Dieser soll die grundsätzliche Machbarkeit einer kernwaffenfreien Welt demonstrieren, die Diskussion über die mögliche Struktur einer umfassenden Konvention anregen und Verhandlungen darüber anstoßen. Ende 1997 wurde der Modellentwurf zu einem offiziellen UN-Dokument und in die anderen fünf UNO-Sprachen übersetzt.

Der Modellentwurf umfasst 19 Artikel und 8 Anhänge/Protokolle. Artikel I enthält allgemeine Verpflichtungen, Kernwaffen sowie ihre nuklearen Materialien, Trägersysteme und Komponenten nicht zu erforschen, entwickeln, erproben, produzieren, erwerben, stationieren, behalten oder transferieren sowie Kernwaffen nicht einzusetzen und dies auch nicht anzudrohen. Alle vorhandenen Kernwaffen, ihre Erprobungs- und Produktionsanlagen sowie ihre Trägersysteme, Befehls- und Kommunikationsanlagen (C3I) werden zerstört oder konvertiert. »Spezielle Materialien« für Kernwaffen (hochangereichertes Uran, Uran-233, Plutonium, Tritium) werden unter internationale Sicherheitskontrollen gestellt. Der Zugriff auf kernwaffenrelevante Materialien muss erschwert oder ausgeschlossen werden (preventive controls). Andere Artikel betreffen die Ausführung dieser Verpflichtungen, insbesondere Definitionen und Deklarationen, einen mehrphasigen Zeitplan für Abrüstung, die Verifikation, die nationale Implementierung (Umsetzung), die internationale Kontrollagentur, nukleare Materialien, Waffen, Anlagen und Trägersysteme, die Ratifizierung, Finanzierung, Kooperation und Streitschlichtung. Die Anhänge und Protokolle vertiefen u.a. Verifikationsmaßnahmen, Verfahren zur Kernwaffenzerstörung, die Beseitigung nuklearer Materialien und vertrauensbildende Maßnahmen.

Von wesentlicher Bedeutung für die Wirksamkeit einer NWK ist die Ausarbeitung spezifischer Verifikationsvorschläge, die den gesamten nuklearen Abrüstungsprozess überprüfbar machen, heimliche Kernwaffenaktivitäten mit ausreichender Sicherheit entdecken können und zur Vertrauensbildung beitragen. Dabei muss deutlich über die bisherigen Safeguard-Maßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) hinausgegangen werden. Ein Schritt in diese Richtung ist das 1997 verabschiedete 93+2-Abkommen der IAEO, das u.a. erweiterte Inspektionsmöglichkeiten und Verfahren der Umweltüberwachung vorsieht.

Kernwaffenrelevante Nuklearmaterialien sind gemäß der NWK umfassenden Sicherheitskontrollen zu unterwerfen, die heimliche Abzweigungen signifikanter Mengen nicht erst nachträglich entdecken, sondern im Vorfeld deutlich erschweren bzw. praktisch unmöglich machen (auch im zivilen Nuklearsektor). Auch Nuklearmaterialien im zivilen Sektor sind in die Überprüfung einzubeziehen. Für Kernwaffen relevante Anlagen und Aktivitäten sind zu deklarieren.

Ein internationales Registrierungs- und Überwachungssystem umfasst zerstörungsfreie Messverfahren, vor Ort installierte Sensoren, Fernsensoren und die Entdeckung von charakteristischen Radionukliden in der Umwelt (Krypton-85). Inspektionen vor Ort würden systematische und Verdachtsinspektionen betreffen, die jederzeit und an jedem Ort durchführbar sein müssen. Durch Markierungstechniken ist eine eindeutige Identifizierung (»Fingerabdruck«) von Objekten möglich. Beim Aufbau solcher Systeme kann auf die Vorarbeiten der CTBTO zurückgegriffen werden. Die UN-Behörde zur Umsetzung des Umfassenden Teststoppabkommens ist bereits dabei, ihr Überwachungssystem weltweit zu installieren und zu erproben. Manche Systeme zur Überwachung einer NWK müssten erst noch entwickelt werden. Dies gilt auch für Verfahren zur Sicherung und Beseitigung der Kernwaffenmaterialien, die in möglichst umweltschonender und proliferationsresistenter Weise erfolgen soll.

Um eine adäquate Überprüfung einer NWK zu erreichen, sind nicht nur verbesserte technische Verifikationsmittel zum Einsatz zu bringen und geeignete organisatorische Strukturen für die Verifikation zu schaffen, sondern auch Maßnahmen sozialer Verifikation zu vereinbaren. Eine Internationale Kontrollagentur nach dem Vorbild der Chemiewaffenkonvention hätte für die Implementierung der NWK zu sorgen, einschließlich Verifikation und Einhaltung des Vertrages, Konsultation, Kooperation und Streitbeilegung zwischen den Vertragsstaaten.

Soziale Verifikation würde die potentielle Informationsbasis erweitern und wäre ein Beitrag zur Sicherung bzw. Schaffung demokratischer Rechte in allen Teilen der Welt. Hierbei ist die Partizipation von Nichtregierungsorganisationen bedeutsam. Kein Staat, der heimlich nach Kernwaffen strebt, kann sicher sein, dass nicht ein Mitwisser seine Kenntnisse gegen Belohnung weitergibt und damit eine frühzeitige Reaktion der Völkergemeinschaft ermöglicht.

Veränderung der Sicherheitsstrukturen

Die dramatischen Veränderungen nach Auflösung der Blockkonfrontation in Folge des Falls der Berliner Mauer 1989 müssen sich auch in Veränderungen der Sicherheitsstrukturen niederschlagen. Kernwaffen dürfen darin keine Rolle mehr spielen. Eine kernwaffenfreie Welt, in der mit den Kernwaffen auch die Hauptanreize zur Kernwaffenentwicklung beseitigt werden, bringt allen Staaten Sicherheitsgewinne. Die Verifikation einer Nuklearwaffenkonvention sollte größtmögliche Sicherheit anstreben, nicht jedoch die Illusion perfekter Sicherheit vermitteln. Der Verifikationsaufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Das Risiko von Vertragsverstößen ist mit den Sicherheitsgewinnen in einer kernwaffenfreien Welt in Beziehung zu setzen. Um das Risiko zu minimieren, ist ein Verifikationssystem in ein effektives Regime internationaler Sicherheit einzubetten.

Ziel wäre es, die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Vertragsverstößen zu erhöhen und Vertragsbrecher zu entmutigen, indem die Nutzbarkeit eventuell verbleibender Kernwaffenkapazitäten begrenzt und das Risiko für den Vertragsbrecher durch entschlossenes Handeln der Völkergemeinschaft inakzeptabel hoch gemacht wird. Angemessen wäre eine abgestufte Reaktion, um einen Vertragsbrecher von seinem Vorhaben abzubringen, ohne ihm die Möglichkeit zu einem gesichtswahrenden Rückzug zu nehmen. Der Einsatz von Gewalt, der eher die Motive für eigene Kernwaffen verstärkt, sollte nicht die erste Priorität haben. Es muss deutlich werden, dass durch heimliche Kernwaffenaktivitäten nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren ist.

Joseph Rotblat, Friedensnobelpreisträger des Jahres 1995, sieht in der Abschaffung der Atombombe zugleich einen wichtigen Beitrag zur Abschaffung des Krieges und zur Errichtung einer friedlichen Weltordnung. Eine Reform der Sicherheitsstrukturen der Vereinten Nationen und parallel dazu stattfindender NW-Verhandlungen könnten sich somit gegenseitig befruchten. Besondere Bedeutung hat die Reorganisation des UNO-Sicherheitsrats, dem nicht mehr nur die Kernwaffenstaaten als ständige Mitglieder angehören dürfen.

Einfluss der NWK auf die offizielle Politik

Die Diskussion um eine Nuklearwaffenkonvention hat auch auf Regierungsebene ihren Niederschlag gefunden. 1996 wurde von Malaysia und anderen Staaten erstmals eine Resolution in die UNO-Generalversammlung eingebracht, die die vom IGH festgestellte Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung begrüßte und alle Staaten aufforderte, „ihre Verpflichtungen sofort wahrzunehmen durch die Aufnahme von multilateralen Verhandlungen im Jahr 1997, die zu einem baldigen Abschluss einer NWK führen, die Entwicklung, Produktion, Erprobung, Stationierung, Lagerung, Transfer, Einsatzandrohung oder den Einsatz von Kernwaffen verbietet und ihre Abschaffung durchführt.“ Seither gehört die Resolution über eine NWK zum festen Diskussionsprogramm der UNO-Generalversammlung. Der Resolution mit dem Titel »Convention on the Prohibition of the Use of Nuclear Weapons« stimmten beispielsweise im Oktober 2003 insgesamt 118 Staaten zu, darunter auch die Atomwaffenstaaten Indien, Pakistan und China. Leider lehnte Deutschland - wie auch die übrigen Länder der Europäischen Union - die Resolution ab.

Mit diesem Abstimmungsverhalten widersprechen die europäischen Regierungen dem Willen der gewählten Europavertreter. Im Februar 2004 verabschiedete das Europäische Parlament eine »Resolution zur nuklearen Abrüstung«, in der im Hinblick auf die NVV-Überprüfungskonferenz 2005 „ein Fahrplan mit einem zeitlichen Stufenplan und Fristen für [nukleare] Abrüstungsschritte» gefordert werden. Ausdrückliche Unterstützung signalisiert das EU-Parlament in seiner Resolution einer neuen, globalen Initiative zur Durchsetzung einer Nuklearwaffenkonvention: der »Emergency Campaign« der international verfassten Mayors for Peace.

Die Dringlichkeitskampagne der schon mehr als 570 Bürgermeister aus über 100 Ländern fordert unter dem Namen »2020 Vision« von der NVV-Überprüfungskonferenz 2005 eine verbindliche Vereinbarung über Verhandlungen für eine NWK bis zum Jahr 2010 und die vollständige Abschaffung von Atomwaffen bis 2020.

Dass bei gutem Willen die Vereinbarung einer NWK machbar wäre, haben Nichtregierungsorganisationen durch die Ausarbeitung des viel gelobten NWK-Entwurfs vor acht Jahren bewiesen. Dass der gute Wille zum Übergang vom lückenhaften Nichtverbreitungsregime hin zur atomwaffenfreien Welt auch bei den politisch Mächtigen entsteht, dafür müssen die Wähler jetzt endlich sorgen. An der Dringlichkeit kann kein Zweifel bestehen.

Canberra Commission on the Elimination of Nuclear Weapons: Final Report. Canberra, August 1996.

Committee on International Security and Arms Control, US National Academy of Sciences (NAS): The Future of U.S. Nuclear Weapons Policy, Juli 1997.

Datan, M./Ware, A./Kalinowski, M. B./Scheffran, J./Sidel, V./Burroughs, J.: Security and Survival. The Case for a Nuclear Weapons Convention. Herausgegeben von IALANA/INESAP/IPPNW, Cambridge, MA, 1999; auf deutsch: Sicherheit und Überleben - Argumente für eine Nuklearwaffenkonvention. IALANA/INESAP/IPPNW, Berlin, 2000 (enthält den vollständigen Text des NWK-Entwurfs).

Hinde, R. A./ Rotblat, J./McNamara, S.: War No More - Eliminating Conflict in the Nuclear Age. Pluto Press, 2003.

IALANA (Hrsg.): Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof. Münster, LIT-Verlag, 1997.

International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP): Beyond the NPT: A Nuclear-Weapon-Free World. New York/Darmstadt, April 1995; Deutsche Zusammenfassung in: Wissenschaft und Frieden, 12.Jg., Nr.2 (1995), S.102-106.

Kalinowski, M. B.: Global Elimination of Nuclear Weapons. Baden-Baden, Nomos, 2000.

Liebert, W./Scheffran, J. (Hrsg.): Against Proliferation - Towards General Disarmament. Proceedings of the First INESAP Conference, Münster, agenda, 1995.

Müller, H./ Frank, K./Kelle, A./Meier, S./Schaper, A.: Nukleare Abrüstung - Mit welcher Perspektive? Der internationale Diskurs über die nukleare Rüstungskontrolle und die Vision einer kernwaffenfreien Welt. HSFK-Report 8/1996.

Rotblat, J. (ed.), Nuclear Weapons - The Road to Zero. Westview, 1998.

Scheffran, J.: Verifikation einer Nuklearwaffenkonvention, in Neuneck, G./Altmann, J./ Scheffran, J. (Hrsg.): Nuklearwaffen: Neue Rüstungstechnologien - Verifikation von Abrüstung. Tagungsbeiträge der Frühjahrstagungen in München und Regensburg, DPG/FONAS, 1998, S. 33 - 52.

Stimson Center: An American Legacy - Building a Nuclear-Weapon-Free World. März 1997.

Dr. Jürgen Scheffran ist Redakteur von Wissenschaft & Frieden, Mitbegründer des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP)

Elemente einer Nuklearwaffenkonvention

Präambel: Gefahren und Folgen atomarer Rüstung, Gründe für die Abschaffung der Kernwaffen, bisherige Verträge und Resolutionen

Allgemeine Verpflichtungen: Ächtung und irreversible Beseitigung von Kernwaffen, einschließlich dazu gehöriger Voraussetzungen, Komponenten und Infrastruktur (Forschung, Entwicklung, Test, Produktion, Beschaffung, Besitz, Lagerung, Transfer, Einsatz und Einsatzandrohung von Kernwaffen, Materialien, Trägersystemen, Befehls- und Kontrolleinrichtungen)

Verifikation: Anforderungen und Maßnahmen zur Vertragsüberprüfung; Austausch über Daten und Verifikationsaktivitäten; internationale Kontrollagentur, internationales Überwachungssystem mit Sensoren, Inspektionen, Konsultationen, Vertrauensbildung; soziale Verifikation und Schutz von Informanten (whistleblowing)

Internationale Kontrollagentur: Implementierung der Konvention durch Verifikation, Konsultation, Kooperation und Streitbeilegung; Vertragsstaatenkonferenz, geschäftsführender Rat, Technisches Sekretariat; Trennung von Kontrolle und Verbreitung der Kernenergie

Schrittweise Implementierung und Zeitrahmen: Agenda zur stufenweisen Abschaffung der Kernwaffen mit zeitlichen Vorgaben für Registrierung, Unbrauchbarmachung, Transport, Zerstörung von Kernwaffen, zugehöriger Nuklearmaterialien und Infrastruktur

Inkrafttreten und Geltungsdauer: universelle Gültigkeit; Ratifizierungsoptionen (Minimalzahl von Mitgliedstaaten, Prozentsatz von Staaten, Besitz von Kernwaffen oder Nuklearanlagen, Implementierung des Verifikationssystems)

Vertragseinhaltung und -durchsetzung: Schaffung von Transparenz und Vertrauensbildung; nationale und internationale Verpflichtungen; Rechte und Pflichten von Einzelpersonen; Sanktionen und kollektive Maßnahmen; Mediation durch internationale Agentur; Internationaler Strafgerichtshof

Kontrolle und Beseitigung von Kernwaffenmaterialien: Umfassendes CutOff-Abkommen; Verbot und nachhaltige Beseitigung von kernwaffenfähigen Materialien (Plutonium, HEU, Tritium) und Anlagen (Wiederaufarbeitung, Anreicherung, Mischoxid-Anlagen, Einsatz von hoch angereichertem Uran); Verglasung und Lagerung von Plutonium; internationale Kontrolle nuklearer Materialien

zum Anfang | Auf dem Weg in den Unrechtsstaat?

Zur deutschen Atomwaffenpolitik und -rechtsprechung

von Wolfgang Sternstein

Was unterscheidet den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat? Im Rechtsstaat geht Recht vor Macht, im Unrechtsstaat Macht vor Recht. Das ist, zugegeben, eine idealisierte Beschreibung des Verhältnisses von Macht und Recht, denn letztlich ist es die Macht, die das Recht setzt. Das Recht aber wirkt auf die Macht zurück und setzt ihr Grenzen. Der Rechtsstaat unterscheidet sich folglich vom Unrechtsstaat durch die Selbstbindung der Macht an das Recht. Darin besteht seine friedenserhaltende, seine humanisierende Wirkung.

Vertragsnorm und Vertragsumsetzung

Eine uralte Regel des Vertragsrechts lautet »Pacta sunt servanda« (Verträge müssen eingehalten werden). Dieses Gebot bildet das Fundament einer Rechtsgemeinschaft, in der Rechtssicherheit Vertrauen zwischen den Vertragsparteien schafft. Im nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV, abgeschlossen 1968, in Kraft getreten 1970) verpflichtet sich die Bundesrepublik als Vertragspartei in Artikel II, »Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen.» Soweit der Vertragstext. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus?

In Büchel, nicht weit von Cochem im Moseltal entfernt, lagern zehn US-amerikanischen Atombomben vom Typ B61-11, deren Sprengkraft insgesamt vermutlich etwa 60 Hiroshima-Bomben entspricht. In Büchel sind an Einsatzübungen deutsche Tornadopiloten beteiligt, die die Bomben im Kriegsfall nach einem entsprechenden Einsatzbefehl des US-Präsidenten ins Ziel fliegen würden. In Verbindung mit dem Mitspracherecht in der nuklearen Planungsgruppe der NATO läuft das unter dem Etikett »nukleare Teilhabe der Bundesrepublik«. Damit verstößt Deutschland eklatant gegen Artikel II des Nichtverbreitungsvertrags.

Und weiter: In Art. VI des NVV verpflichten sich die Vertragsparteien, »in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.» Diese Selbstverpflichtung gilt in erster Linie für die Atomwaffenstaaten. Sie gilt aber auch für die Bundesrepublik als Vertragspartei des NVV und NATO-Mitglied. Was hat sie in den knapp 30 Jahren seit Inkrafttreten des Vertrages getan, um dieser Selbstverpflichtung nachzukommen und auf die Aufnahme derartiger Verhandlungen zu drängen? - Nichts! Und das, obwohl der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom Juli 1996 zur Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen durch einstimmiges Richtervotum die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur nuklearen Abrüstung noch einmal eindringlich angemahnt hat (Buchstabe F des Gutachtens).1

Schließlich hat die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahre 2000 die Verpflichtung erneut nachdrücklich unterstrichen. Sie hat sogar eine gewisse Zweideutigkeit des Art VI NVV beseitigt. Die Formulierung »sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung» wurde von den Falken in den Atomwaffenstaaten so ausgelegt, als sei die nukleare Abrüstung an die allgemeine und vollständige Abrüstung sämtlicher Waffen gekoppelt. Das Dokument der Überprüfungskonferenz, ein offizieller Teil der Vertragsumsetzung, unterstreicht die unzweideutige Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur vollständigen Abschaffung ihrer nuklearen Arsenale mit dem Ziel der nuklearen Abrüstung, zu der alle Vertragsstaaten gemäß Art. VI verpflichtet sind.2

Was ist seitdem geschehen? - Wieder nichts! Die Vertragsstaaten des NVV und insbesondere die Bundesrepublik verhalten sich folglich permanent vertragswidrig. Statt ihre seit 34 Jahren bestehende Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung einzulösen, haben sie sich auf ein schädliches und gefährliches nukleares Wettrüsten im Kalten Krieg eingelassen mit unabsehbaren Folgen für den Weltfrieden und die Zukunft der Menschheit. Eine dieser Folgen ist die Entstehung weiterer inoffizieller Atomwaffenstaaten, wie Israel, Indien und Pakistan, die nicht Mitglieder des NVV und zudem in Konflikte verwickelt sind, die zu den derzeit virulentesten gehören. Wahrscheinlich werden andere Staaten folgen, so dass es immer schwieriger wird, alle Atomwaffenstaaten an einen Verhandlungstisch zu bringen. Das Ziel des NVV, die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern und einen Weg zu ihrer Abschaffung zu eröffnen, rückt damit in unerreichbare Ferne.

Die berechtigte Furcht, Terroristen könnten früher oder später Zugriff auf Atomwaffen erhalten, ist kein Argument gegen, sondern für den NVV. Denn das beste Mittel, dieser Gefahr entgegenzuwirken, ist ihre Abschaffung. Damit würde die Gelegenheit für Diebstahl, Raub und Schwarzhandel weitgehend beseitigt. Terroristen, soviel ist jedenfalls gewiss, lassen sich durch Gegenterror nicht abschrecken.

Was ist ein Vertrag wert, der nur die schwachen, nicht aber die starken Vertragsparteien bindet? Sind die Nichtatomwaffenstaaten überhaupt noch an einen Vertrag gebunden, dem sie nur unter der Bedingung zugestimmt haben, dass die Atomwaffenstaaten ihre Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung erfüllen? - Sage bloß keiner, er sei nichts wert! Er ist viel wert, denn er dient als Instrument, um die schwachen Vertragsparteien, wie z.B. den Iran, zur Einhaltung eben jenes Vertrages zu zwingen, den die starken permanent verletzen. Nicht genug also, dass das Recht im Konflikt mit der Macht gewöhnlich den Kürzeren zieht; es tritt jetzt in den Dienst der Macht. Es wird zum Instrument zynischen Machtmissbrauchs.

Überflüssig zu sagen, dass ich nicht für die Annullierung des NVV plädiere, sondern für seine Einhaltung. Dabei übersehe ich keineswegs die praktischen Probleme, die mit der Umsetzung des Vertrages verbunden sind. Sie im Einzelnen zu erörtern, ist hier nicht der Ort. Es muss genügen, auf die umfangreiche wissenschaftliche Literatur zum Thema zu verweisen.3

Rechtsprechung im Geiste der Inhumanität

Es geht aber nicht nur um die Frage der Verbindlichkeit völkerrechtlicher Verträge, es geht auch um die Völkerrechts- und Verfassungswidrigkeit von Atomwaffen und der Politik der nuklearen Abschreckung. Bereits vor 43 Jahren hat der große Humanist, Arzt und Theologe Albert Schweitzer die Sache, um die es hier geht, auf den Punkt gebracht: »Nur wenn die Humanitätsgesinnung, für die solche Waffen nicht in Betracht kommen, die Gesinnung der Inhumanität verdrängt, dürfen wir hoffend in die Zukunft blicken. Die Gesinnung der Humanität hat heute weltgeschichtliche Bedeutung.»4

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich in dieser Frage von »weltgeschichtlicher Bedeutung» auf die Seite der Inhumanität geschlagen und damit gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes verstoßen. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, der folglich einer sorgfältigen Begründung bedarf.

In den 1980er Jahren hat sich der Zweite Senat im Zusammenhang mit dem Streit um die »Nachrüstung« mehrmals zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Massenvernichtungswaffen geäußert. Er hatte keine Bedenken, Atomwaffen und die Politik der nuklearen Abschreckung für verfassungskonform zu erklären.5

Seitdem hat sich die Völkerrechtslage allerdings durch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996, das die Drohung mit dem Einsatz und den Einsatz von Atomwaffen für generell völkerrechtswidrig erklärte, wesentlich verändert. In Buchstabe D des Gutachtens stellen die Richterinnen und Richter des Internationalen Gerichtshofs einstimmig fest: »Ein Androhen des Einsatzes oder ein Einsetzen von Atomwaffen müsste mit den Anforderungen vereinbar sein, die sich aus dem für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrecht, insbesondere aus den Prinzipien und Regeln des sog. humanitären (Kriegs-) Völkerrechts und aus den Verpflichtungen aus abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen und anderen Übereinkünften ergeben, die speziell Atomwaffen betreffen.»6

Es liegt auf der Hand, dass Atomwaffen mit den genannten Anforderungen nicht vereinbar sind. Selbst das von Militärs gelegentlich vorgebrachte Argument, ein Atomschlag gegen ein Kriegsschiff auf See oder eine Atomwaffenbasis in der Arktis verstoße nicht gegen die allgemeinen Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts, erweist sich als nicht stichhaltig. Denn selbst der Einsatz einer »kleinen« Atomwaffe (wobei die Hiroshima-Bombe bei den Militärstrategen als klein gilt) kann in der aufgeheizten Atmosphäre einer kriegerischen Auseinandersetzung einen Dammbruch für den massenhaften Einsatz von Atomwaffen bewirken. Darüber hinaus kann die bei der Explosion freigesetzte Radioaktivität das Leben und die Gesundheit Dritter schädigen.

Aus diesem Sachverhalt haben drei Richter des Internationalen Gerichtshofes denn auch die Schlussfolgerung hergeleitet, dass Atomwaffen bereits heute ausnahmslos als völkerrechtswidrig gelten müssen. Richter Weeramantry hat in seinem Sondervotum die allgemeinen Regeln des Kriegsvölkerrechts ausdrücklich benannt, gegen die Atomwaffen zwangsläufig verstoßen.7 Die Mehrheit der Richter des Internationalen Gerichtshofs mochte sich dieser konsistenten und stringenten Argumentation nicht anschließen. Sie konstatierten in E (2) eine geringfügige Lücke im Völkerrecht bzw. sahen sich nicht in der Lage, »definitiv die Frage (zu) entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiele stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre.»8

Auf die Inkonsequenz dieser Feststellung soll hier nicht näher eingegangen werden. In Verbindung mit Buchstaben F ist ohnehin klar, dass diese Lücke im Völkerrecht - so sie denn besteht - durch die vom Gericht angemahnten Verhandlungen über die Abschaffung dieser Waffen geschlossen würde.

Die Völkerrechtslage ist somit weitgehend geklärt. Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen sind generell völkerrechtswidrig. Die Drohung mit dem Ersteinsatz von Atomwaffen - nach wie vor offizielle NATO-Strategie - ist folglich eklatant völkerrechtswidrig, denn die vom Gericht angesprochene extreme Ausnahmesituation liegt nicht vor. Das Gleiche gilt für die Bestrebungen der USA, Atomsprengköpfe mit relativ geringer Sprengkraft - sogenannte Mini-Nukes - sowie bunkerbrechende Waffen zu entwickeln und auf dem Gefechtsfeld einzusetzen.

Atomwaffen und die Politik der nuklearen Abschreckung sind aber nicht nur völkerrechtswidrig, sie sind auch verfassungswidrig. Abschreckung wirkt, das wissen wir aus Erfahrung, niemals hundertprozentig. Das Furchtbare, das geradezu Teuflische am Abschreckungsprinzip ist, dass derjenige, der durch Strafandrohung von einem bestimmten Verhalten abzuschrecken sucht, sich damit in der Schlinge der Selbstbindung fängt. Versagt die Abschreckung, so ist er gezwungen, die Strafandrohung wahr zu machen, andernfalls verliert er seine Glaubwürdigkeit. Folglich ist er gezwungen zu tun, was er vielleicht gar nicht tun will.

Wenn das auf lange Sicht unvermeidliche Versagen der Abschreckung die Vernichtung ganzer Völker, ja der Menschheit und allen höheren Lebens auf der Erde zur Folge haben kann, dann ist die Politik der nuklearen Abschreckung ethisch, politisch und rechtlich nicht zu rechtfertigen.

Ich kenne den Einwand: Immerhin hat die nukleare Abschreckung den dritten Weltkrieg zwischen den Supermächten verhindert und insofern zum Frieden beigetragen, ja den nuklearen Holocaust gerade verhindert. Sie wird es folglich auch in Zukunft tun, zumal sich die Gefahr eines Atomkriegs in Mitteleuropa seit dem Ende des Kalten Krieges drastisch vermindert hat. Darauf kann ich nur mit General George Lee Butler, dem Oberkommandierenden der US-amerikanischen Atomstreitkräfte in den Jahren 1991-94, antworten: »Wir sind im Kalten Krieg dem atomaren Holocaust nur durch eine Mischung von Sachverstand, Glück und göttlicher Fügung entgangen, und ich befürchte, das letztere hatte den größten Anteil daran.»9

Der Mann weiß, wovon er spricht. Ich nenne den Atomkrieg, gleichgültig ob er ein Zehntel, ein Viertel, die Hälfte oder die ganze Menschheit auslöscht, das denkbar größte Verbrechen. Mord ist zweifellos ein schweres Verbrechen; doch das denkbar größte Verbrechen ist der Mord an der Menschheit, auch wenn wir es juristisch korrekt Menschheitstotschlag nennen, weil es bei den Tätern an den niedrigen Motiven fehlt. Denkt man an die Machtgier der Politiker und die Profitgier der Rüstungsindustriellen, so fehlt es auch an den niedrigen Motiven nicht. Dass dieses Verbrechen legal geplant, vorbereitet und am Ende auch durchgeführt wird, macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer.

Kein Zweifel also, die nach wie vor gültige NATO-Doktrin der nuklearen Abschreckung verstößt gegen das Grundgesetz, denn sie bedroht im Fall ihres auf die Dauer unausweichlichen Versagens nicht allein den in Art. 79 Abs. 3 für unveränderbar erklärten Kernbestand der deutschen Verfassung, sondern darüber hinaus ihre Grundlagen mit Vernichtung: Staatsvolk, Staatsterritorium und Staatsorganisation. Mag die Gefahr eines Nuklearkrieges in Europa derzeit gering sein, so ist das noch lange keine Garantie, dass das auch künftig der Fall sein wird. Die Erfahrung lehrt vielmehr, dass sich die Weltlage in kurzer Zeit dramatisch verändern kann.

Seit den 1980er Jahren hat es zahlreiche Versuche gegeben, durch Aktionen des zivilen Ungehorsams kleiner Gruppen von Friedensaktivistinnen und -aktivisten eine Revision der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Atomwaffen zu erreichen.

Seit 1990 haben am US-amerikanischen EUCOM (European Command) in Stuttgart-Vaihingen acht »Entzäunungsaktionen« und am Fliegerhorst Büchel fünf »ehrenamtliche Inspektionen im Namen des Internationalen Gerichtshofes« stattgefunden, an denen über sechzig Personen beteiligt waren. Sie wurden alle zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt. Siebzehn davon sind ins Gefängnis gegangen, um mit einer »Mahnwache hinter Gittern« zum gewaltfreien Widerstand gegen Atomwaffen aufzurufen.

Es kam im Gefolge dieser Aktionen zu einer Richtervorlage (gem. Art. 100 Abs. 2 GG) und insgesamt vier Verfassungsbeschwerden. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs wandten wir uns mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Wir machten geltend, dass Art. 25 GG uns nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie sie von Richter Weeramantry angeführt worden waren, zu beachten, denn sie gehen den deutschen Gesetzen - auch den Strafgesetzen! - vor und erzeugen Rechte und Pflichten für jeden Bewohner des Bundesgebietes.10

Das Bundesverfassungsgericht konnte sich nicht dazu durchringen, seine Rechtsprechung aus 1980er Jahren im Lichte des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zu revidieren. Selbst der Wunsch des großen alten Mannes der deutschen Verfassungsrechtsprechung, Helmut Simon, dass die Beurteilung des Internationalen Gerichtshofes im militärischen Bereich auch Eingang in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden solle, stieß in Karlsruhe auf taube Ohren.11

Fazit: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleibt offensichtlich völkerrechts- und verfassungswidrig. Die Frage drängt sich auf. Warum hält es dennoch an ihr fest? Ist es die Unfähigkeit oder Unwilligkeit, seine verhängnisvolle Rechtsprechung zu Massenvernichtungswaffen aus den 80er Jahren zu korrigieren? Mag sein. Bei weitem plausibler aber ist die Vermutung, es handle sich um eine rein politische Entscheidung: Die europäische Einigungsbewegung läuft auf eine Militärmacht Europa zu, die aufgrund des französischen und britischen Atomwaffenarsenals auch Atommacht sein wird. Eine Analyse der vorerst gescheiterten EU-Verfassung ergibt: Die Europäische Union wird, sofern es nach dem Willen Frankreichs und Deutschlands geht, eine Supermacht mit gemeinsamer Außen- und Militärpolitik, die europäische Interessen weltweit vertritt und je nach Interessenlage mal mit, mal ohne und mal gegen die Supermacht USA agiert.12 In einem solchen Europa ist für ein dem Staatsziel der Friedensstaatlichkeit verpflichtetes Grundgesetz und ein dem Grundgesetz verpflichtetes Verfassungsgericht kein Platz. Eine Bundesrepublik, die sich aus verfassungs- und völkerrechtlichen Gründen dieser Entwicklung verweigern müsste, würde da nur stören.

Wenn Recht zu Unrecht wird...

Alle wirklich großen Verbrechen im vergangenen Jahrhundert, sagte der amerikanische Friedensaktivist Philip Berrigan, waren legal: Der Erste und der Zweite Weltkrieg, der GULAG, Auschwitz und Hiroshima, und wenn die Menschheit eines Tages im atomaren Inferno zugrunde geht, wird auch dieses denkbar größte Verbrechen legal sein. Gegen die Vorbereitung dieses Verbrechens gewaltfreien Widerstand zu leisten, ist die Pflicht eines jeden Menschen, will er an diesem Verbrechen nicht mitschuldig werden.13

Eine Änderung der Verfassungsrechtsprechung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Meines Erachtens gibt es nur noch eine einzige Instanz, die fähig wäre, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen: Die Macht des Volkes, die Macht der öffentlichen Meinung. Das ist gewiss keine neue Einsicht; sie wurde beispielsweise schon 1961 von Albert Schweitzer klar zum Ausdruck gebracht und als friedenspolitische Zielvorstellung artikuliert.14

Wir müssen uns fragen lassen, was wir seither getan haben, um dieses Ziel zu erreichen. Wohl stimmten bei einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Jahre 1998, die heute wohl kaum anders ausfallen dürfte, 93 Prozent der Befragten der Forderung zu: »Atomwaffen sind grundsätzlich völkerrechtswidrige Waffen und sollten weder produziert noch gehortet werden dürfen.» Und 87 Prozent der Befragten stimmten der Auffassung zu: »Die Bundesregierung sollte dafür sorgen, dass die auf deutschem Boden gelagerten Atomwaffen umgehend beseitigt werden.» Das Gleiche gilt für die Auffassung: »Die Atommächte sollten zur Schaffung einer atomwaffenfreien Welt schnellstmöglich mit der Verschrottung der eigenen Atomwaffen vorangehen.»15

Nun gilt es, aus dieser Meinungsmehrheit eine Willensmehrheit und schließlich eine Entscheidungsmehrheit im Bundestag zu machen. Deutschland hat durch seine Politik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht unerheblich zur Erfindung und dem Einsatz dieser grausamen Waffen beigetragen. Daraus erwächst uns die Verpflichtung, uns mehr als andere für ihre Abschaffung einzusetzen.

Dr. Wolfgang Sternstein ist Friedens- und Konfliktforscher und lebt in Stuttgart. Er ist seit 30 Jahren in der Anti-AKW-, Ökologie- und Friedensbewegung aktiv und hat an zahlreichen gewaltfreien Aktionen teilgenommen. Wegen zivilem Ungehorsam stand er mehr als ein Dutzend Mal vor Gericht und saß achtmal im Gefängnis, insgesamt mehr als ein Jahr.

zum Anfang | ... auf keinem Auge blind! Atomwaffenfrei bis 2020

von Wolfgang Schlupp-Hauck

Von der ersten Atombombenexplosion in den USA am 16. Juli 1945 bis zur letzten Atomwaffendetonation am 30. Mai 1998 durch Pakistan fanden weltweit mindestens 2052 Atomexplosionen statt - im Schnitt alle neun Tage eine. Am 24. September 1996 unterzeichneten die fünf traditionellen Atommächte einen Vertrag, der das Verbot aller Atomexplosionen beinhaltet. Angesichtes des feierlichen Akts der Vertragsunterzeichnung an der UNO in New York mochte ein wichtiger Aspekt leicht aus den Augen verloren gehen: Die Regierungschefs der Großmächte waren buchstäbliche von Tausenden, ja Hunderttausenden von Menschen fast an den Verhandlungstisch »gezerrt« worden, um öffentlich das zu versprechen, was sie von Anfang an hätten tun sollen: die Atomtests endlich vertraglich zu verbieten.“1

Auch wenn der umfassende Teststoppvertrag noch nicht in Kraft ist, das weltweite Netz mit Messstationen zu seiner Überprüfung ist teilweise schon in Betrieb und soll bis 2007 fertig gestellt werden.

Ohne den Druck der internationalen Bewegung wäre es zu diesem Ergebnis mit Sicherheit erst viel später, vielleicht auch gar nicht gekommen. Seit Mitte der 1950er Jahre wehrten sich Bürger mit den unterschiedlichsten Aktionsformen gegen nukleare Rüstung. Wissenschaftler erklärten, dass sie sich nicht an Atomwaffenforschung beteiligen werden; Nichtregierungsorganisationen belagerten Diplomaten und Politiker; wagemutige Zeitgenossen fuhren mit Segelschiffen in die Atomtestgebiete im Pazifik; andernorts drangen Demonstranten auf dem Landweg in die Testgelände vor. Protest und Widerstand erzwangen im Wechsel von Lobbyarbeit, kleinen Aktionen, Massendemonstrationen und zivilem Ungehorsam die Fortschritte der »großen« Politik.

Der intensiven, jahrelangen Lobbyarbeit ist es zu verdanken, dass der Internationale Gerichtshof 1996 sein Rechtsgutachten über die Legalität von Atomwaffen verkündete und erklärte, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig sind.2 Aus der Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen entstand 1995 anlässlich der Überprüfungskonferenz des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) das internationale Netzwerk für die Abschaffung von Atomwaffen, Abolition 2000, dem über 2.000 Gruppen in 90 Ländern angehören.

Um zu zeigen, dass die im NVV geforderte vollständige nukleare Abrüstung möglich ist, erarbeiteten ausgewiesene internationale Experten der »Atomwaffen abschaffen«-Bewegung einen Vertragsentwurf zur kontrollierten Abschaffung aller Atomwaffen. Dieser Vorschlag einer Nuklearwaffenkonvention wurde 1997 von Costa Rica bei den Vereinten Nationen eingebracht. Er wurde damit UNO-Dokument. Dennoch - der Abschluss einer solchen Konvention scheint in weiter Ferne. Weiteres Bürgerengagement ist unerlässlich, um die Atomkriegsgefahr endlich aus der Welt zu schaffen.

Der Bürgermeister von Hiroshima und Vorsitzende der Mayors for Peace, Tadatoshi Akiba, kündigte im April 2003 bei einem Treffen zur Vorbereitung der nächsten NVV-Überprüfungskonferenz eine Dringlichkeitskampagne von unten an. Er forderte, dass bei der Überprüfungskonferenz 2005 ein konkreter Zeitplan für Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention vereinbart werden müsse. Akiba schlägt einen fünfjährigen Verhandlungszeitraum und eine zehnjährige Abrüstungsphase vor. Die letzen Atomwaffen würden also im Jahr 2020 verschrottet. Einige Monate später wurde die Kampagne unter dem Namen »2020 Vision« in Nagasaki offiziell gestartet.

Zwischen den kommunalpolitischen Repräsentanten der Mayors for Peace und der Friedensbewegung sind neue Bündnisse im Entstehen. Der deutsche Trägerkreis »Atomwaffen abschaffen - bei uns anfangen!« startete zur Unterstützung von »2020 Vision« inzwischen die Kampagne »...auf keinem Auge blind! atomwaffenfrei bis 2020« (siehe www.atomwaffenfrei.de). Ziel: die Friedensarbeit vor Ort mit der hohen diplomatischen Ebene der Staatsverhandlungen zu verbinden - wenn möglich, mit dem eigenem Bürgermeister.

Die neue Kampagne eröffnet jedem die Möglichkeit, das Atomwaffenthema lokal aufzugreifen. Beispielsweise indem - sofern noch nicht der Fall - die eigene Gemeinde aufgefordert wird, den Mayors for Peace beizutreten und die Kampagne zu unterstützen. Mit der Aktion »Mal dir den Frieden« schafft der Trägerkreis eine Möglichkeit, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort mit dem internationalen Geschehen zu verbinden. Im April 2005, während der NVV-Überprüfungskonferenz in New York, soll ein Meer von bunten Tüchern mit Abrüstungsvisionen aus aller Welt die Diplomaten und Politiker auf ihrem Weg in die Verhandlungen begrüßen. Der Wunsch der Menschen nach einer friedlichen Welt ohne Atomwaffen soll auf diese Weise unübersehbar werden. Mehr Nichtregierungsorganisationen als je zuvor sollen sich 2005 in New York einmischen (gehofft wird auf mehr als 2.000) und zu einem »Völkergipfel für nukleare Abrüstung« zusammenkommen. Der Bürgermeister von Hiroshima will die Unterzeichnerstaaten bei dieser Gelegenheit noch einmal dringlich aufrufen, einen Zeitplan für die Abschaffung aller Atomwaffen zu verabschieden.

Sollte die Überprüfungskonferenz ohne Zeitplan enden, will Bürgermeister Akiba einen »Hiroshima-Prozess« initiieren, vergleichbar dem »Ottawa-Prozess«, der außerhalb der üblichen Abrüstungsgremien verlief. Dieser führte Ende der 1990er Jahre zum Verbot von Antipersonen-Landminen. Akiba wird in diesem Falle seine eigene Stadt als Tagungsort anbieten. Die Verhandlungen für eine atomwaffenfreie Welt würden dann am 6. August 2005 in Hiroshima aufgenommen: 60 Jahre nach dem ersten Atombombenabwurf durch die USA.

Wolfgang Schlupp-Hauck ist Mitarbeiter der Pressehütte Mutlangen und dort Mitherausgeber der Zeitschrift FreiRaum (für eine Welt ohne Atomwaffen und die friedliche Nutzung des Weltraums).

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von Lothar Liebsch

Atom-, Kern-, Nuklearwaffen:

Die Energie, die von einer Kernwaffe freigesetzt wird, stammt aus dem Atomkern (nucleus). Der bei Atombomben (Fissionswaffen) ablaufende Vorgang beruht auf der Spaltung von Uran- oder Plutoniumkernen in leichtere Bruchstücke, die Spaltprodukte. In einer thermonuklearen Waffe oder Wasserstoffbombe (Fusionswaffe) werden die Kerne schwerer Wasserstoff-Isotope (Deuterium und Tritium) bei sehr hohen Temperaturen miteinander verschmolzen. Dieser Vorgang wird von einem Kernspaltungsprozess ausgelöst.

Bunkerknacker (bunker buster):

Eine erdeindringende Waffe, die unterirdische Anlagen, Kommandobunker oder Massenvernichtungswaffen-Lager zerstören soll. Es gibt bereits konventionelle »bunker buster«, die im Irakkrieg eingesetzt wurden, und eine US-Atombombe mit begrenzten Fähigkeiten dieser Art, die auch in Deutschland stationierte B-61 Modell 11. Bei dem in den USA in Planung befindlichen »Robust Nuclear Earth Penetrator« handelt es sich um eine neue Generation erdeindringender Atomwaffen.

Fallout:

Entsteht hauptsächlich durch verstrahltes Erdreich bei niedrigen Luft- oder Bodendetonationen. Eine Bodendetonation erzeugt immer radioaktive Teilchen. Dabei fallen große und schwere Teilchen innerhalb weniger Minuten nach der Detonation dicht am Nullpunkt zu Boden, so dass hier eine hohe, für Menschen tödliche, Strahlenbelastung entsteht. Die leichteren und kleineren Teilchen steigen mit dem Feuerball und der Explosionswolke zunächst nach oben und fallen dann nach und nach in Windrichtung wieder zu Boden. In der Regel beginnt der radioaktive Niederschlag (Fallout) nach weniger als einer Stunde wieder zu Boden zu fallen und hält ein bis zwei Tage lang an, je nach der Entfernung zum Nullpunkt. Bei Explosionen mit einem hohen Detonationswert werden kleinste verstrahlte Teilchen bis in die Stratosphäre geschleudert und können dort monate- oder jahrelang verbleiben, bevor sie wieder auf den Erdboden sinken. Über Ausmaß und Intensität des radioaktiven Niederschlags entscheiden verschiedene Faktoren, deren wichtigster die Wetterlage ist. Bei unsteten oder umlaufenden Winden in unterschiedlichen Höhen nimmt das Gebiet radioaktiven Niederschlags sehr komplexe Formen an, möglicherweise mit Stellen hoher Konzentration (hot spots) und strahlungsfreien Bereichen, so dass es in der Regel unmöglich ist, eine verlässliche Vorhersage über das Niederschlagsgebiet zu erstellen. Auch kann bei Regen oder Schnee eine Luftdetonation unter den Wolken, die bei klarem Wetter einen unerheblichen radioaktiven Niederschlag verursacht hätte, zu einem beträchtlichen nicht vorhersehbaren lokalen Niederschlag führen, weil die radioaktiven Teilchen durch den Regen oder Schnee konzentriert zu Boden fallen.

IAEO:

Die Internationale Atomenergieorganisation hat ihren Sitz in Wien. Sie wurde 1957 mit dem Ziel gegründet, den „Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der Welt“ zu erhöhen. Gleichzeitig soll sie verhindern, dass die bei der Nutzung von Nukleartechnologie gewährte Unterstützung militärisch genutzt werden kann. Entsprechend dieser Zielsetzung lassen sich die Aufgabenbereiche in die Förderung der Anwendung der Kernenergie, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung der Abzweigung spaltbaren Materials unterteilen. Der IAEO gehören derzeit 134 Mitgliedstaaten an. Oberste beschlussfassende Organe sind die Generalkonferenz und der Gouverneursrat mit 35 Staaten.

Konventionelle/nicht-konventionelle Waffen:

Kriegswaffen werden nach Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen unterschieden. Nicht-konventionell sind atomare, biologische, chemische (ABC-) und radiologische Waffen. Bei letzteren kommt es nicht zur Kernspaltung; statt dessen werden radioaktive Materialien freigesetzt und in der Umwelt verteilt (»schmutzige Bombe«). Zu den konventionellen Waffen gehören alle Handfeuerwaffen, Panzer- und Panzerabwehrwaffen, Raketen- und Raketenabwehrsysteme, Flugabwehrwaffen, Artilleriegeschütze, Bewaffnung von Kriegsschiffen, Bewaffnung von Flugzeugen, Munition, Bomben, Minen und pyrotechnische Kriegsmittel. Mit dem am 19. November 1990 auf dem KSZE-Gipfel in Paris unterzeichneten Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-I-Vertrag) wurden erstmals drastische Reduzierungen bei den konventionellen Waffen (Panzer, Artillerie, Kampfflugzeuge) zwischen Atlantik und Ural festgelegt. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zur Ächtung besonders grausamer Waffen, beispielsweise das Protokoll II zum Übereinkommen von 1980 über konventionelle Waffen. Es regelt den Einsatz von Anti-Personenminen, Sprengfallen und ähnlichen Vorrichtungen.

Miniatomwaffe (mini nuke):

Eine Atomwaffe mit einer Sprengkraft unter fünf Kilotonnen. (Zum Vergleich: Die Bombe von Hiroshima hatte 13 Kilotonnen). Die Forschung an kleinen, technisch hochentwickelten Atomwaffen hat in den USA begonnen, nachdem ein zehn Jahre bestehendes Verbot der Entwicklung von Miniatomwaffen aufgehoben wurde. Es gibt im US-Arsenal bereits Bomben, die als Mini Nukes einsetzbar sind. Die »Atomwaffen-Familie« B-61 kann mit einer Sprengkraft von 0,3 bis zu 340 Kilotonnen konfiguriert werden.

Nichtverbreitungsvertrag (NVV):

Auch als Atomwaffensperrvertrag bekannt; 1968 vereinbart und 1970 in Kraft getreten. Der Vertrag schreibt fest, dass ausschließlich China, Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion (bzw. später Russland) und die USA Atomwaffen entwickeln und besitzen dürfen. Die Atomwaffenstaaten verpflichten sich in Artikel VI zur Abrüstung ihrer Atomwaffen. Die mehr als 180 Nicht-Atomwaffenstaaten, die dem Vertrag beigetreten sind, verzichten auf Atomwaffen (Artikel II), bekommen im Gegenzug aber Nuklearmaterialien, wissenschaftliches Know-How und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für zivile Zwecke (Energie, Medizin, Forschung) zur Verfügung gestellt (Artikel IV). Die Vertragsumsetzung wird alle fünf Jahre überprüft. Die Überprüfungskonferenzen werden jeweils in den drei Jahren zuvor auf speziellen Treffen vorbereitet. 1995 wurde der Vertrag auf unbefristete Zeit verlängert.

Nukleare Teilhabe der NATO:

Die nukleare Teilhabe in der NATO besteht aus zwei Komponenten: Zum einen der technischen Teilhabe, mittels derer Piloten und Flugzeuge der nicht-nuklearen NATO-Staaten im Kriegsfall US-Atomwaffen einsetzen können und dies im Frieden üben. Zum anderen aus der politischen Teilhabe, d.h. dem Recht, über Nuklearstrategie, Nuklearwaffenstationierung und Nuklearwaffeneinsatzplanung in der NATO mitdiskutieren zu können.

Nuklearwaffenkonvention (NWK):

Die Etablierung einer atomwaffenfreien Welt erfordert einen internationalen Vertrag, der eine bindende und dauerhafte Struktur vorgibt. Eine solche NWK muss eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeit haben. Damit alle Staaten der Welt dauerhaft einen Status als Nicht-Atomwaffenstaat bekommen und beibehalten, müsste eine NWK unter anderem folgendes vorsehen: Beendigung der Kernwaffenproduktion, Auflösung der vorhandenen Arsenale, Verbot jeglicher Wiederbeschaffung, Verbot jeglicher Kernwaffenforschung, Errichtung eines wirksamen internationalen Kontrollsystems. Eine NWK muss ferner die Rechte und Pflichten ihrer Mitgliedsländer festlegen, mögliche Verletzungen des Vertrages definieren sowie daraufhin erfolgende internationale Reaktionen festschreiben.

Proliferation:

Die Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) bzw. deren Trägersystemen sowie die Mittel und das Know-how zu deren Herstellung an andere Länder.

Sprengkraft:

Die Explosionsenergie einer Bombe (Detonationswert) wird in den Maßeinheiten Kilotonne (KT) und Megatonne (MT) angegeben. Diese Maßeinheiten bezeichnen die Energie, die von 1.000 bzw. 1 Million Tonnen TNT (Sprengstoff Trinitrotoluol) freigesetzt wird. Die über Hiroshima abgeworfene Atombombe hatte eine Sprengkraft von 13 KT. Die Nagasaki-Bombe hatte eine Sprengkraft von 22 KT. (Anmerkung: 200 Gramm TNT reichen aus, um einen Menschen zu töten!)

Strategische, taktische Waffen:

Strategische Atomwaffen sind für den Einsatz in großer Reichweite vorgesehen. Trägersysteme für strategische Einsätze sind Interkontinentalraketen, Langstreckenbomber und U-Boote. Die Zahl der strategischen Atomwaffen, die tatsächlich eingesetzt werden können, hängt von der Art und Anzahl der Trägersysteme ab. Taktische Atomwaffen sind Kernwaffensysteme, die auf Grund ihrer Reichweite, ihres Detonationswertes und der Art ihrer Stationierung für einen Einsatz gegen militärische Ziele auf einem begrenzten Gefechtsfeld eingesetzt werden können. Solche Waffen sind Artilleriegeschosse, bodengestützte mobile Raketen und Flugkörper, von Flugzeugen eingesetzte Bomben, Raketen und Flugkörper und atomare Bodensprengkörper. Die Seestreitkräfte verfügen in diesem Segment über U-Boot gestützte Marschflugkörper oder U-Boot-gestützte ballistische Raketen, Torpedos und U-Boot-gestützte Kurzstreckenraketen für die U-Boot-Abwehr. Die landgestützten Systeme haben Reichweiten von 15 km (Artillerie) bis zu mehreren 100 km (schwere Raketen).

Trägersysteme:

Bezeichnet die Transportmittel für (Kern-) Waffen.

Umfassender Teststoppvertrag:

Bereits in den 1960er Jahren wurden vertraglich Atomtests unter Wasser, in der Atmosphäre und im Weltraum verboten. Der Umfassende Teststoppvertrag von 1996 verbietet auch unterirdische Tests. Bislang haben 170 Staaten unterzeichnet (zuletzt Libyen). Allerdings bestehen Zweifel, ob der Vertrag jemals in Kraft tritt, da zuerst alle 44 Staaten, die Atomenergie nutzen - und somit auch Atomwaffen herstellen könnten - beitreten müssen. Nicht unterzeichnet haben Indien, Pakistan und Nordkorea. Noch nicht ratifiziert haben USA, China und Israel.

Urananreicherung:

Die Urananreicherung erfolgt derzeit großtechnisch mit den Verfahren der Gasdiffusion und der Gaszentrifuge. Die Gasdiffusion hat einen relativ geringen Trennfaktor, was bei der Anreicherung von Reaktorbrennstoff ca. 1.400 Anreicherungsstufen, entsprechend große Anlagen und einen großen Energieverbrauch zur Folge hat. Das Gaszentrifugenverfahren benötigt demgegenüber nur 10 Anreicherungsstufen, dafür ist der Materialdurchsatz relativ gering. Mit beiden Verfahren kann eine Anreicherung auf hohe Uran-235-Konzentrationen erzielt werden, wie sie für den Bau von Kernwaffen erforderlich sind.

Verifikation:

Eine wichtige Voraussetzung für die Kontrolle und den Abbau von Kernwaffen ist die Verfügbarkeit von geeigneten Mitteln, mit denen überprüft (verifiziert) werden kann, ob sich die Staaten an die zu diesem Zweck getroffenen Vereinbarungen halten. So überwacht die IAEO beispielsweise, dass kein spaltbares Material aus der friedlichen Nutzung zu militärischen Zwecken abgezweigt werden kann.

Zusatzprotokoll:

Das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag wurde 1997 von der IAEO beschlossen. Es ergänzt den Nichtverbreitungsvertrag von 1968. Es bietet mehr Kontrollmöglichkeiten (z.B. unangemeldete Kontrollen), die notwendig wurden aufgrund der Erfahrungen mit den Atomrüstungsplänen des Irak nach dem Golfkrieg 1991. Mehr als 80 Länder haben das Zusatzprotokoll unterzeichnet. Nach internationalem Druck und nach einem Ultimatum seitens der IAEO hat auch der Iran im Dezember 2003 das Zusatzprotokoll unterzeichnet.

Dr. Lothar Liebsch, Oberstleutnant a.D., Sprecher des »Arbeitskreises Darmstädter Signal«

Anmerkungen

Sternstein, Wolfgang: Auf dem Weg in den Unrechtsstaat? Zur deutschen Atomwaffenpolitik und -rechtsprechung

1) Siehe IALANA (Hrsg.) (1997): Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof. Münster, Lit-Verlag.

2) Vgl. Rotblat, J.: Es wächst die Gefahr, dass ein neues nukleares Wettrüsten beginnt. Frankfurter Rundschau, 6. August 2003, S. 7.

3) Siehe z.B. IPPNW, IALANA, INESAP (Hrsg.) (2000): Sicherheit und Überleben. Argumente für eine Nuklearwaffenkonvention. Berlin, IPPNW.

4) Schweitzer, A. (1982): Die Ehrfurcht vor dem Leben. Grundtexte aus fünf Jahrzehnten. München, Beck, S 132.

5) Siehe Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE) 66, 39-65; 68, 1-111; 77, 170-240; 100, 209-214.

6) Zitiert nach IALANA, op.cit., S. 9.

7) Abgedruckt in IALANA, op.cit., S. 145-279.

8) Ibid, S. 10.

9) Butler, L.: Zwölf Minuten, um über das Schicksal der Menschheit zu entscheiden. Frankfurter Rundschau, 1. September 1999, S. 9; vgl. auch Butler, L.: Wir handelten wie Betrunkene. Der Spiegel, 3. August 1998, S. 138-141.

10) Zur Richtervorlage vgl. Sternstein, W. u.a. (1998): Atomwaffen abschaffen! Idstein/Ts., Meinhardt, S. 87ff.; zur Abweisung der Richtervorlage s. BverfGE 100, 209-214.

11) Vgl. IALANA, op.cit., S. 6.

12) Vgl. Pflüger, T. (2003): Eine Militärverfassung für die Europäische Union oder Auch die EU ist auf Kriegskurs. IMI-Analyse 2003/036. Verfügbar unter: www.imi-online.de

13) Sinngemäß wiedergegeben nach einem Vortrag von Philip Berrigan in Stuttgart im Frühjahr 1983.

14) In Schweitzer, A. (1961): Menschlichkeit und Friede. Berlin, Berliner Verlagsanstalt-Union, S. 172.

15) Forsa-Umfrage vom 2. Juni 1998 im Auftrag der Internationalen Ärzte zur Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW).

Schlupp-Hauck, Wolfgang: ... auf keinem Auge blind! Atomwaffenfrei bis 2020

1) Mit diesem Gedanken leiten Uwe Painke und Andreas Quartier, zwei Aktivisten der Atomteststoppkampagne, ihr Buch über das Bürgerengagement auf dem Weg zur nuklearen Abrüstung ein. Uwe Painke und Andreas Quartier: Gewaltfrei für den Atomteststopp, Tübingen, 2002, Books on Demand, ISBN 3-8311-2292-X.

2) Das Projekt Weltgerichtshof wurde in Genf von den Organisationen Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), International Peace Bureau (IPB) und International Association Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) gestartet.